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ETHNOLOGISCHE STUDIËN

ZUR

EESTEN ENTWICKLUM DER STRAFE.

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LEIDEN; BUCI1DRUCKERE1 VON L. VAN NIFTERIK I1Z

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ETHNOLOGISCHE STUDIËN

ZÜR

ISTEN fflTWICKLÖNG DER SIM

NEBST EINER PSYCHOLOGISCHEN ABHANDLUNG

ÜBER

GRAUSAMKEIT UND RACHSUCHT

VON

Dr. S. R. STEINMETZ.

ZWEITER BAND.

LEIDEN, LEIPZIG,

S. C. VAN DOESBURGH. OTTO HARRASSOWITZ.

1894.

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INHALTSUBERSICHT.

ERSTER ABSCHNITT.

Seite.

Der gercgelte Rachektimpf.........3

§ 1. Australische JJeispiele ........ 3

§ 2. Weitere Beispiele. ......... 12

§ 3. Versueh der Erkliirung: Der Zweikarapf ein Mittel zum Ausgleich von Streitigkeiten in blutsverwanten Gruppen, welcho keine gemeinc

Regierung besitzen 17

§ 4. Regierung und sociale Verhaltnisse der betreffenden Volker . . 20

§ 5. Weitere Prüfung der Hypothese ara australischen Materiale. . 42

§ C. Prüfung der Hypothese ara nicht-austrulischen Materiale. . . 48

ZWEITER ABSCHNITT.

Weitere Entwicklung des Zweikampfes.....07

§ 1. Der kritische Singkarapf . . . . . . . .07 § 2. Der Zweikarapf als Ordal ........ 76

Nachtrag zu § 2..........82

DRITTER ABSCHNITT.

Der Scluitz der Frau durch ihre Familie, und die Stellung' der Frauen in der Blutfelide........88

§ 1. Die verheirateten Frauen werden durch ihre Farailien geschützt, durch

den vereinten Einfluss der Exogaraic und der Blutrache . . . 80 § 2. Die passive und active Beteiligung der Frauen an der Blutfehdc . 90

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INIIALTSÜBERSICHT.

VTERTEU ABSCIIN1TT.

Die Wirkung der BIntracIie........

§ 1. Beispiele der schlechten Wirkung......118

§ 2. Beispiele der guten Wirkung ....... 125

§ 3. Versuch der Erklarung ........ 130

FÜNFTER ABSCIINITT.

Die Strafcn innerliall) lt;lcs Stainines, resp. der Familicn . . 153

§ i. Die Thatsachen. ......... 153

§ 1. Erkliirungsversuche.........105

177 . 177 179

SECHSTER ABSCHNITT.

Die Vorbereitung' der staatliclien Strafe

§ 1. Einleitung ........

§ 2. Die disciplinSre Gcwalt der Eltern über die Kinder .

I. Die Beispiele der ersten Gruppe. Die Nicht-Erziehung und Ver-wohnung .......... 181

II. Die Beispiele der zweiten Gruppe: dieanfangendeErziehungohno oder fast ohne Kasteiung ....... 189

III. Die Beispiele der dritten Gruppe: die strenge Zucht. . . 109 § 3. Versuch der Erklarung. Frühe Reife. Teknonomie. Vasu-Wesen . 203 § 4. Die Anfange der Erziehung und der Zucht.....249

SIEBENTER ABSCIINITT,

(fortset zung).

Die Antoritllt des Mannes Ul»er die Frau.....254

§ 1. Einleitung ........... 254

§ 2. Die Beispiele von den matriarchalischen Vólkern . . . 257

§ 3. Die Beispiele der patriarchalischen Volker ..... 285

VI

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INIIALTSÜBERSICIIT.

ACHTER ABSCHN1TT.

(foutsetzunc..)

Seite.

§ 1. Die Züclitigung der Sklaven........306

§ 2. Die militiirische Zucht........315

NEUNTER ABSCHNITT.

Die (larch die Oemeiuscliiifl zuerst bestraften Vcrbrechen . 327

ZE1INTER ABSCHNITT.

Die güttlichAi Stralen anf Erden und iiu Jenseits. Ihr Zusammcu-liang mit den irdisclien Stralen und ihr Einlluss anf dieselbcn 349

§ 1. Die güttlichen Strafen auf Erden......349

§ 2. Der Glauhe an hiinmlische Strafen und sein Einlluss auf die Ent-

VII

wicklung der Auffassungen von Verbreclien und Strafe . . .360

395

Liste der benutzten Bücuer

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.

... ^ifWi

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ERSTER ABSCHNITT.

I) O i- jyoroj^olto I i :i lt;* li lt;- U :i III |gt; 1

§ 1. Australische Beispiele.

Nachdem wir ira crsten Band dio Entstehung und Ausbildung der Blutrache, sowie die Composition und deren Erkliirung behandelt haben, wollen wir jetzt eine ganz andore, eine sehr eigentümliche Reactionsform untersuchon.

In einem früheren Abschnitte betrachteton wir den Rachekampf, den Kampf als Ausbruch der Wut nach einer Verletzung und zu der faotischen Entscheidung einer Zwistigkeit. Nun bat sich aber diese Racheart nicht nur zur gowöhnlichen Blutrache weiter entwickelt, sondern sie wurde audi in sehr spezieller Weise uragestaltet und beschriinkt; der unregelmassige, wilde Kampf zwischen allen Beteiligten wurde geregelt und ofter auch auf wenige Personen begrenzt, wir finden ausserdem diese Organisation des Kampfes nicht nur bei den Streitigkeiten innerhalb des Stammes, sondern auch bei denen zwischen zwei Stammen.

Bevor wir uns daran machen eine Theorie über diese Ent-wickelung vorzutragen, wollen wir erst die Thatsachen vorführen, aus welchen sich vielleicht ein bestiindiger Typus der Erscheinung ergeben wird. Wir fanden die Erscheinung, obwohl auch ander-weit, aussergewöhnlich oft bei den verschiodonen australischen Stammen. Unserem Principe gemiiss werden wir sie von jedem

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4

emzelnerx Staratno mittoilen, und nicht dem Boispielo Kohler's '), Brough Smyth's 1) oder Curr's 8) folgen, welcho von doni sozialen Zustande der verschiodonen australLschen Statnme ein schomatisches, woü allgemeines, Bild entwarfen, welches aber nur einon sehr geringen Nutzen fiir die Porschung haben dürfte. Es fehlen so ja die Schattirungen, welche ina Zusammenhange mit denen der iibrigen Verhiiltnisse gerade am meisten beitragen, die richtige Wiirdignng und Erkliirung zn ermitteln.

Lumholtz 2) erzahlt von den Queensldndern:

„Der Borboby ist eine Versamralnng zum Kampfe, wo die Schwarzen aus manchen Gegenden znsatnmen kommen, um ihre Streitigkeiten durch (lefechte zn ontscheiden.quot; Ein neutraler Stamm bildet das Publikum; nach verschiedenen Bewegungen beider Parteien, fordern sich drei Manner von beiden Seiten heraus, welche sich mit ihren schweren Holzschwertern hauen, bis einer müde oder sein Schild gespalten wird; inzwischen fangen auch Andere zu kümpfen an, und es entsteht ein unregelmiissiges Gefecht mit Speeren oder mit Schwertern, bisweilen auch aus der Ferne mit dem Bummerang; die meisten Stösse worden aber geschickt parirt; „andrerseits werden die Schilde leicht durchbohrt und bisweilen ihre Triiger verletzt, welche dann als ungeeignet zum weiteren Kampfe betrachtet werden und sich als besiegt erkennen müssen.quot; Fortwiihrend treten neue Paare in das Fold; die Prauen sammlen die Waffen und reichen sie den Milnnern; die anderen Prauen schauen mit dem grössten Interesse zu, weil der Kampf fiir sie öfter einen Wechsel des Gatten mit sich bringt, da ja die Eingebornen einander öfter die Prauen rauben, und die hieraus hervorgehenden Konflikte beim Borboby orledigt werden, indem der Sieger die Prau behiilt. Die alten Weiber machen einen Heidenlarm mit ihren Staben, und regen die Mannor auf. Wenn einer der Manner niedergeworfen wurde, umringen ihn die alten Weiber und schützen ihn mit ihren Staben, indem

1

Curr.

2

Lumholtz: S. 123 seq.

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5

sie die Schwerthiebe seiner Angreifer abwehren, wahrencl sio immerzu rufen: „tötet ihn nicht, tötet ihn nicht!quot; „Alle Stroitig-keiten und Rechtsconflicte werden hier geschlichtet, nicht nurdio zwischen Stiimmen, sondern auch die zwischen Einzelpersonen.quot; Der Eampf, wozu der Bestolene don Dieb horausfordert, findot öftor auch auf dom Borhoby statt. Beim Gefechte viele Freunde und Verwante zu haben ist eino moralische Stütze; auch vor-hindorn dieso, dass dor Kampf zu weit getrieben wird; tötlicho Wundon sind sehr selten: derjenige, wolcher am Arme vorwundot wurde, findet schon aligemoines Mitleid. An einer anderen Steile orziihlt Lumholtz noch 1): „ein junger Mann, ven grossem Ansohen als Boschaffer von Menschenfleisch zu ihren kannibalischen Mahl-zeiten, frug einen alten Mann um eino seiner Frauen; da dieser weigerte, riichte er sich durch den Mord seines jüngsten Sohnes, den er aufass (er lachte bloss, da Lumholtz es ihm verwarf); or wurdo aber vom quot;Vater zu einem Zweikampfe mit hölzornom Speore und Schwerte gefordert, damit war die ganzo Sacheabgo-macht.quot;

Howitt2) borichtet von den Kurnai: „im Falie oinor Streitigkeit zwischen Mitgliedern desselben Stammes, wird die Blutfehde nicht notwendig bis zum Tode eines der Betoiligten getrieben, sondern kann dadurch abgobüsst werden, dass der Beleidiger sich einer Art Ordal unterwirft.quot; Fison bemerkt noch: „es schoint mir, dass die Zerwürfnisse zwischen den Clans solton zu Blutfehdon führen. Im Falie cin Mann der Zauberei verdiichtig, wird, wio moine Gewührs-manner mir orzahlen, eigentlich nur von einer Seito „gefochtonquot;; der Beschuldigte vertoidigt sich bloss. Es schoint dies eino Art Busse für ein vorausgesetztes Vcrbrochon, durch eines der Mit-glieder des Stammes wider die Gesammtheit veriibt. Wenn aber ein Mitglied von einem fremden Stamme beschuldigt wird, ist die Blutfehde unabwendbar und kann nur durch den Tod des Schuldigen gesühnt werden; auch umfasst die Fehdo dann nicht nur dieses Individuum, sondern die ganze Gruppe, deren Mitglied er

1

Lumholtz: S. 258.

2

Howitt: S. 221, 217.

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6

ist. Weiter erfahren wir noch folgenden Vorfall: ein Mann be-hauptete (lurch das Mitglied eines anderen Stammes bezaubert zu sein und starb; seine Yerwanten schickten jenem eine Heraus-forderung zum Kampfo; beide Parteien kamen mit ihren Yerwanten gewaffnet zusammen; der vermeintliche Zauberer, welcher zwei Schilde trug, leugnete seine Schuld, doch erhielt bless zur Antwort: „Du solist fechten.quot; Ein Schauer von Bummerang wurde auf ihn geworfen, welche er abwehrte; endlich traf ihn ein zuge-spitzter Pfeil in die Seite; die Weiber liessen dann den Kampt' auf horen und damit war die Pehde zu Ende.

Die Central-Australiër, welche Eyre 1) beschreibt, kennen keine andere eigentliche Strafe um einen Totschlag zu büssen, als Speere in die Arme werfen; ist der Sohn des Ermordeten nochzujung, so muss ein anderer Yerwanter den Toten dadurch riichen, dass er drei oder vier Mitglieder des beschuldigten Stammes in den linken Arm trifft, welchen sie selbst dazu anbieten.

Bonney2) berichtet vom Darling-River-Stamme, dass einige Monate nach einem Todesfalle der Bruder oder ein naher Yerwanter des Toten, von Anderen begleitet, auszieht den Mörder zu suchen; wenn or ihn gefunden hat, findet ein Gefecht mit Speeren und Bummerang statt; verwundet er ihn dabei, so ist seine Rachsucht befriedigt, und wird ein Corroboree abgehalten; tötet er ihn, so wird die Leiche bestattet, nachdem bisweilen dor Kopf abgehauen ist um ihn seinem Stamme zu zeigen, wodurch ein allgomeiner Streit entsteht; im Allgemeinen befriedigt oin kleines Bischen Fechten. Die Schlichtung von Streitigkeiten in dem Stammo war einem Eate von alten Miinnern iiberwiesen, welche, nachdem sie beide Parteien hörten, sich anstrengton eine Yersöhnung herbei zu fiihren. Erst wenn solch ein Yersuch miss-lang, gestatteten sie den Bruch des Eriedens, welchen sio ohmilchtig gewesen zu erhalten. Aber nichts Bedenklicheres als ein Zweikampf und vielleicht obendrein ein fast blutloser würde die Folgo sein;

1

EyroJ: S. 380, 353.

2

Bonney: S. 136.

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7

und nach den schrecklichsten Drohungen wurde dio freundliche Vermittelung der alten Manner wieder eingorufen. ^

Bonwick 1) erzahlt von den Tasmaniern: „Ehebruch wurde mit Schliigen und einem Speerwurfe in die quot;Waden gestraft.quot; Wenn ein Mann mit einor Frau fortliiuft, kann er mit ihrem enttiiuschten Brautigam im ehrlichen Zweikampfe kiimpfen und ruhig dastehen um eine gewisse Zahl Speerwurfe zu empfangen und wenn es ihm möglich abzuwehren, zur Strafe für sein Vergehen. quot;Wenn ein Mann eine gewöhnliche Sitte seines Stammes verletzte, konnte er zum Spotte der Manner auf einen Baum gestellt werden, oder er musste eine gewisse Zahl Speerwiirfe abwarten, welche aus einer bestimmten Entfernung geworfen wurden, und welche er durch seine Geschicklichkeit abwehren musste, wenn ihm dieses gelang.quot; 3)

Zwischen den Stammen bestehen aber erbliche Blutfehden 2). _ Wenn im Wellington-Stanune zwei Personen mit einander zerworfen sind, und der Stamm sich nicht mit der Sache be-müht, so findet ein Zweikampf zwischen beiden statt, umgeben von ihren Freunden und Verwanten als Zeugen und Schieds-richtern; „die beleidigte Person hat das Hecht don ersten Hiob zu thun, und der andere ist verpflichtet, damit er diesen erhalte, seinen zum Teil zur Seite geneigen Kopf hin zu bieten. Der Hieb wird mit einer Kraft, der Rachsucht des Boleidig-ten angemessen, erteilt. Die berausgeforderte Partei darf jetzt dasselbe vornebmen u. s. w., bis einer verletzt odor die Busse genügend erachtet wurdequot; b). Ihro Kriege sind viel mehr Zweikampfe zwischen Gruppen3). Weiter erfahren wir noch von Halo: „Wenn ein Eingeborner durch irgend ein Vergehen das Missfallen seines Stammes erregte, verpflichtet ihre Sitte ihn sich

1

Bonwick; S. 83. Currquot;; S. 5%,

2

Curr : S. 595.

3

Hale: S. 115.

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8

zur Strafo zu stellen, d. h. or steht nut einem Schilde in geeig-neter Entfernung, wahrend der ganze Stamm entweder zugleich oder in rasdier Aufeinanderfolge seine Speere auf ihn wirft. Hire beispiellose Geschwindigkeit lasst sie den meisten aus-weichen, und aucli hier herrscht wieder eine gewisse Gerechtig-keit, sogar in dieser aussergewöhnlichen Strafe, iudera offenbar die Genauigkeit und die Kraft, mit welchen die Waffen geworfen werden, zu einem guten Teile von der Meinung, welche über die Schwere des Verbrechens gehegt wird, abhangig sein werden').

Collins erziihlt vom Cammarray-Stamme in Neu-Süd-Wales; cin Mann stahl eine verheiratete Frau eines anderen Stammes; ihr Mann und seine Verwanten verwundeten des Nachts den Kauber tief, der darauf mit seinen vielen Freunden in der Mitte des feindlichen Stammes Genugthuung forderte, — erst tanzten beide Partoien gesondert in der Nacht, dann fand ein gerogeltes Kampfen statt, doch da keiner verwundet wurde, war noch ein Gefecht nötig1).

Ihre Kriege sind auch ganz duellartig, nie wird ein Speer auf den Poind abgeschossen, bevor er sich mit seinem Schilde gedeeld hat; ein Speer, der nicht traf, wird ohno Zielen zuriick-geworfen, doch mit Kraft, wenn er mit besondrer Bosshaftigkeit geschleudert war. Auch die staatliche Strafform im Stamme ist wieder dieselbe: „Blutvergiessen wird immer von Strafe gefolgt, indem die schuldige Partei gezwungen wird sich den Speerwürfen aller derer auszusetzen, welche Kache wünschen, denn bei diesen Strafen worden die Banden der Blutverwant- odor Freundschaft nicht berilcksichtigtquot; 8).

Wenn bei den Narinyeri ein fremdor Stamm als Mörder eines Stammesgenossen angesehen wird, worden Boten zu ihm ge-schickt, bis er ihren Stamm verflucht, welches als Casus belli betrachtet wird. Wenn nur der eine Tod zu riichen ist, findet dann ein unbedeutendes Gefecht statt, welches endet, sobald nur ein paar Wunden zugebracht sind, der Tote wird durch den

1

'2) Collins: S. 590.

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9

Vorsuch dor Racho erachtot schon befriedigt zu sein Zwiste zwischen Individuen desselben Stammes scheinen auch durch einen einigermassen geregelten Kampt' geschlichtet zu -werden, und die staatliche Strafe von dem Ganzen auferlegt, ist der Form nach jedenfalls aus dem Zweikampfe abzuleiton.

Über den Dieri-Stamm erfahren wir in dieser Beziehung leider nur, dass nach Diebstahl und falscher Bescbuldigung ein Zweikampf die Sache entscheidet1).

Wenn im Moore-lüver-Starnm ein Mann mit einer vorheiratoten Fr au wegliluft, verfolgt ihn der ganze Stamm. Er muss sich auf das rechte Bein stellen, darnach wirft jedermann eine bestiramte Anzahl Speere in seine linke Wade; er triigt die Strafe stoisch, obwohl ihm öfter so die ganze Wade zerrissen wird. Mit feinem Staube bestreut, ist sie auch in zwei Tagen wieder geheilt8).

Bei den Eingebornen am Port-Lincoln in Süd-Australien war es in einem geregelten Rachekampf zwischen dem Mörder und dem Bruder des Ermordeten mit ihren Freunden „übereingekom-men, dass die letzteren zwei Speere auf ihren Mörder werfen durften iind dass, im Falie keiner von Beiden traf oder zurück-geschleudert wurde, der Kampf auf horen musste.quot; Auch nach einem Mordversuche fand nach vielen Ceremonien ein geregeltes Gefecht von acht gegen acht Mann statt; Jeder von beiden Par-teien warf verschiedene Speere, die alle abgewehrt wurden, bis endlich die beleidigte Partei aus sich selbst auf hörte2). Auch zwischen don Stammen giebt es gerogelto Gefechte, Monate vor-her angekündigt, und zu welchen die Parteien an einen bestimm-ten Ort durch Boten eingeladen wurden. Die Grimde dieser Kriego, Frauenraub und Mord, bezeugen, dass sie auch gewöhn-liche Blutfehden sind 3).

Eine interessante, ausführliche Beschreibung der Sache erhalten wir noch von Grey im Betreff der West-Australiër: „Jedes Ver-

1

Gason: in Guit4: S, 53.

2

Woods; S. 245, 240.

3

Woods: S. 245.

4

Taplin. i» Woods: S. 21, 32, 34, 35,

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10

brechen, ausgenommen Mord, kann dadurch gesühnt werden, dass der Verbrecher sich selbst dem Beleidigten zur Verfügung stellt und sich einem Ordale unterwirft, welches darln besteht, dass allo Personen, welche sich von ihm verletzt wühnon, Speere auf ihn werfen, oder darin, dass er erlaubt, dass ihm Speere durch gewisse Teile seiner Kürpers gestossen werden, z. B. indie Lenden, Waden, unter dem Arme. Der Teil welcher vom Speere durch-boiirt werden soil, ist ftir alle gewöhnlicheti Verbrechen ein be-stimmter, und ein Eingeborner, welcher diese Strafe verdient hat, streckt bisweilen der beleidigten Partei ruhig sein Bein hin, damit sie es mit ihrem Speere durchbohre. Wenn ein Eingeborner, nachdem er sich, wahrend einiger Zeit, aus Furcht vor den Eolgen irgend eines Verbrechens, welches er verübte, verborgen gehalten hat, endlich zurückkehrt, „urn das Speerwurfordal über sich ergehen zu lassen, dann findet eine grosse Versammlung seiner Genossen statt, welche ihre Körper mit Earben in der meist fantastischen Weise beschmiert haben, auch sind ihre Waffen gescharft und zum Gebrauche bereit gemacht; zur bestimmten Zeit sammlen sich jung und alt am Orte des Ordals. Der Schuldige darf durch geschwinde Bewegungen den Speeren auszuwei-chen versuchen. Wenn der Verbrecher in dem Maasse vervvundet wurde, welches seinem Vergehen angemessen geurteilt wird, ist seine Schuld ausgewischt; oder wenn kelner der auf ihn gewor-fenen Speere (denn jeder darf nur eine bestimmte Zahl werfen), Erfolg batte, wird er ebenso begnadigt. Kaum ist diese Haupt-abteilung der Ceremonien vorüber, so finden noch zwei oder drei Zwoikiimpfo zwischen einigen Personen statt, welche ihre eigenen Streitigkeiten zu entscheiden haben. Nachdem dieso Kamp-fer einige wenige Speere geschleudort haben, werfen sich einige ihrer Freunde dazwischen, und halten sie in ihren Armen zurück, bei welchen Gelegenheiten die Etikette erfordert, dass die Feinde kurze Zeit sich heftig loszuringen versuchen, als ob sie nach der Wiederholung des Kampfes verlangten, doch sich schliesslich ruhig der überlegenen Kraft unterwerfen und den Kampf aufgebenquot; 1).

1

Grey2: S. 244.

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11

Dawson ') teilt in seiner reichhaltigen Beschreibung der Ein-gebornen im westlichen Distrikte Victoria's mit: „Streitigkeiten zwisohen Stiimmon werden bisweilen durch Einzelgefechto der Hiiuptlingo erledigt, und ihr Resultat wird als endgiltig angonom-men. Es werden wohl audi Kriege durch ein Gefecht zwisohen gleichen Zahlen von Kriegern entschieden, welche rait rotem Lehme bestrichen und im Kriegsanzuge sind. Doch findet selten ein wirkliches Fechten statt, wenn wenigstens die Weibor die Wut der Manner nicht reizen und sie bis zum wirklichen Kampfe aufsta-cheln. Aber sogar dann endet er selten in einen allgemeinen Streit, sondern es entfachen sich wieder Einzelgefechte zwischen Kriegern jeder Partei, welche den Kampfplatz betreten, sich schelten, Schlage mit ihren Keulen wechseln und zusaramen ringen. Die erste Wunde endet das Gefecht.quot; Nachher findet öfter ein Gefecht der Erauen mit ihren Yamstöcken statt, worin sich die Manner nicht mischen. Überhaupt verandert sich jedes Gefecht bisweilen in ein geregeltes Tournier und in einen Wettstreit, welche enden, sobald einer verwundet wird. Die Hiiuptlingo und Alten sind dabei um Acht zu geben, dass ehrlich gekiimpft und geondet wird, sobald sie es genug fin den.

Dieses wird auch von Le Souöf1) bestiitigt.

Lang2) liiugnet zwar die praktische Existenz dieser Strafweiso oder glaubt wenigstens, dass sie nur in Theorie besteho, odor nur gegen Personen von geringer Bedeutung goiibt worde, doch fiihrt er solbst mehrere Beispiele ihres Gebrauches als Strafe auf Frauenraub und Verfiihrung an.

Hiermit haben wir das höchst karakteristische australischo Material, insofern wir os samralen konnten, erschöpft.

1

Brough Smith 2: A.pp. C. 295.

2

Lang, Austr.: S. 8, 11, 12.

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12

§ 2. Weitere Beispiele,

Auf die Oefahr hin den Leser zu ermiiden, wollen wir jetzt erst noch die sonstigen Beispiele zusammenstellen, beror wir versuchen werden eine Erklarung aller dieser Erscheinungen zu geben.

Zu Wied1) erziihlt von den JBotocuden: „Einige Manner batten mit ibrem Hiiuptlinge auf dem Gebiete eines anderen Stammes gejagt, welcber dies bestrafen wollte; beide Stamme sucbten sich dann lange Zeit, trafen sich endlich, alle mit Schlagstangen be-waffnet, (sie batten ihre Bogen und Pfeile zwar auch mitgenommen, benutzten sie aber nicht,) der beleidigte Hixuptling sang zwischen beiden Parteien ein Lied über die Beleidigung; beiderseits trat darauf eine Person hervor, welche sich mit den Armen auf die Brust stiess und zu den Stangen griff. Der Eine schlug zuerst aus allen Kraften auf den Andern los, ohne Eücksicht wohin sein Schlag fiel, der Gegner aber hielt ernst und ruhig don ersten Angriff aus, ohne eine Miene zu verziehen, dann aber brach auch er los, und so bearbeiteten sie einander mit kraftigen Hieben.quot; Dann führte ein anderes Paar dasselbe auf. Darnach wurden Lieder gosungon u. s. w. Die Weiber kampften auch mit einander, die Miinner versetzten ihnen bisweilen einen Fusstritt, schlugen sie aber nicht.

Der beleidigte Hauptling hielt am langsten aus. Auf die erhal-tenen Wunden gaben sie weiter nicht Acht. Bisweilen werden spiiter die Stangen gegen die Waffen getauscht. Wir erfahren noch von Keane 5), dass Einbruch in den Jagdgrund eines Stammes oft Veranlassung zum Streite wird, durch Zweikampfe der Kampionen beider Parteien geführt, welche bisweilen in ein allge-meines Gefecht auslaufen. Tschudi2) nennt als ihre Waffen : Bogen mit speziellen Kriegspfeilen, und daneben Stangen zu den Zwei-kiimpfen.

1

Zu Wied, Süd-Am. 1: S. 370.

2

Tschudi': S. 275.

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13

Bei den Mandan-lndianeni wird die Blutrache meist entweder durch Composition oder durch Zweikiimpfe ersetzt. •)

Bancroft1) teilt über die Apachen rait: „Wenn ein Mann einen anderen tötet, darf der nachste Verwante des verstorbenen Individunms den Mörder töten, wenn er kann. Er hat auch das

Recht ihn zura Zweikampfe herauszufordern----Es giebt keine

gerichtliche Untersuchimg, keinen standigen Gerichtshof, keine regelmassige Verhandiung über das Verbrechen oder seine Ursachen, denn das Ordal des Gefechtes entscheidet die ganze Sache.quot; Offen-bar ist die Bezeichnung „Ordalquot; hier unrichtig gewilhlt worden. Dieser Zweikampf ist ja kein Beweismittel vor dem Richter, sondern ist Proces, Urteil und Strafvoilstreckung zu gleicher Zeit. Der Unterschied ist wahrlicli auffallend genug.

Die Kemyer 8) dulden nicht, dass der Name eines Toten seinen niichsten Verwanten genannt werde, wer diesem Verbote zuwider handelt, wird, wenn er zum Stamme der Freunde gehort, von den Anverwanten zum Kampfe herausgefordert und muss sich durch Geschenke loskaufen.

Krause2) berichtet über die Tlinket-Indianer: „Streitigkeiten zwischen Geschlechtern und Familien werden, wie Lütke und Holm-berg angeben, durch Zweikiimpfe entschieden. Auch hierbei stellen sich beide Parteien in Schlachtordnung auf; die erwahlten Kiimpfer werden mit dicken Panzern aus gegerbten Elentierhauten beklei-det, wiihrend der Kopf durch einen hölzernen Helm, weicher mit dem Waffenzeichen des Stammes versehen ist, geschützt wird. Als Waffe wird nur der Dolch benutzt; durch Tanze und Gesange, die sich nach dem Verlauf des Kampfes richten, begleiten die Zuschauer denselben. — In neuerer Zeit scheint jedoch die Sitte der Zweikiimpfe völlig aufgegeben zu sein.

Lütke's 3) citirter Bericht lautet wiefolgt; „wenn die Koloschen von zwei verschiedenen Stiimmon miteinander kiim pfen und Einer

1

BancroftS. 510.

2

Krause: S. 248.

3

Lütke 4: S. 197.

4

Zu Wied, Nord-Am.2. S. 138.

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14

von der oinen Partei Einen von der anderen tütet, verlangen seine Verwanten Bezahlung fiir ihn, und ira Falie diese von der anderen Partei verweigert wird, fordern sie ihn zu einem öffentlichen Gefechte heraas. Sie bedienen sich dann aber nicht von Feuer-waffen und suchen sich nur nicht-tötliche Wunden beizubringen. Wenn die beleidigte Partei siegt, willigt die andere in die Bezahlung einer Geldsumtne ein, welche durch ünterhandlung bestiramt wird; im entgegengesetzten Falie fiigt der Erstere sich dor Notwendig-keit und macht vorlaufig Priedon, erspaht aber fortwalirend eino Gelegenheit um das Blut durch Blut zu rachen; und wenn ihra dies auch erst nach Jahren gelingen würde.

Von den Aïno erfahren wir: „Jedertnann, welcher eine Frau zu Ungehörigkeiten verleitete, ist vor dem betrelfenden Ehemanno gerechtfertigt, so bald ihin die Frau einen Ohrring schenkt. Kami er sich in dieser Weise nicht ausweisen, so finden dann Duello auf „Stöckequot; statt, welche meistens blutig endon.quot; Dorjeaige, welcher unterliegt, muss ein grosses Fest veranstalten ').

Sehr interessant is das von Klutschak 3) mitgeteilte Beispiel der Kinipetu-Eskimo: „Soweit es überhaupt möglich ist, Traditionen von ihnen zu erfahren, scheinen Fehden zwischen den einzelnen Stiimmen friiher sehr hiiufig vorgekommen zu seiu, — jetzt bezieht sich aber eine Streitigkeit zwischen ihnen nur mehr auf die Ausübung der Blutrache als oino heilige Pflicht und selbst dann, wenn ganze Stamtne in ihren Ansichten uneinig werden, so hat nur eine gewisse Anzahl beiderseits gewahlter Personen, den Streit auszugleichen. Als Beispiel eines solchen letzteren Fallos gelte Folgendes:

„Zwei Individuen des Kinipetu-Stammes hatten sich wiihrend eines Sommers unter den Eivillik-Eskinio aufgehalten und ge-logentlich eines gemeinschaftlichen Scheibenschiessens wurde einer der als Gaste Anwesenden leicht verwundet. Sammtliche Kini-petu-Eskimo ergriffen die Partei ihres Stammesgenossen, liessen durch eine Deputation den Verwundeten abholen und verlangten,

1) Kreitner: S. 327.

2) Klutschak: S, 228.

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iiidem sie die Eivillik fiir den Vorfall verantwortlich machten, für den Beschiidigton einon Schadonersatz. Vollkomnion gerecliter Weise wurde derselbe verweigert und daraufhin wurden von Seiten der Forderer drei Miinner bestimmt, welche anderen drei mannlichen Individuen des Eivillik-Stammes, von diesem dazu auserwahlt, im Falie die Porderung nicht beglichen wurde, die Fohde als Reprüsentanten des ganzen Staramos erklarten. — Wahrend die zwei Stamme dann in Frieden weiter lebten, durfte jede der sechs Personen die Q-renze der aneinanderstossenden Jagdgründe nur auf die Gefahr hin überschreiten, von einem seiner Gegner getötet zu werdenquot;.... „Solche Kleinigkeiten sind oft Grund zu langen Fehden, die sich dann als Blutrache durch Generationen ziehen.quot;

Von den Insein dos indischen Archipels, sonst eine wahre Muster-karte interessanter ethnologiscber Erscheinungen, seitdem sie von Professor Wilken der Wissenschaft erschlossen wurden, konnten wir bis jetzt nur zwei Beispiele unserer StrafEbrm auffinden. Das eine betrifft die Insel Engano'): auf dieser Insel giebt es viele Kriege zwischen Stammen und Dürfern durch die Sitte, dass, wenn zwei Personen aus zwei Dörfern Streit bekommen, beide Dörfer ihre eigene Sache daraus machen. Der Krieg wird durch Über-raschungen oder auf dem oifnen Felde gefiihrt; er wahrt manch-mal Jahre lang, und endet rait völliger Erschöpfung der einen oder der anderen Partei. Dann kommen boide Parteien gewaffnet an eine bestimmte Stelle zusammen; „auf ein gegebenes Zeicheu lauft nun aus jedem Lager ein mit einem Schwerte bewaffneter Mann, gewöhnlich der Anstifter des Krieges, in das feindlichc Lager über, wird sogleich ergriffen und entwaffnet. Beide tragen im Ohre, zum Zeichen, dass sie sich dem Tode geweiht haben, einige Blatter jenes Stranches, womit man die Ohren der Toten zu schmücken püegt. Wird dabei einer der Überlaufer verwundet oder getötet, so entbrennt der Streit sogleich aufs Neue; ist dies nicht der Fall, so mischen sich nun die Parteien untereinander, tauschen die Speere aus, und man kehrt nun nach Hause zu-rück, um über die Friedensbedingungen zu unterhandeln, die sich

1) Rosenberg, Mal. Arch.; S. 215.

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1()

gowohnlich auf oine, durch den Besiegten zu leistende Busse beschranken.

Von den See-Dajaken Borneo's berichtet Spenser St. John1); „Eltern und Kinder, Briider und Schwestern streiten nnr sehr selten unter oinander; im Falie sie es aber thun, riihrt dies daher, dass sie in eine Familie verheiratet sind, mit welcher sie nachher Uneinigkeiten iiber ihren Landbesitz haben.... Dem Herkommen nach benutzen sie aber bei diesen Gelegenheiten keine Waffen, sondern, nachdem sie ihre Freunde und Verwanten gesammelt haben, kampfen beide Parteien mit Stöcken um das begehrte Stiick Land.quot;

Das nachfolgende Beispiel der Neu-Kaledonier 2) kann viel-leicht, wie wir unten sehen werden, als erster Anfang des Zwei-kampfes als Massigung des Rachekampfes gelten. Wahrend die Kriege der Stamme untereinander blutig und verhangnissvoll sind, „sindquot; diejenigen zwischen Nachbarn desselben Dorfes oder zwi-schen zwei Dörfern eines Stammes nur von kurzer Dauer; zwar giebt es Verwundete, docb selten Tote. Der Angreifer wendet sich mit seinen Verwanten und Nachbarn nach dem Hause oder dem Dorfe seines Widersachers, vernichtet und pliindert die Anpflanzungen und steekt die Hiitten in Brand, wean er wenig-stens nicht zurückgeworfen wird. Wie gross audi der Schaden und die Verluste durch diese Anfalle vernrsacht sein mögen, wird die ganze Streitigkeit doch bald aus dem Gediichtnisse ge-wischt.quot;

Auf der Insel Paynipet (Bonabe) sind die Kriege zwischen den Stammen derartig reducirt, dass nach sechs Monaten Kriegfiihmng noch kein Einziger auch nur leicht verwundet sein könnte. Selt-samer Weise sind nach der Einführung der Musketen die Kriege unter ihnen viel seltener geworden, und die tötliche Wirkung der Peuerwaffe hat nicht wenig zur Pörderung der Eintracht und des Friedens zwischen den verschiedenen Stammen beigetragen 8).

1

Spenser St. John '; S. 50.

2

Brainne: S, 245.

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Zuletzt erzahit noch Von Haxthauson von don Suanen, dass Beloidigungou durch Zweikampf geracht worden ').

§ 3. Ver such der Erldarung: Der ZweiJcampf ein Mittél zum Ausgleich von Streitiglceiten in hlutsverwanten Gruppen, welche lieine gemeine Regienmg besitmi.

Vorsuchen wir jetzt diose interossanten Thatsachen zuerklaren, d. h. auf ilire psychologischen Griindo zurückzuführon. Weil sich die Thatsachen, und also ihre psychologischen Grimde nicht über-all vorfinden, die letzteren also nicht auf einen allgemeinen Cha-rakterzug beruhen können, fordert unser Erklaruugsversuch, dass wir angeben, warum, durch welchen neu hinzutretenden ümstand gerado damals und bei diesen Vólkern jene Motive zuerst wirk-ten. Erst wenn audi dies gethan wurde, ist die volle Aufgabe erfüllt. Nur die psychologischen Griinde der Erscheinungon angeben, ist bloss die halbe Erfüllung der Aufgabe; erst die Auf-deckung der sozialen Bedingungen dieser Motive, die erhaltene Einsicht also, dass nur in dem bestimmten Entwickelungsstadium, in der bestimmten weiteren sozialen Umgebung die Erschoinung sich vorthun könnte, erst diese Aufdeckung bildet die vollstiin-dige Lösung der gestellten Aufgabe.

Notwendig ist damit die Einsicht in die TJnmöglichkeit der betreffenden Erschoinung in andoren sozialen Umgebungen, bei anderen Vólkern, oder zu andoren Zeiten, auf anderer Entwicke-lungsstufe, verblinden. Die lotztere Einsicht ist sogar ein sehr ompfindlicher Probirstein, welcher leider nur zu selten ange-wandt wird.

Unsere Fordorung ist nun zwar sehr weitgehend, sehr streng, aber ohno ihre Erfüllung ist doch thatsachlich unsere Kenntniss der betreffenden Erscheinung höchst unvollstandig, dem wahren

1) Von Haxthausen S. 141. II.

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Forscher diirchaus ungeniigend; cbon deshalb bleibt Einem nach der Lectiire oiner ethnologischen Untersachung fast imraor oin Gefiihl der Nicht-befriedigung zurück.

Aucli wenn Nachweis alles Geforderten nicht gelingt, scheint os geraten dies durchaus nicht zu verschweigen, das Fehlondo ja nicht zu vertuschen, sondern deutlich zu markiren, was noch zu thun übrig bleibt. —

Um auf unseron Gegenstand zurückzukotnmen, so ist es wohl klar, dass die zweikampfartige Beschrankung des Rachekampfes zuerst bei den Streitigkeiten innerhalb des Stammes sich entwicklen musste; selbstverstiindlich lag hier das dringende Bedürfniss vor, diese Ausserungen der, das Ganze schwachenden, Zwietracht möglichst zurückzuhalten. Hauptsache im primitivou Leben war Ja dom Feinde gogenüber kriiftig zu sein, wehrfahig; Hauptbo-dingung hierzu war aber innere Einigung.

Am schwierigsten zu erreichen, und, wonn erreicht, zu erhalten, war diese innere Harmonie wohl bei den Vólkern, wo der Stamm nicht aus weiter nicht verbundenen Individuen oder Haushal-tungen (leider fehlt der deutschen Sprache ein Aequivalent für das hollandische „gezinquot;, der in einer Wohnung zusammenwohnende Bruchteil einer Familie) sich zusammensetzte, sondern in der lokalen Horde sich zwei oder mehrere soziale Gruppen, durch Exogamie1) wieder eng aneinander verkettet, befanden: die soziale Gruppe durch (gewöhnlich mütterliche) Abstammung eng verbunden, fühlte sich auch in Streitigkeiten als Einheit, über-nahm die Hauptpflicht jeder damaligen Einigung, die Eacho ihrer Mitglieder. quot;Wir sind wohl berechtigt anzunehmen, dass innerhalb dieser engsten Gruppe nicht viele Zwiste vorkamen, und wenn doch, so könnte ihre Bedeutung nie eine grosse werden, weil die streitenden Individuen sich dabei isolirt gegenüber standen. Durch die soziale Gruppenbildung, Ausfluss der Exogamie, im localen

1

Zur Orientirung über diese Gruppenbildnug siehe G. A. Wilken ; Over de verwantschap en het huwelijks- en erfrecht bij de volken van het Maleische ras. De indische Gids, 1883, s. 677. seq.

Giraudïeulon, Les origines du mariage et de la familie.

Fison and Howitt, Katnilaroi and Kurnai passim.

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1!)

Stamme, war in ihm aber eino langer anhaltende, von Gruppe mit Gruppe gefiihrte Blutrache möglich, welches naturlich gur leicht ihrer Macht den zahliosen, ausseren Feinden gegonüber verhangnissvoll geworden ware.

Hatte es nun aber der also zusaramengesetzto Stamm zu tiichtiger, politischer Einigung bringen konnen, welcho in oiner kraftigen, einheitlichen Centralgewalt, einem machtigen, übor die Gruppeneinteilung stellenden Hauptlinge gipfelte, so ware ihm das Beschwörungsmittel aller inneren Fehden gegebcn, falls audi die sonstigen Bedingnngen der staatlichen Strafen erfüllt wiiren, welche wir spiiter anzugeben und zu erörtern hoffen. Wenn dies alles aber nicht der Fall, die sozialen Grappen ia der lokalen Horde sich also unverbunden durch höhere gemeine Autoritat, als mögliche Feinde gegenüber standen, und doch durch das enge Band der gegenseitigen Heiraten, der immer mehr verschlunge-nen Verwantschaft, und durch das Leben am selben Orte in engster, fortwahrender Berührung, das Bedürfniss nach innerer Euhe und Frieden unter einander immer mehr gesteigert wurde, so musste ein anderes Friedensmittel aufgefunden werden, und dieses war die Beschrankung des Kampfes, der Zweikampf in irgend einer Form, von dem wir oben so viele Beispiele anführten.

Wir werden jetzt nachzuweisen versuchen, dass wirklich allo genannten Bedingungen der Entstehung dieser Rachebeschrankung in den von uns gegebenen Fallen erfüllt waren. Nur dass der erste Anfang des Duelles gerade in dieser Beschrankung dos Rachekampfes zwischen den sozialen Gruppen im lokalen Stam me bestehen musste, wird vorliiufig nicht über don Wert einor Hypothese hinaus kommen, welche höchstens dadurch wahrschoinlich gemacht wird, dass die mit ihr zusammenhangenden Vorausset-zungen sich alle erfüllt zeigen werden.

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§ 4. Regierung und soziale Verhaltnisse der hetreffenden

Volleer,

Die vollkommensten, meist typischen und zahlreichsten Falie unserer Erscheinung fandeu wir bei den austral ischen. Vólkern, welche sie sogar fast ausnahmslos aufzeigen, doch scheint es uns deshalb noch nicht goraten, sie alle zu einem Schema zu ver-wischen; die verschiedenen Schattimngen der einen selben Br-scheinung im Zusammenhange mit denen der sozialen Umgebungen werden uns wahrscheinlich gerade sehr viel Interessantes aufdecken.

Von den Queenslandern hoisst es bei Lumholtz ^: „Sie haben keine Hauptlinge und in dieser Beziehung unterscheiden sie sich von den Eingebornen in anderen Teilen Australiens, in welchen os öfter sogar zwei Hauptlinge in einom Stamme giebt, gewöhn-lich ein alter neben einem jungen Manne. Bei wichtigen Veran-lassungen wird der Rat der alten Manner gesucht. Ihro Belehrung wird gewöhnlich vom ganzen Stamme befolgt, doch wird der Freiheit des Individuums keinerlei Zwaug auferlegt. Wenn ein Lagerplatz aufgebrochen wird, folgen diejenigen, welche es wünschen der Hauptbande, wer aber eine andere Richtung ein-schlagen oder auf der Stelle bleiben will, folgt seinen Willen; in den meisten Fallen herrscht zwischen ihnen eine wun-derbare Übereinstimmung. Die Eingebornen an dem Herbertflusse hatten kaum einen Wirkungskreis fiir einen ïïauptling, weil die Stamme nicht, wie im westlichen Queenslande, offnen Krieg mit einander führen, sondern nur durch venilterische Anfalle die Zahl ihrer Feinde zu verminden! bestrebt sind.quot; „Mami, welches grosser Mann bedeutet, ist der Name, den die Wilden den Offizieren der eingebornen Polizei geben;quot; auch Lumholtz bekam den Titel, den höchsten den sie hatten. Ein alter Mann verteilte fast Alles, was er hatte, unter seine Stammesgenossen um grosseren Eiufluss zu bekommen. In gewissen schwierigen Fallen wird eine alte Frau von den Mannern zu Rato gezogen.quot;

1) Lumholtz S. 177, 197-200.

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„Sic haben oino gewisse Ehrfurcht vor alten Frauen, wenn wo-nigstens die letzteren nicht zu alt sind um sich nützlich machen zu könnon.quot; Die aneinandergrenzenden Unterteile der Stiimmo leben freundscbaftlich mit einander; wie vicle solche es in cinem Stamme giebt, konnte Lumholtz nicht erfahren; er raeint, sie batten keinorloi Organisation. Sie haben Endogamie, aber auch Exogamie; die Frauen werden gewöhnlich aus den Sub-Stiimmen gestohlen. Die jungen Manner bekommen öfter langere Zeit keino Frau, weil sie es nicht wagen das hierzu orforderliche Dtiell mit einem alteren Manno zu bestehen. 'j Die Kinder gehören immer dem Stamme ihres Vaters an, doch lieben sie ihre Mutter mehr als ihren Vater. Wenn erwachsen, nennen sie ihn nur selten, wissen thatsachlich öfter nicht, wer er ist, was wohl hierin seinen Grund hat, dass die Frauen ihre Manner manchmal wechseln.1)

Bei den Kurnai giebt das Alter vor Allem Autoritat, mehr als Klugheit und Mut: „es folgt hieraus, dass es keine erblicho Autoritat, koine erblichen Hauptlinge giebt.quot; Die alten Frauen haben auch eino grosse Macht, und in bedeutenden Sachen die Frauen überhaupt; sie sorgen für die Beobachtung der strengen Heiratsgesetze, kennen die alten Sitten und becinflussen die offent-liche Meinung. „Man darf behaupten, dass die bedeutensten Manner des Stammes vor Allem die aeltesten waren, dann vielleicht diejenigen, welche neben ihrem Alter noch seltene Eigenschaften aufzuzeigen vermochten.quot; Eigentlich horrschen die Familienhaup-ter3). Im Stamme finden sich Abteilungen von einander nahen Verwanten und am nachsten zusammen Wohnenden, die ihrer engen Verwantschaft wegen nicht unter einander heiraten dttrfen, als eine Familie gelten, einanders Blutfehden auskampfen und einander dagegen schützen. Sie leben in Exogamie, die Training geschieht durch Weglaufen mit dem Madchen nach einem ernsthaften, heftigen Kampfe; der Mann stiehlt das Madchen mit seinen Freunden, welche es erst gemeinsam besitzen; das Patriar-

1

Hewitt, Kam. S. '212, 215.

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chat brack schon durch, abor noch unvollstiindig. Nur die im Kriego Getötoton eines fremden Stammes werden gegessen; sio sind dom eigenen Stamme gegenüber sehr freigebig und nicht grausam

Byre berichtct von den Central-Australiern, dass sie keino Eegierung und koine Autoritiit kennen. Jeder thut, was er will, sofern er nicht durch die Meinungen und quot;Wunsche des Stammes gobunden ist, odor von loitenden Persönlichkeiten geführt wird; „bei keinem der bis jotzt bokannten Stamme wurden je Hilupt-linge anerkannt gefunden, obwohl es in jedem einige Leute giebt, welcho den iibrigen vorangohen, und deren Meinungen und quot;Wunsche ein grosses Gewicht bei den andern haben.quot; Ceteris paribus steigert sich der Einfluss mit dem Alter: „jede neue Periode des mannlichen Lebens wird mit neuem Wissen und Macht bereichert; je weiter ein Mann im Alter fortschreitet, eine ura so grössere Zahl von Waflbn und Zaubermitteln ist er be-rechtigt zu tragen.quot; Der alte Mann hat eine besonders grosse Autoritiit, wenn er friiber eine horrschende Stellung einnahm, well er jung und kraftig war, und wenn er jetzt noch voll Geis-teskraft und Karakterfestigkoit ist. Manner von fiinfundvierzig bis sechzig Jahr werden am moisten geehrt. Einfluss ist also ab-hilngig von dem Besitze von Kraft, Mut, Vorsicht, Handfertig-keit. Ausdauer und Familienverbindungen. In Stammesversamm-lungen heraten und entscheiden die jilteren Manner, getrennt von den anderen; wohl abor spricht bisweilen ein Unzufriedoner oder die einflussreichste Persönlichkeit am Abend beim Feuer den ganzen versammelten Stamm an 2). Die alten Manner bekommen bei jeder Teilung das Meiste und Beste, sie tyrannisiren voll-standig die Jungeren3). Alio leben zusammen in einer Bande oder verteilt in Familien, jo nachdem Mangel oder Ueberfluss an einem bestimmten Nahrungsmittel herrscht. Die Kinder haben den Kobong (das Totem) des Vaters. Der Sub-Stamm hat einen

4) Howitt, Kam.: S. 210, 202, 234, 224, 250.

2) Eyro 1; S. 310, 318.

3) Eyre 1. S. 387, 389.

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localen Namen, aber auch einen Stammnamen, mit anderen Grup-pen gemeinsam. Der Familienvater ist absoluter Herrscher in sei-nem Kreise. Wenn die Wittwe wieder heiratet, gehen die jungen Kinder mit ihr zu dem anderen Stammo über. Aus der That-sache, dass die Schwiegereltern und die Verwanten der Frau sich nie beim Namen nennen, und einander nur durch einen Dritten Speisen reichen, diirfen wir schliessen, dass Exogamie und Frauenraub bei ihnen gewiss früher einmal bestanden haben mussen1). Ein Verbreclien gegen Stammesgenossen verübt, ist sehr selten s).

Von den Eingehornen am Bourke- und Barling-Flusse erfahren wir: „Der quot;Wille und der Wunsch der Alten (die einzige Regie-rungsform im Stamme) scheint hauptsachlich nur in der Gestalt eines Rates geiiussert zu werden, und nur selten in der eines Befebles; ihr Inhalt war immer das Bestreben die Ruhe und den Frieden der Gemeinschaft zu erhöhenquot; 3). Der Stamm ist in zwei Klassen verteilt, welche gegenseitig heiraten; wer in der eigenen Klasse heiratet, wird verachtet, eine für sie sehr empfindliche Strafe '). Die Frauen fühlen sich machtig zum Tapfersten augezo-gen; sie folgen nach einem Gefechte öfter nicht ihren überwun-denen Mannern, sondern gehen mit ihren Kindern zum Sieger über 6).

Was die jetzt völlig ausgestorbenen Tasmanier betrifft, so bc-hauptet Bonwick, ihr liebevoller Beschreiber: „zweifellos 6) hatten sie Hauptlinge, obwohl diese weder erblich waren, noch gewilhlt wurden. Dessungeachtet wurden sie, specioll in Kriegszeiten, als die Führer der Stamme anerkannt und ihren Befehlen gehorcht.quot; Nach dem Kriege waren sie wieder gewöhnliche Leute. Die Auto-ritat eines Jeden, hangt von seiner Kraft, Mut, Ausdauer, Vor-sicht und Handfertigkeit ab. Hauptlinge machen die gewöhnliche

\) Eyre 2: S. 219, 328, 330, 317, 339.

2) Eyre 2; S. 387.

3) Guit2: S. 205.

4) Bonney: S. 129.

5) Mitchel, Interior 1; S. 307.

6) Curr 3; S. 596, sagt aber: „Sie hatten keinerlei Regierungsform.quot;

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Arbeit nicht mit. Biswoilen wird der Side entgegen audi der Sohn eines Hauptlings ^um Nachfolger seines Vaters ernannt. In der höchst bedeutenden Monografie „The Aborigines of Tasmaniaquot; von H. Ling Roth 1), welcher fiir diesen Abschnitt unse-ren Gewahrsmann Bonwick nicht benutzt hat, finden wir keinen deutlichen Schluss aus dem vielen Material gezogen; er sagt zwar zuletzt, dass „die sogenannten Hiiuptlinge nur diegeringst-mögliche auerkannte Autoritiit im Stamme, zu welchera sie ge-hörten, besassen,quot; aber er citirt auch mehrere Berichterstatter, welche bohaupten, dass jeder Stamm einen Hilnptling hatte; sehr deutlich ist zum Beispiele das Citat aus Backhouse: „die Hiiuptlinge dieser Stamme sind blosse Familienhaupter von ausserge-wöhnlicher Tapferkeit,quot; und das aus Davies: „jeder Stamm oder jeder Teil eines Stammes lebt unter einem Hiiuptlinge, welcher aber nicht erblich zu sein scheint, sondern seinen Rang durch Kühnheiten im Kriege erwirbt.quot; Am wichtigsten und entscheidend scheint mir, was Ling Roth aus Lieutenant Jeffreys' Berichte mitteilt, „welcher die Behauptung, dass die Tasmanier ohno Hiiuptlinge wilren, eine unrichtige nennt, und meinte, sie hiitten Personen, welchen sie eine Art Gehorsamkeit und Ehrerbietung erwiesen.quot; Zur Stütze dieser Ansicht teilt er einen Vorfall mit, der audi uns so sehr ins Gewicht zu fallen scheint, dass die Liinge dos Citats uns nicht abschrecken darf: vor einiger Zeit bekamen einige „bushrangersquot; den Einfall mit einem Regierungs-boote zu entfliehen; doch auf den Strand getrieben, stiessen sie bald auf einen Haufen Eingeborne. Eine Person, mit Namen Howe, fiihrte den Befehl über die „bushrangersquot;; einer der Ein-gebornen, welcher aus Howe's Bewegungen und dem Betragen der andoren Manner schloss, dass dieser eine Art Autoritüt über sie austibte, entfernte sich ein wenig von seinen Genossen, „und zeigte sein Verlangen, eine persönliche Unterhaltung mit Howe zu haben, wahrend er jeden Verkehr mit den anderen Mannern durch-aus ablehnte____ Howe befahl seinen Mannern zu gehen und

1

Halten wir doch viele solche erschöpfende, alles Bekannte zusarnmenfassendo Monograflen über moglichst eng begrenzte Völkerschaften 1

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das Boot den Strand hinaufzuschleppen .... Der Eingeborne be-deutete darauf seinen Mannern, mit zu gehen und jenen zu hel-fen, doch hielt Howe selbst beim Rockkragen zurück, wahrend er ihm zu verstehen gab, dass sie beide ihre Würde nicht be-eintrachtigen sollteu, indem sie ihren Untergebenen in sklavischer Arbeit Hilfe leisteten. — Diese Anekdote beweist genügend, dass die Stamme von Van Diemen's Land denen, welche sie als ihre Führer oder Hauptlinge betrachten, eine gewisse Gehorsamkeit erweisen.quot; Einer officiellen Quelle nach, waren die verschiedenen Stamme völlig unabhangig von einander und daher die Macht-kreise ihrer Hauptlinge sehr beschraukt. — Weiter erzahlt er noch, wie eine angreifende Bande von einem Hauptlinge geführt wurde, welcher abseits von den Anderen stand, und ruhig seine Befehle gab; dieselben wurden gleich befolgt. Erauen waren öfter die Eiihrer bei Angriffen gegen die Weissen: „eine von diesen Personen, eine Erau aus einem Stamme von der Ostküste, ent-warf und führte fast jeden Angriff auf die Weissen aus, welcher in den Districten der nördlichen und nordwestlichen Küste ge-macht wurde. In den Tagen des Verfalies sammelte sie die trau-rigen Eeste verschiedoner Stamme zu einer feindlichen Bande, deren Eührer und Hauptling sie warquot; 1).

Brough Smyth sagt nur: In keinem Stamme gab es einen Hauptling, obwohl dio Weissen den Titel öfter dem Mannegaben, dessen Behendigkeit und Mut ihn ein wenig über seine Genossen hervorhoben und welcher Autoritat ausübte s).

Nach alledem, glaube ich, sind wir doch berechtigt eine, wenn auch meist ziemlich vage, Autoritat von Hauptlingen über die Stamme der Tasmanier anzunehraen.

Auch die Berichte über die verwantschaftlichen Verhaltnisse dieses Volkes sind leider nicht sehr ausführlich oder bestimmt. „Weil die Erauen eines Stammes meist aus einem anderen beschafft wurden, konnte das Gesetz der Exogamie auch dann befolgt werden, wenn eine Heirat innerhalh des Stammes stattfand, so nur der Ursprung

1

Ling Roth: S. 70, 71, 94, 89,

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aus verschiedenen Stammen ftir die Brautleute nachgewiesen werden konnte Alle consanguinischen Verbindungen waren unerlaubt und wurden als Incest betrachtet. Die Leute gal ten als Verwanten von den Verwanten ihrer Mütter.quot; Wahrscheinlich batten sie auch das Klassensystem. Die alten Manner wurden boch geebrt und batten die besten Frauen. Die Frau wurde aus ibrem Stamme gestoblen. „Das Madchen mit Erlaubniss ibres Stammes zu seinem Lagerfener mit-nebmen, war eine Trauung in optima forma.quot; Dor Stamm bebielt nocb Rechte über die gescbiedene Frau, und prostituire zu seinem Vorteile die jungen bübscben Wittwen 1). „Verbrecben unter einander waren sebr selten; nicht auf der Stelle bestrafte Ver-geben wurden gewöbnlich verziehen; Beleidigungen wurden bald vergessenquot;2).

Halo berichtet vom Wellington-Stamme dass diejenigen, welche boute mit einander veroint kampfen, morgen einander anfallen; sie haben nichts, was man Rogierung nennen könnte, sogar keine Wörter für Hauptling, Befehl, Geborsam; und doch haben sie ein sozialos System, welches streng beacbtet wird, weil sonst die allgemeine Kritik sie nicht verschont; die öffentliche Meinung scheint ebon gar grossen Einfluss und Macht zu haben

Im Commaray-Stamme wurden die alter Manner „Be-annaquot; genannt, welcher Titel auch dem Gouverneur Phillip beigelegt wurde, woraus bervorgebt, dass das Wort „Hauptlingquot; bedeutet; weitcr erfahren wir, dass das Haupt oder der Aelteste der Familie von den Andoren Geborsam fordert.quot; Die Frau wird immer aus einem feindlicben Stamme gestoblen und dann zuerst vom ganzen raubenden Stamme genossen 3).

Jedor Stamm der Narrinyeri bat seinen Hauptling, Rupalle,

-XJ.--

1

Bonwick, Tas.: S. 62, 06, 74, 70. Ling Roth (S. 124) cilirt Milligan; „die Sitte erlaubte ihnen eigentlich nicht Woiber aus ihrem eigenen Staramo zu wahlen, sondern gebot vielmehr sie von Nachbarstammen durch Diebstahl oder oflfene Gewalt zu raubon.quot; Sieh auch Brough Smyth 4; S. 380.

2

Bonwick, Tasm.: S. 10. Last Tasm.: S. 23 seq.

3

Collins; S. 544, 559.

4

Bonwick, Tasm.: S. 82.

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„welcher sein Führer im Kriego ist und dessen Person in der Schlacht durch die Krieger seines Stammes sorgfaltig geschützt wird;quot; bei allen Streitigkeiten mit anderen Stammen spricht und unterhandelt er, sein Rat wird in allen Schwierigkeiten gesucht, seine Autoritat durch die Familienhaupter gestützt; er soil immer auf dem Jagdterrain des Stammes wolmen; er verteilt die Jagd-beute zwischen den Familienhauptern; sein Bruder oder zweiter Sohn kann ebensowohl als sein erster Sohn von ihnen zu seinem Nachfolgor erwahlt werden. Diese Wahl berücksigtigt vor Allem Weisheit, Gemassigkeit und guten Humor. „Die Tendi ist der Gerichtshof der Alten des Stammes; jeder Clan hat seine Tendi; ihre Mitgliederzahl ist verschieden je nach der Grosse des Stammes, doch immer ist sie zusammengestellt aus alten, erfahrenen Miinnern; zum Ersatz eines verstorbenen Mitgliedes wahlen sie selbst ein neues; sie wird von dem Rupallo des Clans prasidirt'). Ihre strenge Exogamie gab Veranlassung zu einer sonderbaren Sitte: ein Vater hebt den Nabelstreng seines Kindes in Federn gewickelt (Kalduke) auf und schenkt ihn einem Vater in einem anderen Stamme, dessen Einder dadurch Ngia-Ngiampe des Ersteren werden; daher meiden sie sich streng und sprechen nie mit einander, und wenn erwachsen, sind sie die ïauschhandlungs-agenten für ihre respectiven Stamme, weil sie, gezwungen die Sachen durch einen Britten besprechen zu lassen, nicht schwin-deln können. Wahrscheinlich waren die zwei Stamme einander durch die beiderseitigen Heiraten auch zu nahe verwant um sich unter einander zu verehelichen und trennten sie sich dann vollends zwingend dadurch, dass sie einander Ngia-Ngiampe wurden 1); schon Cousins und Cousinen im zweiten Grade diirfen nicht mit einander heiraten; wenn es aber doch geschah, werden sie immer mit Verachtung angesehen. Bie Kinder gehören zum Stamme des Vaters.s)

Ueber die Verhaltnisse der Dieri werden wir durch ausge-

1

Taplin in Woods; S. 33.

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zeichnete Beobachter belehrt. „Sie kennen noch eine gewisse Autoritat neben der öffentlichen Meinung, welche sich mit den Verbrechen wider die Gemoinschaft beschaftigt und boauftragt ist dieselben zu bostrafen. Natürlich giebt es in jedem ïotem einen Mann alter als die anderen, welcher wegen seines höhoren Alters Hiiuptling des Totems ist und „Pina-pinaruquot; genannt wird, das heisst „dor Aeltesto der Altenquot; oder auch „der Grösste der Grossenquot;. Er ist das Haupt des Totems und übt als soldier einige Autoritat in ihr aus, welche aber selbstverstiindlich auf sein eigenes Totem beschrankt ist und für andere garnicht gilt. Obwobl er nun aber der Hiiuptling seines eigenen Totems ist, folgt daraus nicht notwendig, dass er die grösste Macht in ihm ausübt und den meisten Einlluss hat. In anderen Worten, obwohl er vielleicht das Haupt seines Totems wegen der Zahl seiner Jahre sein mag, so schliesst dies noch nicht ein, dass er auch ihr Herrscher genannt werden darf; es wird dies aber der Fall sein, wenn er neben seinem höheren Alter auch noch irgend eine schatzeuswerte Eigenschaft

anderer Art besitzt____Es giebt Hauptlinge von Totem, Horden,

und endlich von ganzen Stammen. Ein Hauptling erwirbt Macht und Einfluss durch persönliche Kühnheit, Beredsamkeit oder gute verwantschaftliche Verbindungen, d. h. dadurch, dass er viele Verwanten (BüyülS marpü), d. h. uur nahe Verwanten hat.quot; Howitt erzahlt von einem berühmten Hauptlinge der Dieri, Jalina Piramürana, welcher uuumschriinkt herrschte, nach eigenem Ermessen Strcitigkeiten entschied, von Nachbarstammen Geschenke bekam, und von Allen geehrt und gehorcht wurde. „Ich (Howitt teilt Gason's persönliche Erfahrung mit) habe ihn öfter beobachtet, wahrend er unter seinen persönlichen Freunden Geschenke ansteilte mit dem deutlichen Bestreben ihre Eifersucht zu vermeiden. Ich sah ihn, da er Streitigkeiten beilegte oder Kriegfiihrende aus-söhnte, sogar durch Bestrafung der Urheber, und nicht selten selbst in der Hitze des Widerstrebens verwundet; im lotzteren Falie bedauerten ihn alle Anwesenden laut und ungestüm, und gewöhnlich wurde derjenige, welcher ihn verletzte, geprügelt. Dieser bedeutende Mann war der Sohn des vorigen Hauptlings; er besuchte regelmassig die verschiedenen Horden der Dieri und

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diese schickten ihm poriodisch Geschenke. — Die bedeutenden Manner, die Krieger, die Redner, Totem- und Horde-Hauptiinge tragen einon Ring von roten Federn auf dem Kopfe zurn Zeichen ihrer Würde. Der Allgemeine Rat beste lit aus allen völlig ein-gevveiliten Mannern; ein Teil von ilnu bildet den Grossen Rat aus'allen den Mannern zuzammengestellt, welche durch ihr Alter ehrvviirdig oder auf Grund irgend einer geistigen oder physischen TJeberlegonheit mit höherem Alter verbunden hervorragen. Dieser Rat enthalt also die alleraltesten Manner, die Haupter der Totem (murdur), die bedeutenderen Krieger, die grossen Redner, die machtigen Zauberer; der ausgezeichnotste von Allen wird der Vorsitzende dieses Ratos.... Der Grosse Rat der Dieri hiilt seine Versammlungen im Geheimen, und verriiterisch seine Beratungen effenbaren wird ein des Todes würdiges Verbrechen erachtet.quot; Er bestimmt, wenn die festlichen Zusammenkünfte der Stamme stattfinden sollen, erklart Krieg und Frieden, und verurteilt Personen von Verbrechen wider das Wohl des Stammes und die Sitte beschuldigt. Gason sagt: „Sollte irgend eine Sache von Bedeutung, wie Aufbrechen des Lagers, Regen verursachen, Verehelichungen von Stammesmitgliedern etc., erörtert werden, so tragt einer der alten Manner spiit am Abend die Sache vor, bevor die Bevölkerung sich zur Ruho begiebt. Beim Anbruch des fol-genden Tages wird jede Frage, wie sie durch die alten Manner gestellt wurde, gleich beantwortet; oder wenn diese warten, sprechen drei oder vier Manner zusammen, welche nicht unterbrochen werden und das ganze Lager verhült sich sehr rullig.quot;

Mit den vier Nachbarstilmmen, deren Sprache sie verstellen, unterhalten sie Tauschhandel und Connubium, statten einander Besuche ab, feiern zusammen Feste, und hegen den Glauben an eine gemeinsame Abstammung, doch im Geheimen bassen sie sich tötlich. Wenn zwei Stamme uneinig sind, werden Frauen als Abgesante gebraucht, welchen es immer gelingt die Sache zu einem befriedigenden Abschlusse zu bringen, wenn Frauen des anderen Stammes sie besuchen um ihre Zustimmung aus zu drücken. Die Frauen werden deshalb zu diesem Amte gewahlt, weil sie keine Gefahr laufen.

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Dor gauze Statnm der Dieri ist in zwei Klassen verteilt, wolche beide zahlreiche Totem enthalten; „die Mitglieder einer Gruppe, welche nur mit Mitgliedern bestimmter anderer Gruppen heiraten, einer sogenannten Klasse, sind über das ganze Starames-gebiot in mehrere locale Gruppen verteilt. Diese Klassen werden dadurch im Stande erhalten, dass die Kinder den Klasse-Namen uud den Totem-Namen ihrer Mutter erhalten. Die Abstammung ist also matriarchalisch.quot; Jeder Mann aus jeder Klasse heiratet eine Frau aus einer anderen Klasse. Die Sitte der Piranu-Ehen oder der Gruppen-Ehen neben der wahrhaft individuellen Noa-Ehe führt zu der Vermutung „dass die frühere Ehe-Form in den australischen Stammen in der gemeinsamen „cohabitatioquot; einer Anzahl Manner der einen Klasse mit einer Anzahl Frauen aus der anderen Klasse bestand, und dass sich wahrscheinlich allmahlig und langsam die individuelle Ehe entwickelt hat.quot; Die Mitglieder des-selben Totems unterstützen einander selbstverstandlich in allen Stammen, in welchen, wie in dem der Dieri, diese sozialo Organisation noch in voller Kraft istquot; i).

Oldfield erzahlt von den Eingebornen des Moorc-River-Districtes-in West-Australien: „Die Regierung eines jeden Stammes ist durchaus republikanisch, indem keine moralische Ueberlegenheit der Einen über die Anderen anerkannt wird, und alle gleichmassig dabei interessirt sind, die Befolgung ihrer einfachen Gesetze, wenn nötig, mit Gewalt, durchzuführen. Kelner sucht sich irgend ein persönliches Verrecht zu sichern oder sich von dem Drucke der Gesetze, welche filr alle gelten, zu befreien. Bei bedeutenden Ereig-nissen heraten sie sich über die vorliegende Prage in geregelter Form; nachher werden die Beschlüsse der Mehrheit befolgt. Die Trauung besteht in der Uebergabe des Madchens durch die Mutter mit der erforderlichen vollen Erlaubniss der Stammesgenossen. Die

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Madchon gehöron von ilirer Goburt an den Mannern des Stammes ; weil es im Stammo aber viel mehr Manner als Prauen giebt, werden viele Frauen gestohlen; eine Zeit lang wird jeder Verkehr zwischen Schwiegermutter und Schwiegersolin streng genlieden. quot;VYir dürfen, auf Grund dor bahnbreohendon Tylor'schen Unter-suchungen, aus diesen abgerissenon Mitteilungen doch auf die jetzt jedenfalls teihveise noch bestehende, ehemals wahrscheinlich vollstandige Exogamie schliessen

Die Eingebornen am Port-Lincoln in Süd-Australien haben „kei-nen Hauptling noch irgend eine Macht von allgemein anerkann-ter überlegener Autoritat in ihrem Stamme;quot; alle envachsenen Manner sind gleichbcrechtigt, Keiner versacht die Anderen zu behorrschen, sie überzeugen einander, doch befehlen nle. Die Kinder gehören zur Klasse der Mutter; die Ehe, nicht die freio Liebe, in der eigenen Klasse ist verboten; Freundschaft verhindert die Ehe ebensowohl als Verwantschaft. Alte Leute werden um ihre grosse Erfahrung und Kenntniss der Sitten und religiö-sen Riten sehr geehrt. Die Manner tauschen öfter ihre Frauen und die Frauen müssen hiermit Genügen nehmen 1). Freunde und Frauen versuchen die Streitenden zu trennen; derjenigo, welcher eine Wunde zubracht, weint gleich mit; wenn die Wunden aber ernsthaft sind, wird spater aufs Neue gefochten 2).

Von den Stammen im westlichen Victoria berichtet Dawson: „Jeder Stamm bat seinen Hauptling, welcher von seinen üntor-tanen als ein Vater betrachtet wird und dessen Autoritat maass-gebend ist. Er beratet mit den besten Mannern des Stammes, doch wenn er seine Entscheidung geaussert hat, wagen sie es nicht, ihm zu widersprechen oder gar ihm ungehorsam zu sein.

1

Woods: S. 227, 223.

2

Woods: S, 244.

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Grosse Ehrfurcht wird don Hauptlingen, sowie ihren Frauen und Pamilien erwiesen. Sie dürfen über die Dienste eines Jeden, wel-cher zum Stamme gehort, verfügen; ausserdem sind nicht weni-ger als sechs junge Freigesellen beordert dem Hauptlinge, und acht junge unverheiratete Frauen seinem Weibo aufzuwarten; weil die Kinder des Hauptlings höheren Ranges als das gemeine Volk sind, haben auch sie eine Anzahl Personen zu ihrer Be-dienung.quot; Keiner spricht den Hauptling oder dessen Frau zuerst an, und immer werden sie mit ihrem Titel und ehrfurchtsvoll angeredet. „Wenn Nahrungsmittel und Wasser in das Lager ge-führt sind, müssen sie erst der Hauptlingsfamilie angeboten werden, deren Mitglieder allo aus ihrem eigenem Rohr trinken, wahrend das gemeine Volk dies in der gewöhnlichen Weise thut. Wenn sie irgend ein Kleidungsstück, eine Haut oder eine Waffe zu be-sitzen wünschen, soli dies ihnon gloich oline Protest geschenkt werden. Auf der Reise ist der Hauptling immer von einem Freunde begleitet, und mit Ceremonien wird er empfangen. Wenn ein Stamm von der einen Seite des Landes nach der anderen zieht, geht der Hauptling von einem Freunde begleitet an der Spitze, und erlangt von dem Hauptlinge des zu passirenden Gebietes die Erlaubniss hierzu, bevor seine Bande die Grenze überschrei-tet.... Wenn er auf die Jagd geht, werden er und seine Freunde durch verschiedene Mannor begleitet, welche ihre Jagdbeute tragon und sie vor Feinden schützen.... Die Hauptlingswürde ist erblich. Wenn ein Hauptling stirbt, wohnen die Hauptlinge derNachbar-schaft, begleitet von ihren Gefolgen, don Begrabnissfeierlichkeiton bei; auch weisen sie den besten Freund des Verstorbenen an um dem Stamme vor zu stehen, bis zur ersten grossen Versammlung nach Ablauf eines Jahros, wo die Erbfolge nur durch die Stim-men der versammelten Hauptlinge bestimmt wird. Der iilteste Solin wird ernannt, wenn es wenigstens keine guten Grimde giebt, ihn auf die Seite zu schieben. Hatte der Verstorbene keine Söhne, so ist sein iiltester Bruder berechtigt ihm nach zu fol-gen, und die Erbschaft bleibt dann weiter in seiner Familie. Wenn auch er fehlt, geht sie auf die anderen Brüder und ihre Pamilien nach der Reihenfolge über. Wenn der Erbe schwii-

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chorn Körpers ist, oder goistig ungeeignet die SteUung eines Htiupt-lings einzunehmen, — wolche nur durch einen Mann von grossen Fahigkeiten und Mut richtig ausgefüllt werden kann, — und wenn er einen Bruder hat, welcher dem Stamme mehr für die Aufgabe gceignet erscheint, oder welcher nach der Würde strebt, so muss der altere Bruder entweder nachgebon oder einen Zweikampf mit dem jüngeren, gelegentiich dor ersten grossen Versammlung, um die Herrschaft, bestehen.... quot;Wenn es überhaupt keine Erben giebt, wahlen die Hiiuptlinge der Nachbarstammo einen Nachfol-ger aus dem Stamme des Verstorbenen; wenn aber ihre Stim-mon zwischen zwei Candidaten verteilt sind, vvird die Sache durch diese im Zweikampfe entschieden, welches bisweilen zu einem Oefechte und einem Streite des ganzen Stammes führt. Weil der Stamm aber nicht geteilt werden darf, nehmen Alle das Eesultat des Duelles der Hauptlinge an und bleiben die besten Preundequot; 1). Wenn eine Familie ausstirbt, und Mehrere nach dem so freige-kommenen Landbesitzo streben, giebt der Hiluptling Jedem einen gleichen Teil; auch giebt er den Minderjahrigen Vormünde zur Verwaltung ihres Eigentums Die Stellung und Functionen des Hauptlings werden hier also gar ausführlich mitgeteilt. — Was nun die socialen Verhaltnisse anbetrifft, so fliesst unsere Quelle zwar sparlicher, aber immer klar. „Die Eingebornen sind in Stamme verteilt. Jede Person wird als seines Vaters Stamme angehörend betrachtet und darf nicht in ihm heiraten. Neben die-ser Einteilung giebt es noch eine andere, welche nur beabsichtigt Heiraten mit mütterlichen Verwanten unmöglich zu machen. Sie sind überall in Klassen eingetoilt, und Jeder gehort der seiner Mutter an, in welche er in keinem Stamme heiraten kann, well alle Mitglieder derselben Klasse als Brüder und Schwestern betrachtet werdenquot; *).

Von den von Le Souëf beschriebenen Stemmen Victoria's er-fahren wir, dass sie keine eigentlichen Hauptlinge haben, obwohl

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1

Dawson: S. 5 und 6.

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os allerdings einige Manner, gewöhnlich die kühnsten, kraftigsten und sehr oft sogar die gefahrlichsten, giebt, wolcho oinon gewis-sen Einfluss auf ihren Stamm üben, doch haben sie keine aner-kannte Autoritiit wie die Hiiuptlinge der amerikanischen Indianer. Jeder Stamm wird durch Gemoinsamkeit der Interessen und der Gefahr zusammen gehalten; Einheit bildet ihr einziges Schutz-mittel gegen ihre Nachbarn

Nachdem wir so eine, aus den besten uns zuganglichen Quel-len, geschöpfte Einsicht in die socialen Verhaltnisse verschiede-ner australischer Stamme erlangt haben, sind wir meiner Ansicht nach wohl berechtigt die generalisirende Darstellung Howitt's, obwohl sie natürlich etwas schematisch, ira Grossen und Ganzen als richtig anzuerkennen. Er kennzeichnet folgenderweise die sociale Organisation der Australiër: „Die Einwohner irgend einer gegebenen Gegend gehören nicht alle demselben Totem an, noch wohnen die Mitglieder desselben Totems und Stammes alle in derselben Gegend beisammen.... Die Angehörigen einer Horde sind von verschiedenen Totem .... Ein ganzer Stamm ist in zwei exogame, mit einander heiratende Hauptabteilungen verteilt.... Dor Sohn gehort der Horde des Vaters, doch dem Totem der Mutter an, — der localen Gruppe zu welcher der Vater gehort, doch der socialen Gruppe der Mutter. Oefter sind nicht nur die Horden, sondern auch die socialen Gruppen, die Klassen, exo-gam .... Die locale Organisation ist der socialen feindlich, zwar nicht bewusst, lm Geiste der Eingebornen, sondern aus der Natur der Sache. Thatsüchlich ist die locale Organisation, die Horde, der erste Keim des Staates. Ihre Tendenz ist unvermeidlich die Function der socialen Organisation zu verandern und zu beschranken, sich ihro Autoritiit anzueignen, die miinnliche Erbfolge durchzu-führen, das gesellschaftliche System auf sich selbst als Basis auf-zurichten und endlich sich selbst zur Herrschaft zu verhelfenquot; 1).

1

Howit, „Ou the Dome and the Horde,quot; Journ. Authr. lust. XIV, 1885: S. 142, 143, 144.

Siehe auch: Kohier, „Ueber das Recht der Australnegerquot; in der Zeitschr. i'. vergl. Rechtsw. VII.

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Das australische Gcsollschaftsystom bofindet sich im Uebergango von Matriarchat zum Patriarchat.

Was die Regierung anbolangt, so sind wir durcli die Mehrheit der Quellen wohl gezwungen anzunehmen, dass bei den meisten, wenn nicht bei allen Stammen eine positive Regierung, neben der öffentlichen Meinung, existire. Sie besteht dann entweder aus den iiltesten Mannern, oder aus einem Hiiuptlinge, oder aus der grossen Versammlung der initiirten Manner, aber wohl auch aus zwei oder gar drei dieser Formen neben oder über einander.

Curr aber, der Verfasser und Zusammensteller des letzten grosseren Ruches über die Eingebornen Australiens, ist der entgegen-gesetzten Meinung zugethan, und behauptet; „Es gelang Herrn Smyth nicht, zu erkennen, dass die Macht, welche, ausserhalb der Familie, die Eeachtung der Sitten erzwingt, grösstenteils eine unpersönliche ist, und dass die üebertragung der Autoritat an Hauptling oder Versammlung offenbar(!) einer Stufo des socialen Fortschrittes angehört, welche die australische Rasse nicht er-reicht hat. Vielleicht war sie auf dem Wege dahin oder es lebte vielleicht in einigen wenigen der Stamme eine vage Vorstellung von einer unausgebildeten Regierungsform, welche möglicherweiso vor Jahrhunderten unter ihren Vorfahren auf einem anderen Continente bestand.quot; Die Australiër würden demnach ein gross-artiges Beispiel allgemeinen Rückschrittes bilden! Curr spricht demgemass weiter: „Eine bemerkenswerte Thatsache in Verbin-dung mit unserer Frage ist, dass die Schwarzen, ungeachtet sie selbst keine Hauptlinge haben, doch die Führer unserer Truppen und Gesellschaften gleich als solche erkannten, ebensowie sie auch den Gebrauch der vielen fremden Sachen, welche sie bei den Weissen sahen, gleich errieten. Die Lebensweise der Schwarzen macht das fortwahrcnde Auftreten eines Rates von alten Mannern, wie es Herr Smyth, beschreibt, unmöglich. Denn dor Stammjagt, lagert, lebt im Allgemeinen nicht, wie er es beschreibt, in einem Körper zusammen, sondern in kleinen, zufallig zusammengewiir-felten Banden, welche sich nur gelegentlich begegnenquot;1). Die

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Curr 1; S. 53, 5G.

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strenge Zucht, welche für die jiingeren Leute speciell gilt, ware, behauptet er, nicht das Kesultat von der beschrankenden Macht dor Regierung durch einen Hauptling oder durch eino Versatniu-lung, sondern von der Erziehung, welche die imerschütterliche Ueberzeugung gab, dass jedes der Sitte Zuwiderhandelti in über-natürlicher Weise durch Krankheiten gestraft würde. —

Die ganze Frage droht aber ein Wortstreit zu werden, wenn wir nicht zuvor feststellen, was wir unter Regierung zu verstehen haben. Curr definirt sie als „die gewöhnliche Ausübung der Auto-ritat über eine Gemeinschaft oder einen Körper von Personen durch ein oder mehrere Individuen.quot; Dieser Definition nach ware die sehr weitgehende, fast absolute Herrschaft des Familienvaters, wie Curr selbst sie beschreibt i), über seine Familie wohl auch als cine Art Regierung aufzufassen, auch hatte diese ungefahr die-selbe Bedeutung und Function nur in sehr beschranktom Kreise, und ebenso ist sie, wie wir in einem spateren Abschnittc sehen werden, gar nichts angeborenes, sondern auch sie hat sich erst sehr allmühlig entwickelt. Die Quelle, auf welcher nun Curr sich vor Allem stützt, ist selbst sehr zweideutig. Sein Gewahrsmann, ein gewisser quot;William Buckley, welcher zwei- und dreissig Jahre mit einem westaustralischen Stamme lebte, sagt: „sie erkennen keinen eigentlichen Hauptling als über den Andern stehend an; aber der geschickteste und der Gemeinschaft nützlichste wird mit der grössten Achtung behandelt und berechtigt mehr Frauen als die Andern zu haben. Demnach scheint es doch privilegirte, leitende Persönlichkeiten zu geben, und der Schritt zu einer Regierung im oben definirten Sinne braucht kein grosser mehr zu sein 1).

Ausserdem betont Curr zu wiederholten Malen den strengen Zwang, welchen der Stamm zur Befolgung seiner Sitten und Gewohnheiten ausübt: „in der Regel giebt es kein Drittes nebon Befolgung der Stammessitten und dem Tode.quot;

Würde es nun aber in einem solchen Stamme, mit einem so

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'2) Curr S. 62, 56.

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ausgepragten Bewusstsein des Gemeinwohles, einer so strengen Controlle der individuellen Freiheit, sobald diose in Collision mit der geraeinen Sitte kam, also jedesmal, wo sie überhaupt möglich und erwünscht sein könnte; würde es uun aber möglich sein, dass in solcher Gemeinsehaft jede Concentration der sittlichen Beurteilung und der Controlle wenn audi in vielen nicht scharf angewiesenen Individuen fehlte?

Ware je eine so strenge Verfolgung und Execution in oinom wilden Stamme, in welchem sich Farailienmitglieder gar eng ver-bunden fühlen, möglich, ohne irgend eine Autoritat, welche die Hand daran hielt? Curr erzahlt, wie der Stamm ein regulares Gefecht zwischen einem Gatten und seinem Stammesgenossen, der ihm seine Frau geraubt hat, zulasst, — würde es nun bei einer derartigen Gelegenheit keine Wortführer, keino imponiren-den Personen gegeben haben, durch welche sich die allgemeino Meinung ausserte und durchführte? zudem, da die ramilienvater anerkanntermassen eine so grosse Macht besassen, und die öffent-liche Meinung, selbst so machtig, doch ihren Werkzeugen auch Macht gegeben haben muss.

Horen wir jetzt auch Brough Smyth, welcher sich folgeuder-massen ausdrückt: ,,Die Regierung der eingebornen Stamme ist keine Demokratie. Es giebt ja Aerzte oder Zauberer, welche unter bestimmten Umstilnden die höchste Macht haben ; auch giebt os Krieger, welche in Zeiten der Gefahr die absoluten Horren sind; daim die ïraumer, welche die Handlungen dos Stammes richten und controlliren, bis ihre Profozeiungen orfüllt oder vergesscn sind; auch die Alten-Manner-Ratsherren, ohne deren Weisung sogar die Krieger nicht leicht etwas vornehmen; und endlich die alten Weiber, welche mit vielem Larm ihro Wünsche aussern und durch lautes Schreien und Drohen die Führer ihres Stammes zu beeinflussen versuchen. Die jungen Manner und diejeni-gen unter den iilteren, welche sich in keiner Weise auszeichne-ten, die Frauen und die Kinder, werden durch den einflussreichsten Mann des Stammes geführt; dieser aber handelt immer in der Weise, welche die alten Manner, die Zaubrer und die Triiumer übereinkamen gut zu heissen Obwohl jeder der vornehmstcn

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Manner und der Priester seine eigenen Nahrungsmittel sucht and seine eigenen Eedürfnisse erfüllt (allerdings mit der ïïilfe, welche seine Frauen ihm leisten), und er keinen Menschen seinen Be-dienten nennen kann, so geniesst er doch die Freuden, welche die Ausübung der Herrschaft mit sich führt. Wenn er Arzt ist, so schreibt er vor und wird gehorcht; wenn Traumer, so traumt er und die Deutung seines Traumes wird als absolute Wahrheit betrachtet; wenn er Krieger ist, so gehorchen ihm die kampfen-den Manner; wenn er ein alter Mann, so wird ihm von Allen ehrfurchtsvoll begegnet.... Jede Miam steht unter der Controlle eines Familienhauptes, dessen Pflicht es ist, die Ordnung aufrecht zu erhalten und alle Streitigkeiten zu begleichen, welche zwischen den Mitgliedern der Haushaltung, oder mit denen einer benach-barten Miam aufkommen könnten.quot; Dieser Hauptling ziichtigt den Verführer einer Frau oder eines Madchens und er beschrankt und massigt das Gefecht zwischen Miam-Genossen: „er ist auch officiell beauftragt das Gefecht zu iiberwachen, und dasjenige, was er in dieser Absicht thut, gilt als rich tigquot; '). Die Miam ist eine Art Dorf, und das Haupt der Miam also ganz entschieden eine Art Hauptling; librigens ist die Stammes-Regierung, welche Brough Smyth annimmt, doch eine gar unbestimmte, und also gehen am Ende seine Meinung und die Curr's wohl nicht so weit auseinander, als der Letztere selber annimmt; er scheint ja ebenso wie Smyth an der grossen Autoritat des Familienhauptes festzuhalten, und seine eigne Hauptquelle spricht doch audi von privilegirten Personen.

Rusden 1), der gründlichste Kenner der Geschichte Australiens, giebt folgendes, jedenfalls hochwichtiges Zeugniss über unsere Frage ab; „Dio Beschlüsse des Stammes galten nur, wenn sie mit Stimmeneinheit aller Miinner genommen waren und nach einer Beratung durch die iilteren Krieger. Sie hatten Hiluptlinge 2) und

1

Rusken, Auslr. 3; S. 95.

2

In einer Note heisst es; „lm Jahre 1858 wurde durch die Gesetzgebende Versammlung Victoria's cine spccielle Commission ernannt um eine Enquête über die Eingeborncn zu halton. In den Antworten auf ihre Umfrage nach der Regie-

3

Brough Smyth S. 126—129.

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ihro Stelle war mitunter erblich, wenn der Nachfolger klag und tapfor war; sonst blieb er zu dem gomeinen Haufen geboren. Die Stamrae freuten sich, durch vertraute und kluge Leute ge-fiihrt und geratcn zu werden, aber willkiirliche Herrscbermacht kannten sie nicht. Wo es einen Fübrer gab, war or vielmehr primus inter pares, als Autgkrat. Bei allen möglichen Schwierig-keiten berieten sich alle Mitglieder des Stammes zusammen und der Entschluss der Aeltesten gab die Entscheidung. Der Hiiupt-ling, wenn es einen solcben gab, folgte ihm selbstverstiindlich. Immer stimmte er mit den Traditionen und ceremoniellen Sitten des Stammes vollstilndig überein, welche ohne Weiteres von alien geehrt und befolgt wurden, ohne dass jemals Einer daran dachte, sie zu andern, und welche durch die Aelteren erklart wurden.quot;

Die Zusammenstellung der von uns angeführten Aussagen über die einzelnen Stiimme oder Stammgruppen ergiebt folgendes:

In Queensland am Herbert Flusse: keine Hiluptlinge, aber Einfluss der alten Manner und Frauen;

Im Kurnai-Stamme: grosser Einfluss der alten Manner und Frauen;

In Central-Australien: keine Hiiuptlinge, doch leitende Person-licbkeiten, Einfluss der alten Manner, welche einen speciellen Kat bilden;

In den Bourke- und Darling-Fluss-Stammen: grosser Einfluss der alten Manner;

Auf Tasmanien: unbestimmte Hiiuptlingschaft, alte Manner geehrt und privilegirt;

Im Wellington-Stamme: überhaupt keinerlei Autoritat;

Im Cammarry-Stamme: keine Hiluptlinge, Gehorsam gegen alto Manner;

rungsform der Schwarzen beschrieben eine ungefahr gloiche Zahl von Zeugen sic als patriarchalisch, monarchalisch und demokratisch; eine ebcnso grosse Zahl Zeugen behauptete auch; sie batten gar keine Regierung.quot; Wie viele Fragow möchte man bier einvverfen! lietrafen die Antworten alle dieselbei» Stamme oder die derselben Gegend? waren die Urteilsfiibigkeit und die Erfabrung der Gewiibrs-miinner gleicb'.' ibre Kriterien und ibre Auffassungen der genannten Uegierungs-formcn dieselben ?

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Tm Narrinyeri-Stamme: erblicho Hiiuptlingo und Rat der Fa-milienvater;

lm den Stammen des westlichen Victoria: erbliche Hauptlinge und eiuflussreiche Miinner;

lm Moore-Fluss-Stamme in West-Australien: gar koine Hauptlinge, Alle gleich, allgemeine Versammlung;

lm Dieri-Stamme: erbliche Hiiuptlinge, specielle Riite der alten Manner, allgemeine Versammlung;

lm Port-Lincoln-Stammo, Süd-Australien ; gar koine Hauptlinge; In den Stammen Victoria's (welche Lo Souëf beschreibt): keine eigentlichen Hauptlinge, doch leitende Personen.

Gar keine specielle Autoritat finden wir mehr oder weniger ausdrücklich nur in vier Fallen angegeben, von welchen zwoi aus West-Australion; in droi Fallen dagegen finden wir ent-schieden die Existenz von Hauptlingen behauptet, dazu ist sie in noch einem Falie wenn auch nicht ausgepriigt, doch sehr wahr-scheinlich; diese Fillle betreffen Stiimme aus dom Süd-Osten bis zu den Dieri auf der Ostseite des Eyrie-Seees; in fünf Fiillen endlich wird mehr oder weniger der Einfluss der alten Miinner betont; in einem dieser letzteren Falie, nilmlich in dem der von Eyre beschriebenen Stiimme Central-Australiens, auf welchen Curr sich speciell beruft, bilden die alten Miinner sogar einen eigenen Rat, und werden daneben noch leitende Persönlichkeiten erwiihnt. Obwohl der Mangel an erschöpfonden, alles Bekannte zusammen-stellenden Monografien wie die Ling Roth'scho und der, an ein-gehenden, ausführlichen Forschungen über einzelne Stamme wio die Howitt's über die Dieri sich sehr fiihlbar macht, so sincl wir vielleicht doch wohl berechtigt, zu schliessen, dass Curr's Behauptung zu sehr gonoralisirend') und deshalb falsch ist.

1) Ebcnso doch im popularen Buch nicht zu verargen ist Oberlandor's Behauptung (S. 307); die Oberhaupter seien die Aeltesten des Stammes.

I'edeulender ist sclion Jung's Aeussorung (Jung': S. 140); der Zauberer ist die bedeutendste Person im Stamme, höchstens concurrirt mit ihm der beste Jiiger und Krieger; os giebt aber keine Hauptlinge mit fortvviihrender Regierungsgewalt; der Staat wird aus den Familien zusammongcstellt, «deren Ilaupter in ihrou

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Weckt eine solche allgemeine Aussage über eine Erscheinung welche so sehr wie die Regierungsweise mit der ganzen Geschichto jedes einzelnen Stammes und mit seiner speciellen Umgebung zusammenhiingt, nicht gleich ein gewisses Misstrauen auf, wenn sio für die vielen Stamme eines so ausgestreckten Landes geiten will, wie relativ uniform auch die Verhalltnisse sein mogen?

Wir kommen jetzt zu dem Resultate, dass im Siidosten im Aligemeinen die Regierung am meisten entwickelt ist, im Centrum, im Süden und in Queensland weniger, im Westen am aller-wenigsten.

Gerland's gründliche, nicht schematische Darstellung stimmt mit unserem Resultate im Grossen und Ganzen überein; die Abweichungen, welche auf der Benutzung anderen Materials be-ruhen, beweisen, wie unsicher und schwankend die Angaben der Forscher über diesen wichtigen Gegenstand sind. Wir wollen die betreffende Seite zur Bequemlichkeit des Lesors und mit dom gemachten Vorbehalt als wichtiges Zeugniss folgen lassen: „Fast nirgends finden sich Hauptlinge; wirklich constatirt sind sie am Moreton-Bai, wo sie grosses Ansehen und unbeschrankte Gewalt haben sollen, und auf der Indel Melville; von der Halbinsel Coburg aber berichtet Macgillivray ausdrücklich, dass es dort keine Hauptlinge giibe. Im Süden giebt os erbliche Stammes-hiiuptlinge, untor denen dann wieder die Alten, die Familienhauptor, und die Zauberarzte Einfluss haben. Auch im Innern schoint es an einigen Orten Hauptlinge zu geben, z. B. südlich von der Halbinsel Coburg, am Boganflusse und ebenso nördlich am Tor-rensbecken, wo der Hauptling, ein alter Mann, despotische Gewalt, und als ein besonderes Abzeichen ein Stirnband von Emufedern hat. Was man gewöhnlich Hiiuptlinge nennt, sind nur iiltere

Beratungen gemeinsara über die öffentlichen und nicht seltcn auch über die privaten Angelegonheiten entscheiden;quot; selbstverstandlich kann ein ausgezcichneter Mann eine gewisse Ueberlegenheit erlangen und der grössere Einfluss und das höhere Ansehen, dessen seine Familie geniesst, so wie die ererbte Körperk raft mogen seinen Nachkommen eine gieiche Stellung sichern. — Auch zu schematisch und allgeinein ausgedrückt!

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Leute, welche durch Kriegsthaten, grössere Zauberkunst und der-gleichen allgememes Ansehen haben; ihro Macht wachst mit den Jahren, gewisse Speisen kommen ihnen vorzugweise zu, gewisse Waffen, Quarzstücke und dergleichen diirfen nur sie führon. Befohle aber erteilen sie nicht, nur Rat; denn jeder Familien-vater, der vollkommen despotisch in seinem Kreise herrscht, und jeder Mann ist absolut frei. Hat nun ein Familienilltester eine sehr grosse Familie, an deren Spitze er steht, so ist oft seine Autoritat eine solche, das man ihn für den Hiluptling halten könnte. Jedenfalls ist es eine Art üebertreibung, wenn Hodgson von einer Art von Regierung durch die Aeltesten, den Zauberarzt, und die Kriegsoberston spricht, von allgemein anerkannten Hilupt-lingen, welche die Wanderungen leiten, Vertrage schliessen, ün-gehorsam strafen und das Eigentum schiitzon sollen. Jene Haupt-linge, welche durch hervorragende Klugheit und dergleichen ihren Vorrang, der natürlich nicht erblich ist, bekommen haben, treten allerdings als Vermittler bei Verhandlungen der Stiimme unter-einander auf, als Führer, als Schiedsrichter, aber ganz ohne Verrecht. So sind die Anführer im Westen gestellt, so die am Port Stephens im Norden und im Südwesten, doch haben hier die Zauberiirzte den meisten Einfluss.quot; ')

§ 5. Weitere Früfung der Hypothese am australischen Materiale.

Im Grossen und Ganzen finden wir die Voraussetzungen unserer Hypothese bei den Australiern wohl erfüllt: geringe centrale Gewalt, also die staatliche Strafe noch in der Bildung begriffen und keineswegs in jedem Falie durchgedrungen, eine eigentümliche Zusammenstellung jeder Gruppe oder eine feste Verbindung durch eine Art Connubium zwischen den Gruppen, wodurch eine gewisse Interessengemeinschaft, eine, wenn auch öfter geringe, Nei-gung zum Frieden untereinander, ja eine Art schwacher Einheit

1) Waitz-Gorlaud, Anthropologic 0: S. 790.

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entstand, welche eine Beschrankung, eine Miissigung des natürlichen, masslosen Rachekampfes wünschenswert machte. Ursprünglich üaben sich wohl die verschiedenen Mitglieder eines Kobongs oder Totems, welche sich als eine Familie betrachteten und positiv fühlten, auch wenn sie über mehrere Stamme verbreitet waren, im Rachekampfe gegen iiussere Feinde unterstützt: „die Totem-Leute unterstützen einander selbstverstiindlich in allen Stammen, in welchen, wie im dem der Dieri, die soziale Organisation kriiftig istquot; Wenn nun aber diese Totem sich zu einem Stamme, einer localen Gruppe vereinen, so würde eine eigentliche Fehde zwischen ihnen sehr schiidlich, und für die Erhaltung und die Krüftigung der Einheit sehr nnerwünscht sein.

Aber auch, wenn nach zur Gewolmheit gewordenem, gegcnseiti-gem Frauenraube zwischen zwei benachbarten Stammen, ein regel-massiger Frauenaustausch, eine Art Connubium sich entwickclte, werden selbstverstiindlich die Frauen sich beiderseitig ins Mittel gelegt haben um dem Schlimmsten, dem Blutvergiessen vor zu beugen.

Wir wollen jetzt noch einige Thatsachen zur Unterstützung und Befestigung unserer Darstellung des wahrscheinlichen Verlaufes der Sache vorführen.

Der friedefördernde Einfluss der Frauen ist sehr gross und lasst sich oft und bei verschiedenen Stammen nachweisen. So sagt Howitt1), dass Heiraten zwischen zwei Stammen öfter dazu dienen, einen Frieden abzuschliessen, Stroitigkeiten zu beenden und Hass zu beruhigen. Wenn wir aber diesen Einfluss der Heiraten zwischen den Stammen hier annehmen, wie erklaren wir dann, dass er auch hier nicht die Composition zur Folge hatte, obwohl wir früher die Heiraten zwischen den Stammen als eino ihrer möglichen, ja wahrscheinlichen Ursachen nachwiesen? Es

1

Journ. Anthr. Inst. 1890: S. 59.

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würde dies nur durch die Annahme erklart werden können, dass ausser dieser Art Heiraten noch andere Bedingungen für die Entstehung der Composition erfüllt sein müssten, namentlich die höhere Schatzung des fahrenden Besitzes. Dass diese aber genügen würde, scheint dadurch widerlogt zu werden, dass auch bei einer Heirat zwischen zwei Individuen dor Dieri- und Murdula-Stamme „zur Einführung hübsche Geschenke als Speere, Binnmerang, gesclmitzte Schilde, Körbe für allerhand Sachen u. s. w. zu dem Vater der Frau, dem Hauptling und den anderen vornehmsten Mannern des Stammes geschickt wurden. Im Falie die Unter-handlungen aber fehlschlugen, wurden diese Geschenke zurück-gestattetquot; Also finden wir doch eine gewisse Schiitzung von Besitz, und dessungeachtet, keine Composition, sondern nur die einzige Rachebeschrankung des Duells und diese sehr allgemein durchgeführt. Es bleibt aber immerhin möglich, dass auch diese Geschenke mehr ein Mittel zur Bildung einer guten Stimmung, als ein eigentlicher Preis für das Madchen als Abkaufsumme eines früheren Rachekrieges wegen ihres Raubes waren; diese Vermutung wird fast zur Gewissheit durch die Erwagung, dass die Frauen in den australischen Stammen nie gekauft worden 1). Das Mitgeteilto von den Dieri bewiese also eigentlich nur, dass bei diesem Stamme wenigstens das Eigentum genug geschatzt wurde um durch seine Schenkung eine gute Stimmung erzeugen zu können, doch noch nicht einmal genug, um dafilr regelrecht eine Frau zu kaufen, wie es sonst bei so zahllos vielen Vólkern der Fall. Thatsachlich wird das bewogliche Eigentum auch nur sehr wenig von ihnen geschatzt und geht es nicht weit über das Notwendigste hinaus. Unsere Kampfbeschriinkung muss sich ent-wickelt haben bei den Vólkern und zu der Zeit, wo fahrender Besitz, kaum bestand und zu wenig geschatzt wurde, um ein

1

Wie deutlich kommt dies aus bei dem Moore-River-Starame, wo die Wittwe, wenn sie wieder hciratet, ihren Verwanten fortwahrend ein Quantum PHanzen liefern muss, statt dass, wie vor der Hand lage, sie dieselben rnit einem grosseren Geschenke abfmden könnte. Vergl. aber ihre höehst Srmlichen Verhaltnisse, Old-liold ■. S. 250, 201, 270 seq.

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allgemoines Beruhigungsmittel abzugeben. Es bloibt also doch wahrscheinlich, dass sich das Duell zuerst bei Streitigkoitcn zvvi-schen regolmassig zusammonheiratendon Kobong entwickelte, und dann erst spiiter auf Katnpfe zwischou fremden Stammen über-tragen wurde, wobei wieder die regelmassigen Heiraten die Sache sehr erleichterten: so scliildert Curr die Beziehungen zwischen solchen Stammen als ziemlich friedlieh: „Gefeehte zwischen ihnen finden bisweilen statt; gewöhnlich machen sie gegeu ein-ander keinen Gebrauch von Zauberei, noch von nachtlichen Ueberraschungen und Metzeleien, sondern entscheiden ihre Strei-tigkeiten in ehrlichem Gefeehte, nut nur geringem Blutvergiessen.quot; Solche Stümme schicken sich fortwahrend Boten, Heiraten zwischen einander sind die Regel, bei Begegnungen werden Corro-boreën abgehalten. Je fremder aber die Stümme einander werden, um so mehr leben sie in, endlich sogar offener, Feindschaft').

Dass die Frauen bei untereinander heiratenden Stiimmen wirk-lich einen friedlichen Einfluss ausübten, erhellt aus ilirem Betragen bei den Zweikiimpfen, bei welchen sie schon nach den ersten Wunden das Aufhören des Gefechtes und Schonung des Gefal-lenen herbeiführten, wie wir besonders deutiich aus Lumholtz's Beschreibung der Gefeehte der Queenslander erfuhren.

Die Friedensfunction der Frauen wird auch sehr karakteristisch durch ihre Benutzung als internationale Abgesante offenbart. So erziihlt Howitt: „wenn nach einer Heirat zwischen zwei fremden Stiimmen eine Uneinigkeit über irgend eine bedoutendere Sache zwischen dem Stamme des Gatten der Frau und dein ihrer Eltern aufkiime, so würde sie von grösstem Nutzen zu Verhandlungen mit dem letzteren, auf welchen sie selbstverstiindiich mehr Einfluss hat als ein Fremderquot; quot;). Er berichtet auch, dass gewöhnlich ein alter bekannter Mann als Botschafter vom Hauptlinge erwahlt wurde, „doch in Sachen, welche möglichorweise eine gefahrliche Wendung nehmen konnten, oder bei welchen man Verrat fürch-tete, wurden nicht Manner, sondern Frauen gesant. Die bedeu-

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tendsten Botschaften, welche die Dieri nach fremden Stammen schickten, waren vielleicht die, welche Streitigkeiten zwischen ihnen betrafen. Zu solchen Zwecken wurden Frauen gowiihlt, und, wenn möglich, nur die Frauen, welche zu dem Stamme gehörten. dem die Gesantschaft, wenn man sie so nennen darf, gesant wurde. Frauen wurden für solche Geschafte gewahlt, weil man sie nicht verraterisch aus dem Wege schaffte, wie es Mannern wahrscheinlich geschehen würde.quot; Der in Betracht des australischen Karakters, sowie des Verhiiltnisses der Manner zu den Frauen mögliche Gedanke, dass die Frauen zu gefahrlichen Aufgaben angewiesen werden konnten, weil man die gemisshandelten Geschöpfe gerne einer Gefahr aussetzte, welche man für sich selbst zu sehr fürchtete, wird durch diese aus-drücklichen Aussagen des zuverlassigen Australien-Forschers ge-nügend widerlegt. Auch die specifische Macht der weiblichen Eeize wird politisch nutzbar gemacht. „Die öffentliche Meinung fordert entschieden, dass die weiblichen Gesanten allen ihren Einfluss verwenden werden, um den günstigen Erfolg ihrer Sen-dung zu sichern, und deshalb ist ihnen gestattet, frei ihre Günste zu gewahren. Wenn das Ziel wirklich erreicht wurde, herrscht einige Zeit volle Zügellosigkeit zwischen den Mitgliedern der Gesantschaft und dem Stamrae, zu welchem sie gesant wurdequot; ').

Mc. Lennan, der grosse Bahnbrecher für die Geschichte der Familie, sagt in seinem berühmten Buche, wenn er von den australischen Klassen oder Familien spricht, welche er als über das ganze Land verbreitet, in jedem Stamme vorkommend, nur durch die mütterliche Abstammung verbunden, darstellt: die Mit-glieder jeder Familie sind verpflichtet sich zu dem Zwecke der Verteidigung und Rache zu vereinigen; eine Folge hiervon ist, dass jede Streitigkeit, welche zwischen den Stammen ausbricht, für viele junge Manner ein Zeichen ist, die Stamme, in welchen sie geboren wurden, zu verlassen und neue Jagdgründe zu be-setzen, oder sich mit den Stammen in welchen die Familien ihrer Mutter zufallig sehr stark sind, oder welche ihre eigenen

1) Hovvitt, 1. c. : S. 73.

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und ihrer Mütter nachsten Verwanten entlialten, zu verbinden. Diese Abscheidung ist nicht immer tuöglich, aber sehr oft findet sie immerhin statt; wo es durchaus unmöglich, giebt die An-wesenheit so vieler zura Feinde Gehöriger, innerhalb des Lagers, eine bequeme Geiegenlieit zur Befriedigung des Rachegelüstes, weil es nach dem australisclien „Strafgesetzbuchequot; unerheblich ist mit wessen Blut die Rache gesattigt wird, wenn es nur Blut vom Geschleclite des Schuldigen. Weil nun die Australiër poly-gamisch leben und ein Mann öfter mehrere Weiber zu verschie-denen Familien gehorig besitzt, geschieht es in Gefechten nicht sel-ten, dass Kinder desselben Vaters einander feindlich gegenüber stehenquot; 1). Wenn nun aber die vaterliclie Abstammung allmilhlig vorzuherrschen anfing, die locale Gruppe ihre Mitglieder verschie-dener Kobonge immer fester zusammenkittete, muss diese Fami-lienmischung ein krüftiges Mittel zur Förderung des Friedens zwischen so verketteten Stammen geworden sein. Die Eutwick-lung der localen Organisation nach und über der socialen, machte die Beschriinkung der Kilmpfe zwischen den zusammenwohnen-den Kobong immer notwendiger. An und für sich, ohne dass die weiteren Bedingungen erfüllt sind, macht diese Entwicklung die staatliche Strafe noch nicht nötig, wie wir spilter ausführlich nachzuweisen hoffen; die schrankenlose, ungemiissigte Fehde zwischen verbundenen Kobong und Stammen musste aber immer mehr ihre Schattenseiten zeigon, und so nach einer anderen Lösung zu suchen drangen 2).

Bedeutend ist hierfür der Ausspruch Hewitt's: „Die locale Organisation ist der socialen feindlich; — zwar nicht bewusst, in dem Geiste der Eingebornen, doch durch die innere Natur der Dinge. Die erstere ist thatsachlich der erste Keim des Staates. Ihre Tendenz ist die sociale Organisation zu verandern, zu be-schranken, sich ihre Autoritat anzueignen, Abstammung durch Manner durchzuführen, die Gesellschaft auf sich als Basis zu

1

Mc. Lennan, Stud, in Auc. Hist. 1876: S. 91.

2

Lang, Austr.; S. 8, nennt als Grund dei- Zweikiiinpfe don Wunsch, statt der endlosen Morde der lilutrache lieber Einen zu opfern.

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construiren und endlich die Alleinherrschaft zu erlangenquot;

Nachdem wir jetzt für Australien, so weit unser zu dürftiges Material es zuliess, unsere Hypothese geprüft haben, wenden wir uns zu den wenigen sonstigen Vólkern, bei welchen wir den Rachezweikampf wahrnamen.

§ 5. Prüfung der Hypothese am niclit-australischen Materiale.

Von den Botocuden erzahlt Keane 1), dass ein glücklicher Krieger Haupt der Gemeinschaft wird, doch ist die Würde nie erblich und hat er nur geringen persönlichen Einfluss; Zu Wied behauptet8) aber, dass die Hauptlinge, obwohl ausserlich niclit von den Anderen unterschieden2), doch öfter grosse Autoritat ausüben; er erzahlt von einem alten Hauptlinge, der sich an einera Gefechte seines Stammes nicht beteiligte, — demnach waren die Hauptlinge keine blossen Vorkampfer. Nicht völlig klar ist Von Tschudi's Darstellung: jede Horde hat einen An-führer, namentlich den tapfersten und starksten, der aber keinen Gehorsam verlangen darf, dessen Autoritat bloss auf den Namen beschrankt ist und stillschweigend anerkannt wird. Gemeinsarae Gefahren und Bedürfnisse vereinen die Horde und machen, dass dem Hauptlinge als tapferstera und in der Jagd erfahrenstem von Allen gefolgt wird. In jedem vorkommenden Falie aber handelt Jeder nach eigenem Gutdünken 3). Diese Urteile zusammen-fassend, diirfen wir uns wohl dahin entscheiden, dass es bei den Botocuden eine hie und da verschiedene, im Allgemeinen jedoch nicht grosse Macht der Hauptlinge giebt. — Die Blutsverwant-

1

Keane; S. 207.

2

lm Widerspruche hiermit berichtet derselbe tieobachter, dass bisweilon die Anführer durch einige Federn auf dem Kopfe oder am Korper, wohl auch durch einen Federfacher ausgeieichnet sind.

3

Von Tschudi4; S. 284.

4

Howitt, On the Deme and the Horde. Journ. Authr. Inst., XIV: S. 144.

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schaft bildet das einzige Band dieser Menschen; die Horden sind erweiterte vom Hauptstamme abgesonderte Familien, welche ban-denweise neben einander leben. Die Horden eines Stammes fech-ten öfter mit einander, und haben keinen gemeinschaftlichen Hiiuptling In einer Hütte leben mebrere Familien zusammen; Feste werden durch alle Familien einer Horde zusammen ge-feiert1). Eine Heirat in eine andere Horde ist eine Seltenheit, immer wird in der eigenen Horde geheiratet, welche also ein durch Blutsverwantschaft eng verbundenes Ganze bildets). Mar-tius sagt: „Die Yerbindung der einzelnen Gesellschaften dieser nomadisirenden quot;Wilden ist schwach und das Gefühl gemeinsamer Abkunft wird zunachst nur durch das Nationalabzeichen, die un-geheure Holzscheibe in der Unterlippe und die Haarschnur rings um den Kopf, ein bis zwei Zoll über den Ohren, aufrecht erhal-tenquot; 2). Die Stamme scheinen einander aber in gewissen Sachen zu respectiren, sie beobachten wenigstens immer mehr oder weni-ger die Grenzen eines gewissen Jagdreviers und überschreiten sie nicht leicht3). Auch nach Keane giebt es kein Band zwischen den verschiedenen Clans, „welche in abgesonderte Gruppen von zehn bis zwanzig Familien verteilt sind, ohne bestimmte Territo-rien, ausgenommen einen gewissen festen Jagdgrund, zu haben, welchen die Fachbarstamme schweigend anerkennen4). Die einzige Möglichkeit ftir die Erfüllung der Bedingungen zur Entstehung des Zweikampfes als Kampbeschriinkung wiire demnach also, dass, weil sich nur die Familien eng verbunden fühlen, zunachst nur diese die Blutfehde führen, sodann aber diese gerade, weil sie doch in mancher Beziehung, wie eben mitgeteilt wurde, sich verbunden fühlen, nach einer Beschrankung des Kampfes suchen, und diese dann endlich auch auf die Fehden zwischen den Horden eines Stammes und zuletzt auch auf diejenigen zwischen den

1

Von Tschudi1: S. 284.

2

Martius, Bras.: S. 315.

3

Zu Wied, Bras. S. 370.

4

Keano: S. 207.

II. 4

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Stammen übertrageu wurde. Die Lebensverhaltnisse sind noch zu einfach um das Aufkommen der Composition zu ermöglichen: dem Vater wird für die Tochter nur einige Jagdbeute gescheukt'); bei der herrschenden Endogamie darf dieses Geschenk aber kei-neswegs als eine Abkaufsumme der Kache für den Raub der Tochter gelten, sondern nur als eine Art Festgabe an den Vater, da er seine Tochter an den Stammesgenossen scheukte. —Wich-tigere Streitigkeiten, als die zwischen Blutsverwanten, erfordern die Teilnahme des ganzen Stammes, es entsteht dann ein formel-ler Krieg 1). Der Stamm fiihlt sich also doch gelegentlich, nament-lich dem ausseren Feinde gegenüber, als eine Einheit. Es scheint nun dem entsprechend, dass, obwohl sie gewöhnlich solchen fast völlig Fremden, in keiner Weise mit ihnen verbundenen Feinden gegenüber, das Bedürfniss nach Beschriinkung des Kampfes nicht fühlten, doch nach dem Einbruche in fremden Jagdgrund eine Beschriinkung stattfand, und der Kampf durch ein Duell zwischen den Kampen der beteiligten Parteien geschlichtet wurde. Es kann dies vielleicht dadurch erklart werden, dass derartige Einbrüche wohl meistens von den njichsten Nachbarn verübt wurden, wodurch das Bedürfniss nach Miissigung der Rache eher als sonst aufkam, weil man mit ihnen doch am meisten verbun-den war; es stimmt hiermit, dass bisweilen auch wieder dieser Zweikampf zu einem allgemeinen Gefechte erweitert wurde8), wohl wenn die Verletzung doch gar zu grob, oder die Bande zwischen beiden Stammen zu schwach, um eine Beschriinkung des Rachegefechtes erwünscht zu machen.

Die Mandan-lndianp.r haben specielle Führer im Kriege; wor diese Stelle schon einmal einnahm, wird, nachdem er auch einen Feind tötete, Hauptling. Den grössten Einfluss haben die ver-schiedenen Vereine, doren bedeutendster derj enige der Soldaten ist, welcher aus den besten Kriegern zusammengestellt, die Hand-habung der Polizei auf sich nimmt; jedes Mitglied kann einen Candidaten zuriickweisen; sie bilden einen Ausschuss, der alle

1

Zu Wied, Bras.S. 43.

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Hauptbegebenheiten leitet, besonders allgemeine Unternehmungen, als: Veriinderung des quot;Wohnplatzes, Bisonjagden, Umzug der Dorfschaften, u. s. w. 1).

