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BIBLIOTHEEK UNIVERSITEIT UTRECHT
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DR JOHANN CSOKOR
K. UNn K. PKOFBSSOE AN DEII THIEBlBZIUCUEN HOCHSCHULE UNI) A. (gt;. PUOFESSUtt AN DER UNIVERSITÄT IN WIEN.
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Vorwort.
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xJamp;s vorliegende Lehrbuch sollte ursprünglich nur eine Neuauflage der in dieser Richtung bestandenen, aber schon vergriffenen Werke sein. In der Natur des Gegenstandes ist es gelegen, soweit derselbe den formellen Theil betrifft, dass Neuerungen auf diesem Gebiete fast fehlen. Die Gesetze und die anderen formellen Bestimmungen sind nahezu dieselben geblieben, der juridische Theil der gerichtlichen Thierheilkunde hat keine wesentliche Aenderung erfahren. Anders verhält es sich mit dem sachlichen Theil; durch den gesteigerten Handelsverkehr mit der lebenden Waarequot;, dann auf Grund des enormen Aufschwunges, welchen die gesammte Veterinärmedicin in den letzten Jahren auf wissenschaftlichem Gebiete genommen hat, ergab sich die Notwendigkeit, der gerichtlichen Thierheilkunde in dieser Richtung ihre Selbständigkeitquot; zu wahren. Streng genommen steht doch die forensische Veterinärkunde insoferne über der gesammten Thiermedicin, als sie die praktischen Ergebnisse und die wissenschaftlichen Thatsachen dieser Doctrin mit den Buchstaben des Gesetzes derart in Einklang zu bringen hat, dass dem Richter eine Handhabe bei der Fällung seines Urtheiles geboten wird. Um das Verschleppen der gerichtlichen Thierheilkunde in den Bereich anderer Disci-plinen, wie dies in der Neuzeit leider angebahnt wurde, zu verhindern, habe ich mir die schwere Aufgabe gestellt, diese Wissenschaft nochmals in ihrer Selbstständigkeit klarzulegen und versucht, die Bedeutung derselben als einheitlichen Unter-richtsgegenstand hervorzuheben. Das Verquicken der gerichtlichen Thierheilkunde mit der Fleischbeschau und mit der Veterinärpolizei halte ich für ein vergängliches Machwerk, welches mit der Zeit in sich selbst zusammenbrechen wird.
Neben dein angedeuteten Hauptzwecke leitete mich bei der Abfassung des Werkes noch der Gedanke, dem in die Praxis
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IV
eintretenden Thierarzte ein Hilfsmittel in die Hand zu geben, ihm die Wege zu ebnen oder wenigstens die Richtung anzudeuten, nach welcher er gegebenen Falles zu wandeln hat. Aus dem Grunde habe ich dem sachlichen und dem formellen Theile des Buches die österreichischen und die im Deutschen Reiche darüber bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht nur beigegeben, sondern, soweit es thunlich, erörtert und in ilirer geschichtlichen Entwicklung klar gelegt; dann die einzelnen, in die Wagschale fallenden Capitel des Buches ausführlicher abgehandelt und ergänzt; endlich manche moderne Hilfsmittel zur Erforschung der Wahrheit hinzugefügt. Die verzögerte Herausgabe des Buches findet nach dein Gesagten ihre natürliche Erklärung.
Indem ich nun mein Buch der Oeffentlichkeit übergebe, füge ich noch hinzu, dass die Lehren, welche es enthält, nicht bloss auf meiner 18jährigen Erfahrung beruhen, sondern dass die Errungenschaften der Neuzeit sammt der einschlägigen Literatur, insoweit dieselben als Thatsacben den Gegenstand stützen, ihre volle Verwerthung gefunden haben.
Wien, am 2. December 1898.
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Dr. Johann Csokor
k. Professor an der ihieriii/l.liclion Koelisclmle. a. o. Professor au der tJniveraitW.
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Jfi.
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Inhaltsverzeichnis.
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Einleitung............................ i
Der juridische Theil. Die allgemeine gerichtliche
Thierheilkunde............ s
I.nbsp; Geschichtliche Entwicklung der Rechtsnormen und Rechtsprincipien
mit Bezug auf den Thierhandel..................nbsp; nbsp; nbsp;'.)
II. Von den allgemeinen Rechtsbegriffen...............nbsp; nbsp; 18
III.nbsp; Allgemeine gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf den Thierhandel .nbsp; nbsp;S3
JV. Ueber Gewährleisten, Gewährsmängel und Gewährzeit........nbsp; nbsp;33
V.nbsp; Klagen um die (iewährleistung, Wandlungs- und Minderungsklage . .nbsp; nbsp;50
VI. Von dem gerichtlichen Verfahren in Processsachen.........nbsp; nbsp;54
VII. Die strafrechtlichen Begriffe und Bestimmungen..........nbsp; nbsp;7S
Sachlicher Theil. Die specielle gerichtliche Thierheilkunde . si
Erster Abschnitt. Von den gerichtsthierärztlichen Untersuchungen
und Verrichtungen............at
I. Die Untersuchung........................82
1.nbsp; Die Untersuchung der einzelnen lebenden Thiere.........87
2.nbsp; Die Untersuchung ganzer Heerden...............iU
3.nbsp; Die Untersuchung der Cadaver.................93
4.nbsp; Die mikroskopische Untersuchung ...............10(1
5.nbsp; Die chemische Untersuchung..................121
(i. Das Experiment.......................130
7. Die hygienische Untersuchung.................144
a)nbsp; nbsp;die hygienische Untersuchung der Aufenthaltsorte unserer Haus-thiere...........................140
b)nbsp; die hygienische Untersuchung der Weiden und Wieseh.....151
c)nbsp; die Untersuchung der Futterstoffe..............108
d)nbsp; die hygienische Untersuchung des Wassers..........177
11. Die gerichtsthierärztlichen Verrichtungen.............185
1. Das legale amtliche Protokoll.................185
i. Das Sectionsprotokoll.....................191
3.nbsp; Das Gutachten (Arbitrium, Parerej...............195
4.nbsp; Der thiorärztliche Bciund. Pundschein (Visum reportum).....201
5.nbsp; Das thierärztliche Zeugniss (Attest, Testimoniuiii)........iOi
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VI
Seite
Zweiter Abschnitt. Von den Mängeln und Fehlern der Hausthlere . . 203
I.nbsp; nbsp;Die gesetzlichen Hauptmängel iles Pferdes und der Lastthlere .... 204
1.nbsp; Der Rotz ..........................205
2.nbsp; Der Wurm..........................233
3.nbsp; Die verdäclitige Drüse.....................242
4.nbsp; Der Dampf..........................246
5.nbsp; Der Dummkoller.......................219
(i. Die Stätigkeit (Mania periodica)................301
-. Die Mondblindheit......................310
8.nbsp; Der schwarze Star......................327
9.nbsp; Die Gewährsmangel des Pferdes und der Lastthiere in anderen
Lilnderu...........................337
Das Koppen.........................33S
Die Käude der Pferde.....................344
Die Fallsucht der Pferde (Epilepsia)..............366
Das intermittirende Hinken der Pferde (periodisches Hinken) . . . 314
Bruch (Hernia, intermittirender Bruchi.............381
Alte Leiden der Brust und des Unterleibes...........387
II.nbsp; Die gesetzlichen Hauptmängel des Rindes.............387
1.nbsp; Drüsenkrankheit, sogenannte Stiersucht und die Lungcnsucht des Rindes............................388
2.nbsp; Die Gewährsmängel des Rindes in anderen Ländern.......412
Die Lungenseuche des Rindes.................413
Die Fallsucht des Rindes (Epilepsia)..............426
Der Tragsack- und Scheidevorfall des Rindes (Prolapsus uteri et
vaginae).........................427
Das Zurückbleiben der Nachgeburt (Non-delivrance) beim Rinde . 432
Die Räude des Rindes.....................43(i
Die Rinderpest........................438
III.nbsp; nbsp;Die gesetzlichen Gewährsmängel des Schafes............460
1.nbsp; Die Pocken der Schafe....................46(1
2.nbsp; Die Räude (Schabe) der Schafe................483
3.nbsp; Die Lungenwürmer der Schafe.................489
4.nbsp; Die Egelwürmer der Schafe..................309
5.nbsp; Die Gewährsmängel des Schafes in anderen Ländern.......546
Die Magenwürmerseuchc....................o4(i
Die bösartige Klauenseuche der Schafe.............551
Die Pest der Schafe (Typhus contagiosus)............560
IV.nbsp; Gesetzliche Hauptmängel des Schweines..............563
Die Finnen der Schweine ....................563
V. Der Nachtschaden oder die Nachtkrankheiten...........581
Dritter Abschnitt. Betrügerische Handlungen mit den Hausthieren
als lebende Waare............585
1. Das Verdecken und Vortäuschen von Fehlern, (iebrechen und Mängeln
an der lebenden Waare....................589
1.nbsp; Simulation und Dissimulation von Gewährsmängeln.......590
2.nbsp; Simulation und Dissimulation anderer (lebrechen ........596
3.nbsp; Simulation und Dissimulation hinsichtlich der Nutzanwendung . . 597
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Seite II. Handelsvoitheile und Mittel, um scheinbare Vorzüge an dem Veikaufs-
objeete zu erkünsteln.....................J)98
1.nbsp; Die Scheinveredlungen.....................599
2.nbsp; Fälschungen des Alters....................602
3.nbsp; Fälschungen des Nationales..................605
Vierter Abschnitt. Beschädigungen der Hausthiere.....607
1. Von der Gesundheitsbeschädigung und dem gewaltsamen Tode durch
Verletzungen im engeren Sinne.................611
i. Bestimmung der verletzenden Objecte..............611
2. Forensische Beurthcilung der Verletzungen im Allgemeinen .... (Vit II. Von der (jesundheüssclmdigmig durch thierärztliche Kunstfehler . . . 641
1.nbsp; Beschädigungen durcli diis Bändigen der Thiere.........6i2
2.nbsp; Beschädigungen durch das Eingeben von Arzneien........64ö
3.nbsp; Beschädigungen durch chirurgische Operationen.........649
IU. Gesundheitsbeschädigungen auf diätetischem und hygienischem Wege.
Thierquälerei und verbrecherische Handlungen mit Thieren .... 650
1.nbsp; Verletzungen auf diätetischem Wege im engeren Sinne......651
2.nbsp; Ungebührlicher Transport und andere fehlerhafte Behandlung . . . 653
3.nbsp; Thierquälerei.........................654
4.nbsp; Verbrecherische Handlungen mit Thieren............659
IV. Gesundheitsbeschädigung der Hausthiere durch Gifte und ihnen analog
wirkende Substanzen (Ansteckung, Infection)..........662
1.nbsp; Die Vergiftung (Intoxicatio)..................663
A.nbsp; Vergiftungen durch mineralische Gifte............681
B.nbsp; Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.............quot;704
C.nbsp; nbsp;Vergiftungen durch thierische Gifte.............728
2.nbsp; Infectionen..........................730
Beschädigungen durch Thierseuchen ..............731
Uebertretungen, Vergehen und Vorbrechen gegen die Vorschriften
der Fleischbeschau.....................740
Anhang.
Die Leichenerscheinungen.......................743
Register ..............................751
Nachtrag..............................763
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Einleitung..
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JJie Thierheilkumle als Wissenschaft findet im Dienste des Staates eine zweifache praktische Verwendung. Thieiihztliche Grundsätze und Erfahrungen können einerseits zur Bekämpfung der Thierseuchen in Anwendung kommen, indem sie die Grundlage der diesbezüglichen Gesetze und Vorschriften ausmachen und so zum Schutz der Haus-thiere, die bekanntlich auch einen Theil des Staatsvermögens bilden, beitragen. Jener Theil der wissenschaftlichen Thierheilkunde, der sich ausschlicsslich mit den Thierseuchen beschäftigt, bildet den Gegenstand der Veterinär-Polizei; seine Grundlagen sind das Thierseuchen-gesetz, das Rinderpestgesetz, die Verordnungen über Viehbeschau, die Verordnungen über Fleischbeschau und zum Theil das Strafgesetz. Der amtliche Verkehr geschieht im Wege der politischen Behörden.
Werden jedoch andererseits thierärztliche Grundsätze und Erfahrungen zum Zweck der Rechtspflege verwendet, sollen sie in gewissen Rechtsfällen das ürtheil des Richters ermöglichen in Folge der Aufklärung über zweifelhafte Rechtsfragen, so bilden sie den Inhalt und das Wesen jener Wissenschaft, welche mit dem Namen gerichtliche Thierheilkunde (Modicina forensis veterinaria)quot; bezeichnet wird. Die gesetzlichen Grundlagen der gerichtlichen Thierheilkunde umfassen: das bürgerliche Gesetzbuch in Oesterreich, das preussische Landrecht und die Spccialgesetze der deutschen Staaten in Deutschland und den Code Napoleon in Frankreich, lerners das Strafgesetzbuch; der amtliche Verkehr wird durch die entsprechenden Gerichtsbehörden geleitet.
Unter gerichtlicher Thierheilkunde versteht man demnach jene Wissenschaft, welche sich mit der Behandlung von Fragen beschäftigt, die, auf unsere Hausthiere bezugnehmend, sich in der civil- und strafrechtlichen Praxis ergeben und nur mittelst thierärztlicher Kenntnisse beantwortet werden können.
Cbokor. (iericUU. Tliicrheilkuudc.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;1
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Obwohl eine selbstständige Wissenschaft, ist die gerichtliche Veterinärkunde doch nur die angewandte Thierheilkunde, sie trennt sich nie von ihrem Mutterboden ab, sondern baut sich auf demselben aus und schreitet mit ihm allmälig fort. Als Ergebniss der gcsammten Thierheilkunde dienen der gerichtlichen Veterinärkunde in erster Linie alle jene Wissenschaften, welche auch die Grundpfeiler der Thierheilkunde ausmachen. Dazu gehören: die Kenntniss von dem Exterieur, von dem anatomischen Bau und der Physiologie unserer Hausthicre, die Kenntniss der pathologischen Zootomie, der internen und externen Krankheiten, wie sie klinisch gelehrt werden, feiners die Kenntniss aller jener Wissenschaften, die uns mit den Gegenständen bekannt machen, welche auf die Thieie Einfluss nehmen, so: die Gesundheitslehre, die Diätetik, die Arzneimittellehre und die Lehre von den Giften. Die eben geschilderten Behelfe schreiten mit der AVissenschaft fort, sie bilden den wandelbaren Theil der gerichtlichen Veterinärkunde. Andererseits aber, und dies sichert der gerichtlichen Thierheilkunde ihre Selbstständigkeit, sind auch Kenntnisse der in allen Culturstaaten bestehenden Bestimmungen erforderlich, welche als Gesetze, Normen und Formalitäten bei jedem Eechtsfall strenge eingehalten werden und den juridischen, nicht wandelbaren, sondern den feststehenden, bestimmenden Theil der gerichtlichen Veterinärkunde ausmachen.
Wie eine jede Wissenschaft hat auch die gerichtliche Thierheilkunde eine' praktische und eine rein wissenschaftliche Seite. Neben der praktischen Anwendung thierärztlicher Kenntnisse zur Klärung von Rechtsfragen, gehört es zur wissenschaftlichen Aufgabe der gerichtlichen Thierheilkunde, auch auf die Gesetzgebung einzuwirken um, entsprechend dem jeweiligen Culturzustande des Staates, theils alte Gesetze auszuscheiden, theils neue bilden zu helfen.
Die in das Eigenthum des Menschen übergegangenen Hausthiere sind im juridischen Sinne eine lebende Sache (Ees animata), sie bilden gerade so wie jede Waare den Gegenstand des Handels, des Eigcnthumes und des Besitzes, sind auch denselben Störungen, als: Entwerthung, Schaden, Besitz- und Eigenthumsstörung, unterworfen. Umsomehr aber werden sich die erwähnten Störungen geltend machen, als die Hausthiere lebende Wesen repräsentiren und in dieser Eigenschaft durch Krankheiten, und durch Seuchen nicht nur Ent-werthungen im Sinne einer Waare erfahren, sondern auch dem Menschen sowohl materiellen als auch direct physischen Schaden (Zoonosen) zufügen können. Mit Berücksichtigung des Umstandes, dass die nutzbaren Hausthiere als Waare und lebende Wesen zugleich, vielen Schäden unter-
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Einleitung.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 3
werfen sind, erklärt sieb wohl die Häufigkeit der Streitfälle, welchen gerade unsere Hausthiere als Object zu Grunde liegen und so das Wesen der vielen Tbierprocesse ausmachen.
Bei der grossen Zahl der sowohl in der Civil- als auch in der Strafjustizpflege vorkommenden Thierprocesse, handelt es sich immer um die Feststellung gewisser Thatsachen oder um die Klarlegung des Zusammenhanges mancher Thatsachen, um die Conslatirung und Aufklärung vieler Umstände, welche die richterliche Entscheidung beeinflussen, ja sogar in mancher Beziehung einzig und allein ermöglichen, so dass nur durch thierärztliche Vorkenntnisse eine Entscheidung getroffen werden kann. In diesen Fällen geschieht die Heranziehung der Thierärzte als sogenannte Sachverständige oder Experten im Sinne der österreichischen Strafprocessordnung vom Jahre 1873 sect;. 118, aus demselben Grunde, wie in Recbtsfällen überhaupt, zu deren Klarlegung besondere Kenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt werden und die dann das Wesen des Sachverständigen-Beweises ausmachen. Heutzutage werden bei gerichtsthierärztlicheu Untersuchungen nur diplomirte Thierärzte in der Eigenschaft als Sachverständige oder Experten herangezogen, ihre Aufgabe ist es, die gesammten thier-ärztlichen Kenntnisse in dem betreffenden Streitfall so zu verwenden, dass der Richter zur klaren Erkenntniss des Falles, mithin auch zur Fällung des richtigen Urtheils kommen kann. In früheren Zeiten, als sich noch ein Mangel an diplomirten Thierärzten bemerkbar machte, wurden zu gerichtsthierärztlichen Functionen auch andere, mit einigen thierärztlichen Kenntnissen ausgerüstete Personen, wie Kurschmiede, Vieh- und Fleischbeschauer, Beschaumeister, Metzger, Hirten, ja selbst Wasenmeister in Streitfragen herangezogen. Solche Personen waren oft nicht im Stande, den zu untersuchenden Gegenstand richtig zu beurtheilen, sie konnten nur zur Beirrung des Richters beitragen. Es versteht sich daher von selbst, dass heutzutage, wo sich der Mangel an diplomirten Thierärzten weniger fühlbar macht, nur diese als geeignete Experten oder Sachverständige in Veterinärangelegenheiten berufen sind. Wenn in zweifelhaften Rechtsfragen die obwaltenden Zweifel nicht behoben werden, oder wenn die Sachverständigen sich über den Gegenstand des Processes in ihrer Beurtheilung nicht einigen können, werden von Seite des Gerichtes höhere Instanzen als: Landesthierärzte, Lehrer oder Fachpro-fessoren der Thierheilkunde, ja selbst thierärztliche Lehranstalten in Anspruch genommen, üeber die Einleitung solcher Amtshandlungen, über die Heranziehung von Sachverständigen, über deren Bedeutung, Werth und Eigenschaften, sowie bezüglich ihrer Pflichten, sind sehr
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4nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Einleitung.
genaue Besthnmimgei) in der östen'eichischen Strai'processordnung vom 2o. Mai ISl'A entluillen, von welchen später die Rede sein soll.
Die allerhäafigste Gelegenheit zu gerichtstbierärztlichen Func-tiouen ergeben sich in dem Tliierliandel. In den Staaten Europas mit Ausnahme der Niederlande, Grosshritannien, Dänemark, Schweden, .Spanien, Italien, Ungarn und Bussland, bestellen gesetzliche Uestim-mungeu, welche unter dem Namen (iewährleistungen bei jedem Thier-handel im Sinne einer Bürgschaft oder Garantie für bestimmte Fehler und Mängel der Thiere als gesetzliche Haftung gelten, um den Käufer vor Betrug zu schützen. Den wesentlichen Inhalt der Klagen bezüglich dieser gesetzlichen (iewährleistungen bilden einerseits die Verheimlichung mancher Mängel oder krankhafter Zustände an dem verkauften Tbier von Seite des Verkäufers, andererseits das Vorschützen von nicht bestehenden Mängeln an der gekauften, lebenden Waarc von Seite des Käufers. In jenen Ländern wo die gesetzlichen Gewährleistungen nicht bestehen, werden eventuelle Uebervortheilungen im Tliierliandel einfach als Betrag geahndet. Nicht minder häutig sind es die Beschädigungen aller Art, welche unseren Hausthieren, sei es absichtlich oder unabsichtlich beigebracht werden, deren Werth als lebende AVaarc entweder vermindern oder vollkommen aufheben und in Folge dessen eine richterliche Entscheidung erheischen. In seltenen Fällen sind es wieder Handlungen an den Thieren, sei es in der Eigenschaft als Waarc oder als lebende Wesen, welche, je nach ihrem Umfang als Verbrechen, Vergehen oder Uebertretung geahndet, die Gelegenheit zu gerichtsthierärztlichen Untersuchungen geben. Sache des vom Gerichte bestellten Thierarztes wird es sein, in den vorerwähnten Fällen das Vorhandensein der gesetzlichen Gewährsmängel zu constatiren, die etwa vorhandenen Verletzungen in ihrer Art, nach dem Grade und nach der eingewirkten Schädlichkeit zu beurtheilen, den gesunden Znstand oder die krankhafte Veränderung, mitunter selbst die Todesursache des Streitobjectes zu ermitteln, die von Seite des Käufers an dem gekauften Objecte vorgetäuschton Mängel zu entkräften und schliesslich verbrecherische Handlungen mit den Thieren in fachmännischer AVeise dem Richter klarzulegen.
Gegenstand gerichfsthierärztlicher Untersuchungen bilden im Allgemeinen entweder die Hausthiere, ihre Producte, oder aber Sachen, welche Einfiuss auf die Thiere nehmen. Die Thiere kommen entweder lebend zur Untersuchung oder als Cadaver.
Die Untersuchung der lebenden Tliiero bezweckt die Sicherstellung verschiedener Zustände des Ohjectes; so die Feststellung der Identität, die Feststellung des Alters, die Werthbestimmung und Brauchbarkeit,
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Einleitunff,
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die Aufdeekung eines Betruges, die Feststellung- einer Thierquülerei, das Vorhandensein oder Fehlen der gesetzlichen Gewiihrsmäugel, das Constatiren von körperlichen Verletzungen, das Vorhandensein oder Fehlen interner oder externer Krankheiten, das Sicherstellen einer Ansteckung und schliesslich den Misshrauch der Thiere zu strafbaren Handlungen, in jedem einzelnen Falle bleibt die blosse Constatirung des Bestehens oder Fehlens der erwähnten Zustände der Hauptzweck der Untersuchung, welcher selbstverständlich nach den allgemeinen thierärztlichen Erfahrungen und Grandsätzen mit den allgemeinen Hilfsmitteln auch erreicht wird. Der Kegel nach verfolgt aber die gerichtsthierärztliche Untersuchung noch weitere und specielle Zwecke; sie beruhen in dem Zusammenhang der erwähnten Zustände am lebenden Ohjecte mit bestimmten, vom Gesetze aufgestellten Normen, kurz in der Beziehung der aufgefundenen Thatsachen zu demBuchstabcn des Gesetzes. Dadurch erst wird dergewöhn-lichen, thierärztlichen Untersuchung ein gerichtlicher Charakter aufgeprägt.
Die Untersuchung eines Cadavers oder eines absichtlich getödteten Thieres geschieht zur Constatirung der Todesursache und zu dem Nachweise, oh der betbeiligten Partei, sei es wissentlich oder unabsichtlich, an der bestehenden Krankheit oder an der Todesursache des Thieres ein Verschulden beizumessen sei. Wenn auch in der österreichischen Strafprocessordnimg bezüglich der Section der Thiercadaver oder der getödteten Thiere keine Normen bestehen, so ergibt sich die gerichts-thienirztliche Obduction oft als eine Nothwendigkeit, die von Seite des Richters zur Klärung des Sachverhaltes gefordert wird. Bei jeder gerichtlichen Section werden im Allgemeinen dieselben Grundsätze zu beobachten sein, wie sie bei der gewöhnlichen, pathologisch-anatomischen Section zur Anwendung kommen. Mit Rücksicht aber auf gewisse Specialzwecke, über welche die Section in einem gegebenen Rechtsstreit Aufschluss zu geben hat und mit Rücksicht auf die vom Gerichte gestellten Fragen, muss der Gericbtsthierarzt oft andere Wege einschlagen und manchen unscheinbaren Kleinigkeiten nachgehen, welche für den pathologischen Anatomen nur eine untergeordnete Bedeutung haben. Schon die Constatirung der Identität des Thieres, die äussere Besichtigung des Cadavers und die Aufnahme der Leichenerscheinungen erfordern bei einer gerichtlichen Section mehr Genauigkeit und Umständlichkeit, als dieses bei einer pathologisch-anatomischen Section nothwendig erscheint.
Auch die von den nutzbaren Hausthieren stammenden Producte, die eigentliche todte Waare des Handels kann in vielen Fällen der Gegenstand gerichtsthierärztlicher Untersuchung werden, umsomehr, wenn durch die Waare entweder das Leben eines Menschen gefährdet
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6nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Einleitung.
wurde, oder wenn sie die Veranlassung zur Ausbreitung einer Thier-seuche gegeben bat. Zu den tbieriscben Producten im Sinne einer Waare gebort Alles, was unter dem Namen Fleiscbwaare inbegriffen wird, feiner das Fett, die Haut, die Haare, die Klauen und Hörner der scblacbtbaren Thiere, ja selbst die Knochen und das Blut. Von Sachen, die auf Hanstbiere sobüdlicb einwirken können und welche dann den Gegenstand der Strafsache ausmachen, sind zu erwähnen: Alle schädlichen Einflüsse sowohl ökonomischer als auch dietätischer Natur-, Schädlichkeiten veranlagst durch Robbeit, Gewinnsucht oder selbst durch Nachlässigkeit. Die Constatirung von Vergiftungen kann nur insoferne das Object der gericbtstbierärztlicben Function werden, als die Einwirkung der Gifte auf den Thierkörper in Betracht zu kommen bat, den eigentlichen Nachweis des Giftes bat in den con-creten Fällen immer der Gerichtschemiker zu erbringen (österr. Straf-Processordnung sect;. 131), Auch die Constatirung der schädlichen Einwirkung durch Ansteckungsstoffe, organisirt oder nicbt organisirt, auf Tbiere, sowie die Verletzungen der Hanstbiere sind hieher zu bezieben.
Der Wirkungskreis und die Geschäfte des Gericbtstbierarztes ergeben sich aus dem bisher Gesagten zur Genüge. Vor Allem hat der Tbierarzt in Folge Aufforderung einer Gerichtsbehörde zum Zwecke eines Sachverständigen-Beweises dieser Aufforderung Folge zu leisten, oder im Verbinderungsfalle noch rechtzeitig die motivirteEntschuldigung einzusenden. Bei einer Nichtbeachtung oder Verweigerung der gerichtlichen Aufforderung ist der Untersuchungslichter ermächtigt, über den betreffenden Thierarzt eine Geldstrafe von 5100 fl. zu verhängen (österr. Straf-Frocessordnung sect;. 119). Sowohl beim gerichtlichen Augenschein, als auch bei der Hauptverhandlung muss der Gerichtsthierarzt zugegen sein, er bat den Gegenstand des Streitfalles zu untersuchen, zu beurtbeilen und die vom Gerichte gestellten Fragen nach thier-ärztlicber Kenntniss genau und gewissenhaft zu beantworten. Als ein gänzliches Verkennen seines Wirkungskreises und als eine Ueber-bebung wäre es zu betrachten, wenn der Gerichtsthierarzt das ürtbeil des Richters, sei es durch Abirren von der gestellten Frage, sei es auf directem Wege, beeinflussen wollte. Zu den wichtigsten Geschäften des Gericbtstbierarztes gehören noch: die Abfassung des sachlichen Theiles des Untersuchungs-Protokolles, die Berichterstattung in Folge der Aufforderung von Gerichtsbehörden, sowie das thierärztliehe Gutachten nebst Begründung des bei der Untersuchung Wahrgenommenen. Zu nichtlegalen, also von Privaten ergangenen Aufforderungen zum Zweck der Untersuchung eines Streitobjectes kann der Tbierarzt nicht ge-
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Einleitung.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 7
zwungen werden; die üebernalime dieser Gescliüfte hängt lediglich von seinem Gutdünken ah. Die Geschäfte einer Privatuntersuchung hestehen in der Aufnahme eines Befundes an einem Thier oder Thier-cadaver zu einer bestimmten Zeit und in der Ausstellung eines Zeusr-nisses über das Wahrgenommene, wobei es hauptsächlich auf den Zeitpunkt der. Untersuchung ankommt. Solche Documente sind wohl glaubwürdig, jedoch nicht beweisend, wenn sie in den Kreis eines Processes einbezogen werden.
Was schliesslich die Eintheilung der gerichtlichen Thierheil-knnde als Unterrichts-Gegenstand anbelangt, so wird herkömmlicher Weise eine Sonderung des Materiales in einen allgemeinen und in einen speciellen Theil vorgenommen. Der allgemeine Theil beschäftigt sich mit dem Inhalt der Gesetzbücher, welche als bürgerliches Gesetzbuch, als Strafgesetz und als Processorduungen die nicht wandelbare, juridische Grundlage der gerichtlichen Thierheilkunde bilden insoferne, als sie von Seite dos Gerichtsthierarztes gekannt sein müssen. Der Bezeichnung: juridischer Theil der gerichtlichen Thierheilkunde, wäre damit Genüge geleistet. Der specielle oder der eigentlich thier-ärztliche, sachliche Theil ist wandelbar, er schreitot mit der Wissenschaft fort und umfasst neben den Untersuchungs-Methoden und ge-nchtsthierärztlichen Verrichtungen noch die Darstellung und Beur-theilung aller jener Schäden, welche unsere Hausthiere als lebende Wesen und als Waare treffen können, vom rein wissenschaftlichen, thier-ärztlichen Standpunkte aus betrachtet.
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Dor juridisclie Tlieil.
Die allgemeine gerichtliche Thierheilkunde.
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JJie bei jedem Tliierprocesse erforderlichen juridischen Vorkenntnisse, insoweit sie der Thierarzt kennen muss, bilden den Gegenstand lt;ler allgemeinen gerichtlichen Thierheilkunde. Es bezieliensicb diese Vorkenntnisse auf Gesetze, Normen und Formalitäten, wie sie in jedem geordneten Staate bei Streitsachen in Anwendung kommen und geübt werden. Für den Gerichtsthierarzt sind unbedingt notliwendig und wissenswertli zunächst die Keüntniss der geschichtliehen Entwickclung jener Rechtsnormen, welche sich auf den Thierhandel beziehen. Erforderlich sind ferner: die allgemeinen Bechtsprincipien, die ßechtsbegriffe, die entsprechenden Paragraphe jener Gesetzbücher, welche über Vertrüge, insbesondere mit Bezug auf den Thierhandel bestehen, der formelle Theil, wie er bei jedem Process von Seite des Eiehtcrs eingehalten werden muss, schliesslich einzelne Paragraphe des Strafgesetzbuches, insoweit sie sich mit dem Gerichtsthierarzt und Beamten als Person und mit dem Gegenstand des Strafproccsses beschäftigen. Im Nachstehenden sollen diese Erfordernisse die einzelnen Abschnitte der allgemeinen gerichtlichen Thierheilkunde oder des formellen (juridischen) Theiles der gerichtlichen Veterinärkunde bilden.
Die Grundlagen, auf welchen der formelle Theil der gerichtlichen Thierheilkunde basirt, sind in den Gesetzbüchern enthalten. Von diesen sollen als die wichtigsten erwähnt werden; in Ocsterroich: das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie vom Jahre 1811; das Strafgesetz über Verbrechen, Vergehen und Uehertretungen für das Eaiserthum Oesterreich vom Jahre 18.V2; die Strafprocessordnung vom Jahre 1873 und die allgemeine Gerichtsordnung vom Jahre 1781. In
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Geschichtliche Entvrickelung der Rechtsnormen etc;nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;9
Deutschland: das pveussische Landrecht und die Specialgesetze, betreffend den Thierhandel in den einzelnen deutschen Staaten, das deutsche Strafgesetzbuch und die deutsche Strafprocess-ordnung vom Jahre 1877, sowie die deutsche Civilpvocessord-nung vom Jahre 1877. In Frankreich: der Code Napoleon sowie die Strafgesetze und Processordnungen dieses Landes.
I. Geschichtliche Entwickelung der Rechtsnormen und Rechtsprincipien mit Bezug auf den Thierhandel.
Eng verbunden mit der allmäligen Entwickelung des Menschengeschlechtes ist die Heranbildung des Eechtsbewusstseins und die Entstellung bestimmter Rechtsnormen imdRechtsprincipien, Die ältesten, noch jagdtreibenden Völkerstämme hatten kein bestimmtes Eigentbnm, sie lebten von der Beute, welche nach Willkür erworben wurde. Erst mit dem Nomadenthum und mit dem Ackerbau war der Anlass gegeben, ein bestimmtes Eigenthum zu erwerben. Die alten ackerbautreibenden Völker und die Nomaden waren es, welche sich der Hausthiere durch Zähmung bemächtigten, sie dienstbar gemacht und als Eigenthum erworben haben. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich auch die allerersten Rechtsnormen und Principieu über das Eigenthum mit der Erwerbung derselben herangebildet haben und demnach dorUrsprunggewisscrBestimmungen, betreffend das Mein und Dein bis auf die ackerbautreibenden Völker und Nomaden zurtlck-zufiilnen wären. Mit dem üebergang der Hausthiere in das menschliche Eigenthum, entwickelten sich jedenfalls auch der Handel und der Tausch mit der lebenden Waare, sie wurden Gegenstand des öffentlichen Verkehres und naturgemäss mussten sich auch gewisse Bestimmungen heranbilden, welche bei dem damaligen Tauschhandel auch allgemein zur Ausübung kamen. In der That ist es uns durch Ueberlieferungen bekannt, dass genaue, sehr umfangreiche Bestimmungen im Sinne ge-setzlicher Normen schon bei den ältesten Völkern bestanden halten, umsomehr, da zu jener Zeit auch der Mensch als lebende Waare behandelt wurde und für die Sclaven ebenso wie für die Hausthiere bestimmte Gesetze, betreffend den Handel mit denselben, vorhanden waren.
Obwohl die ältesten gesetzlichen Bestimmungen in Betreff des Sclaven- und Thierhandels schon in dem alten Testament enthalten siud (2. Buch Moses, Cap. XXI und Cap. XXII), so bilden doch die eigentliche Grundlage der vielen, beute noch bestellenden Normen die sogenannten Zwölf-Tafelgesetze, das Edictum aedilitium
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10nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Geschichtliclie Entwickelnng der Bechtsnormen und
des alt-römischen Rechtes. Unter den Magistratsbeamten Roms spielten die Aedilen (sacramm aedimn curatoves), eine der bedeutendsten Rollen. In ihrem Wirkungskreise als Anfsichtsbeamte bei jedem Handel wurden zum Schütze des Käufers und des Verkäufers genaue Bestimmungen in besonderen Bekanntmachungen, Edicten, veröffentlicht. Eines der wichtigsten Edicte war das über den Verkauf fehlerhafter Sachen. Es besteht dieses Edictnm aedilitium aus drei Capiteln, wovon das erste Capitel vom Verkauf fehlerhafter Sclaven, das zweite vom Verkauf fehlerhaften Viehes und das dritte vom Halten gefährlicher Thiere handelt. Während im ersten Capitel, in den Bestimmungen bezüglich des Sclaven-handels, schon einzelne Fehler und Krankheiten im Sinne unserer heutigen Gewährsmängel angeführt waren, so die Triefäugigkeit, das Stammeln, die Unfruchtbarkeit, der übelriechende Athem und mehrere körperliche Gebrechen, bewegt sich das zweite Capitel nur in den Grenzen der allgemeinen Bestimmungen. Hie Hauptsätze des Edictnm aedilitium in Bezug auf den Thierhandel lassen sich in Folgendem zusammenfassen: Thierhändler sollen den Käufern bestimmt angeben, was die Sache für Fehler hat, ob sie mit einer Krankheit (morbus) oder mit einem Gebrechen (vitium) behaftet sei, wenn sie auch nur in einer Abweichung von der regelmässigen Beschaffenheit bestehen und nicht auffällig erscheinen, gleichgiltig ob der Fehler die Brauchbarkeit ganz aufhebt oder nur vermindert. Als bedeutende Fehler wurden von dem Edict angesehen: das Rückwärtsgehen (cessum dare, cessum ire) der Pferde, das plötzliche Scheu-uud Flüchtigwerden ohne Ursache (jumenta, quae sine causa turbantur). Auch für nicht auffallende Fehler und Eigenschaften, wenn sie vom Verkäufer bestimmt angegeben oder versprochen wurden, musste eine Haftung oder Garantie, kurz eine Gewährleistung im heutigen Sinne von Seite des Verkäufers statthaben. Hat jedoch der Verkäufer seine Waare angepriesen, ohne für bestimmte Eigenschaften derselben einzustehen, wie es gewöhnlich die Waarehhändler zu thun pflegen, so galt dies für kein verbindliches Versprechen. Der Verkäufer eines .Tumentum (Lastthieres) haftet auch für das Geschirr (Ornamenta) und es konnte eine Reclamation innerhalb sechzig Tagen nach der Ueber-nahme der Sache eingebracht werden. Auf Verlangen des Käufers soll der Verkäufer als Bürgschaft für die Fehlerfreiheit des Thieres eine Caution beistellen, dass der Verkäufer, im Fall sich nach dem Kauf das Gegentheil fände, das Doppelte zu leisten habe (Stipu-latio duplex). Erfüllt der Verkäufer nicht, was ihm nach dem Edicte zu thun obliegt, so soll der Käufer die Wahl haben, entweder auf
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Bechtsprincipien mit Bezug auf Jen Thielhandel.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;H
die Aufbebung des ganzen Handels oder auf die Minderung des Werthes und die Leistung des Interesses zu klagen.
Als notbwendige Erfordernisse in Rücksicht der Fehler einer Sache, also gewissermassen als Beweise von Seite des Käufers, wurden verlangt: Zunächst das Vorhandensein des Fehlers, welcher die Brauchbarkeit der Sache mindert oder sie aufbebt; ferners musste der Fehler schon zur Zeit des Contractes dagewesen sein. Entstand der Fehler nach dem Kauf, so gehört er zu den Unglücksfällen, welche nur der Käufer zu tragen hat. In jedem vorkommenden Falle der Verletzung des Edictes musste der Beweis von Seite des Käufers vorgebracht werden. Schliesslicb musste der Fehler ein verborgener sein.
Das Grundprincip des Edictum aedilitium gebt auf einen nahezu gleichmässigen Schutz sowohl des Käufers als auch des Verkäufers hinaus. Das Vorbandensein oder'das Fehlen eines verborgenen Gebrechens zur Zeit des Contractes, selbst die erstattete Anzeige von demselben, mussten von beiden Seiten erwiesen werden und nur im Falle eines Vergehens gegen das Edict konnte erst die Klage eingeleitet werden.
Die nach dem römischen Eechtsprincip bei Verletzung des Edictes zulässigen Klagen waren dieselben, wie sie auch heutzutage geführt werden. Wegen einer fehlerhaften Sache konnte nur entweder auf Minderung des Preises (Actio quanti minoris) oder auf Aufhebung des Contractes und Herstellung des früheren Zustandes (Actio redhibitoria) eingeklagt werden. War die Aufhebung des ganzen Contractes eingeklagt, so musste Alles, sowohl von Seite des Käufers als auch des Verkäufers, in den früheren Stand gesetzt werden, ohne Schaden oder Vortheil für jede Partei, als ob das Kechtsgeschäft nicht geschlossen wäre. Der Käufer musste dem Verkäufer die Sache mit allem Zugebör zurück geben, selbst mit jenem, wornacb die Sache nachher vermehrt worden war; z. B. bei einer gekauften Stute das von ihr unterdessen geworfene Fohlen. Die Sache musste überdies so unverdorben in das Eigenthum des Verkäufers übergeben werden, wie sie empfangen wurde. Abgesehen von dem Zufalle haftete der Käufer für jeden Schaden, welchen die Sache betroffen bat, sei sie durch sein Zuthim oder Unterlassen entstanden. Der Verkäufer dagegen hatte nicht nur den Kaufpreis zurückzuerstatten, sondern sogar die Zinsen und alle Ausgaben des Kaufgeschäftes, abgesehen von jenen Kosten, welche durch die Freigebigkeit des Käufers gelegentlich des Kaufes zum Besten gegeben wurden. Auch die in Bezug auf die Sache noth-wendig gewordenen Auslagen (Kraukheitskosten), sowie der durch den
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Geschicbtliche EntwickelTnie der Bechtsnormen und
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Kauf entstandene Schaden, nmsste von Seite dos Yoikiiufers an den Käufer vergütet werden. Soliliesslicli musste der Verkäufer den Käufer auch von den Yerbindliclikeiten befreien, die er des Geschäftes wegen hat übernehmen müssen. Beide Klagen konnten nicht zu gleicher Zeit anhängig gemacht werden; innerhalb einer bestimmten Zeit und zwar: bei der Actio redhibitoria in sechs Monaten und bei derActio quanti minoris innerhalb eines Jahres trat die Verjährungsfrist ein, nach dieser Zeit hörte die Bürgschaft auf.
Gegenüber dem mehr theoretischen römischen Kechtsprineipe entstand das alte germanische Recht (Leges barbarorum); es bestand in einer Modification, eigentlich Einschränkung des Edictum aedilitium. Die wesentlichste Beschränkung betraf die Actio redhibitoria oder die Wandlungsklage. Während nach dem römischen Rechte für alle Fehler, Gebrechen oder Mängel der Haus-tliiere die Wandlnngsklage geführt werden konnte, trat mit dem germanischen Recht eine Beschränkung auf bestimmte Mängel (bei Pferden) ein und so wurde die Grundlage zu den eigentlichen Hauptmängeln gelegt. In der Regel galt die ünwandelbarkeit eines bereits abgeschlossenen Contractes nur in Bezug auf einzelne Gebrechen, welche verheimlicht waren, konnte innerhalb einer kurzen Zeit der Vertrag angefochten werden. Die Minderungsklage wird im germanischeu Recht nicht erwähnt; auch von der Art der Entschädigung, wie sie in dem Edicte genau durchgeführt wird, ist in diesem Rechte keine Rede. Die wesentlichsten Bedingungen, um vom geschlossenen Kauf zurückzutreten und den Contract umzustossen (Wandeln), waren: Fehler der Sache, welche verheimlicht werden konnten und in der That verheimlicht waren, die Anzeige der entdeckten Fehler oder Gebrechen innerhalb dreier Tage und schliesslich wenn der Verkäufer den Fehler gekannt halten musste, wovon sich jedoch der Verkäufer in den vorkommenden Fällen durch einen p]id entbinden konnte. Während des Mittelalters wurde auf dieser Grundlage fortgebaut und selbst dann noch festgehalten, als die justinianische Gesetzgebung von den Juristen mit Vorliebe beachtet war. Erst um das zwölfte Jahrhundert drang das römische Recht, das Edictum aedilitium, in einzelnen Gegenden des deutschen Reiches ein. Auf diese Weise entstanden Spaltungen des gemeinsamen germanischen Rechtes und Vermengungen desselben mit römischen Rechtsprincipien. Es entwickelten sich die sogenannten Sonder-Rechte, selbst Particular-Rechte in den einzelnen Ländern und Städten; so weicht das alte schwedische Recht von dem germanischen Rechtsprincip dadurch ab, dass der Kauf der Hausthiere überhaupt als ein Kauf auf Probe hingestellt
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Becfrfsprincipien mit Bezug nut' den Thierliandel.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 13
wurde; es stellte dem Käufer innei'halb dreier Tage die Rückgabe frei, wenn zu der Zeit ein Fehler oder ein Gebrechen entdeckt wurde.
Mit der Zunahme des Handelsverkehres machte sich das Be-dürfniss nach anderen Kechtsnonnen geltend, und vorwiegend durch die Einwirkung der römischen Staatsprindpien wurden die alten germanischen Eechtsgrundsätze aufgegeben, um an Stelle derselben die gemischten ßechtsprincipien treten zu lassen. In den verschiedenen Ländern, ja selbst in einzelnen Städten bestanden die Sonderoder Particulai-Kechte, welche auch auf den Thierliandel, besonders aber auf den Pferdehandel Bezug nahmen. In manchen Städterechten linden sich schon im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert bestimmte Krankheiten der Jlausthiere angegeben, welche als Hauptmängel auf-getasst, dem Käufer das Recht verlieben, die Wandlungsklage einzuleiten. So galten im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert als Gewährsmängel oder Hauptfehler: der Kotz (hauptsichtig, baupt-sicht, haupetisch, hauptmördig oder mordisch genannt), die Staar-blindheit, der Dampf (herzschlecht, haar- oder hautschlächtig auch schlehbänchig bezeichnet); das Gestohlensein, weniger allgemein die Stätigkeit und der Koller der Pferde. Diesen Hauptfehlern des Pferdes entgegen werden von jenen des Kindes noch angegeben: die Drüsen (Fraiizosenkrankheit), die Darmfäule, die schwere ^Soth (Epilepsie) und das Selbstaussaugen der Milch. Die Zeit der Garantie für den Fehler, die Gewährzeit, war auf 3 Tage; nach den Uraunschweig'scbcn Statuten sowie nach dem Franken-berger Gewohnheitsrechte, auf 28 Tage und nacb dem schle-sischen Landrecht (vermehrten Sachsenspiegel) die Staarblindheit auf 4 Wochen, die übrigen Hauptfehler auf 14 Tage bestimmt.
Die alten Gelten hatten das ausführlichste Gewährsgesetz, welches sich sogar auf Schweine, Hunde und Katzen erstreckte; die genau angegebenen Gewährzeiten schwankten von drei Tagen bis zu einem Jahre, in manchen Fällen waren bestimmte Feiertage, so St. Petri, St. Michael und Allerheiligen, als der Beginn oder als das Ende der Gcwäbrfrist angesetzt.
Vom sechzehnten Jahrhundert an verbreitete sich das gemischte Rechtsprincip über Frankreich und Italien aus, es verschallte sich in den verschiedenen Ländern das römische Handelsrecht in Bezug auf die Allgemeinheit einen grösscren Einfluss, während wieder in Bezug auf die Bestimmung der Gewährsmängel und der Gewährzeiten das gemischte Rechtsprincip zur Geltung kam.
Die Periode einer österreichischen Gesetzgebung fällt in den Zeitpunkt, wo die Erzherzoge von Oesterreich (Heinrich Jasomirgott
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11.#9632;JG) die Oberherrschaft über (liegt;ses Land und in Folge dessen auch die gesetzgebende Gewalt erhielten. Als dem allgemeinen deutschen Reich unterworfen, hatte Oesteneich vor diesem Zeitabschnitte von jenem seine Gesetze erhalten. Die damals in Deutschland einheimischen Gesetze waren: der Sachsenspiegel, der Schwabenspiegel, das Kaiserrecht und das gemeine (fremde) Recht. In Form des Gewohnheitsrechtes waren die Principien des alten deutschen Rechtes auch in Oesterrcich massgebend, sie gaben Veranlassung zur Heranbildung verschiedener Particular-, Stadt- und Landrechte, nach diesen wurden auch Streitsachen in Bezug auf den Thierhandel geschlichtet. So waren beispielsweise nach dem böhmisch-mährischen Stadtrechte als Hauptmängel des Pferdes der Herzschlag, die Kehlsucht und der Rotz angegeben. Im Jahre 1550, als unter Kaiser Ferdinand I. die Regierung dos Landes zu Wien bestand, wurde als gesetzgebende Grundlage das sogenannte Motivenbuch eingeführt, in welchem die Entscheidungen wichtiger Rechtssachen mit den Gründen derselben aufgezeichnet waren. Später entstanden Sammelwerke des vaterländischen Rechtes, so im Jahre 1554 die sogenannte Consuetudinaria und die von den österreichischen Ständen herausgegebenen Sammlungen unter den Namen Landtafeln und Landesordnungen. Unter der Regierung Leopold des Ersten, fand eine Codification sämmtlicher Bestimmungen als Justiz-, politische und Camerialgesetze in alphabetischer Ordnung statt, welche im Jahre 1704 zu Wien unter dem Titel: Codicis austriaci ordine alphabetico compilati herausgegeben wurde. Die Bestimmungen des Codex austriacus sind auch heute von grosser Wichtigkeit, da namentlich einiges auf den Handel Bezugnehmende noch in Gesetzeskraft besteht. Von den im Codex austriacus enthaltenen Bestimmungen erscheinen die Gesetze über den Viehkauf und Verkauf insoferne interessant, als in denselben die damaligen Gewährsmängel angegeben sind. Dieses Gesetz unter dem Titel: Ross und anderer Vieh-Kauff und Verkauft wurde zuerst unter Kaiser Rudolf am 16. September 1597 erlassen, hierauf unter Kaiser Mathias (14. Juni 1(311), Ferdinand (1. März 1(323), ferner in den Jahren l(35o, 1G59 und unter Leopold am 3. Mai 1682 neuerdings bekanntgegeben, schliesslich im Jahre 1704 in die Gesetzessammlung aufgenommen. Die wichtigsten Punkte des Gesetzes bestehen in Folgendem: Alle Käufe und Verkäufe sind bei den Hand-Grafen-Amt wegen Entrichtung des Ross- und Kaufgeldes anzumelden. Zu Wien finden Jährlich zwei Hauptrossmärkte und jeden Samstag der Wochenmarkt statt; von der Amtsgebühr sind befreit die obern drei Stände (Prälaten-, Herren- und Ritteistaud); ferner
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wie es mit den Haupt- und anderen Mängeln zu halten .sei. Als Hauptmängel des Pferdes sind angegeben: der Dampf, der Kotz, der Wurm, der Dummkoller und das Gestohlenseiu mit einer Gewähr zeit von vier Wochen und drei Tagen. Der betreffende Absatz lautet:
Und nachdem auch fiirkombt, dass sich iu Versprechung der Haubt- und andern Mängel von Kaulf und Verkauifer, und dergleichen vil Zvitracht und Ungelegcnhciten zugetragen; Als wollen Wir, dass es dissfalls also gehalten werden solle: dass nemblich bey Ausagung des Kauft'- oder Tausches, und Entrichtung schuldiger Gebühr, beyde Theil zugegen seyn, neben denen fünlf haubt- als dämpffig, ritzig, wurmig, kollerisch und gestohlen, die sonsten ausgenommene Mängel ..recht ansagen, ordentlich einschreiben, und vermerken lassen, und wann nun dieses geschehen, und hernach vor Ausgang vier Wochen und drey Tag an den erkaull'ten, eingetauschten, oder eingehandelten Ross, ein von deren vorgemerkten Mängeln, jedoch nach vorhero durch die hierzu bestellte und geschworene Schtnid geschehener Beschau, sich befunden, den übervorthcilton durch Unseren Handgrafen die billiche Ausrichtung gethan, widrigenfalls aber mit keiner Klag angehöret werden, sondern ihnen selbst den Schaden zumessen solle.quot;
Die Kaiserin Maria Theresia fasste zuerst den Entschluss, für die Völker ihres Staates ein einheitliches, systematisches Gesetzbuch zu Schäften; aber erst unter der Regierung Kaiser Josef II. erschien der erste Theil dieses Elaborates unter dem Namen: Josefinisches Gesetzbuchquot; im Jahre 178(3. Dieser Theil umfasste jedoch nur das Porsoneurccht, in Rücksicht des Sachrechtes verblieb es bei dem Codex austriacus. Eine Fortsetzung des Josefinischen Gesetzbuches erschien nicht. Erst nach dem Tode dieses Monarchen organi-sirte Leopold II. von Xeuem eine Commission in Gesetzessachen, welche einen neuen Entwurf ausarbeitete; das Gesetz erschien unter dem Namen westgalizisches Gesetzbuchquot; mit dem Patent vom 13. Februar 1797 und wurde in AVest- und Ostgalizien eingeführt. In Bezug auf den Thierhandel befinden sich im westgalizischen Gesetzbuch schon sehr genaue Bestimmungen, welche zum Theil mit den heute bestehenden sogar im Text übereinstimmen. Erwähnenswerth sind im fünften Hauptstück unter dem Titel vom Tauschequot; nachstehende Paragraphe:
sect;. 154. Wer also eine fremde Sache als die seinige vertauscht, wer seiner Sache Eigenschaften beylegt, die sie nicht hat; wer fälschlich versichert, dass die vertauschte Sache zu einem bestimmten Gebrauch tauglich, oder dass sie von Lasten und Mängeln frey sey, der muss
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dem andern Theile, wenn das Widerspiel hervorkommt, den dadurch verursachten Schaden ersetzen und den entgangenen Nutzen vergüten.
sect;. 155. Kann das Fehlende, z. U. an Mass, Zahl oder Gewicht nachgetragen werden; so ist dieser Nachtrag Ersatz g'oinig. 1st aber der Mangel von der Art, dass er nicht ersetzt worden kann, und dass er den ordentlichen Gebrauch der eingetauschten Sache verhindert; so kann der Verkürzte ausser dem Schadenersätze die gänzliche Aufhebung des Tauschvertrages fordern.
S. 157. 1st die Sache offenbar schlecht beschallen, oder fallen die Mängel derselben in die Augen, so findet keine Gewährleistung statt, ausser sie wäre für alle Fehler überhaupt zugesagt worden.
sect;. 158. Wer eine fremde Sache wissentlich eintauscht, hat ebensowenig Anspruch auf eine Gewährleistung, als Derjenige, welcher ausdrücklich Verzicht darauf gethan hat.
gt;;. 15'J. Wenn ein Stück Vieh binnen 21 Stunden nach der ücbernahme erkrankt oder umfällt, so wird vermuthet, dass es schon vor der Uebergabe krank gewesen sey; die nämliche Vermuthung gilt, wen binnen 8 Tagen bey Schweinen und Schafen die Finnen, und binnen 30 Tagen bey Pferden und Lastthieren der Dampf, die Stättigkeit, der Koller oder der liotz entdeckt wird.
sect;. 100. Der Ucbernehmer eines solchen Stück Viehes ist verbunden, dem Uebergeber oder ilewährsmanne sogleich von dem bewussteii Fehler Nachricht zu geben, in dessen Abwesenheit aber dem Ortsgerichte oder einem Sachverständigen Anzeige davon zu machen und den Augenschein vornehmen zu lassen.
sect;. 161. Nach Verlauf dieser Zeit wird der Kläger nicht mehr gehört; ausser wenn er beweisen will, dass die eingetauschte Sache schon vor Schliessung des Vertrages mangelhaft gewesen sey. Es stellt aber auch dem Beklagten der Beweis offen, dass der gerfigte Mangel erst nach erfolgter Uebergabe erfolgt sey.
S. 162. Werden Sachen, wie sie stellen und liegen, oder in Pausch und Bogen, nämlich ohne Zahl, Mass und Gewicht, und ohne irgend eine Beschaffenheit zu verabreden, treulich und ohne Gefährde vertauscht, wird nichts Wahres vorsätzlich verschwiegen, und nichts Falsches vorgegeben, so ist kein Theil für die daran entdeckten Fehler verantwortlich.
sect;. 163. Hat aber ein Theil nicht einmal die Hälfte dessen, was er dem anderen gegeben hat, von diesem an Worth erhalten, so räumt das Gesetz dem verletzten Theile das Recht ein, entweder die Vergütung des ausständigen Werthes, oder die Authebung des Vertrages
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und die Herstellung in den vorigen Zustand zu fordern. Das Miss-verhältniss des Wertbes wird nach dem Zeitpunkte des geschlossenen Tausches bestimmt.
Es bestanden demnach in Oesterreich schon im vorigen Jahrhundert bestimmte Gewährsmängel betreffend den Handel mit Schweinen, Schafen, Pferden und Lastthieren, für welche sogar auch der sogenannte Nachtschaden einbezogen erscheint. Der Umstand, dass neben den Finnen der Schweine auch jene des Schafes als Gewährsmangel genannt werden, erklärt sich aus der damaligen Unkenntniss über die Entwickolnng der Bandwürmer, indem zu jener Zeit die Finnen als selbstständige Thiere unter dem Namen Blasenwärmerquot; aufgefasst wurden.
Auf Grundlage des westgalizischen Gesetzbuches wurde unter der Kegierung Kaiser Franz I. ein neues Gesetzbuch ausgearbeitet; dasselbe kam am 7. Juli 1810 zur Sanction und wurde am 1. Juni 1811 unter dem Namen: allgemeines bürgerliches Gesetzbuchquot; bekanntgegeben. Das bürgerliche Gesetzbuch besteht seit jener Zeit bis auf den heutigen Tag in voller Giltigkeit, es bildet die gesetzliche Grundlage aller jener Rechtsfragen, die sich bei Thierprocessen in Bezug auf den Handel auch gegenwärtig ergeben.
Wie aus der geschichtlichen Darstellung des österreichischen Kechtes zu entnehmen ist, bestanden nach den Bestimmungen des Codex austriacus gesetzliche Gewährsmängel nur für das Pferd und zwar: der Dampf, der Kotz, der Wurm, der Koller und das Gestohlensein. Mit dem westgalizischen Gesetz wurde die Gewährleistung auch auf Schweine und Schafe ausgedehnt, der Gewährsmangel des Pferdes Gestohlensein eliminirt; dafür aber der Nachtschaden bei allen Thieren, die Stätigkeit für das Pferd und Lastthiere und der Gewährsmangel Finnen für Schafe und Schweine festgestellt. Die früher bestandene Gewährzeit von vier Wochen und drei Tagen wurde in Bezug auf die Finnen mit acht Tagen und in Bezug der übrigen Mängel mit dreissig Tagen festgesetzt. Die Verschiedenheit der Gewährsmängel in den anderen Staaten und die ungleiche Gewährzeit, bewog die Hof-Commission in Gesetzessachen, welche sich mit der Ausarbeitung des bürgerlichen Gesetzbuches beschäftigte, den Gegenstand neuerdings der Untersuchung von Sachverständigen zu unterzieben. Unter dem Vorsitze des damaligen Directors der Wiener Thierarzneischule, Professor Doctor Ignaz Josef Pessina von Czechorod, wurden die gegenwärtig bestehenden Gewährsmängel und Gewährfristen, betreffend unsere Hausthiere, von der Commission zur Aufnahme in das Gesetz vorgeschlagen und auch angenommen. Die Finnen der Schafe, wie sie im westgalizischen Gesetze
Csokor. Gerichtl. Thierhoilkuiide.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; -
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Von den allgemeinen Eechtsbegriffen.
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als Gewährsmängel angegeben sind, wurden ausgelassen, dafür aber die Pocken und die Räude der Schafe mit einer Gewährzeit von acht Tagen, die Lungen- und Egelwürmer der Schafe mit zwei Monaten, die Drüsenkrankheit der Kinder, sogenannte Stiersacht, mit dreissig Tagen, die verdächtige Drüse mit fünfzehn Tagen, der Wurm, der schwarze Staar und die Mondblindheit mit dreissig Tagen Gewährzeit eingeführt und überdies die vorhandenen Gewährsmängel Rotz und Dampf in ihrer Gewährzeit verkürzt und statt mit dreissig Tagen nur mit fünfzehn Tagen angesetzt.
Schon vor der Organisation des Gesetzrechtes in Oesterreich kamen durch die mächtigen Umwälzungen, welche die französische Revolution geschaffen hatte, sowohl in Frankreich als auch in Deutschland neuerliche Gesetzsammlungen oder Particularcodificationen zu Stande und es erschienen zu Ende des vorigen Jahrhunderts, in kurzen Intervallen in den drei Staaten, Frankreich, Deutschland und Oesterreich jene Gesetzbücher, nach welchen noch heutzutage das Recht gehandhabt wird. Diese Gesetzbücher sind: Tu Frankreich Code Napoleon vom Jahre 1804, in Deutschland das preussische Landrecht vom Jahre 1704 und in Oesterreich das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch vom Jahre 1811. Von dem auf den Thierhandel bezugnehmenden Inhalt dieser Gesetzbücher soll in den entsprechenden Abschnitten die Rede sein.
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II. Von den allgemeinen Rechtsbegriffen.
Das unveränderliche, jedem Menschen innewohnende Rechtsgefühl, das gemeinsame Bewusstsein von der richtigen Ordnung der gegenseitigen Beziehungen der Menschen zu einander bildet das Naturoder Vernunftrecht. Im juridischen Sinne nach dem Ausspruch ..quod non est in actis non est in mundo-' was in Schriften nicht besteht, ist in der Welt nicht vorhanden existirt in seiner ursprünglichen Form das. Natur- oder Vernunftrecht nicht, sondern erscheint modificirt, und zwar bezeichnet man damit die Rechtsphilosophie, d. i. die Wissenschaft über die Forderung der Vernunft an das Recht, kurz die Philosophie des positiven Rechtes. Das Naturoder Vernunftrecht als reine Wissenschaft bildet wieder die Grundlage der bestehenden Rechtsnormen welche, als positives Recht zusammen-gefasst, praktisch ausgeübt werden und dem Richter in seinem Amte als Anhaltspunkt dienen. Das aus der Rechtsphilosophie hervorgegangene positive Recht fusst auf Bestimmungen und Vorschriften, welche in Sammlungen oder in eigenen Gesetzbüchern eingetragen, praktisch
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Von den allgemeinon Bechtsbegriffen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;19
gehandbabt werden. Das positive Kecbt bestellt im juridiseben Sinne wirklieb und zerfällt in das Gewobnbeitsrecht und in das Ge-setzesreebt.
Während das Vcrnunt'trecht eine unwandelbare Wissenschaft darstellt, ist das aus dem Gewohnheitsrecht und aus dem Gesetzrecht zusammengesetzte positive Recht sehr veränderlich, indem es mit dem Vorschreiten der Cultur, sowie mit der Aenderung der socialen und staatlichen Verbaltuisse innig verbunden, von demselben vollkommen abhängig auch in verschiedenen Zeitabschnitten öfters modificirt wurde. In allen Ländern bat sich die Wandelbarkeit des positiven Hechtes erwiesen, überall war zuerst das Gewohnheitsrecht in Form der Ueberlieferung oder als traditionelles Recht üblich; nach den Sammlungen des Gewohnheitsrechtes fand der richterliche Urtheils-spruch statt, bis sich später durch Hinzufügung einzelner Bestimmungen in den verschiedenen Ländern die Particular- oder Sonderrechte herangebildet baben. In Folge fortschreitender Cultur, und durch den lebhaften Handelsverkehr entwickelten sich in den einzelnen Ländern, Provinzen, Städten, ja sogar in den einzelnen Dörfern, bestimmte gesetzliche Normen, die als Länder-, Provinzial- und Städterechte zur Geltung bestanden. Alle aus dem Gewohnheitsrechte hervorgegangenen Sonder- oder Particularrecbte mussten wieder dorn auf römischen und germanischen Rechtsprincipien beruhenden sogenannten gemeinen Rechte weichen, bis in der jüngsten Zeit durch die umfangreichen Gesetzsammlungen (Particular - Codification) für die grösseren Länder, die entsprechenden Cesetzb lieber entstanden und somit das eigentliche Gesetzrecht zur Geltung kam. In jenen Ländern, wo derartige Particular-Codifieationen oder Sammlungen der Gesetze nicht vorgenommen wurden, besteht noch immer das traditionelle oder Gewohnheitsrecht zur vollen Geltung.
Das Gesetzrecht zerfällt bei uns zu Lande in das Privatrecht und in das öffentliche oder Staatsrecht.
Das Privatrecht gründet sich auf das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, es führt auch den Namen: das Civil- oder bürgerliche Recht, und umfasst die Gesammtbeit jener Recbtssätze, welche die Rechtsverhältnisse der Privatpersonen regeln und welche als bekannt vorausgesetzt werden, da eine Unkenntniss derselben keinen Schutz vor ihrer Wirkung gewährt.
A. b. G. B. sect;. 1. Der Inbegriff der Gesetze, wodurch die Privatrechte und Pflichten der Einwohner des Staates unter sich bestimmt werden, macht das bürgerliche Recht in demselben aus.
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20nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Von den allgemeinen Eechtsbegriffen.
sect;. 2. Sobald ein Gesetz gehörig kund gemacht worden ist, kann sich Niemand damit entschuldigen, dass ihm dasselbe nicht bekannt geworden sei.
Das öffentliche oder Staatsrecht steht über dem Privatrecht und begreift die Rechtssätze, welche das wechselseitige Verhältniss des Staates als Ganzes zu den darinnen inbegriifenen Individuen (Privaten) und dem Staate unter einander regeln.
Die von der entsprechenden gesetzgebenden Gewalt erflossenen Bestimmungen zerfallen in Gesetze und Verordnungen. Während die Gesetze allgemeine Normen enthalten, sind die Verordnungen nur der Dolmetsch des Gesetzes; sie enthalten die Vorschriften über die Durchführung oft mit Berücksichtigung des einzelnen Falles und erfolgen immer nach dem Gesetze. In sehr seltenen Fällen, nur durch die Nothwendigkeit gezwungen, können Verordnungen dem Gesetze vorausgehen, sie bestehen dann zeitweise oder provisorisch.
Je nach der Gesetzgebung unterscheidet man zwischen Landesund Eeichsgesetzen. Die Landesgesetze gelten für die Kronländer unserer Monarchie, sie kommen durch den Landtag des betreifenden Kronlandes und durch die Sanction Sr. Majestät des Kaisers zu Stande. In den sogenannten Landesgesetzblättern findet ihre Bekanntgabe (Promulgation) statt und sie haben, wenn keine genaue Bestimmung vorhanden ist, mit dem fünfzehnten Tag nach ihrer Publication in Wirksamkeit zu treten. Die Eeichsgesetze gelten für das Staatsganze, sie werden durch den Reich sr a th (Abgeordnetenhaus und Herrenhaus) und durch die Sanction Sr. Majestät des Kaisers zu Stande gebracht. Durch das Reichsgesetzblatt promulgirt, treten sie, wenn keine nähere Bestimmung vorhanden, mit dem fünfundvierzigsten Tag nach ihrer Publication in Wirksamkeit.
Zu den allgemeinen Rechtsbegriffen wie sie von Seite des Gerichts-thierarztes gekannt sein müssen, gehören noch jene gesetzlichen Bestimmungen die bezüglich der Sache, in unserem Falle bezüglich der lebenden Waare bestehen, kurz jene Bestimmungen, welche das Verhältniss einer Sache gegenüber der Person regeln. Das Verhältniss einer Sache zu der Person kann nach den bestehenden Gesetzen ein dreifaches sein. Die Sache befindet sich entweder in dem Besitz, im Eigenthum oder sie steht in dem Verhältnisse der Innehabung (Detention) gegenüber der Person.
Unter Sachen versteht das Gesetz Alles, was von der Person verschieden ist und zum Gebrauch des Menschen dient (A. b. G. B. sect;. 285); folgende Bestimmungen beziehen sich auf die Sache:
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Yon den allgemeinen Eechtsbegriffen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;21
sect;. 202. Körperliche Sachen sind diejenigen, welche in die Sinne fallen; sonst heissen sie unkörperliche.
sect;. 293. Sachen, welche ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur andern versetzt werden können, sind bewegliche, im entgegengesetzten Fall sind sie unbeweglich. Sachen, die an sich beweglich sind, werden im rechtlichen Sinne für unbeweglich gehalten, wenn sie vermöge des Gesetzes oder der Bestimmung des Eigenthümers das Zugehör einer unbeweglichen Sache ausmachen.
sect;. 302. Ein Inbegriff von mehreren besonderen Sachen, die als eine Sache angesehen und mit einem gemeinschaftlichen Namen bezeichnet zu werden pflegen, macht eine Gesammtsacbe aus und wird als ein Ganzes betrachtet.
sect;. 30-3. Schätzbare Sachen sind diejenigen, deren Werth durch Vergleichung mit anderen zum Verkehre bestimmt werden kann.
sect;. 304. Der bestimmte Werth einer Sache heisst ihr Preis. Wenn eine Sache vom Gerichte zu schätzen ist, so muss die Schätzung nach einer bestimmten Summe Geldes geschehen.
sect;. 305. Wird eine Sache nach dem Nutzen geschätzt, den sie mit Eficksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein leistet, so fällt der ordentliche und gemeine Preis aus; nimmt man aber auf die besonderen Verhältnisse und auf die zufälligen Eigenschaften der Sache gegründete besondere Vorliebe Desjenigen, dem der Werth ersetzt werden muss, Kiicksicht, so entsteht ein ausserordentlicher Preis.