Die Mandan leben in palissadirten Dörfern zusammen, in einer Hütte wolmen oft drei Familien. In den Dörfern berrschen grosse Ruhe und Eintracht. Die Frau wird von ibrem Vater für zwei bis zu zehn Pferden verkauft2). Darin, dass die Schwiegermutter nicht mit ihrem Schwiegersohne spricht, bis er ihr den Skalp und das Gewehr eines getöteten Peindes bringt, dürfen wir den deutlichen Beweis einer ehemaligen Exogamie erblicken 8); dass der Schwiegersohn verpflichtet ist, einen Eeindesskalp an die Schwiegermutter zu bringen, bedeutet yielleicht eine Art Reduction der früheren Rache, welche forderte, dass die Verwanten der Mutter ihr vor Allem den Kopf des Riiubers ihrer Tochter brachten; diese Reduction fand also vor dem Aufkommen der eigentlichen Composition statt, sonst batte man diese der Mutter eigentlich vorteilhaftere doch vorgezogen, also wahrscheinlich zu der Zeit, dass der fahrende Besitz noch nicht geschatzt wurde, dagegen der Besitz eines feindlichen Scbiidels grossen Wert hatte, weil er die ïïerrschaft über den Geist versicherte 3). Dass gerade der Mutter der Skalp gebracht werden musste, ist wohl nur aus früherem Matriarchate und als dessen Rest zu erklaren. Also; diese Ceremonie und die Reduction des Rachekampfes zu einom Duello sind beide zur Zeit des Matriarchates und des Fehlens von allen Reichtümern entstanden.

quot;Wir beobachten hier die allmahlige Besiegung der Geschlechts-genossenschaft durch die locale Gruppe, das Dorf. Die Mitglieder der verschiedenen Familien sind durch die politischen Vereine, Surrogate einer einheitlichen Verwaltung, enge vereint. Bever die Composition durch die Bedeutung des Besitzes möglich wurde, haben sich hier die Zweikiimpfe entwickeln müssen, durch die

1

Zu Wied, Nord-Am.5: S. 197, 141.

2

Zu Wied, Nord-Am. 2: S. 118, 127, 131, 133, 134.

3

Wilken, Schedelvereering: S. 13, 15, 17 etc.

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friedlichen Beziehungen der zusamraenwohnenden exogaraen ') Geschlechter veranlasst; ausserdem ist es wahrscheinlich, dass die unter sich heiratenden Familien sich auch zuerst zum stiindigen Nebenoinanderwohnen zusammentrafen, wodurch, weil noch immer die centrale Regierungsgewalt zu dürftig ausgebildet war, in zweierlei Weise die Notwendigkeit einer Beschriinkung der Blut-fehde fühlbar gemacht wurde.

Bancroft erziihlt von den Apachen, dass sie gar keine Regie-rung haben: „geboren und erzogen in dem Gedanken absoluter persönlicher Freiheit, ist jeder Zwang ihnen unertrilglich. Die nominale Autoritat des Kriegshauptlings wird durch Wahl erlangt, und ist immer noch dem Rate der Krieger untergeordnet. Macht, Bedeutung und Einfluss am Ratsfeuer werden durch die Zahl der Sklaven und sonstige Reichtümer, welche Einer hat, bestimmt. Diejenigen, welche sich speciell durch ihre Klugheit, ihre Kühnheit im Krieg oder ihre Erfolge auf dor Jagd auszeichnen, werden zu Hiiuptlingen gewahlt. Ein Hiiuptling kann zu jeder Zeit abgesetzt werden.quot; Bisweilen wird viele Geschlechter hindurch der Hiiuptling aus derselben Familie gewahlt, wegen ihren Mut und ihren Reichtum. Im Frieden hat der Hauptling nur eine sehr geringe Autoritat, aber auf dem Kriegspfade werden seine Befehle zur Sichorung des Erfolges ohne Weiteres erfüllt!!).

TJeber Verbindungen zwischen den Familien und den Stammen erfahren wir nichts, aber auch nichts, was dagegen spriiche, und vielleicht lasst sich aus der vereinzelten, unaufgeklarten Notiz in Schoolcraft, dass die popularen Hauptlinge Frauen aus anderen Stammen nehmen, für unseren Zweck Etwas ableiten: es scheint ja auf eine Art Verbindung durch ein gewisses Connubium der Hauptlinge zu deuten. Das Schweigen der Quellen darf übrigens in der Ethnologic wohl nur selten für oder gegen eine Hypothese in das Feld geführt werden, dazu sind die Berichte und die Beobachtungen gar zu wenig vollstandig, geschweige erschöpfend. Mehr Bedeutung hat also der Umstand, dass die Apachen Thontöpfe,

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Pferde und vor Allem Sklaven haben, von Raub und Plünder leben also die Composition insofern bei ihneti sehr wobl möglich wiir. Leider finden sich bei den Apachen aucb nicht die „survivalsquot; früherer Zustande, welche wir bei den Mandan fanden und welche uns die Annahme ehemaliger, der Hypothese entspre-chender Verhilltnisse möglich machten.

Wer bei den Festen der Kenayer am freigebigsten war, wurde von seinem Stamme am höchsten geehrt, welcher seinen Rat be-folgte und nicht wagte, ihm zu widersprechen; es ist diess der Anfang der Tojonschaft. Die Macht des HÉiuptlings oder vielmehr die Achtung vor ihm, ist nicht auf Herkunft begründet, obgleich sie mehrenteils auf den Erben übergeht; jeder kann sich zu einem anderen Hauptlinge begeben, bloss den ersten nicht aner-kennen, oder isolirt von ihm leben.

Alle Familien sind in zwei Gruppen verteilt, deren Stamm-mütter durch einen Robben erschaffen wurden; die eine Gruppe enthiilt sechs, die andere fünf Geschlechter; die Mitglieder der einen Gruppe heiraten nur in die andere und umgekehrt. Das Kind gehört der Gruppe und dem Geschlechte der Mutter an. Diese Gesetze werden jetzt aber vernachlassigt. Der niichste Erbe ist das Kind der Schwester; der Sohn erbt nur sehr wenig von seinem Vater, „weil er sich noch bei Lebzeiten des Vaters seinen Anteil an Nahrung und Kleidungstücken gewilhlt bat. Wahr-scheinlicher ist aber, dass diese Schenkung inter vivos don Uebergang zum patriarchalischen Erbrechte formte. Der Mann kauft seine Frau nicht von ihrem Vater, sondern gewinnt sie ihm durch den Dienst eines ganzen Jahres ab, und ausserdem erhiillt er von ihm einen verhilltnissmassigen Lohn.

Obwohl Besitztümer offenbar sehr geschiltzt werden, erinnert die Verehrung der Freigebigkeit, welche aus dem besten Em-pfehlungsmittol zur Hauptlingswürde und aus einem mitgeteilten Erinnerungslied bei einem Totenfeste hervorgeht1), noch an die Verhültnisso des Communismus.

1

Von Wran^ell in Von Baer und Von Holmorson S. 103, 105,107,109. Das

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Allo die Bodingungen unsorer Hypothese sind also erfüllt: keine tüohtige centrale Gewalt, matriarchalische exogame Grappen, die mit einander heiraten und zusammen am selben Orte wohnen; die Bedeutung des Besitzes kam aber wohl erst spiiter auf, und da konnte dann auch sogar die erste Reduction des Rachekampfes noch weiter bis zur Composition reducirt werden, wie es thatsachlich stattfand 1).

Was die Verhaltnisse der Tlinhet anbelangt, so berichtet Krause das Folgende: „Die Einteilung in Geschlechter ist giinzlich un-abhangig von der raumlichen Verteilung der Stamme. Dasselbe Geschlecht finden wir an verschiedenen Orten. Das eigentümliche Verhilltniss, dass jeder Ort von mehreren Geschlechtern bewohnt wird und zwar sowohl von denen des Biiren wie von denen des Wolfsstammes, wiihrend andererseits ein Geschlecht auf mehrere Orte verteilt ist, erkljirt sich durch den Branch der wechselseiti-gen Ehen und durch das Gesetz der mütterlichen Erbfolgequot;2). „Der verheiratete Tlinket hat das Recht, entwoder immer bei sei-nem Schwiegervater zu bleiben oder in seine Heimat zu Ziehen ____Niemals werden die Ehen zwischen Angehörigen dessel-

ben Geschlechtes oder Stammes geschlossen; der zum Rabenstamme gehorige Tlinket muss sich eine Frau aus dem Wolfsstamme su-chen und umgekehrtquot; 8). „Die Hinterlassenschaft eines verstorbe-nen Tlinket geht auf den Sohn seiner Schwester über, oder wenn ein solcher nicht verhanden ist, auf den jüngeren Bruderquot; '). „Die Hauptlingswürde ist an dem grossen Reichtum, der nament-lich in dem Besitze von zahlreichen Sklaven besteht, gebunden. In der Regel geht dieselbe zugleich mit dem Vermogen vom Onkel zum Keffen über, der gültigen Erbfolge gemass, doch ge-schieht es bisweilen, dass an Stelle des Erben ein Anderer als Hauptling anerkannt wird. — East in jedem Orte giebt es mehrere

1

Von Wrangell in Von Baer und Von Helmersen 1: S. 108.

2

Krause: S, 122, 112.

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Hauptlinge, „amkduquot; genannt, von denen jedoch einer gewöhnlich als der höchste gilt. Die Macht des Hauptlings ist eino sehr be-schankte und je nach der Persönlichkeit desselben eino sehr ver-schiedene. Nur bei gemeinsamen Unternehmungen und Beratun-gen ist er der Führer und Leiter; im übrigen hat jedes Familien-oberhaupt vollstandige Ereiheit alles zu tliun, was nicht gegen Sitte und Herkommen verstösst oder die Rechte Anderer scha-digtquot; '). Dies Alles stimmt vollstandig mit den Voraussetzungen unseror Hypothese überein; eine schwerwiegendo Ausnahme macht aber dio bedeutonde Entwicklung des Reichtums und des Eigen-tumsgefühles. „Der Tiinket hat nicht nur seine eigenen Kloidor, Waffen und Gerilte, er hat auch seine eigenen Jagdgebiete, seino eigenen Handelswege, die kein anderer benutzen darf, ohne soino Erlaubniss odor ohne ihm Entschadigung zu gewahrenquot;1). Dom entsprechend wird die Braut gekauft gegen so viele Geschenke, als der Brautigam nur zu schicken im Stando ist2). Und, wio wir nach alledem erwarten mussten, finden wir ein sehr ausge-bildetes Compositionssystom. Zweikampf, Composition und oben-drein noch eine andere Substitution kommen mit einander gemischt vor. Ein Hauptling erstach einen Adligen, die Partei des Ermor-deten, etwa tausend Manner stark, forderte den Tod des Hiiupt-lings, der, weil das Leben des Hauptling höheren Wort als das des ersohlagenen Mannes hatto, verweigert wurde. Durch das Zureden und die Drohungen der quot;Weissen fand endlich eineVer-standigung statt; „mit lautem Geschrei gingen die beidon Par-teien auf einander los, und ein oder zwei Minuten lang hörte man das Zusammenschlagen der Waffen. Als sich dann beide Partoion gleichzeitig zurückzogen, sah man die Leichname zweior Sklaven, die an Stelle des Hauptlings geopfert worden waren. — Dergleichen Scheingefochte wurden nach Lütke und Weniaminow auch in Scene gesetzt, wenn sich nach orfolgter Verstiindigung die Parteien der Geiseln, welche als Bürgschaft für don Erieden

1

Krause: S. 167.

2

Krause: S. 219.

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gegeben werden sollten, bemachtigten — Lütke beschreibt den Hergang folgendermassen: „Beide Parteien, Manner und Frauen, begeben sich auf einen freien Platz. Die Vordersten, welobe sich der Geisel bemachtigen sollen, die immer unter den angesehen-sten Persönlichkeiten ausgewablt wird, geben sich den Anschein, alsob sie den Kampf beginnen wollen, indem sie ihre Lanzen und Dolche lebhaft hin- und herschwingen. Endlich stürzen sie sich unter lautem Geschrei auf die Mitte der Gegenpartei, ergrei-fen die zur Geisel bestimmte Person, die sich in der Menge versteekt, und tragen sie auf ihren Armen unter Freudengeschrei auf ihre Seite. Dasselbe thut man auf der anderen Seite. Durch ein Pest wird alsdann die Feierlichkeit beschlossen. Die Geiseln werden in die Wohnungen ihrer neuen Preunde geführt, und nachdem sie dort ein Jahr oder langer zugebracht haben, kehren sie wieder zu den ihrigen zurück, wahrend durch neue Peste das Bündniss befestigt wirdquot; 1).

Im ersteren Palle hatten wir den Scheinkampf mit einer redu-cirenden Substitution, welche wir schon behandelten 2), im zweiten den Scheinkampf, doch mehr ausgebildet und das Nehmen von Geiseln, höchstwahrscheinlich eine andere Art Reduction, nachdem der Kampf schon auf wenige Teilnehmer beschriinkt war. Auch die Aussöhnung durch Pestlichkeiten versuchten wir schon zu erklaren. Ebenso scheint die weibliche Intervention nicht zu fehlen, wenigstens erzahlt Krause nach Lütke, dass die Vorbereitungen zu einem TJeberfall eines fremden Dorfes möglichst geheim gehalten werden, „namentlich auch den Prauen gegenüber, welcho ja unter den Peinden ihre Eltern und Geschwister habenquot; 3).

Wir sind also wohl berechtigt das Ganze als in üebereinstim-ming mit unserer Hypothese zu betrachten, weil die Kampf be-schrilnkung wahrscheinlich vor der Entwicklung der Hochschiitzung des Reichtums, uud also vor der Composition aufgekommen ist.

1

Krause: S. 248.

2

Siehe die Ersle Hiilflo.

3

Krause; S. 245.

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welcho dem entsprechend auch noch gar nicht vollstandig durch-gedrungen ist, weil ja ihro Function schon von dem Zweikampfo der Hauptsache nach erfüllt war.

Von den Kinipetu-Eslcimo erfahren wir leider nur sehr wenig. Die iiltesten Milnner sind die ungowahlten, nicht ernannten und doch gerne befolgten Ratgeber, und vvohin sie ziehen und was sie beginnen, dorthin und darin folgt der Rest wie eino Heerde Schafe dem Leithammelquot; '). Es wird auch ausserhalb des Stammes geheiratet1). In der Ansiedlung sind Alle eng verbunden, alles was sie haben, ist Communaleigentum2). Boas sagt ganz im Allgemeinen von den Central-Eskimo, dass „das junge Paar ihro Haushaltung gevvöhnlich in der Familie der jungen Fran anfangen muss und dass der junge Mann, wenn er einem fremden Stammo angehört, in den seiner Fran eintreten muss.quot; Ehen zwischen nahen Verwanten sind verbotenquot;3). „Die sociale Ordnung beruht ausschlieslich auf der Familie und den Banden der Consanguinitat und Affinitiit zwischen den individuellen Familien.quot; Im Winter wohnen öfter vier Familien zusammen, doch bleibon sie völlig nnabhangig von einander; nur hat dor iilteste Mann jedes Hauses einen gewissen Einfluss auf die Einwoimer.quot; Im Falie die Ent-fernung zwischen der Winter- und Sommer-Ansiedlung sehr gross ist, oder specielle Kenntnisse orforderlich sind um die Aufenthalts-orte des Wildes ausfindig zu machen, haben sie eine Art Hauptling in der Ansiedlung, dessen anerkannte Autoritat aber sehr beschrankt ist. Er wird „pimainquot; (der welcher Alles am besten versteht) oder „issumantangquot; genannt. Seine Autoritat ist theoretisch auf das Recht zur rechten Zeit die Uebersiedlung der Hiitton von einóm zum anderen Ort an zu ordnen, beschrankt, doch sind die Familien nicht verpflichtet ihm zu folgen. Hie und da scheint es für schick-lich zu gelten den „pimainquot; zu befragon, bevor man sich in eino andere Ansiedlung begibt oder don Rest des Stammes veriasst

1

Klutschak: S. 234.

2

Klutschak: S. 232, 233.

3

Boas; S. 579.

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Er darf einige Manner ersuchen auf die Hirschjagd, andere auf den Robbenfang zu gehen, doch giebt es auch nicht die geringste Verpflichtung seine Befehlo zu erfüllen.quot; Jede Familie darf sich ansiedeln, wo sie nur will Es scheint also doch zwischen den Familien eines Stammes ein ziemlich enges Band zu bestehen, und ihr Zusammenwohnen die Regel zu bilden; vielleicht herrschte auch ehemals eine gewisse Exogamie, wenigstens fühlen wir nachdem Erzahlten uns veranlasst dies an zu nehmen.

Der junge Mann ist verpflichtet den eigenen und den Schwie-gereltern ven aller seiner Beute einen Teil zu schenken s); die Frau aber kauft er nur für „irgend ein Geschenkquot;1), was von Klutschak sogar nicht einmal erwiihnt wird; wahrscheinlich ist dieses Geschenk kein eigentlicher Kauf gegen einen dem Werte der Waare gleichgeschatzten Preis, sondern eine gewöhnliche Einführungshöflichkeit. Immerhin sind die beweglichen Besitzungen bedeutend genug2), um als Blutpreis dienen zu können, doch wiire die Entwicklung der Composition bei dem weitgehenden fast absoluten Communismus nicht wohl möglich.

quot;Wir dürfen also wohl annehmen, dass sich früher, da die Be-dingungen der Composition nicht erfüllt waren, zwischen den ziemlich eng verbundenen Familien das Bedürfniss nach Beschran-kung der Blutrache fühlbar machte, welche, weil durch den lebhaften Verkehr, welcher immer zwischen den Ansiedlungen unterhalten wurde. Heiraten zwischen Mitgliedern verschiedener Stamme notwendigerweise sehr oft vorkamen und also viele Bande der Affinitat und Consanguinitat so geknüpft werden mussten, sich sodann auf die Fehden zwischen den Stammen auch aus-breiten musste. Um so mehr weil diese Verbindungen selbstver-standlich am haufigsten mit den nachst wohnenden Stammen sind, mit welchen allein auch die Möglichkeit von Fehden vor lag.

quot;Was die Aim betrifft, so ist der einzige quot;Weg, wenn doch die

1

Boas: S. 579.

2

Boas: S. 467.

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Richtigkeit unserer Erklarung auch für sie festgehalton werden dürfte, anzunehmGn, dass das Duell sich in einer früheren Periode mit andereu Verbaltnissen als die jetzigen entwickelt hat, denn jetzt finden die Heiraten meist in derselben Ortschaft statt, und herrscht das Patriarcbat; das Madchen wird aber nicbt gekauft, doch ist Busse die gewöhnlichste Strafe, z. B. beim Ehebruch, wo der Schuldige den Gatten mit Baren- oder Hirschfellen ent-schadigt, also eine Art Compositien im auffallenden Gegensatze zu dem Berichte Kreitner's. Die Dörfer sind sehr streng gegen einander abgeschlossen, fremde Individuen werden nie aufge-nommen, mit Ausnahme der Frauen, welche von Miinnern als ibre Gattinnen eingefiihrt werden. Der Dorfsoberst, „Otonuaquot;, d. h. erwachsene Person, „wird gewöhnlich von den Dorfsbewohnern aus ihrer Mitte gewahlt und mit der Ausübung der Eechtspflego betraut. In manchen Ortschaften ist diese Würde auch erblich. Es sind mit derselben keine anderen Vorteile verbunden, als das höhere Ansehen, welches der Otonna geniesst, der Gehorsam, den ihm alle Dorfbewohner schulden und das Verrecht, mehr als eine Frau haben zu könnenquot; Da die Ehen zwischen Ange-hörigen derselben Familie selten sind und dagegen eine eigene Regel für Frauen aus fremden Dörfern besteht, darf vielleicht doch eine frühere Exogamie angenommen werden, und so würde denn doch eine Aussicht, wenigstens auf die Müglichkeit eines früheren Erfiilltseins unserer Bedingungen gegeben sein.

Dass Kreitner als Strafe beim Ehebruch dass Duell, Von Siebold dagegen den Abkauf angiebt, spricht vielleicht zum Vorteil unserer Hypothese; das erstere wiire ein Ueberrest einer liingst vergan-genen Periode.

Auf der Insel Engano sind fast alle Landschaften (mit der einzigen Ausnahme der Landschaft Böoewe) durch Mitglieder von zwei oder mehreren Suku bewohnt. Heiraten in der Suku sind nicht verboten, obwohl sie sehr selten vorkommen. „Nach been-digter Trauung verlasst der Mann seine Familie und zieht mit seiner Gattin in eine eigene Wohnung ein, entweder in der

1) Von Siebold, Zeitschr. f. Ethnol. 1881: S. 30, 31, 34, 35.

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„kaoedaraquot; seiner Fr au oder in derjenigen, wo er geboren. Oefter geschieht es auch, dass der Mann bei den Verwanten seiner Frau seinen Aufenthalt nimmt. Die Kinder in der Ehe erzeugt, sind das Eigentum der Frau und gehören ihrem Geschlechte an; die Ehe ist also matriarchalisch.quot; Die Kinder erben aber von ihrem Vater; auch kann ein Bruder des verstorbenen Gatten die Wittwe heiraten, wenn er dies wünscht also ist die Entwicklung des Patriarchates doch schon über den ersten Anfang hinaus.

Von einer Suprematie dor einen Suku über die andere, kann gar keine Rede sein. Jede Suku in einer Landschaft hat ihren eigenen Hauptling, welchem nur die Mitglieder Gehorsam verschulden und welcher für ihre Interessen sorgt. Die Stelle ist nicht erblich, doch bei seinem Tode wird das tüchtigste Mitglied an seiner Statt ernannt. Die Macht dieser Hauptlinge ist aber sehr gering, nicht viel grosser als die der Familienvater; die ganze Insel darf durchaus regierunglos genannt werden 1).

Nur das eine Erforderniss unserer Hypothese: die Unmöglich-keit der Composition durch das Fehlen von genugsam geschatzter beweglicher Habe mangelt; es wird uns sogar berichtet, dassdio Enganesen ausserordontlich auf ihr Eigentum halten 8). Diebstahl und Ehebruch u. s. w. werden mit Bussen gesühnt2). Nach dem einen Berichtorstatter scheinen bei der Trauung beide Parteien den gegenseitigen Eltern Geschenke zu machen3), nach dem anderen aber zahlt der Mann dem Vater der Frau einen Braut-schatz G). Jedenfalls scheint der Brautpreis nur ein sehr geringer zu sein.

1

llelfrich: S. 287, 288. Oudemans: S. 151 nennt die Würde aber erblich, und zwar am liebsten auf die Brüder des Versterbenen; siehe auch Rosenberg, Mal. Arch. S. 211, und Engano: S. 379; Walland: S. 101.

2

Oudemans: S. 155. llelfrich: S. 288 seq. Rosenberg, Mal. Arch.: S. 216.

3

llelfrich: S. 207.

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quot;Weil aber die anderen Bedingungen unserer Hypothese erfüllt sind, und, wie aus der erst sehr spiiten Entstehung des Handels hervorgoht ^, doch die Entwicklung und Hochschatzung des fahrenden Besitzes walirscheinlich erst jüngeren Datums ist, diirfen wir annehmon, dass schon in einer friiheren Periode unsere Reduction auf'kam, und dieselbe blieb, audi nachdem die Composition zum grossen Telle ihre Stelle einnehmen konnte.1) Der schuldigen Partei, um so mehr wenn sie auch die armere, musste überhaupt dor Scheinkampf vorteilhafter, also angenehmer gewesen sein als der Abkauf, und dieser Umstand kann milch tig zur Erhaltung des Scheinkampfes und Duells auch nach der ermöglichten Composition beigetragen haben. Auch konnte das Duell leicht als ehrenhafter gegolten haben als dor Abkauf, es befriedigte mehr, wenn auch nur durch Selbstbetrug, die Kampf-lust und den Stolz; die ganze Mise-en-Scone suggerirte alle die so geliebten Gefühle des Kampfes und der Rache. Nur lange Erziehung durch Abkauf dor Rache nach Frauenraub erst, durch Frauenkauf dann, beide bedingt durch das Patriarchat, machten allmahlig die Composition zur genügenden Befriedigung, zur ausreichenden Sühne und somit den Zwei- und den Scheinkampf unnötig, nachdem diese wohl erst liingere Zeit mit dom Abkaufe vereint oder abwechslend vorgekommen sein werden.

Bei den See-Dajaken-Borneo's 2) muss, wie Herr Professor Wilken richtig bemerkt, urspmnglich Exogamie bestanden haben. Jetzt haben sie das Patriarchat neben dem Matriarchate, doch erinnern noch gar viele Verhiiltnisse an die matriarchalische Organisation, z. B. bei den See-Dajaken von Lunda und Sarawak „folgt, als allgemeine Regel, der Mann der Fran, d. h. er lebt mit ihr und arbeitet fiir ihre Eltern;quot; in der Landschaft Lingga folgt der Mann der Frau, wenn sie einzige Tochter oder höheren Ranges als er ist; wenn or aber in diesem Zustande verkehrt, folgt sie

1

Oudemans: S. 152, führt noch einen reducirton Kampf an, wclchen or selbsl ein Duell lm Grossen nennt, und auch elnon solchen mit ïugefügtor Composition

2

Spencer St. John '; S. 50. Wilken, Verwantschap: S. 733 seq.

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ihm. Wenn beido in denselben Verhaltnissen leben, verteilen sie ihre Zeit zwischen den respectiven Familien, oder errichten einen eigenen Hausbalt.

Sebr viele verwante Familien (im engeren Sinne) wobnen in einem Hause beisammen; Spenser St. John sab ein Haus, welcbes funflmn-dert Personen entbielt1). Die Kinder geboren sowobl der Familie der Mutter als der des Vaters an, wie dies in der Endogamie und nacb dem Parentalsysteme (welcbe jetzt berrscben) die Regel ist. Es muss aber einst Patriarcbat mit Exogamie vereint gewesen sein, obwobl zur Zeit des üeberganges das Matriarcbat vorberrscbend gewesen sein muss2). Die Braut wird nicbt gekauft3). Alle die Stamme am Sarebas erkennen im Krieg den orang-kaja Pa-Mancba, docb bat jeder aucb einen eigenen Hauptling, dem nur gehorcbt wer os wünscbt; wenn er aber tapfer, so wird er sebr geebrt und in der Ratsversammlung bat seine Stimme grossen Einfluss. Die Stamme am Sakarran baben Hauptlinge mit grosser Macht, doch wird die innere Verwaltung jedes Dorfes durcb einen Eat von Mannern gefiibrt, dessen Entscbeidung den orang-kaja gewöbnlich stark beeinflusst4). Die einzigen Strafen, von denen wir erfabren, sind Bussen und zwar von der beleidigten Person selbst auferlegt5); aucb wird die Blutfehde, nachdem sie Jabre lang gefiihrt wurde, endlicb componirt6). Es bleibt also nur der schon öfter benutzte Ausweg: zu der Zeit der Exogamie, bevor die Composition möglicb wurde, muss das Duell entstanden und eine Zeit lang allgemein benutzt worden sein in den Fiillen, wo das Bedürfniss nacb Beschrankung der Febde und des Racbegefecbtes empfunden wurde, bis es allmüblig ersetzt und endlicb nur ein „survivalquot; übrig blieb. Im Mitgeteilten liegt nichts, was dem widersprache.

1

Spencer St. John 1; S. 52, 7.

2

Wilken, Verwantschap: S. 73G. Siehe auch Spencer St. John1: S. 51: der Mann ehrt seinen Schwiegervater mehr als den eigenen und spricht nie seinen Namen aus 1

3

Spenser St. John S. 50. Low: S. 196.

4

Low: S. 183, 185, 187.

5

Low: S. 213.

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Die Yerfassung Neu-Kaledoniens scheint in den verschiedenen Teilen der Insel ganz anders zu sein ]). In dem Teile, woher unsere Nachricht von den duellartigen Beschrankungen im Gefechte zwischen Nachbarn riihrt, scheint die zahlreiche Klasse der Haupt-linge das Recht von Leben und Tod über die Leibeigenen, die andere Klasse der Bevölkerung, zu haben. Jedes Dorf hat mehrere Hauptlinge, jeder Stamm hat einen Oberhauptling, te'a geheissen, dem alle anderen gehorchen. Nur die Söhne folgen ihnen nach. Die bedeutenderen Geschafte werden in dem Rate der alteren Hauptlinge behandelt1). Die Bedeutung eines Hauptlinges hangt ab ven der Grosse des Landes, welches er bebaut; auch werden Muscheln als Geld benutzt2). Die Frau wird nicht gekauft. Oefter ist Krieg die Folge der Entfühmng einer verheirateten Frau. Wenn die Frau nach einer Ehescheidung wieder heiratet, behalt sie die Kinder aus der ersten Ehe3). Auch die nachsten Verwanten heiraten unter einanders). Also finden wir Endogamie (!) und bedeutende Macht der Hauptlinge; genau den Gegensatz des von uns Vorausgesetzten. Nur dass in dem Rate der Hauptlinge mit-unter auch Hauptlinge benachbarter Stamme Sitzung nehmen 4), deutet auf ein gewisses Band zwischen den Nachbarstamraen, gerate diejenigen zwischen welchen wir die Gefechtsbeschrankuugen fanden 5). Leider teilen uns die besonders dürftigen Quellen nicht mit, worauf diese Verbindung der Stamme beruht. Vielleicht fingen die Beschrankungen bei den Kriegen der Dorfschaften, welche sich von demselben Stamme fiihlten6), an, und wurden

1

Braine; S. 239—241. Rochas; S. 240. Turner, Samoa: S. 343. Nach andaren Quellen ist die Regierung noch etwas complicirter und mehr centralisirt. Siehe Meinicke 7: S. 229, 230. Post, Bausteine1: S. 140.

2

Brainne: S. 241. 242. Rochas 87.

3

Brainne; S. 25*1.

4

Brainne; S. 241.

5

Meinicke 1: S, 231 betont, dass die 7.war hiiufigen Kriege der Dorfschaften eines Stammes unblutig sind.

6

Rochas: S. 252; die Dörfer eines Stammes verkehrten fortwahrend unter-einander.

7

Waitz-Gerland 0: S. 655.

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dann allmahlig, nachdetn auch die Stiimme, möglicherweise durch die gemeinsame Oberherrschaft eines zum König gewordenen Hauptlings, politisch wenigstens verblinden wurden, auf die Kriege zwischen Nachbarstamraen iibertragen. Das Verbreitungsmittel ware hier also die poiitische Einigung, der Ursprung wie immer die geschlechtsgen ossenschaftliehe E i n heit.

Merkwiirdig ist, dass wir keine Spur von Composition unter den Strafen finden 10), statt deren immer Körperstrafe und Blutfehde; allerdings beweist dieser Umstand nicht ihre Nichtexistenz, doch macht diese die Uebereinstimmung von vier Quellen wenigstens wahrscheinlich. Aber doch war, wie wir sahen, die materielle Entwickluug weit genug gediehen um, was sie betrilft, die Composition zu ermöglichen. Wie dem auch sei, das Eehlen der Composition musste eine andere Art der Eeduction, da diese einmal verlangt wurde, notwendig machen3), und diese wurde in unserer duellartigen Beschrankung gefunden.

Auf der Insel Puynipet (Bonabe, Ascension) scheinen die Haupt-linge nicht viel Macht zu haben, auch folgen ihnen nicht ihre Söhne, sondern die höchsten Edelleute nach. Der Vater bekommt vom Brautigame ein Geschenk fiir seine Tochter. Das Levirat ist auf beiden Seiten ein verpflichtetes. Es sind aber diese Angaben zu diirftig um irgend einen Schluss aus ihnen ziehen zu können, und mehr fiir unsere Frage erhebliches erfahren wir leider nicht3).

Die unabhangigen Suanen erkennen weder einen Fürsten, noch einen Adel, sie betrachten alle Menschen als gleich, verachten jedwede Autoritat und haben keine Gesetze; jeder Clan wahlt den Tapfersten und Erfahrensten aus seiner Mitte zum Hauptling; sie leben patriarchalisch, in grossen Eamilien, dicht zusammen gedrangt, viele Eamilien auf einem Gehöft zur besseren Verteidi-

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gimg in den ewigen Fehden '). Aus der Thatsache, dass die Braut noch sehr oft vom Brautigame durch Kauipf erworben oder gar geraubt, gewölmlicli aber gekauft wird 1), dürfen wir schliessen, dass friiher jedenfalls Exogamie bestand. Auch jetzt noch sind die Viehzucht und die Industrie sehr priraitiv und dürftig 2).

Die Blutracho herrscht noch sehr aligetnein, eigentlich erst wenig durch die Composition ersetzt3); öfter wird nachtriiglich das Sühnegeld wieder zurückgogebon und der Peind getötet, ja dies findet sogar mitunter noch zehn Jahre nach der Bezahlung statt4). In diesen Umstiinden ist es wahrlich kein Wunder, dass, wahrend speciell friiher bei noch primitiveren ökonomischen Verhaltnissen, eine Sühnezahlung schwer und im selben Gehöft doch auch fast etwas Ungereimtes sei, gerade da der Wunsch nach Massigung wenigstens der Kampfe zwischen den Farailien eines Gehöftes und den Gehöften eines Clan's, besonders stark empfunden wurde; die einzige mögliche Massigung ware aber der Zweikampf. Dass dieser auf Beleidigungon beschriinkt blieb, wenn wir unsere Quelle einmal für ganz exact halten wollen, erklart sich leicht daraus, dass schwere Verletzungen im eignen Clan wohl kaum vorkommen dürften — sie stehlen ja auch nicht von einander, und der einzige Grund aller Morde ist Frauen-raub, natiirlich aus fremdem Clan (i) — und wenn sie von einem Mitgliede eines fremden Clans verübt wurden, sie die Blutrache nach sich zögen. —

Es stimmen also alle angeführten Thatsachen mehr oder weni-ger mit den Bedingungen uuserer Hypothese überein, und wir scheinen berechtigt dieselbe vorliiufig als gelungenen Erklarungs-versuch zu betrachten.

1

Bodenstedt; S. 278. Von Haxthausen ': S. 141.

2

Telfer3: S. 73, 118. Bodenstedt: S. 278.

3

Bernoville: S. 106.

4

Telfer1: S 117.

11. 5

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lm Unterschiede mit den Bedingungen der Composition (nach der betreffenden Erklarungsweise) setzt die duellmassige Beschriin-kung des Rachekampfes eine haufigere und engere Verbindung der Stiimme oder Eamilien durch gegenseitige Heiraten als für die Composition erforderiicli voraus, und ausserdem das Fehlen der öconomiscben Vorbedingungen derselben.

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ZWEITER ABSCHNITT.

Woitei-o E^utwickluug1 lt;1 o h wo ilea mp f os.

§ 1. Der kritische Singkampf.

Wir spurten also den Entstehungsgründon des Zvveikampfes nach und unser Resultat Hesse sicli fast in den Worten des grossen Duellanten unserer Zeit ausdrücken: „das Duell ist ge-rade dazu erfunden und geschaffen, damit nicht der Instinct an die Stelle der durch Sitte und Gesetze geregelten Duellordnung tretequot; — obwohl bei den primitiven Vólkern diese Ordnung erst sehr embryonische Gestalt zeigt.

Dor Ursprung des Duells ist somit nicht das Ordal, sondern die Beschrankung des Rachekampfes. Es fallt aber durchaus aus-serhalb des Kreises unserer Untersuchungen, den langen Weg zu zeigen vom diesem ursprünglichen Zweikampfe bis zu unserem Duelle, in welchem nicht die Massigung, sondern gerade der Kampf die Hauptsache wurde.

Unser modernes Duell beabsichtigt entweder die, wenn nicht gesetzmassige, so doch sitten- und ehrgemilsse Befriedigung der Each- und Kampflust, vom Gesetze fast immer, wenigstens über eine gewöhuliche Befriedigung begunstigt, oder die Ehrenrettung,

1

Paul de Cassagnac in einera Duellprocesse als Sachverstandiger: Neuer Pitaval 1886, XX: S. 17.

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indem man nicht feig zu sein zeigt, die höchste Mannestugend nach der Ansicht der Zeit, welche uns den Zweikampf mit ihrer Signatur nnd seinera fertigen Inhalt hinterliess, zu haben; eigent-lich aber zeigt man dieses dadurch, dass man sein eigenes gutes Vertrauen in seine Sache, seinen Glauben in dem Ordal von Gott geschützt zu werden durch die That aussert1).

Dies alles nach zu weisen würde ein vergleichendes Studium des Zweikampfes in der Geschichte der Kulturvölker erfordern; wir wollen jetzt nur noch die weitere Entwicklung des Duelles, so weit wir dessen Spuren bei don primitiven Völkern entdecken können, darstellen.

Der Zweikampf entwickelt sich namlich in dreierlei Richtung weiter: 1°. zum Ordale, und nachber zum Boweismittel im Pro-cesverfahren, 2°. zur Ehrenrettung durch den Nachwois des per-sönlichen Mutes und der Fahigkeit zur Selbstverteidigung, und damit zum staatlich eigentlich eiiaubten Mittel sich in delicateren Sachen selbst Eecht zu verschaffen, und 3°. zum kritischen Sing-kampfe bei einigen wenigen Yölkern.

Diese dritte höchst oigentümlicbe, so sehr rationelle und em-pfeblungswürdige, und doch so seltene Gestalt wollen wir jetzt darstellen und zu erklaren versucben.

Das Publikum bat scbon beim gewöhnlicben, primitiven Duell eine bedeutende Rolle zu erfüllen; die Gemeinschaft führt ja überhaupt diese Massigung herbei und sieht zu, dass sie auch im speciellen Falie innegehalten wird, wie wir dies in den austra-lischen Beispielen deutlich beobachten konnten. Wenn nun aber in einem gar friedfertigen Volke auf der einen Seite der Abscbeu vor dem Blutvergiessen und dem Kampfe immer mebr zunimmt, auf der anderen Seite aber die Teilnabme des Publikums, der ganzen interessirten Gemeinschaft sich stets steigert, so muss allmahlig der Kampf ganz unblutig werden (wir sahen wie dies in Australien öfter scbon fast der Fall war), dagegen das Prahlen und Scbimpfen, welches, wie wir aus Homer, und ferner auch aus der Erinnerung an unsere Knabenbalgereien erfahren können, zu

1

Lazarus: „Leben der Seelequot; über den Zweikampf.

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jedem Karapfe Ungebildeter nun einmal gehort, speciell wenn dioser vor den Augen dor Angehorigon, vor Allem der in diesem Ealle friedefordernden Frauen, stattfindet, wird Hauptsache werden; zuletzt wird der Kampf bei einem redegewanten, zungenferti-gen Volko in eine gegenseitige, scharfo Kritik iibergehen, das Publikura wird auch jotzt die Karapfendon anfeuern nnd jedem besonders beissenden, gelungenen Worte des Begünstigten, des Genossen, Beifall klatschen.

Einen solchen quot;VVortzweikampf finden wir nur bei einera Volke deutlich ausgepragt, bei den grönlandischen Eskimo.

Crantz, welcher im vorigen Jahrhundert lange Zeit in der Mitte dieses Yolkes lebte, besehreibt die Sache folgenderweise: „Sie entscheiden ihre Zwiste durch Sang und Tanz, und nonnen dies einen Singstreit. quot;Wenn ein Grönliinder sich durch einen anderen verletzt wahnt, so aussert er auch nicht die geringste Spur von Arger oder Ingrimm, viel weniger noch sucht er Rache, sondern er stellt ein satirisches Gedicht zusammen; dieses wiederholt er so oft in Begleitung von Sang und Tanz in der Mitte seiner Verwanten, vor allen der weiblichen, bis sie alle es auswendig kennen. Dann veröffentlicht er überall seine Herausforderung, dass er mit seinem Widersacher einen Zweikampf bestehen wird, doch nicht mit dem Schwerte, sondern mit dem Liede. Der Gegner begiebt sich nach dem angedeuteten Orte und zeigt sich auf der vera Publikum rings umdrangten Bühne. Dann beginnt der An-klager seine Satire beim Rühren der Trommel vor zu singen und seine Partei im Auditorium unterstützt jede Zeile mit ihrem end-los widerholten „Amna aiohquot;, und jede Sentenz singt sie mit ihm; und wahrend dem sagt er seinem Gegner so dorb die Wahr-heit, dass die Zuhörer sich vor Lachen walzen. Wenn er endlich seinen Groll ganz ausgesungen hatt, tritt sein Gegner hervor, welcher die Anschuldigung erwidert und seinen Antagonisten in derselben Weiso lacherlich macht; dies Alles wird durch den gesammten Chor seiner Partei unterstützt, und so goht das Lachen auf diese Seite über. Der Klager erneuert den Anfall und versacht aufs Neue seinen Gegner zum Schweigen zu bringen; kurz, derjenige, welcher das letzto Wort behillt, gewinnt den

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Process und bekommt einen grossen Namen. Die ganze Masse der Zuhorer bildet die Jury und reicht den Lorbeer aus; nach-her sind beide Parteien wieder die besten Freundequot; '). So schrieb Crantz von der Westküste Grönlands im vorigen Jahrhundert; auch Egedes) nennt diesen offentlichen Singkampf die gewöhn-lichste Manier sich zu rachen. Von der Ostküste schreibt Nansen, der jüngste Grönlandforscher, folgendes: „Verbrechen werden gestraft und Streitigkeiten ausgesöhnt durch eine sonderbare Processfom, bekannt unter dem Namen Trommeltanz. Dies ist der einzige Gerichtshof des echten Eskimo und stimmt mit dem gerichtlichen Zweikamfe oder dem Or dale der gebildeten quot;Welt überein. Gewöhnlich findet die Ceremonie in Gegenwart einer grossen Menge Zuschauer statt. Die zwei Wortstreitenden sind in der Mitte des Kreises aufgestellt; wahrend beide fort-wahrend eine Tamburine oder eine Trommel schlagen, werfen sie einander Schimpfworte zu, oder machen einander in satirischen Gedichten lacherlich. Derjenige Kampfer, welchem es gelingt dem Publikum durch seine Anzüglichkeiten und Witze mehr Gelachter zu entlocken, heisst den Sieg errungen zu haben. Lacherlich und zum Gespotte seiner Nachbarn gemacht zu werden, ist für den Grönlander die schwerste Strafe, welche ihn treffen kann. Es ge-schieht mitunter, dass ein Mann durch dieses Mittel ohne Wei-teres aus seinem Hause und aus der Ansiedlung vertrieben wird.quot; Der Erfolg dieser Strafform soli ein sehr guter sein; Nansen be-dauert, dass die Missionare sie auf der Westküste abgeschafft haben 8).

Crantz fügt noch hinzu: Sie benutzen diese Gelegenheit auch um zu einem besseren Leben aufzuwecken, indem sie die Schande der Sünde offenbaren, um Schuldner zu ermahnen ihre Schulden zu zahlen, um Lug und Betrug zu entlarven, um sich auf

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jede Art Uebervorteilung oder Ungerecbtigkeit im ihrem Verkehre sowie auf Ehebruch zu rachen; demi es giebt nichts so geoignet, den Grönlander bei guter Ordnung zu halten als die Furcht vor öffentlicher Schande. Ausserdom halt diese lustige Kache Man-chen davon zurück in andorer Weise seinen Groll zu kiihlen oder gar zum Morde zu greifenquot; Also auch nach Crantz's Er-fahrung ist diese Strafform eine sehr gute und wirksame, was uns denn auch durchaus nicht Wunder nehmen darf, weil sie auf dem so ausserordentlich machtigen und kraftigen Triebe der menschlichen Seele, der Eitelkeit, basirt ist, deren Bedeutungfür die Erklarung der moralischen Handlungen wahrscheinlich er-staunlich unterschatzt wird. Natürlich wirkt dieser Trieb wieder um so kraftiger, je enger das Znsammenleben ist, je rnehr die Menschen auf Einander's quot;Wohlwollen angewiesen sind, das fremde Urteil iiber die eigene Person also höher schatzen. Eg ist dies nun aber bei den Grönlandern im höchsten Grade der Fall. In einem Winterhause leben mehrere Familien zusammen 1); sie sind völlig von Einander's Hilfe abhiingig und wissen nur zu wohl, dass ohne diese Hilfe kein Einzelner bestehen könnte; Nansen leitet hieraus auch ihre iibergrosse Dienstfertigkeit und Gastfrei-heit ab, natiirlich muss daraus aber auch eine grosse Empfind-lichkeit fiir die öffentliche Meinung hervorgehen und ein tiefer Abscheu vor Schlagereien und Gefechten. So sagt Crantz, dass sie bange sind Einander Verdruss an zu thun; sich selten mit Einander streiten, aber auch fürchten den guten Namen zu ver-lieren und sich lacherlich zu machea 2); ja, er geht so weit zu behaupten, dass Furcht vor der Yergeltung des Bösen sie von manchem Laster zurückhalt, der Abscheu und die Schande vor schlechtem Leumund von mehreren 3). Nansen sagt: „DieEhrsucht des Eskimo ist, sich so gut als nur raöglich mit seinen Nach-barn zu vertragen und nur selten hat er einen Feind;quot; „Strei-

1

Crantz: S. 140. Nansen4: S. 291.

2

Crantz: S. 171, 185.

3

Crantz: S. 187.

4

Crantz: S. 178. Rink, Tales and Trad.: S. 33.

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tigkeiten in der Gemeinschaft sind selten, das Lebon vcrlauft sanft vind ohne Eoibungenquot; ').

Dass nun in einem solchen Volke die Rache bald beschrankt werden musste, ist klar; dass bei diesem Zweikampfe sogar alles eigentliche Kiimpfen, alles Blutvergiessen aufhoren musste, das Ganze zu einem blossen Wortstreite werden, wobei das Publikum, die öffentliche Meinung als Geschworne fungiren musste, darf uns nicht verwunderen. „Die friedfertige Geistesverfassung der Eskimo macht Mörder zu einer gar seltenen Begebenheit, und die Tötung eines Mitgeschöpfes wird als ein Barbarismus betrachtetquot; 2). Aber doch berichtet auch Nansen, dass auf der quot;Westküste bisweilen ein Mord stattfindet, gewöhnlich um ein Weib. Nach Crantz's Mitteilungen zu urteilen scheinen auch die Blutfehden noch nicht ganz durch den Singkampf ersetzt zu sein. Im Gegenteil fin-det sich- eine streng durchgeführte, unreducirte Blutrache, wie wir schon früher sahen, doch scheint diese nur dem fremden Mörder zu gelten, wie wir aus einigen Worten Crantz's und Rink's ableiten können 8), wo sie mitteilen, dass die Rache die Familie oder die Ortsgenossen des Thaters trifft. Also volle Blutrache nach aussen, im Innern aber der möglichst reducirte Zweikampf.

Die Bedingungen dieser Erscheinung sind hier vollstandig erfüllt. „Sie leben ohne die geringste Spur von politischer Ver-fassung;quot; nur der Vater herrscht in der Familie, und er lasst sich nicht von Andoren befehlen; sogar die Familien, welche in einem Hause wohnen, sind unabhangig von einander, nur un-terhalton sie zusammen das Haus. „Die Manner lieben es aber doch sich demjenigen der Hausherren zu unterwerfen, welcher die vornehmste Figur unter ihnen macht, die tiefste Kenntniss vom Wetter und die grösste Geschicklichkeit im Robbenfang hat diese einflussreiche Person wohnt im nördlichen Teil desHauses, und controllirt die Ordnung und Reinlichkeit desselben, doch befehlen und strafen kann er die Widerspenstigen nicht '). „Mohrere

-1) Nansen 2: S. 335.

2) Nansen 1: S. 336.

3) Crantz: S. 194. Rink, Talcs: S. 33, 36.

4) CranU; S. 180.

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Familien leben in einem Hause und es giebt mehrere Hauser auf einer Insel, die Insassen sind durch keine öfientlichen Gesetze oder Instituten verbanden, viel weniger durch Zwang oder Strafen, sondern durch freiwillige Uebereinstimmung und Ordnung; selten handeln sie zum grossen Nachteile eines Anderen, ausgenommen im Fallo einer Eache oder einer privaten willkürlichen Strafequot;').

Das Madchen verteidigt sich bei der Trauung aus allen Kraf-ten gegen den Mann 1), aus welchem Reste ehemaliger Raubehe wir für die Westküste auf frühere Exogamie schliessen dürfen. Noch bezeichnender ist der Bericht Nansen's über die Verhalt-nisse der noch primitiveren, durch den europaischen Einfluss gar nicht berührten Ostküste: ,,weun ein Mann ein Madchen zur Frau wünschte, ging er bloss nach ihrem Hause oder ihrem Zelte, nahm sie bei ihrem Haare oder bei dom, was ihm just einen Halt gab und schleppte sie ohne Weiteres mit nach seinem Heimin Grönland wie in andoren Teilen der Erde warde es als recht anstandig betrachtet, dass das Madchen keinerlei Nei-gung für ihren Liebhaber zeigte, wie sehr sie ihn auch begehrte. Sie sollte quot;Widerstand leisten, und nach besten Kraften weinen und schreien; wenn sie sehr gut erzogen war, setzte sie ihre Klagen mehrere Tage fort und lief sogar mebrmals aus dem Hause ihres Gatten weg. Wenn diese Zurschaustellung von An-standigkeit die Grenzen der Yernunft überschritt und der Mann nicht schon seines Weibes überdrüssig war, zerkratzte er ihr die Füsse bisweilen so sehr, dass sie nicht gehen konnte, und bevor die Wunden geheilt waren, würde sie sich schon in ihr Schick-sal ergeben haben. Diese Form dor Eheschliessung ist auf der Ostküste noch immer die einzige, und heftige Auftritte sind öfter ihre Folge. Die Verwanten der Frau schauon dom ganzen Ver-laufe rubig zu, weil dieser Kampf völlig als eine Privatangelegen-heit betrachtet wird, und das natürlicho Verlangen des Gronltin-ders friedlich mit seinen Nachbarn zu vcrkehren halt ihn jodem Versuche sich mit fremden Sachen zu bemiihen fornquot;s). Der

1

Crantz: S. 158.

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letzte Satz ist bozeichnend. Die übergrosse Friedfertigkeit bringt schon mit sich, dass dem Proraden, welcher eine Genossin, jeden-falls einen wertvollen Gegenstand, raubt, kein Widerstand gebeten wird, — wie viel wird dann erst ihr Gleichumt vom eigenen Genossen ertragen können! Nansen bezeugt noch ausdrück-lich die durch das Vorhergegangene schon festgestellte Exogamie: „Die Ehe zwischen nahen Verwanten oder gar Kindern derselben Familie ist durchaus unzulassig, und es wird besser gefunden, dass die betreffenden Parteien verschiedenen Ansiedlungen ange-hörenquot;

Die Frau wird nicht gekauft, von einer Composition finden wir keine Spur, die ökonomischen Verhaltnisse sind denn auch sehr einfach; was der Einzelne an Privateigentum besitzt, ist eben nur das durchaus Notwendige; „was den Besitz der meisten Sachen anbelangt, so sind sie mehr oder weniger alien gemein, aber dieser Communismus hat engere oder weitere Grenzen je nach der Natur des betreffenden Gegenstan-des:quot; so gehören der Kayak und die Schneeschuhe dem Ein-zelnen, Messer, Beile u. s. w. halb dom Einzelnen und halb der Familie, der Umiak, das Winterhaus und das Zelt der Familie oder gar der Einheit von mehreren zusammenwohnenden Fami-lien s). Die grössere Beute des Fischers oder Jagers wird an die-jenigen, welche es brauchen, verteilt8). Schlitten und Hunde sind auch Privateigentum, doch sonst giebt es keins, „folglich, -würden die Genossen, sogar wenn Einer selbst eine Ahnung vom An-haufen von Reichtümern hatte, was wohl nur sehr selten der Fall, vielleicht sich erkühnen ihre Rechte auf seinem Reichtum gelten zu lassenquot;4). Eink drückt sich in dieser Beziehung noch starker aus: „das Recht des Individuums mehr als ein bestimm-tes Maass von Reichtum für sich allein zu besitzen, war, wenn nicht gesetzlich geregelt, doch wenigstens durch die übrige Ge-

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meinschaft eifersüchtig überwacht; thatsachlich gehorte das Zuviel des Individuums oder der Gemeinschaft, denen, welche weniger besassen.quot; Zwar, meint er, warden keine Kleider, Waffen oder Werkzeuge ausgeliehen, weil sie als vollstandig mit dem Besitzer verwachsen betrachtet wurden, doch wenn Einer mehr von ihnen gehabt hatte als die Gewohnheit gestattete, so wiirde die öffentliche Meinung ihn bald zwingen sie auszuleihen, und er würde sie dann allmahlig an Verwanten oder Hausgenossen verlieren 1).

Es ist klar, dass in einem solchen Zustande, wo Jeder was er mehr als Andre hat an diese überlassen musste und es doch eigentlich auch kein der Vermehrung fiihiges Gemeinschaftsver-mögen gab — sie hatten ja weder Geld noch lieerden oder teure Waffen, — ein Geschenk kaum einen Ersatz für irgend einen moralischen oder socialen Verlust bilden, die Composition somit nicht aufkommen konnte, der völlig reducirte Zweikarapf der erwünschte Ausweg sein musste, wo und wann einmal das Be-dürfniss nach einer Milssigung des Rachegefechtes entstand.

Die Tasmanier, welche auch den gewöhnlichen Zweikampf haben, wie wir oben sahen, formten diesen, nachdem er schon einen staatlichen Karakter erlangt hatte, auch zur öffentlichen Verspottung um; nur dass dem staatlichen Karakter gemass, die Spotter hier der ganze eigene Stamm sind, der Verspottete dagegen derjenige ist, welcher die Stammessitten verletzte. Die ursprüng-liche Methode war, dass der ganze Stamm eine bestimmte An-zahl Speere auf den Schuldigen abschoss; die noch weiter reducirte Form war dem mittelalterlichen am Schandpfahl stehen sehr ahnlich: sie stellen den Schuldigen auf den untersten Ast eines Baumes, zeigen auf ihn und verhöhnen ihn s).

Die Erklarung liegt wieder ausser in den Hauptgründen, welche wir bei der Behandlung des gewöhnlichen Zweikanipfes schon nach wiesen, in dom besonders friedfertigen Karakter dieses Vol-

1

Rink, Talcs; S. 29, 30. I) Ling Roth: S. 72.

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kes, welches wenigstens den Angehörigen gegenüber nicht rach-süchtig war1).

Eine merkwürdige Bestatigung unserer Ableitung des Sing-kampfes der Eskimo findet sich in dem, was Goldziher über die Mufachara der alten Araher mitteilt: anfangs nur die Prahlerei vor dem Kampfe, wurde sie allmiihlig ein selbstilndiges Institut, eine Art poetischen Wettkampfes zwischen zwei Stiim-men. „Oft sollte auch die öffentliche Mufachara zwischen zwei Leuten einem alten Streite ein Ende machen, es wurde bei sol-chen Gelegenheiten ein unparteiisches Schiedsgericht eingesetzt, welches darüber zu urtheilen hatte, welche der streitenden Par-teien die andere in der poetischen Prahlerei besiegte; es wurden audi P fan der bei den Schiedsrichtern hinterlegt, dieselben sollten die ünterwerfung untor don Urtheilsspruch sichern. Natürlich hing dann der Ausgang der Streitsache nicht von dem Mass der Gerechtigheit des einen oder andern ab, sondern von seiner grös-sern Gewandtheit im poetischen Ausdruckquot; 2).

§ 2. Der Zweilcampf als Ordal.

Dass die Ferm des Zweikampfes auch als Ordal benutzt wurde, ist allgemein bekannt; aber dieser gerichtliche Zweikampf hat sich aus dem gemüssigten Rachekampfe entwickelt, und bekam erst allmahlig die Bedeutung eines Ordales3). Die interessanten

1

Bonwick, Origin.: S. 10. Ling Roth's Monographic führt boi der Cehandlung ihrer Moralital (S. 54—60) eigentlich nur Zeugnisse fiber ihr Verhaltniss zu den Weissen, was i berhaupt und in diesera Falie speciell doch wohl eine gan/. andere Sache ist.

2

Goldziher, Mohamm. Studiën S. 54—57. S. 43—48 über die Spottgodichte als „unerlasslicher Bestandtheil der Kriegführung.quot;

3

Bei den Germanen hat dieselbe Entwieklung stattgefunden, siehe Dahn, Deutsche Geschichte, tuf Band, iquot; Halte, 1883: S. 248 seq. „Der Zweikampf war ur-sprünglich ein Ordal nichtquot;.. .. „So ist denn der gerichtliche Katnpf ursprüng-lich durchaus nicht unter die Kategorie der Ordale zu rücken;.... er ist viel-mehr urspriinglich die auf ein Paar (oder wenige Paare) reduzierte Fehde.quot; Auch

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Uebergangsformen, welche sich nur bei wilden Vólkern deutlich zeigen, wollen wir jetzt vorzuführen versuchen.

Die Batah kennen den Zweikampf als Gottosgericht zur Ent-scheidung irgend einer Streitigkeit: os wird ein Rotan gespannt; an dessen Enden die Parteien sich aufstellen und auf einander schiessen. Dass sich dieses Ordal aus einer Beschrankung der Fehde entwickelte, wird dadurch wahrscheinlich gemacht, dass die Batak jene Erscheinung ebenso aufzoigen: „fiir die offone Feld-schlacht, die im Ganzen nicht haufig vorkommt, gilt wenigstens in Toba als Regel, dass die Partei, welche den ersten Toten hat, sich für besiegt erachtet und darum das Feld raumt, sodass in der Regel jede Schlacht nur ein Menschenleben kostetquot; 1).

Von den schon beitn Zweikampfe in ursprünglicher Bedou-tung besprochenen Tlinket erzahlt Lütke: „Wenn Koloschen von zwei verschiedenen Staramen mit einander kampfen, und einer von ihnen, von welcher Seite es sei, getötet wird, fordern seine Verwanten eine Entschadigung für ihn, und im Fallo der Wei-gerung von Seiten der anderen Partei, fordern sie ihn zum öf-fentlichen Kampfe auf. Sie benutzen dann aber keine Feuerwaffen, und versuchen sich nur Wanden beizubringen, welche nicht tötlich sind. Wenn die beleidigte Partei siegt, willigt die andere in die Zahlung ein, welche durch Unterhandlungen bestimrut wird; im entgegengesetzten Falie beugt sich die beleidigte Partei vor der Notwendigkeit und schliesst vorlaufig don Frieden, doch spaht inzwischen nur nach einer Veranlassung um das Blut durch Blut zu rachen, und wenn es audi nach Jahren warequot; 2).

Aus dem hier Mitgeteilten geht erstens eine Bestatigung unserer oben ausgesprochenen Hypothese, dass sich die Composition bei diesem Volke erst nach dem Zweikampfe entwickelt haben konnte.

1

Schreiber; S. 44. Für die Prüfung der Hypothese siehe Wilken, Verwantschap; S. 685, seq., 689 seq.

2

Lütke S. 197.

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hervor: wie fest ausgebildet ersclieint ja schon der gemiissigte Kampf, sogar der zwischen zwei Stiimmen, wie schwankend und unsicher die Composition!

Es giebt hier noch keine rechtsprechende Autoritat, vor welcher der Kampf als Beweismittel, als rechtes Ordal, gefiihrt werden konnte, und welche daan je nachdem entscheiden und ihren Ur-teilspruch zur Ausführung bringen würde. Der beschrankte Kampf ist nicht das Mittel den Schuldigen anzuweisen, der ist ja be-kannt, sender bloss ein Mittel um zu zeigen, wer denn eigentlich von beiden Parteien, die die Composition fordernde und die sie verweigernde, die starkste sei, und also ihren quot;Willen erhalten muss. Bei der Verweigerung der Composition wird zu dem alten Mittel, dem Scheinkampfe, gegriffen, um zu entscheiden, wer denn nachgeben müsste, nötigenfalls hiorzu gezwungen werden könnte. Dieser Scheinkampf ist hier also doch fast mehr Zwangsmittel als Ordal. Der Uebergang ist aber nicht gross: der Kampf ist schon nicht mehr die eigentliche Strafe, der Ausgleich, die Be-friedigung selbst, diese Rolle ist jetzt der Bezahlung des Blut-geldes übertragen; der Kampf ist nur ein Mittel um deutlich zu machen, dass der dieser Prestation Widerstrebende dennoch dazu verpflichtet sei, wei! er zich zu schwach zeigte, weil er unterlag, also im Notfalle gezwungen werden könnte. Es braucht jetzt nur noch eine Autoritat, ein Magistrat hinzu zu treten, wolcher das Resultat des Kampfes ausspricht, aus dem thatsachlich zum weiteren Wi-derstande zu schwach sein die Pflicht zum Nachgeben ableitet, nicht bloss die Notwendigkeit, und das eigentliche Ordal, das processualische Beweismittel, ist da. TJebernatürliche Deutungen werden dann auch hier, wie bei allen auffallenden Erscheinungen, und erst recht, wenn einmal die Idee, dass die Gottheit ihren Freunden resp. dem Guten hilft und ihre Feinde resp. das Böse vernichtet, sich Bahn gebrochen hat, sich aufdrangen und zuletzt der Sache eine höhere Weihe geben.

Merkwürdig ist auch, was Boas von den Central-Eskimo überhaupt mitteilt, leider ohne seine Quellen zu nennen oder anzu-geben bei welchen Stammen die Erscheining sich speciell zeigt. Er spricht von ihrer Blutfehde und sagt dann: „ihre Methode eine

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solohe Pehde zu fübren erscheint unserem Gefühle sehr sonderbar. Merkwürdigerweise kommt öfter ein Mörder weithergereist die quot;Verwanten seines Opfers zu besuchen (obwohl er weiss, dass sie berech-tigt sind ibn zur Rache zu töten) und sich bei ibnen anzuschliessen. Er wird freundliob willkommen geheissen, und lebt bisweilen Wocben oder Monate lang ruhig rait ibnen. Dann wird er auf einmal zu einem Ringkampfe berausgefordert, und wenn besiegt. getötet; unterliegt die andere Partei aber, so darf er einen aus ihrer Mitte töten; oder aber er wird auf der Jagd plötzlicb durch seine Feinde ergriffen und ermordeti).

quot;Wir haben bier so recht wieder eine Veranlassung über die unwissenschaftlicbe Weise zu klagen, in welcher die etbnogra-phischen Beobacbtungen wenigstens auf socio- und psychologi-schem Geblete mitgeteilt und also nur zu wabrscbeinlich wohl auch ursprünglicb gemacht werden. Warum wird immer so all-gemein gesprocben, immer gleicb eine allgemeine Aussage ge-than, welche doch in der Gestalt jedenfalls nicht Wabrnehmung, sondern bloss Schluss, Theorie sein kann?

Die Ethnographen könnten hierin noch viel von den Criminalisten sogar der klassischen Schule lernen, welche ja vorschreiben, dass der Zeuge nur aussagen soil, was er selbst in irgend einer Weise durch seine Sinnesorgane wahrgenommen bat, der Sachverstandige seine direkten Beobacbtungen und seine Schlüsse aus ibnen deut-lich getrennt vertragen soli, und dass nur die ersteren als Zeug-niss gelten dürfen.

Es ist nun aber völlig unmöglich, dass irgend ein Reisender ja nicht einmal ein Missionair solche immerhin seltene Falie, so oft erlebt babe dass er mit Recht die allgemeine Regel als eige-nes Erlebniss so zu sagen und direkte Erfahrung vorstellen dürfte; es ist dies wohl bei fast keinen, ausser den allereinfachsten und gewöhnlichsten, Erscheinungen möglich. Wenn sich die Sache nun einmal so verhalt, warum teilt der Berichterstatter dann nicht ganz einfach den einzelnen concreten Fall, genau dasjenige, was er selbst sah und erlebte mit, und, wurde ihm eine allgemeine

1) Boas: S. 582.

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Regel berichtet, warum erzahlt er dann nicht genau was ihm gesagt wurde, mit Hinzufügung von Allem was er weiss und zur Aufkliirung über die Vertrauenswürdigkeit des Berichtes und des Berichterstatters dienen könnte.

Der Etnographe sollte uns auch jedesmal genau über die ganze Configuration des Falies, über alle Nebenerscheinungen und Be-dingungen so ausfübrlich und genau wie möglich unterrichten; nichts was er weiss oder erfabren könnte und sollte, darf er zu-rückbehalten; er braucht nicht zu fürchten, dass er seine Laser langweile, er schreibt ja nicht zum Zeitvertreib oder urn Dilettanten Curiosa mitzuteilen, sondern nur für diejenigen, welche jede Einzelheit zu würdigen wissen, und sich nur zu sehr iirgern über die Allgemeinheiten, welche ein so wenig vertraubares Material abgeben, weil man ihnen ihre Ungenauigkeit und halbe Wahrheit gleich anmerkt.

Boas' Mitteilung, welche wir, weil jede Quellenangabe fehlt, wohl für eine eigene Wahrnehmung halten müssen, zeigt in hohem Grade den eben gerügten Fehler: war das Erzahlte bloss einmal der Fall, eine Ausnahme, oder kam es öfter vor, — ist es wirklich die gewöhnliche Weise, worauf Blutfehden geführt werden, welche dann diesen Namen nicht verdienen? Ging der Mörder in irgend einer zuftilligen Absicht bin oder wirklich um sich seinem Schicksale zu ergeben, um den Ordalkampf zu bestehen? Wir erfahren es aus dem vorliegenden Berichte nicht.

Jedenfalls ist der Ringkampf hier kein Duell als Selbstzweck, sondern ein Mittel um zu entscheiden, wer getötet werden soil, indem durch ihn ermittelt wurde, wer schwacher sei: der Mörder oder der Representant seiner Feinde.

1st dass allein sich in die Hande der Feinde begeben nicht ein Ausfluss des Bestrebens, die Folgen der That auf den Thiiter zu concentriren durch die Trennung von seinem Stamme, welcher ihn sonst doch verteidigen müsste, und war das ruhige Vertrauen, womit dieses geschah, wieder keine Folge von der allgemeinen Friedfertigkeit, welche auch den Scheinkampf herbeiführte, oder war es nur ein Beispiel jener stoischen Gleichmut, womit bei wilden Vólkern öfter unvermeidliche Strafen getragen werden?

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Die plötzliche Herausforderung oder der tückische Meuchelmord war vielleicht ein Aufblitzen der alten, nicht ganz verschwun-denen Rachlust, der nicht abschliessende Kampf aber wieder eine Art Massigung, ein Versuch ohne Blutvergiessen die Sache zu beenden, und die schliessliche Tötung einer der Parteien auch ein letzter Sieg des Rachebedürfnisses ? Oder sind diese Mutmas-sungen zu gezwungen und complicirt? Leider erfahren wir über die naheren Umstiinde und die weiteren analogen Verhaltnisse zu wenig, und konnten wir keine Beispiele ahnlicher Vorgange von andersher auftreiben, um zu entscheiden.

Es lasst sich mit dem Vorhergehenden die Sitte in Zusammen-hang bringen, welche Boas folgenderweise beschreibt: „an den Kusten der Davis Strasse und wahrscheinlich auch in anderen Gegenden wird bei der Ankunft eines Premden iramer folgendes Spiel aufgeführt. Zwei Manner setzen sich auf eine grosse Haut, und nachdem sie den Oberteil ihres Körpers entblösst haben, versucht der eine den gebogenen Arm des anderen zu strecken. „Diese Spiele sind mitunter gefahrlich, weil der Sieger das Recht hat, den Besiegten zu töten; gewöhnlich aber endet das Spiel im schönsten Frieden. Die Cerenionien dieser westlichen Stamme bei der Begrüssung eines Fremden sind bei den Nachbarn sehr gefiirchtet, und daher ist der Verkehr sogar etwas beschrankt. Die Bedeutung des Duelles, in der Meinung der Eingebornen selbst, ist diese, „dass die beiden Manner bei ihrer Begegnung zu erfahren wünschen, wer der starkere von ihnen seiquot;1). — 1st es nicht wahrscheinlich, dass dieser Ringkampf mit dem immer-hin möglichen verhiingnissvollen Ausgange der letzte Rest eines friiheren allgemeinen Kriegszustandes den Fremden gegeniiber sei? Die eigentümliche Begrüssung ware urspriinglich ein Ab-wehrgefecht gewesen, welches bei den anderen Stiimmen liingst verschwunden, hier obwohl in reducirter Gestalt noch fortbe-stehen blieb.

Von dem Zweikampfe im modernen Sinne, als Ehrenrettung, fanden wir vorlaufig bei don primitiven Vólkern gar keine Bei-

6

1

Boas: S. 609, 603.

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spieie wie wir erwarton durften, vveil, wie öfter bemerkt wurde diese im Allgetneinen den offenen Katnpf nicht ehren, ja ihn verachten, ihn unpraktisch, dumm, dem Krieger unwürdig nennen.

Nachtrag zu § 2.

Nach dem die ersten Blatter abgedruckt waren, bemerkten wir unter unseren Collectaneen noch folgende zu § 2 gehorige Falie, welche zu interessant sind urn hier nicht noch, wenn auch nach-traglich und ohne weitere Ausführungen, mitgeteilt zu werden.

Wilken fasst die Berichte mehrerer Quellen folgenderweise zu-sammen: „bei den menanykdbausclien Malaien hatten die Kriege früher den Karakter eines Duells. Bei einem Kriego zwischen zwei verschiedenen Negarien oder zwischen kleinen Staaten,fand das Gefecht auf bestimmt dazu angewiesenen Grundstücken, auf den Grenzen der Negarien, statt. Diese gehörten nicht zum Ge-biete der Negarien, zwischen deren Grenzen sie liegen, und sind also neutrales Terrain (tanah radjó). Wo es keine tanah radjó giebt, werden für den Kampfplatz private Gründe gemietet, wofür beide Parteien 6 Realen 1 Kupang zahlen mussen. Ein-mal wöchentlich kommen diese auf den Gründen zusammen um Krieg zu führen. Jeder darf sich aber nicht in den Kampf mi-schen, sondern nur die hulubalang oder dubalang, die Vorfech-ter, welche einander mit Steinwürfen und Gewehrschüssen an-greifen, begleitet und angefouert durch ihro Dorfsgenossen und durch die Frauen, welche Speise und Trank anführen. Nur sel-ten wird man handgemein, aber wenn das geschieht und es fallen Tote und Verwundete, so wird der Kampf gewöhnlich unterbrochen und die Streitigkeit beglichen. Dieso Kriege heissen parangadat oder parang batuquot;1).

•1) Wilken, Strafr.: S. 14G. Van Hasselt: S. 185. Marsden (S. 279) sagt, dass jn den ewigen Kriegen der menangkabauschen Malaien mit ihren Nachbarn bestimmt wurde, dass nur auf bestimmten Tagesstunden gefoohten werden dürfte. Also eine Beschrankung aus reinem Friedensbedürfniss I

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8:-?

Von den Bewohnern dei' Insel Sumba heisst es; „ihre Kriege sind selten blutig. Die feindlichen Banden sammeln sich mit Lanze und Schild gewaffnet auf einem flachen Terrain, in einem Giiede einander gegenüber und versuchen einander zu treffen. Die Partei, die zuerst einige Wunden erhalt, erachtet sich besiegt, fliichtet und zahlt die Basse oder Entschadigung, welche gefor-dert wird; hernach wird der Friede mit grossen Eestlichkeiten geschlossenquot;!).

Das letzte Beispiel zeigt auch den Uebergang zum Ordale. Was die socialen Verhaltnisse betrifFt, welche die Erklarung ent-halten müssen, so erinneren wir nur an ihre Beschreibung durch Wilken !!). Sie haben also das Matriarchat, die sociale (suku) und daneben die locale Organisation (negari); jede Negari ist durch mehrere Suku bevvohnt, welche in abgesonderten Vierteln wohnon, und sich völlig eins fühlen, nur elne grosse Familie bilden. Die Erau bleibt auch nach der Trauung in ihrer Suku wohnen. Die panghulu-kampong bilden zusammen die Regierung der suku, der der altesten suku ist der Vorsitzende und reprasentirt die ganze suku in auswartigen Angelegenheiten; diese putjuwq der ver-schiedenen suku bilden die Regierung der negari. Ursprünglich war dies die ganze raenangkabauscbe Verfassung, die Negarien blieben selbstandig, höchstens vereinigten sich mehrere zu einer Confederation 1). Die Hauptlinge werden nicht sehr geehrt, wenn sie sich wenigstens durch ihr Betragen keine besondere Achtung abzwingen. Die vielen Spuren eines weitgehenden Communismus deuten auf sehr junge ökonomische Entwicklung, und well die Erau nicht gestohlen wurde, sondern in ihrer suku blieb, konnte

1

Van Hasselt: S. 186.

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sich wenigstens in der Weise die Composition nicht entwickelt haben

Die Bedingungon der Hypothese waren also erfüllt. Die Radja scheinen auf Sumba, obwohl sie sich als echte Tyrannen geber-den, doch nicht für die Verwaltung des Rechts zn sorgen, son-dern das Recht des Starksten in jeder Beziehung gelten zu lassen. Jeder racht sich, wie er eben kann 1). Das Madchen wird ihrem Vater zur Ehe abgekauft, doch deutet ein sehr ausge-sprochener Rest von früherem Raube der Frau auf ehemalige Exogamie2). Wenn der Bniutigam zu arm ist, arbeitet er bei ihrem Vater, bis die nötige Summe gezahlt ist. Die Madchen sind sehr frei in ihrem Betragen den Mtinnern gegenüber. Wahrscheinlich bestand auch hier also friiher Matriarchat3). Die Strafen, welche der Radja auflegt, sind vorwiegend Bussen in seinem Vorteile. Frauenraub führt bisweilen zu einem Morde, gewöhnlich aber zu einem schadlosen Lanzgefechte. Im Allgemeinen sind die Sumba-nesen feige und lieben nicht zu fechten, obwohl Streitigkeiten zwischen den Negarien nicht selten vorkommen; die Bewohner eines Kampongs loben gewöhnlich in Prieden mit einander. Diese Thatsachen lassen die Möglichkeit zu, dass friiher ein unseren Bedingungen entsprechender Zustand herrschte. Denn der Ge-danke, es könnte die Massigung der Fehden auch ein blosser Ausfluss der allgemeinen Feigheit und des Abscheus vor Krie-gen sein, ist deshalb nicht zuliissig, weil dann der Ausweg des Meuchelmordes blieb, dem die Sumbanesen wahrlich nicht abge-neigt waren 6).

Besonders interessant ist auch was Haddon von den westlichen Stammen der Torres Strasse mitteilt: „nach den Legenden von Sesere und den zwei Dorgai von Karapar wurde, wenn es eine Blutfehde gab, ein Gefass mit roter Farbe in die Mitte des Miin-

1

Roos: S. 5—10.

2

Roos: S. 51 und 52.

3

Roos: S. 53 seq., 50: Bisweilen wohnt der Mann auch bei ihren Eltern, bis alles bezahlt ist.

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nerviertels gestellt, ein Paar Krieger traten darm hervor und beschmierten sich mit der Farbe, womit sie zu erkennen gaben, dass sie freiwillig als Kiimpen in dem Streite auftreten werden. Die anderen Manner folgten gewöhnlich ihrem Beispiele und steilten sich unter die Führerschaft der ersteren...„Es gab auch mehr oder weniger ceremonielle Gefechte. Macgillivray war Zeuge bei einem solchen Gefechte zwischen zwei Parteien von Cape York Eingebornen und Jukes machte eine ahnliche Erfah-rung in Erub. In beiden Fallen wurde ein furchtbarer Larm gemacht und wurden viele Geschosse geworfen, doch sobald Einer einen Schlag mit einem Tomahawk erhalten hatte, hörte das Ge-fecht augenblicklich auf, und wurde anscheinend die Freundschaft wieder hergestellt. In keinem der beiden Fiille wurde die Ursache des Streites bekannt; vielleicht, wie Macgillivray meint, „waren solche kleine Gefechte die gewohnliche Manier eine Streitigkeit zu entscheiden, in welcher mehr als zwei Völkerschaften bezogen waren, und welche fast den Karakter eines Duelles in grossem Maassstabe annahmen.quot; Ein Trauungsgefecht zeigte fast dieselbe Gestalt, wahrscheinlich sogar mit noch unbedeutenderen Folgen. Ich hörte auch von ceremoniellen Gefechten in Saibai, welche geliefert wurden bevor ein Schiff Unterhandlungen mit den Küs-tenbewohnern anknüpfen konnte. Es geschah dies vor einigen Jahren, und ich erfuhr, dass sobald das Schiff durch den Haupt-ling bestiegen war, dann die Pfeile zu fliegen anfingen, und der Hauptling sich vor ihnen schützte; nach kurzer Zeit hörte Alles auf und gab es keine weiteren Verwicklungen. Der Hauptling hatte vorher erklart, dies müsste passirt sein, dann könnte der ïauschhandel friedlich getricben werden.quot; Haddon behauptet aber nicht ganz für die Wahrheit dieser Erzahlung einstehen zu können 1).

Die Hauptlingschaft ist nur sehr wenig ausgebildet, nicht erblich; nicht einmal im Kriege giebt es eigentliche Führer 2). Das Familienverhaltniss liegt zwischen Matriarchat und Patriarchat;

1

Haddon, Journ. Anthr. Inst. 1890: S. 340, 345.

2

Haddon: S. 329, 344.

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die Frau wird gegen ein Boot oder eine Harpune oder im Tausch gegon die eigene Schwester erlangt; mitunter wohnt dor Mann bei der Frau; Haddon glaubt, dass die Frau zwar in die Familie ihres Mannes eintritt, doch in ihrem eigenen Totem bleibt. Anf einer Insel besteht die Trauungsceremonie in einom Scheinkampfe zwischen den Freunden des Mannes und denen der Frau. Private Eache war friiher die einzige, jetzt noch die gewöhnliche Strafe ').

Also auch nun dilrfen wir annehmen, dass wahrscheinlich friiher alle die Voraussetzungen unserer Hypothese erfüllt waren.

Bei den Charrua Brasiliens finden wir das Duell als Beschran-kung des ursprünglichen Kachekampfes zwischen Stammesgenossen. Waffen werden dabei nie benutzt, nie wird Einer getötet, höchstens wird die Nase oder ein Paar Zahne zerbrocheni!). Die Erklarung besteht wohl einfach darin, dass hier die Beteilig-ten Genossen sind, weshalb ein tötlicher Kampf schon bald dem Stamme unerwünscht erschienen sein muss, welches zur Erfin-dung der Kampfbeschrankung führte.

Snouck Hurgronje erzahlt von den öfter jahrelangen Fehden zwischen zwei Vierteln der Stadt Mclcka in unserer Zeit. „Be-schimpfungen und Qualereien schuren die Feindschaft, bis die Parteien einander in der stidöstlich von der Stadt gelegenen Ebene mit Knitteln und Messern eine förmliche Schlacht liefern. Nachher muss das Saldo der Kechnung an Todten und Yerwun-deten entweder nach dem jus talionis oder durch Zahlung des Blutgeldes gesühnt werden, Mitunter gelingt es den Vorstehern und Aeltesten der Viertel, in anderer Weise einen Friedensschluss herbeizuführen. Es finden sich dazu Vertreter der beiden Parteien an einem bestimmten Orte ein; der Schuldige schlagt nun sich selbst mit der Faust oder verwundet sich mit einer Waffe, bis die Geguer ausrufen, es sei genug. Darauf begrüssen alle einander freundlich und geniessen zusammen eine Mahlzeit, deren Ko sten der Schuldige bezahltquot; s).

1) Haddon: S. 314, 335, 355 soq.

2) Azara ''): S. 16.

3) Voi'h. d. Gesellscli. f. Krdkunde z. Berlin, XIV: S. 151—152.

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Nebon der Composition ist also der gemiissigte Kampf ein Ersatz und eine Reduction der Blutfehde gewesen von einer Bedeutung, welche noch weit diejenige überx'agt, welche aus unserer kurzen Darstellung schon hervorgeht.

Die treibende Kraft, welche zu dieser duellartigen Beschran-kung führte, war die Exogamie, die verwantschaftlichen Beziehun-gen zwischen Gruppen, der Friedensverlangen erzeugende, erwei-terte Verkehr derselben.

Negative Bedingungen waren : das Fehlen einer rechtsprechenden centralen Regierungsgewalt, und das nicht Erfülltsein der Ent-wicklungsbedingungen der Composition, namentlich der Mangel an ökonomischen Gütern, welcher die materielle Entschadigung unmöglich machte.

1) Van Bemmelen, „La peine et la peine de mortquot;: S. 22, hat also kein Recht die Composition eine ausnahmslose Erscheinung zu nennen. Man denke an Austra-lien, wo sie fast ganz fehlt.

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DRITTER ABSOHNITT.

Dor Schutje «ie»- ITrau lt;3ui*cli ihro Familie, mid die Stellung' dex* ]rra.uen in dex* lïlutfelido.

§ 1. Die verheirateten Frauen werden durch ihre Familien geschützt, durch den vereinten Einfluss der Exogamie und der Jilutrache.

Wir behandelten schon den Einfluss der Exogamie auf die Entwicklung der Composition und der duellartigen Beschrankung des Kachekampfes und der Blutfehde. Die Exogamie verbunden mit dor Pflicht der Blutrache und dem Matriarchate musste, wie schon Mc. Lennan hervorhebt, zum Schutze der Frauen und ihrer Kinder durch ihre Familien, denen sie angehören blieben, führen. Selbstverstandlich war dieser Schutz, wenn die Frau auch nach der Trauung in der Mitte ihrer Familie wohnen blieb, wie bei den menangkabauschen Malaien, in welchen Fallen der Mann bloss ihr Gast war, und von einer Gefahr für sie von seiner Seite kaum die Kede sein konnte. Aber auch wenn die Frau ihrem Manne folgte, sie und ihre Kinder doch zu ihrem Totem gehören blieben, folgte ihr der Schutz ihrer Familie gegen den Machtmissbrauch ihres Gatten.

Mc. Lennan ^ meint aber, dass dieser Schutz der Mutterfamilie

1) Mc. Lemian, Studies in Ancient History, 1876: S. 209.

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sogar zu einer Beschrankung, ja vielleicht mitunter zu einer Auf-hebung des Kindsmordes, in primitiven Gemeinschaftea so sehr verbreitet, führen musste. Er versaumte aber Belege hierfiir anzuführen. Auch wir fanden nur einen, eigentlich nicht einmal hierhergehörigen Fall, nl. bei den Fotawatomi: wenn die Mutter selbst ein schwachliches oder gebrechliches Kind tötet, wird sie öfter von den nacbsten Verwanten gestraft. Weil aber die Frau auch durch ihren Mann gestraft wird, wenn sie faul oder den Kindern gegeniiber nachlassig gewesen, das Patriarchat berrscht und der Mann absolute Macht über die Frau ausübt, dürfen wir annehmen, dass die Verwanten, welche die Mutter strafen, die mannlichen sind. Also werden zwar die Kinder von der Familie geschützt, welcher die schuldige Person nicht angehört, doch berrscht hier das Patriarchat und ist die schützende Familie die vater-liche1).

Von den Tschetschengen und Inguschen wird berichtet, dass ein Vater, wenn er seinen Sohn tötet, zwar nicht der Blutrache ver-fallt, aber doch verpflichtet ist, sich mit den Verwanten seiner Frau, der Mutter des Erschlagenen, aus zu söbnen. Obwohl diese Völker jetzt die patriarchalische Familienverfassung haben und die Exogamie vielleicht nur darin weiter lebt, dass Ehen noch im zwölften Grade der Verwantschaft verboten sind, so kann doch diese Sitte nur einem früheren Matriarchate mit Exogamie ver-bunden entsprungen sein s).

„Bei dem Pschawen, einem Gebirgsstamme Georgiens, nimmt der Bruder der Mutter eines Kindes bei allen Veranlassungen die Stelle des Vaters ein, in welchen es gilt das vergossene Blut zu rachen, vor Allem beim Morde seines Neffen. Er erhiilt dem entsprechend den bedeutendsten Teil des quot;Wergeldesquot; 2).

„Das Gewohnheitsrecht der Chetvsuren verlangt, dass nur der Bruder der Mutter seine verwaisten Neffen schütze. Früher ver-nichteto er das Haus, welches dem Mörder seines Neffen gehörte

1

Keating: S. 96, 126, 110, 111.

2

Kovalevsky, Fam.; S. 21.

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auch hatte er einen gleichen Anteil wie die vaterlichen Verwanten an dem Blutpreise des Neffen. Man durfte nur mit ihm über diese Composition unterhandelnquot;!).

„Erleidet der Sohn eines Maori eine Verletzung (durch Fall, Verbrennen u. s. w.), so kommt aus dem Dorfe der Mutter (und vom Schwager geführt) die Bewohnerschaft herangezogen, um nach einem Scheinkampf die Plünderung (Muru) auszuführen, weil ein nützliches Glied des Stammes (als Kind der Mutter) beschadigt istquot; 1).

Beide Beispiele betreffen aber uur den Schutz, welchen er-wachsene Kinder von der mütterlichen Familie erhalten. Der Kindsmord wird durch diese auch wohl selten verhindert sein, weil gewöhnlich gerade die Mutter die junggeborenen Kinder tötete; wahrscheinlicher wiire das Eingreifen der vaterlichen Familie, vor Allem in der Periode, in welcher allmahlig das Patriarchat aufkam und der Vater seine Rechte auf die Kinder gelten liess, obwohl diese vorliiufig in der mütterlichen Familie blieben. Beispiele hiervon fanden wir aber nicht.

Beispiele von dem Schutze, welchen die Frau von ihrer Familie auch nach der Trauung erhalt, liessen sich viele sammeln.

Von den Orang huk it oder Bergmenschen von Mindoi in Siidost-Borneo erfahren wir folgendes: Stirbt eine Frau bei der Geburt eines Kindes, so haben ihre Eltem das Eecht dem Manne Alles zu nehmen, weil er ihre Tochter getötet hatquot; 8).

Riedel berichtet von den Bewohnern der Insel Flores: „Wenn Manner, welche ohne Brautschatz heirateten, ihre Weiber schlecht behandelt!, so werden ihnen durch die Verwanten der Frau Bussen auferlegt, und wenn sie diese nicht bezahlen, werden sie als Sklaven in die Fremde verkauft2). Manner also, welche, weil sie zu arm sind den Brautpreis zu zahlen, bei ihren Schwiegereltern solange arbeiten, bis sie denselben in Arbeit geleistet haben, und deren Kin-

1

Bastian, Inselgruppen in Oceanien: S. 190.

2

Riedel, Flores; S. 70.

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der deshalb der Familie der Mütter angehören, haben kein absolutes Verfügungsrecht über ihre Frauen, die von ihren Familien kraftig geschützt werden.

Auf Leti entscheidet die Familie, ob Ehescheidung stattfinden darf, wenn der Mann seine Frau schlecbt behandelte, und dieser ist, im Falie sie geschieht, noch verpflicbtet den Verwanten seiner Frau ein Karbau, ein snikir, ein sarong, ein patola-Tuch und ein Fass koli-Wasser zu geben Diese Busse ist wahrscheinlich die Reduction einer ehemaligen Rache, und der Zwang sie zuzablen bildet jedenfals ein Scbutzmittel seitens der Familie der Frau.

Auf den Timorlao und Tamemhar-lnseln wird dem Manne, wel-cher seine Frau schlagt, von ihren Verwanten eine Busse aufer-legt; die Frau aber darf den Mann ungestraft mit einem Stocke prügeln 9).

In einem Wahnsinnsanfalle tötete der Sohn eines machtigen Hauptlings auf den Solomon-lnseln eine seiner Frauen, die Toch-res eines anderen Hauptlings, welcher einen Rachezug gegen ihren Mann unternehmen wollte, doch hielt dessen Vater ihn zurück, und endlich, nach vielen Verhandlungen, wurde vereinbart, dass der Vater der Getöteten eine der anderen Frauen zur Bezahlung des Blutes toten durfte; er that dies auch, doch verwundete dabei zugleich ihren Diener, wofür der erste Schuldige wieder Rache forderte, hierdurch wurde eine ganze Reihe von Gefechten veranlassts).

Das Stück Geld ist wahrscheinlich der Rest einer ehemaligen höheren Busse, welches der Pelau-lnsulaner zahlen muss, wenn er seine schwerkranke Frau nach ihrer Heimat bringt; und er ist verpflchtet sie dahin zu führen, weil die Frau jede Nieder-kunft und Krankheit in dem Hause ihrer Eltern durchmachen muss. Stirbt die Frau, so bezahlt ihre Familie das Begrabniss, und ihr Mann muss den Diall und den Dosomel bezahlen 1).

1

Kubary Pelau; S. 57.

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Wenn ein nicht sehr tapferer oder vornehmer Jfaon-Haupt-ling eine Frau höheren Kanges heiratet, nimmt er eine sehr missliche Stellung ein; oft wird ihm seine Geburt durch das Gefolge und seine eigenen Kinder vorgeworfen, seine Frau ver-teidigt die Kinder gegen ihn, er getraut sich kaum etwas selb-stiindig im eigenen Hause zu unternehmen, denn die Verwanten der Frau sind bereit Jede Unfreundlichkeit gegen dieselbe oder die Kinder gleich zu rachen; die Kinder gehören fast auch mehr dem miitterlichen Stamme als den eigenen Eltern. Wenn nach der Ehescheidung der friihere Gatte seine Frau beleidigen mochte, muss er ihren Verwanten für sein Betragen schwer büssen1).

Ein neuerer Eeisender berichtet: „Wenn die Frau eines Maori ihn tötlich beleidigte, und er sie und alle ihre Verwanten daher zu Schande zu machen begehrte, würde er, als die vol-kommenste Rache welche erdenklich, sie toten und essen, — nur dass er sich in diesem Falie einer lebenslangen Fehde ausstellen würde, schlimmer als je eine corsicaniscbe Vendetta 2).

Der Andaman-lnsulaner tötet, wenn seine Frau ihra untreu war, beide Ehebrecher, auf die Gefahr bin, dass beider Familien sich dafiir au ihm rachen, — also schützt die Familie die Frau, auch wenn sie verheiratet ist3).

Wenn bei den Karen der Gatte stirbt, fordern seine Verwanten zehn Rupeen von der Wittwe, sonst verkaufen sie dieselbe; wenn die Frau stirbt, fordern ihre Verwanten eine grosse Summe von dem Wittwer; besahlt er sie nicht, so wird er ihr Skiave oder muss er mit ihnen kampfen; das letztere gescbiebt gewöhnlich, wenn er kein Geld hat4). Die Alternative des Kampfes beweist deutlich genug, dass die Geldzahlung bloss die Reduction einer friiheren Blutrache, auf der Vermutung gegründet, dass der üeber-lebende wohl am Tode des Anderen schuldig gewesen, sein kann.

Im Falie der Araucanier seine Frau tötet, muss er die Bestat-

1

Polack S. 33, -161.

2

Nisbet, „A Colonial Trampquot; 2: S. 140.

3

Man; S. 114.

4

Mason, I8C61 S. 144.

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tungskosten fiir sie zahlon, bisweilen noch eine nachtriigliche Entschildigung, welche mitunter so gross werden kann, dass sie den Mann ganzlich ruinirt'). Ein anderer Beobachter berichtet aber, der Mann diirfe seine Frau töten, wenn er nur ihrer Familie den Brautpreis zahlt, was doch immerhin ebenso wie eine Busse, also als Schutzmittel, gewirkt haben muss 1).

Wenn der Indianer Louisiana's seine Frau tötet, muss er ihren Eltern ein Geschenk geben s).

Bei den JBotokuden sind oft hausliche Uneinigkeiten die Ur-sache der Schlagereien; die Kinder zum Beispiel haben Hunger und quillen die das Fleisch bratende Mutter zu sehr, indem sie schreien und weinen, der Vater komrat dazu und schlagt sie, die Mutter dagegen verteidigt sie; nun wird der Mann zornig und prügelt seine Frau sehr derb; ihre Verwanten ergreifen ihre Partei und veranstalten eine Schliigerei mit Stangen; oft nehmen ganze Horden daran Teil; solche Gefechte schleppen öfter noch andere nach sich. Nach ihrer Beendigung trennen sich Mann und Frau, die letztere behiilt die Kinder und wird von ihrem Vater ernahrt. Solche Miinner finden nicht leicht eine andere Frau2).

Bei den Arawak scheint die Familie der Frau fiir ihren Mord durch ihren Mann Strafe zu fordern, obwohl dessen eigene Familie ihn auch schon straft3).

Kein Ooajiro darf seine Frau körperlich züchtigen; ein eigen-tümlicher, halb logischer Ausfluss hiervon ist, dass, sollte sie im quot;Wochenbette sterben, er verpflichtet ist ihrem Vater den für sie erlegten Preis nochtnals zu zahlen 6).

Die Aenese-Beduinen prügeln ihre Frauen selten, weil diese dann zu ihren „wasyquot; gehen, welche die Gatten zu Vernunft und Ruhe bringen. Dor „wasyquot; ist eine künstliche Erweiterung

1

Hennepin, Louisiane: S. 39.

2

Zu Wied, Brasilien3: S. 43.

3

Sievers; S. 252.

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der Familie speciell zutn Behufe sonst Sclmtzloser. Wenn aber die Frau diese Hilfe hat, ist es wohl nicht wahrscheinlich, dass ihre eigene Familie ihr Schutz versagen wiirde; es wird dies dadurch aber fast zur Gewissheit gemacht, dass, wenn die Frau ihren Gatten untreu gewesen, dieser sie nicht selbst strafen durfte, sondern sie bei ihrem Vater und ihren Briidern verklagen musste, welche, wenn ihre Schuld klar bewiesen, ihr den Hals abschnitten!).

Bei den albanesischen Qébirgsstdmmen im Bistume von Skodra ist die Frau zwar „finis familiae, indem ihre Nachkommenschaft nicht zu dem Stamme gehört, dem sie entsprossen ist, sondern zu dem, in welchen sie geheiratet, aber sie wird nicht, wie in der strengen römischen Ehe, durch ihre Verheiratung Agnatin der Agnaten ihres Eheherren, sondern sie wird auch wahrend der Dauer der Ehe stets als Mitglied des Stammes betrachtet, in dem sie geboren worden. Daher steht nicht ihren angeheirateten sondern ihren leiblichen Verwanten die Blutrache zu, wenn sie getötet oder verletzt wird, und muss sich sogar ihr eigener Mann hüten, sie, wenn er sie prügelt, blutig zu schlagen, oder schwerer zu verletzen, weil er sonst mit ihren Verwanten in Blutfeindschaft gerat, welche Kücksicht jedoch die albanesischen Ehemanner nicht von nachdrücklichen Executionen dieser Art abhalten soilquot; 1).

Von den Mirediten, dem bedeutendsten Stamme Mittel-Albaniens erfahren wir: „Wenn eine Frau beleidigt oder getötet wird, so ist es in erster Linie nicht ihr Gemahl, sondern ihre Familie, welche sie zu rachen hat. Doch steht es auch dem ersteren frei, sich der Blutrache anzuschliessenquot;3), quot;Wahrscheinlich würde sich diese Rache ihrer Familie vorkommenden Falls auch gegen ihren eigenen Mann kehren.

Wie wir aus diesen Beispielen sehen, wird die Frau nicht nur beim Matriarchate durch ihre Familie geschützt, sondern bis-weilen auch im Patriarchate. Jedoch, wenn einmal das Patriarchat

1

Gopcevic, Oboralbanien: S. 318.

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sich völlig ontwickolt hat, die Frau gekauft und ganz znm Eigen-tumo ihres Gatten wird, aus ihrer eigenen Familie vollstilndig austritt und in diojenige ihres Mannes übergeht, dann hört auch aller Schutz ihrer Familie ihrem Manne gegonüber auf.

Nur wird in diesem Falie mitunter ein Mittel erfunden um der Familie der Frau noch ein gewisses Anrecht auf diesolbe zu sichern und damit ihr die Möglichkeit einer Beschützung zu gewahren.

Wilken teilt ein sehr interessantes Beispiel hiorvon aus lleng-Iculen mit. „Die djudjur ist eine gewisse Geldsumme, welche ein Mann einem anderen Manne giebt zur Entschadigung für den Besitz seiner Toch ter, deren Verhaltniss, in diesem Falie, zu dem Manne, den sie heiratet, und seiner Familie, sich nicht viel von dem eines Sklaven unterscheidet. Sein absolutes Eigentumsrocht an ihr ist aber von einigen ümstanden abhilngig. Noben der batang-djudjur, oder der Hauptsumme giebt os noch gewisse Nebensummen, deren eine, die tali-kulo, oder fünf Dollar, ge-wöhnlich aus Eücksichten der BMichkeit und Freundschaft, un-bezahlt bleibt, und solange dies der Fall, bleibt ein gewisses Band zwischen beiden Familien bestehen, und haben die Verwanten der Frau das Recht sie zu unterstützen im Falie von schlechter Behandlung durch ihren Mann. Wenn die Summe endlich ganz bezahlt ist, welches selten anders geschieht als in Fallen tiefgehender Streitigkeiten, ist die tali-kulo, i. e. das Band der Verwantschaft, putus, zerrissen, und wird die Frau in jeder Beziehung die Sklavin ihres Herren.quot;

„Was wir in anderen Berichten über die tali-kulo mitgeteilt flnden, stimmt mit dem von Marsden Erzahlten überein. „Die all-gemeinen Bestimmungen über die Ehe, heisst es in einem der-selben, enthalten, dass, wenn Einer mit der djudjur heiratet, die Frau sein Eigentum wird, und die Eltern keino Ansprüche auf sie mehr geltend machen können, ausser im Falie der Gatte sich schlecht auffiihrt; damit nun in solchen Fallen die Verwanten der Frau beim Hüuptlinge klagen können, dient die tali-kulo, ein Teil des Brautschatzes welcher nicht gezahlt wird dazu.quot; „Die djudjur, heisst es in der Mitteilung des Controleur Roos,

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wird den Eltern oder Vormündon der Braut gezahlt, welche zwanzig Gulden davon dem Brautigam als tali-külo zurückgeben, wodurch sie andeuten, dass sie ihre Tochter nicht ganz verkauft haben, sondern durch Restitution eines Teiles der djudjur, das Eecht behalten sie zu verteidigen, wenn sie jemals durch ihren Mann misshandelt werden möchte.quot; Auch in Palembang in den Redjang Landern kommt die Sitte der tali-kulo vor, und auch hier bildet sie das Band, welches beide Familien zusammenhalt, und durch welches die Eltern der Frau das Recht behalten sich in die Eheangelegenheiten zu mischenquot;

§ 2. Die passive und active Beteiligung der Fraucn an der Blutfehde.

Miklosich behauptet; „An Weibern wird Blutrache nicht geübt, an Mannern nicht, wenn sie sich unter dem Schutze eines Weibes befindenquot; 1). Beweise giebt er nicht. Wir wollen jetzt versuchen, was wir aus unseren Quellen hierüber ermitteln können.

Riedel berichtet von den Timorlao- und Tamembar-Insein fol-gendes Beispiel: wahrend der öfter jahrelangen Fehden zwischen zwei Negarien dürfen die Frauen und Kinder ungestört das feind-liche Gebiet betreten, obwohl sie mit in den Krieg ziehen s).

Wenn auf der Insel Leti eine Frau ihren Sarong in das Kampfgewühl wirft, ist man verpflichtet mit dem Kampfe auf zu horen; kein Mann darf den Sarong berühren ohne ihre Er-laubnis 2).

Im Archipel hört ein Gefecht gleich auf, „wenn eine der zuschauenden Frauen den Hinterteil ihres Schamgürtels zwischen

1

Riedel, Rassen : S. 299.

2

Riedel Rassen: S. 388.

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die Streitenden wirft. Dieses Kleidungsstiick ist tabu, musmu-sim, odor logia, und kein Mann darf os beriihrenquot; i).

Wonn Schadeljiiger auf dor Insel Sevang einor Frau begegnen, so lost diese ihren Scbamgiirtel an der Hinterseite um sie zur Copulation zu verfiihren und in dieser Weise unverletzt zu blei-ben. Dieser Antrag darf nicht abgeschlagen werden 1).

Auf Engano werden im Kriege alle Manner des feindlichen Kha getötet, die Frauen aber gespart; diese diirfen sogar ohne Beschwerden den feindlichen Kha durchqueren. Ein Mann tötete einnial die Frau eines Feindes, den er selbst nicht erreichen konnte, — er wurde deshalb aber auf lange Zeit durch seine Familie in die Wildniss ausgeworfen, und auch spator war er im eigenen Stamme seines Lebens nicht sicherquot; 2).

„Die Weiber geniessen ein hohes Ansehen bei den Kianganen. Selbst wenn Blutfehden ausgetragen worden, werden sie und die Kinder verschont, welche gehen können, wohin sie wollen; denn der Kiangane riicht sich nur an erwachsenen Miinnernquot; 3).

Wenn die Wilden der westlichen Stamme der Torres-Strasse eine Kopfjagd unternehmen um Kuhm und Lob der Frauen einzu-heimsen, nehmen sie weder Frauen gefangen noch notzüchten sie dieselben; und wenn Finer dennoch von den Anderen dabei ertappt wird, sagen sie; wir kamen um zu kiimpfen, nicht um Frauen zu notzüchten, und der Schuldige wurde getötet4). Man könnte geneigt sein diesen Vorgang als Probe ihrer Ordnungs-liebe und Kriegsdisciplin aufzufassen, doch ware der Tod dann wohl eine gar schwere Strafe. Auch fehlen Anhaltspunkte um die Totung einer Frau bei einer Schadeljagd als schlechtes Omen aufzufassen, als den Neid der Götter verursachendes Verbrechen.

Die Central-Australiër, welche Eyre beschrieb, töten nach einer Schlacht die Frauen und Kinder nie 5).

1

Riedel, Rassen: S. 118.

2

Walland: S. 110.

3

Blumentritt, Ausland, 1891: S. 120.

4

Haddon: S. 346.

5

Eyre '): S. 224.

ii. 7

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In einer Fehde zwischen zwei Stammen der Dieri worden die Frauen als Botschafter gebraucht, weil ihnen keine Gefahr droht, und wenn die Frauen der anderen Partei sie besuchen, gelingt es ihnen immer den Streit zu beenden 1).

Bei den Queenslandem sind, wie wir sahen, die alten Frauen auf den Borbobies die Scliützerinnen der besiegten Manner; sie selbst sind also vor den Feindon sicher 2).

In Gefechten auf Sararah werden die Frauen selten verletzt, ausgenommen durch die andoren Frauen, wolche ihro Haare aus-zureisson versuchen um sie als Trofeen zu benutzen; die Frauen rasiren sich desbalb vorher3).

Von den Goajiro heisst es: „Haufig gelingt es den Frauen verruöge der vor ihnen vorhandenen Achtung, Streitende aus-einander zu bringen und Blutvergiessen zu verhindern. Jedenfalls ist man auf der Eeise in Begleitung einer Fran durchaus sicher, da Frauen nicht angegrlffen werden dürfen *).

Die Guanchen der canarischen Insein verletzten und töteten die Frauen und Kinder in ihren Kriegen nie 4).

Die Aeneze-Beduincn notziichten die Frauen bei einem Über-falle nie, und nehmen sie nie gefangen; wahrend sie ihro Putz-sachen ablegen um sie den Siegern zu überlassen, wenden diese sich um6).

Bei den luschinen, einem georgischen Gebirgstamme, tragen Frauen wie Madchen ein grosses Tuch auf dem Kopfe, mandili, das in den Augen dieses Bergvölkchens eine so wichtige Holle spielt, dass ein tobender Mann sofort seinen Dolch in die Scheide steekt, sobald ein Weib ihm solches vor die Füsse legt, da iiber den mandili hiniiber zu gehen als Verletzung der weiblichen

1

Gason in Curr 1: S. 49. Siehe oben.

2

Lumholtz; S. 124.

3

Lamont; S. 133. Ueberhaupt giebt es in feindlichen Stammen immer einige Auserkorne, welche durch Verwantschaft oder religiose Privilegien unbehindert beide Orte besuchen dürfen. S. 131.

4

Burckhardt: 146, 305.

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Ehre angesehon wirdquot; '). 1st es nicht höchst wahrscheinlich, dass diese Prauen von der Blutrache unbehelligt bleiben, und aucb in ihr einen friedlichen Einfluss ausüben können ?

Von don Osseten wird uns berichtet: Wen die Weiber in Schutz nebmen, der ist sicher; sie können den heissesten Kampf wenigstens vorliiufig aufhören lassen; die Berübrung ibrer Briiste ist ein Adoptirungsmittel; nur selten wird eine Fran getötet, wohl aber zur Sklavin gemaciit und verkauft1).

Von den Berg-Albanesen erzilblt Brown folgendes; „Weiber werden nie an der Blutfebde beteiligt. Wahrend die Milnner von zwei streitenden Familien einander wenn nur möglicb erscbiessen, gehen die Frauen iiin und ber obne aucb nur eine Beleidigung zu befiircbten. Ein Mann kann seine Sacbe einer Frau anver-trauen und sie um ibre Bescbiitzung anfleben, in welcher er durcbaus sicher ist.quot; Wenn zwei Familien in einem Dorfe sich streiten und eine gezwungen ist sich irgendwo anzusiedeln, werden die Frauen zur Hut der Besitzungen zuriickgelassens). Auch Gopcevic teilt mit, dass, wenn ein Dorf mit einem anderen Dorfe katnpft, dieser Kampf nur mit dem Abscblagen des Angriffes oder der Erstürmung des Dorfes endet, wenn nicht die Weibei-sich rechtzeitig ins Mittel legen und eine Waffenruhe anbahnen. Die Begleitung von Weibern sichert Kinder gegen die Blutrache 2). Die Strassenkarapfe zwischen zwei in Blutfebde lebenden Ge-schlechtern enden entweder mit dem Rückzug oder der Vernich-tung der einen Partei, oder durch Intervention neutraler Personen, am haufigsten Weiber. Werden hiermit die Weiber der beteiligten Gescblechter als solche neutral genannt, oder werden die Weiber von neutralen Familien gemeint? Am wahrscheinlichsten scheint uns das erstere. „Bei Friedensunterhandlungen (nach Grenzstreitig-keiten) wird in der Eegel durch eine Frauen botschaft Zeit und

1

Brown: S. 66.

2

Gopcevic, Globus 1881: S. 71, 72.

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Ort der Zusammenkunft festgesetzt.quot; Die Miidchen „treiben allein die beladenen Esel auf den Markt und haben nichts zu fürchten, denn im ganzen Maljsorengebiete werden die quot;Weiber respectirt und ihre Bessa (Schutzversprechen) gilt mehr als jene der Mannerquot; 1). Von Habn berichtet noch speciell über die albanesischeu Gebirgsstamme im Bistume Skodra: „aus der Ansicht, dass die Prau von ihrer angeborenen, nicht von der angeheirateten Familie geracht wird, erklart es sich, abgesehen von der Schande, welche die Verletzung eines schwachen wehrlosen Wesens mit sich bringt, warum die albanesischen Prauen, die bei den Eehden ihrer Manner stets gegenwiirtig sind, im Gefechte von den Gegnern möglichst geschont werden, damit diese nicht auch mit dem Stamme, wel-chem die Prau angehört, in Blutfeindschaft verfalienquot; 2).

Miklosich hatte also mit seiner Behauptung insofern Recht, dass es wirklich viele Völker giebt bei welchen die Prau von der Blutrache verschont bleibt, ja sogar eine einflussreiche Friedens-mission ausüben kann.

Bevor wir diese Erscheinung zu erklaren versuchen, wollen wir erst die Beispiele der Beteiligung der Frauen an der Blut-fehde, welche wir fanden, vorführen.

Im Widerspruche mit dom, was wir oben über Engano mit-teiiten, berichtet Kosenberg, dass sich die Frauen oft am Gefecht beteiligen oder Waffen berbei tragen s).

Auf den Solor-lnseln werden im Kriege die Frauen und Kinder getotef).

Von den Nuforesen heisst es: „wenn Jemand getötet wird, so rachen seine Yerwanten sich nicht an dem Mörder, dieser ist überhaupt selten zu finden, sondern an dem ganzen Stamme, zu dem der Mörder gehort, und es ist ihnen ganz gleich, ob sie

1

Gopcevic, Oberalbanien: S. 325, 324, 303, 309.

2

Von Hahn: S. 180.

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Mann, Frau oder Kind, Schuldige oder Unschuldige in die Hiinde bekommenquot; 1). Rosenberg erzühlt, wie in der Blutfehde eine Bande sich bei dem feindlichen Dorfe versteekt und wartet) bis sie Jemanden, Mann, Frau oder Kind, hinterriicks morden kann 2).

Die Bagóbos töten jedes Mitglied der feindlichen Familie 3).

Die Frauen der Shastilca gingen friiher oft mit in die Schlacht und kampften selber mit4).

Von den Tlinhet beriohtet Krause, wie in der Blutfehde eine gewaffnete Bande plötzlich über den Feind herfallt und alle Manner ohne Mitleid tötet, denen es nicht gelingt zu entkommen; die Frauen und Kinder aber werden in die Gefangenschaft gefiihrt. lm Berichte über die anfangende Blutfehde sagt Krause nach der Erzilhlung Simpson's, eines Augenzeugen: „am folgenden Tage, nachdem der Mord geschehen, versammelten sich mehrere Tau-sende verschiedenen Alters und Geschlechtes, von denen die moisten bewaffnet und durch die eigene Rachsucht und die Beschwörun-gen der Schamanen in Damonen verwandelt warenquot; 5). Audi am Scheinkampfe nahmen Frauen teil, wie aus dem friiher citirten ersichtlich ist.

Steller erzahlt von den Italmenen, wie der Sieger in der Blutfehde, welcher den feindlichen Ostrog eroberte, die Gefangenen zu Sklaven machte, die Frauen zu Concubinen, oder die Manner tötete um nicht langer nötig zu haben sie zu fiirchten8).

Von den Cammarray in New-Siid-Wales erfahren wir durch Collins, das eine Wittwe, verpflichtet den Tod ihres Gatten an den Verwanten des Mörders zu riichen, ein ihnen verwantes Madchen nach einer einsamen Stelle mitnahm und sie daselbst

1

Van Hasselt: S. 194.

2

Rosenborg, Mai. Arch.: S. 448. Die Frauen sollen auch gerade deshalb ge-totet werden, weil so die Zeugung neuer Manner unmoglich gemacht wird. Lyne: S. 122.

3

Schadenberg, Bagobos: S. 28.

4

Powers: S. 248.

5

Krause: S. 246, 247, 248.

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derb prügelte (das Madchen erlag der Misshandlung bald); die Eingebornen fanden es gerecht und notwendig. Die Frauen rachen sich immer an einer Frau, weil sie sich auch vor einem Manno zu sehr fiirchten. Collins sagt auch ganz allgemein, dass die Frauen in ihren Fehden mitkampfen ').

Von den alhanesischen Stiimmen im Bistume Skodra, deren Schonung der Weiber wir oben anführten, heisst es in Von Hahn's Studiën; „Die quot;Weiber begleiten stets die Manner in die Fehde, um Todte und Verwundete weg zu schleppen, beim Vor-rücken die gebliebenen Feinde zu plündern, ihnen die Köpfe abzuschnoiden, und nach Umstiinden Steine von den Höhon auf die Feinde herabzuwerfen. Die Montenegriner haben sogar die Gewohnheit die unverletzbaren Weiber bei dem Treffen in dio erste Linie zu stellen und hinter denselben hervorzufeuern, wess-halb sie von den Albanesen verspottet werden, obgleich die letzteren dies Mittel, eine schlecht gedeckte Stellung zu verbes-sern, auch nicht verschmiihen sollen. Bei den slavischen Weibern herrscht das Vorurteil, dass sie durch Aufheben der Röcke gegen den Feind, den Ihrigen den Sieg verschaffen könnten; die ihnen benachbarten Albanesinnen haben diesen Gebrauch angenommen, werden aber dann von den Flintenschüssen der Gegner nicht verschontquot; 1).

Auch bei den historischen Vólkern finden wir die Teilnahrne der Frauen an der Blutfehde. Miklosich sagt: „In einer altern Zeit, in der Zeit der Sago treten auch Frauen als Racherinnen

1

Von Hahn: S. 182. Gopeovic's Bericht lautet ein bischen anders: „Nicht selten kampfen die Frauen rnit den Wallen der Gefallenon. Es ist bisweilen vor-gekommen, dass die Maljsorinnen ihre Sohne und Gatten, wenn diese flohen, in den Kampf zurückgeführt und die Feigen mit Scheltworten gedemütigt... Früher bestand auch der Brauch, dass die Albanesinnen, wenn im Kampfe mit den Montenegrinern, in erster Linie standen und gegen diese ihre Röcke aufhoben, da sie glaubten dadurch den Sieg an ihre Fahnen fesseln zu kunnen. Da jedoch die Montenegriner in diesem Fall die sonst als unverletzlich betrachteten Weiber niederschossen und trotz noch so hohen Aufhebens der Röcke gewöhnlich den Montenegrinern der Sieg blieb, verging den Albanesinnen die Lust zu ahnlichcn Scenenquot; (S. 308).

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auf; man denko an Kriemhild, die nordische Gudrun, die russische Oljga and Kagnjedjquot;

Wilda citirt auch einige Beispiele, speciell islandische, wo die Racheübung von Eheweibern, oder Miittern gefordert wurde 1).

Dass eine Frau nach schwerer Verletzung sich racht, ware uns fast noch verstandlich, dass die Volksstimme dies gutheisst, schon weniger, am wenigsten dass diese, dass das Volksgewissen 8) es gebieterisch fordert, also als Pflicht betrachtet. Doch betrilfe dies immerhin nur Ausnahmefalle, principiell verschieden von der unterschiedslosen Beteiligung von Mannern und Frauen an der Blutfehde, wie wir sie z. B. bei den Tlinket fanden.

Bevor wir diese Erscheinungen zu erklaren versuchen, wollen wir alle Beispiele kurz zusammenstellen.

Die Prauen sind den Kriegern geheiligt, können Frieden stiften bei den: Letinesen, Arn-Insulanern, Serangern, Dieri, Queens-landern, Goajiro-Indianern, Tuschinen, Osseten, Bergalbanesen.

Sie werden bloss im Gefechte geschont bei den :

Timorlao- und Taniembar-Insulanern, Enganesen, Kianganen, westlichen Stammen der Torres-Strasse, Central-Australiern, Sara-rak-Insulanern. Guanchen, Aeneze-Beduinen.

Activ beteiligen sie sich an der Blutrache bei den:

Enganesen, Shastika, Tlinket, Cammarray, Bergalbanesen.

Passiv sind sie beteiligt bei den:

Solor-Insulanern, Nuforesen, Bagobos, Tlinket, Italmenen.

Natürlich können diese vier Gruppen noch mit vielen Beispiolen vermehrt werden, speciell von den beiden letzteren ist dies selbst-verstiindlich.

Die Bergalbanesen finden wir in der ersten sowie in der dritten Gruppe, die Enganesen in der zweiten und in der dritten, bei beiden

1

Wilda, Strafr. dor Germ.: S. 172.

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Vólkern werden die Prauen also geschont und befassen sie sich doch activ mit der Blutfehde. Wir dürfen annehmen, dass die Völker der dritten Gruppe im Allgemeinen auch zur vierten gehören: die Erauen, welche mitkampfen werden gewiss auch mit getötet, wie gesagt mit Ausnahme der enganesischen und albanesischen Frauen, von welchen das Gegenteil behauptet wird.

Die passive Beteiligung der Frauen braucht wohl kaum eine Erklarung, sie ist gerade das, was man nach dem allgemeinen Karakter der Blutrache ') erwarten musste; diese ergreift ja den ganzen Stamm oder die ganze Familie, also auch die Frauen. Die Frauen werden getötet, weil durch ihron Verlust der Stamm in seinem Bestande geschiidigt wird, oder well die blinde Rache-lust gar nicht beachtet, wen sie opfert, oder aus Berechnung, damit die Geburt junger, rachender Manner unmöglich gemacht werde. Wenn aber die Frauen nicht getötet, sondern zu Concu-binen gemacht werden, so hat sich doch das egoïstische Verlangen, auf Kosten und mit möglichst grossem Nachteile des Feindes das eigene Wohlgefühl zu erhöhen, vollstandig befriedigt. Das reine Rachegelüste aber, welches uur nach Vernichtung des Feindes strebt, ist hier durch den Einfluss der weiblichen Reize doch sehon auf Abwege geraten. Das Ziel der Rache wird hier nur insofern erreicht als genossen, daher das Selbstgefühl erhöht wird, beides auf Kosten des Feindes 1). Wie dürfen sogar annehmen, dass wer die Frau des Feindes notzüchtet, sich bewusst ist den Feind zu iirgern, zu qualen, zu erniedrigen, sich selbst also zu erheben. Insofern ware diese Rachebefriedigung doch eine raffinirtere, direktere, gebildetere als die, welche nur die Vernichtung des Feindes und alles Feindlichen anstrebt. — Die Rache führt aber andererseits zum Kriege, im Kriege werden natürlich die Manner getötet, und wenn einmal diese Verteidiger aus dem Wege ge-raumt sind, wird mit den feindlichen Frauen gemacht, was man potentiell fortwahrend mit jeder Frau thun möchte: sie werden sinnlich genossen und zu Arbeitsklaven gemacht. Die Notzüchtung

1

Siehe ehendaselbst die psychologische Untersuchung der Rache.