Der Besitz ist die thatsächliche Ausübung eines bestimmten Rechtes über eine Sache. Der Besitz ist kein Recht, sondern nur ein bestehender Zustand, mit welchem gewisse Vortheile verbunden sind, die man Besitz recht nennt.
Die Innehabung bezieht sich auf schriftliche und Titelsachen, sie bedingen, sobald sie sich in der Macht und Gewahrsam einer Person befinden, den Titel Inhaber.
A. b. G. B. sect;. 309. Wer eine Sache in seiner Macht oder Gewahrsam hat, heisst ihr Inhaber. Hat der Inhaber einer Sache den Willen, sie als die seinige zu behalten, so ist er ihr Besitzer.
Das Eigenthum ist die volle rechtliche Herrschaft über eine Sache; Alles was Jemandem zugehört, alle seine körperlichen und unkörperliehen Sachen heissen sein Eigenthum. (A. b. G. B. sect;. 353.) Dasselbe ist mit einem gewissen Vortheil, mit dem Eigenthumsrecht innig verbunden. Unter Eigenthumsrecht versteht das Gesetz die rechtliche Herrschaft über einen Gegenstand, mit Fernhaltung jeder fremden Einwirkung auf denselben. Als eine hervorragende Eigenschaft des Eigenthumsrechtes wäre in Betracht zu ziehen, dass das Eigenthums-
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Von den alloremeinen Eechtsbegriffen.
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recht mit dem Verlust der Sache nicht verloren gehen kann. Eine' gefundene Sache involvirt den vorläufigen Besitz, sie kann durch den Eigenthümer von dem nunmehrigen Besitzer zurückgefordert werden.
A. b. G. B. sect;. 354. Als ein Kecht betrachtet, ist Eigenthum das Befugniss. mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden Anderen davon auszuschliessen.
Ein zweites charakteristisches Merkmal des Eigenthumsrechtes besteht in dem Umstand, dass das Eigenthumsrecht über Sachen von Jedermann, den die Gesetze nicht ausdrücklich ausscbliessen, also rechtlich, durch sich selbst oder durch einen Anderen in seinem Namen erworben werden kann. Die Art und Weise wie das Eigenthumsrecht über eine Sache erworben wird, ist verschieden und kann geschehen: Durch die Zueignung mit der heutzutage aufgelegten gesetzlichen Beschränkung; daher wäre zu beziehen der Thierfang, so weit es die Gesetze gestatten. Während eines bestehenden Krieges kann das Eigenthumsrecht durch Aneignung als Beute erworben werden. Ferners durch den natürlichen Zuwachs (junge TMere), durch die Uebergabe (Schenkung), durch das richterliche Urtbeil, durch die Uebertragung, also Aufhebung des Eigenthumsrechtes vom bisherigen Besitzer (Traditio) und schliesslich durch Verträge. Die gewöhnlichste Art der Erwerbung des Eigenthumsrechtes geschieht im Wege des Vertrages (Contractio, Pactio, Conventio).
Die geschilderten zwei Eigenschaften charakterisiren das Eigenthumsrecht zur Genüge; der Besitzer und der Eigenthümer einer Sache ist demnach nicht gleichbedeutend, obwohl das Gesetz auch den Besitzer gegen jede eigenmächtige Störung oder Entziehung des Besitzes schützt. Die Klage auf Besitzstörung (Actio possessoria) ist blos gegen den Besitz-störer oder Besitz verletzer gerichtet, ohne Eücksicht auf die Frage, was wirklich Eigenthum ist. Die Eigenthumsklage (rei vindicatio) dagegen ist gegen den Besitzer gerichtet, sie hat die T'nrechtmässigkeit des Besitzes, oder vielmehr das Eigenthumsrecht gegen den Besitzer nachzuweisen. Als ein Beispiel über Eigenthumsrecht und Besitzesrecht wäre das Verhältniss zwischen dem Grundherrn und dem Pächter anzuführen. Dem Grundherrn gehört der Grand und Boden rechtlich, der Pächter dagegen ist ermächtigt, in Folge bestimmter Verpflichtungen, ein thatsächliches Kecht auszuüben, er kann den Boden nach seinem Gutdünken bearbeiten und die Nutzung verwerthen.
Die Verträge, die gewöhnlichsten Mittel, durch welche das Eigenthumsrecht über einen Gegenstand (Sache) erworben werden kann, sind die Willenseinigung mehrerer Personen über einen Gegenstand, wodurch dessen Verhältnisse bestimmt werden. Die Verträge
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Bestimmungen in Bezug auf den Thierhandel.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;23
begründen das Eigentbumsrecht. Dasselbe erfolgt erst mit der üeber-gabe des Gegenstandes. Vor der Uebergabe des Gegenstandes besteht gegenseitig das Forderungsrecbt. Jedes Forderungsrecbt gibt einer Person das Recht auf eine bestimmte Leistung einer anderen Person. Bei jeder Porderung sind zwei Individuen nöthig: ein Förderer und ein Leistensolleuder. Das Verhältniss beider unter einander ist die Verpflichtung (Obligatio). Die Verpflichtung oder die Obligation ist entweder einseitig oder mehrseitig. Im ersteren Falle ist nur ein Leistender vorhanden, diese Obligation findet bei einer Schenkung statt. Im letzteren Falle ist sowohl ein Forder er als auch ein Leistensollender zugegen und diese Art der Verpflichtung bedingt entweder den Kauf oder den Tausch.
III. Allgemeine gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf den Thierhandel.
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Die Erwerbung des Eigenthumsrechtes in Betreff einer Sache des gewöhnlichen Handels geschieht in der Regel durch den Vertrag. Die Ilebertragung des Eigenthumsrechtes erfolgt in diesem Falle durch die Willenseinigung der Betheiligten. Wer sich erklärt, dass er Jemandem sein Recht übertragen, d. h. für ihn etwas tliun oder seinetwegen unterlassen, oder etwas geben wolle, macht ein Versprechen nimmt aber der Andere das Versprechen giltig an, so kommt durch den übereinstimmenden Willen beider Theile der Vertrag zu Stande. So lange der Vertrag nicht zum Abschluss gekommen ist, oder wenn das Versprechen weder voraus noch nachher angenommen ist, entsteht kein Vertrag xmi dementsprechend auch keine Verpflichtung. Erst mit dem Perfeetwerden des Vertrages erwächst die Verpflichtung, und ein einseitiges Zurücktreten ist nicht mehr möglich. Der Vertrag ist entweder ohne oder mit Entgelt geschlossen, je nachdem nur der eine Theil etwas verspricht, und der andere annimmt, oder beide Tb eile einander Rechte übertragen und wechselseitig annehmen.
Zur Giltigkeit eines Vertrages gehört nach den gesetzlichen Bestimmungen zunächst der volle Gebrauch der Vernunft jener Personen, welche den Vertrag abschliessen; Minderjährigkeit, Geisteskrankheit, Trunkenheit sowie Zwangslage schliessen die Dispositionsfähigkeit ebenso ans wie Gesetzwidrigkeit, Unmöglichkeit des Vertragsinhaltes und Beeinflussung der freien Einwilligung, sei es durch Zwang, Irrthum oder Betrug. In manchen Fällen wird der Vertrag erst durch die Erfüllung bestimmter Formalitäten (Handgeld, Daraufgeld) zum Abschluss und zur Giltigkeit gebracht.
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Allgfemeine gesetzliche Bestiramunsren
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Nach dem Gesetze bestehen folgende allgemeine Bestimmungen bezüglich der Verträge zur Geltung:
(A. b. G. B.) sect;. 871. Wenn ein Theil durch den andern Theil durch falsche Angaben irre geführt worden, und der Irrthum die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben betrifft, worauf die Absicht vorzüglich gerichtet und erklärt worden, so entsteht finden Irregeführten keine Verbindlichkeit.
sect;. 872. Betrifft aber der Irrthum weder die Hauptsache, noch eine wesentliche Beschaffenheit derselben sondern einen Nebenumstand, so bleibt der Vertrag, insoferne beide Theile in den Hauptgegenstand gewilligt und den Nebenumstand nicht als vorzügliche Absicht erklärt haben, noch immer gültig; allein dem Irregeführten ist von dem Urheber des Irrthums die angemessene Vergütung zu leisten.
sect;. 875. Ist der versprechende Theil von einem Dritten entweder durch ungerechte und begründete Furcht zu einem Vertrage gezwungen oder durch falsche Angaben irregeführt worden, so ist der Vertrag gültig. Nur in dem Falle, dass der annehmende Theil an der widerrechtlichen Handlung des Dritten Theil nahm, oder dieselbe offenbar wissen musste, ist er ebenso zu behandeln (nach den sect;sect;. 870874), als wenn er selbst den andern Theil in Furcht oder Irrthum versetzt hätte.
sect;. 870. Wenn der versprechende Theil selbst und allein an seinem wie immer gearteten Irrthum Schuld ist, so besteht der Vertrag; es wäre denn, dass dem annehmenden Theile der obwaltende Irrthum offenbar aus den Umständen auffallen musste.
sect;. 902. Verträge müssen zu der Zeit, an dem Orte und auf die Art vollzogen werden, wie es die Parteien verabredet haben. Nach dem Gesetze werden 24 Stunden für einen Tag, rtO Tage für einen Monat und 365 Tage für ein Jahr gehalten.
sect;. 903. Ein Kecht, dessen Erwerbung an einen gewissen Tag gebunden ist, wird mit dem Anfange dieses Tages erworben. Zur Erfüllung einer Verbindlichkeit aber kommt dem Verpflichteten der ganze bestimmte Tag zu Statten.
sect;. 904. Ist keine gewisse Zeit für die Erfüllung des Vertrages bestimmt worden, so kann sie sogleich, nämlich ohne unnöthigen Aufschub gefordert werden. Hat der Verpflichtete die Erfttllungszeit seiner Willkür vorbehalten, so muss man entweder seinen Tod abwarten und sich au die Erben halten, oder wenn es um eine blos persönliche, nicht vererbliche Pflicht zu thun ist, die Erfüllungszeit von dem Richter nach Billigkeit festsetzen lassen. Letzteres findet auch dann statt, wenn der Verpflichtete die Erfüllung nach Möglichkeit oder Thunlichkeit versprochen hat. üebrigens müssen die Vorschriften, welche durch die
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in Bezug auf Jen Thierhandel.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;25
sect;sect;. 70470G in Kücksicht der den letzten Anordnungen beigenickten Zeitbestimmung gegeben werden, auch bier angewendet werden.
sect;. 005. Wenn der Ort, wo der Vertrag erfüllt werden soll, weder aus der Verabredung noch aus der Natur oder dem Zwecke des Geschäftes bestimmt werden kann, so werden unbewegliche Sachen an dem Orte, wo sie liegen, bewegliche aber au dem Orte, wo das Versprechen gemacht worden ist, übergeben.
sect;. 008. Was bei Abschli essung eines Vertrages vorausgegeben wird, ist, aussei- dem Falle einer besonderen Verabredung, nur als ein Zeichen der Abschliessung oder als eine Sicherstellung für die Erfüllung des Vertrages zu betrachten und heisst Angeld. Wird der Vertrag durch Schuld einer Partei nicht erfüllt, so kann die schuldlose Partei das von ihr empfangene Angeld behalten oder den doppelten Betrag des von ihm gegebenen Angeldes zurückfordern. Will sie sich damit aber nicht begnügen, so kann sie auf die Erfüllung, wenn dieses nicht mehr möglich ist, auf den Ersatz dringen.
sect;. 000. Wird bei Schliessung eines Vertrages ein Betrag bestimmt, welchen ein oder der andere Theil in dem Falle, dass er von dem Vertrage vor der Erfüllung zurücktreten will, entrichten muss, so wird der Vertrag gegen Reugeld geschlossen. In diesem Falle muss entweder der Vertrag erfüllt, oder das Reugeld bezahlt werden. Wer den Vertrag auch nur zum Theile erfüllt oder das, was von dem Andern auch nur zum Theile erfüllt worden ist, angenommen hat, kann selbst gegen Entrichtung des Reugeldes nicht mehr zurücktreten.
sect;. 010. Wenn ein Angeld gegeben und zugleich das Befugniss eines Rücktrittes ohne Bestimmung eines besonderen Reugeldes bedungen wird, so vertritt das Angeld die Stelle des Reugeldes. Im Falle des Rücktrittes verliert also der Geber das Angeld; oder der Empfänger stellt das Doppelte zurück.
sect;. 011. Wer nicht durch blossen Zufall, sondern durch sein Verschulden an der Erfüllung des Vertrages verhindert wird, muss ebenfalls das Reugeld entrichten.
sect;. 010. Wenn ein Theil den Vertrag entweder gar nicht oder nicht zur gehörigen Zeit, an dem gehörigen Orte oder auf die bedungene Weise erfüllt, so ist der andere Theil aussei- den im Gesetze bestimmten Fällen oder einem ausdrücklichen Vorbehalte nicht berechtigt, die Aufhebung, sondern nur die genaue Erfüllung des Vertrages und Ersatz zu fordern.
sect;. 020. Nach gänzlicher Erfüllung des Vertrages können die Parteien auch mit beiderseitiger Einwilligung nicht mehr davon abgehen,
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Allgemeine gesetzliche Bestimmungen
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sondern sie müssen einen neuen Vertrag schliessen, der als ein zweites Geschäft angesehen wird.
Die Verträge mit mehrseitiger Verpflichtung zerfallen in Kaufverträge und Tauschverträge.
Der Tauschvertrag (Permutatio) eine heutzutage seltene Gepflogenheit im Thierhandel, besteht in einer Willenseiniguug der Betheiligten dahin, dass für eine Sache eine andere Sache gegeben wird. Bei einem Tausch ist jede Leistung Preis und Waare zugleich und jeder Theil ist Käufer und Verkäufer zu gleicher Zeit. Auch dieser Vertrag erwirbt mit dem Moment der Uebergabe der Sache das Eigenthumsrecht über das Tauschobject, insofern der Vorbesitzer selbst der Eigenthümer war. Die Uebergabe der Sache muss jedoch zur bestimmten Zeit, am bestimmten Orte und mit allen seit dem Abschlüsse des Vertrages eingetretenen Vortheilen, z. B. die Kuh mit dem seit dem Abschlüsse geworfenen Kalbe, stattfinden. Von dem Augenblick ab, sobald der Vertrag perfect geworden und die Uebergabe stattgefunden hat, gehen Gefahr und Vortheil der eingetauschten Sachen gegenseitig auf die betheiligten Personen über.
Ueber die näheren Bestimmuno-en der Tauschverträge handelt das Gesetz wie folgt:
sect;. 1045. Der Tausch ist ein Vertrag, wodurch eine Sache gegen eine andere Sache überlassen wird. Die wirkliche Uebergabe ist nicht zur Errichtung, sondern nur zur Erfüllung des Tauschvertrages, und zur Erwerbung des Eigenthumes nothwendig.
sect;. 1047. Tauschende sind vermöge des Vertrages verpflichtet, die vertauschten Sachen der Verabredung gemäss mit ihren Bestandtheilen und mit allem Zugehör, zur rechten Zeit, am gehörigen Orte und in eben dem Zustande, in welchem sie sich bei Schliessung des Vertrages befunden haben, zum freien Besitze zu übergeben und zu übernehmen. Wer seine Verpflichtung zu erfüllen unterlässt, haftet dem Anderen für Schaden und entgangeneu Nutzen.
sect;. 1048. Ist eine Zeit bedungen, zu welcher die Uebergabe geschehen soll, und wird in der Zwischenzeit entweder die vertauschte bestimmte Sache durch Verbot aussei- Verkehr gesetzt, oder zufälliger Weise ganz oder doch über die Hälfte am Werthe zu Grunde gerichtet, so ist der Tausch für nicht geschlossen anzusehen.
sect;. 1049. Andere, in dieser Zwischenzeit durch Zufall erfolgte Verschlimmerungen der Sache und Lasten gehen auf die Kechnung des Besitzers. Sind jedoch Sachen in Bausch und Bogen behandelt worden, so trägt der Uebernehmer den zufälligen Untergang einzelner
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in Bezug auf den Thierhandel.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 27
Stücke, wenn anders hiedurcli das Ganze nicht über die Hälfte am quot;Werth verändert worden ist.
sect;. 1050. Dem Besitzer gebühren die Nutzungen der vertauschten Sache bis zur bedungenen Zeit der Uebergabe. Von dieser Zeit an gebühren sie, sammt dem Zuwachse, dem üobernehmer, obgleich die Sache noch nicht übergeben worden ist.
sect;. 10')1. 1st keine Zeit zur Uebergabe der bestimmten Sache bedungen, und fällt keinem Theile ein Versehen zur Last, so sind die obigen Vorschriften wegen Gefahr und Nutzungen (sect;sect;. 10481050) auf den Zeitpunkt der Uebergabe selbst anzuwenden, insofern die Parteien nicht etwas Anderes festgesetzt haben.
sect;. 1052. Wer auf die Uebergabe dringen will, muss seine Verbindlichkeit erfüllt haben, oder sie zu erfüllen bereit sein.
Der Kaufvertrag (Contractio), die häufigste Form der Erwerbung des Eigenthumsrechtes über eine Sache, kommt durch die völlige Uebereinstinnnung und Willenseinigung der Contrahenten zum Ab-schluss (Perfectio). Beim Kauf ist die eine Leistung Waare und die andere Preis, der eine Theil ist Verkäufer und der andere Käufer. Der Unterschied zwischen Kauf und Tausch besteht demnach in der Unterschiedlichkeit der Waare und Preis. Ist der Kaufvertrag einmal geschlossen (perfect), rechtsgiltig und fehlerfrei, so kann ein einseitiges Zurücktreten von demselben nicht mehr statthaben, in einem solchen Falle berechtigt er zur genauen Erfüllung seiner Bestimmungen und im F1alle der Verweigerung auch zur Klage.
In nicht seltenen Fällen erfordert der Kaufvertrag besondere Formalitäten, als: schriftliche Abfassung, Zeugen, gerichtliche Bestätigung u. dgl., es sei denn, dass der Gegenstand einen minderen Werth reprä-sentirt. Auch im Thierhandel gelten gewisse Zeichen als Abschluss des Kaufvertrages und als gegenseitige Sicherstellung der Contrahenten. Hieher gehören das oft übliche Daran-, Darauf- oder Handgeld^ eventuell das lleugeld. Was die verschiedenen Arten des Kaufvertrages anbelangt, so kann derselbe stattfinden: auf Borg, auf Probe, als bedingungsweiser Verkauf oder der Verkauf mit Vorbehalt, als Kauf mit Angeld und Darangeld, als Kauf mit Reugeld und im Wege des Verkaufs au ftr ages.
Nähere Bestimmungen betreffend den Kauf und den Kaufvertrag enthält das Gesetz, wie folgt:
sect;. 1053. Durch den Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Summe Geldes einem Andern überlassen. Es gehört, wie der Tausch, zu den Titeln, ein Eigenthum zu erwerben. Die Erwerbung
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28nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Allgemeine gesetzliche Bestimmungen
erfolgt erst durch die Uebergabe des Kaufgegenstandes. Bis zur Ueber-gabe bebält der Verkäufer das Eigenthumsrecbt.
sect;. 1054. Wie die Einwilligung des Käufers und Verkäufers beschaffen sein müsse, und welche Sachen gekauft und verkauft werden dürfen, dieses wird nach den Kegeln der Verträge überhaupt bestimmt. Der Kaufpreis muss in baarem Gelde bestehen und darf weder unbestimmt noch gesetzwidrig sein.
sect;. 10G1. Der Verkäufer ist schuldig, die Sache bis zur Zeit der Uebergabe sorgfältig zu verwahren und sie dem Käufer nach eben den Vorschriften zu übergeben, welche oben bei dem Tausche (sect;. 1047) aufgestellt worden sind.
sect;. 10G2. Der Käufer hingegen ist verbunden, die Sache sogleich oder zur bedungenen Zeit zu übernehmen, zugleich aber auch das Kaufgeld haar abzuführen, widrigenfalls ist der Verkäufer ihm die Uebergabe der Sache zu verweigern berechtigt.
sect;. 10(33. Wird die Sache dem Käufer von dem Verkäufer, ohne das Kaufgeld zu erhalten, übergeben, so ist die Sache auf Borg verkauft und das Eigenthum derselben geht gleich auf den Käufer über.
sect;. 1080. Bei dem Kaufe auf die Probe geht das Kaufstiick vor Bezahlung des Preises nicht in das Eigenthum des Käufers. Der Käufer wird während der Probezeit als ein Entlehner, nach Verlauf dieser Zeit aber das Kaufgeschäft für unbedingt abgeschlossen und der Käufer als Eigenthümer des Kaufstückes angesehen.
sect;. 1081. Hat der Käufer für das übernommene Kaufstück den Preis gezahlt, so gebührt ihm sogleich das Eigenthum; er kann aber vor Verlauf der Probezeit von dem Kaufe zurücktreten.
sect;. 1082. Ist die Probezeit durch Verabredung nicht bestimmt worden, so wird sie bei beweglichen Sachen auf drei Tage angenommen.
sect;. 1083. Wird das Kaufgeschäft mit dem Vorbehalte verabredet, dass der Verkäufer, wenn sich binnen einer bestimmten Zeit ein besserer Käufer meldet, denselben vorzuziehen befugt sei, so bleibt in dem Falle, als das Kaufstück nicht übergeben worden, die Wirklichkeit des Vertrages bis zum Eintritte der Bedingung aufgeschoben.
sect;. 1084. Ist das Kaufstück übergeben worden, so ist der Kaufvertrag abgeschlossen; er wird aber durch den Eintritt der Bedingung wieder aufgelöst. Bei dem Mangel einer ausdrücklichen Bestimmung der Zeit wird der bei dem Kaufe auf Probe angenommene Zeitraum vermutbet.
sect;. 1086. Wenn Jemand seine bewegliche Sache einem Andern für einen gewissen Preis zum Verkaufe übergibt, mit der Bedingung, dass ihm der üebernehmer binnen einer festgesetzten Zeit entweder
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in Bezug auf den Thierhandel.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;29
das bestimmte Kaufgeld liefern oder die Sache zurückstellen soll, so ist der üebergeber vor Verlauf der Zeit die Sache zurückzufordern nicht berechtigt; der Uebernehmer aber muss nach deren Ablauf das bestimmte Kaufgeld entrichten.
sect;. 1087. Während der festgesetzten Zeit bleibt der üebergeber Eigenthümer. Der Uebernehmer haftet ihm für den durch sein Verschulden verursachten Schaden und es werden ihm bei Zurückstellung der Sache nur solche Kosten vergütet, die dem üebergeber zum Nutzen gereichen.
sect;.1311. Der blosse Zufall trifft Denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet. Hat aber Jemand den Zufall durch ein Verschulden vcranlasst, hat er ein Gesetz, das den zufälligen Beschädigungen vorzubeugen sucht, übertreten oder sich ohne Noth in fremde Geschäfte gemengt, so haftet er für allen Nachtheil, welcher ausser dem nicht erfolgt wäre.
sect;. 1334. Eine Verzögerung fällt einem Schuldner überhaupt zur Last, wenn er den durch Gesetz oder Vertrag bestimmten Zahlungstag nicht zuhält, oder wenn er in dem Falle, dass die Zahlungszeit nicht bestimmt ist, nach dem Tage der gerichtlichen oder aussergerichtlichen Einmahnung sich nicht mit dem Gläubiger abgefundou hat.
sect;. 1487. Die Kechte, eine Erklärung des letzten quot;Willens umzu-stossen, den Pflichttheil oder dessen Ergänzung zu fordern, eine Schenkung wegen Undankbarkeit zu widerrufen, einen entgeltlichen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte aufzuheben, oder die vorgenommene Theilung eines gemeinschaftlichen Gutes zu bestreiten, und die Forderung wegen einer bei dem Vertrage unterlaufenen Furcht oder eines Irrthums, wobei sich der andere vertragmachende Theil keiner List schuldig gemacht hat, müssen binnen drei Jahren geltend gemacht werden; nach Verlauf dieser Zeit sind sie verjährt.
Im Sinne des Gesetzes sind sowohl der Kauf als der Tausch Formalitäten, welche in die Gruppe der Verträge gehören, sie veranlassen bestimmte Verbindlichkeiten und bestimmte Kechte. Sollen diese Verträge auch im Thierhandel die Kechte und Verbindlichkeiten begründen, so müssen sie rechtsgiltig sein, d. h. die Eigenschaft besitzen, dass sie mit freier Einwilligung geschlossen wurden und weder ein Irrthum in der Hauptsache noch in der wesentlichen Beschaffenheit derselben stattgefunden hat.
Der Kauf- und Tauschvertrag gibt zwar beiden Theilen, dem Käufer oder Täuscher und dem Verkäufer oder Vertausche)-, Kechte, jedoch noch kein Eigenthum, dasselbe wird erst durch die üebergabe
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Allgemeine gesetzlichp Bestimmungen
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der Sache (8. 1047) erworben; bis zu dieser Zeit bleibt der Verkäufer auch Eigentbümer des Kautbbjectes. Er hat somit das Object sorgfältig zu bewahren und vor Missbrauch zu schützen, selbst dann noch, wenn der Käufer das Object zur bedungenen Zeit nicht übornoiumen hat; den Kostenersatz, im Falle die Sache eine lebende Waare war, für Fütterung, Wartung, sowie für andere zur Erhaltung des Thieres noth-wendig gewordene Auslagen, kann der Verkäufer, falls die Waare zur bedungenen Zeit nicht übernommen wurde, von diesem Zeitpunkte an gerechnet beanspruchen.
Der Kauf- und Tausclivcrtrag bleibt gesetzlich erhalten auch in jenen Fällen, wo ein Irrthum vorhanden ist und derselbe nicht die Hauptsache, sondern nur Nebenumstände betrifft (872); es hat jedoch eine entsprechende Vergütung von Seite des Irreführenden einzutreten. Der Vertrag bleibt aufrecht erhalten, wenn der versprechende Theil von einem Dritten zum Vertrag gezwungen wurde, sei er durch ungerechte oder begründete Furcht, sei er durch falsche Angaben irregeführt worden; ausgenommen der annehmende Theil hätte an der widerrechtlichen Handlung selbst theilgonommen (sect;. 875).
Ist ein Vertrag rechtswidrig geschlossen worden, so ist er ungiltig und der Gegner gezwungen, Ersatz zu leisten, neben dem aber auch Alles zurückzustellen, was er bei diesem Vertrag zu seinem Vortheil erhalten hat, z. B. das während des Besitzes eines Thieres gefallene Junge. Ein unredlicher Besitzer einer Sache ist auch verbunden, nicht nur alle durch den Besitz erlangten Vortheile zurückzustellen, sondern auch diejenigen, welche der Verkürzte erlangt haben würde.
Die üebergabe der Sache, in unserem Falle des Thieres, hat von Seite des Eigenthümers sammt dem nothwendigen Zugehör zur rechten Zeit, am bestimmten Orte und in dem Zustande stattzufinden, in welchem es sich zur Zeit des Kaufes befand (sect;. 1047). Der Käufer hat wiederum das Thier zur bestimmten Zeit zu übernehmen und die Kaufsumme abzuführen (sect;. 1062), ausgenommen, es wäre die Sache auf Borg gekauft, in welchem Falle das Eigenthumsrecht sogleich auf den Käufer übergeht (sect;. 1063). Da jedoch der Kauf und Verkauf auf Borg vom Gesetze nicht vermuthet wird, so kann im Allgemeinen auch der Käufer erst nach Erlegung des Kaufpreises auf die üebergabe des Thieres Anspruch erheben. Befindet er sich jedoch bereits im Besitze des Thieres, so hat der Verkäufer den Beweis zu liefern, dass er dasselbe auf Borg verkauft habe, weil vom Gesetze vorausgesetzt wird, dass der Verkäufer das Thier dem Besitzer nicht blos geborgt habe, sondern dass das Thier bei der üebergabe bezahlt worden sei. Geht ein verkauftes, aber nicht übergebenes Thier durch Zufall
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in Bezug auf den Thjerhandel.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 31
zu Grunde oder wird es doch bis über die Hälfte des Werthes beschädigt, so wird der Kauf oder Tausch als nicht geschlossen betrachtet (sect;. 1048), sonst aber gehen die darin einem solchen Thiere durch Zufall erfolgte Verschlimmerung und Vermehrung der Lasten auf die Kechnung des Besitzers. Ist die Zeit der Uebcrgabc im Vertrage bestimmt worden, so haftet der Verkäufer nur für den während dieser Zeit sich ereignenden Zufall. Ist die Zeit der Uebergabe jedoch im Vertrage nicht bestimmt und wurde der Käufer zur Uebernahme nicht urgirt, so geht die Haftungsptticht des Verkäufers bis zur Uebergabe, sonst nur bis zur Aufforderung zur Uebernahme. Wurde jedoch das Thier bereits vor der bestimmten Zeit übernommen, so trifft der Schaden den Käufer. Bis zur Zeit der Uebergabe eines verkauften Thieres gebührt aber auch dem Verkäufer die Nutzung des Thieres, z. B. durch Milchgewinnung, Zug Verwendung. Die Uebergabe, durch welche erst das Eigenthumsrecht erworben wird, geschieht in der Kegel durch körperliche Uebergabe (sect;. 426), ausnahmsweise aber auch durch Erklärung, z. B. bei Thieren, die geborgt sind oder die übersendet werden (sect;. 429). Ist jedoch die Person zur Uebergabe bestimmt, so muss auch die Uebergabe an diese Person stattfinden. Als Ort der Uebergabe, wenn beim Kaufe keine bestimmte Angabe stattfand, gilt der Ort des Kaufes (sect;. 905).
Nach den Nebenbestimmungen und Zusätzen beim Kaufe, die sich auf die Art und Weise, den Ort und die Zeit der Uebergabe beziehen können, gibt es aussei- dem Kaufe auf Borg noch verschiedene andere Arten des Kaufes.
Der Kauf auf Probe; derselbe kann während der Probezeit stets wieder gelöst werden. War der Kaufpreis bei der Uebergabe des Thieres nicht bezahlt, so ist der Käufer blos als ein Entlehner zu betrachten (sect;sect;. 1080 und 1081); war jedoch der Kaufpreis bei der Uebergabe bezahlt, so findet bei der Lösung des Vertrages gleichsam ein Eückkauf statt. Der zufällige Schaden trifft den jeweiligen Besitzer (sect;. 1049), und zwar den Verkäufer, insolange das Thier noch nicht bezahlt und der Käufer durch die Zahlung Eigenthiimer desselben geworden ist, und den Käufer, wenn das Thier beim Abschlüsse des Kaufvertrages bezahlt worden ist, oder wenn das Thier zwar beim Kaufe nicht bezahlt worden ist, aber vom Verkäufer dem Käufer ausdrücklich Credit gegeben worden ist, so dass Letzterer von Ersterem gleichsam den Kaufpreis geborgt hat. Wird ein Thier mit Vorbehalt verkauft oder übergeben, so bleibt die Wirklichkeit des Vertrages bis zum Eintritte der Bedingung aufgeschoben (sect;sect;. 1083 und 1084). Ist die Probezeit beim Kaufe nicht bestimmt, so dauert sie drei Tage (sect;. 1082),
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32nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Bestiiimiungi'ii in Bezug auf ilcti TMerhandel.
und der letzte Tag darf ohne die Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeit nicht verstreichen.
Der bedingungsweise Verkauf oder der Verkauf mit Vorbehalt, wenn sich bis zu einem bestimmten Tage kein besserer Käufer findet, gibt dem Käufer mit dem Anfange des Tages das unbedingte Recht auf das Thier, jedoch kann er es vor dem Ablaufe des Tages nicht fordern. Der Verkäufer eines Thieres, das bedingungsweise verkauft wurde, ist nicht berechtigt, von dem Verkaufe abzugehen, wenn der Käufer zur bestimmten Zeit nicht kommt; verkauft er das Thier dennoch weiter, so ist er dem früheren Käufer für allen Schaden verantwortlich. Dem Verkäufer bleibt blos das Recht, auf Erfüllung des Vertrages und Schadenersatz zu klagen (sect;sect;, 1083 und 1084). Es ist daher der bedingungsweise Verlauf gleichsam blos ein aufgeschobener Vertrag.
Der Kauf mit Angeld oder Darangeld und der Kauf mit Reugeld. Wird bei einem solchen Kaufe der Kaufvertrag durch den Rücktritt des Einen oder Andern nicht eingehalten, so verliert der schuldlose Theil sein erworbenes Recht nicht, es wird ihm blos vom Gesetze freigestellt, sich entweder mit der Angabe oder der doppelten Zurückstellung derselben zu begnügen, oder auf die Erfüllung des Vertrages zu dringen (sect;. 908). Die Angabe geht aber nicht allein verloren, wenn ein Contrahent seine Verpflichtung nicht erfüllen will, sondern auch dann, wenn er durch seine Schuld dieselbe nicht erfüllen kann. Die Darangabe verbindet daher beide Theile zur Einhaltung des Vertrages, während das Reugeld nicht als Zeichen des geschlossenen Vertrages zu betrachten ist, im Gegentheile jene Partei, die anbietet, berechtigt, wenn sie der geschlossene Vertrag reut, von demselben zurückzutreten. Wenn also Käufer und Verkäufer sich gegen ein Reugeld die Authebung des Vertrages vorbehalten haben, der Käufer aber während der zur Reue bestimmten Zeit blos einen Theil des Kaufpreises zahlt und der Verkäufer ihn annimmt, so hört das Recht zum Rücktritte beiderseits auf, da kein Theil einseitig vom Vertrage abgehen kann (sect;. 910). Wenn mit der Angabe das Befugniss zum Rücktritte bedungen worden ist, so ist die Darangabe als Heugeld zu betrachten (sect;. 910). Wer nicht durch blossen Zufall, sondern durch sein Verschulden an der Erfüllung des Vertrages verhindert wird, muss ebenfalls das Reugeld entrichten (sect;. 911).
Der Verkauf auf Auftrag oder der Verkaufsauftrag. Wird ein Verkaufsauftrag gegeben, so hat weder der üebernehmer binnen einer festgesetzten Zeit, also vor Ablauf derselben, das bestimmte Kaufgeld oder das Thier zurückzugeben, noch der Uebergeber sie
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TJtber Gewährleisten Qewamp;hrBmängel und Gewährzeit.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 3?5
zurflekzufordem. Nach Ablauf dieser Zeit muss jedoch der Ucbemehmer das bestimmte Eaufgeld entrichten, gleichviel, ob der Verkauf stattgefunden oder nicht stattgefunden hat (sect;. 1086). Bis zum Verkaufe bleibt der Ueborgebcr Eigeuthiimer des Thieres (sect;. 1087) und der Uebernchmer haftet für keinen Zufall, jedoch für den durch sein Verschulden verursachten Schaden und muss bei der Zurückstellung des Thieres jene Kosten, die dem Uebergeber zum Nutzen gereichen, von dem Letzteren vergütet erhalten. 1st jedoch bei der Uebergabe Preis und Zahlungsfrist nicht bestimmt worden, so ist der Uebernehmer blos der Bevollmächtigte und muss dem Uebergeber den ganzen Erlös zukommen lassen.
IV.' Ueber Gewährleisten Gewährsmängel und
Gewährzeit.
1. Gewährleistung. Die verschiedene im Handel vorkommende Waare bildet im socialen Verkehr der Menschen den Gegenstand des Kaufes und Tausches, der rege Verkehr mit der quot;Waare ist es, welcher die gegenseitige materielle Betriebsamkeit der Culturvölker fordert und dieselben durch Handel und Wandel vereinigt. Hei dem Umstand durfte es nicht fehlen, dass schon die ältesten Völker auf die Waare als Gegenstand des Handels ihre Aufmerksamkeit richteten und wie es die Geschichte lehrt, Bestimmungen aufstellten, wodurch ein gerechter und leichter Verkehr im Handel ermöglicht wurde, so, dass gegenseitige üebervortheilung eventuell Betrügereien auf das geringste Mass eingeschränkt wurden. Die Möglichkeit einer Üebervortheilung im Handelsverkehr beruht ja eben in der Beschaffenheit der Waare. In vielen Fällen ist man zwar im Stande, die Eigenschaften und die Merkmale einer Waare gleich auf den ersten Blick zu erkennen, zu begutachten und dem entsprechend auch ihren Werth zu bestimmen. In anderen Fällen hingegen lassen sich zwar die sichtbaren Merkmale des Handelsobjeetes erkennen, aber die unsichtbaren Eigenschaften und ihre wahre Beschaffenheit können erst in der Folge und durch den Gebrauch ermittelt werden. Zu den am schwersten erkennbaren und in Bezug auf ihren Werth zu beurtlieilenden Handelssachen gehören unstreitbar unsere Hausthiere. Der Werth der Thiere wird erst durch ihre Leistung klar und kann im Moment des Kaufes niemals genau bestimmt werden. Dies mag wohl die Ursache gewesen sein, dass schon die ältesten Völker mit Rücksicht auf den Thierhandel von dem Verkäufer der Waare, auch bestimmte Bürgschaften oder Garantien forderten, dass die Waare jene Eigenschafton besitzt, welche im
Csükor. Gericht!. Xhierheilkimde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 3
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Ueber Grevrähileisten Gewfthrsmängel and (quot;iewiihizeit.
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Moment dos Kaufes billiger Weise vorausgesetzt werden können. Um üebervortheilung und Betrug liinlanzulialten und der geforderten Bärgschaft auch den gehörigen Nachdruck zu verschallen, entstanden verschiedene Bestininmngen, welche im Falle der nicht eingehaltenen Bürgschaft als Rückgang des Handels, als Vergütung oder seihst als Strafe geahndet wurden. Die zur Eömerzeit übliche Wandlungsklage (Actio rodhibitoria) und die Minderungsklage (Actio (|uanti minoris) beruht ja auf den Gesetzen der Bürgschaft im Thierhandel. Jede Uebereinkunft und Versicherung von Seite des Verkäufers gegenüber dem Käufer, dass das verkaufte Tliier gesund und ohne Gebrechen sei, und der billiger Weise zu stellenden Anforderung in Bezug auf Leistungsfähigkeit wirklich entspricht, bildete das Wesen der Gewährleistung oder des Gutstehens.
Man versteht demnach unter dem technischen Ausdruck Gewährleistungquot; eine Sicherstellung des Käufers und eine Bürgschaft von Seite des Verkäufers, dass das Thier ohne Mängel sei, keine Gebrechen (Krankheit), keine üblen Gewohnheiten besitzt und den bedungenen oder vorausgesetzten Anforderungen entsprechen wird, ferners, dass im Falle eines Nichtzutrelfens dieser Bürgschaft, der Verkäufer der fehlerhaften Waare für alle Schäden und Nachtheile, die der Käufer durch den Kauf erlitten hat, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes aufzukommen und dieselben auszugleichen hat. Die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit eines Thieres ist im Thierhandel stets eine still-schweigend vorausgesetzte, oft jedoch ausdrücklich verlangte Bedingung. Gewährleisten, Gewährschaft geben oder Gutstehen bedeutet daher im Viehhandel so viel, als Bürge sein oder Bürgschaft leisten, dass das verkaufte Thier gesund sei, und au keinem verborgenen Mangel leidet, wodurch dessen Werth oder Brauchbarkeit vermindert wird, so dass der Käufer keinen Schaden erleidet. Die Wirkung der Gewährleistung, welche im Falle des Nichtzutrelfens den Verkäufer trifft, ergänzt den Begriff dieser Bürgschaft. Zwei Anforderungen sind es, die bei jeder Währschaft oder Gewährleistung erfüllt werden müssen: das Versprechen, dass die Waare bestimmte Eigenschaften und Merkmale besitzt, und die Sicherstellung und das Aufkommen bei eventuellen Schäden, wenn die Waare die bedungenen oder vorausgesetzten Eigenschaften und Merkmale nicht haben sollte.
Je nach der Art, wie die Bürgschaft für eine verkaufte Waare geleistet wird, unterscheidet man: eine verabredete, eine landesübliche und eine gesetzliche oder rechtliche Gewährleistung.
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üebex Gewährleisten GewSlusiuäiigel und Gewäbizeit.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;35
Die verabredete Gewährleistung bemLt auf einer mündlichen, vor Zeugen stattgefundenen, oder auf einer schriftlichen Sicherstellung von Seite des Verkäufers; der Vertrag ist in diesem Falle nach einer besonderen Uebereinkunft geschlossen worden. In jenen Ländern, wo die gesetzlichen Währschaften bestehen, brauchen sie keineswegs durch die verabredete Gewährleistung nochmals gesichert zu werden, sie gelten ja ohnedies von Gesetzeswegen. Die verabredete Gewähr bezieht sich auf niclitgesetzliche Verbindlichkeiten, so auf das Fehlen mancher Krankheitszustände, auf die Brauchbarkeit zu gewissen Dienstleistungen, auf den Charakter des Thieres, insofeme dieses zu gewissen Diensten gefordert werden muss, z. B. sanfte Pferde als Reitpferde für alte Honen, Damen oder Kinder, auf die Eigenschaften der Thiere und schliesslich auf die Nutzung, z. B. bei dem Milchvieh das Vorhandensein der Milchergiebigkeit, die Voraussetzung über das Fehlen oder Vorhandensein der Trächtigkeit. Die verabredete Gewähr kann also auch bei allen nicht gesetzlich bestimmten Mängeln, gleichviel, ob sie auf die Brauchbarkeit, Erkennbarkeit oder selbst Schönheitsbeeinträchtigung abzielen, stattfinden. Eine besondere Vorsicht wird immer bei der Vertragsschliessung mit verabredeter Gewähr von Seite des Käufers rathsam sein. Die bedungenen Nebenbestimmungen sollen entweder vor glaubwürdigen Zeugen oder schriftlich festgesetzt werden, da sie nur in diesem Falle auf Giltigkeit vor dem Bichterstnhl Anspruch haben. Ueberdies muss aber auch der Beweis erbracht werden, dass der von Seite des Verkäufers garantirte Mangel vor der Ueber-gabe des Thieres an den Käufer thatsächlich vorhanden war.
Die landesübliche Gewährleistung beruht auf dem Gewohnheitsrechte und kommt zur Anwendung in jenen Ländern, in welchen bis jetzt noch keine gesetzlichen Bestimmungen mit Bezug auf die Gewährleistung vorhanden sind. Der herkömmliche Gebrauch oder die Gewohnheit ist es, nach welcher in den entsprechenden Fällen gehandelt wird. Im Falle die Gewährleistung nicht gerade so gestört wurde, dass ein oft'enbarer Betrug vorliegt, findet die landesübliche Gewährleistung heutzutage Anwendung in folgenden Ländern: Ungarn, Niederlanden, Grossbritanuien, Dänemark, Schweden, Spanien, Italien, Bussland, Serbien, Rumänien und in der Türkei.
Die gesetzliche oder rechtliche Gewährleistung gründet sich auf genaue, gesetzliche Bestimmungen, wonach der Verkäufer eines Thieres verpflichtet wird, für ganz bestimmte und ausdrücklich bezeichnete, der verkauften Sache (Thier) anhaftende Fehler, Mängel und Gebrechen dem Käufer gutzustehen und zwar innerhalb eines genau
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3(inbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; TMier GcAviihrleisten (rewährsmängol und Gewährzeit.
hezeichueteii Zeitraumes. Der gesetzlichen Gewährleistung kann sich kein Verkäufer entziehen, sie besteht zur Geltung, ausgenommen, wenn ein anderes Abkommen zwischen Käufer und Verkäufer getroffen wurde. Insoferno diese Bürgschaft im Gesetze begründet ist, wird sie die gesetzliche Gewährleistung und insoferne der Käufer dadurch zur Aufhebung des Kaufvertrages ermächtigt wird, die rechtliche Gewährleistung genannt.
Im Sinne des Gesetzes können die gesetzlichen Gewährleistungen in allgemeine und speciello eingetheilt werden. Der allgemeinen Gewährschaft unierliegen alle jene Gebrechen, Mängel, Fehler und Krankheiten der Hausthicre, welche entweder veralteter (chronischer) Natur sind oder acut aufgetreten und vor dem Verkauf des Thieres vorhanden waren. Sie sind es, die unter dem Namen Nachtschadenquot; sehr häutig die Grundlage der Thierprocesse bilden. Es müssen dieselben so beschallen sein, dass man sie im Augenblicke des Handels schwer erkennen konnte, auch sollen sie vermöge ihrer schweren Heilbarkeit oder durch Unheilbarkoit, selbst durch Verlust, den AVerth des Thieres bedeutend vermindern oder aufheben. Bei der Gewährschaft ist der individuellen Prüfung und Ermittlung von Seite dos Thierarztes ein gehöriger Spielraum gelassen. Er hat das Leiden, den Fehler oder den Mangel je nach der Entstehung, Ausbildung, nach dem Höhegrad und nach der Heilbarkeit, somit nach dem Einfluss auf den Gebrauch und Werth des Thieres zu begutachten. Da jedoch, je nach der Auffassung, sich das Urtheil über das Verhältniss der erwähnten Mängel zur Weithverminderung des Thieres verschieden gestaltete und dadurch der Handel statt erleichtert nur erschwert wurde, mussten von Gesetzeswegen genauere Gewährleistungen formulirt werden und so entstanden die besonderen oder speciellen gesetzlichen Gewährleistungen.
Unter der besonderen oder speciellen Gewährschaft werden jene Mängel, Gebrechen und Krankheiten inbegriffen, welche in den beim Viehhandel giltigen Gesetzen ausdrücklich namhaft gemacht sind. Die Zeit der quot;Währschaft oder der Garantie, innerhalb welcher der Kauf rückgängig gemacht werden kann, ist genau angegeben und gesetzlich bestimmt. Der bestimmte Zeitraum, innerhalb dessen der Verkäufer dem Käufer für die gesetzlich namhaft gemachten Mängel, Krankheiten öder Fehler der AVaare Bürgschaft leisten muss, wird Gewährzeit, Gewährfrist, AVandelzeit, Wandelfristquot; genannt, wählend wieder die Krankheiten, Mängel und Fehler der Sache, die ausdrücklich im Gesetze genannt sind, mit den Namen Hauptmängel, Hauptfehler, Gewährsmängel, Wandlungsfehler (Vitia capitalia, redhibitoria)quot;, bezeichnet werden.
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Uebei Gewährleisten Gewalirsmangel und Gewälirzeit.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; HT
Gesetzliche Gewährleistung, gesetzliche Gewahrsmängel lind Gewährzeiteu bestehen derzeit in mehreren Staaten Europas, die näheren Bestimmungen sind in den verschieJenen Gesetzbüchern dieser Länder enthalten und zwar gelten nachstehemle quot;Wahrschafts-gesetze in folgeiulen Ländern:
In Oesterreich das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch für die gesammten deutschen Erbländer vom Jahre 1811,11. Theil, SS. 922 i'i'.T. Dieselben lauten:
sect;. 922. Wenn Jemand eine Sache auf eine entgeltliche Art einem Andern überlässt; so leistet er Gewähr, dass sie die ausdrücklich bedungenen, oder gewöhnlich dabei vorausgesetzten Eigenschaften habe, und dass sie der Natur des Geschäftes, oder der getroffenen Verabredung gemäss benutzt und verwendet werden könne.
sect;. 923. Wer also der Sache Eigenschaften beilegt, die sie nicht hat, und die ausdrücklich oder vermöge der Natur des Geschäftes stillschweigend bedungen worden sind, wer ungewöhnliche Mängel oder Lasten derselben verschweigt; wer eine nicht mehr vorhandene, oder eine fremde Sache als die seinige veränssert; wer fälschlich vorgibt, dass die Sache zu einem bestimmten Gebrauch tauglich, oder dass sie auch von den gewöhnlichen Mängeln und Lasten frei sei, der hat, wenn das Widerspiel hervorkommt, dafür zu haften.
N. B. Als eine nach der Natur des Zweckes stillschweigend bedungene Eigenschaft wäre z. B. die gleiche Farbe und Grosse, wenn ein Zugpferd zur Ergänzung eines Postzuges gekauft wurde.
sect;. 924. Wenn ein Stück Vieh binnen 24 Stunden nach der Uebernahme erkrankt oder umfällt, so wird vermuthet, dass es schon vor der Uebernahme krank gewesen sei.
N. B. Ein Stück Vieh von was immer für einer Gattung; die Eeclitswirknng ist die Gewährleistung (sect;. 932).
sect;. 925. Die nämliche Vermuthung gilt:
1.nbsp; wenn binnen acht Tagen bei den Schweinen die Finne und bei den Schafen die Pocken oder die Räude (Schübe), oder wenn bei den letzteren binnen zwei Monaten die Lungen- und Egelwürmer entdeckt werden;
2.nbsp; wenn bei dem Rindvieh binnen 30 Tagen nach der Uebernahme die Drüsenkrankheit, sogenannte Stiersncht, gefunden wird;
3.nbsp; wenn bei Pferden und Lastthieren binnen 15 Tagen nach der Uebergabe die verdächtige Drüse oder der Rotz, wie auch der Dampf; oder wenn binnen 30 Tagen der Dumm-
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38nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Ueber Gewährleisten GewShrsmftngel und Gewährzeit.
koller, der Wurm, die Stätigkeit, der schwarze Staaf oder die Mondbliudlieit entdeckt wird.
N. B. Die Entscheidung- über das Dasein der vorstehenden Krankheiten wird dem Ausspruche der Kunstverständigen überlassen. Bei anderen als den hier genannten Krankheiten gelten die Bestimmungen der allgemeinen, gesetzlichen Gewährleistung (sect;. 924).
sect;. 92(5. Von dieser rechtlichen Vermntlmng (sect;sect;. 924 und 925) kann aber der Ucbernehmer eines solchen Stückes Vieh nur dann Gebranch machen, wenn er dem Uebergeber oder Gewährsmanne sogleich von dem bemerkten Fehler Nachricht gibt; oder in dessen Abwesenheit dem Ortsgerichte oder Sachverständigen die Anzeige macht, und den Augenschein vornehmen lässt.
N. B. Die rechtliche Vermuthung, welche in den beiden Paragraphen aufgestellt wurde, findet nur statt, wenn das fragliche Uebel innerhalb des bestimmten Termines, also innerhalb der gesetzlichen Gewährzeit entdeckt wurde. Ein Beweis muss hierüber vorliegen, deshalb hat der Augenschein innerhalb der Gewährzeit stattzufinden. Der Gewährsmann ist zu dem Augenscheine beizuzielien, weshalb die Anzeige an denselben sogleich zu erfolgen hat. Uebrigcns sind zwei Sachverständige heranzuziehen und in quot;Wien sind die Mitglieder des Tliierarznei-Institutes zu verwenden (Hofdekret vom IS. October 1815, J. G. S. Nr. 1181). Ist das Thier umgestanden, so muss dem Gewährsmann ebenfalls die Anzeige sogleich erstattet werden, die Beweisführung kann nach dem bestimmten Termin geschehen.
sect;. 927. Vernachlässigt der üebernehmer diese Vorsicht, so liegt ihm der Beweis ob, dass das Vieh schon vor Schliessung des Vertrages mangelhaft war. Immer steht aber auch dem Uebergeber der Beweis offen, dass der gerügte Mangel erst nach der üebergabe eingetreten sei.
sect;. 928. Fallen die Mängel einer Sache in die Augen, oder sind die auf der Sache haftenden Lasten ans den öffentlichen Büchern zu ersehen, so findet aussei1 dem Falle einer ausdrücklichen Zusage, dass die Sache von Fehlern und Lasten frei sei, keine Gewährleistung statt. (sect;. 443). Schulden und Rückstände, welche auf der Sache haften, müssen stets vertreten werden.
sect;. 929. Wer eine fremde Sache wissentlich an sich bringt, hat ebenso wenig Anspruch auf eine Gewährleistung als Derjenige, welcher ausdrücklich darauf Verzicht gethan hat.
sect;. 9P)0. Werden Sachen in Bausch und Bogen, nämlich so, wie sie stehen und liegen, ohne Zahl, Mass und Gewicht übergeben, so ist der Uebergeber, aussei' dem Falle, dass eine von ihm fälschlich
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Uebcv Gewährleisten Gewährsmängel und Gewährzeit.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 30
vorgegebene oder von dem Empfänger bedungene Beschaffenheit mangelt, für die daran entdeckten Fehler nicbt verantwortlich.
sect;. 031. Wenn der Besitzer wegen eines von einem Dritten auf die Sache gemachten Anspruches von der Gewährleistung Gebrauch machen will, so muss er seinen Vormann davon benachrichtigen und nach Vorschrift der Gerichtsordnung die Vertretung begehren. Durch die Unterlassung dieses Ansuchens verliert er zwar noch nicht das Recht der Schadloshaltung, aber sein Vormann kann ihm alle wider den Dritten unausgeführt gebliebenen Einwendungen entgegensetzen und sich dadurch von der Entschädigung in dem Masse befreien, als erkannt wird, dass diese Einwendungen, wenn von ihnen der gehörige Gebrauch gemacht worden wäre, eine andere Entscheidung gegen den Dritten veranlasst haben würden.
sect;. 032. 1st der die Gewährleistung begründende Mangel von der Art, dass er nicht mehr gehoben werden kann und dass er den ordentlichen Gebrauch der Sache verhindert, so kann der Verkürzte die gänzliche Aufhebung des Vertrages, wenn hingegen sich das Fehlende, z. 13. an Mass oder Gewicht nachtragen lässt, nur diesen Nachtrag; in beiden Fällen aber auch den Ersatz des weiteren Schadens und dafern der andere Theil unredlich gehandelt hat, auch den entgangenen Nutzen fordern.
N. B. Dieser Paragraph enthält die Wirkung der Gewährleistung; sie besteht entweder in der Wandluugsklage mit Aufhebung dos Vertrages oder in der Minderungsklage, welche entweder Nachtrag oder Erlass (Ausgleichung) begehrt.
sect;. 033. Wer die Gewährleistung fordern will, rauss sein Recht, wenn es unbewegliche Sachen betrifft, binnen drei Jahren, betrifft es aber bewegliche Sachen, binnen sechs Monaten geltend machen, sonst ist das Recht erloschen.
sect;. 034. Hat bei zweiseitig verbindlichen Geschäften ein Theil nicbt einmal die Hälfte dessen, was er dem Andorn gegeben hat, von diesem an dem gemeinen Werthe erhalten, so räumt das Gesetz dem verletzten Theile das Recht ein, die Aufhebung und die Herstellung in den vorigen Stand zu fordern. Dem anderen Theile steht aber bevor, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, dass er den Abgang bis zum gemeinen Werthe zu ersetzen bereit ist. Das Missverhältniss des Werthes wird nach dem Zeitpunkte des geschlossenen Geschäftes bestimmt.
N. B. Der verletzende Tbeil kann sowohl Käufer als auch Verkäufer sein; das Klagebegehreu geht nur auf Aufschub des Vertrages und Herstellung des frühereu Zustaudes. Der Verletzer hat jedoch das Recht,
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40nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Ueber Gewährleisten Gewährsmängel und Gewährzeit.
den Vertrag aufrecht zu erhalten, wenn er den Abgang dos Werthes ersetzt (Miuderungsklage).
sect;. 935. Dieses Kechtsmittel findet nicht statt, wenn Jemand ausdrücklich darauf Verzicht gethan oder sich erklärt hat, die Sache aus besonderer Vorliebe um einen ausserordentliehen Werth zu übernehmen; #9632;wenn er, obgleich ihm der wahre Werth bekannt war, sich dennoch zu dem unverhältnissmüssigen Werthe verstanden hat; ferner, wenn aus dem Verhältnisse der Personen zu vermutlien ist, dass sie einen aus einem entgeltlichen und unentgeltlichen vermischten Vertrag schliessen wollten; wenn sich der eigentliche Werth nicht mehr erheben lässt; endlich, wenn die Sache von dem Gerichte versteigert worden ist.
sect;. 936. Die Verabredung, künftig erst einen Vertrag schliessen zu wollen, ist nur dann verbindlich, wenn sowohl die Zeit der Ab-schliessung, als die wesentlichen Stücke des Vertrages bestimmt und die Umstände inzwischen nicht dergestalt verändert worden sind, dass dadurch der ausdrücklich bestimmte oder aus den Umständen hervorleuchtende Zweck vereitelt oder das Zutrauen des einen oder anderen Theiles verloren wird. Uebeihaupt muss auf die Vollziehung solcher Zusagen längstens in Einem Jahre nach dem bedungenen Zeitpunkte gedrungen werden, widrigen Falls ist das Kecht erloschen.
sect;. 937. Allgemeine, unbestimmte Verzichtleistungen auf Einwendungen gegen die (iiltigkeit eines Vertrages sind ohne Wirkimg.
In Frankreich gelten die Bestimmungen des Code Napoleon vom Jahre 1804. Nachdem sieb aber die Unzulänglichkeit der Währschafts-gesetze herausgestellt hatte, wurden durch das Gesetz vom 20. Mai 1838 bestimmte Gewährsmängel neuerdings aufgestellt.
Die betreffenden Artikel des Nachtragsgesetzes zum Code Napoleon lauten:
Art. 1. Als Hauptmängel werden angesehen und sollen allein zu der laut sect;. 1G41 gestatteten Klage bei Käufen und Tauschen unten bezeichneter Hausthiere ohne Unterschied des Ortes, wo der Kauf oder Tausch stattgefunden, folgende Krankheiten und Fehler berechtigen:
a)nbsp; nbsp;Beim Pferde, Esel und Maulthiere: 1. die periodische Augenentziindung, 2. die fallende Sucht, 3. der Rotz, 4. der Wurm, 5. veraltete Brustleiden, (3. der Dummkoller, 7. der Dampf, 8. der veraltete Pfeiferdampf, 9. der intermittirende Leistenbruch, 10, das Luftkoppen, und 11. das periodische Hinken von veralteten Krankheiten herrührend.
b)nbsp; Beim Kinde: 1. Die Lungenschwindsucht, 2. die fallende Sucht, 3. die Folgen nicht abgegangener Nachgeburt und 4. der Vorfall der Scheide oder der Gebärmutter nach der letzten beim Verkäufer erfolgten Geburt,
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üebei Gewährleisten (jewalirsinüngel und Gewährzeit.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 41
e) Beim Schafe: 1. Die Scbafpockeu; wenn diese bei einem Stücke der gekauften Heeide vorkommen, ziehen sie die Ei'ickgabe einer ganzen Heerde nacb sieb, jedoeb nur dann, wenn dieselbe die Zeicben des Verkäufers besitzt. 2. Der Milzbrand. Derselbe bedingt aber nur dann die Rückgabe, wenn der Verlust imierbalb der Wäbr-sebaftszeit den fünfzehnten Theil der gekauften Thiere ausmacht und wenn die Heerde das Zeichen des Käufers trägt.
Art. 2. Die laut sect;. 1044 des Civil-Codex gestattete Minderungs-klage darf bei dem Tausche oder Kaufe solcher Thiere eingelegt werden, welche mit Krankheiten oder Fehlern, die im Art. 1 aufgeführt wurden, behaftet sind.
Art. 3, Die Frist, innerhalb welcher die Währscbaftsklage angebracht werden kann, beträgt, den Tag der Ablieferung nicht mitbe-griffen, 30 Tage für die periodische Angenentziindnng und die fallende Sucht, 9 Tage für alle übrigen Leiden.
Art. 4. Nach Ablieferung des Tbiores, oder wenn dasselbe innerhalb des vorbin angegebenen Zeitraumes ans dem Wohnorte des Verkäufers weggeführt wurde, verlängert sich die Währschaftszeit für je 5 Myriameter (etwa sechs deutsche Meilen) Entfenmng vom Wohnorte des Verkäufers bis zum Orte, wo das Thier steht, um einen Tag.
Art. 5. In allen Fällen ist der Käufer bei Verlust seines Hechtes gehalten, innerhalb der laut Art. 3 vorgeschriebenen Frist die Ernennung der Experten auszuwirken, welche einen Befund auszustellen haben; die Klage wird bei dem Eyidenzriehter des Ortes, wo das Thier steht, eingereicht, und dieser ernennt unverzüglich je nacb Umständen einen oder drei Experten, welche ihr Geschäft innerhalb der kürzesten Zeit abzumachen haben.
Art. d. Die Klage wird von einem vorhergegangenen Versuche zur gütlichen Ausgleichung befreit und der eingeleitete Process summarisch behandelt.
Art. 7. Wenn während der im Art. ;'gt; bestimmten Gewährzeit das Thier zu Grunde geht, so kann der Verkäufer nur dann zur Gewährleistung verhalten werden, wenn der Käufer beweist, dass der Verlust des Tbieres durch einen der im Art. 1 aufgeführten Mängel verursacht worden sei.
Art. 8. Beim Kotz und Wurm und bei den Scbafpockeu wird der Verkäufer der Gewähr enthoben, wenn er beweist, dass das Thier seit der Ablieferung in Berührung mit an dieser Krankheit leidenden Tbieren gekommen sei.
In Deutschland. Das preussische allgemeine Landrecht vom Jahre 1704 und der Anhang zum Landrocht vom Jahre 1803 gilt
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UeboT Gewährleisten Geirährsmftnsel und Gewährzeit.
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für das Königreich Preussen, während in den einzelnen Staaten des deutschen Belches die früher vorhandenen Gesetze hestehen. Die Bestimmungen des allgemeinen preussischen Landrechtes sind:
sect;. 199. Wenn ein Stück Vieh hinnen 24 Stunden nach der üebergahe krank gefunden wird, so gilt die Vcrmuthung, dass selbes schon vor der Uebergabe krank gewesen ist.
S. 200. Doch muss der Käufer bei Verlust seines Rechtes die bemerkte Krankheit dem Verkäufer dergestalt zeitig anzeigen, dass noch eine Untersuchung über den Zeitpunkt ihres Entstehens stattfinden könne.
sect;. 201. Ist der Verkäufer nicht am Orte, so muss die Anzeige dem Gerichte des Ortes oder einem Sachverständigen geschehen, bei Verlust seines Rechtes, d. i. des Präsumptionsrechtes.
sect;. 202. Stirbt das Vieh binnen 24 Stunden nach der Uebergabe, so ist der Verkäufer zur Vertretung verpflichtet, wenn nicht klar aus-gemittolt werden kann, dass die Krankheit erst nach der Uebergabe entstanden sei.
sect;. 203. Aeussert sich die Krankheit des Viehes erst nach dem Verlaufe von 24 Stunden nach der Uebergabe, so trifft der Schaden den Käufer, wenn nicht ausgemittelt werden kann, dass der kränkliche Zustand schon zur Zeit der Uebergabe vorhanden gewesen.
sect;. 204. Bei Schweinen, welche innerhalb acht Tagen nach der Uebergabe finnig befunden, gilt die Vermuthung, dass sie es schon zuvor gewesen; wenn sich bei Schafen die Pocken und beim Rindviehe die Franzosenkrankheit innerhalb acht Tagen nach der Uebergabe äussert, so gilt gleichfalls die Vermuthung, dass selbe schon vor derselben vorhanden gewesen.
sect;. 205. Eine gleiche Vermuthung gilt von Pferden, bei welchen sich Dämpfigkeit, Herzscblägigkeit, Räude, wahre Stätigkeit, schwarzer Staar, Mondblindheit und Rotz innerhalb vier Wochen nach der Uebergabe hervorthun. Im Anhange zum allgemeinen Landrechte heisst es jedoch: Eine gleiche Vermuthung gilt auch von Pferden, bei welchen sich wahre Stätigkeit binnen vier Tagen, Räude und Rotz innerhalb vierzehn Tagen, Dämpfigkeit, Herzscblägigkeit, schwarzer Staar, Mondblindheit und Dummkoller aber innerhalb vier Wochen nach der Uebergabe hervorthun.
sect;. 200. In allen Fällen, wo wegen der von dem Verkäufer zu vertretenden Mängel der Rücktritt vom Kaufe und der Ersatz des ganzen Kaufpreises stattfindet, muss die dem Käufer zu leistende Vergütung nach dem Gutachten vereideter Sachverständiger bestimmt weiden.
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üeWr Gewäbrleisten Qewährsmamp;ngel und Gewährzeit.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;43
Auch finden die allgemeinen Gesetze über Kauf und Verkauf auf den Handel mit Haustbieren Anwendung und zwar: a) sect;. 348 über die Verzicbtung auf die Gewährzeit, 1. wegen fehlender Eigenschaften überhaupt sect;sect;. 102107, 285, 201, 310322; 2. wegen fehlender vorbedungener Eigenschaften die sect;sect;. 325328; 3. wegen fehlender gewöhnlich vorausgesetzter Eigenschaften die sect;sect;. 81, 82, 320332;
4.nbsp; nbsp;wegen Verletzung über die Hälfte die sect;sect;. 58GO, 250253;
5.nbsp; wegen Betrug die sect;sect;. 8486, 285287, 223, 340355, 358 und 350; h) über die Uebornahmo und Zahlung die sect;sect;, 58, 215218, 221220; c) über die üebergabe, resp. üebernahme und Zahlung die sect;sect;. 02105, 215-218, 22222G; d) über Tauschverträge sect;. 3G4; e) über gerichtliche Verkäufe die sect;sect;. 340340; f) über Verjährungsfristen die sect;sect;. 343345; und g) über Beanspruchung eines Dritten die sect;sect;. 143140 und 140.
In Bai ein bestand das bairische Landrecht zur Geltung, bis es durch das neue Viehwährschaftsgesetz vom 20. März 1850 verdrängt wurde.
In Württemberg verdrängte das Gesetz vom 20. December 1801, das früher bestandene Regulativ der sogenannten Hauptmängel vom Jahre 1707.
In Sachsen erschien im Jahre 1803 das bürgerliche Gesetzbuch, es enthält auch die Bestimmungen über den Thierhandel.
In Baden wurde am 23. April 1850 ein Gesetz über die Gewährleistung bei einigen Arten von Haustbieren erlassen.
Im Grossherzogthum Hessen besteht seit 15. Juli 1858 ein Gesetz über die Währschaft, den Thierhandel betreflend.
In Kurhessen erfloss ein solches Gesetz am 23. October 1805.
Die Stadt Frankfurt a. M. erliess am 0. December 1804 ein Gesetz über die Währleistung beim Viehhandel.
Sachsen-Meiningen erhielt ein Gesetz in Betreff der Gewährleistung am 0. Juli 1844.
In Luxemburg gilt das Gesetz vom 18. April 1831.
In der Schweiz besteht das Concordat über Bestimmungen und Gewähr der Vieh- und Hauptmängel vom 22. April 1853.
In Hamburg gilt für den Markthandel die Marktverordnung vom Jahre 1837.
In Belgien sind schliesslich am 18. Februar 1802 verschiedene specielle Gewährsmängel und Fristen im Thierhandel festgesetzt.
Dem Gewohnheitsrechte entnommen sind noch in mehreren Staaten bestimmte Gewährsmängel aufgestellt, so in Hannover nach den Bestimmungen aus dem 10. Jahrhundert. In Italien, Neapel, Piemont
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44nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; TJcber Gewährleisten Gewährsmängel und Gewährzeit.
mid Sardinien gelten Gewiihrsmüngel nur für Pferde und zwar: der Rotz, der Dampf, die Mondblindbeit und die Lähmung von steifer Schulter; in Sardinien kommt noch die Stätigkeit dazu.
Die sogenannten Nachtschäden, das heisst Bürgschaften innerhalb eines Zeitraumes von 24 Stunden, bestehen in Oesterreich, Preussen und Hessen.
Aus der folgenden Tabelle (Seite 45) sind die gesetzlichen, speci-elleu Gewährleistungen, die Gewährsmängel und die Gewährzeiten sämmtlichcr Staaten, welche überhaupt Währschaften in Bezug auf den Thierbandel besitzen, zu ersehen.
2. Gcwäbrsmängel (Hauptmängel, Hauptfehler, Wandlungsfehler, morhus redhibitorius, vitium, capitale). Unter dem teclmiscben Ausdruck: Gewährsmängelquot; versteht man ein Gebrochen au einem verkauften Tbier, wodurch der Worth desselben entweder vermindert oder ganz aufgehoben wird. Das Gebrechen ist verschiedener Natur: in dem einen Fall ist es eine Krankheit, ja selbst eine Seuche (Rotz, Wurm, Pocken), in dem anderen wieder ein Fehler (Stätigkeit) und wieder in anderen Fällen ein Mangel an bestimmten Merkmalen und Eigenschaften. Drei Grundbedingungen sind es, die den Begriff des Gewährsmangels ausmachen: Zuerst die Verpflichtung von Seite des Verkäufers, für bestimmte Krankheiten, Fehler oder Mängel des verkauften Thieres innerhalb eines gewissen Zeitraumes gutstehen zu müssen; dann das Vorhandensein eines Gebrechens, eines Fehlers, eines Mangels oder einer Krankheit bei der gekauften lebenden Waare innerhalb der Gewährfrist, die Werthverminderung und schliesslich die nachgewiesene Unkenntuiss von dem Gebrechen des Objectes zur Zeit des Kaufes von Seite des Käufers.
Die Verpflichtung von Seite des Verkäufers, für die Waare gutsteben zu müssen, ist entweder eine landesübliche, durch Verabredung oder durch das Gesetz begründete, sie ist demnach die Gewährleistung. In allen Fällen erstreckt sich jedoch die Bürgschaft nur auf einen bestimmten Zeitraum, sie spricht sich selbst im gesetzlichen Wege nicht mit Absolutheit aus, sondern hält sich im Schranken der Vermuthung. Nach der gesetzlichen Gewährleistung besteht nur für bestimmte Gewährsmängel die Vermuthung, dass wenn die im Gesetze genannten Gebrechen innerhalb einer bestimmten Frist an dem verkauften Thiere entdeckt werden, sie auch schon zur Zeit der Ueber-gahe vorhanden waren. Diese Vermuthung wird jedoch kraftlos in jenen Fällen, wo es der Käufer verabsäumt, den Verkäufer von dem entdeckten Fehler zu benachrichtigen oder es unterlässt, den Augenschein vorzunehmen und die Anzeige an eine Behörde zu erstatten; sie wird
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Ueber Gewährleisten Grewährsmamp;ngel und ßewähizeit.
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Gewährsmängel
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I. Pferde, Esel und Maulthier.
Rotz ................................
Wurm .............................
Verdächtige Diüsl'..............
Diiiiipf .............................
Bohren (cornage chrouique
KouclioM-Pleil'eu).............
Dninmkollcr.......................
Stätigkeit..........................
Mondblindheit (Periodische
Angenentzündung)...........
Schwarzer Staar.................
Koppen.............................
Kratze (Räude) .................
Epilepsie (Eallgncht)...........
Intermittirendes Hinken .....
Blutbamen .......................
Bruch (Hernie) .................
Alte Leiden der Brust und
des Unterleibes ..............
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II. Rind. Drüsenkrankheit, Perlsacht ..
Lungensacht ....................
Lungenseuche ....................
Trafrsaek und Scheidenvorfall
Epilepsie (Fallsacht)...........
Chronische Diarrhöe ...........
Geburtsbindcrniss ..............
Krätze (Räude) .................
Rinderpest .......................
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III. Schafe.
Rocken (Blattern) ..............
Räude (Schabe. Krätze) .....
Longenwttrmer (Lungenwarm
seuehe) ...........................
Egelwttnner (Leheregelseuche Schafpest (Typhus cont.).....
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IV. Schwein.
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V. Der Nachtschaden. Eine Grewährleistung durch 84 Stunden, betreffend die Erkrankung oder das Umstellen (Verenden) irgendeines Hausthieres, ist nur in den Staaten: Oesterreich, Preussen und Hessen gesetzlich anerkannt.
Die bösartige Klauensenche ist nur für Baiern und Sachsen mit 14 und 15 Tagen und die quot;Markflüssigkeit (Knochenhrüchigkeit), sowie die Steinkrankheit der Ochsen in Sachsen-Meiningen mit 28 Tagen gewährgeleistet.
In Frankreich wird Milzblut der Schafe (Milzbrand) mit 9 Tagen und in Nassau die Unigänger (Drehkrankheit der Schafe) mit 14 Tagen vom Gesetze verbürgt.
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Ueber GewäKrleisten
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Gewamp;brsmftnzel und Gewamp;hrzeit.
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kraftlos, wenn der Verkäufer nachweisen kann class das Gebrechen dem Käufer bekaunt war oder dass das Gebrechen nach dem Kauf entstanden sei.
Das wirkliche Vorhandensein des Gebrechens an der eingehandelten lebenden Waare innerhalb des Zeitraumes der Bürgschaft ninss erwiesen sein. Die Gebrechen können von der Art sein, dass das Object viel an Werth verliert, sei es durch Verunstaltung (im Handelsverkehr), sei es durch Gefährdung des Lebens, sei es durch Verminderung oder selbst Aufhebung des ordentlichen Gebrauches des Thieres. Das Gebrechen kann aber auch nur ein wirklicher Mangel sein, so dass entweder bedungene oder vorausgesetzte Eigenschaften fehlen und eben dadurch der Werth des Thieres vermindert, ja selbst aufgehoben wird. Die gesetzlichen Gewährsmängel sind ferner entweder acuter oder chronischer Natur. Für die Ersteren, die als ..Nachtschädenquot; bezeichnet werden, bestehen nur sehr kurze Gewährzeiten (24 Stunden), innerhalb welcher die bedungene, die landesübliche oder die gesetzliche Bürgschaft stattzufinden hat. Ist das Gebrechen chronischer Natur, so entsteht eine Verminderung des Werthes durch die ünheilbarkeit oder wenigstens durch die lange Dauer des Leidens und in Folge dessen durch die Auslagen, welche für den Käufer im entsprechenden Falle erwachsen. Um den vollen Umfang der chronischen Gebrechen oder Leiden erforschen zu können, sind die entsprechenden Garantien auf einen längeren Zeitraum ausgedehnt. Endlich können die Krankheiten oder Gebrechen des Gewährsmangels sogar gemeinschädlich werden, sei es durch die Ansteckungsfähigkeit der Krankheit (Kotz) selbst finden Menschen, sei es durch die Gefährlichkeit bei der Benützung (Koller, Stätigkeit) im freien Verkehr.
Eine Verminderung des quot;Werthes im gelindesten Grade wird durch den Mangel oder durch das Gebrechen insofern stattfinden, als das Thier den billiger Weise zu stellenden Anforderungen nicht entspricht und jene Dienstleistungen nicht vollbringt, die natur-gemäss gefordert werden können. Die Verminderung des Werthes kann aber auch zur Werthlosigkeit herabsinken, wenn das Gebrechen eine ansteckende Krankheit ist oder wenn das Thier zu Grunde geht. Die Werthverminderung braucht bei den gesetzlichen Gewährleistungen keines Nachweises, sie ist in der Bestimmung inbegriffen.
Die Unkenntniss von dem Gebrechen des Objectes zur Zeit des Kaufes von Seite des Käufers muss in der That bestehen. Auffällige Mängel an dem Thiere, und seien sie selbst gesetzliche Gewährsmängel, von welchen der Verkäufer informirt war, oder welche er beim Kaufe sehen musste, gehören nicht mehr in den Bereich eines Gewährs-
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Heber Gewährleisten Gewährsmängel und Gevrährzeit.
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mangels. So wird z. B. eine vorhandene Mondblindheit bei einem Pferde, wenn sie so weit vorgeschritten war, dass die Schrumpliing des Augapfels selbst dem Laien sichtbar sein musste, keinen Anspruch auf gesetzliche Gewährleistung erheben können. Andererseits ist es wieder die Schwierigkeit der Erkenntniss jener Mängel, welche als gesetzliche Gewährsmängel gelten und die leichte Fälschung oder Verdeckung derselben, welche für den Käufer einen gesetzlichen Schutz verlangen.
Zu den Eigenschaften eines Gewährsmangels geboren besondere Erfordernisse in Bezug auf das gekaufte Tbier. Diese Erfordernisse sind:
die Gegenwart des Mangels zur Zeit der Uebcrnalmie, daher ihr Vorbandensein schon zur Zeit vor derselben, der Mangel wird bei der Gewährleistung richterlich vermuthet, wenn seine Gegenwart innerhalb der entsprechenden Gewährzeit entdeckt wird;
der chronische Verlauf und entweder die vollkommene Unbeil-barkeit oder doch die langwierige, Ungewisse oder kostspielige Heilbarkeit, so dass der Werth des Thieres durch die Heilungskosten überschritten würde;
die schwere Erkennbarkeit und daher die leichte Verhehlbarkeit durch Kunst oder List;
die Unbekanntschaft des Käufers mit dem Fehler zur Zeit der üebemahme durch Zufall, durch absichtliche Verhehlung oder betrügerische Uiikenntlichmacbung des vorhandenen Mangels, weil der Verkäufer voraussetzt, dass der Käufer später, wenn er den Fehler erkennt, stillschweigend auf sein Kecbt, Klage zu führen, verzichten werde;
die vollkommene Aufhebung der Brauchbarkeit des Thieres oder doch die Unsicherheit der Verwendung desselben bei dem vorhandenen Fehler;
die Gefährlichkeit bei der Benützung und Verwendung des Thieres für den Menschen;
die Gefährlichkeit für andere Thiere durch den vorhandenen Fehler, durch seine Ansteckung oder Uebertragbarkeit auf andere Thiere;
Krankheiten oder Todesfälle, wenn sie schon die ersten 24 Stunden nach der geschehenen üebergabe entdeckt und eingeklagt wurden (sogenannte Nachtschäden), weil dann die Vermuthung gilt, es seien die Krankheiten schon vor der Üebemahme zugegen gewesen.
Schliesslich gehört noch zu dem wesentlichsten Erforderuiss eines Gewährsmangels die Verpflichtung des Käufers, für das Gebrechen Bürgschaft leisten zu müssen, sei es in Folge des Uebereinkommens, sei es in Folge des Gewohnheits- oder Gesetzrechtes.
Die Wirkung eines jeden Gewährsmangels, sobald derselbe auch alle Eigenschaften besitzt, äussert sich in einem Schutz des Käufers,
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Uilier Gewährleisten Gewährsmänsel und Gewährzeit.
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wenn er wogen iler Uebervoiilieilung im H;iiulcl klagbar auftritt. Das Gesetz vernmthet zwar nur das eventuelle Vorhandensein des Leidens vor der Uebergabe des Thieres, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, diese Vermutliung ist jedoch schwer zu bekämpfen und kann nur durch einen Beweis von Seite des Verkäufers entkräftigt werden. Die Klagen werden bei Gericht als Wandlungsklage (Actio redhibitoria) oder als Mindorungsklage (Actio quanti minoris) anhängig gemacht, je nachdem die volle Aufhebung des Coatractes oder nur der Anspruch auf Ersatz des an der Waare Fehlenden von Seite des Klägers verlangt wird.
gt;. Gewährzeit, quot;Wandelzeit, Wandelfrist, Verjährung. Der Zeitraum, innerhalb welchem die Bürgschaft des Verkäufers, sei es für einen gesetzlichen, verabredeten oder landesüblichen Gewährsmangel fortbesteht, wird die Gewährzeit oder Wandel zeit genannt. Bemerkt der Käufer iniieihalb der Gewährzeit den Gewährsmangel, erstattet er an eine Behörde die Anzeige oder lässt er den Augenschein vornehmen und verständigt er also gleich den Verkäufer, so ist er des richterlichen Schutzes gewiss, sobald der Mangel durch den Augenschein festgestellt wird. Auch die Gewährzeit ist so wie die Gewährleistung und der Gewährsmangel eine bedungene, eine landesübliche oder gesetzliche. In jedem Fall beginnt sie mit der Uebergabe des Thieres und es findet dabei eine gewöhnliche Zeitrechnung (ein Monat 30 Tage) statt. Die Xothwendigkeit einer gesetzlichen Dauer der Gewährzeit ergab sich lediglich aus der schweren Beweisführung von Seite des Käufers, wenn ein Gewährsmangel der Waare anhaftete; sie dient dann auch dem Richter als eine feststehende Norm und das ganze Processverfahren gewinnt an Sicherheit und Vereinfachung. In früheren Zeiten, als der Käufer noch den Beweis erbringen musste, dass der Gewährsmangel schon zur Zeit der Uebergabe vorhanden war, bestand für alle Gewährsmangel eine einzige Gewährzeit. Erst in späterer Zeit hat man für die im Thierhandel am häufigsten vorkommenden Gewährsmängel bestimmte Zeiträume festgesetzt, innerhalb welcher nur das Vorhandensein des Mangels nachzuweisen ist und au welche Nachweisung sich die rechtliche Vermutliung knüpft, dass der Mangel schon zur Zeit der Uebergabe vorhanden war. Auf diese Weise entstanden die verschiedenen Gewährzeiten in den verschiedenen Ländern, die sich jedoch leider sehr ungleich verhalten, so dass für ein und denselben Gewährsmangel in einem Staate eine längere, in dem andern eine kürzere Gewährfrist festgesetzt erscheint.
Es ist selbstverständlich, dass je nach der Natur des Gebrechens auch die Gewährzeit abgemessen und festgesetzt sein muss, wobei besonderes Gewicht darauf zu legen sein wird, dass der Gewährsmangel
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lieber Gewährleisten Gewährsmamp;ngel um! Crevamp;hrzeit,nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;49
innerhalb des Zeitraumes nicht entstehen kann und doch auch wieder Zeit genug vorhanden ist, um das Gebrechen zu erkennen. Mängel, die schnell entstehen oder selbst horvorgorul'en werden können (Nachtschaden), beanspruchen eine sehr kurze (lewährsfrist, während wieder schwer erkennbare chronische Leiden oder Leiden mit wechselndem Charakter, die bald schlechter, bald besser werden können, schon eine längere Gewährzeit beanspruchen. Im Allgemeinen sollten die kürzesten Fristen vom juridischen Standpunkte aus festgehalten werden.
Wenn durch die statt gefundene gerichtsthierärztliche Untersuchung das Vorhandensein eines Gewälirsmangels mit voller Sicherheit nicht nachgewiesen wird, so kann eine Verlängerung der Gewährzeit bis zur wiederholten Untersuchung gestattet werden. Selbstverständlich müsste sich während dieser Zeit das Thier unter zweckmässiger Pflege und verlässlicher Aufsicht befinden. Der Fall tritt ein, wenn ein gekauftes Thier innerhalb der Gewährzeit an einem acuten Leiden erkrankt. Hat der Käufer nicht verabsäumt, die Anzeige innerhalb der Gewährfrist an den Verkäufer zu erstatten, so erfolgt erst nach dem Genesen des Thieres die Untersuchung auf den vermutheten Gewährsmangel.
Schliesslich ist der Käufer im Sinne des Gesetzes ermächtigt, auch ohne an die Gewährzeit gebunden zu sein, die Klage wegen Gewährleistung durchzuführen, im Falle er den Beweis erbringen kann, dass das Thier vor der Uebergabe krank war.
Die gesetzliche Gewährleistung, die Gewährsmängel und Gewährzeiten, wie sie heutzutage im Thierhandel bestehen, erweisen sich als überaus nothwendig. Sie schützen den Käufer in hervorragendem Masse vor Schaden, aber andererseits wird auch der Verkäufer durch das Gesetz gesichert, indem der Käufer nur innerhalb einer bestimmten Frist und bei bestimmten Mängeln seine Einwendungen geltend machen kann.
Die Verjährungsfrist umfasst den Zeitraum, innerhalb welchem ein Rechtsauspiuch auf eine Gewährleistung erhoben werden kann. Hat der Käufer irgend einen gesetzlichen Gewährsmangel innerhalb der entsprechen Gewährzeit bei einem gekauften Thier constatirt und alle Vorbedingnisse, die damit zusammenhängen, genau erfüllt, so kann er, im Falle ein Ausgleich nicht stattgefunden hat, die Klage um Aufhebung des Kaufvertrages oder um Werthminderung einreichen. Der Zeitraum, wann dies geschehen kann, umfasst nach dem österreichischen Gesetze im ersteren Falle sechs Monate, im letzteren Falle drei Jahre von der Uebergabe des Thieres an gerechnet; über diesen Zeitraum hinaus tritt die Verjährung des Rechtes ein.
Csokor. Guiichtl. ThierlieUkiinde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 4
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50nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Klagen um die Gewährleistung.
V. Klagen um die Gewährleistung, Wandlungs- und Minderungsklage.
Die Klage um Gewährleistung erfolgt von Seite des Klägers auf civilrecbtlicliem Wege, wenn innerhalb der gesetzlichen Gewabrzeit ein gesetzlicher Gewährsiuangel an dem gekauften Thiere vorgefunden und bestätigt wird. Die bei dem competenten Gerichte anhängige Klage um Gewährleistung ist zweifacher Art: sie besteht in der Waudluugsklage und in der Minderungsklage.
Die Wandlungsklage, Eückklage (Actio redhibitoria) verlangt die gänzliche Aufhebung des Vertrages, die Zurücknahme des gekauften Thieres gegen Zurückstellung des Kaufpreises und vollen Schadenersatz.
Die Minderungsklage (Actio quanti miuoris) verlangt die Aufrechthaltimg des Vertrages, beansprucht aber die Kückstellung eines Theiles des Kaufpreises.
Beide Klagen können unter nachstehenden Umständen mit Erfolg für den Kläger entschieden werden:
1. Wenn an der Waare in der That ein gesetzlicher Gewährsmangel haftet und der Käufer entweder sogleich oder doch innerhalb der Gewährzeit dem Verkäufer von dem Vorhandensein des Fehlers Nachricht ertheilt bat. Der Käufer soll sich jedenfalls versichern, dass der Verkäufer die Nachricht erhalten hat, er muss die Beweise in der Hand haben, sei es schriftlich (brieflich das Eecepiss), sei es durch die Aussage vor Zeugen. Sollte der Verkäufer nicht zu finden sein, so gestattet das Gesetz die Anzeige an die Ortsbehörde, der Käufer erhält eine Bestätigung, dass er die Anzeige innerhalb der Gewährzeit gemacht und folglich auch den Fehler des Thieres während der Zeit entdeckt hat. Auch die Vornahme einer thierärztlichen Untersuchung und das ausgestellte Zeugniss von zwei Sachverständigen genügen, um das Gericht zu überzeugen, dass der Käufer den Fehler innerhalb der Gewährzeit aufgefunden hat. Die auf private Aufforderung erfolgte Untersuchung des Thieres durch Sachverständige, und das ausgestellte Document beweisen nur den Zeitpunkt der vorgenommenen Untersuchung, keineswegs aber das Vorhandensein des Gewährsmangels. Kommt es zu einem Process, dann wird neuerdings der legale Augenschein von Gerichtswegen eingeleitet und dieser bildet erst die Grundlage des weiteren Processes, er entscheidet über den Gewährsmangel. Im Falle das Thier umsteht und demnach die Grundlage dem Process entzogen wurde, entscheidet allerdings der Befund jener Sachverständigen, die auf private Aufforderung hin das fragliche
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Wandlungs- und Mindemmgsklage.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 51
Object mitersucht haben. Allein ihr Befund wird erst durch ueugewählte Sachverständige eudgiltig begutachtet. Geschah die Untersuchung des umgestandenen Thieres durch beamtete Thieriirzte, selbst auf private Aufforderung hin, ist der Befund regelmiissig aufgenommen worden, oder befindet er sich in einem amtlichen Verzeichniss eingetragen, dann besitzt so ein Documeut, sobald es zum Processe kommen sollte, allerdings die volle Beweiskraft. In der Kegel wird verlangt, dass selbst die private Untersuchung durch zwei Sachverständige vorgenommen werde.
2.nbsp; Wenn allsogleich die Anzeige an den Verkäufer stattgefunden hat in jenen Fällen, wo sogenannte Nachtschädenquot; vorliegen, d. h. Krankheiten, die im Gesetze nicht ausdrücklich genannt werden, welche jedoch, wenn sie binnen 24 Stunden nach der Uebernahme des Thieres auftreten oder den Tod desselben innerhalb dieser Frist bedingen, die Eigenschaft eines gesetzlichen Gewährsmangels erhalten. Ist es nicht möglich, den Eigenthümer zu verständigen wegen der Kürze der Zeit, so muss die Anzeige an die Gerichtsbehörde und das Ansuchen um einen Augenschein zum ewigen Gedächtnissquot; gestellt werden. Wenn auch jetzt die Sache verloren gehen sollte, so bildet der Befund des Augenscheines die Grundlage des weiteren Verfahrens.
3.nbsp; Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährzeit bei Hauptmängeln und nach Ablauf der 24 Stunden bei Nachtschäden muss, wenn der Käufer die Anzeige unterlassen hat, der Beweis erbracht werden, dass der Mangel schon zur Zeit der Uebergabe vorhanden war.
4.nbsp; Wenn das Thier wirklich gekauft wurde, so besteht ein Vertrag, die Geldsumme muss als Preis für die Waare erlegt und das Thier übernommen sein.
5.nbsp; Will der Käufer die Klagen um Auflösimg des Contractes oder um Werthverminderung für mehrere Thiere, die gekauft wurden, einbringen und auch günstig durchsetzen, so hat er zu beweisen, dass die Thiere in Bausch und Bogen als ein Ganzes gekauft wurden und demnach als ein Ganzes auch in Betracht kommen.
ti. Der Käufer hat nachzuweisen, dass ihm zur Zeit der Uebergabe des Thieres der Mangel unbekannt war, dass der Verkäufer denselben verschwiegen, verheimlicht oder betrügerischer Weise unkenntlich gemacht hat.
7. Er hat ferner nachzuweisen, im Falle das Thier nicht mehr vorhanden ist, dass er die Anzeige und den Augenschein zur gehörigen Zeit hat vornehmen lassen, dass er an dem Verlust des Thieres keine Schuld trägt und den Tod des Thieres weder beschleunigt noch wissentlich oder unwissentlich herbeigeführt hat.
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TClatren um die Gewährleistung.
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8. Muss der Mangel entweder ein gesetzlicher Gewährsmangel sein, wie er in den Gesetzen ausgeführt ist, oder er muss ausdrücklich schriftlich oder mündlich vor Zeugen ausbedungen, d. h. sein Fehlen versichert gewesen sein. Endlich braucht der Mangel weder gesetzlich noch verabredet zum Gewährsmangel erhoben worden sein, sobald er die Eigenschaften dieses besitzt. Ein Mangel, der leicht zu verstecken ist oder überhaupt nur periodisch vorhanden oder an sich so verborgen ist, dass er bei gewöhnlicher Aufmerksamkeit ohne besondere Sachkenutniss leicht übersehen werden kann, berechtigt zur Forderung der Aufhebung des Kaufes (Wandlungsklage), wenn er kurze Zeit nach dem Kaufe an der Waare entdeckt wird.
Die Minderungsklage (Actio quanta minoris s. aestimatoria) fordert zwar keine Auflösung des Contractcs, wohl aber eine Vergütung oder eine Ergänzung dessen, was an dem gemeinen AVerthe der Sache fehlt. Das Kecht der Aufhebung des Contractes, wenn ein Theil nicht einmal die Hälfte dessen, was er dem Andern gegeben hat, von diesem an den gemeinen Werth erhalten, kann von dem Beschädigten verlangt werden. Allein dem Beschädiger steht wieder das Kecht zu, das Geschäft dadurch aufrecht zu erhalten, dass er den Abgang bis zum gemeinen Werth ersetzt. Wenn z. B. der Verkäufer eines Pferdes, das ;500 fl. werth ist, nicht einmal 150 fl. erhalten hätte, oder andererseits wenn der Käufer dieses Pferdes mehr als (500 fl. dafür gegeben hätte, so wäre damit die Gelegenheit zu der Wirkung der Minderungsklage gegeben. Das Klagebegehren des verletzten Thoiles geht auf Aufhebung des Vertrages und Herstellung des früheren Zustandes, wie bei der Wandlungsklage. Allein dem Verletzer steht das Recht zu, bei einer Benachtheiligung bis über die Hälfte das Fehlende zu ersetzen und den Vertrag dadurch aufrecht zu erhalten.
Der Käufer also, welcher für das Pferd von 300 fl. Werth eine Kaufsumme von (iOl fl. gab, hätte vom Verkäufer entweder die Auflösung des Contractes oder die Zurückgabe von 301 fl. zu fordern. Das Eechtsmittel muss jedoch ohne Unterschied binnen drei Jahren von der Zeit des abgeschlossenen Vertrages geltend gemacht werden. Wäre die Sache bereits in das Eigenthum eines Dritten gekommen, so kann von der Herstellung des vorigen Standes nicht die Eede sein. Dem verletzenden Theil bleibt also kein Ausweg, als den Abgang bis zum gemeinen quot;Werth zu ersetzen.
Die Erfordernisse, welche das Recht der Minderungsklage begünstigen, begründen sich auf den Irrthum, der jedoch nur den Neben-nmstand betrifft (sect;sect;. 872, 932 und 934 des allg. bürgl. G. B.); es bleibt der Vertrag giltig, allein dem Irregeführten ist von dem Urheber
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Wandlnngs- und Mindenuigsklage.
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des Intbimis die angemessene Vergütung zu leisten. Die Erfordernisse sind demnach folgende:
1.nbsp; Der Kaufpreis muss den wirklichen Preis bedeutend übersteigen (sect;. 872). Die Vergütung besteht in dem Falle in einem Nachlass am Kaufpreis.
2.nbsp; nbsp;Der Kaufpreis übersteigt mehr als die Hälfte des reellen Werthes (sect;. 934). Die Vergütung besteht in dem Falle in einem vollen Ersatz des Fehlenden, widrigenfalls die Aufhebung des Vertrages zu Stande kommt.
3.nbsp; Eine Schätzung des Kaufobjectes von Seite der Sachverständigen hat vorauszugehen und die Schätzung geschieht nach dem Marktpreis.
Das Recht der Minderungsklage kommt demnach in Anwendung: Bei allen Mängeln, Gebrechen, Leiden, die teine Gewährsmängel sind, jedoch ebenfalls den Werth des Thieres bis über die Hälfte herabmindern; ferner bei allen gesetzlichen Gewährsmängeln, wenn die Gewährfrist bereits verstrichen und der Mangel wirklich zugegen ist:
Dagegen aber geht das Recht der Minderungsklage verloren unter folgenden Umständen:
1.nbsp; Wenn die Werth Verminderung des gekaufton Thieres, und sei es auch bis über die Hälfte, durch die Schuld des Käufers zu Stande kam.
2.nbsp; Wenn der Käufer gelegentlich des Kaufes auf dieses Recht Verzicht geleistet hat.
3.nbsp; Wenn das Thier von Gerichtswegen versteigert worden ist und
4.nbsp; Wenn seit der Uebernahme des gekauften Thieres ein Zeitraum von drei Jahren verflossen ist, demnach die Verjährung der Minderungsklage stattgefunden hat.
Die Wandlungsklage (Actio redhibitoria) verlaugt die vollständige Auflösung des Contractes, die Herstellung des früheren Zu-standes und auch den vollen Schadenersatz; sie gründet sich auf das Vertragsrecht und tritt ein, wenn ein Theil von dem andern durch falsche Angaben irre geführt worden ist und der Irrthum die Hauptsache oder eine wesentliche Beschaffenheit derselben getroffen hat, worauf die Absicht vorzüglich gerichtet und erklärt worden ist. Es besteht für den Irregeführten keine Verbindlichkeit, d. h. er kann den Vertrag umstossen (sect;. 871 allg. bürg. G. B.).
Das Recht der Wandlungsklage kommt demnach zur Geltung Wenn eine gesetzliche, verabredete oder landesübliche Gewährleistung vorliegt und der Gewährsmangel innerhalb der Gewährzeit zur Anzeige gebracht wurde; aber auch in dem Falle, wenn die Gewährfrist ver-
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strichen ist und vom Käufer nacligewiesen werden kann, dass der Mangel zur Zeit des Kaufes bestanden hat; feiners wenn der die Gewährleistung begründende Mangel von der Art ist, dass er nicht mehr behoben werden kann und dass er den ordentlichen Gebrauch der Sache verhindert. Die letzte Voraussetzung gilt für alle gesetzlichen Gewährleistungen.
Das Recht der Wandlungsklage geht verloren unter folgenden Umständen:
1.nbsp; Wenn von Seite des Käufers auf das Kecht der Wandlungsklage ausdrücklich Verzicht geleistet wurde und sich der Käufer mit dem Kaufvertrag einverstanden erklärte.
2.nbsp; Durch die ausdrückliche Erwähnung eines Hauptfehlers oder der Entwickelung desselben von Seite des Verkäufers, zur Zeit der Vertragsschliessung.
3.nbsp; Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Mangel oder Hauptfehler beim Käufer und durch dessen Schuld zu Stande kam.
4.nbsp; Wenn das Thier als Zugabe eines anderen Gegenstandes von höherem Werth, ohne Bestimmung des Preises (in Bausch und Bogen) gekauft wurde.
5.nbsp; Wenn seit der Uebernahme des Thieres sechs Monate, die Frist der Wandlungsklage, verstrichen sind.
Schliesslich bleibt noch zu erwähnen, dass die Minderungs- und Wandlungsklage nicht zu gleicher Zeit über denselben Gegenstand geführt werden können.
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VI. Von dem gerichtlichen Verfahren in Processsachen.
Der Vorgang in Processsachen findet in Oesterreich und zum Theile auch in den meisten anderen Staaten in zweifacher Form statt. Es gibt zwei Arten der sogenannten Processordnungen, d. h. Vorschriften, nach welchen der llichter bei seiner Amtshandlung vorzugehen hat. Die zwei Arten der Processordnnng sind die allgemeine Gerichtsordnung, auch die Civilprocessordnung genannt, vom Jahre 1781, seit dieser Zeit mehrmals mit Nachtragsbestimmungen versehen, und die Strafprocessordnung vom 2:1 Mai 187-deg;). In Deutschland gelten die deutsche Civilprocessordnung und die Strafprocessordnung vom Jahre 1877. Im Allgemeinen weichen sie in Bezug auf die Sachverständigen von den österreichischen Strafprocessordnungen nicht ab.
Die Strafprocessordnung ist nach Art. 1 die alleinige Vorschrift, für das Verfahren bei allen Gerichten für Verbrechen, Vergehen
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und allen anderen zur Aburtbeilung zugewiesenen strafbaren Handlungen. Die Grundlage der Strafprocessordnung bilden die strafbaren Handlungen, wie sie naeb dem Strafgesetzbuch vom 27. Mai 1852 bestimmt werden. Das Verfahren wird in diesen Fällen von Seite des Gerichtes eingeleitet (öftentlicber Ankläger, Staatsanwalt), sobald eine der strafbaren Handlungen demselben bekannt geworden ist.
Die Civilprocessordnung gründet sieb auf die Bestimmungen des Patentes vom 1. Mai 1781, Nr. 13, J. G. B, sie wird für alle nicht strafbaren Handlungen dementsprechend bei Rechtsverletzungen (Personen- und Sachrecht), welche jedoch weder durch ein Verbrechen, Vergeben oder sonst eine strafbare Handlung im Sinne des Strafgesetzes entstanden sind, eingeleitet. Die Klage ist in diesen Fällen von den benachtbeiligten Personen (Parteien) zumeist schriftlich, in wenigen Fällen und zwar auf dem Lande und wenn der Streitgegenstand weniger als 500 fl. beträgt (Summarverfabren, Bagatellverfabren etc. etc.) auch mündlich anzubringen und so das weitere Verfahren dementsprechend ein schriftlicbes oder mündliches. Nach der Civilprocessordnung werden fast alle auf den Tbierbandel Bezug nehmenden Streitsachen bebandelt und zu Ende geführt. Die allgemeine Gerichtsordnung oder der Civilprocess kann eingetheilt werden in das ordentliche Gerichtsverfahren mit einem bestimmten Gang und Ordnung des Gegenstandes und in das ausserordentlicbe Gerichtsverfahren, wo es sich immer um den geringeren Werth eines Gegenstandes handelt.
A. Das ordentliche Gerichtsverfahren eines Civilpro-cesses ist wieder entweder ein schriftliches oder ein mündliches, u. zw. das Erstere die Regel, das Letztere die Ausnahme (auf dem Lande). Es gliedert sich in vier Hauptabschnitte oder zeitlich getrennte Handlungen: in die Klage, in das durchzuführende Verfahren, in das Urtbeil und in die eventuell zu ergreifenden Rechtsmittel.
1. Die Klage wird durch die Parteien, welche in den Kläger und in den Geklagten zerfallen, schriftlich eingebracht oder mündlich bei dem Gerichte zu Protokoll gegeben und beginnt mit der Klage von Seite des Klägers; dieselbe enthält den Gegenstand mit allen Umständen und Beweisen, woraus der Käufer sein Recht zu beanspruchen glaubt und ein bestimmtes Petit, wie das angestrebte Urtbeil lauten soll. Die Klage ist bei der competenten Gerichtsbehörde anhängig zu machen und zwar in der Regel jener Behörde, wo der Beklagte seinen ordentlichen Wohnsitz hat (Forum domicilii). Für das Militär gilt als Forum domicilii der Garnisonsort, befindet sich jedoch der Truppenkörper auf dem Marsch, so ist der letztgewesene Garnisonsort als das Forum domicilii anzusehen.
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2. Das durchzufübreiule Verfahren. Auf die Klage erfolgt von Seite des Geklagten die Einrede, welche im Falle des schriftlichen Verfahrens von dem Geklagten schriftlich eingebracht wird, im Falle des mündlichen Verfahrens von demselben bei Gericht zu Protokoll gegeben wird. Sie enthält die Beantwortung aller von Seite des Klägers angebrachten Umstände in derselben Eeihenfolge und ergänzt sie durch Einwendungen, womit er sich eben zu schützen glaubt. Diese Einwendungen sind wieder wie die Klage unter Beweis zu stellen. Der Zeitraum, innerhalb welchem die Einrede zu erfliessen hat, ist nach dem Gesetze normirt, je nach der Entfernung der Betheiligten auf 30, 45, 60 und 90 Tage und hat der Geklagte alle Umstände, die er bestreiten will, ausdrücklich und zwar jedes einzelne Factura zu widerlegen, widrigenfalls dieselben auch ohne Beweis für wahr zu halten sind.
Ueber die Einrede des Beklagten ist der Kläger zur Beplik berechtigt, welche, wie die folgenden Satzscbriften, je nach dem Verfahren entweder schriftlich eingebracht oder zu Protokoll gegeben wird; er hat in derselben zuerst die Einwendungen zu beantworten und zu widerlegen durch Beweise, die neuerdings angeführt werden. Auch für die Keplik ist ein bestimmter Termin (14 Tage) anberaumt, der jedoch von richterlicher Seite erstreckt werden kann.
Hierauf folgt von Seite des Geklagten die Duplik, eine Erwiderung auf die Beplik, sie berührt in der Begel keine neuen Umstände, es sei denn, dass von Seite des Geklagten neue standhafte Behelfe vorliegen, deren Aufnahme jedoch über Ansuchen nach einem separat durchgeführten Verfahren vom Richter gestattet werden können. Sind neue Behelfe in der Duplik angeführt, so ist den Parteien noch eine Scbluss- und Gegenschlussschrift als schliesslich und gegen-schliesslich zu gestatten.
Wer ein Factum in seiner Klage oder in einer Satzschrift, rücksichtlich Protokollarangabe angeführt bat, sei er Kläger oder Beklagter, muss es auch erweisen. Vermuthungcn sind nicht beweiskräftig. Die Mittel zur Herstellung eines Beweises sind verschieden. Nach dem Gesetze unterscheidet man: den Beweis durch Eingeständniss, den Beweis durch briefliche Urkunden, den Beweis durch den richterlichen Augenschein, den summarischen Beweis durch Zeugen, den Beweis durch Kunstverständige und schliesslich den Beweis durch den Haupteid. Von allen den erwähnten Mitteln, abgesehen vom Eide, sind in Bezug auf die Thier-processe nur von Wichtigkeit der Beweis durch Zeugen, durch den richterlichen Augenschein und durch die Sachverständigen.
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Das ordentliche Beweisverfahren durch Zeugen beruht auf der tthereinstimmenden Aussage zweier unbedenklichen Zeugen. Liegt schon ein anderes Beweisiuateriale vor, so genügt auch die Aussage Eines unbedenklichen Zeugen, ja selbst die übereinstimmende Aussage mehrerer bedenklicher Zeugen. Als Zeugen sind unbetbei-ligte Personen bezeichnet, welche je nach ihrer Qualification in bedenkliche und unbedenkliche Zeugen eingetheilt werden. Unbedenk-liehe, sogenannte classischc Zeugen müssen glaubwürdig sein, d. h. einen eigenen Willen besitzen, in ihrer Aussage dürfen sich keine Widersprüche ergeben, die Sinnes- und die Geisteskräfte müssen bei denselben normal sein. Ganz verwerfliche Zeugen sind jene, welche wegen ihrer Leibes- oder Gemüthsbescbaffenheit die unzweifelhafte Wahrheit nicht können erfahren haben, oder sie nicht ausdrücken können, also auch Kinder unter vierzehn Jahren; ferner Personen, die eines Verbrechens, sei es durch Betrug oder aus Gewinnsucht schuldig erkannt worden sind. Als verwerfliche Zeugen sind anzuführen: Die Blutsverwandten in auf- und absteigender Linie, Mann und Frau, die Rechtsfreunde des Zeugenführers in derselben Sache, und Personen die aus dem Process einen mittelbaren oder unmittelbaren Vortheil erwarten. Als bedenkliche aber nicht verwerfliche Zeugen werden bezeichnet: Verwandte des Zeugenführers der Seitenlinie, noch näher mit der Blutsfreundschaft verwandt. Verschwägerte, ein Dienstbote für den Dienstgeber, Glaubensgenossen, Personen, die das zwanzigste Jahr noch nicht zurückgelegt haben, Freunde des Zeugenführers oder der Gegenpartei und Verbrecher, jedoch nicht durch Betrug oder Gewinnsucht.
Der Beweisfübrer hat die Zeugen zu benennen und die Gegenstände, über welche sie den Beweis erbringen sollen (Weisartikel), anzuführen.
Der Beweis durch Sachverständige wird geführt, wenn die Feststellung streitiger Thatsaehen von Fachmännern abhängt. Zum vollständigen Beweis gehört die einhellige Aussage von zwei Sachverständigen; sind sie uneinig, so ist ein Dritter heranzuziehen und ist jene Meinung, welcher der Dritte beipflichtet, für wahr zu halten, eventuell der Beweis unter Zuziehung neuer Sachverständiger zu wiederholen. Der Beweis durch den gerichtlichen Augenschein. Derselbe dient zur Constatirung einzelner für den Rechtsstreit erheblicher, factischer Verhältnisse und Zustände durch das Gericht.
Haben nun beide Theile in den Satzschriften, rücksicbtlich in den Protokollarangaben den ganzen Streitgegenstand vollständig erörtert, rücksichtlich für alle ihre Behauptungen die entsprechenden Beweise oder Gegenbeweise eingebracht, so erscheint das Verhandluugsverfahren
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beendet und werden im schriftlichen Verfahren, bei welchem sich die einzelnen Satzschrifteu in den Händen der Parteien befinden, bei einer besonderen Inrotulirnngstagfahrt dem Gerichte zur Urtheilsschöpfung vorgelegt. Diese Tagsatznng entfällt, wenn im ordentlichen Verfahren mündlich verhandelt wird, da hieboi die beiden Theile, rücksichtlich deren Kechtsfreiinde, den Inhalt der Satzschriften zu Protokoll geben und schliesslich um die Urtheilsschöpfung bitten.
3. Das Urtheil. Liegt dem Gerichte das geschlossene Verfahren vor, so erfolgt nunmehr das Urtheil. Kann das Gericht lediglich auf Grund der in den Satzschriften, rücksichtlich Protokollarangaben, angeführten Umstände ohne Zulassung eines Beweises entscheiden, so wird von demselben unbedingt zu Gunsten des einen oder anderen Theiles entschieden. In den meisten Fällen wird die Entscheidung jedoch nicht unbedingt erfolgen können, sondern es wird die Entscheidung eine von der Ablegimg von Haupteiden bedingte sein, durch welche eben einzelne bestrittene Thatsachen erst erwiesen werden müssen.
Sind jedoch von den Parteien im Verfahren Beweise durch Sachverständige, Zeugen, durch den Beweis durch gerichtlichen Augenschein angeboten worden nnd die durch diese Beweise zu erhärtenden Umstände dem Gerichte für die Entscheidung in der Hauptsache von Wesenheit, so wird dasselbe vor der Fällung des Urtheiles in meritori-scher Beziehung vorerst ein sogenanntes Bei urtheil erlassen, in welchem ausgesprochen ist, dass vorerst dieser oder jener Beweis durchzuführen sein wird. Es tritt nunmehr das Beweisverfahren ein.
Die Zulassung des Beweises durch Zeugen oder durch Sachverständige ist jener Fall, welcher am häufigsten einzutreten pflegt. Dieser von dem Gerichte zugelassene Beweis ist nun von jenem der beiden Theile, welcher ihn im Verhandlungsverfahren angeboten hat, binnen drei Tagen bei dem Gerichte anzutreten nnd wird dann von dem Gerichte über dieses Beweisantretungsgesuch die Durchführung des Beweises veranlasst und eine Tagsatzung zur Vernehmung der Zeugen nnd Sachverständigen, rücksichtlich zur Vornahme des gerichtlichen Augenscheines angeordnet.
Bei dieser Tagfahrt haben nun beide Theile das Eecht, an die Zeugen oder Sachverständigen, welche im ordentlichen Verfahren vom Gerichte bestimmt werden, zweckentsprechende Fragen zu stellen, und werden die Zeugen nach vorausgegangener Beeidigung über jene that-sächlichen Umstände, von welchen sie aus eigener Wahrnehmung Kenntniss erlangt haben und bezüglich welcher der Beweis durch das Beiurtheil zugelassen wurde, eingehend vernommen und deren Aussagen von dem vernehmenden Richter zu Protokoll dictirt. Die Sachverstän-
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digen werden, wenn sie nicht bei dem Gerichte als ständige Sachverständige bestellt sind, als solche von dem Gerichte beeidet, es wird ihnen der Gegenstand des Beweises bekannt gegeben und dieselben erstatten sohin ihren Befund, die Angabe der vorgefundenen factischen Verhältnisse und ihr Gutachten.
Bei dieser Gelegenheit sei zugleich Erwähnung gemacht des Nachweises zum ewigen Gedächtnisse.
Wenn Jemand aus was immer für einer Ursache mit Grund besorgen kann, dass ihm ein zur künftigen Behauptung oder Vertheidi-gung seines Rechtes tauglicher Zeuge entgehen könnte oder wenn er Grund hat zu befürchten, dass ein seinerzeit vorzunehmender Sachverständigenbefund aus äusseren Gründen in einer späteren Zeit nicht mehr durchzuführen oder ein Augenschein nicht mehr vorzunehmen wäre (wenn z. B. der Zeuge, auf welchen der Gesiichsteller sich berufen will, alt und gebrechlich ist, dass sein Tod bald zu erwarten ist, wenn der Thiercadaver, an welchem eine frühere Krankheit zu constatiren ist, der Päulniss nahe ist etc. etc.), so kann er bei jenem Gerichte, bei welchem das Hecht verfochten werden müsste, zu dessen Behauptung oder Yertheidigong dieser Beweis geführt werden will, ein Gesuch einbringen, in welchem er unter Darthnimg der Gefahr um die Vornahme dieses Beweises bittet.
Ein solches Ansuchen setzt also keineswegs eine schon eingebrachte Klage, ein anhängiges Verfahren voraus, sondern kann ganz selbstständig von einer Klage oder auch im Laufe des Verfahrens und vor Einbringung jener Satzschrift oder Protokollarangabe, wohin dieses Beweismateriale eigentlich gehört, eingebracht werden. Uebör dieses Ansuchen findet keine Einleitung eines ordentlichen Verfahrens über die Zulassung des Beweises statt, sondern das Gericht entscheidet hierüber entweder sofort oder nach Vernehmung des Gegentheiles. Wird die Vornahme des Beweises zum ewigen Gedächtnisse von dem Gerichte bewilligt, so wird dann die Vernehmung der Zeugen, der Sachverständigenbefuud, der Augenschein nach den allgemeinen Regeln vorgenommen.
Ist der mit dem vorerwähnten Beiurtheile zugelassene Zeugenbeweis durchgeführt, so hat der Beweisführer das Recht, binnen vierzehn Tagen nach erfolgter Zustellung der Abschrift der Zeugenverhörsprotokolle seine Beweisschrift einzubringen, welche dem Gegentheile um seine binnen vierzehn Tagen zu erstattende Beweiseinrede zuzustellen ist. Die Beweisschrift ist eine Ausführung des durch die Zeugenaussagen geschaffenen Beweismaterials, die Bcweiseinrede eine Gegenäusserung hierauf. In keiner dieser Schriften soll jedoch ein Gesichtsumstand oder
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ein Beweisraittol angefahrt werden, welches nicht schon vor dem ergangenen Beinrtheile angebracht wurde.
Diese Anordnung entspricht dem Grundsatze des ganzen ordentlichen Verfahrens, nach welchem in keiner der Satzschriften sogenannte Neuerungen (Umstände und Beweismittel, welche schon in der früheren Satzschrift zur Begründung der Klagsbebauptungen oder Wiederlegung der gegenseitigen Angaben angeführt bätten werden sollen) eingebracht werden dürfen.
Solche Neuerungen sind nur nach Beendigung eines separaten Verfahrens (Tncidenzstreit) und nur in Folge eines richterlichen Ur-tbeiles gestattet. In diesem lucidenzstreite bandelt es sich nur darum, ob dem Einschreiter die Legung der Neuerung, welche genau anzuführen ist, gestattet wird oder nicht. Lautet das rechtskräftige Urtheil zu Gunsten des Einschreiters, so ist er dann berechtiget, diese Neuerung im Hauptprocesse in der Weise geltend zu machen, wie wenn es schon früher geschehen wäre.
Sind die Beweisschriften erstattet, dieselben können im mündlichen Verfahren bei Geriebt auch zu Protokoll gegeben werden, so erfolgt die Inrotulirung der Beweisacten (Zeugen-, Sacbverstaudigen-Yernehmungsprotokolle, Beweisscbriften) und ergeht von dem Gerichte der ersten Instanz das Urtheil.
Dieses Urtheil kann nun unbedingt lauten, d. h. es kann dem Klagebegebren ganz oder tbeilweise stattgeben oder es ganz abweisen, oder es kann bedingt lauten, d. b. es wird von Eiden abhängig gemacht, durch welche einzelne im Verfahren behauptete Umstände erst erwiesen werden müssen. Selbstverständlich kann nur auf jene Eide erkannt werden, welche im Laufe des Verfahrens in den Satzschriften angeboten wurden, denn auch dieses Beweismateriale muss wie jedes andere schon im Laufe des Verfahrens und bei jedem einzelnen Factum angeboten sein.
Behauptet nämlich einer der beiden Streittheile ein Factum, so kann er es durch den sogenannten negativen referiblen Haupteid erweisen; er trägt nämlich dem Gegentbeile den Eid über dieses Factum in negativer Form auf, indem er sich erbietet, für den Fall, als der Gegner diesen Eid zurückschieben sollte, denselben in affirmativer Form abzulegen. Jener, welchem ein Eid aufgetragen wurde, (Delat) schwört das Eidesthema mit dem Beisatze: Seines Wissens und Erinnernsquot; (z. B. Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden einen reinen Eid, ich schwöre, es ist meines Wissens und Erinnerns nicht wahr, dass ....). Jener, welcher den Eid aufträgt (Deferent) schwört den Eid im Rückschiebungsfalle ohne den Beisatz seines Wissens und Phinnerns.
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Der Haupteid kann aber auch von einer Partei aufgetragen werden, welche selbst gesteht, dass sie den Eid, wenn er ihr zurückgeschoben würde, anzunehmen nicht vermag; wie weit nun in diesem Falle, als der aufgetragene Eid nicht zurückgeschoben worden könnte, der Gegner den Eid dennoch anzunehmen verbunden sei, hat das Gericht nach Beschaffenheit der Umstände zu beurtheilen (irreferibler Haupteid). In dem Urtheile kann aber auch noch auf den Erfüllungsoder den Schätzungseid erkannt werden.
Wenn nämlich ein Theil über einen erheblichen, die Streitsache entscheidenden Umstand zwar keine vollständige, doch aber eine halbe oder mehr als eine halbe Probe (z. B. die Aussage eines Zeugen) beigebracht und sich erbeten hat, diesen Umstand eidlich zu bestätigen, kann mittelst des Urtheiles auf diesen Eid erkannt, folglich gestattet werden, den Beweis durch den Eid zu ergänzen (Erfüllungseid).
Wenn ferner Jemand
a) dem Andern widerrechtlich Gewalt anthut;
h) eine Sache veräussert, verderben oder sonst Schaden nehmen lässt, da er wohl weiss, dass sie einem Dritten gehöre oder doch von einem Dritten werde angesprochen werden;
c) jenes in einer bestimmten Zeit nicht übergibt, liefert oder verrichtet, welches zu übergeben, zu liefern oder zu verrichten schuldig zu sein er wohl weiss, in diesen Fällen ist der Gegner zuzulassen, seinen Schaden zu beschwören.
Wenn Jemand ferner erwiesen hat, dass er zu fordern habe, über den Betrag seiner Forderung aber keinen hinlänglichen Beweis beigebracht und vermöge der Natur des Geschäftes keinen hinlänglichen Beweis hat beischaffen können, kann er durch das Urtheil zugelassen werden, den Betrag seiner Forderung mit seinem Eide zu erweisen (Schätzungseid).
Ist das Urtheil rechtskräftig geworden, so sind jene Eide, auf welche in demselben erkannt wurde, binnen drei Tagen; wenn das Urtheil in letzter Instanz ergangen ist, binnen vierzehn Tagen nach Zustellung des Spruches anzutreten, d. h. Jener, welchem ein negativer referibler Haupteid aufgetragen wurde, hat innerhalb der vorerwähnten Frist seine Erklärung abzugeben, ob er den ihm aufgetragenen negativen referiblen Haupteid abzuschwören bereit sei oder nicht. Wird dieser Eid zurückgeschoben, so hat Derjenige, welchem der quot;Eid zurückgeschoben wird, ebenfalls binnen drei Tagen den Eid anzutreten. Gibt Jener, welchem der Eid aufgetragen wurde, innerhalb der gesetzlichen Frist keine Erklärung ab, so wird der Eid als stillschweigend zurückgeschoben angesehen und ist von Jenem, der denselben aufgetragen hat, anzutreten.
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Irreferible Eide, Erffillungseide, Schätzungseide sind von Jenem, der sie zu schwören hat, innerhalb der oberwähnten Frist anzutreten.
Ist ein Eid ordnungsmässig angetreten, so wird von dem Gerichte eine Tagsatzung zur Ablegung des Eides selbst anberaumt, bei welcher der Gegentheil anwesend sein kann und der Eid bei derselben abgeschworen. Legt Jener, welcher den Eid angetreten hat, denselben bei der Eidestagfahrt nicht ab, so ist das Widerspiel dessen, was er zu beschwören gehabt hätte, für wahr zu halten.
Jedes Urtheil muss schliesslich einen bestimmten Ausspruch wegen der Gerichtskosten enthalten.
4. Die Rechtsmittel, welche den Parteien gegen das richterliche Urtheil, wenn sie durch den Ausspruch desselben beschwert zu sein glauben, zu Gebote stehen, sind: Die Appellation, die Revision, die NullitätsMage. Gegen einzelne richterliche Verfügungen (Bescheid) ist der Recurs unzulässig.
Die Appellation kann binnen vierzehn Tilgen nach dem richterlichen Urtheil angemeldet und bei jenem Richter eingereicht werden, der den Spruch, wider welchen appellirt wird, geschöpft hat. Es ist demnach das Appellationsverfahren eine Berufung auf eine höhere Instanz, es hat die Reformation des Urtheiles zur Folge.
Dem Grade nach unterscheidet man in Oesterreich mehrere Gerichtsbehörden, welche die Justizgeschäfte getrennt von den Obliegenheiten der politischen Behörden (Bezirkshauptmannschaften) selbstständig durchzuführen haben. Hieher gehört das Bezirksgericht, auch städtisch delegirtes k. k. Bezirksgericht. Die Gerichtshöfe erster Instanz bestehen aus dem Landesgericht oder dem Kreisgericht. In Hauptstädten der Kronländer führen die Gerichtshöfe erster Instanz den Namen k. k. Landesgerichtquot;, sonst .,k. k. Kreisgerichtquot;. Die nächst höhere Gerichtsbehörde oder die Behörde zweiter Instanz ist das Oberlandesgei icht; unter der Leitung desselben stehen die Bezirksgerichte und die Gerichtshöfe der eisten Instanz. Ist noch ein Rechtszug nach den bestehenden Gesetzen zulässig, so entscheidet in allen Civilsachen in dritter und letzter Instanz der Oberste Gerichts- und Cassationshof. Derselbe hat für alle im Reichsrathc vertretenen Königreiche und Länder in AVien seinen Sitz. Der Instanzenzug in Streitsachen geht demnach durch folgende Gerichtsbehörden: Bezirksgericht, Kreis- oder Landesgericht als erste Instanz, das Ober-Landesgericht als zweite Instanz und schliesslich der Oberste Gerichts- und Cassationshof als dritte und letzte Instanz.
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Die Eevision kann über jedes Appellationsurtheil des Streites stattfinden, soweit nicht das ürtheil erster Instanz bestätigt worden ist. lieber Berufung und Beschwerden gegen die Entscheidungen aller Gerichtsbehörden erster Instanz, sowohl in als aussei- Streitsachen, ist in zweiter Instanz von dem Ober-Landesgerichte, in dessen Bezirk sie sich befinden und in dritter Instanz, sofern noch ein weiterer Kechts-zug gesetzlich zulässig ist, von dem Obersten Gerichtshof zu entscheiden. Die ausserordentliche Kevision findet ausserdem gegen Urtheile statt, welche eine Nichtigkeit oder offenbare Ungerechtigkeit enthalten.
Die Nullitätsbeschwerde ist eine Kevision eines richterlichen Urtheils wegen eines unterlaufenen Formfehlers, welcher jedoch nachgewiesen werden muss.
Die Kestitution oder die Einsetzung in den vorigen Stand ist gelegentlich der Rechtsmittel zu erwähnen, dieselbe kann jedoch nur in zwei Fällen Anwendung finden: 1. wenn eine Fallfrist ohne Verschulden des Verkürzten verstrichen ist und 2. wenn wider den Verkürzten ein Spruch ergangen ist und er nach solchem erhebliche Beweismittel gefunden hat, die er vorhin nicht wissen oder nicht finden konnte.
Zu den besonderen Gerichtsverfahren gehören: Der summarische Process, der Executionsprocess, der Mandatsprocess, das Mahnverfahren, das Bagatellverfahren, das Bestandverfahren, der Besitz-störungsprocess und das Verfahren in Ehestreitigkeiten.
Das summarische Verfahren findet seine Anwendung in Rechtsstreitigkeiten über bestimmte Geldsummen, die ohne Zinsen und andere Nebengebühren den Werth von 500 fl. ö. W. nicht übersteigen; es ist daher bei den meisten Processen im Thicrhandel üblich ausserdem bei Privilegien-Streitigkeiten, Auszieh-Streitigkeiten und in anderen gesetzlich bestimmten besonderen Fällen. Das Verfahren soll mündlich durchgeführt werden, es ist einzuleiten, wenn der Gegenstand den Worth von 500 fl. ö. W. nicht überschreitet oder wenn der Kläger sich erklärt, eine Summe bis 500 fl. d.W. statt der Sache anzunehmen. Durch üebereinkommen beider Theile kann jedoch das summarische Verfahren für alle Rechtsstreitigkeiten ohne Unterschied des Gegenstandes und Betrages der Forderung gewählt werden. Im summarischen Verfahren steht es den Parteien frei, sich ihre Vertreter zu wählen; ordnet jedoch das Gericht an, dass die Person zu erscheinen hat, so muss sie Folge leisten, auch kann die Partei in Fällen von Seite des Richters angewiesen werden, sich einen Advocaten zu nehmen. Will der Kläger die Klage mündlich anbringen, so hat er dieselbe dem Gerichte zu Protokoll zu geben. Steht der Einleitung des Processes
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(34nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Von dem gerichtlichen Verfahren in Processsachen.
kein Hiuderniss entgegen, so wird das Gericht die klare Darstellung der Thatsachen von Seite des Klägers zu Protokoll bringen; über die Klage ist eine Tagsatziuig anzuordnen und dem Bescheid beizufügen, dass bei derselben summarisch zu verhandeln sein werde. Wenn die Klage schriftlich überreicht wild, dann hat das Gericht sogleich eine Tagsatzung zur summarischen Verhandlung anzuordnen, aussei es treten Bedenken ein, in welchem Falle der Kläger allein zu Protokoll zu nehmen, ist. Bei der zur Tagsatzung bestimmten Verhandlung der Hauptsache hat sich das Gericht durch Vernehmen des Geklagten über den Gegenstand und die Veranlassung des Streites nähere Aufklärung zu verschaffen und zwischen den Parteien einen Vergleich anzustreben.
Das Verfahren wird, wenn kein Ausgleich zu Stande gekommen ist, weiter nur mündlich geführt, jedoch in der Weise, dass der Gegenstand des Streites von beiden Seiten vollständig erörtert werden kann. Einrede, Eeplik und Duplik sind in gehöriger Ordnung im Protokolle zu verzeichnen und nur wenn es sich um Aufklärung strittiger Thatsachen handelt, können noch weitere Gegenäusserungen gestattet werden. Das Beweisverfahren kann ebenfalls durch den Eid, durch Zeugen, durch Urkunden, durch den Augenschein oder durch Sachverständige erbracht werden. Findet das Gericht den Beweis durch Sachverständige zulässig, so hat es seinen Beschluss beiden Theilen durch Bescheid mit Bezeichnung des Gegenstandes der Beweisführung zu eröffnen, und sie zur Vernehmung über die Wahl der Kunstverständigen vorzuladen und den Augenschein sogleich vornehmen zu lassen. Die Zuziehung der Sachverständigen kann auch von Amtswegen erfolgen, wenn keine Einigung von Seite der Parteien über die Wahl derselben zu Stande gekommen ist. Appellationen und Recurse können im summarischen Verfahren nur innerhalb acht Tagen nach Zustellung des Bescheides bei dem Gerichte erster Instanz überreicht werden. Sowohl das Appellationsgericht als das Gericht der ersten Instanz können wieder, wenn sie in der Processverhandlung wesentliche Gebrechen vorgefunden haben, und zwar letzteres vor Schöpfung des Urtheils, eine neue Verhandlung einleiten und sogar ein neues Beweisverfahren anordnen. Weitere Eevisionen und Recurse können nicht ergriffen werden, wenn die Urtheile oder Bescheide erster Instanz von der zweiten bestätigt wurden, sie sind vom Gerichte erster Instanz zu verwerfen. Ausseidem treten in diesem Verfahren noch wesentliche Vereinfachungen bezüglich des Beweises durch Urkunden, Eide ein.
Von geringerer Wichtigkeit für den Gerichtsthierarzt sind die übrigen, ausserordentlichen Gerichtsverfahren, da sie wohl sehr selten in
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den Bereich der Thierprocesse auf Grund des Tbierhandels eiubezogen werden. Hieher gehören:
Der Executionsprocess. Er bezieht sieb auf Kecbtsansprüche welche auf vollkommen glaubwürdigen Urkunden basiren. In der Klage selbst kann das Executionsansuchen gestellt werden.
Die Mandatsproccsse finden Anwendung, wenn sich die Rechtsansprüche auf öffentliche Urkunden, Notariatsacte oder legalisirte Privaturkunden stützen.
Bas Mahnverfabren betrifft Gegenstände, welche den Werth von 200 fl. ö. W. nicht überschreiten', es besteht in dem Begehren eines Zahlungsauftrages gegen den Schuldner. Durch den Widerspruch des Geklagten muss jedoch das gewöhnliche summarische Verfahren eingeleitet werden.
Das Bagatellverfabren ist ein mündliches Verfahren in Streitsachen, die den Werth von 50 fl. ö. W. nicht überschreiten.
II. Der Strafprocess oder die Strafprocessordnung findet ihre Anwendung bei Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen, sie gliedert sich in zwei wesentliche Handlungen: in die Voruntersuchung und in die Hauptverhandlung.
Die Voruntersuchung geht bei Verbrechen und Vergehen der Versetzung in den Anklagezustand voraus und hat den Zweck, die gegen eine bestimmte Person erhobene Anschuldigung wegen der strafbaren Handlung einer vorläufigen Prüfung zu unterziehen, den Sachverhalt so weit ins Klare zu bringen, als es nöthig ist jene Momente festzustellen, welche geeignet sind, entweder die Einstellung des Strafverfahrens herbeizuführen, oder die Versetzung in den Anklagestand vorzubereiten. Ist die Voruntersuchung eingeleitet, so schreitet der Richter von Amtswegen, ohne weitere Anträge des Anklägers abzuwarten, zur Aufnahme des Thatbestandes, zur Ermittlung der Thäter und zur Feststellung der Beweismittel. Die Behelfe sind: der Augenschein, die Zuziehung von Sachverständigen, die Aussagen des Beschädigten, der Beweis durch Schriftstücke und die Gerichtszeugen; über jeden einzelnen Act wird ein gehöriges Protokoll geführt, welches von sämmtlichen Anwesenden unterfertigt werden muss. Der Augenschein und die Zuziehung von Sachverständigen bilden wohl jenen Theil der Voruntersuchung, welcher den Gerichtstbierarzt als Experten inter-essirt, weshalb die Thätigkeit des Gerichtsthierarztes bei der Vornahme des Augenscheines näher berücksichtigt werden soll.
Der Augenschein ist eine Handlung, durch welche sich der Richter von dem Dasein oder Nichtdasein gewisser, für die Entscheidung
Csokor. Gerichtl. Tliierlieillunule.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; quot;
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(jßnbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Von dem gerichtlichen Verfahren in Processsachen.
einer Strafsache einflussreicher Thatsachen dureli eigene sinnliche Wahrnehmung Kenntniss zu verschaffen sucht. Demgemäss ist der Augenschein ein richterlicher Act, der auch häufig vom Richter allein blos unter Zuziehimg des amtlichen Protokollführers und der zwei vorgeschriebenen Gerichtszeugen vorgenommen wird, so lange die allgemeine und speciell juridische Bildung des Eichters dazu ausreicht. Erfordert aber der zu untersuchende Gegenstand andere Specialkenut-nisse, dann lässt der Richter die Untersuchung durch Sachverständige vornehmen, die jene Kenntnisse besitzen; er überträgt ihnen diesen besonderen Thcil des Augenscheines, ohne sich jedoch der Leitung des ganzen Actes zu begeben.
Ueber die Sachverständigen, deren Wahl, Wirkungskreis und Rechte sind folgende nähere Bestimmungen nach der Strafprocess-Ordnuug vom 23. Mai 1873 massgebeud:
Der Untersuchungsrichter hat bei einem Augenschein in der Eegel zwei Sachverständige zu wählen; nur im Falle der geringeren Wichtigkeit des Gegenstandes oder wenn sich das Zuwarten bis zum Eintreffen des zweiten Sachverständigen für den Zweck der Untersuchung als bedenklich herausstellt, genügt die Beiziehung Eines Sachverständigen (sect;. 118).
Die Wahl der Sachverständigen steht dem Untersuchungsrichter zu. Sind solche für ein bestimmtes Each bei dem Gerichte bleibend angestellt, so soll er andere nur dann zuziehen, wenn Gefahr am Verzüge haftet, wenn jene durch besondere Verhältnisse abgebalten sind oder in dem einzelnen Falle als bedenklich erscheinen.
Wenn ein Sachverständiger der an ihn ergangenen Vorladung nicht Folge leistet, oder seine Mitwirkung bei der Vornahme des Augenscheines verweigert, so kann der Untersuchungsrichter eine Geldstrafe von 5100 fl. gegen ihn verhängen (sect;. 119)-
Laut Verordnung des Ministeriums des Innern vom 21. Juni 1882 ist der landesfürstliche Bezirksthierarzt ermächtigt, sich von den Gerichtsbehörden in thierärztlichen Angelegenheiten entweder von Fall zu Fall, oder als bleibend bestellter und beeideter Sachverständiger verwenden zu lassen.
Laut Hofdecret vom 18. October 1815 sind die Professoren der Wiener Thierarzneiscbule als beständige Sachverständige für die Gerichte in Wien zu bestellen.
Von der Wahl der Sachverständigen sind in der Kegel sowohl der Ankläger, als der Beschuldigte vor der Vornahme des Augenscheines in Kenntniss zu setzen: werden erhebliche Einwendungen vorgebracht und haftet nicht Gefahr am Verzüge, so sind andere Sach-
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verständige beizuzielien. Als Experten sind nicht zuzulassen: die unter dem Titel bedenkliche und verdächtige Zeugen benannten Personen (sect;. 120).
Die Sachverständigen, welche vermöge ihrer bleibenden Anstellung schon im Allgemeinen beeidet sind, hat der Untersuchungsrichter vor dem Beginne der Amtshandlung an die Heiligkeit des von ihnen abgelegten Eides zu erinnern.
Andere Sachverständige müssen vor der Vornahme des Augenscheines eidlich verpflichtet werden, dass sie den Gegenstand desselben sorgfältig untersuchen, die gemachte Wahrnehmung treu und vollständig abgeben und den Befund nach bestem Wissen und (iewissen und nach den Kegeln ihrer Wissenschaft oder Kunst abgeben wollen (sect;. 121).
Die Gegenstände des Augenscheines sind von den Sachverständigen in Gegenwart der Gerichtspersonen zu besichtigen und zu untersuchen, ausseiquot; wenn Letztere aus Bücksichten des sittlichen Anstaudes für angemessen erachten, sich zu entfernen, oder wenn die erforderlichen Wahrnehmungen, wie bei üntersucluingen von Giften, nur durch fortgesetzte Beobachtung oder länger dauernde Versuche gemacht werden können.
Bei jeder solchen Entfernung der Gerichtspersoneu von dem Orte des Augenscheines ist aber auf geeignete Weise dafür zu sorgen, dass die Glaubwürdigkeit der von den Sachverständigen zu pflegenden Erhebungen sichergestellt werde.
Ist von dem Verfahren der Sachverständigen die Zerstörung oder Veränderung eines von ihnen zu untersuchenden Gegenstandes zu erwarten, so soll ein Theil des letzteren, insoferue es thunlich erscheint, in gerichtlicher Verwahrung behalten werden (sect;. 122).
. Nach dem Erlass des Justiz-Ministeriums vom 26. März 188(5 hat sich der Sachverständige in den Grenzen der ihm möglichst genau vorgezeichneten Aufgabe zu halten, und sind durch diese Aufgabe nicht bedingte, unbestellte Arbeiten gar nicht, mit unnöthiger Weitläufigkeit ausgeführte aber nur nach Mass der durch den gerichtlichen Auftrag gebotenen Mühewaltung zu entlohnen.
Der Untersuchungsrichter leitet den Augenschein. Er bezeichnet mit möglichster Berücksichtigung der von dem Ankläger und dem Beschuldigten oder dessen Vertheidiger gestellten Anträge die Gegenstände, auf welche die Sachverständigen ihre Beobachtung zu richten haben und stellt die Fragen, deren Beantwortung er für erforderlich hält. Die Sachverständigen können verlangen, dass ihnen aus den Acten oder durch Vernehmung von Zeugen jene Aufklärungen
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über von ihnen bestimmt zu bezeichnende Punkte gegeben werden, welche sie für das abzugebende Gutachten als erforderlich erachten.