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der Frauen im Rachekriege kann also zwoierlei Grund haben: sie kann, wenn auch unbevvusst, specifisch zur Befriedigung der Rache mitdienen, indem sie mit Schadigung und Erniedrigung des Feindes Genuss und Erhöhung des Selbstgefühls gewiihrt, oder aber sie war bloss indirekte Folge des durch die Rache entfesselten Krieges. Möglich ist aber auch die Combination dieser Gründe: die Schandung der Frauen als Folge des Krieges wird begleitet von dom Gefühle so den Feind zu erniedrigon.

Welcher Grund nun aber in den meisten Fallen praktisch vor-herrscht, könnte nur inductiv entschieden werden, doch gestattet die Dürftigkeit der psychologischen Angaben und die geringe Zahl der von uns aufgefundenen Beispiele diese interessante üntersuchung leider nicht.

Die active ïeilnahrae der Frauen an der Blutrache scheint uns sehr unbegreiflich, aber vielleicht auch nur, weil wir, wohl haupt-sachlich durch Patriarchat und Christentum, nun einmal gewöhnt sind in der Frau ein zartes, empfindsames, mitleidiges, roher Action unfahiges Wesen zu erblicken, und die Frau durch die genannten Einflüsse und viele andere, wohl hauptsachlich öko-nomische, sich diesem Ideale mehr weniger angepasst hat. quot;Wenn wir uns aber die unermiidliche Spannkraft der Frau in unseren Strassenaufstanden (die „tricoteusesquot; und „petroleusesquot;!), ibre rücksichtslose Roheit in den Prügeleien der armen Vierteln un-serer Grossstadte, ihre heroische Tapferkeit in den spanischen und montenegrinischen Freiheitskriegen, ihre Grausamkeit, wenn sie einmal Mörderin geworden ist'), und bei den raffinirten Folterungen dor nordamerikanischen Indianer, vergegenwiirtigen, so wird uns ihre active und direkte Bethiitigung bei der Blutrache nicht langer abnormal vorkommen, um so weniger, wenn wir den Karakter der Blutrache als einer edlen, heiligen, religiösen Aufgabe nicht vergessen und in Betracht ziehen, wie gerade die Erauen mit ihren zahen, beharrlichen Gefühlen und ihrer Empfünglichkeit für

1) Aubry (Arch, do l'Anthrop. Crim. VI, De niomicide cotnmis par la femmo S. 284): „Les auteurs, qui ont étudié la femme, ont tous dit que dans ses cruautós elle laissait bien loin derrière elle l'homme le plus fóroce.quot;

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religiose Pflichten, auch diese mit heiligeru Eifer erfiillt haben werden, Avenn einmal die Forderung an sie gcstellt wurde.

Die Teilname der Frauon an der Blutrache ware also nicht schwer zu begreifen, wenn wir von ihrem jetzigen Karakter in den gebildeteren Kreisen hauptsachlich absehen.

Bin viel schwereres Problem stellt aber schon die Thatsache, dass doch nicht bei allen wilden Vólkern die Frauen sich an der Blutrache beteiligen. Wenn wir die Frage exact beantworten könnten, bei welchen es der Fall, bei welchen nicht, ware erst unser Problem gelost, weil wir dann wüssten, welche sociale Organisation und welche Entwicklungsstufe solche Frauen gebiert und ihnen solches Auftreten gestattet.

Bei den Enganesen finden wir das Matriarchat mit Spuren vom Patriarchate1), bei den Shastilca wie es scheint das Patriarchat, doch haben die Frauen eine grosse ökonomische Selbststandig-keit2), bei den Tlinlcet das Matriarchat doch ebenso mit manchen Ansatzen von Patriarchat3), bei den Cammarray die abjecte Stellung, welche die Frau überhaupt in Australien einnimmt, und endlich bei den Bergalbanesen ein sehr ausgebildetes Patriarchat4).

Eine Erklarung, weshalb gerade bei diesen Vólkern die Frau in der Blutfehde mitauftritt, liegt also jedenfalls in ibren socialen Zustanden nicht vor der Hand 5).

Man könnte geneigt sein den Grund in dem Fehlen der öko-nomischen Arbeitsteilung zwischen beiden Geschlechtern zu sehen,

1

Helfrich: S. 299—391. Oudemans: S. 142.

2

Powers; S. 247, 248, 251. Bancroft S. 249.

3

Krause: S. 220.

4

Von Hahn; S. 147, 148.

5

Kovalevsky scbeint bei dem Matriarchale eine grosse Freiheit und Selbstan-digkeit der Frauen anzunehmen; er führt den Bericht des Cosmas Pragensis über die böhmischen Amazonen an, welche einen activen Anteil an den Kriegen nahmen, und sagt dazu: „Free as they were from the bonds of marriage, not relying on husbands for the defence of their persons and estates, the old Bohemian Amazons were probably very similar to those warlike women who still appear in the King of Dahomey's army, and who in the time of Pompey were known to exist among certain autochthonic tribes of the Caucasus.quot; Auch in den russischen und tscherkessischen Traditionen kommen solche kriegerische Frauon vor. — Modern Customs and Ancient Laws of Russia: S. 16.

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wodurch die Prauen noch nicht gezwungen sind alle ihre Kraft auf die schwere ihnen zugewiesene Arbeit zu concentriren, die übrigbleibende in mannlicher Beschiiftigung verwenden konnten.

Bei den Enganesen ist der Landbau zwar noch sehr primitiv 1), aber doch den Frauen schon aufgetragen; die Frauen beteiligen sich aber auch fast immer am Fischfang, und bogleiten den Mann gewöhnlich in den Krieg und auf die Jagd 2).

Die Shastilca scheinen vom Fischfang und von der Jagd zu bestehen, am ersteren werden die Frauen ihren Anteil genom-men haben, vielleicht auch an der letzteren, weil sie haupt-sachlich durch Falie getrieben wurde, also nicht über ihre Kraft ging 3).

Bei den IlinJeet finden wir schon eine weiter gediehene Arbeits-teilung: die Manner betreiben ausschliesslich die Jagd und den Fischfang, die Frauen besorgen die Haus- und Feldarbeiten, richten die erbeuteten Fische her, sammeln Beeren u. s. w. und suchen Muscheln 3).

Die Cammarray scheinen den Fischfang hauptsachlich den Frauen aufgetragen zu haben wie daraus hervorgeht, dass jedem jungen Madchen die ersten zwei Glieder der kleinen Finger der linken Hand amputirt werden, weil sie ihr beim Fischfang hin-derlich sein sollen4); weiter leben sie wahrscheiulich von allem Möglichen, was die „bushquot; anbietet, wie alle australischen Stamme.

Die Alhanesen scheinen von der Viehzucht und Bodencultur zu leben. Ueber die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern konnte ich leider in meinen Quellen fast nichts auftreiben, nur Gopcevic's Mitteilung, dass die raaljsorische Frau die Haus- und Feldarbeit besorgt5).

1

Helfrich: S. 282.

2

Powers; S. 245. Bancroft1: S. 336 seq.

3

Krause: S. 159.

4

Collins: S. 549,

5

Gopcevic, Oberalb.: S. 316, 308. Auch Von Halm sagl: „Den Frauen liegt die Sorge für das Haus ob, sie bestellen die Felder und Weinberge oder beauf-sichtigen wenigstens deren üestellung.quot; (S. 148).

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Die üeberbürdung der Frauen mit Arbeit finden wir also bei den Tiinket, Cammarray und Albanesen.

Wenn wir bedenken, dass die Überweisung der meisten und an-haltendsten Arbeit an die Frau in primitiven Gemeinschaften wahr-scheinlich öfter eine Eolge von der notwendigen Arbeitsverteilung, welche dem Manne die Verteidigung der Familie und im Allgemeinen den Krieg und die grosse Jagd zuweist '), und dass diese strenge Arbeitsverteilung erst durch den Zwang dor Verhiiltnisse durch-geführt sein wird, so mochten wir meinen, dass, wo sie noch nicht besteht, die Frau auch bessere Gelegenheit batte sich mit dem Manne an der Jagd und sogar einigermassen am Kriege zu beteiligen. Für dieEnganesen, Shastika und Cammarray scheint dies durchführbar, für die Tiinket und Albanesen aber bestimmt nicht.

Auch das Zusammentreffen von beiden möglichen Gründen. Matriarchat oder gar Gynaicocratie oder wenigstens freiere Stellung der Frauen mit feblender Arbeitsteilung kann nicht zur Erkliirung dienen, weil sie nur zum Teil zusammentreffen bei den Enganesen, sonst aber bei keinem Volke.

Das Vorkommen der Erscheinung bei den Albanesen bleibt also vollstandig unerklart, weil in ihrem Falie keiner von beiden uns möglich erscheinenden Gründen vorliegt.

Noch schwieriger ist die Erklarung dor Schonung resp. des friedbringenden Karakters der Frau bei den obengenannten Vólkern. Die Heiligkeit und die Friedensmission der Frau ist nur im höheren Grade dasselbe als ihre Schonung: beide Erscheinungen werden also dieselben Gründe haben.

Vor der Hand lage, diesen Grund in der hohen Achtung,

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welche die Fran geniesst, zu suchen. Wenn die Fran, wie in den Gedichten des Mittelalters, von alien Miinnern hochgeschiitzt, wie eine Heilige verehrt wurde, ware Hire Schonung im Kampfe viel-leicht begreiflich.

Befragen wir unsere Quellen.

Auf Leti herrscht das Matriarchat'), mit Anfiingen des Patriar-chats1); auf besondere Achtung vor den Frauen deutet nur die Notiz Riedel's, dass unkeusohe Gesprache der Manner in Gegen-wart einer Frau mit einer Busse von einer goldenen Platte, einem Armband und zwei Schweinen zur Bewirtung der beleidigten Frau bestraft werden 8).

Dasselbe Verbrechen wird audi auf den Aru-Insein bestraft2). Jetzt herrscht das Patriarchat, sogar sehr vollstandig3), doch diirfen wir vielleicht aus der Sitte, dass der armere Brautigam, welcher nicht auf einmal den Brautpreis zahlen kann, seinem Schwiegervater ein Anrecht auf die eventuellen Brautschiitze der künftigen Töchter aus der Ehe geben muss, und vor Alletn aus der Gewohnheit, dass der ganz arme Brautigam einige Jahre beim Schwiegervater dient, wiihrend welcher Zeit das Paar auch bei demselben wohnt, auf ehemaliges Matriarchat schliessen, um so eher well die Kinder nach der Ehescheidung, ausgenommen wegen Ehebruch der Mutter, immer derselben folgen und bis zur Mehrjahrigkeit als zu ihrem negari gehorig betrachtet werden 6).

Auf der Insel Sevang, haben die verheirateten Frauen in negari-Angelegenkeiten dieselben Rechte als die Manner und geben sie sehr oft ihre Wünsche kund. „Wenn notig gehen sie den Mannern vor, wiihrend in einigen negarien die Regierung vorzugsweise den Frauen unter dem Titel latu mahina oder latu mavina aufertragen wird. Die Frauen werden gut behandelt, weil

1

Riedel: S. 392, 395.

2

Riedel, Rassen: S, 250.

3

Rosenberg, Mai. Arch.: S. 340.

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110

sie eine schlechte Behandlung nicht dulden wiirdenquot;'). Sie wahlen die latu, kamalaa oder woranggai rait. Die Kinder folgen nur detn Vater, wenn der Brautschatz vollstandig getilgt ist. Aucli hier kommt die Ehe sine manu noch vor. Im Anfang der Ehe wohnt der Mann bei der Frau und wird zu ihrer Familie gerechnet, und dieses Verhaltniss wahrt fort, wenn der Brautschatz nicht hezahlt wird, sonst kommt nach ihrer Bezahlung die Frau in die Familie des Mannes, ünkeuschheiten in Gegenwart ven Frauen geaussert, werden auch hier gestraft1).

üeber die sociale Organisation der Dieri und Queenslander berichteton wir schon im ersten Abschnitte; die Frauen werden in diesen Stammen so wenig wie überhaupt in Australien be-sonders geehrt, obwohl sie einen gewissen, mitunter grossen Einfluss ausüben, dagegen werden sie oft sehr roh und rücksichtslos geraubt.

Von den Goajiro wird berichtet: „die Frauen haben grossen Einfluss und viel Ansehen: sie spielen die Hauptrolle beim Kaufe) ein solcher der ohne Mitwirkung der Frau abgeschlossen ist, gilt als ungültigquot; 2).

Die Frauen der Tuschinen werden hochgeachtet3).

Kovalevsky erzahlt von den Osseten, dass neben detn Familien-haupte die „avsinquot; steht, das Haupt der Frauen und Kinder, auch Von Haxthausen sagt, dass die Frau im Hause herrscht4).

üeber die Albanesen berichteten wir oben schon teilweise. Der Zustand der Frauen scheint wahrlich kein glanzender zu sein. Der Mann ist ihr unbeschrankter Herr; ihren Schwiegereltern hat sie die grösste Demut, Ehrerbietung und Aufmerksamkeit zu erweisen. „Die junge Frau muss nicht nur gegen die Verwanten ihres Mannes, sondern gegen alle Nachbarn und überhaupt gegen Jedermann die grösste Demut beweisen, und wem sie begegnet.

1

Riedel, Rassen; S. 100—102, 131, 132.

2

Sievers; S. 252.

3

Von Seidlitz, Internat. Arch. f. Ethnogr., 1890; S. 135.

4

Morgan: S. 393. Von Haxthausen ': S. 25.

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Ill

gleichviel ob jung odor alt, hoch odor niedrig, bekannt oder fremd, die Hand kiissenquot;

Auf den Tamembar- und Timorlao-Insein finden wir die Eho sine manu, vor Abzahhmg des Brautpreises, wobei die Frau in ihrer Wohnung bleibt und sie detn Manne nicht ganz unter-worfen ist, nach dor Zahlung, folgt sie ihm ganz1). Die Frau darf ihren Mann straflos met dem Stocke priigeln. In don Volks-versammlungon haben die Frauen grossen Einfluss und dieselben Eechte als die Manner. Die ausserordontlich verliebten Manner geben sich viel Mülie den Frauen za gefallen 2).

Ueber die Enganesen berichteten wir schon oben ; irgend etwas, das auf besondere Hochscbiltzung dor Frauen deuten könnte, fanden wir nicht.

Bei den Kianganen scheint das Patriarchat zu bestehen, doch aus der Sitte, dass, wenn die Frau gestorben ist und der Mann sich wieder verheiraten will, er ihren Eltern ausser dom Zurück-geben der früher erhaltenen Geschenke noch einen Büffel schenken muss, dürfen wir vielleicht auf ein früheres Matriarchat schliessen. Die Weiber geniessen ein iiohes Ansehen 3).

Bei den westlichen Stammen der Torres-Strasse wohnt der Mann öfter bei der Familie der Frau, doch bleibt die Abstammung in der mannlichen Linie, und verfügt der Mann über das Lében der Frau; der Zustand scheint zwischen Matriarchat und Patriarchat zu schwanken. Die Frau wird gut behandelt, doch finden wir keine Spur von besonderer Hochachtung 4).

Die Frauen der Central-Australiër befinden sich in derselben Lage wie ihre Schwestern der anderen australischen Stamme.

Was die Sararalc-Insulaner und die Guanchen betrifft, so berichten die von uns benutzten Quellen nichts hierauf bezügliches.

Die Frauen der Aeneze-Beduinen werden nicht geehrt, obwohl

1

Riedel, Rassen: S. 301, 302.

2

Riedel, Rassen: S. 292, 294.

3

Blumentritt, „die Kianganenquot;. Ausland 1891: S. 119, 120.

4

5) Haddon: S. 356 357.

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112

sio selten schlecht behandelt werden 1). Von Matriarchat oder Gynaicocratio findet sich keine Spur, doch haben bei den alten Arabern beide bestanden 2).

Die erwartete Gynaicocratie und das Matriarchat finden wir also durchaus nicht bei allen diesen Völkern, einen allgemeinen Erklarungsgrund können sie dem entsprechend unmöglich ab-geben. Aber auch wo sie bestehen, dürften sie kaum als ge-nügende Erklarung betrachtet werden, weil die Verehrung durch ihre Stammesgenossen doch unmöglich zu einer solchen Achtung der Frau durch Premde führen könnte, das jene deshalb in Kampfen geschont blieb. Ausserdem, wenn das Matriarchat zur Erklarung hinreichte, miissten wir die Erscheinung doch auch bei den nordamerikanischen Indianern gefunden haben, bei welchen jenes so sehr algemein vorkommt3), und doch fanden wir sie hier niemals. Aber auch die Gynaicocratie kann die Sache nicht erklaren, denn unsere Erscheinung fanden wir bei den Albanesen und wahrlich giebt es hier keine Gynaicorcatie. Wenn wir aber annehmen, dass die Schonung resp. Heiligung der Frauen ein Resultat früherer Gynaicocratie und früheren Matriarchates sei, ein „survivalquot; ihrer ehemaligen Begleiterscheinungen, so stehen wir wieder vor der Erage, weshalb ist denn gerade dieses, da die anderen öfter so völlig verschwanden, geblieben?

Wie hoch aber die Weiber auch geschiitzt werden mogen, z. B. wo Matriarchat und Gynaicocratie zusammentreffen, so würden diese allein nicht ausreichen die Erscheinung zu erklaren, denn höher als die Manner wurden die Frauen doch nie geschatzt und diese wurden nie gespart, also weshalb die Frauen? Man denke auch an die Itiilmenen, wo beide Instituten bestanden und ausserdem das Weib sinnlich so sehr begehrt und deshalb ver-hatschelt wurde, aber doch machte der Sieger sie nach dem Kriege seinen Liisten nutzbar, sparte sie also eigentlich nicht. Zur Er-

1

Burckhardt: S. 353.

2

Wilken, „Matr. b. d. oude Arab.quot;, en „Eenige Opmerkingenquot;. Robertson Smith, „Marr. and Kinsh. in Early Ar.quot; Nöldeke in Zeitschr. d. d. Morgenl. Ge-sellsch. 1886: S. 150 seq.

3

Waitz a: S. 10G.

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113

klarung der Priedensmacht der Frauen reichen beide Institute allein erst recht nicht aus. Es giebt aber ein anderes Institut, wenn wir es einmal so nennen wollen, welches vielleicht besser geeignet ist, das uns beschiiftigende Problem zu lösen. Wir mei-nen die Exogamie, welche sich uns schon als Erkliirungsgrund so mancher Erscheinungen ofFenbarte. Auch jetzt scheint sie eine plausible Erkliirung anzubieten. Erstens könnte die eigene Stammes-genossin von ihrem Stamrne, auch wenn er mit dem ihres Mannes entzweit war, schwerlich verletzt werden, und würden auch die Viiter ihre stammfremden Söhne nicht genie bektimpfen, zweitens aber würde der Peind, welcher mit dom einen Stamme vollauf zu thun batte, schwere Bedenken tragen sich durch die Ver-letzung der Weiber dieses Stammes nun auch die Peindschaft aller der Stamme, welchon diese eigentlich angehörten, zuzuziehon.

Hören wir jetzt was unsere Quellen berichten.

Bei den Letinesen '), Scranyern 1), Enganesens), Arn-2) und Tamembar-lnsulanern 3), zum Teil bei den Queensldndern, bei den Dieri und den Central-Australiern4), bei den westlichen Stammen der Torres-Strasse5), sowie bei den Osseten 6) finden wir Spuren ehemaliger Exogamie, also in zehn Pallen, wahrend in den übrigen sieben Pallen entweder Endogamie herrscht7) oder unsere Quellen keine Angaben enthalten, bei der Mehrzahl koramt oder kam also die Exogamie doch vor. Dieses Verhaltniss erhalt um so grosseren Wert, wenn wir beach ten, dass von den fünf Pallen, der Nicht-Schonung der Prauen nur von einem die Exogamie gewiss ist, namentlich von den Tlinket, und von den anderen nicht einmal ehemalige Exogamie wahrscheinlich ist. Wenn wir aber

1

Riedel, Rassen: S. 102, 133.

2

Riedel: S. 263.

3

Riedel, Rassen; S. 300.

4

Siehe oben.

5

Haddon: S. 338, 357, 358, dagegen 350.

6

Von Haxthausen 2: S. 26.

7

Die Gründe warum Westermarck: S. 371, die Endogamie der Acnezen an-nimmt, scheinen mir nicht ausreichend.

II. 8

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auch die Völker der dritten Gruppe hinzurechnen, so kommen noch zwei Falie von Exogamie hinzu, nl. die Shastika ') und die Cammarray. Doch bliebe auch jetzt das Verhaltniss günstig; drei exogame Völker gegenüber sechs anderen, von denen die Exogamie uns nicht bezeugt wurde oder nicht wahrscheinlich ist.

Dass die Enganesen zugleich in der zweiten und in der dritten Gruppe vorkommen, kann vielleicht ganz einfach seinen Grund darin haben, dass die verschiedenen Berichterstatter nicht genau dieselben Stamme ins Auge fassten, es kann aber auch dadurch erklart werden, dass die Prau völlig fremden Stammen gegenüber sich activ beteiligte, dagegen ihren eigenen Stammen gegenüber eine Priedensmacht besass.

Die Schonung und Friedensfunction der Frau liesse sich am ehesten da erwarten, wo Matriarchat oder Gynaikokratie mit Exogamie zusammentrifft, welches aber nur bei sechs Vólkern der Fall, merkwürdigerweise aber gerade in vier Fallen der ersten Gruppe, wo es der Wahrscheinlichkeit nach doch nur dreimal geschehen müsste.

Yielleicht könnte das Sparen der Frauen und der Kinder bis-weilen auch aus dem Bedürfniss mit ihnen den Bestand des Stammes zu erhöhen erklart werden. Ein Beispiel wo dies gewiss der Fall bieten die Guanas Brasiliens, welche in ihren Kriegen alle Manner über zwölf Jahre alt töten, doch die Frauen und Kinder adoptiren.

Dasselbe thun auch die Charrua. Ich glaube, dass sich noch mehrere solche Beispiele sammeln liessen. Das Motiv ist hier sehr wahrscheinlich das oben genannte. Diese Vermutung wird noch dadurch gestützt, dass die Guanas sehr weiberarm sind, und die Weiber daher sehr geschatzt und begehrt werden '). Dieses Motiv kann aber nicht in unseren anderen Fallen gegolten haben, auch dürfte das Mitführen der Frauen kaum als ein Sparen betrachtet werden.

Man könnte geneigt sein die Sparung der Frauen einem all-

1) Powers: S. 412.

2) Azara ': S. 100, 19. D'Orbigny'; S. 89.

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gemeinen Wohlwollen und Mitleid zu zuschreiben, aber wie wenig stimmt dies mit dem Karakter der betreffenden Völker und wie wenig waren diese Motive geeignet die vorgeführten Thatsachen zu erkliiren.

Die Thatsachen sind aber in der Mehrzahl nicht ira Wider-spruch mit den Voraussetzungen unserer Hypothese, doch bleibt die Prage für die Minderzahl der Falie noch ungelöst. Der ein-zige Ausweg wiire auch hier kühn eine frühere, jetzt nur bis auf den letzten Rest verschwundene Exogamie anzunehmen, bis ausführiichere Quellenmitteilungen dies bestatigen oder vollends die Möglichkeit abschneiden.

Vorliiufig scheinen uns die Thatsachen und vor Allem die theoretischen, auf andere allgemeine Erschemungen sich stützen-den, Überlegungen zur Annahme der Hypothese zu berechtigen, um so mehr weil es keine bessere zu geben scheint.

Auch die bekannte Sago vom Raube der Sabinerinnen enthiilt eine Bestatigung unserer Hypothese. Die geraubten Erauen flehten ihre Manner an, ihre Brüder und Vater, und diese ihre Manner zu sparen 1),

Um so eher wiirde die Verknüpfung der Stiimme zum Erieden führen, weil bei der Polygamie ein Mann mohrere Prauen hat und diese wohl nicht alle aus demselben Stamme genommen sein werden, der befeindete Stamm also sehr oft wenigstens einige seiner Prauen in dera Lager des Gegners gehabt haben wird und er vor Allem auch gefürchtet haben wird durch Tötung einiger Prauen des Peindes wer weiss welche und wie viele Stiimme wieder mit sich zu befeinden 2).

Auf den ersteren Einfluss, die Verknüpfung der Stamme durch die Exogamie verbanden mit Matriarchat und Polygamie wird auch durch den Bericht Kirby's über die Kutchin-lndianer ge-wiesen. „Die Exogamie hat einen höchst hoilsamen Einfluss auf die Besanftigung und Verminderung der tötlichen Eehden, welche

1

■1) Liv. I, 9. Plut. Rom. 1 und 2.

2

Auch Letourneau, „Evol. Jur.quot; S. 26, macht auf den Schutz, welchen die australische Frau von ihrem eigenen Clan, welchen sie angehoren bleibt, auch wenn sie verheiratet ist, erhailt, aufmerksam.

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früher so haufig unter ihnea waren, gehabt. Ein Hauptling, dessen Stamm in Ungnaden war wegen eines Mordes im vorigen Sommer verübt, kam mit dem Hauptlinge des Stammes, dem das Opfer angehörte, zusammen und in Gegenwart Aller hielt er eine glanzende Rede zum Preise jenes Hiiuptlinges und jenes Stammes in welcher er die Fehler von sich und seinem Stamme gefiihlvoll beweinte. Dann wies der beleidigte Hauptling seinerseits in einer eben so warmen Rede das Lob offenherzig und in der ritterlich-sten Weise zurück und haufte es mit reichen Zuthaten auf seinen Gegner. Die schönste Harmonie war das natürliche Resultat.quot;

Die von uns gestellten Voraussetzungen dieser Erscheinung sind in diesem Falie prachtig erfüllt. Die Kutchin-lndianer sind in manche kleine Stamme verteilt, deren jeder einen eignen Hauptling hat. „Alle Eingeborne sind in drei Klassen verteilt, welche in jedem Stamme wiederkehren ; die Klassen heissen Chitsa, Nate-sa und Tangesat-sa, und bedeuten ungefahr die Aristokratie, die Mittelklassen und die niederen Stilnde der Kulturvölker, doch in einer Beziehung, sind sie völlig von diesen verschieden, niim-lich darin, dass die Sitte erfordert nicht in der eigenen sondern in einer der beiden anderen Klassen zu heiraten. Die Kinder ge hören zur Klasse der Mutter.quot; Jeder Mann heiratet so viele Frauen als er kann, urn möglichst viele Lasttiere zu haben '). Dass diese drei Klassen in allen Stammen denselben Namen haben, deutet doch auf eine gewisse Einheit oder Beziehung zwischen ihnen und ist es nicht wahrscheinlich, vor Allem beim Aufkommen des Patriarchats, dass, wie in manchen australischen Stammen, auch die Heirat im eigenen Stamme verboten wurde, damit auch in dieser Richtung dem Inceste vorgebeugt wurde.

Auch Wilken macht darauf aufmerksam, dass die Völker, welche regelmassig mit einander heirateten, sich allmiihlig mit einander vereint gefühlt haben werden quot;). Es setzt dies aber voraus, dass die

1) Kirby; S. 418, 419.

2) Wilken, Primitieve Vormen, Ind. Gids, 1880; S. 661.

Beachtenswert ist auch Kovalevsky's Ausspruch, dass die Polygamie schon deshalb sich verbreitete, weil so Bündnisse zwischen vie'en wechselseitig heiraten-

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Bindeglieder selbst, die Frauen, wenn noch einmal ein feindliches Zusammentreffen zwischen ihnen stattfand. geehrt und geschont wurden. Es scheint uns aber, dass sogar die Furcht vor der Kache der mit dem feindlichen durch die Frauen verwanten Ötamrae nicht ausreicht urn alle bezüglichen Erscheinungen zu erklaren, namentlich nicht die erstaunliche Friedensmacht der Frau, dass wo sie sich nur dazwischen wirft, gleich der Kampf aufhört, die Wut sich legt, wie es vor Allem bei den Tusohinen und den Letinesen der Fall. Wie kann sich je die Furcht vor der Rache eines fremden Stammes so sehr gesteigert haben?Nur die ausfürlichere Mitteilung aller Nebenumstande würde uns be-fahigen unsere Erklarung durchzufiihron oder 'sie zu verwerfen und eine andere aufzustellen.

Vorlaufig scheinen uns immerhin die beiden Begleiterscheinungen und Folgen der Exogamie verblinden mit dem Matriarchate und der Polygamie (obwohl diese beide nicht notwendig sind), namentlich die Möglichkeit, dass die Frauen des feindlichen Stammes zum eigenen gehören und vor Allem die Furcht vor der Rache des Stammes, welchem die Frau angehört, am besten geeignet, die auffallende Schonung dor feindlichen Frau in der Blutfehde und im Gefechte, sowie ihre noch erstaunlichere Friedensmacht zu erklaren.

den Stammen zu Stande kamen. „Qu'on no s'étonne point si dans les pacifications de tribus, le mariage joue une part prépondérante; les vengeances privées cesscnt parfois a la condition d'unir les families ennemies par ses liens.quot; Orig. d. 1. Fam. et d. 1. Propr.; S. 102.

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VIERTER ABSCHNITT.

Dio 'Wirliu.iijj' dei' Blutraclio.

§ 1. Beispiele der sclüechten Wirhmg.

Die Blutrache ist kein Institut, kein von Menschen absichtlich eingesetztes Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zweckes. Dass sie die notwendige Folge ihrer Bedingungen, ist selbstver-standlich, weil ja Alles, auch unsere absichtliche, zweckbewusste Handlang das ist; aber sie wurde auch nie von Menschen er-sonnen und eingerichtet, sie ist Produkt eines noch völlig unbe-wussten socialen und psychischen Lebens, so wie die Liebe der Mutter zu ihrem Kinde.

Obwohl also eigentlich kaum die Rede davon sein kann, ob sie zweckentsprechend sei oder nicht, — sie war ja nicht Mittel zu einem Zwecke, — so können wir doch nach ihren Folgen fragen, ob diese wohl diejenigen waren, welche ein mit den Zustanden genau bekannter und keine subjectiven Kriterien anwen-dender Beobachter als erwünscht betrachten würde. Es ist hier-mit wie mit dem Huston eines kleinen Kindes; das Kind hustet nicht um eine Zwiebackkrüme aus seiner Kehle zu entfernen, sein Husten ist reine Reflexwirkung, obwohl bewusst; die gute unbeabsichtigte Folge des Hustons ist aber die Entfernung der Krüme; bald aber, wenn dass physische Leben des Kindes in den Abweichungen von der Regel wenigstens ihm bewusst wird, hustet

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es zwar noch reflectiv, ist aber mit der Wirkung schon vertraut, und kann dariiber urteilen, ob diese gute Folge erreicht wird oder nicht; noch alter, werden sogar die unangenehmen Eolgen masslosen Hustens das Kind davon zurückhalten, es wird im Notfalle lieber zu einem Glase Wasser die Zuflucht nehmen um das Stechen in der Kehle und damit den Hustenreiz zu entfernen. Zuletzt kann sogar durch fortgesetzte Übung der Anreiz zum Husten in gewisser Höhe völlig überwunden werden, z. B. bei einem leichten Verschlucken. — Wir wollen unser Bild nicht weiter ausmalen. Es wird verdeutlicht haben, dass man völlig deterministisch, wissenschaftlich verfahrend doch fragen kann, ob die Blutrache gut wirkte oder nicht. Sie war eine in ihrer vollen Eigentümlichkeit notwendige Erscheinung, eine Keflex-wirkung, bedingt in der Weise, welche wir früher darthaten — doch sie hatte Eolgen und welche waren diese, waren sie guto oder schlechte, und wenn letztere, sahen dann, und wann sahen die betreffenden Völker dies ein?

Es sind dies Eragen von der grössten Bedeutung, weil wir annehmen dürfen, dass diese Einsicht in die schlechten Eolgen der Blutrache machtig auf ihre Ablösung durch andere Reactionsmittel einwirken musste. Nicht alsob wir meinten, dass diese andere, völlig vorher geplante, absichtlich eingeführte Mittel zum Zwecke gewesen seien, im Oegenteil, von den Ersatzmitteln der Composition und des Zweikampfes zeigten wir schon, dass sie anfangs unbeabsichtigte, ungewollte, obwohl bewusste Eolgen ihrer Bedingungen waren, aber dessungeachtet konnte die bewusste Einsicht in die Verderflichkeit der Blutrache nicht umhin beschleunigend, fördernd auf ihre Ersetzung zu wirken.

Wenn wir die Blutrache bei den primitiven lebenden Vólkern aus den einzigen zugiinglichen Quellen, den Berichten dor Mis-sionare, der Beamten und der Reisenden studiren, so findet sich unsere apriorische Yermutung, dass ihre Wirkung wohl nicht bei allen Vólkern und zu allen Zeiten, auf jeder Stufe ihrer Ent-wicklung die namliche sein würde, insofern bestatigt, dass dieser

1) Siohe die Erste Halfto.

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Bericht lauter gute, jener lauter oder doch hauptsachlich schlechte Folgen namhaft macht, der Beobachter dieses Yolkes die Blut-rache im Ganzen lobt, der jenes Volkes sie durchaus verurteilt. Zwar dürfen wir uns auch jetzt nicht verhehlen, dass der subjective Standpunkt des Beobachters, seine Glückscriterien, seine quot;Wahrnehmungsgelegenkeit vor allem sein Urteil beeinflusst haben werden, doch, wenn demzufolge ein specielier Fall von einem einzelnen Manno beurteilt keine grosse Bedeutung beanspruchen durfte, so liegt die Sache doch wieder anders, sobald durch die relativ grosse Zahl der Beobachtungen und Urteile über verschie-dene Yölker die Möglichkeit einer allgemeinen falschen Beur-teilung so ziemlich aufgehoben wird.

Wir wollen jetzt erst die Falie vorführen, in welchen die Wir-kung der Blutrache eine schlechte genannt wird.

Von den SJiastiJca berichtet Powers, dass ewige Fehden zwi-schen den verschiedenen Abteilungen dieses Volkes stattfinden; in einem Jahre werden fast fünfzehn Indianer in der Vendetta einer Familie getötet; eine wahrscheinliche Folge der langen Blutfehden ist auch, dass die Frauen die übergrosse Mehrzahl der Bevölkerung ausmachen

Kirby sprach, wie wir oben mitteilten, von den früher so haufigen tötlichen Fehden der Ku tch in - In dianer.

Von den Stammen des westlichen quot;Washington und des nord-westlichen Oregon erzahlt Gibbs, das gewöhnlich die Blutrache durch Composition ersetzt wird, doch gelegentlich wünscht der Beleidiger zu fechten, statt die Sache abzukaufen, vor Allem wenn er ein Hauptling oder einflussreiche Person, in welchem Falie ein eigentlicher Krieg zwischen den beiden Stammen oder Parteien entbrennt; dieser Krieg ist jetzt selten blutig und endet meist durch eine Versöhnung, doch früher „haben diese Eache-kriege viel Elend unter den Indianern verursacht und waren sie eine der Ursachen der Sklaverei und der Auflösung dor Stammequot; 1).

Gewöhnlich wird bei den Ojihway die Mordklage vor der

1

Gibbs: S. 190.

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Versammlung der Hauptlinge und vornehmsten Mannor des Stammes behandelt, bisweilen aber suchen die Parteien auf eigener Faust ihre Rache, und so wurde ein Stamra durch die nie ondende Blutrache in seiner Mitto fast ganz ausgerottet

Eóclus orzahlt von don Goajiro, wie eine Frau von einem Indianer aus einem anderen Starame getötet wurde; ihre Briidor verfolgton und töteton ihn, sowie spater seine ganze Familie 1). Auch Sievers ist erstaunt wie Viele durch die Blutrache zu Grande gehen: die Clans leben in owiger Fehde, Aug um Aug, Zahn und Zalm ist die Losung; sie gönnen sich nach einem Morde keine Ruhe, bis auch Einer vom feindlichon Clan getötet, oder besser der ganze Clan vertrieben wurde 8). Simons, der beste Beobachter dieses Volkes meint sogar, sie würden bald durch die ewigen Fehden verarmen und aussterben, wenn sie nicht ihre Heerden und Reichtümer auf mehrere Orte verteilten. Ein Viertel der Manner stirbt durch die Blutrache 2).

Von den ArawaJc sagt R. Schomburgk, dass die Blutrache in den aussersten Consequenzon geübt wird; auch nach Martins „wird sie so flink und in soldier Ausdehnung gehandhabt, dass manchmal ein zufalliger Todesfall die Vernichtung ganzer Familien, des Beleidigers sowie des Beleidigten zur Folge hat. Die Blutrache, allerdings neben der Sklaverei, den blutigen Begrilbnissfesten und dem Einfluss der Paió halt ihre Cultur zurück und beeintrachtigt wesentlich die Zunahme ihrer Bevölkrung 3).

quot;Die Macusi fühlen sich selten sicher durch die ewige Furcht vor dem Konaima, dem Racher, und durch die drückende Pflicht wieder Rache an ihm nehmen zu müssen.4)

Von den Osseten berichtet Pallas, dass die ewigen Fehden die Dörfer auflösen, sie wieder zu vereinzelten Familien reduciren. Die Osseten sind stolz auf ihre strenge Übung der Blutrache,

1

Réclus, Sierra Nevada: S. 229.

2

Simons, Proc. Royal Geogr. Soc. 1885; S. 787, 789.

3

R. Schomburgk: S. 460, 497. Martius, Etnogr.: S. 693.

4

Brett: S. 360.

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ein gelungener Meuchelmord macht Einen zu einem Helden i).

Die Blutrache der Sucinen ist so streng, dass sogar bei der Bearbeitung des Ackers der Suane von seinem Bruder oder Neffen mit gezücktetn Gewehr geschützt wird, viele wagen kaum ihr Haus zu verlassen. „Jedermann triigt den kindjal am Gürtel, der reichere eine tschaska und ein schlechtes Gewehr mit Feuer-stein oder ein Paar wenig gefahrliche Pistolen. Dem entsprechend sind Morde ein tagliches Ereigniss. Die geringste Zwistigkeit endet mit Blut. Es folgen daraus wieder endlose Vendetten, die nur mit Erlöschen der Familien oder bisweilen mit einer durch die Alten bestimmmten Busse, dem Blutgelde der Gallier genau entsprechend, endenquot; 1). Diese fortwahrenden Blutfehden (allerdings verbanden mit der Schwierigkeit die Lebensbedürfnisse zu be-friedigen) macht, dass die Suanen auf keiner höheren Kultur-stufe stehen 2).

TJeber die Bergalbanesen wird uns berichtet, dass die grosse Geringschatzung des Menschenlebeas eine Folge der Vendetta ist; „sie ermorden ihre Nachbarn und gewartigen kaltblütig, wenn ihre Stunde schlagt, durch sie ermordet zu werden. Weder das Verbrechen noch seine gewisse Erniedrigung scheinen sie im ge-ringsten zu riihrenquot; 3).

Auch Gopcevic betont die vielen Opfer, welche die Blutrache fordorte, z. B. in den fünfziger Jahren, da sie ganz entsetzliche Proportionen annahtn, kam jahrlich auf zehn Hauser ein Er-schlagener. „Fiir beide feindliche Stamme hat der fortwahrende Kriegszustand sein Unangenehmes. Man kann weder die Felder bestellen noch das Vieh auf die Weide treiben ohne plötzliche Angriffe zu riskiren; ausserdem muss man Tag und Nacht vor üeberfallen auf der Hut sein. Denn da Sieg und Ruhtn von der Anzahl der Erschlagenen abhangen, sucht jeder Albanese so viel Angehörige des feindlichen Stammes zu toten, als nur möglichquot; 6).

1

Bernoville: S. 105.

2

Bodenstedt '; S. 279.

3

Brown: S. 66.

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123

Auch Von Hahn meldet, wie die Sitte, dass die ganze Familie verpflichtet ist zum Blutgelde beizutragen, „ganze Pamilien, denen das Schiksal einen Taugenichts als Verwandten bescheert hat, an den Bettelstab bringt, ja mitunter mordet ein solcher nur aus dem Grunde einen Andern, um sich an seinen wohlhabenden Verwandten zu rachen, deren Blut er nicht vergessen darf.quot; „Da jedes Vergeltungsopfer ein noues Opfer aus dem Schooss des feind-lichen Geschlechtes erheisoht, und die Rachepflicht und Blutschuld von Vater auf Sohn erbt, so rottet mitunter diese Sitte in wenigen Jahren zahlreiche Geschlechter ausquot; 1).

Sogar bei angesiedelten Turkmenen soil mitunter die Blutrache zwischen zwei Dörfern mit Hilfe anderer fortdauernd gewesen sein 2).

Die Blutfehden auf Neu-Kaledonien zwischen den Dörfern eines Stammes oder zwischen Nachbarn sollen wenig blutig sein, und sich hauptsachlich auf einige Verwundungen und die Vernichtung der Hauser und Anpflanzungen beschranken; sie sind zwar sehr haufig, doch die Kriege zwischen zwei Stammen sind ungleich schadlicher: die Besiegten werden ohne Unterschied getötet und meist gegessen, das Eigentum des ganzen Stammes wird vernichtet. Der Besiegte sucht wieder Rache und so enden die Fehden nie, worunter der Kulturfortschritt sehr leidet3).

Die Bagohos üben die Blutrache bis zum Extrem; jedes Pa-milienmitglied, dessen die rachende Familie habhaft werden kann, wird getötet; die Bevölkerung nimmt nicht zu, weil ganze Ranche-rien mit einander in Blutfehde leben und nicht ruhen, bis eine gilnzlich vernichtet ist4).

Bei den Bontodeuten Nord-Luzons sucht die von den Schadel-jagern angefallene Rancherie sich zu rachen, dalier ein ewiger Krieg und eine sehr dünne Bevölkerung 6).

Von den Igoroten sagt Jagor: „wenn ein Mann ein Weib eines

1

Von Hahn: S. 176.

2

Barklcy, Asia Minor and Armenia, 1891; S. 237.

3

Brainne; S. 245—248.

4

Schadcnberg: Bagobos; S. 28.

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124

anderen Stammes tötet, versucht ihr nachster Verwanter ein Weib aus der Familie des Mörders zu toten, doch den Mörder selbst liisst er in Ruhe; die Familie dieses AVeibes sucht wieder ihren Tod zu rachen. Dieses gilt als die ehrenvollste Handelweise. quot;Ware der Mörder aber zu stark um so besiegt zu worden, so wird irgend eine schwachere Person, wer es auch sei, zur Wiederver-geltung getötet, und daher ist die Zalil dor Frauen, der unglück-lichen Opfer dieser feigen Rache, so klein

U eber die heidnischen Stanimc Mindanao's wird uns berichtet: die Stamme leben alle verstreut in den Bergen, und wellen nicht gar lange an einem Orte. Koine Niederlassung vertraut der anderen; nie geht Finer ohne seine Waffen aus. Derjenige, welcher die meisten Totschlage vollbracht hat. steht bei ihnen im Ansehen am höchsten; durch Kopftücher von verschiedenen Farben wird die Anzahl der Totschlage raarkiert. Infolge dieser Zustande leben natürlich verschiedene Stamme in stoter Fehde und das Tot-schlagen steigert sich in einem Masse, dass ganze Familien zu Grunde gehen. Man soil nicht glauben, dass dieses Töten im ehr-lichen Kampfe stattfinde, im Gegenteil; um einen solchen Streich auszuführen, vereinigen sich Leute, die sich beleidigt glauben und schleichen sich auf geheimen Wegen bis in die Nahe der zu überfallenden Hütte, warten dann die Nacht ab, attaquieren und töten alle Erwachsenen und führen die Kinder als Sklaven

mit sich fort.....quot; Weil der Rat der Aeltesten, welcher in

wichtlgen Streitigkeiten entscheidet, stark durch die Familien der Parteien beeinflusst wird, stellt sich der Klager für diese Ungerechtigkeit dadurch schadlos, dass er seinen Feind ermordet, die Blutrache ist dann fertig und wird in infinitum fortgesetzt1).

quot;Wenn die Schadeljager an der Bucht von Kaimani auf der Südwestküste Neu-Guinea's eine Frau oder einen Mann unbe-gleitet und weit von ihrer Wohnung antreffen, töten sie diese ohne jede ürsache und hauen ihnen die Köpfe ab; in derselben Weise racht man sich wieder an ihnen, und so entstehen nie

1

Ausland 1885; S. 683.

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125

endende Kriege, welche vor Allem die Entvölkerung des Landes verursachen 1).

Wenn bei den Lampongern ein vornehmer Mann ermordet wurde, ohne dass der Loichnam aufgefunden und vielleicht auch ohne dass der Tliater entdeckt wurde, und dieser zu einem anderen Geschlechte gehort, bekiirapfen sich die beiden kubuajan gewöhnlich erst, bevor sie durch die Einwohner der angrenzenden Geschlechter ausgesühnt werden. Hierher rühren wohl alle die schrecklichen Yerheerungen speciell in den Provinzen Tulang-Bawang und Sieputie, seit das Land der Regierung der bantam-schen Sultane entzogen wurde. Francis nennt unter den Ursachen der geringen Bevölkerung der Lampong auch die vielen Morde, von welchen er zwar nicht sagt, dass sie Ausfluss der Blutrache sind, doch ist dies höchst wahrscheinlich; jedenfalls scheinon diese Morde auch nicht durch die Eurcht vor der Blutrache verhindert zu werden 2).

Yon den alten Arabern lernen wir aus Robertson Smith's schönem Buche: „das Gesetz der Blutrache förderte die Disintegration der Gesellschaft in den Brüderkriegen, welche Arabien im Jahrhundert vor der Elucht Mohammed's zerrissen, weil man anfing die Blutrache als Aufgabe der unmittelbaren Verwanten und nicht als die des ganzes Geschlechtes zu betrachtenquot; 8). — Robertson Smith legt hier schon den Einger auf den Hauptgrund der schlechten Wirkung der Blutrache, doch bevor wir uns weiter damit beschaftigen, wollen wir erst die Beispiele dor guten Wirkung, welche wir sammelten, vorführen.

§ 2. Beispiele der guten Wirlcung.

Obwohl diese Beispiele viel geringer in Zahl sind als die des vorigen Paragraphen, wollen wir sie doch mitteilen, um so mehr

1

Nieuw-Guinea: S. 127.

2

Francis S. 102, 205.

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126

weil sich auch von diesen natürlich noch eine grosse Zahl aus anderen Quellen sammein liesse, und wir vennuten dass ihre Zahl noch viel grosser sein würde, wenn nicht so viele Beobachter so oberflachlich und bevorurteilt die Sache betrachtet hatten. Denn es muss eine Zeit, einen Kulturzustand gegeben haben, in welchen die Blutrache gut, d. h. zum Vorteil des Bestandes und des Fort-schrittes der Gemeinschaft vvirkte, sonst könnte sie sich nie zu einer allgetneinen Erscheinung entwickelt haben, welche fur manche Völker noch wahrt; batte sie überhaupt und im Allgemeinen schlecht gewirkt, so waren die Völker, welche sie übten, im Kampfe um das Dasein gleich untergegangen. ünsere höchst geringe Zahl von Beispielen muss also in dem Falie leicht ver-mehrt werden können, dass sich noch viele Völker in dem von uus gemeinten socialen Zustande befinden, welches wahrscheinlich thatsachlich der Fall ist.

Der Gedanke, dass Andere den Mord, den er verübte, entgelten müssen, halt den stolzen Huronen mehr zurück als dieschwerste Strafe!).

Von den Aht-Indianern erfahren wir leider nichts über die sociale Wirkung der Blutrache, wohl aber etwas ihren Einfluss auf den individuellen Karakter: weil sie immer den Anfall eines rachenden Feindes erwarten, sind sie sehr wachsam und üben daher eine grosse Selbstbeherrschung 1).

Wo lm Thurn über die Blutrache der Guiana-lndianer spricht, nennt er sie eine tief gewurzelte und, auf einer gewissen Gesell-schaftsstufe, zweifelsohne eine heilsame Sitte. Die Indianer fühlen die zwingende Pflicht der Wiedervergeltung sehr tief, und dies genügt vollstandig um Verbrechen unter ihnen zurückzuhalten. Derjenige, dessen nachstem Verwanten Böses geschah, absichtlich oder unabsichtlich, durch irgend einen anderen Indianer, widraet sich selbst ganz der Aufgabe dem Übelthater zu folgen und ihn zu töten, oder, wenn dieser nicht gefunden werden kann, einen seiner Verwanten.... In allen primitiven Gesellschaften, wo es

1

Sproat: S. 161.

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keine geschriebenen Gesetze und keine höchste Autoritiit um das Kecht zu verwalten giebt, wurde solche Rache als eine heilige Aufgabe betrachtet; denn, beim Fehlen der Gesetze von der Gesellschaft gegeben und durchgefiibrt, schreckt nur die Furcht vor der Rache, welche das beleidigte Individuum oder dessen nachste Verwanten nehmen werden, vom Verbrechen ab.quot; Er spricht hier über die Indianer Guianas überhaupt, also auch über die obengenannten Macusi und Arawak, doch erwahnt er mit keinem Worte die dort hervorgehobenen Nachteile und üblen Polgen dor Blutrache, denn die, welche er ein Paar Seiten weiter nennt, der Hass zwischen den Stammen und daher ihr von einander isolirtes Leben, gehen raehr aus den so haufig vorkommenden Aberglauben hervor, dass jeder natürliche Tod die That eines Kenaima feindlichen Stammes sei

Zu den guten Polgen dor Blutrache dürfen wir wohl auch rechnen, was uns von den Outaouac berichtet wird; „ein Wilder fürchtet seines Gleichen und nur sie allein; weil er weiss dass jede Streitigkeit tötlich verlauft, kommt er nicht so bald dazu. In einer Erzahlung von einem Gefechto zwischen einem Ahnahis und einem Irolcesen, bei welchem die anderen Indianer teilnahmlos zusahen, heisst es wieder, dass sich die Indianer zu sehr vor ein ander fürchten um sich in fremde Zwiste einzulassen 1).

„Ein Grönlcinder wagt es nicht einen Anderen zu berauben, zu morden oder zu verletzen, weil es ihm oder seinem besten Preunde das Leben kosten könnte.quot; Pür alle Verbrechen, welche, weil zu schwer, nicht im Singkampfe abgemacht werden, gilt die strengste Blutrache. „Die Purcht vor der Wiedervergeltung halt von vielen, der Abscheu vor einem schlechten Namen halt von noch mehre-ren Verbrechen zurückquot; 8).

Die Blutrache macht die Bergalbanesen zu einem stolzen, sich selbst ehrenden, „gentlemanlikequot; Volke 2).

1

Lettres Edifiantes et Curieuses, VI: S. 357, 271.

2

Brown; S. 66.

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Weil bei den TscherJcessen die Brüderschaft, wie Bell sie nennt, zum Blutpreis bedeutend beitragt, ist sie bei dem friedlichen Betragen der Mitglieder interessirt, und handhabt sie kraftig die Ordnung ').

Ueber Samoa berichtet Turner: „Der Tod war die gewöhnliche Strafe auf Mord und Ehebruch, und weil die beleidigte Partei das Recht batte am Bruder, am Sohn oder an irgend einem anderen Mitgliede der Familie, welcher die schuldige Partei angehörte, Eache zu nehmen, wurden diese Verbrechen sehr gescheut und waren sie sehr seltenquot; 1).

Von den Stammen des westlichen Victoria erzahlt Dawson, dass bei ihnen die Blutrache das starre, ausnahmslos herrschende Ge-setz ist. Dieses Gesetz, nach welchem jedes Mitglied des Stammes für das Betragen seiner Stammesgenossen verantwortlich ist, ist zweifelsohne ein notwendiges Resultat der obwaltenden Umstande und zwingt Jeden seine Pflicht die heftigen Leidenschaften von sich und den Anderen zu zügeln, zu erfüllen 2).

Vambóry sagt von den Turlcmenen : eine Hauptstütze des socialen Bandes ist das feste Zusammenhalten sowohl der einzelnen Ab-teilungen als auch des ganzes Stammes. Jedes Kind von vier Jahren kennt schon seine Taife und seine Tire, und Jeder ist stolz auf die Macht und Grosse seines Clans, da dieser eigentlich die Waffe ist, die ihn gegen die Willkür Anderer schützt und im Falie einem einzelnen Gliede etwas zu Leide gethan wird, der ganze Stamm Genugthuung fordern muss3). Die Blutrache wird hier offenbar als eine kraftige Stütze der socialen Ordnung vorgestellt, und doch spricht derselbe Forscher von den ewigen Kriegen in ihrer Mitte; diese werden auch von einem anderen Beobachter hervorgehoben und speciell der Blutrache zugeschrie-ben 4). Wir sind goneigt bei diesem Volke doch den Nachdruck auf die gute Wirkung zu legen, auf den Schutz welchem sie dom

1

Turner, Samoa: S. 179 und Polynesia: S. 285.

2

Dawson: S. 71.

3

Vambéry, Reise: S. 290.

4

Vambéry, Skizzen; S. 64. Weil: S. 39.

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Individuum doch jedenfalls gewahrt; wie unertraglich wilre der Zustand erst bei diesem Volkskarakter, wenu die Individuen sicli isolirt gegenüber standen

Von den Fejir-Beduinen sagt Doughty: wer einen Mord ver-übte, rauss immer in Furcht vor der Blutrache leben: „die Last des Blutes ist sehr schwerquot;; der Mörder durch sie gequalt, ratet spater immer zu ruhigerem Auftreten. „Die midda (Blutgeld) wird zwischen feindlichen Stammen, welche einander nur Kameele rauben, nicht verweigert; doch wenn Blutfehde herrscht, istkeine Entschiidigung möglich; das Peuer des Hasses um alte Morde, welches in ihren Herzen brennt, kann Geschlechter lang dauern, und diejenige von beiden Parteien, welche in ihres Feindes Hande fallt, lauft Gefahr ohne Weiteres getötet zu werden. Daher überlegen sie sich bei ihren ghrazzus noch einmal, der midda gedachtig, welche sie selbst aus eigenen Mitteln bezahlen müssen, wenn sie auch nur einen Peind töteten,quot; denn wagten sie es das Blutgeld zu verweigern, so wlire ihr Leben keinen Augenblick sicher vor den Peindeii 1).

Der ausgezeichnete Beobachter der Aeneze-Beduinen, Burck-hardt, sagt deutlich genug: „die schreckliche Blutrache macht auch die heftigsten Kriege fast unblutigquot; 2). Der Krieg wird meist durch Überfalle mit grosser Übermacht geführt, damit kein Ge-fecht stattfinde und Alles ohne Blut vergiessen verlaufe, aus Purcht vor der Blutrache; auch überfallen sie nie in der Nacht, well man dann leicht in die Weiberzelte eintreten könnte, was ein allgemeines Blutbad veranlassen würde, und das wollen sie gerade aus Furcht vor der Eache vermeiden. „Die eigentliche Regierung besteht so zu sagen aus der abgesonderten Macht der verschiedenen Familien, welche ebenso viele gewaffnete Körper bilden, fortwahrend bereit zur Strafe oder zur Erwiederung jedes Angriffes; nur das Gleichgewicht zwischen diesen Körpern hand-habt den Frieden in den Stammen 3).

1

Doughty S. 368, 402.

2

Burckhardt! S. 148.

3

Burckhardt: S. 133, 141, 110.

II. 9

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§ 3. Versuch der ErUdrung.

Der gute Einfluss der Blutrache auf den individuellen Karakter, welcher bei den Aht-Indianern und den Bergalbanesen speciell hervorgehoben wnrde, entspricht vollstiindig dem, was wir erwarten konnten; nicht dass die Blutrache immer nur diesen guten Einfluss haben müsste, sie könnte sehr wohl auch anderen und sogar schlechten ausüben, dass sie aber auch diesen hatte, ist sehr na-türlich. Diese gute padagogiscbe Wirkung kann aber sehr wohl mit verderblichen socialen Folgen vereint sein und so dürfen wir durchaus keinen Widerspruch zwischen dieser Aussage über die Folgen der Blutrache bei den Bergalbanesen und der in § 1 mit-geteilten annehmen, weil jene ja die socialen Folgen betraf. Wir wollen uns aber weiterhin nur mit der Betrachtung dieser socialen Folgen befassen.

Wenn wir die sonstigen in den beiden Paragraphen mitge-teilten Beispiele zusammenstellen, so ergiebt sich Folgendes: in neunzehn Fallen soli die Blutrache ungünstig gewirkt haben, in zehn Fallen günstig; bei den Arawak, Macusi und Turkmenen wurden aber sowohl günstige als ungünstige Folgen hervorgehoben, wir werden unten versuchen in unserer Erklürung beiden Erscheinungen gerecht zu werden.

Die schlechten Folgen, welche der Blutrache hauptsachlich zu-geschrieben werden, sind an erster Stelle die vielen Opfer, namlich bei den Shastika, Ojibway, Goajiro, Arawak, Suanen, Bergalbanesen, Neu-Kaledoniern, Bagobos, Bontocleuten, Igorroten, heid-nischen Stammmen Mindanao's, Papua an der Bucht von Kaimani, Lampongern; dann das Gefühl der allgemeinen Unsicherheit und steten Furcht und daher eine nicht naher specifisirte Hemmung der Kulturentwicklung bei den Suanen, Arawak, Macusi, Neu-Kaledoniern ; und endlich die völlig bestimmte Folge der Auflösung der Stümme bei den Oregon-Indianern, Osseten und alten Arabern.

Leider verkehren wir jetzt wieder in dem höchst misslichen Zustande nur mit diesem Materiale arbeiten zu können und doch vermuten zu müssen, dass die Blutrache wohl noch andere Folgen

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hatte, und vor Allem dass die genannten naher bezeiclinet, reicher karakterisirt sein könnten, mit einem Wort, dass sich bedeutend mehr über die Sache sagen und erfahren liesse, dass wir nur ein unondlich dürftiges Bild von der Wirkiichkeit erhalten, weil unsere Quellen in dieser Materie denn doch gar zu trocken und oberflachlich sind.

Wahrend die Ethnografen sich gewöhnlich sehr ausbreiten über die industriellen Erzeugnisse, die im engeren Sinne antropologi-schen Fragen, die Mythologie und was damit zusammenhangt, sogar obwohl in viel geringerem Grade und erst in jüngster Zeit über die Organisation der Familie, scheint ihr Auge für die vielen sonstigen socialen und psychischen Erscheinungen fast blind zu sein.

Mit Ausnahme der Studie von Robertson Smith über die alten Araber erinnern wir uns in keinem Buche eine auch nur einiger-massen eingehende Erörterung über die Folgen der Blutrache gefunden zu haben, und doch wie ausserordentlich bedeutend ist dieser Gegenstand für das ganze sociale Leben auf der betref-fenden Kulturstufe.

Der Untersuchung ist es vor Allem schadlich, dass die so lehrreichen Schattirungen in den Umstiinden und Folgen bei einem selben Volke vollstilndig fehlen; wird die Vergleichung verschiedener Völker in verschiedenen Verhaltnissen sie genügend ersetzen können?

Die nachteiligen Folgen bei den Macusi sind wohl weniger auf die Rechnung der eigentlichen Blutrache zu schreiben, als auf diejenige des fest eingewurzelten Aberglaubens, dass jeder natür-liche Tod eigentlich ein Mord von einem Menschen, dem Kenaima, verübt sei, wie dies auch aus dem allgemeinen Berichte lm Thurn's hervor ging. Nach den Worten Martius's zu urteilen scheint dieses nicht völlig von den Arawak zu gelten.

Die Zusammenstellung der Beispiele der guten Wirkung der Blutrache ergiebt Folgendes: der Stamm, weil verantwortlich für die Handlungen der Mitglieder, sorgt für die Ordnung und die Handhabung des Friedens, bei den Tscherkessen, Aeneze-Beduinen und Australiern West-Victoria's; die Blutrache wirkt als machtig abschreckendes Mittel bei den Samoanern, Fejir und Aeneze-

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Beduinon, Huronen, Grönlündern, Australiern West-Victoria's, und Guiana-Indianern. Alle Zeugnisse hicrüber rühren von be-sonders guten und zuvorlüssigen Beobachtern her und die entgogen-gesetzten Zeugnisse sind in zu grosser Zahl vorhanden, ontspringen zum Teil auch zu guten Queilen, um hier an Beobachtungs-fehler denken zu können.

ünser Problem ist also: welcher üuterschied in den socialen ümstanden macht, dass das eine Mal die Blutrache machtig bei-trilgt durch die Controlle des Stammes und die Selbstbeherrschung des Individuums die Ordnung zu erhalten, und dass sie das andere Mal zu einem Vertilgungskriege führt und die Stamme auflöst?

Wir wollen vorlaufig nur den Gründen der letzteren Erschei-nung, der Auflösung der Stamme, nachforschen, well die erstere Erscheinung, die Decimirung der Bevölkerung sich wahrscheinlich zu einer Folgo der letzteren reduciren lasst.

Aus dom Mitgeteilten über die Oregon-Indianer, die Ojibway und vor allen die alten Araber lasst sich ein Eingerzeig zur Beantwortung unserer Erage entnehmen, indem in diesen Berichten fortwahrend auf die ïhatsache hingewiesen wird, dass die engeren Eamilien die Blutrache als ihre Aufgabe betrachteten; Robertson Smith schreibt diesem Umstande ausdrücklich die Auflösung der Stamme zu. Allerdings könnte diese Erscheinung unmöglich eine Eolge dor Rachekriege, zwischen ganzen Stammen geführt, sein; diese könnten vielleicht einen, resp. unter L) mstanden beide aufreiben, doch nie auflösen. Robertson Smith sieht die Quelle aller Übel in der neuen Auffassung, die Rache sei die Aufgabe der nachsten Verwanten. Wie dürfen aber diese, wie er es vorstelt, so falsche Idee doch wohl nicht als eine solche betrachten; die Veriinderung im Subjekte der Blutrache ist gewiss ein notwendiger Ausfluss veranderter socialer Verhaltnisse gewesen. Im Laufe der socialen Entwicklung musste die Blutrache also allmahlig verderblich werden. Wir wollen versuchen dies nach-zuweisen, zunachst bei den Vólkern, von welchen die oben citirten Berichte direkt aussagen, dass Blutfehden innerhalb des Stammes, zwischen einzelnen Eamilien, Geschlechtern oder Par-teien geführt wurden. Es sind dies die alten Araber, Oregon-

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Indianer, Ojibway, Arawak und Macusi, Osseten, Suanen, Alba-nosen, Igorroten, die heidnischen Stamme Mindanao's und die Lamponger.

Ven den alten Arahern heisst es: „die Entstehung eines wirk-lichen Familien-Systems fiihrte unabwendbar die Menschen dazu die Niihe der Verwantschaft nach Graden zu bemessen, das Band zwischen entfernten Verwanten nicht so stark zu fühlen als das zwischen naheren '), Frühor war das Band, welches den Stamm zusammen hielt starker als das der Familie; ein Stamm war eine verwante Gruppe, im welcher es keine Blutfehde gab, welche in jedem Falie von Blutrache immer einheitlicb auftrat, und von allen anderen Grappen durch den Besitz eines gemeinsamen Gruppennamens unterschieden war.quot; Grosse Gruppen aber mussten sich verteilen um in der Wüste ihren Unterhalt findon zu kön-nen, die Teile wurden allmahlig ganz selbstandig, und führten endlich sogar Fehden unter einander 1). Die Notwendigkoiten der schwierigen Lebensftirsorge und die Entwicklung des Familien-systems von der matriarchalischen Gruppe an bis zur patriar-chalischen Einzelehe machten also die Gruppe, welche sich zur activen und passiven Blutrache verblinden fühlte, bedeutend kleiner s).

Ueber die Stammesverhaltnisse der Ojibway erfahren wir leider nur sehr wenig; nur das schon aus dem oben Mitgeteilten her-vorgeht, dass die Familie die Blutrache betrieb, welches allerdings mit der ziomlich entwickelten Machtstellung der Hauptlinge in Übereinstimmung ist, da diese doch einigermassen eine Zer-setzung der strengen Stammeseinheit voraussetzt; auch soil die Abstammung schon in milnnlichor Linie gerechnet werden 2).

Ueber die Oregon-lndianer bekommen wir erst recht keinen

1

Robertson Smith: S. 5, 22, 23, 38.

2

Warren: S. 42, 135. Jones; S. 108, 130, 79, 80, 81.

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klaren, widerspruchslosen Bericht. Zwar sagt Gibbs, dass das Band zwischen Frau und Mann, Eltern und Kindern nicht fester ist als das zwischen weiteren Verwanten oder gar allen Stam-mesmitgliedern, aber doch nennt er die Madchen das Eigentum ihres Vaters, oder ihrer nachsten Verwanten oder sogar ihres Stammes; weiter sagt er: wenn keine Composition nach einem Morde angeboten war, wurde sie durch die Verwanten des Opfers mit einer genügenden Partie ihrer Freunde gefordert; wenn die nachsten Verwanten mit dem Blutgelde befriedigt waren, wurden die anderen Freunde nur mit einer Kleinigkeit für ihre Mühe schadlos gestellt; wenn der Mörder kein genügendes Blutgeld auf-bringen konnte und seine Freunde ihm nicht halfen, wurde nur sein Leben durch die Kacher genommen und war die Sache damit fertig; ein Hauptling oder einflussreicher Mann zahlt öfter kein Blutgeld, welches dann eine Blutfehde zwischen den zwei Stammen oder Factionen verursacht1). Was sollen wir aus diesen Angaben schliessen? Es scheint immerhin, dass auch die niiheren Verwanten, die eigentliche Familie im engeren Siune, eine Gruppe formen, doch scheint es auch wahrscheinlich, dass sich diese Gruppen noch nicht scharf von einander und vom ganzen unverteilten Stamme abgetrennt haben. Uebrigens scheint neben der ziemlich ausgebildeten Gynaicocratie wenigstens ein anfangendes Patriarchat zu bestehen, wie aus dem Obigen schon hervorging und weiter durch die Thatsache, dass der Mann öfter seine Frau verkauft und vertauscht und sie wegschicken kann, wenn er nur will, bestatigt wird. Auch die Thatsache, dass die Familie des Mannes sich die Wittwe nach seinem Tode aneignen kann, und dass der Mann von seinen eigenen Söhnen beerbt wird, sowie auch der eigne Sohn dem Hauptling nachfolgt, beweist dies 2).

Symptome einer vor sich gehenden Umwalzung in der Familien-organisation, teilweise schon sehr weit gediehen, fehlen also

1

Gibbs: S. 198, 189, 190.

2

Gibbs; S. 199, 187, 185, 186. Von eincm dieser Stamme heisst es in einer Note Bancroft's; „ihre angeborne Rachsucht wird durch die endlosen Fehden ge-steigertquot;, und „fast jede Familie hat cine kleine Vendetta auf eigene Gelegenheit.quot; Bancroft1; S. 290.

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keineswegs, und scheinen zu der Annahme, dass die engere Familie Subject der Blutrache geworden und dass dieser Zustand schon lang genug gewahrt hat um durch die vielen Fehden zwischen den einzelnen Pamilien den Stamm aufzulösen, zu berechtigen.

Von den ArawaJc heisst es, dass die Familie des Opfers die Kache betreibt; die Abstammung ist in weiblicher Linie, doch die Frau ist nicht frei in der Wahl ihres Gatten; er arbeitet zwar bei ihrem Vater und auch verheiratet bleiben sie bei ihren Eltern wohnen, doch nur solange bis die Vermehrung der Familie einen eignen Wohnsitz fordert; ausserdem deutet das Bestehen der Couvade auf ein entstehendes Patriarchat hin; der niichsto Verwante des verstorbenen Mannes hat ein Recht auf dessen Wittwe, bis sie ihm von einem Anderen abgekauft wird; hei-ratet die Wittwe ohne seine Zustimmung, so veranlasst das ge-wöhnlich einen blutigen Streit. Auch die ziemlich entwickeite Macht der Hauptlinge deutet auf eine Auflösung der ursprüng-lichen Geschlechtsverfassung hin. Das Matriarchat scheint im Untergange, das Patriarchat im Werden begriffen

Auch von den Macusi berichtet R. Schomburgk, das der Kenaima nicht ruht, bis er die ganze Familie des Schuldigen ausgerottet hat. Auch hier haben wir den Übergang vom Patriarchat zum Patriarchat: das Kind gehört zwar zum Stamme der Mutter, doch kann der Vater es verkaufen; wenn eine frühe Verlobung stattfand, führt der Mann sein Weib, nachdem er die Mannerprobe bestanden hat, in sein Haus und ist fürderhin ihr Herr und Meister; sonst fragt er ihren Vater um sie, wohnt bei ihm und arbeitet für ihn; wenn einmal verheiratet kann er sie wegschicken und verkaufen 1). Dagogen sagt lm Thurn ausdrück-lich, dass der Kenaima bei den Guiana-Stammen im Allgemeinen fast immer aus einem fremden Stamme ist, aber er sagt auch, dass der nachste Verwante die Rache besorgt, Stammessache scheint sie also nicht zu sein; auch berichtet er, nachdem er die

1

B . Schomburgk ' ; S. 324. Schomburgk2: S. 315, 318.

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strenge Talion hervorgehoben, das diese nur Bezug hat auf die Verhaltnisse innerhalb des Stammes. Er spricht auch von dor herrschenden Couvade; seinem Berichte nach wird die Frau ihrom Vater abgekauft, doch wohnt der Gatte bei diesem und arbeitet für ihn; bis zu der Geburt der Kinder kann er sich von ihr trennen, nachher gilt dies als Verlassung und wird verurtoilt. Wenn zu viele Kinder kommen, wird ein neues Haus gebaut, aber neben dem des Schwiegervaters. Und doch ist die Frau eben so sehr des Mannes Eigentum wie sein Hund. Viele Familien leben isolirt, nur unter der unmittelbaren Autoritat des Familien-vaters. Die Abstammung ist in der mütterlichen Linie Völlig klar wird auch jetzt der Sachverhalt nicht, doch scheinen wir berechtigt fest zu stellen, dass der Stamm jedenfalls nicht Subject der Blutrache, und die Auflösung der Einheit des matriarchalen Stammes durch das Emporkommen des Patriarchates angebahnt war.

Bei den Osseten ist es ziemlich schwer über den Sachverhalt zur Klarheit zu kommen. Von Haxthausen sagt ausdrücklich, dass der ganze Stamm activ und passiv an der Blutrache betei-ligt ist, doch spricht er auch von Leuten, welche nicht in dem umfriedeten eigenen Hause zur Sicherung vor der Blutrache bleiben, weil sie keine eigene Familie haben; nun ist es aber un-denkbar, dass es Leute gabe ohne Stamm, also nimmt Von Haxthausen die Familie doch als Subject der Eache an 1). Er sagt ja auch an einer anderen Stelle, dass die Familie mannlicher Abstammung und vom selben Namen die sociale Einheit bildet, und dass diese Gesammtbilrgschaft des Blutes den Mitgliedern Schutz und Unabhangigkeit schenkt2). Kovalevsky berichtet,'dass, wenn das Opfer keine Familie hatte, den Thater auch keine Rache trifft, und dass jetzt die Pflicht und Befugniss zur Rache auf die Kinder und nachsten Verwanten beschrankt ist 3). Klaproth erzahlt, dass die Familie des Mörders sich in ihrem Turm ver-

1

Von Haxthausen 2: S. 29.

2

Von Haxthausen ': S. 26.

3

Morgan; S. 408.

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teidigt, es könnte dies doch schwerlich der ganze Stamm thun! Und noch bedeutender ist seine Mitteilung, dass das Dorf nach der Familie, welche es bewohnt, heisst, und doch finden in einem Dorfe verwirrende Zwistigkeiten statt'); auch Kovalevsky sagt, dass sie in Famillen von etwa vierzig Personen leben1). Und endlich berichtet noch Pallas, dass in der Familie das Faustrecht und die Racheübung unter Einzelnen bestehen: ein Sohn tötete seinen Vater kaltblütig um ein Paar Schimpfworte; der Alteste wollte nicht gegen ihn einschreiten, nun waren seine eigenen Brüder verpflichtet Rache an ihm zu üben; so racht sich bis-weilen Bruder auf Bruder 2).

quot;Wir dürfen nach alle dem wohl schliessen, dass bei den Osseten genau dieselben Verhaltnisse obwalten als bei den alten Arabern: der Staram löste sich allmahlig auf, das Matriarchat wurde vom Patriarchat ersetzt, zwischen den Familien eines Stammes konnte Blutfehde herrschen.

Bei den Stianen liegt die Sache ganz klar. Die Dörfer und die Familien leben im fortwahrenden Hader; die Familie bezahlt das Sühngeld3). Sie leben patriarchalisch in grossen Familien; die Familien streben nach der grösstmöglichen Unabhiingigkeit; die Frau wird gekauft und jeder Familienvater kann seine Töchter oder Schwestern verkaufen 6).

Ueber die Verhaltnisse der Albunesen berichteten wir schon im vorigen Abschnitte. Sie haben das Patriarchat, doch scheint das Stammesband noch gar fest zu sein. Nach einigen Ausserungen Von Hahn's zu urteilen scheint der Stamm Subject der Blut-rache zu sein, aber doch sagt er: „die Blutrache steht stets den nachsten Verwandten des Gemordeten zu, und in demselben Orte oder Bezirke ist auch der nachste Verwandte des Mörders ihr Gegenstand, wenn dieser selbst nicht erreichbar ist.quot; Auch

1

Morgan: S. 381.

2

Pallas, Neueste noril. Beitr.7; S. 68.

3

Dodenstedt ': S. 278, 279.

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berichtot er, dass nur die nachsten Yerwanten mit dom Mörder zu fliehen brauchen 1), Dieses gilt von den Gebirgsstammen ira Bistume Skodra. Von den Riija scheint aber dasselbe zu gelten. Das Geschlecht ist wahrscheinlich Subject der Rache, doch sind die betreffenden Aussernngen Von Hahn's sehr unklar. Daraus aber dass er ausdrücklich sagt, das öeschlecht bostehe aus sammtlichen Agnaten und weiter dass alle Agnaten durch die Blutrache geschützt werden, dürfen wir doch als gewiss annebmen, dass das Geschlecht, nicht der Stamm die Blutfehde führe. Es wohnen nun aber mitunter drei und mehr Geschlechter in einem Dorfe, welches doch höchst-wahrscheinlich nicht von ebenso vielen Stammen bewohnt sein könnte. Auch folgende Notiz scheint zu beweisen, dass innerhalb des Stammes Blutfehden zwischen den Geschlechtern vorkommen. Der türkische Machthaber Sadrasem bewirkte, dass alle Familien in Argyrokastron ihre alten Blutschulden gegen Erlegung von zwölfhundert Piaster an die Familien der Ermordeten abtrugen. „Dies ermöglichte endlich vielleicht zum ersten Male, seit Argyrokastron steht, die freie Bewegung für alle seine Bewohner, von denen gar Mancher aus Furcht vor der Eache seiner Gegner sich ein halbes Leben und langer in seinem festen Hause eingeschlos-sen gehalten hatte, ohne dasselbe jemals zu verlassenquot;2). Dies alles ware unmöglich, wenn die Blutfehde nur zwischen ganzen Stammen bestünde. Dass sie dagegen zwischen den einzelnen Geschlechtern, sogar zwischen den nebeneinander lebenden eines Stammes geführt wurde, geht aus dein Erzahlten deutlich hervor; alle üblen Folgen dieses Zustandes konnten nicht besser und klarer be-

o *

wiesen werden als hier geschah. Nach den Berichten Gopcevic über die Mirediten und Maljsoren zu urteilen, scheint bei ihnen Blutrache sowohl zwischen Stammen als zwischen den Geschlechtern eines Stammes zu bestehen, jedenfalls wendet die Blutrache sich an erster Stelle gegen den Schuldigen selbst, die klassische, typische Form des Krieges gegen den ganzen Stamm ohne Ansehen der Individuen hat sie also jedenfalls nicht; wenigstens nicht ausschliesslichs).

1

Von Hahn; S. 176.

2

Von Hahn: S. 152, 153.

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Bei den Igorrofen Tollzieht der nachste Verwante die Rache gegen eine Frau von der Familie des Thaters, welche wieder Rache sucht. Sie haben das Patriarchat, jeder Familienvater ist Meister in seinem Hause und erkennt keine höhere Macht, die quot;VVittwe mit ihren Kindern gehort der Familie ihres Mannes. Es scheint also keine feste Organisation des Stammes zu bestehen, und dementsprechend wohl auch keine starke Stammeseinheit; der Bericht Jagor's nennt auch ausdrücklich genug die Familie als Subject der Rache

Bei den Bontocleuten wird nur von der Rache der Rancherie gesprochen, welche wohl dem Stamme gleich gesetzt werden darf. Aus dem Hervorheben der strengen Couvade möchte man geneigt sein das Patriarchat an zunehmen, doch scheint nichts auf die Auflösung des Stammesbandes und die Erhebuilg der engeren Familie zum Subjecte der Rache hin zu deuten. Die Voraussetzung unserer Hypothese ist hier also entschieden nicht erfiillt. Die grossen Verheerungen der Blutrache scheinen aber auch mehr auf die Rechnung des leidenschaftlichen Schadeljagens gestellt werden zu müssen, welches selbst keine Folge der Blutrache ist, wie zur Q-enüge bewiesen wurde 1).

Ueber die Bagohos fliessen unsere Quellen auch nicht sehr reichlich; die Familie scheint aber Sub- und Object dor Rache zu sein. Das Patriarchat besteht: der Mann ist Haupt der Familie und die Frau wird gekauft2).

Schon aus dem oben über die sonstigen heidnischen Stammen Mindanao''s Gesagten geht hervor, dass die Familien innerhalb des Stammes unter einander Blutfehden füliren. Offenbar besteht auch das Patriarchat: das Vermogen des Individuums wird ja nach der Zahl seiner Weiber und Sklaven geschatzt3).

Die Blutfehde bei den Lampongern hat früher wahrscheinlich

1

Schadenberg, Verhandl. Berl. Gesellsch. f. Anthr. etc., 1888; S. 39,35. Wilkcn, Sohedelvereering; passim.

2

Schadenberg, Bagobos: S. 28, 12.

3

Ausland, 1885: S. 682.

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audi zwischen den Familien geherrscht, weil sio jetzt noch inner-halb des Geschlechtes vorkommt, wenn auch nur im Falle ein Freier das Haupt seines Geschlechtes oder ein Familienmitglied desselben tötete, denn es deutet dies doch gewiss auf ein früher allgemeines Vorkommen dieser Blutrache innerhalb des Geschlechtes. ; jetzt scheinen die Blutfehden auf die Geschlechter beschriinkt zu sein, welche selbst keine ünterteile der Stamme bilden, son-dern mit welchen die Stamme selbst gemeint werden'). „Die Stilmme, in welche die Lamponger verteilt sind, heissen bawaj oder kabuwajah. Daneben besteht eine Verteilnng des Landes in Districte, marga oder migo genannt, aus einigen Dörfern mit den hinzugehörenden Niederlassungen bestehend, tijuh und umbul. Jede marga wird nur durch die Mitglieder eines buwaj oder kabuwajan bewohntquot; 1).

Mit Ausnahme der Bontocleute ist der von uns verlangte Nach-weis uns bis hierhin vollig gelungen. Versuchen wir jetzt noch, ob die anderen übriggebliebenen sieben Falle unseren Voraus-setzungen entsprechen.

quot;Was das interressante Volk der Goajiro anbelangt, so haben wir wieder mit der Unbestimmtheit im Gebrauche der Namen Stamm, Clan und Familie zu kampfen. Nach Róclus' Mitteilung zu urteilen musste die Familie Subject der Eache sein. Sievers sagt: „ihre Stamm-Verfassung soil dem schottischen Clan nicht unahn-lich sein; eine jede derartige Kaste lebt abgeschlossen für sich und führt einen bestimmten von Tieren hergenommenen Namen; sie ist wieder verteilt in Abteilungen. Diose Clans nehmen jeden Streit eines Einzelnen als gemeinsames Streitobject der Kaste auf und daher kommen zum Teil die endlosen Fehden unter den Goajiroquot;; eine schwache Familie sagt er aber wieder, sucht öfter die Hilfe einer starkeren. Die Frau wird ihrem Vater abgekauft und gehort ihrem Manne; stirbt der Mann, so erbt sein Bruder oder sonst sein Neffe die Frau. Dass derjenige, welcher sich selbst

1

Wilken, Verwantsch.: S. 666.

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verletzt, weil er das Blut der Familie vergiesst, seiner eignen Familie. Ersatz zu leisten hat, deutet auch auf die Familie als Subject der Rache hin.

Insofern scheinen die Thatsachen einander nicht zu wider-sprechen; jedoch dass die Goajiro alle Weissen als zum Stamm der Spanier gehorig betrachten und dem entsprechend z. B. oin Ver-brechen eines Venezuelaners auf einen holliindischen Kaufmann rachen, und dass für einen ertrunkenen Goajiro der Schiffs-kapitan, auf dessen Schiff es zufallig gescliah, seinem Stamme Entscluidigung zahlen musste, scheint doch auf den Stamm als Subject hinzuweisen.

Es schliesst aber vielleicht das Eine das Andere nicht aus. Der Stamm und die Familie können beide die Blutfehde führen, nur der eine in diesen, die andere in jenen Umstanden, nl. der Stamm, wenn der Verletzer einem anderen Stamme, die Familie, wenn er bloss einer anderen Familie innerhalb des eigenes Stammes zugehörte. Diese Vorstellung würde mit allen mitgeteilten Thatsachen in Uehereinstimmung sein, und so würden die socialen Verhaltnisse der Goajiro sich mit den Voraussetzungen unserer Hypothese vertragen 1).

Ueber die Kutchin-lndianer sind unsere Nachrichten gar zu dürftig. Es herrscht Matriarchat, doch wird die Frau ihrer Mutter abgekauft und gehort sie als ein Lasttier ganz dem Manne; Whymper spricht von der Verfolgung des Mörders zweier Briider durch ihre Verwanten !!).

Von den Shastika sagt Powers bestimmt, dass die Familien-vendetten sie decimirten. Die Frau wird ihrem Vater abgekauft; die unverheirateten Frauen sind völlig frei; der Mann bat das Recht seine Frau zu strafen, im Falie eines zweiten Ehebruchs sogar mit dem Tode 2). Wahrscheinlich stehen wir also hier wie

1

Réclus, Sierra Nevada: S. '229. Sievers; S. 249, 250. Simons: S. 786. Réclus: S. 225. Sievers: S. 252, 256. Simons: S. 792. Post (Studiën: S. 114) und Kohier (Zeitsohr. f. vergl. Uw. VII: S. 383) nehmen die Blutfehde der Famüien innerhalb des Geschlechts an.

2

Powers; S. 251, 247, 412, 246.

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bei den Kutchin einem anfangenden Patriarchate gegenüber; ob es aber schon die gewohnten Polgen, Lockerung des strammen Stammesbandes, Auflösung des Stammes in die agnatischen Familien, hatte, lasst sich aus dem Wenigen, welches unsore Quellen ergaben, nicht aufmachen.

Ueber die neukaledonische sociale Organisation berichteten wir schon im ersten Abschnitte. Dass hier aber gerade die Pehden die blutigsten und verderblichsten sind, welche zwischen den Stammen geführt werden, kann vielleicht daher rühren, dass, weil früher die Blutrache zwischen den Familien innerhalb des Stammes bestand und den Parteien besonders gefahrlich, ja ver-hangnissvoll wurde, diese, wie oben erzahlt, sehr bedeutend ge-massigt und beschrankt wurde; der sonst unvermeidlichen Folge wurde hierdurch vorgebeugt. Nach den Ausserungen Rochas' zu schliessen, führten nur die Stamme untereinander Blutfehden }).

Die Fapna-Stamme an der BuclU von Kaimani kaufen ihre Frauen von ihren Vatern oder sonstigen Verwanten; beiderEhe-scheidung bleiben die Knaben beim Vater, die Müdchen bei der Mutter. Es scheint also das Patriarchat noch nicht völlig durch-geführt zu sein 1), Ueber die Frage, wer Subject der Eache sei, bekommen wir gar keinen Aufschluss. Die Sitte des Schadeljagens scheint aber auch hier zum verhiingnissvollen Resultat der Blutrache bedeutend beigetragen zu haben, und insofern hat dieses Beispiel für unsere Theorie nur geringe Bedeutung.

Die TurJcmenen wollen wir erst spater untersuchen, weil der unklare, kurze Bericht über die üblen Polgen der Blutrache gegenüber den vielen Aussagen über die guten Folgen doch kaum ins Gewicht fallt.

Und jetzt das Resultat?

quot;VVenn wir das Beispiel der Turkmenen als zu ungewiss, die der Bontocleute und der Papua von Kaimani als gemischt mit anderen Einflüssen zurückweisen, behalten wir sechszehn Beispiele und von diesen waren in zwölf die Voraussetzungen unserer

1

Nieuw-Guinea: S. 124, i27

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Hypothese durchaus erfüllt, ein Fall, derjenige der Igorroten war zweifelhaft, doch sehr wahrscheinlich günstig, die anderen drei aber, die der Shastika, Neu-Kaledonier und Kutchin-Indianer; waren auch zweifelhaft, doch mehr wahrscheinlich ungünstig, konnten aber wegen Dürftigheid der Quellen nicht entschieden werden. Dass aber von achtzehn Beispielen zwölf vollstandig mit detn von uns vorausgesetzten übereinstimmen, spricht sehr laut für die Eichtigkeit unserer Hypothese.

Doch auch von vornherein, psychologisch lasst sich die Wir-kungsweise der von uns vorausgesetzten Ursache der üblen Wirkung der Blutrache völlig begreiflich machen. Wenn einmal die nachsten Nachbarn, die Familion, welche zusammen den Staram ausmachen, einander bekampfen und zwar in der der Blutfehde eigentümlichen Weise, unausgesetzt, hinterlistig, wird ja die innere Sicherheit unendlich tiefer verstört als durch die Kriege der Stamme, der relativ grossen Körper, je möglich gewesen. Den streitenden Parteien wird alle Miissigung fehlen, das Gefühl der Einheit, des innig in der Sache bezogen sein ist zu intens, der Hass, die Eachlust zu gross, der Krieg deshalb zu unerbitt-lich, zu blutig. Die Gelegenheit zu Reibungen ist zu haufig, auch im Falie des Krieges zwischen einer Familie eines Stammes und einer eines Anderen. Die Furcht vor der Rache der Familie ist zu gering, ganz anders als vor der des grossen, weitverzweigten Stammes. Zu leicht wird auch die Familie durch den Zorn und die Rachsucht des einflussreichen Mitgliedes hingerissen, wahrend dieser im Stamme doch immer mehrere ebenso einflussreiche gegenüber sich gehabt batte, und auch sonst würde es im Stamme immer so viele ünbeteiligte, von fern Stehende geben, welche don Krieg nicht wiinschen und deshalb ïhaten, welche ihn herbei-führen können, abraten. Die Stamme leben relativ entfernt von einander, die meisten Telle wenigstens brauchen sich fast nie zu berühren, mit den Familien verhalt es sich genau umgekehrt, immer neue Verletzungen und Beleidigungen sind unvermeidlich.

Die Familie bat geringere Macht um Einzelne von Verbrechen zuriick zu halten, schreckt Fremde weniger ab: der Krieg mit einer Familie ist weniger verhangsnissvoll, weniger gefürchtet

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als der mit einem ganzen Stamme, der Einfluss der Kuhigen und Unbeteiligten überwiegt nicht so leicht.

Der Unterschied zwischen den schlechten Folgen der Blutrache, wenn sie zwischen Familien und Geschlechtern, und den guten, wean sie zwischen ganzen Stammen geführt wurde, liegt also ver der Hand.

Psychologisch hat unsere Hypothese also die grösste Wahr-scheinlichkeit, sie soil jetzt nur noch die Peuerprobe des experi-mentum crucis bestehen, welche, wenn sie nur goraacht würde, so manchen schonen Theorien, verhiingnissvoll gewesen wilre.

Wurde die Blutrache in denjenigen Pallen, in welchen wir ihre gute Wirkung verzeichnet fanden, immer nur zwischen ganzen Stammen geführt und befanden sich diese Stamme alle noch in der Blüte der geschlechtsgenossenschaftlicheu Verfassung.

Bei den Aeneze-Beduinen bezahlen die Khomse, die Verwanten bis zum fünfton Grade, den Blutpreis; „wenn Einer seinen eignen Verwanten tötet, fordern die nachsten Verwanten des Opfers den Blutpreis von den Individuen ihrer eigenen Pamilie; in diesem Palle, wird die deey gewöhnlich ohne Verzug gesammelt und bezahlt1).quot; Wie wir oben schon mitteilten, macht die Purcht vor der Kache der Pamilie, dass Ordnung und Prieden herrschen bleiben. Das Levirat und das Erbrecht der Söhne beweisen, dass schon Patriarchat existirt. Die Prau wird aber ihrem Vater nicht abgekauft, obwohl einige Stellen dies doch anzudeuten scheinen; die Mutter wird von den Kindern mehr geachtet als der Vater. Jedenfalls finden wir hier gar nicht, was wir erwarteten; den einheitlichen, matriarchalen Stamm als Subject der Rache; die Übereinstimmung mit unserer Hypothese lasst sich nicht erzielen

Die einzige Möglichkeit wiire, dass die geschilderten Ver hill t-nisse, die Auflösung des Stammesbandes, auch wirklich die ge-wöhnlichen schlechten Polgen haben würde, wenn die Aeneze-Beduinen nicht zu einem Mittel gegriffen hatten diese Polgen abzuwenden, und dieses Mittel scheint das Institut des „wasyquot; zu sein. Der „wasyquot; ist mit seiner ganzen Pamilie erblicher

1

Burckhardt: S. 158, 151.

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Schützer einer anderen Familie; speciell für Kinder und Frauen ist dieses Institut von grossem Nutzen, wie wir im dritten Ab-schnitte schon ausfiilirten, und überhaupt darf es als eine selir bedeutende Stütze dos Friedens betrachtet werden, denn „es scheint dass die Araber innerhalb der eigenen Familien und der der wasy gewaffnete Körper bilden, welche durch die Furcht, welche sie einander einflössen, den Frieden unterhaltenquot;; „veil-leicht könnte nur dieses Institut ein so stolzes und raubsüchtiges Volk von Vernichtung durch innere Streitigkeiten rettenquot;. Zwei Sachen lehrt uns diese Mitteilung, nl. dass die Blutrache zur Wahrung des Friedens nicht ausreichte, und dass ein Mittel ge-sucht wurde urn ihro gute Wirkung, zu vervollstandigen, und zwar ein solches Mittel, welches nur künstlich gewahrte, was eine enge Stammesorganisation in dor Weise, welche wir oben schilderten, ohne Weiteres gewahrt hatte1).

Das „wasyquot;-Institut wirkte genau in der Weise der Blutrache des ungeteilten Stammes, an deren guten Erfolg man also noch geglaubt haben muss; man suchte eben die racbende Macht dadurch zu verstarken und zu verdoppeln, dass man der eigenen Familie die des „wasyquot; hinzufiigte. Dass also die Blutrache ver-bunden mit dem „wasyquot;-Institut bei don Aenezen gute Folgen hatte, ist eigentlich eine Bestiltigung unserer Hypothese.

Bei den lejir Beduinen nimmt die Frau zwar eine sehr verachtete Stellung ein und wird sie von ihrem Manne gekauft, wahrend die Erbfolge in mannlicher Linie geschieht, doch bildet der Stamm noch eine sehr kraftig zusammengekittete Einheit, wie hieraus hervorgeht, dass alle Verluste gemeinsam getragen werden: „alle Seelen eines Stammen gelten als egyal amm, „Bruderskinderquot;, Sprösslinge derselben Ahnen.quot; „Sie teilen Ein-anders Verluste; sogar in solchen Verlusten besteht Gemein-schaft innerhalb des ganzen Stammes.quot; Der sheykh verbunden mit der Versammlung der sheukh. Edelen, hat grossen Einfluss: „die nomadischen sheykh regieren mit einer weisen Massigung und Vorsicht; sie sind Friedenstifter in der menzil und Schiods-

1) Burckhardt: S. 113, 114 132, 263, 267, 275, 353, 130, 129.

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als der mit einem ganzen Stamme, der Einfluss der Ruhigen und Unboteiiigten überwiegt nicht so leicht.

Der Unterschied zwischen den schlechten Folgen der Blutrache, wenn sie zwischen Familien und Geschlechtern, und den guten, wenn sie zwischen ganzen Stammen geführt wurde, liegt also vor der Hand.

Psychologisch hat unsere Hypothese also die grösste Wahr-scheinlichkeit, sie soil jetzt nur noch die Feuerprobe des experi-montum crucis bestehen, welche, wenn sie nur gemacht würde, so manchen schonen Theorien, verhangnissvoll gewesen wilre.

quot;Wurde die Blutrache in denjenigen Fiillen, in welchen wir ihre gute Wirkung verzeichnet fanden, immer nur zwischen ganzen Stammen geführt und befanden sich diese Stamme alle noch in der Blüte der geschlechtsgenossenschaftlichen Verfassung.

Bei den Aeneze-Bcdainen bezahlen die Khomse, die Verwanten bis zum fünften Grade, den Blutpreis; „wenn Einer seinen eignen Verwanten tötet, fordern die nachsten Verwanten des Opfers den Blutpreis von den Individuen ihrer eigenen Familie; in diesem Falie, wird die deey gewöhnlich ohne Verzug gesammelt und bezahlt1).quot; Wie wir oben schon mitteilten, macht die Furcht vor der Kache der Familie, dass Ordnung und Frieden herrschen bleiben. Das Levirat und das Erbrecht der Söhne beweisen, dass schon Patriarchat existirt. Die Frau wird aber ihrem Vater nicht abgekauft, obwohl einige Stellen dies doch anzudeuten scheinen; die Mutter wird von den Kindern mehr geachtet als der Vater. Jedenfalls finden wir hier gar nicht, was wir erwarteten: den einheitlichen, matriarchalen Stamm als Subject der Rache; die Übereinstimmung mit unserer Hypothese lasst sich nicht erzielen

Die einzige Möglichkeit ware, dass die geschilderten Verhalt-nisse, die Auflösung des Stammesbandes, audi wirklich die ge-wöhnlichen schlechten Folgen haben würde, wenn die Aeneze-Beduinen nicht zu einem Mittel gegriffen hütten diese Folgen abzuwenden, und dieses Mittel scheint das Institut des „wasyquot; zu sein. Der „wasyquot; ist mit seiner ganzen Familie erblicher

•1) Burckhardt: S. 158, ib\.

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Schützer einer anderen Familie; speciell für Kinder and Frauen ist dieses Institut von grossem Nutzen, wie wir itn dritten Ab-schnitte schon ausfiihrten, und überhaupt darf es als eine solir bedeutende Stiitze des Friedens betrachtet werden, denn „es scheint dass die Araber innerhalb der eigenen Familien und der der wasy gewaffnete Körper bilden, welclie durch die Furcht, welche sie einander einflössen, den Frieden unterhaltenquot;; „veil-leicht könnte nur dieses Institut ein so stolzes und raubsüchtiges Volk von Vernichtung durch innere Streitigkeiten rettenquot;. Zwei Sachen lehrt uns diese Mitteilung, nl. dass die Blutrache zur Wahrung des Friedens nicht ausreichte, und dass ein Mittel ge-sucht wurde um ihre gute Wirkung, zu vervollstiindigen, und zwar ein solches Mittel, welches nur künstlich gewahrte, was eine enge Stammesorganisation in der Weise, welche wir oben schilderten, ohne Weiteres gewahrt hatte1).

Das „wasyquot;-Institut wirkte genau in der Weise der Blutrache des ungeteilten Stammes, an deren guten Erfolg man also noch geglaubt haben muss; man suchte eben die rachende Macht dadurch zu verstarken und zu verdoppeln, dass man der eigenen Familie die des „wasyquot; hinzufügte. Dass also die Blutrache ver-bunden mit dem „wasyquot;-Institut bei den Aenezen gute Folgen hatte, ist eigentlich eine Bestiitigung unserer Hypothese.

Bei den Ijejir Beduinen nimmt die Frau zwar eine sehr verachtete Stellung ein und wird sie von ihrem Manne gekauft, wahrend die Erbfolge in mannlicher Linie geschieht, doch bildet der Stamm noch eine sehr kraftig zusammengekittete Einheit, wie hieraus hervorgeht, dass alle Verlaste gemeinsam getragen werden: „alle Seelen eines Stammen gelten als egyal amm, „Bruderskinderquot;, Sprösslinge derselben Ahnen.quot; „Sie teilen Ein-anders Verlaste; sogar in solchen Verlasten besteht Q-emein-schaft innerhalb des ganzen Stammes.quot; Der sheykh verblinden mit der Versammlung der sheukh. Edelen, hat grossen Einfluss: „die nomadischen sheykh regieren mit einer weisen Massigung und Vorsicht; sie sind Friedenstifter in der menzil und Schieds-

1) Burckhardt; S. 113, 114 132, 263, 267, 275, 353, 130, 129. II.

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richter zwischen den Stararagonossen.quot; Diesor sehr einheitliche Stamm scheint nun, den diirftigen Berichten Doughty's gemass, gegen freinde Stamme die Blutrache zu fiihren und dann ist es doch wahrlich kein Wunder dass jeder Einzelne sie fiirchtet und es nicht wagt den eignen Stamm damit zu beschwereu, wtihrend ausserdem die eigne Stammesregierung alles thut um von Handlungen abzuhalten, welche die Gemeinschaft möglicher-weise in Gefahr stiirzen könnten.

Die Huronen haben das Patriarchat und das Matriarchat ge-mischt: die Hauptlingschaft ist erblich in weiblicher Linie, die Kinder erkennen nur die Mutter, der Yater ist ihnen ein Frem-der; der jung verheiratete Gatte wohnt zwei Jahre bei seinen Sohwiegereltern, denen auch seine Jagdbeute wiihrend der Zeit gehort; die Madchen sind vor der Heirat frei. Dagogen finden wir das Levirat, die Frau ist Sklavin des Mannes und sehr ver-achtet, der Mann ist Meister der Hütte and als soldier Meister der Frau und der Kinder1). quot;Würde die im siebzehnten Jahr-hunderd noch sehr kraftige Gynaicocratie nicht noch auf matriarchale Zustande hindeuten s) ?

Charlevoix nennt Familie oder Stamm, was wir jetzt Klasse im australischen Sinne nennen würden. In jedem Dorfe giebt es drei solche2). Wenn ein Indianer Hinen seiner eigenen Hütte oder Familie im engsten Sinne tötet, beschaftigt sich das Dorf nicht damit; ganz anders aber liegt die Sache, wenn der Mord mehrere Hütten interessirt; jeder beeifrigt sich die Familie des Opfers zu entschadigen und die Familie des Thaters gegen die Rache zu schützen 6). Von der activen Blutrache zwischen den Familien innerhalb des Stammes finden wir hier kaum eine Spur, doch von ihrem beruhigenden, vermittelnden Einflusse um so mehr. — Die Regierung der Hauptlinge, Agoiander, ist schon

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Doughty1: S. 215, 249, 491, 345, 316, 317.

2

Charlevoix: S. 310,

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sehr kraftig, einflussreich gonug um alle Ausserungon der Blut-fehde in den Schranken zu halten ^).

Es findet sich hier zwar der Anfang einer socialen Verande-rung, doch bestehen der Hauptsache nach noch die socialen Verhaltnisse, welche nach unserer Hypothese die Blutrache zu einer heilsamen Reactionsform machen mussten.

Der Gr'ónlander racht sich nicht nur am Schuldigen, sondern auch an seiner Familie, und wenn er keinen von dieser erwischen kann, sogar an einem ihrer Nachbarn; dass aber doch in erster Reihe die Rache am schuldigen Individuum gesucht wird, zeigt, dass sie schon weit vom ursprünglichen Zustande entfernt sind. Wir finden denn auch schon entwickeltes Patriarchat, wie aus der Couvade, aus dem Erbrechte des altesten Sohnes, der Stellung der Frau, aus dem Frauenraube u. s. w. hervorgeht; etwa drei bis zehn Familien wohnen in einem Hause zusammen, ob diese aber verwant sind, erfahren wir nicht, vielleicht diirfen wir es aus dem Vorzuge schliessen, welche der Heirat zwischen nicht zu derselben Ansiedlung gehörenden Parteien gegeben wird 1). Dass der im Allgemeinen doch sehr friedliche Grönlander, welcher aber mitunter recht intens liassen und seine Rache auf lange Zeit verschieben kanns), die zahe und so weit um sich greifende Rache fïirchtet, darf uns nicht Wunder nehmen, weil esmitdem, was wir oben schon über seinen Karakter mitteilten, völlig stimmt; er Hebt den Krieg nicht, verkehrt gerne ohne Streit mit seinen Nachbarn; welche Macht muss also diese Furcht über ilm haben; und dann, wie kraftig und genau werden die Nachbarn, die Fa-miliengenossen das Betragen der Ihrigen überwachen, weil ja die tückische Eache auf einmal auch sie ergreifen kann. Obwohl der Fall also eigentlich nicht mit dem von aus vorausgesetzten über-einstimmt, finden wir hier doch wieder als dasjenige, welches vor Allem die Wirkung der Blutrache zu einer guten machte, die Furcht vor der weitgreifenden Rache und den kraftigen,

1

Cranlz; S. 161, 195, 215, 192, 140. Nansen': S. 291, 316, 325, 330.

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friedenfördonden Einfluss des grossen, intoressierten Kreises, der Ansiedlung.

Die tscherkessischen Verhiiltnisse sind keino einfachen. Dio Brüderschaft, „tleüchquot; (Abstamraung), welche ungefahr acht Fa-milien enthalt, hat jedenfalls eine grosse Bedeutung im socialen Lebon. Die Familien einer Brüderschaft haben kein Connubium, es herrscht also strenge Exogamie, Jeder ist Mitglied der Brüderschaft seines Vaters; wenn der Mann stirbt, gehort seine Frau seiner ganzen Brüderschaft; weil ein Mitglied sie kaufte; gratis wird sie einem Mitgliede ausgeehelicht; wenn sie zu alt zu einer zweiten Ehe ist, unterhSlt sie die Brüderschaft. Die jungen Miidchen verkehren mit den Mannern ihrer Brüderschaft sehr frei, weil sie dieselben als ihre Brüder betrachten und keine Ehe mit ihnen möglich ist. Die Frau wird gekauft; die Kinder be-erben den Vater i). Aus diesen Thatsachen möchte man schliessen, dass zwar die Brüderschaft oder der Stamm noch die eigentliche Gremeinschaft bildet, dagegen durch den Einfluss des Patriarchats doch allmahlig die engere Familie emporkommt. Dem entsprechend ist die Ansübung der Blutrache auf beide verteilt. Der Stamm hilft bei der Bezahlung des Blutpreises und erhalt auch seinen respectiven Teil; natürlich ist er dadurch bei der Erhaltung des Friedens interessirt und wirkt er kraftig hemmend, wodurch die gute Wirkung der Blutrache unvermischt zu Tage treten kann 1).

Bei den Samoanern verhalt sich die Sache ganz anders, als wir nach unserer Hypothese erwarten mussten: die beleidigte Familie racht sich; das strenge Levirat beweist das Patriarchat; die Familie zahlt ungefahr fünfzig Mitglieder, die einige Hauser neben einander bewohnen; ein Dorf hat etwa drei- a fünfhun-dert Seelen 8).

Das Einzige, was wir in Turner noch zur sonstigen Erklarung der guten Wirkung der Blutrache fin den, besteht hierin, dass die

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Turner, Polyn,: S. 191, 281.

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verfolgte Familie des Schuldigen in oin anderes Dorf flieht, in welchem die racliende Familie es nicht wagt sie zu belastigon; nur ihr Eigentnm wird verwüstet, und die Hauptlinge sowic die Aeltesten verbieten ihnen je wieder zu kehren; offenbar betrifft diese ganze Mitteilung nur die Blutrache zwischen Familien eines Stammes; in diesem Falie aber versteht es sich, dass die durch diese Asyle und die factlsch ziemlich grosse Macht der Hauptlinge und Altesten beschrankte Blutrache nur seine guten Seiten zeigen konnte, nl. die Furcht vor der Eache, und nicht die schlechten, die nie endenden Zwistigkeiten und die prinzipiell endlose Wiederrache').

Die Einyébornen West-Victoria's gehören zum Stamme des Vaters und dazu zur Klasse dor Mutter, sie dürfen nach dei-streng gehandhabten Sitte in beide niclit heiraten; das Levirat gilt ausnahmslos; der Schwiegersohn verkohrt in keiner Weise mit der Schwiegermutter und deren Schwestorn; der Vater, nicht die Mutter verehelicht die Tochter. Also das Patriarchat hat das Matriarchat fast ganz überwunden, obwohl dessen Spuren und damit die Festigkeit des Stammesbandes noch deutlich bestehen. Aber doch scheint der ursprüngliche Zustand ganz verschwunden zu sein, die Kache wird durch die niichsten Verwanten und Freunde gesucht, wenn möglich am Schuldigen, doch sonst an irgend einem andoren Mitgliede seines Stammes, wenn auch nur an einem Weibe oder Kinde — noch ein Rest der früheren Auffassung 1).

Die guten Elemente der Blutrache, dio Furcht vor dom grossen, riichendon Körper, und dor boruhigende Einfluss der violen passiv wohl unter ihr leidenden, in ihrer Leidenschaft und überhaupt in dem Zorne über die sie nicht so direkt berührende, die Rache veranlassende Verletzung aber nicht so hingorissenon Mit-glieder des Stammes, finden sich also vor. Die Voraussctzungen unserer Hypothese sind hier also erfüllt.

1

Bruutigam sollten zweihundert ziililcn, natürlich olme die Kinder!

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Wio wir schon oben mitteilten, ist bei den lurhnenen entschie-den der Stamm das Subject der Rache; sie leben eng verbanden in ihren Stammen zusammen1). Die Hauptlinge haben noch keine eigentliche Regierungsgewalt2). Zwar findet sich ein Rest von Raubehe, doch werden die Frauen sehr hoch geehrt. lm Allgemeinen scbeint die Stammesorganisation noch in voller Kraft zu bestehen, ohne eine Spur von Lockerung, obwohl das Patriarchat ziemlich weit durchgedrungen zu sein scheints).

Wir haben jetzt also alle unsere Beispiele durchgenommen, denn der gute Einfluss, welchen die Blutrache auf den Karakter der Bergalbanesen nnd der Aht-Indianer ausüben soli, kann an dieser Stelle nicht untersucht werden, nnd die Verhaltnisse der Guiana-Indianer wurden schon ausführlich gelegentlich der Er-klarung der schlechten quot;Wirkung der Blutrache bei den Macusi und Ara wak beleuchtet. Unsere Nachrichten über die Abnakis und die Outaouac sind aber zu dürftig um irgend eine Erkla-rung zu erlauben, doch scheinen die oben citirten Aussagen der alten Missionaire nur den heilsamen Einfluss der unerbittlichen, strengen Rache, wenn auch der Einzelnen unter einander, zu betreffen.

Von den acht übrigen Fiillen fanden wir in fünf, namlich bei den Eejir-Beduinen, Huronen, Tscherkessen, Einwohnern des west-lichen Victoria und Turkmenen mehr weniger vollstandig die von uns vorausgesetzten Verhaltnisse; dagegen bei den Aeneze-Bedui-nen, Grönlandern und Samoanern bestehen diese zwar nicht, ware also eine schlechte Wirkung der Blutrache an sich möglich, doch haben sie Einrichtungen, durch welche die verhangnissvollen Folgen abgewehrt werden.

Zum Schlusse wollen wir noch die sehr interessante Aussage Veth's über die Dajalcen der Wester-Abteilung Borneo's mitteilen. Er meint, die Blutrache trage in höchstem Grade dazu bei das Blutvergiessen zu zügeln und fast unmöglich zu machen, und

1

Siehe noch; Vambéry, Skizzem S. 46. Weil, S. 39.

2

Stein; S. 335. Weil: S. 38. Vambèry, Reise; S. 289.

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dass dies in noch viel höherem Grade der Fall sein wiirde, wenn man in dieser Beziehung den elterlichen Sitten treu geblieben ware und die Malaien nicht mit bösen Absichten die Mordsucht der Dajaken zu reizen gewusst hatten. Bei den ngajau-Zügen, den kleineren Unternehmungen zur Erlangung von Schadeln, ge-brauchen sie alle möglichen Vorsichtsmassregeln um unbekannt zu bleiben, „damit sie den Greuel verüben können ohne die Blutrache fürchten zu müssen, und dies ist auch der Grund, weshalb sie gewöhnlich die Befriedigung ihrer Mordsucht unter sehr weit entfernten Stammen, bisweilen zwanzig oder dreissig Tagereisen von ihren Wohnungen, suchenquot; ').

Mehrere Stellen scheinen zu beweisen, dass der Stamm das eigentliche und einzige Subject der Blutrache ist, wiihrend die Familie nie als solches genannt wird 1).

Und doch findet sich bei diesen Dajaken das Parentalsystem, ist die Einzelfamilie also genügend ausgebildets); vielleicht aber ist bei der herrschenden Endogamie der Stamm doch fester con-stituirt, das Gefühl der Stammeseinheit kraftiger geblieben. Leider fehlen uns die zur Lösung dieses Problems nötigen Anga-ben. Nur soviel steht fest, dass die Blutrache bei diesen Dajaken im Ganzen gut wirkt und dass der Stamm das Subject der Blut-fehde ist.

Wir dürfen also doch als Resultat unserer drei Prüfungs-weisen annehmen, dass wirklich die Blutrache erst üble Folgen zeigt, sobald die Stamme, die grössern Einheiten, sich auflösen, die einzelnen Familien die Blutrache übernehmen. Ob aber dieso Folgen wirklich in grösserm Masse eintreten, hangt völlig von den gerade zu der Zeit herrschenden Umstanden ab. Die höhere Entwicklung einer friedefördernden Centralgewalt, die Möglich-keit riie Blutrache durch Composition, Zweikampfe und Asylo (wie bei den Samoanern) zu massigen, machen, dass die schlechten

1

Veth, a.a.G.; S. 281—283.

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Folgon noch lange hinter den guten zurücktreten, oder wenig-stons sich nicht zu deutlich effenbaren. Wenn solche Besanfti-gungsmittel bei einem Volke nicht existiren und die Auflösung der Stiimme weit vorgeschritten, die Familie im engeren Sinne Subject der Blutrache geworden ist,. müssen die üblen Folgen sich unvermindert effenbaren, das Volk decimiren und krafti-geren, im entgegengesetzten Zustande lebenden Nachbarvölkern gegenüber derartig schwachen, dass sie diesen im Kampfe um das Dasein bald unterliegen müssen.

Sobald aber die Centralgewalt, in welcher Weise auch, bedeu-tend machtiger geworden war, musste diese, genötigt durch die mit dieser socialen Veranderung immer wachsenden Übelsüinde der jetzt völlig antiquirten Blutrache, versuchen durch ihre Macht die alto Reactionsform in ihren guten quot;Wirkungen völlig zu er-setzen, wenigstens insoweit die wilhrend alledem bedeutend ver-anderten Gefühle und Bedürfnisse es erheischten.

Zum Teil hoffen wir diese Vorgiinge noch in einem spateren Abschnitte zu beleuchten.

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FÜNFTER ABSCHNITT.

Uio Strufou iuuex*lia.lb (Iets fotüp.

tlov Familie.

§ 1. Die Thatsachen.

Wir wollen jetzt einen viel vernachlassigten Gogenstand, welcher doch in mehr als einer Beziehung interessant genannt werden darf, aufzuklaren versuchen. Wie wurde nach einer Verletzung, Schadigung oder Beleidigung innerhalb des Stammes oder der Familie reagirt, zur Zeit, da die Staatsstrafen noch nicht bestanden ? Weitlaufig hat man die Haufigkeit, ja die Universalitat der Blutrache, sogar über Gebühr, constatirt, doch betrifft diese im eigentlichen Sinne nur die Reaction gegen Verbrechen von Stamm-resp. Familienfremden verübt. Was aber geschah, in welcher Form reagirt wurde, wenn im Innern des Stammes oder der Familie ein Mitglied von oinem anderen benachteiligt wurde, wurde von den Forschern kaum berücksichtigt. Sogar Du Boys, welcher doch manches von den Anderen Vernachliissigte an das Licht zieht, hat über unseren Gegenstand nur folgende ober-flachliche Bemerkung von keinen woiteren Forschungen gefolgt: „II est a remarquer qu'a dófaut d'un droit proprement dit, il existe, dès le principe, parmi les groupes sociaux primitifs, familie, clan ou tribu, a l'interieur, une certaine juridiction domestique, a l'extórieur, la loi de la vengeance du sang. Non pas que cette division fut rigoureusement exacte, en tant qu'elle reproduirait

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nos idóes modernes sur les limites prócises des juridictions; le droit du dehors faisait souvent invasion au dedans, et des scènes sanglantes éclataient entre concitoyens, entre conféderós, entre frères, seulement, on peut affirmer que c'est principalement entre les membres des diverses families ou des diverses tribus, que s'exerce de la manière la plus apparente la vengeance du sangquot; 1). Ob dieser Ausspruch des ausgezeichneten Historikers ganz richtig ist, werden wir allmahlig erfabren.

Diese Untersuchung ist deshalb speciell interessant, weil doch von vornherein zu erwarten ist, dass die ersten Anfange einer staatlichen Strafe sowie die ersten Regungen des Schuldgefübles und rait ihnen der Ursprung des Verbrechens im eigentlichen Sinne hier, d. h. in den Verhaltnissen innerhalb des Stammes resp. der Familie, zu finden seien.

Leider ist es nötig gleich im Anfang zu bemerken, dass die Dürftigkeit unserer Quellen uns hier die Sache wieder besonders schwer macht. Den Ethnologen folgend scheinen die Ethnographen zu meinen über die Strafverhaltnisse genug gesagt zu haben, wenn sie constatirten, dass es beim betreffenden Volke Blutrache gebe. Bei buchstabiich Keinem finden wir ausführliche Beobach-tungen darüber mitgeteilt, was denn eigentlich geschah, wenn ein Stamm oder Pamilienmitglied ein anderes tötete, wenn sich innerhalb dieser Gemeinschaften Streitigkeiten einschneidender Natur vorthaten, wenn ein Genosse das gemeine Interesse schadigte u. s. w. Nur gelegentlich finden wir diesbetreffende Mitteilun-gen, aus welchen wir aber, so weit es eben geht, versuchen werden ein Bild des ganzes Zustandes zu entwerfen.

Als Hauptprincipien dürfen wir voranschicken : erstens, dass der Stamm oder spater die Familie sich ais Einheit fiihlt, zweitens dass er dera ausseren Foinde, überhaupt den Feinden gegenüber sich möglichst stark und kraftig erhalten muss, drittens dass auf dieser Stufe eine eigentliche, zwingende Staatsgewalt noch fehlt. Diese drei Thatsachen mussen notwendig im Auge behalten werden um die folgenden Beispiele würdigen zu können.

1

Du Boys, ,,11181. d. Droit Crim. des peuples europ.quot; 1865; S. 5.