Wenn dem Sachverständigen zur Abgabe eines gründlichen Gutachtens die Einsicht der üntersuchungsacten unerlässlich erscheint, können ihm, soweit nicht besondere Bedenken dagegen obwalten, auch die Acten selbst mitgetheilt werden (sect;. 123).
Die Angaben der Sachverständigen über die von ihnen gemachten Wahrnehmungen (Befand) sind von dem Protokollführer sogleich aufzuzeichnen. Das Gutachten sammt dessen Gründen können sie entweder sofort zu Protokoll geben, oder sich die Abgabe eines schriftlichen Gutachtens vorbehalten, wofür eine angemessene Frist zu bestimmen ist (sect;. 124).
Weichen die Angaben der Sachverständigen über die von ihnen wahrgenommenen Thatsachen eibeblich von einander ab, oder ist ihr Befund dunkel, unbestimmt, im Widerspruch mit sich selbst oder mit erhobenen Thatumständen und lassen sich die Bedenken nicht durch eine nochmalige Vernehmung der Sachverständigen beseitigen, so ist der Augenschein, soferne es möglich ist, mit Zuziehung derselben oder anderer Sachverständigen zu wiederholen (sect;. 125).
Ergeben sich Widersprüche oder Mängel in Bezug auf das Gutachten, oder enthält es Schlüsse, welche aus den angegebenen Vordersätzen nicht folgerichtig gezogen worden sind und lassen sich die Bodenken nicht durch eine nochmalige Vernehmung der Sachverständigen beseitigen, so ist das Gutachten eines anderen Sachverständigen einzuholen (sect;. 120).
Obwohl keine ausdrücklichen Bestimmungen bezüglich der thier-ärztlichen Sachverständigen angegeben sind, sobald ein Obergutachten (Superrevision) in einer Streitsache nothwendig wird, so ist es als herkömmlich zu bezeichnen, dass in solchen Fällen thierärztliche Lehranstalten oder Fachprofessoren, auch Landesthierärzte herangezogen werden, gerade so wie über sachverständige Aerzte oder Chemiker das Gutachten der medicinischen Facultät eingeholt wird, mit dem Unterschied, dass die Letztere ausdrücklich im sect;. 12(i der Strafprocessordnung bezeichnet und genannt wird.
Die Hauptverhandlung findet statt entweder vor einem Gerichtshofe erster Instanz und zwar in Versammlung von vier Richtern (St. P. 0. sect;. 13), oder vor Geschwornengerichten (sect;. 14). Das Verzeichniss der zur Hauptverhandlung vorzuladenden Sachverständigen ist bereits in die vom öffentlichen oder Privatkläger dem Untersuchungsrichter, beziehungsweise der Bathskammcr zu überreichenden Anklageschrift aufzunehmen (sect;. 207 St. P. 0.). Die Sachverständigen
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sind dann von dem Vorsitzenden der Hanptverliandlung in der Art vorzuladen, dass in der Kegel zwischen der Zustellung der Vorladung und dem Tage, an welchem die Hauptverhandlung vorgenommen wird, ein Zeitraum von drei Tagen in der Mitte liegt (sect;. 221).
Will der Anklüger, der Privatbetheiligte oder der Angeklagte die Vorladung von Sachverständigen beantragen, welche nicht bereits zufolge der Anklageschrift oder des über den Einspruch gegen dieselbe ergangenen Erkenntnisses vorzuladen sind, so hat er dies dem Vorsitzenden unter Angabe der Thatsachen und Punkte, worüber der Vorzuladende vernommen werden soll, rechtzeitig anzuzeigen. Die Liste der vorzuladenden Sachverständigen ist dem Gegner längstens drei Tage vor der Hauptverhandlung mitzutheilen, ausserdem können diese Personen nicht ohne seine Zustimmung vernommen werden, unbeschadet der dem Vorsitzenden eingeräumten Macht, wonach derselbe auch ohne Antrag des Anklägers und Angeklagten Sachverständige im Laufe des Verfahrens vorzuladen berechtigt ist (sect;. 222).
Wie aus diesen Bestimmungen hervorgeht, ist die Anzahl der Sachverständigen, welche bei der Hauptverhandlung herbeizuziehen sind, nicht so beschränkt, wie in der Voruntersuchung. Es ist bei österreichischen Gerichtshöfen gebräuchlich, dass von Seite des Gerichtes ebenfalls zwei Sachverständige, zumeist jene, die während der Voruntersuchung funetionirt haben, beigezogen werden. Die geladenen Sachverständigen sind verpflichtet, bei der Hauptverhandlung zu erscheinen, und können, wenn sie dies unterlassen, zu einer Geldstrafe von 550 fl. und eventuell zum Ersätze der Kosten für die vereitelte Sitzung ver-urtheilt werden, wenn sie nicht im Stande sind, ihr Ausbleiben zu rechtfertigen. Auch kann nöthigen Ealls ein Vorfiihrungsbefehl gegen sie erlassen werden (sect;sect;. 242 und 243 der österr. St. P. 0.).
Bei der Hauptverhandluug werden die Gerichtsthierärzte aufgerufen und an die Heiligkeit ihres abgelegten Eides erinnert, beziehungsweise beeidet und von dem Vorsitzenden aufgefordert, im Sitzungssaale zu bleiben und dem Gang der Verhandlung zu folgen. Erst nach geschlossenem Zeugenverhör werden die Sachverständigen vernommen; es kann jedoch durch IJebereinstimmung des Kichters mit den übrigen Betheiligten auch früher geschehen. Bei der Vernehmung ist jedoch dafür zu sorgen, dass ein noch nicht vernommener Sachverständiger nicht bei der Vernehmung anderer Sachverständiger über denselben Gegenstand anwesend sei (sect;. 248).
Die Hauptaufgabe des als Sachverständiger vorgeladenen Thier-arztes bleibt in allen Fällen die Abgabe seines motivirten Gutachtens
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und die Beantwortung aller jener Fragen, welche ihm von den Mitgliedern des Gerichtshofes vorgelegt werden.
Die Grundsätze, welche den Gerichtsthiorarzt hei der Abgabe seines mündlichen Gutachtens, so wie bei der Beantwortung der Fragen leiten sollen, gehen dabin, dass er bestrebt sei, seine Auseinandersetzungen in wissenschaftlich und logisch richtiger Weise, wo möglich bestimmt und auch für den Laien in verständlicher Art vorzubringen. Besonders mit Rücksicht auf den Bildungsgrad der Geschworenen sollen seine Ausdrücke gemeinverständlich, in leicht fasslichen, möglichst klaren Sätzen gekleidet sein. Weitschweifende und hochtrabende Auseinandersetzungen hat der Gerich tsthiorarzt zu meiden, ebenso wie die Anwendung technischer Ausdrücke, die schon in sich einen wissenschaftlichen Schluss enthalten. Schwieriger ist die Stellung des Sachverständigen gegenüber dem Vertbeidiger und dem Ankläger, namentlich wenn eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Sachverständigen obwaltet. In diesen Fällen bedarf es der vollen Buhe und der Geistesgegenwart, es darf sich der Gerichtsthierarzt weder durch das Drängen mit Fragen noch durch die von den Juristen geübte Taktik einschüchtern lassen. Vor Allem aber ist es eine dringende Notwendigkeit, bei der gestellten Frage oder bei dem zu besprechenden Gegenstande strenge zu verweilen und niemals von seinem Standpunkte als Sacb-verständiger abzuweichen, d. h. über seinen Wirkungskreis hinauszutreten. Werden ihm daher Fragen vorgelegt, die auch ohne thierärztliclio Bildung zu beantworten sind, oder erfordern dieselben ganz andere Fachkenntnisse, so kann er eine Beantwortung derselben verweigern oder ablehnen, wenn es nicht schon durch den Vorsitzenden vermöge seines Rechtes als Richter geschehen ist (sect;. 249. St. P. 0.).
Der grösste Fehler, welchen der Sachverständige begehen kann, wäre der, dass sich seine Reden als Anklagen oder Vertheidigungen gestalten würden. Es kommt ihm nicht zu, weder belastende noch entlastende Momente vorzuführen, seine Aufgabe besteht lediglich darin, gewisse Thatsachen oder Verhältnisse in ganz objeetiver Weise klarzustellen, während es Aufgabe der Juristen sein wird, die gewonnenen klargelegten Thatsachen als Beweis für die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu verwerthen.
Inwieweit der Sachverständige gegen Ausschreitungen geschützt ist, geht aus dem sect;. 235 der österr. St. P. 0. hervor. Der Gerichtshof kann in solchen Fällen von Amtswegen oder auf Autrag des Beleidigten oder des Staatsanwaltes entweder eine Geldstrafe von 50 fl. oder eine Arreststrafe von acht Tagen vorhängen. Wird jedoch vom Sachverständigen seine Vertrauensstellung missbraucht, so verfällt er der
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Ahndung wegen üebevtretung nach dem Strafgesetze, oder je nach Umfang seiner Handlung nach sect;. 1300 des A. b. G. B. haftet er für den erwachsenen Schaden.
Bezüglich der Gebühren, welche der thierärztliche Sachverständige zu beanspruchen hat, sind genaue Bestimmungen nach dem Gebühren-Tarif I (Minist.-Verord. vom 17. Februar 1855) sowohl in Civil-als auch in Strafsachen vorhanden. In Civilrechtssachen gebühren dem Thierarzt für die Untersuchung wegen Gewährleistung a) bei Schafen und anderen kleineren Thieren von 15 Stück 30 kr. C.-M., von 510 Stück 45 kr. C.-M. und so fort; b) bei Kindern und bei Pferden für 1 Stück 1 fl. C.-M. Für die Abgabe eines besonderen Gutachtens (Zeugniss) 2 fl. C.-M.
In Strafsachen sind für die einzelnen gerichtsthierärztlichen Verrichtungen normirt: Untersuchung eines wüthenden oder wuthverdächtigen Thieres 2 fl. C.-M.-, Untersuchung eines bösartigen Thieres 1 fl. C.-M.; Untersuchung von Fleisch bei Gewerbsleuten 1 fl. C.-M.; Untersuchung von Zinngeschirr oder anderen gesundheitsschädlichen Aufbewahrungen oder Zubereitungen von Genussmitteln sammt den hierbei erforderlichen chemischen Untersuchungen 1 fl. C.-M. Für ein von Seite des Gerichtes gefordertes Krankheitszeugniss 1 fl. C.-M.; für die Beiwohnung bei einer gerichtlichen Hauptverhandlung, Gerichtssitzung, um Aufschlüsse zu geben, a) für einen halben Tag 3 fl. C.-M.; b) für einen ganzen Tag 5 fl. C.-M.; c) für jeden folgenden Tag 2 fl. C.-M.; für die gerichtliche Section eines todten Thieres a) eines grösseren 3 fl. C.-M.; b) eines kleineren
1nbsp; fl. 30 kr. C.-M.; für die Abfassung eines abgesonderten Gutachtens
2nbsp; fl. C.-M. Nebst den angegebenen Gebühren für specielle Verrichtungen haben die als Sachverständige in Anspruch genommenen Sanitätspersonen, wenn die Verrichtung für das Gericht ihre Entfernung von dem Wohnorte erheischt, die durch die bestehenden Gesetze und Verordnungen bestimmten Diäten und Reisegelder zu fordern (sect;. 384
st. p. o.).
Für aussergewöhnliche Verrichtungen, welche in den Tarifen namentlich nicht aufgeführt erscheinen, ist unter genauer Nachweisung und Darstellung des Falles ein entsprechender Entlohnungsbetrag in Aufrechnung zu bringen, worüber in jedem einzelnen Falle die Entscheidung des Oberlandesgerichtes einzuholen ist (sect;. 384 St. P. 0.).
Der Anspruch auf Gebühren muss binnen 24 Stunden nach der Entlassung der Sachverständigen erhoben werden und innerhalb 14 Tagen nach beendigtem Geschäfte ist die Rechnung zu legen.
In Deutschland gelten bezüglich der Gebühren die Bestimmungen der deutschen Strafprocessordnung nach dem Gesetze vom 9. März 1872.
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Die deutsche Strafprocessordnung vom 1. Februar 1877 enthält bezüglich dos Augenscheines und der Hauptvoiiiandlung, was die Sachverständigen betrifft, dieselben Bestimmungen. Abweichend von den österreichischen Bestimmungen ist nur die (sect;. 238), dass die Vernehmung der Sachverständigen von dem Vorsitzenden der Staatsanwaltschaft und dem Vertheidiger auf deren übereinstimmenden Antrag überlassen wird.
Die Uebertretungen unterstehen der Judicatur der Bezirksgerichte. Das Verfahren bei Uebertretungen ist von dem bei Verbrechen und Vergehen im Wesentlichen verschieden. Es findet hiebei Iceine Untersuchung statt. Die Anklage wird von dem staatsanwaltschaftlichen Functional- vertreten und sofort, wenn nicht vorher einzelne Erhebungen gepflogen werden, die Hauptverhandlung angeordnet, bei welcher ein Einzelrichter Hecht spricht.
Appellations-Instanz ist der Gerichtshof erster Instanz.
VII, Die strafrechtlichen Begriffe und Bestimmungen.
Nach den Bestimmungen des Strafgesetzes vom 27. Mai 1852 in Oesterreich und nach den Bestimmungen des deutschen Strafgesetzes vom Jahre 1877 unterscheidet man drei Arten von strafbaren Handlungen: das Verbrechen, das Vergehen und die Uebertretung. Die erwähnten strafbaren Handlungen sind sowohl dem Grade als auch der Zugehörigkeit (Competenz) nach verschieden.
Das Verbrechen ist eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassung, wodurch eine unerlässliche, gemeine Kechtsanforderung verletzt oder nur gefährdet wird. Die Störung des allgemeinen Hechtes muss eine bewusste sein und erfordert demnach den bösen Vorsatz (Dolus). d. h. das Uebel muss bedacht und überlegt sein, das Uebel muss beschlossen und ausgeführt sein. Dann gehört zum Begriff des Verbrechens das volle Bewusstsein der unrechten Handlung, demnach die Zurechnungsfähigkeit der Person, welche das Verbrechen ausgeübt hat. Als nicht zurechnungsfähig werden betrachtet: Personen bis zum Alter von 15 Jahren, Personen, wenn sie die Handlung in einer Sinnesverwirrung, Bewusstlosigkeit oder Trunkenheit ausgeführt haben, geisteskranke Personen, ebenso wie Taubstumme ohne Erziehung; auch die schuldlose Unwissenheit (Ausbildungsgrad), sowie der Zwang durch eine Gewalt schliessen die Zurechnungsfähigkeit aus. Der Thatbestand ergänzt den Begriff des Verbrechens, er ist ein objeetiver und ein subjeetiver. Der objective Thatbestand bezieht sich auf die That selbst, z. B. es ist sicher, dass durch eine Person dieses oder jenes Tbier vergiftet wurde. Der subjective Thatbestand bezieht sich auf die Person, auf den Thäter und berücksichtigt alle
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Momente, welche zur Zeit des Verbrechens an der Person vorhanden waren, so den Seelenzustand, das Bewusstsein und die Intelligenz.
Die Bestrafung eines Verhreehcns ist nach dem Grade verschieden; es hat zur Folge entweder den Tod des Verbrechers (durch den Strang), den schweren Kerker oder den Kerker. Die zwei letztgenannten Strafen können überdies noch Verschürfungen erfahren; sie eistrecken sich von sechs Monaten bis zu zwanzig Jahren, ja selbst lebenslänglich. Mit jeder Verurtheilung wegen eines Verbrechens sind kraft des Gesetzes noch folgende Wirkungen verbunden: Der Verbrecher wird verlustig aller in- und ausländischen Ehrenzeichen, aller Titel, akademischer Grade (Diplom) und Würden, seines öffentlichen Amtes und schliesslich der Pensionen, Provisionen, Er-ziehungsbeitrüge oder Gnadengaben. Nur durch ein Gnadengesuch und durch die ausdrückliche Bewilligung des Kaisers kann er aussei- den Ehrenzeichen seine Verluste neu oder wieder erlangen.
Von den zahlreichen strafbaren Handlungen, welche vom Gesetz als Verbrechen bezeichnet werden, sind für den Gerichtsthieiarzt als Amtsperson kennensworth:
1.nbsp; nbsp; Oeffentliche Gewaltthätigkeit durch gewaltsames Handeln gegen eine von der Eegierung zur Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten berufene Versammlung, gegen ein Gericht oder eine andere öffentliche Behörde. Als Strafausmass sind bestimmt: schwerer Kerker von einem bis fünf bis zehn Jahren (sect;sect;. 7G und 77 Osten-, St. G. B).
2.nbsp; nbsp; Oeffentliche Gewaltthätigkeit durch gewaltsames Handeln gegen gesetzlich anerkannte Körperschaften oder gegen Versammlungen, die unter Mitwirkung oder Aufsicht einer öffentlichen Behörde gehalten werden (Seuchen-Commission). Als Strafe ist bestimmt schwerer Kerker von sechs Monaten bis fünf Jahre (sect;. 79).
3.nbsp; Oeffentliche Gewaltthätigkeit durch gewaltsames Handeln gegen eine Person in Vollziehung eines obrigkeitlichen Auftrages (beamteter Thierarzt); Hinderung in Ausübung ihres Dienstes durch Drohung oder gewaltsam (sect;. 81). Strafausmass ist von sechs Monaten bis zu einem Jahre, wurden Waffen gebraucht bis zu fünf Jahren schweren Kerkers.
4.nbsp;Die boshafte Beschädigung fremden Eigenthums, wenn der Schaden den Werth von 25 fl. übersteigt; wenn eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit des Menschen daraus erwächst (sect;. 85). Die Strafe ist schwerer Kerker von sechs Monaten bis zu einem Jahre, selbst bis zu fünf Jahren.
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5.nbsp; Der Missbrauch der Amtsgewalt. Dieses Verbrechen begebt jeder Beamte, der sieb, um Jemandem Scbaden zuzufügen, von der Amtspflicbt abwendig macben lässt, der in Amtssacben die ünwabrheit bezeugt, der Urkunden vernichtet oder Anderen pflichtwidrig mittlieilt, demnach das Amtsgeheimniss vernith (sect;. 102). Die Strafe dieses Verbrechens ist schwerer Kerker von einem bis auf fünf, ja unter erschwerenden Umständen bis auf zehn Jahre.
6.nbsp; Die Bestechung und Geschenkanuabme in Amtssacben begeht der Beamte, wenn er selbst bei richtigem Vorgehen Geschenke annimmt, noch mehr aber, wenn er sich durch diese Geschenke zur Parteilichkeit verleiten lässt. Die Strafe besteht in einfachem Kerker von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Bei grosser Arglist und erheblichem Schaden schwerer Kerker bis zu fünf Jahren (sect;. 105).
7.nbsp; Als Verbrechen wird auch die Unzucht wieder die Natur mit Tbieren (Sodomia) bestraft. Die Strafe besteht in schwerem Kerker bis zu fünf Jahren (sect;. 120).
8.nbsp;Diebstahl begeht jene Person, welche um des Vortheiles Tillen eine fremde, bewegliche Sache aus eines Andern Besitz ohne dessen Einwilligung entzieht; der Diebstahl wird insbesondere zum Verbrechen, wenn der Werth des gestohlenen Gegenstandes mehr als 25 fl. ausmacht; jedoch auch ohne Kücksicht auf den Betrag, wenn der Dieb mit Waffen versehen war; dann, wenn die Sache mehr als 5 fl. an Werth reprä-sentirt und begangen wurde: an Früchten auf dem Felde, an Vieh auf der Weide oder am Trieb, an Ackergerätbschaften oder an öffentlichen Anstalten. Jeder Diebstahl ist mit schwerem Kerker zwischen sechs Monaten und einem Jahre zu bestrafen, unter erschwerenden Umständen jedoch bis zu zehnjährigem schweren Kerker.
0. Der Betrug wird begangen, wenn Jemand durch listige Vorstellungen oder Handlungen einen Andern in Irrtbum führt, durch welchen der Staat, eine Gemeinde oder eine Person an seinem Eigenthum oder anderen Rechten Schaden leiden soll. Der Betrug wird zum Verbrechen, wenn der Schade sich auf höher als 25 fl. beläuft und in sonst durch das Gesetz speciell bestimmten Fällen. Die Strafe des Betruges ist insgemein Kerker von sechs Monaten bis zu einem Jahr (sect;. 202), unter Umständen jedoch bis zum lebenslänglichen, schweren Kerker.
Das Verbrechen erlischt, wenn ein bestimmter Zeitraum verflossen ist, es kann verjähren und zwar: ein Verbrechen, worauf lebenslanger Kerker bestanden, verjährt in zwanzig Jahren, bei solchen die nach dem Gesetze von zehn bis zwanzig Jahren belegt werden, tritt die Verjährung in zehn Jahren ein und bei allen übrigen Verbrechen erlischt die Ahndung nach fünf Jahren.
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Das Vergehen und die Uebertvetung sind strafbare Handlungen dem Grade nacli geringer als das Verbrechen. Oft sind strafbare Handlungen durch das Gesetz als Verbrechen, Vergehen oder Ueber-tretung normirt mit Berücksichtigung des Werthes der betroffenen Sache. So z. B. wird Diebstahl über 2quot;) fl. als Verbrechen, jedoch Diebstahl unter 25 fl. als Uebertretung bestraft. Die Strafen, welche wegen eines Vergehens oder einer Uebertretung in Kraft zu treten haben, bestehen in Geldstrafen, im Verfall von Waaren, Feilschaften oder Gerilthen, in dem Verlust von Eechten und Befugnissen, in der Abschaffung aus einem Orte, in der Abschaffung aus einem oder aus sämmt-lichen Kronländern und in Arreststrafen. Die Anklage kann zugleich auf Verbrechen und eventuell auf Vergehen oder Uebertretung gestellt werden.
Nach dem Gesetze zerfallen die dem Thierarzt wissenswerthen Vergehen in: strafbare Handlungen gegen die öffentliche Sicherheit, strafbare Handlungen gegen die Sicherheit der einzelnen Menschen und strafbare Handlungen gegen die öffentliche Sittlichkeit.
Von den strafbaren Handlungen gegen die öffentliche Sicherheit ist zu erwähnen: Die Herabwürdigung der Verfügung der Behörden und Aufwiegelung gegen Staatsoder Gemeindebehörden, oder gegen einzelne Organe der Kegierung, gegen Zeugen oder Sachverständige (sect;. 278). Diese strafbare Handlung wird nach dem Gesetz als Vergehen der Aufwiegelung mit ein- bis sechsmonatlichem Arrest bestraft. Die Verleitung eines Beamten zum Missbrauch der Amtsgewalt wird als eine Uebertretung mit Arrest von einem bis zu sechs Monaten gestraft.
Von den strafbaren Handlungen gegen die Sicherheit der einzelnen Menschen sind als Vergehen vom Gesetze bestimmt: Das Vergehen oder die Uebertretung gegen die Sicherheit des Lebens. Es ist dies eine Zuwiderhandlung gegen eine im öffentlichen Interesse angeordnete Vorkehrung (Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen) zur Sicherheit der Person. Wenn auch der Tod eines Menschen daraus erfolgen sollte, so bleibt dennoch die Handlung ein Vergehen, da der böse Vorsatz (Dolus) nicht besteht, sondern nur die Fahrlässigkeit (Culpa). Entsteht aus der strafbaren Handlung eine schwere körperliche Verletzung eines Menschen, so liegt eine Uebertretung vor, welche mit Arrest von ein bis zu sechs Monaten gestraft wird. Wenn dagegen daraus der Tod eines Menschen erfolgt, so wird diese Handlung als Vergehen mit strengem Arrest von sechs Monaten bis zu einem Jahre bestraft. Es gehören hieher: die unvorsichtige Handhabung mit betäubenden Mitteln (Narkose), die unvorsichtigen Bäuche-
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rangen und Desinfectionen bei Seuchen, sobald daraus eine schwere körperliche Verletzung oder der Tod eines Menschen erfolgt; feraers Tödtung eines Menschen durch Ueberfahren oder Ueber-reiten, Verkauf verbotener Medicamente (Viehpulver gegen Tbier-seuchen), unbefugter Handel mit Giften, Nachlässigkeit in der Aufbewahrung der Gifte und unterlassene Führung eines Vormerkbuches beim Gifthandel.
Als Vergehen und üebertretungen gegen die Gesundheit sind nennenswerth: Der Pleischvcrkauf von einem nicht nach der Vorschrift beschauten Vieh, sobald Theile desselben verkauft wurden. Die Strafe dieser üebertretung ist im ersten Falle 25200 fl. nebst dem Verlust der Waare und des daraus gelösten Geldes; bei der zweiten üebertretung ist die Geldstrafe zu verdoppeln und im dritten Falle soll der üebertreter seines Gewerbes ein für allemal verlustig erklärt werden (sect;. 300).
Als üebertretungen werden vom Gesetze bestimmt: Die Vernachlässigung bösartiger Hausthiere und die Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften bei Thierseuchen.
Die Vernachlässigung bösartiger Hausthiere von was immer für einer Gattung ist eine üebertretung und wird auch ohne erfolgte Beschädigung mit einer Strafe von 525 fl., bei wirklich erfolgtem Schaden von 1050 11. geahndet. Ebenso ist das Anhetzen oder Reizen eines Thieres, sobald eine Beschädigung daraus erwächst, als eine üebertretung mit Arrest von einer Woche zu bestrafen (St. G. B. sect;sect;. 335, 301 und 302).
Die üebertretungen betreffend die Vorschriften bei Viehseuchen sind in den Paragraphen des Gesetzes über ansteckende Thierkrankheiten und im llinderpestgesetz enthalten, weshalb die darüber vorhandenen Bestimmungen des Strafgesetzes und zwar die sect;sect;. 387, 400, 401 und 402 aussei- Wirksamkeit gesetzt sind und dafür folgende Paragraphe gelten.
(Gesetz vom 29. Februar 1880, betreffend die Abwehr und Tilgung ansteckender Thierkrankheiten. E. G. B. Nr. 35 und vom 24. Mai 1882,
R. G. B. Nr. 51.)
sect;. 44. Wer es unterliisst, eine ihm nach diesem Gesetze oder nach den auf Grund desselben erlassenen Anordnungen obliegende Anzeige zu erstatten, macht sich einer Üebertretung schuldig und ist mit Arrest bis zu zwei Monaten oder an Geld bis zu .'!00 fl. zu bestrafen.
Ein Gemeinde-Vorsteher (Gutsgebiets-Vorsteher), oder wer sonst immer in Vertretung desselben die ihm obliegende Anzeige eines verdächtigen Krankheitsfalles verabsäumt oder bei Ausstellung von Viehpässen oder Ursprungs-Bescheinigungen, wenn auch nur aus Fahrlässigkeit, die Unwahrheit bezeugt, macht sich einer Üebertretung schuldig und ist an Geld bis zu 300 fl. zu be-
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strafen; bei erschwerenden Umständen kann auf Arrest bis zu zwei Monaten erkannt werden.
sect;. 43. Wer den sonstigen in diesem Gesetze enthaltenen oder auf Grund desselben erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt, macht sich einer üebertretung schuldig und ist mit Arrest bis zu sechs Monaten oder an Geld bis zu 500 fl. zu bestrafen.
Die Zuwiderhandlung ist aber als ein Vergehen zu bestrafen:
1. in den Füllen, in welchen nach dem Gesetze (sect;. 46) auf den Vorfall von Thieren oder thierisehen Bohproducten zu erkennen ist; 2. wenn Vieh von der Seuche ergriffen worden ist; 3. wenn eine körperliche Beschädigung oder der Tod eines Menschen verursacht worden ist. Die Strafe ist Arrest bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis zu 2000 fl.; im Falle der Tod eines Menschen erfolgte, strenger Arrest von einem Monat bis zu drei Jahren.
sect;. 46. Thicre und thierischc Rohproducte, mit welchen das im sect;. 5 bezeichnete Einfuhrverbot umgangen wurde, sind durch die Strafbehörde als verfallen zu erklären.
Auf den Verfall kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft auch dann erkannt werden, wenn eine Verurtheilung nicht stattfindet oder die Verfolgung einer bestimmten Person nicht eingeleitet wird.
Venn das Erkenntniss über den Verfall nicht mit dem ürtheile wider den Beschuldigten verbunden werden kann, so hat hierüber die Eathskammer des Gerichtshofes erster Instanz einen besonderen Bcschluss zu fassen, gegen deren Entscheidung den Betbeiligteu die Beschwerde an das Oberlandesgericht, für welche die Bestimmungen des g. 114 der Strafprocessordnug massgebend sind, offen steht. Die Beseblussfassung über den Verfall steht dem Gerichtshofe, in dessen Sprengel die Gegenstände betreten worden sind, zu, sofern nicht bereits ein anderes Gericht zuvorgekommen ist.
Die politische Behörde hat die erforderlichen Vorkehrungen wegen der Unterbringung und Erhaltung der dem Verfalle unterliegenden Gegenstände, insoweit nicht deren Vernichtung auf Grund der bestehenden Vorschriften einzutreten hat, zu treffen, und ist berechtigt, auch wenn über den Vorfall noch nicht erkannt worden ist, dieselben mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft im öffentlichen Versteigerungswege zu veränssern, wenn dies aus öffentlichen Rücksichten geboten erscheint oder die Erhaltung mit unverhältnissmässig grossen Kosten verbunden ist.
sect;. 47. Die Geldstrafen, cinschliesslicli des reinen Erlöses für die in Verfall erklärten Thiere und Gegenstände, fliessen in den Staatsschatz.
sect;. 48. Das Verfahren und die Urtheilsfällung steht hinsichtlich der im sect;. 44 bezeichneten strafbaren Handlungen der politischen Bezirksbehörde, beziehungsweise rücksichtlich der Seeprovenienzen der Seesanitätsbehörde erster Instanz, hinsichtlich der im sect;. 45 bezeichneten strafbaren Handlungen den Gerichten zu.
sect;. 49. Mit der Strafe ist auch der Ersatz des Schadens im Erkenntnisse aufzuerlegen, wenn nicht die Nothwendigkeit weiterer Ausführung eine Verweisung des Entschädigungsanspruches vor die Civilgerichte als unerlässlich erscheinen lässt.
Wird der Schadenersatz in dem Strafurtheilc einer politischen oder Seesanitätsbehörde zu- oder aberkannt, so steht Demjenigen, welcher sich mit diesem Ausspruche nicht zufriedenstellt, frei, zur Geltendmachung seiner Ansprüche den ordentlichen Rechtsweg zu ergreifen.
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sect;. 50. Berufungen gegen Anordnungen der politischen Behörden, welche
auf Grund dieses Gesetzes oder der zur Dureliführung desselben gegebenen Vorschriften getroffen werden, kommt eine aufschiebende Wirkung nicht zu.
Eine Ausnabme hievon findet nur statt, insoweit es sieli um Vollstreckung von Straferkenntnissen handelt, oder wenn der Vollzug der Anordnung, die der Gegenstand der Berufung ist, naeli Beurtheilung der vollziehenden Behörde ohne jede Gefahr verschoben werden kann.
(Gesetz vom 29. Februar 1880, betreffend die Abwehr und Tilgung der Kinderpest. E. G. B. Nr. 37 und vom 24. Mai 1882, E. G. ß. Nr. 51.) sect;. 38. Die Bestimmungen des sect;. 44 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und Tilgung ansteckender Thierkrankheiteh, haben auch rücksichtlich dieses Gesetzes zu gelten.
AVer jedoch eine Anzeige, deren Unterlassung den Verfall von Thieren zur Folge haben kann, unterlässt; ferner, wer den Anordnungen rücksichtlich der Beibringung von Viehpässen in dem im sect;. 1) hczeiehneteu Grenzgebiete oder wer den sonstigen rikksiehtlieh der Abwehr und Tilgung der Rinderpest in diesem Gesetze enthaltenen besonderen Bestimmungen oder den auf Grund derselben erlassenen Anordnungen zuwiderhandelt, macht sieh eines Vergehens schuldig, welches mit der im sect;. 45 des Gesetzes, betreifend die Abwehr und Tilgung ansteckender Thicrkrankheiten. angedrohten Strafe mit Bedachtnahme auf die mit der Verletzung der Einderpest-Vorschriften verbundene grössere Gefahr zu ahnden ist.
Thiere und thierische Rohproducte, mit welchen ein Verbot der Ein- oder Durchfuhr über die Beichs- oder eine Landesgrenze übertreten wird, die bestimmten Einbruch-Stationen umgangen werden oder ein aufgestellter Cordon durchbrochen worden ist, sind durch die Strafbehörde als verfallen zu erklären.
Rindvieh, das in dem im sect;. 9 bezeichneten Grenzgebiete betroffen wird. kann als verfallen erklärt werden, wenn es durch einen vorschriftsmässigen Viebpass nicht gedeckt ist. oder wenn die vorschriftsmässige Anzeige behufs der Eintragung in den Viehkataster und der Anbringung des im Verordnungswege zu bestiminenden Brandzeichens unterlassen wurde. Der Verfall muss jedoch ausgesprochen werden, wenn die Annahme nicht ausgeschlossen ist, class das Vieh eingeschmuggelt worden ist.
Die Bestimmungen des vorangehenden Absatzes haben auch zu gelten. wenn derlei aus dem Grenzgebiete kommendes Vieh ausserhalb des Grenzgebietes betroffen wird.
sect;. 39. Das Verfahren und die Urtheilsfällung steht in Ansehung der im ersten Absätze des sect;. 38 bezeichneten strafbaren Handlungen der politischen Bezirks-Behörde, beziehungsweise, wenn es sich um See-Provenienzen handelt, der See-Sanitäts-Behörde erster Instanz, in Ansehung der übrigen strafbaren Handlungen dein Gerichte zu. Im Uebrigen haben die Bestimmungen der sect;8. 46. 47. 49 und 50 des Gesetzes, betreffend die Abwehr und 'Tilgung ansteckender Thierkrankheiten zu gelten.
Strafbare Handlungen, die weder ein Verbrechen, ein Vergehen noch eine Uebertretung in sich schliessen, finden ihre endgiltigo PJnt-scheiduug nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches als
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Verschulden oder Versehen und besteben im Wesentlicben in dem Scbadenersatz.
Als Scbaden wird jeder Nacbtbeil, der Jemandem an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist, bezeichnet. Die Quelle des Schadens entspringt aus einer widerrechtlichen Handlung, aus einer Unterlassung einer Handlung oder aus dem Zufall. Erstere ist entweder willkürlich oder unwillkürlich, mit bösem Vorsatz oder durch Unwissenheit entstanden und wird vom Gesetz als Verschulden bezeichnet. Die Wirkung des Verschuldens ist der Scbadenersatz an den Benacbtheiligten. In zweifelhaften Fällen gilt die Vermuthung, dass ein Schade ohne Verschulden eines Andern entstanden sei. Wer bei Handlungen, woraus eine Verkürzung der Hechte eines Anderen entsteht, den bei ibm zu vermuthenden Fleiss oder die Aufmerksamkeit unterlässt, macht sich eines Versehens schuldig. Als ein Versehen wird es aufgefasst, wenn der Sachverständige, sich durch den nothwendigen Fleiss die Kenntnisse nicht erworben hat, im Falle dann durch einen Mangel derselben ein Schaden erwächst. Ein Sachverständiger ist auch dann verantwortlich, wenn er gegen Belohnung in Angelegenheit seiner Kunst und Wissenschaft aus Versehen einen nachtbeiligen Bath ertheilt. Aussei' diesem Fall haftet ein Bathgeber nur für den Scbaden, welchen er wissentlich durch Ertheilung des Eathes dem Andern verursacht bat (sect;. 1300 A. b. Gr. B.).
Den Schaden ohne Verschulden oder durch eine unwillkürliche Handlung entstanden, hat in der Kegel auch Niemand zu ersetzen. Der blosse Zufall trifft Denjenigen, an dessen Vermögen oder Person er sich ereignet. Ist aber der Zufall durch Verschulden vcranlasst oder wurde ein dafür bestehendes Gesetz übertreten, oder bat sich der Betreffende ohne Noth in fremde Geschäfte gemengt, so haftet er für allen Nacbtbeil, welcher ausserdem nicht entstanden wäre.
Wird Jemand durch ein Thier beschädigt, so ist Derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Kann Niemand eines Verschuldens dieser Art überwiesen werden, so wird die Beschädigung für einen Zufall gehalten (sect;. 1320 A. b. Gr. B.). Mehrere Nachtragsverordnungen bestehen, bezugnehmend auf diesen Paragraphen des bürgerlichen Gesetzbuches, speciell für die Wuth der Hunde. Der vermögliebe Eigenthümer eines toll gewordenen Hundes ist zum Ersatz sämmtlicher Curkosten der von diesem gebissenen Personen zu verhalten, es mag ihn ein Verschulden treffen oder nicht; ist er dagegen nicht vermöglich, so hat die Ortsgemeinde ein Drittel, die andern beiden Drittel aber der Staatsschatz auf sich zu nehmen. Die Liquidation für die Kosten
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80nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die strafrechtlichen Belt;rriffc und Bestimmungen.
solcher Curen sind längstens sechs Monate nach vollendeter dir beizubringen, widrigens die Vergütung vom Aerar nicht mehr stattfindet (Hofkanzleidecret vom Jahre 1876). Ist der Eigenthümer des wüthendeu Hundes vermöglich, so hat er auch die Entschädigung für das von dem tollen Hund gebissene Nutzvieh zu leisten, welcher Schade jedoch, wenn der Eigenthümer selbst dürftig wäre oder nicht ausfindig gemacht werden könnte, als blosser Zufall zu betrachten und von dem Eigenthümer des Nutzviehes selbst zu tragen kommt.
Wer auf seinem Grund und Boden fremdes Vieh antrifft, ist deswegen noch nicht berechtigt, es zu tödten. Er kann es durch anpassende Gewalt verjagen oder, wenn er dadurch Schaden erlitten hat, das Kecht der Privatpfändung über so viele Stücke Viehes ausüben, als zu seiner Entschädigung hinreicht. Doch mnss er binnen acht Tagen sich mit dem Eigenthümer abfinden oder seine Tvlage vor den Richter bringen, widrigen Falls aber das gepfändete Vieh zurückzustellen ist (sect;. 1321). Das gepfändete Vieh muss auch zurückgestellt werden, wenn der Eigenthümer eine andere angemessene Sicherheit leistet.
Die Art des Schadenersatzes besteht darin, dass Alles in den vorigen Stand zurückgesetzt werden muss, oder wenn dies nicht thun-lich, der Schätzungswerth zu vergüten ist. Der Schadenersatz ist eine Schadloshaltung, wenn er nur den erlittenen Schaden betrifft; er ,nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;wird aber zur vollen Genugthunng, wenn auch der entgangene
Gewinn mit einbezogen wird. In dem Falle eines aus böser Absicht oder aus auffallender Sorglosigkeit verursachten Schadens ist der Beschädigte volle Genugthunng, in den übrigen Fällen aber nur die eigentliche Schadloshaltiing zu fordern berechtigt. Der Schaden, welcher aus einem minderen Grad des Versehens oder der Nachlässigkeit verursacht worden ist, wird nach dem gemeinen Werthe, den die Sache zur Zeit der Beschädigung hatte, ersetzt.
Das Kecht zum Schadenersatze muss in der Regel wie jedes andere Privatrecht bei dem ordentlichen Richter eingeklagt werden. Hat der BeSchädiger zugleich ein Strafgesetz übertreten, so trifft ihn auch die verhängte Strafe. Die Verhandlung über den Schadenersatz aber gehört auch in diesem Falle, insoferne sie nicht durch die Strafgesetze dem Strafgerichte oder der politischen Behörde aufgetragen ist, dem Civilgerichte zu.
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Sachlicher Theil.
Die specielle gerichtliche Thierheilkunde.
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JJer sachliche Theil oder die .specielle gerichtliche Thierheilkunde vereinigt in sich alle Gegenstände der gesammten Thierheilkunde überhaupt und steht insofeme über denselben, als sie die gehörige Anwendung und Ausnutzung jener Wissenschaften für specielle gerichtliche Zwecke im Auge zu behalten und zu verfolgen hat. Die Erörterung jener Thatsachen, welche den Gegenstand der gerichts-thierärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen ausmachen, sowie die Darlegung jener Hilfsmittel, die zu dem angestrebten Ziele, nämlich zur Klarlegung einer Streitfrage führen, bilden den Inhalt des sachlichen Theiles der gerichtlichen Thierheilkunde. Als Ergebniss der gesammten wissenschaftlichen und praktischen Thierheilkunde wird der Inhalt des speciellen oder sachlichen Theiles auch an allen Wandlungen, Errungenschaften und Neuerungen der Wissenschaft theilnehmen und sich basirend auf die Fortschritte im Gebiete der Thier-Medicin, immer mehr ausbreiten und weiter aufbauen. Schon gegenwärtig ist das einschlägige Materiale so herangewachsen und so mannigfaltig, dass eine allseitig zutreffende, erschöpfende und zweckentsprechende Sonderung und Abhandlung nicht durchgeführt werden kann. Manche Gegenstände werden deshalb nur auszugsweise zur Erörterung gelangen können und dies mit liecht, da ihre genaue Kenntniss als eine Voraussetzung angenommen werden muss, wenn die gerichtliche Thierheilkunde als Lehrgegenstand ihren Zweck erfüllen soll. Dagegen aber müssen wieder andere, besonders neuere Behelfe und Errungenschaften in ihrer Darstellung eine eingehende Würdigung erfahren, nmsomehr, als sie auf so exaeten, experimentellen und demnach sicheren Grundlagen ruhen, dass ihre Einverleibung in das Gebiet der gerichtlichen Thierheilkunde sehr wünschenswerth, ja
Csokor. Gericht]. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;6
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selbst sehr nothwendig erscheint. In Berücksichtigung dieser Umstände gliedert sich der Inhalt des speciellen Theiles der gerichtlichen Thier-heilkunde in fünf Abschnitte. Die gerichtsthierärztlichen Untersuchungen und Verrichtungen sollen zuerst besprochen werden, daran schliesst sich eine Abhandlung über die Fehler und Mängel unserer Hausthiere mit Bezug auf ihre Eigenschaft als lebende Waare. Hierauf folgen die betrügerischen und strafbaren Handlungen mit den Hausthieren und schliesslich sollen noch die Beschädigung der Hausthiere und der Leichenbefund in forensischer Beziehung kurz erörtert werden.
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Erster Abschnitt. Von den gerichtsthierärztliclien Untersuchungen und Verrichtungen.
I. Die Untersuchung.
Die Aufforderung zu einer gerichtsthierärztlichen Amtshandlung kann in zweifacher Weise erfolgen; entweder es erfliesst eine Vorladung zu einer bestimmten Verrichtung, mit genauer Angabe (präcise) der Zeit und des Ortes von Amtswegen, oder die Aufforderung ergeht an den Thierarzt von Privatpersonen aus und besteht in einer Einladung, an einem bestimmten Orte und zu einer gewissen Zeit einen strittigen Gegenstand zu untersuchen oder zu beurtheilen. Im ersteren Fall ist die zu pflegende Untersuchung eine legale oder gerichtliche im strengsten Sinne des Wortes, während die Einladung von Privatpersonen aus das Wesen der Privatuntersuchung ausmacht.
Die legale Untersuchung (Expertise) erfolgt nach einem genau vorgeschriebenen, auf die Civil- oder Strafprocessordnung sich gründenden Plan, welcher sich schon in der Wahl der Sachverständigen bemerkbar macht. Obwohl die Wahl der Gerichtsthier-ärzte im Allgemeinen dem Eichter vorbehalten ist, so erscheint dessen Eecht doch insoferne eingeschränkt, als er Sachverständige, die für ein bestimmtes Fach bei den Gerichten bleibend angestellt sind, in erster Linie zu wählen hat. Andere aber nur dann zugezogen werden sollen, wenn Gefahr am Verzüge haftet, oder wenn Jene durch besondere Verhältnisse abgehalten, oder als bedenklich erscheinend (Verwandtschaft) nicht verwendet werden können. Bei sonstiger Nichtigkeit des Actes ist es dem Kichter nicht gestattet, Personen als Sachverständige zu wählen,
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Die Untersuchung.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;83
die nach dem Gesetze zu den bedenklichen Zeugen gezählt weiden. Auch von Seite des Anklägers oder des Beschuldigten können Einwendungen gegen die Wahl eines Sachverständigen erhoben werden. Als Zeuge und als Sachverständiger zugleich soll ein angestellter Gerichtsthierazt nicht verwendet werden, da es die Unparteilichkeit des Urtheiles nicht fördern kann, indem eine doppelte Eigenschaft des Experten doch die Parteilichkeit herausfordern könnte.
Es ist selbstverständlich und nicht zu bezweifeln, dass bei jeder Untersuchung die Wahl eines Sachverständigen auch wirkliche Kunstverständige treffen muss, demnach bei wichtigen gcrichtsthierärztlichen Untersuchungen nur Thierärztc herangezogen werden können, wie dies schon aus der Strafprocessordnung hervorgeht. Die Zeiten sind vorüber, da noch andere, scheinbar mit thiorärztlichen Kenntnissen ausgerüstete Personen in Verwendung gezogen wurden, es wird der Befähigungsnachweis verlangt und dieser kann nur durch das thierärztliche Diplom erbracht werden.
Bezüglich der Zahl der zu einem Augenschein berufenen Sachverständigen wird vom Gesetze verordnet, dass in der Kegel deren zwei beizuziehen seien; nur bei einem minderen Werthe des Gegen-Standes genügt auch ein Sachverständiger.
Die Vorladung zur legalen Untersuchung an den Sachverständigen geschieht durch ein vom Gerichte ausgehendes Schriftstück; dasselbe hat mindestens einen Tag vor der stattzufindenden Handlung dem Sachverständigen eingehändigt zu werden, der Empfang ist von Seite des betreffenden Thicrarztes zu bestätigen. Das Document führt den Namen amtliche Vorladungquot;, es enthält die Namen der Sachverständigen, die Namen der Parteion und die Zeit der anberaumten Untersuchung, welche, wenn der Ausdruck präcisequot; gebraucht wird, auch zur angegebenen Stunde stattfindet. Der gerichtlichen Vorladung darf sich kein Sachverständiger entziehen, er muss derselben Eolge leisten; nur im wirklichen Verhinderungsfalle kann er sich durch eine motivirte Entschuldigung der Function entheben lassen. Weigert sich der gewählte Sachverständige, das Vertrauensamt annehmen zu wollen, so wird eine Geldstrafe von 5100 Gulden über ihn verhängt (sect;. 119 St. P. 0.). Erscheint er bei der anberaumten Untersuchung nicht und hat er sein Ausbleiben nicht vorher entschuldigt, so kann ihn nebst einer Geldstrafe von 550 fl. auch ein Kostenersatz wegen der vereitelten Hauptverhandlung treffen, ja es kann selbst von Seite des Richters ein Vorführungsbefehl gegen denselben erlassen werden (sect;. 242 St. P. 0.).
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sect;4nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Untersuchung.
Die Mitwirkung des Sachverständigen wird nach der Allgemeinen- und auch nach der Strafprocessordnung nur bei zwei richterlichen Acten gefordert; bei der Vornahme des Augenscheines und eventuell bei der Hauptverhandlung ist die Gegenwart des Gerichts-thierarztes als Experte gesetzlich bestimmt.
Die Geschäfte einer legalen Untersuchung, sei dieselbe ein Augenschein oder eine Hauptverhandlung, bestehen hinsichtlich des Sachverständigen zuerst in der Beeidigung seiner Person, in der von ihm vorzunehmenden Untersuchung des Streitobjcctes oder Streitfalles und schliesslich in einer Berichterstattung über das Wahrgenommene oder in einer Begutachtung des Befundes.
Der sowohl mündlich geleistete als auch schriftlich bestätigte Eid macht den Experten verbindlich, bei sonstiger Ahndung wegen Meineides, dass er den Befund und sein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen nach den Kegeln der Wissenschaft abgeben wird. Die Formalität der Eidesleistung geschieht vor dem Richter und erstreckt sich in seiner Wirkung entweder nur auf den vorliegenden Fall, oder kann bei landesfürstlichen Bezirksthierärzten im Sinne einer bleibenden Beeidigung vollzogen werden, wodurch sie die Eigenschaft der bleibend bestellten Sachverständigen erlangen. Für die Gerichte von Wien sind nach der Bestimmung (Hofdecret vom Jahre 1815), die Professoren des Wiener Thierarznei-lnstitutes als beständige Sachverständige bestellt.
Die Leitung der Untersuchung im Falle eines Augenscheines obliegt dem Richter oder seinem Vertreter; er bezeichnet mit möglichster Berücksichtigung der Anträge der Parteien den Gegenstand, auf welchen die Sachverständigen einzugehen haben, von ihm werden auch die zu beantwortenden Fragen formulirt und den Experten vorgelegt. Die Gegenstände des Augenscheines müssen in Gegenwart des Richters besichtigt und untersucht werden, der Richter bleibt in allen Fällen verantwortlich für den richtigen Vorgang der Untersuchung. Mit möglichster Klarheit hat der Sachverständige seine Untersuchung und die Aufnahme des Befundes durchzuführen, denselben mündlich mitzutheilen, respective dem Protokollführer in die Feder zu dictiren und in überzeugender Weise jedes Moment den Anwesenden, namentlich aber dem Richter, selbst durch Demonstration glaubwürdig zu gestalten. In jenen Fällen, wo sich die Nothwendigkeit einer fortgesetzten, mit Versuchen verbundenen Untersuchung ergibt, kann natürlicher Weise der Richter nicht immer zugegen sein, da muss die Vertrauenswürdigkeit der Sachverständigen, welche schon durch den geleisteten Eid vorausgesetzt wird, zur vollen Geltung kommen
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Die Untersuchung.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;85
und die nöthige Garantie bieten, dass aucli ein solcher Augenschein formell und sachlich richtig stattgefunden hat.
Nach der Untersuchung können die Sachverständigen zuerst sich gegenseitig in Bezug auf das Wahrgenommene besprechen und im Fall eine Einigung stattgefunden hat, ihren Beriebt erstatten. Sind jedoch die Ansichten der Experten über den Gegenstand verschieden, so werden auch beide Ansichten in den Bericht aufgenommen oder jeder Experte stattet einen Bericht für sieh ab. Hat die Untersuchung im Auftrage des Richters stattgefunden oline seine Gegenwart, oder handelt es sich um wichtige und schwierige Fälle, so können die Berichte auch später von Seite der Sachverständigen schriftlich (Visum repertum) abgegeben werden.
In vielen Sachen, speciell in Sachen des Thierhandels, wird der Befund nur mündlich abgegeben, das Resultat des Befundes aber sowie die Antwort auf die vom Gerichte gestellten Fragen werden womöglich gründlich motivirt zu Protokoll dictirt, ein Vorgang, der in der Regel bei jedem summarischen Processe stattfindet.
Die Privatuntersuchungen kommen auf Verlangen der Parteien zu Staude, der Thierarzt ist nicht verpflichtet, solche Untersuchungen vorzunehmen, er kann dieselben ablehnen; ja in manchen Fällen ergibt sich sogar die Nothwendigkeit, solche Untersuchungen von der Hand zu weisen, da viele Personen mit der Wahl ihrer Mittel, besonders im Thierhandel, keineswegs die redlicbsten Absichten verbinden und aus Parteilichkeit in eigener Sache falsche Angaben machen, die den betreffenden Thierarzt womöglich auch zu falschen Schlüssen in der Aufnahme seines Befundes führen könnten. Im Interesse seiner Person hat der Thierarzt bei solchen Privatuntersuchungen mit möglichster Vorsicht zu handeln. Dringend geboten erscheint es, einen derartigen Befund in Gegenwart von Zeugen, oder besser zugleich mit einem zweiten Sachverständigen aufzunehmen, im einleitenden Theile des Befundes anzugeben, dass die Untersuchung auf private Aufforderung geschehen ist und auch alle jene Umstände genau anzuführen, die auf Befragen von Seite der Partei angegeben werden. Die häufigsten Privatuntersuchungen erfolgen bei dem Kauf und Verkauf der nutzbaren Hausthiere und sich ergebenden Gewährleistungen. Der Verkäufer möchte sich oft ein Document verschaffen, um mit demselben seiner Waare eine grössere Garantie bieten zu können. Er verlangt deshalb die Ausstellung eines Zeugnisses, in welchem der Gesundheitszustand seines Thieres und das Fehlen der gesetzlichen Gewährsmängel sowie anderer Uebel ausdrücklich angegeben wird.
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Solche Documente sollen nicht ausgestellt werden, sie schliessen in sich einen negativen Beweis. Der Käufer dagegen ist in vielen Fällen gezwungen, eine Privatuntersuchnng von zwei Sachverständigen in Bezug auf das gekaufte Thier vornehmen zu lassen. Nach dem Gesetze ist er dazu verhalten, sobald er an der gekauften Waare einen Qewährsmangel findet und in Folge der Unkenntniss des Aufenthaltes jener Person, von welcher das Thier gekauft wurde, keine Verständigung an dieselbe ergehen lassen kann. Um das Recht zur Wandlungsklage zu wahren, soll der Käufer entweder die Anzeige an den Ortsvorsteher erstatten, oder aber die Aufnahme eines Augenscheines durch zwei Sachverständige, jedoch innerhalb der gesetzlichen (lewahrzeit, vornehmen lassen. Der schriftlich ausgestellte Befund und der eventuell daraus gezogene Schluss beansprucht, wenn es zu einem Process kommen sollte, nur die Glaubwürdigkeit und kann vom Richter als Beweis angesehen werden nur bezüglich des Zeitpunktes der stattgefundenen Untersuchung. Unsere Processord-nung verlangt es und bringt es mit sich, dass selbst bei Vorhandensein eines Zeugnisses über das Bestehen des Gewährsmangels, mag dieses Document selbst von Behörden ausgehen (Bürgermeisteramt) ein neuer Augenschein stattzufinden hat und erst dieser entscheidet, er wird als beweisend angesehen, da er in Gegenwart des Richters aufgenommen wurde.
Bei allen Privatuntersuchnngen ist in erster Linie darauf zu achten, ob man das betreffende Thier nicht schon einmal selbst untersucht hat. Das Führen eines Vormerkbuches wird in diesen Fällen den gewissenhaften Thierarzt vor dem Missgriff schlitzen, ein und denselben Gegenstand zweimal begutachtet zu haben. Die Untersuchung kann auch von der einen Seite verweigert werden, wenn das Thier noch nicht übernommen wurde, oder wenn nach geschehener Ueber-nahme der Verkäufer die Untersuchung veranlassen will. Ein Zwang darf bei solchen Gelegenheiten nicht stattfinden, denn es würde dadurch das Figenthumsrecht verletzt. Oft schwebt schon über den Gegenstand der Untersuchung ein Process, oder es ist schon ein Gutachten vorhanden und dennoch wird eine Privatuntersuchung gefordert. Gerathen erscheint es, bei einem solchen Stande der Dinge das vorhandene Gutachten abzuverlangen und im Verweigerungsfalle auch die ganze Untersuchung zu verweigern, es wäre denn, dass die Erscheinungen an dem strittigen Objecte keinen Zweifel über das bestehende Leiden aufkommen lassen. Sollte es sich um die Section eines uiugestandenen Thieres handeln, so darf dies nie ohne Wissen und Vertretung der anderen Partei geschehen; wenigstens unparteiische Zeugen müssen zu diesem
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Die Untersuchung der einzelnen lebenden Thiere.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 87
wichtigen Act herbeigezogen werden. Die selbst privat ausgestellten Schriftstücke über die Section eines Thieres erlangen ja die grösste Wichtigkeit, da sie die Grundlage des Processes bilden und als glaubwürdige Documente auch dann gelten, wenn sie in amtlichen oder denselben gleichwerthigen Verzeichnissen (Sections-Protokoll) eingetragen sind. Wie schon bemerkt wurde, bilden den Gegenstand der gerichts-thierärztlichen Untersuchung entweder die Hausthiere oder Sachen und Gegenstände, welche auf die Thiere Einfluss nehmen. Die Hausthiere kommen wieder lebend oder todt, einzeln oder in ganzen Heerden zur Untersuchung.
1. Die Untersuchung der einzelnen lebenden Thiere.
Literatur: Eöll. Lehrbuch der Pathologie und Therapie. 5. Auflage, I. Band, Wien, 188-5. Ellenberg er: Lehrbuch der allgemeinen Therapie. I. Theil. Berlin 1884. Vogel. Lehrbuch der physikalischen Diagnostik. Stuttgart 1874. Möller. Klinische Diagnostik der äusseren Krankheiten der Hausthiere. Stuttgart 1887.
Bei jeder Untersuchung einzelner lebender Hausthiere ist es Eegel und auch unerlässlicb, über den Zweck der Untersuchung und über die Richtung, welche eingeschlagen werden soll, volle Klarheit zu erlangen. Den Zweck der Untersuchung erfährt der Thierarzt von dem Richter, eventuell durch einen Einblick in die Acten, und die Richtung d. h. jene Momente, die besonders berücksichtigt werden sollen, ergeben sich aus der Anamnesis, d. h. aus dem Vorberichte, der von Seite der Eigeuthümer oder Wärter mit Beziehung auf die körperlichen Verrichtungen des Thieres erstattet wird. Wenn auch die Aufnahme des Vorberichtes im Allgemeinen so stattfindet, wie er bei jeder klinischen Untersuchung nothwendig erscheint, so möchte ich doch erinnern, dass zu juridischen Zwecken ganz andere Combinationen der aufgefundenen Thatsachen erforderlich sind, als sie zur einfachen Diagnose einer Krankheit verlangt werden. Während der Kliniker seinen Fall durch längere Zeit beobachten kann und nicht gezwungen ist, gleich nach der ersten Untersuchung eine positive Meinung abzugeben, tritt an den Gerichtsthierarzt die eiserne Nothwendigkeit heran, seine Meinung positiv, oft gleich nach der Untersuchung abzugeben. Es ist deshalb selbstverständlich, dass von dem Untersuchenden selbst die kleinsten und unscheinbarsten Momente gesammelt werden müssen, die im Stande sind, einiges Licht in den Gegenstand zu bringen. In vielen Fällen dreht sich oft die ganze Streitsache nur um die Daten eines Vorberichtes. Die sehr genaue und exacte Anamnesis über das vorgeführte Thier ist demnach zu juridischen
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Die Untersuchung
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Zwecken viel nothwendiger und unentbehrlicher, als es dem Klinikeierscheinen mag.
Die objective Untersuchung oder die Ermittlung der Krank-
heitszeiclien und Erscheinungen geschieht in derselben Reihenfolge, wie sie vom Kliniker geübt wird. Es ist gleichgiltig, ob die einzelnen Lebensverrichtnngen und Erscheinungen nach der anatomischen, der physiologischen oder in der gemischten Reihenfolge zur Untersuchung gelangen. Hauptbedingung bleibt, dass sie alle in Betracht gezogen worden sind. Jedes Glied der Untersuchungsreihe muss durch die bekannten Hilfsmittel: Inspection, physikalische Untersuchung, Palpation, Thermometrie und chemische Untersuchung erschöpfend geprüft werden.
Die Inspection umfasst Alles, was der Untersuchende an dem Objecte durch das Auge wahrnimmt, eventuell auch jenes, was mit optischen Hilfsmitteln, so mit dem Augenspiegel, mit dem Mikroskop oder mit der Loupe erzielt werden kann.
Die physikalische Untersuchung geschieht durch die Auscultation und Percussion mit Zuhilfenahme der geeigneten Instrumente.
Die Palpation, ein Hilfsmittel beruhend auf dem Tastsinn, wird auch oft durch geeignete Behelfe als: Sonden, Hufzange (Ohrengreifen, Huftreten), Messen und Wägen ergänzt.
Die Thermometrie, eines der wichtigsten Behelfe, geschieht mit dem Thermometer und soll unter allen Umständen angewendet weiden, ob das Thier wirklich krank ist oder nicht; in vielen Fällen wird ja die Abwesenheit des Fiebers (Gewährsmängel) ausdrücklich zu con-statiren sein.
Die chemische Untersuchung wird an den Se- und Excreteu des Thieres, je nach Bedarf und nur in Krankheitsfällen als noth-wendig erscheinen.
In vielen Fällen ist die klinische Untersuchung zur Klarlegung des Gegenstandes nicht hinreichend, vielmehr werden erst Experimente mit dem Thiere und wiederholte Untersuchungen zu dem gewünschten Resultate führen. So kann die Blindheit eines Thieres nur durch Sehproben ermittelt werden, während manche Störungen wieder durch lebhaftere Bewegung des Thieres und durch die abermalige Untersuchung nach der Bewegung gehörig zum Ausdruck gelangen und constatirt werden können.
Zur Untersuchung gelangen vor dem Gerichtsthierarzt sowohl vollkommen gesunde, als auch mit Krankheiten, Fehlern oder Mängeln behaftete Thiere; die Richtung und der Umfang der Untersuchung wird sich nach dem speciellen Zweck verschieden gestalten.
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der einzelnen lebenden Thiere.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 89
Gesunde Thiere gelangen zur Untersuchung wegen: Feststellung der Identität, des Alters, der Werthbestiimming, der Brauchbarkeit oder besonders bedungener Eigenschaften, wegen Aufdeckung eines Betruges oder Feststellung einer Thierquälerei. Kranke Thiere werden vorgeführt zum Zwecke der Sicherstellung der Diagnose, der Ursachen und der Dauer der Krankheit, eventuell zur Bestimmung einer Verletzung oder sonstigen Fehlerhaftigkeit; nach dem Umfange und Grade wird auch in der Hegel die Begutachtung derselben gefordert.
Den ersten Act in jedem Unteisuchungsfall bildet die Sicherstellung der Identität des Streitobjectes; sie wird erbracht entweder durch die übereinstimmende Anerkennung der Parteien, durch Zeugen, oder sie muss aus Documenten erhoben werden. Die Docuraente sind der Viehpass oder das genaue Nationale, d. h. die äussere Beschreibung des Thieres in einer Processschrift. Die Aufnahme des Nationales ist somit eine der wichtigsten Functionen, ein unrichtiges Nationale des Thieres kann die Vereitlung eines richterlichen Augenscheines zur Folge haben. Aufgabe des Untersuchenden wird es sein, an dem llntersuchungsobjecte alle jene Merkmale festzustellen, die zum Wiedererkennen unumgänglich nothweuclig sind, kurz er hat zur genauen Aufnahme des Nationales alle Merkmale an dem Thiere in einer gehörigen Reihenfolge heranzuziehen. Ein ordentliches Nationale enthält der Reihe nach die Angaben über: die Thierart, Geschlecht, Race, die Farbe und Abzeichen, das Alter, die Grosse und die besonderen Kennzeichen. Bei der Angabe der Farbe und Abzeichen hat man sich nach den Bestimmunsfen des Exterieurs zu halten mit raög-liebster Berücksichtigung der landesüblichen Bezeichnungen. Die Abzeichen sind der Reihenfolge nach am Kopf, Hals, Kücken, Brust. Flanken, Group und Extremitäten anzuführen. Ein genaues Alter kann nur aus Documenten (Pedigree) geschöpft werden, sonst ist es oft ein Schätzungswerth und soll deshalb nicht positiv, sondern mit Beifügung eines beiquot; oder markirtquot; so und so viele Jahre ausgesprochen werden. Die Grosse des Thieres bestimmt dessen Höhe vom Vorderhuf bis zum Widerrist und wird nach dem Centimetermass ausgedrückt. Zu den besonderen Kennzeichen gehören alle bleibenden Veränderungen, als: Zeichen an Ohren, am Schweif, vorzüglich aber die Brände, welche unter Angabe ihres Standortes beschrieben oder selbst abgezeichnet werden. Vergängliche oder nur veränderliche Kennzeichen, wie Narben, Geschwülste, haarlose Stellen und dergleichen dürfen in einem Nationale nicht angeführt werden.
Werthbestimmuugen eines Thieres vorzunehmen, gehört nach meiner Ansicht nicht in den Wirkungskreis des Gerichtsthierarztes,
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dazu eignen sich die Handelsleute, denen der übliche Marktpreis der Waare bekannt ist, viel besser, sie dürften unter Umständen ganz genaue Angaben machen, oft mit Berücksichtigung des Einkaufsortes, was das Thier an Geld gekostet hat. Dagegen aber kann der Thier-arzt die Werthverminderung ohne Angabe einer Geldsumme bestimmen, je nach der geprüften Arbeits- und Leistungsfähigkeit, nach der Natur des gefundenen Mangels oder Fehlers und nach dem Exterieur des Thieres.
Die Brauchbarkeit und die besonders bedungenen Eigenschaften eines Thieres lassen sich aus der Leistungsfähigkeit, aus dem Experimente (Probe) prüfen und begutachten.
Bei der Aufdeckung eines vorliegenden Betruges handelt es sich immer um Simulatiou und Dissimulation. Erstere findet in der Regel von Seite des Käufers statt; er trachtet auf künstliche Weise Veränderungen an dem Thiere hervorzurufen, welche eine Krankheit oder einen Gewährsmangel vortäuschen sollen. Dissimulation führt der Verkäufer aus, um körperliche Mängel (Alter), Eigenschaften, selbst Krankheiten und Gewährsmängel unkenntlich zu machen und dieselben als acute Leiden hinzustellen. Eine genaue klinische Untersuchung, selbst wiederholt angestellt, wird dem Thierarzt Gewissheit in Anbetracht des Falles verschaffen.
Die Feststellung einer Thierquälerei veranlasst oft im Auftrage der Polizei-Behörde die Vornahme einer thierärztlichen Untersuchung. Als oberstes Grundprincip ist dabei aufzustellen, dass jede andauernde Anforderung über die Körperkräfte des Thieres einer Thierquälerei gleichkommt. Das Mass der Körperkräfte wird aber noch allerdings beeinflusst durch körperliche Leiden, durch das Alter, durch die Ernährung und durch den verlangten Dienst. Die rohe Behandlung dagegen kann beurtheilt werden nach den Spuren, welche sie zurücklässt.
Die Feststellung bestimmter Krankheiten, Verletzungen, Fehler und Gewälirsmänffel erfordert eine genaue klinische Unter-suchung des Falles und eine genaue Würdigung aller Symptome. Namentlich zur Constatirung von Gewährsmängeln sind auch fehlende Merkmale (negative Symptome) von grosser Bedeutung, da sie den Begriff mancher gesetzlichen Gewährsmängel ergänzen. Ausser der klinischen Erforschung der Krankheitsmerkmale dienen dem Gerichts-thierarzte bei der Untersuchung eines Falles noch manche andere Behelfe, Mittel und Experimente, die an geeigneter Stelle ihre Erwähnung finden sollen.
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2. Die Untersuchung ganzer Heerden.
Die Anhaltspunkte, welche der Gcrichtsthievarzt hei der Untersuchung ganzer Heerden zu beachten hat, bestehen in der Durch-rausterung der Heerde nach dem Vorhandensein gern einsam er Merkmale als: Färbung, Kerbungen oder Brände; die Anzahl der Thiere, die Race, das vorwiegende Alter oder speciell das Anführen der älteren und jüngeren Thiere nach ihrer Zahl, sowie die Angabe der männlichen, der weiblichen und der castrirten Thiere, sie vertreten in solchenFällen das übliche Nationale. Hierauf wird der Ernährungszustand begutachtet zunächst in Bezug auf die (rleichmässigkeit oder Verschiedenheit bei männlichen, weiblichen, castrirten, alten und jungen Thieren. In der Regel ergibt sich in einer Tbierheerde, da die einzelnen Stücke unter denselben Verhältnissen gehalten werden, auch eine (ileichmässigkeit im Ernährungszustände, geringe Verschiedenheiten werden nur durch das Alter und durch das Geschlecht bedingt; in seltenen Fällen besteht eine Abweichung, ver-anlasst durch die individuelle Verschiedenheit oder durch anderweitige, die Verwendung und Nutzung betreffende Umstände einzelner Individuen derselben Heerde. Bei dem Vorhandensein chronischer Krankheiten werden sich wohl grössere Schwankungen in dem Ernährungszustand kundgeben. Hierauf wird zur Untersuchung der einzelnen Individuen geschritten. Es ist Regel, die Constatirung einer Krankheit an den schwer erkrankten Thieren vorzunehmen, die einem entweder angegeben werden oder die der Thierarzt in der Weise ermittelt, dass er die Heerde eine Strecke weit antreiben lässt und mm aus den zurückbleibenden Thieren einzelne geeignete Stücke zur speciellen Untersuchung heraussucht. Die Constatirung der Krankheit wird nach der klinischen Methode vorgenommen; nach der Feststellung der Diagnose ist nöfch ferner zu ermitteln die Anzahl der schwer und leicht erkrankten, der verdächtigen und wieder genesenen Stücke, sowie das Stadium und die Ausbreitung der Heerdekrankheit oder der Seuche.