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Bei den Aht-Indianern verhindert Achtung vor dem Familien-haupte jede Unordnung, selbst unter den Kindern; auch ist das Einheitsgefühl der Familie sehr stark, wodurch das Übel einem Mitgliede angethan von Allen empfunden wird, und im Innern fast nie eine Streitigkeit in eine Prügelei entartet. Viel-leicht gilt das Folgende auch für die Verhaltnisse in der Familie, sonst aber für die im Stamme: „ein Schlag im Jahzorne gegeben, muss den darauf folgenden Tag mit einem Geschenke bezahlt werden, wenn der Beleidiger es nicht vorzieht die Streitigkeit zwischen ihm und dem Beleidigten fortbestehen zu lassenquot;

Die Ilupd Californiens reden nach einem Zwist eine Zeit lang nicht mit einander, bis eine der zwistenden Parteien zu zahlen anbietet; wenn die andere das Anerbieten annimmt, giebt sie der ersteren etwas Muschelgeld, welches aber nicht genau eben soviel zu sein braucht; wenn dies alles geschehen ist, sind sie wieder die besten Freunde 1).

Powele berichtet von den Wycmdot-lndianern: „das Institut der Auswerfung besteht in einer eigentümlichen Form. Ein Aus-geworfener ist Einer, welcher durch seine Verbrechen sich ausser-halb des Schutzes seines Clans gestellt hat. Ein Mann kann durch seinen eigenen Clan zum Ausgeworfenen erklart werden, nach welchem dann der Stamm erklart ihn nicht langer verteidigen zu wollen, wenn er durch Andere verletzt wurde. Es giebt Friedlosigkeit in zwei Graden: die erstere besteht darin, dass, wenn die betreffende Person fortfahrt derartige verpönte Handlungen auszu-üben, Jeder ihn töten darf, ohne dass er geracht wird, die zweite, welche mehr einer positiven Strafe ahnlich sieht, legt jedem Mitglied des Stammes, welches ihm bogegnet, die Pflicht auf, ihn zu tötenquot; 8).

Von den Huronen berichtet Charlevoix: „wenn ein Wilder einen Anderen aus seiner eigenen Hütte tötete, im Falie er be-trunken war oder heuchelte es zu sein, wie es derjenige sehr

1

Powers: S. 75.

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oft thut, welcher solche Plane ausführen will, so begnügt man sich mit dem Beklagen und Beweinen dos Toten; es ist ein Un-glücksfall, sagt man, der Mörder wusste nicht, was er that. Wenn er aber kalten Blutes war, so setzt man ohno Weiteres voraus, dass er seine guten Griinde gehabt haben muss um bis zu diesem Extrem zu gelangen. quot;Wenn er aber offenbar keine solchen hatte, ist es Sache seiner Hüttengenossen, als der einzigen Interessirten, ihn zu züchtigen; diese dürfen ihn töten, doch thun sie dies sehr selten; thun sie es aber, so geschicht es ohne irgend eine Processform, wodurch seine Tötung weniger das Geprage einer gerechten Strafe als das einer Privatrache erhaltquot; Oder wie Lafitau sagt: „die Berechtung der Verbrechen gehört unmittelbar den Hüttengenossen der Schuldigen, auch wenn ein Hüttegenosse einen Anderen tötete. Weil man davon ausgeht, dass sie das Recht von Leben und Tod iiber einander haben, scheint das Dorf sich nicht für die Unordnung zu interessiren, welche so entsteht. Man setzt voraus, dass der Ermordete gerechter Weise getötet wurde: dass er Keinem teurer sein sollte als dem Mörder selbst.quot; Man bemitleidet sogar den Mörder, weil er gegen das eigene Blut Gewalt anwenden musste. Die Familie und nur sie kann ihn aber strafen, wenn sie es wiinscht.

Gegenüber diesen Berichten steht aber folgendes: „obwohl sie einander sehr lieben und Jeder seinen Schutz nur in der grossen Zahl seiner Genossen findet, so zaudern sie doch nicht, wenn einer unter ihnen ihnen Schande anthut, sie durch nichtsniitzige Handlungen im Dorfe verhasst macht, sich seiner zu ontledigen um sich selbst vor dem allgemeinen Hasse zu schiitzen 1).

Von den Salish-Indianern am Oregon heisst es: „offenbare Verbrecher werden bisweilon durch Austreibung aus dem Starame oder aus der Gruppe, zu welcher sie gehören, gestraft2).

Die Ojihway waren früher gut zu einander und aufrichtig;

1

'2) Cliarlevoix: S. 274.

2

Hale, U, S. Expl. lixp.S. 208.

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157

zwar gab es auch schlechte Individuon, „doch hatten die guten Vermahnungen der weisen Sachera und der Ausdruck der allge-meinen Ungnade immer den erwünschten Erfolg auf rebellische Individuenquot; ').

Von den Hidatsa-lndianern berichtet Matthews: „derjenige, welcher bloss den Sitton und Gevvohnheiten seines Stammes zu-widerhandelte, setzt sich öfter keiner schlim meren Strafe aus als einer gelegen tl ichen sarkastischen Bemerkung oder eines Spott-lachens; durch schwerere Vergehen kann er die Gunst und Ach-tung seiner Freunde verlieren 1).

Wenn ein Kenayer den Namen eines verstorbenen Verwanten nennt, „wird er, wenn er zum Stamme der Freunde gehört, von den An verwan ten zum Kampfe herausgefordert und muss sich durch Geschenke loskaufen. 1st er aber ein Glied der Familie, so kommt er mit einem blossen Verweise davonquot; s).

Im Thurn sagt von den Indianern Guiana's im Allgemeinen: „der gewöhnliche Indianer im natürlichen Zustande und bevor er den Einfluss der Weissen empfunden bat, ist von entschieden bewundernswerter Moralitat. Selbstverstandlich giebt es auch hierin Ausnahmen, doch sind solche Individuon sehr selten und werden sie bald getötet oder aus dem Stamme gevvorfen.quot; Beim Fehlen von Allem was einer Polizei-Verordnung ahnlich salie, werden die Verhaltnisse ihres taglichen Lebens durch die über-lieferte Achtung vor den Rechten der Anderen und durch ihren Abscbeu vor einem ungünstigen öffentlicben ürteil, im Falie sie wider die Überlieferungen verstossen, sehr gut geordnet. Das kenaima-System, die Pflicht jedes vergossene Blut zu rachen, tragt auch sehr entschieden bei die Ordnung zu erhalten. Nicht nur Mord soli aber durch den Tod gesühnt werden. Theoretisch, wenn nicht praktisch bat ein vollondetes System von Auge um Auge, Zalm um Zalm den Geist des Indianers durch-drungen und sein ganzes Lebon geregelt. Die geringste Beleidi-

1

Mathews: S. 54.

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158

gung dem einen Indianer durch den anderen zugefügt, auch die unabsichtliche, muss durch Erleiden einer ilhnlichen Beleidigung gesühnt werden. Selbstverstandlich bezieht sich dies hauptsiiclilich auf die Verhaltnisse der Mitglieder einos Stammes unter einan-derquot; 1). Brett erzalilt von den Arawak, wie ein Mann seine eigene Frau aus Eifersucht getötet batte, worauf zwei seiner Stammge-nossen ihn festhieiten und sein eigner B ruder ilin tötete, welcher spater nie mehr glücklich war. Uebrigens sagt auch er, „dass sie nur selten unter einander streiten; auch, wenn sie sich beleidigt fiihlen, zeigen sie es selten anders als durch nicht zu dem Schuldigen zu sprechen. Dies scheint ihnen sehr Wehe zu thun. Wenn Einer einem Anderen sagt, dass er schlecht sei, wird dies fast als eine Verfluchung angemerktquot; 2).

Von den Caraïben heisst es: „Derjenige unter ihnen, welcher sich beleidigt meint, sucht von seinem Gegner die Genugthuung zu erlangen, welche ihm genügend scheint, je nachdem die Leidenschaft es ihm vorschreibt oder seine Kraft ihm erlaubt; das Publikutn interessirt sich nicht für die Verfolgung und Be-strafung der Verbrecherquot; 8).

Sehr merkwürdig ist, was Sievers von den Goajiro-lndianern erzahlt: „wenn ein Indianer sich selbst verletzt oder einen Kör-perteil bricht, so verlangt die miitterliche Seite seiner Familie Genugthuung, Blutgeld; die vaterliche Seite verlangt ebenfalls, in solchen ünglücksfulleu Genugthuung, Tranengeld, jedoch weni-gerquot;3). Auch Simons berichtet dieses, und sucht es damit zu erklaren, dass Keiner sein eigenes Blut vergeuden darf, weil es vom Blute seiner Familie ist. Freunde fragen für ihr Mitleid auch Geld zum Trost. Wenn einer von den Anwesenden das Messer ergreifen kann, womit die Verwundung geschah, eignet er es sich an; die Bezahlung steht im richtigen Verhaltniss zu der Wunde; wenn der Verletzte nicht genug dazu hat, hettelt er es

1

lm Thurn: S. 213, 214.

2

Brett: S. 102—104.

3

Sievers: S. 256.

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159

zusammen. Sievers fügt noch hinzu: „Wenn Jemand sich in Noth befindet, so verlangen soino Freunde Entgolt für don Kutn-mer, den sie darüber etnpfinden. Fiir einen Schnitt in den Finger zahlt der Unvorsichtige etwas Mais, eine schwere Verlotzung erfordert ein Schaf oder eine Ziege; besitzt der Betreffende sie nicht, so bettelt er so lange, bis er eine erhiiltquot; ').

Die Grörilander „töteten mit allgemeiner Überlegung diejenigen Individuen, welche ofi'enkundig der Gemeinschaft schiidlich waren oder wenigstens diesen Leumund battenquot; 1).

Die Frohisher-Bai Innuit verstossen selten gegen ibre Sitten aus Furcht, einen schlechten Namen in ihrem Volke zn bekom-men. „Wenn eine Zwistigkeit entsteht, meiden beido Parteien einander, mitunter auf lange Zeitquot;; bisweilen söhnt ein gemein-samer Freund sie durch Aufzeigung des obwaltenden Missver-standnisses aus 8).

Vambéry sah in Etrek, wie ein Turkmeno seinen Stiefvater in Gegenwart seiner Mutter tötete, da er entdeckte dass dieser vor acht Jahren am Morde seines Vaters mitschuldig gewesen; die Freunde der Familie trösteten die Mutter und gratulirten dom Sohn zu seiner frommen That. Derselbe Forscher begegnete auch in einer Höhle einem ganz verwilderten Menschen, der schon Jahre lang vor einer gerechten Blutrache fliehend, also von seinen Genossen verlassen oder gar ausgestossen war 2).

„Als höchste Strafe, die vom Volksgericht der Tuschinen verhangt wird, ist die Ausschliessung von den Volksfesten und die Steinigung anzusehen, die noch heute figürlich durch gemein-sames Aufschütten eines grossen Steinhaufens, bei Aussprache eines Fluches, geübt wirdquot; 6).

Wenn ein Tschetschene oder ein Ingusche einen seiner eigenen Verwanten erschlagt, wird er nicht der Blutrache unterworfen

1

Rink; S. 34.

2

Vambéry, „Roisequot;: S. 93.

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und hat or nicht einmal Busse zu zahlen; im Fall eines Brudor-mordes, ist os nur in wenigen Gemeinden der Brauch, dass der Schuldige mit Verbannung gestraft wird. Tötet ein Vatcr den eigenen Sohn, so wird or obensowenig dor Rache odor dor Busso unterworfen. Es kommt aber wohl einmal vor, dass seine Sohne den Tod ihres Bruders riichen

Wenn ein Tscherkesse ein Mitglied seiner eigenen Briiderschaft tötete, so wird berechnet wie viel die Familie des Getöteten von den zweihundert Kühen bekom men hatte, welche eine fremde Briiderschaft gezahlt haben musste, ware der Thater ein Fremder gewesen, und nur so viele Kühe braucht die Familie desThiiters der des Opfers zu geben. In einigen Brüderschaften herrscht aber die Gewohnheit, dass in solchem Falie nur die Hiilfte des Blut-preises gezahlt wird, in wieder anderen aber gar nichts. Was geschieht, wenn ein Mitgleid auch der eigenen Familie durch ein anderes Mitglied getötet wurde, wird uns leider nicht gesagtz).

Bei den Osseten wird ein Verbrechen in der Familie nicht geracht, wohl aber gestraft: „der Alteste oder das Haupt der Familie übt das Recht der inneren Polizei aus. Er darf die Person, welche den Frieden des Hauses verstörte, ausstossen und sie durch die Zerstörung ihres Hauses zum Exile verpflichten; in einigen Fallen dürfen nur ihre Güter ergriffen und sie unter ein Interdict oder eine Art der Fxcommunication gestellt werden, welche jeder Beziehung zu den anderen Mitgleidern der Familie ein Ende macht. Die schuldige Person kann die Einziehung ihrer Güter umgehen durch die Zahlung eines Lospreises; dieser ist aber nicht nur eine Entschadigung für den erlittenen Verlust, weil er siebenundzwanzigmal seinen Wert haben kann; er ist

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vielmehr das Aoquivalont der verdienten Strafe'). Kovalevsky knüpft daran die Bemerkung, dass Excommunication und Ver-bannung die einzigen Strafen innerhalb der Familie waren, weil hier Racho unmöglich. „Der Vatermörder wurde nicht dom Straf gesetze untorworfen, bis das System der Blutrache einem anderen Raum gemacht hatte, namlich dem dor Bestrafung im Namen der Gesellschaft auferlegt.quot; An der hier gebrauchten Terminologie liesse sich zwar das Eine und das Andere aussetzen, doch ist der Hauptgedanke richtig, wenn auch nicht so völlig allgemeingiltig 1).

Wenn ein Miredite seinen Bruder ermordet, wird sein Haus verbrannt; leider erfahron wir nicht durch wen2).

Von den Aeneze Beduinen wird uns berichtet: „wenn Einer seinen eigenen Verwanten tötet, fragen die nachsten Verwanten des Opfers den Blutpreis von den Individuen ihrer eigenen Familie, und in diesem Falie wird die deey gewöhnlich ohne Saumen eingesammelt und gezahltquot; 3).

Bei den Defir-Beduinen im Nejed scheint der Mörder eines Verwanten durch seinen Stamm ausgestossen zu werden 4).

Von den alten Arabern sagt Robertson Smith: „wenn ein Mann der Tötung in der eigenen Gruppe schuldig war, so war dies ein Mord und seine nachsten Verwanten versuchten nicht ihn gegen dessen Folgen zu schiitzen. Entweder wurde er durch sein eigenes Volk getötet oder er wurde ausgeworfen und musste seine Zuflucht in eine fremde Gruppe suchenquot;6). Spater aber, nachdem die Stammeseinheit sich in mehrere Gruppen engerer Verwantschaft gespaltet hatte, lieferten die naheren Verwanten den Mörder eines Stammesgenossen nicht aus und wurde es allmahlig gang und giibe in solchen Fiillen nur den Blutpreis des Getöteten seinen nachsten Verwanten zu zahlen 5).

1

Morgan; S. 410. Dareste; S. 148—149.

2

Ii. 11

3

Burckhardt; S. 158.

4

Robertson Smith, „Marr.quot;: S. 22, „Rel. of the Sem.quot; S. 255.

5

Robertson Smith, „Marr.quot;; S. 101.

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Von den Lanipongern wird uns berichtet, dass auf Elternmord keine Strafe steht, so wenig wie auf dem Morde eigener Prauen, Kinder, Briider oder Schwestern oder eines Sklaven, den man mit seinem eigenen Gelde gekauft hat. Jemand, der sich zu einer solchen That hinreissen lasst, setzt sich nur dem Vorwurfe aus sich selbst zu schadigen durch die Schwachung der eigenen Familie. Dass aber jetzt noch, wenn ein freier Mann das Haupt seines Stammes tötet, genau dieselbe Reaction stattfindet als bei der Blutrache, scheint zu der Annahme zu berechtigen, dass früher zwischen Mitgliedern verschiedener Pamilien doch vom selben Stamme wohl Blutfehde herrschen konnte

Marsden erzahlt von einem Distrikte an der Sunda-Strasse, in welchem die wüsten Einwohner Yerbrechen innerhalb der eigenen Gemeinschaft veriibt dadurch siihnen, dass sie die Köpfe einiger Fremden in ihr Dorf bringen 1).

Wenn bei den Pasemahern Einer manche Verbrechen veriibte und seine Verwanten, marga- und dusun-Genossen nicht langer fiir ihn verantwortlich sein wollten, gaben diese dem pasirah einen Karbau und zehn Matten, welche unter den pasirah der Abteilung verteilt werden; den pasirah wird dann ein Schrift-stiick gegeben, worin die schuldige Person buang surat, vogelfrei, erkliirt wird; wird sie jetzt von einem Fremden getötet, so kiim-mert sich Keiner dariibers).

1

Marsden: S. 264.

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163

Bei den menangkdbauschcn Malaien findet sich dieselbo Aus-stossung aus der suku, buwang tingkarang oder tuwang satauu-taüu (öffentlich ausstossen, damit Jeder es wisse)1).

Bei den Batalt kann die suku, welche sonst für ihre Mitglieder haftet, sich dnrch feierlichen Akt (mangaliplip) von dem Schuldigen lossagen und ihn so preisgeben, wenn er es gar zu bunt macht2).

Wie wir schon im dritten Abschnitte sahen, wurde auf Engano ein Mann, der die Frau eines Feindes getötet, durch seine eigene Familie auf lange Zeit in die Wildniss verbannt. tlneinigkeiten innerhalb der Familie werden durch ihr Haupt geschlichtet8).

In den sehr seltenen Fallen der Vergiftung oder des Versuchs dazu wird auf den Mentawei-lnseln der Schuldige durch die ganze Bevölkerung seines Dorfes ergriffen, gefesselt und in das Meer geworfen. Ein Mörder (eine ausserordentlich seltene Er-scheinung) wird gezwungen seinen Kampong zu verlassen; er begiebt sich dann in einen anderen oder irrt umher 3).

Auf der Insel Leti werden Streitigkeitcn zwischen nogari-Ge-nossen durch die Altesten geschlichtet, indem sie die Streitenden sich küssen und zusammen koli-Wasser trinken lassenquot; 4).

Die Malcassaren und Buginesen haben die Gewohnheit Leute, welche sich fortwahrend schlecht aufführen, aus ihren Kampong zu verjagen; die Ausgeworfenen heissen tau toëna kadjannan-ganna, d. h. Leute ohne kadjannangang (Titel der Dorfshauptlinge), welcher Ausdruck daher völlig gleichbedeutend ist mit Vagabund, Halunke 6).

Von den westlichen Stammen der Torres-Strasse bekommenwir blos eine Anweisung aus einer popularen Legende, in welcher erzahlt wird, wie der mythische „Held Kwoiam seine Mutter tötete, weil sie ihn verflucht hatte und dann in Boigu und

1

Van Hasselt, Midden-Sum.; S. 226.

2

Schreiber: S. 41. Wilken, Strafr.: S. 90.

3

Hinlopen; S. 327.

4

Kooreman Ind. Gids, 1883S. 141. Wilken Strafr.: S. 122.

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Daudai Krieg fülirte uni Manner zu toten und „für seine Mutter zu zahlen.quot; Die eigentiimliche Art dieser Raclie interessirt uns hier weiter nicht — wir behandelten sie schon in unserer Ersten Halfte — sondern nur die bedeutende Thatsache, dass der Sohn fiir die eigene That so zu sagen selbst die Rache besorgt, und in der Legende wenigstens von einer Rache der Anderen an ihm gar keine Rede ist1).

Wenn auf Samoa zwei Familien in einem Dorfe mit einander streiten wollen, treten die anderen Familienhaupter und die Haupt-linge dazwischen und verbieten alles Eechten, die Parteien müssen es selbst verantworten, wenn sie wider die ausgesprochene öffentliche Meiuung doch den Kampf wagen.

In manchen Fallen musste der Verbrecher das ganze Dorf be-wirten um seine Schuld auszusöhnen. Andere Strafen bestanden darin, dass der Schuldige nackt mit gebundenen Handen und Füssen an einem Pfahl gehangt wie ein Schwein zum Braten der Familie oder dem Dorfe, wider welche er sich vergangen hatte, angeboten wurde — also eine Art Auslieferung an die Belei-digten und Rachenden, wohl aus einer Auswerfung des zu Ge-fahrlichen wie die Lossagung bei den Malaien entstanden ^). Uebri-gens nehmen diese vom Rate der Hauptlinge auferlegten Strafen schon mehr einen staatlichen Karakter an.

Die Maori üben das utu-System (Bezahlung), welches „in der berechtigten Forderung eines Ersatzes für jedes Leiden, selbst wenn es den Einzelnen ganz zufallig betroffen bat, besteht.quot; „Bei Krilnkungen überhaupt nahm sich Jeder das Recht, so weit es in seiner Macht standquot;8). „Beleidigungen durch ein Stammes-mitglied einem anderen angethan, werden nur auf den Schuldigen persönlich geracht, im Gegensatze zu den Verletzungen von stamm-fremden Personen erhalten, welche an ihrem ganzen Stamme durch den des Beleidigten geracht werden 2).

1

■1) Haddon, Journ. Ant.hr. Inst. 1890; S. 315.

2

Thomson'; S. 98.

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165

Curr sagt von den Australiër^ dass, wonn ein Mann in dor Übertretung der Sitten seines Stammes fortfahrt, er durch die Oenossen getotet wird, wenn er nicht vorzieht aus eigener Bo-wegung fort zu gehen1).

§ 2. Erhlürungsversuchc.

Durchaus nicht bei allen Vólkern finden wir also nach einor Verletzung eines Mitgliedes der eigenen Familie oder dos eigenen Stammes die gewöhnliche Kache, sondern nur bei den Cruiana-Indianern, Caraiben, Turkmenen, Lampongern, Samoanern; bei anderen aber wird für jede Verletzung und Beleidigung eine Entschadiguug durch Geldzahlung gefordert, welche dann nach einem Morde dem nachsten Verwanten gezahlt wird, so bei den Aht-Indianern, Hupa, Kenayern (beim Stammgenossen), Tscher-kessen, Osseten (nicht in jedem Falie), Aeneze-Beduinen, und den alten Arabern (spater); diese Zahlung kommt zur grössten, sehr eigentümlichen Ausbildung bei den Goajiro und Maori.

Die meiste Gleichgiltigkeit der Gemeinschaft für die Streitig-keiten, ja Verbrechen in ihrem Innern findet sich bei don Huro-non, Tschetschenen und Lampongern; das neutrale Verhalten der Gemeinschaft kann aber, wonn die Zahl der Übertretuugen zu gross wird, in ein actives Auftroten umschlagen: so wird der Schuldige ohne Weiteres getötot bei den Arawak, Grönlandern, Huronen, Mentawei-Insulanern und Australiern (wenn dor Schuldige nicht vorzieht weg zugehen).

Sehr ruhiges Verhalten dem beleidigendon und verletzenden Genossen gegenüber findet sich bei den Hidatsa-Indianorn, Guiana-Staramen und Frobisher-Bai-Inmüt; wenn aber die Gemeinschaft selbst sich verletzt fühlt, schneidet sio allen Verkehr mit dem Schuldigen ab, welches bis zur Ausweisung führen kann, wie bei den Wyandot, Salish-Indianern, Tuschinon, Tschetschenen und

1

Curr S. 62.

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Inguschen, Osseten, Mirediten, Defir-Beduinen, alten Arabern, Pasemahern, menangkabauschen Malaien, Batak, Enganesen, Ma-kassaren und Buginesen. Bei den Ojibway-Indianern, Kenayern (wenn innerhalb der Familie), Letinesen und Samoanern ermahnen die Altesten oder Hauptlinge die Schuldigen und, söhnen die Streitenden aus. In einem Distrikte an der Sunda-Strasse und bei den westlichen Stammen der Torres-Strasse (wenigstens nach der Annahme, dass die Legende doch mit der allgemeinen alten Sitte im EinMang gewesen sein muss) wurden Verbrechen innerhalb der Gemeinschaft durch Tötung einiger Fremden gesühnt: es fand sich in diesen Fiillen also eine eigentliche Rache, doch in sehr primitiver Weise 1).

Diese Erscheinungen, jetzt nur ausserlich zusammengestellt, wollen wir versuchen zu erkliiren, begreiflich zu machen.

Post, der deutsche Vater der ethnologischen Jurisprudenz, sagt über die Ausgleichsformen nach Verletzungen innerhalb der Familie oder des Stammes folgendes höchst Interessante: „man wird sich die richtigste Vorstellung davon machen, wie in der Urzeit der Ausgleich eines Rechtsbruchs geschieht, wenn man sich daran erinnert, in welcher Weise Eltern den Kindern gegen-über die Hausordnung aufrecht erhalten. Meistens wird gegen die Kinder, welche die Hausordnung verletzen, irgend ein Zuchtmittel, Schlüge, Entziehung von Speise, Einsperrung und dergl. ange-wandt. Für welche Verletzungen der Hausordnung ein Ausgleich vorgenommen wird, und worin dieser Ausgleich besteht, wird von der quot;VVillkür der Eltern bestimmt. In ahnlicher Weise sieht man die erwachsenen Manner eines Geschlechts, Weiber und Kinder und sich gegenseitig in Ordnung halten, oder es schlichtet die Willkür dos Hiiuptlings Störungen, welche im inneren Leben des Yerbandes Yorkommcn. Es besteht zweifcllos ursprünglich nicht eine ausgopriigte Rechtsordnung in don socialen Verbandon, sondern in denselben vorkommonde Störungen werden instinktiv in irgend einer Form ausgeglichen. Diese Formen werden, weil sie von augenblicklichen Erregungen in concreten Fallen abhan-

■1) Siehe die Erste Halfte.

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gen, notwendig einem bedeutenden quot;Wechsel unterliegen. Bei manchen geringeren Rechtsbrücheu wird auch wohl schon in der Urzeit Gleiches mit Gleichem vergolten, zum Beispiel Beleidigung mit Beleidigung, Misshandlung mit Misshandlung, und gilt damit die Störung alsdann als beseitigtquot; 1).

Was die hausliche Zucht anbelangt, so werden wir in einem folgenden Abschnitte sehen, welche wichtige Rolle ihr zukommt, wie viel sie für die ganze Entwicklung der Strafe zu bedeuten hat. Von der unregelmassigen Talion fanden wir auch Beispiele in unseren Quellen: Jeder reagirt wie er es eben wünscht und kann, das Ganze, die Gemeinschaft kümmert sich nicht um die Verletzung und fühlt die Ausgleichung nicht als ihre Aufgabe, sie bleibt völlig neutral; es muss diese Gleichgiltigkeit aber ihre Grenzen haben, namlich da wo durch die unausgesetzte Wieder-holung der Verletzung, durch das Schreckliche der That, der Hass gegen den Thater zu allgemein, zu intensiv wird, und in ruhigen Gemeinschaften ohne leidenschaftlichen Karakter nur der gesellige Verkehr in geringerem oder höheren Grade aufgehoben wird, was sich bis zu einer Art der Excommunication steigern kann, oder, wenn die Sache gar zu schlimm wird, die Auswei-sung, die Vertreibung des Schuldigen nötig macht. Die leichteren Formen dieser Eeaction innerhalb einer Gemeinschaft kennen wir in unserem heutigen Kulturleben auch noch: vom Ignoriren zwischen Schulknaben und Studenten, welches öfter bis zu dem peinlichen Extrem, zu than alsob die verhasste Person Luft ware, getrieben wird, bis zur Versagung der biirgerlichen Höflichkeit und der Achtung und Auswerfung in einem Club; auch diese Reactionen werden da angetroffen, wo die eigentliche Strafe aus verschiedenen Grimden nicht auferlegt werden kann oder darf.

Erst allmahlig wird die Ausstossung eine bestimmte Strafe, natürlich erst nachdem sich dieser Bogriff Strafo überhaupt ent-wickelt hat. Post trifft aber gewiss das Rechte, vvenn er sagt: „diese Procedur geht ursprünglich aller AVahrschcinlichkeit nach im Affekte, ohne Urteil und ohne Mass als ein tumultarischer

1

Post, Grundlagon; S. 387.

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Act vor sich. Darauf dcuten wenigstens die iiltesten Spuren dor Friedloslegung, welche sich durch die vergleichende Ethaologie und durch die urthümlichsten Kechtsquellen feststellen lassen. Es wird also die Friedloslegung urspriinglich ebenso sehr ein instinktiver Willkürakt sein, wie jeder sonstige Ausgleich eines Rechtsbruchs auf primitiven Kulturstufen. Der einzige Unterschied ist, dass die heftige Erregung, welche zu einem so radikalen Gegenstoss fiihrt, einem schweren Rechtsbruch zur Voraussetzung haben muss. quot;Wir kennen derartige regellose Ausbrüche des Rechtsbewusstseins ja noch im heutigen Rechtsleben, wenn bei ungewöhnlich schweren Missethaten vom erregten Volke Lynchjustiz gegen den Missothater geiibt wird. An solchen Ereignissen wird man sich am Leichtesten eino Friedloslegung der primitivsten Art vergegenwartigen könnenquot; r).

Gewiss wird man in primitiven Gemeinschaften wohl nur bei sehr schlimmen Thaten zu einer solchen Massregel seine Zuflucht nehmen, weil sich der Stamm und die Familie ganz als Einheit fiihlt, also nicht leicht ein Mitglied, wenn auch ein schuldiges, verletzt. Daher denn auch die Gleichgiltigkeit des Stammes den Verbrechen und Streitigkeiten seiner Mitglieder gegeniiber in einigen Fallen, z. B. bei don Huronen. So lange der Stamm als solcher eine Einheit bildete, die einzelnen Familien in ihm sich noch nicht geltend gemacht hatten, lag keine Veranlassung vor, den Verletzer aus dem Stamme zu werfen, weil sein Schicksal dem Ganzen ebensosehr zu Herzen ging, wie das des Verletzten die öffentliche, staatliche Auffassung des Privatverbrechens aber noch fehlto oder höchstens nur zur Triebkraft wurde, wenn das Verbrechen in der öffentlichen Meinung gar zu grasslich odor zu empörend durch seine Haufigkeit war, wie bei den Huronon, Australiern und Mentawei-Iusulanern, oder aber wenn die Ge-meinschaft selbst sich geschadigt oder bedroht fühlte, wie bei den Grönliindern und Guiana-Indianern.

Die freie Rache ohne Controlle der höheren Gemeinschaft, bei den Turkmenen und Lampongern auch innerhalb der Familie,

1) Post, Grundlagcn: S. 389.

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bei den Gniana-Tndianern und Caraiben zwischen den Individuen innerhalb des Stammes, ist wohl nur hieraus zu erklaren. Der Stamra oder die Familie, welcher beide Parteien gleich nahe waren, fühlto sich nicht zu einem Dazwischentreten veranlasst; der Anfang eines anderen Verhaltnisses zeigt sich bei den Samo-anern, wo das Dorf die Fehde zwischen den Familien nicht gerne mehr zulasst. Er kommt dieser Unterschied wohl daher, dass bei dem letzteren Volke die Organisation bedeutend fester war als bei den anderen, sodass man fast die Existenz dieser Kache nur als oin „survivalquot; betrachten darf1).

Die reinen Privatverbrechen blieben aber ungeriicht, bis die einzelnen Familien sich mehr weniger horvorzuheben und einiger-massen isolirte Kreise innerhalb des grossen Kreises darzustellen anfingen, und der Stamm gezwungen war die Ruhestörer, welche Fehden zwischen den ihn constituirenden Familien veranlassten, hinaus zu werfen. Dem entsprechend finden wir die mehr weniger weit gediehene eigene Entwicklung der Familie bei gar vielen der Völker, welche die Friedloslegung üben, o. a. bei den alten Arabern, Osseten, Guiana-Indianern, Wyandot, Enganesen, Makas-saren und Buginesen, Pasemahern, Batak 2). Die Turkmenen, bei welchen bloss der Stamm die unabhangige, rachende Einheit zu sein scheint, bilden eine Ausnahme, doch dürfen wir vermuten, dass hier die Auswerfung wohl nur nach einer gar grossen Verletzung, einer vom ganzen Stamme verabscheuten schweren Übelthat geschah.

Cherry 3) stellt es so vor, alsob die Friedloslegung die Strafe dor Gemeinschaft gegen denjenigen ware, welcher die von ihr festgestellte, durch die verletzte Partei zu erhaltende Busse nicht bezahlen wollte. Aus don von uns mitgeteilten Beispielen und den obigen Ausführungen geht zur Geniige hervor, dass dies oftenbar der Ursprung der „outlawryquot; nicht gewesen sein kann.

1

Turner, Polyn.: S. 281, 287.

2

Siehe die Stellen oben, \vo wir die sociale Organisation dieser Völker be-handelten, und weiter: Wilken, Verwantsch. (pasim); Powell: S. 66, 67 für die Wyandot; für Engano; Walland HO, 101; Rosenberg, Engano; S. 380.

3

Cherry, Growth of Crim. Law: S. 13,

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Eine merkwürdige Bestatigung unserer Auffassung ist wohl in der Thatsache enthalten, dass Post, der eifrige Forscher, nur ein Beispiel der Friedloslegung bei den sogenannten Naturvólkern anführt, nl. das der Wyandot Indianer; die anderen sind alle der Rechtsgeschichte doch schon höher gebildeter und organisirter Völker entnomraen, wie der der alten Chinesen, Chibchas, Azteken, Athener, alten Normannor1). Ich glaube, es lasst sich dies nur aus der von uns aufgestellten Hypothese erklaren, dass die Friedloslegung erst möglich wird, wcnn die ursprüngliche Stammes-einheit sich ein bischen gelockert hat, ausser in den Fallen wo der ganze Stamm sich direkt verletzt fühlte. Dass wir sie aber bei so vielen Naturvölkern, wo dies auch schon der Fall, doch nicht fanden ist wohl nur der grossen Unvollstandigkeit und Oberflacklichkeit der Ethnographen speciell in Bezug auf die Rechtsitten zu zu schreiben.

Post sagt noch: „die al teste Form der Friedloslegung wird überall die sein, dass der Friedlosgelegte getötet und sein Haus und Hof zerstört wird. Man wird sich das Verfahren ursprüng-lich als ein Austreiben eines Mannes aus seinem Hofe durch einen Volksauflauf vorstellen dürfen, bei welcher Gelegenheit er erschlagen wirdquot;2). Die Tötung der verhassten, unmöglich ge-wordenen Person, welche sich bei den Huronen, im Falie es gar zu schlimm wird, und bei den alten Arabern und den Guiana-Indianern findet, ist also auch eine Art der Friedloslegung, und wurde wohl kaum als ein viel schlimmeres Übel betrachtet3): der Ausgeworfene, Friedlose, den sein einziger natürlicher Be-schützer, der eigne Stamm, verliess und Jedem der es wollto zu toten freigab, ohne dass dieser seine Rache dafür zu fürchten brauchte, dieser Elende war ja dom drohenden Tode rettungslos anheimgegeben. Isolirung ist in den Verhaltnissen ein Todesurteil.

1

Post, Baustcine S. i('A seq.; Grundlagen: S. 388. Man sieho dio grosse Ausführlichkeit der bezüglichcn Besiimmungen in don gcrmanischen Rechten bei Du Boys S. quot;HO seq.

2

Post, Baustcine •; S. 165. Wilda: S. 281.

3

Cherry: S. 37.

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171

Abor doch muss die Auswerfung, eine Verstarkerung nur der stillschweigenden Verachtung z. B. bei den Hidatsa-Indianern, doch ursprünglich eine Entfernung, ein von sich Abstreifen, ein Los-werden. ein unschadlich machen des Schuldigen ohne ihn, den Genossen immerhin, direkt zu toten, beabsichtigen. Die direkte Tötung war also wieder eine Steigerung dieser Strafe.

Obwohl, wie wir sahen, im aussersten Falle, die Familie oder der Stamm seine Mitglieder auswarf, blieben die geringeren Ecchts-verletzungen und ihre Reactionen, sofern sie nicht die grosse Ehrfurcht vor dem Familienhaupte zuriickhielt, von jeder Be-mühung der Gesammtheit völlig frei.

Bei einigen Yölkern fanden wir in diesem Falle eine mitunter ziemlich ausgebildete Composition, z. B. bei den Hupa- und don Aht-Indianern. quot;Wahrscheinlich hatte sich die Composition zwischen den Stammen schon entwickelt, und wurdo sie nun auch aufdie Verletzungen innerhalb eines Stammes übertragen. Sogar dor Mord innerhalb des Stammes konnte durch Zahlung des Blut-geldes gesühnt werden. Selbstverstündlich ist diese Composition zwischen den Familien eines Stammes erst möglich geworden, nachdem die Loslösung der einzelnen Familien vom Ganzen des Stammes und ihr relatives Selbstilndigwerden ihm gegenüber vollzogen war.

Bei den Osseten konnte die Friedloslegung durch die Zahlung eines besonders hohen Blutgeldes vermieden worden. Ob abor die Roihenfolge gewesen, nach der schweren Verletzung die Friedloslegung, welche durch hohes Blutgeld abgekauft werden konnte, oder aber: wenn das hohe Blutgeld fiir die schwore Verletzung nicht gezahlt wurde, fand Friedloslegung statt, — ist schwer zu entscheiden. Der Vorstellung, welche unser Berichterstatter giebt, nach ist die erstere Reihenfolge aber die wahrscheinlichere; die Vernichtung des Eigentums der schuldigen Person ist ja bloss, wie Post sie auch auffasst, ein Zwang in der Absicht sie von ihrem Hofe zu vertreiben, ursprünglich wohl gar nur eine im-pulsivische Vernichtung der Zugehörigkeiten des Verhassten, völlig in Übereinstiramung mit don animistischen Anschauungen und hierdurch bedingten Gefühlcn der Naturvölker. Dass das

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Blutgelcl in diesem Falie besonders hoch sein rausste, ist wohl dadurch zu erklaren, dass nicht nur die verletzte Familie, sondern der ganze Stamm dadurch ausgesöhnt, befriedigt werden musste.

Sonderbar übertrieben findon wir die Auffassungen und Ge-fühle, welche zu der Composition führten, bei den überhaupt so merkwürdigen Goajiro-Indianern und den Maori. Dass derjenige, welcher durch einen Stammgenossen geschadigt wird, von ihm eine Entschiidigung fordert, versteht sich, nachdem uns einmal die Möglichkeit der Ersetzung der Rache durch Zahlung begreif-lich geworden, von selbst; das aber der Stammgenosse, der sich selhst Schmerz zugefügt hatte, deshalb den andoren Geld geben mustte, ist doch noch etwas ganz anderes; es lasst sich nur erklaren, wenn wir uns völlig von der Auffassung durchdringen, dass die Zahlung bloss eine Entschiidigung war für durch Zuthun des Betreffenden entstandenen oder auch nur veranlassten Schmerz. Weil hier von Schuld in unserem Sinne gar nicht die Rede war und nicht die Rede sein konnte, indem der Begriff Schuld in unserem Sinne noch überhaupt nicht aufgetaucht war, war es nur eine kleine Erweiterung der alten Auffassung auch dann Entschiidigung zu fordern, wenn der Stammgenosse auch ohnejedes direktes fremdes Zuthun einfach Kummer hatte: für das Mitleid als eignon Schmerz wollte man entschadigt sein, und selbstvcr-stiindlich durch derjenigen, welcher es jedenfalls wenn auch durch seinen eigenen Schmerz veranlasst hatte.

Die andere Erklarung, dass derjenige, welcher durch seine Nachliissigkeit nicht nur sein sondern zu gleicher Zeit das Blut der Familie vergisst, die Familie schwacht, deshalb seiner Familie einen Ersatz schuldet, ist wohl nicht die richtige, weü diese Zahlung innerhalb der Familie sie doch nicht bcreichern kann, das Blut verschwindet wohl aus der Familie, das Geld küme aber nicht hinoin, sondern wechselte nur seinen Platz in ihr. Auch fügen sich die anderen Erscheinungen, z. B. das Geld fordern der Freunde zum Trost für ihr Mitleid, dieser Erkliirung nicht, wohl aber der unserigen.

Eigentlich sind alle diese uns so höchst sonderbar anmutenden Thatsachen nur die iiusserste Consequenz der ganzen betreffenden

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Auffassung, und diirfen sie uns deshalb nicht liüigor wunder-nohmen; seltsara ist vielmehr, dass dieso Consoquenz, wcnigstens so weit wir in Erfahrung bringen konnten, nur bei einem einzi-gen Volke gezogen war, denn die kurze Notiz über die Maori darf noch nicht zu ihrer vollen Annahme bei diesem Volke führen.

Die Erscheinung dürfte für die Moralpsychologie von grossen Interesse sein, weil sie ein grelles Streiüicht auf die egoïstische Natur des Mitleids wirft; auch in unserer Mitte finden sich wohl nervöse Individuen, welche beim Anblicke fremden Leidens un-geduldig, unwillig, ja dem Leidenden selbst, der unfreiwilligen Ursache ihrer unangenehmen Gefühle, böse worden, und deshalb ungerechter Weise gefiihllos genannt werden, wahrend das sympathische durch die Wahrnehmung fremden Schmerzes entstandene Leiden in ihnen doch gross genug war um entschieden als unan-genehtn empfunden zu werden; nur dass dieses Mitleid weit entfernt von zu activ-syrapathischen, das fremde Leiden auf hebenden Hand-lungen zu führen, bloss wie irgend ein anderos Leiden Abwehr-bewegungen und -massregeln veranlasst (das Bösewerden im letzteren Beispiele), oder gar, wie bei den Goajiro, allein das eigne Leid durch materiellen Genuss aufzuwiegen versucht, und daher eine Entschiidigung von dem urspriinglich Leidenden fordert. Die weitere Untersuchung dieses passiven Mitleides und seiner Bedingungen dem aktiven gegenüber muss der (leider noch nicht bestehenden) Karakterologie vorbehalten bleiben.

Diese merkwürdige Erscheinung erinnert wieder daran, dass tiefere, psychologisch eingehendere Erforschungen des Seelenlebens wilder Völker, selbstverstandlich durch speciell ausgebildete Fach-manner, nicht durch Zooiogen oder Geographen, angestellt, noch vieles unschatzbares und unersetzbares Material für die positive Karakterologie zu Tage fördern müssen.

Und leider sind diese Untersuchungen nur noch so kurze Zeit möglich und wird bald die Gelegenheit zu ihnen unwiederbring-lich vorbei sein. Die Objecte der materiellen Kultur der wilden Völker, welche jetzt endlich emsig gesammolt werden, können nie die Bedeutung jener für die Wissenschaft haben und ausserdem

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sind sie nicht so absolut an das loben bleiben der betreffenden Völkor verbanden, weil sie eben materiell, dauerhaft sind, und doch wird an der psychologischen Durchforschung dioser Völker durch hierzu ausgebildete und beanlagte Forscher nie gedacht! —

Auch für die psychologische ErkUirung der Composition ist ihre extreme Durchfiihrung bei den Goajiro von grosser Bedeutung, weil sie zu bezeugen scheint, dass die Composition inhaltlich nur die Versüssung eines beliebigen Schmerzes bilden könnte, weil hier ja von einem Eachemotiv in unserem Sinne keine Spur besteheu konnte.

Die eigentümliche Sühne, welche der Nationalheld der west-lichen Stiimme an der Torresstrasse und die wilden Eingebornen an der Sunda-Strasse sich selbst auferlegen, nl. die Beschaffung fremder Köpfe, ist jedenfalls nicht leicht zu erkliiren; man könnte geneigt sein sie in der Weise zu deuten, dass diese Schiidigung von Eremden, also in dem wilden Zustande gewiss zugleich von Eeinden, die Schadigung, welche der eigne Stamm erlitten, auf-höbe, gleichsam wett machte; der hierin vorausgesetzte Standpunkt der Auffassung ware aber fast zu öffontlich, zu staatlich möchte ich sagen, weil dann ja nur an die Schadigung der Krafte der Gemeinschaft und ihre Aufhebung durch die Schwachung der Eeinde gedacht wird.

Eine andere Erklarung ware in Übereinstimmung mit der Wilken'schen allgemeinen Erklarung der Schadeljagd: die Beschaffung der fremden Köpfe ware dann ein Mittel den Zorn des Geistes des Ermordeten mit Hilfe der neuen Schutzgötter zu be-kampfen, oder aber in einer anderen Schattirung: durch die Zu-sendung dienender Geister den erzürnten Geist des Ermordeten zu besanftigen. Endlich ware noch möglich, dass nur beabsich-tigt wurde, den durch den Mord entstandenen Schmerz der Gemeinschaft durch die Eroberung von Köpfen, ein stets grosses Glück verursachendes Ereigniss, aufzuheben.

Die möglichen Hypothesen zur Erklarung scheinen hiermit er-schöpft zu sein, doch ist an dieser Stelle ihre weitere Untersuchung unmöglich und verweisen wir nach unserer friiheren Behandlung ahnlicher Etille.

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Von der Wahl zwischon diesen Erklarungsweisen liiingt audi ab, ob wir annehmon diirfen, dass in diesen Fallen die Totung eines Genossen von der ganzen Gemeinschaft als wenigstens verkehrt empfunden wurde, oder bloss als Sohadigung, oder aber durchaus eine Privatsache blieb. Weil wir iiber die sociale Organisation des betreffenden Volkchens an dor Sunde-Strasse und iiber die der Torres-Strasse — Eingebornen zur Zeit, da die Legende entstand, völlig unwissend sind, fehlt uns jede Angabe um hier eine Ent-scheidung zu treffen und uns so der Lösung des obigen Problems von dieser Seite zu niihern.

Was die wenigen Falie betrifft, in welchen Vergeben innerhalb der Familie oder des Stammes veriibt, nur durch eine Ver-mahnung oder ein Aussöhnungsversuch zeitens der Alteston ge-folgt wurden, so sollen diese mehr als Beispiele der quasi-elter-lichen Zucht innerhalb der Geschlechtsgenossenschaft daim als eigentliche staatliche Strafen betrachtet werden, immerhin bilden sie eben als solche schon die Anfange dieser, wie wir in einem spiiteren Abschnitte niiher auszufüliren boffen.

Wir versuchten noch nicht die Frage zu beantworten, ob die Composition zwischen den Familien oder den Individuen eines Stammes früher oder spiiter als die zwischen fremden Gruppen oder Individuen entstand. Wenn man in Betracht zieht, dass lange Zeit in der Familie ein sehr ausgebildeter, itn Stamme ein mit-unter auch weitgehender Communismus herrschte, in sofern also keine Composition aufkommen konnte, und ausserdem, dass die Raubehen mit ihren Aussöhnungen, wie wir sahen, höchst wahr-scheinlich sehr bedeutend für die Entwicklung der Composition, natürlich fehlten, so ist man geneigt anzunehmen, dass die Composition zwischen Stammverwanten eine Nachahmung von der zwischen Stammfremden gewesen. Diese Anuahmo wird noch dadurch be-statigt, das wir bei allen Vólkern, wo wir die Composition der Stammgenossen fanden, auch die der Stammfremden nicht fehlt1).

1

Für die Aht-Indianer siohe: Sproat: S. 153; für die Hüpa: Powers: S. 75; für die Kenayer: Von Wrangell, a. a. O.: S. 110. Bei den anderen scchs Vólkern dürfen wir die Composilion als bekannt annehmen.

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Alles, was wir bis jetzt über die Reaction innerhalb des Stammes erfuhren, sowohl die fast absolute Gleicligiltigkeit den internen Streitigkeiten und Vergehen gegenüber als auch die endlich erfol-gende Ausweisung oder gar Tötung des dem ganzen unertrag-lich werdenden Ruhestörer, beweisen, dass die Vergehen gegen Ordnung und Sitte nur noch als bloss unangenehme Thatsachen aufgefasst wurden, und dass die moralische sowie die discipliniire Betrachtung noch vollstandig fehlen. Die Reactionen sind noch mehr weniger instinctive, impulsive, ohne moralische oder utilistische Absichten.

Erst sehr allmahlig, durch Einwirkung verschiedener Umstande verandert dies und wird die gröss te Umwalzung auf diesem Geblete angebahnt.

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SECHSTER ABSCHNITT.

rgt;io Voi-boroituiig1 lt;lor* «^tuntlicUcu Sti-nfe.

§ 1. Einlcitung.

Die Reactionsform, doren Vorbereitung und allmilhlige Ent-wicklung wir jetzt erforschen wollen, ist die staatliche Strafe, unter welchen Namen wir alle diejenigon Strafen begreifen, welche nicht durch Vorletzte als solche, es sei denn Individuura oder Geschlechtsgenossenschaft, auferlegt werden, sondern durch eine höhero Macht, welche Thater und Verlotzte umfasst, als urtoilendor Richter. Auch ist diese Reaction kein blinder, wilder, massloser Krieg oder Wutausbruch mehr, sondern eine mit mehr weniger Überlegung zugemessone Strafe mit einer bestimmten Absicht; höchst bedeutend zu ihrer Karakterisirung ist auch, dass sie nicht langer die Reaction nach einer Schadigung, Beleidigung oder Gefahrdung, also nach einer bloss thatsachlichen Verletzung ist, sondern nach einem Verbrechen, d. h. dasjenige, welches sie veranlasste, wurde in einem ganz anderen Lichte gesehen, es wurde nicht langer als bloss materiell -unangenehmes Ereigniss empfunden, als physische Beeintrachtigung ohne Weiteres, sondern als wegen des quot;VViderspruchs mit den Stammessitten zu verurtei-lende That, als moralisch schlecht, mit einem Worte als Verbrechen.

Diese tiefgehende Veranderung darf aber nicht bloss, wie so oft geschieht, der Entwicklung grösserer Gemeinwesen, welche mehrere Stamme umfassen und die Isolirung und Selbstiindigkeit

12

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dor Geschlechter aafheben, aoch der Kraftigung der königlichon and datnit der staatlichon Gewalt als eiaer richtenden und zwin-gonden Autoritat zugeschrieben werden, obwohl diese beiden Umstiiade allerdings durchaus nötig waren, vielleicht sogar doch die Hauptbedingungen bildeten. Aber man sollte doch vor Allem auf die weniger auffallenden Vorgange, welche ira Innern jeder Gemeinschaft den Gefiihlscotnplex, welcher der Verletzung sowie dor Eeaction ihre eigentiimliche Inirbung, ihren Gefühlswert gab, umanderten, Acht geben.

Die Zucht, die Discipline fehlten ursprlinglich ganzlich; os konnte also nicht ihren Forderungen entgegen gehandelt werden: disciplinare Vergehon bestanden nicht, also auch keine discipli-ntlren Strafen. — Wie entstanden diese beiden nun allmahlig?

Ihre möglichen Quellen scheinen uns die elterliche Gewalt über die Kinder, die mannliche über dio Frau, die des Meisters über seine Sklaven, die des Führers im Krieg über seine Soldaten zu sein. Wir vermuten, dass diese ersten Ausiibungen einer mit-unter sogar strengen Zucht das Zustandekommen der ersten Anfange einer öffentlichen Zucht und damit einer öffentlichen disci-plinaren Strafe vorboreiten mussten. Die durch staatliche Strafan-drohung zuerhaltende öffentliche Ordnung findet ihr JJrbild in den geregelten Verhaltnissen, welche in den verschiedenen Lebenskreisen durch disciplinare Strafen aufrecht erhalten werden. Auch in diesen Verhaltnissen fehlten ursprünglich die disciplinaren Strafen ganzlich, und weil sie sich hier offenbar zuerst zeigen mussten, beweist dies, dass sie und mit ihnen die Vorstellungen Zucht, Ordnung, Erziehung und Strafandrohung ganzlich abwesend waren.

Wir werden beweisen, dass in den Gebieten, wo sich nach unserer Auffassung die Notwendigkeit, ja die Selbstverstandich-heit der Strafe mit bestimmter, disciplinarer Absicht zuerst auf-drangt, diese früher doch völlig unbekannt war, und als die Folge hiervon, dass sie nicht allgomein-menschlich, sondern be-stimmte Folge bestimmter, nachspürbarer, einmal entstandenor ümstande ist.

Die utilistisch motivirte Strafe hütte also ihre Entstehungszeit gehabt, wiire das Produkt specielier Ümstande. Dass uns dieser

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Gedanko einigermassen schwer fallt, rührt wohl daher, dass wir uns a priori nach oin bischen striiuben audi für die tiofstoingo-wurzelten, mit utisereiu ganzoa Gefühlslebeii innigst verschlun-genen, völlig selbstverstandlich gewordeuon Anschauungcn die Bedingtheit ihres Auftretens und ihres Schwindens durch die Gestaltungen der Gesellschaft, durch die Entwickelungsstufen der verschiedenen dieselbe zusammenstellenden Factoren, anzunehmen. Der Portschritt der sociologischen Forschung und mit ihra die Verbreitung, die Vertiefung und das Exacterwerden des sociologischen Denkens werden dies notwendig bald verandern.

§ 2. Die disciplinare Gcwalt der EUcrn üher die Kinder.

Zweifelsohne tragt das Beispiel, welches die Eltern dom Kinde geben, aber gewiss auch die Erziehung, welche sie ihm zu Teil werden lassen, unendlich viel bei, um wenn nicht den Karakter, so doch die herrschenden Gedankenserien zu bestimmen, welche über das spatere Betragen des Kindes entscheiden. Ueber die Efficacitat der Erziehung in Einzelheiten mag man streiten, gewiss ist, dass ein grosser Unterschied bestehen muss zwischen dem Manne, welcher im Kindesalter erzogen, d. h. durch fremden Willen fortwahrend gerichtet, eingedammt, gestraft wurde, und demjenigen, welcher sich selbst völlig überlassen blieb, keine wenn auch noch so wenig feste Normen eingepragt bekam, den Zusam-menhang zwischen ihrer Übertretung und einer Kasteiung nie kennen lernte. Wie könnten in einer Gemeinschaft solcher nicht erzogener Menschen öffentliche, utilistische Strafen bestehen ? Wie mussten diese dem so völlig unvorbereiteten Geiste absolut unverstandlich bleiben! So lange das Kind keine Vorschriften und keine Prügel erhielt, kannto die Gesellschaft keine Gesetze und keine utilistischen Strafen. Die Erfahrung des Kindes bestimmt auch hierin das Betragen des Mannes1).

1

Die Gedanken- und Gefühls-Associationen im Kindesalter gebildct, sind die starksten und beherrschen das ganze spatere Leben. Binet „Le Fétichisme dans rAraourquot;; S. 40.

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Unsere Frago ist jetzt: welche ist die Behaudlimg, wolche das Kind auf den primitiven Kulturstafen von seinen Eitern erfahrt?

Wuttke sagt hierüber olme Unterschiede zu machen ganz im Allgemeinon folgendes; „das Kind hat keia Recht für sich, sondern ist rein ein Besitztum der Eitern, mit welchem sie machen können, was sie wollen, gegen welches sei keine Pflicht haben. Eine wahre elterliche Liebe gegen das Kind, die über die Liebe der Thiere zu ihren Jungen hinausreicht ist selten; und wenn es ungelegen kommt, sowie wenn es die Eitern nicht mögen, wird es getötet. Die schauderhafte Sitte des Kindermordes (Abtreiben der Frucht, Erzwingen von Fehlgeburten, Verschenken und Verkaufen, Schlach-ten und Essen der Kinder) ist so allgemein, dass dies hinreicht, urn die so haufigen, sentimental idyllischen Tiraden von dem unverdorbenen Leben der Naturvölker völlig zunichte zu machenquot; Schultze schreibt: „bei einem solchen Verhaltniss zwischen Eitern und Kindern kann von Erziehung keine Rede seinquot;1). Wuttke's Sohilderung ist aber zweifelsohne viel zu schwarz, er beachtet nur, dass die Eitern rechtlich zu keiner Elternpflichter-füllung angehalten werden, was bei uns in der Hauptsache doch ebenso der Fall ist; er vergisst aber, dass die wirklichen Verhiilt-nisse zwischen Eitern und Kindern in der Mehrzahl der Falie doch wohl wahrlich nicht die von ihm geschilderten rechtlich möglichen sind. Dass die Liebe der quot;Wilden zu ihren Kindern nicht grosser als die der Tiere zu ihren Jungen, sagt gar wenig, da ja die Kinderliebe der Tiere mitimter eine so herrlich grosse ist. Schultze's Motivirung der Nicht-Erziehung der Kinder durch dieses Ge waits verhiiltuiss ist eine vollends verkehrte. Ware der Vater den Kindern gegenüber bloss ein roher Egoist, so würde er doch wenigstens ihre ihm lastigen Ausschreitungen unterdrücken, mit seiner überlegenen Kraft bestrafen, sie abrichten zu seinen Zwecken, in seinem Dienst benutzen und dazu vorbereiten: eine Erziehung, obwohl vielleicht eine rohe, wüste, selbstsüchtige, impulsive, ware unvermeidlich gewesen.

1

2j F. Schultze, „Der Fetichismus'1: S. 52.

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Anch Maine nimmt den absoluten Gehorsam der Kinder gegen die Eltern an, natürlich als notwendigen Ausfluss des nach seiner Auffassung primitiven Patriarchates in typischer Fassung').

Spencer aber hat auf die Fehler dieser Vorstellung aufmerksam gemacht, und citirt einige Beispiele, dass öfter die Behandlung der Kinder durch die Eltern sogar eine sehr gute und von Er-ziehung und Gehorsam keine Rede gewesen ist1).

Wir glauben aber keine iiberfliissige Arbeit zu verrichten, indem wir die von uns gesammelten Nachrichten über die Erzie-hung der Wilden und das Verhaltniss der Eltern zu ihren Kindern anfiihren um so auf der breit möglichsten Grundlage den Einfluss dieser Thatsachen auf die moralische Erziehung des Volkes zu studiren.

Da die Kinder nicht immer gut behandelt werden und dio Erziehung nicht überall fehlt, wollen wir unsere Beispiele in drei Gruppen einteilen. nl. 1°. die der absoluten Verwöhnung ohne jedwede Erziehung, 2°. die der anfangenden Erziehung ohne oder fast ohne Kasteiung, 3°. die der rohen Behandlung und strengen Erziehung.

I. Die Beispiele der ersten Gruppe. Die Nicht-Er-ziehung und Verwöhnung.

Die Aht-lndianer prügeln ihre Kinder nie und lieben sie gar innig; öfter bringt ein Vater seinen Kindern Sachen mit, welche sich selbst zu entsagen ihm ein wahres Opfer ists).

In Bancroft finden wir zur Karakteristik der Erziehung bei den Navajoes die Erzahlung über einem Manne angeführt, welcher seinen Sohn nicht zu strafen wagte, weil der Knabe sonst eino gute Gelegenheit erspilhen würde ihn mit einem Pfeil zu er-schiessen 2).

Die Kanada-Indianer li'cben ihre Kinder sehr zartlich, prügeln

1

Spencer, Princ. of Sociol' S. 714.

2

BancroftS. 514.

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und zanken ihre Kinder nie aus „um jenen freien und krioge-rischon Geist, welcher die Grundlage ihres Karakters formen soil, nicht zu unterdrückenquot;; sie Termeiden es daher sogar ihren Kindern zu nachdrücklich Eat zu geben

Baegert berichtet von den Eingébornen Californiens, dass die Mutter, gezwungen ihre Nahrung zu suchen, schon am ersten Tage nach der Geburt das Kind bei den alten Frauen zurück-lasst. Die Mutter ist nicht zartlich für die Kinder und nicht traurig, wenn sie sterben; der Vater sieht gar nicht nach ihnen um, so lange sie klein sind. Sobald das Kind selbst Mause und Schlangen fangen kann, ist es fast alsob es keine Eltern mehr hatte. „Die Kinder thun, was ihnen eben gefallt, ohne Furcht vor Küge oder Strafe, wie wild und unartig ihr Betragen auch sein möge. Es ware wünschenswert, dass die Eltern nicht böse würden, wenn die Kinder durch die Missionare kasteit werden die Mütter wurden dann aber toll vor Wut. „Die Folge ist, dass die Kinder ihren eigenen Neigungen ohne Rückhalt folgen und alle schlechte Sitten und Handlungen ihrer Gleichen oder der alteren Leute nachahmen, ohne die geringste Furcht je durch ihre Vater oder Mütter zurechtgewiesen zu werden, und wenn diese sie auch zufallig bei der Ausführung der schlechtesten Absichten ertappen würden.quot; Auch wenn sie tagelang wegblei-ben, fragt die Mutter nicht mal nach ihnen 1).

Yon den Lonisiana-lndianern heisst es: „dieKinderehrenihre Eltern gar wenig; die Viiter lassen sich durch ihre Kinder schlagen, weil ihre Kinder wenn sie dieselben kasteiten, nach ihrer Mei-ning zu furchtsam sein und keine guten Krieger abgeben würden 2).

Die Macusi-lndianer geben ihren Knaben im Schwimmen, Jagen, Anfertigen von Waifen, u. s. w., den Madchcn in den Künsten des Haushaltes Unterricht. „Strafen wie überhaupt Züch-tigungen, kennt der Indianer nicht, denn nur der Hund, nicht der Macusi bedarf der Schlage 3).

1

Baegert, Smiths. Inst. Ann. Rep. 1863: S. 368, 369,

2

Hennepin i S. 53.

3

R. Schoraburgk 4: S. 315.

4

Raynal': S. 22.

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Auch die Arawak sind verliebt in ihre Kinder, welche nur sehr selten gestraft werden; die Kinder aber haben nur wenig Ehrfurcht vor ihren Eltern, speciell der Sohn nicht vor der Mutter, der Knabe wird früh an Rudern, Fischen und Jagen ge-wöhnt, die Madchen helfen schon bald ihrer Mutter1).

Die Kinder der Warraus haben schon sehr bald alle Kennt-nisse, welche ihre Eltern besitzen. „Das Kind wird eigentlich von dom Vater nur wenig beachtet, von der Mutter dagegen fast affisch geliebt, sie schenen sich beide gleich stark vor körperlichen Züchtigungen der Kinder und lassen selbst grössere Fehler und Vergehen derselben ungestraftquot; 2).

Die Kinder der Insel-Caraiben gehorchen nicht einmal ihren Vatern, und daher giebt der Vater sich auch nicht die vergeb-liche Mühe ihnen etwas zu befehlen; die Frauen sorgen sehr sorgfaltig für ihre Kinder; vom vierten oder fünften Jahre etwa an geht der Knabe mehr mit dein Vater, das Madchen mehr mit der Mutter; eine eigentliche Erziehung erhalten sie nicht, nur praktische Sachen werden ihnen gelehrts).

Die Knaben der Araucanier kennen keinen Zwang, sie reden über Alles mit, sind ausserordentlich frech, durch ihre Eltern hierzu ermutigt in der Absicht dadurch ihren Unabhangigkeits-sinn zu starken. Die Eltern strafen die Knaben nie, weil sie die Ziichtigung als erniedrigend betrachten und für geeignet halten den künftigen Mann kindisch, zur Erfüllung der Pllichten eines Kriegers unfahig zu raachen 3).

Bei den Yuracarès werden die Kinder zwar durch die Vater nicht verwöhnt, weil diese ihre Frauen und Kinder fortwahrend misshandeln, doch sind die Mütter, nachdem sie öfter dio Hiilfte ihrer Kinder bei der Geburt getötet haben, die Sklaven der

1

Brett: S. 102.

2

R. Schomburgk '; S. 167.

3

Smith: S. 201. D'OrbignyS. 404; die Kinder kennen keinc Unterworfenhcit gegen den Vater.

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Übrigbleibonden. Eigentliche Eatschliigo und Zurechtweisungen orhalten die Kinder nie1).

Die Fatagonier oder Tehuëlchen erlauben den Kindern Alles: dieselben dürfen für ibre Spiele Alles herbeischleppen, was sie nur irgendwie wünschen; sie reiten die besten Pferde und werden für schlecbtes Betragen nie zurechtgewiesen !!). Ein alter Be-obachter sagt: „die Eltern sind masslos zartlich für ibre Kinder; niemals züchtigen oder verweisen sie dieselben, obwohl sie von ihnea mit der grössten Frecbbeit behandelt werden. Wenn sie in einem Augenblicke des Jahzornes die Kinder einmal gescblagen hatten, würden sie, wenn rubiger, gleich ein Eest angeriebtet haben utn sicb mit den Kindern wieder auszusöhnen. Der Vater spricht seinen Sobn mit Sie an, der Sobn aber duzt ibn 2).

quot;Wieder ein anderer Beobachter erzablt folgenden sebr be-zeichnenden Zug; wer einen Vater, welcher abzureisen beab-sicbtigt, zurückhalten will, nimmt dessen Kind, bebauptet sicb nicht von ibm trennen zu können, der Vater bleibt dann, höchst geschmeicbelt, dass sein Kind so sehr geliebt wird3).

Die Mataguayos erkennen kein Gesetz. Der Sohn gehoroht seinen Eltern nur, wenn es ihm gefallt4).

Die italmenschen Eltern haben ibre Kinder leidenschaftlich lieb; die Kinder aber beschirapfen die Eltern, fürchten sie gar nicht und gehorcben ihnen nie; „es wird ihnen daher weder befohlen noch werden sie mit Worten oder Schlagen jemals gezüchtigt, das Kind nimmt sicb, was er gerade wünscht; der Sohn sagt don Eltern keine Sylbe, wenn er sich verheiraten willquot;

1

D'Orbigny S. 359, 3C0 und S. 192: „la moindrcremonlrance serail regardóe comme un crime.quot;

2

Charlevoixquot;: S. 148.

3

Falkner: S. 127.

4

Thouar: S. 56. D'Orbigny (Erster Band, S. 192) sagt überhaupt von den südamerikanischen Vólkern: „les enfans sont èlevés avec une tendre sollicitude: les mères les allaitent deux on trois ans, et leur prodiguent des soins minitieux; plus tard, elles deviennent leurs esclaves, supportent tous leurs caprices, sans jamais leur adresser de reproches. Le póre en fait autant.quot; Siehe a. a. O. S. 25.

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Der gute alte Wahrnehmer Crantz spricht folgendermassen übor dio Grörilander seiner Zeit: „die Kinder werden ohne irgend wolcho Zucht oder strenge Verweise oder Priigel von der Seite ihrer Eltern grossgebracht; es ist aber auch nicht nötig, weil sie sehr artig sind und der Grönliinder überhaupt nichts gezwungen thut, sondern lieber stirbt. Wenn die Mutter mal ungeduldig wird und das Kind haut, wird der Vater böse, namentlich wenn das geprügolte Kind ein Sohn ist, welcher von seiner Geburt an ais der künftige Heer der Familie betrachtet wird. Je iilter die Kinder sind, je leichter sind sie zu ienken; grose Unart ist gar selten; sie gehorchen gern, doch wollen als Freunde behandelt werden und frei ihre Meinung sagen. Der Knabe lernt in seinem zehnten Jahre fischen, im fünfzehnten fiingt er den ersten See-hund; dann wird ein Fest gefeiert und beginnen die Frauen über ihn zu denken. Die Miidchen thun bis zum vierzebnten Jahre nichts als spielen, plaudorn. Wasser holen und die kleinen Kinder warten, dann aber fangen sie allmahlig an Frauenarbeit zu verrichten. Die Liebe der Eltern zu den Kindern ist sehr gross, die Mutter lasst sie nie aus ihren Augen gehenquot; !).

Der jüngste Beobachter dieses Volkes sagt: sie sind verliebt in ihre Kinder, namentlich in die Knaben, welche als die künftigen Ernahrer der Familie betrachtet werden. Sie werden selten, wenn überhaupt gestraft; ich börte sogar nie einen Eskimo unfreundlich zu seinem Kinde sprechen. Die Kinder sind sehr folgsam und zanken nie; vielleicht liisst sich dies aus ihrem Temperament und aus ihrom fortwiihrenden mit der Mutter Zusammensein erkliiren, welche sich dem Kinde völliger als in Europa widmet, z. B. stillt sie es lange Zeit und tragt es immer auf dem Kücken !!).

Egede behauptet entschieden, dass die Grönlander ihre Kinder nie strafen 8).

Kay sagt von den Inyu vom Barrow-Kap, die er langere Zeit beobachtete: nie wurde ein Kind geschlagen; folgsainere und

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bessere Kinder giebt es auf der Welt nicht; sie thaten nieetwas Böses, sondern hielfen, wo sie nur konnten. Sie wurden in zart-lichster Weise versorgt und nie durch ihre EItern bestraft; bis zum vierten oder fünften Jahre werden sie, namentlich die Kna-ben, durch die Mutter gestillt

Von den Innuit Alaska's wird uns berichtet, das die Manner ihre Kinder gut behandeln und nie strafen, wozu auch kein Be-dürfniss vorliegt, weil die Kinder gehorsam und artig sind 1).

Von den Dieri erzahlt Gason: „die Kinder werden nie geprii-gelt und wenn eine Mutter einmal dieses Gesetz übertrat, wurde sie wieder von ihrem Manne durchgehauenquot;, und er fügt spater noch hinzu: „die Kinder werden nie gestraftquot;8).

Lumholtz berichtet ausführlich über die Kinder der Queens-lander: „sie sind durchschnittlich nicht so schlecht wie man erwarten solite, wenn man ihre Erziehung in Betracht zieht, welche ihren quot;Willen nie bandigt. Die Mutter ist immer narrisch auf ihre Kinder und ich bewunderte oft ihre Geduld mit ihnen. Wenn das Kind schreit, wird sie vielleicht mal böse, doch nie wird sie sich selbst erlauben es zu schlagen. Die Kinder werden nie gezüchtigt, weder durch den Vater noch durch die Mutter; die EItern finden es zwecklos kleine Kinder zu priigeln, weil sie noch nicht gross genug sind. Auch der Vater ist sehr gut für seine Kinder, namentlich für die Knaben; er spielt mit ihnen und lehrt sie den Bumerang werfen. „Die Knaben wachsen in unbeschriinkter Freiheit auf und werden nie bestraft.quot; Schon in dem Alter von neun Jahren dürfen die Knaben mit auf die Jagd gehen. Ganz kleine Knaben werden eigentlich schon als erwachsene Manner behandelt2).

Die EItern am Moreton-Bai in Queensland sind völlig in ihre Kinder verliebt; der Gedanke ein Kind zu priigeln oder ihm nicht in jeder wilden Neigung nachzugeben ist den Wilden schrecklich 6).

r

1

Gason in Curr J: S. 47, 53.

2

Lumholtz: S. 193.

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„lm Kurnai-Stanime ist das Kind eiti Gegenstand der Liebe und des Stolzes seiner Eitern. Nie schlagen sie ein Kind oder bohandeln sie es grausam, bei detn Tode eines Kindes weint die ganze Horde in tiefster Traurigkeit mit. „Die Kinder sind fast immer unter der Aufsicht der Mutter. Nach erreichter Pubertat gelten sie nicht mehr als Kinder und nehmen sie ihro Stelle in der Horde ein. Nach der Initiation bilden die jungen Miinner nicht langer einen Teil der vaterlichen und mütterlichen Gruppe, sondern leben sie in ihrem eignen Lagerquot;

Meyer sagt über die Kinder der Encounter-Bai-Eingébornen Süd-Australiens, dass der Knabe gleich nachdem er im fünften oder sechsten Jahre entwöhnt ist, schon seinen Vater auf dessen Zü-gen begleitet, und von diesen in Allem ünterricht erhiilt; er ist daher sehr bald unanhangig und „es giebt keinen Menschen, welcher ihn beherrschen kann, die Autoritat der Eitern beruht nur auf dem Aberglauben, welchen sie ihm in dor Jugend eingepragt haben, nl. dass die Übertretung gewisser Verbote auf übernatür-lichem Wege durch Krankheiten gefolgt wird 1).

Kubary berichtet über die Mortloclc-lnsulaner: „die Kinder werden sehr geliebt, ihrer Erziehung aber fast gar koine Auf-werksamheit gewidmet; sie wachsen auf wie sie wollen.quot; Die Eitern leben nur mit den sehr kleinen Kindern zusammen, Ge-schwister spielen bloss in der ersten Jugend mit einander; mit seinem siebenten Jahre verkehrt der Knabe fast nur mehr in mannlicher Gesellschaft und spielt nur noch mit nicht stammver-wanten Madchen. Die Mutter fürchtet ihre verwöhnten Söhne2).

Die Kingsmill-lnsulaner werden freundlich und liebevoll für ihre Kinder genannt; sie geben ihnen in Allem nach, züchtigen sie nie, auch nicht für das frechste, leidenschaftlichsto Betragen, auch dann sprechen sie nur in don siinftesten, freundlichsten Worten zu ihnen 3).

1

Meyer, in Woods: S. 187.

2

Kubary, Mortlock: S. 261.

3

Wilkos6; S. 96.

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Die Aïno prügeln ihre Kinder nie

Die Pelau-lnsulaner sind tötlich in ihre Kinder verliebt und strafen dieselben nie; „der Sohn wird bald sich selbst und dem gemeinschaftlichen Leben mit seinen Gefahrten überlassenquot; 1).

Auf den Loyalitlitsinseln und den Hehriclen straft man die Kinder nichts).

Auf den Torresinseln herrscht grosse Zartlichkeit gegen die Kinder, welche die Vater auf den Armen herbei trugen um ihnen das fremde Schiff zu zeigen 2).

„Die Kinder werden von den Kianganen im wahrsten Sinne des Wortes verzogen. Man liisst sie alles thun, was ihnen be-liebt, ja die Eltern lassen sich sogar von ihren Rangen thatlich bedrohen, ohne sie zu züchtigen. Wer seine Kinder schlage, wiirde von seinen Stammesgenossen sehr schief angesehen werden. Die grenzenlose Liebe zu seinen Kindern ist ein hervorspringender Zug im Characterbilde des Kianganenquot; 3).

Von den See-Dajaken berichtet Spenser St. John: „je unartiger und liistiger die Knaben in ihrer Jugend sind, desto grössere Preude gewiihren sie ihren Eltern. Die Bemerkung : „er ist sehr unartigquot; enthalt das grösste Lob. Sie geben ihnen in Allem nach, und zu Hause willigen sie alle ihre Wünsche in der ausgedehn-testen Weise ein. Wenn die Eltern ihre Kinder licbhaben, so erwie-dern dieselben diese Liebe mit der grössten Innigkeit. Beispiele sind vorgekommen, dass ein Kind tief traurig über die Vorwürfe seines Vaters, im Geheimen Gift nahm und sich tötetequot; 6).

Die Kinder der Karens werden nicht erzogen und nichts wird gethan um ihren Karakter zu bilden; sie sind furchtbar unartig, eigensinnig und unfolgsam 4).

1

Kubary, Pelaui S. 50.

2

Waitz-Gerland quot;: S. 637.

3

Spenser St. John 5: S. 49.

4

Mason, 1866: S. 12,

Low (S. 107) beslatigt Spenser's Angaben. Weiter fanden wir noch bei den Harxhal-Instdanvrn (Hernsheim: S. 40) die vollige Freiheit der Kinder, auf Emjano

5

Von Siebold: S. 11.

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In allen zwei und dreissig Fallen werden die Kinder von ihren Eltern geliebt oder vernachlassigt, allerdings in der über-grossen Mehrzahl der Falie ziirtlich geliebt und verhatschelt, ohne dass sich audi nur eine Spur von irgend einer Er-ziehung fiinde.

Ohwohl wir nur die deutlichsten Berichte mitteilten, könnte man vielleioht doch geneigt sein die Zahl der angeführten etwas gross zu finden, wir glauben aber, dass die verschieden ausge-drückten Berichte die Sache in ein besseres Licht stellen und den Leser befahigen durchaus selbstandig zu urteilen, weil er nur in dieser Weise alle die Schattirungen der Erscheinung wahr-nehmen kann.

quot;Wir lassen jetzt einige Übergangsformen folgen, wo sich zwar noch keine ausgebildete hilusliche Zucht findet, aber doch einige Spuren einer Eeaction der Eltern, im Zorn, bei besonderer Reizung, in speziellen Fallen, oder aber vor Allem wo die Eltern den Kinderen wenigstens weise Lehren vorhalten, sie sittlich in bestimmter Richting erziehen wollen, wenn aucli diese Erziehung noch nicht durch Strafen bekraftigt, zu kelner eigentlichen Zucht erhoben wird. Diese Beispiele enthalten also zum Teil noch sehr wichtige Beitrage zur vorigen Gruppe.

11. Die Beispiele der zweiten Gruppe: die anfan-gendc Erziehung ohne oder fast ohne Kasteiung.

Die Mandan-lndianer lieben ihre Kinder leidenschaftlich. „Kinderzucht existirt übrigens nicht, denn die Kinder können thun und lassen, was sie wollen, und Niemand sagt ihnen etwas. Man sucht auf alle Weisen die Selbstandigkeit und den eigenen

sehr grosse Liebe für dieselben (Walland: S. 105), auf Serang ihre sehr guto Ce-handlung (Riedel, Kassen: S. 102), auf den Mentawei-Insein sehr sanfte Erziehung ohne jeden Zwang (Rosenberg, Mal. Arch.: S. 199), bei den Tchiylit-Innuit nicmals Strafen (Petitot: S. 151), bei den Tuski die absolute Verwöhaung der Kinder (Hooper; S. 201; Kennan: S. 150), bei den Coroados die grösstc Verwöhnung und daher furchtbare Frechheit der Kinder (Spix und Martius: S. 380), beira Lincoln-Stamme in Australien die grösste Liebe doch wenig Sorgfalt für dieselben (Woods; S. 225), bei den Siid-Aualraliern ebenso die beste Behandlung ohne alle Strafen (Angas S. 94).

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190

Willon der Kaaben zu erwecken. Sagt die Mutter einem solchen etvvas, so schlagt er sie vielleiclit in 's Gesicht oder tritt mit dem Fusse nach ihr, ja zuweilea selbst nach seinem Vater. Letzterer senkt alsdann vielleicht den Kopf und sagt: „dies wird dereinst ein tüchtiger Krieger werden.quot; Wenn es aber einem Sohne im Traume offenbart wird, dass er nur glücklich werden kann, wenn er Bardoche (ein als Frau gekleideter Mann, welcher Frauen-arbeit verrichtet) wird, so versacht der Vater mit Geschenken und Schlagen ihn davon zurückzuhalten; gewöhnlich ist dies aber vergeblich i).

Von den Apachen heisst es in Bancroft: jeder Vater übtunbe-schrankte gewalt über seine Kinder bis zum Alter der Pubertat. Weibliche Kinder werden von ihren Müttern schlecht versorgt, weil sie nur von einem indirekten Nutzen für den Stamm sind. Die Knaben lemen schon früh den Gebrauch der Waffen und ihre Vorzüge vor den Madchen, indem sie selten oder nie gestraft werden 1).

Die Huronen züchtigen die Kinder nie, weil sie erst noch ohne Vernunft und dagegen spilter freie Meister ihrer eigenen Hand-lungen sind. Die Mutter sorgt sehr gewissenhaft und zartlich für das Kind, solange es saugt, dann aber wird es völlig sich selbst über-lassen, weil sie dies besser erachten. Im Allgemeinen sind die Eltern orstaunlich gut für die Kinder, welche oft sehr roh gegen sie sind. Durch die Erzahlung der Thaten der Ahnen werden die Grundsatze der Ehre ihnen eingepragt. Thranen und flehende Bitten sollen die Kinder verbessern, Drohungen nie; diese würden keinen Eindruck machen, weil das Kind sich frei fühlt8).

Die Potawatomi geben auf die Erziehung ihrer Söhne genau Acht, damit diese gute Jager und kluge Mitglieder der Volks-versammlung werden. Taglich belehrt der Vater den Sohn über die Überlieferungen, Gesetze und Ceremonien des Stammes; auch wird sehr darauf geachtet, dass die Knaben sich abhiirten. Die

1

Bancroft1: 508, 511, 514.

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191

Eltern gebrauchen keinen Zwang um die Kinder gehorsam zu machen, doch gelingt es ihnen gcwöhnlicli einen grossen Einfluss auf sie za erhalten, indem sie ihnen Furcht vor dera Zorn des grossen Geistes einflössen, welcher ihnen auf der Jagd und ira Kriege allen Erfolg enthalten kann. Ein anderes Erziehungsmittel ist die Einwirking auf ihre Ehrsucht. Eine sonderbare Strafe, welche bisweilen auferlegt wird, besteht darin, dass ihre Gesichter mit verkohltem Holze so lange taglich geschwarzt werden, bis das Holz ganz verzehrt ist. Den Söhnen wird ein fester Glaube an den grossen Geist eingepriigt, welcher jeder Schmerz zu lindern bestrebt sein soli

Die Comanchen strafen ihre Kuaben fast nie; diese dürfen sich wider ihre Eltern auflehnen, welche sie nur rait Erlaubniss des Stammes zu ziichtigen wagen. Die jungen Leute zeigen aber den patriarchalischen Hiiuptern des Stammes grosse Ehrfurcht1).

Bei den Omawhaw werden die Madchen von der Mutter strenge gehalten; sind sie widerspenstig, so schlagt diese sie auf den Kopf und den Rücken; der Vater thut dies fast nie. Die Mutter giebt auch genau Acht auf die Keuschheit der Madchen. Die Knaben aber sind völlig frei; nur wenn sie sich gar zu fiirch-terlich schlecht betragen, bekommen sie einen Verweis, bald aber wieder gute Worte. Der Knabe gehorcht nur, wenn sein Stolz es fordert. Ein Knabe schoss einmal im Zorne seiner Mutter einen Pfeil in das Bein, sie pries ihn darauf als einen künstigen grossen Krieger. Mit seinem zwölften Jahre hat der Knabe alle Lehren iiber die Kunst des Gefechtes erhalten und ist er Krieger geworden 2).

Ein sehr guter Beobachter sagt von den Dacotah: die Prauen sind die Sklavinnen ihrer Enkel, welche sie mit dem grössten Genusse erziehen, und welchen sie weise Lehren geben und gute Grundsatze einpragen. Ein Vater schlug seinen Uistigen Sohn mit einem Stocke, seine Mutter nahm es aber so übel und zog es sich so sehr zu Herzen, dass sie sich tötete. Die kleinen Knaben

1

BancroftS. 514. Schoolcraftquot;: S. 132.

2

James; S, 239—21.

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werden schon friih daran gewöhnt Wespen anzufallen um sich an Schmerz zu gewöhnen. Die Kinder stehlen fast alle Feldfriichte, wenn sie noch halbreif sind. Bisweilen, aber sehr selten, schlagen die Kinder ihre Eltern, die Strafe ist dann gewöhnlich bloss ein Schlag zurück

Ein anderer Beobachter sagt: eine systematische Erziehung der Kinder in den moralischen und religiösen Überlieferungen giebt es nicht, wohl eine systematische „trainingquot; in der Abhartung, Jagd u. s. w. Nie werden Ziichtigungen zu Hilfe gezogen; die Kinder werden nie gepriigelt; mit der einzigen Ausnahme, dass sie bisweilen mit kaltem Wasser übergossen werden, damit sie morgens früh aufstehen, werden nie autoritare Massregeln ange-want, welche sie Alle als grausam und unnatürlich betrachten. Ihro Verliebtkeit in ihre Kinder ist ausserordentlich, vor Allem die der Mutter in ihre Töchterchen; diese geben sich selbst alle Mühen um sie ihren Töchtern zu sparen; die Töchter aber machen sich nicht viel daraus, wahrscheinlich weil sie bereit sind dieselbon Mühen für ihre eigenen Kinder zu bestehen, wenn diese sie erfordern 2).

Der Zweck der Erziehung bei den Ojïbway ist gute Jager und Krieger zu bilden: den Kindern werden Geschichten erzahlt, welche dazu aufwecken, und in dieser Absicht werden ihnen auch die religiösen Lieder und Ceremonien gelehrt; die alten Manner erziihlen ihnen grosse Wunder von den Medicinen und vom langen Fasten, lehren, dass sie gastfrei, würdig, gut für die Alten und bescheiden in deren Gegenwart sein sollen; os wird aber nicht darauf geachtet, ob diese Lehren nun auch befolgt werden. Eine durch Strafen bekriiftigte Zucht giebt es nicht, und so wachsen die Kinder ungezügelt auf und werden sie eigen-sinnig und den Eltern ungehorsam. Selten oder nie werden sie gestraft, ausgenommen böse Blicke und ein Paar böse Wortes).

Ahnlich sagt Long: „Die Ojibway versuchen in den Kindern

1) Eastmau: S. 46, 47, 50. Schoolcraft, Hist.11: S. 191, 125.

2) Keating S, 421.

3) Jones; S. 04—67.

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von dor zartesten Jugend an den Geist der Unabhaugigkeit zu erweeken; nio werden die Kinder geprilgelt oder ausgezankt, damit die kriogerische Geistesvorfassung, wel oho ihr spiiteres Leben und ihren Karakter zieren soil, nur nicht geschwacht werde. Bei joder Veranlassung' vermeiden sie allen Zwang, der die Freiheit, mit welcher sie wünschen, dass ihre Söhno einst denken und handeln werden, beeiotriichtigen könnte. Wenn ein Kind stirbt, wird es Monate lang heftig beweint

Merkwürdigerweise stehen aber gegenüber diese zwei überein-stimmenden Zeugnisse zwei andere. Keating behauptet, dass die Kinder öfter roh gestraft werden1), und Maximilian Zu Wied, jodenfalls oin sehr guter Beobachter, sagt, dass die Ojibways sehr gute Kinderzucht iiben und die Kinder tiichtig Priigel bekommen, wenn sie unartig sind, sogar nicht nur von den eigenen Eltern, sonderu audi von anderen alteren Leuten 2).

Es liisst sich dieter Widerspruch nur dadurch aufheben, dass wir annehmen, die von don letztoren Forschern beobachteten Ob-jibway bildeten einen fortgeschrittoneren Teil dieses Volkes; zu dieser Annahme berechtigt uns einigermassen die Thatsache, dass in der moralischen Erziehung, wie sie Jones schildert, doch jedenfalls schon Keime der strengen Zucht, welche Zu Wied vorfand, lagen.

Die Kenistenos, ein anderer Zweig der Algonkin, sind iiber-trieben mild fiir ihre Kinder. Dor Vater versucht fortwiihrend die Knaben in alle vorbereitende Kenntnisse zur Jagd, Fischfang, Krieg u. s. w. ein zuweihen; die Mutter fiihrt die Tochter in den Haushalt ein. Dor Gatte scheint koinen Unterschied zwischen den Kindern seiner Frau zu machen, obwohl sie verschiedene Vater haben mogen ^).

Ueber die Tlinket berichtct Krauso: „die kleinen Kinder werden von don Eltern liebevoll, ja sogar ziirtlich behandelt. Niemals

1

Keating3: S. 153.

2

Zu Wied, Noid-Am. 2; S. 240.

3

Long; S. 60.

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194

sahon wir, dass sie Schlage erhielten, und nur selten vernahmen wir ein rauhes Wort, das sie zurechtwies. Weniaminow giebtan, dass körperliche Züchtigungoti nur dann stattfanden, wenn die Kinder sich weigerten, im Winter ins kalte Wasser zu gehen. Dann würden sie durch Rutenschlage bestraft, welche aber nicht der Vater, sondern der Oheim auszuteilen hatte. Die heranwachsen-den Knaben aber werden, namentiich was Kleidung und Nahrung anbetrifft, sehr kurz gehalten. Sie müssen den Eltern und ganz besonders auch dem Oheim mütterlicherseits, zu dem sie dem Gesetz der Erbfolge nach fast in einem naheren Verhiiltniss stehen, wie zu dem eigenen Vater, unbedingten Gehorsam leisten und ohne Anspruch auf Entschadigung die ihnen aufgetragenen Ar-beiten verrichten. — Selbst wenn sie erwachsen sind, beugen sie sich vor der Autoritat des Familienoberhauptes. — Die Tha-tigkeit der einzelnen Glieder eines Haushaltes ist durch Oewohn-heit und Sitte geregelt; auch die Kinder müssen ihre Krafte der Gemeinschaft widmen, die Knaben als Gehülfen des Vaters, der sie frühzeitig in allen Künsten und Fertigkeiten des Mannes un-terweist, die Madchen durch Unterstützung der Mutter im Haus-haltequot;1). Zum Teil wird dies noch durch Dall bestiitigt: „die Tlinket betrachten die körperliche Strafe als eine grosse Schande und züchtigen nur das Kind, welches weigert sein tagliches Bad zu nehmenquot; s).

Bei den Festland- Caraibcn wird den Kindern gar keine Ehrfurcht vor den Eltern gelehrt; die Knaben lieben sie aber und rachen sie; eine moraliche Erziehung erhalten die Kinder von den Eltern nicht, welche ihnen nicht zu befehlen und keinen Verweis zu geben wagen aus Furcht spater durch dieselben getötet zu werden. Die Eltern waren froh, als die Missionaire den Kindern Gehorsam lehrten, und von diesen gezwungen ziichtigten sie die Kinder gelassen und derbs).

„Obwohl die Guana gar keine Autoritat über ihre Kinder aus-

1

Krause: S. 161, 160.

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übon, welche keinerlei Arbeit verrichten, bis sio sich verebelicben, kann man doch beobachten, wie sie ihnen bisweilen einen Ver-weis mit einigen Ohrfeigen geben, um ihren Frech- und Unver-schamtheiten ein Ende zu mackenquot; 1).

Bis die Knaben der Guaycuru mit ihrem sechszehnten Jahre rot gemalt werden, einen Gürtel und ein Haarnetz bekonimen, werden sie in grosser Abhangigkeit gehalten und bat Jeder das Eecht ihnen alles Mögliche zu befehlen, Diese Abhangigkeit gewöhnt die Knaben schon frühe an den Krieg, die Madchen an die Arbeit, doch ist von einer vernünftigen und moralischen Erziehung keine Rede; man denkt gar nicht daran ihr Herz oder ihren Geist zu bilden. Auch flösst man ihnen weder Achtung noch Liebe zu ihren Eltern ein; ungestraft treiben sie die Frechheit sogar so weit, dass sie ihre Eltern schlagen, wenn sie nur die Kraft dazu haben 2). Auch Southey sagt, dass die Kinder ihren Eltern nicht gehorchen und sie nicht achten, obwohl sie alle anderen Mitglieder des Stammes zu achten und ihnen zu gehorchen gelernt haben. Mit dem sechszehnten Jahre aber wird der Knabe nach einer sehr peinlichen Probe Soldat8).

Von den Tupi berichtet ein alter Zeuge folgende merkwürdige Handlungsweise: bisweilen spaziert ein Hauptling ira frühen Morgen durch die Hutten und kratzt die Füsse der Kinder mit einem Fischzahn, damit die Eltern ihnen mit dem so erhaltenen Schrecken drohen können. Southey giebt eine nur etwas veran-derte Version: die Eltern kratzen in der Nacht ihre Kinder mit einem Fischzahn, vorgebend, dass es der böse Geist gewesen, um nachher mit ihm drohen zu können 3). Die Kinder gehorchen den Alten. Die Knaben sind übrigens schon früh selbstündig, indem sie bald jagen lernen 6).

Zu Wied berichtet Folgendes über die Botocuden: weil die Mutter zu sehr mit Arbeit überhauft ist, wird das Kind sehr

1

Azara 1: S. 98.

2

Southey 3; S. 387.

3

Southey 1: 238.

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bald sich selbst iiberlassen und erhiilt keino Erziehung; daher ist die Freiheit von friihester Jugond an ihr Lebensolement. Einigermassen hiermit im Widerspruch scheint es zu sein, dass der Yater als der Stürkere auch seine Kinder fiir sich arbeiten lasst. Die Eltern begünstigen die Übungen der jungen Knaben im Bogenschiessen. Solange die Kinder klein sind, werden sie jedenfalls zartlich geliebt und gut behandelt; im Allgemeinen behandeln die Botocuden dieselben gutraütig, d. h. sie lassen ihnen immer ihren Willen, nur ihr Schreien macht sie ungedul-dig; alsdann sieht man wohl, dass sie dieselben beim Arm fassen und weit fortschleudern, auch wohl mit der Hand oder einem Stocke schlagen. Auch strafen die Eltern die Kinder, wenn diese Thon essen

Ueber die Frobisher-Bai-lnnuit erfahren wir durch Hall: die Eltern lieben ihre Kinder sehr und diese sind nur höchst selten unfolgsam. Nie aber geben die Eltern ihnen eine physische Züch-tigung; wenn ein Kind einmal wütend wird und Böses verübt, so spricht, als einzige Strafe, die Mutter erst wieder mit ihm, wenn es sich beruhigt hat. Und diese Methode scheint Erfolg zu haben 1).

Bei den Aleuten findet sich eine gar grosse Kinderliebe, und daneben eine ebenso grosse Elternliebe; das Kind ist nie ab-sichtlich unartig und sehr gut fiir die alten Eltern, doch op-fern dieselben den Kindern Alles, schenken ihnen das Schönste was sie haben. Nie werden die Kinder körperlich gestraft. Wenn sie aber fast nackt oder kalt und hungrig sind, tröstet sie die Mutter lakonisch und lasst sie ruhig warten2). Den Kindern wurde gelehrt freundlich zu einander, nicht selbst-süchtig, kühn bei feindlichen Überfallen zu sein, den Tod zu verachten, heroïsch die Verwanten zu rachen u. s. w. Dor Yater, aber doch vor Allem der Onkel lehrt den Knaben die Überliefe-rungen des Stammes3).

1

HallS. 314.

2

Weniaminow in Von Wrangell; S. 191, 206, 208, 211.

3

Petroff: S. 155, 156.

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197

Von den west-australisclien Eingehornen am Moore-Flusse wird uns erzahlt, dass der Ingna, welcher die Rache durch Zauber vollzieht, bei den Kindern mim-mie heisst, und ihnen als schwar-zer Mann mit langen Ohren dient1). Es doutet dies offenbar auf eine Art Erziehung, wie bei don Tupi.

Bei den Tunyuscn übt der Vator militarische Disciplin über seine Kinder aus, welche aber fast nie gezüchtigt werden 2).

Die Fidschier scheinen völlig in die Kinder, welchen sie zu lebon gestatteten, verliebt zu sein; dlo hausliche Zucht ist unwe-sentlicb, ihre scheinbaren Fesseln werden leicht durchbrochen; die Kinder stroifen nach freior Willkür horum und sind bald unabhangig von ihren Eltern, welche ihnen nur zu tanzen, zu pflanzen und zu kampfen lehren. Zum Hasse und zur Racho für orlittene Beleidigungen werden sie angehalten. Die Knaben werden zwischen dom siebenten und zwölften Jahre beschnitten, gowöhnlich nach dom Tode eines grossen Hauptlings, unter Be-gleitung von rohen Spielen ; sie leben hernach in einem offentliohen Hause bis zu ihrem zwanzigsten Jahre, und sind all die Zeit über für die Frauen tabu. Vor dor Beschneidung sind die Knaben unrein und dürfen einem Hauptling keine Nahrung bringen. Eine der ersten Lehren, welche dom Kinde gegeben werden, ist die, seine Mutter zu schlagen, dies zu unterlassen wiirde fürchten machen, dass er einon feigen Karakter habe. Rache und Hass werden ihnen früh gelelirt. Williams meint in der Polygamie die Ursache zu finden, dass die Kinder fast gar keine Erziehung erhalten. Bisweilen werden die Eltern zwar wütend, doch das Kind bloibt starrsinnig. Ein Erziehungsmittol, welches wir schon einigemale antrafen, findet sich mitunter auch hier; auf don grosseren Insein werden wüst verzerrte Abbildungen von mensch-lichen Gestalten gobraucht um die Kinder zu erschrechen und so zur Ruhe zu bringen 8). Waterhouse fügt noch hinzu, dass die Eltern zur Erziehung der Kinder ihnen phantastische Geschichtcn

1

Oldfield: S. 229.

2

Von Middcndorf: S. 1609.

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erzahlen, in welchen die Thaten der Ahnen geschildert werden und speciell betont wird, wie gut und nützlich es sei die reli-giösen Pflichten streng zu erfüllen. Kaum je wird den Kindern eine Strafe auferlegt, ausgenommen böse Biicke und Worte. Wenn die Kinder recht unartig sind, rügen die Eltern sie nicht, sondern schenken ihnen schweigend ihren Beifall1).

Bei den Andamanesen bekommen die Kinder einen Verweis, wenn sie frech und unbescheiden sind, doch wird die Zucht nicht durch körperliche Strafe bekriiftigt. Schon in zarter Jugend werden sie angehalten grossmütig, selbstaufopferend und gastfrei zu sein. Die Initiation wird mit vielen Ceremonien gefeiert, bat aber keine raoralische Bedeutung. lm Allgemeinen werden die Kinder sehr verwöhnt, doch lernen die Knaben schon sehr jung die Jagd, und die Madchen die hausliche Arbeit2).

Doughty berichtet über die Fejir-Beduinen; der Vater verwöhnt seinen Sohn ausserordentlich, schlagt ihn nie, höchstens wird er im Jahzorn ihn einmal anfahren, nie mehr als dieses, denn nach Jahren wird dieses Kind kriiftiger als er sein, und deshalb wagt er jetzt nicht ihn zu beleidigen; auch ruht die Aufgabe auf dem Sohne den Vater zu bestatten und Jahre lang auf seinem Grabe zu beten. Die arabischen Kinder werden durch Zureden regiert. Die Madchen sind zu Hause öfter sehr unartig. die Knaben verachten oft die mütterliche Stimme. Mancher Sohn schlagt seinen Vater. Die Kinder wachsen auf, ohne dass die Eltern ihnen Unterricht geben. Sie lernen nur, indem sie auf das horen, was im Volke erzahlt wird, und ihr einziger Mentor ist die öffentliche Meinung. Das Kind wird nie für eine Lüge bestraft, obwohl die Araber sagen: die Lüge ist schandlich. Die Madchen werden bedeutend strenger als die Knaben gehalten. Obwohl das Nachgeben dem Sohne gegenüber die allgemeine Regel ist, so sab Doughty doch einmal eine Mutter, welche ihren Sohn derb prügeltes).

1

Watorhousc; S. 370.

2

Doughty 1: S. 241, 322, 465.

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Der vorzügliche Beobachter des Aenezen-Stammes Burchhardt berichtet uns: die Eltern überlassen das Kind seinem eigenen freien Willen, sie züchtigen es selten, aber gewöhnen es von der Wiege ab an die Mühen und Gefahren des nomadischen Lebens. Die Kinder werden um so mehr gepriesen je lastiger sie sind, well sie dadurch vorsprechen gute Krieger zu werden, vor Allom wenn sie Fremde bestehlen, schlagen, u.s.w. Tiiglich finden Streitig-keiten zwischen den Eltern und den Kindern statt. Der Sohn emancipirt sich so bald wie möglich von seinem Vater; wenn er einmal ein eignes Zelt hat, hört er auch nicht mehr auf seinen Rat. Und doch: ein schon erwachsener Sohn isst nicht aus der-selben Schüssel als sein Vater, oder vor ihm. Die jungen Mad-chen arbeiten tüchtig; sie treiben das Vieh auf die Wiese; wenn ihnen ein Stuck Vieh verloren geht, haut sie der Vater tüchtig durch. Die Mutter wird von den Kindern viel höher geachtet als der Vater. Die Söhne sind nicht verpflichtet spater die Eltern zu unterhalten 1).

Nachdem wir also aus dieser zweiten Gruppe die deutlichsten und hervorragendsten Beispiele mitgeteilt haben, wenden wir uns jetzt der dritten Gruppe zu, welche die Falie der strengen Er-ziehung durch Strafen unterstützt und die der überhaupt rohen Behandlung umfasst; diese Gruppe ist bedeutend kleiner als die beiden vorigen.

III. Die Beispiele dor dritten Gruppe: die strenge Zucht.

Bei den Apdlachiten erzieht die Mutter die Kinder bis zum zwölf-ten Jahre, die Knaben werden dann durch den Vater im Acker-

1

ïiurckhardt: S. 98, 353—355. Von dor Arfakkern heisst os noch, dass sio ihre Kinder nur selten prügeln odor vorwoison (Rosenborg, Mal. Aroh.: S. 93); die Kinder der Barito-Dajaken werden gut behandelt, achten ihre Eltern, worden vom Vator erzogon, sind bald orwachsen, müssen ihren Vater ehren und spater ihn unterhalten (Schwaner 1: S. 163, 203, 204); auf Tahiti erhalten die Kinder keino Erziehung, wenigstons nicht von der Mutter, welche sohr vernachlassigl wird (Ellis1: S. 262); am DarHng-Flusse in Australian werden die Kinder sohr

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bau, in der Jagd, in der Kriegskunst u. s. w. weiter entwickelt. Die Kinder werden liebevoll, doch streng erzogen, bekommen die tausend Liebkosungen, welche in anderen Landern den Kindern gespendet werden, nicht, aber sind doch aufgeweckt und frisch ').

Obwohl die Araucanier auch in der ersten Gruppe vorkomen, können wir es nicht unterlassen hier den vollstandig entgegen-gesetzten Bericht Musters' mitzuteilen.

Der grosse Cacique Cheoeque batte eine Peitsche von Haut in der Hand, mit der er iminerfort einen zudringlichen Hund odor auch wohl einen seiner zahlreichen Söhne züchtigte, wenn sie zu nahe kamen oder zu viel Liirm machten.

Die kleinen Knaben waren augenscheinlich daran gewöhnt und zeigten, wenn sie einem Hiebe auswichen, grosse Behendigkeit, ixnd wenn sie ihn erhielten, ebenso grosse Gleichgültigkeitquot; s).

Der Bericht ist ausdrücklich genug und lastt sich deshalb nur sehr schwer mit dem früheren vereinen; die Daten der Roisen dor beiden Eorscher, Smith und Musters, sind auch zu wenig ver-schieden um den Unterschied in den Zustanden bogreiflicher zu niachen. Weil Musters' Mitteilung nur den sehr gefürchteten und sehr machtigen Cacique betrifft, bleibt auch Eaum für die Ver-mutung, dass diese Erziehungsweise nur von ihm, nicht von allen Viitern geübt wurde. Und endlich bleibt die Möglichkeit, dass beide Berichte andere Teile des ziemlich grossen Volkes zum Gegenstande haben.

Die Fuegier sind förmlich in ihre Kinder verliebt, aber doch prügelte ein Vater seinen Knaben gleich, da er den Reisenden Snow mit einem Schneeballen warf8).

Ein anderer Forschungsreisender, Byron, sah eine Mutter ihr blutendes, sterbendes Söhnchen aufheben, welches sein Vater

goliebt, doch nicht vorwöhnt, und sind sio gehorsam und ehrfurchtsvoll gegen die Eltorn (Bonney: S. 126); Baslian erzahlt, wie „in AustraHen dei' Vater seine Kinder vor die Hütte setzt, und dann (in Verkleidung) auf Handen und Füssen kriechend aus dem Walde herbeikommt (sie zu schrecken).quot; (Insolgruppen: S. HO).

1) De Rochefort: S. 429.

2) Musters; S. 252.

3) Snow; S. 349, 350.

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erbarinungslos an die Folson zerschmottert hatto, woil es eiti Korb-chen rait Eiorn fallen liess 1).

Coppinger behauptet, class die Fuegier ihre Kinder öfter ver-kaufen 2).

Im Betreft' der A thlca-Aleuten fin don wir iiber unsere Frage Folgendes angefiihrt: die Kinder- und die Elternliebe ist sehr gross; die Eltern erziehon ihre Kinder sehr strong und lehren ihnen Alles, was zu ihrer Lebensführung nötig, ohne ihnen zu orlauben iliron Neigungen zu folgen; einigo Standen sind speciell dazu angewiesen, dass die Kinder dann ihre Eltern einraal verlassen dürfen. Für Ungehorsara und unbodeutendere Vergehen ist die Strafe bloss ein Verweis, für die gröberen Verletzungon der Kogel werden die Kinder rait einera ein- odor mehrtagigon Fasten bestraft. Dio Eltern sind sehr geneigt die Erziehung ihrer Kinder Verwanten odor Fremden anzuvertrauen; öfter worden Kinder zur Adoption verschenkt, bisweilen ohne Entgelt, racist in Erwartung einos Gegenschenkes; die neuen Eltern behandoln das adoptirte Kind gonau wio ein eigenes 3).

Lang, welcher obwohl or die Australiër überhaupt behandelt, doch seine Beispiele racist aus Victoria nimrat, berichtet, dass er raehr als einmal ein eingebornes Kind ven seinen Verwanten oder anderen Sehwarzen geprügelt sah oder doch davon hörte. Der Junge riicht sich aber gleich. Ein Knabe schlug seine Mutter, welcho dies gar nicht erwiderte, weil er bald ein Mann sein würde 4).

Bei den JaJcuten übt der Vater militarische Disciplin über seine Kinder aus, doch straft er sie selten.

Bei den Assja-Samojeden hat der Vater patriarchalische Macht und straft nach Willkür und Sitte 6).

Die C/caratschai goben ihren Kindern eine entschieden strenge Erziehung: wenn ein Sohn ungehorsara ist und Ermahnungon

1

Darwin, Journal; S. 156.

2

Coppingor; S. 54.

3

Petroff: S. 159.

4

Gideon S. Lang, Austr.S. 34.

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nichts nützen, wird or öffentlich vor dem ganzen Dorfo an der Thüre des Meszdsched aufgestellt feierlich gerügt und emahnt; wenn aber auch dieses sein Betragen nicht andert, verstossen die Eitern ihn; er darf sich dann nicht langer im elterlichen Hause zeigen, und wenn sein Betragen zu anstössig wird, wird er sogar aus dem Dorfo verjagt, das Zurückkommen ihm auf immer untersagt

Die westlichen Stamme der Torres-Strasse orlauben nicht, dass die Knaben wiihrend der Initiation Fleischnahrung zu sich nehmen ; in der Zeit wird ihnen auch eine ziomlich hoch entwickelte Moral eingepragt, welche um so bessere Früchte trilgt, als die Knaben dann stets isolirt sind und also Gelegenheit zum Nachdenken haben. „Man könnte unmöglich eine praktischere Methode zur Erlangung einer frühen Karakterreife ersinnen.quot; Auf den Insein Tud und Mabulag lehrte die tüchtige Durchpeitschung der Knaben, welche bei dor Initiation stattfand. ihnen ausserdem geduldigos Ertragen grosser Schmerzen. Die Eitern haben ihre Kinder sehr lieb und nie vernahm Haddon, dass sie schlecht behandelt wur-den. Das Kind wird von der Mutter bis zum zweiten oder dritten Jahre mit ihrer Milch geniihrt. Die Kinder lemen schon bald Fisch zu fangen 1).

Die Batta-Kindev haben die grösste Ehrfurcht vor ihren Eitern; dieso Ehrfurcht und die strengste Gehorsamkeit wird als ihre Pflicht betrachtet, obwohl ihro Untertanigkeit durch das freie Leben wohl etwas zu wünschen übrig liisst. „In ihren jungen Jahren kann der Vater seine Kinder strafen und züchtigen; einen erwachsenen Sohn kann er wegen Mangel an Ehrfurcht und Gehorsamkeit oder wegen Verschwendung verstossen, d. h. aus der Familie verjagen und enterben, nachdem er die Hauptlinge hiorvon in Kenntniss gestellt hat und sie versucht haben Vater und Sohn mit einander zu versöhnen s).

1

Haddon, Jonrn, Anthr. Inst. 1890; S. 309, 315, 316, 359, 360.

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203

Aus Eiedel's kurzor Notiz, dass dio Bewohner des Babar-Archipels ihre Kinder dahin erziehen alle körperlichen Schmerzen ohne oine Miene zu verziehen zu ertragen '), dürfen wir viel-leicht mit einigem Rechte auf eine strenge Erziehung schliessen.

§ 3. Ver such der Erldarung. Frühe Ileife. Teknonomie.

Vasn- Wesen.

Die dritte Gruppe, obwohl die kleinste, beweist doch, dass sich wenigstens bei einigen ungebildeten Völkorn schon die strenge Erziehung vorfindet.

Die erste Gruppe zsihlte ein und vierzig, die zweite fünf und zwanzig, die dritte elf Falie.

Die erste Gruppe ist also bei weitem die zahlreichste.

Die Probleme, welche alle diese Thatsachen uns zurErklarung bieten, sind folgende. Erstens: aus welchen Gründen ist die Be-handlung der Kinder bei so überwiegend vielen Völkorn eine so zarte und verhatschelnde mit Mangel jeglicher Erziehung; zwei-tens aber, well diese Erziehung doch nicht überall fehlt: wie erklart sich die bei gar raanchen Vólkern vorkommonde sanfte, doch positivo Erziehung, welche merkwürdigerweise auf das uns so geliiufige Erziehungsmittel dor Strafe, vor Allem der körper-

alters botnll'l, so findet im cigcnllichou Sinno Jes Wortos weder Erziehung noch Belchrung dersolben stalt. Sie lemen bless ex usu, was sie von ihron Umgebun-gen horen und sehen, und werden bald vertraut mit den Einrichtungen im Dorfe, mit den taglichen Arbeiten, die sie zu verrichten, und mit deu Ilausthieren, die sie zu verpflegen haben. Ihre alleinige Erzieherin ist die Natur, und die Triebe und geistigen Fiihigkeiten, welche diese ursprünglich in sie legte, entwickeln sich ohne alle Grundsatze von Moral und Religion. Ihre Leidenschaftcn, durch keine moralischen Fesseln gezahmt, durch keine Stimme des Gewissens in Schranken gehalten, sind daher wild und abstossend, ihre Neigungen roh, ihre Rache blutig.quot; (Junghuhn1; S. 130). Der Widerspruch lasst sich wahrscheinlich dadurch erklii-ren, dass Junghuhn mehr die wildon Batta boachtete.

1) Riedel, Rassen; S. 336.

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lichen, Verzicht leistet; und drittens, woher ondiich die bei diesen rohen Vólkern so seltene strenge Erziehung?

Spencer ') und Wilken 1) fiihron die grosse Unabhangigkeit und die mangelnde Erziehung der Kinder als Folgo und Illustration dor freien Familienverhiiltenisse vor der Entwicklung des Patriarchates an. Wilken schildert ausführlich das unregelmiissige, wilde Leben dieser niedrigsten Gomeinschaften, in welchen das Familien-band noch gar schwach war, und eigentlich Alle in den Stamm aufgingen3); speciell dem Fehlen der patriarchalischen Gewalt, der anfanglich allgemeinen Herrschaft des Matriarchates schreibt er die schwache elterliche Zucht zu 2).

Reicht dies aber zur Erklarung aller von uns mitgeteilten Züge aus? Die mangelnde Erziehung, die ungebundene Freiheit der Kinder liesse sich vielleicht durch die Spencer-Wilkenscho Hypothese genügend erklaren, doch sicherlich nicht die übor-triebene Liebe, das Verhatscheln und Verwöhnen der Kinder durch beide Eltern, welche sich auf dieser Stufe so oft zeigen, als standige Begleiterscheinung der Niclit-Erziclmng angemerkt werden dürfen, und ebensowenig die doch, wie oben erwiesen, viel-fach genug vorkommende Erschoinung einer relativ sorgfaltigen Erziehung, wobei aber angstlich die Anwendung jeder Strafe vermieden wird.

Die Feuerprobe für diese Hypothese ist natürlich die Unter-suchung, ob niemals die strenge Erziehung mit dom Matriarchate zusammentrifft. Wir wollen also nachsehen, ob sich in unserer dritten Gruppe niemals das Patriarchat findet.

Die westlichen Stamme der Torres-Strasse haben einen Über-gangszustand zwischen Matriarchat und Patriarchat; die inne-ren Familienvorhaltnisse sclieinen aber schon mehr zum Patriarchate hinzuneigen: das Weib wird als Eigentum des Mannes

1

Siehe auch; Lewdikj, K'Ewaljutsiji Cemji; S. I seq.

2

Wilken, a. a. O. 1880 3; s. 657 und 1881 S. 235.

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betrachtet; wenn or in einem Wutanfalle seino Frau mid Kinder tütet, wird or nicht gestraft durch ihro Familie, die Abstammung ist in mannlicher Linie; die Frau wird gekauft und tritt in die Familie des Mannes ein *).

Die ganze Erzahlung Rochofort's boweist, dass die Apalachiten eino patriarchalische Familienvorfassung batten 1).

Nach verschiodonon Ansgabon Musters' zu urteilen loben audi die Araucanier, welche or beobachtete, entscbieden im Patriarchate2).

Darwin constatirt bei den Fuègiern Polygamie, audi erzahlt or, dass dor Mann von seiner Frau gerudort wird und eiforsüchtig auf sie ist, dass sio soino Sklavin, wilhrend or oin roher Tyran gonannt werden darf3). Das Schicksal dor Frau schoint überhaupt ein ganz besonders hartes zu sein 4).

Die Athlca-Aleuten haben das Levirat und die Manner sind sohr eifersiichtig auf ihro Frauen — wir diirfon also auf das Patriarchat schliessen 0).

Lang giebt an, dass bei den von ihm beschriobenen Australiern die Frauen grösstenteils gestohlon oder für andere Frauen ge-tauscht werden; der Bruder verfügt über seine Schwestorn, der Vater über seine Töchter 5), — wie man diesen Zustand bezeich-non mag, jedenfalls sind in ihm stark patriarchalische Züge vor-herrschend.

Die Jakuten loben zweifelsohne im Patriarchate, welches sich sogar in völlig typischer Gostalt bei ihnen zeigl;: dor Vater ver-toilt sein Vermogen unter seine Söhne schon bei seinen Lebzei-ten, wenn er mehrere hat, wenn nur einen oder zwei, bloiben diese bei ihm, audi wenn sio selbst Kinder haben; auch den erwachsenen Sohn kann or enterbon. Nach des Vaters Tod dienen die jüngeren Söhne unentgeldlich dem alteren, welcher sie aber

1

Rochefort-. S. 427, 429.

2

Musters: S. 255, 248.

3

Darwin, Journal: S. 165, 156.

4

D'Orbigny 't S. 415.

5

Lang, Austr.: S. 7, 12, 11, 10.

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206

ausehelichen und selbstandig machen muss. Der Vater (resp. der Bruder) erbt von einem verstorbeuen Kinde. Die Frau ist völlig untergeordnet').

Die Assja-Saniojeden haben ebenso die patriarchal ische Ver-fassung, wie darans hervorgeht, dass der Vater seine Tochter an ihren Briiutigam verkauft oder eine Tochter für die Frau seines Solmes austauscht1).

Bei den Clcaratschai erbcn die Kinder von ihrem Vater, ver-kaufen die Eltern ihre Tochter, und giebt es Bastarde; also audi hier Patriarchat8).

Die Batta haben bekanntlich dieselbe Verfassung 2), doch geht auf dem Bahar-Archipel das Matriarchat erst allmahlich in das Patriarchat über: der Mann wohnt in dem Hause der Frau und die Kinder gohören zu ihrer Familie, aber das Rauben einer Frau aus einer anderen negari gilt als eine Ehre und die Kinder aus einer solchen Ehe folgen dem Vater3).

Also in allen elf Fallen der dritten Gruppe, denen der strengen Erziehung, fanden wir ein mehr weniger entwickeltes Patriarchat, rait der einzigen Ausnahme des Babar-Archipels und gerade in diesem Falie beruhte unsere Annahme einer stattfindenden strengen Erziehung doch auch nur auf einem Schlusse aus einer anderen Thatsache, und ausserdem hat hier das Patriarchat doch schon erhebliche Fortschritte gemacht.

Ohne zu vergessen, dass die Zahl der Falie eine sehr geringe war, dürfen wir jetzt doch vorlaufig behaupten, dass sich in un-serer Sammlung niemals eine strenge Erziehung mit dem Matri-archate vereint, und also, bis auf Weiteres, dass sich das Matriarchat und die strenge Erziehung ausschliessen.

Es ist damit aber keineswegs bewiesen, dass das Patriarchat

1

Von Middendorf, a. a. O.: S. 1457, 1460.

2

Wilken, Verwantschap: S. 691 seq. Schreiber: S' 36. Willen S. 181. Jung-huhn 4: S. 131.

3

Riedel, Rassen : S. 352. 363.

4

Von Middendorf, IV, 2er Teil, 3e Liefr.: S. 1614.

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207

gloich die strenge Erziehung mit sich fiihrt, und oben so wenig, dass das Matriarchat die Vernachlassigung odor Verhiitschelung der Kinder zur direkten Folge hat. Das letztere ist ja auch ent-schieden unwahrscheinlich, weil der mütterliche Onkel, welcher in der raatriarchalen Familie die grösste Bedeutung hat und eine autoritare Steile, ganz wie die eines Vaters in unserem Sinne, einnimmt, sehr wohl die Erziehung und die Züchtigung der Kinder hatte besorgen können, wenn nur das Bedürfniss danach schon lebhaft gewesen ware. Diese Auffassung erlangt dadurch eine glanzende Bestatigung, dass es thatsachlich vor Allem der mütterliche Onkel ist, welcher bei den Aleuten die Kinder belehrt, und dass bei den Tlinket-Indianern sogar nur er sie bestraft.

Die Mutter blieb ja im typischen Matriarchate mit ihren Kin-dern in ihrer Familie, warum sollten hier die Manner durch die ünart der Kinder belastigt nicht zu ihrer Bestrafung gereizt werden oder die Erziehung mit odor ohno repressive Mittel zur Erhöhung der Ehre des Stammes nicht zur Hand nehmen? Den Vater würden sie hierdurch nicht beleidigt habon, denn wie oft finden wir seine Gleichgiltigkeit, seine Kalte für die eignen Kinder, welche ihm im Matriarchate auch ziemlich fremd blieben, bezeugt. Wir sollten sonst auch beim auf kommenden Patriarchate, so wie wir als sein erstes Zeichen die Couvade finden ■), auch auf den Kampf zwischen der erzieherischen Wirksamkeit des Onkels und der des Vaters stossen, — aber eine derartige Er-scheinung, welche gewiss auffaliend genug gewesen ware, wird von keinem Volke angeführt, obwohl sich unter unseren Fiillen manche Beispiele des Überganges vom Matri- zum Patriarchate finden.

Dass aber das Matriarchat an sich die Nicht-Erziehung und Verhiitschelung, das Patriarchat die mehr weniger strenge Erziehung nicht zur Folge haben mussten, wird weiter vollends zwingend dadurch bewiesen, dass wir in folgenden besonders ausgepragten Fiillen unserer ersten Gruppe ein unverkennbares

1) Tylor in Journ. Anthr. Inst, 1889: S. 256. Giraud-Teulon, Les Origines du Manage: S. 138.

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Patriarchat fanden, namlich bei den Aht-Indianern'), Chippeway1), Grönlandern 2), Tuslci3), Patagoniern u. s. w. 4).

Dass ebensowenig die Nicht-Erziehung ohne Weiteres aus der allgemeinen Zuchtlosigkeit der ursprünglichcn Gruppen-Eho, wenn wir diese einraal für einen Augenblick als die priraitivste Form annehmen wollen, ontstandon sei, geht aus dem Vorhergehenden schon a fortiori hervor, so wie aus der Thatsache, dass es daan noch unerkliirt bliebe, weshalb diose so bodeutende und eingrei-fende Folge nach der Ablösung der Gruppen-Eho durch andere Eheformen und auf so viel höheren Kulturstufen dennoch bestehen blieb. Nachdem wir also diese beiden am raeisten vor dor Hand liegenden Hypothesen zurückgewiesen, suchen wir nach einer anderen, einigennassen von vornherein annohmbaren.

Weil diese aber vorlaufig sich uns nicht bietet, fragen wir, ob es nicht möglich wilre, wenigstens a priori nicht sehr wohl denkbar, dass die Erscheinung nicht die Folge irgend einer ein-zigen allgemeinen Ursache wilre, sondern das Eesultat verschie-dener, bisweilen vereinzelt, bisweilen auch zusammenwirkender ürsachen ? Allcrdings verdient in der wissenschaftlichen Forschung die Annahme einer einzigen Ursache als Forschungsmotiv bevor-zugt zu werden; wenn die einzige hypothetische Ursache aber nicht ausreicht, keino Gewahr bietet uin für alle betreffenden Er-scheinungen eine einheitliche Erklarung abzugebcn, so ist es doch wohl geraten vorlaufig mehrere Erklarungsweisen zu gleicher Zeit und einander stützend anzunehmen. 1st es vielleicht nicht der Fehler raancher ethnologischen Theorien, dass sie sich dieser Not-wendigkeit zu andauernd verschliessen. Die vorlaufige Annahme verschiedener ürsachen hat quot;auch noch don Vortcil über die einer einzigen, nicht so leicht zu unabsichtlichen Verrenkungen der Thatsachen zu führen nur urn die Zulassigkeit der einen Hypo-

1

Long: S. 137.

2

Crantz: S: 157-463, 192, 215.

3

Hooper: S. 101, 271.

4

Falkner: S. 124 125. Charlovoix: S. 148.

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209

these darzuthun, gogen welche Gefahr in einer jungen Wissenschaft auch die besten Porscher nicht immer gesichert sind.

Die vollstandige Freiheit und die zuchtlose Willkiir, welche, bevor die Mutterfamilie sich noch entwickelte, gehorrscht haben müssen, können höchstens bloss die Nicht-Erziehnng, wie die Nicht-bestrafung, und weniger noch die Verhatschelung der Kinder erldiiren, weil die alteren Leute doch in diesem Zustande auch durch die Unart der Kinder geargert sein müssen und deshalb sich versucht gefiihlt haben werden, wenn nicht sie durch Strafen zu bessern, dann doch gereizt sich durch Ziichtigungen hierfiir an den Kindern zu racheu. Nur dass in einer solchen Gesellschaft das Kind wohl nicht so leicht wie bei uns unartig befuuden wurde: Regel giebt es nur sehr wenige, also kann es auch nicht oft gegen dieselben verstossen und durch den Verstoss Je-manden verletzen; bewusst aufgestellte Ziele giebt es ebensowenig, und also kann es auch keinem einfallen das Kind durch Strafen zu ihrer Erreichung zu lenken. Negativ wlire das Nicht-Strafen und Nicht-Erziehen hiermit zu einem guten Teile schon erkliirt, und damit solche Zustande wie wir sie bei don Oregon-lndianern finden, wo die Liebe der Mutter zu ihren Kindern im Allge-meinen nicht gross sein soli, die Manner nur stolz auf ihre Kinder sein sollen als auf Beweise ihrer Mannlichkeit, nicht als Vater, selbst Grosseltern mehr als die Eltern fiir die Kinder fiihlen, dem entsprechend, auch koine besondore Erziehung der Kinder zu existiren scheint; auch hier aber kann die an die Communal-Ehe erinnernde Erscheinung, dass das Band zwischen Mann und Erau, Eltern und Kindern nicht fester sei als das zwischen sonstigon Stammesgenossen an sich nicht zur Erkla-rung der Nicht-Erziehung beitragen, aus den oben genannten Gründen. Aohnliches gilt fiir die Kuhu Sumatra's, in welchein Volke die Eltern sich den Kindern gegen übor auffallond gleich-giltig verhalten, und keine Erziehung stattfindot1), und fiir die Dajalc Biadju, bei welchen das Kind völlig wild und unversorgt

14

1

Boers; b. 29. Mohnicke; S. 199.

II.

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210

aufwiichst1). Um zu erforschen weshalb nun gerade bei diesen wenigen Yölkern dio lieblose Yernachlassigung des Kindes statt-findet, ist die Zahl unserer Beispiele und unserer Angaben bis jetzt leider zu gering.

Obige Erklarung ist jedenfalls nicht ausreichond für alle die Beispiele der Nicht-Erziehung mit inniger Liebe verbunden, welcho wir in unserer ersten Gruppe antrafen, denn auch in dem oben bezeichneten Zustande muss das Kind doch bisweilen die alteren Personen verletzt und geschiidigt haben, und warum trat dann die natürliche Zornes-Reaction nicht ein? was henimte ihren Ausbruch? Und dann: nachdem sich allmahlig ein kriiftiges Clan-Bewustsein ausgebildot hatte, nachdem bestimmte Sitten, deren Befolgung doch allgemein erwünscht war, ontstanden waren und bewusst geübt wurden, nachdem gewisse Eigenschaften als notwendig zur grosseren Wehrbarkeit des Stammes erforderlich befunden waren, und nachdem dann auch eine auf ihre Erlang-ung gerichtete Erziehung angefangen hatte, — was hielt dann noch immer vom Zwange, von der Strafe, ja vom strengeren Ver-weis zurück.

Man könnte geneigt sein den Grund hierin zu suchen, dass ganz einfach diese erzieherische, utilistische Strafe noch völlig unbekannt, nicht einmal geahnt war, indem sie sich erst auf einem anderen Gebiete noch entwickeln musste, bevor sie hier auch nur angewant werden könnte, dagegen die Strafe als blosse Zornes-Reaction, als Rache hier nicht aufkommen konnte, weil der Wilde sein Kind odor die Kinder des Stammes zu sehr liebte und aus vielen anderen Gründen, welche wir der Reihe nach prüfen werden.

Darwin sagt von der mütterlichen Liebe bloss, dass zie zu einem grossen Teile wohl eine Folge der natürlichen Zuchtwahl sei2), was wahrscheinlich machen müsste, dass die wilden Völker diese Mutterliebe in noch höherem Grade als die kultivirten be-sitzen müssen, weil ja viel mehr Factoren sie zu verderben

1

Perelaer: S. 46.

2

Darwin, Descent of Man S. 81.

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drohen, so viel weniger Institutionen und Vorrichtungen zuihrer Erhaltung bestehen, die wenigen bestehenden aber also um so wirksarner sein müssen. Und zu diesen gehorte wohl an erster Stelle die Mutterliebe. Denn nicht nur, dass die Vermehrung, ja die Erhaltung des erwachsenen Bevölkerungsbestandes, tausend-fach bedroht, durch um so bessere Sorge für die neuen Geschlechter ermöglicht werden musste, sondern diese Pflege wurde auch noch speciell in Anspruch genommen, weil gerade das kindliche Leben unter den obwaltenden Verhiiltnissen so sehr gefahrdet wurde. Aus diesem darwinistischen Grunde also wird uns die ausserge-wöhnlich grosse Mutterliebe der wilden Völker schon begreiflicher, wozu die Erinnerung an die Gleichgiltigkeit des Vaters für den eigenen Nachwuchs in der Periode des Matriarchates noch bei-tragen wird, wenn wir iiberlegen, dass die Völker, bei welchen die Mutterliebe auch nicht hiergegen aufwog, bald im Kampfe um das Dasein zu Grunde gehen müssten, da der mütterliche Onkel doch wohl nur selten ganz den Platz des Vaters einge-nommen haben wird, Andererseits kann die mütterliche Liebe im Matriarchate, welches doch wohl immer mit einem mehr weniger machtigen Zusatze von Gynaicocratie verbunden gewesen, sich jedenfalls unbedingter und unbeschrankter geltend gemacht haben. Das Verhalten des ganzen Stammes dem Kinde gegenüber wird also ungloich mehr als im Patriarchate durch die Art der müt-terlichen Behandlung des Kindes bestimmt gewesen sein. Die deutlichste Illustration dieses Zustandes lieferten uns die Arawak-Indianer

Bain in seinetn „ïhe Emotions and the Willquot; constatirt kurz die Gründe der Zartlichkeit für Kinder folgenderweise: „the skin soft and pure, the eye fresh and clear, the outline rounded; the diminutive size and helplessness; the interest of the comparison showing so much likeness to the full-grown individual; the action so different and yet so similar; — render the child an impressive object of tenderness to every one. And in the case of

■1) Man siehe docli Lippert's ausgezoichnete Boschreibung dioser Verhiiltnisse in „Kulturgescliichte der Menschheitquot;, II: S. 29 seq.

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the mother, there is superadded a powerful .element of regard, arising out of the original relation to herself, and the special engagement of her energies in supporting the infants' existencequot; Alles dieses muss aber um so mehr auf das Herz der wilden Mutter eingewirkt haben, weil sie durch die Verhiiltnisse gezwun-gen sich viel langer und ausschliesslicher mit dem Kinde be-schaftigen musste, als die Mutter bei den gebildeten Völkern; sie trug ja gewöhnlich das Kind fortwahrend auf dem Riloken herum, nahrte es bedeutend langer mit ihrer Milch1); wie wir oben sahen, macht Nansen bei den Grönlandern speciell auf diesen Grund aufmerksam. Aber nicht nur, dass die miitterliche Liebe sehr erhöht werden müsste, wenn das Kind so lange unter der einzigen Obhut der Mutter und von ihr völlig unabhangig blieb, wie wir dies bei den QueensUlndern, Kap Barrow-Inyu und Kur-nai fanden, sondern es musste auch die ganze weitere Erziehung durch diese zu lange wilhrende miitterliche Verhatschelung nega-tiv gemacht werden; ahnliches tritt auch jetzt bei uns ein, wenn ein Kind durch Gebrechlichkeit oder Krankheit Jahre lang nur der Mutter anvertraut bleibt oder wenigstens von Anderen zu lange mütterlich behandelt werden musste, wenn dann aber die Mutter noch Wittwe und reich; also einzige Tonangeberin im Hause ist, wird das Kind unvermeidlich verwöhnt und der hass-liche Typus des Muttersöhnchens zu Tage gefordert. Einer sol-chen Mutter gleichen aber die Frauen der matriarchalen Periode in der betreffenden Hinsicht vollkommen: man könnte die Kindei-dieser wilden Völker füglich als Muttersöhnchen bezeichnen.

Die Liebe der Manner für die Kinder ist jedenfalls mitunter (bisweilen wird aber ihre grosse Gleichgiltigkeit hervorgehoben) auch eine sehr intensive gewesen, welche Erscheinung wir zwar nicht direkt erkliiren können8), wohl aber mehr weniger deut-lich machen, weshalb diese Liebe sich ungehemmt in voller

1

Ploss, das Kind 1; S. 339.

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Kraft aussern konnte, was vielleicht der Losung des Problems schon ganz nahe komtnt. Dieser Grand ist der schon oben ge-nannte; der Mangel an jedem Ideal, jedem bewusst zugestrebten Ziel. Der Vater oder der mütterliche Oheim fühlten keine Neigung und keine Pflicht zu erziehon und deshalb keinen Drang zu strafen, und die natilrliche Ziirtlichkeit verhindorte eine zwecklose Grausamkeit. Es scheint hier an der Stelle zu sein auf die Ver-hatschelung, das jedem kindlichen Wunsche Nachgeben, die iiber-triebene Aufmerksamkeit den Einfiillen und den Schmerzen des Kindes gezollt, welche in unseren unteren Volksklassen so haufig sind, aufmerksam zu maehen, wofern nicht die so allgemeine Trunksucht die Gemiiter pervertirt, vielleicht sogar erblich zur Grausamkeit geneigt gemacht hat, oder irgend eine strengere Religionsform, wirklich in die Herzen oder Gewohnheiten der betreffenden Eltern oder auch in die ihrer Umgebung einge-drungen, z. B. der Calviuismus, von aussen heran ein Ideal und die Pflicht der strengen Zucht sogar an und für sich einge-fiihrt hat.

Dass gerade die die Grundlage aller Kinderliebe bildende Zart-lichkeit und die diese constituirenden Gefiihle in hohem Grade bei den sog. wildon Vólkern verbanden sein künnen, wird durch folgende Thatsachen bewiesen. Musters erzahlt von den Tehuelchen, das öfter eine kinderlose Familie ein Hündchen an Kindesstelle annimmt, dera sie alle ihre Liebe und Zartlichkeit widmet, Pferde und Silberzeug schenkt, welche bei seinem Tode vernichtet wer-

gigseins und der notwendigen Beschützung an; das orstere muss aber bei den Wilden ganzlicli felilen, das zweite nur sehr scliwacli sein.

Kin schweres Problem scheint mir die merkwürdige Notiz des so sehr zuver-lassigen Beobachters Miklucho Maclay über die Papua der Maclay Kuste zu enthalten: „die Kinder sind sehr munter und weinen und schreien sehr selten, sie werden vora Vater, auch zuweilen von der Mutter, sehr gut behandelt. Die Regel ist, dass die Mutter die Kinder weniger Zartlich behandelt als der Vater. Ueberhaupt zeigen die Papua's eine sehr grosse Kinderliebe, ich habe sogar, was bei wilden Vólkern selten vorkommt, Spielsachen bei den Papua's gesehen.quot; Und doch Monogamie sogar 1 Natuurk. Tijdschr. v. Nederl. Indie. XXXV, 1875: S. 89.

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don 1). Kay sagt, dass die Inyu von Kap Barrow aus demselben Grunde ihre Hunde nie schlagen 2).

Immerhin werden mitunter die Kinder durch irgend eine mut-willige That den Alten missfallen und zu Zornesausbrüchen reizen, welche auf die Dauer sogar vieiieicht zu einer allgemeinen Harte und Rohheit hatten führen kennen, doch gab es verschiedene Umstande, welche auch diese zurückhielten.

Einer dieser Umstande kann z. B. die Exogaraie gewesen sein, welche das Kind so zu sagen zwischen zwei Machte stellt, es neutral und von beiden verhatschelt macht, ver Allem da wo das Patriarchat sich geltend zu machen anfangt: man denke au die Dieri.

Ein anderer Umstand kann die Polygamie gewesen sein, auf welche Williams für Fidschi als Gr und der Vernachlassigung der Kinder hindeutet: die Aufmerksamkeit des Vaters ist dann ver-teilt, seine Gegenwart nie eine fortwahrende, sein Interesse gering, und so entsteht seltener eine Veranlassung ihn zu reizen und werden die Zornesausbrüche kürzer dauern s).

Von sehr grosser Bedeutung wird auch gewesen sein, dass so sehr viele Regel, welcher Übertretung in unseren Kreisen den Vater reizt, bei den wilden Vólkern gar nicht bestanden, so-

1

Musters: S. 200. Auch in unserer Zeil und Umgebung kommt solche über-grosse, zu törichten Aeusserungen führende Zartlichkeit für Thiere bei kinderlosen Leuten noch oft genug vor: könnte nicht ,Teder leicht aus seiner Umgebung ;ïhn-liche Falie anführen, obwohl modernisirt, und ira Ausdrucke, durch die Furcht vor dem „qu'en dira-t-on?quot; gemiissigt. Ich kenne einen kinderlosen, altern, sehr edlen and tuchtigen, vieiieicht sonst etwas nüchternen Arzt, welcher mit vieler Mühe versuchte sein verstorbenes Hündchen auf dein allgemeinen Friendhofe beslatten zu lassen, es gelang ihm auch.

2

Ray: S. 44. S. Müller (Reizen 1: S, 70) erzühlt, wie die Papua vom Utanata, da sie ihm ein kleines Schwein gegen sehr begehrte Sachen verkauft hatten, laut wein-ten und tief betrübt waren, als er es wegführte, obwohl sie als leidenschaftliche Kaufleute alles verhandelten, was sie besassen. Sie haben ihre wenigen Schweine sehr gern, nehmen sie zu sich in ihre Hütte und nahren sie aus ihren Handen.

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manche Empfindlichkeit, welche unsere nervösen Vater bald zura Jahzorn führte, bei ihnen unbekannt ist. Dagegen bedenke man ihr ausserst verwickeltes Ceremoniell, doch erstens ist deren Befolgung von Kindern kaum zu erwarten oder auch nur erforderlich, und zweitens feblt dieses Ceremoniell doch anfangs auch und ent-wickelt es sich erst bei den Vólkern, wo die Erziehung auch liingst einen ganz anderen Karakter erlangt batte.

Eine grosse Wirkung muss wohl auch der Umstand geübt haben, dass dio sehr einfache Methode der Lebensfürsorge, welche keine lange Lebrzeit notwendig machte, dem Knaben ermöglichte schon in kurzer Zeit selbstiindig zu worden: mitunter schon mit dem achten Jahre '), und wohl noch eher waren sie fiihig, höchstens mit Hüfe der Mutter, welche ja bei so vielen Vólkern die Lebens-mittelbeschaffung allein besorgte, sich durch eigne Anstrengung vor Hunger zu schützen: sie brauchten also den Vater kaum zu beliistigen. Die Wirkung dieser Umstande wurde oben bei den Queenslandern und Andamanesen schon hervorgehoben. Wir wollen noch einige Beispiele mitteilen.

Bei den AthJca-Aleuten wird der Knabe mit zehn Jahren selb-standiger Jager und heiratet er 1).

Bei den obercalifornischen Inclianorn werden die Kinder gestillt, solange die Mutter Milch bat. „Die Anhanglichkeit zu den Kindern ist sehr gross, kaum aber sind sie hinangereift oder können sie sich ohne ihre Eltern behelfen, so lassen sie allen Gehorsam ausser Acht, weshalb denn die Viiter gegen sie gleichgiltig werdenquot;8).

„Wenn ein kleiner Chiriguano das Alter von sechs oder sieben Jahren erreicht, schicken die Eltern zura brujo (Zaubrer), welcher das Knablein mit dem Rücken auf die Erde legt; mittelst eines Fadens bezeichnet er den Punkt, wo das Kind operirt werden soli und sagt dann dem Kinde: „Wohlan! du bast genug ge-spielt! es ist Zeit, dass du Mann wirst! von jetzt an solist du

1

Pelroff i S. 158.

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arbeiten, Krieg führen, die Peinde besiegen ! Weine ja nicht, sonst warst du nicht ■würdig dieses, die tembeta (eine Metallscheibe in der Unterlippe, das Wahrzeichen der Mannbarkeit und das Unter-scheidungsmerkmal des Stammes) zu tragen! Du wirst nicht langer wie die guaguas, Miidchen, hum hum sagen, sondern taa, taa!quot; quot;

Die Kinder der Eingebornen des Bismarclc-Archipels werden furchtbar verhatschelt. Schon bald gehen die Knaben mit ihrem Vater aus, und mit dem zehnten oder zwölften Jahre wissen sie gen au so viel wie er1).

Die Neu-Caledonier lieben und verhatscheln ihre Kinder sehr, solange sie jung sind, doch immer weniger wenn diese alter werden, wodurch sie bald selbstandig werden 2).

„Auf Tahiti liefen die Kinder schon in ihrem achten Jahre von ihren Eltern fort, thaten sich bisweilen zu Gruppen zusam-men, was nur durch die leichte Lebensmittelbeschaffung möglich warquot; 3). Und dem entsprechend „gab es keine regelmassige elter-liche Zucht in den eingebornen Familien. Sobald dass Kind ftihig war selbstandig zu wollen oder zu handeln, wurde es von aller Auf-sicht befreit und ganzlich dem Einfluss seiner Neigungen über-lassen. quot;VVenn je einige Contnolle versacht wurde, geschab es durch den Vater, die Mutter wurde immer vernachlassigt, ja der Vater ermutigte die Kinder öfter sie zu beleidigen und zu misshandeln, wiihrend jede Bemühung von seiten der Mutter durch das Kind abgewiesen wurde. Die Jahre ihrer Kindheit und Jugend wurden in Faulheit, Unordung und im Nachgeben an Allem was Ver-gnügen gewahrte, verbrachtquot; 4).

Die Dorejer (Neu-Guinea) kennen keine vüterliche Zucht, der Starkste herrscht: öfter scheint also der Sohn dieses zu sein 5).

1

Parkinson; S. 96, 100.

2

De Rochas: S. 233.

3

Ellis ' ■ S. 205.

4

Ellis 6; S. 202.

5

6gt; Goldman, I. T. L. en Vk. v. h. Hist. Gen. XVI: S. 410.

6

Thouar: S. 48.

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217

Bei den Malaien Mittel-Sumatra's werden die Knaben von Kindorn auf einraal Manner').

Auch bei den Kuhu sind die Kinder sehr bald selbstandig 1).

Die Chewsuren hegen grosse Liebe für ihre Kinder, speciell für die Knaben; diese lernen schon sehr bald feehten nnd öffent-lich reden: mit ihrem achten oder zehnten Jahre können nnd dürfen sie schon ihr Wort in der Gesellschaft mitreden 3).

Bei don Suanen hört die vaterliche Autoritat auf, sobald der Sohn erwachsen ist *).

Wenn aber langes Saugen und sehr frühe Selbstandigkoit zu-sammentreffen, wie schwach muss dann erst die Erziehung sein: die für sie am meisten geeignete Zeit zwischen der Sauglingsperiode und dom Mannesalter fallt da so zu sagen weg! Hiergegen liesse sich nur einwenden, dass wenn die erstere Periode so lange dauert, das Saugen wohl nicht mehr die sonstige Hilflosigkeit voraussetzt, womit deren Folge, die Steigerung der verwöhnenden Zartlichkoit und damit Abneigung von strenger Zucht, wohl an Kraft einbüssen musste, doch muss immerhin die mütterliche Anhanglichkeit jedenfalls starker dadurch geworden sein 2).

Ein interessanter und natürlicher Karakterzug der Wilden bildet wohl einen anderen Umstand, welcher von der Züchtigung, der Kasteiung, als erzieherischem Zwangsmittel zurückgehalten haben muss, nl. die grosse Liebe zur absoluten Freiheit, welche wahrscheinlich, weil vollig negativ, ein angeborner, rein mensch-licher Zug ist, welchen nur allmahlig Zwang und Not jeder Art schwinden machen 3).

Aus manchen unserer obigen Beispiele geht deutlich hervor, dass die wildon Völker die abstrakte Freiheit öfter auch bewusst

1

Radde, Chewsuren: S. 85.

2

Flügel, „Das Ichquot;: S. 72, 74.

3

Bain's (Mental Science; S. 232) Behandlung der Freiheit als ein relatives Gefühl scheint rtrir sehr oberflachlich, und nüt/.t absolut nichts zum besseren Verstandniss der mit ihr zusammenhingenden Erscheinungen.

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geliebt und bewusst, überlegt alles unterlassen haben, was ge-eignet ware dlese Freiheit zu beeintrachtigen, also auch jeden Zwang auf die Kinder. Wenn der Vater oder dor Onkel einmal hierzu geneigt goweson sein möclite, wird die öffentliche Mei-nung ihn zurückgehalten haben, und die öffentliche Moinung ist bei den conservativen Wilden gar machtig.

Obwohl es Manchom fast zu überlegt, zu theoretisch scheinen möchte, kann man doch nicht umhin anzunehmen, dass das natürlicherweise übergrosso Verlangen jedes Wilden ein grosser Krieger zu werden und tapfero, machtige Krieger gross zu ziehen, sie dahin geführt haben muss Alles in's Werk zu stellen um dieses, im Kampfe um das Dasein unbedingt notwendige Ziel zu erreichen.

Das geregelte Heereswesen mit seiner gewaltigen Machterhö-hung war noch unbekannt, ebenso wie die regelmassig wirkende innere Administration, mit einem Worte: Alles, was die Volks-kraft durch einheitliches Zusammenwirken zu erhöhen strebt, und deshalb Disciplin, Manneszucht erfordert, fehlte. Auf die Macht dos Heeres, der kampfenden Gesammtheit, und also auf die zu ihrer Erhöhung nötigen Eigenschaften wurde noch nicht Acht gegeben, sondern bloss auf die des Kriegers, des Einzelnen, welche ihn persönlich tüchtig, zu einem Helden machten. Erst sehr allmahlig, durch das Zusammenwirken vieler Umstande und nach bedeu-tend reicherer Erfahrung und langer Kriiftigung des Denkvermogens scheint man sich der Einsicht erschlossen zu haben, dass der möglichst gesicherte Bestand des Ganzen zur Lebensfördcrung des Einzelnen nötig sei. Im weiteren Verlaufe unserer Unter-suchungen werden wir noch einige dieser Umstande berühren.

Kraft, Grausamkeit, ungobiindigte Wildheit waren im Anfang die Eigenschaften, welche der rechte Mann, der sich geltend machen wollte, haben sollte: diese bewunderte und wünschte Jeder in sich selbst und in denen die er liebte, und die sie verratenden Lobensausserungen des Kindes wurden selbstverstand-lich speciell von der Mutter gelobt und bewundert, da sie ja in ihrem Sohne den Typus ihres Mannes oder ihres Bruders wieder-zusehen wünschte, welcher, ungeachtet der kleinen direkten Un-

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annohmlichkeiten für sie, doch schliesslich aucli ihr persönlich im rohen, schweren Kampfe um das Dasein vorteilhafter war.

Die erziehungverhindernde Wirkung der Bewundrung für diese Karakterzüge sahen wir deutlich in dem, was wir obon von den Mandan- und den Chippeway-Indianern, den Aeneze-Beduinen und den Pidschiern mitteilten.

Eine unmittelbare Felge dieser Verehrung dos wildon, rohen Mannes war natürlich die Schiindlichkeit von Sohlagen und von jeder Züchtigung, welohe Unfreiheit, Machtlosigkeit, ünfahigkeit zur Rache ausdriickte. ünd ausserdem die Erhobung der Rache zur durchaus aligemeinen Pflicht, eine andere natürliche Folge der Verehrung des kriiftigen Mannes, machte mit einem Male die züchtigende Strafe unmöglich, fast undenkbar. Das Angefiihrte über die Tlinket, Warraus, Macusi, Araucanier illustrirt dies vor-züglich.

Die Erziehung durch die Erzahlung der grossen Thaten dor Ahnen, welche wir bei den Fidschiërn, Aleuten und Ojibway fanden, bezweckte auch nichts anderes, konnto doch auch nichts anderes anstreben als Miinner zu machen, zu mannlichen Thaten in ihrem Sinne, apostasirt durch das Beispiel der Ahnen an-zuregen.

Endlich scheinen noch zwei Dmstiinde die Erziehung und die strengere Zucht der Knaben bei den wilden Yölkern lange zurück-gehalten zu haben, die uns aber ganz unbegreiflich sind: die Furcht und die übertriebene Verehrung vor dem Sohne als sol-chem, welche sich mitunter in einem völligen Zurücktreten des Vaters hinter dem Sohne aussern.

Diese Furcht fanden wir schon hervorgehoben bei den Grön-landern, Navajoes, Fejir-Beduinen, Caraiben des Festlandes. Der Grund der Furcht war jedesmal ein anderer, wenigstens wie er von unseren Berichterstattern angegebon wurde: bei den Navajoes und Caraiben eino gewöhnliche Furcht vor der direkten Rache des Solmes, also nicht vor dem Sohne als solchem, was wohl auch dadurch bewiesen wird, dass die Caraiben mit Fraude ihre Söhne durch die Missionaire züchtigen sahen und von diesen gezwungen und wohl auch ein bischen von dor Furcht vor den

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Knabcn befreit mit Vergnügen auch selbst dio Züchtigung ausübten : os wird hier also keine übertriebene Liebe in das Spiel gekommon sein. Diese Purcht kann aber wohl nur durch die frühe Selbstan-digkeit des Knaben, und damit seine frühe Gefahrlichkeit erklart werden, aber wenn wir uns bloss diese zwei ümstande vergegen-wartigen, diese in unsere Verhaltnisse einführen, und uus so die Sache lebhaft vorstellen, so wird dieses psychologische Experiment ergeben '), dass zur Herbeiführung dor Furcht vor dom Sohno doch noch Etwas fehlt, und dieses Etwas kann kaum An-deres sein als der Mangel an der Gewohnhoit der Erziehung und an ihrem Resultate im Kinde: der Ehrfurcht vor dem Vater, welche es dem Kinde unmöglich macht auch nur daran zu denken sich spilter auf ilm zu riichen. Vielleicht hangt die Erschei-nung noch damit zusammen, dass auch im aufkommenden Patriarchate, die Liebe und damit auch jede Achtung für den Vater fehlte, der ja den Kindern anfangs noch als Premder galt. Es könnte zwur dér Onkel, die mannliche Autoritüt im Patriarchate, seine Stelle ersetzt und die Kinder an Zucht gewöhnt haben, doch war dieser immerhin nicht ihr Erzeuger, es fehlte also die physische Grundlage der Kinderliebe, und da er selbst seine Prau anderswo hatte, musste auch seine Anwesenheit und Aufmerk-samkeit geteilt gewesen sein, und der Vater ware doch ein Premder, eine neue Autoritiit geblioben, der von neuem an seine Pisciplin hiitte gewübnen mussen. Auch finden wir thatsiichlich diese Function des mütterlichen Onkels obwohl bisweilen, doch nur selten erwahnt1).

1

Uebrigens, wie Van Hasselt sagt, verhindert die Einrichtung des malaïschen Haushaltes jede Erziehung und Bemühung des Vaters mit seinen Kindern, (Aehn-lich Von Gagern in Kielstra, Sumatra's Westkust; Bijdr. T.,L. en Vk.XL: S. 581).

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Zur weiteren Illustration des eigentümlichen Verhültnisses zwischen Vater und Sohn, welches wir bei den Gronlandern und Pejir-Beduinen fanden, teilen wir noch mit, dass bei don eben-falls obenerwilhnten Tehuelchen, ein kleines Kind, sogar auch ein Madchen, Pferde in Eigentum erhalt, welche ihm persönlich geboren, ohne dass die Eltern weiterhin darüber verfügen konnen.

Auffallender ist aber noch, dass die Eltern öfter unter dom Namen eines Kindes bekannt sind, welches sich ganz ihre Stelle anmasst

In diesor Beziehung ist auch sehr morkwürdig, was Prancis von den Lampongern erziihlt. Ihr Haus bat drei Hauptabteilungen und noch eine Art Zwischenzimmer: sie hoissen prumpu, balan-gan und tenga; die erst geheiratete Frau wobnt ira prumpu, die zweite im balangan, die dritte in cinem Zimmerchen neben dem prumpu, dem prangenan prumpu, die vierte in einem neben dem balangan, dem prangenan balangan; die dritte Prau ist der ersten uutergeordnet, die vierte der zweiten; die Kebsweiber (goundiks) sind allen vieren untergeordnet und wohnen wo gerade Raum ist. Hat der Hausherr nur eine Frau, so bewohnt sein im Alter ihm folgender und deshalb ihm untergeordneter Bruder, wenn er verheiratet ist, den balangan, wenn der Hausherr selbst wenig-stens keinen verheirateten Sohn bat, denn diesem rüumt er den prumpu ein und beziebt selbst den balangan. Nimmt sein Sohn eine zweite Frau, so überlasst er auch den balangan und nimmt mit einem der folgenden Zimmer fürlieb. In diesem Falie ist der erwahnte Bruder gezwungen selbst ein Haus zu bauen; er-lauben ihm dies seine Mittel aber nicht, so schlaft er die Nacht im Zwischenzimmer (tenga-nuwa) und rollt morgens sein Bett zusammen. Der Hausherr ist bisweilen sogar selbst verpflichtet mit seinen Frauen und noch unverheirateten Kindern auf dem ersten, ja auf dem zweiten Söller zu wohnen, unter dem Dache !!).

Auf den Oeséllscliafts-lnseln herrschte dieselbe Sitte, nach wel-cher „der Sohn, der Erstgeborne eines Hauptlings, seinem Vater

1) Musters: S. ISH.

2) Francis S. 195.

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tiachfolgte, gleich am Angenblicko seiner Goburt; es gilt dies nicht nur im Betreff dor Titel sondern auch der Ehrfurclit, welche man ihm hinfort erwies, indem man ibn bis zur Anbetung verebrte; was aber die wirkliche Autoritiit betrifPt, so ersetzte der Sobn seinen Vater nur selten, ver dom Tode des letzteren oder bevor das Alter oder Gebrechlicbkeit ihn zum Befehlen unfiihig gemacbt hatten; von der Zeit an scbien der Vater aber tbat-sachlich nur im Namen seines Solmes die Herrschaft zu fiihren, welcber dem entsprecbend den Titel Arii, König oder Fiirst, an-nahm, wahrend sein Vater, obvvobl er zu regieren fortfuhr, durch das Volk doch nur als Regent betrachtet wurde; dies fiihrte die Piirsten dahin, abzudanken, sobald ihre Kinder alt genug waren selbst zu regieren. Wenn der Abdankende ilber eine ganze Insel geherrscht hatte, trat er in die Klasse der Distriktshauptlinge ein, doch selten entsagte er der Regierung ohne sich Macht genug vorzubehalten um der gefahrliche Mitbewerber seines eigenen Sohnes zu bleiben und bisweilen sogar in einen offenen Krieg mit ihm zu treten; dessungeachtet war der Vater immer der erste um seinem Sohne Ehre zu erweisen und ihm gegeniiber das Bei-spiel der Untertanigheit und der niedrigsten Schmeichelei zu geben. Bisweilen traten aber die Fiirsten wahrlich alle Macht ab und fuhren fort mit ihren Kindern zu leben, deren erste Bediente sie weiterhin bloss waren, ohne dass sie sogar immer gut von ihnen behandelt wurden; jedenfalls aber blieb beim Tode des fürstlichen Vaters der vermutliche Nachfolger alleiniger Besitzer aller Reioh-tiimer, quot;Wurden und Autoritiit des Verstorbenen, mit Ausschluss aller übrigen Kinder. Moerenhout schreibt „den Ursprung dieser Sitte der schlauen Berechnung der Hiiuptlinge zu, welche die Macht in ihrer Familie befestigen wollten, in dem sie iüi Voraus ihren Nachkommen die Achtung und die Gunst des Volkes sichertenquot; '). Es scheint aber diese Erklarung schon dadurch widerlegt zu werden, dass diese Sitte, wie Moerenhout selbst an-führt, auch in den untersten Volksklassen befolgt wurde. „Überall und jedesmal wenu ein verheirateter Mann Vater eines matm-

1) Moerenhout2! S. 13 14.

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lichen Kindes wurde, verlor er von dem Augenblicke an alle Macht: er war weiter nur der zweite im Hause, wo er immer mehr ein Fremder wurde, taglich tiefer gedemütigt, je mehr das Kind auf-wuchs, und allen dessen Wünschen und Einfallen unterworfen; natürlich veranlasste dies grosse Unordnung, und dass Vater und Mutter ohne Liebo für ihre Kinder, die Kinder oiine Ehrfurcht vor ihren Eltern waren; die ersteren verachteten diesejongenTyrannen und vernichteten sie oft bei ihrer Geburt, die letzteren verachteten ihre Erzeuger, indem sie ohne Rücksicht auf ihr Alter und ohne Mitleid rait ihrem Elend die anhaltendsten Sorgeu von ihnen forderten, sie in ihren Krankheiten verliessen, oder, grausamer noch, selbst ihrem Leben ein Ende machtenquot; 1).

Die Erscheinung, welche unter dem Namen Teknonomie in der Wissenschaft bekannt ist und welche darin besteht, dass die Eltern oder der Vater nach der Geburt eines Kindes, gewöhnlich eines Solmes, nur unter dessen Namen weiterhin bekannt sind, scheint eine Abschwachung derselben Sitte, welche wirjetztinso ausgepragter Form bei den ïehuelchen, Lampongern und Tahitiern vorfanden, zu sein. Weil diese Sitte mehr als irgend etwas An-deres Licht auf die Art des Verhültnisses zwischen Eltern und Kindern zu werfen geeignet scheint, wollen wir die Beispiele, welche wir fanden, vorführen und die Erklarung der ganzen interessanten Erscheinung versuchen.

Die Kinder der TlinJcet erhalten bei der Geburt den Namen eines mütterlichen Ahnen, spater bei cinem grossen Feste den eines vilterlichen Ahnen; ein reicher Hauptling kann bei der Geburt dem Sohne seinen eignen Namen geben, muss aber spater doch ein Fest veranstalten zur Ehre seines vaterlichen Ahnen. Der Vater eines berühmten Solmes wird jedoch nach diesem ge-nannt; ein Mann der keineu Sohn hat, erhillt bisweilen den Namen seines Lieblingshundes. Diese letztere Mitteilung scheint zu dor Annahme zu berechtigen, dass ehemals alle Viiter nach ihrem Sohne genannt wurden 2).

1

Moerenhout2: S. dS, 16.

2

Dall: S. 414. Petroff; S. 1G9.

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224

„Bei don Kutschin niramt der Vater bei Geburt eines Kindes dessen Namen anquot; 1).

Ia Central-Australien werden Vater and Mutter nach ihretn ersten Kinde genannt: wenn das Kind Kadli hoisst, wird der Vater Kadlitpinua, die Mutter Kadlingangki genannt2).

Bei den Andamanesen werden die Eltern schon vor der Geburt des Kindes bei seinem noch zugebenden Naraon genannt8).

„Wird, auf den Markesasinseln dom König odor einem Haupt-iing ein Sohn geboren, so gehen Rang und Titel des Vaters sofort auf das Kind über, der Vater behalt nur stellvertretend als Regent, so lange der Sobn unmündig ist, die Machtquot; 3).

„War, auf Mangareva, dom König der erste Sohn, welcher stets den ïhron erbte, geboren, so verlor wie zu Tahoi und Nu-kuhiva sofort der Vater seine Würde und galt nur noch als Regent, das Kind aber als König, welches in einem abgesonderten Hause erzogen wurdequot; 4).

„Ein syrischer Beduine aus der Niihe Jerusalems, Abou Seyr, naunte sich nach der Geburt seines ersten Sohnes, Abou Nasr, Vater des Nasrquot; 5).

Die i^idsc^'-Mutter wird mit dem Namen ihres Kindes belegt6).

Auf Java wird das Kind nicht nach seinen Eltern genannt, sondern „diese entnehmen dem Kinde ihren Namen: das Kind erhiilt einen Namen, wahrend die Eltern so zu sagen ihren Namen verlieren; sie werden nach der Geburt eines ersten Kindes mit seinem Namen genannt mit Hinzufügung von: Vater von.... oder Mutter vonim javanischen heisst dies: „karan anaqquot;, d. h. nach seinem Kinde geheissen. Zum Beispiel wenn das Kind Sariman heisst, wird der Vater fürderhin Paq-Sariman, die Mutter

1

Bastian, Inselgruppem S. 195. Jones, Smiths. Rep. 1886: S. 326.

2

Man' S. 129.

3

Waitz-Gerland6; S. 215.

4

Waitz-Gerland0: S. 219.

5

Gray Hill, „With the Bedouins, 1890quot;: S. 230.

6

Waterhouse: S. 309.

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Boq-Sariman genannt werdon'). Der altoste Sohn hat eine grosse Bedeutung im Hause, vor Allem wenn er der einzige Sohn, oder gar das einzige Kind ist, auch schon bei Lebzeiten des Vaters; er ist dann von seiner Geburt an der Meister im Hause. Auch wenn der Knabe sich unertraglich aufführt, wagen die Eltern es nicht oder wollen sie nicht einmal ihre Autoritat geltend machen. Der alteste oder einzige Sohn wird in seinen Kinderjahren immer absolut verwöhnt1).

Auch die Malaien der Padangschen Hochltinder benennen die Eltern nach ihrem erstgebornen Kin do 2).

Ebenso die Batta, die Eltern nehmen den Namen des altesten Kindes mit einem Praefixe an 3).

Auf der Insel Engano nimmt der Vater den Namen seines Kindes mit dem Praefixe „amaquot; (Vater) an 4).

Der See-DajaJc nimmt den Namen seines ersten Kindes an, mit dem Praefixe „Paquot;, die Mutter tragt aber ihren eigenen Namen 5).

Die Eltern nehmen bei den Dajak-Biadju gleich den Namen Hires Kindes an, mit Hinzufügung des AVortes Vater oder Mutter 6).

Bei den Niassern nennen sich beide Eltern nach dem letzt-gebornen Sohne, oder wenn ein Sohn fehlt, nach dor letztgebornen Tochter, mit Hinzufügung der Wörtchen ama (Vater) und ina (Mutter)7).

Wilken berichtet über die Alfuren der Minahassa: „bei der Geburt des ersten Kinder verlieren die Eltern, so zu sagen, ihre Namen und wird ihnen der Name jenes Kindes gegeben, mit

1

Poensen, Mededeel. Ned. Zend. Gen. XXXI, 1887; S. 129, 130.

Siehe auch Ind. Gids, 1891; S. 1G78: der Vater wird nach seinem Kinde genaimt.

2

Mansveld, T. v. Ind, T. L. en Vk. XXIII: S. 448.

3

Wilken, Prim. Vormen, Ind. Gids, 1881 S. 285. Naamgeving etc.; S. 370, 371 sagt er, dass nur der Vater den Namen des Erstgebornen annimmt.

4

Walland; S. 249.

5

Low: S. 110.

6

Perelaer; S. 42.

7

Nieuwenhuisen en Von Rosenberg: S. 28.

II. 15

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Yorfügung der Worte: „si ama ni—d. h. „der Vaterdes—

und „si ina ni____d. h. „die Mutter des----Von oder zu

den Eltern redend, wird man keine anderen Namen als diese benutzen. Unter diesen Namen bleiben die Eltern bis zu ihrem Tode bekannt. Die Namen der Eltern leben also nicht fort, son-dern verlieren sich in diejenigen ihrer Kinder, vor Allem in den ihres altesten Kindes.

In Passummah, wie in anderen Teilen Sumatra's wird der Vater durch den Namen seines erstgcbornen Kindes unterschiedon, wie „Pa-Ladinquot; oder „Pa-Rinduquot;, (Pa statt bapa, d. b. „der Vater vonquot;) und verliert damit seinen eigenen Namen 1).

„Beim Mannbarwerden legt der junge Al fur auf der Insel Ceram den djidaka, d. i. eiu weisser, aus Baumbast gefertigter Gürtel an. Dann wechselt dor Vater den Namen. Ein Vater heisst z. B. Sapialeb, beim djidako-Anlcgen seines Solmes Teleamie heisst er Sapialeh-Teleamie-amay; wird darauf der zweite Sohn mannbar, so verandert sich der Name des Vaters in Sapialeh-Teleamy-Karapupaleh-amay u. s. w.; je langer der Name, desto mehr Ansehen, denn der Betreffende liefert dom Stamme viele webrbare Manner. Uebrigens bleibt doch der Geburtsname immer der Hauptname, die Zusatze dienen mehr zum Unterschiede, da das Namen-Repertoir bei ihnen ziemlich dürftig istquot; s).

„Die Sundanesen kennen keine Geschlechtsnamen und haben die Gewohnheit nicht die Kinder nach Jemandem zu benennen. Die Eltern geben detn Kinde einen Namen, der ihnen gerade einfallt, einen eingebornen oder einen arabischen. Personen der höheren Stande wechseln bei der Erlangung einer Stelle oder bei ihrer Trauung ihren ngaran budak oder Kindernamen gegen einen adligen, gewöhnlich aus zwei Wörtern zusammengestellten Namen. Leute aus dem geringeren Stande behalten ihren Namen, doch wenn ihnen in der Ehe ein Sohn oder eine Tochter geboren wird, nehmen sie don Namen dieses Kindes an (katclah ku anak)quot; 2).

1

Marsden! S. 249.

2

Coolsma, West-Java, 1881: S. 129.

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Auf dom Aaru-Archipel „erhalten dio Eltern den Namen ihres ersten Kindes, z. B. Kamis aema, Vater, Kamis djina, Mutter des Kamisquot;

Obwohl unsere Beispiele leider nur sehr wenige in Zahl sind, bieten sie doch ein genugsam deutliches Bild der Erscheinung.

Versuchen wir jetzt eine Erklarung zu finden.

Die erste und einfachste Hypothese, welche sich uns darbietet, ist die, dass die ganze Erscheinung nur auf der eigentümlichon Weise der Namengebung bei vielen Naturvölkern gebrauchlich beruht: das Kind wird nach irgend einem natürlichen üegen-stande oder Ereignisse, welcher just den Geist der Eltern erfüllt oder ihre Aufmerksamkeit fesselt zur Zeit seiner Geburt, benannt, der Mann selbst aber wechselt seinen Namen im Laufe seines Lebens mehrmals, so oft ilim etwas bedeutungsvolles passirt, er eine Waffenthat verübt, oder bei seiner Weihe und Initiation als Mann u. s. w.s).

Eine solche Erscheinung von der grössten Bedeutung ware aber jedenfalls die Geburt eines ersten Kindes überhaupt resp. eines Solmes, wie obendrein aus der so hauftigen Erwahnung grosser Festlichkeiten bei dieser Veranlassung hervorgeht. Wie natürlich und in Übereinstimmung mit den Sitten der betreffenden Völker, dass der jubelnde Vater bei diesem Geburtfeste den Namen des Erstgebornen annahm, ebenso wie er sich sonst nach einem Siege oder anderen bedeutungsvollen Ereignisse genannt hütte. Dass Freunde ihre Namen tauschen, ist eine weit verbreitete Erscheinung ; es ist eine Ehre und ein Glück den Namen einer verehrten und geliebten Person tragen zu diirfen. Cook erhielt auf seinen Südseereisen den Namen eines Eingeborenen Oree, welcher sich selbst weiterhin Cookee nannte. Dio Guiana-Indianer scheinon ebenso eine Ehre drin zu stellen die Namen ihnen bekannter

1) Riedel, Rassen: S. 260. Weitere Beispiele sollen sich noch auf Bali und bei den Makassaren und Buginesen findon. Lubbock (S. 751) macht noch einige aus Afrika namhaft.

2) Auf den Neuen Hebriden z. B. bei der letztgenannten Veranlassung, na-mentlich auf Maewo und auf Araga: siehe Codrington, Melanesians: S. 87 94.

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Europaër zu tragen: lm Thurn bogegnete einem Macusi namens Shassapoon, welcher diesen Namen vom deutschen Eeisenden Charles Appun erhalten hatte Dass der Vater oder überhaupt die Eltern den Namen ihres erstgebornen Kindes annehmen, scheint also nur eine Consequenz desselben Gedankenganges zu sein.

Am besten liesse sich demnach diese Erscheinung mit der Sitte yergleichen, dass Jemand nach dem vornehmsten seiner Sklaven genannt wird, welche Sitte nach quot;Wilken hie und da im indischen Archipel besteht, wie z. B. auf der Insel Sumba. Auch der erste der sangiang (gute Geister) der Olo-Ngadju Borneo's heisst nach seinem Sklaven Tempon-Telon, d. h. Herr des Telon 1). Es kann dies natürlich nur darauf beruhen, dass sich Jemand nach seinem bedeutendsten Besitztume, seiner schönsten Zierde nennt, in die-sem Falie nach seinem besten Sklaven, im anderen nach seinem Erstgebornen, ahnlich wie ein Adliger bei uns öfter nach seinem grössten Landgute genannt wurde oder gar der Gatte einer be-rühmten Erau „le mari de sa femmequot; heisst.

Diese Hypothese, welche ausserdem den nicht zu unterschatz-enden Vorteil der Einfachkeit bat, scheint also auf dem ersten Bliek auszureichen um die vorgefiihrten Erscheinungen zu erkliiren.

Aber auch nur auf dem ersten Blicke. Denn gerade weil der Name ihnen so viel bedeutete, lag es doch viel naher das Kind nach seinen Eltern oder nach deren Ahnen zu benennen, auch damit es deren Tugenden durch die mystische Macht des Namens zu gleicher Zeit bekomme.

Eine sehr karakteristische Illustration der Bedeutung, welche die Namen für den sog. Wilden haben, citirt Tylor nach der Erzahlung Colden's, welcher im vorigen Jahrhundert die Mohawk-Indianer besuchte: „das erste Mal, dass ich bei ihnen war, ver-ehrte mich einer ihrer alten Sachem mit seinem eigenen Namen, Cayenderongue. Er war ein bekannter Krieger gewesen, und er sagte mir, dass ich jetzt das Recht hatte alle die Heldenthaten,

1

Wilken, Animisme S. 54.

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welche er vollbracht hatte, mir zu zuoignon, und dass jetzt mein Name zwischen den Hügeln im ganzen Gebiete der fünf Nationen wiederhallen würdequot;1). Wie miissten die Eltern erst bestrebt gewesen sein ihre Namen und damit ihre Eigonschaft ihren eig-nen Kindern, speciell dein altesten Sobne zu binterlassen. Insofern ware also die Benennung der Kinder nach ihren Eltern viel wahrscheinlicher als die Teknonomie, ja diese stande mit dieser Bedeutung des Namens gerade im quot;VVidersprucb.

Ausserdem liesse sich die merkwürdige Ablösung des Vaters aus allen seinen Titeln und Besitztümern durch seinen Erstge-bornen gleich bei dessen Geburt nach dieser Hypothese gar nicht erkliiren, obwohl dem Anscheine nach die Teknonomie bloss eine Abschwachung, ein reducirter Rest dieser Erscheinung ist, wie aus den obigen Beispielen klar hervorgeht.

Wir sind also genötigt diese Hypothese zurückzuweisen. Auch die einfach-psychologischo Erkliirung scheint auf Schwierigkeiten zu stossen. Die Erscheinung wilre dann so zu sagen eine symbolische Apostasirung, ein höchster Ausdruck dor Liebe für das erstgeborne Kind, resp. für die Kinder im Allgemeinen. Den Gründen dieser besonders innigen Liebe spürten wir oben nach. quot;Wir wollen jetzt noch einen hinzufiigen, welcher zu gelten an-fangt, wenn die anderen gerade etwas nachlassen, nl. im wohl ausgebildeten Patriarchate, bei schon bedeutend höherer Kultur: ich meine die absolute Notwendigkeit eines Solmes nicht nurzur Eortsetzung dor Familie, sondern vor Allem zum Kulte der Ahnen. Der Vater findet im Jenseits keino Ruh, wenn der Sohn ihm keine Opfer spendet. Es wird dies für verschiedene Völker bezeugt. Mit dor strengen Vaterherrschaft als Grundlage der Familie stellt sich Ahnenkult stets ein. ünd „gewiss hat dieser Kult, nachdem er einmal Wurzel gefasst, seine quot;Wechselwirkung auf die Gestaltung des Familienlebens nicht verfehlt. Wesentlich bat er don Wunsch nach dem Bestan de, nach der Fortdauer dor Familie befestigt, und ihm entquellen zumeist die dahin abzie-lenden Einrichtungen: insbesondere das Verlangen nach Söhnen

1

ïylor, Early Hist.: S. 126.

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fand sich bekanntlich bei den alten Juden, den Römern, den Chinesen und den alten Indiern Mayne begründet das Bediirf-niss an Söhnen bei den alten Ariern folgenderweise: „schon die Existenz eines Stammes, von Peinden umgeben, Iiiingt von der fortwahronden Erzeugung neuer Manner ab. Der sohnlose Vater würde sich in Krankheit oder im Alter ohne Schutz und Hilfe finden, sein Land in andere Hande übergehen sehen, wenn er unfiihig geworden es selbst zn bearbeiten. Die Notwendigkeit milnnlicher Nachkommenschaft erstreckte sich fiir den Ariër sogar über die Grenzen dieser Welt binaus. Sein Glück im Jenseits hing davon ab, dass er eine unnnterbrochene Eeihe von tnann-lichen Abkommen hatte, zu deren Pflicht es gehorte zu bestimmten Zeiten Opfer für die Ruhe seiner Seele zu verrichtenquot; 1).

Dieses Verlangen nach einem Sohne als Fortsetzer des Familien-kultes findet sich ganz allgeraein, d. h. bei patriarchalischen und einigermassen cntwickelten Vólkern, z. B. bei den Niasern, von welchen Modigliani ausdrücklich berichtet, dass es als schandlich gilt keinen Sohn zu haben, welcher auch notwendig ist damit die Seele des Vaters Ruhe habe. Ja, derjenige welcher ohne Söhne stirbt, denen er wenigstens eine Erbschaft von Ratschlagen, guten Beispielen und seinen übernatürlichen Schutz nachlasst, hat nur eine Seele, die „bochu zi matequot;, dagegen derjenige welcher eine Erbschaft der Tugend und des Willens, welche Reichtümer geben können, nachlasst, hat noch ausserdem eine choka, erbliche Seele, welche der Sohn in seinen Mund auffangt3). Chatelin geht soweit zu behaupten, dass nur derjenige überhaupt unsterblich ist, welcher einen Sohn nachlasst 2).

1

Modigliani: S. 558, 200.

2

Chatelin, Nias in T. T. L. en Vk. v. h. Bat. Gen, XXVI: S 144.

Und doch finden wir bei den Niasern gerade keine grosse Kindorliebe: „amano i figli ma senza eccessivi dimostraziöni... La pui grande prova d'affelto ch'essi

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Man denke audi an das, was wir oben (S. 198) iiber die Fcjir-Beduinen mitteiltcn : der Sohn soil Jahre lang auf dem Grabe seines Vaters beten, und deshalb fiirchtet dieser ihn.

Man erinnere sicb von wie zahllos vielen Yölkern berichtet wird, dass es eine Schande keine Kinder zu erhalten! Wie na-türlicli dann aber, dass man diese kostbaren Schiltze hiltet und pflegt und verhatscbelt, und ware es dann ein so weiter Schritt anzunebmen, dass man nicht nur stolz auf ihrem Besitze sicb nach ibnon nannte, sondern in aufopfernder Liebe sicb ganz vor ibnen niederbeugte, sicb selbst zu ibrom Bebufe ganz aufgab.

Man fiiblt aber doch, dass diese Erklarung ein biscben ge-zwungen ist, das Selbstopfer der Kinderliebe ist hier wohl etwas sehr gross. Und dann wiirdo so nur das Bedürfniss nach und damit die Liebe für Söhne erklart, und docb gilt die Teknonomie mitunter, obwohl seltener, auch für Töchter. Auch kann dieses Motiv nie bei denjenigen Vólkern bestanden haben, bei welchen Kindsmord eine regelmassig vorkomniende Erscheinung war, wie dies bei mehreren der genannten Völker docb der Fall. Und endlich bestand das Bedürfniss am Opfer des Sohnes doch audi nur im Patriarchate, kann also nicht für eine Erklarung der Sitte im Matriarchate, wie z. B. don Tlinket und Malaien geiten.

Nach alledem sind wir wohl berechtigt auch diese Hypothese als ungenügend zu betrachten.

Eine neue Hypothese ist die, dass bei der Geburt des ersten Kindes die Eltern so zu sagen ibre Seele abgegeben, ibr eigent-liches Leben verloren haben, well sie ihre Aufgabe, die Zeugung erfüllten, und deshalb Rang und Titel und Besitz gloich ihren Kindern überliessen, so zu sagen als Abschwachung, Reduktion des ganzlichen Aufgebons ihres weiteren unnützen Lobens.

Von vornherein möchte man diese Erklarung schon aus dem Grunde zurückweisen, dass obwohl biologisch, wenn man will,

diano ai figli consiste nel non sgridarli quando commcttono qualche mancanza e quando disubbidiscono. ïult'al piü con accento robbioso e sarcaslico scagliano al figlio restio qualche insullo grossolano, a cui dal canto suo il ragazzo, seègrandi-cello, risponde sputando in terra por signiflcare che dell' oltraggio non prende cura piü che di uno sputo.quot; Die Kinder werden lange gestillt. Modigliani; S 558.

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die Aufgabe der Eltern mit der Geburt and nötigsten Erziehung orfüllt ist, diese Thatsache noch weit davon entfernt ist, dass die Eltern sich hiervon bewusst und, was noch viel schweror, auch hiermit einverstanden waren, sich selbst nach der Erzeugung von Nachkommen wirklich überflüssig, unnütz, als Nebensachcn fiihl-ten, — nnd wahrlich es scheint für Menschen und erst recht fiir die prosaischen, selbstsüchtigon, wilden Menschen, recht schwer zu einer solchen durchaus ascetischen Auffassung zn kommen und dazu ihre strengsten Consequenzen so folgerecht zu erfiillen.

Und doch es giebt Griinde diese Auffassung für nicht so un-wahrscheinlich zu halten, als sie anfangs scheint.

Zahllos viele Völker betrachten wirklich die Geburt als eine Kückkehr der Seele eines Ahnen in den Korper des Kindes, wie aus den vielen von Tylor mitgeteilten Beispielen hervorgeht, welche zwar alle nur den Glauben bezeugen, dass die Seele irgend eines verstorbenen Ahnen oder vorverstorbenen Kindes den Neugebornen beseelt, doch ware der Glaube, dass wirklich die Eltern selbst ihre Seele dazu hergeben mussen, gar nicht unmöglich, wenn wir die ausserordentlich verbreitete und gar sonderbar weit durchgeführte Anwendung der Eeduction be-achten; man denke an die Rache-Reduction in der Composition, an die überall vorkommenden Opferreductionen, an das Haar-opfer z. B. als Reduction des Wittwenopfers u. s. w. Sowie die quot;VVittwe ruhig weiterlebt, nachdem sie verschuldigt ihrem Gatten in das Jenseits zu begleiten, nur ihre Haare opfert, oder der be-leidigte Gatte, welcher eigentlich seine Erau töten wollte, durfto und sollte, bloss ihre Haare abschneidet, könnten doch auch die Eltern, resp. der Vater, welche eigentlich bei der Geburt hatten sterben können, auch bloss ihren Namen, das Zeichen ihres individuellen Lebens, aufgeben. Die Enthaltungen und Selbst-verstiimmelungen der Eltern, resp. des Yaters, bei der Geburt des Kindes, welche jetzt von einigen Forschern als Opfer be-trachtet werden, könnten dementsprechend als symbolische Re-ductionen ihres gedachten eigentlichen Todes gedeutet werden ').

1) Sieho unsorc Erste Hiilfte, und dio ausserordentlich interessanten Aufsatze

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Zwar scheint uns der Gedanke, dass Eltern sich bei dor Ge-burt des Kindes als dem ïodo verfallon glauben könnten, ganz unmöglich, doch kann er dies den Wilden in dem Masse nicht gewesen sein, erstens schon nicht, weil der Wilde in seinem ab-solut feston Glauben an die Fortdauer des Lebens nach dem Todo, wie er bei der übergrossen Mehrzahl der Völker bestand, den Tod nicht fürchtete, zweitens aber weil er ihn öfter in relativ jangen Jabren schon herbeiwünschte, auf Grund der Überzeugung, welche ebenso gar allgcmein verbreitet ist, dass der Mensch, in dem Zustande, in welchem er hier stirbt, im Jenseits verbloiben wird, weshalb der Tod durch Krankheiten oder in hohem Alter sehr gefiirchtet wird1). Hieraus ontspringt auch zum Teile die Sitte, dass die alten Leute durch ihre Kinder getötet werden. Wir wollen einige wenige Beispiele hiorvon anführen.

Garland nennt die Tötung alter Leute überhaupt und speciell die alter Eltern eine allgemeine Erschoinung in Melanesien; am ausgepragtesten findet sich diese Erschoinung im Fidschiarchipel. „Hier war es durchaus Gebrauch, dass alto Lente, Manner und Erauen, von ihren Verwandten und zwar meist von ihren eigenen Söhnen umgebracht werden. Dies ist so gewöhnlich, dass alte Leute es selber dringend wünschen, ja es für eine Vernachlassi-gung halten würden, wenn es nicht geschahe; und wenn Euro-piier dazwischen geredet haben, so ist als Antwort erfolgt: zwi-schen Eltern und Kinder hiitte Niemand sich einzumischen, sie könnten thun, was sie wollten. Man erwürgt sie dann mit oinom

1

Tylor, Prim. Cult.1: S. 79 seq. Man beacbte vor Allem die interossanten Folgerungen Frazers (Golden Bough ': S. 91, seq.) aus diesen Thatsachen,orleitet das Zurückziehen des Königs bei der Geburt dos Nachfolgers auch daraus ah.

„Die Seolon der Todten gelangen ganz in der Verfassung und mit don Eigon-thilmlichkeiten in's Jenseits, mit welchen sic das irdische Leben verlassen.quot; Daher die Ruhe und Fassung mit welchen sie haufig dem Tode entgegen sehen. So borichtet Waitz uber die Nordamerikaner, III, 1quot; Halfte: S. 195, 19G.

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Strick; und dies Verfahren gilt als Liobeszoichon. Man kürze damit die traurige zweite Kindheit ab, sagt man; und was haupt-siichlich den Ausschlag gibt, ist der Glaube, dass man, so wie man sterbe, weiter lobe: man sorgt also durch rechtzeitigen Tod fiirs owige Leben. Daher wiinschen auch alle unheilbar oder schwer Kranken selber, dass man sie tödte; man grilbt sie darauf bis an den Hals in Erde und erdrosselt sie. Umgekebrt vollzieht man auch die Tötung um die irdischen Leiden abzukiirzen, die durch Krankheit, Alter u. dergl. entstehenquot;

Auch die Tschuktsdicn scheinen ilire alten Leute auf deren eigenes Verlangen zu toten, und ebenso die Itülmenen. Ven den Ojibway-lndianern wird uns berichtet, dass die Alten sich selbst öfter toten 2). Boas sagt von den Gentral-Eskimo im Allgemeinen, dass es erlaubt sei die alten Eltern zu töten 3).

Diese Erschienung dürfen wir also eine keineswegs vereinzelte nennen.

Zwar werden in allen diesen Beispielen uur die alten Leute getötet, doch wie gesagt, die eigentliche Consequenz der Conti-nuitats-Auffassung ware die, dass man in voller Manneskraft, ja in der Jugend zu sterben verlangen müsste.

Zudem musste der Wilde sich um so eher alt fühlen je eher er erwachsener Mann war. Auch muss das unstete, masslose, nervöse, durch starke Leidenschaften gepeitschte Leben in endloser Abwechslung viehischer Übersattigung und Entbehrung, bei öfter grosser sexueller Anstrengung den Wilden früh alt machen. Wie früh schon muss er sich dem bald erwachsenen Knaben gegeniiber (um so eher wenn er, wie z. B. in Australien, erst ziemlich alt eine Frau erhalten konnte) schwach, machtlos gefühlt haben, und dies muss die von uns vorausgesetzte Auffassung, dass

■1) Waitz-Gerland 5: S. 039, (140. Hale: S. 65, Für Nou-Kaledonien, siohe Brainno ; S. 255 und Meinicke'; S. 224. Für die Solomon-Inseln: Romilly; S. 70. Für; Efati: Turner, Samoa: S. 335.

2) Kennan; S. 147. Jones: S. 08. Steller: S. 294. Es kommen sogar viele Selbst-morde aus Verlangen nach dom Jenseils vor. Steller: S. 273. Kolm und Andree: S. 192,

3) Boas: S. 615.

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die Seole des Knaben seine Seele, dass dieser ihn ablöse, unter-stützt haben. Die ïötung der Alten ware somit eine praktische Abschwachung der Auffassung aus utilistischen Grimden erhalten.

Die mitgeteilten Beispiele der Toknonomie legen, wie sonderbar es scheint, diese Deutung fast naho, weil das völlige Aufgehen des Vaters in den Sohn kaura eine andere zulasst. Audi die sehr interessanten Ausfiihrungen Frazers lassen diese Gedanken und Auffassungen als von grosser Bedeutung im primitiven Leben erscheinen.

Bevor wir aber endgiltig iiber den Wert dieser Hypothese ent-scheiden, wollen wir erst noch eine andere Hypothese, nl. die Wilken-ïylorsche vertragen.

Wilken hat zuerst in dieser Weise unsere Erscheinung zu erkliiren versacht in einem Aufsatze iiber die Namengebung bei den Alfuren, und spiiter wieder in seinen „Primitieve Vormenquot;. Er giebt als Erkliirung das Bedürfniss des Vaters im Matriarchate sich als Vater geltend zu machon, nach Analogie der Couvade.

Bekanntlich herrscht. über die Deutung der Couvade noch keine Einstimmigkeit unter den Ethnologen. Tylor sah früher in ihr nur den Ausdruck des Glaubens an eine geheimnissvolle, raystische Verbindung des Vaters mit dem Kinde1). Starcke2) und Ploss s) sind auch dieser friiheren Auffassung des berühmten Eorschers zugethan. Lippert3), und mit ihm Von Hellwald4), betrachtet die Couvade als ein Ablösungsopfer, well gerade das Kind durch viele bösen Geister bedroht wurde, welche der Vater in dieser Weise befriedlgte. Bachofen dagegen, und nach ihm Giraud-Teulon 6), Liebrecht, Post, Wilken 5) und Tylors) in seinem

1

Tylor, Early Hist.: S. 298.

2

Starcke, Die primitive Familie: S. 55.

3

Lippert, Kulturgesch.2: S. 237. Allg. Gesch. d. Priestortums: S. 41.

4

Giraud-Teulon. Orig. d. Mariage: S. 138. Orig. d. 1. Fatn. i S. 194.

5

Wilken, Couvade: S. 9 seq. Primit. Vormen, 1881 !: S 282 seq. Post, An-fange: S. 18.

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letzten Aufsatze über neue Methoden in der Erforschung der Farailienverhiiltnisse sind der Meinung, dass durch diese symbolische Nachatunung der (leburt der Vater sich als solcher in der Familie seiner Prau, welcher also die Kinder zugehören, als Vater zu erkennen giebt. Diese Deutungen') scheincn einander aber nicht auszuschliessen, sondern zu vervollstiindigen. Dass der Vater gerade die Opfer vollbringt und sich schont um das Kind zu sparen, die Mutter öfter sogar nicht, scheint jedenfalls die von Bachofen angegebene Bedeutung zu haben. Die ganze Sitte darf also als ein Symptom anfangenden, noch nicht ganz durchgebro-chenen Patriarchates aufgefasst worden z).

Wie gesagt, wird die Teknonomie durch Wilken und Tylor analog erklart.

Wilken sagt: „Der Mann war es, welcher ein Mittel suchte um, dor bestehenden ausschliesslichen Abstammung in der müt-terlichen Linie gegenüber, sein Verhaltniss zu dom Kinde zu offonbaron, welcher Jedem kund machen wollte, dass er selbst anerkannte der Vater dieses Kindes zu sein, mit einem Worte, der Vater welcher seine Vaterschaft zu proclamiren wünschte. Und könnte dies je einfacher und vollstandiger geschehen als dadurch, dass er auf seinen eigenen Namen Verzicht leistete, und sich selbst nach diesem Kinde „Vater dieses Kindesquot; nannte?quot; „Von selbst lasst sich daraus auch erklaren, wie jener Name ein Ehrenname werden konnte. Dem Vater, welcher nur bestrebte in seinem Kinde anerkannt zu werden, konnte es bloss schmeichel-haft sein, wenn Andere dies wirklich thaten, ihn, statt bei seinem eigenen Namen, bei dem seines Kindes anredeten. 1st unsere

1) Die Erklarungen Lafitau's und Max Müller's darf man vernachliissigcn.

2) Eine sehr interessante dor Couvade ahnliche Sitte, der Bedeutung nach, teilt Codrington mit; „in the Banks-Islands on the birth of a first-born son there is raised a noisy and playful fight, vagalo, after which the father buys off the assailants with payment of money to the other vcve, to the kinsmen that is of the child and his mother. It is hardly possible to be mistaken in taking this fight to be a ceremonial, if playful, assertion of the claim of the mother's kinsfolk to the child as one of themselves and the father's payment to be the quieting of their claim and the securing of his own position as head of his own family. Melane-sians; S. 239.

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Erklarung rich tig, so muss in der Sitte, don Vater in der Weise nach seinem Erstgeborenen zu benennen, primitiv ein Mittel zur Anerkennung der Vaterschaft enthalten sein. Dass dieselbe Ge-wohnheit auch in Betreff der Mutter besteht, spricht nicht gogen diese Erklarung. Es verstoht sich ja, dass, da einmal die Benen-nung nach detn Kinde ein Ehrenname geworden und die ur-sprüngliche Bedeutung ganzlich verloren gegangon war, sie nicht nur auf dem Vater boschriinkt blieb, sender höflichkeitshalber auf die Mutter ausgebreitet wurde.quot; Zum Beweise fiir die letztere Deutung citirt or dann Marsden's Nachricht, dass die Frauen nie ihre Namen wechseln bei der Geburt eines Kindes, sondern bloss ofter aus Höflichkeit nach ihrem illtesten Kinde, Ma si ano. Mutter von ...., genannt werden; doch ware dies mehr ein höflicher Titel, als ein Name 1).

Tylor fand zu seinem eigenen Erstaunen die Sitte dor Tekno-nomie bei dreissig Vólkern: zwei und zwanzig Mai traf sie zu-sammen mit der Sitte, dass der Mann bei seiner Frau wohnt, obwohl die quot;Wahrscheinlichkeit nur elf Mai mitbringen wiirde; ausserdem traf sie viorzehn Mal mit der ceremoniellen Vermei-dung der Schwiegereltern durch den Ehemann zusammen, wo die Wahrscheinlichkeit sogar nur vier Mal ergibt. „Wenn die drei Sitten nur so schlaff verbanden wiiren als mit praktischer Selb-standigkeit gleich stünde, wiirde das Produkt der correspon-

132 53 31 direnden Fractionen X X ~35(j~) vervielfaltigt mit den

dreihundertfiinfzig Vólkern (welche Tylor untersuchte) zeigen, dass ihr Zusammentreffen bei diesen Vólkern höchstens ein oder zwei Mal stattfinden wiirde, wahrend es thatsachlich elf Mai geschieht. Die Wahrscheinlichkeit ihrer gemeinen Ursache ist also sechs gogen eins. Manche der festesten Überzeugungen der Menschheit dürften auf einer weniger soliden Basis beruhon.quot; Tylor citirt sodann das Beispiel der Cree-Indianer, bei welchen der junge Gatte, mit den Eltern seiner Erau zusammenlebend, von ihnen

1

Wilken, Primit. Vormen. Ind. Gids, 1881 1; S. 287; Naamgeving etc. in T. v. I. T. L. en Vk. XXII: S. 377. Marsden: S, 280.

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gar nicht angeredet, ignorirt, ja völlig als ein Fremder behandelt wird, bis sein erstes Kind geboren; er nimmt dann diesen Namen an, heisst weiterhin „Yater von dem und dem, und halt nachher mehr zu seinen Schwiegereltern als zu seinen eigenen. Ceremoniell wird er also als ein Fremder behandelt, bis sein Kind, ein gebornes Mitglied der Familie, ihra einen Status als Vater eines Mitgliedes der Familie giebt, worauf diese die Komödie der Nichtanerkennung aufhören lassen.quot;

Der Vater proclamirt sich durch die Benennung nach dem Kin de als Vater und die Verwanten der Fran erkennen ihn dadurch an 1).

Nur eins müssen wir bedauern, nl. dass diese Hypothese durch zwei so ausgezeichnete Forscher vorgetragen von ihnen nicht auch durch die Anwendung des experimentum crucis felsenfest begründet wurde. Wie Schade, dass Tylor noch immer das aus-gebreitete Material, welches die Grundlage seiner Berechnungen ausmacht, nicht herausgab, und was diesen speciellen Fall anbe-trifft, dass er diejenigen Fiille, in welchen nur die Mutter mit dem Namen ihres Kindes benannt wurde, oder beide, oder wo diese Sitte nicht mit denen, welche auf das Matriarchat hindeuten, zusammentraf, nicht einer scharfen Untersuchung unterwarf, oder, denn vielleicht that er dies, deren Resultaten nicht veröffentlichte.

Die Wilkensche und Tylorsche Deutung scheinen aber auch nicht so vollstilndig übereinzustimmen, als der letztere annimmt.

Wilken betrachtet diese Sitte wie die Couvade als ein Symptom des Überganges des Matriarchates in das Patriarchat, indem der Vater zum erstenmal zu erkennen giebt, dass auch er als Erzeuger des Kindes betrachtet zu werden wünscht, dieses nicht mehr ohne Weiteres der Mutter und ihrer Familie überlasst. Nach Tylor aber ist die Teknonomie offenbar ein Ausdruck des unverfiilschten Matriarchates, da es ja eine standige Begleiterschei-nung zweier Sitten, welche, wenn nicht blosse „survivalsquot;, nur im vollen Matriarchate möglich waren.

Welche Auffassung ist nun aber die richtigere?

1

Tylor, Method: S. 249, 250.

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Wahrscheinlich werden wir hierüber Aufschluss erhalten können, indem wir die Begleiterscheinungen der Sitte in den leider so wenigen von nns gesammelten Boispielo beobachten und die Be-nennung der Mutter nach ihrem Kinde zu erkliiren versuehen.

Fangen wir mit dem letzteren an.

Wilken erklarte die Benennung der Mutter nach ihrem Kindo rein als eine höfliche Nachahmung des vaterlichen Namens, und fügt hinzu: „dass diese Gewohnheit bloss eine Nachahmung der-selben Sitte im Betreff des Yaters, geht schon daraus hervor, dass die zweite wohl ohne die erste, nie aber die erste ohne die zweite vorkommtquot; 1).

Die Benennung beider Eltern nach dem Kinde fanden wir bei den ïehuelchen, Andamanesen, Central-Australiern, Malaien der padangsclien Hochlander, Javanen, See- und Biadju-Dajaken: wenn aber hier in diesen Fallen die Wilkensche Lösung schon angenommen werden könnte, se gelingt dies doch nicht, wo das von ihm geleugnete wirklich stattfindot, namlich bei den Fid-schiern, bei welchen, nach Waterhouse's Angabe, nur die Mutter nach dem Kinde benannt wird.

Wie viel darf man nun aber auf diese Angabe bauen. 1st sie richtig? Williams, Hale, Seemann enthalten über die ganze Sitte nichts, Gerland ebensowenig.

Wenn wir die Eichtigkeit dor Angabe annehmen, so könnte man die Wilken'sche Erklarung nur unter der Voraussetzung als die rechte betrachten, dass diese Sitte auf don Fidschi-Inseln erst entstand, nachdem sich hier das Patriarchat vollsttindig entwickelt batte, die Mutter durch Annahme des Namens ihres Kindes sich selbst releviren wollte, indem ja, wie bei allen durchaus patriarchalischen Vólkern es für die Frauen als höchste Schande galt kein Kind zu gebaren, — demnach könnte die Teknonomie der Mutter, allein oder mit der des Vaters vereint, sebr wohl die Bedeutung haben, offenkundig zu machen, dass sie die höchste Pflicht der Frau erfüllt habe, wenigstens als Gattin, und insoweit einigermassen Mitglied der Familie des Gatten, vollberechtigt sei.

1

Wilken, Primit. Vormen, in Ind. Gids, 18812: S. 287.

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Diose Pflicht der Frauen Kinder zu gebaren scheint aber auf Fidschi kaum zu bestehen, denn ausserordentlich viele Kinder werden getötet, nach quot;Williams etwa zwei Drittel, dagegen heisst es wieder, dass sehr oft Waisen adoptirt werden, welche sogar noch liobevoller als die eigenen Kinder behandelt werden '). Son-derbarerweise finden wir aber in allen Fallen, wo die Teknono-mie beider Eltern verzeiehnet wird, dieses Erforderniss der Kinder für die Mutter nicht hervorgehoben; es braucht dies freilich deshalb noch nicht zu fehlen, doch dürfen die angeführten Bei-spiele also jedenfalls nicht als für unsere letztere Hypothese sprechend angeführt werden. Wenn wirklich das Bekommen von Kindern in diesen Fallen nicht als eine Ptlicht und eine Ehre für die Mutter angesehen wird, verfiillt aber die Wilken'sche Er-klarung ebensowohl, denn es ist nicht abzusehen, weshalb die Benennung nach ihrem Kinde, auch wenn diese für den Vater aus dem genannten Grunde eine Gewohnheit geworden war, sonst für sie eine Ehre sein könnte.

Konnte die ganze ïeknonomie sowohl die des Vaters als die der Mutter nicht aus einem Grunde erkliirt werden, welche eigent-lich nur aus einer Ausbreitung des von Wilken angegebenen be-stünde, könnte die Mutter sich nicht nach dem Kinde nennen urn sich persönlich als die Mutter, die Urheberin und gewissermassen die Eigentümerin des Kindes den anderen Frauen in der familien-losen altesten Geschlechtsgenossenschaft gegenüber hervorzuheben und geltend zu machen. Aus demselben Grunde nannte sich dann spater der Vater, als auch er sich persönlich allmiihlig als Vater zu fühlen anfing, nach seinem Kinde. Das Verhaltniss beider zu dem Kinde bestimmte ja die Gestaltung der socialen Organisation und ihren eigenen Zustand.

Dass aber die Teknonomie so oft bei schon völlig patriarcha-lischen und parentalen Vólkern, wie bei den Javanen, Andama-nesen, Dajaken u. s. w., vorkommt, macht keine Schwierigkeiten, denn gerade in diesem Falie könnte sio so leicht als „survivalquot;

1) Williams; S. quot;181. Völlig ratselhaft ist, dass bisweilen das eigene Kind er-mordel und zugleich ein fremdes adoptirt wird.

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zurückgeblieben sein, weil sie ja durch die so lange bleibende übergrosse Kinderliebe so leicht als willkomraener symbolischer Ausdruck benutzt wurde und der im vollen Patriarchate be-stehende Stolz auf dem Stammhalter könnte sich ebenso leicht in dieser Weise aussern.

Fragen wir aber jetzt ob die hier gegobene Erklarung der Teknonomie im engeren Sinne, also eine Erweiterung der Wilken-Tylor'schen, auch für die Beispiele der Aufgabe aller Titel durch den Vater bei der Geburt eines Sohnes hinreicht? Wenn dies vielleicht nicht der Fall ist, so könnte doch eine kleine Verande-rung genügen um die merkwürdigen Vorgange auf Tahiti und bei den Lampongorn zu erklaren, wenn wir wenigstens die lam-pongschen ais eine abgeschwachte Form der tahitischen betrachten dürfen.

Wir müssten sie dann als einen durch die erörterten Umstiinde lange erhaltenen Rest des Matriarchates auffassen, in dessen pri-mitivster sowie in der geregelt polyandrischen Form der Mann ja keine andere Function hatte als die Befruchtung der Frau : seine eigentliche sociale Aufgabe war hiermit erfüllt, Ernahrer der Familie, Erzieher der Kinder war er nicht, der mitunter ihm bewusst gestellte Auftrag war nur neues Leben zu erwecken ').

Auch nachdem des Patriarchat sich einigermassen entwickelt hatte, ohne noch die Rufe der isolirten, selbstandigen, typisch-patriarchalischen Familie erreicht zu habon, in dem das Geschlecht, der Stamm noch den eigentlichen Verband bildete, war doch noch die vaterliche Function in der Familie eine ziemiich unbedeutende, auch von Standpunkte des Stammes blieb er nur der Erzeuger, war er noch zum Range des selbstandigen eigentlichen Familien-vaters emporgestiegen, konnte er also noch immer als abgelöst betrachtet werden, sobald er ein Kind erzeugt hatte, namlich in den Augen der mütterlichen Familie. Und die die Gatten ihrer Schwestern also ziemiich veriichtlich behandelnden Briider waren selbst wieder irgendwo Gatten und wurden doch nur als Erzeuger

1) Man siehe doch vor AUem Bachofen und Girand-ïeulon über die Naïr, und die ersten Kapitel des zweiten Bandes von Lippert's Kulturgeschichte. ii. 16

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betrachtet; es könnte sich in der Weise überall das Gefühl ge-bildet haben, dass dio einer andoren Gruppe angehörenden Gatten der Frauen des Stammes bloss etvvas zu bedeuten batten, solange sie ihre Aufgabe, die Kindererzeugung noch nicht erfüllt batten, doch nach dieser Erfüllung einfach zurücktreten mussten; nament-lich wenn der Sohn alt genug war selbst eine Familie zu grimden, konnte man den Vater sehr wohl entbehren.

Die Sitte muss also ira Patriarchate vereint rait Exogamie entstanden sein, dass sie aber auch im ziemlich, ja sogar im völlig entwickelten Patriarchate so lange haften blieb, verdankt man wohl der üborgrossen Liebe für die Kinder; vielleicht bat bie und da der Erkliirungsgrund unserer vorigen Hypothese auch mitgewirkt.

Kann diese Erklarungsweise auch far die wenigstens ausserlich verwante Erscheinung des Vasu-Wesens gelten? Unter Vasu-Wesen versteht man die sonderbare Befugniss der Neffen über Alles, was seinem inütterlichen Onkel gehört, wie über das seinige zu verfiigen.

Seemann sagt über das Vasu-Wesen auf den Fidschi-lnseln Folgendes: ein Vasu ist eine machtige Person auf den Fidschi-lnseln; er ist bloss ein Neffe, aber, nach der Sitte des Landes, steht alles bewegliche Eigentum seines Oheiins in seiner absolut willkürlichen Verfügung, so dass er joden Augonblick davon an sich nebmen kann, was er will. Nicht nur Familien haben ihre vasu, sondorn auch Stildte, und sogar Staaten, und es wird unfein geachtot ihron begehrlichen Wünscbon nicht zu willfahren. Bis-weilon vorkaufte ein vasu wohl einmal das Land seines Onkels, doch meinen die Fidschiër, dass dies wohl ein biscben zu weit ging. Die Oheime verbergen deshalb ihre Kostbarbeiten vor ibren Neffen. Bisweilen beschenkt der vasu auch wohl seinen Onkel

Merkwürdig ist auch die politische Bedeutung, welche diese Sitte allmahlig gewann, und welche auch die Kraft, womit sie im Volksleben gewurzelt war, ara deutlicbsten bezeugt: „Jeder Mann, dessen Mutter Mitglied der Hüuplingsfamilie eines anderen

1) Seemann: S. 206.

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Landes (Stadt, Stamra, Insel) ist, gilt als vasu dioses Landes und kann sich mit Ausnahme der Weiber, der Hausor und des Grund-besitzes der Hauptlinge Alles, was er will, aneignen. Je vornehmer ihre Mütter sind, je machtiger sind die vasu. Da sie dom Könige meist einen Teil ihrer Beute mitbringen, so wird dieses Institut sehr stark von den Fürsten benutzt und ist es fiir sie von grosser Wichtigkeit. Uebrigens ist die Sache auch ganz volkstiimlich, und wo ein vasu anlangt, welcher auch bei etwaigem Krieg stets freien Zutritt zu seinen Verwanten hat, so wird er mit den grössten Festlichkeiten empfangen. Kein Verwanter einer Frau, welche sich am Grabe ihres Mannes nicht umbringen liess, kann vasu werden, denn man glaubt, dass eine solche dio eheliche Treue nicht gehalten habe 1).

Williams berichtet noch, dass gerade diese vasu die Tirannen des Volkes sind; wenn sie aber den König zu sehr benachteilt haben, zahlen sie ihm oft den höchsten soro (Sühngeld). In den niederen Volksklassen paralysiren die vasu, welche Alles an sich nehmen, was der Olieim verfertigte, jeden Eifer 2).

Auf Samoa kann ein junger Hauptling mit dom Feinde, wenn dieser von der mütterlichen Seite ihm verwant ist, Frieden schliessen, wenigstens in Falie die Mutter von sehr hohem Kange war; im Allgemeinen diirfen die Schwesterkinder von dom Bruder ihrer Mutter, nehmen was sie nur wünschen und überhaupt mit ihm machen was sie nur wollen 8).

Eine mit dom Vasu-Wesen wahrscheinlich eng verwante Sitte ist wohl die, von welcher Kubary von den Pelauern berichtet: „eine eigenthümliche und jedenfalls die ursprüngliche Wildheit der gesellschaftlichen Zustande verratheude Sitte ist das formelle Recht, welches ein Nachfolger hat den zu lange herrschenden oder sonst unbeliebt gewordenen Obokül, aus dom Wege zu schaffen, was jedoch nur in den wenigen obersten Familien zu

1

Weitz-Gerland 0: S. 663. Hale: S, 60.

2

Williams: S. 35, 31.

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iinden ist. Die pelauische Denkungsweiso ist jodoch so an diese Ordnung gewöhnt, dass wenn der Vetter sich sehr rasch ent wickelt und besondere Energie beweist, die Leute sagen: „der Vetter ist ein grosser Mann, der Tobolbél des Oboküls stehet nah bevor.quot; Aus diesem Grimde ist ein solcher in der Geschichte Pelaus nicht eben seltene Fall vorgesehen und auf die genaueste Weise geordnet.quot; Die Sitte besteht nur in den höchsten Familien. „Trotzdein ist das zwischen dem Obokdl und den Hohelléls (den Vettern und Neffen) herrschende Verhaltniss nach Innen des Stammes kein sittlich gesundes und das sie verbindende Bewusst-sein ist kein Ausfluss eines ziirtlicheren verwandtschaftlichen Gefühles, sondern die Überzeugung von der Nothwendigkelt eines Zusammenhaltens, theils als Schutz gegen die anderen Blays, theils, weil es so von Alters her Sitte ist. Deshalb herrscht zwischen den Mitgliedern des Stammes ein möglichst nüchterner Egoismus und der jüngere Vetter muss dem alteren in Vielem nachgeben. Formell kann der Obokül das Eigenthum jedes Neffen verlangen und wieder jeder Neffe hat das Recht, in sein Haus einzutreten und in seiner Abwesenheit trotz der Gegenwart der Frau des Obokül irgend einen verlangten Gegenstand weg zu nehmen. Ja ein Vetter wagt sogar der Frau selbst Geld abzupressen und der Obokül kann ihm höchstens bloss zürnen und ihn tuchtig aus-schelten. Hat er es ja selbst nicht besser gethan! Seine Gunst in bedeutender Weise einem einzelnen Vetter zu erweisen wagt der Obokül auch nicht, denn er erweckt die Eifersucht der anderen und wenn er durch seinen Rang veranlasst ein Armband kauft, so hangt er es im Hause auf, damit es von einem der Neffen weggestohlen wird. Gegen seine Frau und Kinder ist der ganze Stamm eifersüchtig und er bewacht sorglichst, was der Vater ihnen giebt, auch wird in den grossen Blays ihnen Manches nach

dem Tode des Vaters abgenommenquot;...... «Von wirklicher Soli-

daritat kann man nur zwischen den Kindern einer Mutter sprechen. Nach Aussen dagegen zeigt der Stamm einen gediegenen politischen Sinn und tritt für den Obokül als ein Mann auf und bedingt seine Bedeutung in der Gemeinde.quot; Der Obokül verfügt über das unbewegliche Eigentum des Blays, „doch wird er von den Vettern

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beobachtet und kaïm er Theile desselben nur rait der Zustimmung

derselben dem Stamme entfreradenquot;...... „Das Vererben des

Bodens des Stammes an leibliche Kinder ist ungewöhnlich und nicht gern gesehen und halt nach dem ïode des Vaters nur so lange gut, so lange es eben der Stamra will. Die Ursache davon liegt theilweise darin, dass die Kinder des Oboküls in der Heimath der Mutter versorgt sind, dann aber darin, dass die Nachkom-menschaft der Miinner die natürlichen Erben des aussterbenden Stammes sind und eine vorzeitige Anweisung des Bodens an dieselbe, die innere Ruhe des Stammes gefahrdetquot; 1).

Vielleicht ist für die Erklarung noch die Notiz über die Mandan-Indianer von Bedeutung, dass alle Beute eines jungen Mannes seiner Schwester gehort, welcher er aber auch wieder alles mögliche entnehraen darf2).

Von den Inguschen wird uns borichtet, dass jedes Individuum, welches die Pubertiit erreicht hat, sich das Recht anmasst, von seinem mütterlichen Onkel das Geschenk eines Pferdes zu fordern. Keiner kann sich dieser Verpflichtung entziohen. Dieser „barchquot; (so heisst dieses erzwungene Geschenk wird öfter mit Gewalt durch den Enkel genommen, welcher durch das Zaudern des Onkels in der Erfüllung von dem, was die Sitte als seine Pflicht betrachtet, ungeduldig wird 3).

In diesen wenigen Beispielen offenbar derselben Erscheinung finden wir das Vasu-Wesen, wie wir es nennen wollen, in den verschiedenen Stadiën: im schwachen Anfange bei den Mandan-Indianern, ganz ausgebildet doch noch nicht weit von den ur-sprunglichen Zustanden bei den Pelauern, ebenso völlig reif doch auch schon in politischer Umstaltung begriffon bei den Fidschiern, abgeschwiicht doch noch von politischer Bedeutung bei den Samoanern, und endlich zu einom letzten Reste reducirt bei den Inguschen.

Auf dem ersten Anblick scheint dieses Vasu-Wesen bloss ein

1

Kubary, Sociale Einr. d. Pelauer: S 43—48.

2

Zu Wied, Nord-Am. 2: S. 133.

3

Kovalevsky, Fam.; S. 22.

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so zu sagen verfrühtes Erbrecht dor NefFen von dem mütterlichen Onkel, den sie jedenfalls doreinst beerben mussten, zu sein ').

Wie lasst sich aber diese auffaliende Verfrühung, welche zu so merkwiirdigen Ausschreitungen fiilirte, erkliiren ? Man konnte sie als einen Ausfluss der übertriebenen Liebe des Onkels zu dom Kinde seiner Sclnvester, dem er in der Periode des Mutterrechts ja wie ein Vater galt, auffassen; er fühlte für sie wie ein Vater, seine Aufgabe war sie zu schützen 1), wenn sie erwachsen waren, konnte er sich als abgelöst betrachten, die Hingabe seiner Güter war hiervon der Ausdruck.

Oder aber der Grund, welchen das Beispiol dor Pelauer uns besonders nahe legt, war folgender. Der mütterliche Stamm resp. Geschlecht konnte die tiefgehende Veranderung in der Erbfolge durch das aufkommende Patriarchat nicht ohne Protest zulassen, und dieser Protest war das Vasu-Wesen in seiner spiiteren Gestalt. Das Geschlecht wollte nicht zulassen, dass seine Manner der bis-herigen Sitte entgegen von ihren Kindern und Frauen beerbt wurden. Das sicherste Mittel hiergegen war natürlich den Onkel zu zwingen, gleich bei der Geburt eines Neffen all sein Eigentum an diesen, den herkömmlichen Erben, abzutreten.

Das Vasu-Wesen beruht also auf dem Neffenrechte, wie dieses wieder auf dem intimen Verbiiltnisse zwischen Bruder und Schwester, welches wir so deutlich bei den Mandan-Indianern illustrirt fanden. Bruder und Schwester sind einander die nachsten, über Alles was sie haben, diirfen sie gegenseitig verfügen. Sodann entwickelte sich als notwendiger Ausfluss des Matriarchates das Erbrecht des jSTeffen, welches, wie wir zeigten, im Kampfe mit dem auf kommenden patriarchalischen Erbrechte, zum typischen Vasu-Wesen lührte. Seine Ausschreitungen, wie wir sic vor Allem auf den Fidschi-Inseln und einigermassen auch bei den Pela-

1

Sielie über das enge VerhSltniss zwischen Olieim und Neffen ausser Lippert o. a. O. auch Wilken; „Matr. bij de oude Arab.; S. 30 seq. Und „Eenigc Opmerkingenquot; : S. 20 seq.

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uern constatirten, haben wahrscheinlich mehr politische Gründe.

In unseren wenigen Beispielen fand sich das Vasu-Wesen nio im völlig reinen Matriarchate, in Übereinstimmung mit unserer Hypothese.

Wir sind also geneigt die Teknononiie des Vaters sowie das Vasu-Wesen als Symptome von ontgegengosetzter Seito des Über-ganges vom Matriarchat zum Patriarchate aufzufassen. Diese Erklarung des Vasu-Wesens unterstützt aber den Versuoh, auch das Zurücktreten des Vaters bei don Lampongern und vor Allem auf Tahiti als ein Symptom des sich-geltend-maohen des Patriarchates aufzufassen, denn könnte diese Sitto nicht als das Gegen-stück vom Vasu-Wesen aufgefasst werden, niimlich als ein Aus-fluss des Bestrebens des Vaters seine eigenen Kinder im Streite mit dom Herkommen als seine Erben seinem Stamme resp. Geschlechte aufzudrangen, indem er hierzu zu demselben Mittel griff, nl. sobald er ein Kind erhielt, trat er diesem Alles ab, hierdurch dem spatoren Erbrechte seiner Schwesterkinder vorbeu-gend, da er jetzt sein sich allmahlig in dieses Eigentum festmachen überwachen konnte. Es stimmt dies vollstiindig mit den ausdrück-lichen Erklarungen unserer Quelle über die politische Bedeutung dieser Sitte auf Tahiti überein. Es war ein Festigungsmittol des Sohnes in die ihm durch die matriarchalischen Erben streitig gemachte Erbschaft.

Beide Sitten bezwecken also dasselbe, nur von gerade entgegen-gesetzter Seite. Wenn das Matriarchat im betreffenden Volke kraftiger war, wird das Vasu-Wesen, wenn das Patriarchat, die Ablösung des Vaters durch don Sohn geherrscht habon.

Dass der Vater odor der Onkel durch die Sitte selbst litten, wird ihnen zum Teil durch die übergrosse Liebe für die Kinder resp. Neffen (natürlich galt dies weniger für das Verhaltniss zwischen den letzteren und ihrem Onkel, obwohl dies bisweilen inniger von diesem empfunden werden möchte als das neue zwischen ihm und seinen Kindern) und möglicherweise auch durch die oben behandelten aberglilubischon Vorstellungen weniger ompfindlich geworden sein, zum Teil aber war dieses Mittel das einzige um das sehr envünschte Ziel zu erreichen und wurde es

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ilmen durch das eigne Interesse (beim Vater) oder durch das des Geschlechtes (beim Vasu sogar mit Gewalt wie bei den Pelauern) aufgedriingt.

Was die Verdrangung des Vaters durch den Sohn betrifft, so konnte wie gesagt die Auffassung, dass die Seele des Vaters in den neuen, jungen Körper seines Solmes übergegangen war, sehr wohl mit dem von nns zuletzt angenommenen Entstehungsgrunde zusammengewirkt haben, und seine Wirkiing noch verraehrt und vor Allem auf lange Zeit festgehalten haben.

Vielleicht kann ahnliches aber auch für das Vasu-Wesen ange-nommen werden. Wie Lippert und Wilken betont haben, ererbte das Kind nach der Anschauung des reinen Matriarchates von seiner Mutter und ihren Verwanten, vor Allem von dem bedeu-tendsten derer, dem Mutterbruder, welcher ganz die Stelle eines Vaters einnahm, seinen Karakter, also seine eigentliche Persön-lichkeit. Wenn dies in einigen Fallen zu der Consequenz führen könnte, dass man dem Onkel die schlechten Thaten seiner Neffen vorwarf, wie dies z. B. bei den Arabern geschah und als survival sogar noch geschieht'), so könnte dieser Übergang der Seele des Onkels in den Körper des Neffen mit dem obengenannten Haupt-motive wohl auch zur Entstehung des Vasu-Wesens beigetragen haben, und jedenfalls zur Erhaltung des einmal durch das oben-behandelte Motiv entstandenen.

Dass Zustande wie das Vasu-Wesen und die Ersetzung des Vaters durch den Sohn jede Erziehung unmöglich machen mussten, ist klar.

Wir fanden also zur Erklarung der Nicht-Erziehung und Ver-hatschelung genugsam viele Gründe: die ungehemmte Liebe, die frühe Reife, der Mangel an strengen Normen und erzieherischen sowie moralischen Idealen überhaupt, der lange Verkehr mit der Mutter, deren überwiegender Einfluss im Stamme, das Leben des Vaters ausserhalb des miitterlichen Heims, die Purcht des Vaters vor dem Sohne, dessen Notwendigkeit als Erbe und Kultbesorger,

l) Wilkon, „Eenigo Opmerkingenquot;: S. 23.

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endlich das Vasu-Wesen und dossen Grimde, sowio die wolche, die Ersetzung des Vaters durch seinen Solm herbeifiihrten.

Wahrlich Gründe genug!

Zwar werden in jedem einzelncn Falie nioht alle diese Gründe zusamraengewirkt haben, doch kamen wahrscheinlich sehr oft mehrere zu gleicher Zeit in Wirkung, weil alle wieder durchaus in den Verhaltnissen, Anschauungen und Gefühlen der Anfange der Kultur begründet waren.

§ 4. Die Anfange der Erziehung und der Zucht.

Wir wollen jetzt auf einige der Gründe aufmerksam machen, welche allmahlig die Erziehung und die strenge Zucht entstehen machten.

Wie wir sahen, muss die Erziehung schon im Matriarchate angefangen haben : der mütterlicho Onkel war ja der erste Lehrer bei den Aleuten, und nur er strafte die Kinder seiner Schwester bei den Tlinket. „Bei den Winnebagu fordert der Onkel Dienste von seinem NefPen und züchtigt ihn, wie es der Vater bei seinem Sohne nie wagen würdequot;

Bei den Vólkern der zweiten Gruppe fanden wir schon regel-massig einen Unterricht in nützlichen, praktischen Kenntnissen, daneben einen in den Stamraestraditionen und öfter bei Gelegen-heit der Initiation eine moralische Belehrung. Dieser Fortschritt über den Zustand der ersten Gruppe war wohl dadurch verur-sacht, dass die Kultur dieser Völker überhaupt eine höhere war, die sociale Organisation eine geregeltere, die Lebensfürsorge eine schwerere, daher aber eine methodischere und complicirtere; auch fanden wir in der zweiten Gruppe kein einziges Beispiel von Matriarchat mehr. Die Belehrung der Jugend wurde also nötiger und leichter zu erreichen. Allnüihlig wird diese theoretische Erziehung auch durch die Anfange absichtlicher Züchtigung unter-

•1) Wilken, „Eenige Opm.quot;: S. 22 nach Morgan.

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stützt; oiu unschoinbares doch sohr folgenschweres Eroigniss.

Anfangs scheinen die eigentlichen Prügel noch gemieden zu sein, und wurde eher zu anderen Mitteln obwohl in derselben Absicht und mit gleicher Wirkung gegriffen, so z. B. das Er-schrecken der Kinder durch scheusslicho Eratzenbilder auf Fidschi, das Kratzen der Beine in der Nacht nut einem Pisciizahn unter Vorgeben, dass der böse Geist es gethan, bei den Tupi, das den Kindern Eurcht einflössen vor dem Zorne des grossen Geistes und daher dem Unglück als Jiiger oder Krieger bei den Potawatomi.

Offenbar wurden diese Erzichungsmittel bewusst und absichtlich gewahlt und augewant. Wahrscheinlich wurde iiire Wahl durch den Schrecken vor körperlichen Strafen und der diese streng verurteilenden öffentlichen Meinung gefordert. Es sind aber solche iibernatürliche Züchtigungs- und Erziehungsmittel den Wilden gar nicht unbekannt, wir erinnern bloss an den vielfachen Gebrauch des duk-duk als Kegierungsrnittol im Bismarck-Archipel') und an die schlaue Manier, in welcher die Frauen an der Nordküste Neu-Guinea's den mannlichen Festen ferngehalten werden, in-dem ihnen tief eingepragt wurde, dass das Betreten des Miinner-hauses allerlei Übel sogar den Tod mit sich führen würde 1).

Als Erziehungsmittel musste diese iibernatürliche Furcht be-trüchtliche Dienste leisten, das könnte jede Mutter und jedes Kindermadchen bezeugen 2).

Ganz allmahlig entwickelte sich die Anwendung anderer Straf-mittel. So wurde der Widerstand der Gemeinschaft gegen die Bestrafung dadurch aufgehoben, class man in besonderen schlim-

1

Finsch, Samoafahrten; S. 106.

2

Der Polizist, mit welchem moderne Mutter drohen, zeigend wie unentbehrlich ungebildeten und vor Allem zu weichherzigen Erziehern ein solches Erziehungsmittel ist, bildet ja in Kinderaugen eine Art „duk-dukquot;.

Die Furcht vor solchera Spuk halt eben nach: „L'appréhension, la erainte, les frayeurs restant pour toujours fixées dans la mémoire comme un lierre fatal entorlilló autour de la raison. Nous nous souvenons a chaque pas des frayeurs éprouvées dans la première jeunesse.quot; Mosso, La Peurquot;: S. 142.

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men Fallen ihre specielle Mitwirkung ersuchte, wie bei den Battak und den Ckaratschai, in welchen Völkei-n das Kind also immer noch mehr Mitglied der Gesammtheit als Kind seiner Eltern ist.

Je nachdem die Umstande, welclio bei den Vólkern unserer ersten Gruppe die Züchtigimg und strengere Erziehung verhin-derten, schwanden, konnten sie sich ungehindert entwiokeln.

Die Anwendung von Scliliigen scheint aber noch lange als zu entehrend oder zu grausam gegolten zu haben; allmahlig jedoch schwand diese Auffassung, obwohl nicht gleichmassig für alle Erziehungszwecke und in allen Fallen ; wahrscheinlich wohl zuerst den Madchen gegonüber, welcho ja überhaupt weniger rücksichts-voll behandelt wurden und für welche manche von der Strafe abhaltende Grimde nicht bestanden. So straft die Mutter ihre Tochter bei den Omawhaw; auch bei den Apachen werden uur die Madchen bestraft. Wahrscheinlich wurde auch nicht gleich als allgemoines erzieherisches Mittel zur Strafe gegriffen, son-dern nur in besonders schlimmen oder argerlichen Fiillen, welche natürlich nach der ganzen Beschaffenheit des Volkes und seiner Lage verschieden sein werden ; so prügelt der Vater bei den Aeneze-Beduinen seine Tochter, wenn sie, beauftragt das Vieh auf die Wiede zu treiben, welches verloren; der einzige Fall, dass ein Mandan Knabe gopriigelt wurde, war der wahrlich genugsam dazu auffordernde, dass er Mannweib, Bardoche, werden wollte; der Tlinket-Knabe erhielt nur Schliige, wenn er nicht baden, der junge Dacotah nur, wenn er nicht früh aufstehen wollte, und der kleine Botocude bloss, wenn er durchaus nicht auf hielt zu schreien oder Thon zu essen. Nur in dom einen Falie der Botocudon scheint der Zorn hauptsachlich zu der Züch-tigung geführt zu haben, sonst sind diese ersten Prügel offeubar reine Erziehungsmittol den Eltern durch die für sie gewiss sehr schlimmen Unarten der Kinder aufgezwungen.

Die Vortiefung des allgemeinen sittlichen Lebens musste durch Aufstellung mehrerer bindender Normen, deren Übertretung vom Stamme oder vom Staate geahndet wurde, beitragen die Erziehung strenger zu machen, indem die Eltern den Kindern untorHinzu-ziebung von Strafen die entgegengesetzten Gewohnheiten austreiben

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mussten. So lange z. B. bei der Geringschatzung des Privat-eigenturas eigentlich überhaupt kein Diebstahl bestand, ja möglicli war, brauchte dem Kinde keine Ehrlichkeit eingepragt zu werden und gab es natürlich keine Züchtigung für Übertretungen die-ser Vorschriften. Aehnlich verhielt es sich mit anderen erst spater entstandenen Beschrankungen der primitiven Freiheit, nicht nur der socialen, im Verhaltniss zu den Anderen, sondern auch dor individuellen: z. B. der echte Wilde ist ein rechter Voller in der Zeit der Überflusses, er beherrscht sich dann gar nicht, sondern isst, soviel er nur immer kann; allmiihlig abor, vielleicht erst relativ spat, fiihrte die Sitte Beschrankungen ein, anfangs wohl nicht aus hygienischen Motiven, immerhin fühlten die Eltern die Pflicht die Gefrassigkeit des Kindes zu bandigen, und das ging wohl nicht ohne Strafen ab.

Der Hauptgrund des Zustandekommens einer strengen, Straf-mittel benützenden Erziehung bleibt aber das Schwinden der sie verhindernden Momente, denn das Strafen, wonn Ungehorsam an unserem Willen vorliegt, liegt vor der Hand, wenn nur die Macht da ist und nichts uns zurückhalt. Die weitere Entwicklung des Patriarchates brachte die Kinder allmiihlig in ein ganz anderes Verhaltniss zu ihrem Vater: mit der Herrschaft über die Mutter gewann derselbe auch allmiihlig die Herrschaft über die Kinder, vor Allem wenn diese Veranderung mit einer immer schwereren Lebensmittelbeschaffung, welche den Mann auch hierin zum Herren machte, vereint war.

Der Patriarch wurde Meister seiner Kinder und führte, wenn übrigens die Umstande es erforderten und zuliessen, die strenge Zucht über sie ein.

Es hangt diese Entwicklung der patriarchalischen Kinderzucht natürlich mit der einer eigentlichen Discipline auf den anderen Gebieten, welche wir der Reihe nach durchnehmen worden, zu-sammen.

Diese Entwicklung der elterlichen, rosp. vaterlichen Discipline über die Kinder hat die grösste Bedeutung für die Entwicklung utilistischer Strafen und einer anderen Auffassung des Verbrechens als der einer blossen Schadigung. Zwar ist der Staat nicht, wie

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nach der alteren Auffassung, bloss eine erweiterte Familie, aber doch muss die Gestaltung des Farailienlebens notwendig die des Staates tiefgehend beeinflussen.

Die Zucht, welche der Vater in der Familie die Gewohnheit hatte auszuüben, rauss er wenn in oinflussroicher Stellung wohl allmahlig auch auf die ihra Untergebonen auszubreiten bemüht gewesen sein, was ihm um so leichter gelungen sein wird, als diese Untergebenon soweit sie junge Miinner auch schon zu Hause an den Gedanken der Zucht, vormals so unertriiglich, ge-wöhnt waren, und soweit sie iiltere Manner in deren eigener Ausübung ihre Heiisamkeit kennen gelornt hatten.

Zudem war ja auf dieser Stufe der socialen Entwicklung die höchste iMacht sowohl im Staate wie in der Gesellschaft in den Handen der Familienviiter, vereint bildeten sie die Regierung.

Nachdem also im hauslichen Kreise endlich der Gedanke der zweckbewussten Strafe, im Gegensatz zu der blossen Zornesreac-tion, sich Bahn gebrochen hatte, waren die Gemüter vorbereitet ihn auch im öffentlichen Leben anzuwenden, wenn nur die son-stigen Bedingungen dieser praktischen Anwendung erfüllt sein würden.

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SIEBENTER ABSCHNITT. (fortsbtzunö.)

lgt;ie Aiiforitüt. tlo» ilbor «li»1! Fran.

§ 1. Einleitung.

Wir wollen jetzt in einera anderen Verhaltnisse wieder eine Vor-bereitung zu der Utnwalzung in den Anschauungen suchen, welche allmahlig die Strafe als sociale Medicin, als Zuchtmittel ermöglichto.

Dieses Verhaltniss ist das zwischen Mann nnd Frau, in wel-chera zwar nicht in demselben Masse als im Verhaltnisse beider zu dem Kinde die reine Zornesreaction ausgeschlossen ist, die Züchtigung also nicht so ausschliesslich Zuchtmittel sein müsste, aber in welchem doch bald genug, veranlasst durch den engen, unausgesetzten Verkehr und dadurch fortwahrende Beobachtung, die paedagogischen Folgen des Zornesausbruches sich gezeigt haben müssen, was schliesslich doch wohl die Züchtigung in be-stimmter, praktischer Absicht herbeigeführt haben wird. Zwar wird die eheliche Liebe, die Anhanglichkeit, welche sich bei manchen Wilden öfter zwischen Eheleuten zoigt, und wenn nicht sie, so jedenfalls der praktische Gedanke die Frau als Genuss-mittel und vor Allem als Arbeitstier doch lieber möglichst un-geschadigt zu behalton, den Zorn und seinen Ausbruch wenig-stens einigermassen gemassigt haben. Doch andererseits musste das Bedürfniss sich bald fühlbar gemacht haben, wenn in einem

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Haushalte am Endo doch nur ein Wille herrschon könnte, den widerstrebenden Willen durch entscheidende Mittel niederzuzwin-gen: die Notwendigkeit durchgreifender Zuclitmittol drang sich auf.

Selbstverstandlich müssen die verschiedenen Formen der Ehe auf diese Entwicklung einon principiellen Einfluss gehabt haben. Ob das Matriarchat herrschte mit der Freiheit der Frau im Ein-gehen ihrer Liebesverhiiltnisse, wührend sie selbststandig ihre Lebensmittel beschaffte, der Mann nur vorübergehend ihr Gast war, oder ob die Frau dem Manne zugehört wie ein Stuck Vieh, ihm gehorcht wie eine Sklavin, ihre Kinder ilnn gehören well er ihr Meister, der Genuss ihrer Liebe bloss einen Anhang seines Rechtes ausmacht, — wie verschieden muss in beiden Fallen die Zucht iiber das Weib ausgeübt geartet sein.

Im Matriarchate war die Frau, verheiratet oder nicht, ziemlich frei, übte öfter einen sehr weitgehenden Einfluss aus, und, da sie immer im eigenen Stamm und in der eigenen Familie blieb, stand sie nie unter einer anderen Autoritat als die ihrer eigenen Verwanten. Nur die Mutter, der Onkel und vielleicht die Briider hatten ihr zu befehlen ').

Die Gynaicocratie welche z. B. bei den nordamerikanischen In-dianern so lange in den öffentlichen Angelegenheiten gelten blieb, muss iu der Blütezeit des Matriarchates das ganze sociale Leben beherrscht und jeden auf die Frau ausgeübten Zwang vereitelt haben. Ja, da das Matriarchat wenigstens teilweise auf einer be-stimmten Art der Lebensfürsorge sowie der daraus hervorgehen-den Arbeitsverteilung zvvischen beiden Geschlechtern beruhte, muss die Frau gar empfindliche Mittel besessen haben um un-botmassige Manner zur Vernunft zu bringen s).

In den ersten Formen des Matriarchates gab es natürlich keinen Ehebruch: die Frau gab sich ja Jedem hin, den sie nur begehrte. Wenn aber das Matriarchat jeden Rest ven früherer üngebunden-heit und regelloser Polyandrie abgelegt hat, wird die elterliche

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Autoritat über das Madchen in sexuellen Sachen eine sehr strenge, jede Freiheit bald erdrückende, und allraalilig schoint sogar noch im vollen Matriarchate der Mann, wenigstens was die eheliche Treue und den hauslichen Frieden betrifft, sehr weitgehende Rechte erhalten zu haben.

Diese Bestrafung der -weibliche Untreue bei den Völkern, wo wir entweder das volle Matriarchal oder deutliche Spuren seines Bestehens, also den Übergang zum Fatriarchat, fanden, ist nicht immer dieselbe.

Bevor die Frau sich aber verheiratete, lebte sie in ihrer mütter-lichen, spater in der vaterlichen Familie, und wurde durch die Mutter resp. den Vater eine gewisse Aufsicht über sie geübt, welche sich bis zur strengsten Discipline steigern konnte und in der Verfügung über ihre Hand gipfelte. Wir wollen jetzt der Ent-wicklung der hauslichen Zucht, sowohl der der Mutter resp. des Vaters über die Töchter, als der des Gatten über seine Frau nachspüren; zur Bequemlichkeit fügon wir die Untersuchung über die Freiheit der Jünglinge in der Wahl ihrer Gattinnen gleich hinzu.

Obwohl sich bei anderen Forschern ausgezeichnete Betrach-tungen über die eheliche und hausliche Zucht finden, ist die Sache doch von unserem Standpunkte, dera der Entwicklung der Bedingungen der socialen Zucht und der utilistischen Strafeu aus den disciplinaren, wohl noch wenig betrachtet. Wir erlauben uns daher eine Reihe von Illustrationen dieser Verhaltnisse bei verschiedenen Völkern aus mehreren Völkergruppen dem Leser vorzuführen, wie wir sie in den besten Quellen, welche uns zur Verfügung standen, beschrieben fanden, ohne vorlaufig Betrach-tungen daran zuverknüpfen, jedenfalls das exacteste Verfahren und das einzig zweckdienliche um den wahren Zustand zu enthüllen.

Weil die Entwickelung der hauslichen Zucht, wie oben ent-wickelt, ganz mit der der Familie gleichen Schritt halt, diese jedenfalls für sie von der grössten Bedeutung ist, teilen wir unsere Beispiele in zwei Gruppen ein: die von matri- und die von patriarchalischen Völkern.

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§ 2. Die Beispiele von den matriarchalischon Vólkern.