In manchen Fällen wird es dem Thierarzte selbst bei einer noch so gründlichen Untersuchung der Thiere nicht gelingen, einen bestimmten Ausspruch über den Fall im juridischen Sinne des Wortes zu machen. Da tritt wohl die Nothwendigkeit heran, das eine oder das andere Thier tödten zu lassen, um womöglich aus dem Sections-befund eine Klarheit in den Gegenstand des Processes zu bringen. Die Tödtung soll erst nach der Feststellung der Identität an jenem Orte vorgenommen werden, der für die Section bestimmt wurde. Mit Rücksicht auf die zu erhoffenden Veränderungen soll diese Tödtung
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in der Weise geschehen, class jene Thcile, die möglicherweise den pathologischen Process bieten können, nicht zerstört werden. Die Todesarten können sein: Das Genicken, der (Jenickstich zwischen 'dem Hinterhaupt und dem ersten Halswirbel, eine Methode, die auf einer Zerstörung des verlängerten Markes beruht und den augenblicklichen Tod zur Folge bat. Das Verfahren darf nicht angewendet werden, wenn der Sitz des pathologischen Processes in dem Centralorgane des Nerven-systemes vermuthet wird. Der Schädelschlag und der Genickschlag, zum Theile nur Betäubungsmittel, sind bei Rindern üblich (Schlachtmethode), auch sie erscheinen verwerflich, sobald das Gehirn geschont werden soll. Dasselbe gilt von dem Köpfen, einer Schlacht-methode für das Geflügel und für kleinere Thiere. Alle französischen Methoden mit der Bouterolle (Hacken-, Masken- oder Schiessboute-rolle) zerstören die Gehirnsubstanz, sind jedoch als die rasch wirkenden bekannt. Hieher gehört auch das Erschiessen mit dem Gewehr oder mit dem Revolver. Der Bruststich darf nicht ausgeführt werden, wenn Veränderungen in den Brustorganen zu vormuthen sind. Die Durchtrennung der Halsgefässe soll nicht geübt werden, wenn Hyperämien oder Entzündungen innerer Organe zu erhoffen sind. Das Lufteinblasen in die Jugularvenen kommt dem Erstickuugstode gleich und wird auch dementsprechend diese Erscheinungen am Cadaver zur Folge haben. Von den Vergiftungen wäre die mit Strychnin am besten zu empfehlen, diese Todesart stört keinen der pathologischen Processe wesentlich und ist vollkommen sicher. Zum Tödten für grössere Hausthiere wird sich auch das Cyankali in frischem Zustand und die Blausäure gut erweisen. Eine verwerfliche Methode der Tödtung ist das Erdrosseln, indem sie eine Störung des allgemeinen Befundes veranlasst. Soll ein Thier behufs Sicherstellung einer Krankheit getödtet werden, so rauss eine Methode gewählt werden, welche die zu erhoffenden Veränderungen nicht zerstört. Es darf demnach im Falle eines Gehirnleidens (Dummkoller) nicht genickt und auch kein Schädelzertrümmern noch eine Gehirnzerstörung (französische Methoden) vorgenommen werden. Um Entzündungsprocesse in geringerem Grade nicht zu zerstören, soll das Thier nicht verbluten. Bei zu erhoffendem Lungenemphysem darf keine Erdrosselung und auch kein Bruststich angewendet werden, während wieder Erkrankungen des Verdauungs-tractes die Vergiftungsmethoden ausschliessen.
3. Die Untersuchung der Cadaver.
Eine von Amtswegen angeordnete Untersuchung eines Thier-Cadavers als Object einer Streitsache, hat nach einem zwar gesetzlich
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nicht vorgeschriebenen aber doch selbstverständlich regelmässig einzuhaltenden Plane zu geschehen und führt den Namen gerichtliche Obduction oder gerichtliche Sectionquot;. In wichtigen Streitsachen ist sie von zwei Thierärzten vorzunehmen. Hat jedoch auf eine private Aufforderung hin die Section eines Thicr-Cadavers stattzufinden, so fordert es die Vorsicht, dieselbe niemals ohne Mitwissenschaft der Gegenpartei auszuführen, sie hat auch womöglich vor Zeugen stattzufinden.
Die Vorbedingnisse zu einer jeden Thiorsccüon sind dieselben, wie sie bei der Untersuchung der lebenden Thicre angegeben wurden. Der Zweck der Section bleibt vor Allem das Wichtigste und die einzuhaltende liiehtung das Nothwendigste. Den Zweck erfährt der Thierarzt aus den Acton, und die Kichtung, nach welcher hin untersucht werden soll, ergibt die Krankengeschichte des verendeten Thieres. Vernachlässigt der Thierarzt, in der Meinung es könnte ihm nichts verborgen bleiben, jene Antrügen, die sich auf die Krankheit des Thieres und alle Umstände die dem Tod vorangegangen sind beziehen, so kann es ihm leicht geschehen, dass er gerade die kranken Organe entweder gar nicht oder recht oberflächlich untersucht. Erhellt aus den Angaben die Krankheit eines bestimmten Organes, so wird hauptsächlich dieses Organ und Alles, was daran hängt und sich darauf bezieht, eingehender durchforscht werden müssen.
Die Zeit, wie lange das betreffende Thier schon verendet ist, erfährt der Untersuchende entweder aus dem Vorbericht, oder wenn dies nicht der Fall sein sollte, so muss er aus bestimmten Merkmalen an dem Cadaver diesen Zeitabschnitt feststellen. Die Behelfe hiezu ergeben sich in den ausseien Leichenerscheinuugen, diese sind: Die allgemeine Blässe der sichtbaren Schleimhäute, die Leichenkälte, die Todtenstarre, die beginnende Fäulniss und die Leichenflecke; sie sollen jedoch später, in dem Abschnitt über den Leichenbefund, zur Sprache kommen.
Ueber den geeigneten Ort, wo eine gerichtliche Obduction stattfinden soll, entscheiden die eben vorhandenen Umstände. Am besten und bei vorgeschrittener Fäulniss des Cadavers anzuempfehlen wäre, die Section des Thieres an Ort und Stelle ohne den Cadaver viel hin und her zu zerren, vorzunehmen. Ist dies nicht möglich und oft aus Gründen einer Infectionsgefahr nicht zulässig, so soll die Section neben der schon hergerichteten Aasgrube vorgenommen werden, so dass die untersuchten Theile gleich, ohne sie transportiren zu müssen, unschädlich gemacht werden können. Ergibt sich die Noth-wendigkeit eines Transportes des Cadavers, so ist derselbe mit der
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grössten Vorsicht vorzunehmen, um ja nicht Veränderungen zu erzeugen, die dann später als pathologische Processe aufgefasst werden könnten. ßathsam bleibt es, den sogenannten äussercn lie fund und die näheren Umstände, wie sich der Cadaver an Ort und Stellehefunden hat, vor dem Transport aufzunehmen und erst nachdem dies geschehen, zur regelrechten Section zu schreiten.
Obwohl bezüglich der Section eines Thier-Cadavcrs keine gesetzlichen Normen bestehen, so tritt an den Gcrichtsthierarzt doch die jVothwendigkeit heran, sowohl den technischen Vorgang bei einer regelrechten Section, sowie die Eeihenfolge der Untersuchung kennen zu müssen. Diesem Umstände Rechnung tragend, soll hier zunächst von der Sectionstechnik die Rede sein, während die Reihenfolge der Untersuchung, als dem Scctionsprotokoll angehörig, an geeignetem Orte seine Erörterung finden wird.
Nachdem der Gerichtsthierarzt den Vorbericht, das Nationale und den äusseren Refund gehörig gewürdigt hat, schreitet er zur pathologischen Section des Cadavers. Als allgemeine Gesichtspunkte für die Ausführung einer Section sind vier Momente ins Auge zu fassen. Die Section muss vollständig sein, sie muss schonend ausgeführt werden, sie erfordert die nöthigc Vorsicht, Reinlichkeit und schliesslich die Verfolgung eines bestimmten Zweckes.
Die Vollständigkeit der Section wird erreicht durch die genaue Untersuchung aller Organe des Thierkörpers. Eine gewisse Reihenfolge mnss demnach eingehalten werden, schon aus dem Grunde, um das eine oder das andere Organ nicht zu übersehen; die Reihenfolge kann nach dem anatomischen, besser jedoch nach dem gemischten (praktischen) Principe eingehalten werden. Zur Vollständigkeit der Section gehört die Genauigkeit der Untersuchung, auch sie verlangt ein systematisches Vorgehen und beruht auf drei wesentlichen Momenten: Man untersucht nämlich jedes Organ auf das, was man sieht, was man fühlt und was man künstlich erzeugt. Mit dem Auge wahrnehmbar ist die Lage, die Verbindung, die Form, die Grosse und die Farbe des Organes; durch das Gefühl wird die Consistenz, die Schwere, die Elasticität und der Contractions-zustaud ermittelt; künstlich werden manche Handgriffe noting sein, um in das Innere der Organe einzudringen, das Aufsägen, das Aufschneiden, das Durchschneiden und eventuell die mikroskopische Untersuchung; sie geben Aufschluss über den Inhalt und über die geweb-liche Beschaffenheit des Organes. Zweifelhaft gebliebene Dinge erfordern selbstverständlich eine correcte, histologische mitunter sogar eine chemische Prüfung.
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Schonend soll bei jeder Section insofernc vorgegangen werden, als sich der Obducent von jedem unvorsichtigen Schnitt in ein Organ zu hüten hat, um nicht etwa den Befund zu verderben, selbst zu gefährden. Es bleibt demnach für den Anfänger in wichtigen Fallen viel rathsamer, langsam aber sicher vorzugehen. Nach jedem Schnitt wird zuerst das Hervortretende aus dein Gewebe untersucht und erst später durch Abspülen mit Wasser entfernt, das Gewebe hierauf eingehend geprüft, alles übertlüssige Herumzerren oder Herumzupfen ist womöglich zu vermeiden.
Von jedem die Section ausführenden Thierarzt ist bei dieser Arbeit die grösste Reinlichkeit zu fordern. So unverantwortlich es erscheint, wenn der Thierarzt nicht selbst zugreift, sondern vom Wasenmeister die Section vornehmen lässt, so lächerlich wird er sich machen, wenn er unreinlich vorgeht und sich unnöthiger Weise verunreinigt. Die Reinlichkeit wird zur gewissenhaften Pflicht, da einerseits eine Obduction an Werth verliert, anderseits aber lebensgefährliche Zustände in Folge einer Verletzung entstehen können. Nach jedem Schnitt und nach jedem untersuchten Organe hat der Obducent sowohl seine Hände als auch das Messer rein zu machen. Sollte sich das Unglück ereignen, dass während der Section eines gefährlichen Cadavers (Milzbrand, Rotz, Wuth) der betreffende Thierarzt eine Verwundung erleidet, so muss er sofort von der Section abstehen, die Wunde reinigen und mit einer vorräthigen concentrirten Sublimatlösung in Alkohol und destillirtem Wasser (gleiche Theile) die Wunde gründlich auswaschen, hierauf mit einem Klebemittel schützen; nachdem noch ein elastischer Fingerling darüber gezogen wurde, kann er die unterbrochene Handlung wieder aufnehmen. Nach vollendeter Section hat eine gründliche Eeinigung und Desinfection seiner Person zu geschehen; die Hände sind namentlich nach dem Waschen noch mit einer Sublimatlösung 1:1000 in destillirtem Wasser zu reinigen.
Die Verfolgung eines bestimmten Zweckes ergibt sich aus dem Vorberichte über das umgestandene Thier. Vor der Section hat man sich sorgfältig nach allen Umständen zu erkundigen, welche sich auf die Erkrankung und die Todesart des Thieres beziehen; dies kann nicht oft genug betont und zur Darnachachtung empfohlen werden, denn jede Section ohne Vorbericht bleibt ein Herumtappen im Finstern.
Bezüglich der Lagerung des Cadavers soll ein Unterschied zwischen kleineu und grossen Thicren gemacht werden. Während kleinere Thiore, auch Schafe und Schweine, auf den Eücken zu legen und durch Gehilfen in der Lage zu erhalten sind, empfiehlt sich, die Section
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eines Pferdes oder eines Kindes immer in der linken Seitenlage vorzunehmen, so dass die rechte Seite des TMerkörpers eröffnet werden kann. An manchen Schulen ist es üblich, die Section der grossen llausthiere, ohne Herausnahme der einzelnen Theile, in der Kiickenlage vorzunehmen; ein Verfahren, welches sich in der Praxis nicht durchführen lässt, da die gehörigen Behelfe zur Herstellung und Erhaltung der Rückenlage fehlen und überdies eine derartige Section in Bezug auf die Gründlichkeit manches zu wünschen übrig lässt.
Ergibt der Vorbericht keine genauen Anhaltspunkte über den zu erhoffenden Befund, oder waren während des Lebens au dem Thiere Gehirnerscheinungen bemerkbar, so hat man, ohne irgend einen Theil wegzunehmen, vorerst zur Eröffnung der Schädelhöhle und zur Section des Gehirnes zu schreiten.
Durch einen Hautschnitt von der Nasenwurzel längs der Pfeilnaht bis zum zweiten Halswirbel reichend und durch einen zweiten Schnitt von der einen Ohrmuschel zur andern hinziehend, wird die Haut des Kopfes in vier Lappen getrennt, welche sammt der Muscu-latur vom Schädeldach abgelöst werden, so dass letzteres frei zu Tage liegt. Mit einer Knochensäge werden nun fünf Hauptsclmitte an dem knöchernen Schädeldache ausgeführt. Zwei Schnitte ziehen, der eine rechts, der andere links, von der Mitte des grossen Hinterhauptloches gegen die Schuppe des Schläfebeines, sie können ziemlich tief geführt werden, das Schädeldach ist an dieser Stelle am dicksten. Zwei Schnitte, einer rechts, der andere links, werden in derselben Ebene an der Schuppe des Schläfebeines geführt, diese Schnitte sind mit Vorsicht anzulegen, da es die dünnste Stelle des Schädeldaches ist, die hier durchtrennt wird. Der letzte Schnitt mit der Säge ist am Stirnbein 1 Ctm. ober dem Augenbogen quer zu führen, er verbindet die vorderen Enden der Schläfenschnitte. Die Vereinigungspunkte der fünf Schnitte werden hierauf mit einem Meisscl durchbrochen und das ganze Schädeldach von vorne nach rückwärts abgehoben. Sollte die harte Hirnhaut mit dem Schädeldache verwachsen sein, so muss dieselbe mittelst der Scheere in der Furche des Knoehenschnittes durchschnitten und sammt dem Schädeldache entfernt werden. Hierauf ist die harte Hirnhaut auf den Blutgehalt zu prüfen, was durch die Eröffnung des Sichelblutleiters und des queren Blutlciters erreicht wird. Die harte Hirnhaut wird durch einen rechts und links ausgeführten Halbzirkelschnitt entsprechend dem Sägerand losgetrennt; hiebei ist zu achten, dass keine Verletzung des Gehirnes stattfindet; ist dies geschehen, so fasst man die Ränder der harten Hirnhaut und klappt sie in einem Zuge nach
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aufwärts, wobei sie gleich umgestülpt dem Beobachter die innere Flüche zur Besichtigung darbietet. Die seitlichen Adhäsionen werden gelöst, indem längs des Sichelblutleiters, zwischen beiden Hirnlierai-sphären von vorne nach biuten gehend, mittelst zweier Finger ruckweise gestrichen wird. Ist auf diese Weise der Sicheltbrtsatz von seinen seitlichen Verbindungen befreit, so trennt man denselben vom Habnen-kamme los und schlägt ihn sammt der harten Hirnhaut nach rückwärts.
Das Gehirn wird nach der Besichtigung der harten und weichen Hirnhaut in der Weise untersucht, dass beide Hemisphären etwas auseinander gedrängt werden, um den Anblick des Balkens zu gewinnen. Etwas über dem Hirnbalken werden beide Hemisphären von Innen nach Aussen durch je einen wagrechten Schnitt getrennt, respective geköpft. Hierauf schreitet man zur Eröffnung der Seitenkammern. Sehr leicht wird der mittlere Theil der Kammer zu ermitteln sein, wenn mit dem Finger über die Schnittfläche von vorne nach hinten gestrichen wird, der Finger fühlt dann eine kleine nachgiebige Stelle und da ist vorsichtig mit dem Gehirnmesser einzustechen. Ist dies geschehen, so wird mit dem Finger durch die Schnittöffnung in die Kammer eingegangen und mit dem Gehirnmesser nach vom und hinten die Decke der Kammer durchtrennt. Sind die Theile in den Gehirnkammern von vorne nach rückwärts gehend (Streifenhügel, Sehhügel, Kammerwand) untersucht worden, so wird die Kammerscheidewand in ihrer Mitte gefasst, etwas gehoben und sammt dem Gewölbe im Monro'schen Loch quer durchtrennt; diese Theile und die etwas hervorgezogenen Adergeflechte werden zurückgeschlagen, die Sehhügel etwas auseinander gezogen und so ein Einblick in die dritte Gehirnkammer gewonnen. Hierauf wird das Gehirn herausgenommen und zwar von rück- nach vorwärts. Man durchtrennt zuerst mit einem queren Schnitte das Rückenmark, präparirt das vorlagernde Mark von der Schädelbasis weg, indem die davon ausstrahlenden Nervenstämme durchtrennt werden, schiebt dann die linke Hand unter die Gehirnbasis und durchtrennt die Nervenstämme des 8., 7., 6., 5. und 4. Paares, durchschneidet dann die Sehnerven, so dass ihre Kreuzung am Gehirn verbleibt, trachtet schliesslich, mit den Fingern der vorgeschobenen linken Hand auch die Geruchskolben loszulösen, was jedoch schwer gelingt und hebt das Gehirn aus der Schädelhöhle hervor, womöglich mit dem Gehirnanhange.
Nun wird die untere (hintere) Gehirnfläche (Gehirabasis) besichtigt und das Gehini etwas seitlich zusammengedrückt, wobei sich die Gehirnhasis hervorwölbt; man durchschneidet die Varolsbrücke und das verlängerte Mark in der Mitte mittelst eines halbirenden
Csokor. Gericht]. Thicrheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;7
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Längsschnittes und dringt bis an die Decke der vierten Gehirnkammer vor; von dieser aus spaltet man die Hemisphären des Kleinhirnes durch horizontale Schnitte in zwei gleiche Hälften. Es ist hierauf das Gehirn zur Seite zu wenden und mittelst eines langen Schnittes, beginnend in der Furche des Olfactorius, zuerst die linke dann die rechte Hemisphäre zu durchtrennen, um auf diese Weise einen Einblick in die Stammganglien, Sehhügel, Linsenkern, Vormauer u. s. w. zu gewinnen. Soll das Gehirn sehr genau erforscht werden, so ist es gerathen, dasselbe mit seiner Basis auf den Cadaver zu legen und senkrecht auf die Längenachse des Gehirnes, beginnend von vorne, das ganze Gehirn in schmale Scheiben zu zerlegen. Schliess-lich wird der Balkenwulst gespalten, man gewinnt dadurch die Ansicht des Kleinhirns, und trennt letzteres durch die Mitte des Ober- und Unterwurmes bis auf die ßauteugrube.
Die Untersuchung der Sinnesorgane: Augen, Ohren, Geruchssinn und Geschmackssinn, hat im notwendigen Falle nach den gewöhnlichen anatomischen Principien mit aller Vorsicht durch die Präparation zu geschehen. Nachdem noch die knöcherne Schädelbasis besichtigt und die Form der Schädelgruben sowie die Blutleiter gewürdigt wurden, scbliesst der wichtige Act der Gehirn-untersuchung ab.
Nun wird bei grösseren Hausthieren der Kopf vom Eumpf getrennt und wenn es sich bei Pferden als nothwendig erweist, die Untersuchung der Nasenhöhle, der Kiefer- und Stirnhöhle vorgenommen. Die Untersuchung der Nasenhöhle kann auf zweifache Weise ausgeführt werden. Im Nothfalle, wenn die gehörigen Instrumente nicht zur Verfügung stehen, ist der Schädel des Thieres einfach der Länge nach mit der Hacke zu spalten; man gewinnt auf diese Weise einen Einblick in die Nasen- und Kachenhöhle. Stehen jedoch die nöthigen Instrumente zur Verfügung, so wird mittelst einer Knochensäge zuerst in querer Richtung in der Höhe der Jochbogen das knöcherne Nasengeriiste bis auf die Wurzeln der Backenzähne herab getrennt. Ein zweiter mit der Säge ausgeführter Schnitt, von den vorderen Nasenöffnungen beginnend, ist in wagrechter Richtung bis zum ersten Schnitt zu führen. Nun wird die so geschaffene Kappe abgehoben und ein Einblick von Vorne her in die Nasen-, Kiefer- und Stirnhöhle geschaffen. Das abgesägte Stück enthält in der Regel einen Theil der Nasenscheidewand und den vorderen Theil der beiden oberen Nasenmuscheln. Nachdem zuerst linkerseits die obere und die untere Nasenmuschel mit einem eigenen, langen, nur am Endtheil zugeschärften Messer (Nasenmesser) herausgehoben wurde, ist dasselbe
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Verfahren auch rechterseits einzuleiten und scLliesslich wird auch die Nasenscheidewand hervorgehoben. Obwohl bei der geschilderten Präparationsmethode ein genügender PJinblick in die Nebenhöhlen gewonnen wird, so können die letzteren nach Bedarf noch durch Abstemmen oder Präparation (Luftsack der Pferde) erweitert werden.
Man schreitet hierauf zur Kröffuuug der Rumpfhöhlen und zur Herausnahme der Eingeweide. Dieses geschieht jedoch auf eine verschiedene Weise, je nachdem ein grösseres Hausthier (Pferd, Eind) oder ein kleineres Thier obducirt wird. Kleinere Hausthiere sind auf den Rücken zu legen und es ist von der Vereinigung beider Hinterkieferäste, unmittelbar unter dem Kinn, ein Längen-Hautschnitt über den Hals, die Brust, über den Bauch mit Umgehung des männlichen Gliedes oder des Euters bis zum After zu führen. Nach Durchtrennung des Bodens der Maulhöhle wird die Zunge hervorgeholt, die Schleimhaut der Rachenhöhle sorgsam abpräparirt, der Kehlkopf nach Durchtrennung der Zungenbeingelenke hervorgehoben und die Luftröhre mit der Schilddrüse und mit dem Schlund bis zum Brusteingang Von der Halswirbelsäule abgetrennt. Hierauf wird an der entgegengesetzten Seite des Obducirenden, also links vom Brustbein, die Verbindung der Eippenknorpel von dem Brustbein mit dem Messer oder mit der Säge bewerkstelligt und der Schnitt auch auf die Bauch-höhle bis zum After ausgedehnt. Nachdem das Zwerchfell von seiner Anheftungsstelle abgeschnitten wurde, können nun sämmtliche Eingeweide der Brust- und Bauchhöhle, wenn der Cadaver etwas gegen die Seite des Obducirenden gewendet wird, durch Lostrennen ihrer Verbindung mit der Wirbelsäule herausgenommen werden. Die Nieren, das Mastdarmstück, die Blase und die weiblichen Geschlechtsorgane werden schliesslich eines nach dem andern noch hervorgeholt. Nun sind die einzelnen Organe, so der Zusammenhang der Brusteingeweide mit jenen der Bauchhöhle, die Leber, die Milz und der Darm zu isoliren und der einzuhaltenden Reihe gemäss handgerecht auf den Sectionstisch auszubreiten.
Bei der Section eines grossen Hausthieres empfiehlt sich aus den schon angegebenen Gründen die Seitenlage des Thieres einzuhalten, so zwar, dass die rechte Körperhälfte dem Obducirenden zugewendet wird. Vortheilhaft ist es, die Abhäutung des Cadavers und die Entfernung beider vorderen Extremitäten inclusive der Schulterblätter schon vor der Seitenlagerung des Thieres vornehmen zu lassen. Die Eröffnung der Körperhöhlen geschieht in der Weise, dass mit einem rasch, jedoch wenig eindringenden und vorsichtig ge-
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führten Schnitte die Bauchdecken ohne Verletzung der Eingeweide vom Schwertknorpel beginnend durch die weisse Linie hindurch, dann nach rechts in die Flankengegend bis zur Lendenwirbelsäule vordringend gespalten werden, und so zuerst die Bauchhöhle eröffnet wird. Die Kückenmusculatur ist dann bis zu der Wirbelsäule zu entfernen, die losgelöste Bauchdecke mit einem Haken gegen das Kopfende des Thieres vorzuziehen, hierauf werden durch sicher geführte Beilhiebe die einzelnen Kippen von der Wirbelsäule, dann ihre Verbindung vom Brustbein getrennt und nun die ganze rechte Brust- und Bauchwand über das Kopfende des Thieres gezogen, wodurch ein Ueberblick der Brust- und Baucheingeweide von der rechten Seite her gewonnen wird. Man entfernt hierauf die rechte Niere, dann die Lunge inclusive dem Herzen, indem die Luftröhre am Brusteingange sammt den grossen Gefässen und dem Schlünde durchschnitten und andererseits wieder die Aorta, die hintere Hohlvene und der Schlund vor ihrem Eintritte durch das Zwerchfell getrennt werden, worauf nach Loslösung der Aorta von der Brustwirbelsäulc beide Lungen mit dem Herz herausgehoben werden können. Nach der vollendeten Herausnahme der Brusteingeweide wird das Schlundende des Magens aus dem Zwerchfell lospräparirt, der Zwölffingerdarm erfasst und von seinen Verbindungen mit der Leber und Umgebung betreit, hierauf durchgeschnitten und so der Magen (auch die Vormägen) mit der anhaftenden Milz entfernt. Wird dann die Bauchaorta von der Wirbelsäule losgetrennt und das Mastdärmen de durchschnitten, so können alle Gedärme herausgezogen werden. Die zurückgebliebene linke Niere, die Blase und die Geschlechtsorgane so wie schliesslich die Leber sammt dem Zwerchfell sind der Reihe nach hervorzuholen und auf diese Weise ist die Eventration vollendet. Aehnlich wie es bei der Section der kleinen Thiere geschildert wurde, wird die Zunge sammt der Rachenschleimhaut, dem Schlünde, dem Kehlkopfe und der Luftröhre inclusive der Schilddrüse losgetrennt und sammt den übrigen, mittlerweile isolirten Eingeweiden handgerecht auf den Sectionstisch ausgebreitet. Man beginnt zuerst mit der Untersuchung der Athmungs-organe, bei kleinen Thieren von der Nasenhöhle gegen die Lungen, bei grossen Thieren von den Lungen gegen die Luftröhre, Kehlkopf, und Nasenhöhle vorgehend. Nach der Besichtigung des Inhaltes in der Brusthöhle und nach der Besichtigung des Brust- sowie des Rippenfelles, wird zuerst (bei grossen Thieren) die linke Lunge auf ihre Grosse, Consistenz, Farbe und Durchsichtigkeit geprüft (Lungenfell). Hierauf ist ein Generalschnitt längs der Lungenpforte, womöglich
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so zu führen, dass der Lungenflügel durch denselben halbirt erscheint. Man hüte sich vor zu kleinen Schnitten und trachte mit einem scharfen Instrumente eine glatte, wirklich geschnittene (nicht geschabte) Fläche zu erzeugen. Auf das während des Einschneidens in der Lunge entstandene Geräusch ist wohl zu achten, denn es gibt den Anhaltspunkt, nach welchem der Luftgehalt der Lunge beurtheilt wird. Soll die Lungenuntersuchung ganz geiiau vor sich gehen, so können auf den Hauptschuitt noch quer gerichtete Theilschnitte parallel von der Lungenspitze bis zur Basis geführt werden, wodurch der Lungenflügel in einzelne Scheiben zerfällt. Ebenso ist mit dem rechten Lungenflügel oder mit den einzelnen Lappen vorzugehen. Genau zu prüfen ist die Flüssigkeit, welche sich sowohl aus dem Lungengewebe (nach dem Abstreifen) als auch aus den Blutgefässen und Bronchien ergiesst. Empfehlenswerth wenn auch nicht unumgänglich nothwendig erscheint die Vornahme der Lungenprobe. Sie besteht darin, dass einzelne Lungenstücke herausgeschnitten und in ein Gefäss mit Wasser geworfen, auf ihren Luftgehalt geprüft werden. Schwimmt das Lungenstückchen auf dem Wasser, so ist es lufthältig, schwebt es in der Flüssigkeit oder sinkt es gar zu Boden, dann ist das Gewebe luftleer. Dieser Versuch ist immer vorzunehmen, er wirkt sehr überzeugend, selbst dem Laien gegenüber, ist überall durchführbar und kostet dem Untersuchenden keine grosse Mühe. In Fällen, wo es zu ausgebreiteten Fäulnisserscheinungen gekommen ist, kann es geschehen, dass selbst ein hepatisirtes, also ursprünglich luftleeres Lungenstückchen durch die Fäulnissgase schwebend in dem Wasser erhalten wird. Dann untersucht man die Bronchialdrüsen, eröffnet die Luftröhre, sowie die Bronchien erster und zweiter Ordnung uud prüft den Inhalt sowie die Beschaffenheit der Schleimhaut.
Bei einer genauen Section ist hierauf die Kachen- und Maulhöhle zu untersuchen. Den Einblick in diese Höhlen sowie etwa auch in den Luftsack verschafft man sich, indem der Kopf vom Rumpf getrennt und von hinten her besichtigt wird. Nach der Prüfung der Zungenschleimhaut und der Zunge durch quere Einschnitte ist der Kehlkopf vorne mittelst des Messers zu öffnen und der Inhalt sowie die Schleimhaut zu prüfen; durch Verlängerung des Schnittes wird auch der Halstheil der Luftröhre eröffnet und untersucht. Dasselbe geschieht mit dem Schlund und schliesslich mit der Schilddrüse, im nöthigen Falle auch mit den Speicheldrüsen (Speichelsteine) und deren Gängen.
Nun schreitet man zur Untersuchung der Circulationsorgane und beginnt mit dem Herzbeutel. Nach der äusseren Besichtigung ist
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der Heizbeutel zu eröffnen; dies geschiebt, indem mit der Scbeere der zu einer Falte emporgebobene Herzbeutel eingeschnitten wird. Mit dem eingeführten Finger ist die Oeffnung durch das daneben eingeführte Messer sowohl nach oben gegen die grossen Gefässe als auch gegen die Herzspitze zu erweitern. Die enthaltene Flüssigkeit wird nach Qualität und Quantität bestimmt und auch die innere Fläche des Herzbeutels, sowie der äussere Herzüberzug geprüft. Das herausgehobene Herz wird nach folgender Ordnung eröffnet: zuerst die linke Kammer, dann die linke Vorkammer durch einen Schnitt am linken Herzrande; weiters die rechte Kammer und die rechte Vorkammer durch einen Schnitt am rechten Herzrande, dann die Lungenschlagader und schliesslich die Aorta. Nach der Besichtigung des Herzinbaltes und dem Verhalten des Klappenapparates, der Sehnenfäden, der Papillarnmskeln und der Herzbalken wird das Herzfleisch der Kammern und der Scheidewand begutachtet. Hiermit ist die Untersuchung der Brustorgane erledigt.
Die Ordnung, in welcher die zahlreichen Organe der Bauchhöhle untersucht werden, weicht von dem anatomischen Grundprincipe ab; sie beruht auf einer aus praktischen Gründen geschaffenen, gemischten Reihenfolge. Zuerst besichtigt man das Bauchfell, dann folgen die Bauchorgane je nach der Grosse und zwar: Die Leber und ihre Adnexa, (Gallenwege, Pfortader), dann die Milz, das Pankreas (selten), die Nieren, die Blase, die Geschlechtsorgane, das losgelöste Gekröse mit den Gefässen (Pferd), zuletzt der Magen und die Gedärme.
Hat man das Bauchfell sammt der etwa im Bauchraume vorhandenen Flüssigkeit, die Lage der Eingeweide u. s. w. berücksichtigt, so schreitet man zur Section der Leber. Nach Besichtigung ihrer Oberfläche und ihrer Kapsel sowie der Aufhängebänder wird mittelst eines Hauptschnittes vom linken zum rechten Leberlappen das ganze Organ in zwei Hälften getrennt. Soll noch genauer geprüft werden, so können Theilschnitte senkrecht auf den Hauptschnitt Vjom vorderen zum hinteren Rand vorgehend ausgeführt und die Leber in einzelne Scheiben zerlegt werden. Hierauf sind die Gallenwege zu spalten und es ist die, je nach der Thierart vorhandene Gallenblase auf ihren Inhalt und auf die Beschaffenheit ihrer Schleimhaut zu prüfen. Steht zu vermuthen, dass in den Gallenwegen eine Krankheit zu flnden sein wird (Gelbsucht), so muss schon bei der Herausnahme dafür gesorgt werden, dass ein Stück des Zwölffingerdarmes mit der Leber in Verbindung bleibt, damit der Lebergallengang untersucht werden kann.
Die Milz ist zunächst auf ihre Grosse, auf die Farbe und Beschaffenheit der Kapsel zu untersuchen; durch einen Hauptschnitt
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der Lauge nach geführt, hat man dieses Organ in zwei Hälften zu trennen, hierauf ist durch das Ausstreifeu die Milzpulpa und durch das Besichtigen dieser Stelle das Milzgewehe zu prüfen. Auch an diesem Organe können senkrecht auf den Hauptschnitt quer verlaufende Theilschnitte ausgeführt werden.
Das Pankreas wird wohl sehr selten einer genauen Untersuchung gewürdigt, es sei denn, dass gerade in diesem Organe ein pathologischer Process seinen Sitz aufgeschlagen hätte. Im Allgemeinen hat man hier gerade so zu verfahren, wie es bei der Leber und Milz geschildert wurde.
Der Organgrösse nach reiht sich nun die Untersuchung der Nieren an; man beginnt mit der linken Niere, legt dieselbe auf die Tischplatte und halbirt sie mit einem Längenschnitte, welcher vom convexen Eand der Niere gegen das Nierenbecken und den Harnleiter geführt werden muss und in der Ebene des Längendurchmessers dieses Organes zu liegen hat. Sowohl die Rinden- als auch die röhrige Substanz sind genau zu untersuchen, hierauf sind das Nierenbecken, die Nierenkelche und der Harnleiter zu prüfen. Schliesslich wird die Kapsel der Niere vom Schnittrand weggezogen und die Nierenoberfläche besichtigt. Dasselbe hat mit der rechten Niere zu geschehen, gleichzeitig können in der Weise die Nebennieren angesehen werden.
Die Harnblase soll behufs Untersuchung immer von der Harnröhre aus gespalten und deshalb auch mit der Harnröhre herausgenommen werden. Man gewinnt die Harnblase im Zusammenhang, wenn von rückwärts her das Mastdarmstück, die Geschlechtsorgane inbegriffen, aus der Beckenhöhle herauspräparirt werden. Von der Blase aus sollen immer auch die Harnleiter geöifnet und besichtigt werden. Ist die Blase untersucht, so geht man zur Vorsteherdrüse (Prostata) über, welche von aussen mit einigen parallelen Schnitten, schief auf die Richtung der Harnröhre, jedoch mit Schonung der letzteren, eingeschnitten wird.
Die männlichen Geschlechtsorgane sind zu untersuchen in der Reihenfolge, dass zuerst der Hodensack gespalten wird, worauf durch entsprechende Einschnitte der Hoden und der Samen sträng auf ihren Inhalt und auf ihre Beschaffenheit geprüft werden.
An den weiblichen Geschlechtsorganen sind zuerst die Scheide, dann der Tragsack, die Tragsackhörner und schliesslich die Eierstöcke zu untersuchen. Sollte sich im Tragsack ein Embryo befinden, so hat man neben der Beschreibung der Eihäute in Bezug auf ihre Beschaffenheit noch genau die Grosse des Embryo anzugeben, auch seinen Zustand, ob frisch oder in Maceration übergegangen.
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Bei Pferdesectionen pflegt man nun Jas Gekröse und die Baueh-aorta sowie die von derselben abgehenden Gefässe der vorderen Ge-kröswurzel zu untersuclien (Sklerostomen), und prüft auch die Cbylus-gefässe und die Gekrösdrüsen.
Der Magen ist nach seiner äusseren Besichtigung in der Weise zu eröffnen, dass mit dem gekrümmten Zeigefinger der linken Hand in den Pylorus eingegangen und die Magenwand über den kleinen Bogen hervorgedrängt wird. Mit der Scheere ist die hervorgewölbte Partie zu köpfeu und von der Lücke aus wird der Schnitt längs des kleinen Bogens bis zum Schlund und bis zum Magengrund geführt.
Bei Wiederkäuern werden zuerst die Vormägen mittelst der Scheere an den breitesten Stellen eröffnet, nur der Löser muss mit dem Messer der Quere nach, aber senkrecht auf seine Blätter durchschnitten werden.
Der Zwölffingerdarm ist in der Kegel vom Magen her zu eröffnen; mit der Scheere wird die vordere Wand des Zwölffingerdarmes vom Pförtner her durchgeschnitten, der Inhalt und dann auch die Schleimhaut geprüft. In der Schleimhaut des Zwölffingerdarmes liegen die Mündung des Lebergallenganges und des Bauch-speicheldrüsengauges-, diese Gebilde sind nach Umständen genau zu prüfen.
Der Dünndarm soll womöglich, ohne gehoben zu werden, auf einer horizontalen Unterlage geöffnet werden, da mit dem Heben des Darmes der flüssige Inhalt immer in die tieferen Partien zurückgeschwemmt wird. Regel ist es, den Darm mit der Scheere und zwar neben dem Gekrösansatze zu durchtrennen und die Schleimhaut sammt den Peyer'schen Drüsen zu untersuchen.
In ähnlicher Weise wird mit dem Knimmdarm, mit dem Blinddarm sowie mit den Lagen des Grimmdarmes und mit dem Mastdarme verfahren.
Die Section eines Geflügels findet in derselben Weise statt, nur ist nach geschehener Untersuchung der Schädelhöhle und der Nasenhöhle, der Schlund und der Vormagen des Thieres in der Weise aufzuschneiden, dass mit der Scheere in die Maulhöhle eingegangen wird und von hier aus, jedoch linkerseits, die Spaltung des Schlundes und des Vormagens bis zum Brusteingang stattfindet. Die nun freiliegende Luftröhre und auch der Kehlkopf sind gleich zu spalten, während die Section der übrigen Theile nach dem angeführten Plane zu handhaben sich empfiehlt.
Die eben geschilderte Sectionstechnik muss zuweilen nach dem gegebenen Falle modificirt werden, sie ist jedoch womöglich genau ein-
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zuhalten. Sollte sich ergeben, dass an einem Organe nach einer bestimmten Richtung, für welche in dem Plane nicht vorgesorgt wurde, eine Untersuchung stattzufinden hat, so hält man sich an das rein anatomische Princip und präparirt den Theil kunstgerecht.
Zu solchen Ausnahmsfällen gehört die Eröffnung des Kücken-markscanales, wenn Krankheitsmerkmale am lebenden Thieve zugegen waren, die einen pathologischen Process in diesem Organe ver-muthen lassen. Am leichtesten wird die Präparation ausfallen, wenn mittelst einer geraden, sogenannten Griffsäge die Wirbelbögen von den Wirbelkörpern gelockert und hierauf mit einem Meissel, welcher an dem einen Ende der schneidenden Fläche einen Leitzapfen besitzt gänzlich durchgestemmt werden. Zum Abstemmen der Bögen vom Wirbelkörper sind zwei derartige Meissel noting, einer welcher bei entsprechender Krümmung den Leitzapfen, nach rechts und einer, welcher den Zapfen nach links an der schneidenden Kante führt. Nach jeder Durchtrennung einer Serie von 45 Wirbelkörpern werden dieselben herausgehoben, um so Eaum für die weitere Manipulation zu bekommen.
Zuweilen sind es einzelne, in der Regel schlecht verpackte und demnach der raschen Fäulniss unterworfene Cadavertheile, die zum Zwecke einer gerichtlichen Untersuchung dem Thierarzt übermittelt werden. Beim Anlangen einer solchen Sendung hat der Thierarzt vorsichtshalber zwei Zeugen zu verlangen und es wird zunächst das Signalement des Packets, die Art der Verpackung, das Materiale derselben, sowie die Siegel, ihre Beschaffenheit, und das am Packet Geschriebene untersucht und genau zu Protokoll dictirt. Wurden die Theile überbracht, so soll die Adresse des Absenders und des Ueberbringers genau aufgenommen werden. Nach den anatomischen Regeln müssen die Cadavertheile bestimmt werden mit der Angabe, ob rechts oder links aus dem Körper der genau anzugebenden Thierait herrührend und erst hierauf ist auf die pathologisch-anatomische Untersuchung einzugehen.
Bei der genauesten Untersuchung und bei dem besten Willen kann in manchen Fällen die Section allein keinen Aufschluss über die Streitsache ergeben und so wird der eigentliche Zweck des ganzen Verfahrens, die Beantwortung der vom Gerichte gestellten Fragen illusorisch gemacht. Dem Untersuchenden bietet sich eben gar kein Moment dar, aus welchem er die gestellten Fragen sicher und der Wahrheit gemäss beantworten könnte, mit einem Worte: der Fall ist unklar. Bei einem derartigen Stande der Dinge hat der untersuchende Thierarzt andere Wege einzuschlagen und andere Behelfe heranzuziehen,
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die nach seinem Gutdünken die Dunkelheit der Streitsache zerstreuen können und die Beantwortung der Fragen möglich machen sollen. Zu diesen Behelfen gehören die mikroskopische Untersuchung, die chemische Untersuchung, das Experiment und schliesslich die hygienische Untersuchung.
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4. Die mikroskopische Untersuchung.
Literatur:
Tabellen zum Gebrauch bei mikroskopischen Arbeiten von Behrens. Braunschweig, 1887.
Handbuch der Histologie dor Haussäugethierc von Dr. W, Ellenberger. I. Band, I. Theil. Berlin. 1884. Auch im Auszug erschienen 1888.
Bonnet: Kuizgefasste Anleitung zur mikroskopischen Untersuchung thierischer Gewebe. München, 1884.
Siedamgrotzky und Hofmeister: Mikroskopisch-chemische Diagnostik der Thierkrankheiten. Dresden, II. Auflage, 1885.
Thanh off er: Das Mikroskop und seine Anwendung. Stuttgart. 1880.
Exner: Leitfaden bei der mikroskopischen Untersuchung thierischer Gewebe. Leipzig, 1873.
Frey: Das Mikroskop. II. Auflage.
Rauvier: Technisches Lehrbuch der Histologie. Leipzig, 1877.
Seitdem durch die Einführung der mikroskopischen Untersuchung, und mit ihr in allen Zweigen der Naturwissenschaften so enorme Erfolge aufgewiesen wurden, ging man auch in der Medicin und schliesslich in der Thierheilkunde daran, diesen Behelf entsprechend zu verwerthen. Selbst die eingefleischten Skeptiker, welche die mikroskopische Untersuchung als eine Spielerei hinstellten, müssen verstummen gegenüber dem praktischen Erfolge dieser Untersuchungsmethode auch im Gebiete der Thierheilkunde. Dem Kliniker bleibt dieses Mittel von nun an unentbehrlich, es dient ihm sowohl bezüglich der inneren als auch der äusseren (chirurgischen) Krankheiten als ein Behelf zur Sicherung der Diagnose und zur Beurtheilung des Falles. Dass auch der pathologische Anatom schon frühzeitig den Werth dieses Behelfes erkannt hat. beweisen die zahlreichen Entdeckungen über das Wesen und die Ursachen namentlich der ansteckenden Thierkrankheiten, welche gerade von dieser Seite in der allerjüngsten Zeit so zahlreich erfolgt sind. Auch der praktische Gerichtsthierarzt wird sich bemühen müssen, die mikroskopische Untersuchungsmethode zu erlernen, umsomehr, als manche in das Gebiet der Gewährsmängel gehörende Krankheiten, so die Perlsucht der Binder, der Eotz der Pferde, die Räude der Schafe, die Lungenwurm- und Leberegelseuche der Schafe und die Finnen der Schweine zu ihrer klaren und richtigen Beurtheilung
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eine luikroskopiscbe Untersuchung erfordern. Nach genauer Würdigung aller Umstände fand ich es für gerathen, die mikroskopische Untersuchungsmethode, welche bisher in den Lehrbüchern der gerichtlichen Thierheilkunde keine Berücksichtigung fand, in dieses Gebiet einzu-beziehen und im Nachstehenden eine kurze Anleitung über die mikroskopische Technik, insoweit sie für den Gerichtsthierarzt erforderlich erscheint, folgen zu lassen.
Bei der Wahl des Mikroskopes soll man sich nur auf das Noth-wendigste beschränken, kostspielige und mit zahlreichen Nebenapparaten ausgestattete Instrumente sollen vermieden werden. Es ist unrichtig, dass mikroskopische Untersuchungen ohne Oelimmersionen und ohne Abbe'sche Beleuchtungsapparate nicht ausgeführt werden können; solche zumeist sehr kostspielige Instrumente gehören in das Laboratorium eines Forschers, aber nicht für den praktischen Thierarzt. Alle bisher bekannten, selbst die kleinsten Objecte (Mikroorganismen), lassen sich bei gehöriger Präparation, auch ohne Oelimmersion und Beleuchtungsapparat mit weniger complicirten Instrumenten wahrnehmen. Für den Gerichtsthierarzt genügt ein Mikroskop, bestehend aus dem kleinsten Stativ, aus dem Ocular Nr. 2 oder 3 und aus zwei Systemen oder Objectivlinsen Nr. 3 und 7a nach Reichert (dasselbe gilt von den Firmen: Plössel, Verik, Zeiss und Wächter; bei Zeiss sind die Systeme B und D zu wählen). Erlauben es die Mittel, dann soll allerdings ein besseres Mikroskop angekauft werden, wenigstens ist auf ein grösseres Stativ mit Cylinderblendung und Beleuchtungs-Apparat zu sehen, indem die einzelnen Linsen mit der Zeit einzuschaffen wären.
Die Geräthschaften, Utensilien und Reagentien zum Mikroskopiren bestehen unter Berücksichtigung des Allernothwendigsteu: in Objectträgern, Deckgläschen, in einem kleinen Instrumentarium, enthaltend eine Scheere, ein Scalpel, ein Rasirmess,er, eine Pincette und zwei Nadeln, welche mit dem Griif in abnehmbarer Verbindung stehen, ferners einigen Glasstäben, in welche ein Stück Platindraht durch Erhitzung eingefügt wird und in einigen spitz ausgezogenen Glasröhrchen (Pipetten). Die chemischen Reagentien zerfallen in die conservirenden Flüssigkeiten und in die Farbstoffe; von den ersteren sind zu erwähnen: das Eosinglycerin, das verdünnte Glycerin, die verdünnte Essigsäure, die ätherischen Oele, der Canadabalsam oder Damarlack und als Präparations-Flüssigkeit eine Lauge (Kali oder Natron). Als Farbstoffe sind unentbehrlich: die Anilinfarbstoffe, die verschiedenen Carmine, das Hämatoxylin und zu speciellen Zwecken die Osmiumsäure und das Goldchlorid. Schliesslich sind noch anzuschaffen einige
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108nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Dip mikroslcopische IJnteisuebung,
kleine Fliischchen mit Korkstoppeln, durch welche Glasstäbe bis auf den Boden des Gefässes reichend zu führen sind, einige Glasdosen und einige jener Salzbehälter, welche als compacte Glasstücke an einer Fläche mit einer Vertiefung versehen, im Handel vorkommen.
Von den Objectträgern unterscheidet man die einfachen, gewöhnlich rechtwinkelig zugeschnittenen (Jlasstücke von verschiedener Form (Wiener, deutsches und englisches Format); dann die Hohlgeschliffenen, sie besitzen in der Mitte der einen Fläche eine gruben-förmige Vertiefung und können dadurch in feuchte Kammern umgewandelt werden, dass ein an den Kändern beöltes Deckgläscheu darübergelegt wird. Will man Objecte lebend und durch längere Zeit beobachten, so ist die feuchte Kammer zu verwenden. Endlich gibt es noch Objectträger, die aus zwei mit einer Schraubvorrichtung verbundenen Glasplatten bestehen, zwischen welchen die Objecte zerquetscht werden, hieher gehört der Trichinenquetscher; dasselbe lässt sich aber auch durch zwei einfache Objectträger erzielen.
Die Deckgläschen, sehr dünne, quadratisch oder rund geschnittene Glastäfelchen, dienen zum Verschliessen des Objectes, sie sind, sowie auch die Objectträger, im nöthigen Falle mit Alkohol oder Weingeist zu reinigen.
Die Zusatz-Flüssigkeiten dienen entweder nur als Zusatz zu dem zu untersuchenden Objecte, um dasselbe zu verdünnen oder aber sie hellen das Object auf und erhalten es unverändert durch lange Zeit. Vollkommen neutrale Zusatz-Flüssigkeiten, d. h. solche, die das Gewebe gar nicht verändern, gibt es nicht; am besten eignen sich dazu gewisse thierische Flüssigkeiten, wie z. B. das Kammerwasser der Augen. Um zarte Objecte in ihrer Form und dauernd zu erhalten, verwende ich das Eosinglycerin, es erfüllt zwei Anforderungen, das Gewebe wird gefärbt und zugleich conservirt.
Das Eosinglycerin stelle ich dar, indem das käufliche Eosin in destillirtem Wasser, jedoch so verdünnt, dass nur eine weingelbe Lösung entsteht, aufgelöst wird; ein Drittel dieser Lösung wird mit ebensoviel schwachem Alkohol und ebensoviel Glycerin gemengt. Zu jeder frischen Untersuchung kann diese Flüssigkeit angewendet werden und im nöthigen Falle lässt sich auch das Object darinnen conserviren. Als neutrale Flüssigkeiten werden noch angegeben: Zuckerlösungen und die fünfpercentige Kochsalzlösung, welche jedoch sehr schwer rein zu erhalten und in gerichtlichen Fällen nicht zu verwenden sind.
Die Essigsäure zu 5 Percent in destillirtem Wasser, dient namentlich dazu, um bei Aufhellung des Bindegewebes und des Zellen-
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LHu mikrusku]iischc Uutei'üuvliuug.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 109
leibes einestheils die elastischen Fasern, audererseitä die Zellenkeme hervortreten zu lassen; man bedient sich derselben bei frischen Untersuchungen und gehraucht sie auch als Fällungsmittel nach Carmin-tarbungen.
Die Lauge, gleichgiltig oh Kali- oder Natronlauge, tindet ihre Verwendung mir im concentrirten Zustande: sie wirkt als Isolirflüssigkeit vorzüglich auf Horngebilde, Epidermis, Haare und dergleichen. Endlich kommt sie in Betracht bei Untersuchuugeu auf Krätzmilben.
Zum Conserviren und Aufhellen der Objecte bedient man sich gegenwärtig zweier Methoden, der sogenannten feuchten und trockenen Conservirung. Zur feuchten Conservirung eignet sich das Glycerin und das Eosinglycerin; das letztere voreinigt damit auch die färhende Eigenschaft. Das betreffende Object, sei es gefärbt worden oder nicht, wird in einen Tropfen Glycerin, das auf den Object-träger gehracht wurde, eingelegt, mit dem Deckgläschen so vorsichtig geschlossen, dass keine Luftblase eintreten kann und auch die Flüssigkeit den ganzen Raum zwischen Deckglas und Objectträger ausfüllt. Zwei Flusspapierstreifen sind dann rechts und links an den Deckglasrand zu legen, damit das überflüssige Gl3rcerin aufgesaugt wird und nun kann das Object mittelst einer Verschlussmasse dauernd hergestellt werden. Zur Verschlussmasse verwende ich venetianischen Terpentin, welcher mit etwas Wachs und mit einem Farbstoff versehen, bei gelinder Wärme eingedichtet wurde. Die erstarrte, harte Masse eignet sich vorzüglich zu einem dauernden Verschluss. Mit einem Drahtstück, dessen abgebogenes Ende gerade so lang ist als eine Seite des Deckgläschens und welches vorher an einer Flamme zu erhitzen ist, wird in die erstarrte Verschlussmasse eingegangen; die Masse schmilzt alsogleich an der Stelle und bleibt am Drath-stückende haften, die anhaftende noch flüssige Masse wird auf den Rand des Deckgläschens aufgetragen, worauf sie sehr bald erstarrt: nachdem alle vier Ränder des Deckgläschens mit dem Objectträger auf diese Weise fixirt wurden, ist das Drathsttick nochmals zu erwärmen und auf die mittlerweile erstarrte Masse an den Bändern des Deckgläschens so aufzulegen, dass ein Theil der Masse auf dem Deckglasrand und ein Theil auf dem Objectträger ausgebreitet wird. Wenn man nun den ()bjectträger noch von der unteren Fläche her etwas erwärmt, durch Hinüberziehen über eine Flamme, so dringt die flüssig gewordene Verschlussmasse in alle Fugen zwischen den Rand des Deck-gläschens und des Objectträgers hinein und nach dem Erkalten ist ein bleibender Verschluss hergestellt; das Object liegt dann in einer
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Ill)nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die mikroskopische IJnteisuelning.
Glyceriuschielite zwischen Objectträger und Deckgläschen und ist durch den Harzrand für immer eingeschlossen.
Die trockene Couservirung erfordert etwas mehr Umständlichkeit, ist jedoch viel zweckmässiger und dauerhaft. Sie besteht im Wesentlichsten darin, dass das Object in einer Schichte Damar-lack oder Cauadabalsam eingeschlossen verbleibt, etwa so, wie organische Theile im Bernstein angetroifen werden. Da jedoch alle Objecte mehr oder weniger Wasser enthalten und dieses mit dem Balsam Wasserglas bilden würde, so müssen verschiedene Manipulationen, die sich auf die Wasserentziehung und auf die Färbung des Objectes beziehen, dem Einschlüsse vorausgehen. Der Gang dieser Couservirung ist folgender: Das vorher gefärbte Object, sei es ein Schnitt, ein Schi iff oder durch Isolirung (Zupfpräparat) hergestellt, wird zunächst in absoluten Alkohol gelegt. Der Alkohol entzieht dem Gewebe das Wasser vollständig schon innerhalb einer halben Stunde. Nun kommt das entwässerte Object in ein ätherisches Oel, gleicbgiltig ob Nelkenöl, Cederöl oder verharztes Terpentin-, in dieser Flüssigkeit schwimmt das Object zuerst obenauf, wird jedoch sehr bald durchsichtig und senkt sich schliesslich in die Flüssigkeit hinein; der Vorgang nimmt etwa zwei Minuten in Anspruch. Man holt das durchsichtig gewordene Object heraus und legt es auf den Objectträger, das überflüssige ätherische Oel ist mit einem Flusspapier aufzusaugen: jetzt lässt man einen Tropfen Damarlack oder Canadabalsam auf das Object fallen und deckt es mit einem gereinigten Deckgläschen zu. Sollten sich Luftblasen im Canadabalsam bilden, so verschwinden dieselben innerhalb 24 Stunden. Diese Objecte werden schon nach drei Tagen, indem der Balsam eintrocknet, so fest, dass eine Verschiebung des Deckglases nicht mehr stattfinden kann und jeder sonstige Verschluss überflüssig erscheint.
Die Färbungs-Methoden haben in der jüngsten Zeit durch die Einführung der Anilinfarben eine besondere Bedeutung selbst zu diagnostischen Zwecken erlangt. Gefärbt werden die Objecte aus dem Grande, weil sie sonst schwer oder gar nicht zur Ansicht zu bringen wären. Die in der mikroskopischen Technik zu verwendenden Farbstoffe sind: die Anilinfarben, die Carmine, einige Pflanzen- und Metall-Farbstoffe.
Die Anilinfarbstoffe zerfallen in wasserlösliche und in alkoholwässerige; zu den ersteren gehören: das Vesuvin, das Bismarckbraun und das Eosin; es genügt aber, das Vesuvin allein in wässeriger, nicht zu concentrirter Lösung zu verwenden. Dieser Farbstoff, vor jeder Anwendung filtrirt, hat die Eigenschaft, innerhalb
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einiger Secuuden das Object schön braunroth zu färben und überdies durch stärkere Färbung der Kerne eine besonders klare Differen-zirung der Gewebseiemeute zu erzeugen. Die gefärbten Objecte können hierauf der feuchten oder der trockenen Conservirung unterzogen werden. Auch als Doppelfärbung eignet sich die Anwendung des Farbstoifes besonders gut, wenn es sich um den Nachweis von Bacterien im Gewebe handelt, wobei die Bacterien blau oder violett und das Gewebe durch Vesuvin braunroth gefärbt werden.
Von den alkoholisch-wässerigen Anilinfarben wären als die bekanntesten zu erwähnen: das Gentianaviolett, das Methyl violett, das Methylenblau und das Fuchsin. Sämmtliche Farbstoffe kommen in getrocknetem Zustande im Handel vor. Man bereitet sich die Lösungen, indem zuerst concentrirte Auflösungen der einzelnen Farbstoffe in absolutem Alkohol hergestellt werden. Von den alkoholischen Mutterlaugen wird ein Fünftheil mit vier Fünftheilen destillirten Wassers gemengt und so die haltbare alkoholisch-wässrige Lösung hergestellt. Ihre Verwendung finden die Lösungen für die Bacterienfärbung fast ausschliesslich; zur Tinction der Gewebe eignen sie sich weniger gut als das wässrige Vesuvin.
Zu speciellen Zwecken werden noch die alkalischen und die sogenannten basischen Anilinfarben hergestellt, so für die Färbung der Kotz- und Tuberkelbacillen und zur Färbung nach der Gramm'schen Methode; die Darstellungsweise soll jedoch an der geeigneten Stelle erörtert werden.
Wegen der verschiedenen, differenzirenden Eigenschaften dienen zu mikroskopischen Zwecken auch mehrere Carminlösungen als Färbemittel der Gewebe. Erwähnenswerth erscheinen: das ammoniakalische Carmin, das Pikro-Carmin und die Cochenill-Alaunlösung (Csokor).
Das Ammoniak-Carmin wird aus dem kauf liehen Carmin dargestellt, indem 1 Gramm Carmin mit etwas Ammoniak verrieben in 100 Gramm destillirten Wassers gelöst und bei gelinder Wärme durch das Abdunsten von dem überflüssigen Ammoniak befreit wird. Ich pflege zur Hälfte destillirtes Wasser und zur Hälfte Harn dem Carmin zuzusetzen und erhalte auf diese Weise eine ausgezeichnete Farblösung. Das Ammoniak-Carmin eignet sich als vorzüglicher Farbstoff zur Färbung der thierischen Gewebe, es besitzt ein ausserordentliches Differenzirungs-Vermögen, indem es jedes Gewebselement in einem verschieden rothen Ton färbt.
Das Pikro-Carmin erzeuge ich aus dem Harn-Ammoniak-Cannin, indem ich einer grösseren Menge dieser Lösung so lange Pikrinsäure hinzusetze, bis eine Fällung des Carmins eintritt. Hierauf
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112nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die mikroskopische Untersuchung.
wird die ganze Flüssigkeitsmenge bis auf die Hälfte ihres Volumens eingedampft, dann filtrirt und nun abermals ganz eingedampft; es bleibt ein rothbraunes Pulver zurück und erst dieses ist als eine einpercentige Lösung in destillirtem Wasser als Färbemittel zu verwenden. Der Farbstoff liefert sehr gute Doppelfärbungen von gelb und roth, er eignet sich besonders gut für thierische Parasiten (Eingeweidewürmer) und wirkt ausserordentlich differenzirend. Bei feuchter (quot;onserviruug in Glycerin muss zuerst das gefärbte Object in eine fiinfpercentige Essigsäure gelegt werden, um den Farbstoff zu fixiren. Hei trockener Conservirung in Balsam wird das Carmin ohnedies durch den Alkohol gefällt.
Die Cochenille-Alaunlösung (Csokor) ist wegen ihrer vorzüglichen tinctorischen Eigenschaften für alle Gewebe geeignet, unberücksichtigt, ob dieselben in Alkohol oder in Chromsäure gehärtet waren. Die Darstellung ist folgende: 10 Gramm Cochenille sind mit 10 Gramm Ammoniakalaun zu einem feinen Pulver zu zerreiben und in einem Liter destillirten Wassers zu lösen. Die ganze Flüssigkeitsmenge wird sodann auf die Hälfte eingedampft, nach dem Erkalten mit einigen Tropfen Carbolsäure versehen und nun gut filtrirt. Es färbt diese Lösung alle Kerne violett, während das Zellenprotoplasma, die Intercellularsubstanz, die Muskeln und selbst die Nerven, in verschiedenen rothen Nuancen erscheinen. Bei dem kurzen Bestände hat sich der Farbstoff überall schon Bahn gebrochen, er eignet sich vorzüglich zur Untersuchung der Organe des Centralnervensystems. Alle hier genannten Carmine färben das eingelegte Gewebe innerhalb zehn Minuten und es eignen sich dieselben sowohl für die feuchte als auch für die trockene Conservirung.
Als pflanzliche Farbstoffe sind noch anzuführen: die Orseille-liösung und das Hämatoxylin. Die Orseille-Lösung wird dargestellt aus dem Orseille-Extract, welchem ein Gemenge von 20 Cc. Alkohol, .quot;gt; Cc. Essigsäure und 40 Cc. destillirtes Wasser je nach Belieben zugefügt werden kann. Der Farbstoff hat eine allen bisher genannten entgegengesetzte Eigenschaft, er färbt das Protoplasma und lässt den Kern ungefärbt.
Das Hämatoxylin, ein Extract aus dem Campecheholz, wird dargestellt, indem 2 Gramm Hämatoxylin mit ebensoviel Alaun in ein (Jemiscb von 100 Gramm destillirten Wassers, Alkohol und Glycerin gelöst werden. Der Farbstoff hat dieselben Eigenschaften wie die Cochenill-Alaunlösung, ist jedoch nicht so dauerhaft.
Zu speciellen Zwecken findet noch die Ueberosmiumsäurc und das Goldchlorid in der mikroskopischen Technik Anwendung. Die Ueber-
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Die mikroskopische Untersuchung.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 1]3
osmiumsäure in einer Verdünnung von 1 : 10.000 dient hauptsächlich als specifisches Reagens für das Fett; die kleinsten Fett-moleciile im Gewebe färben sich durch dieses Reagens schwarz, sobald dasselbe möglichst frisch in eine solche Lösung hineingelegt wird. Die Lösung härtet, macht durchsichtig und färbt die Gewebe zugleich in einem braunen bis schwarzen Tone, je nach dem Fettgehalte. Bei zarten Eingeweidewürmern und feineu Gewebselementen leistet sie vorzügliche Dienste, wenn nachträglich, um das Verdunkeln des Objectes zu vermeiden, die Pikro-Carminfärbung vorgenommen wird. Nachdem auch die markhältigen Nervenfasern von einer Fettschichte umgeben sind, so färben sich auch diese schwarz und man kann mit dem Reagens die Vertheilung der Nervenfasern im Gewebe studiren.
Das Goldchlorid in einer 0-5percentigen Lösung härtet und färbt zugleich die frischen Gewebe. Der Farbstoff besitzt eine besondere Affinität gegenüber der marklosen Nervenfaser, indem er dieselbe (lunkelviolett macht und sich deshalb vorzüglich zum Studium der Nervenendiguugen eignen wird. In allen metallischen Reagentien hat das Gewebe bis zu einer Stunde zu verweilen und es ist nur die feuchte Conservirung mit Glycerin anzuempfehlen.
Die speciellen Untersuchungen werden sich nach dem Gewebe und nach dem Zwecke, welcher verfolgt wird, verschieden gestalten. Von den Geweben sind flüssige, weiche und harte zu unterscheiden, sie lassen sich wieder in frischem oder in präparirtem Zustande untersuchen.
Die thierischen Flüssigkeiten sind entweder schon als solche von der Natur geboten, sodas Blut, die Lymphe, die Secretionen und der Harn; oder sie müssen aus dem Gewebe (Gewebsflüssigkeiten) durch das Abstreifen oder durch das Herauspressen gewonnen werden. Die Untersuchung dieser Flüssigkeiten in mikroskopischer Beziehung hat in allen Fällen zuerst in frischem Zustande zu geschehen. Zu dem Zwecke wird mittelst der Platinnadel, deren Ende zu einer kleinen Oese zu formiren ist, eine geringe Menge der zu untersuchenden Flüssigkeit auf das Deckgläschen gebracht; hierauf ist ein hohlgeschliffener Objectträger zu nehmen und der Rand um die Vertiefung desselben herum mit einem Fettkörper, am besten Vaseline, zu bestreichen; der so hergerichtete Objectträger wird mit seiner Vertiefung nach abwärts gerichtet auf das Deckgläschen gelegt. Die Fettmasse fixirt das Deckgläschen an den Objectträger und der kleine Tropfen befindet sich auf diese Weise in einem luftabgeschlossenen Räume, zwischen Deckglas und Objectträger in der sogenannten feuchten Kammer eingeschlossen. Tagelang kann so ein Object beobachtet werden.
Csokor. Gerichfl, Thieilieillnimli'.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 8
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Die mikroskopisclie üntersncbung.
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ohne dass es eintrocknet, da die Fettschichte zwischen Deckglas und Objectträger die Abdunstung verhindert. Auf diese Weise kann man sehr leicht die Naturgeschichte der Milzbrandstäbchen und ihre Ent-wickelung studiren, besonders wenn eine solche feuchte Kammer unter Biuttemperatur gesetzt wird. Sollten zellige Elemente in der zu untersuchenden Flüssigkeit in zu grosser Menge vorhanden seiu, so muss der Tropfen entweder durch destillirtes Wasser oder durch Hinzufügen von einer neutralen Flüssigkeit (Augenkammeiwassei) verdünnt werden. Enthält aber die Flüssigkeit etwas widerstandsfähigere, zellige Elemente, dann ist das Eosin-Glycerin zu verwenden und es kann gleichzeitig auf einem planen Objectträger der Einschluss in der Conservirungsflüssigkeit stattfinden (Krebssaft).
Specielle Zwecke bei der Untersuchung von Flüssigkeiten beziehen sich auf den Nachweis des Blutes, oder auf das Vorhandensein niedriger, pathogener Organismen in den Säften des Thier-körpers.
Der erste Fall kann sich zwar selten, aber doch ereignen, indem vom Gerichte gefordert wird, ob zurückgelassene farbige Flecke, an was immer für Gegenständen haftend, nicht etwa vom Blute herrühren. Zur Beantwortung dieser Frage ist eine mikroskopische Untersuchung dieser Spuren unerlässlich. Nur im Falle, dass die etwa vorhandenen Blutspuren noch feucht sind, können kleine Partikelehen in den neutralen Flüssigkeiten aufgelöst werden und das Vorhandensein der rothen Blutkörperchen wird den Befund sicherstellen. Auch wenn die betreffenden Blutflecke auf einer Glasplatte eingetrocknet waren, kann durch Zusatz der neutralen Flüssigkeit selbst nach jahrelangem Bestehen der Nachweis der rothen Blutkörperchen gelingen. Von welchem Thiere dagegen oder ob überhaupt das Blut von den Hausthieren herrührt, dies kann selbst durch Messungen der rothen Blutkörperchen nicht festgestellt werden. Von den Säugethierblutkörperchen sind die des Menschen am grössten (O0077 Mm.). Ihnen zunächst stehen die des Hundes mit 0-0070 Mm. im Durchmesser, dann folgen die des Schweines mit 0-0062 Mm., des Kindes mit 0-0058 Mm., des Pferdes mit 0-0057 Mm., der Katze mit 0-0056 Mm., schliesslich die Blutkörperchen der Schafe und Ziegen mit 0-0045 Mm. im Durchmesser. Das Vogelblut dagegen charakterisirt sich durch die sehr grossen, ovalen, rothen Blutkörperchen, welche überdies noch mit einem deutlichen, sehr widerstandsfähigen, ovalen Kerne versehen sind. Ist jedoch der Blutstropfen weder auf einer Glasplatte eingetrocknet, noch sonst im feuchten Zustande, sondern auf undurchsichtigen Gegenständen haftend schon vollkommen ausgedörrt, so kann entweder durch den Spectral-
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Die railcroskopische üntersachang.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;11quot;)
Apparat das Hämoglobin oder durch die mikroskopische Präparation des Hämin als Blutbestandtheil und hiermit auch das Blut nachgewiesen werden. Die im Wasser aufgelöste Blutflüssigkeit zeigt, sobald sie in den Spalt eines Spectralapparates eingefügt wird, das violette Ende des normalen Spectrams wie ausgelöscht und zwei dunkle Absorptionsbänder in Gelb und an der üebergangsstelle von Gelb in Grün.
Der mikroskopische Nachweis geschieht durch die Herstellung der Häminkrystalle, auch Teichmann'sche Blutkrystalle genannt. Dies wird erreicht, indem die in destillirtem Wasser aufgelöste Blutspur auf den Objectträger zu bringen ist, rechts und links davon sind zwei dickere Haare aufzulegen, so dass ein darübergelegtes Deckgläschen den Tropfen nicht berührt; hierauf wird eine Spur Eisessig und ein Körnchen Kochsalz dem Objecte zugefügt, das Ganze ist über einer Flamme zu erhitzen, bis Blasen aufsteigen und nun wird untersucht. Es finden sich im Präparate die Häminkrystalle in grosser Menge entweder vereinzelt oder zu mehreren verbunden vor, sie stellen rhombische Stäbchen von bouteillengniner Farbe dar oder wenn sie nicht ausgebildet sind, erscheinen sie als hanfsamenförmige Krystalle.
Der Nachweis pathogener, niedriger Organismen in den Säften des Thierkörpers ist in manchen Fällen (Milzbrand) schon bei der frischen Untersuchung möglich, besonders wenn dem Objecte etwas von einer fünfpercentigen Essigsäure hinzugefügt wird. Sonst aber muss eine künstliche Präparation des Objectes vorausgehen, welche in Folgendem besteht: Die auf pathogene Mikroorganismen zu untersuchende Flüssigkeit ist auf ein Deckgläschen in sehr dünner Schichte aufzutragen, man lässt das Ganze trocken werden und nachdem dies geschehen, muss das Deckgläschen mit der freien Seite dreimal über die Spitze einer Flamme gezogen werden; es erhitzt sich und die etwa nicht geronnenen Eiweisskörper in der Flüssigkeit kommen zur Gerinnung. Hat sich das Deckgläschen nach Verlauf einer halben Minute abgekühlt, so gibt man auf das eingetrocknete Object einen Tropfen eines wässerig-alkoholischen Anilinfarbstoffes und spült allsogleich den Farbtropfen mit einem Wasserstrahl weg. Nun bemerkt man am Deckgläschen einen gefärbten Fleck, derselbe kann entweder gleich mit Zusatz von destillirtem Wasser untersucht werden, oder aber man lässt das Wasser abdunsten, so dass der Fleck vollständig ausgetrocknet erscheint, was in einer halben Stunde geschehen ist. Nun gibt man auf den Objectträger einen Tropfen Canadabalsam und legt, den getrockneten Fleck gegen den Balsam gerichtet, das Deckgläschen darauf. Bei der mikroskopischen Untersuchung findet man die zelligen Elemente der Flüssigkeit sehr schwach gefärbt, dagegen treten die etwa
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Die mikroskopische UnterÄUchung.
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vorhaudenen Mikroorganismen sehr schall' gefärbt und ausgeprägt hervor. Die Methode reicht für alle Mikroorganismen aus, mit Ausnahme der Tuberkelbacillen und theilweise auch der Rotzbacillen, für welche eigene Verfahren im Sinne einer specifischen Reaction bestehen.
Zum Nachweise der Tuberkelbacillen bleibt die Vormanipulation dieselbe, nur der Farbstoff und die Färbemethode ist eine andere. Den Farbstoff hat man sich zu jedem Fall frisch zu bereiten, er ist ein sogenannter basischer Anilinfarbstoff und die Zubereitung ist folgende: In etwa 10 Cc. destillirtem Wasser, welches in eine Eprouvette gegossen wird, kommen circa 5 Tropfen Anilin öl hinein, durch 5 Minuten wird die Eprouvette heftig geschüttelt; es entsteht eine Emulsion durch die Mischung des Wassers mit dem Anilinöl. Nachdem die Mischung durch einige Minuten stehen gelassen wurde, ist dieselbe zu filtriren. Das Filtrat stellt eine klare Flüssigkeit dar, die einen Geruch nach Anilinöl verbreitet. Schon während des Filtrirens soll man die Tropfenanzahl des durchfiltrirenden sogenannten Anilinwassers sicherstellen. Zu dem Anilinwasser, der Base des Farbstoffes, wird nun eine rein alkoholische und zwar con-centrirte Fuchsin- oder Gentianaviolett-Lösung hinzugefügt, je nachdem man die Tuberkelbacillen roth oder violett gefärbt haben will. Man rechnet in der Regel auf je zehn Tropfen Anilinwasser einen Tropfen des alkoholischen Anilinfarbstoffes. Es ist rathsam, auch den Anilinfarbstoff vorher zu filtriren. Die Farbenlösung kommt in Verwendung in der Weise, dass die am Deckgläschen hergerichteteu Objecte entweder auf den Farbstoff gelegt werden, oder aber ein Tropfen des Farbstoffes auf das Object gebracht wird, er bleibt etwa zwanzig Minuten mit demselben in Berührung; durch ein gelindes Erwärmen kann die Zeit auf fünf Minuten abgekürzt werden. Während der Zeit bereitet man sich eine mit destillirtem Wasser verdünnte Salpetersäure im Verhältniss 1:35, welche in ein Uhrschälchen zu giessen ist; ilaneben stellt man ebenfalls in einem Schälchen enthalten, einen GOper-centigen Alkohol. Nun wird das gefärbte Object zuerst in die Salpetersäure hineingelegt, der Farbstoff verschwindet fast augenblicklich; nach zwei Secunden des Verweilens in der Säure wird das Object in den Alkohol gelegt und es erscheint alsogleich der frühere Farbenton wieder. Der Zweck dieser Manipulation beruht in der That-sache, dass die Tuberkelbacillen eine besondere Affinität gegenüber den basischen Anilinfarben besitzen, so zwar, dass selbst die entfärbende Säure nur das Gewebe, eventuell auch die beigemengten anderen Bacillen entfärbt, während an dem Tuberkelbacillus der Farbstoff verbleibt. Um jedoch die Tuberkelbacillen noch deutlicher zur
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Ansicht zu bringen, ist es nothwendig, den Gewebseleinenteu eine der Farbe des Tuberkelbacillus entgegengesetzte sogenannte compleiuen-täre Färbung zu geben. Hat man die Tuberkelbacillen etwa mit Fuchsin behandelt, so wird das schon in Alkohol ausgewaschene Object in eine verdünnte Lösung von wässrigem Methylenblau auf einige Minuten hineingelegt; waren Jedoch die Tuberkelbacillen mit Gentiana-violett gefärbt, so wird nach dem Entfärben das Object in einer wässrigen Vesuvinlösung durch einige Minuten belassen. Hierauf ist das Object herauszunehmen, abermals in dem GOpercentigen Alkohol auszuwaschen, trocknen zu lassen und dann in einem Tropfen Canadabalsam einzu-schliessen. Auf diese Weise erhält man ein doppeltgefärbtes Object, in welchem sich Alles, was Tuberkelbacillus ist, mit dem basischen Anilinfarbstoff färbt, während das Uebrige die Farbe des wässrigen Anilinfarbstoffes annimmt.
Zum Nachweise der Kotzbacillen können zwar alle wässrig-alkoholischen Anilinfarben verwendet werden, allein die Farbstoffe halten das nachträgliche Entfärben nicht aus und es ist besser, auch für die Kotzbacillen eine eigene, die sogenannte Löffler-Schiitz'sehe Färbemethode zu wählen. Die Vorarbeit ist dieselbe, wie bei allen früheren Methoden, die Flüssigkeit wird wieder in dünner Schichte auf das Deckglas aufgetragen und nachdem sie eingetrocknet ist, hat man das Deckglas über die Flammenspitze dreimal zu ziehen; nach dem Abkühlen wird folgender Farbstoff, die sogenannte Löffler'sche Lösung, genommen: 30 Cc. concentrirte Lösung von Methylenblau mit 100 Cc. Kalilauge im Verhältniss 1 :10.000. Nachdem das Präparat durch eine halbe Stunde bei gelinder Wärme mit dem Farbstoff in Berührung war, ist das Object in ein angesäuertes Wasser zu legen, es tritt hierauf die Entfärbung ein, nur die Kotzbacillen behalten den Farbstoff. Die weitere Manipulation besteht in dem Eintrocknen, dann in dem Einschliessen in einen Tropfen Canadabalsam.
Zum Nachweis grösserer Organismen (Actinomyces,Discomyces, Blutwürmer) sowie zum Nachweis bestimmter Zellenarten (Krebssaft) in der thierischen Flüssigkeit eignet sich die Untersuchung in einem Tropfen Eosin-Glycerin oder selbst in Glycerin vorgenommen als vorzüglich.
Die weichen Gewebe können ebenfalls frisch oder erst nach verschiedenen Vorpräparationen zur Untersuchung gelangen. Die einfachste Methode der frischen Untersuchung eines weichen Gewebes ist die sogenannte Quetschmethode; sie wird in der Weise ausgeführt, dass ein kleines Stückchen des zu untersuchenden Gewebes zwischen
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lgt;ic mikruskuiiiscliü L'utcrsucliuiiy.
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zwei Objeuttiägeru oline Hinzutugung irgend einer Flüssigkeit platt zu drücken ist, worauf es gleich der mikroskopischen Untersuchung unterzogen wird. Die Compressorien in ihren verschiedenen Formen eignen sich zu dieser Untersuchung, so z. B. der Trichinenquetscher, und es werden in der That in der Weise die Trichinenuntersuchungen ausgeführt. Reicht die Quetschmethode nicht aus, so empfehlen sich weitere zwei Untersuchungsmethoden: das Isoliren und die Anfertigung sehr feiner Schnitte aus dem betreifenden Gewebe.
Die Isolirmethode kann entweder mechanisch oder auf chemischem Wege erfolgen.
Die mechanische Verkleinerung eines Gewebes behufs mikroskopischer Untersuchung wird durch das Zerzupfen mittelst der Präparirnadeln erreicht. Es ist zu dem Zwecke das mit der Scheere losgetrennte, etwa hanfkorngrosse Gewebsstück auf den Objectträger in einen Tropfen einer Zusatzfltissigkeit zu bringen und hierauf mit den Nadeln in kleine Stückchen oder Fäserchen zu zerlegen. Als Eegel gilt es, die Verkleinerung immer in einer Flüssigkeit vorzunehmen, da sonst durch das Eindringen der Luftblasen in das Gewebe die Deutlichkeit der Untersuchung leidet. Das isolirte Gewebe kann dann der feuchten Gonservirung, am besten in Eosin-Glycerin, unterzogen werden.
Von den chemischen Isolirmethoden sind mehrere zu verzeichnen und es ist vortheilhaft, das Gewebsstückchen vorher im Ganzen zu färben und dann erst die Isolirung vorzunehmen. Als isolirende Flüssigkeiten, welche das Gewebe maceriren, sind zu nennen: Der Drittel-Alkohol, aus zwei Theilen Wasser und ein Theil Alkohol bestehend, zur Isolirung zelliger Elemente von Bindegewebe (Krebs), der Effect erfolgt schon nach zweitägiger Maceration; eine sehr verdünnte Chromsäure-Lösung, etwa einige Tropfen auf einen halben Liter Wasser, isolirt die Elemente des Nervensystems (Ganglien) vorzüglich; das Barytwasser isolirt schon nach sechs Stunden das Bindegewebe; Salpetersäure, 1:5 in Wasser, isolirt erst nach zehn Stunden (Muskelgewebe); die Kali- oder Natronlauge isolirt in concentrirtem Zustande selbst vertrocknete Theile. Letztere eignet sich vorzüglich zur Untersuchung der Horngewebe sowie bei vertrockneten Hautkrusten und kommt in Anwendung, wenn es sich um das Auffinden der Krätzmilben handelt. Auch der Nachweis mancher Pilze der höheren Ordnung (Soor, haarzerstöreuder Pilz) kann mittelst der concentrirten Kali- oder Natronlauge bewerkstelligt werden. Die macerirten Gewebe sind hierauf in eine Eprouvette mit destillirtem Wasser zu mengen, durch heftiges
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Die mikroskopische üntersüchtiijg.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 119
Schütteln werden die gelockerten Gewebselemente vollkommen isolirt, sie senken sich beim Stehenlassen der Eprouvette zu Boden des Ge-fässes und können nun mit einem Glasröhrchen in der Weise hervorgeholt werden, dass mit dem Zeigefinger das freie Ende des Eöhr-chens geschlossen wird, bis das eingeführte Ende den Grund der Eprouvette berührt. Sobald nun der Zeigefinger abgehoben wird, dringt in das untere Ende des Eöhrchens der Bodensatz hinein, hierauf schliesst man wieder das Ende des Röhrchens und hebt die Flüssigkeit heraus, worauf die Untersuchung stattfinden kann.
Sämmtliche isolirte Gewebe sind nach der feuchten Conservirung zu behandeln und im Falle sie nicht als ganzes Stück gefärbt waren, in Eosin-Glycerin aufzubewahren.
Die Schnittmethode bezweckt das Erlangen eines klaren Einblickes in die Structurverhältnisse eines Gewebes; sie ist den früher geschilderten Methoden vorzuziehen und für pathologische Processe (Neubildungen, Entzündungen) besonders zu empfehlen. Nachdem aber die weichen Gewebe in den seltensten Fällen eine derartige Consistenz besitzen, dass sie entweder mit einem Messer oder mit einem Mechanismus (Mikrotom) in sehr feine Schnitte zerlegt werden können, müssen sie durch Erhärten in einen schnittgerechten Zustand überführt werden. Die Vorbereitung zum Schneiden eines Gewebes besteht demnach in der Härtung desselben, was wieder durch verschiedene Methoden zu erzielen ist.
Als Erhärtungsflüssigkeit empfiehlt sich vor Allem der SOpercentige Alkohol; haselnussgrosse Gewebsstücke erhärten schon innerhalb 24 Stunden und werden schnittgerecht. In einer etwas längeren Frist wird dasselbe durch eine zweipercentige Chromsäure oder durch eine concentrirte Lösung von chromsaurem Kali erreicht; beide Flüssigkeiten eignen sich zum Härten von Theilen des Centralnervensystemes oder von Weichgebilden, in welchen zerstreute, harte Gewebselemente, Knochen- oder Kalksalze enthalten sind, da die Chromsäure die weichen Gewebe härtet und die harten entkalkt, also weich macht; dasselbe leistet auch die Müller'sche Flüssigkeit, ein Gemenge von zwei Theilen doppelchromsaurem Kali, zwei Theilen Natrium sulfuricum und 100 Theilen destillirtem Wasser. Nach vier bis sechs Wochen ist die Härtung in den zuletzt erwähnten Flüssigkeiten vollendet; die Gewebsstückchen sind nun herauszunehmen und durch 24 Stunden in reinem Wasser zu belassen, hierauf ist das Gewebsstückchen, nachdem die gelbe Färbung der Chromsäure dem Gewebe entzogen wurde, noch durch 24 Stunden in Alkohol zu belassen und nachzuhärten. Auch die Pikrinsäure und die sogenannte
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120nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Pie mikroskopische Untersiicluins.
Merkel'sche Flüssigkeit, sowie das Gefrierenlassen und das Uebergiessen des Gewebes mit kocbendem Wasser dienen als Här-tungsmittel. Allen diesen Methoden ist jedoch die Härtung in Alkohol vorzuziehen, einmal, weil sie schneller vollendet wird und dann weil sich die Gewebe besser färben lassen.
Hat das Gewebe den genügenden Härtegrad erreicht, so handelt es sich darum, dasselbe in geeigneter Weise zu fixiren, um es in feine Schnitte zu zerlegen. Ich fixire das an einer Stelle geebnete Gewebsstttckchen mittelst erwärmter Gelatine an einem Kork. Man kann aber auch zarte Gewebe in flüssig gemachte Fettmassen, Paraffin. Wachs, auch in der sogenannten Transparent seife einschliessen. Ist das Gewebe jedoch porös, so muss es in Celloidin eingeschlossen werden; dies geschieht, indem das käufliche Celloidin in gleichen Theilen absoluten Alkohols und Chloroform aufgelöst wird; in die Lösung ist das Gewebsstückchen vorerst hineinzulegen, so dass es sich vollsaugt; hierauf giesst man in eine aus Papier hergestellte Form eine etwas dickere Celloidinlösung und legt das angesaugte Gewebs-stück hinein. Nach einer halben Stunde erstarrt das Celloidin und wird nun sammt dem eingeschlossenen Gewebsstück in schwachen Alkohol gelegt, nach einer weiteren Stunde können schon Schnitte angefertigt werden.
Die fixirten Objecte werden entweder aus der Hand mit einem scharfen Messer, oder mit Hilfe des Mikrotomes (Hand- oder Schlittenmikrotom) in sehr feine Schnitte zerlegt. Beim Schneiden muss das Messer immer mit Alkohol angefeuchtet werden. Die Schnitte kommen zuerst in destillirtes Wasser und werden von hier aus in einen der genannten Farbstoffe hineingelegt, hierauf wieder in Wasser ausgewaschen und jetzt entweder der feuchten oder trockenen Conservirung unterzogen. Zur feuchten Conservirung genügt es, wenn der gefärbte Schnitt in einen Tropfen concentrirtes Glycerin gebracht, mit dem Deckgläschen verschlossen und mittelst der erwähnten Harzmasse eingerahmt wird.
Bei der trockenen Conservirung hat der gefärbte Schnitt zuerst in absolutem Alkohol behufs Wasserentziehung durch eine halbe Stunde zu verweilen, hierauf ist er in ein ätherisches Gel (Nelkenöl. Cedernöl oder verharztes Terpentin) zu legen und ist nun erst in Canadabalsam einzuschliessen. Kleine Organismen, z. B. kleine, thieri-sche Parasiten, müssen früher in schwachem Alkohol getödtet werden, hierauf sind sie der Färbung (Pikrocarmin) zu unterziehen und müssen, wenn sie keine Chitinstücke besitzen (Eingeweidewürmer), in Glycerin. sonst aber (Tnsectenmilben) bei gehöriger Vorpräparation in Canadabalsam conservirt werden.
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Die chemische Untersuchung.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;121
Harte Gewebe, wie Knochen, verkalkte Massen, Horugewebe und dergleichen, können nur in feine Schnitte zerlegt oder fein geschliffen der mikroskopischen Untersuchung unterzogen werden. Schnittgerecht zu machen ist das Knochen- und das verkalkte Gewebe durcb die Behandlung mit entkalkenden Substanzen, dazu gehören: Die Chromsäure in zweipercentiger Lösung mit einigen Tropfen Salzsäure versetzt, die Salzsäure bis zu zehn Percent in Wasser und die concentrirte Pikrinsäure. Innerhalb einiger Wochen wird durch die entkalkenden Flüssigkeiten im harten Gewebe das Kalksalz löslicli gemacht und entzogen, worauf sich so ein Gewebe schneiden lässt. Hornmassen werden in der Kegel schnittgerecht durch das Kochen in einer 25percentigen Kali- oder Natronlauge und hierauf zu erfolgendem Härten in Alkohol.
Schliff-Präparate werden aus Knochen, Zähnen und verkalkten Massen in der Weise angefertigt, dass mit einer Knochensäge sehr dünne Scheiben des betreffenden Gewebes abzutrennen sind. Die getrennten Scheiben werden nun auf einem guten Schleifsteine so lange mit Wasser geschliffen, bis sie durchsichtig erscheinen und sind hierauf entweder gleich in Glycerin oder nach vorherigem Färben auf trockenem Wege zu conserviren.
Schliesslich bleibt noch zu erwähnen, dass jede mikroskopische Untersuchung unter Berücksichtigung der grössten Reinlichkeit zu erfolgen hat, die Deckgläschen, die Systeme und das Ocular sind rein zu halten und vorsichtig zu gebrauchen. Als oberstes Princip gilt: Alles zuerst mit schwachen Vergrösserungen zu untersuchen und das so eingestellte Object erst dann mit den stärkeren Systemen genau zu durchforschen.
5. Die chemische Untersuchung.
Literatur: Otto, Anleitung zur Ausmittlung der Gifte, Braunschweig 1850. Hermann, Lehrhuch der experimentellen Toxikologie. Berlin 1874. Falk, Lehrhuch der praktischen Toxikologie, Stuttgart 1880. Liehermann, Anleitung zur chemischen Untersuchung, Stuttgart 1877.
In sehr vielen Fällen wird an den Gerichtsthierarzt die Noth-wendigkeit herantreten, seine erworbenen Kenntnisse in der Chemie praktisch ausnützen zu müssen. Abgesehen von den chemischen Untersuchungen der Producte des Stoffwechsels eines kranken Thieres zu klinisch-diagnostischen Zwecken, handelt es sich in gerichtlichen Fällen um die Constatirung einer Vergiftung, zumeist der kleineren Haus-thiere. Obwohl die Beschädigung durch Gifte bei unseren Haus-thieren viel häufiger vorkömmt, als man vermuthet, so werden doch
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#9632;
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122nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die chemische UnUrsuduiug.
auch Vergiftungen der Thiere von Seite der Eigeuthümer öfters angegeben, ohne dass sie in Wirklichkeit stattfinden. Viele der angeblich vergifteten Thiere, die alljährlich der Anstalt zur Section überbracht werden, erweisen sich nach der anatomischen Untersuchung als mit anderen Krankheiten behaftet. #9632; Die meisten Vergiftungen unserer Hausthiere entstehen durch Fahrlässigkeit, sie schliessen den bösen Vorsatz aus und erheben deshalb keinen Anspruch auf eine gerichtliche Verfolgung, sondern verlangen höchstens eine Ahndung auf Entschädigung. Bei diesem Umstände und nachdem es in manchen Fällen schwer hält, den objectiven Thatbestand festzustellen, ferner wegen des oft geringen Werthes (kleine Thiere) des Objectes erscheint es gerathen, auf gerichtliche Verfolgungen zu verzichten; wenigstens soll nicht von Seite des Thierarztes eine Aufmunterung an die Partei ergehen, die Klage bei Gericht anhängig zu machen. Der Sachverständige ist überdies noch zu warnen, durch den von Seite der Partei erhobenen Verdacht einer böswilligen Vergiftung des Thieres, was oft auf Unwahrheit beruht, sich irreführen zu lassen.
Der Ausdruck Giftquot; ist dem allgemeinen Sprachgebrauche entnommen und die Volksrede hat denselben geschaffen; weshalb eine allseitig zutreffende Definition dieses Wortes nicht erfolgen kann. Im Allgemeinen versteht man unter Gift jene Substanzen, welche, in verhältnissmässig kleinen Gaben dem Organismus einverleibt, die Gesundheit des Thieres entweder nur schädigen oder den Tod herbeiführen, dabei aber weder auf mechanischem noch auf thermischem Wege ihre Wirkung entfalten. Absolute Gifte, d. h. Substanzen, die, in den Organismus eingebracht, unter allen Umständen die Gesundheit schädigen oder den Tod herbeiführen, gibt es nicht, sondern es sind dazu bestimmte Bedingungen nöthig. Die Folgen eines Giftes können sich verschieden gestalten je nach der Art der Einwirkung und je nach der Thierart, welchem das Gift beigebracht wurde.
Im Falle, dass eine böswillige Schädigung des Eigenthumes durch Vergiftung vorliegt, demnach der böse Vorsatz vorhanden war und ausgeführt wurde, qualificirt sich diese Handlung zum Verbrechen und ist nach dem Strafgesetze zu ahnden. Die Strafprocessordnung verlangt zum Beweis die Erhebung des Thatbestandes durch den Chemiker. Der Thierarzt hat in solchen Fällen die Objecte zur Vornahme der chemischen Untersuchung nach der Section des Thieres dem Chemiker zu übergeben. Sind Objecte zur Vornahme einer chemischen Untersuchung an einen anderen Ort zu übersenden, so schreibt die Strafprocessordnung genau vor (Minist. Verord. 1856, Nr. 145), wie es mit der Versendung solcher Objecte zu halten sei. Die Organe, die Organtheile,
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Die clioinisclic Dutersuchaiig1.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 123
die Giftträger u. dgl. müssen jedes für sich und abgesondert in einem eigenen Gefässe verpackt werden. Dazu sind Glas- oder Porzellangefässe zu verwenden und durch zweckmässige äussere Verpackung vor Beschädigung zu bewahren. Die Gefässe sind mit einem geriehenen Glas- oder gereinigten Korkpfropfen zu verschliessen und die Propfen mit Siegellack luftdicht zu versichern, dass weder von dem Inhalte etwas nach aussen. noch von aussen etwas zu dem Inhalte gelangen kann. Das zur Verpackung zu verwendende Materiale muss vollkommen rein sein, damit der zu untersuchende Gegenstand dadurch nicht verunreinigt oder verändert werde. Die Verpackung hat durch einen Sachverständigen, womöglich durch einen erfahrenen Chemiker zu geschehen.
In allen anderen Fällen, in welchen es sich um kein Verbrechen handelt und wo es lediglich auf eine Entschädigung ankommt, wird der Gerichtsthierarzt gezwungen sein, da doch nicht überall ein Gerichtschemiker zur Verfügung steht, den chemischen Nachweis des Giftes selbst erbringen zu müssen und zwar dann, wenn weder klinische noch pathologisch-anatomische Anhaltspunkte zur Beurtheilung der stattgefundenen Vergiftung vorliegen.
Die chemische Untersuchung erstreckt sich in Vergiftungsfällen bei dem lebenden Thiere auf die erbrochene Masse und auf die zurückgebliebenen Futterstoffe, respective auf die Herkunft derselben (Weiden, Futtervorräthe), sowie auf die etwa gebrauchten Arzneistoffe; im Cadaver dagegen auf den Inhalt der ersten Wege (Ver-dauungscanal), auf die Secrete und Flüssigkeiten, auf das Blut und schliesslich auf die Weichgebilde (Organe). Der Vorgang des Giftnachweises kann in zwei Handlungen erledigt werden: durch die sogenannte Voruntersuchung und durch den eigentlichen chemischen Nachweis des Giftes.
Die Voruntersuchung besteht in der genauen Besichtigung und Durchmusterung des Untersuchungsobjectes mit den Sinnesorganen. durch das Gesicht und durch den Geruch, oder mit Hilfe geeigneter Instrumente (Loupe, Mikroskop). Schon die einfache Betrachtung der Objecte kann die Diagnose auf eine Vergiftung bestärken durch das Auffinden giftiger Pflanzentheile oder Thierstücke (Flügeldecken der Canthariden), noch mehr durch eine Inspection mit Hilfe der Loupe odor des Mikroskopes; da wird es oft möglich, aus dem zu untersuchenden Mageninhalte krystallinische Stoffe herauszufinden, welche uns sehr leicht die Gegenwart von Metallgiften (Arsen, Quecksilber) nachzuweisen gestatten. Auch Bruchstücke von Blättern, Blüthen, Samen und Früchte einer giftigen Pflanze lassen sich mit der Loupe oder mit dem Mikroskope erkennen und bestimmen.
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Zur besseren Trennung der einzelnen Bestandtheile eines Gemenges eignet sich auch die Verdünnung desselben mit destillirtem Wasser und die Untersuchung des Bodensatzes auf vegetabilische, auimaliscbe oder krystallinische Substanzen. Alle fremdartigen Substanzen müssen isolirt und hervorgehoben werden, worauf sie erst zur näheren Untersuchung in Verwendung zu bringen sind.
Mit dem Auge wahrnehmbar sind phosphorhaltige Massen, indem sie im Dunklen leuchtende Dünste entwickeln, insolange als der zu untersuchende Körper durch die Fäulniss nicht alkalisch gemacht wurde; das Anfeuchten mit Weinsäure kann den geschwundenen Effect wieder hervorrufen.
Die Vorprüfung kann auch in der Dialyse bestehen, zu welchem Zwecke ein Theil der zu untersuchenden Substanzen zerkleinert, mit destillirtem Wasser zu einem Brei angemacht und mit Salpetersäure stark sauer gemacht wird; dieses Gemenge ist bei der Körpertemperatur durch 12 Stunden zu digeriren und dann in einen Dialysator zu bringen, worauf die äussere Flüssigkeit nach etwa 24 Stunden auf das Vor-baudensein verschiedener Giftgruppen zu prüfen ist.
Durch das Geruchsorgan des Untersuchers sind alle leicht flüchtigen Gifte: Ammoniak und Amide, Chloroform, Alkohol, Aether, ätherische Oele, Mtrobenzin, flüchtige Säuren, Chlor, Brom, Jod und Phosphor schon während der Voruntersuchung annäherungsweise zu bestimmen. Der charakteristische Geruch nach bitteren Mandeln sichert die Diagnose auf Blausäure-Vergiftung, ebenso wie der Geruch nach Knoblauch der auf glühende Holzkohlen gestreuten Körnchen des Mageninhaltes die Anwesenheit von Arsen bestätigt.
Das Ergebniss der Voruntersuchung ist von grösster Wichtigkeit, weil durch dasselbe jene ßichtung angedeutet wird, in welcher der nähere chemische Nachweis zu erfolgen hat und geführt werden kann.
Der eigentliche chemische Nachweis der Gifte ist einzuleiten, sobald die Vorprüfung kein positives Kesultat ergeben hat. Ist bereits die Kichtung der Untersuchung durch die Vorprüfung angedeutet, das heisst, ist die Anwesenheit eines bestimmten Giftes schon wahischeinlich gemacht, so beschränkt sich der chemische Nachweis zuerst auf dieses eine Gift. Fehlen aber alle Angaben und hat selbst die Voruntersuchung nicht die geringsten Anhaltspunkte zu Tage gefördert, so muss sich die chemische Untersuchung auf alle Gifte erstrecken. Man wägt zu dem Zwecke die ganze zu untersuchende Masse ab und verwendet die Hälfte derselben zur chemischen Analyse, die andere Hälfte bleibt aufbewahrt zu Control versuchen oder zum experimentellen Nachweis.
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Die eigentliche chemische Untersuchung zerfällt je nach dem zu bestimmenden Giftkörper in vier verschiedene Methoden:
a) Die Destillation wird vorgenommen, wenn es sich um den Nachweis leicht flüchtiger Gifte handelt, wie bei Vergiftungen mit Phosphor,Blausäure, mit Ammoniak undAmiden, mit flüchtigen Pflanzenstoffen als: ätherischen Gelen, Vergiftungen mit Chloroform, Aether, Alkohol, Nitrobenzin, flüchtigen Säuren, Chlor, Brom, und Jod. Es werden zu dem Zwecke der Magen, der Mageninhalt, der Darm und der Darminhalt, einzelne Organstücke (Milz, Leber und Gehirn), dann auch das Blut und der Harn zur Untersuchung verwendet. Die gleich-massig zerkleinerte Masse wird zum sicheren Nachweise nach geringen: Zusatz von Wasser der Destillation unterzogen. Die Eeaction ist je nach dem abzuscheidenden Stoffe verschieden; alkalisch muss die Masse reagiren, sobald Ammoniak und amidartige Substanzen nachzuweisen sind, sauer zu reagiren haben jene Massen, in welchen die übrigen Giftkörper vermuthet werden. Das Destillat dient dann zur weiteren Untersuchung auf Gifte, und zwar findet man im alkalisch reagirenden Destillat den Ammoniak, respective die amidartigen Substanzen, im neutralen und farblosen Destillat dagegen finden sich die sehr flüchtigen Körper vor; es kann in demselben Chloroform, Alkohol, Aether, Schwefelkohlenstoff, Schwefelwasserstoff, ätherische Oele, Nitrobenzin, Alkoholhydrat enthalten sein. Eeagirt das farblose Destillat sauer, so soll auf Blausäure, Salzsäure etc. geprüft werden. Das Lackmuspapier wird entfärbt durch ein Destillat, welches Chlor odor unterchlorige Säure enthält. Sind die destillirten Dämpfe gefärbt, so machen sie die Gegenwart von Jod oder Brom wahrscheinlich. Leuchten die überdestillirten Dämpfe im Dunklen, so weist dies auf die Anwesenheit von Phosphor hin.
h) Die Methode von Stas-Otto dient zum Nachweis der giftigen Pflanzenstoffe (Alkaloide und Glucoside etc.). Sie besteht darin, dass man die zu untersuchende Masse mit dem doppelten Gewichte möglichst starken, fuselfreien Alkohols vermischt und bis zur deutlich saueren Reaction Weinsäure oder Oxalsäure hinzufügt. Das Ganze wird bei gelinder Wärme (70quot; C.) durch längere Zeit digerirt und nach dem Erkalten filtrirt. Der Bückstand ist überdies noch etliche Male mit starkem Alkohol auszuwaschen und dem früheren nach Filtration beizumengen. Das gesammte Filtrat ist in dem Wasserbade einzudampfen: durch häufiges Auflösen des Rückstandes in absolutem Weingeiste und durch Wiedereindampfen wird eine Reinigung dieses Auszuges bezweckt: er enthält die Alkaloide, falls solche vorhanden waren, als sauere Salze. Nach dem letzten Eindampfen des
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126nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;TMe chemische Dntersuchung.
Filtrates ist tier Rückstand mit etwas Wasser zu lösen und durch ein mit Wasser befeuchtetes Filter zu filtriren, man wäscht mit Wasser nach und verdampft das Filtrat im Wasserbade.
Der beim Verdampfen der wässrigen Flüssigkeit bleibende Rückstand wird nach und nach mit absolutem Alkohol verdünnt und dann noch so lange Alkohol zugegeben, so lange sich noch etwas abscheidet. Würde man gleich eine grosse Menge Alkohol zum Rückstande geben, so würde ein zäher Klumpen entstehen, bei dem kein vollständiges Ausziehen zu erreichen wäre.
Der Alkoholauszug wird durch ein mit Alkohol genetztes Filter durchfiltrirt, das Filtrat verdunstet, der Rückstand in wenig Wasser gelöst und die Lösung mit der vierfachen Menge Aether geschüttelt. Hat sich die Aetherlösung von der wässrigen Flüssigkeit getrennt, so wird sie mit der Pipette herausgehoben und neuerdings auf den Rückstand Aether gegossen, wieder geschüttelt, dann abgehoben, so lange als der Aether noch färbende Substanzen aufnimmt. Die gesammelten Aetherauszüge werden bei Seite gestellt und mit Ausschüttelung aus sauerer Lösungquot; signirt; aus der saueren wässrigen Lösung nimmt der Aether auf: Das Gift der Herbstzeitlose (Colchicin), das Gift des Kockelköruerstrauches (Pikrotoxin) und das Gift des Fingerhutkrautes (Digital in).
Die durch Behandlung mit Aether gereinigte und von den genannten drei Körpern befreite Alkaloidlösung ist im Wasserbade so lange zu erwärmen, bis der Aether vollständig verjagt wurde; hierauf wird der Rückstand mit Natronlauge stark alkalisch gemacht, eine Zeit lang stehen gelassen und dann wie früher mit neuen Portionen Aether geschüttelt. Die Aetherauszüge sind wieder zu sammeln und mit .,Ausschüttelung aus alkalischen Lösungenquot; zu bezeichnen. Diese alkalischen Lösungen enthalten alle Pflanzengifte (Alkaloide), ausgenommen des Morphins, Narceins und Curarins.
Der Rückstand, die vom Aether getrennte alkalische Flüssigkeit, enthält das Gift des Gartenmohnes (Morphin), ein Alkaloid des Opium, das Narcein und das indische Pfeilgift (Curarin).
Aus den hergestellten drei Flüssigkeiten und zwar: aus der Aether-ausschüttelung aus sauerer Lösung, aus der Aetherausschüttelung aus alkalischer Lösung und aus dem wässrigen Rückstande können die eventuell in der Lösung enthaltenen Pflanzengifte durch die Alkaloid-Keagentien nachgewiesen werden. Solche Keagentien, welche mit den enthaltenen Pflanzengiften charakteristische Niederschläge bilden, sind: Phosphormolybdänsäure, Phosphorwolframsäure, die Doppelsalze von
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Jodkalium mit Quecksilber-, Wismuth-, Kadmiuiajodid, Platin-, Gold-und Quecksilberchlorid, Tannin, Jod und Jodkalium.
c) Die Methode von Fresenius und Babo kommt in Anwendung, wenn es sich um den Nachweis eines Metallgiftes handelt. Sie beruht im wesentlichsten auf einer Zerstörung der organischen Substanz und wird sich für jene Metalle gut eignen, die mit der organischen Substanz innige Verbindungen eingehen. Als solche sind zu nennen: Arsen, Antimon, Kupfer, Quecksilber, Blei, Zinn und Zink. Um auf sämmtliche Metallgifte in organischen Gemengen reagiren zu können, eignet sich nachstehender Uutersuchungsgang:
Die zu prüfende Masse wird in einer Porzellauschale mit dem doppelten Gewichte reiner, massig starker Salzsäure unter Zugabe einer kleinen Menge von chlorsaurem Kali, im Wasserbade und bei gelinder Wärme, digerirt. üeberdies wird der Flüssigkeit noch so lange chlorsaures Kali hinzugefügt, bis dieselbe eine hellgelbe Farbe und einen deutlichen Geruch nach Chlor angenommen hat. Hierauf gibt man noch etwas chlorsaures Kali als Ueberschuss hinzu und erhitzt das Gemenge stärker, bis der Geruch nach Chlor verschwindet, lässt dann erkalten und die gebildete schmierige Masse absetzen, verdünnt mit destillirtem Wasser und filtrirt hierauf durch schwedisches (arsenfreies) Filtrirpapier. Der Rückstand, wir wollen ihn mit A bezeichnen, ist einige Male auszuwaschen und aufzubewahren zu etwaigen Prüfungen auf Blei, Silber oder Barium. In das vereinigte Waschwasser und Filtrat wird bei gelinder Erwärmung Schwefelwasserstoff eingeleitet durch etwa 1224 Stunden; es entsteht dann ein Niederschlag, die Flüssigkeit ist vom Niederschlag wieder durch ein schwedisches Filter zu trennen, der Niederschlag wird gewaschen, das Filtrat und das Waschwasser durch Eindampfen im Wasserbad conceutrirt und in die con-centrirte Masse abermals durch längere Zeit Schwefelwasserstoff eingeleitet. Entsteht wieder ein Niederschlag, so wird durch das nämliche Filter filtrirt und der Rückstand öfters ausgewaschen. Der Rückstand enthält die Metalle der Kupfer- und Arsengruppe, das Filtrat dagegen, wir wollen es mit B bezeichnen, enthält die Metalle der Eisengruppe, eventuell das Baryum und wird zur speciellen Untersuchung aufbewahrt. Der Arsen- und kupferhältige Rückstand wird am Filter mehrere Male mit Schwefelammonium übergössen, worauf die zwei Körper so getrennt werden, dass in der Schwefelammoniumlösung, wir wollen sie mit C bezeichnen, die Gifte der Arsengruppe, und im Rückstande, welchen wir mit D bezeichnen, die Körper der Kupfergruppe enthalten sind. Das Blei und das Baryum kommen
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in zwei Gruppen vor und zwar ersteres im Kiickstande A und im Rückstande D; letzteres im Rückstande A und B.
d) Die Methode der Extraction eignet sich zum Nachweis der Vergiftungen durch Alkalien, Erden und deren Salze, sowie durch Mineralsäiiren. Die Cadavertheile oder Contenta sind mit destil-lirtem Wasser zu übergiessen, so dass sie 2 Ctm. unter dem Wasser stehen, worauf durch längere Zeit unter zeitweiligem Umrühren die Auswässerung stattzufinden hat. Die gewonnene Flüssigkeit kann dann frisch untersucht werden, oder man lässt sie eindampfen und nimmt die speci eilen Reactionen mit dem Rückstande vor.
Durch die oben besprochenen Methoden wird es mitunter gelingen, aus dem Untersuchurigs-Materiale auf chemischem Wege Substanzen zu isoliren, die sich dann durch bekannte chemische Reactionen als bestimmte Gifte charakterisiren lassen. Um aber den Beweis vollkräftig zu machen, sind noch zwei Behelfe, die mikroskopische Untersuchung und das physiologische Experiment heranzuziehen.
Die mikroskopische Untersuchung kommt nur bei Metall-und bei Pflanzengiften in Betracht. Man benutzt zu diesem Zwecke die Methode des Vergleichens insoferne, als aus den chemisch reinen Giften dieser Gruppe mikroskopische Präparate hergestellt werden, um sie dann im gegebenen Falle mit der aus dem Thierkörper isolirten chemischen Substanz zu vergleichen. Auch die Sublimationsfähigkeit einzelner Gifte wird benützt, um sich auf diesem Wege mikroskopisch-chemische Präparate zu verschaffen und um vielleicht selbst unter dem Mikroskope chemische Reactionen vornehmen zu können.
Das physiologische Experiment wird nur dann von Werth sein, wenn ein Gift auf chemischem Wege isolirt wurde, welches sich durch ganz besondere pharmakologische Wirkungen auszeichnet, wie etwa Strychnin, Atropin, Curare, Digitalin und andere. Mit dieser isolirten Substanz sind durch Verfütteruug, durch Einimpfen, durch Inhalation oder durch Einbringen in das Venenblut der Versuchungsthiere die betreffenden Experimeute auszufahren.
Entsprechend den angefahrten Untersuchungs-Methoden soll hier von dem speciellen chemischen Nachweise jener Gifte die Rede sein, welche am häufigsten den Gegenstand gerichtsthierärztlicher Unter-ouchungen bilden und vom Gerichtsthierarzt nachgewiesen werden können.
Auf dem Wege der Destillation nachzuweisen sind die leicht-Hüchtigen Stoffe, vor Allem: der Phosphor, die Blausäure, der Aether, das Chloroform, der Salmiakgeist und der Spiritus.
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Die Pbosphorvergiftung ist in den meisten Fällen, so lange noch die sauere Reaction besteht, schon durch die Voruntersuchung zu ermitteln. Der Phosphorgeruch, das Aufsteigen der Dämpfe und das Leuchten derselben im dunklen Räume geniigen in vielen Fällen, den Nachweis zu sichern. Auch die Reaction eines mit Silberlösung getränkten Papierstreifens, welcher in Phosphordämpfen durch die Reduction geschwärzt wird, kann oft geniigen. Der eigentliche gerichtliche Nachweis hat nach der Mitscherlich'schen Methode zu geschehen. Man benützt dazu einen Glaskolben, der mit einem Destillations- oder Kühlrohr verbunden ist; in den Kolben werden die zu untersuchenden Massen (Mageninhalt, Organstticke) in zeikleineitem Zustande hineingegeben und hierauf mit Schwefelsäure angesäuert. Erhitzt man den Kolben in einem dunklen Räume, so leuchten die im Kühlrohr aufsteigenden Dämpfe selbst bei der minimalsten Gegenwart von Phosphor.
Das Destillat enthält mitunter kleine Kügelchen (Phosphor), welche nachdem sie mit Alkohol gereinigt wurden, an einen warmen Ort gebracht zuerst schmelzen und sich darauf entzünden. Enthält das Destillat keine Kügelchen, so ist doch phosphorige Säure oder Phosphorsäure enthalten. Man überführt die etwa vorhandene phosphorige Säure durch Zusatz von starkem Chlorwasser und bei Erhitzung im Wasserbade in Phosphorsäure und prüft nun auf dieselbe entweder mit Molybdänflüssigkeit oder mit schwefelsaurer Magnesia, Salmiak und Ammoniak. Im ersteren Falle entsteht in dem Destillat, sobald es auf 40quot; C. erhitzt wird, ein citronengelber, pulvriger Niederschlag. Durch ein Gemenge von schwefelsaurer Magnesia, Salmiak und Ammoniak wird im Destillat bei Gegenwart von Phosphorsäure ein weisser krystallinischer Niederschlag von phosphorsaurem Ammoniakmagnesia gebildet.
Der Nachweis der Blausäure gelingt oft schon bei der Voruntersuchung, indem sich die Anwesenheit dieses Giftes durch einen intensiven Geruch nach bitteren Mandeln kundgibt. Sonst ist so zu verfahren, wie es zum Phosphornachweis geschieht, nämlich es ist die Destillation vorzunehmen und hierauf hat man das Destillat in zwei Portionen zu theilen. Zur ersten Portion gibt man einige Tropfen Kalioder Natronlauge, setzt dann einige Tropfen Eisenvitriollösung hinzu und rührt tüchtig um, so dass sich der entstandene grünliche Niederschlag braun färbt; nun fügt man Salzsäure bis zur saueren Reaction hinzu, worauf sich Eisenchlorid bildet. Wenn Blausäure in Spuren vorhanden ist, so entsteht eine grünblaue Flüssigkeit, ist dagegen Blausäure in grosser Menge zugegen, dann bildet sich unlösliches Berlinerblau.
Die zweite Probe vermischt man mit einigen Tropfen Schwefel-
Csokor. GericMl. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;9
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ammonium und verdampft sie in einem Porzellanschalchen im quot;Wasserbad. Der Rückstand, in Wasser gelöst und mit einigen Tropfen Salzsäure schwach angesäuert, gibt bei Gegenwart von Blausäure mit Eisenchlorid eine blutrothe Farbe (Ehodanammonium).
Der Nachweis von Chloroform und Alkohol geschieht auf dieselbe Weise wie jener auf Blausäure; das Destillat, welches schon den charakteristischen Geruch der Substanz erkennen lässt, wird über wasserentziehende Körper rectificirt. Enthält dasselbe Alkohol, so entzündet es sich nach Erhitzung in einem Platinlöffcl; mit Schwefelsäure und chromsaurem Kali in einer Retorte erhitzt, destillirt die alkoholhaltige Substanz eine Flüssigkeit ab, welche wieder mit Natronlauge erhitzt, sich gelb oder bläulich färbt und einen eigenen Zimmt-geruch verbreitet. Mit concentrirter Schwefelsäure und etwas essigsaurem Natron erhitzt, entwickelt das alkoholhaltige Destillat einen intensiven Geruch nach Essigsäure.
Auf Chloroform wird das Destillat der zu untersuchenden Substanz geprüft, indem man die Flüssigkeit in einem Glaskölbchen erhitzt, in dessen Kork eine zweimal rechtwinkelig gebogene Glasröhre eingebracht ist. Der horizontale Schenkel der Röhre wird mit einer Lampe an einer Stelle zum Glühen erhitzt, das entweichende Chloroform zerlegt sich an der Stelle in Kohle, Salzsäure und Chlor. Hält man nun an die Mündung des absteigenden Schenkels der Röhre einen mit Jodkaliumstärkekleister bestrichenen Papierstreifen, so färbt er sich blau.
Ammoniak und seine Präparate (Salmiakgeist) sind nachzuweisen, indem die zu untersuchenden Massen nach Zusatz von Natronhydrat und Alkohol destillirt werden und das Destillat, welches ohnehin den Geruch des Ammoniakgases verbreitet, ein frisehbereitetes Hämato-xylinpapier verfärbt; feiner durch die Bildung der Salmiaknebel bei Gegenwart von Salzsäure.
Aetherische Gele sind ebenfalls durch die Destillationsmethode schon nach dem charakteristischen Gerüche sicherzustellen, welchen das Destillat entwickelt.
Flüchtige Säuren, wie auch Vergiftungen mit Carbolsäure, phenilsaurer Kalk u. s. w. sind durch Destillation der betreffenden Massen nach Zusatz von Schwefelsäure, respective Pbosphorsäure auf die Gegenwart von Phenol im Destillat zu prüfen. Phenol liefert mit Eisenchlorid eine schön violette Färbung. Phenollösungen, mit Millon'-schem Reagens gekocht, geben einen Niederschlag, welcher durch Zusatz einer geringen Menge Salpetersäure gelöst wird, worauf die Flüssigkeit eine intensiv rothe Färbung annimmt.
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Chlor, Brom und Jod sind ebenfalls durch die Destillations-Methode sicherzustellen. Der Geruch und die gefärbten Dämpfe während der Destillation bestätigen die Gegenwart dieser Substanzen. Bei Vermuthung auf Brom wird das Destillat durch Kali neutralisirt, eingedampft und geglüht. Ein Theil des Bückstandes mit Schwefel-kohlcnstotf geschüttelt färbt letzteres tief orange. Als wichtige Ke-actionen für Jod sind anzugeben: die violette Farbe der Dämpfe während des Destillirens, die Blaufärbung der Stärke und die rosa-rothe Farbe der Chloroform- und Schwefelkohlenstolflüsungen.
Zum Nachweis der Pflanzengifte (Alkaloide) ist die Methode von Stas-Otto (siehe diese) in Verwendung zu bringen. Die drei dort genannten Flüssigkeiten, die Ausschütteluugen aus der sauren Lösung, sowie die von Aether getrennte alkalische Flüssigkeit sind derKeihe nach zu prüfen.
Das Gift der Herbstzeitlose (Colchicin), das Gift des Kockel-körnerstrauches (Pikrotoxin) sowie das Gift des Fingerhutkrautes (Digitalin) befinden sich in der Ausschütteluug der sauren Lösung. Der ätherische Auszug wird bei gelinder Wärme im Wasserbade verdunstet, indem man in dem Masse frische Aetherlösung zugiesst. Nachdem die drei genannten Pflauzenalkaloide in warmem Wasser löslich sind, so erwärmt man den Kückstand mit Wasser und trennt das etwa vorhandene Ungelöste ab. Die vorzunehmenden Eeactionen sind dann Folgende:
Auf Colchicin (Herbstzeitlose). Die wässrige Lösung ist gelb, gibt mit Tannin, Jod und Goldchloridlösung deutliche Fällungen. Colchicinproben in je 0-5 Ccm. Schwefelsäurehydrat gelöst und nach längerem Stehen unter einer Glasglocke mit einem Tropfen Salpetersäure versetzt werden sogleich grün, dann blau, violett und endlich blassgelb gefärbt.
Auf Digitalin (Fingerhutkraut). Beim Kochen der wässrigen Lösung mit verdünnter Schwefelsäure entwickelt es einen eigenthüm-lichen süssen Geruch. Benzin- und Chloroformextracte, durch Schütteln gewonnen, sind mit Schwefelsäure anzufeuchten, dazu fügt man einen Tropfen einer schwachgelblicbeu Mischung von einem Theile Kalihydrat, drei Theilen Wasser und etwas Brom: es entstehen schön violettrothe Streifen, welche lange Zeit sichtbar bleiben, bei Zusatz von Wasser geht die Farbe in Schmutziggrün über.
In dem ätherischen Auszug der nach der neuen Methode von Stas-Otto bereiteten Extracte aus alkalischer Lösung sind aussei-Morphin, Narcein und Curarin alle anderen Pflanzengifte enthalten. Die ätherische Alkaloidlösung wird ebenfalls langsam verdunstet und
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kann nun auf einzelne Alkaloide geprüft oder zum physiologischen Versuch verwendet werden.
Der Nachweis von Tabak (Nicotin). Ein kleiner Theil des Eückstandes wird mit Wasser und einer Spur verdünnter Salzsäure versetzt, um eine Salzlösung zu erzeugen, diese ist zuerst auf Alkaloide zu prüfen. Die weingeistige Lösung färbt gelbes Curcumapapier braun, mit Aether gelöst und mit dem gleichen Volumen ätherischer Jodlösung versetzt entsteht ein brauner amorpher Niederschlag, welcher sich nach einigen Stunden in lange Krystallnadeln umwandelt. Beweisend ist der pkysiologische Versuch mit dem Extract an Fröschen; die Thiere werden durch die herzschwächende Wirkung dieses Giftes selbst in kleinsten Mengen getödtet.
Der Nachweis von Schierling (Coniin). Kaliumwismuthjodid, gibt noch deutliche Trübung; der Auszug liefert mit Salzsäure nadel-oder säulenförmige Krystalle, welche das Licht doppelt brechen. Der physiologische Versuch an Fröschen erzielt tetanische Zuckungen und convulsivisches Zittern nach Injectionen kleiner Mengen, es erfolgt dann schnell Lähmung der motorischen Nerven, hierauf der Tod.
Der Nachweis von Nieswurz (Veratrin). Aus einem kleinen Theil des Eückstandes des ätherisch-alkalischen Extractes bereitet man eine neutrale Salzlösung, den Kückstand löst man in einigen Tropfen Wasser und prüft zuerst auf Alkaloide.
Das Veratrin tritt als weisses Pulver auf, etwas davon in con-centrirte Schwefelsäure eingetragen, färbt die Säure gelb, nach dem Erwärmen kirschroth. Der physiologische Versuch an Fröschen zeigt eine eigeuthümliche Lähmung der quergestreiften Muskeln, die Thiere sind nur im Stande kriechende Bewegungen auszuführen. Auf die Schleimhäute grösserer Thiere gebracht erzeugt es Jucken und Prickeln, in Folge dessen häufiges Niesen und Husten.
Die Brechnuss (Strychnin). Um die Gegenwart des Strychnin in organischen Massen (Magen-, Darminhalt, Leber, Blut, Harn) nachzuweisen, benützt man wieder das ätherisch-alkalische Extract. Von den chemischen Keactionen ist als wichtigste die von Marchand-Otto zu bezeichnen. Man nimmt die Strychiiinprobe und löst sie in concentrirter Schwefelsäure auf, fügt zu dieser Lösung ein Körnchen chromsaures Kali. Bewegt man das Gefäss etwas, so entstehen vom Körnchen ausgehend blaue und violette Streifen. Nach und nach wird die ganze Lösung violett oder blau, doch geht die Färbung bald in Roth über. Auch der physiologische Versuch kann besonders gut an Fröschen vorgenommen werden; es treten namentlich die Erscheinungen des Starrkrampfes hervor.
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Der Sturmhut (AGonitin). Der Nachweis erfolgt, wenu das Alkaloid in einem Schalchen mit 2 Cc. officineller Phosphorsäure übergössen und über eine kleine Flamme gehalten wird. Die Substanz wird allmälig röthlich und schliesslich violett. Der physiologische Versuch ist unzuverlässlich.
Die Tollkirsche (Atropin). Das ätherisch-alkalische Extract liefert uns keine genaue chemische Keaction. Hier entscheidet der physiologische Versuch, nämlich die Erweiterung der Pupille bei kleineren Säugethieren (Katzen), sobald nur geringe Mengen des Giftes in die Bindehaut des Auges eingebracht werden. Dasselbe gilt von den Vergiftungen mit dem gemeinen Stechapfel (Daturin) imd Bilsenkraut (Hyoscyamin).
In den alkalischen wässrigen Lösungen der Extracte, welche nach der Methode Stas-Otto aus dem zu untersuchenden Materiale bereitet wurden (siehe diese), sind auf chemischem Wege nachzuweisen das Gift des Gartenmohnes (Morphin, Narcein) und eventuell das indische Pfeilgift (Curarin). Die durch das Erwärmen vom Aether befreite alkalische Lösung wird mit Salmiak versetzt und hierauf längere Zeit stehen gelassen, es scheidet sich nach dem Verdunsten das Morphin krystallinisch ab. Das Morphin tritt in kleinen farblosen Prismen auf oder erscheint als krystallinisches Pulver; wird dasselbe in concentrirte Salpetersäure eingetragen, so färbt sich diese blutroth; die Farbe geht später in Gelb über.
Das Gift des Eibenbaumes (Taxin) kann aus den Untersu-chungsobjecten durch Ausschütteln der ammoniakalisch gemachten Auszüge mit Hülfe von Benzin oder Chloroform isolirt werden; mit concentrirter Schwefelsäure übergössen färbt sich das Taxin roth.
Das Gift des Nachtschattens (Solanin) wird aus der ammoniakalisch wässrigen Lösung durch Ausschütteln mit Amylalkohol erhalten. Mit Schwefelsäure auf einen Objectträger gelöst, bleibt nach dem Verdunsten ein aus vier Säuleu bestehender Kückstand, welcher feucht erwärmt sich leicht roth färbt; die Farbe geht dann in Purpurroth und Braunroth über. Nach dem Erkalten wird sie violett, schwarzblau und grün.
Die übrigen Pflanzengifte lassen sich nur durch einen physiologischen Versuch oder durch die mikroskopische Untersuchung von Pflanzenstücken, Körnern und Früchten aus dem Mageninhalt sicherstellen.
Die metallischen Gifte sind nach der Methode von Fresenius und Babo (siehe diese) nach Zerstörung der organischen Substanz aus dem Bückstande durch specifische Beactionen nachzuweiseu. Die
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Methode kommt in Anwendung bei Vergiftungen von Arsen, Antimon, Kupfer, Quecksilber, Blei, Zinn und Zink.
Nachweis des Arsens. War das Gift in fester Form verabreicht, so wird man gar nicht selten Theile desselben mit dem blossen Auge sehen und mechanisch aus dem Mageninhalt isoliren können. Die Körnchen sind von weisser Farbe und sitzen in der Schleimhaut des Magens und des Zwölffingerdarmes wie eingekeilt. Ein solches Körnchen auf eine glühende Holzkohle gebracht, verbreitet einen intensiven Geruch nach Knoblauch. Denselben Versuch kann man in einem, an einem Ende abgeschmolzenen Glasröhrchen anstellen, indem zuerst das zu untersuchende Körnchen hineiugefügt wird, worauf man einen kleinen Holzkohlensplitter dariiberlegt. Man erhitzt zuerst den Holzkohlen-splitter zum Glühen und nähert sich mit der Flamme dann auch dem weissen Kömchen. Der Arsenik verflüchtigt sich, passirt die glühende Kohle, wird dort reducirt und lagert sich im kälteren Theil der Bohre als metallisch glänzender Arseuspiegel ab. Zur Ueberzeugung, dass der Körper wirklich Arsen war, theilt mau die Bohre durch eine feine Feile in der Mitte des Arsenspiegels in zwei Hälften. Den einen Theil des Arsenspiegels bringt man in eine Lösung von unterchlorigsaurem Natron, in welchem sich der Arsenspiegel allsogleich lösen muss. Den anderen Theil erhitzt man an einer Flamme; bei Gegenwart von Arsen färbt sich die Flamme bläulich weiss und man verspürt den charakteristischen Knoblauchgeruch.
Zur Bestimmung des Arsen in Flüssigkeiten bedient man sich des Marsh'schen Apparates. Er besteht aus einem Glaskolben, aus einem Gasrohr und aus einem Zuleitungsrohr, welche beide vermittelst eines Korkes in das Kölbchen fixirt sind. Das Zuleitungsrohr stellt einen Trichter dar, der mit seinem Ende bis auf den Grund des Kölbchens reicht. Das Gasrohr beginnt am Halse des Kölbchens, reicht durch den Kork hindurch und ist ausserhalb des Kölbchens unter einem rechten Winkel abgebogen. Man entwickelt zuerst in dem Kölbchen Wasserstoifgas, indem arsenfreies Zink mit verdünnter, reiner Schwefelsäure 1:8 hineingegeben wird; der sich bildende Wasserstoff ist auf seine Reinheit zu prüfen, er darf, durch eine glühende Röhre geleitet, keinen Spiegel bilden. Hierauf verbindet man das Gasrohr des Apparates mit einem Chlorcalciumrohr, welches zum Trocknen der Gase bestimmt ist und setzt an dasselbe eine lange, an einzelnen Stellen ausgezogene Glasröhre an, deren Ende unter rechtem Winkel gebogen und deren Spitze noch überdies ausgezogen ist. Sobald die Wasser-stoffgasentwickelung im Kolben lebhaft vor sich geht, hat man die arsenhaltige Masse durch den Trichter in den Kolben zu giessen, die
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etwa vorhandenen Oxyde des Arsens werden durcli Wasserstoff (in statu nascente) zu Arsen reducirt, welches sich mit Wasserstoff zu Arsenwasserstoff verbindet, von dem wieder ein Theil gasförmig entweicht. Wird das angesetzte lange Gasrohr an einer Stelle bis zum Glühen erhitzt, so strömt der Arsenwasserstoff über diese Stelle und schlägt sich jenseits als Arsenspiegel nieder. An dem Köhrenende kann überdies das ausströmende Gas entzündet werden, es verbrennt mit blau-weisser Farbe und erzeugt auf einer in die Flamme gehaltenen Porzellanschale den charakteristischen Arsenspiegel; hierauf wäre, wie schon angegeben, der Arsenspiegel zu prüfen. Dunkle Körnchen (Fliegenstein) geben schon für sich erhitzt, den Arsenspiegel und verbreiten Knoblauchgeruch.
Das Antimon (Brechweinstein). Das Antimon wird aus den Organen gewonnen durch eine Zerstörung derselben mit chlorsaurem Kali. Die erhaltene Lösung wird bei Gegenwart von freier Säure durch Schwefelwasserstoff gefällt, es bildet sich ein orangerother Niederschlag von Schwefelantimon; derselbe ist unlöslich in Ammoniak, saurem und schwefelsaurem Natron, löslich in Salzsäure, Schwefelkalium und Schwefelammonium. Im Marsh'schen Apparat verhält sich das Antimon ähnlich wie Arsen, es bildet jedoch einen ringförmigen Spiegel und das Antimonwasserstoffgas brennt mit grünlich weisser Flamme.
Kupfer ist nachweisbar, sobald die zur Untersuchung gelangten Organe mit chlorsaurem Kali und Salzsäure zerstört wurden. Ammoniak, zu einer Kupferlösung hinzugefügt, erzeugt zuerst Fällung, dann im Ueberschuss eine Auflösung von lasurblauer Farbe. Ferrocyankalium der Kupferlösung hinzugefügt, erzeugt einen braunrothen Niederschlag. Metallisches Eisen überzieht sich bei Gegenwart von Kupfer in einer Lösung mit einer rothen Kupferschicht.
Das Qu eck silb er. Soll Quecksilber in organischen Theilen chemisch nachgewiesen werden, so ist die organische Substanz (Methode Fre-senius und Babo) durch Behandlung mit chlorsaurem Kali und Salzsäure zu zerstören. Die erhaltene Lösung wird mit Schwefelwasserstoff behandelt, der aus schwarzem Schwefelquecksilber bestehende Niederschlag wird gut ausgewaschen, in Königswasser gelöst, zur Trockene verdampft und der Rückstand mit verdünnter Salzsäure aufgenommen. Die erhaltene Lösung gibt mit Zinnchlorürlösung versetzt einen grauen Niederschlag von metallischem Quecksilber.
Das Blei. Zum chemischen Nachweis des Bleis in Organen ist die organische Masse, wie bei allen Metallen geschildert wurde, zu zerstören. Das Metall wird als Chlorblei erhalten, welches, gelöst und
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mit Schwefelwasserstoff versehen, in das schwarze Schwefelblei überführt wird. Die Lösungen eines Bleisalzes geben mit Schwefelsäure weisse Niederschläge von schwefelsaurem Blei; mit Salzsäure weisse Niederschläge von Chlorhlei.
Das Zink erfordert zum chemischen Nachweis die bisher übliche Zerstörung der organischen Substanz mit chlorsaurem Kali und Salzsäure; mit Ammoniak ist die Lösung schwach alkalisch zu machen und mit Schwefelammonium zu fällen, man erhält nun das weisse Schwefelzink. Von den chemischen Reactionen sind wichtig: Kali und Natronlauge fällen weisses Zinkoxydhydrat, kohlensaure Alkalien fällen weisses basisch kohlensaures Zink.
Die Gifte aus der Gruppe der Erd- und Alkalimetalle, sowie die stärkeren Säuren sind durch die Methode der Extraction (siehe diese) nur theilweise chemisch nachweisbar. Die meisten dieser Gifte erzeugen jedoch so intensive und charakteristische, pathologischanatomische Veränderungen jener Gewebe, mit welchen sie in Berührung kommen, dass von einem chemischen Nachweis abgesehen werden kann; die ausführlichere Behandlung des Gegenstandes wird in dem entsprechenden speciellen Capitel folgen.
6. Das Experiment.
Literatur: Hueppe Dr. Die Methoden der Baeterienforpchung. 3. Auflage. Wiesbaden i886. Koch Dr. Mittheilungen des kaiserl. Gesundheitsamtes. Berlin 1881 bis 1885. Pasteur. Compt. rend, aus den Jahren 1882, T. 92, 1883, T. 98 und 1885.
Wenn alle bisher besprochenen Untersuchungsmittel zur Klärung des Gegenstandes nicht führen sollten und wenn selbst der Gerichtschemiker keine Anhaltspunkte zur Beurtheilung des Falles angeben kann, dann bleibt dem Gerichtsthierarzt nur noch ein Weg offen, nämlich den Gegenstand durch einen anzustellenden Versuch aufzuklären. In den letzten Jahren bat sich das Experiment gerade im Gebiete der Thierheilkunde Bahn gebrochen und es wurden so bestimmte That-sachen zu Tage gefördert, dass es an der Zeit sein wird, dieselben auch in praktischer Weise auszubeuten. Ich erinnere in dieser Beziehung nur an die verschiedenen Impfversuche bei infectiösen Thier-krankheiten selbst zu diagnostischen Zwecken; ferner ist es ja dem menschlichen Geiste gelungen, die Krankheitskeime selbst aufzufangen, abgesondert vom Thierkörper auf geeigneten Nährböden zu züchten, um dann mit den Reinculturen der Krankheitskeime verschiedene Versuche anstellen zu können. Die neueren Behelfe sollen aber nicht nur zur Erforschung der Aetiologie der Krankheit dienen, sondern sie sollen
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Das Expeiimcnt.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;137
und werden aucli zu praktischen Zwecken in Verwendung gelangen eventuell ihre Anwendung finden, sobald es sich um die Sicherung einer Krankheit handelt, die mit den sonst üblichen Hilfsmitteln nicht diagnosticirt oder erkannt werden kann. Alle versteckten Formen des Rotzes, die verschiedenen Formen der Tuberculose, manche sonstigen Infectionskrankheiten, ja selbst die Diagnose der Wuth, sind endgiltig oft erst durch das Experiment festzustellen und zu diagnosticiren.
Von den Versuchen zum Zwecke der Sicherstellung einer infectiösen Krankheit stehen dem Untersuchenden drei Mittel zu Gebote, es sind dies: die Darstellung der Reinculturen des Krankheitskeimes, die Impfung mit den Krankheitskeimen, mit den Secreten des kranken Thieres, oder mit den Gewebssäften des kranken Organes und die Fütterungsversuche. Letztere kommen auch in Betracht, wenn es sich um eine Vergiftung handeln sollte, als sogenannter physiologischer Versuch.