Bei den Wyandoi-lndianern finden wir ein deutlich ausge-pragtes Matriarchat. Die Manner behalten alle ihre Rechte und Privilegien in ihren eigenen Gentes, obwohl sie in den Oentes ihrer Frauen leben; die Kinder geboren zur Gens der Mutter. Es herrscht keine Polyandrie, dagegen Polygamie, wabrend die Frauen aus verscbiedenen Gentes sein müssen. Die Tocbter wird von ibrer Mutter zur Ebe gefragt, welcbe die weiblicben Ratsleute zu Rate ziebt um deren Beistimmung zu erbalten; die jungen Leute fügen slob gewöhnlicb ibrer Entscbeidung; die Ebeleute ver-sprechen der Mutter der Frau und den weiblicben Ratsleuten einander treu zu bleiben. Einige Zeit lebt das neue Paar bei der Mutter der Frau. Wenn die Mutter stirbt, geboren ihre Kinder ihrer Schwester oder ihren nachsten Verwanten nach der Entscbeidung der weiblicben Ratsleute. Wenn der Vater stirbt, werden die Mutter und die Kinder durch ihre nachsten Verwanten versorgt, bis die Frau sich wieder verheiratet. In jeder Gens besteht ein Rat von vier Frauen, welche ein mannliches Haupt der Gens wablen; diese weiblicben Ratsleute machen vierFünftel des Stamraesrates aus. Ein Madchen, das sich an Unzucht schuldig machte, kann durch ihre Mutter oder ihren weiblicben Vormund bestraft werden; wenn das Verbrecben aber zu schwer und zu oft wiederholt wurde, derart dass es ein öffentliches Gerede verur-sacbte und die Mutter die Züchtigung des Madchens unterliess, nehmen die weiblicben Ratsleute der Gens die Sache in die Hand. Ein verheiratetes Weib, welches sich des Ehebruchs schuldig machte, wird für das erste Mal von ihren Haaren, fiir das zweite Mai von ihrem linken Ohre beraubt'). Leider erfahren wir nicht, wer diese Strafen auflegt. Vielleicht können wir es noch durch Analogiescbluss aus den übrigen Fallen ermitteln.

Bei den Fisch-lndianern Columbia's wird in der Regel die Abstammung nach der Mutter gerechnet. Die Frau wird aber

1) Powell, Wyandots; S. 66. II.

17

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doch schon gekauft und zwar als Kind; will sie aber, wenn erwachsen, den Mann nicht heiraten, so wird die Kaufsumme dom Manne zuriickerstattet. Bisweilen wird die Untreue des Weibes blutig geriicht, wahrend sie sonst unaufgemerkt bleibt

Die Frauen werden bei den Creeh-Indianern sehr gut behandelt und nie durch ihre Manner geprügelt. Sie müssen zwar viel arbeiten, doch jagen die Manner inzwischen, was zur Lebens-fürsorge auch sehr nötig ist, und bei der Ernte helfen sie den Frauen. Zwar herrschen die Frauon nicht in der Ratsversammlung, doch führt eine Frau bisweilen das Heer zum Siege, welche dann als Belohnung zur Königin erwilhlt wird. Der Mann fragt durch Vormittlung seiner weiblichen Verwanten die Hand seiner Aus-erwahlten von den ihrigen, welche vor Allem mit dem Bruder und den mütterlichen Onkeln des Madchens darüber beraten, und bisweilen auch mit dem Vater. Der Brautigam schickt dem Miid-chen zwar Geschenke, doch kauft er sie nicht. Ehescheidung findet nach dem Wunsche beider Parteien statt. Durch die Heirat bekommt der Mann kein Recht auf das Vermogen der Frau, und bei der Scheidung behillt sie die Kinder nebst ihrem Vermogen. Ehe-bruch wird durch die Familie oder den Stamm des Gatten bestraft; sie versammeln sich, beraten und entscheiden. Wenn die That bewiesen, verteilen sie sich, die Hülfte sucht sie auf, wahrend die Anderen sich zu dem Hause ihres Liebhabers begiebt; beide werden ergriffen, und mit Stöcken derb geprügelt; der Frau wird das Haupthaar abgeschnitten, welches im Triumphe zum Dorfsplatze getragen wird. Wenn beide Parteien entwischen, werden die Stöcke abgelegt, und gilt das Verbrechen schon als gesülmt, wenn die beleidigte Familie nicht wieder von Neuem anfangt1).

Die Hidatsa-lndianer kaufen ihre Frauen nicht; der Brautschatz ist bloss eine Form, den Eltern eine Gewahr für die gute Be-handlung ihrer Tochter und ein Zeichen von dem Reichtum des Brautigams und seiner Verwanten. Das Madchen behalt sich die Entscheidung in der Wahl ihres Gatten vor, nur selten zwingen

1

Bartram; S. 31, 33, 67, 66.

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ihre Eltern sie mit Gewalt, wohl aber suchen sie sie zu iiber-zeugen. Wenn es jedoch dem Miidchen nicht gelingen möchte ihren Willen durchzusetzen, so entlauft sie bisweilen mit dem bevor-zugten Manne; nach wenigen Wochen kommen sie zurlick und ist Alles in Ordnung; nur werden solche Heiraten nicht recht geachtet. Die Polygamie ist nicht unbeschrankt. Die Ehescheidung ist sehr leicht. Wenn eine Fran die Ehe bricht, darf der Gatte sie auf der Stelle toten, ohne dass Jemand ihn dafür zur Ver-antwortung ziehen würde; nehmen er oder seine Verwanten aber Geschenke vom Schuldigen an, so darf er seine Frau nicht tnehr beriihren. Wenn er ein starkes Herz zeigen will, so schenkt er sie sammt einem Pferde dem Verführer; auf immer erniedrigt er sich aber, falls er eine entlaufene oder um Ehebruch fortgeschickte Frau wieder aufnimmt1).

Die Manner und die Frauen der Mandan-lndianer bauen zu-sammen ihre Hiitten; die Manner jagen und kiimpfen, machen ihre Waffen und helfen bei der Ernte; die Frauen thun alles Übrige und werden im Allgemeinen gut behandelt. Die Zustimmung des Vaters zu der Heirat des Madchens fragt der j uiige Mann erst, wenn er der ihrigen gewiss ist; er schenkt dem Vaterzwar zwei Pferde, doch schenkt dieser ihm nachher ebensoviel; öfter bleibt er nach der Trauung in der Hütte dos Schwiegervaters wohnen, öfter auch baut sich das junge Paar eine neue Hütte; immer aber bleibt der Schwiegervater der Herr; das Beste aus der Beute wird für ihn reservirt. Die Frau wird durch ihren Mann und ihre Söhne öfter roh behandelt, sie ist in sexuellen Sachen sehr frei; auch bat sie öfter Liebhaber, nur selten wird Untreue durch den Mann bestraft; es wurde nur eine Frau ohne Nase gefunden, deren Abschneidung eben die Strafe des Ehebruchs ist. Die Frau, welche sich entführen liess, wird nicht wieder aufgenommen; der Entführer soil sich gefalleu lassen, dass der Gatte seine Pferde u. s. w. sich zueignet3).

Die Huronen hatten ursprünglich die Monogamie, doch nahmen

1

Matthews: S. 54.

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sie von den Algonkin-Vólkern die Sitte an, an jedem Ort eine Frau zu haben, wo sie für die Jagd mal verweilten. Wenn die Frau starb, war ihr Mann verpflichtet ihre Schwester oder eine andere durch ihre Familie angewiesene Frau zu heiraten. Auch kannten sie das Levirat, und wenn der Bruder diese Pflicht nicht erfüllte, musste er sich alle Beleidigungen seitens der Wittwe ge-fallen lassen. Die Ehescheidung mit gegenseitiger Zustimmung war erlaubt; die Familie ist aber sehr ungehalten über einseitiges Verlassen, ver Allem wenn die Frau den Mann verlasst. Mann und Frau sind beide sehr eifersüchtig. Die Eltern wahlen eine passende Partie für ihre Kinder, nur formell brauchen die letzte-ren ihre Zustimmung zu geben. Die jungen Madchen sind sexuell völlig frei und verlangen deshalb nicht nach der Ehe. Der Mann beschenkt seine Braut und behandelt sie sehr ehr-furchtsvoll; doch wenn einmal verheiratet, ist die Frau sehrver-achtet, die Sklavin des Mannes, bis sie Kinder bekommt, von welchen sie sich verehren lasst: die Kinder erkennen nur sie, der Vater ist ihnen ein Fremder, obwohl er als Herr der Hütte geehrt wird. Die Frau sorgt auch für ihre Eltern, wenn sie zu alt oder krank sind. Wahrend der zwei Jahre, welche der Mann bei seinen Schwiegereltern wohnt, gehort seine Jagdbeute ibnen

Das Vawyoe-Madchen ist das Eigentum der Eltern, bis es heiratet; der Brautigam zahlt ihrem Vater fünf bis dreizehn Pferde für sie; sie ist aber frei, wenn einmal verheiratet; um ausreichende Gründe darf sie ihren Mann verlassen, und deshalb wird sie gut behandelt; die Frauen haben im Allgemeinen keine schwere Arbeit zu verrichten und verlassen ihre Manner, sobald sie keine Neigung mehr für sie fühlen 1). Das Eigentum von Mann und Frau bleibt getrennt und bei ihrem Tode erbt es der Neffe oder die Nichte; öfter aber umgehen die Eltern dieses Gesetz und verschenken ihren Kindern ihre ganze Habe vor ihrem Tode. Jeder Mann kauft so viele Frauen als er kann, mitunter alle heiratsfahigen Frauen einer Familie. Die zuletzt

1

Schoolcraft, Hist. J; S. 214, 217.

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heimgefiihrte Frau ist immer dio Herrin der vorhergegangenen. Die Frauen werden mit der grössten Höflichkeit behandelt, als ebenbiirtig betraohtet, nnd aller schweren unangenehmen Arbeit enthoben, wie eine andere Quelle bestatigt; sie sind die eigent-lichen Inhaber der grossen Schaf heerden; sie werden in die Rats-versammlnng zugelassen, und üben bisweilen einen wirklichen Einfluss auf die Beratungen aus. Die Frauen leben im Ge-schlechtsleben sehr zuchtlos und betrachten Unzucht nicht gerade als Verbrechen. In einem frühoren ïeile unseres Buches sahen wir schon, dass der Gatte, wenn seine Frau die Ehe brach, seine Wut nur an leblosen Sachen ausserte, wahrscheinlich gerade weii die Frau zu frei, zu sehr ihm ebenbiirtig, zu kraftig von ihrer Familie geschützt wird, dass er sich an ihr selbst rachen könnte 1).

Die Tlinhet-lndianer haben eine entschieden matriarchalische Verfassung der Familie. Dall sagt: das Kind nimmt gewöhnlich das Totem der Mutter an, und Petroff bestatigt dies, indem er behauptet: die Kinder gehören zum Clan der Mutter. Die Reichen haben gewöhnlich mehrere Frauen; die erste Frau hat volle Autoritat über die spateren. Der Mann, welcher ein Madchen zu ehelichen wünscht, schickt so viele Geschenke als er nur zusammen-raffen kann an ihren Vater. 1st der Mann spiiter unzufrieden mit ihr, so darf er sie zurückschicken, doch mit Verlust ihres Braut-schatzes und seiner Geschenke an den Vater, ausser in dem Falie ihrer Untreue. Es kann auch mit beider Einverstandniss ohne Einfluss des Vermogens Ehescheidung stattfinden. Der verhei-ratete Mann lebt entweder mit seinem Schwiegervater oder im eigenen Hause; wiihlt er das letztere, so bekommt seine Frau eine dos von ihrem Vater an Wert seinen Geschenken gleich; immer aber bleiben die Kinder bei der Mutter. Das Levirat be-steht in der strengsten Form; erfüllt die Wittwe ihre Pflicht dem Bruder oder Schwestersohn des verstorbenen Gatten gegen-über nicht, so bricht eine blutige Fehde aus; hatte der Ver-storbene aber gar keine Verwanten, so darf die Wittwe frei einen Gatten wahlen. Im Hause ist die Frau Herrin. Die

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BancroftS. 506, 512, 513, 514.

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Sitte erlaubt den verheirateten Frauen einen „Gehilfenquot; zu habon, mit welchem sie aber nur den Beischlaf üben darf, wenn der Mann abwesend ist; dieser „Gehilfequot; ist immer der Bruder oder aiichste miinnliche Verwante des Gatten. Wenn die Frau sich von irgend einem fremden Manne verführen lasst, so ist der Verführer gehalten dem Gatten eine Busse zu zahlen und „Gehilfequot; zu werden, wenn er, was selten geschieht, dem Schwert des beleidigten Gatten entwischt. — Die Frau wird gewöhnlich sehr grausam behandelt').

Die Warrau haben das Matriarchat, insofern als die Kinder zur Familie der Frau geboren, und der Mann, nachdem ihro Eltern das Madchen schon früh mit ihm verlobten, bis zu ihrer Reife bei ihnen arbeitet; bis dahin beschenkt er seine Braut öfter und ist überhaupt sehr höflich für sie. Das Levirat und die all-gemeine Polygamie zeigen aber einen Anfang des Patriarchats an 1).

Die Arawak betrachten die Kinder auch als zur mütter-lichen Familie gehorig; der Mann arbeitet bei dem Vater der Frau, bis der Familienzuwachs eine eigene Niederlassung erfor-dert; aber auch hier deuten Levirat, Polygamie und Couvade auf eine sogar ziemlich hohe Entwicklung des Patriarchates bin. Die Madchen sind nicht frei in der Wahl eines Gatten und werden von den Eltern früh verlobt. Der Mann liebt seine Frau leidenschaftlich und beleidigt in seiner Liebe, racht er sich aus-sehweifend 2).

Die Inyu von Kap Barrow verloben ihre Kinder in frühester Jugend; geschah dies aber nicht, so sucht die Mutter eine Frau für ihren Sohn, welcher am Tage bei seiner Braut arbeitet. Der Mann prügelt öfter seine Frau, aber das ümgekehrte findet auch oft genug statt. Die Frauen haben in der Verwaltung ihrer An-gelegenheiten ebensoviel Einfluss als die Manner, und werden bei einem Tauschgeschaft immer durch den Mann zu Rate gezogen. Mitunter tauschen zwei Manner ihre Frauen. Wenn ein

1

R. Schombnrgh, I; S. 125, 165, 169; II: S. 447.

2

Brett; S. 98—101. Martius; S. 688, 691, 693. R. II. Schomburgk: S. 459.

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Hauptling mehrero Frauen hat, werden die spateren Frauen wie Magde behandelt. Leider wird des Ehobruchs keine Erwühnung gethan 1).

Die Itcilmenen lieben ihre Frauen so sehr, dass sie gerne ihre Sklaven sind, und doch wechseln sie ihre Frauen fortwahrend. Die Frau hat Alles in ihrem Bewahrsam und verfügt über Alles; der Mann kocht und ist ihr Bedienter. Macht er etwas verkehrt, so erhült er keine Liebkosungen und keinen Tabak. Die Frauen sind sehr unkeusch und rühmen untereinander, wer die meisten Liebhaber hat; aus Eifersucht toten sie einander leicht. Die Frauen erziehen die Kinder, bereiten Fisch, die Milnner aber das Hundo-futter, welches einen üblen Geruch hat; die Frauen verrichten alle Arbeit, welche mehr Denken erfordert. Wer eine Frau heiraten will, dient ihren Eltern Jahre lang, versucht dann mit ihrer Zustimmung die tüchtig versicherten Hosen des Madchens zu öffnen und den Finger in ihre vagina zu stecken, gelingt es ihm nicht, so wird er von ihren Verwanten durchgeprügelt; wenn sie ihn nicht zum Gatten wüascht, muss er sie aufgeben. Verkehrt sie inzwischen geschlechtlich mit anderen Milnnern, so darf er sich nicht darüber argern. quot;Wenn der Mann endlich seine Frau errun-gen hat, wohnt er für immer bei ihrem Vater; achtet dieser ihn als Mann hoch, so bekommt er, wenn die erste Frau stirbt, alle die anderen Töchter oder ein anderes Miidchen der Familie zur Ehe. Stirbt der Mann, so ist sein Bruder verpflichtet die Wittwe zu heiraten. Freunde tauschen bisweilen ihre Frauen. Eine ver-stossene Frau riicht sich bloss dadurch, dass sie sich von einem Anderen lieben lasst. Wenn ein Mann seine Frau auf der That des Ehebruchs ertappt, und er sie nicht sehr liebt, überlasst er sie dem Liebhaber, sonst prügelt er sie für ihre Nascherei und stösst dem Ehebrecher ein Paar Löcher in den Kopf2).

Bei den Eingebornen am Fort-Lincoln in Siid-Australien geboren die Kinder zur Klasse der Mutter. Die Manner haben mehrere Frauen und schicken sie öfter weg. Lang vor der Pu-

1

Ray: S. 44.

2

Steller: S. 289, 294, 321, 345-347, 356, 348.

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bertat wird das Madchen durch seine Verwanten an einen ihrer Freunde verlobt; ist sie reif, so wird sie gezwungen diesem zu folgen; aber bisweilen nötigt eine alte frühere Frau den Mann von einer neuen jungen Frau abzulassen. Die Manner sind sehr eifersüchtig auf Ehebruch binter ibren Rücken, doch tauschen sie öfter ibre Frauen; Brüder und mannlicbe Verwanten baben ibre Frauen fast mit einander gemein 1).

Die jungen Madeben der Tasmanier verhalten sicb lm Allge-meinen ziemlich keusch; scbon als Kind werden sie verlobt, vor der Heirat sind sie das Eigentura des Vaters oder des Bruders; aucb wenn die erste Vorlobung wieder rückgangig gemacht ist, wird ibre Zustiramung zur neuen Verlobung, obwohl sie er-wacbsen sind, niebt gefragt. Nur die weiblicbe Verwantschaft wird beachtet. Die alten Manner, welche die beste Nabrung für sicb erobern, sorgen aucb die besten Frauen zu baben. Der Verlobungs-kontrakt bestebt darin, dass der Vater seine noch ungeborene Tochter dem Jagdgenossen verspriebt und dieses Versprecben in dor Lagerstatt wiederbolt. Die Frauen werden aucb öfter aus ibrem Stamm gestoblen, docb nur mit ihrem Willen. Gewöhnlicb verstebt das Madchen es von ibrem Vater den Mann zum Gatten zu erbalten, den sie wünscbt; sonst lasst sie sicb von ihm ent-fübren. Die Manner prostituiren öfter ibre Frauen an die Weissen. Die Manner können ibre Frauen nacb Belieben fortscbicken, docb können diese jene auch dazu zwingen; der neue Liebhaber fördert die Scbeidung durch das Anerbieten eines fetten Kangurubs. Aber auch die geschiedene Frau ist keineswegs frei, weil der Stamm fortwahrend seinen Einfluss über die Frau gelten lasst und über ihre Person verfügt. Die Ergreifung einer Frau von seiten eines Mannes mit Zustimmung des Stammes war eine riebtige Ebeschliessung; die Wittwen wurden öfter zum Vorteil des Stammes prostituirt; nur die Hasslicben und Alten waren frei. Die Manner verkaufen ibre Frauen mitunter und leiben sie einander auf einige Zeit. Der Ehebruch wurde mit Schlagen und Durchbohrung des Beines mit der Lanze bestraft; er wird völlig

1

Woods: S. 223.

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als eine Verletzung des Eigentumsrechtes betrachtet. Ein Hilupt-ling befahl seinem Stamme den Liebhaber vor den Augen seiner Prau mit Speerwürfen zu toten und zerschlug ihr dann den Schadel mit der waddy. Auch schon im blossen Argwohn prü-geln die eifersüchtigen Manner öfter ihre Frauen 1).

Wegen des ganz besonderen Interesses und der grossen Deut-lichkeit dor geschilderten Verhaltnisse, gestatten wir uns die be-treffenden Berichte Kubary's über die Pelau-Insein ausführlich mitzuteilen.

„Die Bedeutung der pelauischen Familie ist verschieden von unserem Begriffe über dieselbe, und bier umfasst sie nur die Nachkommenschaft der Frauen.... Die Nachkommenschaft der Manner in epogenetischer, der urmalaischen Ambilanak-Ehe er-

zeugt, gehort zu der Familie der Mutter____Die Frauen sind

im socialen Leben der Pelau-Insulaner also von der grössten Wichtigkeit, weil mit ihrem Aussterben die übrig gebliebenen Manner des Stammes keine legitimen Stammesangehörigen erzeu-gen können nnd der Stamm aus der Gesellschaft verschwinden muss. „Die Frauen sind die ASalal a pelü, Mütter des Landes, nnd ASalal a blay, Mütter des Stammes, und diese Stellung wird nicht nur durch eine vollstiindige Gleichstellung mit den Man-nern in jeder Hinsicht anerkannt, sondern auch in den religiösen Anschauungen, indem in der Familie nur die Kalids der Frauen sich geltend machen und in jedem Dorfe neben dem mannlichem Landesgotte auch eine weibliche Gottheit besteht, welche letztere oft nur den Namen Amlahél, die Gebarende tragt. Dieser quot;Wichtigkeit entsprechend üben auch die altesten Frauen des Blay den entschiedensten Einfluss auf die Leitung der Angelegenheiten des-solben und der Obokul thut nichts, ohne eine vorherige gründ-liche Berathung mit denselben, was sich in den grossen Hiiusorn auch auf staatliche und auswartige politische Angelegenheiten be-ziehtquot; 2). Die alteste Frau, Rupak, wird in der socialen Stellung

1

Bonwick, Tasm.; S. 60, 62, 65, 66, 68, 71—74, 76.

2

Kubary, Pelau: S. 35, 38, 39.

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(lurch die nachstalteste Schwester oder Cousine, in privater Hin-sicht durch ihre Kinder beerbt.

Das junge Miidchen macht sich friih nützlich, ist früh reif und kennt bald ihre Bedeutung als Frau. Die Mutter macht das Madchen vorzeitig reif, indem sie ihr selbst die Jungfernschaft abnimmt, und giebt ihr die nötigen Belehrungen und den strengen Rat sich ohne Audóuamp; (Zahlung) mit Mannern nicht einzu-lassen. Das Madchen sucht sich irgend einen Hauptling aus, und ladet ihn ohne viele Preludien zum Coitus ein, wofür er ihr ein Stuck Geld schenkt. So macht sie die Reihe aller zahlungsftihigen Manner durch, aber niemals bei einem selben wiederholend. „Diese aus der frühesten Jugendzeit stammende Intimitiit scheint nicht ohne Einfluss auf das spatere Zusammenhangen der Gemeinde zu sein, andererseits führt dieser Zustand zu keinen öffentlichen Ausschreitungen, da erstens auf das Bewahren des iiusseren An-standes sehr viel gegeben und dessen Verletzen mit Audou3- bestraft wird und diese Sitte ihren Ursprung nicht in Motiven der Sinnlichkeit hat, sondern durch die von der Sitte anerkannte Habsucht der Eltern verursacht wird.quot; Das Letztere liesse sich allerdings bezweifeln; die Ursache ist wahrscheinlich die Aus-beutung der Reste einer friiheren Ehelosigkeit durch die Habsucht der Eltern.

Das Madchen kann jetzt Armengól (Hetiire ungefahr) eines anderen Kaldebekels werden. „Das Madchen im Blay mit einem Kaldebekel lebend, wird die unzertrennnliche Gesellschafterin des-selben und geniesst eine möglichst gute Behandlung, sie gehort nominel einem Manne an und hat die Freiheit sich mit sammt-lichen unter Berücksichtigung gewisser Bedingungen einzulassen. Gezwungen zum Verkehr kann sie nicht werden. Sie lernt hier das aus dem Familienhause verbannte Wesen der mannlichen Genossenschaft kennen und wird mit den politischen Sitten und Gebriiuchen bokannt. In dem Lande, wo sie Armengól ist, stehet sie gesellschaftlich unter den Frauen des Landes, ist aber von jeder Feindschaft durch streng beobachtete Gesetze geschiitzt. In eigener Heimat gowinnt sie nur an Werth, indem die Armengól-Zeit als Schulzeit angerechnet wird.quot;

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„In diesera Alter tritt die junge Prau auch eine erste Ehe an. Diese wird von den jungen Leuten oft selbst angeregt oder durch die Alten zustande gebracht, in letzterem Falie kommen nur Rücksichten des Nutzens in Betracht.quot; Der Mann zahlt dera Vater ein Stück Geld je nach seinem Vermogen und bleibt in ihrem Hause. „1st der Mann arm, so bezahlt er nur wenig oder auch gar nichts, er arbeitet dann im Hause seiner Prau, aber oft dauert die Ehe nicht lange, und wird dio Frau irgendwo als Armengól verlangt, so geht sie ruhig weg, auch kann der junge Mann sich eine andere Prau suchen.quot; Die erste Ent-bindung der Frau findet in ihrem elterlichen Hause statt, auch muss der Mann ihren Eltern eine Abgabe entrichten; fürderhin bleibt er verpflichtet ihrem Vater bei speciellen Gelegenheiten ein Geldgeschenk zu leisten, wofür er ein kleineres von ihm zurückerhalt.

„Wenn die Prau stirbt, wird ihr Mann ihrer Farailie ganz fremd; seine Kinder bleiben bei den Schwiegereltern und vergessen den Vater ganz. Dauerte die Ehe jedoch lange undwach-sen die Kinder bei dem Vater auf, so dass zwischen ihm und denselben eine starke Anhanglichkeit entstehen konnte, so bittet der Vater seine früheren Schwiegereltern ihm die Kinder zu lassen, was unter Umstanden gerne bewilligt wird. Sie gehören dann bei Lebzeiten des Vaters sowohl zu seinem Hause als auch dem der Grosseltern mütterlicherseits und verweilen zeitweiligin beiden. Fühlt sich der Vater dem Tode nahe, so giebt er don Kindern vorher noch ihr Geld und ist er tot, so gehen sie end-giltig nach ihrer Heimat zurück. Die bei ihrem Manne in der Premde lebende Prau führt sein Haus und erfrout sich wahrend seiner Lebzeit grosser Achtung seitens dessen ganzer Familie.quot; Im Geheimen wird sie aber überwacht und besonders Acht ge-geben auf das Geld, welches ihr Mann ihr giebt. Bei seinem Tode wird ihr von seinen Verwanten so viel Geld als möglich abgepresst.

„In der pelauischen Ehe herrschen Rücksichten der gegen-seitigen Niitzlichkeit vor und bei dem Abhandensein derselben kann sie nicht bestehen. Verzögert dor Schwiegersohn das Achoran-

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Geld oder zeigt es sich, dass die Frau ein besseros Ehegeschiift anderswo machen könnte, so verlasst sie ihren Mann ohne Zaudern. Andererseits, wenn ein Mann, der mit seiner Frau Jahre lang lebte, sie los sein will, so giebt er ihr das Omsümuk-Geld und betrachtet sich für geschieden.quot; Das Verhaltniss zwischen Eheleuten ist ein völlig praktisches, die Liebe überlassen sie den jungen Leuten. „Beide Seiten sind völligt bewusst, zu welchem Zwecke sie sich verbunden und fassen ihr Verhaltniss möglichst nüchtern auf. Der geringste aussere Beweis einer Zartlichkeit, irgend eine Liebkosung sind verbannt und verpönt aus detn hauslichen Leben, und Eifersucht seitens des Mannes ist weniger das Zeichen des verwundeten Grefühls als des ausseren Anstandes. Kommt so etvvas vor, so muss der Schuldige bezahlen, denn die sittlich vorgeschriebene Todesstrafe aus „Kasmamp;kalquot; wird nur dann ausgeübt, wenn er sich in dem Lande der Frau befindet. Er tötet den Dieb seiner Frau, verlasst die letztere, und flieht nach der eigenen Heimath, die Sache hat dann keine weiteren Folgen. In seiner eigenen Heimath darf er den Ehebrecher nicht tödten, da er sonst dem Blals für den „maSquot; el aratóSquot; unter-fallen würde. Er verlangt also nur den „usdkerquot;, ein Geldstück, oder schliigt den Übertreter krumm und lahm.quot; „Dagegen hat die Frauk legitime Weise ihre Eifersucht kundzugeben (und muss den Verkehr des Mannes mit den Armengóls wie auch die Viel-weiberei desselben anerkennen.quot; Nur die reichsten und iiltesten Hauptlinge aber haben mehrere Frauen, und die Polygamie ist mehr eine durch die sociale Stellung des Mannes bedingte Sitte als ein Ausfluss der Sinnlichkeit Der Mann scheint also die Frau wegen ihres Ehebruchs gar nicht zu strafen, sondern sie bloss zu verlassen a).

Bei den Mortloclc-lnsulanern, welche streng exogam sind, suchen die Manner ihre Frauen ausserhalb des Stammes und sind des-halb fast immer abwesend. Die altern Manner, welche eine Frau

1) Kubary, Pelau: S. 51—61. Semper, Pelau: S. 114, 115.

2) Durch das ganz ausserordentliche Interesse dieses typischen Bildes luhlten wir uns veranlasst es in voller Ausführlichkeit mitzuteilen.

Siehe Kohier, Zeilschr. f. vergleich. Rechtsw. VI; S. 323 seq.

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von einem anderen Stamme heiraten, müssen sich bei ihr auf-halten und das ihr zugehörige Land bearbeiten; das Product des eignen Landes in ihrem Stamme führen sie der Prau auch zu. Die Kinder sind nur fur die Mutter wirkliche Kinder, fur den Vater sind sie nicht zu seinem Stamme gehorende Fremde; Vater und Kinder sind Widersacher, wenn ihre Stamme einander be-kriegen. Der Mann lebt erst langere Zeit bei seiner Frau, die alteren Manner und die Hauptlinge aber haben ihre Familie bei sich, die alteren Kinder besuchen öfter den Geburtsort ihrer Mutter, die Söhne bearbeiten ihre dort gelegenen Landereien und sind dort landespflichtig. So lange der Vater lebt, sind die Kinder in seinem Stamme angesehen, nach seinem Tode sind sie sammt der Mutter Fremdlinge. Mann und Frau gehen die Ehe aus freiem Willen ein, aus Liebe und Sympathie fiir einander. Die Frau ist unabhangig vom ihrem Manne, doch tyrannisiren die Briider die Schwestern, und fiirchtet die Mutter ihre ver-wöhnten Söhne. Der Bruder der Frau ist ihr natürlicher Sohützer; seine Zustimmung zu der Ehe wird durch Geld erlangt. Aus der Exogamie und dem Matriarchate resultirt die bevorzugte Stellung der Frau, welche ihren Ausdruck darin findet, dass die iilteste Frau des Stammes als dessen sociales Haupt angesehen und mit besonderer Achtung behandelt wird 1). Leider wird vom Berichter-statter die Bestrafung des Ehebruchs gar nicht erwahnt. Weil aber der Mann gar keine Autoritat über die Frau auszuüben scheint, ist es nicht wahrscheinlich dass er beim Ehebruch eine schwere Strafe über sie verhangen könnte.

Auf Neu-Seeland werden die Weiber im Allgemeinen nicht schlecht behandelt, obwohl sie eine entschieden tiefere Stellung einnehmen als die Manner. Sie nehmen an allen öffentlichen An-gelegenheiten, auch an den Kriegsberatungen Teil, begleiten den Mann stets, ja sie gehen oft mit in den Kampf um die Manner anzufeuern; harte Arbeit liegt der Frau nicht ob, sondern ist des Mannes Aufgabe. Zank zwischen Ehegatten oder gar Misshand-lung der Frau ven Seiten des Mannes kommt nie oder doch

1

Kubary, Mortlock: S. 249, 252, 260-262.

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selten vor; auch essen Manner und Weiber hier gemeinschaftlich und findet die Mutter bei den Kindern denselben Gehorsam wie der Vater.

Durch die Elie kam der Mann in den Stamm und den Rang seiner Fran, nicht umgekehrt, und gehorte jenem auch im Kriege mit dem Stamme, in dem er geboren, an; so konnte das Kind durch die Mutter einen höheren Rang erhalten als der Vater. Der Mann lebt mitunter auch in der Familie seiner Frau 1). Ob-wohl also das Matriarchat noch in mancher Hinsicht vorherrscht, wie auch daraus hervorgeht, dass, wenn die Mutter Sklavin und der Vater frei, das Kind Sklave ist, so waren doch die altesten Söhne der altesten Zweige der Familien die Hiiuptlinge, kannte man die Primogenitur und vererbte die Hauptlingschaft erst in der weiblichen Linie, wenn es keine mannliche Nachkoramenschaft mehr gab. Auch konnten talentvolle Rangatira mehr Macht er-halten als geborne Hiiuptlinge und diese erworbene Macht ihren Kindern nachlassen.

Vor der Ehe leben beide Geschlechter sehr ausschweifend und die Madchen können ihre Gunst schenken, wem sie wollen. Öfter werden Kinder schon vor ihrer Geburt verlobt. Auch verloben Freunde und Brüder öfter ihre Kinder mit einander; das Madchen wird durch die Verlobung für alle anderen Manner streng tapu. Madchen von zehn Jahren heiraten schon. Will das als Kind oder vor der Geburt verlobte Madchen spiiter nicht heiraten, so wird sie gezwungen, und so ist es möglich, dass sehr oft alte Manner mit jungen Madchen heiraten. Wenn das Madchen mit einem Liebhaber entlauft, werden beide tüchtig geprügelt, falls er hohen Ranges, sonst werden ihm alle Güter abgenommen

1

Bastian, Inselgruppen: S. 191 sagt: „Folgl die Frau aus einem anderen Stamm, /mpu, dem Mann, muss sie von diesem mit Land versehen werden, wahrend sie ihres Anrechtes auf die vaterliche Erbschaft verlustig geht. Folgt der Mann der Frau nach ihrem Hapu, erhiilt er dort ein Stück Land zur Bebaming, das sein Eigen-thum bleibt, auch wenn er spater (nach dem eigenen Hapu zurückkehrend) seiner Frau nur gelegentliche Cesuche abstattet. Die Frau erhebt den Mann zu ihrem Rang, aber nicht der Mann die Frau. Die Frau sucht den Mann zum Eintritt in ihren Stamm zu bewegen, um diesen zu starken.quot;

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oder wird er getötet. Ehescheidung kommt nicht selten vor, auch schickt der Mann öfter seine Frau aus dem Grimde fort, dass er sie weniger liebt, dass sie unfruchtbar, oder dass er eine noue Heirat wünscht, die Stiefmutter die Kinder schlecht behandelte, die Mutter ihr Kind mordete, die Frau ihr Vermogen verschwon-dete, faul oder zu kokett war, weigerte eine Concubine zuzulasson, eifersiiciitig war u. s. w. Wünscht die Frau eine Scheidung, so sucht sie bloss ihre Verwanten auf; beide können sich nach dor Scheidung gleich wieder verheiraten. Nach langetu Streit erhiilt der Vator gewöhnlich die Kinder. Die Manner prostituiren öfter ihre Frauen für Geld. Das tapu wurde gelegentlich auch benützt urn die Untreue dor Frauen zu vorhüten. Die Frauen bringen ihre Mitgift mit und werden nicht gekauft. Die Einwilligung des Bruders zur Ehe galt für besonders wichtig, wie nach dem Tode der Eltern der Bruder auch über die Verheiratung derSchwester verfügt. Polygamie kommt vor, ist aber keineswegs allgemein herrschende Sitte; die zuerst gewiihlte Frau oder die Mutter des erstgebornen Kindes ist die Hauptfrau. Ehebruch der Weiber wird durch Fortschicken, Schliige oder Tod der schuldigen Frau gestraft, wenn nicht der Liebhaber Ersatz für sie zahlt.

Die Wittwen sind so lange tabu, bis die Gebeine des abge-schiedenen Gatten an die letzte Ruhestatte gebracht sind; sie dürfen sich wieder vermahlen und übertragen dann, wenn ihr Mann ein vornehmer Hiiuptling war, ihren früheren Einfluss auf ihren zweiten Gatten ').

Auf Tonga finden sich auch noch sehr viele Spuren des Ma-triarchates. Der Adelstitel vererbt sich nur durch die Mutter; ist sie nicht adlig, so ist das Kind es gewiss auch nicht und umgekehrt; die Frau und ihre Kinder können einen höheren Rang haben als der Gatte und Vater. Die Frauen der Haupt-linge haben auch eine Art Hof von Frauen und Töchtern der Adligen; bisweilen, obwohl selten rogiert eine Frau selbst. Die

1) Polack; S. 95, 130, 136, 139, 145, 147, 159—161, 173, 174. Rusden, New-Zeeland S. 15, 17, 21. Thomson S. 94—96, 149, 176—179, 209. Gerlandquot;: S. 120—126, 128—130, 210. Meinicke S. 326. Bastian, Inselgruppen: S. 191.

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Frauen verrichten keine schwere Arbeit im Hause oder auf dem Felde. Jeder Hauptling ehrt seine altera Schwester. Am Tisch werden erst die Fremdon dann die Frauen und dann die Manner bedient. Aber doch bekom mt der Sohn eines Matabele seinen Titel erst, wenn sein Vater gestorben; auch der Sohn und der Bruder eines Mooas bleiben Tooas, bis der Vater oder Bruder gestorben; der Sohn übt meistens wieder den Beruf des Vaters aus. Es finden sich also Anfange des Fatriarchats. Aber doch wird das Vermogen wie der Rang in weiblicher Linie vererbt. Die Frauen werden nicht nur höflich behandelt, sondern geradezu verehrt. Jede Frau mit einem Manne unter einem Dach und unter seinem Schutze lebend ist verpflichtet ihm absolut treu zu sein; die üntreue einer verheirateten Frau ist auch sehr selten; die ehebrecherische Frau eines Hauptlings würde gewiss durch ihn getötet, die eines Tooas nur geprügelt werden. Die üntreue wird auch als Sünde betrachtet. Der Mann kann seine Frau ohne Weiteres fortschicken. Die unverheirateten Frauen sind völligfrei, obwohl es auch von ihnen schiindlich genannt wird, den Lieb-haber zu oft zu wechseln. üngefahr ein Drittel der Frauen wurde als Kind verlobt, die anderen verheirateten sich nach eigener Wahl').

Auf den Sandwich-Insein wird für die Frau kein Brautschatz gezahlt; das eheliche Band ist sehr locker, aus den geringfügig-sten Gründen wird die Frau durch ihren Mann fortgeschickt. Es giebt viel mehr Manner als Frauen. Der Rang des Kindes wird nach dem der Mutter gerechnet. Die Frauen sind gut behandelte Bediente, nur bei den Vornehmen gab der Rang der Frau ihr Rechte und Bedeutung. Die Miidchen sind sehr, die verheirateten Frauen ziemlich zuchtlos. Die Sitte fordert, dass der Gastherr seine Frau dem Gaste anbietet. Ehebruch in den höheren Standen wird mit Enthauptung gestraft1).

Auf dem Bubar-Archipel zahlt der Mann zwar für seine Frau,

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Ellis 4: S. 435, 421. Meinicke S. 302, 305.

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aber er folgt ihr doch und wohnt in ihrem Hause; auch gehören die Kinder zur Familie der Mutter; aber es herrscht Polygamie und die nicht verheirateten Kinder erben von ihrem Vater, und vor Allem: es gilt als oine Ehre eine Frau aus einer anderen Negari zu rauben, und die Kinder aus solcher Ehe folgen dem Vater, auch wenn die Busse, auf die That gestellt, noch nicht bezahlt ist. Wir erfahren nichts von einer Strafe, welche die ehebrecherische Frau treffen könnte, nur dass der Mann den Ehebrecher toten darf, und er vorlaufig versacht mit seinen be-waffneten Verwanten die Schweine u. s. w. der Negari seines Feindes zu toten. Die Familie des Ehebrechers beruhigt ihn aber durch Geschenke, und sie oder er selbst zahlen dem Gatten ausserdem noch eine gewisse Busse; hernach darf der Ehebrecher die Frau heiraten, sie ist frei!).

Auf der Insel Sevang sind die jungen Leute völlig frei im sexuellen Verkehr. Die verheirateten Frauen haben in Negaii-Angelegenheiten gleiche Rechte als die Manner und geben sehr oft ihr Verlangen kund. Die Frauen werden gut behandelt, weil sie eine schlechte Behandlung nicht dulden würden. Die Vater-schaft beruht auf der Aussage der Frau. Dio Heirat erfolgt nach der freien Wahl der Parteien. Der Brautigam beschenkt die Eltern der Braut; wenn einmal verheiratet, wohnt der Mann bei ihren Eltern, gehort zu ihrer Familie und lebt sogar nach ihrcr Religion. Erst wenn der Brautpreis vollstiindig bezahlt ist, gehort die Frau zur Familie ihres Gatten, welcher zur Erhaltung des Rechtes auf sie ihre Eltern unausgesetzt beschonken muss; die Kinder vor der Zahlung geboren gehören manchmal den mütter-lichen Grosseltern; wenn der Mann gar nicht bezahlt, bleibt er in ihrer Familie. Und doch kommt das Levirat und die Polygamie vor, und wird mitunter die Heirat durch Entführung voli-zogen, weil daim bloss ein kleiner Brautschatz zur Sülme bezahlt zu werden braucht, und volles Recht über die Frau und die Kinder erlangt wird. Leider erfahren wir nur, dass der des Ehebruchs schuldige Mann dom Gatten nach richterlichor Ent-

1) Riedel, Rassen; S. 352, 330, 344, 363. 11.

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scheidung eine Busse von einem Gong, fünfzig bis hundert alten Schüssoln, einem Sarong für den Mann und eine alte Schüssel für jedes Kind zu zahlen hat. Höchstwahrscheinlich war hiennit aber das Band zwischen dem ehemaligen Gatten und der Frau gelost und gewann der Liebhaber sie durch diese Zahlung zur Frau

In den letzten zwei Pallen wurde die Frau wohl gar nicht bestraft und der Ehebrecher auch bloss, wonn er nicht zahlen wollte; er brauchte die Frau nur ein bischen teuer vielleicht zu kaufen und damit war die Sache erledigt.

Auf der Insel Leti dürfen Schwester- und Bruder-Kinder ein-ander heiraten, die Kinder zweier Schwestcrn aber nicht, was offenbar auf das Matriarchat hindoutet. Die jungen Leute wahlen sich frei zur Ehe; der Mann zahlt keinen Brautschatz für die Frau; er bleibt in ihrer Wohnung, bis er eine eigene errichtet hat. Frülier fand die Verheiratung in reiferem Alter Statt und die Verlobung dauerte Jahre; es veranlasste dies aber zu viele Streitigkeiten. Die Knaben aus der Ehe folgen der Mutter, die Miidchen dem Vater. Wenn der Yaier stirbt, bleibt die Wittwe sein Vermogen verwal ten; heiratet sie wieder, so tritt der Mann der verheirateten altesten Tochter oder der alteste Sohn in ihre Stelle. Die rilalauna oder Hauptlinge (erblich in der weiblichen Linie) entscheiden in der Klage über Ehebruch vor dem kaptene und den rangkai und der ganzen Bevölkerung; der Schuldige muss dem Gatten dreissig goldne ïafeln und noch einige Lein-wand geben. Ehemals aber wurden die ehebrechenden Parteien ohne Weiteres getötet; zu der Zeit entschieden auch die serulu, die Familienhaupter, autonomisch ihre eigenen Sachen. Eheschei-dung erlaubt die Familie nur nach Untreue der Frau oder wenn der Mann sie misshandelte; wenn die Frau die Ehe bricht, er-halt der Mann um seine Schande zu bedecken ein Karbau, ein maas, ein snikir, ein sarong und ein patola1).

Die Sitte der JaJcuns von Malakka fordert, dass der Mann um

1

Riedel, Rassen; S. 385, 390 395, 384,

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das Madchen bei ihrera Vater anhalt; wenn er sie aber bei ihrer Flucht nach dem Walde nicht einholt, oder, wahrend sie urn ein Feuer lauft, nicht ergreift, was doch gewissermassen in ihrer Hand liegt, bleibt sie frei. Polygamie wird streng verurtheilt, wohl aber kann dor Mann seine Fran willkürlich wegschicken und eine andere Frau nehmen, wobei er aber, was er ihr schenkte, ver-liert. Die Kinder wiihlen ob sie dem Vater oder der Mutter fol-gen wollen; sind sie noch zu jung zur Wahl, so folgen sie der Mutter. Wenn eine verheiratete Frau gcnotzüchtigt wurde, ruht die Beweislast auf ihr; gelingt ihr dor Bowels, so wird sie zwar nicht getötet, wie sonst der Fall sein würde, sondern fortgeschickt, weil es Schande ist eine Frau zu behalten, welche mit einem anderen Manne copulirte. Werden die Parteien aber im Akte des Ehebruchs betroffen, so werden beide getötet

Die memnglcdbauschen Malaien, welche vor Allem die padang-schen Hochlilnder bewohnen, haben die matriarchalische Verfas-sung; die Frau bleibt wahrend der Eho in ihrer suku (Stamm), factisch verlasst sie sogar das Haus nicht, worin sie geboren ist. Der Mann aber verlilsst eben so wenig seine suku; die Eho fiihrt also nicht zu einem Zusammenleben der Gatten. Am Tage nur arbeitet und isst er mit ihr in dor ersten Zeit der Eho, spater komrat er erst abends und bleibt bis zum nachsten Morgen. Das Haupt des Haushaltes ist nicht der Vater, sondern der iilteste Bruder der Frau. Die Kinder erben nur ven der Mutter, nie von dem Vater. Das Vermogen des Mannes bleibt wahrend der Ehe strenge von dem der Frau getrennt; nur was sie durch ge-meinsame Arbeit erworben haben, bildot ihr gemoines Vermogen. Die ersto Heirat wird gewöhnlich durch die Mutter besorgt, und ist nicht ein Ausfluss der Liebe der jungen Leute; vielleicht übt der junge Mann noch einen gewisson Einfluss auf die Wahl der Braut aus, jedcnfalls wird nacli dem Willen des jungen Miidchens gar nicht gefragt. Biswoilen wird ein Madchen lange vor dor Ge-schlechtsrcifo mit einem erwachsenon Mann verehelicht. Die ersto Ehe, welche also nicht ein Produkt dor Liebe ist, wird gewöhn-

1) Newbold: S. 407, 408, 394. Favre: S. 2C4, 269.

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lich nach wenigen Jahren, ja Monaten, schon gelost. Die zweito Ehe aber, wobei der Mann und die Prau beide selbstandich wahlen, ist dauerhafter. Bei der Ehescheidung folgen die Kinder immer der Mutter'). quot;Wie bei dicsen Verhiiltnissen selbstverstand-lich wird die Frau nicht durch ihren Mann gekauft. Die Frau und ihr altester Brader, mamaq, baben hauptsachlich Autoritiit in der Familie. 1st ein Madchen oder eine Frau widerspenstig, geborcht sie dem Willen des Familienhauptes, z. B. in Heirats-angelegenheiten, nicbt, so wird ihr nicht selten ihr Anteü in der Benutzung der „sawah'squot; vorenthalten und zwingt man sie in der Weise zum Nachgeben. Wenn Jemand seine Frau auf der That des Ehebruchs ertappt und sie sammt ihrem Mittschuldigen auf der Stelle tötet, wird dies als eine gerechte Strafe des Ver-brechens betrachtet. Wenn aber ein Dritter sie ertappt, und wenn der Gatte von seinem ïötungsrecht keineu Gebrauch macht, wird den Schuldigen eine Busse auferlegt, ka manaboejs badannjo,ziim Lösegeld ihres Körpers; thatsachlich wird gewöhnlich die Strafe des maandam auf beide Schuldige angewendet, d. h. sie werden Zwangsarbeiter ohne Lohn beim Radjö 1).

Wir haben jetzt die Gewalt, welche auf die jungen Leute, speciell auf die Madchen, gelegentlich der Wahl eines Gatten oder einer Gattin, durch die Eltern ausgeiibt wurde, und die, welche der Mann seiner Frau gegenüber geltend machte und sich vor Allem in der Bestrafung des Ehebruchs zeigte, bei vierundzwanzig Vólkern von den verschiedensten Teilen der Erde dargestellt. Alle diese Völker befinden sich offenbar entweder noch im vollen Matriar-chate oder im allerersten Übergangszustande zum Patriarchat.

Ob aber diese letzteren in den uns jetzt beschaftigenden Ver-haltnissen noch mehr vom Geiste des Matriarchats oder schon mehr von dem des Patriarchats durchdrungen waren, und ob der Karakter des Matriarchats sich in diesen Verhaltnissen überhaupt

1

Van Hasselt, Midden-Sumatra: S. 245, 248, 233; Wilken, Strafrecht: S.HO.

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in regelmassiger, immer und überall gleicher quot;Weise aussert, wird sich aus unserer Zusammenstollung der Hauptsachen ergeben, welche wir jetzt zur Erliöhung der Übersichtlichkeit folgen lassen.

Die freie Wahl dos Gatten fanden wir bei den menangkahauschen Malaien (nur für die zweite Ehe), Leti-Insulanern, Tonganern, Pelauern, Sandwich- und Mortloclc-lnsulanern, Jakunen, Tlinket-und Mandan-Indianern, llidatsa und Italmenen, also bei elf von den vierundzwanzig Völkorn.

Die Frau wird schon als Kind gekauft bei den Fisch-lndiancrn Columbia's, sonst wird sie gekauft bei don Navajoe und auf dom Babar-Archipel, als Kind schon verlobt wird sio bei den: Warrem, Arawak, Eingébornen am Port Lincoln, Tasmaniern, Malaien (für die orste Ehe), Tonganern, Maori (schon vor der Geburt).

Die Eltern (resp. die Mutter oder der Vater allein) wahlen oiuen Gatten resp. eine Gattin, oder ihre Zustimmung zu der Heirat ist unbedingt nötig bei den: Huronen, Creek, Wyandot (obendrein ist die Zustimmung der weiblichen Ratsleute erforder-lich), Pelauern und Maori. Bei den Tasmaniern kann der Stamm die Frau verschenken und prostituiren, obwohl die Frau es so zu fügen versteht, dass sie gewöhnlich den erwünschten Gatten bekommt.

Also findet sich nur bei elf Vólkern völlige Freiheit der Gattenwahl, bei dreizohn irgend eine, in den meisten Fallon weit-gehende, Beschrankung dieser Freiheit; die Kinderverlobung fan-den wir bei sieben Vólkern, den Kauf des Kindes zur Ehe bei einem.

Wir dürfen also behaupten, dass die Wahlfreiheit, mit einigen Ausnahmen, sich bei den Vólkern speciell findet, wo sich das Matriarchat atu unverfiilscheston und reinsten zeigt, wie sich dies donn auch erwarten liess. Nur in drei Fallen wurde die Frau gekauft, und eben weil dies sehr allgemein nicht der Fall war, die Frau im reiuon Matriarchato keinen Kaufwert hatte, konnte man ihr auch eine freie Wahl lassen. Nur bei einem australischon Stamme fanden wir eine absolute Gewalt des Stammes über die Hand der Frau, ohne dass sie verkauft wurde. Das Verlangen nach dem Erlöse ist gewiss einer der Grimde der

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Wahlbeschrankung der Frau gowesen. Sonstige Motive könnon gewesen sein: übertriebene Liebo und Misstrauen in die Richtig-keit der freien Waiil, obwohl diese beide nicht wabrscheinlich sind, weil bei der Kinderverlobung doch auch keine inenscb-kundige Wahl möglich, weil dio Scheidung gewöhnlich so leicht, und obondrein weil die Karaktere und Verhiiltnisse noch gar nicht so complicirt, die Eigenschaften erforderlich zu einerglück-lichen Ehe so gar leicht zu unterscheiden und entdecken wilren. Ein anderes, viel wahrscheinlichores Motiv ist dieses, dass durch die Heirat eine gute Verbindung mit einer reichen oder machtigen Familie, mit einem geehrten, einflussreichen Manne zu Stande gebracht werden könnte; es wurde dies aber erst möglich, nachdem solche socialen Differenzen entstanden waren; im vollen Matriarchate aber bei den primitivsten gesellschaftlichen Ver-haltnissen war schon die Verehelichung mit einem kriiftigen, ge-fürchteten Kriegel-, einem geschickten, schlauen Jiiger erwünscht, weil er ja entweder bei seinen Schwiegereltern wohnte und für sie arbeitete, oder doch, wenn er seine Frau besuchte, ihr zweifels-ohne Jagdbeute u.s.w. mitbrachte. Die Eltern und die Madchen zogen grosse Jager und Kriegsleute vor, deren praktischer Nutzen damals schon zu offenbar war, weil die Notwendigkeit um alle Mittel zum Sieg in dem Kampfe um das Dasein anzuwenden zu gross und zwingend war').

Von den Kinderehen sagt Wilken; „scheinbar eine Aeusserung der unbeschranktesten patria potestas, ist die Sitte, richtig auf-gefasst, gerade umgekehrt eine Folge der geringen Macht, welche die Eltern in Heiratsangelegenheiten haben, ihres Unvermogens ihre Kinder, welche, wenn einmal erwachsen und zur Vernunft gekommen, selbst eine Wahl treffen würden, zu einer Heirat ihrem Willen zu zwingenquot; 1). Die Kinderehe bei den matriar-chalischen Vólkern muss gewiss in dieser Weise erklart werden.

Die Kinderverlobungen will der eben genannte Forscher anders erklaren, „weil sie nicht, wie die anderen, als definitive

1

Wilken, Plechtigheden S. 22.

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Verbindungen betrachtet werden können, sondorn bloss als vor-laufige, welche, wie die sonstigen Verlobungen, nach Kohler's Ausdruck, bloss „einen obligatorischen Anspruch auf Eheschlies-sungquot; goben. Es ist deshalb sehr zweifelhaft, ob anfangs mit diesen Kindorverlobungon dasselbe beabsichtigt wurde als mit den Kinderbeiraten.quot; Wilken meint, dass durch die frühe Verlobung das Madchen der den Madchen erlaubten Zuchtlosigkeit entzogen, so zu sagen tabu gemacht wurde, weil der Mann seine Braut moglichst unschuldig zu heiraten verlangte1).

Es scheint diese Hypothese sehr gut begründet zu sein, doch wird das genannte Motiv in unseren Quellen gar nicht erwahnt, und die vorauszusetzende Zuchtlosigkeit und sexuclle Freiheit, obwohl in anderen Fallen so oft hervorgehoben, fohlen jetzt ebenso.

Ich möchte daher meinen, dass auch den Kinderverlobungen die relative Ohnmacht der Eltern eine Ehe nach ihrem Wunsche zwangsweise durchzuführen, zu Grunde gelogen haben könnte: die Verlobung war ja immerhin ein gowisses Band, verpflichtete doch einigermassen spater zu heiraten ■). Weiter ist es auch gar nicht unwahrscheinlich, dass der Wunsch mittelst der Verbin-dung der Kinder eine Verbindung der Eltern zu erreichen unter den Motiven mitgezahlt habe. Wo Endogamie herrscht ist noch ein Motiv möglich, niimlich dass der Mann sich bei dem oft vorkommenden Erauenmangel raöglichst bald eine Frau zu sichern sucht, oder dass seine Eltern dies schon zeitig für ihn besorgen. Speciell bei den australischen Stammen ware dieses Motiv gar wahrscheinlich, weil die grosse Ausdehnung der Polygamie es den jüngeren Leuten schwer macht eine Frau, welche einigermassen jung oder sonst begehrlich, zu erlangen.

Was die htlusliche Eegierung anbelangt, so finden wir die typisch matriarchale Form, dass der Bruder der Mutter die höchste Auto-ritat bildet, doch nur erwahnt bei den Malaien Sumatra's und den

1

Wilken, Plechtigli. II: S. 26. Sielie auch den vortrefflichcn Aufsatz Post's („Ilausgenossenschaften und Gruppenehenquot;, Ausland 1891; S. 845).

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Mortlock-Insulanern. Nur bei den Italmenen hat die Frau die vollstiindige Herrschaft ira Hause, anscheinend auch bei den Tlinket, doch wird hier die grausame Bohandlung der Frau im Widorspruche damit auch wieder erwilhnt. Bei den Mandan bleibt der Vater der Herr im Hause der verheirateton Tochter. Bei den Tasmaniern scheint der Stamm einen tiefgehenden Einfluss auf jede Frau gehabt zu haben, sogar in dem Masse, dass er sie in seinem Vorteii prostituiren konnte. Bei den Creek und Navajoe wird die gute Behandlung der Frau hervorgehoben, welche sich wahrscheinlich auch bei den Caraiben fand, weil hier die Frau in der Hütte ihres Vater freier war als ihr dort verbleibender Gatte. Die Tyrannei der Söhne wird nur bei den Mortlock-Insulanern und bei den Mandan-Indianern erwahnt, obwohl hier im Allgemeinen die gute Behandlung der Frau constatirt wird. Die sklavische ünterwerfung der Frau unter ihrem Manne findon wir schon auf dieser Stufe, nl. bei don Huronon, Tasmaniern und Sandwich-Insulanern.

Die jungen Madchen sind geschlechtlich völlig froi bei den Mandan-Indianern, Italmenen und Huronon; wahrscheinlich war dies wohl auch bei noch vielen der anderen Völker der Fall, doch fanden wir es in unseren Quellen nicht erwithnt, welcher Umstand aber, wie wir schon oft betonton, durchaus nicht zur Annahme des Gegenteils berechtigt.

Bei den Wyandot ist die Mutter verpflichtet die ünzucht der Tochter zu strafon; thut sie dies aber nicht oder wird das un-keusche Botragen des Miidchens zu schlimm, so bemühen sich die weiblichen Ratsleute mit der Sache.

Die Freiheit der Frau ihren Mann zu verlassen finden wir nur von den Navajoe und Pelauern angoführt. Das Kecht des Gatten seine Frau ohne Weiteres fortzuschicken ist bei den Jakuns und den Tlinket dadurch eingeschrankt, dass er durch seine Aus-übung ihre Mitgift und den Brautpreis verliert. Dagegen ist der Gatte völlig frei seine Frau zu repudiiren bei den Sandwich-Insulanern, Port Lincoln-Australiern und Tasmaniern; bei den Huronon ist zur Scheidung beider Gatten Zustimmung erforder-lich, weil sie sonst von den beiderseitigen Familien strenge ver-

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urteilt wird; nnr wenn die Eho kinderlos geblieben ist, hat der Mann das Recht seine Fran ohno ihre Zustinimung fort zu schicken.

Die verheirateten Frauen betragen sich ganz zuehtlos bei den Italmenen, Navajoe mid Sandwieh-Insulanern; bei den Tlinket geht ihre Freiheit allerdings nicht so weit, doch gestattet ihnen der Mann seinen Bruder oder sonst einen seiner mannlichen Yer-wanten zum Cicisbeo zu haben.

Zuletzt wollen wir noch die Bestrafungen des Ehebruchs der Fran zusammenstellen.

Bei den Navajoe-Indianern wird die Fran gar nicht bestraft, der Mann iiussert nnr seinen Zorn; der Italmene priigelt sie, wenn er sie sehr liebt, sonst überlüsst er sie ihrem Liebhaber (daneben wird aber erzahlt, dass sich die Itiilraenen öfter aus Eifersucht toten). Boi den Sandwieh-Insulanern wird der Ehe-bruch nur in den höheren Stiinden mit Enthauptung gestraft. Bei den Navajoe und Itiilmenen findet sich also bloss eine Zornes-reaction, und ist der Zorn ausserdem nur tniissig. Eine höhere Stufe erreicht schon die Bestrafung des Ehebruchs bei den Tas-maniern und bei den niederen Standen der Tonganer, welche die untreue Fran prügeln; bei den ersteren erhiilt die Fran auch mitunter einen Lanzstich, oder wird sie sogar getötet; dcisselbe ist wohl der Fall bei den Australiern am Port-Lincoln beim heitn-lichen Ehebruch; der betrogene Creek priigelt seine Frau, wenn sie nicht zeitig fliichtet, und schneidet ihr die Haare ab; bei den Tlinket wird der fremde Verführer getötet, doch dass die Frau bestraft wurde, finden wir nicht; dor Verführer kann sich auch durch Zahlung befreien, wobei er gezwungen wird ihr Cicisbeo und damit der Bediente des Hauses zu werden; der Wyandot schneidet der untreuen Frau das erste Mal das Haar, das zweite Mai ein Ohr ab. Auf Leti und dem Babar-Archipel kann der Ehebrecher sein Leben durch Zahlung einer Geldsumme lösen, wodurch er zugleich die Frau zur Eho erhiilt; auch bei den Mandan nimmt der Gatto dem Ehebrecher Pferde und sonstige Sachen ab, wofiir dieser aber die Frau zu sich nehmen kann. Bei den Pelauern tötet oder priigelt der Ehemann den Ehebrecher

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oder zwingt ihn zur Zahlung, die Frau verlasst er bloss. Bei den Maori wird die Frau fortgeschickt, geprügelt oder getotet.

Die Hauptlinge der Tonganer toten ihro oliebrechorischen Frauen ; getötet wird sie ebenfalls bei don menangkabauschen Malaien, doch wird gewöhnlich statt dessen eine Busso fiir sie gezahit und kann sie auch boi unterbleibender Zahlung Sklavin des radjo worden. Auch der Hidatsa tötet die Ehobrecherin; wenn er aber vom Liobhaber Gold fiir sie angenommen hat, darf er sie nicht mehr verletzen, und dazu wird es noch fiir ein Zeichen eines grossen, edlen Herzens gehalten die Frau ohne Weiteres dem Liebhaber zu schenken.

Die Frau wird also, nachdem sie die Ehe gebrochen hat, ein-fach ihrem Liebhaber überlassen: bei don Italmenen und Hidatsa, überhaupt verlassen wird sie bei den Pelauern (mitunter) und Maori, dieses Verlassen diirfte aber praktisch so ziemlich dem Überlassen an den Liebhaber gleich zu stellen sein; gegen Zahlung einer Busse erhalt der Liebhaber sie bei den Tlinket (in einigen Fallen), Mandan, auf Leti und der Babar-Archipel. Die Zahlung der Busse ist in den letzteren Fallen wohl das Hinzugekommene, urspriinglich wurde wohl auch hier die Frau nach dem Ehebruch einfach dem Liebhaber überlassen. Die einfachste und alteste Folge des Ehebruchs ist wahrscheinlich die blosse Aufhebung der Ehe gewesen. Dor Ehebruch war damals noch kaum ein Kechts-bruch, die Frau zeigte einfach mit der That einen anderen Mann zu wünschen, der Mann erfüllte bloss diesen Wunsch. Erst bei veranderten oekonomischen Vorhiiltnissen konnte das Freigeben der Frau zu einer eigentlichon Ausstossung werden. Die Auf-erlegung einer Busse an den Ehebrecher konnte sich erst ent-wickeln, nachdem der Mann ein gewisses Recht auf seine Frau bekommen hatte, und sie ihror Arbeitskraft wegen ihm ein Wert-gegenstand geworden war. Wie aber schon aus den angefiihrten Beispielen hervorgeht, bildete die Zahlung einer Busse eine Composition für den Verlust des Lebens, da der Gatte wenigstens bei einigermassen gefestigter ehelicher Organisation den Ehebrecher töten konnte. Diese Entwicklung soli aber an einer anderen Stelle unseres Buches untersucht werden.

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Die merkwürdige Strafo des Haar- odor Naseabschneidons be-darf einer Erldiirung. Speciell was das orstoro, das Haarabschnei-den, betrifft, bioten sich uns zwei Hypothesen dar: es könnte namlich entweder als eine Beraubung vom geliebtesteu und ge-ehrtesten Schmucke, dem Haare, zur Bestrafung, oder aber als eine symbolische Reduction der ïötung betrachtet werden.

Die erstere Erklarungsweise findet darin eine Stütze, dass die Bearbeitung dos Haares bei gar vielen Vólkern eine der belieb-testen Verzierungsweisen des Körpers war; die Beraubung dieses Putzraittels also eine sehr empfindliche Strafe bilden musste. Hier gegenüber steht aber, dass wir eine derartige durchaus paedagogische Strafe auf dieser Stufe sonst nirgendwo finden, dass diese Strafe zudein öfter kaum eine disciplinare sein könnte, weil sie die Begleitung des Ausstossens der Frau bildete, also doch elnen viel strengeren Karakter hatte und dio blosse Beraubung eines Putzmittels konnte doch nie diese Bedeutung erlangen ; ausserdem scheint diese Strafe besonders haufig bei den Nord-Amerikanern vorzukommen, welche doch nie die Haare zum speciellen Putzmittel verwendeten wie so manche andere Völker, sondern sie gerade besonders schlicht und einfach trugen1).

Die zweite Hypothese, welche uns jedenfalls die wahrschein-lichere scheint, stützt sich darauf, dass das Haar in zahllos vielen Fallen statt des Lebens geopfert wurde 2).

Bei manchen Vólkern wurde auch dem Besitz der Haare eine grosse Bedeutung als dem Sitze der Kraft und des Lebensgeistes zuerkannt3). Zudein wurde auch in unseren Beispielen üfter das

1

Lippert, Die Kulturgeschichte in einzelnen HauptstückenS. 186. Wir fanden das Ilaarabschneidon als Strafe auf Ehebruch dei- Frau noch bei den lm folgenden Paragraphe y.u nennenden Polawalomi, Omawhaw, Black feet und Boto-kuden, und sonst noch bei den Kenistenos und den Athapascans. (Schoolcraft, History5: S. 175), Pogginesen (Misc. Pap. rel. to Indo-China '; (S. 73)) und bei den Battak, also mit der Ausnahme der Botokuden, Battak und Pogginesen, findet sich diese Strafe nur bei den nordamerikanischcn Indianern.

2

Siehe unsere Erste Hiilfte und ausserdem Wilken's Haaropfer und Frazer's Burial Customs.

3

'Wilken; „De Simsonsagequot; in „Do Gidsquot;, 1888, S. 13 seq. dos Abdruckes.

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Abschneiden der Haaro geradezu als ein Ersatz der Tötung be-zeichnet, z. B. bei den Kenistenos und Athapascans.

Wenn wir abor diese Hypothese als die wahrschoinlichste an-nehmen, bleiben uns doch noch zwei Möglichkeiten zur Ent-scheidung übrig, nl. dass die Haarabschneidung nur als eine Art Warnung stattfand, das itn Wiederholungsfalle wirklich das Leben genommen würde, oder aber als eine wirkliche Miissigung der früher thatsachlich ausgeführten Todesstrafe. Das letztere scheint ara wahrscheinlichsten, da solche absichtliche Warnungen doch noch nicht vorkamen und unsere Quellen die Haarabschneidung wirklich neben der Tötung als Strafe anführen. Dass die Tötung in diesem Ealle reducirt wurde, kann durch don Schutz, welchen die eigene Eamilio der Frau angedeihen liess, sowie durch die immerhin vorkommende und mögliche eheliche Liebe !) und durch die Rücksicht auf die Erhaltung der weiblichen Arbeitskraft erkliirt werden.

Immerhin bleibt es einigermassen auffallend, dass diese Haarabschneidung, im Matriarchate so hautig, schon eine Reduction einer früheren Tötung sein sollte. Doch fanden wir die Tötung selbst auch einige Male und obendrein kommt die Haarabschneidung gerade bei den nordamerikanischen Vólkern vor, wo das Matriarchat doch schon streng organisirt war und der Mann gewöhnlich auch schon Rechto auf seine Frau erlangt hatte !!).

Die Abschneidung der Nase, welche wir raeist alternativ mit der Haarabschneidung vereint fanden, kann entweder denselben Ursprung haben oder aus ihr als eine Verscharfung entstanden sein.

Das erstere könnte man nur deshalb geneigt sein anzunehmen, weil die Naso doch gar leicht mit dem Atem oder der Seele in Beziehung gebracht, als eine Art Sitz der Seele betrach-tet werden könnte; die Reduction der Tötung auf eine Nase-

1) Brinton, „The American Racequot;; S. 49 sagt bestimmt, dass eheliche Liebe sogar bei den wildesten indianischen Stammen nicht so selten ist.

2) Siche Morgan; „Ancient Societyquot; und „Houses and House-Life of the American Aboriginesquot;.

Brinton; American Race; S. 46 seq. Races and Peoples; S. 55.

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abschneidung somit eben so nahe liige als das Haaropfer oder die Schadelverehrung.

Das zweite könnto man sich vorstellen in der Weise sich ent-wickelt zu haben, dass erst die strafende Verstümmlung durch die Haarabschneidung entstand, diese sodann zu schmerzlos, ein bischon zu symbolisch, und daiier discipliniir zu erfolglos be-funden wurde, daher anfangs vielleicht nur im Wiederholungs-falle zu einer vor der Hand liegenden empfindlicheren Verstümni-lung gegriffen wurde.

Es zeigt sich hier deutlich wie in dem Verhiiltnisse des Gatten zu seiner Gattin die Zornes-Reaction allmahlig zu einer disci-plinaren Strafe reducirt wurde, und durch das Beispiel dieser Entwicklung musste allmahlich eine ahnliche Umgestaltung auf anderem Gebiete gefördert werden.

Natürlich werden wir bei den patriarchalischen Vólkern diese Entwicklung in einein schnelleren Tempo fortschreiten sehen, doch ist es von Bedeutung fest zu stellen, dass auch schon bei gar manchen matriarchalischen die Frau keine unbeschrankte Freiheit geniesst, sondern dass diese öfter erheblich durch die Autoritat der Eltern oder Gatten eingeschrankt war, obwohl die Frau in der Mehrzahl der Falie doch noch nicht einer regel-nmssigen strengen Zucht unterworfen war. Immerhin fanden wir schon auf dieser Stufe die Anfange eigentlicher Zucht gerade in der Behandlung der Frauen und Töchter, sowie die ersten Keime disciplinürer Strafen in den Reactionen, welche bei den etwas höher organisirten Vólkern den Ehebruch trafen.

§ 3. Die Beispiele der patriarchalischen Volleer.

Wir lassen jetzt die Beispiele patriarchalischer Völker folgen, welche uns die Zucht über die Frau durch ihre Eltern oder ihren Gatten ausgeübt, sowie die Autoritiit der Eltern in der Verheiratung ihrer Kinder deutlich zeigen. Aus den oben genannten Gründen

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scheint es uns auch jetzt wieder am besten erst die absichtslos gewahlten Heispiele so ausfïïhrlich unsere Quellen nur gestalten dem Leser vor zu füliren, und nachher zu versuchen ein einiger-massen allgemeines Bild aus ihnen zu entwerfen, ohne dann Schematismus zu befürciiten zu haben.

Bei den Potawatomi, welche noch deutliche Spuren eines ehe-maligen Matriarchates zeigen, ist die Macht des Mannes über die Frau völlig unbeschrilnkt; wenn er sie misshandelt, wird sie nicht durch ihre Familie geracht. Die Verlobung findet lange vor der Geschlechtsreife Statt. Der Mann prügelt die Frau, wenn sio faul oder nicht sorgsam genug für die Kinder ist. Der Ehebruch der Frau wird als grosses Verbrechen betrachtet; der Gatte prügelt sie oder schneidet ihre Nase ab 1).

Bei den Omuwhaiv giebt der Mann auf die Ratschliige der Frau Acht; die Hauser gehüren mehr den Frauen als den Mannern. Die Madchen werden öfter als Kind verlobt. Die Polygamie herrscht sehr allgemein; wenn der Mann aber eine zweite Frau nimmt, muss er öfter vorher die dariiber erzürnte erste Frau züchtigen, welche sogar von ihm fortlauft, bis Freunde die beiden Gatten wieder mit einander ausgesöhnt haben. Die Manner sind sehr eifersüchtig, und doch bieten sie öfter ihre Frauen dem Gaste an, und sind die Frauen nicht selten untreu. Die Frau heiratet aus Convenienz oder aus kindlichem Gehorsam. Fast alle verheirateten Frauen haben geheime Liebschaften, deren Früchte sie abtreiben. Bisweilen finden Festlichkeiteu Statt, bei welchen die Frauen frei mit anderen Miinnern ünzucht treiben. Es finden sich also in diesem Volke auch wieder gar viele Spuren des Matriarchates. Der eifersüchtige Ehemann, welcher seine Frau beim Ehebruch ertappt, wird ihr gewöhnlich bloss die Haare ab-schneiden, seltener die Nase oder dio Ohren; bisweilen wird er ihr auch den Kopf und das Gesicht mit seinem Messer verwun-den, wodurch er sie zugleich repudiirt und sie gezwungen ist eine gemeine Hure zu werden.

Die strengste Strafe besteht darin, dass er sie auf der Erde

1

Keating': S. 111, 126.

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festbindet und sio in diesem Zustande bis zu dreissig Mannern zur geschleclitlichen Benutzung überlasst. Es kommt abor auch vor, dass er sie sogar ausserdem mit einem Geschenk von Pferden und anderen Saclien ohne Weiteres dem Liebhaber überliisst ').

Der Blaclcfeei-lndianer zalilt fiir seine Frau, und nimmt sie ohne weitere Ceremonien mit; wenn er ibrer genug hat, schickt er sie wieder heim, sie nimmt ihre Siebensachen zusammen und geht, die Kinder aber bleiben beim Vater. Die Mannor bemühen sich wenig mit den hauslichen Angelcgenheiten ; sie haben mitunter bis sechs oder acht Frauen, welche sie gelegentlich den Weissen fiir Branntwein prostituiren. Der Mann riicht die heimliche odor von ihm nicht gut geheisseue Untreue seiner Frau mit demAb-schneiden ihrer Nase (sechs von zelm Frauen sind ohne Naso) oder ihrer Haare, bisweilen tötet er sie auch gleich.

Wenn aber die Frau eines Mitgliedos irgend eines Vereines Ehebruch beging, driingt sich in der Nacht der ganze Verein in ihr Zelt, notziichtigt sie und schneidet ihr die Nase ab; ihr Mann ist verpüichtet sie zu verstossen. Niemand heiratet ein solches Weib ohne Nase oder ohne Haare, sie ist deshalb ge-zwungen für Lohn oder Nahrung in fremden Hütten zu ar-beiten 1).

Die Hupa Calif or niens kaufen ihre Frauen; obvvohl grosse Zuchtlosigkeit allgemein herrscht, wird ein unehelichos Kind sehr verachtet und nimmt es ungofa.hr die Stelle eines Sklaven ein. Die Frauen sind keine abjecten Sklavinnen, obwohl die Manner durch alle Mittel sie zu unterdrücken versuchon. Nur der Gatte bestraft seine ehebrecherische Frau; sio scheint nicht recht als zurechnungsfahig betrachtet zu werden; wenn ein Gatte seine Frau mit einem Anderen in den quot;VVald gehen sah, prügelt er sie, geschah os aber öfter, so tötet er sie2). Dor vorletzte Satz bedeutet nur, dass die Gemeinschaft die ehebrecherische Frau nicht straft.

1

Zu Wied, Nord-Am. S. 573, 577 seq. Schoolcraft, Hist.s: S. 182.

2

Powers; S. 75, 86 412.

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Dio Karaiben der Insein befinden sicli im Übergange vom Matriarchat zum Patriarchate. Sie üben die Polygamie; die Miln-ner sind nicht eifersüchtig auf ihre Frauen. Die Frau arbeitet schwer und, wahrend sie arbeitet, halt der Mann das Kind, nie aber vvird er ihr helfen bei der Arbeit. Die Couvade wird sehr sorg-faltig beobachtet. Bisweilen walilt der Mann siQh selbst eine Frau, gewöhnlich aber bieten die Eltern ihro Tochter einem Manne nach ihrer Walil an. Ihre Mutter drangt sie ilin zu nehmen. Die Mutter prostituirt bisweilen ihre Tochter, wenn diese nicht bald heiratet. Nach der Heirat bleibt die Frau in der Hütte ihres Vaters, wo sie eine bessere Stellung als ihr Mann einnimmt, welcher da arbeiten muss und nicht mit ihren Eltern reden darf. Sie sind im Allgemeinen sehr obscön; wenn sie betrunken sind, wird der Coitus sogar öffentlich geübt'). Leider schweigt uusere Quelle durchaus über den Ehebruch.

Die Macusi kaufen ihre Frauen, wahrend diese noch Kinder sind, doch verweigern diese dann öfter wenn erwachsen dem Brautigam zu folgen. Alles andere verhiilt sich ungefahr wie bei den oben behandelten Arawak und Warrau, audi dass das Kind zum Stamm der Mutter gehort, nur dass die Polygamie sehr selten ist, dagegen kann der Vater sein Kind verkaufen; auch dient der Mann den Eltern seiner Frau nur bis zur Heirat, her-nach führt er die Braut in sein Haus und ist ihr Meister. Wenn der Mann ein erwachsenes Madchen walilt, fragt er ihren Vater um ihre Hand. Was die Frau auf dem Felde erarbeitet und nicht für den Haushalt braucht, darf sie zum Ankauf von Putzgegen-standen verwenden. Der Mann kann seine Frau verstossen und verkaufen, wenn er aber ein Kind von ihr bat, darf er dies nur im Falie ihrer Untreue 3).

Die Frauen der Guaycuru sind völlig Sklavinnen. Die Mild-chen, welche vor ihrer Heirat ein Kind geboren haben, ver-suchen den Abortus oder toten das Kind bei der Geburt. Die Frauen sind sehr unsittlich, die Manner nicht eifersüchtig, obwohl

1) De la Borde: S. 556, 557, 590, 595, 596.

2) R. Schomburgh, 1: S. 358, 359; II: S. 315, 318. Im Thurn; S. 221 seq.

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sie ihre Frau als ihr Eigentum einigermassen würdigen uud ihnen deshalb wie ihren Pforden mit einem glülienden Eisen auf das Bein oder die Brust eine bestimmte Eigur einzeichnen zur Marke ihres Besitztumes. Die Frau wird gekauft. Ehescheidung odor Verstossung der Frau ist selten. Es kommen noch manche Spuren des Matriarchates vor. Im Allgemeinen wird der Ehebruch nicht schwer bestraft; will aber der beleidigte Gatte den Tod seiner untreuen Frau, so braucht er sie nur der Hexerei zu beschuldigen. Die gowöhnliche Strafe ist aber die Verstossung des Weibes

Die Frau ist die Sklavin des Botokuden; er straft sie im Jahzorn öfter mit Mishandlungen; alle schwere Arbeit verrichtet sie, ausser der Jagd und dem Kriege, welche dem Manne obliegen. Jeder Mann hat so viele Frauen; als er ernahren kann. Die Heirat findet durch die Einwilligung dor Parteien uud der Eltern Statt, und ebenso leicht ist die Ehescheidung. „Eine Frau soil die Abwesenheit ihres Mannes beuutzen dürfen, um zu einem anderen zu entfliehen, weil dieser eine grosse Jagdbeute gemacht hat, ohne dass eine solche Entweichung für sie unangenehme Folgen herbeiführt.quot; Viele Ehen werden sogar nur auf Zeit gesclilossen, wieder aufgelöst in einer Laune, und doch sind die Manner sehr eifersüchtig und prügeln sie ihre Frauen oft. Das Miidchen wird sehr jung verlobt, bleibt dann aber bis zur Geschleclitsreife bei ihren Eltern, obvvohl ihr Braütigam sie schon unterhalt. Dor Mann fragt seine Auserwahlte ven ihrem Vater gegen ein Geschenk von ihm erlegten Wildpretts. Einer ehebrecherischeu Frau schneidet der Gatte ein Stuck Fleisch aus dem Steisse. Oder wie ein anderer Beobachter sagt: „findet der Ehemann eiuen anderen bei seiner Frau, so racht er ihre üntreuo gewöhnlich durch heftige Sclilage und ergreift im Zorne das erste beste hierzu taugliche Gerat, oft selbst einen Feuerbrand, wovon die Weiber lüiufig Spuren an ihreu Körpern tragen. Viele Miinner zeiclmeii dieselbeu in solchen Fallen mit dem Messer; sie reissen ihnen die Arme und Schenkel auf, sodass man nach violen Jahren uoch sechs

I) Charlevoix ö, H9. Soulheyquot;; S. 386. Martius; S. 230, 110, 233, 120. li. 19

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bis acht Zoll lange und einen Zoll breite Narben, eine oft neben der anderen, findetquot;1). Interessant ist aucb was Martius über ihre ehelichen Verbaltnisse berichtet: „ihre Polygamie ist bei der Armut, welche dem Manne die Erhaltung einer grossen Familie erschwert, bei den frühzeitigen Heirathen der Manner und der fast gleichen Zahl beider Geschlechter eher eine Ge-meinschaft der Weiber oder ein wechselndes Concubinat zu nennen, als Polygamie im Sinne des Moslims oder Hindus. Diesem regel-losen Zustand entsprechend findet sich selten eheliche Treue, dagegen ist Eifersucht gogen die momentan bevorzugte Frau die vorwaltende Eigenschaft, welche sich oft in Todschlag oder bar-barischer Züchtigung kund thut. Oft bezeichnen tiefe Narben am Leibe der Frau den Ausbruch mannlicher Eifersucht, welche vorzugsweise den Grund zu Streitigkeiten und feindlichen Tren-nungen einzelner Familien und Gemeinschaften abgiebt. Verstösst der Mann das Weib, so bleiben die unmündigen Kinder bei der Mutter; sobald sie erwachsen sind, schliessen sie sich demVater an.... Manchmal werden noch unentwickelte zusammengegeben, als Unterpfand gegenseitiger Freundschaft zwischen den ver-schwagerten Familienquot; 2).

Bei den Aleuten ist Polygamie sowie Polyandrie Sitte; die Ehescheidung ist völlig frei. Das Madchen, das ein uneheliches Kind geboren batte, wurde getötet8).

Die turhnenische Frau wird sehr hoch geachtet, sie geht unge-schleiert frei umher und schaltet im Zelt mit voller Autoritat. Jeder Mann kauft gewöhnlich zwei Frauen, die er ganz willkürlich fortschicken kann. Die jungen Leute verkehren ziemlich frei mit einander. Wahrscheinlich ist die einzige Strafe auf den Ehebruch die Zahlung einer Busse 3).

Die Frau bat bei den Schahsewensen kein Vermogen; bis zur Heirat lebt sie bei ihrem Vater oder ihren Brüdern, hernach bei

1

4) Zu Wied, Brasilien S. 334; II; S. 17, 38, 39. Von Tschudi: S. 283, 284, Keane; S. 20G.

2

Martius; S. 322.

3

Stein; S. 337. Vambery, Sluzzcn: S. 36, 63. Reisen: S. 297.

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ihrem Manne; den Ehebrucli der Frau straft der beleidigte Gatte mit dem Tode und aus Purclit vor dieser strengen Strafe lebt die Frau sehr keusch 1).

Der mittelalbanesische Vater verheiratet seine Söhne nach seinem quot;Willen, und ohne sie über die Wahl der Braut irgend zu Rate zu ziehen. „Dieses Horkommen ist die Folge der frühen Heiraten. Selten wird ein Knabe zehn Jahre alt, ohno vorlobt zu sein, und in der Regel ist er bereits in seinem fünfzehnten — und zwar öfter früber als spater — Ehemann. Dio Madchen werden meistens im zwölften Jahre verheiratet.... Die Kinder werden mitunter bereits in der Wiege verlobt, und ein einziger Sohn wird wohl selten drei Jahre alt, ohne oino Braut zu haben; denn man glaubt, dass der Himmel dem Verlobten günstig sei, und dass dieser Akt zur Erhaltung des Lobens beitrage. Die hier gegebene Erkliirung der Kinderverlobungen ist wahrscheinlich nicht richtig, sondern die frühen Verlobungen und die frühen Heiraten sind wahrscheinlich beide die Folgen derselben oben angegebenen Ursache. „Der Brautigam kauft die Braut, welche nicht einmal ihre eigenen Kleider miterhilllt. Am Sonnabend vor der Hoch-zeit schickt ihr der Brautigam ihre Ausstattung und ihr Braut-kleid nebst einem mit Ooldstücken besetzten Fese, und eine durch Ortsbrauch festgesetzte Summe Geldes, welche 100 Piaster = 10 Gulden schweres Geld nicht übersteigt. Mit dieser Summe wird die Braut als gekauft angesehen, und dies ist nach der albane-sischen Ansicht der ürsprung der üngleichheit zwischen Mann und Frau, der despotischen Gewalt des ersteren, und des blinden Gehorsams der letzteren.... Die Neuvermahlte muss ihren Mann als ihren unbeschriinkten Herrn betrachten, der sie nach Gefallen prügeln, ja wegen des geringsten Versehens gegen Erlegung einer durch das Herkommen festgesetzten Summe, welche der Frau gehort, wegschicken kann, und die Frau darf auch nicht das Geringste ohne seine Erlaubniss vornehmen. Aber auch ihren Schwicger-eltern hat sie die grösste Dernuth, Ehrerbietung und Aufmerk-samkeit zu erweisen, denn bei der Jugend ihres Mannes geht in

1

Radde: S. 422, 423.

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der Kegel die vaterliche Gewalt so weit, dass sie der Schwieger-vater auch gegen den Willen ihres Mannes wegschicken oder diesen daran verhindern kann, wenn er mit der Schwiegertochter zufrieden ist, u. s. w.quot; „Es ist volkommen gegen die Sitte, dass ein Ehemann vor Andem seiner Frau irgend ein Zeichen von Zuneigung oder Aufmerksamkeit gebe, oder gar mit ihr scherze. Die Sitte verlangt vielmehr stets einen herrischen, ja rauhenTon von Seite desselben wie gegen eine ihm Untergebene, und die meisten Frauen wurden wohl in einer freundlicheren oder gar zartlichen Behandlung nur eine Entwürdigung ihres Ehoherrn erblickenquot; Leider wird mit keinem Wort des Ehebruchs und seiner Bestrafnng Erwühnung gethan.

Interessant ist es mit dem Vorhergehenden die Sitten der Berg-Albanesen des Bistums Skodra zu vergleichen. Die Manner heiraten viel spiiter, zwischen zwanzig und fünfundzwanzig Jahren, die Madchen zwischen sechszehn und zwanzig Jahren. Verstos-snng wegen Unfruchtbarkeit findet mitunter Statt. Die Braut wird auch hier gekauft, doch bekommt sie öfter eine den Wert der Kaufsumme übersteigende Ausstattung mit. Wie wir in einem früheren Abschnitte sahen, wird die Frau durch ihre Familie auch wahrend ihrer Ehe in der Art kriiftig unterstützt, dass ihr Mann sie zwar prügeln darf, doch nicht blutig schlagen, welche Rücksicht jedoch die albanesischen Ehemanner nicht von nach-drücklichen Executionen dieser Art abhalten soil.quot; „Wer sein Weib in flagranti delicto ertappt und dasselbe zugleich mit dem Buhlen tödtet, wird wegen dieser That wenigstens von dem Pascha nicht gestraftquot; 2). Es trifft ihn also vielleicht noch wohl die Blutrache.

Die Aenesc-Beduinen üben zwar die Polygamie, doch habon die wenigsten zwei Frauen. Um die Hand des Madchens wird beim Vater angehalten, welches von ihm um seine Meinung ge-fragt und nicht gezwungen wird; der Vater nimmt eigentlich kein Geld für das Madchen an, wenigstens gilt das nicht als

1) Von Hahn: S. 143, 144, 147, 148. 3) Von Hahn: S. 180, 177.

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anstandig; wohl aber darf der Freiersmann durch Geschenke das Madchen und die Familie zu seinen Gunsten stimmen. Der Mann darf die Frau mit dem Geschenk eines Katneels fortschicken; dies ist fiir sie keine Schande; auch darf sie nach vierzigTagen wieder heiraten; war sie aber schwanger, so gehort das Kind dem Vater, sobald es gehen kann. Das Familienband ist also sehr locker, und doch sind die Gatten sehr eifersüchtig. Die vielen Ehescheidungen werden mehr durch ihr unruhiges Temperament als durch Mangel an ehelicher Liebe verursacht; be-sonders oft findot die Scheidung Statt, wenn der Mann in einer öffentlichen Balgerei von seiner Frau besiegt wurde. Im Allge-meinen wird die Frau als solche nicht geachtet, obwohl sie nur selten schlecht behandelt wird; dagegen wird die Mutter von ihren Söhnen viel höher verehrt als der Vater. Wenn die Frau dem Gatten untreu war, beschuldigt er sie vor ihrem Vater und ihren Brüdern, und wenn ihre Schuld klar bewiesen wurde, schneiden diese ihr den Hals ab 1).

Die Karens zeigen nur noch Keste des Matriarchats, namentlich den Aufenthalt des Mannes wahrend einiger Jahre bei den Eltern der Frau, obwohl das junge Paar frei ist eine eigene Wohnung zu errichten. Öfter werden die Kinder schon durch die Eltern mit einander verlobt; bei den Roten Karens findet dies aber nicht Statt, und hier sind die unverheirateten Madchen völlig frei und sehr unkeusch. Die Verlobung zwischen Erwachsenen ver-bricht die zwischen Kindern geschlossene. Polygamie kennen sie nicht. Die Frau hat kein Eigentum. Die Gatten können sich frei von einander trennen. Der Ehebruch wird sehr streng verurteilt, obwohl er auf beiden Seiten gar keine Seltenheit ist. Die Alten fordern, bei bewiesenem Ehebruch oder ünzucht, dass ein Schwein goschlachtet werde, wobei mit vielen Coremonien Gott um Ver-zeihung gefleht wird. quot;Wenn ein quot;Wittwer mit einer Wittwe ünzucht treibt, braucht keinerlei Busse bezahlt zu werden; wenn aber ein Mann mit der Frau eines Anderen die Eho brach, zahlt er ihrem Manne eine Busse und darf er hernach mit ihr leben und

1

Burckhardt; S. quot;HO, 113, 114, 263, 375, 353.

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ihr Mann eine andere Frau heiraten; wenn eine Frau mit dem Manne einer anderen Frau die Ehe bricht, zahlt sie die Bnsse, und darf die Frau des untreuen Mannes einen anderen Mann heiraten ').

Die Andamanesen kennen nur die Monogamie. Die unverhei-rateten Frau en sind geschlechtlich frei in ihrer Klasse. Die Eltern verloben ihre Kinder in früher Jugend, und diese müssen der Verlobung treu bleiben; die Eltern besorgen die Verheiratung überhaupt. Die Gatten sind nur im ersten Jahre eifersüchtig auf einander, aber hiergegenüber steht die Mitteilung, dass die öffent-liche Meinung es als schön betrachtet, wenn die quot;Wittwe nach dem Tode ihres Mannes weiterhin einsam und keusch lebt. Mann und Frau sind ganz ebenbürtig und lieben einander, die Autoritat des Mannes ist öfter bloss nominal und die Frau Herrin im Hause. Der Gatte straft die Ehebrecherin auf die Gefahr hin, dass ihre Familie Vergeltung an ihm übe, welche Gefahr auch geringer wird, je grosser die Provocation war. Auch hier treffen wir noch auf deutliche Spuren des Matriarchates 1).

Im Kurnai-Stamme verschenken die Eltern, oder wenn diese gestorben sind, die Brüder das Madchen. Das Patriarchat ist noch nicht vollstandig entwickelt. Die Frauen haben eine einflussreiche Stimme in bedeutenderen Angelegenheiten, sie sorgen für die Befolgung der strengen Ehegesetze, kennen die alten Sitten und beeinflussen die öffentliche Meinung. Wenn eine verheiratete Frau mit einem anderen Manne entlauft, wird sie von allen Mannern aus der Nachbarschaft gesucht, und wenn aufgefunden, wird sie das gemeine Eigentum aller dieser Manner, bis ihr Gatte oder ihre mannlichen Verwanten sie befreien. Der Gatte aber verwundet sie zur Strafe gewöhnlich mit der Lanze.

Die Negrito Luzon's verloben ihre Kinder gewöhnlich schon mit einander; die Frau wird von ihrem Vater gekauft; wird sie ihrem Gatten untreu, so findet Ehescheidung statt und wird der

1

Man; S. 135, 136, 139, 328, 114.

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Brautschatz zurückgegeben; der Mann hat eine unbeschrankto Gewalt über die Mitglieder seiner Familie. Monogamie ist Regel. „Die Frau bat alle Lasten des Lebens zu tragen, dem Manne obliegt nur die Jagd.quot; „Die heutigen Negritos von Zambales-Bataan suchen ihre Frau sich womöglich aus der eigenen Verwantschaft, wahrend bei den JSTegritos auf Negros Ehen innerhalb derselben Horde, wenigstens am Ausgange des XVII Jahrhunderts, nicht gestattet waren, man konnte die Weiber nur durch Raub von fremden Horden erlangen, und dies führte zu endlosen Kriegenquot; *).

Bei den Igorroten wird die Frau gut behandelt. Die Polygamie kommt nur sebr selten vor; die Braut wird vom Vater gekauft, der Brautschatz zwischen ihm und den niichsten Verwanten ver-teilt. Die Kinder der Wittwe bleiben bei der Familie des ver-storbenen Vaters, auch wenn sie sich wieder Yerheiratet. Nach Ehebruch verlasst die Frau die Hütte und gehort wieder ihrer eigenen Familie an. Wenn der Gatte sie aber nicht verstösst, sondern Nachsicht übt, geniigt eine strenge körperliche Züchtigung. Einer anderer Quelle nach wird der Ehebruch aber gar nicht gestraft, sondern zahlt die Frau oder ihr Liebhaber dem Gatten, was er seinerseits für die Frau ihrem Vater zahlte; hiermit ist sie dann je nachdem entweder frei oder die Frau ihres Liebhabers, der Gatte darf sie nach der Zahlung nicht mehr zurückhalten 1). Blumentritt berichtet nach Lillo, ebenfalls einem zeitgenössischen Forscher: „die Heiligkeit der Ehe wird ungemein hoch gehalten. Die noch unabhiingigen Igorroten tödten jedes ehebrecherische Weib durch Kopfabschlagen, die unter spanischer Herrscbaft ste-henden lassen es bei einer schweren körperlichen Züchtigung bewendenquot; 2).

Die Igorroten hüten iingstlich die Keuschheit ihrer Madchen. Bei eintretender Geschlechtsreife werden die Jünglingo und Miid-

1

Jagor: S. 212, 214. Meyer: S. 530.

2

Wie so oft kann audi dieser Widerspruch vielleicht durch die Annahme aufgehoben werden, dass beide Forscher vielleicht nicht dieselbeu Stamme beo-bachteten. Blumentritt, Versuch; S. 28.

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chen isolirt und durch einen Greis und eine Greisin beaufsichtigt. „Der Fehltritt eines Mildchens wurde bei einigen Stammen mit dem Todo, bei anderen durch schwere Züchtigung bestraftquot; ').

Bei den Kayan-Dajaken sind die jungen Leute geschlechtlich völlig frei, doch sobald das Miidchen schwanger ist, ist der Mann zur Heirat verpflichtet. Der Preierstnann beschenkt die Braut sehr reichlich und sobald dieso Geschenke durch ihren Vater und ihre Verwanten genügend eraclitet werden, wird der Tag bestinnnt, au dem er sie mitnehmen wird. Die verheirateten Prauen sind selten unkeusch. Die ehebrecherische Frau wird mit Steinen am Halse beschwert ertriinkt1).

Auf den Kei-Insein zahlt der Mann einen sehr hohen Braut-schatz für seine Frau, und erst wenn dieser vollstiindig bezahlt ist, ist ein matrimonium justam geschlossen, wohnen die Neu-vermiihlten in der Wohnung des Mannes zusammen und geboren die Kinder ihm oder seiner Familie; arme Leute desselben Standes schliessen ein matrimonium injustum odor heiraten ohne Braut-schatz, die Kinder folgen dann aber der Mutter; dasselbe ist der Fall, wenn zwei Drittel des Brautschatzes nicht bezahlt sind. Polygamie ist erlaubt, doch wegen des hohen Brautschatzes selten. Früher lebten die Frauen mit mehreren Miinnern nnd folgten die Kinder dor Mutter. Durch die Erbeutung von Prauen im Kriege wurden diese als das Eigentum der Manner betrachtet und folgten ihre Kinder dem Vatcr. Das Miidchen wird öfter sehr jung ver-lobt, wobei der Brautschatz gleich bezahlt und sie der Familie des Brilutigams ebenfalls gleich überreicht wird. Öfter wird um den drückend hohen Brautschatz wenigstens zum Teil auszusparen, für die ungeborne Frucht, in dor Erwartung dass es ein Miidchen sein wird, im voraus der halbe Brautschatz gezahlt; wird man enttauscht, so muss der Brautschatz zurückerstattet oder ein anderes Miidchen gegeben werden. Obwohl in allen Sitten sich noch das Matriarchat bekundet, kann man doch bohaupten, dass die Kei-Insulaner schon in einom Zustande des Übergangs zum

1

Burns: S. 151, 144. Spenser St. John 2: S. 113.

2

Blumentritt, Versuch: S. 27.

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297

Patriarchate verkehren, wie schon aus dom Erbrechte hervorgeht, indem der Sohu das Erbe seines Vaters antritt.quot; Auch wird dem Vater fiir seine Erziehung der Braut ein specielies Geschenk vom Brautigam gegeben. Donnoch gehören der Mann und die Kinder dem Stande der Frau an. Wenn aber der Brautschatz völlig bezablt ist, wird der Mann absoluter Herr der Prau. Hat die Frau Ehebruch begangen, so bat der Mann das Recht sie zu verstossen und den Brautschatz zurückzuerhalten. Rosenberg's Berichte nach kann der beleidigte Gatte die beiden Schuldigen töten, doch zieht er meistens vor, ihnen eine Geldbusse aufzuer-legen, deren Betrag von seiner Willkür abhangt ').

Auf den Watubela-lnseln ist der geschlechtliche Verkehr vor der Ehe völlig frei, wenn es nur im Walde stattfindet;, die ver-heirateten Frauen dagegen sind sehr sittsam und treu. Die Heirat wird öfter völlig durch die Eltern besorgt, ohne dass die Kinder um ihren Willen gefragt werden; vorher werden zwei Drittel des sehr betrachtlichen Brautschatzes bezahlt, das Übrige nach dor Geburt des ersten Kindes. Das Madchen wird dann am be-stimmten Tage zu den Eltern des Jünglings geführt. Von dem Tage seiner Anfrago an darf der junge Mann in das Haus seiner Braut kommen, ihren Eltern bei der tiiglichen Arbeit helfen und mit ihnen speisen, aber das Madchen darf sich ihm wahrend der Zeit gar nicht zeigen.

In anderen Fallen verabredet der junge Mann mit dem Madchen bei ihr zu schlafen, ohne die Eltern in der Sache zu kennen, er bleibt dann in ihrem Zimmer, bis er von ihren Eltern gefunden wird, giebt sich ihnen figürlich zum Sklaven, tritt in ihre Familie ein und arbeitet für sie und fiir seine Frau. Die Kinder aus einer solchen Ehe folgen der Mutter, wenn er aber spater noch den Brautschatz zahlen kann, bekommt er dieselben Rechte als der Mann der vorigen Ehe-Art und folgen die Kinder ihm. Viele Eltern vereinbaren auch schon ihre Kinder mit einander heiraten zu lassen, wahrend diese noch Süuglinge sind. Wor von ihnen

1) Riedel, Rassen: S. 235, 236. Van Iloevoll, De Kei-Eilanden, Tijdsehr. v. T., L. en V. XXXIII: S. 125. Rosenberg, Mal. Arch.: S. 350,351,349. Bosscher: S. 28.

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spater sein Wort bricht, zahlt eine Busse. Ehescheidung gab es friiher nicht; der Mann hatto das Recht die ehebrecherische Prau zu toten. In den letzten zehn Jahren veranderte dies aber ; beiin Ehebruch oder bei der Gleichgiltigheit eines der Gatten können sie von einander scheiden in Gegenwart eines Hauptlings, vor welchen die Sache gebracht werden musste. Boim Ehebruch in einer Ehe der ersten Art verlilsst die Frau den Mann und muss die schuldige Partei der anderen eine Busse von fünf thail Gold zahlen. Bei der zweiten Eho-Art verlasst der Mann in dein Falie das Haus und zahlt die schuldige Partei vorher eine Busse von zwei thail Gold. Die Kinder bleiben beim Vater oder folgen der Mutter. Auch wegen unanstandiger Behandlung seitens eines Gatten ist Ehescheidung möglich, und die schuldige Partei erhalt nach dem Richterspruche der Hüuptlinge nur den dritten Teil des gemeinschaftlichen Besitzes. Wenn der beleidigte Gatte die schuldige Person nicht töten will, verurteilen die Hiiuptlinge den Ehebrecher oder die Ehebrecherin zu einer Busse von fünf kupfernen „lilahquot; oder fünfhundert thail Gold1).

Wenn auf Gorong eine Frau mit einem Fremden heiratet, folgt das Kind aus dieser Ehe dem Vater erst, wenn der Brautschatz völlig bezahlt ist. Die Verlobung findet Statt, nachdem der Brau-tigam die Eltern der Braut beschenkt hat: er darf dann auch gleich mit ihr schlafon, ist er jedoch ein Fremder, so darf er dies erst, wenn der Brautschatz ganz bezahlt ist. Nach der Verlobung wohnt der Mann bei ihren Eltern, hilft und beschenkt sie. Die Erlaubniss der Eltern zu der Heirat wird erfordert. Die Kinder vor der vollstandigen Zahlung des Brautschatzes geboren folgen der Mutter. Aus don Bestimmungen über die Ehescheidung geht die Gleichheit in der Stellung von Mann und Frau ziemlich deutlich hervor, die Scheidung findet namlich auf Anfragen des Mannes oder der Frau Statt; wird dies versaumt, so sind die Eltern beleidigt; ausreichende Gründe zur Scheidung sind ihrer-seits, dass der Mann die Frau nicht genügend versorgt, ohne ihre Zustimmung eine zweite oder dritte Frau nimmt, sie miss-

•1) Riedel, Rassen : S. 205, 200, 195.

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handelt oder dass sein Betragen ihr unertraglich wird, seinerseits, d'ass sie ihre Pflichten nicht erfüllt, beiin coitus sich passiv verhalt, einen anderen Mann vorzieht, oder Ehebruch begeht. Wenn der Liebhaber der Prau dem Gatten zwanzig thail zahlt, darf er die Frau zu sich nehmen. Wenn die Busse nicht bezahlt wird, wird der Schuldige dor Skiave (pandeling) des Gatten

Bei den Bdttak wird die Prau gewöhnlich von ihren Eltern gekauft (die Mangoli-Ehe). „Eine so angetraute Prau kann sich nicht mehr vom Manne trennen, und ist, obgleich nicht eigentlich seine Sklavin, doch seinen Befehlen ziemlich unbedingt unter-worfen.quot; Die Zustimmung der Braut zu einer solchen Heirat ist nicht unwesentlich, denn gewöhnlich wird sie nicht gezwungen; „nur durch einen sehr hohen Preis, den der Preier bezahlt, lassen sich die Eltern zuweilen bewegen, ihrer Tochter Gewalt anzuthun; der Befehl der Eltern entscheidet dann über das Loos der Tochter, die durch keinen Hadat gegen Missbrauch elterlicher Gewalt geschützt ist.quot;

Bei der Sumondo-Heirat zieht der Mann in das Haus seiner Braut ein, „und muss, ohne eigentlich ihre Sclave zu sein, für die Eltern der Braut arbeiten und ihre Felder bestellen, bis er vielleicht spater den Kaufpreis bezahlt. Die Entführung der Braut gilt als ein Missbrauch 1).

Der grösste Teil aller Haus- und Feldarbeiten ruht auf dem weiblichen Geschlechte. Die Prauen werden aber nie gemisshan-delt, sondern rait Sanftmut behandelt. Die Prau besitzt nichts, sondern ist Besitztura ihres Taters resp. Bruders, oder ihres Mannes und nach dessen Tode seiner Verwanten. Der Mann nennt seine Frau sein tinokor, seine Arbeit, sein djolma, sein Mensch, sein pasigadong, Mittel um Speisen zu erlangen, u. s. w. Polygamie ist selten. Die Prauen üben oft grossen Einfluss auf die Familie aus. Der Ehebruch wird als widerrechtliche Besitz-

1

Nach Wilken, Plechtigh. ': S. 35 ist die Entführung der Braut, wenn ihre Eltern dor Heirat abgeneigt sind, mil Hinterlassung eines Zeichens, dass er der Entführer, durch die Sitte anerkannt.

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nahme des kostbarsten Besitzes, der Frau, betrachtet und wirft einen Makol auf das gauze Dorf. Der ehebrecherischen Frau wird der Kopf rasirt, welche Strafe aber für vier und fünfzig Realen afgekauft werden kann; die Frau eines Hauptlings kann dann aber auch fortgeschickt werden; wenn der Gatte sie auf der That ertappt und sie tötet, spricht der Richter ihn von diesem Morde frei1). Der Mann ist für die Verbrechen seiner Frau verantwortlich, ausgenomraen für Ehebruch und Mord. Wenn nur die strengen Bestimmungen zur Wahrung des Anstandes nicht überschritten werden, sind die jungen Madchen geschlechtlich frei. Kinderver-lobungen sind nicht selten. Die Frauen erben nicht.

Die Frau kann nur wegen Impotenz oder lange Abwesenheit des Mannes Ehescheidung von ihm und eine Vereinigung mit einem seiner nachsten Verwanten fordern, sonst kann sie sich nur von ihm trennen, wenn ihre Eltern den Brautpreis zurück-geben und dazu noch einige Geschenke leisten wollen. Der Mann aber kann die Frau ganz willkürlich repudiiren 2).

quot;VVir glauben hiermit von den hervorragendsten Typen des Patriarchates wenigstens einige deutlich sprechende Beispiele angeführt zu haben. Wir meinen auch jetzt keine unnütze Arbeit verrichten zu haben, indem gerade diese einfache, sachliche Aneinanderreihung von Beispielen, genau so mitgeteilt wie sie unsere Quellen enthalten, am meisten geeignet erscheint einen Einblick in diese nie gleichen, obwohl immer ahnlichen Organi-sationen zu geben, und eine zuverliissige, nicht schematische Grundlage für unsere Betrachtungen zu bilden.

Die Zusammenstellung der Hauptpunkte unserer drei und zwan-zig Falie ergiebt folgendes Resultat:

1

Die Bestimmungen auch über dieses Verbrechen sind übrigens in hohem Grade von dein Stande der Parteien abhangig,

2

Schreiber: S. 35—37, 41.

Junghuhn 1 ■ S. 131 134

Neumann 1887: S. 245, 257, 261, 303.

Wilier: S. -185, 180, 182, 220, 174.

Wilken, Strafrecht: S. 124; Plechtigheden'; S. 21, 23, 35, 74; Verwantschap S. 688-694.

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Die Kinderverlobung fanden wir bei den Potawatomi, Omawhaw, Botokuden, Karens, Andamanesen, Kei- und Watubela-Insulanorn, Battak, Negrito, Albanesen, also bei zehn Vólkern.

Die völlige Wahlfreiheit der Erwachsenen habon nur die Roten Karens.

Die Braut wird ihrem Vater abgekauft bei den Blaekfeet-Indianern, Hupa, Guaycuru, Turkmenen, Igorroten, Negrito, Battak, Kei- und Watubela-Insulanern, Albanesen.

Die Notwendigkeit der elterlicben Zustimmung mit einer mebr weniger geringen Freiheit der jungen Leute, bis zu dem Grade, dass die Eltern ganz allein die Wahl treffen, fanden wir bei den Watubela- und Gorong-Insulanern, Battak, Kayan-Dajaken, Andamanesen, Botokuden, Aeneze-Beduinen. Sehr bedeutende Geschenke waren bei den Kayan-Dajaken und den Aeneze-Beduiuen erfor-derlich, obwohl ein eigentlicher Kauf nicht stattfand.

Die ünkeuschheit, die geschlechtliche Freiheit der Miidchen wird noch hervorgehoben bei den Koten Karons, Andamanesen, Watubela-Insulanern, Kayan-Dajaken; dagegen wird das uneheliche Kind getötet bei den Guyacuru, welches jedenfalls beweist, dass jene Freiheit eigentlicht nicht mehr bestand; bei den Aleuten wird sogar das Miidchen selbst, welches ein uneheliches Kind hatte, getötet.

Wtihrend der Ehe wird die Frau gut behandelt auf Gorong, bei den Andamanesen, Omawhaw, Igorroten, Turkmenen, Watubela-Insulanern, ziemlich gut bei den Aenezen.

Ihr bedeutender Einfluss wird hervorgehoben bei den Battak, Omawhaw und ïurkmenen; dagegen ihre Unterworfenheit unter dem Vater oder den Brüdern und nachher unter dem Gatten, wodurch sie fast zu einer Sklavin wird, finden wir bei den Potawatomi, Guaycuru, Schahsewenzen, Albanesen, Kei-Insulanern. Richtige Züchtigungen durch den Gatten mit einem bestimmten Zwecke, wahrscheinlich nicht bloss im Jühzorn, fin den sich bei den Potawatomi, wenn die Frau faul oder nachlassig für die Kinder ist, bei den Omawhaw, wenn die erste Frau böse, weil der Mann eine zweite Frau nahm, und bei den Botokuden, wenn die Frau Veranlassung zur Eifersucht gab.

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Beide Gatten können sich frei von einander trennen anf Gorong, bei den Aleuten und Botokuden; der Mann kann völlig will-kürlicli seine Fran wegschicken bei den Aeneze-Beduinen, Black-feet-Indianern, Turkmenen, Battak. Auf den Watubula-Inseln gab es früher keine Ehescheidung, jetzt können beide Parteien urn schlechte Behandlung u. s. w. sie anfragen; aus gewissen Gründen kann die Fr au auch bei den Battak Scheidung erlangen; bei den Guyacuru waren die Ehescheidung und das Fortschicken der Frau sehr selten.

Der Ehebruch wird in sehr verschiedenen Abstufungen bestraft. Bei den Karens, Igorroten, auf dom Watubela-Archipel und auf Gorong genügt es, dass der Liebhaber dem Gatten eine Busse zahlt, worauf die Frau frei oder seine Gattin wird.

Der Guaycuru, Negrito und Igorrote, wenn nicht das Vorher-gehende, geschah verstösst seine Frau bloss; der Blackfeet-Indianer ist verpflichtet sie wenigstens auf immer zu verstossen. Bei don Omawhaw und bei den Mitgliedern der Vereine der Blackfeet-Indianer bestand bisweilen die Strafe darin, dass die Frau von vielen Mannern genotzüchtig wurde.

Getötet wird die ehebrecherische Frau bei den Guaycuru (selten), Andamanesen, Aeneze-Beduinen, Blackfeet-Indianern, auf dem Watubela-Archipel, bei den Kayan-Dajaken, Schahsewenzen, Battak (wenn die Frau nicht bloss weggeschickt oder der Kopf ihr rasirt wurde), Albanesen, Kei-Insulanern (wenn sie nicht bloss verstossen oder eine Busse für sie gezahlt wurde), Hupa (oder nur geprügelt). Die Todesstrafe auf dem Watubela-Archipel wurde auch zu einer hohon Busse reducirt.

Bei den Fotawatomi, Omawhaw, Blackfeet-Indianern und Battak wird der Frau das Haar oder (ausgenommen die Battak) die Nase ^ abgeschnitten, oder sie wird wie bei den Hupa und Fotawatomi geprügelt, oder aber wie bei den Botokuden wird ihr durch den Mann ein Stück Fleisch aus dem Steisse geschuitten.

1) Die Abschneidung der Nase als Strafe auf Ehebruch der Frau findet sich sonst noch auf Samoa (Turner, Samoa: S. 179) und bei den Louisiana-Indianern (Hennepin; S. 39).

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Die grossen Veranderungen, welcho das Patriarchat in der Familienzucht verursacht, sowoit diose jetzt von uns betrachtet wird, gehen schon daraus hervor, dass wir im vorigen Paragrafen bei elf Vólkern die freie Wahl des Gatten fanden, wahrend sie in diesem nur bei einem vorkommt, und ebenso itn vorigen Paragrafen die Prau bei drei Vólkern nur gekauft wurde, wahrend dies in diesera bei zelin dor Fall ist.

Bei den vier und zwanzig matriarchalischen Vólkern wurde in sechs Fallen, bei den drei und zwanzig patriarchalischen in elf Fallen die ehebrechcrischo Frau getötet und ihro Überlassung ohne Weiteres an don Liebhaber koramt hier gar nicht mehr vor. Ihre Notzüchtigung bei den Omawhaw und Blackfeet bedeutet abor wahrschoinlich eine schraahliche Zurückwerfung der durch ihre That die Einzolehe für sich aufhebenden Frau in die alten Zustande, nur dass dio Frau dann nicht mehr das frei über seine Gunste verfügende, hochgeehrte und eintlussreiche Weib des frühen Matriarchates, sondern eine geschandfleckte, erbarmlich ihr Leben fristen de Hure wurde.

Prügelstrafen, wie wir sie bei den Potawatorai, Omawhaw und Botokuden fanden, wurdon bei den Völkern unseror matriarchalischen Gruppo gar nicht erwiihnt, jedenfalls ein Symptom des grossen Fortschrittes dor hauslichen Zucht durch das Patriarchat, nnd von der grössten Bedeutung gerade für unseren Gegenstand. Gerade sie raussten tuchtig dazu beitragen die ganze Gesellschaft an die Anwendung disciplinarer Strafen zu gewöhnen. Von noch grösserera Einfluss müssen in diesor Beziehung dio Prügelstrafen auf dera Ehebruch der Frau, wie wir sie bei den Hupa und Potawatorai fanden, gewesen sein; dieselben kommen auch boi den Samojeden Innuit1), Bewohnern des Bismarck-Archipels 2), Australiern *) und Lepchas 3) vor. Dass diese Strafen Reductionen ursprünglicher ïodesstrafen, also durch dio eholichen Bande und

1

Dall: S. -139.

2

Parkinson; S, 100.

3

Hooker; S. 134.

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1504

don nüchternen doch damals schwerwiogenden Gedanken an den praktischen Wort dor Frau nahe gelogten Massigungen der reinon Zornesroactionen waren, wird dadurch wahrscheinlich gemacht, dass bei den Eingebornen des Bismarck-Archipels auch die alternative Strafe der Tötung dor Frau besteht, und dass bei den Tchatrali nach dem Berichte oines guten Beobachters der Mann seine untreue Frau bloss prügelt, ausdriicklich weil sie ihm zu nützlich ist Dagegen finden wir don Ehebruch als von dor Gomoinschaft streng verurteiltes Verbrochen, ja als durch die Göttor gohasste und auf die ganze Gemeinschaft geahndeto Siindo bei den Karons und Battak. Bei den orsteron befehlon die Altesten, wonn Ehebruch voriibt wurdo, dass ein Schwein gescblachtet und mit vielen Ceromonien die Gottheit um Verzeihung gefleht wordo s). Bei den Battak ist dor Gatto für don Ehebruch seiner Frau an die Gemeinde verantwortlich, und vorpflichtot zu ihrer Roinigung ein Karbau zu schlachten 1).

Bei don Ckaratschai, einem durchaus patriarchalischen Volke, „wirft der Vater seine entohrte Tochter und der Gomahl die Ehebrochorin ans dom Hause und nie werden sich beide ent-schliossen können sie wieder bei sich aufzunehmon. Oefters endet die Sache auch mit dom Todo des Vorführors und dann geht der bescbimpfte Theil ausser Landos um in weiter Entfernung von seinen ebemaligen Mitbürgern seino Schande zu verbergenquot; 2). Auch bier ist der Ehebruch also ein Verbrechen, welches sohr streng verurteilt wird, und sogar den, welcher direkt untor ihm leidet, den Gatten, zu Schande macht. Offenbar ist eine solcho Auffas-sung des Ehebruchs nur im fortgeschrittenen Patriarchate möglicb.

Wir sind also zur dem Urteilo wohl berechtigt, dass mit dem Patriarchate die Zucht im Hause, namentlich die des Vaters in Betrolf dor Voroholichung der Kinder und vor Allom über seine

1

Neumann, 1886: S. 247, 303.

2

4; Klaproth S. 515—517.

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Frau, bedeutend zugenommen hat, ihre Übertretung strenger ver-urteilt, und dem entsprechend schwerer gestraft wurde. In so weit musste die Entwicklung des Patriarchats audi dazu beitragen die Zucht in der Gesellschaft überhaupt zu vermehren, eine strengere Lebensführung anzubahnen und den disciplinaren Strafen den Sieg über die reinen Zornesreactionen zu verschaffen.

Strengere Moral, strammere Zucht und dazu Vermehrung der disciplinaren, d. h. der gemassigten und zweckbewussten, erzie-herischen Strafen, weil der Maan in einein dies fordernden Ver-haltnisse zur Frau stand, waren die Folgen des Patriarchats.

Und so mussten Alle mehr und mehr an den Gedanken der Zucht und au die strengere, moralische Beurteilung gewisser Handlungen gewohnt werden. Mit der Beherrschung der ganzen Gesellschaft durch die patriarchalische Ideonsphare wurde die Achtung vor ihren strengen und vielen Normen auch allgemein und damit die Verurteilung aller ihnen entgegongesetzten Handlungen nicht nur als direkte egoïstische Schadigungen, sondern als Vergehen wider die als gut und notwendig anerkannte Sitte.