Die Darstellung von Reinculturen der Krankheitskeime erfordert eine so grosse Umständlichkeit, dass dieses Hilfsmittel heutzutage noch nicht geeignet erscheint, in die Praxis eingeführt zu werden. Demnach kann die Methode nur in einzelnen Fällen (Rotz) dem Praktiker von Nutzen sein. Mit der Einführung der sogenannten festen Nährböden in die bacteriologische Technik (Koch), wurde das Mittel an die Hand gegeben, aus den thierischen Säften und aus den pathologischen Producten die Krankheitserreger zu isoliren und ausserhalb des Thierkörpers zu züchten. Von diesen Nährböden sind zu erwähnen die Fleischwasser-Pepton-Gelatine, das Agar-Agar, das Blutserum und die gedämpften Kartoffeln. Nur die letzteren können im Nothfall auch praktisch benützt werden, da ihre Herstellung, mit wenig Schwierigkeit verbunden, von Jedem ausgeführt werden kann. Die Kartoffeln, welche als Nährboden dienen sollen, müssen vor Allem zuerst von der anhaftenden Erde befreit werden; die sogenannten Augen sind mit einem Messer zu entfernen, mittelst einer Bürste wird die Oberfläche in gewöhnlichem Wasser gründlich gereinigt. Hierauf werden die so gereinigten Kartofteln durch wenigstens eine Stunde in eine 1:1000 Sublimatlösung gelegt und dann durch eine Stunde in heissem Wasserdampf belassen. Mittlerweile hat man sich die Gefässe herzurichten, in welchen die Culturen untergebracht werden sollen. Es sind dazu verwendbar: ein Teller mit einem Glassturz oder ein flaches Glasgefäss mit einem Deckel darüber. Diese Gefässe müssen sorgfältig gereinigt und schliesslich mit einer 1:1000 Sublimatlösung ausgespült werden. Man legt, um die Feuchtigkeit in dem Räume zu erhalten, ein mit der Sublimatlösung getränktes Filtrirpapier sowohl auf den Boden des Gefässes, als auch auf den Deckel, an welchen es
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in Folge der Feuchtigkeit kleben bleibt. Sind die Gefässe hergerichtet, so hat man mit den vorher in der Sublimatlösung gewaschenen Händen die gedämpften Kartoffeln herauszuholen um selbe mit dem früher geglühten, dann jedoch abgekühlten Messer in der Hälfte zu spalten und vorsichtig unter den Deckel des hergerichteteu Gefässes zu bringen. Die geschilderte peinliche Reinlichkeit ist aus dem Grunde zu befolgen und einzuhalten, weil sich sonst andere Keime auf den Kartoffeln entwickeln würden, die aus der Luft oder durch die Ueber-tragung auf den Nährboden gelangen.
Nachdem sich die sterilisirten Kartoffeln abgekühlt haben, kann die Infection der nach oben gewendeten Kartoflfelfläche vorgenommen werden; dies geschieht entweder durch die Verstreichung oder durch die Impfung. Der leichteren Auffassung wegen soll hier ein bestimmter Fall angenommen werden. Es handelt sich beispielsweise um die Con-statirung, ob die Knoten und strangfönnigen Anschwellungen in der Haut eines Pferdes von einer Lyinphgefässentzündung oder vom Hautwurm (Rotz) herrühren. Wird zur Klärung dieser Frage die Darstellung der Reincultur des Rotzpilzes gewählt, so muss ein kleiner Theil des Inhaltes der Knoten unter Beobachtung der grössten Reinlichkeit auf die sterilisirte Kartoffelscheibe aufgetragen werden.
Man entfernt zu dem Zwecke die Haare an der Stelle über den Knoten in der Haut des Pferdes, wäscht diese Stelle mit einer 1:1000 Sublimatlösung, eröffnet den Knoten mit einem früher geglühten Messer und entnimmt den Inhalt mit der früher ausgeglühten Platinnadel oder mit einem ausgeglühten kleinen Scalpell. Im ersteren Falle lüftet man den Deckel des Gefässes, in welchem die sterilisirten Kartoffelscheiben untergebracht wurden und überträgt in die Mitte der Kartoffelscheibe durch einen Einstich die an der Platinnadel haftende Masse, man impft also dieselbe in den Nährboden ein. Das Verstreichen ist weniger empfehlenswerth, weil die sterilisirten Kartoffeln zu diesem Zweck aus ihrem Brutraum herausgenommen werden müssen und mit der Fläche nach abwärts gewendet durch Verstreichen der am Scalpell haftenden Masse inficirt werden; da kann es leicht geschehen, dass auch andere Keime auf den Nährboden gerathen, welche dann die Rotzculturen sehr bald überwuchern würden. Hat man es im vorliegenden Falle mit Rotz zu thun und untersucht nach etwa drei Tagen, wenn die Culturen bei einer Temperatur zwischen -f- 15 und 35deg; C. gehalten wurden, etwas von der Impfstelle, nach der Löffler'schen Färbemethode, so findet man schon die mittlerweile gewachsenen Rotz-bacillen. Nach zwei Wochen hat sich die charakteristische rehbraune Cultur entwickelt, sie ist mit freiem Auge sichtbar und durch Farbe
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Das Experiment.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 139
und Form der Ausbreitung für den Eotzbacillus bestimmend. Was hier von der Kotzcultur erwähnt wurde, trifft auch bei dem Milzbrand und den anderen Infectionskrankheiten zu.
Die geschilderte Methode der Reincultur auf Kartoffeln dürfte sich in praktischen Fällen zur Sicherung der Diagnose empfehlen, wenn es sich um die Constatirung des Rotzes oder dos Milzbrandes handelt und gerade keine geeigneten Impfthiere zur Verfügung stehen.
Die Impfmethode, ein sehr leicht ausführbarer Behelf, wird sich in kurzer Zeit seinen Weg in die Praxis bahnen. Das Verfahren besteht in der Uebertragnng des Krankheitsstoffes, sei es als Reincultur oder als Product des Processes auf ein Versuchsthier und zwar in die Haut oder in gewisse Körperhöhlen. Aus praktischen Gründen zu erwähnen wären: das Impfverfahren bei der Wuth durch Trepanation der Schädelhöhle, das Impfen unter die Haut und das Impfen in die Bauchhöhle der Versuchsthiere,
Das Impfverfahren bei der Wuth zu diagnostischen Zwecken ist in allen jenen Fällen anzurathen, wo es sich um die Verletzung eines Menschen handelt und keine Gelegenheit vorhanden war, den wüthenden Hund während des Lebens zu beobachten; ein Fall, der sich gewiss sehr häufig in der Praxis ereignen dürfte, da die wüthenden Hunde meistentheils erschlagen werden und aus der Section allein keine juridisch sichere Auskunft ertheilt werden kann. Ich komme fast jedes Jahr in die Lage diesen Behelf einige Male anwenden zu müssen.
Das Verfahren hat der unermüdliche französische Forscher Pasteur eingeführt. Ausgehend von der Voraussetzung, dass gerade im Gewebe des Centralnervensystemes das Wuthgift seinen Sitz habe, gelang es Pasteur zu beweisen, dass die sicherste Art der Wuthübertragung in dem Verimpfeu der Gehirntheile eines wüthenden Thieres unter die harte Hirnhaut eines Versuchsthieres bestehe und dasselbe zu diagnostischen Zwecken als unfehlbares Mittel verwendet werden soll. Als Impfthiere werden Meerschweinchen und Kaninchen empfohlen. Ich verwende in der Regel nur Meerschweinchen als Versuchsmateriale zu den Wuthimpfungen aus dem Grunde, weil diese Thiere die Merkmale der Wuth viel ausgesprochener kund geben, als dies bei den Kaninchen der Fall ist. Das Verfahren ist folgendes: Das Meerschweinchen wird mittelst eines kleinen Holzknebels, an welchem zwei starke Bänder angebracht sind, so fixirt, dass das Holzblöckchen hinter die Nagezähne des Thieres zu liegen kommt; mit den Bändern, die einigemale über den Vorder- und Hinterkiefer herumzuwinden sind und zwar hinter den hervorstehenden Enden des Knebels, werden die beiden Kiefer in fester Lage erhalten. Der Kopf des Thieres ist hierauf an ein mit zwei
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Lücken versehenes Brett mittelst der erwähnten Bänder heranzuziehen und festzubinden. Ein Gehilfe hält den in ein Tuch eiuge-hüllten Körper des Meerschweinchens an das Operationshrett fest und nun kann zur Operation geschritten werden. Zu dem Zwecke hat man mit einem scharfen Messer die Kopfhaut von einem Ohrenansatz in sagittaler Richtung gegen den Augenhogen, in der Länge von 2 Ctm. zu spalten, das an dieser Stelle blossgelegte Schädeldach von dem Periost durch einen Kreuzschnitt zu befreien und nun wird mit einem kleinen Handtrepan (Durchmesser der Krone % Ctm.) vorsichtig ein kleines Knochenstück herausgesägt; es liegt unter demselben die harte Hirnhaut vor. Schon vor der Operation ist ein Stückchen von dem verlängerten Mark des wüthenden Hundes mit destillirtem Wasser so zu verreiben, dass eine grauweisse Emulsion entsteht, die kleinen Partikelchen sind aber zu entfernen. Die Markemulsion füllt man in die Canüle einer Pravaz'schen Spritze, führt sie unter die harte Hirnhaut des Meerschweinchens ein und drückt einen bis zwei Tropfen der Flüssigkeit zwischen Gehirn und harte Hirnhaut, also in die Lymphräume des Gehirnes ein. Nachdem die Hautwunde genäht wurde, ist das Thier zu versorgen. Schon einige Stunden nach der Operation nimmt das Versuchsthier regelmässig das Futter auf und am dritten Tage ist die Hautwunde verklebt, das Thier ist munter und frisst normal. Hat man es mit einem Wuthfall zu thun gehabt, so treten die ersten Erscheinungen am zwölften Tage nach der Operation bei dem Meerschweinchen auf; in der Regel sterben die trepanirten Thiere am fünfzehnten Tage nach der lufection, selten nach einem längeren Zeitabschnitte, niemals innerhalb einer kürzeren Frist. Der positive Erfolg eines solchen Versuches liefert den unumstösslichen Beweis und sichert die Diagnose in vollem Umfange gerade so, wie mehrere negative Erfolge das Gegentheil beweisen.
Das Impfen in und unter die Haut wird sich empfehlen, sobald ein zweifelhafter Rotzfall vorliegt. Es ist der Nasenaus-fluss oder der Inhalt einer exstirpirten Kehlgangslymphdrüse, oder aber der Inhalt eines Wurmknotens, dem Versuchsthier entweder mit einer subcutanen Injectionsspritze oder in eine geformte Hauttasche beizubringen. Aber auch zur Constatirung des Milzbrandes und anderer Infectionskrankheiten eignet sich die Impfmethode als vorzügliches diagnostisches Hilfsmittel. Wieder würde ich das Meerschweinchen oder Mäuse als Versuchsthiere anempfehlen, da sie sich als für alle Infectionskrankheiten sehr empfänglich erweisen. Impfungen mit der Pravaz'schen Spritze, deren Canülen früher auszuglühen sind.
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Das Experiment.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;141
werden am besten in der Schenkelbeuge des Thieres und in die Haut daselbst ausgeführt.
Für praktische Zwecke empfehlenswerther erscheint mir die Methode der Impfung durch die Bildung einer Hauttasche in der Schenkelfalte des Versuchsthieres. Das Verfahren ist einmal viel sicherer und kann andererseits reinlicher und exacter ausgeführt werden. Man legt zu dem Zwecke das Versuchsthier auf den Eücken, streckt demselben die eine hintere Extremität aus, nun wird mittelst einer früher ausgeglühten Pincette und nachdem die Haare an der Stelle entfernt wurden, die angespannte Hautfalte gefasst und etwas gehoben; mit der früher ausgeglühten Scheere, jedoch nicht mit der Spitze, sondern mit dem Grund, also dem Winkel der Scheerenblätter, ist etwa auf 2 Ctm. tief einzuschneiden und mit der geschlossenen Scheere die Schnittwunde in eine Hauttasche umzuwandeln. Man bringt hierauf mit der früher ausgeglühten Platinnadel die Impfmasse in die Hauttasche und verstreicht den Hautlappen über die Wunde. Ich habe bei ßotzimpfungen schon am fünfzehnten Tage mit diesem Verfahren positive Resultate erzielt, indem sich bei den Impfthieren nicht nur an der Impfstelle, sondern auch in der Nasenschleimhaut und in den Lungen der Rotzprocess entwickelte.
Das Impfen in die Körperhöhlen empfiehlt sich zu diagnostischen Zwecken betreffend die Tuberculose (Perlsucht) der Thiere. Man wählt als Ort der Einverleibung die Bauchhöhle des Meerschweinchens und führt die Impfmasse mit einer Pravaz'schen Spritze ein. Schon nach zwanzig Tagen verenden die mit tuberculösem Virus geimpften Thiere; der Process entwickelt sich namentlich in den Ge-krösdrüsen. Auch das Einimpfen des Virus in die vordere Augenkammer wurde mehrmals versucht, allein die ungemeine Schwierigkeit der Manipulation macht dieses Verfahren, wenigstens zu praktischen Zwecken nicht geeignet.
Das physiologische Experiment und die Fütteruugsver-suche empfehlen sich als ein Behelf zur Feststellung einer Vergiftung mit Pflanzenalkaloiden. Man trachtet zu dem Zwecke, das chemisch isolirte Gift des vergifteten Thieres einem kleineren Versuchsthier, sei es durch die Verdauungswege und wenn dies nicht möglich, auf eine andere Art (subcutan, intravenös u. s. w.) einzuverleiben. Bei der Gegenwart heftiger Gifte genügt es, den Mageninhalt nur mit den Schleimhäuten des Versuchsthieres in Berührung zu bringen. Auch zur Sicherung der Diagnose mancher Infectionskrankheiten hat man in der neuesten Zeit diese Methode (Tuberculose, Geflügeltyphoid, selbst
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142nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Das Experiment.
Milzbrand) in Anwendung gebracht, obwohl hier die Impfversuche eher angezeigt wären.
Andere Experimente, die häutiger vom Gerichtsthierarzte in Anwendung gezogen werden, dienen als klinische Hilfsmittel, um an dem lebenden Tbiere ein Gebrechen, ein Leiden oder einen Mangel (Gewäbrsmangel) festzustellen. Als solche Mittel wären zu erwähnen: die Bewegung der Tbiere durch eine bestimmte Zeit im Trab und die Prüfung der Gehirn- und Sinnesorgane.
Abgesehen, dass die Art des Gebrauches der Bewegungsorgane im Schritt und im Trab eines Thieres dem Chirurgen höchst wichtige Momente zur Diagnose des etwa vorhandenen cliirurgischen Leidens liefert, wird die andauernde Bewegung des Lastthieres dem Gerichtsthierarzte über die Art und über den Umfang mancher Körperterrich-tungen Aufschluss geben können. Es werden demnach zur Prüfung der Thätigkeit der Athmungsorgane, der Organe des Kreislaufes, sowie auch zur Prüfung der Gehirnthätigkeit und des Nerveulebens überhaupt andauernde Bewegungen in einer lebhafteren Gangart ebenso erforderlich sein, wie andererseits Belastungsproben zur Prüfung der Zugfähigkeit, der Zugkraft und der Ausdauer des betreffenden Thieres. In der Kegel pflegt man beide Behelfe, die Belastung, sei es durch den Reiter oder durch die Bespannung sowie die Bewegung zu vereinigen. Bei Lastthieren genügt es, eine solche Probe durch eine halbe Stunde vornehmen zu lassen, um dann einen Aufschluss über die Thätigkeit der erwähnten Körperverrichtungen zu erlangen. Bei diesem Experiment hat der untersuchende alle Momente während der Bewegung, sowie auch nach derselben aufzufassen und überdies noch zu beobachten, in welchem Zeiträume die Beruhigung, d. h. die normale Function der Körperverrichtungen nach der Bewegung erfolgt. Es muss der Gerichtsthierarzt dementsprechend das Lastthier zuerst im Stande der Ruhe beobachten, dann durch eine halbe Stunde eine lebhaftere Bewegung mit Belastung vornehmen lassen, hierauf das Thier abermals untersuchen und schliesslich nach einer Pause der Beruhigung von weiteren zehn Minuten das Thier zum letzten Male genau untersuchen. Aus der dreimaligen Untersuchung werden sich Anhaltspunkte ergeben, die den Untersuchenden zu einer bestimmten Schlussfolgerung berechtigen.
Die Prüfung der Gehirnthätigkeiten erstreckt sich auf die Verrichtung der Seelen thätigkeit (psychisches Leben) als Erkenntnissvermögen, Willenskraft, Bewusstsein und auf die Verrichtung der Be-wegungs- (motorische) und Empfindungs- (sensible) Sphäre des Thieres.
Zur Constatirung des Erkennungsvermögens reicht es hin, die Achtsamkeit des Thieres auf die Umgebung zu prüfen, eventuell zu sehen.
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Das Experiment.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 143
ob ein Reflex beim Anrufen, Schnalzen mit der Zunge oder Antreiben durch Zurufen erfolgt. Die Willenskraft ist bei Störungen der Gehirn-thätigkeit im Allgemeinen geschwächt, die Thiere zeigen dies schon durch ihre unregelmässige Haltung an; sie stehen mit tief gesenktem, oft seitwärts oder schief gestelltem, mitunter auch aufgestütztem Kopf, mit uuregelmässiger Stellung der Extremitäten zumeist unter dem Bauche da; nur mühsam lassen sie sich durch Antreibemittel aus der einmal angenommenen Stellung herausbringen. Die ßeflexthätigkeit ist demnach im Allgemeinen gesunken und der geschwächte Wille gibt sich schon durch den blöden Ausdruck der Augen mit den halbgesenkten Lidern kund. Die Vornahme einer lebhafteren Bewegung- ist oft mit Schwierigkeiten verbunden, indem die Thiere entweder gar nicht oder erst nach vieler Mühe vom Platze zu bringen sind. Die Ortsbewegung fällt überhaupt faul aus, der Schritt wird tappend, als wie wenn das Gefühl mit der Berührung des Bodens verloren gegangen wäre. Manche Bewegungen, so das Zurücktreten ist gar nicht oder sehr schwer auszuführen, wobei die Thiere oft hochsteigen und mit den Füsseu in der Luft herumfuchteln. Das getrübte Bewusstsein ist aus manchen Lebensverrichtungcn, so aus der Art der Flitteraufnahme und der Aufnahme des Getränkes ersichtlich; die Vergesslichkeit bei dieser Verrichtung zeigt das getrübte Bewusstsein des Thicres an.
Bewegungsstörungen erhellen schon aus der unregelmässigen Haltung, noch mehr aber aus der Beibehaltung fehlerhafter Stellungen, welche dem Thiere absichtlich gegeben werden. Auch die träge Ortsbewegung, sowie das übermässige Heben der Füsse sind Anhaltspunkte, um zu beurtheilen, wie es um die Motilität des Thieres steht. Bei hochgradigen Störungen treten mitunter sogar Zwangsbewegungen nach der einen oder nach der andern Seite als Reitbahn- (Manege-) Bewegungen auf.
Die Sensibilitätsstörungen sind zu beurtheilen nach dem Reflex auf gewisse Reize; es ist üblich, die Empfindlichkeit durch das Ohrengreifen, Stirnklopfen, Betupfen der Flanken mit dem Finger sowie auch durch das Auftreten auf die Krone der Hufe zu prüfen. Störungen in dieser Richtung geben sich entweder als ein abnorm verminderter oder als ein abnorm erhöhter Reflex kund.
Von den Sinnesorganen sind es die Augen, welche in Bezug auf ihre Thätigkeit experimentell geprüft werden müssen; zu dem Zwecke sind mit den betreffenden Thieren Sehproben vorzunehmen. Dies hat sowohl in hellen als auch in dunklen Räumen in der Weise zu geschehen, dass dem Thiere helle und dunkle Gegenstände vor
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144nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die hygienische Untersuchung.
die Füsse zu halten sind, um bei dem Darübeiführen zu erfahren, ob sich die Thiere nicht etwa an die vorgehaltenen Gegenstände anstossen. Selbstverständlich ist die Probe immer mit einem Auge vornehmen zu lassen, das andere Auge wird während der Zeit verbunden gehalten. Auch die Beachtung des Ohrenspieles und des Ganges der Thiere können uns Aufschluss über die Verrichtung des Auges geben. Bei blinden Pferden haben diese Thätigkeiten für das gestörte Sehvermögen einzutreten (Vicarireu) und erscheinen durch die Lebhaftigkeit ihrer Verrichtung dem geübten Beobachter auft'allend.
Die Prüfung des Gehörsinnes (Taubheit) könnte im Nothfalle durch das Anrufen hinter dem Thiere oder durch das Knallen mit der Peitsche, ohne dass man dabei vom Thiere gesehen wird, vorgenommen werden.
Der Geruchssinn kommt nur bei Jagdhunden in Betracht, weil bei einem Mangel desselben der beste Jagdhund seinen Werth verliert. Nachdem man das Thier etwas aushungern lässt, kann die Prüfung durch Nahrungsmittel geschehen; riecht der Hund das Fleisch oder das Brot aus einer gewissen Entfernung, ohne es zu sehen, nicht, so ist das ein Beweis von der Stumpfheit der Geruchsnerven.
Schliesslich sind als specielle Behelfe oder Experimente hieher zu zählen die Ausübung eines zeitweiligen Druckes auf ein Organ, wie beim Prüfen wegen Bohren des Pferdes, was im Stande der Kühe zu geschehen hat. Es wird in der Weise erreicht, dass hinter dem Kehlkopf des Pferdes, in der Gegend der Giesskannenknorpel, andauernd zu comprimiren ist, bis sich, begünstigt durch die veran-lasste Erschlaifung der Muskeln, das gewünschte Geräusch einstellt. Auch das Hervorrufen einer stärkeren Hyperämie, zumeist durch eine andauernde, forcirtc Bewegung des Pferdes, wird experimentell in der Absicht hervorgerufen, um über die Circulationsverhältnisse in bestimmten Körpertheilen über bestimmte Verrichtungen (intermittirendes Hinken) Aufschluss zu erlangen.
7. Die hygienische Untersuchung.
Literatur: Dr. G. C. Haubner. Die Gesundheitspflege der landwirthschaftliehen Hausthiere.
Neu bearbeitet von Dr. Siedamgrotzky. 1884. Dr. C. Dammann. Die Gesundheitspflege der landwirthschaftliehen Hausthiere
(mit zahlreichen Abbildungen). Berlin 1886. Settcgast. Die landwirthschaltliche Fütterungslehre. Breslau 1872. Dr. F. Ä. Zürn. Die Schmarotzer auf und im Körper unserer Hausthiere. I. und
11. Theil, 3. Auflage. Weimar. Lehmann. Botanik der Giftpflanzen. Hamburg 1887.
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Die hygienische Untersuchung.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;145
Die hygieniscbe Untersuchung bezweckt die Aufdeckung der Krankheitsursachen und hat sich demnach mit der Aetiologie der Thierkrankheiten zu beschäftigen. Sie bezieht sich auf alle jene Gegenstände, welche auf das Leben unserer Hausthiere Einfluss nehmen und auch einen Theil jener Schädlichkeiten umfassen, die als äussere Krankheitsursachenquot; bezeichnet werden. Es sind in das Gebiet der hygienischen Untersuchung einzubeziehen: Die Aufenthaltsorte der Hausthiere (Stall, Ausläufe, Tummelplatz, Paddock), die Weiden und quot;Wiesen, sämmtliche Futtermittel und das quot;Wasser. Eine specielle Untersuchung und Erhebung rücksichtlich der Aufenthaltsorte unserer Hausthiere, der Weiden und Wiesen, sowie eine Untersuchung der Futtermittel und des Trinkwassers kann von Seite des Gerichtes aus verschiedenen Gründen verlangt werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die Erhebung der Krankheitsursache; es soll ermittelt werden, zu welcher Zeit und an welchem Orte der Grund zu jener Krankheit gelegt worden ist, welche den zu erörternden Gegenstand des Processes ausmacht. Das Resultat dieser Untersuchung soll als Beweisgrund für oder gegen eine gewisse Dauer der Krankheit dienen; z. B. die Erhebung, wann und wo der Keim zur Leberegelseuche bei einer Schafheerde gelegt wurde. Es soll dadurch aiisgemittelt worden, ob die Ursache vor oder nach der Uebergabe der verkauften Thiere eingewirkt hat. In anderen Fällen handelt es sich um die Feststellung eines erlittenen Schadens der Hausthiere oder der Futtermittel, sei es aus böser Absicht, Fahrlässigkeit, Gewinnsucht oder Unwissenheit. Es wird zu erheben sein, ob eine vorliegende Vergiftung eines Thieres durch den Weidegang, durch die Futtermittel oder böswillig durch Verabreichung eines Giftes erfolgt war; ob gewisse seuchenartig auftretende Krankheiten durch diätetische Schädigungen als: Verhüten, Ueberfüttern und Ver-fütterung von verdorbenen Substanzen veranlasst wurden. Auch die Bodenbeschaffeuheit der Ställe, der Weiden und AViesen, eventuell der Höfe, werden in gewissen Fällen zur hygienischen Untersuchung gelangen müssen, wenn sie als Seucheherd einer Infections-krankheit (Milzbrand, Eauschbrand), zu einem stationären Uebel geworden, alljährlich die Krankheit bedingen. Wenn durch die Anlage von Fabriken, Boden- und Futterverderbnisse dadurch erwachsen, dass giftige Substanzen aus der Luft oder mit dem Wasser in den Boden und in die Futterpflanzen gelangen; wenn durch künstliche Entwässerung eine Schädigung der Wiesen und Weiden stattfindet; wenn durch die Anlage von Wasserwerken Versumpfungen der Wiesen eintreten und wenn schliesslich durch die Anlage von Stallungen Düngerhaufen, Mist-
Csokor. Gericht]. Thierheilkuude.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 10
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146nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Di6 hygienische Untersuchung.
gruben oder Canälen, das Wasser in nahegelegenen Brunnen ungeniessbar gemacht wurde. Endlich kann es sich noch um die Sicherstellung sder Futter kosten handeln, welche pro Tag den einzelnen Haus-thieren zu verabreichen sind, sowie um die Constatirung, ob ein vorliegendes Futter den hygienischen Anforderungen entspricht und ob der Werth desselben mit dem Kaufpreise im Einklänge steht.
Um dem untersuchenden Gerichtsthierarzto die nöthigen Anhaltspunkte zu bieten, die ihn bei seinen amtlichen Erhebungen leiten sollen, erachte ich es für noth wendig, nicht nur die Untersuchungsmethoden anzuführen, sondern auch alle hygienischen Schädlichkeiten und krankheiterregenden Ursachen in Erinnerung zu bringen, die sich im Stalle, auf den Tummelplätzen der Thiere, auf Wiese und Weide, in den Futtermitteln und schliesslich im Trinkwasser befinden können.
a) Die hygienische Untersuchung der Aufenthaltsorte unserer Hausthiere.
Die Beschafl'enhcit der Stallungen und die Beschaflenheit der Tummelplätze unserer Hausthiere, und zwar der Höfe, Ausläufe und Paddocks müssen mich den hygienischen Grundregeln beurtheilt werden und erst dann, nachdem dies geschehen, hat der Gerichtsthierarzt die Ursache der vorhandenen Schädlichkeit zu ergründen. Der Stall wird zu beurtheilen sein: in Bezug auf seine Lage, Umgebung, Grosse, innere Höhe, Käumlichkeit und in Bezug auf das Baumateriale, die Beschaffenheit der Umfassungsmauern, der Stalldecke und des Fussbodens. Von den Stalleinrichtungeu kämen in Betracht: das Bodengefälle, die Abzugsrinnen und Canäle, die Anlage der Thüren und Fenster, die Ventilation, die Temperatur und die Art der Einstreu. Namentlich ist es die Letztere, welche zu zahlreichen Krankheiten Veranlassung geben kann, sei es in Folge ihrer Beschaflenheit oder in Folge ihrer Verwendung als Nacht- und Tagstreu oder als permanente Streu. Die Viehhöfe, Ausläufe und Paddocks beanspruchen von Seite des Gerichtsthierarztes die eingehendste Untersuchung mit Rücksicht auf ihre Lage, Einzäunung, Umgebung und Bodenbeschaffenheit.
Hat der Gerichtsthierarzt die hygienische Untersuchung beendigt, so obliegt ihm noch die Schädlichkeit aufzudecken, die sich auf einen vorliegenden Fall beziehend, von dem Aufenthaltsorte des Thieres ableiten lässt. Als sogenannte Stallkrankheitenquot; in dem angedeuteten Sinne sind in Erinnerung zu bringen: viele katarrhalische Leiden, welche die Schleimhäute der Luftwege unserer Hausthiere betrefl'en und sich von der Nasenhöhle angefangen bis in die Lungen-
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blaschen erstrecken können; manche Augeneutzündungen bei Pferden und Bindern, munebe Lungenentzündungen (StaUpneumonien), namentlich die pectorale Form der Influenza, unter dem Namen Brustseuche der Pferdequot; bekannt, sind bieber zu bezieben. Als specielle Stallkrankbeiten werden noch aufgefasst: die Kopfkrankbeit der Kinder (bösartiges Katarrballieber), die Kopfkrankbeit der Schafe, das seuchenartige Verwerfen der Kühe, die lluhr der Kälber, der Schweinerotblauf, die Schweineseuche und schliesslich auch das Gefliigeltypboid. Bei vielen dieser Krankheiten sind in der neuesten Zeit niedrige Organismen als die krankheiterzeugende Ursache anerkannt und experimentell sichergestellt worden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass eben die Erreger der Krankheit in den schlecht beschaffenen Stallungen einen günstigen Boden zu ihrer Entwickelung und Weiterverbreitung linden.
Die örtliche Beschaffenheit der Tummelplätze unserer Hausthiere, die Viehhöfe, Auslaufe und die Paddocks können, abgesehen von jenen durch Witteiungsverbültnisse und durch Verletzungen entstandenen Leiden, mitunter auch zur Brutstätte seuchenartig auftretender Krankheiten werden. Die faulenden Substanzen des Bodens, der Dünger und die Jauche, die sich in derartigen Localitäten ansammeln, werden nicht selten die Veranlassung zu Huf- und Klauenerkrankungen der jüngeren Thiere abgeben. Häufiger als durch die Einwirkung der jauchigen Stallstreu entstehen bei Schafen und bei Kindern die eitrigen Entzündungen der Haut des Klauenspaltes und der Weichtheile der Klauen; wenn sich die septischen Stoffe des Bodens in die erkrankten Theile einlagern, ist hiemit die erste Ursache der bösartigen Klauenseuche (Moderhinke) gegeben.
Als Brutstätte mancher Parasiten können diese Aufenthaltsorte die Ursache zu vielen Invasionskrankheiten abgeben und auf diese Weise jährlich wiederkehrende Ortsleiden veranlassen. Der Bremsenschwindel der Schafe, die Finnenkrankheit, die Trichinosis und die seuchenartige Erkrankung durch den Kiesenkratzer bei Schweinen, verdanken ihre Entstehung ausschliesslich nur dem Aufenthaltsorte und den Bodenverhältnissen der Viehhöfe, Auslaufe und Paddocks.
Die Oestruslarvenkrankheit, der Bremsenschwindel, die falsche Drehkrankheit, tritt als eine seuchenartige Krankheit der Schafe in jenen Heerden auf, welche in Schafhöfen gehalten werden, die mit Buschwerk oder Laubholz, einem günstigen Aufenthaltsort der Schafbremse (Oestrus ovis), umgeben sind. Bekanntlich ist die Schaf bremse eine hellbraune, 12 Mm. lauge Fliege; sie hält sich mit Vorliebe oft massenhaft in den die Viehhöfe umgebenden Buschwerken und lebenden
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Zäunen auf. Während der Monate Juli und August bis Mitte September begatten sieb die Parasiten und schwärmen um die Mittagszeit lebhaft umher. Die trächtigen Weibchen überfallen die in der Nähe ruhende Schafheerde, sie legen ihre Eier oder Larven in die Nasenöfthungen der Schafe; die Larven kriechen in die Nasenhöhle des Thieres nach aufwärts und lassen sich in den Nebenhöhlen (Stirnhöhle, Hornzapfen, Bachenhöhle und selbst Kehlkopf) des befallenen Thieres nieder. An den genannton Stellen entwickeln sich die Larven innerhalb neun Monaten zur vollen Reife und bedingen durch den Eeiz eine heftige Entzündung der Scbleiiubäute, die sich wieder durch die bekannten Merkmale als Bremsensehwindel kundgibt. Sobald die Bremsenlarven ihre volle Ausbildung erlangt haben, werden sie von den Schafen ausgebraust und gelangen durch active Wanderung in den Boden des Stalles oder des Viehhofes, in welchem sie sich schon nach 24 Stunden in die Puppen (Tonnen) umgewandelt haben. Nach 4248 Tagen kriechen die reifen Insekten, eine neue Generation der Schafbremse, aus dem Erdboden hervor um dann von Neuem den Entwicklungs-Cyklus zu beginnen. Da sich der geschilderte Vorgang alljährlich an derselben Stelle wiederholt, so darf es nicht Wunder nehmen, wenn derartige Viehhöfe zum Seuchenherd im wahren Sinne des Wortes werden.
Ganz dasselbe gilt von den bekannten Bremsenarten der Pferde, von der Magenbremse (G-astras equi), der Nasen- und Kachenhöhlen-bremse (Oestrus purpureus), der Viehbremse (Gastrus duodenalis) und der Mastdarmbremse (Gastrus haemorrhoidalis). Auch die Hautbremse oder Dasselfliege (Hypoderma bovis) des Kindes macht den geschilderten Entwicklungs-Cyklus durch.
Die Finnenkrankheit (Cysticercus cellulosae) der Schweine steht ebenfalls mit den örtlichen Verhältnissen des Aufenthaltsortes dieser Thiere in ursächlichem Zusammenhange. Schweinehöfe, in welchen menschliche Excrcmente abgesetzt werden, oder wohl gar Aborte direct ausmünden, werden die Entstehung der Krankheit mit .seuchenartiger Ausbreitung herbeiführen. Die Schweinsfinne ist ein Jugendzustand des Einsiedlerbandwurmes (Taenia solium) des Menschen. Wenn nun von den Schweinen menschliche Excremente aufgenommen werden, in welchen die reifen Glieder des genannten Bandwurmes oder dessen Eier vorhanden sind, so entsteht die Pinnenkrankheit des Schweines in der Art und Weise, dass die durch Einwirkung des Magensaftes aus den Eichen freigewordenen Embryonen des Einsicdlerbandwurmes in die Verdauunarswege der Schweine gelangen. Sie werden nach der Auf-nähme mit dem Säftestrom (Chynus und dem Blut) auf passive Weise
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allenthalben in das Bindegewebe iiberfülirt, worauf sie sieb innerhalb vier Wochen zu dorn Puppenzustand, zur Finne entwickeln.
Der Kiesenkratzer (Eebinorrhvncbiis gigas) erzeugt eine seucben-artige Darmkrankheit bei Schweinen und kann in manchen Schweinehöfen, wenn in denselben zahlreiche Engerlinge des Maikäfers (Melo-lontha vnlgaris) den Boden bewohnen, zu einem stationären Leiden werden. Im Engerling, bekanntlich dem Jugeudzustand des Maikäfers, der durch lange Zeit in der Erde lebt, entwickelt sich die vom Schweine abgesetzte Brut des Kieseukratzers. Sobald aber die Schweine diesen Zwischenwirth auffressen, bilden sich in ihrem Darm aus der Brut die reifen Kratzer heran. Als Lieblingsaufenthalt der Maikäfer gelten die Eichen- und Buchenbäume, deren Anwesenheit um einen Schweinehof schon als sicherer Beweis gelten kann, dass in der betreffenden Schweineheerde die erwähnte Krankheit vorkommen wird.
Sehr wahrscheinlich ist es, dass auch der von mir beschriebene Parasit im Magen des Schweines, der handschildrige Magenwurm (Giiatho-stoma hispidum) einen ähnlichen Entwicklungsgang durchmacht und eine Infection durch einen Zwischenträger aus dem Boden stattfinden wird.
Die Trichinenkrankheit (Trichinosis) der Schweine ist inso-ferne hieher zu beziehen, als die Zwischenträger dieser Invasions-kraukheit, die Ratten und Mäuse, auf den Tummelplätzen und in den Stallungen der Schweine einen günstigen Ort zu ihrer Vermehrung finden.
Die Trichine (Trichina spiralis), ein in die Gruppe der Rundwürmer einzureihender Schmarotzer, bedarf zu seiner vollen Entwicke-lung zweier Zwischenwirthe. Der Jugendzustand des Parasiten, gewisser-massen die geschlechtslose Larve, lebt eingekapselt in den Muskeln des einen Zwischenwirthes als Muskeltrichinequot;; der erwachsene Zustand, das geschlechtsreifo Tbicr, entwickelt sich im Darme des zweiten Zwischenwirthes zur Darmtrichinequot;, sobald von diesem Zwischenwirth die Muskeltrichine verzehrt wurde und in die Verdauungswege desselben gelangt. In der Natur ist die Trichinosis stationär, d. h. immer vorhanden bei Ratten und Mäusen. Nach eigenen Untersuchungen sind die Ratten im Wiener Schlachthanse zu 67 Percent trichinös, was sich wohl aus dem Umstände erklärt, dass sich diese Thiere oft untereinander auffressen und so mit den Parasiten bevölkern können. Weniger häufig wird die Maus als Zwischenträger der Trichine in Betracht kommen. Dagegen aber muss das trichinöse Schwein selbst als die Quelle der Weiterverbreitung der Krankheit angenommen werden. In Abdeckereien und in manchen Wirthschaften ist es üblich, den Schweinen, sei es direct oder in dem sogenannten Spülichtquot;, das Fleisch selbst crepirter Schweine zu verfüttern. Gelegentlich aber,
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wenn eine trichinöse Kcitte von einem Schwein aufgefressen wird, oder direct trichinöses Schweinefleisch verfüttert wurde, entwickelt sich diese Krankheit hei dem Schweine und kann nun von liier aus auf den Menschen übertragen worden. Die seinerzeit angenommene Ausbreitung der Trichinosis durch die Excremente des trichinösen Menschen oder der trichinösen Thiere ist, wie es Versuche ergeben haben, auszuschliessen, indem die Excremente mit Darmtrichinen, an Versuchsthiere verfüttert, keine Trichinosis erzeugen konnten.
Die mit dem Muskel fleisch genossenen, eingekapselten Muskeltrichinen werden schon 24 Stunden nach ihrer Aufnahme in die Verdauungswege eines neuen Wirthes von ihrer Kapsel entblösst; in einem bis drei, höchstens in fünf Tagen, wachsen die freigewordenen Muskeltrichinen zu den geschlechtsreifen Darmtrichinen heran. Wir kennen kaum einen zweiten Kundwurm, bei dem der Uebergang in das Stadium der Geschlechtsreife mit einer so rapiden Geschwindigkeit vor sich geht. Schon vor Ablauf des zweiten Tages findet in den meisten Fällen die Begattung der Darmtrichinen statt, wenn die Männchen etwa V2 Mm. und die Weibchen TS Mm. messen. Die Anzahl der Weibchen ist gegenüber jener der Männchen immer grosser, eine genaue Ziffer lässt sich jedoch nicht angeben. Nach der Befruchtung wachsen die weiblichen Darmtrichinen sehr rasch bis zu einer Grosse von 3'5 Mm. an und sind demnach schon sehr deutlich, auch mit freiem Auge sichtbar. Schon am sechsten bis siebenten Tage nach der Infection trifft mau die ersten Embryonen in der weiblichen Darmtrichine und es beginnt sehr bald die Ausstossung der jungen Brut; zumeist periodisch und schubweise werden 6080 Stück lebende Junge ausgestossen; die Gesammtzahl von Embryonen, welche ein einziges Weibchen produciren kann, wird auf 1500 geschätzt. Mit der fünften bis sechsten Woche hat die weibliche Darmtrichine ihren Lebenszweck erfüllt, sie stirbt ab und gelangt mit den Excrementen nach aussen, die etwa noch vorhandenen Embryonen in den abgegangenen Weibchen können, selbst verfüttert, keine Infection hervorrufen.
Die neugeborenen Embryonen sind sehr klein (0-100-16 Mm.) sie gelangen zunächst in den Darmschleim ihrer Wirthe, wo sie nur eine kurze Zeit verweilen, um alsbald die Darmwand zu durchbohren und sich einen Weg in die Muskulatur zu bahnen. Die Art, wie die Embryonen ihren Weg in die Muskeln antreten, ob aetiv durch Wanderung längs des Bindegewebes (Leuckart) aus der Bauchhöhle gegen die Brusthöhle, oder ob passiv durch die Lymphgefässe und durch die Blutbahn (Virchow) ist nicht entschieden. In 1416 Tagen nach der Infection findet man die Embryonen in den Muskeln zumeist
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stäbclienförmig oder in Form einer sehr leichten Krümmung eingelagert. Zu der Zeit haben die in der Muskelfaser gelagerten jungen Muskeltrichinen noch keine Kapsel, sie erscheinen vielmehr als plumpe, etwa 0-4 Mm. grosse Wiirmchen; in ihrer Umgebung schwindet die Querstreifung der Muskelfaser und macht einem körnigen Zerfall Platz. Sehr rasch beginnt nun ein Längenwachsthum des Wurmes, wodurch er gezwungen wird, zumeist die Spiralform einzunehmen und es beginnt auch die Heranbildung einer Kapsel, welche am einundzwanzigsten Tag nach der Infection ihre Vollendung erlangt, womit auch die Muskeltrichine ihre vollkommene Reife und Infections-fähigkeit erreicht hat.
An der Muskeltrichine gehen jedoch mit dem Beginne des dritten Monates der Infection gewisse pathologisch-anatomische Umwandlungen vor sich, welche als fettig-körniger Zerfall an der Kapsel eingeleitet werden und mit der totalen Verkalkung endigen. Im dritten Monate nach der Infection lagern sich an den Enden der Trichinen-kapsel trübe, fettige Massen ab, die zu Ende des dritten Monats in kleine Kalkkrümelchen überführt werden. Die eigentliche Verkalkung beginnt im sechsten Monat nach der Infection an den Polen der Trichinenkapsel und schreitet allmälig fort, bis nach ungefähr 1] '/2 Jahren die ganze Kapsel verkalkt.
Aus der eben geschilderten Entwicklungsgeschichte ergeben sich Anhaltspunkte für den Gerichtsthierarzt, welche ihn ermächtigen, aus dem mikroskopischen Befund auf die Dauer der Trichinosis und durch diese auf die Zeit der geschehenen Infection zu schliessen. Muskeltrichinen ohne Kapsel sind jüngeren Datums, die Infection hat vor zwei bis drei Wochen stattgefunden. Eingekapselte Muskeltrichinen sind älter als 21 Tage und die beginnende Verkalkung in der Kapsel deutet an, dass die Infection vor drei Monaten stattgefunden hat.
b) Die hygienische Untersuchung der Weiden und Wiesen. Die Untersuchung der Weiden und Wiesen erstreckt sich sowohl auf den Boden und die Bodenverhältnisse, als auch auf die Vegetation, welche durch den Boden hervorgebracht wird. Es wäre demnach eine physikalische und eine botanische Analyse der Weiden und Wiesen vorzunehmen. In Anbetracht der Bodenverhältnisse wird zu beur-theilen sein: ob Marsch- oder Höhenland vorliegt, ob die Wiese oder Weide in die Kategorie der Wiesenweiden, der feuchten und sauren Weiden, der Angerweiden, der Salzwiesen und Weiden, der Sumpfweiden, der Kleeweiden, der Stoppelweiden, der Laubholzweiden, der Nadelholzweiden oder der eichen- und buchenreichen Waldweiden
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gehört. Jede der genannten Wiesen und Weiden ist mit Vortheileu und auch mit Nachtheilen rücksichtlicb der Gesundheit der Hausthiere verbunden. Vom physikalischen und geologischen Standpunkte aus sind die Bodenbestandtheile der Wiesen und Weiden eingehend zu erforschen. Es wäre demnach zu erheben, wie die Ackerkrume beschaffen ist; ob Sand-, Lehm-, Thon- oder Kalkboden vorliegt und in welchem Verhältnisse der Mischung diese Bestandtheile vorkommen; die Beschaffenheit des Untergrundes, ob durchlassend oder nicht durchlassend, erscheint ebenfalls wissenswerth; die Untersuchung erstreckt sich ferner noch auf die Art der Düngung, auf die Lagerung in der Nähe von Fabriken und etwaiger Infection mit Giften, auf die Erhebung, ob nicht Krankheitskeime in dem Boden vorkommen und stationäre Krankhcitsdistricte (Milzbrand, Kauschbrand) bestehen; schliesslich wäre noch zu untersuchen, ob nicht Keime gewisser thierischer Schmarotzer den Boden bevölkern. Einen besonderen Werth hat man auf den Feuchtigkeitsgrad der Wiesen und Weiden zu legen, da bekanntermassen versumpfte Wiesen mit Recht als die Quelle vieler Krankheiten angesehen werden können.
In Betreff der Vegetation ist die Untersuchung der Wiese und Weide in der Art vorzunehmen, dass zuerst ihre Gedeihlichkeit, ob üppig, kümmerlich oder trocken, zu beurtheilen wäre; hierauf hat man zu prüfen, ob nicht die Futterpflanzen von schädlichen Krankheiten (Pilzen) befallen sind oder durch giftige mineralische Bestandtheile (Flugstaub der Hüttenwerke) imprägnirt wurden. Endlich hat man die Wiese oder Weide vom botanischen Standpunkte zu analysiren, und je nach der Anwesenheit von Giftpflanzen oder schädlichen Pflanzen in hygienischer Beziehung zu beurtheilen.
Zahlreich sind die Feinde und umfangreich die Schädlichkeiten, welche von Seite der Weiden und Wiesen unseren Hausthieren drohen; diese Schädlichkeiten äussern sich in ihrer Wirkung immer als seuchenartig auftretende Krankheiten und beschränken sich zumeist auf bestimmte Orte oder Bezirke, wodurch sie das Wesen der sogenannten ortseigenen Krankheitenquot;, der Weide- und der Gebirgskrank-heiten ausmachen. Die Bedingnisse zm* Entstehung dieser Krankheiten ergeben sich aus der schädlichen Beschaffenheit des Bodens und der Düngungsmittel, aus der schädlichen Beschaffenheit der Flittergewächse durch die Ablagerung mineralischer Substanzen, aus der Verunreinigung der Futterpflanzen durch die Keime thierischer und pflanzlicher Schmarotzer, aus der Beschaffenheit der Futtergewächse an und für sich und aus dem Gedeihen der giftigen oder sonst schädlichen Pflanzen auf Weiden und Wiesen.
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Dass eine Infection des Weidebodens mit Krankheits-keimeu möglich ist und diese Keime gelegentlieh in den Thierkörper einwandern, haben die neuesten Beobachtungen und Versuche speciell bezüglich des Milzbrandes bewiesen. Die Tbatsacbe in Betreff der Entstehung sogenannter Milzbranddistrictequot; als ortseigene Krankheiten durch das Verscharren und Aufarbeiten der Milzbrandcadaver, sowie die Infection durch milzbrandkranke Tbiere (Excremente, Harn) ist unumstösslich festgestellt. Heutzutage besteben zwei Anschauungen, nach welchen die Entstehung der Milzbranddistricte ihre Erklärung findet. Nach Pasteur sind es die eingescharrten Milzbrandcadaver, aus welchen die Milzbrandstäbeben in die umgebenden Erdschichten hineinwuchern; von den Eegenwürmern aufgenommen und auf die Erdoberfläche mit den Excrementen dieser Thiere deponirt, können die schon herangebildeten Dauersporen eine Infection der weidenden Thiere, sei es durch die Athmungs- oder durch die Verdauungsorgaue bedingen. Nach Koch und Anderen ist es die Erdoberfläche allein, auf welcher der sauerstoffbedürftigo Spaltpilz des Milzbrandes gedeihen kann. Die Infection geschieht in der Weise, dass zahlreiche Milzbrand-culturen in den abgesetzten Excrementen, Secreten, Excreten und in dem verspritzten Blut, von milzbrandkranken Thieren stammend, entstehen, die sich auf günstige Nährböden (Kartoffel, Hüben, Gräser und Körnerarten) festsetzen, ausbreiten und zu Dauersporen ausbilden. Als ein vorzüglicher Nährboden für das Gedeihen von Milzbrand-culturen auf Wiesen und AVeiden sind nach den neuesten Unter-suchimgen die thierischen Excremente (llinderfladen) erkannt worden. Eine erwiesene Thatsache ist es, dass Hausthiere, die in solchen Milz-branddistricten verhütet, das heisst geweidet werden, gelegentlich dieser Krankheit unterliegen. Der im Boden oder aber auf der Erdoberfläche abgelagerte Krankheitskeim, die Dauersporen des Milzbrandes, können durch die meisten Organe aufgenommen werden und in den Thierkörper gelangen. Durch Versuche ist es sichergestellt, dass Infectioncn mit Dauersporen des Milzbrandes durch die Haut (Insectenstich), durch die Verdauungs- und durch die Athmungsorgane stattfinden. Dieselben Thatsachen sind auch bezüglich der bekannten Gebirgskrankheitquot;, des Eauschbrandesquot;, sichergestellt und es ist auch die Entstehung der sogenannten ßauschbranddistrictequot; erwiesen. Ob aber der Anbau gewisser Culturpflanzen (Esparsette) und manche Art des Düngers (Gyps) die Entstehung der vorgenannten Krankheiten, respective die Entwickelung ihrer Krankheitskeime befördert, bleibt noch zu erweisen.
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Ganz allgemein sind die Erfahrungen, wodurch gewisse Beziehungen des Düngemittels und der Beschaffenheit des Bodens einer Weide zu bestimmten Thierkrankheiten sichergestellt werden. Namentlich soll das Gypsen des Bodens manche Krankheiten bedingen. Die Erfahrung, dass ein gegypster Klee, au Scbafe verfüttert, Auf-hlähungen, manche Blutkrankheiten und die Lähme der Lämmer erzeugt, ist anerkannt. Als Entstehungsursache der Buhr und der Knochenbrüchigkeit der Binder wird für erstere der Thonboden und im letzteren Falle der Lehmboden und die lettige Beschaffenheit der Weide beschuldigt.
Als eine schädliche Beschaffenheit der Futtergewächse durch Ablagerung mineralischer Substanzen, meistentheils durch die Witterungsverhältnisse, sowie auch durch die Düngung ver-anlasst, ist vor Allem zu bezeichnen das Verschlammen und Versanden der Futterkräuter. Drei Hauptmomente sind es, durch welche ein überschwemmtes oder verregnetes Futter die Gesundheit der Haus-thiere schädigen kann, die Verminderung und die Abänderung des Nährwerthes, die Heranbildung schädlicher Pilze und die Schädlichkeit, welche durch den anhaftenden Schlamm und Sand dem Thiere zugefügt wird. Eine häufig überschwemmte Wiese kann nur ein gehaltloses und ausgewässertes Futter liefein, insbesondere sind es die nährenden und die aromatischen Tbeile, welche durch das Wasser der Pflanze entzogen werden. Die meisten überschwemmten Futtermittel sterben frühzeitig ab und liefern so einen geeigneten Boden für zahlreiche niedrige Organismen, durch deren üppiges Wuchern Fäulniss und Gährungsvorgänge eingeleitet werden. Ein stärkeres Versanden der Futtergräser hat eine grössere Anhäufung des Sandes in dem Verdauungsschlauche der damit gefütterten Thiere zur Folge. Man fand hei den Wiederkäuern vorzüglich im Laabmagen, bei Pferden dagegen im Grimmdarm und im Blinddarm Sandanhäufuugen, die mehrere Kilo betragen und zu tödtlichen Verstopfungen (Sandkoliken) geführt haben. Das Heu, einer versandeten Wiese entnommen, bewirkt bei den damit gefütterten Thieren Entzündungen der Bindehaut und der Hornhaut des Auges in Folge des herabfallendeu Staubes und der Pilze aus den hoher gelegenen Kaufen. Der eingeathmete Staub kann wieder Katarrhe der Athmungsorgane, ja selbst Lungen und Brustfellentzündungen zur Folge haben. In anderen Fällen treten wieder Verdauungsstörungen, ja selbst Magen- und Darmentzündungen auf.
Die Ablagerung metallischer und anderer chemisch wirkender Substanzen auf die Blätter der Futterpflanzen, auf Weiden und Wiesen erfolgt in der Nähe von Hüttenwerken, wodurch
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sich eigene Ortskrankheitelaquo; in Form von chronischen Vergiftungen in solchen Gegenden unter den Hausthieren heranbilden. Der Hüttenrauch enthält ausser der schwefeligen und arsenigen Säure noch Blei, Kupfer, Zink, Eisen, Kiesel, Kalkerde und auch Russ. Während die schwefelige Säure durch die Lnft sehr bald in Schwefelsäure überführt wird, verdichten sich die metallischen Dämpfe zu dem sogenannten Flugstaubquot; und befallen die Pflanzen der Weide. Man beobachtet in der Umgebung von Hüttenwerken, je näher denselben, um so häufiger eine Erkrankung der Futtergewächse. An den Blättern zeigen die von Flugstaub befallenen Gewächse verschiedenartige (weiss, gelb und braun) Flecke und Bänder, eingedörrte Spitzen oder Ränder, worauf die meisten Pflanzen zusammenschrumpfen, abdorren oder abfallen. Diese Nach-theile treten im höheren Masse auf, sobald durch den Thau, Nebel oder Regen ein grösserer Feuchtigkeitsgrad mitwirkt. Zuerst erkranken die saftigsten Gewächse: der Klee, die Gräser und die Halmfrüchte, am wenigsten leiden die Hackfrüchte.
Solche mit dem Flugstaub bedeckte Futtergräser, namentlich die saftigeren, veranlassen bei den mit ihnen gefütterten Thieren chronische Vergiftungszufälle, die unter dem Namen Hüttenrauchkrankheitenquot; ein ständiges Ortsleiden in der Nähe von Hüttenwerken darstellen. Vorzüglich ist es das präeipitirte Arsen, welches seuchen-artige Krankheiten unter den Rindern bedingt. Die Thiere magern ab, leiden an Durchfällen, die Milchergiebigkeit wird geringer, später gesellt sich ein Husten dazu, die Durchfälle mehren sich und man hat auch Verkalben beobachtet. Höhere Grade der Arsenvergiftung aussein sich in Entzündungen, Anätzungen, ja selbst in Perforationen des Laabmagens der Wiederkäuer. Die Hüttenrauchtuberculose, eine bekannte Krankheit des Rindes, ist auf dieselbe primäre Ursache zurückzuführen, während sich erst später die Tuberculose einstellt.
Der Bleistanb veranlasst bei Rindern chronische Bleivergiftungen unter den Erscheinungen der Bleiblindheit und Bleikolik (Jammer, Haukrankheit). In seltenen Fällen können die genannten Krankheiten ausser dem Hüttenrauch auch anderen Einwirkungen ihre Entstehung verdanken. Flüsse und Bäche, welche aus Localitäten stammen, in denen Bleierze gewonnen werden, führen den durch die Zerkleinerung und Waschen der Erze entstandenen Pochsandquot; mit sich. Hausthiere, mit solchen Wässern getränkt, sah man häufig an Bleivergiftung zu Grunde gehen. Auch der Sturmwind führt oft aus weiter Ferne bleihaltigen Staub den Futterpflanzen zu, worauf die genannten Krankheiten bei dem Weidevieh zum Ausbruch gelangen.
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Die Yeiunieiuiguug der Weide und der Weidengewüchse mit thierisehen und pflanzlichen Schmarotzern oder mit den Keimen derselben sind die Quelle zahlreicher luvasionskranklieiten der Hausthiere, die, vom national-ökonomischen Standpunkte betrachtet, dem Laudwirth grossen Schaden zufügen. Aussei- den bereits genannten, an die Locale des Aufenthaltes der Thiere gebundenen Krankheiten sind als parasitäre Weidekrankheiten noch anzuführen: Die Bandwurmseucbe der Lämmer, die Erkrankung am Hulsenwurm und die Leberegelseucbe der Schafe, die Lungenwurmseuche der Schafe, der Kälber und der Schweine und scbliesslicb die Mageuwurmseuche der Schafe (Ziegen).
Die Entstehungsursache dieser Krankheiten ist, als mit dem Weidegange innig verbunden, schon vor der Entdeckung der Lebensgeschicbte der ursächlichen Schmarotzer bekannt gewesen. Man bezeichnete dieses ätiologische Moment mit dem Namen: Verhütenquot; und es ist dasselbe von den Landwirthen so gefürchtet, dass es in den Contract der aufgenommenen Schäfer angeführt und selbst durch Leistung einer Caution die Verantwortlichkeit dafür gesichert wird. Das Verhüten kann in manchen Fällen den Verlust der ganzen Heerde zur Folge haben, es ist demnach ein für den öerichtsthierarzt wichtiger Gegenstand, wenn es als eine verantwortliche Handlung des Schäfers zur Grundlage einer Rechtssache wird. Das Verhüten geschieht theils aus Böswilligkeit, aus Kache vor dem Austritte eines Bediensteten, aus Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit, theils aber auch ohne jede wirkliche Schuld, aus Unkenntniss der Gefahr von Seite des Schäfers. Der Bogriff dieser Handlung als Strafsache hat sich nur auf jene Schädlichkeiten zu beziehen, von welchen mit Bestimmtheit die üblen Folgen vorauszusehen waren. Wissenschaftlich nachgewiesen ist die Thatsache des Verhütens nur rücksichtlich der Leberegelseuche, während es von den übrigen parasitären Weidekrankheiten ver-muthet wird.
Nasse, niedrig gelegene Frühlings- und Sommerweiden geben den vermuthlichen Anlass zur Entstehimg der Bandwurmseuche der Lämmer, einer Krankheit, welche auf die Einwirkung des ausgebreiteten Bandwurmes, Taenia expansa, zurückzuführen ist. Dieser in die Gruppe der unbewaffneten Bandwürmer einzureihende Schmarotzer erreicht oft die bedeutende Länge von 13 Meter und kommt entweder vereinzelt oder aber bis zu zehn Exemplaren in den dünnen Gedärmen der Lämmer vor. Auch eine andere Art, Taenia ovilla (Rivolta) wird als Ursache derselben Invasionskrankheit der Lämmer genannt. In manchen Jahren kommt die Krankheit bei Lämmern und
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Jährlingen in gewissen Gegenden seuchenartig vor. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Eutwickeluug dieses Schmarotzers ohne Finnen-zustand direct aus den Eichen der reifen Bandwurmglieder stattfindet; wenigstens habe ich in den würfeligen Eichen der reifen Glieder schon fertige Finnenzustände beobachten können. Merkwürdig ist die Thatsache, dass die reifen Eichen einen zapfenartigen Vorsprung im Innern aufweisen, an dessen Enden kleine Häkchen, so wie bei den Embryonen der bewaffneten Bandwürmer vorkommen. Dass die Brut der Taenia expansa im Frühling und im Sommeranfang auf nasser Weide von den Lämmern aufgenommen wird, steht aussei- Zweifel; denn bei ganz jungen Lämmern, die auf solchen Weiden gehütet waren, treten Erscheinungen der Bandwurmseuche schon im Juli auf. Wesentliche Merkmale der Krankheit sind im Anfange: das Zurückbleiben im Wachsthum, Abmagerung trotz der gesteigerten Fresslust, Bleichsucht, Auftreibung des Bauches (verminöse Kachexie); dazu gesellen sich schliesslich Durchfälle, welche nach Wochen oder Monaten die Lämmer tödten.
Die Drehkrankheit der Schafe, Drehsucht, Taumelsucht, Tölpischsein, Kopfdrehe (Hydrocephalus hydatideus), ein chronisches Leiden, kommt bei Schafen, seltener bei Kiüdern und am seltensten bei Pferden vor; es gibt sich diese Krankheit durch Störungen der Gebirnthätigkeit, die sich in Zwangsbewegungcn äussert, zu erkennen. Als ursächliches Moment haben wir durch den berühmten Nachweis von Küchenmeister(1853),den Quesenbaudwurm, Taenia coenurus der Schäferhunde, kennen gelernt.
Der etwa 40 Ctm. lange Quesenbaudwurm des Hundes besitzt eine birnförmige, bewaffnete Amme (Scolex), d. h. neben den vier Saugnäpfen ist auch ein zierlicher Doppelkranz von 28 kleinen Häkchen um den Bussel gelagert vorhanden. Die reifen Endglieder (Proglotiden) gehen mit den Excrementen des Hundes ab und die in grosser Menge vorhandenen Eichen werden frei; sie können im Stall oder auf der Weide, durch den Wind verwebt, auf die Futterpflanzen gelangen und werden mit diesen von den Schafen aufgenommen. Während die Eier des Quesonbandwurmcs auf trockenem Boden schon innerhalb 14 Tagen zu Grunde gehen, haben Versuche gezeigt, dass auf feuchtem Boden die Keimfähigkeit der Eichen drei bis vier Wochen andauert. Dies mag auch der Grund sein, warum nasse Jahre und nasse Weiden der Ausbreitimg der Drehkrankheit so beträchtlichen Vorschub leisten. Schon etwa 14 Tage nach der Aufnahme der Coenurusbrut zeigen inficirte Lämmer die Erscheinungen der Gehimreizung, und dies ist zumeist im Frühjahre der Fall. Solche Erscheinungen sind der Folge-
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158nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Dilaquo; hygienische Untersuchung.
zustand der passiven Einwanderung von Coeuurusembryonen in das Gehirn oder in das verlängerte Mark und Kückenmark der Lämmer. Eine Zeitlang kriechen die Embryonen an der Oberfläche der Organe des Ccutralnervensystemes mit Hinterlassung einer entzündlichen Spur fort; dann aber bleiben sie sesshait und wandeln sich in eine immer grosser werdende Blase um. Im Verlaufe von drei bis sechs Monaten zeigen sieh nun die charakteristischen Zwangsbewegungen als Merkmale eines Gehirndruckes, der durch die Anwesenheit der faustgrossen Coenurusblasc im Gehirne veranlasst wird. Eine jede ausgebildete Coenurusblase besitzt bis gegen 80 Ammen, so dass durch die Verfütterung einer solchen Blase an Hunde bei diesem Thier nach etwa sechs Wochen bei 80 Stück reife Quesenbandwürmer im Darme aufgefunden werden.
Die Erkrankung der Kinder, Schafe und Schweine an dem Hülsenwurm (Echinococcus polymorphus s. veterinorum) stellt ebenfalls im Zusammenhang mit einem Schmarotzer des Hundes, mit dem dreigliedrigen Bandwurm (Taenia echinococcus). Im Darme der Schäfer-und Fleischerhunde kommt der genannte bis 1 Ctm. grosso Bandwurm in so enormer Menge vor, dass die Darmschleimhaut auf weite Strecken hin mit dem Schmarotzer wie besäet erscheint. Die eigentlich vier-gliedrige Thiercolonie, besitzt im letzten Glied eine verliältnissmässig geringe Anzahl von Eichen. In ähnlicher Weise, wie es von der Drehkrankheit geschildert wurde, findet die Infection der Kinder, Schafe und Schweine statt, nur mit dem Unterschied, dass sich die junge Brut zumeist in die Organe der Bauch- und Brusthöhle (Leber, Lunge, Herz), seltener in die Muskeln und Knochen festsetzt. Sehr bald entstehen aus dem Embryo grosse Blasen, welche im Innern Tochter- und Enkelblasen erzeugen und erst auf diesen sitzen zahlreiche Ammen auf. Somit macht der dreigliedrige Bandwurm einen sogenannten Generationswechsel durch, es entstehen aus einem Ei zahlreiche Exemplare des dreigliedrigen Bandwurmes. Obwohl die Anwesenheit des Hülsenwurmes bei den Thiereu nur in seltenen Fällen schwere Erkrankungen zur Folge hat, so ist die Kenntniss derselben insoferne von Wichtigkeit, als selbst beim Menschen die Hülsenwümier in der Leber und Lunge zur Entwickelung kommen und in der Kegel einen tödtlicheu Ausgang bedingen.
Mit den Weideverhältnissen innig verbunden zu sein, scheint auch die seuchenartig auftretende Magenwurmseuche (rothe Magenwurmseuche) der Lämmer, welche durch die Anwesenheit des gedrehten Pallisadenwurmes (Strongylus contortus) bedingt wird und in manchen sonst sandigen, jedoch auch in sumpfigen Gegenden,
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enzootisch die Lämmer und Jährlinge zumeist mit gleichzeitiger Lungen-wmmseuebe befällt.
üie Entwiukelungsgeschidite des Strongylus coutortus ist uns nicht bekannt, jedoch gestatten die vielen Erfahrungen den Schluss, dass die Aufnahme der Brut im Frühling und in der ersten Hälfte des Sommers auf denselben Weiden erfolgt, auf denen auch der Luftröhrenkratzer (Strongylus filaria) in die Lunge der Schafe einwandert. Der in die Gruppe der Pallisadenwihmer eingereihte gedrehte Pallisadenwurm ist 1520 Mm. lang, drehrund und durch das aufgenommene Blut dunkelrotb gefärbt. Die Thiere sind getrennten Geschlechtes und das Weibchen enthält eine sehr grosse Menge schon in den ersten Entwicklungsstadien sich befindende Eichen. Auf der Schleimhaut des Laabmagens der Schafe und Ziegen lebend, rufen sie heftige Entzündungen dieses Organes hervor. Durch die Erfahrung wurde constatirt, dass die Zeit des Ausbruches der Seuche verschieden ist. In den meisten Fällen geht die Lungenwurmseuche der Mageu-wurmseuche voraus, indem die letztere in der zweiten Hälfte des Winters und zu Beginn dos Frühjahres zahlreiche Verluste erzeugt. Zuweilen sieht man die Krankheit schon im August und September sich einstellen, während die Lungenwurmseuche ihr nachfolgt.
Von hohem national-ökonomischen Interesse sind schliesslich noch zwei parasitäre Krankheiten: die Lebei egelseuche und die Lungenwurmseuche der Schafe, der Schweine, der Binder (auch Geflügel). Ihre Entstehung ist mit Bestimmtheit auf Weideverhältnisse zurückzuführen. Die Art dor Infection war schon vor langer Zeit durch die Erfahrung und durch die Praxis erkannt, als Beweis hiefiir gelten die vom Landwirthe gebräuchlichen Ausdrücke: das Faulhüten oder das Verhüten der Schafe, womit das ätiologische Moment der Krankheit hinreichend gekennzeichnet erscheint. Da jedoch die zwei letztgenannten Schmarotzerkrankheiten als gesetzliche Gewäbrsmängel für Schafe gelten, so soll ihre eingehende Schilderung an der geeigneten Stelle stattfinden.
Nicht minder häufig sind jene Krankheiten der Hausthiere, die durch das sogenannte Befallenquot; der frischen Weide- und Wiesen-gewächse, durch niedrige pflanzliche Schmarotzer (Pilze) als Kost, Brand, Mehlthau, Mutterkorn und Fäule, veranlasst werden. Abgesehen von dem verminderten Kährwerth der befallenen Pflanzen, liegen directe Beobachtungen über Vergiftungsfälle vor, deren Entstehung jenen Futtergewächsen zugeschrieben wird. Die Schädigung geschieht sowohl durch den abgeänderten Stoffgehalt, als auch durch die nachträgliche Fäulniss der Gewächse und Heranbildung von Fäulnissgiften (Ptomaine) infolge jener Thätigkeit, welche die angesiedelten Spaltpilze
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entwickeln. Meist sind es örtliche scharfe Wirkungen, die sich nach der Aufnahme solcher Futterstoffe in der Maulschleimhaut, im Magen und Darm kundgeben; mitunter aber gesellen sich dazu liespira-tionserkrankungen, nicht selten auch Störungen im Centralnervensystem, in Form von Krämpfen und Lähmungen; schliesslich aussein sich manche nachtheilige Folgen im Harn- und Geschlechtsapparat als Blutharnen und in dem Verwerfen (Abortus).