Die Gesellschaft machte durch das Patriarchat einen grossen Schritt weiter nach ihrer Durchdringung niit den Gedanken von Normen, Vergehen wider sie und deren Bestrafungen in der Absicht neuen Vergehen desselben Individuums oder anderer vor-zubeugen. Doch genügte das Patriarchat mit allen seinen Folgen noch nicht um dieses Ziel ganzzu erreichen, noch andere Umstiinde trugen dazu bei, welche wir jetzt untersuchen wollen.

n.

•20

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ACHTER ABSCHNITT.

(fortsetzuno.)

§ 1. Die Züchtigung des SJclavcn.

Ebenso wie allmiihlig den eigentlichen Hausgenossen gegeniiber die Strafe den Karakter einer möglichst zweckmassigen Züchtigung annehmen musste, ebenso musste dies den unfreien Hausgenossen, den Sklaven gegeniiber der Fall sein.

Dieselben Motive, nl. das egoistische Interesse den Sklaven gesund und lange zu erhalten, und das quot;Wohlwollen, welches notwendig ihm gegeniiber entstehen musste, mussten allmahlig zu einer Massigung der Zornesausserung, zu einem Aufschieben der Strafe und damit zu einer Abwiigung dor Vor- und Nachteilo seiner Tötung führen. Ihn zu toten, nachdem der Eigner schwer durch ihn verletzt, beleidigt oder geschadigt worden, wie er es dann einem Freien gegeniiber gewiss versucht batte, hiesse doch nur sich selbst empfindlich schadigen; eine Prügelei nach einer leichten Beleidigung, wie sie wohl unter Freien stattfinden möchte, verbot bier das herrschende Verhaltniss. Hier gegeniiber steht aber, dass Griinde das Vergeheu des Sklaven mit der engel-gleichen Geduld zu beschönigen, wie die Eltern es den Kindern gegeniiber zu thun pflegten, vollstandig fehlten; es lagen im Gegenteil manche schwerwiegende Griinde vor, jede Verkehrtheit des Sklaven besonders streng zu ahnden, weil ihre Wiederholung

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leicht zu unangenehm und gefahrlich wurde, um so mehr da iu ihm doch von vornherein ein Geist der Rebellion vermutet werden konnte.

Die haufigen Prügelstrafen zum Anfeuern des Eifers bestimmt, welche bei barbarischen und kultivirten Vólkern so oft vorkoniiuen, ja fast unzertrennlich an der Sklaveroi verbunden zu sein scheinen, kommen bei den wilden Vólkern nicht vor, wenigstens fanden wir sie in keiner Quelle erwahnt, obwohl die Thatsache doch gewiss die Aufmerksamkeit des Beobachters auf sich gezogen hatte.

Wir wollen jetzt dem Leser die wenigen Nachrichten, welche wir über die Behandlung und vor Allem über die Bestrafung der Sklaven bei den sog. Naturvölkern sammelten, vorführen.

Von den Grr'ónlmdern berichtet Crantz: ein Meister prügelt seinen Knecht nie; würde er aber seine Magd prügeln, so ware dies wirklich eine Schande für ihnquot; 1).

Die Freien werden bei den Aleuten bisweilen fiir einigo Zeit gebunden und sogar mit Schlagen gestraft, namlich wenn der eines weniger bedeutenden Vergehens Schuldige, nachdem er das erste Mal schon einen Verweis von den Hauptlingen bekommen hatte, sein Betragen nicht besserte. Aber, fiihrt Petroff fort, „das Gesetz im Betreff der Sklaven, war strenger und praciser. Für Ungehorsam wurden die Ohren abgeschnit-ten und für Frechheit dem Meister gegenüber wurden die Lippen abgetrennt; wenn irgend ein Übel, wie Krieg oder Zwist die Folge von einer Unbescheidenheit seitens eines Sklaven war, wurde der Schuldige getötet. Beim ersten Fluchtversuch wurden die Sklaven körperlich gezüchtigt, beim zweiten wurden ihre ïïande auf ihren Rücken zusammengebunden und sie lange Zeit in dieser Stellung gehalten; beim dritten wurden sie ge-geisselt; beim vierten aber immer getötet, und zwar nicht mit der Lanze wie freie Leute, sondern durch Keulenschlage. Beim ersten Diebstahl, welcher als sehr schandliches Verbrechen be-trachtet wurde, speciell wenn der Skiave Fremde bestahl, wurde körperlicho Strafe auferlegt, beim zweiten Vergehen dieser Art

1

Crantz : S. 165.

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warden einige Finger an der rechten Hand abgeschnitten; beim dritten wurde die linke Hand und bisweilen die Lippen amputirt; beim vierten war die Strafe immer der Todquot; 'j. Diese Strafen haben unverkennbar einen disciplinaren Zweck: sie sollen zuerst den Schuldigen von einer Wiederholung seines Vergehens ab-schrecken und werden, im Wiederholungsfalle, demgemass strenger, je raehr sich der Verbrecher durch seine Kecidive zum Bösen geneigt erwies. Wir können deshalb sogar überzeugt sein, dass auch die endliche Todesstrafe nur dazu auferlegt wurde um durch den Tod des Unverbesserlichen wenigstens Andere, an erstor Stelle seine Kameraden, von ahnlichen Handlungen abzuschrecken.

Bei den Stammen im nordwestlichen Oregon kan der Eigner frei über das Leben seiner Sklaven verfügen 1). ünd ebenso wird bei den Indianern Guatemala's derjenige, welcher seinen eigenen Sklaven tötet, nicht gestraft, weil dieser ja als sein persönliches Eigentum betrachtet wird, wer aber einen fremden Sklaven tötet, zahlt dem entsprechend auch nur einen Schadenersatz

In Betracht der Tlinket sind unsere Quellen ausserordentlich widerspruchsvoll. „Über die Behandlung, welche die Sklaven seitens ihrer Herren erfahren sind recht verschiedene Angaben gemacht worden. Lutke sagt, dass sie fast wie Kinder des Hauses behandelt werden; Weniaminow findet ebenfalls ihre Lage nicht ungiinstig, was, wie er hinzufiigt, wohl darin seinen Grund haben mag, dass der Skiave zwar eine Sache sei, aber eine teuere. — Auch nach unseren eigenen Erfahrungen ist das Yerhaltniss zwischen Herrn und Diener durchaus befriedigend; von Mishandlungen und Bedrückungen haben wir nie etwas gesehen oder gehört, auch keine Beschwerden dariiber von Seiten der Sklaven, die grosse Freiheiten genossen, vernommenquot; *). Schabelski, Simpson, Belcher und Petroff schildern den Zustand bedeutend dunkier 2). Obwohl nun vielleicht Sklaven bei Festlichkeiten und zur

1

Gibbs: S. 189.

2

Petroff; S, 165.

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Strafe, sowie durch besonders grausame Hauptlinge zu ihrem Vergnügen bisweilen getötet warden, kann doch im Allgemeinen der Bericht des ausgezeichneten Beobachters Weniaminow, den auch Dall1) bestatigt, als richtig gelten bleiben: die Sparsamkeit verhinderte den teuren Sklaven leichthin zu töten. Aber doch scheinen, wenn nötig, die Sklaven gar strenge bestraft zu sein, wenn wir wenigstens dem Berichte des von Krause allerdings als nicht ganz zuverliissig bezeichneten Simpson glauben wollen, dass die Sklaven eines grausamen Hauptlings nie den Versuch zu entweichen machten, weil sie wussten, dass der Wiedorge-fangene grausam gefoltert und ermordet werden würdequot;).

Bei den Ahi-lndianern ist die Sklaverei sehr ausgebildet; der eigentliche Sklavenstand wird tief verachtet. Der Skiave ist völlig abhangig vom Meister, wolcher ihn nach Willkür verkaufen kann; er kann ihn auch bei Todesstrafe befehlen irgend Einen zu ermorden. Bisweilen tötet der Eigner ein Paar Sklaven, ohne dass die öfPentliche Meinung dies verurteilt doch im Allgemeinen werden sie entschieden gut behandelt, selten geschlagen, doch tüchtig, wenn sie beim Fluchtversuch ertappt werden 8). Offenbar ist diese Züchtigung eine disciplinare Strafe, nur in der Absicht auferlegt abzuschrecken, zu erziehen, weshalb auch nur im iiussersten Falie zur Todesstrafe gegriffen wurde.

Die Sklaven der Apachen werden bisweilen gut, bisweilen sclüecht behandelt. Keine geringere Strafe aber als Kreuzigung, rosten am kleinen Feuer oder sonst irgend eine qualvolle Todes-art kann das Verbrechen des Fluchtversuches süiinen ^).

Die Sklaven der Quaycuru gohören zu der Familie, und obwohl sie alle schwerere Arbeit verrichten, ist ihr Zustand ein sehr leichter 2), fortwiihronde Anregung durch Prügel war also wohl unbekannt.

1

Ball: S. 421.

2

Southey 3: S. 391. Martius; S. 71.

3

Sproat; S. 92.

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Ein Araucanier tötete einen Sklaven, weil er weggelaufen war ^

Der KazaJc-Kirghise, welcher seine ehebrecherische Frau, sein Kind oder seinen Sklaven tötet, wird nicht gestraft1).

Der freie Tscherhesse darf seinen eigenen Sklaven toten, so wie er sein eigenes Haus anzünden darf; in einer anderen Quelle heisst es: Fürsten und Edlen haben das Recht über Leben und ïod ihrer Leibeigenen. Aber doch sollen sie nicht gezwungen werden können rait in den Krieg zu gehen, ist ihre Zustimmung zu ihrem Verkaufe notwendig, und vor Allem, wenn ein Meister seinen Sklaven misshandélt oder prügelt, hat der Skiave das Recht seinen Verkauf an einen anderen Meister zu fordern. Nur wird leider nicht gesagt, bei wem er diese Forderung einzu-bringen hats).

Die Sklaven der Osseten haben gar keine Rechte, sind völlig dem Vieh gleichgestellt, können willkürlich verkauft und getötet werden. Einer anderen Quelle nach werden aber die Kriegsge-fangenen (und die Sklaven sind kriegsgefangene Georgier) wie die Mitglieder der Familie behandelt, bis sie zu entfliehen ver-suchen2).

Von den Mishmee heisst es: „Jeder Eigner darf seine Sklaven töten, wenn er Lust dazu hatquot; 3).

Bei den Dajalcen am Barito zahlt der Meister die Bussen seiner Schuldsklaven (holl. „pandelingenquot;), was natürlich ihre Schuld immer vergrössert; diejenigen, welche ohne freie Familio und von niedrigor Herkunft sind, schlachtet er bisweilen bei grossen Festen. Der Meister kann selbst die Schuldsklaven mit Bussen strafen, was ebenso wieder ihre Schuld vergrössert, also eine Verlangerung ihrer Sklaverei bedeutet, oder mit Schlagen. Ein Skiave, welcher nicht arbeitet, kann bei einer Feierlichkeit ge-

1

RadlolT: S. 325,

2

Morgan nacli Kowalevsky: S. 374, 377. Klaproth 2: S. 595, und wie Klaproth audi Pallas, Neuc Nord. licitr.7; S. 09.

3

Cooper: S. 238.

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schlachtet werden, weil ein solcher für den Meister ja doch nur geringen Wert hat1).

Auch bei den JBiadju-Dajalcen werden die Schuldsklaven durch den Meister mit Bussen und Schlagen bestraft; was sie bei ihrer Arbeit brechen, wird zur Schuld hinzugezahlt; im Allgemeinen werden sie sehr verachtet und schlecht behandelt. Nach schwerer Misshandlung seitens des Me'isters konnen sie aber zu einem Freien flüchten, welcher dem alten Glaubiger und Meister die Halfte der Schuld zahlt, nun aber die ganze Schuld vom Schuldner zu fordern hat2).

Die Bestrafung mit Bussen war bei den letzten zwei Vólkern die gewöhnliche, allgemeine, zu ihr wurde also auch den Schuldsklaven gegenüber zuerst gegriffen; die Schliige wurden aber auch hier notwendig, sobald die Schuld zu gross wurde urn je abgezahlt zu werden.

Bei den Topantunuasu in Central-Celebes fin den wir die ver-schiedensten und zum Teil raffinirtesten Marterungen. Der Meister straft seinen Sklaven für seine Vergehen mit Eotan-Schliigen oder er stellt ihn nackt an einem Pfahl oder auf einem kupfernen Becken gebunden in die Sonne, oder er liisst ihn siebenmal hintereinander einen hohen Kalapabaum besteigen, oder er bindet ihn in der Nahe eines Ameisennestes fest um ihn ganz zerbeissen zu lassen. Als Correctionsmittel werden die Augen der Sklavinnen wohl auch mit feinem Pfeffer eingerieben 8).

Auf den Watubela-Insein werden die Sklaven gut behandelt, obwohl der Eigner sie frei toten darf3).

Von Ambon und den üliasern berichtet Riedel: die Bussen der Sklaven zahlt ihr Meister für sie, welcher ihnen nun dafür Stockschlage geben darf. Der Skiave konnte selbstverstandlich keine Busse zahlen, weil er kein Eigentum hatte, sondcrn selbst Eigent um war, also musste, solange der Staat nicht genugsam

1

Schwaner1: S. 205, 20ü, 214, 408.

2

Perelaer: S. 157, 160.

3

Riedel, Rassen: S. 192, 195.

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ontwickelt war urn selbst die Sklaven strafen zu können, und solange die Strafe nur als Entschadigung betrachtet wurde, der Meister für ihn zahlen, womit der Benachteilte zufrieden gestellt, das Verbrechen gesühnt war. Der Meister aber konnte sich damit nicht zufrieden geben, er brauchte ein Mittel urn dem Sklaven seine Entrusting über den durch sein Zuthun erlittenen Schaden fühlbar zu machen ohne sich selbst in ihm aufs Neue zu scha-digen und zu gleicher Zeit ein Mittel utn den Sklaven ven weiteren Vergehen abzuhalten; die Prügelstrafe erfüllte beide Bedingungen1).

Auf Serang und auf den Aru-lnseln findet sich genau dasselbe; im Allgemeinen werden die Sklaven als Mitglieder der Familie behandelt; ihre Bussen zahlt der Eigner, welcher dafür die Frei-heit hat den schuldigen Sklaven öffentlich mit dem rotan zu züchtigen, welche Strafe freien Leuten nie aufererlegt werden kann 8).

Die Sklaven auf den Wetar-lnseln werden gut behandelt; stehlen sie aber oder kommen sie einer adligen Frau zu nahe, so werden sie nicht nur mit Kotanschlagen schwer gezüchtigt, sondern auch getötet; jedes andere Vergehen eines Sklaven ist der Meister verpflichtet mit einer unbestimmten Zahl Kotanschlage zu strafen 8).

Auch bei den Gdlela und Toheloresen zahlt der Herr die Straf-gelder dom Sklaven auferlegt, doch darf er ihn immer züchtigen 2).

Der Arfaidcor darf mit seinem Sklaven machen, was er will6).

Auf Neu-Seeland worden die Sklaven, wenn sie gehorsam sind, gut behandelt, sie teilen das ganzo Leben, auch die Freuden des Meisters; nur bei dessen Todo werden welche getötet urn ihm im Jenseits zu dienen; im Frieden werden sie auch wohl einmal aus politischen Kücksichten durch die Hauptlinge gegessen; wenn krank, werden sie vornachliissigt, wenn tot, ihre Leichen ver-achtlich behandelt. Das Wort des Meisters ist ihnen aber Oesetz,

1

Riedel, Rassen: S. 50.

2

Riedel, Galela, Zeitschr. f. Ethnogi'. 1885: S. G4.

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die quot;Weigerung zu gehorchen ihr Tod; auch auf dom Flucht-versuch steht die Todesstrafe; sanftere Strafe gab es nicht. Das Volk verlieh einom Sklaven nie seinen Schutz und begriindeto dies folgendermassen: das Leben des Sklaven war verwirkt, da er kriegsgefangen gemacht wurde, er hat also keinen Grund sich zu beklagen, dass er spater vielleicht doch erschlagen wird1).

Die Eingebornen der Solomon-lnseln töten ihre Sklaven beim Tode eines Hiluptlings oder wenn ein neues Canoe fertig wurde, auch bei einem anderen grossen Feste, doch werden im Allge-meinen die Sklaven wie die Freien der niederen Klassen behandelt und ist ihr Zustand ein sehr ertraglicher2).

Wie die angeführten Beispiele zur Genüge darthun, ist die Behandlung der Sklaven bei den primitiven Vólkern im Allge-meinen eine gute; viel mag dazu beitragen, dass die Sklaven von derselben Race waren und im Allgemeinen auch auf derselben Kulturstufe standen als die Herren; dass die Herren befiirchten mussten auch jeden Tag durch den Stamm, dem ihre Sklaven angehörten, kriegsgefangen gemacht werden zu können, wobei gewiss Vergeltung stattfinden wiirde, mag ihreSeelen auch etwas sanfterge-stimmt haben. Ausserdem war der Sklave ein wertvoller Besitzgegen-stand, den man nur aus sehr kraftigen Griinden opfern wiirde; die Begrabnissfeierlichkeiten und Feste gaben aber solche. Die Scho-nung verhinderte, dass die Zornesausbriiche, die reflexartigen Reactionen zu weit gingen. Die grausame Todesstrafe der Apachen und Tlinket beweist am besten, dass diese Tötung nicht eine That des blinden Zornes, sondern eine Strafe im modernen Sinne mit dem Zwecke den Yerhassten nicht zu vernichten, sondern den in seiner Treue Wankenden durch Angst vor der Todosqual vom jeden Fluchtversuch abzuschrecken. Auch wurde nur der Fluchtversuch in dieser Woiso gestraft, weil nur dann der Wunsch den teuren Sklaven im Leben zu erhalten reichlich durch die Furcht aufgewogen wurde, dass auch die Anderen

1

Thompson; S. 149. Moinicke '; S. 32G. Waitzquot;: S. 20G.

2

Guppey: S. 17, 33, 35.

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durch das gefahrliche Beispiel angesteckt werden könnten; und nur deshalbe wagte man es und wurde gezwungen die Tötung des Elüchtigen anfangs vielleicht bloss als Zornesreaction beizu-behalten, spater als Abschreckungsraittel einzufiihren. Wie gesagt wurde diese Entwicklung noch dadurch gefördert, dass bei der Verfolgung des flüchtigen Sklaven wohl jede Rücksicht auf seinen Wert aufhörte und er wohl öfter in der Wut über seine Flucht gleich bei der Ergreifung getötet wurde. Die angeführten Motive reichten dann zu um diese ursprüngliche Zornesreaction als regelmassige, überlegte, utilistische Srafe zu behalten.

Es diirfte jetzt wohl klar geworden sein, dass bei den Strafen den Sklaven auferlegt sich eher als bei den gewöhnlichen Strafen der Karakter der Züchtigung entwickelt haben wird. Das egoistische Interesse des Meisters und Eigentüraers ersetzte bier das Bestre-ben des modernen Staates jeden seiner Angehörigen so glücklich möglich zu machen und deshalb dem Verbrecherischen auch nur so wenig Schmerz zuzufügen, als seine Gefahrlichkeit und die Rücksicht auf das Ganze irgendwie erlauben, und fiihrte also zur Massigung der ursprünglichen Zornesreactionen; dagegen nötigte das zwingende Bedürfniss des Meisters, analog dem des barbarischon Tirannen, welcher nur durch dio grausarasten Strafen seine TJntortanen ruhig erbalten konnte, zur Auferlegung abschrecken-der Strafen. Die Entwicklung so durchaus paedagogischer Strafen auf diesem Gebiete musste natürlich auf die der utilistiscben, also der eigentlichen Strafe im Allgemeinen im hohen Grade fördernd gewirkt haben. Um so mehr wird diese Thatsache aber ihren umgestaltenden Einfluss geübt haben, je mehr Bedeutung die Sklaverei allmahlig bei den fortschreitenden wilden Vólkern auf ihrom quot;Wege zur Barbarei erhielt. Die Hauptlinge, die Reichen, die Einflussreichen, welche viele Sklaven batten und in ihrer Beherrschung und Erziehung sich immer mehr an den Gedanken der disciplinaren Strafen gewöhnten und ihren Wert kennen lernten konnten nicht umhin, wenn sie allmahlig die Rechtsptlege auch über die gemeinen Ereien au sich rissen oder wenigstens boeinflussten, auch hier diesem Gedanken den Eintritt zu ver-schallen.

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Von verschiedenen Seiten musste oben die grosse Veranderung vorbereitet werden.

§ 2. Die militarische Zucht.

Wir glauben, dass noch in einem andereji Verhiiltnisso das Bediirfniss an Zucht und damit an disciplinaren Strafen, an Züchtigungen, sich eher als im allgemeinen socialen Leben fiihlbar gemacht haben wird: dieses Verbaltniss ist das militarische.

Die wildesten Völker kampfen bekanntlich ganz regellos; der Eine greift hier, der Andere dort an; der allgemeino Plan des Gefechtes, welches fast immer in einer Überrumpelung besteht, wird höchstens vorher im Kreis der Krieger überlegt; ein eigent-licher Führer ist unbekannt. Sobald das Wobnen in der Mitte feindlicher Stamme, die Erhöhung des Reichtums, die Steigerung und schwerere Befriedigung des Nabrungsbediirfnisses durch die Zunahme der eigenen und der fremden Bevölkerung, die Sitte, die Frauen aus fremden Stammen zu rauben, die Haufigkeit der Kriege sehr erhöht haben, wird sich auch der Wunsch einstellen möglicbst kraftig im Kriege auftreten zu können. Der Kampf um das Dasein wird durch eine sehr direkte Zucht wohl die immer strengere und wirkungsvollere Organisation des Heeres notwendig herbeigefiihrt haben, denn die ungeführte, ungeordnete Bande wird regelraiissig dem dem Führer blind ergebonen, einem leitenden Willen gehorcbenden Heere unterlegen sein.

Farrer meint, dass die Haufigkeit der Kriege bei den wilden Vólkern wahrscheinlich etwas übertrieben vorgestollt sei, „um unseren Abscheu vor dem Elende des Heidentums zu erhöhenquot; x). Ob dies richtig, können wir jetzt nicht untersuchen, doch jodenfalls glauben wir auch nach seiner Warnung berechtigt zu sein im Allgemeinen eine Haufigkeit der Kriege anzunehmen, gross gcnug um einen tiefgebenden Einfluss zu ofibnbaren. Allerdings hat nur

•1) Journ. Anlhrop. Instil. IX: S. 367.

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bei wenigen wilden Vólkern der Krieg einen so umfassenden Einfluss geübt als bei den Römern nach Ihering's bekannter und geistreicher Darstellung. Auf die Bedeutung des Krieges für die Entwicklung der politischen Verfassung überhaupt diirfen wir jetzt nicht naher eingehen, nur seinen Einfluss auf die Steigerung des Bedürfnisses an Zucht wollen wir erörtern. Ihering's Andeutungen auch hier-über, obwohl nur mit Rücksicht auf die römischen Verhaltnisse geschrieben, sind zu interessant um sie hier nicht zu wiederholen. „Das militarische Interesse ist das Motiv, das den Staat um den Gedanken der Über- und Unterordnung bereichert. Die Ordnung des Heeres, die Wehrverfassung verbindet sich mit der Ordnung der Familie, dem Geschlechterstaat zu einer militarisch-politischen Einheit...„Wie die militarische Ordnung bei einem kriegerischen Volke die wichtigste, iilteste und Ausgangspunkt für die politische ist, so auch das Amt des Heerführers, der diese ausserliche, mechanische Ordnung einrichtet und erhillt, unentbehrlicher und alter als das des Magistrats, der die abstractere Ordnung und Einrichtung des Staats überwacht. Erst in Folge der zunehmenden Einmischung des Staats in Interessen, die früher sich selbst überlassen gewesen waren, iindert sich dies Verhiiltniss. In altester Zeit aber treten die politischen Functionen des Königs gegen seine militari-schen weit in den Schatten. Ein muthiger, geschickter Feldherr, war einem kriegerischen Yolke wesentlicher als ein weiser Frie-densfürst. Der Aid der ersten Unterordnung vollzicht sich hei jenem leiehter als bei diesem.... Der erste rex war ein Feldherr, den man mit Rücksicht auf seine militarische Tüchtigkeit an die Spitze steilte, und dem man die unentbehrliche Macht eines

solchen, eine unumschrankte Gewalt, imperium, verliehquot;.......

„Der Umfang desselben ward durch das militarische Interesse bestimmt; soweit letzteres, so weitjenes, — bei einem kriegerischen Volke aber reicht jones Interesse ausserordentlich weit. In dem imperium lag natürlich das Recht, die militarische Disciplin durch eine unbeschrankte Strafgewalt aufrecht zu erhaltenquot; ').

Nur bei einigen wenigen wilden Vólkern scheint die Wehr-

1) Ihering, Geist. d, röm. Rechts. S. 246, '247, 252, 253, 255.

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verfassung eine so grosse Bedeutung, einen so gewaltigon Ein-fluss gehabt zu haben als im alten Rom; bei manchen anderen Vólkern hat dieser Umstand wahrscheinlich mit mehreren anderen verbanden die primitiven Verhaltnisse schon derart umgestaltet, dass sich die Wirkungweise dieses einzigen Factors kaum mehr verfolgen liisst; jedenfalls ist es besser um eine erste Einsicht in die Sache zu erlangen, diejenigen Völker zu studiren, wo der ganze Process noch im Anfangsstadiurn verkehrt.

Bei sehr vielen, nicht stammverwanten Vólkern finden sich bekanntlich Kriegshaupter, bei den Indianerstammen Nord-Amerika's bilden diese fast eine regelmassige Erscheinung.

Wir wollen jetzt nicht alle die Völker aufzahlen, wo sich diese für die Entwicklung der Regierung so bedeutendo Institution findet, sondern nur diejenigen Falie anführen, wo entweder die Autoritat des allgemeinen Hauptlings oder die des Kriegshauptes im Kriege sich steigerte.

Die Botokuden verkehren noch im primitivsten Stadium; zwar hat jede Horde einen Anfiihrer, namlich den tapfersten und starksten, doch darf er keinen Gehorsam verlangen; seine Autoritat ist teils bloss auf den Namen beschrankt, teils wird sie still-schweigend anerkannt. Gemeinsame Gefahren und Bediirfnisse vereinigen die Horde und der Führer wird als tapferster und erfahrenster in der Jagd gefolgt. Im vorkommenden Falie handelt aber Jeder nach seinem Gutdünken

Die Coroados sind in dieser Beziehung schon etwas weiter vorgeschritten: der beste Jager ist Anfiihrer im Krieg, in welchen ihtn gehorcht wird, nach dem Kriege aber nicht mehr, oder nur wenn der Gehorsam zugleich im eignen Vorteil ist1).

Jede Hiitte der Tupi hat ihren Hauptling, welchem ohne Zwang oder Furcht, nur aus gutem Willen gehorcht wird; im Kriege aber werden die erfahreneren Hiiuptlinge höher geachtet und wird ihnen besser gehorcht2).

1

Spix und Martius2: S. 380.

2

Stade: S. 134.

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Bei den Warrau bestehen die Niederlassungen der Mitglieder eines Stammes meist aus sechs bis zehn Hausern, denen ein gemeinsamer Hauptling vorsteht, dessen Ansehen jedoch nur wiihrend ausgebrochener Karnpfe mit anderen Stammen in voller Ausdehming anerkannt wird. Macht und Einfluss wird hier nicht alleln durch Wiirde und Stellung begründet, sondern wirdjenach dem Grade der körperlichen Starke und des Unternehmungs-geistes bestimmt

Die Autoritat der i£aro/c-Hauptlinge ist gar gering, nur auf dem Kriegspfade üben sie einigermassen eine Aufsicht aus 1).

Die Italmenen erkennen nur im Kriege Führer an; ihre Tajone, durch die Gemeinden als Vertrauensmanner gewahlt und hoch-verehrt, geben doch nur Rat bei gemeinschaftlichen Kriegs- und Jagdzügen s).

Bei den Biadju-Dajalcen sammein sich die Manner eines Stammes oder vielmehr die der an einem Elusse wohnenden Familien beim feindlichen Überfalle oder für Kriegszüge. Der Tapferste wird dan zum Befehlshaber erwahlt, dem piinktlich gehorcht wird, bis die Gefahr vorüber ist;weraberoftmalsin der Weise Anführer war, bekommt allmahlig einen grossen bleibenden Einfluss 2).

Die Hauptlinge der Tasmanier warden vor Allem in Kriegszeiten als autoritare Führer anerkannt, und in solchen Zeiten wurden ihre Befehle erfiillt; nach dem Kriege traten sie wieder in den Rang der gewöhnlichen Leute zuriick 3).

In raanchen Dörfern der Karens giebt es keine eigentlichen Hauptlinge, doch ist immer eine bestimmte Person mit der Leitung des Krieges beauftragt: in seinem Namen wird der Krieg geführt, er handelt als Befehlshaber, doch geht selbst nie in das Gefecht; er schickt Kundschafter aus, sammelt die Hilfstruppen und beobachtet die ominösen Zeichen 6). —

1

Powers; S. 21.

2

Perelaar: S. 137.

3

Mason 1868: S. 131, 155, 157.

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, Die grosse Macht des Kriegshauptes und die strenge Disciplin lm Heere, wenn auf einem Kriegszuge begriffen, werden mehr-mals hervorgehoben.

Der Friedenshüuptling der Shastika ist bloss der beste Redner und hat keine bestimmte Function, der Kriegshüuptling aber kann sogar widerspenstige Leute, wenn nötig, mit eignen Handen töten ï).

Bei den Dacotah war frülier der tapferste Mann aus jedem Dorfe Kriegshaupt, welcher zweifelsohne eine gewisse Aufsicbt über die Anderen fiibrte, dem öfter aucb übernatürliche Macht zugeschrieben wurde und der einen unbegrenzten Einfluss ausübte; er fiihrte an und war absoluter Befehlshaber über seine Bande; dagegen hat der gewöhnliche, der Friedenshüuptling, nur sehr geringe Macht, welche ausserdem ganz von seiner persönlichen Beanlagung abhiingig ist1). Aus einer anderen Quelle erfahren wir, dass „Kriegszüge durch Jeden angeregt werden, welcher sich beleidigt fiihlt oder dem ein Verwanter getötet wurde. Das Haupt der Bande muss ein grosser Medicin-Mann, ein Prophet oder sonst in irgend einer Beziehung ein hervorragender Mann sein.quot; Jeder darf mitgehen und ist auch frei wieder zurück zu kebren. „Wenn einmal auf dem Kriegspfad macht der Kriegs-hauptling die Gesetze, und wenn Einer diesen zuwiderhandelt, wird sein Gewebr gebrochen, seine Decke zerschnitten, durch fünf oder sechs Krieger, welche der Kriegshauptling zu dieser Function angewiesen hat.quot; Jeder sorgt für sich, „doch wird die Marsch-ordnung durch den Kriegshauptling bestimmt. Er sagt der Bande wo sie ihr Zelt aufschlagen, was sie töten und was sie sehen werden wahrend des Tages.quot; Über die Nachrichten, welche die Spaher taglich mehrmals einbringen, wird eine kleine Eatsver-sammlung abgehalten 8).

Bei den Apachen hat der Hauptling im Frieden nur wenig Autoritat, auf dem Kriegspfade aber werden seine Befehle ohne quot;Weiteres erfüllt um der Bande einen besseren Erfolg zu sichern ').

1

Eastraann: S. XVIII, 82. 83. Schoolcraft, Hist.»: S, 182, 189.

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James sagt überhaupt von allen Indianern des Westens, dass die Hiiuptlinge und Krieger die ausserste Strenge zur Erreichung von Ordnung und Zucht benutzen dürfen 1).

Im Prieden befehlt der ilfrtcwsj-Hauptling nicht, sondern er bittet, im Kriege aber ist er unumschrankter Herrschor, tragt einen speciellen Putz und wird unbedingt gehorcht2).

Bei den Ouaycuru scheint die Wehrverfassung fast ebenso vollkommen durchgeführt zu sein als bei den Römern. Der Calque, dessen Würde erblich ist, wird von den Untertanen tief verehrt, über welche er eine unbeschriinkte Gewalt ausübt und welche ihm immer pünktlich gehorchen. Die Ursache dieser grossen Gewalt ist vielleicht diese, dass die militarische Discipline unter ihnen gar streng ist, im Frieden wie im Kriege sind sio immer auf der Hut gegen Überfalle 3).

Der Radja auf den Mentawei-lnséln hat in den Versammlungen, wo Zwiste erledigt werden, keine entscheidende Stimme, doch bei Streiten unter einander, in Kriegen und Raubzügen ist er die erste Person 4).

Die Chane der Turhnenen sind zwar bisweilen persönlich sehr machtig, doch können sie auch vom Arnisten nicht die Erfiillung ihrer Befehle erzwingen. Bei ihren Raubzügen wahlen sie aller-dings einen oder zwei Anführer (Serdare) aus denen, welche sich am meisten durch Unternehmungsgeist, Erfahrung und Orts-kenntnisse hervorthun; so lange der Zug wiihrt, wird ihnen gehorcht, doch hört dies nach seiner Beendigung ganzlich auf6).

In allen diesen Fallen wird die grosse Macht der Hiiuptlinge oder die strenge Disciplin im Kriege hervorgehoben. Zwar wird nirgends eine Befugniss des Hauptlings zu strafen, wenn durch einen Krieger die Zucht verletzt oder der Erfolg im Kriege vorsatzlich oder nachlassig gefahrdet wurde, erwahnt. Doch ist es wohl nicht möglich, dass strenge Disciplin geübt, unbedingter

1

James 1: S. 370.

2

Schomburgk 1: S. 321, 324.

3

Charlevoix 1: S. 117.

4

Mess: S. 88.

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Gehorsam geleistet wurde, ohne dass der Hauptling die Macht und das Recht hiitto beide nötigenfalls mit Gewaltmitteln durch zufiihren. Gerade die praktische Unentbehrlichkeit der Disciplin und des Gehorsams, die Unmöglichkeit üngehorsam und Rebellion ini Angesichte des Fein des dauern zu lassen, trieb zwingend zur Ausstattung des Kriegshauptes resp. des gewöhnlichen Hauptlings im Kriegsfalle mit der Strafbefugniss. Und bei den vielen hier möglichen und hier am ehesten und haufigsten vorkommenden kleineren Disciplinarvergehen war die Auferlegung nicht zu schwerer, direkt wirkender, persönlich treffender, genugsam ab-schreckender Strafen hier unbedingt gebeten. Ivürperstrafen waren deshalb die geeignetsten. Leider wird diese ganze Sache in den ven uns benutzten Quellen nicht erwahnt, was, vielleicht dadurch zu erkliiren, dass wehl nur selten ein Weisser in der Gelegenheit war die intimen Ereignisse auf einem Kriegszuge eines wilden Volkes genau und persönlich zu beobachten; den Eingebernen aber, auf deren Mitteilungen der Beobachter sich auch stützen könnte, wird manche Strafe durch den Htiuptling im Kriege auferlegt, was dann von den Anderen geduldet, sonst wehl kraftig beanstandet wurde, nicht aufgefallen sein, eben weil diese Strafen dann durch die Umstande zu zwingend geferdert, kaum Ge-genstand einer Überlegung gewesen sein werden, kaum bewusst und erst recht nicht als allgemeine Erscheinung, als Sitte erkannt wurden.

Anders verhalt es sich mit Strafen, welche noch vor dem eigentlichen Anfang des Kriegszuges auferlegt werden, oder nur im Allgemeinen die kriogerische Tüchtigkeit des Volkes zu sichern bestimmt sind, und von diesen finden sich denn auch einige wenige in den Quellen verzeichnet.

Die Apalachiten strafen Verriiter und Schildwachen, welche einschliefen, mit dem Tode; der Schuldige wird an einen Baum gebunden und mit Pfeilschüssen oder Keulenschlagen getötet. Der, welcher auf dem Marsche wider den Feind die Reihe ver-liisst, ohne Erlaubniss des Hauptmannes, wird degradirt oder mit Pfeilen durchbohrt]).

1) Rochefort: S. 408, 411.

21

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Wenn der Potawatomi einmal wampum gegeben hatte zum Unterpfand, dass er mit dem Hauptlinge einen Kriegszug machen wollte, und dann dieser Verpflichting von ihm nicht nachgekommen wurde, kann er durch den Hauptling mit dem Verlust eines Teils seines Vermogens oder mit Verstossung aus dem Dorfe bestraft werden

Durch die Sitte und die öffentliche Meinung waren alle Irolcesen verpflichtet militarische Dienste zu leisten, die einzige Strafe auf Nichterfülling dieser Pflicht war die allgemeine Verachtung und die Beschimpfung des Feiglings, wie überhaupt die Verurteilung durch die öffentliche Meinung die einzige Strafe war, welche die Gemeinschaft auferlegte 1).

Die wilden Stamme Central-Amerilea's haben eine ziemlich entwickelte Wehrverfassung. „Gewisse Normen und militarische Vorschriften werden beobachtet, durch welche die Tapferen belohnt und die Verletzter der militiirischen Kriegszucht gestraft werden ... Derjenige, welcher im Kriege den Befehlen seines Hiiuptlings ungehorsam ist, wird von seinen quot;Waffen beraubt, mit ihnen ge-schlagen und aus der Ansiedlung vertriebenquot; 2).

Die alten Einwohner Nicaragua's nehmen den Feigling die Waffen ab und warfen ihn geschandfleckt aus den Reihen des Heeres3).

Bei den Caraïben wird der grosse Hauptling, zugleich Ober-befehlshaber des Heeres, sehr verehrt; wenn Einer ihn nicht ehrerbietig genug behandelt, darf er diesen ungestraft schlagen, obwohl sonst jede Beleidigung nie vergessen und blutig geracht wird 4).

quot;Wenn jemals ein Charatschai sich so weit vergass sein eignes Volk zu verraten, waffneten sich Alle um ihn zu ergreifen und ruhten nicht, bis sie ihn in Stücke gerissen hatten 6).

1

Schoolcraft, Iroquois: S. 133, 124.

2

Bancroft5: S. 764.

3

Squier, Nicaragua 1; S. 342.

4

Klaproth S. 521.

5

Keating; S. 121.

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323

Von den Tuschinen erfahren wir: „Sollte Jemand in einetn Gefechte sich feige bezeigen, so lassen sie iha mit den Hunden aus einem Troge essen und erlauben ihm niemals wieder bei ihnen ara Tische zu sitzenquot;

Bei den Alhanesen wird die Blutrache sistirt, wenn die Starame sich auf dem Kriegspfade befinden, und wer in solchem Falle doch seinem Hasse fröhnt, wird von den Anderen zusamraen getotet, daiuit solche Kampfe die Kraft des Volkes nicht schwachen 3).

Von Burkhardt erfahren wir folgendes Höchstinteressante über die Aeneze-Beduinen: Führer bei einer Expedition ist nur der Agyd, sehr selten auch der gewöhnliche Sheikh; seine quot;Wurde ist in einer bestimmten Familie erblich vom Vater aufdenSohn; ihm wird gehorcht, auch wenn er nicht tapfer oder klug ist; wenn der Sheikh sich bei der Truppe befindet, steht er doch unter dem Agyd; dieser wird als eine Art Heiliger betrachtet; seine Triiume haben grossen Einlluss, weil die Gottheit ihninspi-rirt; sein Anteil in der Beute ist das dreifache einer anderen. Wenn er tapfer und klug ist, hat er auch im Frieden grossen Einfluss und wird er bei Schwierigkeiten ofter zu Kate gezogen. Keiner ist verpflichtet dem Agyd in den Krieg zu folgen, doch wenn sie dies einmal than, sind sie gehalten ihm zu gehorchen, denn sonst werden sie aus der Truppe gestossen und verlieren jedes Kecht auf die Beute. Die Macht des Sheikh ist sehr gering, sein Eat wird gern befolgt, doch darf er nicht befehlen, viel weniger eine körperliche Strafe auferlegen. Einmal schlug ein Sheikh seinem Neffen ein Paar Zahne aus, weil dieser im Kampfe feig gewesen; der Sheikh wurde darum gepriesen, weil er jetzt zur Ehre des Stammes die Busse bezahlen musste, wozu ihn der Kadhy verurteilen würde. — Diese Erzahlung beweist deutlich, dass der Sheikh nicht körperlich strafen durfte; leider erfahren wir nicht, ob im selben Falle der Agyd auch verurteilt ware; nach dem Vorgehenden zu urteilen wiirde eine solche Handlung

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allerdings auch seine ausgedelmtere Machtbefugniss üborschritten habon1).

Wer bei den DajaJcen am Barito dem Aufruf des Hauptlings zur Sammlung fiir don Krieg nicht nachkommt, wird von ihm mit einer Busse gestraft2).

Auf den Timorlaot-Inseln verliert, wer nicht mit in den Krieg zieht, alle Rechte auf die Gemeinde-, Wald-, Fisch- und Trepang-gründen 3). Diese Strafe wird vielleicht nicht durch den Hiiuptling auferlegt, doch ist sie jedenfalls offenbar disciplinar.

Auf den Aru-lnseln üben die Hiiuptlinge im Kriege dictatoriale Macht aus, „und ist oin Jeder bei Lebensstrafe verpfliclitet ihnen unbedingt Gohorsam zu leistenquot; 4).

Jeder Samoaner, Mann odor Knabe, muss im Kriege mitkampfen, „bei Strafe seine Lander und Eigentümer zu verlieren und aus dem Dorfe verbannt zu werdenquot; 6).

Wie gesagt, sind wir berechtigt bei noch viel mehr Völkorn das Vorkommen soldier Strafen vorauszusetzen als bei den wenigen, welche wir hier genannt haben, und ebenso noch viele andere derar-tige; auch wird öfter die thatsachlicho Aufcrlegung einer Strafe durch das Kriegshaupt vorgekommen sein, wenn im Augenblicke der Gefahr gogen den militarisch notwendigen Gehorsam verstossen wurde. Selbstverstiindlich worden solche Strafen sich besonders bei den meist kriegerischen Vólkern vorgethan haben, welche auch sonst am ehesten eine strammere Organisation bekamen, eine höhere staatliche Ordnung erreichten und bei welchen am ehesten und am eingehendsten die staatliche Bestrafung sich entwickelte.

Jedenfalls muss das haufige Vorkommen dieser disciplinaren, mit einem bestimmten, von Allen anerkannten Zweck auferlegten Strafen allmahlig einen grossen Eintluss gehabt haben.

Wiire unser Material nicht gar zu dürftig, überhaupt die Sache

1

Gurckhardt; S. 279, 301, 285, 79, 110.

2

Schwaner '; S. 172.

3

Riedel, Rassen: S. 279.

4

Rosenberg, Mal. Arch.: S. 344.

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offonbar von den Ethnographen zu wenig berücksichtigt, so würden wir wahrschoinlich noch viele unverwartete und interessante Auf-schlüsse und zu manchen Fragestellungen noch Vcranlassung finden.

Auch um nach der statistischen, durch Tylor auf die ethnolo-gischen Probleme zuerst angewanten Methode zu erforschen, ob denn die in der Hypothese vorausgesetzte Beeinflussung der An-schauungen über Verbrechon und Strafen durch die militilrische Disciplin mit ihren Ziichtigungen auch wirklich stattgefunden habe, ist die Zalil unserer Beispiele gar zu gering. Mehr als die ethnologische Müglichkeit durch den Nachvveis der Thatsachen und die psychologisscho Wahrscheiniichkeit dieser Einwirkung anzeigen war uns also nicht möglich. Gerado die psychologische Wahrscheiniichkeit besteht aber in sehr hohein Grade, denn eben die Herrscher, so weit es solche gab, und die kriegsfahigen Manner, welche wohl vor Anderen die öffentliche Meinung beherrschten, wurden hier an den Gedanken einer durch Strafen zu wahrenden Ordnung gewöhnt, und je mehr ein Volk erobernd auftrat, also in fortwührendem Kriegszustande verkehrte, una so mehr wurden die militarischen Erfordernisse ausschlaggebend, und wurde es daher den Kriegern immer leichter ihre Auffassung zu der herr-sch enden zu machen. Die Kriegsdisciplin bereitete die Völker vor alle Handlungen, welche wider das Gemeinwohl verstiessen, also die Gemeinschaft dem Feinde gegenüber mehr weniger direkt schwiichten, als gefahrliche Vergehen zu betrachten und dem gemass zu strafen. Die innere Ordnung, welche innere Kampfe und Fehden verbot, wurde, indem man sich an sie auf dem Kriegspfade gewöhnte, durch den lang anhaltenden Bolagerungs-zustand, ein standiges, dringendes Bedürfniss, welches einerseits die Composition der Privatfehden förderte '), andrerseits aber auch die gewaltsame Unterdrückung zu schlimmer oder zu haufiger Ruhestörungen herbeifiihrte.

Die militiirisclio Disciplin gehort zu den ümstiindon, welche zuerst die Bestrafung als öffentliche Angelegenheit in das Volker-leben einführten.

1) Siehe unsere Ersle Halfte.

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Was nun aber unsere Beispielo militarischer Zucht betrifft, so könnte man uns vorwerfen, dass von unseren dreissig Fallen (alle Gruppen zusammengerechnet) rnehr als die Hiilfte, namlich siebzehn, amerikanische Völker betreffen, und nur fiinf einige Völker des indischen Archipels, die übrigen acht verschiedene andere asiatische und polynesische Völker und ein europaisches, dass also vielleicht die Wahrscheinlichkeit der Einwirkung der militarischen Zucht für die araerikanischen Völker allein bewiesen, doch keineswegs für die kaum oder nicht representirten anderen Völker. Zmn Teil wird diese Verteilung der Beispiele bloss den Zufalligkeiten unserer Materialsammlung zu verdanken sein, an-derseits ist sie zum Teil vielleicht darin begründet, dass gerade die amerikanischen Völker sich auf dieser Kulturstufe befanden, und ihr fortwahrender Kriegszustand die Wirkung dieses Umstandes speciell deutlich hervortreten lassen musste. Ausserdera reichen die wenigen ausseramerikanischen Beispiele doch hin uin zu zeigen, dass auch bei diesen Völkergruppen der genannte Factor wirk-sam sein könnte.

Bei den militarischen zum Barbarismus vorgeschrittenen Völkern erlangt das Wehrbedürfniss einen alles beherrschenden Einfluss, welcher vor Allem auch das Strafrecht völlig umgestaltet. Es dürfte dies auszuführen der Gegen stand einer eigenen Monographic sein.

Wir glauben unsere jetzige Aufgabe durch den Nachweis erfüllt zu haben, dass die Bedürfnisse der Wehrfahigkeit und der militarischen Disciplin entschieden zu der Entwicklung der öffentlichen Strafe und der durch sie vorausgesetzten Ideenatmosphare beige-tragen haben muss.

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NEUNTER ABSCHNITT.

Die duirch die Gremeinschatt knerst bestraften V er ltgt;r echen.

Wir habeu jetzt also untersucht, durch welche Umstande die Auffassung der Strafe als Repressions-, Zucht- und Erziehungs-raittel vorbereitet wurde. Jetzt aber wollen wir erforschen, wie man zuerst zur Auffassung eines Verbrechens, eines an sich verkehrten, überhaupt zu verurteilenden Goschehens, im Gegen-satze zu der doch nur relativen quot;Verurteilung z. B. des Mordes durch den nicht zum Stamme Gehörigen. Ein solcher Mord, durch einen Fremden auf einem Genossen verübt, rief zwar Hass, Furcht und Rache hervor, doch keine Entrüstung; man erwiederte ihn durch Krieg, zahlte also Gleiches mit Gleichem.

Bei den Verbrechen innerhalb des Stammes vom Stammgenossen am Stammgenossen verübt, liegt die Sache schon etwas anders. Wir sahen oben, wie der Stamm sich dann manchmal völlig neutral verhielt, manchmal auch sein Unwille sich regte und der Schuldige gestraft, z. B. haufig aus dem Verbande gestossen wurde. In den damals behandelten Fallen fehlte aber ganz oder doch fast ganz und fast immer das Gefühl dor Entrüstung oder gar das Bewusstsein mit einer wirklichen grossen Gefahr für die Gesammtheit als solche zu thun zu haben. Es herrschte so zu sagen noch dasselbe Gefühl, welches die Blutrache hervorbrachte; nur die Schadigung wurde empfunden, die Verurteilung über die That als solche, die moralische Entrüstung fohlte noch. Bloss die

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Familie, welche geschadigt worden, empfand die That als ein ihr zugefügtes Übel, nicht aber als überhaupt verurteilonswerte Handlang, als Verbrechen. Deshalb war sie auch gesinnt auf die ihr schadliche That in genau derselben Weise zu reagiren, was doch nicht möglich gewesen wiire, wenn diese Handlungen überhaupt verdammt gewesen waren, geschweige wenn die beide Familien (die des Thaters und die des Geschiidigten) umfassende Gemein-schaft dieselben verurteilt batte. Die Gemeinschaft fühlte sich noch nicht von einem Schrecken vor der That erfasst, der sie aus ihrer Neutralitat anfrüttelte. Es wurde dies erst möglich, erstens nachdem sich die Gemeinschaft doch etwas enger organisirt batte, und zweitens nur bei gewissen sehr gefürchteten und sehr verabscbeuten Handlungen, welche erst möglich wurden, nachdem sich gewisse Anscbauungen und Normen fest ausgebildet batten oder für gewisse Sacben und Verhaltnisse eine tiefe Ehrfurcht und Liebe entstanden war.

Zur bequemeren Übersicht wollen wir diese Vergeben in einige Gruppen einteilen.

I. Zu den Handlungen, bei welchen wir die kraftige, ja leiden-schaftlicbe Reaction der Gemeinschaft zuerst und am deutlichsten wahrnebmen, gehort von Allem die Zauberei, das Hexenwesen. Bekanntlich wurde die Zauberei, die schwarze Kunst bis im vorgen Jahrhundert noch in Mittel-Europa officiell schwer gestraft, auch jetzt wird auf dem Lande wobl noch öfter ein solches Strafurteil vollzogen, obwohl im Verborgenen; merkwürdig ist es jedenfalls, dass auch schon die alten Inder ihre Götter Indra und Soma gegen die Zaubrer, Werwölfe, Vampyren und Troden aufriefen; auch sie gaben schon einige Symptomen für die Diagnose dioser quot;Wesen an: den bösen Bliek und die heisere Stimme: das Atharva-Lied XII, 7, 62, ist ein reebter uralter Malleus Maleficarum 1).

1

Brunnkofer, „Vom Pontus bis zum Indusquot;, 1890: S. 209, 215, er citirtnoch Rigveda VII, 104, Atharveda VIII, 4 und Rigveda I, 133, 1.

Ueber die allgemeine Verbreitung des Glaubens an Zaubrer, Werwölfe und Vampyre siehe Andree, Ethnogr. Parall. I; S. 02 seq.

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Auch bei den primitiven Vólkern herrscht dieser heillose Walm allgemein uud kraftig, und treibt auch bei ilinen zu blutigen Ausschreitungen gegen die vermeintlichen Schuldigen. Die Strafen, welche über sie verhangt werden, haben aber einen anderen Karakter als die, welche den Mörder seines eignen Stammesgenossen treffen. Das ganze Volk, die eigenen Verwanten miteinbegriffen, teilt die Furcht, das Entsetzen, die Entrüstung, welche sonst nur die geschadigte Familie und diese nicht einmal in solchem Masso empfindet. Die That und der Schuldige finden koine Ver-teidiger, das ganze Volk will und fordert ihre Bestrafung.

Wonn auf dom Bahar-Archipel durch Zauberei ermittelt wurde, dass Jemand einem Anderen eine Krankheit angezaubert batte, so wurde er mit seinen erwachsenen Verwanten durch die negari-Genossen ohne Process tot geknüppelt, die Kinder seiner Familie wurden dem Opfer zur freien Verfügung überantwortet: gewöhn-lich wurden sie an Fremdo verkauft, damit sie spilter zur Rache ihren Eigentiimer nicht krank machen, denn auf der Seereise vorliert der „suwangiquot; seine Kraft').

Also straft die ganze negari die ganze Familie, wahrscheinlich nicht weil man sie ganz schuldig wahnte (gewiss hat man sich mit dieser Frage gar wenig beschaftigt), sondern vielmehr weil man die ganze Familie für gefahrlich hielt, da der böse Geist sie ganz besessen hatte, denn sonst hatte man wohl auch die Rache der Kinder nicht bloss, solange als der suwangi sie erfiillte, gefürchtet, sondern sie einfach getötet. Bemerkenswert ist auch, dass der speciolle Racheanteil der direkt beteiligten Familie schon darauf reducirt ist, dass sie die kleinen Kinder erhalt: eine Reduction, welche deutlich den Übergang zu einer staatlichen Strafe anzeigt.

Die Timoresen töten die Zaubrer, Manner oder Frauen, welche Jemand krank gomacht haben, Allaut genannt, sobald sie die vermeintlich schuldige Person ausgefunden haben 2).

Auf den Tamemhar- und Timorlao-lnseln wurde der Zaubrer durch die ganze negari bestraft3).

1) Riedel, Rassen; S. 346.

2) Heymering, „Zeden en Gewoonten op het eiland Timorquot;, T. v. N,-1.18453: S. 291.

3) Riedel, Rassen: S. 282.

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Van Hasselt erzahlt von den Nuforesen: oine Sklavin wurdo beschuldigt eine Hexe zu sein (die Hexen können Einem jedes Übel und sogar den Tod anzaubern); „die Hauptlinge kamen zusammen und entschieden, dass sie die Ursache war von allen den Todes-fallen (Epidemien) und nun wurde das Todesurteil vollzogen; sie wurde gebunden und durcli Sklaven nach dem Meere gerudert; freie Manner vollziehen kein Todesurteil; itn Kriege zu toten ist eine Ehre, aber ein Todesurteil zu vollziehen ist ihnen zuwider. Die Unglückliche wurde mit Lanzen durchbohrt und dann mit einem Steino an den Püssen in das Meer gestürzt.quot; Van Hasselt's Versuch sie zu retten durfte nicht gelingen

Im englischen Teile Neu-Guinea's findet sich ein ganzer Stamm von Zaubrern, welcher bei den anderen ebenso verhasst wie gefürchtet ist und, wenn sie es wagen, verfolgt und ausge-rottet wird 1).

Bei den Topantunuasu Celebes' worden die tapeulo, böse Men-schen, wolche durch Zaubermittel die angga (Soelen) der Lebenden verschlingen, bei Entdeckung ohne Process zu Tode geknüppelt3).

Von den Galela und Tobeloresen heisst es: Personen, welche verbotene Speisen essen, werden suwangi (böse Geister, welche vor Allem die Seelen der Menschen verschlingen) „wenn auf frischer That ertappt, werden sie mit ihren Verwanten von den Stammesgenossen totgeprügelt und ins Meer geworfenquot;2).

Wird ein DajaJc-Biadju verdacht ein Antuën zu sein, so ist er seines Lebens nicht sicher; zum Wohle der öffentlichen Sicher-heit wird es nötig erachtet ihn zu töten, und sein Morder wird als ein ruhmwerter Held betrachtet und durch den Kadja Ontong beschützt. In den Hochlandern wird der Antuën sogar grausam zu Tode gemartort3).

In Süd-Australien bei den Peak wird ein unerklarlicher Todesfall „dem Zeigen mit einem Knochenquot; durch irgend Jemanden zuge-

1

Riedel, Topantunuasu; S. 87.

2

Riedel, Galela, Zeitschr. f. Ethnol. 1885; S. 66.

3

Perelaer: S. 28.

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schrieben; die Sitte berechtigt dann die Verwanten des Verstor-benen den Schuldigen zu Tode zu jagen 'j.

Die Eingebornen am Moreton-Bai schreiben jede Krankheit und joden natiirlichen Tod der Zauberei zu; wer aber beschuldigt wird durch Zauberei den Tod eines bestimmten Individuums herbeigeführt zu haben, wird durch seinen eignen Stamm zur Todesstrafe ausgeliefert. — An einer anderen Stelle berichtet derselbe Boobachter: von Jedem, welcher nicht durch eine Krankheit starb, wird vermutet, dass er durch Zauberei getötet wurde; der Exorcist des Stammes tragt die abgezogene Haut des Toten auf einem Corroboree herura und fragt dabei Jeden, ob er der Mörder gewesen, welcher schliesslich durch das Betragen der Haut angewiesen wird und vor welchen zwei Speere in die Erde gesteckt werden; vorlaufig kann er sicher sein, doch bei guter Gelegenheit wird er gewiss mal überrascht und getötet1).

Auf den Fidschi-Insein werden Personen, ertappt bei dom Ver-graben von Zaubermitteln, ohne viele Umstande verurteilt uud getötet; wenn sie erst nach der That entdeckt werden, werden ihre Hiluser verbrannt und sie selbst getötet2).

Wenn auf der südöstlichen Küsto Neu-Kaledoniens ein Mann der Zauberei verdachtig ist und vermutet wird, dass er dadurch den Tod mehrerer Personen verursachte, so wird er förmlich verurteilt. Ein grosses Fest wird veranstaltet, der Schuldige wird mit einem Kranze von roten Blumen geputzt, seine Beine werden mit Blumen und Muscheln bedoekt, sein Körper schwarz gefarbt. Auf einmal springt er hervor, bricht sich durch die versammelte Menge, wirft sich über die Felsen in das Meer und wird nie mehr gesehen 3).

Die Aht-Indianer glauben, dass Min-Okey-Ak, ein Stein an einem langen Seile, durch eine unsichtbare Hand geworfen wird, und dass die getroffene Persen unfehlbar erkrankt und stirbt.

1

Lang: S. 342, 358.

2

Williams; S. 249.

3

Turner, Samoa; S. 343.

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Deshalb durfte Keiner, welcher Kenntniss von diesetn Zauber hatte, in Leben bleiben; der Letzte, welcher darum wusste, war ein Jüngling mit einer Familie von acht mannlichen Personen; in einer Versammlung der Hauptlinge wurde beschlossen, dass die ganze Familie sterben müsste, und dies wurde verriiterisch durchgefiihrt, die Frauen warden verkauft, das Haus und alle Besitzungen vernichtet. Und doch herrscht hier sonst eine strenge Blutrache

Die Wyandot bestrafen Zauberei mit dem Tode durch einen Dolchstoss, einen Tomahawkschlag oder durch Verbrennung. Be-schuldigungen von Zauberei werden durch den grossen Eat des Stammes untersucht. Wer als Zaubrer berüchtigt ist und dann taub oder blind wird, heisst sein eignes Opfer zu sein und wird gewöhnlich noch ohnehin gestraft1).

Die Huronen bestrafen nur das besonders scheussliche Verbrecheu der Zauberei und Verhexung sogleich mit dem Tode. Wer dessen verdachtig, ist nirgends sicher; wenn man ilm ergriffen hat, liisst man ihn sogar eine Art peinlicher TJnterfragung bestehen um ihn zu verpflichten seine Mitschuldigen zu nennen; hernach wird er zum Loose der Kriegsgefangenen verurteilt; doch vorherwird die Einstimmung seiner Familie dazu gefragt, welche aber nicht wagen würde dieselbe zu verweigern. Den weniger Schuldigen wird das Gehirn zerschmettert, bevor sie verbrannt werden 2).

Der grosse Kat der Hauptlinge und berühmten Krieger der Ojihway verurteilt den Zaubrer, der Jemanden behext hat, zu Tode, doch im Geheimen, aus Furcht vor demselben; ein Verwanter des Opfers fübrt diesen Entschluss, doch auch im Geheimen, aus. Die Blutrache macht sich also hier, zwar nur auf der einen Seite, noch geltend 3).

quot;Wenn der Medicin-Mann durch einen Fisch-Indianer im Walde

1

Powell, Wyandot; S. 07.

2

Charlevoix: S. 283.

3

Jones: S. 146.

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im Verkehr mit den Geistern gesehen wird, so wird er getötet oder begeht er Selbstmord urn dem vorzubeugen 1).

Wonn der Tlinket, welcher von der öffentlichen Meinung als Zaubrer angewiesen wurde, keine reichen Verwanten bat oder nicht im Schutze eines machtigen ïoiun steht, so lasst man ihn die entsetzlichste Behandlung erfahren, deren Opfer er öfter wird. Bisweilen geschieht es sogar, dass die Verwanten eines Zaubrers selbst ihn töten um nicht mit einem so schlechten und so ge-fahrlichen quot;Wesen in Berührung zu bleiben. Auch hier überwindet der tiefe Hass und die grosse Furcht vor dem Zaubrer das sonst so sehr starke Familiengefühl; bemerkenswert ist ausserdem noch dass es der Familie nicht einmal zu genügen scheint den Schuldigen einfach auszustossen: ihr Hass und ihre Furcht fordern unbedingt seinen Tod 2).

Krause erzahlt; „die (der Hexerei) beschuldigte Person wird, wenn sie nicht durch machtige Verwanten beschützt wird, ergriffen und, nachdem ihr die Hande auf dem Kücken, mit den Hand-flachen nach aussen, zusammengebunden worden sind, in eine leere Hütte geschleppt, woselbst sie ohne Speise und Trank zu erhalten so lange gefangen gehalten wird, bis sie ihre Schuld eingesteht oder infolge der Martern, die bisweilen dadurch erhöht

werden, dass man ihr Salzwasser zu trinken giebt, stirbtquot;......

„Bisweilen sollen auch die Verwandten denjenigen töten, der in dem Verdacht eines Hexenkünstlers steht, um einen so verhassten Menschen nicht in ihrer Gemeinschaft zu haben. — Wenn aber Jemand aus vornehmem Geschlecht der Hexerei bezichtigt wird, dann gehen die Verwandten heimlich in der Nacht zu ihm und bitten ihn instündig, den Kranken zu heilen, aber wagen es nicht ihn zu ergreifen und zu bindenquot; 3).

Bei den Araucaniern und den Tehuelchen werden die Zaubrer und alle der Zauberei Verdachtigen getötet 3).

1

Magne: S. 260.

2

Krause: S. 293—294 und 299 seq., wo von grausamen Hexonvervolgungen aus der Neuzeit berichtet wird.

3

Musters: S. 195, 260.

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Eine Frau, welche bei den Cuna-lndianern den Tod ihres Gatten vorhersagte, der auch eintraf, wurde von Allen eine Hexe genannt und durch die zwei Kichter, den cacique und den lóbó (Arzt) zu Tode verurteilt1).

Wenn bei den Grönlandern eine alte Frau nicht bei einer sie scbützenden Familie einwohnt, gilt sie als Hexe, was im Allge-meinen nicht unvorteilbaft für sie ist. Nur wenn sie entdeckt wird Jemanden verbext zu baben oder auch bloss der Hexerei beschuldigt wird, werden alle Ungliicksfalle, welche das Dorf in der letzten Zeit trafen, durch den Angekok ihr zugeschrieben, und wenn sie nicht in einem Schutzverhaltnisse zu irgend einem wehrbaren Manne steht, vereint sich die ganze Bevölkerung sie in das Meer zu werfen oder in Stücke zu zerhauen, wie ihre Wut es ihnen gerade vorschreibt. Es kam schon mal vor, dass ein Sohn seine eigene Mutter in einem vollen Hause wegen ihrer Hexerei tötete, wiihrend Keiner daran dachte ibr beizustehen. Hat die Hexe aber Verwanten, so riichen dieselben sie und damit fangt die gewöhnliche Vendetta an 2).

In anderen Quellen wird geradezu behauptet, dass die Hexe, welche durch Beschwörungen zu schadigen sucht, als für die ganze Gemeinschaft gefahrlich und des Lebens unwürdig getötet wird s).

Offenbar ist hier das Blutrache-System, wenn wir es einmal so nennen wollen, noch im Kampfe mit der ersten Eegung der Gemeinschaft. Dass der Sohn mitunter die Mutter um dieses Verbrechen tötete, beweist aber wie tief schon die Gemeingefahr-lichkeit der Hexe empfunden wurde. Merkwürdig ist auch, dass zur Bestrafung dieses schweren Verbrechens der Singkampf nicht ausreichte, eben weil dieser doch letzte Keduction der Blutrache war und die Hexerei dagegen durch die Gemeinschaft bestraft wurde, wohl aber auch vor Allem weil nur die Tötung der Hexe hygiënisch genügte und die erschreckten und entrüsteten Ge-müter befriedigte.

Aus diesen Beispielen dürfte zur Genüge hervorgehen, dass

1

d) Reclus, Panama: S. 212.

2

Grant/.: S. 166, 194.

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die Zauberei schon bei den primitiven Vólkern als grosse Gefahr für die ganze Gemeinschaft betrachtet und als solche durch sie bestraft wird, wogogen die Familie entweder schon gar keinon oder doch nicht immer und nur geringen Schutz gewiihrt. Dass aber diese Strafe durch die Gemeinschaft im Streit mit der Blutrache-Auffassung zu den ersten Anfangen dieser Strafform gehort, wird dadurch sattsam erwiesen, dass in der Mehrzahl der Fiille neben dieser Strafe nur noch die echte, reine Blutrache vorkommt, in don anderen aber zum Teil sich erst eine Verstaatli-chung der Blutrache auf verschiedenen Entwicklungsstufen zeigt, zum Teil aber audi sonst noch staatliche Strafen auf private Verbrechen vorkommen.

II. Noch eine andere Handlung erweckte in primitiven Ge-meinschaften den tiefsten, allgemeinen Hass, obwohl hier von einer Gemeingefahr nicht die Kede sein könnte, wofern wenigstens nicht an eine Bestrafung des ganzen Volkes durch die Gottheit in ihrem Zorne über solche That geglaubt wurde. Selbstverstiindlich kann aber der Glaube an diesen göttlichen Zorn auf die ganze Gemeinschaft erst entstanden sein, nachdem sie selbst ohne auf Familienzugehörigheit Acht zu geben eine grosse Entrüstung ge-fiihlt hatte; der Zorn des Volkes war der ürsprung des Glaubens an den Zorn des Volksgottes. Diese so sehr von Gott und Volk verhasste Handlung ist der Incest: die geschlechtliche Vermischung nachster Verwanten. Weshalb er so streng verurteilt wurde, ist noch nicht aufgeklart. Dem einen Forscher ist er der selbst uner-klarliche Ausgangspunkt der ganzen Entwicklung der verschiedenen Eheformen, dem anderen das Resultat ganz bestimmter Vorgange, wie des Kindsmordes, der Raubehe oder desAbscheus vor der Ehe mit Nachbarn; wieder Anderen ist er ein Resultat der natiirlichen Zuchtwahl. Soviel ist gewiss, dass seine Verur-teilung schon eine sehr alte, obwohl sie nach der zweiten Hypothese erst mit der Yollendung des Patriarchates möglich wurde. Weil aber diese Hypothese so wenig wie die bestehenden anderen strengeren Anforderungen genügt, dürfen wir der Verurteilung des Incestes getrost ein höheres Alter zuerkennen.

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Auf den Watubela-lnseln wird Incest mit dem Tode gestraft; merkwürdig ist, dass hier sonst alle Verbrechen (mit Ausnahme des Ehebruchs, wenn dor Gatte den Tod der Schuldigen wiinscht) mit einer Geldbusse gesühnt werden, offenbar Eeductionen ehe-maliger Blutrache ').

Auf den T'morlao- und Tamemhar-Insein wird der Incest jetzt schwer gestraft, gewöhnlich mit dem Tode, welcher sogar durch die Brüder und die anderen Miinner der Familie vollzogen wird, unter dem Beifalle der Frauen 1).

Wenn bei don Dajak-Biadju Incest verübt wurde, war das ganze Dorf besudolt und sind die Verbrecher des Todos schuldig; sie werden getronnt in Körben ertrankt8).

Ein Stamm dor Hiigél-Dajalcen meinto, dass durch die Heirat eines Hauptlings mit seiner Enkelin dom Stamme nur Unglück zugestossen sei; er wurde abgesetzt und schwer bebüsst2).

In der Landschaft Semendo in den padangschen llochlandern werden die der Blutschande Schuldigen lebondig begraben.

Die Pasemaher wenden dieselbe Strafe an, nur in eigentiimlicher Form; die Schuldigen werden mit don Rückon an einander ge-bunden in einer tiefen Grube begraben; über dem Munde eines Jeden wird aber durch die Erde ein hohles Bambusrohr gestookt, welches mit der freien Luft correspondirt. Wenn nach sieben Tagen, als die Grube geöffnet wird, die Unglücklichon nicht ge-storbon sind, wird ihnon das Loben gescheukt3) Dieso schreck-liche Strafe kann aber abgekauft worden mit achtzig Matten und einem Festesson 4). Die Composition iiat sich hier also auch schon dieser echten staatlichen Strafe bemachtigt.

Die Battalc bestrafen den Incest im weitesten Sinne, den ge-schlechtlichen Verkehr zwischen jungen Lonten derselbon marga, nl. den Jüugling mit einer Busse, welche dom Brautpreis der

1

Riedel, Rassen: S. 279.

2

Low: S. 301.

3

Gersen, »Undang-undangquot;: S. 417. Wilken, Strafrecht: S. 119.

4

Gersen: S. 116.

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Prau gleicht steht, das Madchen mit ewigeui Cölibat oder einer Ehe unter ihrem Stande in einem entfernten Or te. Die eigent-liche Blatschande aber in gerader Linie wird durch den ïïadat als unmöglich betrachtet, die zwischen Bruder und Schwester, wenn sie je geschiihe, würde mit dem Tode beider, die zwischen weiteren Verwanten je nachdetn mit Verbannung und Busse bestraft werden i).

Greschlechtlicher Verkehr zwischen Mitgliedern derselben exo-gamen Abteilung wird auf den Banks-lnseln ais ein abscheu-liches Verbrechen betrachtet; wenn es bekannt wird, vernichten die Mitglieder der anderen Abteilung die Besitztümer derjenigen, in welcher die Schuldigen gefunden werden, olme dass geklagt oder Widerstand geleistet wird 1).

quot;Wenn Mitglieder einer selben Abteilung auf Florida sich ge-schlechtlich vermisclit hatten, wurde früher der Mann getötet und die Frau zur Hure gemacht, jotzt aber da die Strengheit der alten Sitten etwas nachgelassen hat, können Geld und Schweine das Verbrechen sühnen s).

■Von den Mortloclc-lnsulanern berichtet Kubary: „eine ge-schlechtliche Vermischung seitens der Angehörigen eines Stammes wird als die schreiendste Blutschande betrachtet und würde bei allen Stammesgenossen ohne weitere Uinstiinde Kilcher finden. Nur durch den Tod würde ein solches Vergehen zu sühnen seinquot; ^).

Die Aleuten betrachten den Incest als das grössto Verbrechen, strafen es mit der höchsten Strenge; sie glauben, er wird immer durch die Geburt von Scheusalen mit Kobbenzühnen, Biirten u, s. w. gefolgt 2).

Wenn ein Vater auf ünzucht mit seiner Tochter ertappt wurde, verbrennen die Caraïben beide lebendig oder zorreissen sie in tausend Stücke 6).

1

Codrington, „Social Regulations in Melanesiaquot;. Journ. AiUhr. Inst. 1889 : S. 307.

2

Rochefort; S. 549.

II. 22

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Die Ojibway bestraften friiher Heiraten in detnselben Totem mit dem Tode

Merkwürdig ist, dass die Potawatomi den Incest zwar als ein grosses Verbrechen betrachten, obwohl er gar nicht selten, ihn aber nicht bestrafen 1). Die eine Vorbedingung der Bestrafung, die allgemeine Entrüstung, war also erfüllt; welche andere aber nicht? Es gelang uns nicht sie zu finden, urn so weniger well, wie wir oben sahen, die Potawatomi den, welcher versprach mit in den Krieg zu ziehen und sein Versprechen nicht erfüllte, bestrafen und sogar, nach einer anderen Quelle, ein Mann, weil er Hauptling war, seine eigene Tochter, welche ihren Mann mit dessen Gutfinden getötet hatte, zum Tode verurteilt hatte, welches Urteil durch den Bruder ihres Mannes vollstreckt wurde, ein Anfang von öffentlicher Bestrafung also wohl besteht8). Viel-leicht ist der einfache Grund der Mcht-Bestrafung dieser, dass eben weil durch verschiedene Umstande einmal der Incest zu haufig geworden, die Bestrafung allmahlig unterblieb, indem die Zahl der durch die vielen Bestrafungen in Mitleidenschaft Gezo-genen allinahlig die der sie Auferlegenden überstieg.

Wie immer erfahren wir auch in diesem Falie nichts über die Geschichte der Sache; gescbichtliche Nachrichten über die Er-scheinungen im primitiven Völkerleben sind natürlich sehr schwie-rig zu erlangen, doch könnten die Ethnographen vielleicht in dieser Beziehung doch etwas mehr liefern.

In allen diesen Fallen, mit einer Ausnahme, finden wir neben der öffentlichen Bestrafung des Incests auch noch andere mehr weniger staatliche Strafen.

Wenn es nicht zu viel aus der geringen Zahl der Beispiele ableiten hiesse, könnte man annehmen, dass diese Strafe nur um kurzes der aligemeinen grössern Entwicklung der öffentlichen Bestrafung vorherging.

III. Sehr begreiflich, ist auch, dass die ganze Gemeinschaft

1

Keating: S. 111.

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339

einen bitteren Hass gegen den Verrater des Stammes fühlte und seine eigene Eamilie ihn nicht gegen die ihm auferlegte Strafe schiitzte.

Die Tscherhessen straften wahrend des Krieges mit den Russen im Anfange unseres Jahrhunderts den Verrat mit dem Tode, der Sklaverei dor ganzen Familie eder der Confiscation des ganzen Vermogens des Schuldigen; der Ertrag dieser Strafe wurde zwi-schen den Entdeckern und denen, welche zu der Bestrafung mit-halfen, verteilt. Sogar diese Todesstrafe konnte mit zweihundert Rubeln abgekauft werden i).

Die Aleuten strafen den Verrater der Geheimnisse der Gemein-schaft mit dem Tode 1).

Die Wyandot betrachten die Offenbarung der Geheime der Medicin-Bereitung und das Helfen der Feinde durch Mitteilungen der Kriegsvorbereitungen oder in anderer Weise als Verrat, und strafen ihn mit dem Tode. Die Sache wird vor dem Eat des Stammes untersucht und das Urteil gefiillt2).

quot;Weil aber bei diesen Völkern die staatlichen Strafen scbon hocb entwickelt sind, so können diese Beispiele kaum als Be-weise für das frühe Vorkommen der staatlichen Bestrafung dieses Verbrechens gelten.

Wir dürfen vermuten, dass plötzliche Wutausbrüche dos ganzen Volkes gegen den Verrater öfter stattfinden, obwohl sie in unseren Quellen nicht vorkommen; sie waren dann die üranftinge dieser staatlichen Strafe. Dass wir sie in den Quellen nirgends erwahnt finden, liegt mit daran, dass Verrater in diesem Kulturstadium wohl sehr sqlten geweson sind; der Feind wurde zu sehr und zu allgemein gehasst, es gab zu wenig Verfiihrungs- und Be-lohnungsmittel, der Verrater, welcher das eigne Volk verlassen musste, wilre im jenem anderen Volke wahrscheinlich doch als Feind betrachtet worden. Dio Nicht-Erwahnung braucht aber nicht gleich ein Mcht-Dasein zu beweisen, auch liegen Gründe vor zu vermuten, dass sich beide öfter nicht decken: die Strafe ware

1

Petrolf: S. 155.

2

Powell; S. 67.

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ja oine impulsive uud seltene gewosen, koante also ilinen kaum als Sitte bowusst geworden und daher dem fragenden Forscher nicht mitgeteilt sein; die Chance aber, dass ein Forscher zufallig persönlich einem solchen Ereignisse bewohnte, war schon seiner Seltenheit wegen gering, und wurde noch geringer, weil es wohl nur in aufgeregten Zeiten und itn intimsten Stamraesleben ge-schah, also den Augen des Europeërs meist verborgen blieb.

IV. Sobald irgend welche Gottheit verehrt und gefiirchtet wurde, wurde die Schendung des ihrn gewidmeten als Sacrileg verab-scheut und gestraft, entweder weil man diesen Gegenstand selbst verehrte und liebte, also durch die Schendung sich persönlich verletzt fiihlte oder weil man sonst die Eache der Gottheit fiirch-tete. Wenn die Gottheit durch den ganzen Stamm verehrt wurde, wurde das Sacrileg auch durch die ganze Gemeinschaft empfun-den und geracht. Aber auch Gebote der Gottheit werden biswei-len schon bei primitiven Vólkern so heilig erachtet, dass die Gemeinschaft selbst die Bestrafung ihrer Übertretung in die Hand nimmt.

Den Schahsewenmi als Mohammedanern sind einige Getranke, als Wein und andere, verboten, und dieses Verbot wird sehr streng gehalten. „ Jeder würde sich für den Genuss der verbotenen Getranke cine strenge Strafe seitens seiner Stammesgenossen zuziehenquot; 1).

Auf den Bergen, welche die Chewsuren bewohnen, wiichst nur sehr wenig Holz, welches daher hoch geschatzt wird, weshalb man der Waldfrevel streng straft. Ausserdem werden noch einige Haine und Wtildchen als heilig angemerkt und dürfen sie nicht durch die Frauen betreten werden; in den heiligen Wtildchen sind auch die einzelnen Bautne heilig und etwaiger Frevel an einem jener ehrwürdigen Stamme wurde mit dem Tode bestraft2).

Die Oregon-Indianer bestrafen die Schandung eines Grabes durch einen Stammesgenossen mit dem Tode 3).

1

Radde, Talysch; S. 422.

2

Rudde, Cliewsuren: S. 212, 223.

3

GibbS! S. 204.

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Die Initiation der Knaben bei den Eingebornen am Fort Lincoln in Süd-Australien geschieht in drei Stufen; die dritte Stufe wird mit dem achtzehnten Jahre erreicht; wenn aber die Weiberoder die Kinder bei der Erteilung dieses höchsten Grades neugierig sind und zuschauen, so werden sie mit dem Tode gestraft

Wer am Morcton-Bai in Queensland einen Kerb, in welchem die Gebeine eines Toten auf einem Baume ruhen, wegnimmt und die Gebeine zerstreut, begeht den entsetzlichsten Prevel, welcher nur mit dem Tode gesühnt werden kann ~).

In den westlichen Stammen an der Torresstrasse werden die Knaben vor der Initiation isolirt und ist es ihnen verboten tierische Nahrung zu sich zu nehmen; die Übertretung dieser Vorschriften wurde mit dem Tode gestraft; den Frauen war audi bei Todes-strafe verboten sich der Stelle, wo die Knaben initiirt werden, zu nahern 8).

Auf Nen-Seeland wurden diejenigen, welche irgend ein Tabu verbrachen, mit dem Tode gestraft1).

V. Wir lassen jetzt noch in bunter Mischung einige andere Beispiele des ersten strafenden Auftretens der Gemeinschaft und der von ihr zuerst geahndeten Vergehen folgen.

Wenn die Mandan-lndianer eine Bison-Heerde in Sicht haben und Jemend dann die Keerde vor der allgomeinen Jagd beun-ruhigt, z. B. dadurch, dass er auf irgend ein anderes Tier schiesst, so nehmen die Soldaten (der dritte Manner-Verein der Mandan, die besten Krieger umfassend und mit dor Handhabung der Polizei beauftragt) ihm die Plinte ab, misshandeln und schlagen ihn zuweilen, was er sich gefallen lassen muss; selbst die Haupt-linge würden in solchen Pallen nicht verschont bleiben 2).

Die Omawhaw ernennon vor jeder Pestlichkeit und vor jeder allgemeinen Jagd einige machtige Krieger um die Ordnung zu

1

Nisbet'; S. 146.

2

Zu Wied; Nord-Amerika '; S. 141.

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wahren ; sie sind schwarz gofarbt, tragen einen Raben zum Putze, und sind mit Peitsohen oder Kriegskeulen bewaffnet, womit sie auf der Stelle diejenigen züchtigen, welche sich schlecht betragen; sie sind zugleich Richter nnd Henker derjenigen, welche die Bisonheerde erschrecken, bevor die Jagd angefangen i).

Beide Yölker kennen sonst nnr die Blutrache.

Die Ojihway oder Chippeway haben ein gemeines Gesetz, welches sagt, dass, worm von einem Indianer verlautete, dass er in Hungers-not Menschenfleisch gegessen habe, er sobald als möglich getötet werden sollte. Sie meinen auch, dass wer Menschenfleisch genossen hat, verrückt wird, durch den Geist des Stachelschweines besessen. Sie fallen über einen solchen her und zerschlagen ihm den Schadel mit ihren Keulen 1). — Das Schauderhafte der An-thropophagie erregte hier also den allgemeinen Unwillen bis zur echt volkstümlichen, ungeregelten, impulsiven Todesstrafe durch die Masse, die Gemeinschaft selbst.

Von demselben Volke wird uns noch erzahlt,dass ein Mann in dem ganzen Stamme als ein schlechter Mensch verrufen, seinen Bruder und eine seiner Frauen ermordete, weshalb die Bande, zu welcher er gehorte, ihn nicht langer in ihrer Mitte duldete. Einer aber aus seinetn nochmals durch ihn beleidigten Stamme erschlug ihn mit dom Tomahawk, nachdem er ihm wiederholt seine Gemein-heit vorgoworfen hatte, da er von einer neuen Schandthat gehort, nl. dem verraterischen Morde eines weissen Agenten 2). Der Bru-dermord allein genügte also noch nicht zu einer strengeren Strafe ais Ausstossung, es mussten noch andere Schandthaten, wohl auch solche welche für die guten Beziehungen des Stammes zu den Weissen gefahrlich sein könnten, hinzutreten, um auch nur Einen aus dor ganzen ompörten Gemeinschaft zu vermogen die Capital-strafe zu vollziehen, welche wir aber doch als im Geiste und nach dem Wunscho der Gesammtheit auferlegt betrachten dürfen.

Ein Hauptling der Ni-sM-nam stahl ein Weib seines eigenen

1

Jones: S. 70.

2

Keating; S. 115 116.

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Stammes um sie zur Prostitution den Spaniern zu verkaufen; es wurde aber entdeckt und er getötet und in tausend kleine Stücke zerhackt; dem einen Dorfgenossen wurde ein Ange, dem anderen ein Fingerglied zugeworfen u. s. w.').

Es gab Fiille, heisst es von den Huronen, wo das Verbrechen so schwarz war, dass die eigene Familie keine Rücksicht aufden Mörder, und keine Maassregeln zu seiner Sicherheit nahm, wo der Rat von seiner Obergewalt Gebrauch machend Sorge trug die Bestrafung zu befehlen; er liess den Schuldigen auf der dunkeln Schwelle des Rathauses oder ausserhalb des Dorfe durch junge Leute töten, jedenfalls verraterisch. Was diejenigen anbe-iangte, welche sich dem Dorfe aus Grimden, die sie nicht naher aufklaren wollen, verhasst oder weil sie durch viele Diebstahle sich bekannt gemacht hatten, oder als Störer des ehelichen und des hauslichen Friedens, oder weil sie sich mit fremden Ange-legenheiten zu sehr beschiiftigten, oder eine verdachtige Corres-pondenz mit Fremden unterhielten, — man beschuldigte siebloss ein böses Ange zu haben und schiidliohen Zauber zu treiben. Wenn diese Beschnldigung einmal allgemeinen Glanben gefunden halte, wartete man nur noch eine gute Gelegenheit ab. Durch Fol-terung zwang man sie dann ihre Mitschuldigen zu nennen, welche dann ebeufalls ergriffen und gefoltert warden. Jedes allgemein erlittene Übel wurde ihnen vorgeworfen; zuletzt wurden sie ver-brannt oder aus Mitleid mit der Keule zerschlagen oder mit dem Dolche getötet. Die Verwanten wagten es nicht etwas einzuwenden, sondern warfen sich vor, nicht schon früher selbst Recht gethan zu haben; erhoben sie aber Widerspruch, so wurden sie beim Eingang der Ratshütte getötet1). — Das erste Auf kommen der staatlichen Strafe wird hier wohl besonders deutlich illustrirt.

Wenn ein j9acoto/t-Hauptling sich anmaasst für seinen Stamm aufzutreten, wird er von den Anderen tüchtig geprügelt und gelegentlich getötet 2). Hier widerstrebt die Anmassung des

1

La fit au 3: S: 495, 498, 500.

2

Schoolcraft, Hist.1; S. 182.

3

Powers: S. 320.

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344

Hiiuptlings dem Freiheitsgefühl des Stammes; die ganze Gemein-schaft fühlt sich bedroht und tötet den Schuldigen. Noch ein anderes interessantes Beispiel finden wir von diesem Volke ange-führt: lm AUgemeinen racht sich nur die beleidigte Partei, es giebt aber Falie, in welchen der Mörder auf Befehl des Eates getötet wurde, z. B. da einmal die betrunkenen Mörder eines Stammesgenossen noch Andere zu ermorden drohten, töteten die durch den Dorfsrat angewiesenen Vollstrecker des Urteils die Mörder ohne Warnung, wahrend diese schliefen

Bei den Caraïben wird der Ehebrecher unter den Handen des Volkes auf dem öffentlichen Platze getötet1).

Wenn die Arhuaco entdecken, dass eine Frau mit einem Co-lombaner Unzucht übte, wird sie von Allen mit den Thürketten geprügelts).

In einem Distrikte der oben schon erwahnten südöstlichen Küste Calcdonicns werden die des Ehebruchs schuldigen Parteien verurteilt, festlich angezogen, vor dem versammelten Publikum gespeist und dann öffentlich erdrosselt durch einen Freund des Gatten und einen der schuldigen Frau 2).

Wenn ein Radja auf liotti der niederlandischen Regierung einen Yerbrecher ausliefern sollte, ist dessen Kampong oder Familie gerne bereit ihn frei zu kaufen; fahrt der Yerbrecher aber fort ihnen in der Weise Schaden zuzufügen, so geschieht es wohl einmal, dass er mit Gewalt auf immer unschadlich ge-macht wird

„Bei den Mandayas werden Vergehen gegen die Sittlichkeit mit Strafen gcbüsst, welche, da die Mandayas keine Goldmünzen kennen, in Goldstaub oder Goldkörnchen entrichtet werdenquot; 3).

Merkwürdig ist, dass die Fejir-Beduinen zwar den Mörder eines Blutsfreundes verachten, so dass er ehrlos bleibt, solange erlebt,

1

Gumilla S. 207.

2

Turner, Polyn.; S. 343.

3

C) Blumentritt, Globus, 1883 ; S. 60.

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345

und kein anstandiger Mann ihm erlaubt in seinem Zelto Platz zu uehmen, doch eine eigentliche Bestrafung nicht erwiihnt wird 1).

quot;V/enn ein Ckaratschai ein Miidchen oder eine verheirateto Frau entehrt and die Sache im Dorfe bekannt wird, so versammeln sich alle Einwohner bei der meszdshed, wohin auch der Vor-brecher geführt wird. Die Altesten richten ihn und das ürteil lauft gewöhnlich dahin, dass man ihn mit dem strengen Befehl aus dem Lande vorweist sich niemals in oder um Ckaratschai sehon zu lassen, wenn er nicht sein Leben auf das Spiel setzen will -). Vielleicht ist diese Friedloslegung bloss eine Reduction einer früheren impulsiven Todesstrafe.

Die Suanen bestrafen die Ehen mit Juden mit schweren Geld-bussen 8).

Yon Haxthausen berichtet über die Osseten: „einen Vater-mörder trifft die unerbittliche Volksrache; er wird mit seiner ganze Habe vom Volke in seinem Hause umzingelt und ver-branntquot; 2). Kovalevsky erwahnt diese Strafe gar nicht und Dareste in seiner interessanten Studie, welche vollstandig auf der Kova-levskyschen Monographie füsst, meint sogar, dass dor Vatermord auf dieser Kulturstufe höchstens durch Verbannung und Friedloslegung gestraft werden könnte, weil auch er ein Mord inner-halb der Familie, dessen Bestrafung erst möglich wurde, als das System der Blutrache durch ein anderes ersetzt worden, in wel-chem die Strafe im Namen der Gesellschaft auferlegt wurde6). Es scheint aber solange wir keinen Grund haben Von Haxt-hausen's Mitteilung als unzaverliissig bei Seite zu stellen, gerade der Vatermord geeignet zum ersten Male zu einer eigentlichen staatlichen Strafe, durch die Gemeinschaft ohne Rücksicht auf den direkten Schaden in sittlicher Entrüstung auferlegt, anzu-regon. Um so eher mochten wir dies annehmen, weil nach einer

1

Doughty 1: S. 360.

2

Von Haxthausen 3: S. 35.

3

Klaproth 1: S. 516.

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anderen Quelle noch ein Verbrechen durch die ganze Gemein-schaft goahndet wird. „Wenn der seltene Fall eintritt, dass ein Gast verletzt oder beraubt oder beleidigt wurde, so versammelt sich das ganze Dorf und halt über den Yerbrecher Gericht, wel-cher Ausspruch dann gewöhnlich dahin ausfallt, dass er mit ge-bundenen Handen und Füssen von einem Felsen in den Fluss hinabgestürzt wird').

Gopcevic berichtet über die Mirediten: „wurde ein Madchen verführt, so ist Tod sein Loos, denn gewöhnlich wird es vom Vater oder den Brüdern umgebracht. Es nützt nichts, wenn diese verzeihen wollten, denn in diesem Falie würde das entriistete Volk die Unglückliche steinigen oder gar verbrennen. Den Verführer trifft ebenfalls der Tod durch die Hand der Verwandten des Madchen s. Auch in diesem Falie Iritt keine Blutrache ein, denn das Verführen eines Madchens wird als das grösste Verbrechen betrachtetquot; 1).

Die Sitte verbietet den Karens Gift zu besitzen; „wenn es bei einem Manne gefunden wurde, wird er bisweilen auf den allge-meinen ausdrücklichen Wunsch des Volkes gebunden und so drei Tage hindurch der Sonne ausgestellt gehalten; wenn seine Gifte vernichtet sind, wird er gezwungen zu schwören, dass er keine mehr hat und sich nie welche andere anschaffen wird; sonst wird er in die Sklaverei verkauft. Wenn er Jemand vergiftet hat oder man dies vermutet, wird es als eine verdienstliche That betrachtet ihn zu totenquot; 2).

In Nord-Queensland wurde ein Knabe wegen einer That ge-tötet, welche so ziemlich unserer Blasphemie gleichkam *).

Die Qucenslandcr, welche sich einmal in den Dienst der Europeer gestellt haben, sollen durch ihre Genossen getötet werden, sobald sie versuchen sich wieder ihrem Stamme anzuschliessenquot; 6).

1

Gopcevic; S. 318.

2

Mason, 1808: S. 150.

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In der Mehrzahl dieser Falie war die staatliche Strafe nicht odor nur sehr wenig entwickelt und bildete die Blutrache noch dio vorherrschende Reactionsform.

Die angeiuhrten Beispiele sind also kein Ausfluss eines allge-meinen principiellen staatlichen Strafverfahrens, sondern wirklich die ersten Reactionen der Gemeinschaft wider von ihr besonders verhasste oder ihr besonders gefahrliche Handlungen.

Dass diese Strafen nicht dem Aufblühen der königlichen Ge-walt zu verdanken sind, geht schon daraus hervor, dass sie oft bei Völkera vorkommen, bei welchen die Macht der Hiiuptlinge vorzüglich gering ist, z. B. bei den Grönlandern, einigen australischen Stammen, den nordamerikanischen Vólkern, u. s. w. Übrigens deutet schon die Art aller dieser Verbrechen an, dass die konig-licho Gewalt auf ihre Bestrafung keinen Einfluss, jedenfalls sie nicht zuerst verursacht haben könnte.

Die ersten öffentlichen Strafen sind also nicht ein Ausfluss der Verstarkung der centralen Gewalt, wie so manchmal irrig und ohne joden Beweis behauptet wurde, sondern des gerado durch die schwere Verletzung einer besonders heiligen Sitte oder die allen deutliche Gefahrdung eines vorzüglichon Interesses empörten Gefiihles der ganzen Gemeinschaft — Dass unter diesen Strafen die Excommunication kaum mehr vorkommt, beweist, dass sie nicht auf demselben Princip beruhen, als die welche eino durch eine ihrer Mitglieder beunruhigte Familie diesem aufer-legto, da diese nicht vom Hass dictirt nur Beseitigung des Übels bezwecken, und in ihnen also die Familienliebe dio Furcht vor der gemeinen Gefahr und den Hass gegen den Übelthater noch übortönt. In einigen Fallen hatto sich aber auch die Norm oder das Bewusstsein des gemeinen Interesses, deren Yerletzung spilter

1) Van Bommelen, „La peine et la peine de mortquot; ; La vengeance publique est très-ancienne. EUe s'exerce de bonne heure pour donner satisfaction a la vengeance divine contre les oflenseurs des Dieux, ainsi que pour délits militaires et pour attentats contre la patrie, le peuplc et ses chefs. Viennent ensuite les péchés contre les moeurs et les délits contre les personnes et leurs biens.quot; (S. 22). Wir boffen spiiter zu zeigen untor welchen Umstanden und wenn die beiden letzteren Strafarten entstanden.

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die offentliche Strafe horbeiführte, zu der Zeit noch nicht ent-wickelt.

Die ersten ofTontlichen Strafen waren auch alle noch mehr weniger impulsive Keactionen, in denen Hass und Furcht mehr Einfluss übten als ruhige, sachgemasse Überlegung. quot;Wie Kaynal von den Canada-Indianern sagt'), waren diesen ersten öffentlichen Strafen mehr eine Art Kriege wider gemeine Feinde als gesetz-liche Executionen.

Aber die Möglichkeit des Einschreitens der Gesammtheit als solcher wider ihre Feinde, das dnrch die wiederholte Bestrafung gesteigerte Bewusstsein von der Heiligkeit gewisser TSTormen, der Gedanke des Verbrechens wider die Gemeinschaft waren jetzt gegeben.

Es brauchte jetzt nur noch die Regierungsgewalt sich soweit zu entwickeln, dass sie die richtende Autoritat abgeben konnte, die von uns oben beleuchteten Elemente der moralischen Er-ziehung des Volkes brauchten nur ihre Wirkung mehr und mehr zu entfalten, durch die Keligion aber musste die Heiligkeit der Normen noch erhöht, der Abscheu vor ihrer Verletzung, vor dem Verbrechen als Sünde, noch vertieft werden.

Dann endlich wird die grosse Umwalzung von dem Verbrechen als bloss factischer Schadigung, und von der Strafe als bloss impulsiver Hassesreaction zum Verbrechen als an sich gefahrlicher und abscheulicher, der menschlichen und göttlichen Autoritat widerstrebenden That und zu der Strafe als Züchtigung desVer-brechers und vor Allem als Abschreckungsruittel vollzogen sein.

1) Raynal': S. 15.

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ZEHNTER ABSCHNITT.

Die göttliclicn Straffen, anf Erden und lm Jenseits. Ihr Zusammeuhaugf mit den irdischon Stvafen und ihr ltiUitln!ss nul diesclbcn.

§ 1. Die göttlichen Straf en auf Er den.

Wir wollen jetzt untersuchen, ob wirklich den göttlichen Stra-fen der tiefgehende Einfluss auf die Auffassung von Verbrechen und Strafe, den wir von vornherein vormuteten, zuzuschroiben sei.

Die zahlreichen Belegstellen, welche wir im ersten Bande für die Thatsache anführten, dass die Geister der Abgestorbenen bei allen Vólkern, welche ihnen irgend einen Kult widtnen, sehr viel zur treuen Ausübung der Blutrache bei tragen, indem sie sich in verschiedener Weise über ihre Yernachlassigung riichen, nötigen uns anzunehmen, dass der Geisterkuit und die Religion wohl auch in anderer Beziehung Einfluss ausgeübt haben werden. Denn dass die Geister gefürchtet werden, dass sie die Tiiaten der Lebenden beobachten und beurteilen, und dass sie strafend ein-greifen können, wurde überzeugend dargelegt. Und wie viele Be-weise hierfür enthielten auch schon die inhaltsreichen Aufsatze von Eraser und von Wilken über die Begrabnissgebrauche. Wir sind also berechtigt den Satz als ervviesen anzunehmen, dass die Geister der Abgestorbenen Vernachliissigung der Ptlicht der Blutrache und der vielen Pflichten, welche das Absterben eines Ver-

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wanten den Überlebenden auferlegt, bestrafen, und dass deshalb diese Pflichten gerade vor allen anderen als heilig galten und ibre Übertrotung mehr weniger als besonders hasslich, als Sünde fast betrachtet wurde.

Diese überirdischen Strafen sind noch eng-egoistisehor Natur, der Geist straft bloss, was ilmi persönlich, direkt unangenehtn ist oder schadigt. Es ist aber kein grosser Schritt von hier bis zu weiterer Bestrafung auch anderer Yergehen. Der Geist hasst selbstverstandlich das, war die Lebenden bassen, aber nicht nur, was der individuelle Lebende eng ogoistisch hasst, sondern auch, was er als Mitglied der Gesammtheit verurteilt, und dies wohl in noch höherem Grade, weil die Lebenden sich diesen Hass lebhafter vorstellen können, ihn vollstandig teilen und sich wohl darin ge-fallen ihn so gross möglich zu. denken, weil überhaupt Jeder seinen Hass gern von Anderen geteilt sieht und erst recht gern von autoritaren Personen, obendrein wenn er vielleicht von ihrem Einfluss eine Beihilfe zur Befriedigung seines Rachcdurstes erwarten darf. Hiermit iibereinstiramend finden wir eine Reihe von Fallen, in welchen die Geister menschliche Vergehen, in der betreffenden Gesellschaft verurteilt, bestrafen, doch bleiben die Strafen der Geister auf Verletzung der Pflichten ihnen selbst verschuldet immerhin zahlreicher vertreten.

Die Greek-Indianer hatten ein merkwürdiges Institut, das somtuerliche Sühnfest, Busketan, welches den Schuldigen an sich selbst, seine Familie und sein Volk zurückgiebt, durch die allge-meine Amnestie, welche allo Verbrechen, ausgenommen den Mord, sühnt, ja die Schuld selbst sogar vergessen macht quot;Wurde diese religiose Sühne nicht mit übernatiirlichen Strafen zusammenhangen ?

Bei den llidatsa-lndianern üben die Frauen, welche Frucht-barkeit wünschen, Pönitenz; ebenso findet vor einer Kriegspartie ein Pönitenzfest statt, wobei die jungen Manner sich martern 1).

Wenn die Kdroh beim Feste, wodurch sie im September ver-suchen die Erdgeister gut zu stitnmon, den Mann, welcher zehn

1

Max. Zu Wied, Nord-Am. 2; S. 225, 226.

2

Bartram: S. 70.

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351

ïage lang allein irn Wald fastete, bei seiner Rückkehr in das Dorf sehen, sterben sie — natürlicb eine übernatürliche Strafe

Wenn die Dacotah ihre Feste nnd rituellen Tanze vernach-lassigen, straft sie der Grosse Geist mit Krankheiten. Die Geister der Toten qualen diejenigen, welche die Sitten verletzen. Schlechter Erfolg auf der Jagd wird dem Zorn der Geister über ihre Ver-nachlassigung zugeschrieben. Zur Sühue aller Siinden und Ver-brechen wird ein Opfer von einigen Tieren der Gottheit dar-gebracbt!!).

Die Aleuten begriissen das Licht, befürcbten sebr von den Gestirnen Böses zu sagen, weil sonst die Sonne sie blendet oder der Mond sie steinigt, anch wagen sie nicht die Sterne zu ziihlen, weil es don Tod nach sich zieht. Wenn sie schamlos genug sind, im Sommer nach dem Winter zu verlangen, strafen Stürme und ein früher Winter sie. Prauen und junge Manner sollen nur nicht auf die heilgen Statte kommen oder dort Pflanzen pflücken, Krankheit, früher Tod oder Wahnsinn wiire die Strafe. Überhaupt treten allgemeine Missgeschicke ein, wenn die Prauen nur das Geringste vom Ritus erfahren; auch haben diejenigen keinen Erfolg auf der Jagd, deren Prauen untreu, deren Schwestern un-keusch, oder die selbst faul, unangenehm und unehrerbietig den Alten gegenüber sind 1).

Jeder llinket hat einen Schutzgeist, Yekh ; nur der sehr schlechte verliert ihn zur Strafe 2).

Jedes Tier und jedes Ding hat, nach dem Glauben der Ojibway eine Seele, welche denjenigen straft, der es veriichtlich behandelt oder misbraucht. Missgeschick wird der Pflichtversaumniss einem Gotte gegenüber zugeschrieben; ein Pest soil diesen wieder ver-söhnen, wobei die Alten die besten Stücke erhalten, und dem Gotte geopfert und zu ihm gebeten wird. Der bose Geist kann Jeden schaden, der ihn beleidigt; einige Leute bringen ihm

1

Petrolï: S. 153, 155 .

2

Dall; S. 423.

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352

deslialb Opfer i). Jeder hat einen Spiritus familiaris in der (iestalt oinos Tieres; nie wird er ein Tier dieser Gattung töten oder gar essen; -vvenn er es zufallig mal gethan hatte, würde er vor Schrecken in Ohnmacht fallen, dass er den Grossen Geist so beleidigte 1).

Von den Omahaws heisst es: der quot;Wahcondo ist das grösste und beste Wesen, der Schöpfer und Erhalter aller Dinge, die Quelle mystischer Medicin; er ist allwissend und allgegenwiirtig und sehr machtig; man glaubt, dass er die Menschen mit Krank-heit, Armut und Not fiir ihre bösen Tliaten straft2).

quot;Wenn es dem Fisch-Priester der Fisch-lndianer Columbia's nicht gelingt die Pische an einen bestimmten Ort zu locken, be-weist dies, dass die Indianer die Geister beleidigt haben 3).

Bei den Indianern Californiens am Oregon dürfen die Ver-brecher in den Tempel Chinigchinig flüchten und diesen wieder frei verlassen; die Beleidigten getrosten sich dam it zu sagen: der Gott wird euch strafen 4).

Die Indianer Ohercaliforniens meinen sterben zu müssen, wenn sie etwas über ihre Sitten an Fremden verlauten lassen 5).

Die Kinder der Kenayer gehören zutn Geschlecht und zur Gruppe der Mutter; Keiner durfte früher in der eigenen Gruppe heiraten, jetzt aber wird dieses Gesetz vernachlassigt und hieran schreiben sie die jetzige grosse Sterblichkeit zu 6).

Die Insél Caraïben verehrten die Chemeen, die guten Geister unter einem grossen Meister, welcher zur Strafe fiir die Nach-lassigkeit der Menschen, die kein Cassava mehr opferten, eine grosse Sündflat verursachte7).

Den Abortus der Frau strafen die Baures mit dom Tode, weil

1

Long: S. 87.

2

James8: S. 267.

3

Mayne; S 260.

4

Duflot de Mofras2: S. 374.

5

Von Wrangell in Von Baer und Von Helraorsen ; S. 95.

6

Von Wrangel, a a. O.: S. !04.

7

De Ia Borde in Hennepin, „Voyage curieuxquot;: S. 529.

8

Jones: S. 106, 95, 83.

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353

sie glauben, dass dioses Verbrechen eine tötliche Krankheit auf das Dorf, wo es verübt wurde, herabführte 1).

Von den Fuegicrn erzahlt Darwin: da cin Weisser viele wilde Ganse zum Vergnügen schoss, erklarte ein Eingeborner, dass viel Schnee und Regen kommen wiirde, zur Strafe fur die Vergeu-dung so vieler Nahrung. Auch riichen die Elemente den Mord sogenannt wilder Manner, welche Darwin für Geisteskranken hielt, und welche in diesem Fall für von der Gottheit Besessene gehalten werden. Sie erzahlen auch von einem grossen schwarzon Manne der in den Bergen und Waldern umgehe und, daerjedes Wort höre, das von den Menschen gesprochen wird und Alles sehe, was sie thun, das Wetter gut oder schlecht einrichte je nach ill rem Betragen 2).

Wer beim jilhrlichcn religiöseu Feste der Frohisher-Bay Innuit, wo sie einander beschenken, ara freigebigsten ist, den wird Sidne, die ïochter des Höchsten Wesens, am glücklichsten machen 3), — eine Belohnung die iihnliche Strafen voraussetzt.

Die Tchiglit-Innuit glauben ihren Gott dadurch zu beleidigen, seine Strafen herauszufordern, dass sie nach fremden Sitten leben 4).

Die Itülmenen behaupten, dass ihre Sünden deshalb nicht im Jenseits bestraft werden, weil der Besitz eines schlechten Karakters doch schon ein Fluch bildot und auf Erden genug gestraft wird. Die Ueberschreitung zahlloser von der Sitte geforderter Formen ist eine Simde, welche mit Krankheiten und Unglück gestraft und dadurch gesühnt wird, dass der Shaman eine Statuette auf einen Baum im Walde stellt. Jede Krankheit und alles Unglück wird als solche überirdische Strafe gedeutet. Wenn Einer in das Wasser fiel, wurde er nicht durch seine Genossen gerettet, sondern sogar im Wasser zurückgehalten, und wenn es ihmdoch gelang sich selbst herauszuhelfen, so wurde er weiterhin völlig

1

Sou they 3: S. 207.

2

Darwin; S. 150. Waitz3: S. 508.

3

Hall; S. 323,

4

Petitot; S. 35.

II. 23

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354

ignorirt, als tot betrachtet, weil er von der Gottheit zum Todo bestimmt war

Die Samoaner meinen, dass die Geister der Toten die Macht batten auf Erden wieder zu kehren and die Mitglieder ibrer Familie krank zu machen und zu töten. Jeder darf diejenigen ïiere nicht essen, welche seinem speciellen Gotte geweiht sind; ïiere welche den allgemeinen Göttern geweiht sind, darf überhaupt Keiner essen; jeder Verstoss hiergegen wird mit Erkrankung der eigenen Person oder eines Eamilienmitgliedes bestraft. Weil so audi Men-schen den Stammesgott representiren konnen, halt dieser Glaubo den Cannibalismus zurück 1).

Die Götter der Tonganer strafen Tugend und Laster, doch nur in diesem Leben 8).

Die Eingebornen dor Tracey-lnsél haben einen Gott Mamusia, dessen specielle Aufgabe es ist die Diebe zu entdecken und zu töten 2).

Auf Aneityum in don Neuen Hebriden horrschte der Ahnon-kult: alle Götter hiessen „Natmasquot;, welches „Toter Mannquot; be-deutet, und wohnten im „üma-atmasquot;, dom Lande der Toten. Bei allen feierlichen Veranlassungen wurden ihnen Gehete und Opfer von Taro dargebracht. Die ganze Welt war mit diesen bos-haften „Natmasquot; orfüllt, welche das ganze menschliche Leben beherrschten. Sie batten ihre quot;Wolmsitze in Steinen, von den kleinsten Kieselsteinen bis zu grossen Felsen. Jede Familie batte einen Korb mit ihren eigenen „Natmasquot;, welche sie speciell verehrte um ihren Strafen zu entgehen 3).

Die Einwohnor der Insel Florida von der Solomon-Oruppe glauben an die Existenz und die Macht der Geister ibrer Ahnen, welche „Tindaloquot; heissen; der Geist eines Hauptlings wird ein besonders machtiger „Tindaloquot;. Wenn die Unternehmung, zu deren

1

Turner, Polyn.: S. 221, 237.

2

Turner; S. 283.

3

Inglis, „In the New Hebridesquot;: S. 29, 30.

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355

Behuf seine Hilfo angerufen wird, -wirklich gelingt, steigt sein Ruhm und wird er von mehreren um Hilfe angegangen, sonst aber vorfallt er bald dem Vergossen anhcim. Dies ist der Grund weshalb nur wenige dieser „Tindaloquot; es zur Würde eines Stammes-gottes brachten. Ein iioher See ist ein Zeichen, dass der See-ïindalo verstimmt, beleidigt wurde, und versöhnt werden muss; er zeigt sich oft in dor Gestalt eines Haifisches, zu welchem ein Eingeborner betet, indem or in ihm seinen Grossvator zu sehen meint. Allo sind überzeugt, dass kein Monsch eines natürlicbon Todos stirbt, sondern entwoder der Racho eines orzürnten Tindalo odor durch dossen Vermittlung dor eines Eoindos zum Opferfallt. Die Tindalo bewohnen massenhaft eine gewisse kleine Insol, deren Betreten sie mit dem Tode odor mit schwerer Krankheit strafen; die Eingobornon wagten es dann auch nicht die bogehrtesten Sachen von dem Inselchon wegzuholon. Dio Geister bodrohten öftor oinon Hauptling mit dom Tode, wonn er die Missionsschule nicht schliessen wollto ï).

Das Tambu-Haus auf don Solomon-Insein gilt etwa als ein Hoiligtum; Streitigkoiton und Totschlag werden nur sohr solten darin stattfinden quot;).

Soomann erwabnt don Glauben der Fidschier an eine oinst-malige Sündflut zur Strafe ihror Sündon 1).

Auf Neu-Kaledonien werden die Ahnongeister verehrt, speciell die der Hiiuptlinge, welche eine grosse allgemeine Macht bositzen; vor jodom ünternehmen wird ihr Segen gefragt, ihro Gunst ge-wonnon durch Waschungon, Fasten und Enthaltung, — zweifels-ohne hatton so gofiirchtete Geister auch die Macht zu strafen, well sie ja überhaupt übernatürliche Macht bosassen. Wenn Einer das Tabu verbrach, trafen ihn übornatiuiicho Strafen ').

Wer, bei don Andamanesen, das Holz clnes gewissen Baumes verbronnt, wird vom Mondgeisto bestraft. Pülupa, das höchste

1

Seemann; S. 397.

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quot;Wesen, Erschafter der Welt, ziirnt über bestimmte Sönden, hat aber Mitleid mit dein Unglück. Das Gewitter ist der Ausdruck seines Zornes über die Sünden der Monschen. Die Nacht wird als eine Strafe betrachtet durch die Sünden einiger Menschen über die Welt gebracht1).

Auf den Mortloclc-lnseln sind die Geister der Ahnen die Götter, die machtigsten aber sind die der Hiluptlinge, welche die lebenden Hiiuptlinge beschützen und jedes Vergehen gogen dieselben mit einer Krankheit riichen, welche nur durch die Götter geheilt werden kann, welche wieder nur die Htiuptlinge einrufen können, welche dafür beschenkt werden 2).

Bei joder einigermassen bedeutenden Begebenheit wird auf den Mentawei-Inséln das Orakel der Geister bcfragt und peinlich streng werden seine Aussprüche befolgt; die bösen Geister vernrsachen alles Unglück, und werden nur durch Opfer wieder versöhnt8). Selbstverstandlich dürfen wir dann erwarten, dass diese bösen Geister jede Vernachlassigung und was sonst ihnen nicht genehm riichen werden.

Auf der Insel Engano werden die Toten böso Geister, welche die Lebenden und vor Allem ihre eigenen Familien quiilen, naraent-lich sich an ihnen rachen, wenn nicht alle ihre Habseligkeiten mit ihnen verbrannt werden 3).

Die Niasser meinen, dass Baluwa-dano, ein zum Gotte erho-bener Ahn, alle Sünden und Verbrechen strafe. Die Geister üben Blutrache 4).

Die Orang-Bukit in Südost-Borneo glauben an einen guten, allmachtigen Gott, Bahatara, „welcber die Menschen, wenn sie ünrecht thun, mit Krankheit straft, nie mit dem Todequot; 6).

Veth erziihlt von den Dajaken der Westkustdass die Stellen

1

Man: S. 140, IS?, 354.

2

Kubary, Mortlock: S. 256.

3

Walland: S. 100.

4

Grabowsky, Ausland, 1885: S. 784.

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im Walde, wo die Holzbilder der verstorbenen Hiiuptlinge in einem Kreise herumstehen, in hoher Ehre gehalten werden; man glaubt, dass wer den Bildern auch nur don geringsten Schaden zufügte, dies rait dem Tode bussen musste

Die Battak meinen, dass der Ehebruch der Frau dem Kampong Unheil verursache 1).

Auf Timor wird die Unfruchtbarkeit der Frau dem Grolle ihrer Grossmutter oder ürahne zu geschrieben, welcho böse ist, weil sie keine Opfer mehr erhiilt2).

Die Antu der See-Dajaken wohnen in heiligen Büumen: wer einen solchen Baum umhackt, wird zur Strafe krank, worauf ihn nur ein Opfer, dem Antu am Fusse des Bauraes dargebracht, wieder heilt. Jede Krankheit wird durch die bösen Antu verur-sacht, welche sehr gefürchtet werden: daher ist das Gilnstigstim-men der Antu durch Opfer ein stehender Zug im dajakschen Leben ').

Tuppa oder Jerroangteet, ein machtiges, den Menschen wohl-wollendes Wesen, controllirt die Thaton der Menschen und der niederen Geister 3), nach der Überzougung der Land-Bajalcen.

Die Aru-lnsulaner „bilden sich ein, ihre abgestorbenen Vor-eltern durch das Thun oder Lassen von dem Einen oder dem Andern beleidigen zu können, wofür sie alsdann durch deren Geister gestraft wurden. Darum ist es auch ein schweres Ver-brechen, wenn man ihre Voreltern lastert, und der Armste glaubt sich verpflichtet dafür Rache nehmen zu müssen, weil er anders selbst durch den Geist des beleidigten Verstorbenen beunruhigt werden würdequot; 4).

quot;Wenn auf den Timorlao- und Tamembar-lnseln eine Frau bei der Entbindung stirbt, gilt es, dass sie eine grosse Sünde, z. B.

1

Neumann; S. 247.

2

Heymering, Tijdsein-. N. Indië, 1845 : S. 274.

3

Low: S. 249.

4

Rosenberg, Mal. Arch.: S. 341.

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Incest oder Ehebruch, begangen hat, und die „Matmotaquot; sie in dieser Woise dafiir strafen. Jede Krankheit ist die Rache eines erzürnten „Matmatequot;, des Geistes eines Ahnen; audi sterben vielo Leute, weil sie den „Matmatequot;, denen sie ira Traum begegneten, kein Opfer brachtenquot;

Auf F lores wird den Geistern der ïotcn, den „Nituquot; geopfert, welche in grossen Baumen, Steinen, Eergen und B'lüssen wohnen. Wenn die Lebenden die „Nituquot; durch zweckloses Betreten ihrer Wohnstiitte verletzen, fangen diese ihre Seelen, spieion mit ihnen und machen sie krank; Opfer machen sio dann wieder gut1).

Auch den „Nituquot; auf den Sawu-Inscln wird Reis, Hundefleisch, Tabak u. s. w. geopfert; werden sie aber nicht gut bewirtet, so riichen sie sich durch Krankheiten, bis ein Opfer sie wieder ver-söhnt. Jede Familie verehrt so ihre Abgestorbenen. Rüwé, ein zum Gotte orhobener Mensch der ihnen mit Marga viel Gutos lehrte. Monogamie vorschrieb und Ehebruch verbot, bestraft die Übertretung seiner Vorschriften: jeder Tod durch einen Unglücks-fall gilt als seine Strafe 8).

Die Anito der Igorroten sind im Allgemeinen harmlose Geister, ausgenommen die der Familienültesten, welche, weil höchst reiz-bar und rachsüchtig, sehr gefiirchtet sind; wenn nicht genug Rücksicht auf sie und die anderen Anito genommen wird, riichen sie sich durch Krankheiten der ganzen Familie, durch Mais- und Thieropfer werden sie besanftigt ^).

Wenn die Nuforesen nicht alle nach der Bestattung vorge-schriebenen Formen in Acht nehmen, könnte sich der Geist des Toten leicht an den Lebenden rachen. ünglück wird befiirchtet, wenn ein Korwar in fremde Hiinde geraten würde. Wenn ein Haus einfallt, ist das ganze Dorf im Aufruhr, weil es ein Zeichen vom Zorne der Korwar, welche die bösen Geister aufhetzten 6).

1

Riedel, Floros: S. 69.

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359

Die Toten der Narrimjeri kommen aus dera Himmel, Wyirre-warre, urn auf Erden herura zu gehca und ihre Feinde zu schii-dlgen, vor Allera werden wüsto, rachgierige Manner als Tote sehr gefürchtet. — Die Toten werden überhaupt sehr gefürchtet, und diese Furcht wird durcli die Freunde als Mittel benutzt um Streitigkeiten zwischen engen Verwanten zu beschwichtigon. Die Toten verwenden ihre Macht über die Elemente als ein Mittel um Kache zu erlangen ').

Die australischen Eingebornen am Port Lincoln kennen zwar keine Strafen im Jonseits, doch ist ihr irdisches Leben glücklich oder uiciit, je nachdem sie gut oder büse sind 1).

Bei den Eingebornen am Moore-River im West-Australien riicht sich die Seele des Ermordeteu als Ingna, böser Geist2).

Die Tasmanier glauben die Geister der Freunde und Verwanten miiebtig zum Guten und zum Bosen 3).

Diejenigen, welche in Queensland gelbe Halsbander zur Trauer tragen und sehr junge Leute dürfen gewisse Speissen, z. B. Aal, nicht geniessen, bei Strafe dass ihr Eingeweide verbrennen würde 4).

Im Bogan-Stamme dürfen nur die alten Manner und die Frauen Emu-Fleisch essen; in Zeiten des Nahrungsmangels dürfen auch Andere es essen, nachdem sie ein alter Mann vorher mit Emu-Fett eingerieben hat; sonst bekommen sie zur Strafe böse Eiter-beulen über den ganzen Körper 0).

Von den Karens erfahren wir, dass die Toten im Himmel grosse Macht haben, weshalb ihnen geopfert wird. Sie meinen auch, dass das Stattfinden von Ehebruch und Notzucht die Ernte im be-treffenden Dorfe verdirbt; bei schlechter Ernte vereinen sich alle Dorfgenossen um die Gottheit zu befriedigen, weil dann geheime Sünden vorausgesetzt werden 5).

1

Woods; S. 23C.

2

Oldficld; S. 229, 247.

3

Bonwick : S. 182.

4

Luinholtz; S. 203.

5

Mason, 186S: S. 197, 150.

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360

Dio Cliewsuren meinen, wenn sie die „bosslobaquot;, d.h. die strenge Isolirung des Weibes bei der Geburt und der Menstruation, ab-schaffton, würde der „Cbatiquot;, die Gottheit, sich erzürnen, sie blenden und Unheil auf sie herabsenden ').

Deutet das jahrliche Versöhnungsfest der Osseten, wobei der Alteste betet und etwas Fett oder Nieren in das Feuer wirft, nicht auf sonst befürehtete Strafen? Der Eid auf oinem Hund, don man tötet, beruht auf der Überzeugung, dass der Hund den Eidbrüchigen durch Beissen strafen würde 1).

Diesen Beispielen, welche sich leicht vermohren Hessen, könnte man noch alle Falie von Gottesurteilen hinzufügen, welcho bei allen wilden Vólkern so mannigfach vorkommen, und doch eigent-lich immer göttliche Strafen auf Lügen und Verbrechen vor-aussetzen.

Die Zusammenstellung dieser drei und fünfzig Beispiele ergiebt, dass die Gottheit oder die Geister durch ihre Strafen die Sitten schützten in neun Fallen, dass sie bestimmte Verbrechen und Sünden bestraften, beziehungsweise sogar die Sittlichkeit in un-serem Sinne förderten in drei und zwanzig Fallen, und dass sie die Vernachlassigung der ihnen verschuldeten Pflichten, die Verletzung der den Toten und der Gottheit gebührenden Ehr-furcht in dreissig Fallen straften.

Es ist wohl audi die Mühe wert fest zu stellen, wie diese Arten von durch die Götter gestraften Vergehen auf die ver-schiedenen Volkergruppen verteilt sind.

Die neun Falie der ersten Art entfallen auf:

1 Volk der malaiischen Völkergruppe,

1 „ „ kaukasischen „

8 Völker „ amerikanischen „

2 „ „ australischen „

2 „ „ Polar- „

1

Pallas; S. 61.

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Die drei und zwanzig Beispiele der zweiton Art entfallen auf:

1 Volk der Lohita-Völkorgruppe,

5 Völker „ polynesischen „

6 „ „ malaiischen „

2 „ „ australischen „

7 „ „ amerikanischen „

2 „ „ Polar- „

Und die dreissig Beispiele der dritten Art entfallen auf:

7 Völker der polynesischen Völkergruppe, 10 „ „ malaiischen „

3 „ „ australischen „

8 „ ,, amerikanischen „

1 Volk „ Polar- „

1 „ „ kaukasischen „

Die dritte Gruppe, die des egoistischen Schutzes der eigenen Interessen dor Toten und der Götter ist, wie zu erwarten stand, die zahlreichste. Es entspricht dies vollstandig unseren Erwar-tungen.

Die Götter, wie Schiller schon sagte, sind das Abbild der Men-schon; fügen wir hinzu: die Toten das Abbild der Lebenden; die Enkel denken sich die toten Ahnen, wie sie selbst sind ; was sie selbst strafen, denken sie sich auch von der himmlischen Strafe heimgesucht, und auch nur dieses. Also meinen die Men-schen in den primitivsten Kulturstadion, dass nur die Schadi-gung des direkten eigenen Interesses und des Lebens der Pami-lienmitglieder durch die Geister gestraft werde. So sahen wir die Blutrache von den Geistern gefördert und gefordert1), ja durch sie selbst getrieben, und so sehen wir jetzt vor Allem die Vor-enthaltung der ihnen verpflichteten Speisegeschenke, Opfor u. s. w. von den Geistern mit strengen Strafen bedroht. Alle die vielen Bestrafungen der Verletzungen des den Göttern und don Toten

1

Siehe den eisten Band dieses Buches.

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verschuldeten Cereraoniells lassen sich in dieser Woise erklaren.

Doch fiihrt die derartig unter Strafandrohung geforderte Ehr-furclit vor den Toten und ihron Interessen leicht weiter, sobald nur gerade das, was die Lebenden iieben und fordern, sich er-weitert und erhüht. In einigen Eilllen sogar fiihrt die reine Achtung vor den Göttern und Toten schon hinübor in die eigent-liche Sittlichkeit, zu dem was die constante Erfahrung der Mensch-heit immer mehr zu ihrem Gcdeihen notwendig befand, so bei den Solomon-Insulanern und den Samoanern zur höhoren Schiit-zung und Sicherheit des menschlichen Lebens, bei den Osseten zur Achtung der Wahrheit, bei den Ojibway zur delicateren Be-handiung aller Dinge und Tiere, bei den Aleuten zur erhöhten Moralitat überhaupt und zu ruhig resignirter, ehrfurchtsvoller Hinnahme der Wirklichkeit.

Sobald aber die Lebenden iiire Sitten und Gebriluche mehrbe-wusst zu ehren und zu lieben, als richtig und befolgenswert hinzustellen anfingen, ihre Verletzung als strafwürdig betrachteten, und die Gesammtheit deren Bestrafung demgemass laut und gebieterisch forderte, sobald steilte man sich die Ahnen, die Alten, als Hüter dieses Althergekommenen vor. Und so wird, wie Spencer sehr richtig hervorhebt, das Gesetz die Herrschaft der Toten über die Lebenden. „Zu dom Einflusse, wolchen die ver-gangenen Geschlechter über die Lebenden schon ausüben durch Vererbung ihrer geistigen und körperlichen Natur, und zu demjeni-gen welehen sie üben durch das Vermiichtniss ihrer Gewohnheiten und ihrer Lebensweise, fügt sich derjenige welehen die Toten ausüben durch ihre Gesetze für das öffentlicho Leben, welche münd-lich oder schriftlich überliefert werdenquot; '). Natürlich gebrauchen die Geister aber ihre übernatürliche Macht jetzt auch zur Erzwin-gung der Beobachtung dieser Sitten und strafen sic dement-sprechend die Verletzer mit Krankheit, Missgeschick und Tod.

Immer bedeutender wird aber der Einfluss der Toten und dor Götter auf diesem Gebiete. Sobald im Stamm ein tieferes Bewusst-

4

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sein der Zusaramengehörigkeit, ein lebhafteres Gefühl dor allge-meinen Vorteile des inneren Friedens und damit eine strenge Vemrtoilung der diesen verletzenden Handlungen entstanden ist, werden alle diese Wertschiitzungen selbstverstandlich auch auf die Toten und die Götter übortragon und nelimen diese weiterhin auch die eigentliche Moral in ihren Schutz, strafen sie die Ver-brecher auf Erden mit übernatürlicher Strafe Selbstverstandlich ist diese Moral nicht die unsere, sondern eben die ihrige; sie betrachten die Handlungen als von Jedem ervvünscht, welche nach ihrer Erfahrung und Einsicht entvveder detn Ganzen am zutraglichsten sind odor welche die Mohrheit der Stimmhabenden als ihnen persönlich genehmsten betrachtet. Ein Beispiel des Letzteren ist unter mehreren die Hochschatzung dor Ereigebigkeit bei den Frobisher-Bai Innuit, welche vielleicht für die höhere oekonomische Entwicklung des Volkes schadlich, doch erklürlich ist als dem urteilenden Publikum persönlich, direct angenehni. Aehnliche ïugenden giebt es ja in unserer Gesellschaft ebenso wohl mehrere. Die richtige Abschatzung und Entdeckung des detn Ganzen Vorteilhaften, des wirklich Wünschonswerten ist ebon nicht leicht, und wir haben keinon Grund sie bei den pri-mitiven Vólkern vielfach und in hoher Ausbildung zu vermuten.

Jedenfalls werden diejenigen Wortschützungon, welche sich unter den Menschen zu einer gewissen Allgemeinheit und Herr-schaft erhoben, auf die Götter übortragon, und wie Róe ausge-zeichnet sagt: „Der Umstand nun, das eino Handlungweise auch von den Göttern gewollt wird, verstilrkt ihre Schatzung auf Erden. Die irdischen Urtheilo kommen aus dom Kabinet der göttlichon Weltbeherrscher ratificirt, sanctionirt zuriick und sind jetzt achtung-gebietender als vorher. Au ihre Befolgung knüpft sich nun das segnende Wohlgefallon dor Götter, an ihre Verachtung der Götter

1) Und so mussten sich denn religiose Vorschrift und Moral vollstiindig decken. „In ancient society the religious ideal expressed in the act of social worship and the ethical ideal, which governed the conduct of daily life wore wholly at one, and all morality — as morality was then understood — was consecrated and and enforced by religious motives and sanctions.quot; Robertson Smith, „The Religion of the Semitesquot; I; S. 250.

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Zorn.... Also: erst bilden sich irgendwo Schatzungon auf der Erde. Dann machen dieselben eine Himmelfahrt, von der sie geheiligt und daher wirksaraer als zuvor auf die Erde zuriick-kehrenquot; Wie wir sahen, erst allmtihlig erheben sich die Menschen von der Verurteilung der direkten eigenen Scbadigung zu der des dem Ganzen und vielloicht sogar auch diesem nur indirekt Schadlichen, und damit zwar nicht gleichen Schritt haltend, aber doch diesem Fortschritt bald folgend, schwangen sich die Gotter auch von der Verurteilung und daraus folgenden Bestrafung des nur sie persönlich Verletzenden zu der des den geliebten Sitten Widersprechenden und endlich sogar des nach der allgemeinen Auffassung Immoralischen auf.

Zu einem grossen, das ganze Strafrecht beherrschenden Einfluss scheint sich aber diese quot;Vorstellung von dem göttlichen Zorne und der göttlichen Strafe nicht erhoben zu haben, wenigstens nicht auf diesem Gebiete der öffentlichen Strafe, im Gegensatze zu ihrer grossen, tief reichenden Bedeutung fiir die hartneckigere, intensere, und anhaltendere Betreibung der Blutrache. Die von der Gesammtheit als solcher empfundenen Delikte waren entweder sehr selten oder noch nicht bedeutend genug und wurden eben nicht tief genug als solche empfunden um ihre strenge Verurteilung und Verfolgung durch die Götter und Toten vorauszu-setzen. Dazu kam wohl noch, zum Teil auch wohl hierin begrün-det, das Fehlen der systematischen moralischen Leitung und Beaufsichtigung durch fest organisirte, einheitliche Priesterstande

1) Rée, a. a. O., 134. — Van Bemmelen, a. a. O. S. 5: „Les divinités qu'on se représontait a l'image de r'horame étaient censées envoyer le trcpas ou le malheur a leurs offenseurs et aux transgresseurs de leurs commandements. Et les hommes s'empressaient d'accomplir la vengeance divine, soit dans leur propre interêt pour détourner la colère des dieux qui menagait les parents, le peuple et la terre du coupable, soit encore pour servir la cause de ces êtres vénérés. Cependanl, en dehors mème d'un être lésé ou offensé, le spectacle du tnal moral fait monter au coeur de l'homme inculte le désir de faire ou du moins de voir souffrir ou périr le coupable, ou en d'autres termes la soif de vengeance. Pour peu qu'il considère ses dieux comme bons et purs, il leur attribue ce même sentiment et en fait des vengeurs du droit et des bonnes moeurs. Et exerjant lui-mêrne cette vengeance, il croit servir les dieux et agir en leur nom.quot;

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zusammenhangend rait einer (ebenso fehlenden) Regierung welche wahrhaft dio völlige Herrschaft, also innero Pacification and Erziehung zu ihren Zwecken, beabsichtigt. Das Tabu-System, wie es in Polynesien geiibt wird, ist das beste Beispiel, wie allmiililig, im Anfange des barbarischen Kulturstadiuras, wo beide, die erbliche, strenge Zucht übende Priesterschaft und das despotische, systematiscli herrschende Königtura, zuru erstenmale auftreten, die Erziehung des Volkes durch sie vereint in Angriff genommen und durchgeführt wird.

Róe's Beispiele von einflussreichen gottlichen Strafen betreffen deinentsprechend alle nur sich schon im barbarischen Stadium be-findende Völker. Iraraerhin fanden wir doch schon bei einigen sehr primitiven Vólkern die Vorstellung der sogenannten sittlichon Weltordnung, darin gipfelnd, dass es dem Schlechten schon auf Erden auch schlecht ergohe.

Otfenbar haben die Ethnografen diesem Gegenstande auoh zu wenig ihre Aufmerksamkeit zugewant, dessen sorgfaltige Beo-bachtung allerdings eine grosse Intimitat mit dom betreffenden Volke, eine vieljiihrige Bekanntschaft und eine seltene psycho-und sociologische Beobachtungsgabe voraussetzt, eine Gabe von deren Seltenheit, Wert und Notwendigkeit zu diesen Studiën man leider noch zu wenig überzengt scheint.

Bei den höher gebildeten Vólkern scheint aber fast noch grös-sern Einfluss als die göttliche irdische Strafe dio im Jenseits geübt zu haben, wohl deshalb well die Phantasie sich dieser besser als jener bemachtigen konnte, sie in der Ausmalung aller Schrecknisse dieser nie, wie mit jener öfter der Fall sein musste, durch die Wirklichkeit Lüge gestraft wurde. Allerdings werden auch die irdischen göttlichen Strafen, wenn durch die Volks-überzeugung angenommen und durch die Alten und Priester den Lasterhaften immerzu vorgehalten, sicherer eingetroten sein bei den primitiven Vólkern als bei den entwickelteren, weil ja die Überzeugung so innig, der kritische Sinn so gering, und die nervöse Furcht so gross, wie wir so oft Gelegenheit haben wahr zu nehmen, wo Wilden auf die blosse Mittellung eines Zaubers oder Fluches zur bestimmten Zeit sich hinlegen und sterben.

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Da abor einmal die Vorstellung von einem Leben nach diesem Lebon bestand, durfte es kaura Wunder nebmen, dass die Idee der göttlichen Strafe sicb aucb mit dieser verband, woraus derm der Glaube an göttliciie Strafen im Jenseits, und zuletst der an Himmel und Holle entstand.

§ 2. Der Glaube an himmliscTie Strafen und sein Einfluss auf die Entwicklung der Auffasstmgen von Verb reehen und Strafe.

Mebrere Porscher haben die Existenz dieses Glaubens bei den primitiven Völkern geleugnet; doch scheint dies darln seinen Grund zu haben, dass sie unsere moralische Schiltzungen als Maassstab anlegten, was jedenfalls ein falsches Verfahren genannt werden muss. Der grosse Meister unserer Wissenschaft lasst sich folgenderweise aus: „Wenn die Erfahrung die Gesellschaften dei-Wilden dahin geführt hat gewisse Eigenschaften, als Mut, Geschick, Fleiss, als Tugenden anzumerken, so werden wohl viele Moralisten eine derartige Anschauung nicht nur als ethisch, sondern als das Fundament aller Ethik betrachten. Und wenn diese primitiven Gesellschaften weiter schliessen, dass solche Tugenden in der andern wie in dieser Welt ihre Belohnuug erhalten werden, so sollen ihre Theorien über künftiges Glück und Unglück, je be-stimmt für die welche sie in diesem Sinne gute oder schlechte Menschen nennen, jedenfalls als zur Moral gehorig betrachtet werden, obwohl zu keiner hoch entwickelten. Doch viele oder gar die meisten Schriftsteller hegen eine engere Auffassung von der Moralquot; Zu diesen Schriftstellern gebören Meiners, Wuttke, J. G. Müller und Brinton1). Ellis2) fand bei den Polynesiern keinen Unterschied zwischen der Behandlung im Jenseits eines freundlichen, freigebigen, friedlicben Mannes und der eines grau-samen, geizigen und zwistliebenden. ïylor meint, dass dieser

1

Tylor, I.e.: S. 39 und 90; Bancroft III; S. 511.

2

Ellis, Polyn. Res.; S. 397.

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Ausspruch für alle wilden Volker generalisirt worden darf. Brinton leugnet den Glaubon an einen eigentlichen Himmel für die araerika-nischen Volker, höchstens wartete den Sieger, den Feigling oder den Geizhals oine negative Züchtigung. Es ist dies jedenfalls eiu be-deutendes Zugestiindniss. Es kommt ja an erster Stelle nicht darauf an, welche Simden gestraft werden und wie streng die Strafe gedacht wird, sondern ob im Jenscits überhaupt gestraft wird oder nicht.

Róville meint auch, dass die Polynesier nicht glaubten an eine Vergeltung im Jenseits des moralisch Verdienstvollon nnd Schiid-lichen im strengern Sinne, sondern dass die Art des künftigen Lebens nur von der strengen Observanz des Tabu und der pünkt-lichen Befolgung der Begriibnissceremonien abhiingig war J). Auch für die nordamerikanische Volker nimmt dioser Forscher die Con-tinuitats-theorie als die einzige allgemeine und primitive an, nur, meint er, dass, weil angenommen wurde dass der bessere Jager und der kühnere Krioger dort sovvohl wie hier sich ein besseres Loos selbst bereiten würde, es den Anschein gowinnt, alsob dieses bessere Leben eine Bolohnung wiire, wührend es eigentlich nur die fortgesotzte Polge der guten Eigenschaften ist. Eino Belohnung und Bestrafung anderer Tugenden und Sünden sei aber den nord-amerikanischen Wilden völlig fremd 1).

Aus den unten folgenden Beispielen wird zwingond deutlich werden, dass der bekannte Forscher in dieser Behauptung Un-recht bat, dass nach der Überzeugung mancher Stamme im Jenseits noch andere Eigenschaften belohnt und bestraft werden, als die welche an sich schon direkt dem Bositzer gute oder schlechte Erfolge sichern.

Was die Eskimo betrifft, erkennt Róville aber, dass sie an einen glücklichen himmlischen Aufenthalt der Toten und einen weniger glücklichen unter der Erde glaubon. Immerhin verbinde sich mit dieser Schoidung nicht ein vollstiindigos System der moralischen Wiedervergeltung. Das sittliche Gesetz sei bei keinem

1

Réville, I.e., I; S. 253.

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primitiven Volke als souveriin anerkannt. Bei den Eskimo finde sich aber ein Anfang des Glaubens an künftige Vergeltung, aus-gepragter als bei den Rothauten. Die fleissigsten Arbeiter und die besten Fischer, aber auch diejenigen welche im Meer er-tranken und die bei der Geburt gestorbenen Kinder kamen in den Himmel1). Die Eingebornen der Antillen kannten nur die Continuitats-theorie ~), ebenso wie die Caraïben obwohl In ihren Himmel die perversen, boshaften Geister, welche nur daran denken die Lebenden zn qualen, uicht aufgenoramon werden, und den Starken und Tapfern ein anderes Loos beschieden ist als den Schwachen und Feigen 2).

Wir wollen jetzt über verschiedene Völkergruppen dem Leser soviel Material als uns nur möglich vorführen, damit ein möglich genaues Bild des thatsachlichen Zustandos entstehe, wodurch alleiu ein richtiges, nicht zu enges Urteil möglich wird.

Am höchsten scheint sich der Glaube an künftige Strafen bei den nordamerikanischen Wilden entwickelt zu haben, sodass Bancroft behaupteu könnte; es sei gewiss ein Fe hier die Existenz dieses Dogma's bei ihnen zu leugnen, wahrend, ja einige der Stamme am der Kilste des Stillen Oceans sehr bestimmte Mei-nungen über die künftige Vergeltung hegten und fast allo, indem sei einen Einfluss der ïodesart auf den Zustand des Verstorbenen im Jenseits voraussetzten, wenigstens ihren Glauben an künftige Belohnung bekundeten.

Die Louchcux-lndianer glaubten an eine Behandlung des ïoten im Jenseits je nach seinem Vcrdienst, völlig ausgepragt kommt dieser Glaube auch ver bei verschiedenen Stammen an der Colum-bia-Strasse.

Die Eingebornen am Millhanh-Sound schilderen das Jenseits als zwei Flüsse bewacht durch riesige There, und in einen scharzen See ausströmend. Die Guten geraten in den rechten Strom, welcher immerfort im Sonnenscheine glanzt und ihnen

1

Réville, I, S. 298.

2

Réville, I, S, 354.

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einen Überfluss an Lachs und Boeren schenkt; die Schlechten aber kommen in don linken Strom und leiden Hunger und Kalte an seinen öden, beschnoiten Ufern.

Die Olcanagans unterscheiden den Himmel, Aufenthalt des guten Geistes und die Holle, wo die, welche stahlen und tüteten, kommen.

Die Salish und ChinooJc beschreiben den Himmel als ein gliick-liches Land, in der Richtung des sonnigen Südens geliegen, und überfliessend von allem Guten. Hier kann sich die Seele in Freu-den baden, welche sie sich aber selbst erringon muss: die Roichen nehmen deshalb Sklavon mit um die niedrige Arbeit zu verrichten. Die Schlechten sind auf eine üdc Gegend unter der Herr-schaft eines bösen Geistes, des Schwarzen Hauptlings, angewie-sen, wo sie fortwührende Tantalusqualen orleiden belm Anblick von Wasser und Feuer, welche sie nie erreichen können ').

Die Nez-Percés, FlatJicads und einigo Haidah-Stdmme glaubten, dass die Schlechten, nach Abbüssung ihrer Simden durch kur-zeren oder langeren Aufenthalt in dom Lande dor Verzweiflung, in das Reich der Seligkeit aufgenommen wurden.

Die Eingebornen an der Mündung des liussischen Flusses ver brannten ihre Toten um zu verhindern, dass sie graue Bilren wurden, wahrend die um Clear Lake meinten, dass nur die Schlechten so veriindert und verurteilt wurdon als Geister umher zu irren.

Auch bei den Euroc findet sich eine Art Vergoltung der Schlechten nach dem Tode, indem die Schlechten allein ohne Hilfe über eine glatte, schlüpfrigo Brücke einen tiefen Morast passiren mussen, und nachher vielfach auch als Vögel und In-secte wieder auf die Erde zurückkehren.

Manche Nevada-Stamme nahmen mehrero Himmel an, joden mit einem anderen Seligkeitsgrado je nach dem Verdienst dos Verstorbenen, doch war dieser Glaube kein sehr bestimmtor.

Dio Allequas meinten, dass die Seele, bever sie zu einem zweiten Loben ohno Serge oder Mangel die immergrünen Prairiën

1) Nach Waitz meinen die Selisch, dass die Seelen dor Büson in unwirtbare Schneel'elder verbannt werden.

II. 24

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eintreten könnte, ihre Sünden in der Gestalt irgend eines Tieres, schwach oder stark, böse oder gut, abgebüsst batte, wahrenddem sie öfter aus einem niederen zu einetu höheren Grade aufstieg, je nach dem irdischen Betragen des Verstorbenen. Durch die Ver-zehrung von Prairie-Hiinden und anderem Wild, suchten Einge Seelea in sich zu sammeln, offenbar in der Absicht die Eeinheit ihrer eigenen zu erhöhen und die Abbüssungszeit in der Weise zu verkürzen. Ein südcalifornischer Stamm kannte zwar die Metempsychosis, doch keine überirdische Vergeltung.

Die Yumas bestraften die Schiechten mit dem Anblick der Seligkeit der Guten, zu welcher jene nie gelangen köunten.

Die Apachen betrachten die Khipperschlange als die Gestalt der Schiechten nach dem Tode.

Manche Fuéblo-Stdmme Nou-Mexico's glaubten an ein Toten-nrteil gleich nach dem ïode.

Einige Navajoes glauben, dass die Schiechten Coyeten werden 1).

Waitz ist ebonso wie Bancroft2) von der Originalitat des Ver-geltungsglaubens bei den nordamerikanischen Indianern über-zeugt. Bei manchen Vólkern besteht die Vorstellung, dass die Seele in irgend ein er unsicheren, gefahrlichen Weise einen Strom zu passiren habe. „Ob der Übergang über jenen Strom gelingt oder nicht, hangt nach dem Glauben mancher Indianer mit der Yergeltung zusammen, die im anderen Lebon der Todten für ihre Thaten auf Erden wartet (nur Kohl widerspricht hierin den alteren Berichterstattern). Dass dieser Glaube ihnen erst von den Missio-naren gekommen sei, wie man neuerdings mehrfach behauptet hat, ist jedenfalls nicht allgemein richtig; seine Yerbreitung würde sonst geringer und die Vorstellungen, die sich an ihn kniipfen, den christlichen mehr analog sein als sie sind. Nur bei den Irokesen findet eine solche Analogie mit der katholischen Lehre vom Fegefeuer und dem christlichen Paradiese statt, die von den Jesuiten herstammen mag. Schon K. Williams fand in Neu-England den Glauben dass die Seelen der guten Menschen nach ihrem

1

BancroftS. 517-528.

2

Bancroft3: S. 511.

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Tode zu dem Gotte Kautantowit im Südwesten gingen, die der Mörder, Diebo, Lügner und Ehebrechor dagegen rubelos umher-wanderten. Die Eingebornen im Westen der Hudsonsbai batten die Lebre von einer moralischen Vergeltung im Jenseits scbon vor der Mitto des acbtzebnten Jabrbundorts.quot; „Bei einem Cbic-kasaw-Priester fand Adair religiose Vorstellungen von so ent-scbieden etbiscber Farbung, dass nacb dessen Ansicht das böchste Wesen scbon auf Erden dio Scbicksale der Menscben nacb Ver-dienst vertbeilt, und die Übeltbaten der Menscben galton überhaupt den siidlicben Vólkern für die ürsacben alles Unglückes das sie zu dulden batten.quot; „Der Unterscbied mit den cbristlicben Vorstellungen berubt zumeist darauf, dass an die Stelle der cbrist-licbe Moralbegriffe die der Indianer treten, denen gemiisz der tücbtige Jager und Krieger, der Tapfere und Freigobige im Jenseits glücklicb, der Geizige, Feige, Betrüger, Lügner u. s. f. un-glücklicb wird, und dass anstatt dor Holle oft nur von einem unfrucbtbaren dornenvollen Lande die Kede istquot;

Bei den Creek-lndianern fand sicb ein fester Glaube an der Unsterblicbkeit eines jeden Gescböpfes und an einer Bestrafung und Belobnung, genau so wie bei den Christen. Manche ïoton sollton wieder auferstanden sein mit vielen Erzablungen über die Geister-welt und Mahnungen zur Hebung der Tugend und Moralitat1).

Von den Hidatsa berichtet Matthews, dass sie keine Holle und keinen Teufel kannten, wohl aber wurde im Jenseits der Tapfere geebrt und der Feigling verachtet; nach der Ansicht einiger seiner Gewabrsmanner wurden auch die Selbstmörder isolirt, nicht aber weniger gut behandelt.

Bei den Minnotaries wurden nach dem Tode die Guten und Tapferen von den Feigen und Schlechten geschieden 2).

Bei dem Mandan-lndianern fand sich eiu fester Glaube an einem Loben nach dem Tode, in welchem die Guten und die Schlechten gesondert wurden 3).

1

Bartram: S. 27.

2

M. Zu Wied, N. S. 223.

3

M. Zu Wied, N.quot;: S. 148, 206.

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Keating meint, dass die Potawatomi an einem Jenseits glaubten und sogar an kiinftigen Strafen und Belohnungen, indem die Guten auf die reichen, die Bösen auf die schlechten Jagdfelder geführt wurden, — obwohl der Hiiuptling bei -welchem er sich erkundigte die Existenz dieses Glaubens leugnete und Andere nichts driiber zu wissen vorgaben: bekantlich reden die Wilden nicht gerne über Alles, was den Tod und die Geister anbelangt, weil dies gefahrlich, namentlich nicht gern mit Weissen oben-drein, von welchen sie Spott gewartigen

Nacbdera, nach der TJoberzeugung der OJihwag, die Seele lange beim Leiclmatn geblieben, tritt sie ihre Reise nach dera Jenseits an, wobei sie einen breiten Strom auf einem einzigen Baum als Brücke passiren muss: die Guten kommen leicht hin-über, die Schlechten aber fallen hinein und gelangen so in die dunkle Welt. Die Seelen der tapferen Krieger, guten Jager, tugendhaften und gastfreien Menschen leben im Jenseits in ewigcn Freuden; die Teigen, die faulen Jager, die geizigen, diebischen, unbarmherzigen Leute und die Ehebrecher gehen immer in finsteren Gegenden herum, bedroht von Wölfen, Baren, u. s. w.1). Einer anderen Quelle nach wird die Seele nach dem ïode jenach Verdienst behandelt; die Seelen schlechter Menschen werden im Jenseits durch die Schatten der Personen, Tiere oder Sachen, welche sie im Leben beleidigten, gequalt; diese dürfen sich hier namlich rachen 2).

Nachdem James auf der einen Seite erklart hat, dass die Omawhaw keine Vorstellung von einer eigentlichen Strafe im Jenseits haben, erzahlt er auf der anderen Seite, dass nach dem Tode diejenigen, welche anstandig lebten, in eine Stadt der tapferen, grosmütigen Seelen gelangton, wahrend diejenigen welche ihrem Volke oder ihrer Familie nicht nützlich waren durch die Tötung vieler Feinde, als grosse Pferdendiebe oder durch ihre

1

Jones; S. 102, 103.

2

Keating11: S 155. Bancroft3-, S. 519 giebt zwar nach Mackenzie und Dunn

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Freigobigkoit, in der Stadt der armen, nutzlosen Geister wohnen. In beiden Stiidten aber setzen die Geister ihre irdische Be-schaftigung fort

Die ersteti französischen Missionare fanden bei den Natchez scbon den Glauben an die Unsterblichkeit der Seele: wenn sie diese Welt verlasst, gelangt sio in eine andere um dort be-iohnt oder bestraft zu worden. Die Bolohnung, wolcho sie erwar-tet, besteht vor allem in einem fröhlichen Leben und die Strafe in der Enthaltung aller Vergnügungen. So glauben sie, dass diojenigen, welche treue Bofolger ihrer Gesetze gewesen, in oin Land geführt werden, wo ihren die feinsten Pleisoharten in Überfluss gescbenkt werden, dass sie da angenehme und ruhige Tage verbringen werden in der Mitte der Feste, Tanze und Frauen, dass sio da alle denkbaren Genüsse kosten werden; im scbarfen Gegensatze dazu werden die Verietzer der Gesetze in eine unfruchtbare, mit Wasser ganz übordockte Gegend verbannt, wo sie kein Getreide verbauen können, völlig nackt den brennen-den Bissen der Moskiten ausgesetzt sind, vou allen Vólkern be-kriegt werden, niemals Fleisch zu essen bekommen, ausgenommen das der Krokodillen und scblechten Fische 5).

Bei den Kdrolc-lndianern Californiens kommen nur die Guten in oin glückliches westliches Land 1).

Der Apalachite, welcher treu der Sonne diente, den Armen viel scheukte, wurde nacb seinem Tode als Stern an den Himmel gestellt und lebte sebr glücklicb; die Seelen der Soiilecbten be-kamen aber einen Aufenthalt zwiscben den Felsen und dom Eis des nördlichen Gebirges unter wilden Bestien 2).

Ein Stamm der Fisch-lndianer Columbia's glaubte, dass die Guten nacb dem Tode irgendwo übor der Erdo glücklicb leben würden, die Schlecbten aber untor der Erdo schlecht gekleidet, traurig, als Sklaven 6).

1

Powers: S. 34.

2

De Rochefort; S. 419.

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Die Aht-Indianer reserviren einen speciellen Himrael als höch-sten Lohn nur fiir die Hiiuptlinge, welcho im Kampfe erschlagen wurden 1); von einer Strafe findfin wir zwar keine Spur, doch ist das Vorkommen dieser Belohnung fiir die betreffende Entwicklung nicht ohne Bedeutung.

Keating erziihlt von den Dacotah, dass der Weg nach Wanare Tebe, dem Aufenthaltsorte der Seelon, iiber einen scharfen Felsen führt; wer von diesem hinunter fiillt, kommt in das Land des Bösen Geistes, wo man immer geprügelt wird, Holz hacken und Wasser tragen muss; die Anderen reisen weit bis zum Guten Geiste, jagen dort immer, pflanzen Korn u. s. w., und leben in aller Herrlichkeit. Diejenigen Prauen, welcho ihre Keuschheit verloren, Kindsmord oder Selbstmord iibten, gehen in das schlechte Land; die Manner kommen in den Himmel, welche gut und friedfertig waren oder durch Feindeshand starben; die aber im Gefechte mit Volksgenossen oder durch Selbstmord starben, fahren zur Höllo. Übrigens sollen die Dacotah einige katholischo Ideen iibergenommen habeu 2).

Die Comanchen kennen einen Himmel fiir die Guten, d. h. fiir diejenigen, welche kiihn und geschickt im Scalpen- und Pferde-raub waren 8).

Nach Krause ist das Leben aller verstorbenen Tlinlcet nach ihrer Überzeugung ein sehr trauriges, nur diejenigen haben es etwas besser fiir welche Sklaven geopfort wurden, da sie dann nicht zu arbeiten brauchen und ein bequemes Leben fiihren, weil die Sklaven alle Arbeit fiir sie thun. Von einer Belohnung und Bestrafung im Jenseits berichtet dieser Forscher, welcher sich ausser auf eigene Beobachtungen auf Weniaminow und Holmberg stiitzt, aber nichts, ebensowenig Dall *), wahrend Lutke ihnen den Glauben an jenseitlge Belohnung und Bestrafung entschieden abspricht, obwohl er einen Mythus iiber den ersten Erdbewohner mitteilt, welcher viele Kinder von seiner Schwester hatte, welche

1

Sroot; S. 210, 213,

2

Keating 1; S. 410, 411.

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er aber zur Strafo für ihre Verbrechen durch oine grosse Flut austilgte1); dieser Mythus ist wahrscheinlich eia Ausfluss des Verkehrs mit christlichen Missionaren. Den Anschein hat aber nicht was Petroff von dor Überzeugung der aufgeklartesten Tlinket erzahlt, dass die Seolo durch verschiedene Stadiën zum Himmel aufstelgt, an dessen Thor ein Kiese, welcher alle Namen kennt, sie unterfragt, ob ihr früheres Lebon gut oder böse gewesen und sie dann je nachdem in den Himmel aufnimmt oder in die galmenden Wellen zurückschleudert2).

Raynal führt den Glauben der Canada-Indianer an, dass die guten Krieger und Jager in eine Art Himmel kommen, die Anderen in eine öde Gegend 3).

Aber nicht nur bei den Indianern Nord-Amerika's finden wir manche Spuren des Glaubens an eine jenseitige Strafe, sondern auch der siidaraerikanischen Urbevölkerung fehlen sie nicht ganzlich.

Die Arawak glauben, dass die Tapferen und die guten Trinker nach ihrem Tode die Luft um ilire Hütten bewohnen, Feiglinge aber und schlechte Trinker in öder Gegend umherirren 4).

Auch einige Stamme der Macusi kennen Himmel und Hölle; den Himmel stellen sie sich sogar so schön vor, dass die Kranken deshalb vernachlassigt werden 5).

Die Festland-Caraïben welche sich übrigens das Leben im Jen-seits genau wie das auf Erden vorstellten, meinten doch mitunter, dass die Seelen der Tapfersten nach ihrem Tode auf glücklichen Insein leben würden, wo ein feindlicher Stamm ihnen als Sklaven dienen würde, die Feiglinge aber umgekehrt als Sklaven eines anderen Stammes in unfruchtbarer Gegend sich auf halten müssten 6).

Dnr Glaube der Guaycuru ist vielleicht ein Beleg für einen zwei ton, sekundaren Weg, auf welchem die primitiven Menscben zur Annahme himmlischer Strafen auch gelangt sein können. Die

1

Lutkc 1: S. 193, 190.

2

Petroff: S. 177.

3

Raynalquot;; S. 27.

4

R. Schoraburgk: S. 497.

5

Rochefort; S. 480.

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Guaycuru glauben, dass die Seelen der Bösen in wilde Tiero übergehen, und jo nach ihrer Lasterhaftigkeit in grössere, weshalb solche Verstorbene an einsamen Stellen bestattet zu werden pflegen!). Der ursprüngliche Yerlauf ist wahrscheinlich gewesen, dass die Meinung zuerst ontstand, dass die Seele dieses oder jenes im Leben sehr gehassten und gefürchteten Verstorbenen wohl in den Körper irgend eines sehr gefahrlichen reissenden Tieres gefahren sei, und consequenterweise meinten sie in den gefahrlichsten verhasstesten Tieren die Seelen der schlechtesten Menschen zurückzufinden, und erst allmahlig wird die Vorstellung aufgetaucht sein diese Übersledelung in verbasste Tiere sei eine Strafe für die Seelen scblechter, d. h. allgemein verhasster und ge-fürchteter Menscben. Für schlechte, aber nur veracbtete, nicht auch gefürchtete Menscben wird das primitive Gewissen sobald keine Strafen erfunden baben; die jenseitige Bestrafung der Feig-linge, nur negativ gefilhrlicher Personen, wiire somit ein spateres Erzeugniss.

Icb glaube, das bier zusammengetrageno Material berechtigt zu dem Schlusse, dass die Indianer Amerika's vielfach den Glauben an jenseitige Strafen baben und dieser Glaube ibnen nicht durch die Misssionare beigebracht sein kann, sondern ein natürliches Produkt ihres seelischen Entwicklungsganges sein muss.

Zwar scbeinen die Eingebornen Amerika's, öfter als andere Volleer derselben Kulturstufe diesen Glauben zu baben, es findet sich derselbe doch auch bei diesen.

So glauben die meisten Grönlander an ein endloses besseres Leben nacb dom Tode, doch wird dieses nur erreicht dureb die Seelen, welche geschickt und üeissig bei ihrer Arbeit waren — gut arbeiten ist ihre Auffassung von der Tugend —, welche kühne Jagdabeuteuor bestanden, viele Walfische und Seehunde erlegten, grosse Entbehrungen litten, im Meer ertranken, oder, wenn Frauen, im Wochenbett starben. Die unnützen, faulen Geschöpfe und vor Allem die gefahrlichen Heksen fahren zum Monde nach ihrem Tode, wo sie in Mangel und Elend leben und

1) Southey *: S. 392.

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durch Raben gequiilt worden. Die fortgeschrittensten Grönlander glauben an einen mehr spirituellen Himmel und Holle, und stellen sich die letztere als einen finsteren, kalten Ort vor; diese leben regelmassig und meiden Alles, was sie als Sünde betrachten

Auch die Kinipetu-Eskimo glauben an Himmel und Holle').

Die Frobisher-Bai Innuit denken sich den Himmel genau wie die Erde, nur ohne ünglück und Unfalle; die Holle aber ist sohr kalt, ewig ohne Sonne. Die, welche im Leben für die Armen und Hungrigen gut waren, gehen zum Himmel, auch diejenigen welche einen gewaltsamen Tod starben oder Selbstmord übten und ebenso die auf Erden glücklich waren; alle anderen fahren zur Hölle, auch wer einen anderen tötet, „weil er rasend gegen ihn istquot;1).

Die Gottheit der Andamanesen beurteilt die Seelen nach dem Tode und schickt die schlechten zur Hölle2).

Auf der Niederland-lnsel „kamen die Seelen der Ehrlichen, Freundlichen und Friedfertigen in den Himmel und lebten im Lichte. Die Diebe, Grausamen und Verleumder gerieten in ein finsteres Gefangniss unter der Erdequot; 3).

Strafen nach dem Tode nahrnen die Tahitier nicht an, wohl aber verschiedene Stufen in der Glückseligkeit je nach dem Lebenswandel6).

Die Neucaledonier stehlen auch im Himmel, werden dort aber durch einen Dhianna (Genius) gepriigelt und getötet, woduroh sie Schatten werden, welche in den Dörfern Spuk treiben 4).

Auch die Samoaner glauben in einer Art Hölle, doch erfahren wir nichts naheres hierüber 5).

Was Haddon über die westlichen Stamme der Torresstrasse be-

1

Hall *: S. 317.

2

Man ; S. 158,

3

Waitz 6; S. 308.

4

Brainne; S. 237. Meinicke ': S. 227.

5

Turner: S. 235.

6

Turner, Samoa ; S. 301.

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richtet, ist so recht ein Beispiol der verkehrten subjectivon Auffas-sung, -welche Tylor rügt. Haddon erfuhr angeblich nichts von irgend einem Zusammenhange zwischen dera irdischen Leben und dem Schicksal der Seele nach dem Tode, und doch wurde ihm ver-sichert, dass die besten Manner der Erde, d. h. die grössten Krieger, die besten Schadeljiiger u. s. w. in irgend einer quot;Weise im Jenseits in besseren Verhültnissen lebten als die Anderen; unser Schriftsteller behauptet doch ohne Weiteres, „dass weder die Moral noch die Keligion etwas hiermit zu schallen hatten,quot; und doch steilten die Eingebornen sich natiirlicherweise vor, dass die nach ihrer Ansicht social nützlichsten Individuen in den Himmel kamen, und es ist schlechterdings misslich und zu ganz falschen Schlüssen führend hier unseren Maassstab anzulegen 1).

Die Bewohner von Aneytum in den Neuen Hebriden steilten sich das Jenseits als verteilt in zwei Regionen vor: Paradies und Holle; doch ihre Überzeugungen über Belohnung und Strafe in der unsichtbaren Welt waren ausserordentlich vage und unbe-stimmt; die Sünde, welche dort mit der strengsten Strafe geahndet wurde, war Filzigkeit und Geiz itn Verschenken von Speisen, und die bestbelohnte Tugend war freigebige Gastlichkeit und reichliche Bewirtung bei Festen. Inglis macht aber denselben Pehler als Haddon, indem er hinzufiigt, dass die Belohnungen und Strafen des künstigen Lebens mehr mit den rituellen Vor-schriften als mit den moralischen zusammenhangen, und doch be-hauptete er gleich vorher, dass ihre erste Tugend Freigebigkeit sei und diese im Jenseits belohnt, ihr Gegenteil bestraft werde 2).

Nach der Anschauung der Fidschier werden die Menschen durch die Götter im Jenseits bestraft, welche nicht nach dern Willen der Götter lebten, z. B. Manner, welche Niemand töteten, wurden gezwungen mit ihren Streitkeulen Schmutz zu schlagen, weil sie nichts besseres damit zu thun wussten, die grösste Er-niedrigung; Prauen, welche nicht tatuirt waren, wurden durch

1

Man vergleicho hier auch die goldenen Worte Post's in seinem anregenden nEinleitung in das Studium d. ethnol. Jurispmdenzquot;: S. 53,

2

Inglis: S. 31, 32.

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andre Frauen ruholos gejagt, mit Muscheln gekratzt und zum Brot fiir die Göttor gomacht; die Strafen werden aber in der-selben Lokalitat vollzogen, wo die Guten gliicklich wohnen 1).

Aus dem indischen Archipel erwahnt der bewahrteste Erfor-scher dieser ethnologisch so iiberaus interressanten Region nur einige Falie des Glaubens an cine überirdische Strafe. Die Olo-Ngadju Borneo's glauben, dass im Allgemeinen was man auf Erden that im Jenseits nicht vergolten wird. „Doch machen drei Kategorien von Personen hierauf eine Ausnahme. An erster Stelle kommen die Diebe zwar in die lewu-liau (das Land der Seelen), doch in eine besondere Gegend, wo sie verurteilt werden das Gestohlene, welcher Art es sei, fortwahrend auf dem Rücken zu tragen. Auch müssen sie in unübordachten Wohnungen leben, wo sie Regen und Wind immer ausgesetzt sind. Ebenso werden an einen besonderen Ort die Selbstmörder vereint. Die welche sich durch Ertrankung das Leben nahmen, müssen zu halber Leibeshöhe fortwahrend im Wasser stehen; die welche Gift nahmen sind verpflichtet in Hiiusern zu wohnen aus giftigen Holzarten zusammengestellt, wahrend in der ümgebung dieser Hiiuser ipoh (antiaris toxicaria) und andere Giftpflanzen wachsen, deren betau-bende Ausdiinstungen den Seelen Schmerz machen. Endlich haben auch die Seelen derjenigen, welche ausserehelich geboren wurden, einen abgesonderten Aufenthalt. Sie wohnen hier nicht in Hiiusern, sondern müssen sich im Freien aufhalten. Das Klima ist aber sanft und ihr Loos also ertraglichquot; 2).

Widerspruchsvoll sind die Aüsserungen Schwaner's über die Vorstellungen vom Jenseits der Dajaken am Bar ito. Einmal ver-sichert er, sie nahmen koine Verantwortlichkeit vor der Gottheit im Himmel an, und, dass koine Verbrechen, auch nicht die schlimmsten, irgend eine Bedeutung hiittcn fiir den Zustand der Seelen nach dem Tode. Sodann erziihlt er: ihr Himmel sei sehr sinnlicher Natur; ausgeschlossen von ihm seien nur: die Diebe, welche an einem abgesonderten Orte zur Strafe ewig das Ge-

1

Williams: S. 247, 401.

2

Wilken, Het Animisme, erster Teil: S. 44.

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stohlene auf ihrem Kücken tragen raüssen; Hauptlinge welcho ein ungerechtes Urteil sprachen, sind halb Hirsch, halb Mensch im Jenseits; Sachwalter, welche eine schlechte Sacho zum Sieg verhalfen, warden einsam in Zeilen geschlossen ').

Die Land-T)ajaken von Sarawak meinen, dass wenn der Leichnam eines guten Mannes verbrannt wird, der Rauch aufsteigt und mit ihm die Seele sich zum Himmel erhebt, dass aber der Rauch bei der Yerbrennung eines Schlechten sinkt und mit ihm die Seele in die untere Gegend : also der Anfang einer symbolischen Bestrafung 1).

Die Sibujau, ein Stamm der See-Dajaken Sarawak's „teilen den Aufenthalt der Seelen in sieben Stockwerke ein, welche durch die Seelen der Abgestorbenen bewohnt werden je nach ihrem Range und ihrer Stellung im Leben. Die wirklich Schlechten wohnen im tiefsten Stoeke; ob glücklich oder elend, darüber gestehen sie ■völlig unwissend zu sein 2).

Bei einigen BattaJc besteht die Vorstellung „dass die Seelen der Guten nach dem Westen ziehen und da den Weg besteigen, welcher sie hinauf, in die Wohnung der Ubata, Götter, führt, wc sie eines Lebens voller Genüsse teilhaft werden, dass aber die Seelen der Schlechten auf Erde herumirren, wobei sie jetzt in den Korper reissender Tiere, dann wieder in Pflanzen, Felsen u. s. w. einziehen, kurz, wie Dr. Hagen sich ausdrückt, ein sozu-sagen ahasverisches Dasein fiihren, Niemandem zur Freude, Allen zum Leid, da sie auch die Macht besitzen den Menschen zu schaden; und dass endlich die Seelen derer, welche weder gut noch schlecht gewesen, vorlaufig auf Bergen, in Baumen u. s. w. sich aufhalten, um nachdem sie sieben Male gestorben sind, in die Wohnung der debata einzuziehenquot; 3).

Die Mantras kennen eine Holle für Mörder und für Leute, welche Frauen und Madchen notzüchteten 4).

1

Spencer St. John S. 171.

2

Spenser St. John 1 i S. 65; Wilken a. a. o,: S. 45.

3

Wilken, a. a. o.: S. 45.

4

Boric, „Notice s 1. Mantrasquot;, ï. v. I. T. L. en Vk. v. h. Bat. Gen. v. K. en W. 1861: S. 433.

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Favre teilt von den Jalcuns mit, dass die Sünden nach dem Tode gestraft, die guten Menschen aber nicht belohnt werden1).

Newbold berichtet von einigen Orang-BVnuwa-Stammen, dass die Gebildeteren verworreno Vorstellungen haben, „dass nach dem Tode die Seelen der Outen nach dein Westen reisen, nnd dort in den Gianz der untergehenden Sonne aufgenommen werden ... Die Seelen der Schlechten aber werden durch Spukgestalten ver-schlnngen, welche mit dem Zwecke am siebenten ïage nach der Bestattung sich dem Grabe nahern, auf welchem Feuer unter-halten wird nra sie zu verjagenquot; 2). Das Letztere bedeutet also wahr-scheinlich nur, dass auch die Lebenden diesen Geisterbesuch für sich fürchten, sonst würde es darauf hindeuten, dass die öffentlicbe Verurteilung der Bösen, worauf doch der Glaube an die jensei-tige Strafe beruht, von der eigenen Familie noch nicht geteilt wird, welche somit versucht ihre toten Mitglieder dem gerechten Verhangnisse zu entziehen.

Die Niasser meinen, dass wenn einst diese Erde zu Grunde gegangen sein wird, die Erde über der ünseren hinunterkommen und zum weiteren Aufenthalte der bechu wird, welche aber durch ein grosses Feuer getrennt sind. Dann treten aber die bechu dor Katzen auf und legen ein grosses Schwert (gari) über das Feuer um die Bechu der Menschen hinüber zu führen; die bechu der Katzen gehen vor, die der Menschen halten sich mit den Ziihnen an deren Schwanzen fest und in dieser Weise werden alle auf die andere Seite geführt, welche früher keine Katzen geprügelt oder verkauft oder über ein Wasser geführt haben; diejenigen, welche sich hieran wohl schuldig machten, werden hinunter in das Feuer geworfen, wo sie den Tod finden 3).

Über die heidnischen Baduwi Java's berichtet Herr Professor Wilken nach Veth: „die Seelen der verstorbenen Bösen brennen in den Kratern der Vulkane, die der Frommen aber fahren zur lemah-bodas, dor weissen Stelle, um dort die selige Ruhe der

1

Favre, S. 245.

2

Newbold, S. 390.

3

Chatelin: S. 145.

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Ahnen zu geniessn Die letzten Erforscher dieses interessanten Völkchens, Dr. J. Jacobs und Herr J. J. Meyer, schreiben aber: im Aligemeinen scheinen sie sich wenig Gedanken über dasJen-seits zu machon und liegen nur sehr vage Vorstel hingen über dasselbe. Auch die von ihm citirten Koorders und Van Iloövell sind dieser Meinung. Und doch glaubon sie auch, dass die Seelen der Besten am siebenten ïage nach ihrein Tode zur lemah-bodas gehen um dort umher zu irren, wahrend die dor woniger guten erst etwa vierzig ïage im naraka, Pegfouer, gelautert werden müssen, nach der Lauterung kommen aber auch sie in die lëmah-bodas 1).

Auf Bali herrscht der Glaube, dass kinderlose Frauen in der Untervvelt erhangt werden 8).

Warend Kiedel die Vorstellungen der Smvunesen über das Jenseits wiedergiebt, alsob sie nichts von künftigen Strafen wüs-sten, berichtet der weit frühere Forscher Donselaar, dass sie einen vagen Begriff von jenseitiger Vergcltung hatten, nl. dass diejeni-gen welche ihre Mitmenschen geqüalt und benachteilt hatten, nach ihrem Tode durch Dëo und Poe-lödoliroe zu einem unan-genehmen Aufenthalt verurteilt wurden 2).

Blumentritt citirt eine spanische Quelle, welche Folgendes enthalt; „die Einwohner der Fhilippinen glaubten in grauen Zeiten, dass die guten nach ihrem ïode an einen Ort der Freude und Erquickung kamen, die Bösen aber an einen Ort der Pein und des Jammers, genannt Casanaan.quot;

„Von den Italonen schreibt der P. Fray Antolin del Arzaga: „Sie sagen, Gott belohne die Guten und strafe die Bösen, aber sie wissen nicht wiequot; quot; 6).

Nach dem Glauben der Kianganen gehen die Seelen jener Manner, welche eines gewaltsamen oder plötzlichen ïodes gestor-ben sind, ebenso die Seelen jener Frauen, welche wahrend des

1

Jacobs en Meyer -. De Badoej's; S. 38.

2

Riedel, Revue Col. 1885; S. 309: Donselaar: S. 309; quot;Wilken, a. a. O.: S. 42.

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Gebaraktes sterben, nach dem Himmel zu den Göttern. Die Seelen aber der eines natürlichen Todes Verblichenen vveilen im Kadun-gayan, „der nördlichen Gegendquot;. „Diejenigen, welche auf Erden ohne Grand (leider wird nicht gesagt, was als solclier gilt) Raub und Mord begangen habon, erhalten im Kadungayan ihre ent-sprechende Strafe. Stirbt ein Mördor eines natürlichen ïodes, so wird seine Seele in jenem Schattenlande von einem dort wei-lenden Geiste durchbohrtquot; J).

Schadenberg sagt1) von den Bagohos Mindanao's: „Sie glauben an der ünsterblichkeit der Seele und der Bestrafung des Bösen.quot;

Sogar bei einigen austraiischen Stammen finden wir Anfange des Glaubens an einer Strafe nach dem ïode.

So sagt ïaplin, dass die alten Miinner der Narrinyeri öfter behaupteten, es gabe im Jenseits ein ïendi, Gericht, der Toten 8).

Oldfield berichtet von den Ureinwohnern des Moore River Districts in West-Australien, nur die Seelen der eigentlichen Guten kommen in den Himmel, Ca-di-ja, einen herrlichen Ort, wo es immer Wild in Überfluss und keine bösen Geister giebt; die Schlechten aber und die Nicht-bestatteten müssen als böse Geister auf ewig über die Erde irren 2).

Obwohl diese Fiille mit Ausnahme der nordamerikanischen nicht zahlreich sind, berechtigen sie unseres Erachtens doch zu der Annahme der Existenz des Glaubens an künftigen Strafen bei sogenannten Naturvülkern, ohne dass dieser von gebildeteren Vólkern übernommen zu sein brauchte, well dieses durch keines der mitgeteilten Beispiele nahegelegt wird. Die Thatsache, dass einigemale nach dem Berichte des einen Forschers sich keine Spur von diesem Glauben bei einem Volke fand oder wenigstens der eine vollstandig über denselben schwieg, wahrend dor andere seine Existenz doch bestimmt versicherte, mitunter sogar Einzel-heiten darüber mitteilte, machen es in hohem Grade wahrschein-

1

Schadenberg, Bagobos: S. 31.

2

Oldfield: S. 228.

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lich dass doch noch manche andere der in den Bereich nnserer Studiën gezogenen Völker Spuren dieses Glaubens aufzeigen wiirden '), wenn wir nur noch andere Berichte über dieselben zu Rate ziehen könnten 1).

Für das tiefere Verstündniss der Entwicklung dieser Vorstell-ungen ist es sehr schade, dass von diesen gut sechszig Fallen mehr als dreissig Mal blos die künftige Bestrafung des Bösen ohne Specifikation, was unter Böse zu verstehen sei, mitgeteilt wurde; nur in etwa fünf und zwanzig Fallen erfahren wir dieses, ünd ihre Zusarmnenstellung ergiebt, dass, wie wir von vorn-herein erwarteten, diese Bulohnungen und Strafen in der grossen Mehrheit ganz entschieden activ moralische sind, d. h. solche, welche dem Gemeinwohl dor bestrafenden Gesellschaft zutrag-lichen oder schüdlichen Handlungen zu Teil werden. Feigheit und Faulheit sind die meist gestraften Laster, dann folgen Die-bischkeit und Geiz: Eigenschaften welche selbstverstandlich in diesen kleinen, engverbundenen, auf die treue Arbeit und den Mut aller Mitglieder angewiesenen, jedenfalls im Ganzen wenigstens communistisch fühlenden Gesellschaften als der Ge-meinschaft sehr schiidliche, überaus hassliche gefühlt werden mussten. Merkwürdlg ist, dass, wahrend bei den göttlichen irdischen Strafen die auf Nichterfülling der religiösen Pflichten einen so bedeutenden Platz einnahmen, diese hier völlig zurücktreten, nur

1

Proal, Nouvelle Revue, 1890, S. 573, hat also kein Unrecht, wenn er be-bauptet scbon die altesten Religionen lehrten Himmel und Holle als Gelobnung und Strafe für Gute und Scblecbte, nur nebme man es nicht zu streag, denn den iiltesten Religionen, den ersten Formen des Animismus, wenn man diese schon Religion nennen will, und des Ahnenkultus muss, wie wir oben sahen, diese Vorstellung von jenseitigen Strafen und Relohnungen noch gefehlt haben; audi sie war natürlich Product einer alhnahligen Entwicklung, aber innerhalb der Grenzen der altesten Religionsformcn, wie wir es zu entwickeln uns bemühten. Die Proal' schen Behauptungen sind leider nie gestützt auf ethnologischen Thatsachen, sondern sind vorgefasste Meinungen auf Grund der hüchsten Religionen. Kova-levsky, Farn.: S. 82 betrachtet den Unterschied von Himmel und Holle als ein Produkt spaterer Entwicklung.

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bei den Apalachiten und den Fidschiern (nl. die Höile für untato-wirte Frauen) finden sich küuftige Strafen für religiose Vergehen. Was ist die Bedeutung dieser Thatsache? Vielleicht die, dass das Vergehen an der Gottheit als schwerer gefühlt, seine direkte Ahndung durch die Gottheit als notwendiger und also wahr-scheinlicher angenommen wurde; vielleicht auch lag der Grund dieser Erscheinung hierin, dass die Vorstellung von der Behandlung, welche der Tote im Jenseits erfahren würde, mehr von der Ge-sammtschatzung seines ganzen Karakters abhing, welche natürlich sein Betragen den Volksgenossen mehr als das den Göttern gegeniiber in Betracht zog und erst nach dem Versterben der betreffenden Person möglich wurde, wenn direkte irdische Be-strafung nicht mehr möglich war.

Vielleicht liegt auch der Erklarungsgrund zum Teil hierin, dass die irdischen übernatürlichen Strafen eher auf niederer Entwicklungsstufe angenommen wurden als die himmlischen, die ersteren also schon zu einer Zeit, da die Vorstellung und das Bewusstsein von moralischen Vergehen sich noch nicht entwickelt batten.

Mit dem ersteren Erklarungsgrunde steht wohl auch in Zusam-menhang, dass so oft nur ganz im Allgemeinen die Bestrafung des Scblechten behauptet wurde: es wurde nach dem Tode des Individuums bei unentwickelter Religion und Moral wohl oft im Kreise der Genossen nur hervorgehoben 1), dass der Mensch nicht beliebt, dem Ganzen schadlich, hasslich in ihren Augen, also schlecht gewesen sei und die Götter, welche ihn selbstverstiindlich ebenso beurteilen mussten, ihn gewiss nicht in ihrer Nahe dulden, nicht ibres Glückes teilhaft machen würden; nur höher entwickelte Völker mit festeren moralischen Urteilen und ausgebildeteren Vorstellungen vom ewigen Leben werden allmahlig einen detail-lirten Strafcodex für das Jenseits entworfen haben. Hiermit stimmt auch die im Allgemeinen so sehr vage Vorstellung von den

1

Proal's (Nouv. Revue, 1890; S. 567) Behauplung, dass bei wilden Vólkern das dem Stamme NüUliclie doch durch seine Mitglieder verachtet weiden könnte, ist wohl vollig grundlos. Man vergleiche dagegen Rée, a. a. O. n. 25

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himmlischen Strafen, welcho wio gesagt anfiinglich wahrscheinlich nur in Ausschliessung von dou Frouden der Guten bestanden; erst sptiter als sich die Volkspliantasie mehr mit dieser Sache beschaftigte, steilte man sich symbolische specielle Strafen für jede Art Sünder vor.

Jetzt ist aber die grosse Frage für uns: würden diese himmlischen Strafen irgend einen Einfluss geübt haben erstens auf das moralische Leben dieser Völker und zweitens auf die Ent-wicklung dor öffentlichen Strafen ? Was die erstere Frage betrifft, so ist es nicht leicht hierübor etwas röelles zu erfahren. Die Möglichkeit der Antwort setzt eine selten genaue Kenntniss des Volkslebens, eine fast absolute Intimitat mit gar vielen Personen, eine vollstÉindige Vorurteilslosigkeit und tief eindringenden Scharf-sinn voraus, welche so leicht nicht in einem Beobachter wilder Völker vereint gefunden werden. Man bedenke nur ob es so leicht sein würde nach Wahrheit zu sagen, wie sehr in unserer Gesell-schaft der gegenwiirtigen Zeit der Glaubo an die Unsterblichkeit und speciell an die höllischen Strafen einen rëellen und grossen Einfluss habe auf die Hebung dor Moralitiit und die Zahl der Ver-brechen ? Es sind dies Fragen, welche gewöhnlich leichthin nach vorgefassten Meinungen ohne auch nur jedes Bestreben durch wissenschaftliche Methoden wissenschaftliche Zuverlüssigkeit zu or-reichen beantwortet werden. Und doch ware hier vielleicht durch statistische Combinationen und fortgesetzto psychologische Analyse vieler Verbrecher eine einigermassen genaue Antwort zu erzielen 1). Wie ungleich schwerer ware dies im Falie eines wilden Volkes! Nur langes Achtgeben auf die absichtslosen spontanen Gesprache, langer Verkehr mit mehr weniger zu Verbrechen in ihretu Sinne geneigten Personen würde den Beobachter befahigen so zu sagen die Wirkung dieser Motive direkt zu belauschen. Welcher Ethno-grafe kann aber eine solche jahrelange Bekanntschaft vereint mit

1

Soviel ich midi erinnere, haben doch weder «L'Archivio di scienze pennUquot; noch die „Archives d'Anthropologic Criminellequot; einen Aufsatz über diese Frage gebracht. Auch Marro's gediegenes „I caratteri dei delinquentiquot; enthalt nichts hierüber.

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dem Interesse für und der Befahigung zu solchen psycholo-gischen Analysen aufweisen ?

Bine der statistischen iihnliche Ermittlung durch Vergleichung der Moralitat von Vólkern mit ziemlich ausgepragten Vorstellungen über künftige Strafen mit der von Vólkern wo diese fehlen, ist deshalb unmöglich, weil erstens die Nachrichten über diese Moralitat gewöhnlich zu dürftig und vor Allem zu subjectiv und unzuverlassig sind '), und zweitens, weil, wie wir sebon oben sagten, in zu vielen Pallen, wo über den Glauben an künftige Strafen geschwiegen wird und sogar da wo seine Existenz ent-schieden geleugnet wird, wir doch ihre Möglichkeit, ja Wahr-scheinlichkeit vorauszusetzen das Eecht baben. Am Ende könnten noch die mitgeteilten Erzahlungen und Legenden Andeutungen über unsere Frage enthalten, doch erinneren wir uns kein ein-ziges Beispiel.

So sind wir denn gezwungen uns bloss auf die einfachen Aussagen der Beobachter zu verlassen, olme dass wir auch nur ini Stande sind deren G-ründe zu controliren, weil diese nie mit-geteilt werden. Nur in sehr wenigen Filllen wurde überhaupt etwas über den Einfluss des Glaubens an künftige Strafen an-geführt, dann aber wurde dieser Einfluss fast immer geleugnet. Wir wollen jetzt diese Berichte mitteilen und auf ihren inneren Wert prüfen.

Petroff sagt von den Tlinlcet: ungeachtet ihres Glaubens an künftige Strafen, stehlen und betrügen sie, wenn sie nur einen Vorteil darin sehen, und Yealth's, des Höchstens Wesens, Zorn hierüber ist ihnen gleichgiltig, obwobl sie erkennen, dass Dieb-stahl und Betrug Verbrechen sind3). 1st es aber gewiss, dass diese die Verbrecher sind, welche Yealth am meisten hasst und am schwersten straft? Nach Pinart wenigstens scheint Peigheit

1) Die Beobachter gebon in diesen Fallen leider nie alle ihre tatsachlichen Er-fahrungen, sondern immer fast nur ihre Conclusionen. Ein absolut unwissen-schaftliches Verfahren, welches sonst wohl in keiner Naturwissenschatt mehr geübt werden dürfte.

2) Petroff: S. 177.

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speciell verachtet zu werden und diese allgemeine Verachtung scheint sogar einen grossen Einfluss zu haben '). Ausserdem ware es möglich, dass zwar die Schlechteren die ira Himmel bestraften Verbrechen auf Erden doch und oft verüben, nichtsdestoweniger aber manche weniger schlirame durch die göttliche Drohung abgeschreckt und eingezaumt wurden. Auch im europaïschen Mittelalter, da doch gewiss an die göttlichen Strafen geglaubt wurde und dieselben einen intensiven Einfluss gehabt haben müssen, wurden doch ganz besonders viele auch von diesen bedrohte Verbrechen geübt1). Und jetzt? 1st es nicht eine zwar oft gehorte aber doch grundfalsche Schlussfolgerung: die abschreckende Kraft der Freiheitsstrafen ware unbedeutend, weil die Verbrechen zunehmen? Beachtet man hierbei, ura nur eine Erwiderung zu nennen, wohl die Zahllosen, welche jetzt durch die Gefangnisstrafe abgeschreckt zu gar keinen Verbrechen kommen? Was die Tlinket anbetrifft, ware es auch noch möglich, dass erst jetzt in Folge des Verkehrs mit den quot;Weissen, die Furcht vor der Gottheit geschwücht ware. Und endlich, beklagen sich die Forscher vielleicht nicht über Betrug und Diebstahl ihnen gegenüber verübt, und nur sozusagen durch logische Consequenzmachung auf direkte Befragung durch die quot;Weissen von den Eingebornen als Verbrechen erkannt, von deren fast günstiger Aufnahme durch die Landesgottheit sie doch eigentlich im Herzen überzeugt sind? Man vergesse doch nicht, dass fast jede ursprüngliche Moral eng-national begrenzt ist, und ebenso die göttliche Weihe nur für die Handlungen den eignen Genossen gegenüber gilt2).

Von den Comanchen heisst es, dass die Versprechen von himm-lischen Belohnungen für Geschick und Mut im Pferde- und

1

Siehe den ersten Band von Owen Pike „A. History of Crime in Englandquot;, 1873 (passim).

2

Man siehe die interessante Durchführung dieser Gesetzes von Kulischer: „Der Dualismus der Ethik bei den primitiven Völkernquot;, Zeitschr. f. Ethnog., 1885 : S. 205. Und Brinton; „Races and Peoplesquot;, S. 59: „The basis of ethics in all undeveloped conditions is not general but special; it relates to the tribe and the familyquot; Gumplowicz! »Grundriss der Sociologiequot;: S. 110. „Der Rasseukarapfquot;: S. 163.

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Schiidel-Diebstahl keinea moralischen Einfluss auf sie haben. Das bedeutet abor wohl nur keinen moralischen Einfluss in unserem Sinne, denn ob die Lohnversprechungen für so beliebte und popu-lare Tugenden noch einen praktischen Wert hatten, ware wohl etwas sohwierig um so leichthin entschieden zu werden. Bei einemVolke so fest in seinem Stammgefühl wie die Comanchen, bei denen Streitigkeiten zwischen Genossen unerhört waren, und wo die jiingeren Leute grosse Achtung vor den Alteren hegten 1), ist es höchst unwahrscheinlich, dass die öffentliche Meinung über die im Himmel gelohnt wordenden Tugenden nicht ihre Hoch-schatzung im Volke gefestigt hiitte.

Vom Cammarry-Stamme, welcher in der Nahe von Port Jackson in Neu-Süd-Wales lobt, behauptet Collins, dass ihre Vorstellungen vom Jenseits völlig ohne Einfluss auf ihr Leben waren. Es be-fremdet dieser Ausspruch einigermassen, weil der Beobachter gar nichts von jenseitigen Strafen oder Belohnungen mitteilt, und, wenn wir aus diesem Schweigen ableiten dürfen, dass noch keine Vorstellungen hierüber entwickelt wiiren, so konnte der Qedanke des Jenseits doch auch unmöglich irgend einen moralischen Einfluss haben 2).

Wie wir schon sahen, leugnet Haddon jeden Einfluss des Glau-bens dor westlichen Torres-Strasse-Stamme an eine gewisse jen-seitige Belohnung auf ihr Betragen. Doch haben wir allen Grund anzunehmen, dass er die Moral wieder viel zu eng subjectiv auffasst und den Wert der himmlischen Belohnung für die von ihnen höchst geschiitzten Eigenschaften nicht erkennt.

Wenn wir nun der vielen Grimde, welche ein falsches, negatives Urteil über unsere Erage beim Eorscher veranlassen können, gedenken, so wird es uns kaum Wunder nehmen, dass wir nur in zwei Fallen eine bejahende Antwort vernehmen. Der gewissen-hafte Man berichtet, dass nach seinen Gewahrsmannern die Hoff-nung der Holle zu entkommen auf das Leben der Andamanesen grossen Einfluss hatte3).

1

Schoolcraft, Archives'; S. 132; Bancroft S. 525.

2

Collins: S. 547.

3

Man : S. 158.

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Nach Crantz, deru zuverlassigon Berichterstatter über die Eskimo Grönlands, leben diejenigen, welche sich Himmel und Holle etwas spiritueller vorstellen, sehr regelmassig und unterlassen Alles, was sie als Sünde betrachten 1).

Sind wir jetzt berechtigt einen Einfluss der himmlischen Strafen auf die Moralitat primitiver Völker anzunehmen ? Neben allem vorher Gesagten dürfte folgendes vielleicbt zu einer Bejahung beitragen. Wiibrend bei gar manohen dieser Völker die Vorstel-lung vom Jenseits eine solche absolute Realitat besitzt, dass dadurch das Leben öfter vernachlassigt, der Tod gering geschatzt, ja gesucht wird, wiibrend die Vorstellung von der Wirklichkeit des Zaubers und die von den göttlichen irdiscben Strafen eine solche Kraft haben, dass eben durch sie die gefürchteten Folgen bestimmt eintreten, — ware es doch sonderbar, dass nur die Vorstellung von den himmlischen Strafen, welche doch ebensowohl von der öffentlichen Meinung, dem Volksgewissen (im Róe'schen Sinne) unterstüzt und getragen wird, völlig ohne Einfluss blieb. Begreiflich ist aber, dass gerade bei diesen Vólkern und bei diesen genannten Begleiterscheinungen die himmlischen Strafen etwas weniger bedeuten mussten als die irdischen, eben weil an die letzteren so gar fest geglaubt wurde, ihre Realitat eine ganz andere war, als sie spater je besassen. Die irdischen Strafen der Gottheit machten die jenseitigen fast überflüssig. Aber doch die blosse Thatsache, dass ihre Vorstellung überliefert wurde und dass sie allmahlig in der Volksphantasie umgebildet und symbolisch ausgeputzt wurde, spricht laut dafür, dass sie mehr Einfluss gehabt haben müssen, als die Berichte der Ethnografen es vermuten lassen.

quot;Was nun aber unsere zweite Frage anbelangt, ob diese jenseitigen Strafen einen grossen Einfluss geübt haben auf die Entwicklung der öffentlichen Strafen, so scheint die Antwort nicht leicht. Jedenfalls batten sie den Vorteil allmahlich an den Gedanken einer Bestrafung des Gemeinschiidlichen ohne Da-

■1) Crantz: S. 203.

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zwischenkunft dos direkt Verletzten zu gewöhnen. Dor Godanke einer Strafo in geraeinnützlicher Absicht wegen Vergehen wider die Gesammtheit wurde dein Volke durch sie nahe gelegt und vertraut gemacht. Aber schon aas donselben wie den oben ge-nannten Griinden und ausserdera weil diese Strafo erst nach-traglich auferlegt wurde und gewohnlich mehr in Anbetracht des im Allgemoinen schadlichen Karakters dos betroiïondeu Indivi-duums als wegen seiner speciellen Verbrechen, kann diesen himmlischen Strafen nicht dioselbe Bedeutung für unseren Gegen-stand als den göttlichen-irdischen zugesprochen werden.

Wie gosagt, könnon sie aber auch auf dieser Kulturstufe nicht völlig ohne Einfluss geblieben sein und werden sie, speciell als boi zunehmender Verstandesbildung allmahlig der Glaube an direkte göttliche Strafen schwand, von einer an Einfluss steigen-don Priesterschaft, in Übereinstimmung mit dem durch sie und durch don mit ihr vorbundonen Staat wohl vorstandonen gomeinen Interesse, immer mehr ausgobildet und horvorgehoben sein, wo-durch sie ondlich von der grössten Bedeutung für die öffentliche Sicherheit und die Entwicklung der staatlichen Strafen warden.

Wenn aber Proal bohauptot'), dass von don altesten Zeiton her Verbrechen als moralischo Verunreinigung und die goistigon oder körperlichen Strafen dom ontsprechond als Keinigung betrachtet warden, so scheint mir dies eino grosse Übortreibung. Die ganze Vorstollung moralischor Unroinheit ist boi den best beanlagten, vorgoschrittonston Vólkern der niederen Kulturstufe nur erst im Worden begriffen, bei den anderen aber fohlt sie vollstandig. Wie wir im Abschnitte über die Vergehen innerhalb des eigenen Stammes sahen, wird boi den primitivsten Vólkern noch nichts als gemeinschtidlich betrachtet, und wenn ondlich öffentliche Strafen für gemoingefahrlicho Handlungen ontstellen, sind diese doch blosse Abwehrmaassrogeln, Kaciie- und Hassausserungen, welcho erst viel spiiter, wenn das eigene Wohl durch dass Be-wusstsein seiner Beschützung und unbedingten Fördorung durch die Gotthoit, gehoiligt und hypostasirt, von unbewusstem, natür-

1) Nouvelle Bevue, quot;1890; S. 562, 564.

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lichem Endziel zum bewussten, als göttlich sogar verehrten und als universal-geltend aufgestellten „summum bonumquot; wurde, den Karakter moralischer Sühne und Reinigung annahmen, da zur selben Zeit die Vergeben gegen dieses so verberrlichte Ge-meinwohl als moralische Befleckungen, als Siinden aufgefasst wurden 1).

Wundt in seiner „Ethikquot; meint, dass die göttliche irdische Strafe nicht nur den eigentlichen Thater sondern zugleich seine Familie und sein Volk trafen. Es wiire dies in Übereinstimmung mit der absoluten Solidaritüt der Familie in der Biutrache zur Zeit ihrer Bliite, und dürfte also von uns von vornherein als gewiss angenommen werden. Prüfen wir aber die Thatsachen, so finden wir merkwürdigerweise bei allen den von uns mitgeteilten Fallen von göttlioher Strafe fast keinen einzigen, wo die Strafe nicht nur den Schuldigen sondern auch seine Familie direkt zu treffen hervorgehoben wird. Auf Samoa aber musste der, welcher das durch Tabu geschützte Eigentum verletzte, mitsammt seinen Kin-dern das durch das Tabuzeichen angedrohte ünglück über sich ergehen lassen; auch warden auf Samoa einige allgemeine Götter nicht nur in Tieren, sondern bisweilen auch in Menschen wohnend gedacht, weshalb diese Tiere und Menschen dann von keinem Menschen gegessen werden durften, auf Strafe dass der Verletzer dieses Verbotes selbst oder ein Mitglied seiner Familie krank wurde; auch würde der mit bösen Gedanken von der Erde geschiedene Tote die verhasste Person oder ihre nachsten Verwanten unglücklich machen 2).

Dass die göttlichen Strafen im Allgemeinen den Typus der Biutrache nicht besitzen, scheint auch zu beweisen, dass ihre Annahme sich erst viel spater entwickelte, nachdem die Strafe sich schon mehr oder vollends individualisirt batte.

Die bekannten Falie, welche in den Traditionen und religiösen Büchern der Kulturvölker mitgeteilt werden, dass die göttliche

1

Siehe vor Allem Bée a. a. 0.

2

Turner: S. 221, 237, 295.

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Strafe nicht nur den persönlich Schuldigen, sondern auch seine Familie und sogar seinen Stamm oder sein Volk treffen kann, müssen also ihre P^rklarungsgründe in Eigentümlichkeiten haben, welche die Kultur dieser Völker in jener Periode von derjenigen der von uns untersuchten Völker unterscheiden.

Wenn sich aber auch mehrere Falie dieser göttlichen Bestra-fung der Familie des Thaters finden mochten, so bliebe doch die von Wundt auf sie gestützte Skizze des ürsprunges der himmli-schen Strafen unrichtig. Er sieht niimlich die auf dieser ersten folgende zweite Stufe darin, dass die Nachkommen gestraft werden und der mitfühlende schuldige Ahn im Hades dadurch leidet; die dritte Stufe aber ware, dass der Schuldige selbst nach dem Tode gestraft wird. „Wird das Verbrechen, dass der Lebende begangen, gesühnt durch die Trauer, die über ihn im Hades verhangt wird, so braucht diese Trauer nicht mehr bloss in der Mitempfindung zu bestehen, mit der er die Schicksale seines Ge-schlecbts begleitet. Sie kann ein selbstandiges Leid sein, das ihm in jenem Dasein zugefügt wirdquot; '). Wundt hat diese ganze Theorie nur auf das einzige Beispiel der Griechen gestützt; die von ihm angeführten Falie scheinen sie aber nicht zu befürworten; sie scheint zu einseitig und zu weithergegriffen; die von uns ange-nommene ist einfacher, ruht auf breiterer Inductionsbasis, und ist jedenfalls mehr in Übereinstimmung mit den betreffenden Erscheinungen bei den primitiven Vólkern.

1) Wundt, Elhik: S. 75 und 76.

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Abscheu, vor psycliologischer Analyse, 1: 9fi.

Ackerbiiuer, mehr zur Composition geneigt, 1: 434.

Adoption, zur Composition 1: 439 seq., bei Kaffiren 439, Osseten, Da-gliestan, Kabylen 440.

Almcnkult, und Totenfurcht nicht dasselbe, 1: 251 ; —und Patriarcliat, 285; Universalitiit des — nicht genügend erwiesen, 142; über TJrsprung mid Bedeutnng des —, Bastian, Fustel de Coiüanges 142, Caspari, Max Muller 143, Lubbock, Goblet d'Alviella 144, Tylor, Lippert 145; Verbreitung des — naeh Spencer's Material 14ö 8eq[.

Almenkult, resp. Totenfurcht bei Nishinam, Shastika, Hupa I: 151, Karok, Mohave, Yumas, Navajoes 152, Apachen, Fisch-Indianer, Aht, Kutchin 153, Tlinket, Oregon 154, Klamath, Britisch-Columbia 155, Omawhaw 15f), Cheyenne, Potawatomi 157, Apalachiten, Irokesen, Zuni 158, Seminolen, Canada, Creek, Inyu, Tuski 159, Athka-Aleuten, Frobisher-Innuit, Tchiglit-Innuit 100; — Guatemala 161, Costa-llica 162, Fuegier, Tehuel-chen, Guaycuru 164, Bororó 165, Botocuden, Bakaïri, Paressi, CoroadoB 168, Goajiro, Charrua 169, Mbayas, Payagua 170, Cayapo 171, Canoeiros, Lengua, Matoguayos, Samucus, Chiquitos, Chapucura 172, Chiriguana 173, Omaguas, Manaos, Gés 174, Jumanas, Paravilhana 175, Mauhés, Apiaca, Poracramecrans 176, Pauixanas, Amaripas, Uajurüs, Uaupé 177; — alte Araberl78, Beduinen 179; Jordan-, Sherarat-Beduincu 180; — Chewsuren 180, Suanen, ïseherkessen, Bergjuden 181, Ckaratschai, Osseten 182 Hcq^., Pschavs, Inguschen 184, Tuschinen 185; — Melville-

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Insel 185, King Gloorge Sound, Moore River, Darling-River, Nord-Queenslaud 186, Coburg-Halbinsel, Narrinyeri 187,Kixrnai, Tasmanier 188, Queensliinder von Moreton-Bai, West-Victoria 189; — Torres-Strasse 190, Solomons-Inseln 191, 193 seq., Fiji 193, 198, 211, Ncue Hebriden 192, 199 seq. Banks-Inseln 193, 200 seq., Torres-Inseln 198 ; Keu-Caledonien 209, Neu-Ueorgicu 211, Herzog-York-Inscln 212, Neu-Britannicn 212, Matukanaputa 313, Milne-Bai Neu-Guinea 214, Mowat Daudai, Port Moresby 215, Nuforesen 216, Arfakker, Dorejer 217 seq., Umgebung von Finschhafen, Kaiser-Willielra-Land 221, Maclay-Kiiste, Finscli-hafen, Teste-Insel 223; — Indonesische Völker naeh Wilken 223—229, nacli Pleyte 239, Menangkabau-Malaien 230 solt;[., Karo-Batak 232 seq., Niasser 233 socj[., Olo-Ngadjn-Dajaken 235 sec[., Bali 237, Rotti 238, Tidore, Tobungku, Bangai-Inseln, Tobélo 239 seq.; — (xilbert-Inseln 243, Marshall, Mortlock 244, Pelau 245 seq.. Yap, Karolinen 348, Puynipet, Savage, Hudson, Ladronen 249; — Mangaianer 350, Hawaii 25],

Alt, Wilde friih, II: 234.

Alte, gotötet, II: 233 seq., auf Neu-Kaledonien, Solomon-Inseln, Et'ati, Tschuktschen, Itiilmenen, Ojibway, Central-Eskimo 234.

Analyse, verilndert das Grefühl, 1: 95.

AntUropophagic, I: 312; Bestrafung der —, II: 342.

Atavismus, der „moral insanosquot;, I: 71.

Aufregiing', angonehm, I; 46 seq., Einfluss dor Eitelkelt 47, esthetischer Grenuss hierauf beruhend 48, erhöht das Kraftgefiihl 50, passive Grausamkeit hieraus 50, audi active 51, geeignete Karaktere 53 secj.

Aufsattelung, des Verbrechens, I: 355 seq.

Australiër, intertribale Verhiiltnisse der, II: 45 ; oberfliichlich im Grefühl, 1: 301; olme Composition 1: 430, II: 44; Rachekampf II; 3—11; Exogamie, II: 20—43 ; Eegierung II: 20—12.

Autoritilt, des Mannes über die Frau, II: 254 seq.

BeMcdigungcu, kleinliche, I: 97.

Beschenkung, der Verwanten bei Bestattung, bei Huronen I: 416, Araalinganen, Irokesen, Tohuëlcben, Tehiglit-Innuit 417,

Bewusstsein, monistische Auffassung des, I: 135.

Blutrache, dem Kriege ahnlich I; 365 seq., nieht durch Unermittelbar-keit des ïhiiters zu erkliiren 366; — vollentwickelt bei Creek-

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Indianern 391, Goajiro, quot;West-Australiër, Schahsewenzen 392, Chcwsuren, Ossoton, Tajik, Albanesen 393, Niaa 394, Engano, Bagobos 395; — Analyse dor — 395 scq.; unbeschriinkt bei Dacotali, Neu-Caledonier, Bontoc-Leute, Heiden Mindanao's, See-Dajaken, Biadju-Dajaken, Osseteu 39G; — niclit am Thiiter alloin gettbt, bei Grrönlander, Blackfeet, Cammarray, Narrinyeri, Central-Australiër, Dicrio, West-Australiër, Arabonesen, Wetar, Murut- und Dussun-Dajaken, Neu-Seeliintler, Osseteu 397 ; — kein absiclitliches Mittel, II: 119, — schlechtwirkend, II: 120—125; — gutwirkend 126—129; —, ihre Folgen, 130;—, Erklarung der Wirkung der, 131 seq.

Brautkauf, bei patriarclialischen Vólkern, II: 301 ; Einfluss des — ani' Entstehung der Composition, I: 422 scq., induetiver Bowels liier-von, 424 seq.

Brautraub, nooli bestellend, I: 426.

Brliderschaft, duroli gemeinsames Essen etc., I ; 456 seq.

Composition, ungenügend beliandelt, 1: 406 seq.; bestelit nicht bei den Australiërn, II: 44; — im Stamm Naehahmung von der zwi-sclien Stammen, 175, im Kampte mit dor Blutraclie, 1:465 seq., bei Suanen 465, ïscberkessen, Osscten, Dagliestan, Mircditen, Pulati, Aenezen, Eejir-Beduinen, Bagobos, Pasemah 466 ; Bedin-gungen der — bei diesen Vólkern nicht allo erfiillt, 467 seq.; drei Stadion der —, 469 seq.; festo Taxe der —, 470; Über-sicht der Entwieklung dor —, 471; psydio- und sociologisclio Erklarung 471 seq.; die socialen Folgen der —, 475 scq.

Connubium, dor australischen Stamme, II: 20—42.

Couvade, II: 235 seq.

Darwinistische, Erklarung dor Grefülile niclit ausreichend, I: 138 seq.

Demonische, Grausamkcit, 1: 94.

Disciplin, der Eltern übor die Kinder, II: 175 seq.; — ttbor Frau und Miidchon bei matriarclialiselien Vólkern 257 seq.; Wyandot-Indianor, Fisch-Indianer Columbia's 257, Creek, Hidatsa 258, Mandan, Huroncn 259, Navajoe 260, Tlinket 261, quot;Warrau, Arawak, Barrow-Inyu 262, Itiilmonon, Port-Lineoln-Australier 363, ïasmanior 264, Pelau-lnscln 265 seq., Mortlock 268, Neu-Seoland 269 seq., Tonga 271, Sandwich-Inseln, Babar-Insoln 272, Serang 273, Leti, Jakuns 274, Menangkabau-Malaion 275 ; — über Fran und Tochter bei patriarchaliscben Vólkern 385 seq.;

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Potawatoml, Omawhaw 280, Blackfeet, Hüpa, Insel-Karaiben, Macusi, Gruaycuru 288, Botokuden 289, Aleuten, Turkmeuen, Sclialisewenzen 290, Mittel-Albanesen 291, Berg-Albanesen, Aeneze-Boduinen 292, Karonen 293, Andamanesen, Kurnai, Negrito's 294, Igorroten 295, Kayan-Dajaken, Kei-Inseln 296, Watnbola 297, Grorong 298, Battak 299; — militilrische, Einfluss aufEnt-wicklung von Staatsstrafen, II: 324 ; — im Heere notwendig, 315.

Egoïstischos, Mitleid, 11:173.

Ehobruch, Bestrafung des, bei matriarchalisclien Vólkern, II:281seq.; bei patriarehalischen Vólkern, 302 seq.

Ehescheidung1, bei patriarchalisohen Vólkern, II: 302.

Eigenschaften, erworbene, erblicli, 1: 134.

Entschiidigung, fur fremdes Leiden, II: 173.

Entwicklungsprincip, in der Kulturwissenschaft, I: xxxx soq.

Erblichkelt, psychologische, I: 75seq., 136.

Ernicdrig-ung-, zur Versöhnung, I: 444 seq., bei Samoaner, Aneyteum 444, Fiji, Omaha 445, Kaffir, Osseten 446, Huronen 448.

Ersatzbcdllrfniss, eine Quelle der Composition I: 411 seq.

Ersetzung, von Toten duroh Stammfremde und Gefangene bei Irokesen 410, Cree 411, Canada-Indianer, Illinois 412, Osage und Kansas, Huronen 413 seq., Osseten, Kabylen 415.

Erziehung, ini Matriarchate, II: 207; — im Patriarchate, 207; — durch Prügel, 251; — strenge, 252.

Erzlehungsmittcl, II: 250.

Etlmographie, Anforderungen an die, I: xvi seq.

Ethnograpkisehe, Monographiën, I: xixscq.

Ethnologic, Definition der, I: xi; Karakter der —, xn, xxn; Nutzen der —, xiii; — und Greschichte, xxi; und Psychologie, xxm seq.; und Karakterologie xxv, und Kechtswissenschaft, xxxxn; und Eechtsphilosophie xxxxiv.

Euhemerisinus, Spencer's einseitig, 1: 252.

Evolutionistische, Erklarung ist'der direkten gleich, 1:78.

Exacthelt, in Ethnologic, I: xiv; in Etlmographie, xv.

Exogamle, der Australiër, 11: 20—42; Einfluss auf Erziehung, II: 214.

Familie, der Torresstrasse, II: 204, Apalachiten, Araucanier, Euegier, Athka, Aleuten, Australiër, Jakuten 205, Assja-Samojeden, Cka-ratschai, Battak, Babar-Inseln 206.

Familicnrachc, bei Tchiglit-Innuit, Field-Bai-Innuit, I; 370, Nishiiiam,

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Karaibeu, Warrans 371, Macusi 373, Tupi, Arawak 373, Bra-silische Wilden 374, Puegier 37ö, Papua vcm Mowat, Andamanor 377, Igorroten 378, Kareneti 379, Narinyeri, Kurnai, Samoa 381; — orste Stufe der Gruppenrache, 368 seq.

Feindc, troister der, gofürclitet, I: 286.

Prau, und Mann, VerMltuiss zwisohen, II: 254 seq., im Matriarchate 255, bei ü-ynaicocratie 255; — frei in (jattenwahl bei matriar-elialisehen Volkom 277; — als Kind gokanft bei denselben, 277; —, ihr Gatte (lurch ihre Eltern gewiililt boi denselben 277; Behandlung der — bei patriarclialiselien Völkern, 301; ihr Einfluss bei denselben 301.

Frauen, toten, Verehrung von, I: 284; — speoioll beteiligt bei Be-stattungseereinonion, 1: 286; Priedenseinfluss der australisehon —, II: 43, 45; —, australische, als Abgesante zwisohen Stammen, 45 seq.; —, gesehiitzt, 88—96; —, neutral in der Blutracho, 96—100; Erklilrung hiervon, 106—117; —, beteiligt an der Blutraeho, 104—106.

Frauenraub, Bestrafung des, bei Nishinaiu, II ; 342.

Freiheltsliebe, des Wilden, II: 218; — von Einfluss aut' Erziehung, 219 seq.

Frende, hebt Schmerz auf, I: 101.

Fricdonsbedllrfiiiss, eine (Quelle der Composition, 1: 420 seq.; — grosse r in kleineren Gruppen, 433.

Frlcdloslegung, II: 168.

Furclit, angeboren, I: 71 seq.; —, eine Q,nelle von Grausamkeit, 82 seq.; —, deren karakterologische Bedingungen, 87 seq.

Fnrchtsainkeit, der Kinder, I: 73.

Gattenwalil, unfrei, Grimde weshalb, II: 278; — i'rei bei patriarcha-lischen Völkern, 301; — dureh Eltern bei denselben, 301.

Uattcnznciit, disciplinar, 1 : 285, 305.

Gefilhle, als die llesultate körperlieher Vorgtingo, 1: 122 seq.

Geflililsleljen, der Wilden vernaehliissigt, I: 359.

Geister, fordern Blutraehe, II: 349.

Geiz, Entstehung des, I: 429; —, notwendig zur Composition, 430, 432.

Gcincinseliaft, erste Strafen der, II: 327 seq.

Gemeinsehafts-Strafon, bei Huronen, Dacotah, II: 343, Caraiben, Arhuaeo, Neu-Caledonien, Ilotti, Mandayas, Pejir-Boduinen 344, Ckarat-sehai, Suanen, üsseten 345, Mirediten, Karonen, Nord-Uueens-land, Qeensland 346; — erste, ihre Deutung und Wert, 347. ii. 27

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CHUcksliebungr, durcli Contrast, 1: 35.

(iöttcr, Vorsiilinung der, nacli Vergehen, I: 401.

GraTbesscIiiiiidung-, Bestrafung dor, I; 339, boi ludiorn dor Conquista, 339, Maguindanaos, 340.

Gransamkcit, unoigentliche, aus Unkonntniss 1:7; — der Kinder, 8 seq[., 44; —, aus Unkonntniss der Leidonssymptome, 10; — aus andoren Gründen, 12; —, aus Unkonntniss boi Mensolien, 14; Grimde dor ludiffcrenz, 15, 18, 70; — aus Maohtsgonuss, 18 soi][.; hierzu gooignote Karaktore, 33 soij.; —, aus Gefillils-gegonaatz, 35 seq.; —, aus Gefühlseraohütterung, 43 seq.; — —, ovolutionistiscli erkliirt, 54 seq.; — durch. natürlicho Aus-lese, 50, durch soxuollo Ausloso, 57; —, Walfe der Schwaohen, 69; boi evolutionistisohor Erkliirung die Karaktorversoliiodon-heiton, 79; —, aus Bofroiung von Furoht, 81 seq.; —, uner-klarlicli, irroduotibol ? 89 seq.

Ornppearaclie, ihr Woson, I: 365 soq.; ikro Subjokte nicht immer dieselben, 367 seq.

Haarabsclmcidcn, als Ehebruoh-Strafe erkliirt, II; 283 seq., 302.

llass, I: 102; sein Einfluss aut' Grausamkeit, 103 seq.

lleiligschilnduns', Bostrafung dor, 11: 340, bei Sohahsowenzen, Chew-suron, Oregon-Indianer 340, Port-Lincoln-Australior, Moreton-Bai-Q,uoonslander, Torres-Strasse, Neu-Seeland, 341.

lleirath, zur Composition, 1: 435 seq., bei Sohahsowenzen, Mirediten 435, Perser, Tsohorkossen 436, Afghanen 437; die Frauenüber-gabe hier nicht blos Zahlung, 437 seq.

Hcxcnglaube, boi Wilden, 11: 329.

HorrsclisUchtigre, grausam, I: 21, 26, 32.

Hoehvorrat, Bestrafung des, II: 338, bei Alëuten, Wyandot, 339.

Incest, Bestrafung des, II: 335 seq.; bei Watubola, Timoiiao, Dajak-Biadju, Hügel-Dajaken, Padangsohe Hochlitnder, Pasomaher, Battak 330, Banks-Inseln, Florida, Mortlock, Alëuten, Caraiben 337, Ojibway, Potawatomi 338.

Jagdvergehon, Bestrafung der, bei Mandan, Omawhaw, II : 341.

Kampf, um das Dasoin der Stamme erleichtert durch Composition, 1: 432.

Karakter, individuollo Einliusse wirkend auf Bildung des, I: 61 seq.

Karakterologie, Wesen dor, I: xxvi; karakterologische Erkliirung immer notwendig, 94, 97.

Kinder, Anthropomorphisirung durch, 1: 332 seq.; impulsive Rache

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der — an lebloscn Objecten, 325 seq., 339, 331 ; — verwohnt bei: Aht-Indianer, Navajoes, Kanada-Indianer 181, Californier, Louisiana, Macusi 182, Arawak, Warraus, Insel-Caraiben, Arau-oanier, Yuracaris 183, Patagonier, Mataguayos, Itiilmonen 184, Grönliinder, Barrow-Kap-Inyu 185, Alaska, Dieri, Queensliindor, Moreton-Bai 186, Kurnai, Encounter-Bai, Mortlock, Kingsmill 187, Aïno, Pelau, Loyalitat, Hebriden, Torresinseln, Kiangancn, See-Dajaken, Karenen 188, Marshall, Engano, Sevang, Montawoi, Tchiglit-Innuit, Tuski, Coroados, Lincoln 189; — wenig crzogen, Anfang dor Kasteinng, II: 189 seq.; bei Mandan 189, Apachen, Huronen, Potawatomi 190, C'omanchen, Omawhaw, Dacotali 191, Ojibway 192, Kcnistcnos, Tlinket 193, Festland-Karaibcn, Guana 194, Guaycuru, Tupi, Botocudcn 195, Frobisher-Bai-Innuit, Aliiuten 190, West-Australiër, Tungusen, Fidschier 197, Andamaneson, Fejir-Beduinen 198, Aenezon, Arfakker, Barito-Dajaken, Tahiti, Darling-Fluss-Australier 199; — strenge Zucht der, II,: 199 seq.; bei Apalachitcn 199, Araucanier, Fuegier 200, Athka-Alëuten, Victoria-Australier, Jakuten, Assja-Samojeden, Ckaratschai 201, Torres-Strasse, Battak 202, Babar-Inseln 203; — Erziehung der — oder Verwohnung, Erkliirung: II: 203 seq. 248, Spencer und Wilken hierüber: 204; — Vernachliissigung der —, bei Oregon-Indianern, Dajak-Biadju, II: 206; — Grimde der Zürtlichkeit fttr —, 211 seq,; — früh erwachsen bei: Athka-Alëuten, Californier, Chiriguano 215, Bismarck-Archipel, Neu-Caledonicn, Tahiti, Dorejer 216, Malaien, Kubu, Chewsuren, Suanen 217; — Eltern treten zurück hinter den —, bei Lam-pongern, Gescllschafts-Inseln, 221 seq., 241.

Kinderchen, nach Wilken, II: 278.

Kindcrvcrlobunfren, nach Wilken, II: 278; erkliirt, 279; bei patriar-chalischen Vólkern, 301.

Kncclitscliaft, zur Composition, I: 439 seq., 441 seq., bei Persern 439, alten Griechen 441.

Kopfsclinellcn, I: 311; — bei Bestattung kann Urrache für die Toten sein, 353 ; bei den Lampongern, 354.

KrnftUbnng, Freude durch, I: 25.

Krlege, haufig bei Wilden, I: 315.

Kuitnrwisscnscliaft, I: xui.

Lcidznfiigen, Boweis dor Macht, I. 36 scq.

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Miiclit, Genuss der, I: 22, 29.

Maclitbcgierde, enthalte schon Übelwollen, I: 20 seq., 25.

Maclitgenuss, der Grrausamkeit, I; 28, 30, 32.

MUdchcu, sexnëll f'rei bei patriarchalisehen Vólkern, II: 331.

Martern, concreter Genuss, I; 23.

Melanesier, von welcher Easse?, I: 260 seq.; —, keine l'olynesier, 267 seq.; Totenkuit der — primar, 270 seq.

Menselienopfer, bei Indiër der Conquista, I: 341.

Methode, der Ethnologie I: xxyii seq.; die Post's undKohler's, xxvm. Spencer's xxix, Letourneau's xxx; allgemein begangene Fchler xxxi; die von mir befolgte —, xxxn seq.

MiniinalgenHssc, Befriedigung durch, I; 23.

Mitleid, wann nicht activ?, I: 17; — verhindert Rachsucht, 110.

Moderne, Grausamkeiten, I: 66 seq., 74, 77, 80.

Moral, der Wilden nicht unsere, aber doch Moral, I: 278 seq., II: 363 seq., 366.

Mutterliebe, Darwin iiber, II: 210.

Name, Aberglaube über, II: 228 seq.

Xase, Abschneidung der, als Ehebruchstrafe, II; 284, 302.

Naturvölker, grausam aus Unkenntniss nach Von Schubcrt-Soldern, I: 16.

Onkel, Erziehung durch mütterlichen, II: 220, 249.

Opfertheorie, Robertson Smith's, 1: 462; wahrscheinlich auf Sumatra 463, bei Karenen, See-Dajaken 464.

Organisation, der alten Araber, Ojibway, Oregon-Indianer, II: 133, Ara wak, Macusi 135, Osseten 136, Suanen, Albauesen 137, Igorroten, Bontocleute, Bagobos, Heiden-Mindanao's 139, Lam-ponger, Goajiro 140, Kutchin, Shastika 141, Neukaledonier, Papua von Kaimani 142, Turkmenen 142, 150, Aenezen 144, Fejir 145, Huronen 146, Grönlander 147, Tscherkessen, Samoa 148, West-Victoria 149, Dajaken-West-Borneo 151.

Pliantasie, Nachempfindung durch, I: 95.

Polygamie, Einfluss der, auf Erziehung, II: 214.

Pocnitenzen, der Hidatsa, II: 350.

Psycliologio, dor Gefühle vernachliissigt, I: xxnr seq., xxyii.

llache, aus Grausamkcit, I: 99 seq.; — kann objectlos sein, 100; nn-ersattliche — erkliirt, 106, 108; Richtung der —aut den Schul-

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digcn, ll lseq.; —, utilistisch, orklilrt, 113 seq.; —, pliysiolo-gisch erkliirt, 117 seq.; —, evolutionistisch erklart, 128 seq.; — nicht verurteiit bei Wilden, 404 seq.; — durch die Toten ge-fordert bei Dakota 291, Cheyennes, Sioux, Pawnees, Canada, Omawhaw, Caraiben, Gruyana-Indianer 292, Tupi, Bergjuden, Ckaratschai, Kaukasus-Völker 293, Solor-Inseln, Nias, Papua der Geelvinksbai 294, Englisch Neu-Gruinea, Fidsehier, Neu-Seeliln-der 295, Australiër am Moore-River 290; —Erkliirung und Be-deutung der ungerichteten —, 328, 32 3 seq.; ungerichtete — bei Omawhaw, Loucheux, NavajoeH 318, Grosse Eskimo, Ans-tralier, Tupi, Dacotah 319, Tchatrali, Papua, Motua, Nordküste Neu-Gulnea's 320, Neu-Seeland, Kuki 321, Daghestan 322; ungerichtete — von Verbrechern 331.

Riioliepefiilil, nicht evolutionistisch zu erkliircn, 1: 135.

Ruchckampf, der Australiër, II: 3-11; der Botocuden 12, Mandan, Apachen, Kenayer, Tlinket 13, Aïno, Kinipetu-Eskirao 14, En-gano 15, See-Dajaken, Neu-Kaledonier, Puynipet 16; Erkliirung des —, 17-19, 44, 47, 65.

Rucheohjclit, uneigentliche Bestimmung des, I: 350 seq.; bei Negritos, Khyoungtha, Dacotah, Fisch-Indianer 350, Dieyrie, Wellington-Stamm, Namnyeri 357; Erkliirung der Erscheinung, 358 seq.

Itachsuclit, der Wildon, I: 299 seq., auf Neu-Gninea 301; Erkliirung der —, 310; — ungenttgend erforscht, 3; das Eelilen der — erkliirt, 107 seq.; versteckte —, 109; nicht zu verwirren mit Verlangen nach Bestrafung, 109; scheinbares Fehlen dor —, 109; — in Urgesellsehaft nötig, 129.

Rachsllchtige, Wilden, 1: 303 seq.

Rassenkaraktere, erkliirbar, I: xxxix.

Recht, Grundlagen des, nicht erkliirt bis heute, 1: 2.

Reohtsphilosophie, unnötig, I; 303, xxxxu.

Rechtswissensckaft, Wesen der, I: xxxin; sociologische Grundlage dor —, xxxxni; vergleichendo —, xxxxm.

Reglernng', der australischen Stamme, II: 20-42; — der Botocuden, 48 seq., Mandan 50, Apachen 52, Kenayer 53, Tlinket 54 seq., Kinipetu 57, Aïno 58, Enganesen 59, See-Dajaken 01, Neu-Kaledonier 63, Suanen 04.

Religion, Wilden nicht ohne, I : 278.

Relchtnin, Entwicklung des, I: 427 seq.; Einfiuss auf Entstehung der Composition, 427 seq.

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Riclitiingr, der Eache auf Boteiligte, I; 361 seq.

Scliadenfrendo, ist passive Grausamkeit, I: 3(i; — schwer zu er klaren, 39; hierzu geeignete Karaktero, 41,

^chamliiiftig'kcit, erblich, I: 136 seq., oder nieht, 137.

Scliuldig-e, in vcrsehiedener Weise bestimiut, I; 361 seq.

Seelc, der Eltern in das Kind übergegangen, 11: 231.

Sclbstqulilcrei, I; 32.

Biug-kaiiipl', kritischer, bei: Grönlander, II: 67, Tasmanier 75, alte Araber 76.

Sklavcn, zum Ersatze Ermordeter, in Nacaragua, bei Khyoungtlia, 1: 415; Benennftng nacli —, II: 228 ; Zilelitignng der —,

306 seq.; keine grausame Züehtignng der — bei den Wilden

307 ; Zttchtigung der — bei GrönJiinder, Aleuten 307, Oregon, Tlinket 308, Abt, Apachen, Guayeuru 309, Araueanier, Kasak-Khirgisen, Tseherkessen, Osseten, Mishmee, Barito-Dajaken 310, Biadju-Dajaken, Topantunuasu, Watubela, Ambon 311, gerang, Aru, Wetar, Galela, ïobeioresen, Arfakker, Neu-Seeliinder 313, Solomon-Insulaner 313.

SklavcnbcstrafoMg-, ist diseipiinar, II: 313 seq.

Sohn, für die Familie notwendig, II: 229, bei Niassern 230, Fejir-Beduinen 231 ; Verehrung vor dem —, 219 seq.

Staiain, Entwicklung des, 1: 369 ; — der Siid-Australier, II: 189.

Staiumcsraclie, I: 382, bei Creek 383, Cheyenne 384, Kutchin 385, Turkmenen, Italmenen 386, Solomon-Insulaner, Nutoresen, I)o-rejer 387, Mortlock, Bontocleute, Mishmee 389 ; Folgen der —, 390.

Strafen, (uneigentliehe), in der Gemeinscliaft 11: 153, bei Aht-Indiancrn, Ilüpa, Wyandot, Huronen 155; Halish, Ojibvvay 156, Hidatsa, Kenayer, Guiana 157, Karaiben, Goajiro 158, Grönlander, Frobisher-Bai-Innuit, Turkmeneu, Tuschinen, Tschetschenen, In-gusohen 159, Tseherkessen, Osseten 160, Mirediton, Aeneze Beduinen, Deflr-Beduinen, alte Araber 161, Lamponger, Sunda-Strasse, Pasemah 162, Malaien, Batak, Engano, Mentawei, Leti, Makassaren und Buginesen, Torres-Strasse 163, Samoa, Maori 164, Australiër 165; — erklilrt, 165 seq.; Vorbereitung der echten —, 177 seq.; militiirische —, 321, bei Apalachiten 321, Potawatomi, Irokesen, Central-Amerika, Nicaragua, Caraiben, Ckaratschai 322, Tuschinen, Albanesen, Aenezen 323, Barito-Dajaken, Timorlilut, Aru, Samoa 324; — göttlich-irdische — 349,

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Verteilung 360 seq., Erklilrung 361, Einfluss 362, 304; bei Karok 350, Dacotah, Alëuton, ïlinkot, Ojibway 351, Omawhaw, Fisch-Indianer, Californier, Obercalifornier, Kenayor, Insel-Carai-ben, Baurès 353, Fuegier, Probisher-Innuit, Tchiglit-Inniiit, Itill-menen 353, Samoa, Tonga, Tracy-Insol, Aneityum, Florida 354, Solomon, Fidschi, Neu-Kaledonier, Audamanen 355, Mortlock, Mentawei, Engano, Nias, Orang-Bukit, West-Küste-Dajaken 350, Land-Dajakon, Aru, Timorlaot 357, Flores, Sawn, Igorroten, Nuforesen 358, Narrinyeri, Port-Lincoln, Moore-River, Tasmanier, Queenslander, Bogau, Karenen 350, Chewsxiren, Osseten 360; — göttlicho — im Jenseits 305 se(|.; — Conti nnitiits-Theorie nicht riclitig 367; —, göttliclie im Jenseits bei, Eskimo, 307, Caraiben 308, Loueheux-Indianer, Millbank-Sound 368, Okanagans, Salish, Chinook, Nez-i'ercés, Flatheads, Haidah, Eussischer Fluss, Clear Lake, Euroe, Nevada, Alleqnas 309, Yumas, Apachen, Pueblo, Navajoes, Xeu-England 370, Hudsons-Bai, Chickasaw, Creek, Hidatsa, Minnotaries, Mandan 371, Potawatomi, Ojibway, Omawhaw 372, Natchez, Karok, Apalachiton, Fisch-Indianer 373, Aht-Indianer, Dacotah, Comanchen, Tlinkct 374, Canada-Indianer, Ara wak, Macusi, Caraiben, Guayenru 37 5, Grönliinder 370, Kinipetu-Eskimo, Frobisher-Inmiit, Andamanesen, N iederland-In-scl, Tahitier, Neucaledonier, Samoa, Torresstrasse 377, Aneyteum, Fidschier 378, Olo-Ngadju, Barito-Dajaken 370, Land-Dajaken, Sibujan-Dajaken, Battak, Mantras 380, Jakuns, Orang-Benuwa, Nias, Baduwi 381, Bali, Sawu, Philippinen, Italonen, Kianganen 382, Bagobos, Narrinyeri, West-Australiër 383 ; — Einfluss der göttlichen — im Jenseits auf Strafentwicklung 386 seq., 3!I0 seq.; bei Tlinket 387, Comanchen 388, Cammarray, Torres-Strasse, Andaman 880, Grönliinder 390.

SULnfest, der Creek, II: 350.

Sjnipatlileniangcl, erkliirt durch Spencer, 1: 58.

Talio, innerhalb der reinen Blutrache bei Tlinket I: 401, Oregon-Indianer, Guiana-Indiancr, Wetar, See-Dajaken, Atjèher 402, Solomon, Itiilmenen, Osseten, Victoria-Australicr 403; — nicht symbolisch und genau bei Wilden, 404.

Teknonoinic, bei Tlinket II; 223, Kutchin, Central-Australiër, Andaman, Markesas, Mangarewa, syrische Beduinen, Fidschier, Java-ner, 224, Malaien von Padang, Battak, Engano, See-Dajaken,

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Dajak-Biadju, Niasser, Minaliassa-Alfuren 225, Passumah, Ceram-Alfuren, Sundanesen 226, Arn, Bali, Makassaren und Buginesen 227; — Erklarung der —, 227 seq.; — iihnlicli der Couvade, 235, 247 ; Tylor und Wilken über —, 237 ; — als Zeichen des Eigentums am Kinde, 240.

Tlki, keine Sclmtzgötter, I: 257 seq.

Toten, specielle BeMedigung der, bei (Composition, I: 449, 452, bei: Osseten, Suanen, Negrito's 450, Zambalen, Dajaken, Biadju-Dajaken, Piseh-Indianer 451; moralischcr Einfluss der —, 287 seq., 296; bei: Osseten, Creek, Narrinyeri, Lepers-I.nsel, Menang-kabau-Malaien, Mortloek, Turkmenen 287, Dacotah, Xishiuam, Samoaner 288, Tahiti, Karo-Battak, Polynesier 289, Savunesen 290, Osseten, Inguscben, Kaukasus-Volker 291; Furcht vor —, natürlicli 280, allgemeiner als Liebe für die — 282 seq., und früber 283; Liebe für die —, Entstehung der, 284.

Toteuinrelit, Entwicklung der, I: 252 seq., Golberg's Theorie hierüber, 254; primal' in Polynesien und Micronesien 255 seq., in Mela-nesien 270 seq.; — und Ahnenkult universell bei Wilden, 277; — conservativ, 296.

Totenkuit, moralischcr und socialer Einfluss, I: 278 seq.

Tröstung-, bei Begrilbniss, I; 418 seq.

Übernalnne, fremder Sprachen, durch Vülker, I: 267, 268, 269.

IJbertragrnngr, vou Hitten nicht leicht anzunehmen, I: xxxvit seq.

Urraclie ira Totenopfer, I ; 334 seq., bei Negritos, Igorroten, Bukitnon, Dumagas 335, Manobos, Zambalen, Cammarray 336, Neu-Süd-Walos, West-Australiër, King-Greorge-Sound, Wellington-Stamm 337, Tasmanier, Papua der Maclay-Küste, Nicobaren 338, Kau-kasus-Völkor 339; Erklarung der —, 343 seq., 355; — im Behufe der Toten, 344 seq., 347 seq., 355 ; bezweckt nur Gre-nugthuung, 359.

Viisu-Wesen, bei Fidschiern, II: 242, Samoa, Pelau 243, Mandan, In-gusohen 245; Erklarung des —, 246 seq.

Vatcrlicbe, Grimde der, II: 212.

Verbreclicii, im Jenaeits bestraft, II: 384.

Vers'ólinung', der Bagobos, Scliahsewenzcn, 1: 421, Ckaratschai, Dacotah 422.

Vcrsölinnng'sfeste, I: 453 seq.; — einfacher 453 seq., bei: West-Australier, Darling-liiver, ïasmanier 453; Nias, Ckaratschai,

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Chowsuren, Osseten, THnket, Sevang, See-Dajaken 454; — zur mystischen Verbrüclerung 455 seq., bei Central-Eskimo, Shastika, Biadju-Dajaken, Timorlaut 455, Negrito's, Aenezen, Osseten 456 ;

— zur Aussölinung der Grötter, 458 seq., bei Battak, Palem-banger, Pasemalier 458, Benkulesen, Lamponger 459 seq., Kare-nen 461.

Vertcidignngsinstinkt, Entsteliung des, I; 130, ans Selektion 131.

Völkergedanke, I: xxxvn seq.

Voraussctznng-cn, der Ethnologie, I: xxxvn seq.

Vornrteile, Einfluss der, auf psychologische Analyse, 1: 96.

Wasy, der Beduinen, II: 144 seq.

W elirverfassnng, Bedeutung der, II: 31G; — und Disciplin bei Boto-kuden, Coroados, Tupi 317, Warrau, Karok, Itiilmenen, Biadju-Dajaken, Tasmanier, Karenen, 318, Shastika, Dakotah, Apachen 319, Indianer des Westens, Macusi, Guyacuru, Mentawei, Turkmenen 320.

Weisse, Blutrache an, als einer Grruppe bei Indianer, Papua, Dajaken, Sioux, 1: 398 ; Erklarung hiervon, 399 seq.

Wilde, einem Kin de gleich, I; 313.

Wilden, Definition von, I: xlii; — rachsüchtig oder nicht, 299 seq.;

— nicht rachsüchtig 306 seq,, Neu-Süd-Wales 306, Queensland, Narrinyeri, Süd-Australiër, Central-Australiër, Darling-Eiver, Tasmanier, Aru, Watubela 307, Ternate, Mentawei, Kubu, Kingsmill, Neu-Brittannier, Andaman, Itiilmenen 308, Arawak, Kutchin, Apalachiten, Hos 309; —, grausam, 55 seq., 71, 75.

Zahlnng, söhnt vollstiindig die Hupa, Karok, Neu-Britannier, 1: 432.

ZHrtlichkeit, der Tehuëlchen, II: 213, Barrow-Inyu, 214.

Zauberei, Stralen auf, bei alten Indiern, II: 328, Babar-Archipel, Timor, Tamembar 329, Nuforesen, englisch Ncu-Guinea, Topan-tunuasu, (xalela, Dajak-Biadju, Süd-Australier 330, Moreton-Bai, Fidschier, Neu-Kaledonier, Aht 331, Wyandot, Huronen, Ojibway, Fisch-Indianer 332, Tlinket, Araucanier, Tehuëlchen 333, Cuna-Indianer, Grimlandor 334.

Zorn, Physiologic des, I; 118 seq.; psychophysiologisch erkliirt, 125 seq.

Zucht, militiirische, II: 315.

Zwelkampf, als Grdal, II: 76 seq.; — auf dem (xrabe, erkliirt, 1:351 seq.

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