Die schmarotzenden schädlichen Pilze auf den verschiedeneu Futterpflanzen entstammen den Algenpilzen, den Hautpilzen und den Schlauchpilzen. Hievon sollen, als den Hausthiereu schädlich, erwähnt werden:
Der Pilz der Kartoffelfäule (Trockenfäule,Nassfäule),Perono-spora infestans. In den Monaten Juli und August bemerkt man an den Blättern der Kartoffel anfangs gelbe, später braune Flecke an der unteren Blattfläehe, und entsprechend den Flecken weiss-schimmlige Umwallungen. Die Flecke breiten sich über die ganze Pflanze aus, das Kartoffelkraut wird braun und trocknet ab, eventuell es fault, wenn nasse Witterung eintritt. Von der Pflanze setzt sich der Krankheitsprocess auf die Knollen fort, welche ebenfalls entweder in eine trockene Masse zerfallen (Trockenfäule), oder unter dem Eiufluss von Spaltpilzen bei Gegenwart einer feuchten Umgebung in eine schmierige übelriechende Masse (Nassfaule) zerfliessen. Hauptsächlich ist dem Mycel (Keimsclilauch) des Pilzes die Zerstörung zu verdanken, während die hervorkeimenden Fruchtträger durch die Heranbildung von zahlreichen Schwärmsporen für eine neuerliche Ausbreitung des Keimschlauchcs sorgen. Nassfaule und auch trockenfaule Kartoffeln erzeugen bei Bindern und Pferden Verdauungsstörungen; Magen- und Darmentzündungen wurden bei Schweinen beobachtet. Auch viele andere Futtergewächse werden von Peronosporaformen heimgesucht so: die Mohrrübe, der Carfiol, die Petersilie von P. nivea; der Gartensalat, die Ackerdistel und das Kreuzkraut von P. gangli-formis; auf Wicken, Erbsen und Linse gedeiht P. viciae und auf demBothklce, sowie auf Weissklee und auf der Luzerne: P. trifoliorum; auf den Blinkelrüben erzeugt die echte Herzfäule P. Schachtii. Mikroskopisch untersucht erscheint der Pilz in Form von schwarzen Kugeln, welche verschieden lange Keimschläuche besitzen, die sich wieder zu Kugeln abschnüren.
Die Brandpilze, Ustilaginecn und die Kostpilze, Ure-dineen, werden beschuldigt, zahlreiche Krankheiten bei jenen Thieren zu erzeugen, die mit brandig befallenem Futtergewächse gefüttert werden. Erwähnenswerth erscheinen: Ustilago carbo, der
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Staubruss oder Flugbrand, gedeiht auf Hafer, Gerste, Weizen, seltener auf Roggen und auf vielen Gräserarten. Er befällt alle Pflanzentheile und behält seine Keimfähigkeit, wenn auch die befallenen Pflanzen austrocknen sollten. Aus einem gallertigen Keim-schlauch ursprünglich bestehend, schnüren sich Fruclitzellen ab, die, an der rflanzenoberfläche gelagert, als ein feinkörniges, russschwarzes Pulver zum Vorschein kommen. Neben den örtlichen, mit Entziindungs-erscheinungen einhergehenden Einwirkungen auf die ersten Verdauungswege scheinen die Brandpilze bei trächtigen Thieren das Verwerfen zu veranlassen.
Ustilago caries s. Tilletia caries und Tillotia laevis. Der Weizen - Stint - Stein - Schmierbrand, einer der gefiirchtetsten Befallungspilze des Weizens, befällt in der Kegel sämmtliche Körner der Aehre. Die Krankheit gibt sich zu erkennen an der blaugrünen Färbung und an der aufrechten Stellung der Aehren; die aufgequollenen Körner weichen dem geringsten Druck und lassen statt des weissen Mehles eine schwarze, schmierige, nach Heringslake riechende, pulvrige Masse hervortreten. Man findet sie häufig in der Weizenkleie als schwarze unrege!massige Körnchen beigemengt.
Der Schaden, welcher durch Verfütterung der mit Tilletia befallenen Futterstoffe beobachtet wurde, äussert sich beim Kinde als eine tödtliche, mit rinderpestähnlicben Erscheinungen einhergehende Krankheit (Albrecht). Ebenso wurden Brandpilz Vergiftungen bei Pferden gesehen (Vogel), wie andererseits bei Schweinen und Schafen tödtlich verlaufende Krankheiten beschrieben werden. Das Verwerfen trächtiger Thiere nach dem Genuss von brandiger Weizenstreu gehört nicht zu den seltensten Beobachtungen.
üstilago Maydis, der Maisbrand, befällt die Stengel, Blätter und Blüthen dieser Pflanze (Kukuruz) und erscheint in faustgrossen Beulen, die zuerst eine grauweisse, später eine schwarze Farbe annehmen. Sobald die Hülle der Geschwülste berstet, entleert sich aus denselben ein schwarzbraunes leichtes Pulver, die reifen Sporen des Pilzes. Als Schaden, von Ustilago Maydis herrührend, wäre das Ver-kalben der Kühe zu erwähnen.
Ustilago longissima, der Gräserbrand, als Ursache einer tödtlich verlaufenden Vergiftung unter nervösen Erscheinungen, wurde bei Rindern beobachtet.
Von den Uredineen oder Kostpilzen sind ihrer Schädlichkeit wegen bekannt: Puccinia coronata, der Kronenrost des Getreides, und Puccinia graminis, der Streifenrost der Gräserarten. Die Sporen dieser Pilze in grosser Menge aufgenommen, sollen
Csokor. Gerichtl. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 1 1
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bei den Hausthieren sowohl allgemeine tödtliclic Erankheiteu, als mitunter nur locale Leiden bedingen; typliusähnliche Erkrankungen wurden bei Fohlen beobachtet, welche mit rostbefallenem Klee gefüttert waren. Durch Versuche ist es sichergestellt, dass rostiges Futter bei Pferden Durchfälle, Koliken, Lähmungen der Nachhand, manchmal Bräune und Speichelfluss verursacht. Bei Kindern kommen örtliche Krankheiten an der Maulschleimhaut, milzbrandähnliche Erkrankungen, Blutharneu und ruhrähnliche Durchfälle zur Beobachtung. Bei Schafen äussert sich die Vergiftung durch schwere .Nieren-, Magen- und Darmleiden. Schliesslich äussert sich die Wirkung der Kostarten, unter welchen auch Ustilago straminis, der Strohrost, zu nennen wäre, durch locale Hauterkrankungen in der Rothlauf- und Quaddelform.
Aehnliche Wirkungen entfalten: Uromyces viciae, der Kost der Wicken- und Saubohnen; Uromyces pisi, der Erbsenrost; Uromyces apiculatiis, der Kleerost; Uromyces appendiculatus, auf Garten-und Pferdebohnen; Uromyces lupini, der Lupinenrost, welchem man ungerechtfertigterWeise die unter dem Namen Lupinosequot; bekannte Krankheit der Schafe zuschreibt; Uromyces strictus, der Luzernerost und Uromyces anthyllidis, der Wundkleerost.
Zu den Futterverderbern gehören auch die Repräsentanten der Gattung Erysiphe, die Mehlthaupilze; auf grünen Pflanzentlieilen bilden sie weisse, Schimmel- oder mehlartige Ueberzüge und lagern mit ihrem Keimschlauch nur an der Blattoberfläche, niemals-im Innern der Pflanze. Nach manchen Beobachtungen erzeugen die vom Mehlthau befallenen Gräser und Hülsenfrüchte Entzündung der Harn- und Geschlechtsorgane mit blutigen Durchfällen, namentlich soll der befallene Grünklee, auf trächtige Thiere einwirkend, das Verwerfen zur Folge haben. Hieher zu beziehen sind: Erysiphe communis, der gemeine Mehlthau, auf verschiedenen Kleearten und Schmetterlings-blüthlern, sowie auf vielen wildwachsenden Pflanzen; Polydesmus existosus, der Rapsverderber; im Monat Juni befällt der letztere in Form schwarzgrauer oder braunschwarzer Flecken die grünen Theile. besonders die Schoten vom Raps. Die Wirkung auf die Hausthiere äussert sich in localen Entzündungen der Schleimhäute des Maules. der Nase, des Auges, bei Wiederkäuern des Klauenspaltes und des Euters (falsche Klauenseuche, Brummer). Bei Schafen wurden nach dem Beweiden von Rapsbrachen, Entzündung der Augen, der Schleimhaut des Maules, die Kopf- oder Blatterrose sowie andere Hautkrankheiten gesehen (Roloff). Sporidesmium exitiosum, der Mehlthau der Rüben und des Kartoftelkrautes, veranlassen ähnliche Störungen.
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Polythriucium s. Sphaeria trifolii verursacht in feuchten Jahren das Schwarz werden der Kleepflanzeu. An der unteren Fläche der noch grünen Blätter, sowie an den Stengeln entwickeln sich zahlreiche, rundliche, schwarze, glanzlose Flecken, die aus kleinen Hügelchen zusammengesetzt sind. Die Stengel und Blätter der Pflanze verwelken und erscheinen bei starkem Befallensein schwarz oder braunschwarz. Erkrankungen unter den Erscheinungen von Kreuzlähme mit starkem Fieber eiuhergehend und der Befund von blutiger Magendarmentzündung, Entzündung des Tragsackes und Bauchfellentzündung wurden (Weber) bei mehreren trächtigen Kühen beobachtet, welche als Futter einen stark befallenen Rothklee bekamen. Epichloe typhina auf verschiedenen Gräserarten tritt in Form eines weissen Belages um die Scheiden der obersten Blätter auf; das entsprechende Blatt verwelkt und stirbt sehr bald ab. lieber die Schädlichkeit dieser Pflanzenart bei den damit gefütterten Thieren liegen Versuche vor (Frank). Bei quot;Versuchsthieren entwickelt sich infolge der Verfütterung solcher Gräser brandiges Absterben in der Haut der Extremitäten.
Bei Weitem schwerere Krankheiten, als sie bisher geschildert wurden, entstehen durch die auf der Roggenähre vorkommenden Ent-wickelungsstufen des Mutterkornes, Claviceps purpurea. Das Dauermycel (secale cornutum) dieses Pilzes entwickelt sich zur Zeit der Roggenblüthe an Stelle des Kornes als ein unregelmässig walzenförmiger, häufig etwas gekrümmter, äusserlich schwarzer, innen wachsartiger Körper, welcher über die Spelzen der Aehre weit hinausragt und immer nur eines, selten mehrere Körner befällt. Im Spätherbst oder im Frühjahre entsteht aus dem Dauermycel, also aus dem entarteten Korn der Aehre, sobald dasselbe auf feuchten Boden gelangt, der eigentliche, köpfchentragende Pilz des Mutterkornes; in den Köpfchen bilden sich in eigenen taschenförmigen Vertiefungen die fadenförmigen Sporen heran, welche zur Blüthezeit des Roggens in die Körnchen der Aehre eindringen, um abermals das Dauermycel zu erzeugen.
Das Dauermycel des Mutterkornes ist es, welches die Vergiftungsfälle bei der Verfütterung an Thiere bedingt; dasselbe entwickelt sich auch auf manchen anderen Grasarten, auch auf Weizen, Gerste und Hafer. Das Gift im Dauermycel ist vollkommen sichergestellt, die schädliche Wirkung wird durch die Sklerotinsäure, durch das Sklero-mucin und zwei basische Stoffe, Pikrosklerotin und Ergotinin hervorgebracht. Die Wirkung des Giftes äussert sich entweder als Mutterkornkrampf (Kriebelkrankheit) oder als Mutterkornbrand; beide Krankheitsformen kommen sowohl bei Rindern, als auch bei Schweinen zur
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Beobachtung. Zahlreich sind die Fülle, wo es bei träclitigen Kühen nach dem Genuss des Giftes zum Verkalben kam.
Die giftigen und schädlichen Pflanzen auf den Weiden und Wiesen sind der Mehrzahl nach mit Bestimmtheit in ihrer Wirkung bekannt; doch gibt es manche Pflanzen, die vorläufig nur als schädlich hingestellt werden können. Für den Gerichtsthierarzt ist die Kenntniss der schädlichen und der giftigen Weidepflanzen insofeme erforderlich, als er in die Lage kommen kann, sein Urthoil über eine Weide, ein Grünfutter oder über ein Heu abzugeben, welches als ursächliches Moment einer Vergiftung angesehen wird. Im Nachstehenden sollen dementsprechend sowohl die schädlichen, als auch die giftigen Futtergewächse in Kürze angeführt werden.
Als schädliche Pflanzen, welche die Bedeutung von Futtergewächsen, Weide- und Wiesenpflanzen haben, sind zu erwähnen:
Das Spartgras, Stipa pennata, erzeugt mit den langen Grannen Verwundungen in der Haut der Schafe, selbst Perforationen der Bauchdecke mit tödtlichem Ausgang.
Der Lein, Flachs, Linum usitatissimum, an Kinder und Schafe verfüttert, hatte Entzündungen der Verdauungswege, einhergehend mit Durchfällen und nervösen Zufällen, zur Folge.
Das Wasser-Eispengras, Poa aqnatica, wird als Ursache des Aufblähens bei Rindern angesehen, obwohl von Andern das Befallensein dieser Grasart mit Uredoarten und dem Mutterkorn als Ursache der Erkrankung angenommen wird.
Auch das Schilf, Phragmites und der Hederich, Erysimum cheiranthoides äussert dieselbe Wirkung bei Kindern.
Der Schachtelhalm, Equisetum palustre und arvense, veranlasst in grösserer Menge gefüttert bei Rindern, manchmal auch bei Pferden, lähmungsartige Schwäche im Hiutertheil (Tauinelkrankheit), Abmagerung, Zehrfieber, schliesslich den Tod.
Das Pfeifengras, Molinia coerulea, als ein Bestandtheil der Wiesen und des Heues, erzeugt bei Rindern die Knocheubrüchigkeit und auch das Blutharnen; dasselbe wird auch dem Knochenbruchkraut, Nar-theeium ossifragum, zugeschrieben.
Die Krötenbinse, Juncus bufonius, und das Habichtskraut, Hieracium pilosella, scheinen als Träger der Brut von Leberegeln und Lungenwürmern die entsprechenden Krankheiten der Schafe zu veranlassen. Wenigstens fand man sie auf Weiden, auf welchen in Folge des Verhüteus der Schafe die Lungenwurm- und Leberegelseuche hervorgerufen wurde.
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Das Fingerkraut, Potentilla, sowie die Bärenklaue Meum, geben zu Einiilmingsstöningen Veranlassung; das letztere bedingt eine der Lecksuobt ähnliche Krankheit (Stallmangel) des Kindes.
Die Flachsseide, Cuscuta europea, im Klee, hat bei Rindern und Schweinen lebensgefährliche Krankheiten einhergohend mit Krämpfen zur Folge.
Die Zuckerhirse, Sorghum saccharatum, im grünen Zustande verfüttert, veranlasst Gährungsvorgäuge des Darminhaltes und Betäubung.
Als verdächtige Pflanzen und Pflanzentheile werden noch angeführt: Die Tannennadeln, welche unverdaut abgehen und Mast-darmblutungen bei Pferden auf mechanischem Wege verursachen; die jungen Sprossen und Knospen verschiedener TValdbäume (Eichen, Erlen etc.), das Blutharnen bedingend; der Pfaffenhut, Evouymus europaeus; der Wegdorn, Rhamnus cathartica; der Sauerklee, Oxalis acetosella; der stachelblättrige Gänsefuss, Chenopodium hybridum; das Johanniskraut, Hjpericum peiforatum; die Gänsekresse, Arabis tartarica; der Wassernabel, Hydrocotvle vulgaris; der Sumpf ling, Selinum palustre; das Wintergrün, Pj'rola; die gefleckte Zehrwurz, Arum maculatum und der gemeine Froschlöffel, Alisma plantago.
Die eigentlichen Giftpflanzen lassen sich je nach ihrer Wirkung in die rein narkotischen und in die scharf reizenden Pflanzen trennen.
Die narkotischen Pflanzen veranlassen, von unseren Haus-thieren mit den Futtermitteln aufgenommen, zunächst Störungen in den Verdauungsorganen, zu welchen sich Störungen der Gehirn- und Nerventhätigkeit hinzugesellen. Gewöhnlich stellen sich Anfangs Koliken, dann Erbrechen, Verstopfung und Aufblähen bei den vergifteten Thieren ein, darauf erfolgen Schwindel, Betäubung, Krämpfe, Zuckungen, lähmungsartige Erscheinungen und Empfindungslosigkeit. Andererseits geben sich wieder bedeutende Aufregungen, Tobsucht und Raserei in periodischen Anfällen kund. Der Tod oder die Genesung erfolgt in einigen Stunden bis zu zwei Tagen. Die wichtigsten narkotischen Giftpflanzen sind:
Der Taumellolch, Schwindelhafer, Lolium temuleutum; nur der reife Samen ist von narkotischer Wirkung für Schafe, Schweine und Kälber, seltener sind die Vergiftungen beim Pferd und Rind.
Der Wasserschierling, Cicuta virosa, enthält in allen Theilen den giftigen Stoff, welcher auch in der ausgetrockneten Pflanze bei
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lößnbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die hygienische Untersuchung.
allen Thieren seine scharf narkotische Wirkung zu entfalten im Stande ist.
Der gefleckte Schierling, Conium maculatum, enthält das rein narkotische Gift in den Wurzeln und verliert getrocknet die giftige Eigenschaft; mit Ausnahme der Ziegen und auch der Schafe sind Vergiftungen hei den übrigen Hausthieren beobachtet worden.
Die Hundspetersilie, der Gartenschierling, Aethusa C3rna-pium, erweist sich für Schweine giftig.
Die Rebendolde, Oenanthe fistulosa und Wassermerk, Sium latifolium, enthalten das Gift in den Wurzeln, das Kraut ist unschädlich.
Der Garten- und Feldmohn, Papaver somniferum, enthält in der ganzen Pflanze, besonders aber in den unreifen Samenköpfen das stark narkotisch wirkende Opium. Vergiftungen wurden zu allermeist beobachtet bei Rindern, seltener bei Pferden, Schafen und Schweinen.
Das Schöllkraut, Chelidonium, ist nur im frischen Zustande schädlicb, getrocknet verliert es diese Eigenschaft; umgekehrt verhält es sich mit Madia, welche Pflanze, wenn sie im trockenen Zustand aufgenommen wird, Vergiftungen, wie sie dem Gartenmohn zukommen, veranlassen kann.
Der Eibenbaum, Taxus baccata, enthält in den Nadeln und in den Zweigen ein heftiges Gift, dessen Wirkung sich innerhalb einer Stunde oft mit lethalem Ausgang, unter apoplektischen Zufällen äussert. Mit anderem Futter gemengt scheint es unschädlich zu sein.
Der Eisenhut, Aconitum, erweist sich in allen seinen Arten als ein heftiges Gift; selbst getrocknet und in dem Verhältniss 1:12 dem Heu beigemengt, äussert es seine giftige Wirkung.
Die Kornrade, Agrostemma Githago, enthält nur im Samen das heftige Gift, es ist dessen Schädlichkeit beim Kleinvieh constatirt worden. Bei Kühen beobachtete man Lähmungen infolge der Fütterung eines mit Kornrade gemengten Futters.
Der Tabak, Nicotiana, die lialbgewelkten Blätter sind gefährlich, er wird gerne von Rindern und Ziegen genossen. Der Tod des Thieres erfolgt schon in 12 Stunden, während bei Vergiftungen geringereu Grades vollständige Genesung nach 814 Tagen eintritt.
Es sind ferner noch Vergiftungen beobachtet worden, durch: Nachtschatten, Solanum nigrum, bei Schweinen und Ziegen; Bilsenkraut, Hyoscyamus niger; Tollkirsche, Belladonna, beim Rinde; Fingerhut, Digitalis; Osterluzei, Aristolochia, bei Pferden; Stechapfel, Datura Stramonium; Alpenrose, Rhododendron; Traubenkirsche, Prunus Padus, beim Rinde; Giftlattig, Lactuca virosa.
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Azaleen, Oleander und Goldregen sollen gelegentlich zur Vergiftung Veranlassung gegeben haben.
Die scbavfen und reizenden Giftpflanzen enthalten als wirksame Körper verschiedene Harze und ätherisdie Gele. Ihre Wirkung äussert sich in localen Veränderungen der ersten Verdauungswege, dazu gesellt sich eine Eeizung (Harz) des Harnapparates, so dass auch Blutharnen auftritt. Es gehören hieher:
Der Hahnenfuss, Kanunculus; ausgenommen die zwei Arten E. aquatilis und R. repens erweisen sich die übrigen schädlich oder nur verdächtig. Die scharfe Wirkung tritt besonders bei E. scleratus, acris, arvensis, Flamula hervor und äussert sich in anhaltenden, heftigen Durchfällen; selbst durch das Austrocknen wird die giftige Wirkung derselben nicht aufgehoben. Aehnlich in ihrer Wirkung verhalten sieh noch der Sommeradonis, Adonis aestivalis, und weniger schädlich der Feld-Eittersporn, Delphinium.
Den Windröschen, Anemone, ausgenommen A. nemorosa, wird neben der Magendarmentziindung, welche sie bei den vergifteten Thieren verursachten, noch das Blutharnen zugeschrieben.
Die Wolfsmilcharten, Euphorbia, seheinen den Ziegen weniger gefährlich zu sein. Vergiftungen sind bei anderen Thieren selten beobachtet worden.
Das Bingelkraut, Mercurialis, bedingt bei Pferden und Eindern, neben den Darmentzündungen noch das Blutharnen, wenn es selbst dem Heu beigemengt, im trockenen Zustand verfüttert wird.
Die Herbstzeitlose, Colchicum autumnale, ist am gefährlichsten wenn sie Samen trägt, weshalb die meisten Vergiftungen im Frühjahre auf der Weide vorzukommen pflegen. Magen- und Darmentzündungen sind die einzigen Merkmale, die sich bei der Section con-statiren lassen. Auch mit dem Heu verfüttert, hat sie Vergiftungen mit tödtlichem Ausgang schon innerhalb einiger Stunden zur Folge gehabt.
Als scharfe Giftpflanzen, welche nach dem Genuss neben anderen Erscheinungen vorzüglich das Blutharnen veranlassen, sind zu bezeichnen: der Wasserpfeffer, Polygonum Hydropiper; die Schwalbenwurzel, Asclepias vincetoxicum, und der Adlerfarn, Pteris aquilina. Magen- und Darmentzündungen erfolgen nach dem Verfültern von Gottesgnadenkraut, Gratiola officinalis; Sade-baum, Juuiperus Sabina; Narzisse, Narcissus; Nieswurz, Helleborus; Meerrettig; Pastinak; Läusekraut, Pedicularis palustris, und Sumpfporst, Ledum palustre. Der Ackersenf, Sinapis arvensis
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und alba, sowie der Purgirlein, Linum catbarticum, bewirken aussei' den heftigen Durcbfällen noch vermehrten Speichelfluss.
c) Die Untersuchung der Futterstoffe.
Eine genaue Prüfung der Futterstoffe und der Nährmittel unserer Hausthiere kann in vielen Fällen vom Gerichtstbierarzt, sowohl mit Bezug auf die Futtermittel selbst, als auch mit Bezug auf die Wirkung derselben, gefordert werden. Im ersten Falle handelt es sich um die Beurtheilung bestimmter Futtermittel auf die Qualität, auf die Zusammensetzung, auf die Unschädlichkeit, auf die Verderbniss und um die Sicherstellung von Beimengungen der schädlichen oder selbst giftigen Bestandtheile. Die Wirkung der Futtermittel gelangt zur Begutachtung, sobald eine durch die Futtermittel veranlasste Krankheit vorliegt. Das Ausehen, die Farbe, der Geschmack, besonders aber der Geruch sind die zu Gebote stehenden Behelfe, mittelst welcher die Untersuchung durchgeführt werden kann. Nebstbei kommen noch in Betracht die Anwesenheit schädlicher Beimengungen, die Verderbniss, Feuchtigkeit, Schimmelbildung, die Art der Farbenverände-rung, so wie die Art und Stärke des Geruches und des Geschmackes. Im Falle als Krankheiten der Hausthiere auf diätetischem Wege ver-anlasst wurden, handelt es sich auch um das Sicherstellen der Verabreichung der Futterstoffe nach Quantität, Form, Verbindung und Qualität. Mit Bezug auf die Futtermittel selbst sind es vorzüglich das Heu und die Körnerarten, welche den Gegenstand der geforderten Beurtheilung ausmachen.
Das Heu als Gegenstand der forenischen Untersuchung, erfordert vor Allem eine eingebende Prüfung, ob wirkliches Heu oder nur eine Nach-maht Grummet vorliegt. Die Beurtheilung fällt nicht schwer; das Heu enthält die ausgebildeten Pflanzen mit Blütben, eventuell Früchten, welche ja den hohen Näbrwerth dieses Futtermittels repräsentiren. Das Grummet dagegen weist in den meisten Fällen nur Stengel und Blätter der Wiesenpflanzen auf, abgesehen von manchen guten Grummeternten, wo es ebenfalls Blütben und Samen als Bestandtheile enthält und dementsprechend in Bezug auf Näbrwerth dem Heu gleichgestellt weiden kann.
Nicht minder wichtig und für die Beurtheilung des Nährwerthes entscheidend, ist das Alter des Heues. Die Farbe, der Grad der Austrocknung, die Zerkleinerung der Pflanzen und der Heustaub, sowie der Geruch sind hier ausschlaggebend. Ein frisches Heu besitzt eine lebhaftere Farbe, es sind die einzelnen Pflanzen noch im Ganzen vorbanden und nicht zerfallen, der Staub ist gering und der Geruch,
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besonders beim Zerreiben, ein aromatiscber, honigäbnlicber; nacb einem balben bis nach einem Jahre schwindet der Geruch allmälig, die Farbe erblasst und die trockenen Pflanzen zerfallen.
Nach den botanischen Bestandtheilen wird nicht nur die Güte beurtheilt, sondern auch das Vorhandensein schädlicher, selbst giftiger Pflanzen sichergestellt. Auch die Herkunft der vorliegenden Heuprobe nach dem Standorte lässt sich aus der botanischen Analyse vollkommen sicherstellen, indem bekanntermassen manche Pflanzenarten nur auf einem bestimmten Boden gedeihen. Die botanische Analyse oder Untersuchung wird in der Art vorgenommen, dass eine nicht zu kleine Heuprobe in die Süssgräser und in die Sauergräser getrennt wird, während der Kest auf andere Pflanzen zu untersuchen ist. Die Süssgräser gehören in die Abtheilung der echten Gräser Gramineen sie charakterisiren sich durch die Anwesenheit der Knoten an den Halmen, der Blatthäutchen, der zweispelzigen Blüthenhülle und durch zwei federartige Narben. Als vorzügliches Futter für alle pflanzenfressenden Hausthiere können als gute und saftige Süssgräser genannt werden: Fuchsschwanz, Alopecurus pratensis; Schwingel, Festuca pratensis; Kispengras, Poa annua; Goldhafer, Avena fla-vescens; französisches Raygras, Arrhenatherum avenaceum; englisches und italienisches Raygras, Lolium perenne, italicum; Timothegras, Phleum pratense; Kammgras, Cynosurus cristatus; Knaulgras, Dactylis glomerata; Wiesengerste, Hordeum pratense; Weiche- und Futtertrespe, Bromus mollis et giganteus; Zittergras, Briza media und Ruchgras, Anthoxanthum odoratum.
Als süsse Gräser, welcbe auf feuchten Plätzen wachsen und einen rohrartigen Stengel besitzen, sind zu nennen: Honiggras, Holcus lanatus; Mannaschwingel und Viehgras, Glyceria fluitans et spec-tabilis; Wiesentrespe, Bromus pratensis; rohrartiger Wiesenschwingel, Festuca arundinacea und Glanzgras, Phalaris arun-dinacea.
Zu den trockenen Süssgräsern, auf trockenem dürren Boden wachsend, gehören: Schafschwingel, Festuca ovina; Rispengras, Poa compressa; Perlgras, Melica; Fioringras, Agrostis stolouifera; Spartgras, Stipa; Schmiele, Aira canescens und Nardus stricta.
Die saueren oder Scheingräser umfassen zwei Pflanzenfamilien: die Cyperaceen mit knotenlosem Halm, einspelzigen Blüthen und Nussfrüchten und die Binsengräser mit dem sechstheiligen oder sechsblättrigen Perigon. Gemeinsam gedeihen sie auf feuchten, sumpfigen und moorigen Boden; sie stellen niebt nur die schlechtesten Futterkräuter dar, sondern werden auch als die Ursache der kachektischen
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Thierkrankheiten, der Lecksucht, Markflüssigkeit, Knochenbrüchigkeit, ferner als Träger jener Parasitenbrut, welche die seuchenartigen Wurmkrankheiten (Leberegel, Lungenwürmer) bedingen, bezeichnet. Ausser-dem werden diesen Gräsern manche acut auftretende Krankheiten, wie das Blutharnen und das Verwerfen bei trüchtigen Thieren zugeschrieben. Zu den Cyperaceen gehören: Eiedgras, Carex; Cypergras, Cyperus; Wollgras, Eriophorun und Simsen Scirpus. Den Binsengräsern gehören an: Juncus, Luzula; dann noch Pfeifenbinsen, Molinia coerulea; Schachtelhalm, Equisetum; Triglochin und Tofieldia.
Nachdem die Analyse der Futterprobe auf saure und siisse Gewächse stattgefunden hat, erübrigt noch die Untersuchung des Bestes und die Sonderung desselben in gute und schädliche, selbst giftige Wiesen und Weidepflanzeu; die letzteren wurden bereits besprochen (schädliche und giftige Pflanzen). Zu den guten Wiesen-und Weidepflanzen gehören Bepräsentanten der verschiedensten Pflanzengattungen, von welchen vornehmlich zu nennen sind: die Pirn pin ellaarten, Pimpinella; die Wegericharten, Plantago; der Spörgel, Spergula arvensis; der Bocksbart, Tragopogon pratensis; das Habichtskraut, Hieracium pratense; das Ferkelkraut, Hypochaeris maculata; der Löwenzahn, Leontodon Taraxacum; dieCichorie, Cichorium Intybus; ferner die Polygonumarten, die Schafgarbe, Achillea millefolium: die Rumexarten, die Melden und schliesslich neben anderen manche Distelarten (Schweine). Von den Culturpflanzen, zumeist als Grünfutter in Verwendung, sind zu erwähnen alle Kleegattungeu, die Hülsenfrüchte, die Lupinen, der junge Mais, junge Getreidesaaten und die Blätter der Eüben und Kartoffel. Manche der letztgenannten erzeugen unter umständen verschiedene Krankheiten (Lupinose, Aufblähen u. s. w.) der Hausthiere. Im Allgemeinen kann noch hervorgehoben werden, dass jenes Heu oder Grimfutter, welches bei der Analyse des Proberestes mehr Kleearten und Leguminosen enthält, um so bessere Gräser aufweisen wird, während wieder das Vorwiegen von Sauerampfer und scharfen Niederungspflanzen den minderen Werth dieser Futtermittel bestimmt.
Neben der botanischen Analyse kommt in Betracht die Verunreinigung der Futtermittel durch organisirte und nicht organi-sirte Bestandtheile; es wird zu untersuchen sein, ob dem Heu nicht etwa Sand, Schlamm, Staub, Flugstaub, Pochsand oder sonstige schädliche, mineralische Theilchen beigemengt sind, ob die Futtergräser nich befallen oder gar durch Schimmelpilze verdorben wurden; zu berücksichtigen wäre auch die Verunreinigung des Futters durch Ungeziefer, wie: Blattläuse, die Bälge und Härchen der Processionsranpe,
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Schnecken, Heumilben und durch den Kornwurm; als Yerderbniss des Futters kämen noch in Betracht: das dumpfe, multrige, vermoderte, sauere und das ausgewässerte, das gefrorene, das versäuerte und das faulige Gährungsfutter. Endlich hat auch die Art, wie das Heu gewonnen und aufbewahrt wurde, auf die Beschaffenheit und auf die Wirkung desselben einen besonderen Eiufluss.
Von den Körnerfrüchten ist es vorzüglich der Hafer, der als ein häufiges Futtermittel und als die gewöhnliche Marktwaare zur Begutachtung gelangen kann. Bei der Beurtheilung des Hafers hat man zuerst das Gewicht desselben und den sogenannten Abfall festzustellen. Ein Hektoliter Hafer, mittlerer Sorte, wiegt 44 Kilogramm, der Abfall, d. h. die fremden Beimengungen, als Sand, Holz, Spelzen und dergleichen, darf nie über 3 Percent ausmachen. Weniger entscheidend für die Güte des Hafers erweist sich die Beschaffenheit nach der Farbe, dagegen ist auch hier der Geruch ein massgebendes Merkmal, durch welches schon die geringste Yerderbniss zu ermitteln sein wird. Auch der Geschmack nach dem Zerkauen einzelner Körner, sowie die Beschaffenheit der Bruchfläche des Haferkornes, wird als willkommenes Auskunftsmittel die Beurtheilung erleichtern. Ueber Yerderbniss, Beimengungen und Yerunreinigung gilt dasselbe, was vom Heu erwähnt wurde. Auch die übrigen Futtermittel werden in speciellen Fällen den Gegenstand gerichtsthierärztlicher Untersuchungen bilden können; es kämen da in Betracht von den Körnerfrüchten: die Gerste, der Koggen, der Weizen, die Kleie, der Buchweizen und der Mais; von den Hülsefrüchten: die Erbsen, Bohnen, Pferdebohnen, Wicken, Lupinen, Kichererbse und Leinsamen; von den Knollengewächsen: die Kartoffeln, die Topinamburknollen und die Kuben; von dem Kauhfutter: aussei- den Besprochenen noch das Kleeheu, Heu von Hülsenfrüchten, von Lupinen, Esparsette, das Stroh und eventuell das Laubheu; von den Fabrikationsrückständen als Futtermittel finden Yerwendung: alle Oelsamenkuchen, die Branutweinschlämpe, die Bier-trebern und Malzkeime, die Kückstände nach der Rübenzucker- und Stärkebereitung in Form der Melassenschlämpe und Trebern; endlich die trockenen Baumfrüchte als: Rosskastanien, Eicheln, Buchenkerne und in neuester Zeit die Sägespäne. You den animalischen Nahrungsmitteln sind nur die Milch und das Fleischmehl als Futtermittel den Thieren verabreicht worden. Alle eben genannten Futtermittel werden eine schädliche Wirkung auf den Thierkörper äussern, sobald sie in zu geringer oder in zu grosser Menge verabreicht werden, sobald sie ferner nur einseitig und in nicht gehöriger Mischung oder aber als verdorbenes Futter ihre Yerwendung finden.
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Störungen in der Ernährungsweise, sogenannte diätetisclie Schäden, die unsere Hausthiere betreften, entstehen entweder nur aus Fahrlässigkeit oder mit bösem Vorsatz; die verursachten Krankheiten bieten uns aber nur geringe Anhaltspunkte zur Aufdeckung des Urhebers und dessen Schuld dar, da diese Gesundheitsstörungen zumeist allmälig entstehen und nur in seltenen Fällen plötzlich eintreten. Diätetische Misshandlungen werden sich demnach sehr schwer sicherstellen lassen, sie können aber gefolgert werden, wenn eine gleiche Erkrankung mehrere Thiere zur selben Zeit betroflen hat, da doch in den diesbezüglichen Fällen die gleiche Ursache auf mehrere Thiere einwirkt. Aber auch die unmittelbare Wirkung einer diätetischen Schädlichkeit kann in vielen Fällen zur Aufdeckung des Urhebers führen, sobald alle anderen Schädlichkeiten ausgeschlossen erscheinen (Aufblähung).
Als specielle Schädigung der Gesundheit unserer Hausthiere sind in Betracht zu ziehen: die unzureichende Ernährung, das Aushungern, die üeberfütterung, die fehlerhafte Fütterung, das Verabreichen eines verdorbenen Futters und die Schädigung durch die beigemengten Giftstoffe. Bevor jedoch alle diese Schädlichkeiten beurtheilt werden können, ist es nothwendig, auch die Norm aim enge des Futters zu kennen, welches den verschiedenen Hausthieren zum Zwecke der Erhaltung und Nutzung verabreicht werden muss.
Das Erhaltungs- und Beharrungsfutter ist jene Futtermenge, die einem Hausthiere nur zur Erhaltung einer weder zu fetten noch abgehungerten KörperbeschafFenheit verabreicht wird. Der Gerichts-thierarzt muss diese Menge genau kennen, weil in manchen Fällen eine Begutachtung von ihm verlangt werden kann, wenn es sich um die Feststellung der Futterkosten handeln sollte. Ausserdem bildet das Erhaltungs- oder Beharrungsfutter die Grundlage bei der Beur-theilung jener Schäden, die durch das Zuviel oder Zuwenig der Fütterung veranlasst werden. Je nach der Thierart, besonders aber je nach dem Körpergewicht ist das tägliche Futterquantum verschieden.
Beim Pferde ist die sogenannte Heuwerthsrechnung und die Bestimmung nach dem Körpergewicht in der Praxis niemals durchgeführt worden. Die Bestimmung des Futterquantums geschieht in der Regel nach den Portionen, die eine bestimmte Gewichtsmenge ausmachen. Nach den Fütterungsvorschriften im k. k. Heere beträgt eine Portion Hafer genau 3?gt;60 Gramm, während vom Heu drei verschiedene Portionen unterschieden werden; davon beträgt die grosse Portion 5000 Gramm, die mittlere Portion 4500 Gramm und die
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kleine l'ortion 3100 Gramui. Als Behammgs- oder als Erhaltungsfutter rccbnet man für Pferde mittlerer Grosse und Schwere die Ration pro Tag auf eine Portion Hafer (3360 Gramm), 45 Kilogramm Heu und ebensoviel Stroh. Bei grösseren Thieren genügen als tägliche Ration 2 Kilogramm Hafer, 56 Kilogramm Heu und ebensoviel Stroh. Für ein Pferd mittlerer Grosso werden bei gewöhnlicher Arbeit als tägliches Flitterquantum gerechnet: 5 Kilogramm Hafer, 4 Kilogramm Heu und 1quot;5 Kilogramm Stroh als Häcksel beigemengt. Bei vermehrter Arbeit werden 11*5 Kilogramm Hafer zugelegt und im entgegengesetzten Falle etwas verkürzt, dafür aber das Heuquaiitum um Weniges vermehrt. Die Militärpferdc erhalten im Frieden je nach Grosse und Leistung als tägliche Futterration: 1l1/, Portion (33Ü01200 Gramm) Hafer, eine kleine oder eine mittlere Portion (34004500 Gramm) Heu und 1800 Gramm Stroh; unter gewissen Vorhältnissen wird dieses Futterquantum durch Zubussen: 840 Gramm Hafer, 1100 Gramm Heu und 850 Gramm Stroh vermehrt. Im Kriege findet eine Vermehrung des Hafers, dagegen aber eine Verminderung des Heuquantums statt; es erhalten die Dienstpferde 22-5 Portionen (68208400 Gramm) Hafer, eine halbe Portion (2800 Gramm) Heu und 1800 Gramm Stroh.
Beim Rinde wurde früher nach dem Heuwerthe gerechnet und ein Unterschied zwischen Erhaltungs- und Productionsfutter aufgestellt. Das Erhaltungsfutter wird durchschnittlich auf '/io'/so des Lebendgewichtes in Heuwerth angesetzt. Als Productionsfutter, Avenn es eine befriedigende Ernährung gewähren soll, wird für Milchkühe angesetzt: per 50 Kilogramm Lebendgewicht 1*5F8 Kilogramm und bei dem Mastvieh auf 22'5 Kilogramm Heuwerth. Bei der gewöhnlichen Ernährung ist der ganze Nahruugsbedarf zur Hälfte in Heu, ein Viertheil in Stroh und ein Viertheil in concentrirter Futter-forin zu verabreichen. Häufiger geschieht die Bestimmung der Futter-quantität des Rindes je nach dem Nährstoffgehalte und wird aus den Futtertabellen berechnet. Nach dem Nährstoffgehalte ist das Erhaltungsfutter auf 500 Kilogramm Lebendgewicht mit 0quot;5 Kilogramm Protein (Eiweiss) und 3-54 Kilogramm stickstofflose Substanz veranschlagt worden, ein Verhältniss, wie 1:8; dazu kommen 3 Kilogramm Pflanzenfaser. Als tägliche Ration für Arbeitsvieh sind nach dem Nährstoffgehalte nöthig auf 500 Kilogramm Lebendgewicht an Protein 0-5 Kilogramm, stickstoffhaltige Nährsubstanz 5 Kilogramm (Verhältniss 1:5'5), daneben Pflanzenfaser 4-5 Kilogramm; diese Gesammtmenge des Protein entspricht etwa 14 Kilogramm an Heu. Für Milchvieh auf 500 Kilogramm Lebendgewicht
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sind nötliig: Protein l-52-5 Kilogramm, dies entspricht einem Heu-quantum von 1G'5 Kilogramm, 014 Kilogramm Stickstoff lose Stoffe, daneben 5 Kilogramm Pflanzenfaser. Bei der Mästung kommen auf 500 Kilogramm Lebendgewicht als tägliche Eation: an Protein PS2 Kilogramm, an stickstofflosen Stoffen 67-5 Kilogramm; im Beginne der Mästung wird die Protein Substanz im Verhältniss zu den Stickstoff losen Substanzen wie 1 :5 verabreicht und dann allmälig gestiegen bis zu 1:3'5, wobei noch für leicht verdauliche Nahrung zu sorgen ist. Das Körpergewicht im massigen Ernährungszustände schwankt bei kleinen Kühen zwischen 250350 Kilogramm, bei mittelmässigen von 400450 Kilogramm, bei schweren von 500650 Kilogramm. Bei Ochsen werden für jede Kategorie um 100 Kilogramm mehr veranschlagt.
Bei Schafen sind nach dem Nährstoffgehalt erforderlich: auf 500 Kilogramm Lebendgewicht etwa 0-8 Protein und 5 Kilogramm Stickstoff lose Nährstoffe; bei der Mästung ist ebenfalls das Protein zu vermehren, so dass das Verhältniss zu den Stickstoff losen Nährstoffen sich herausstellt, wie 1:5. Das gewöhnliche Merinoschaf und der Merinobastard, sowie das gemeine Schaf, haben ein lebendes Gewicht von 3540 Kilogramm, während das langwollige Niederungsschaf ein mittleres Gewicht von 50 Kilogramm besitzt.
Bei Schweinen liegen insofern andere Verhältnisse vor, als neben der Aufzucht die Mästung einhergeht. Man rechnet auf 50 Kilogramm Lebendgewicht als tägliche Flitterration 56 Kilogramm Kartoffel und 0-7 Kilogramm Gersteuschrott oder Erbsen; wollte man auch hier ein genaues Verhältniss zwischen stickstoffhaltiger und stickstoffloser Substanz aufstellen, so wäre das Verhältniss wie zwischen 1:35 je nach Grosse und Mästung anzunehmen.
Die unzureichende Ernährung, das Abhungern und Verhungern. Mit der nicht hinreichenden Ernährung unserer Hausthiere schwindet auch deren Leistung und Nutzung. Das Abhungern, die incomplete Inanition erfolgt bei jeder nicht genügenden entweder nur quantitativen oder qualitativen Zufuhr von Nahrungsmitteln und äussert sich zuerst in einem Zerfall der rothen Blutkörperchen, einem Zustand (Inanitions-Anämie), welcher der Blutentmischung (Kachexie) gleichgestellt wird.
Der Nahrungsmangel kann aber auch ein rein qualitativer sein, indem einzelne lebenswichtige Futterbestandtheile bei sonst genügender Futtermenge fehlen. Zahlreiche Thierversuche in dieser Richtung haben zu nachstehenden Resultaten geführt:
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Ein Mangel an stickstoffhaltiger Substanz in den Nahmngs-mittolu führt zu denselben Resultaten wie die vollständige Entziehung einer jeden Nahrung überhaupt. Fleischfresser erliegen innerhalb 3134 Tagen dem Hungertod.
Keine Kohlehydrate und Fettkost können den Thierkörper nicht erhalten; das zum Leben nöthige Eiweiss wird vom Körper selbst genommen und es findet dementsprechend ein täglicher Gewichtsverlust von 2-8 Percent des gesammten Körpergewichtes statt.
Keine Protein- oder Eiweisskost reicht weder zur Erhaltung, viel weniger zur Nutzung hin; bei Pflanzenfressern, wenn sie aus-schliesslich nur mit Eiweisssubstanz gefüttert werden, erfolgt sehr schnell der Tod.
Die salzarme Nahrung wird von den Thieren schlecht vertragen; anfangs findet trotz der Salzarmuth in den Nahrungsmitteln eine grosse Salzansscheidimg von Seite des Thierkörpers statt und erst später werden die Salze zurückgehalten. Bei fortbestehendem Fehlen von kohlensaurem Kali entwickelt sich die unter dem Namen Scorbutquot; bekannte Krankheit (Borstenfäule der Schweine). Der Mangel des phosphorsauren und des kohlensauren Kalkes ruft insbesondere bei den Pflanzenfressern eigenthiimliche Erscheinungen hervor. Erwachsene Kinder, Ziegen, Schweine und Schafe werden von der sogenannten Lecksuchtquot; einer Geschmacksverirrung befallen; bei einer Verminderung der Fresslust entwickelt sich eine Steigerung des Geschmackes nach salzhaltigen Substanzen (Wollfressen der Schafe). Der Lecksucht folgt sehr bald die Knochen-brüchigkeit und die bei jungen Thieren als Fohlen-, Kälber-, Lämmer-und Schweinlähme bekannte Gelenksseuche und Knochenerweichung.
Das Verhungern, die complete Inanition erfolgt, wenn die beständige Zufuhr von Nahrungsmitteln gänzlich aufgehört hat und das Thier angewiesen wird, den Stoffverbrauch von der Körpersubstanz zu decken. Eine Zeitlang bleiben die Ausscheidungen in qualitativer Beziehung dieselben, nur die Menge des Ausgeschiedenen nimmt bis zum Lebensende beständig ab. Die Zeit, innerhalb welcher der Hungertod erfolgt, schwankt nach dem Ernährungszustand, nach dem Alter, nach der Grosse und nach der Thierart. Zahlreiche Versuche haben ergeben, dass der Tod gewöhnlich dann eintritt, wenn etwa 40 Percent des Körpergewichtes verloren gegangen sind; dies geschiebt in der Kegel zwischen 2836 Tagen bei den grösseren Thieren. Die Gewichtsverluste der Gewebe und der Organe, welche sich während des Verhungerns geltend machen, halten keineswegs gleichen Schritt; es werden einzelne Organe in sehr verschiedenem Grade zur Deckung
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der nothweiuligen Ausgaben herangezogen. Zuerst und im höchsten Grade schwindet das Fett (um 97 Percent), dann die willkürlichen Muskeln (um 30 Percent); nun folgen: die Leber, die Milz, das Knochenmark und das Blut. Hingegon verlieren jene Organe, die während der Hungerperiode in andauernder Thätigkeit stehen, so die Musculatur des Herzens und das Centralnervensystem sehr wenig an Volumen und Gewicht.
Die Veranlassung zum Abhungern oder zum Verhungern sind in der Kegel in dem Eigennutz und in der Paulheit der betreffenden Personen, welchen die Fütterung der Thiore anvertraut wird, begründet. Die Feststellung dieser Zustände wird nicht schwer fallen; das Abhungern gibt sich schon aus der verminderten Nutzung, Arbeitsfähigkeit, Milchertrag und schlechter Woll- und Haarbeschafteuheit, sowie aus der Abnahme in der Ernährung, eventuell aus dem Nicht-gedeihen und Verkümmern der Thiere kund. Es wird vom Thierarzt mir die Sicherstellung verlangt, ob die vorhandenen Merkmale nicht mit Krankheitszuständeu im Zusammenhang stehen. Als Sectiousergeb-niss bei verhungerten Thieren sind anzuführen: Die allgemeine Blut-armuth, deshalb Blässe sämmtlicher Organe, der vollständige Fettmangel, die Zusammenschrumpfung und Leere des Verdauungscanales mit Ausnahme des Pansens der Wiederkäuer, Entzündungszustände in der Magen- und Darmschleimhaut und galliger Inhalt im Dünndarme oder auch in den dicken Gedärmen.
Die Ueberfütterung erfolgt ebenfalls in qualitativer und quantitativer Beziehung durch die übermässige Zuführung der Nahrungsmittel. Während einerseits lang andauernde, qualitativ und quantitativ vermehrte Ernährung zur Mästung führt, entstehen andererseits durch die Aufnahme grosser Futterquautitäten die bekannten Krankheiten der Pflanzenfresser: die Kolik der Pferde, die Trommelsucht (Tympanitis) und die Aufblähung (Meteorismus) der Wiederkäuer. Diese Schäden können jedoch auch zu Stande kommen, wenn zu kräftige Nahrungsmittel in unzweckmässiger Weise verabreicht werden, oder wenn ein plötzlicher Futterwechsel eingeführt wird. Eine böse Absicht liegt hier selten zu Grunde, zumeist ist es die ünkenntniss, mitunter Fahrlässigkeit, wodurch den Thieren Gelegenheit geboten wird, sich krank oder todt zu fressen.
Die Feststellung des Thatbestandes wird durch die Section oder durch die Krankheitserscheinungen ermöglicht werden.
Ueber die fehlerhafte Fütterung und über die Schädigung durch verdorbenes oder mit schädlichen Stoffen untermengtes Futter wurde das Nähere schon angegeben.
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d) Die hygienische Untersuchung des quot;Wassers.
Das Trinkwasser ist ein unenthehrliches Nahrungsmittel der Hausthiere. Eine vollständige Wasserentziehung, auch aus den Futtermitteln, führt bei Verminderung der Absonderungen und bei einer Neigung zur Entzündung der Organe ebenso zum sicheren Tod, wie die Entziehung der Nahrungsmittel überhaupt. Das Wasser ist viel häufiger die Ursache von Krankheiten als man glaubt, dabei äussert dasselbe nicht immer die gleiche Wirkung und es lässt sich die Fehlerhaftigkeit an demselben nicht sogleich wahrnehmen; ein schädliches Wasser kann mitunter vollkommen klar sein. Die schädliche Wirkung beruht auf verschiedenen Beimengungen von organischen und unorganischen Substanzen, von welchen vorzüglich die Ersteren zu beachten sind. Untersuchungen in forensischer Beziehung werden wohl am seltensten vorkommen, immerhin aber hat die Wasserunalyse für den Thier-arzt ein besonderes Interesse. Jede Wasseranalyse wird in dreifacher Richtung, nach physikalischen, nach chemischen und nach mykologi-schen Grundsätzen vorgenommen.
Die physikalische Untersuchung des Wassers bezweckt die Sicberstellung der Temperatur und der Eigenschaften desselben je nach dem Standort und je nach den sichtbaren Merkmalen. Messungen mit dem Thermometer geben Aufschluss über den Wärmegrad, derselbe soll sich in einer Grenze zwischen 12 und 15quot; C. bewegen. Das cbemisch reine Wasser ist eine Verbindung von Sauerstoff und Wasser-nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;'
stoff (Hg 0), das Trinkwasser dagegen stellt eine verdünnte Lösung der mannigfachsten unorganischen .und organischen Verbindungen im Wasser dar. Je nach der Herkunft und je nach dem Standorte ist diese Verbindung verschieden gestaltet. Das Wasser, welches sich aus den atmosphärischen Niederschlägen bildet (Regenwasser), steht dem chemisch reinen Wasser am nächsten, es enthält nur geringe Mengen von Ammoniak, Salpetersäure, salpetrige Säure, Sauerstoff und Stickstoff. Das Quellwasser ist schon viel reicher an festen Bestandtheilen, indem es durch den Einfluss der Kohlensäure die löslichen Bestand-theile des Erdbodens auslaugt und in sich aufnimmt. Noch reicher an festen Bestandtheilen erweist sich das Grundwasser, es ist ein Regenwasser, das sich in der Erde über undurchlässige Bodenschichten (fette Thouschichte) ansammelt; indem es viel Kohlensäure enthält, werden die Erdschichten ausgelaugt und selbst schwerlösliche Körper (Carbonerde und alkalische Erden) in Lösung gebracht und zurückgehalten. Auch der Reichthum an organischer Substanz ist ein viel grösserer, indem ein solches Wasser durch die Anstauung einen gün-
C so kor. üerichtl. Thierheilkundc.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 12
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stigen Boden zur Elitwickelung der niedrigen Organismen abgibt. Das Flusswasser ist viel ärmer an testen Bestandtbeilen, es nähert sich in seiner Zusammensetzung mehr dem Quellenwasser.
Die Menge der mineralischen und organischen Bestandtheile hängt von dem Boden ab, welchen das Wasser durchströmt; die häufigsten in den Wässern vorkommenden Substanzen sind: Alkali und Erd-mctalle (Kalk, Magnesia), Thonerde, Eisen, Mangan, Ammoniak, Kohlensäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Salpetersäure, Kieselsäure, Phosphorsäure, selten Schwefelwasserstoff; zu diesen Beimengungen kommen noch die organischen Bestandtheile (meist pflanzlicher Natur) und Gase, wie: Kohlensäure, Sauerstoff, Stickstoff und Schwefelwasserstoft'. Jene Wassersorten, welche sehr grosse Mengen Kalk- und Magnesiaverbindungen enthalten, nennt man harte Wässer; sie sind zu manchen Zwecken unbrauchbar, so zum Waschen, indem sie die Seife zersetzen und in unlösliche Kalkseife umwandeln, ferners zum Kochen eiweisshältiger Körper, sowie der Hülsenfrüchte, weil sie mit dem Legumin unlösliche Verbindungen eingehen. Jene Wässer, die nur einen geringen Gehalt an Salzen aufweisen, werden als weiche Wässer bezeichnet. Das Flusswasser ist ein weiches Wasser, während das Grundwasser zu den harten Wassersorten zu rechnen ist, in der Mitte zwischen beiden, jedoch dem Flusswasser näher, steht das Quellwasser. Die harten Wässer zerfallen je nach ihren mineralischen Bestandtbeilen in permanent harte Wässer mit einem reichlichen Gehalt an schwefelsauren und alkalischen Erden (Gyps), und zeitweise (transitorisch) harte Wässer, in welchen kohlensaure, alkalische Erden durch Vermittlung der Kohlensäure als doppeltkohlensaure Salze, enthalten sind. Durch Kochen wird die Kohlensäure aus der letztgenannten Wassersorte vertrieben, die unlöslich gewordenen Bestandtheile fallen zu Boden (Kesselstein) und erscheinen als ein weisser Bodensatz.
Die zufälligen Beimengungen können als Wasserverunreinigung die mannigfaltigsten sein. Als die häufigste Verunreinigung des Wassers sind die löslichen Substanzen der thierischen Auswurfsstoft'e bekannt: sie verderben das Grundwasser und machen es zur Verwerthung als Trinkwasser ungeeignet. Brunnen in der Nähe von Senkgruben, Ställen oder Ganälen, besonders wenn diese Sammelorte verwesender thieri-seber Substanzen höher gelegen sind, veranlassen ein Verderbniss des Trinkwassers. Auch das Flusswasser wird verunreinigt und ungeniessbar gemacht, wenn Canäle mit thierischen Auswurfsstoffen oder Bäche aus Fabriken in dieselben einmünden. In derartig verunreinigten Gewässern finden sich immer grosse Mengen von salpetersaurem und salpetrigsaurem Alkali, Erdkalimetallen und Ammoniumverbin-
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düngen von schwefelsauren und salzsauren Salzen, von Sclwefelverbin-dungen und von löslichen organischen Substanzen vor. Giftige Substanzen, der Metallgruppc entstammend, trifft man in jedem durch Pochsand oder Flugstaub verunreinigten, in der Nähe eines Hüttenwerkes vorhandenen Wasser.
Zur physikalischen Probe wird das zu untersuchende Wasser in ein Becherglas gegossen und nach Farbe, Geruch und Geschmack beurtheilt. Ein gutes Wasser muss klar, farblos und geruchlos sein, es darf nach längerem Stehen keinen Bodensatz bilden. Ist das Wasser trübe, so lässt mau es stehen und unterzieht den vorhandenen Bodensatz einer mikroskopischen Untersuchung. Ein anderer Theil kann filtrirt werden, worauf der Rückstand durch Verbrennung auf die Anwesenheit von organischen Körpern zu prüfen wäre; wenn der auf Platinblech geglühte Rückstand Kohle zurücklüsst, so ist dies ein Beweis von der Gegenwart organischer Substanzen im Wasser. Finden sich in dem, der mikroskopischen Untersuchung unterzogenen Bodensatz des Wassers Glockenthierchen, Räderthierchen, andere Infusorien, kleine Krebsthierchen (Crustaceen) und von pflanzlichen Organismen Bacterien und Algen vor, so ist ein solches Wasser an organischen Substanzen reich, da die erwähnten Organismen nur aus zersetzten organischen Körpern ihr Dasein fristen, demnach ihre Anwesenheit auf ein gesundheitsschädliches Wasser schliessen lässt. Ist das Wasser gelblich, gelb oder bräunlichgelb gefärbt, so befinden sich in der Probe grosse Mengen von organischen Substanzen, ausgenommen es wäre irgend ein Farbstoff, aus dem Canale einer Fabrik stammend, in das Wasser gelangt. Der Geruch nach Schwefelwasserstoff oder Ammoniak oder ein sonst fauliger Geruch sichert ebenfalls die Gegenwart der organischen Substanz. Am schärfsten tritt der Geruch eines schlechten Wassers bei gelindem Erwärmen hervor. Um dies zu ermitteln, wird eine geringe Menge (300 Cc.) des zu untersuchenden Wassers auf 40-quot;iOquot; C. erwärmt. Riecht das Wasser zu stark nach Schwefelwasserstoff und will man auch den faulen Geruch zur Geltung bringen, so beseitigt man durch Zusatz von Kupfervitriol den hervorstechenden Geruch nach Schwefelwasserstoff. Der Geruch dient auch zur Constatirung anderer aromatischer, beigemengter Körper und ist überhaupt das beste Auskunftsmittel der physikalischen Wasseruntersuchung.
Nach dem Geschmack lässt sich das harte und weiche Wasser unterscheiden, auch kann in manchen Fällen die Anwesenheit verschiedener Beimengungen durch dieses Hilfsmittel constatirt werden.
Die chemische Analyse des Wassers bezieht sich in erster
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180nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die hygienische Untersuchung.
Linie auf die Hihtcbestimmung, dann auf den Nachweis der anorganischen und organischen Bestandtheile und Beimengungen.
Die Härtebestimmung des Wassers ist nichts anderes, als die Bestimmung der vorhandenen Kalk- und Magnesiamenge. Sie ist durch eine genau titrirte Seifenlüsung in der Weise zu erreichen, dass diese Lösimg tropfenweise dem zu untersuchenden Wasser hinzugefügt und letzteres dann geschüttelt wird. So lange sich beim Schütteln ein nicht bleibender Schaum entwickelt, befindet sich im Wasser noch ein Ueberschuss von Kalk und Magnesiasalzen; erst wenn sich beim Schütteln ein bleibender Schaum bildet, ist eine Sättigung der Kalk- und Magnesiasalze durch Umwandlung derselben in Kalk- und Magnesiaseife eingetreten. Auf diese Weise kann selbst eine Mengenbestimmung (quantitativ) vorgenommen werden.
Der Nachweis unorganischer Beimengungen im Trinkwasser bezieht sich auf die Anwesenheit von: Kohlensäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Schwefelwasserstoff, Ammoniak, salpetriger Säure, Calcium und Magnesium.
Zum chemischen Nachweis der Kohlensäure genügt schon die Anwesenheit eines faden, etwas aussuchen Geschmackes im Trinkwasser. Wird zu einer solchen Probe klares Kalkwasser im Ueber-schusse hinzugefügt, so entsteht nach einiger Zeit und nachdem die ganze Flüssigkeit gut durchgeschüttelt wurde, ein weissev Niederschlag, der sich durch Essigzusatz unter Aufbrausen löst und so die Anwesenheit der Kohlensäure bestätigt.
Zum Nachweis der Schwefelsäure genügt es, das mit Salzsäure etwas angesäuerte Wasser mit Chlorbarium zu versetzen. Entsteht ein weisser Niederschlag (schwefelsaures Barium), so ist Schwefelsäure in der Wasserprobe vorhanden. Das Vorbandensein einer grossen Menge von Schwefelsäure deutet auf die Anwesenheit zersetzter, organischer Substanzen bin.
Die Gegenwart von Salzsäure in einer Wasserprobe wird in der Weise bestimmt, dass 1020 Cc. Wasser mit einem Tropfen chlorfreier Salpetersäure und dann mit salpetersaurem Silber versetzt wird; bildet sich ein weisser Niederschlag oder eine weisse Trübung (Chlorsilber), so ist Chlor vorhanden. Grosse Mengen von Chlor in einem Trinkwasser bestätigen die Gegenwart organischer Substanzen. Der Nachweis des Schwefelwasserstoffes gründet sich auf die Bildung von Schwefelblei, einem braunen bis schwarzen Pulver, welches durch Hinzufügung einer Lösung von essigsaurem Blei zu etwa 300 Cc. des zu untersuchenden Wassers entstellt. Der Schwefelwasserstoff kommt nur in gebundenem Zustande (Sulfide) in
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Die hygienische Untersuchung.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; ]81
Abflusswässeru von Fabriken nur in Folge der Fiiulniss organischer, eiweisshiiltiger Substanzen, im letzteren Falle als freier Körper vor. Sollte die entstandene Trübung nur schwach ausfallen, so bringt man die Flüssigkeit in eine lange, am unteren Ende zugeschmolzene Glasröhre, und besieht sie von oben her gegen eine weisse Unterlage. Bei so dicken Flüssigkeitsschichten wird selbst die geringste Trübung zum deutlichen Ansehen gelangen.
Das Ammoniak ist das wichtigste Merkmal und für die Anwesenheit von organischen Substanzen im Trinkwasser ausschlaggebend. Zum Nachweis versetzt man 150 Cc. Wasser mit 05 Cc. Aetznatron und 1 Cc. kohlensaurer Natronlösung. Nachdem der dadurch hervorgebrachte Niederschlag sich abgesetzt bat, überträgt man die klare Flüssigkeit in einen engen Glascylinder, in welchem sie eine 15 Ctm. hohe Schichte einnehmen muss. Man setzt nun 1 Cc. Nessler'sches Reagens zu und beobachtet nach dem Umrühren die Farbe der Flüssigkeitsschichte in der Weise, dass man von oben her gegen eine weisse Unterlage durchsieht. Ist die Farbe der Flüssigkeit gelbroth bis roth oder entsteht gar ein rother Niederschlag (Quecksilher-amraoniumjodid), so ist die Gegenwart von Ammoniak erwiesen.
Zum Nachweise der salpetrigen Säure versetzt man 100 Cc. des zu untersuchenden Wassers mit einigen Tropfen concentrirter, reiner Schwefelsäure und fügt Jodkalium und etwas Stärkelösung hinzu. Entsteht in der Flüssigkeit eine Blaufärbung, so ist salpetrige Säure vorhanden.
Der Nachweis von Calcium und Magnesium im Trinkwasser kann unter Einem geschehen, wenn zuerst das Calcium und später das Magnesium bestimmt wird. Etwa 50 Cc. des zu prüfenden Wassers werden mit einigen Tropfen Salzsäure angesäuert, darauf mit Ammoniak im Ueberschuss und mit oxalsaurem Ammoniak versetzt. Eine weisse Fällung (oxalsaurer Kalk) zeigt die Gegenwart von Calcium an. Wenn nun das Filtrat mit phosphoi saurem Natron und mit etwas Ammoniak versetzt wird, so scheidet sich bei Gegenwart von Magnesia, entweder sogleich oder nach einiger Zeit, ein weisser, krystallinischer Niederschlag (phosphorsaures Ammoniak-Magnesia) aus dem Wasser aus.
Der qualitative Nachweis der Salpetersäure im Trinkwasser lässt sich nicht mit Sicherheit durchführen, sobald gleichzeitig auch salpetrige Säure zugegen ist. Bei Abwesenheit der Letzteren gelingt der Nachweis, wenn man 100 Cc. Wasser mit einigen Tropfen Schwefelsäure versetzt und ein Stückchen reines Zink in die sauere Flüssigkeit einbringt. Wird diesem Gemenge etwas Jodkalium und Stärkelösung hinzugefügt und entsteht sofort eine Bläuung in der Flüssigkeit, so ist Salpetersäure zugegen. Der chemische Vorgang
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1R2nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; r^ic hygienische UhtOTsnchimg.
Hjomlit auf der Einwirkung des entstandenen Wasserstoffes auf die (Salpetersäure, welche, in salpetrige Säure überführt, das Jod aus dem Jodkalium freimacht, wodurch wieder die Jodreaction der Stärke zu Stande gebracht wird.
Eine zweite Methode, gleichzeitig zur quantitativen Bestimmung der Salpetersäure tauglich, wird durch die Indigoreaction zu Wege gebracht. Man versetzt 20 Cc. Wasser mit der doppelten Menge con-centrirter Schwefelsäure und fügt dem Ganzen eine genau titrirte Indigolösung hinzu. Werden von der Letzteren mehr als einige Tropfen entfärbt, so ist Salpetersäure vorhanden. Die Menge der Salpetersäure erfährt man aus der Entfärbung der titrirten Indigolösimg, von welcher man weiss, dass eine bestimmte Anzahl von Cc. von einer bestimmten Menge Salpetersäure entfärbt werden.
Der qualitative Nachweis der organischen Substanzen im Trinkwasser wird schon durch die physikalische Untersuchung mit Berücksichtigung der Earbe, des Geschmackes, des Geruches und durch die mikroskopische Untersuchung des Bodensatzes erbracht werden können. Ebenso wird dieser Zweck erreicht, wenn 200 Cc. des zu prüfenden Wassers in einer Platinschale am Wasserbade zum Eindampfen gelangen. Der Rückstand, geglüht, färbt sich bei Gegenwart organischer Substanzen bräunlich oder schwarz, zugleich tritt ein Geruch nach verbrannten Haaren auf, wenn der Rückstand stickstoffhaltig war.
Zur quantitativen Bestimmung, welche nur annäherungsweise richtig durchgeführt werden kann, benützt man die Oxydirbarkeit des Wassers, als Ausdruck der in demselben enthaltenen Menge von organischer Substanz. Als Oxydationsmittel verwendet man das über-mangansäure Kali in einer wässrigen Lösung von 1 : 1000. Es werden nun 500 Cc. des zu prüfenden Wassers auf 70deg; C. erwärmt und dem Ganzen wird 1 Cc. reine Schwefelsäure hinzugefügt. Tropfenweise lässt man aus einer Burette die Lösung von übermangansaurem Kali zufliessen, bis die Flüssigkeit eine rothe Farbe angenommen hat. So lange organische Substanzen unoxydirt im Wasser enthalten sind, so lange wird die rothe Färbung nicht eintreten, sind aber bereits alle organischen Tlieile oxydirt worden, so bleibt auch die rothe Farbe als Zeichen der Endreaction. Wenn man nun gleichzeitig denselben Versuch mit destillirtem Wasser vornimmt, so kann aus der Differenz der gebrauchten Menge an übermangansaurem Kali die Menge der organischen Substanz annäherungsweise berechnet werden.
Aus praktischen Gründen, um der mitunter schwer ausführbaren quantitativen Analyse aus dem Wege zu gehen, empfiehlt es sich, bei
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Die hygienische üntersncliung.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;1 Sn
jeder cliemiscben Untersuchung eines Wassers gleichzeitig dieselbe Analyse mit einem anerkannt guten Trinkwasser durelmiführen, um dann im AVege des Vergleiches die nöthigen Anhaltspunkte zur Be-urtheilung zu erlangen.
Von den Beimengungen sind als Merkmale der Schädlichkeit des Trinkwassers hervorzuheben: Das Ammoniak und die von demselben durch die Thätigkeit der Bacterien entstandene Salpetersäure und dereu Salze; beide Stofi'e beweisen, dass das Wasser mit Oertlichkeiten in Verbindung steht, in denen die biologischen Processe noch nicht zu Ruhe gekommen sind, sei es durch Fäulniss oder durch Verwesung organischer Massen.
Die bacteriologiscbe Untersuchung des Trinkwassers. Die chemische Wasseruntersuchung allein, kann keinen sicheren Anhalt für den hygienischen Worth oder ünwerth eines Nutz- oder Trinkwassers bieten. Es kann das reinste Wasser (filtrirtes) schädliche Bacterien und deren Keime enthalten, während umgekehrt ein chemisch unreines Wasser relativ wenig Mikroorganismen enthält. Es mengen sich dem Wasser nicht nur die löslichen Stoffe der biologischen Processe im Boden, sondern auch die Erreger dieser Processe, die Mikroorganismen, bei. Durch den Regen werden die Organismen aus den oberen Bodenschichten in tiefere geführt werden, sie gelangen in das Grundwasser der Brunnen und der Wasserläufe.
Die praktische Methode zur Prüfung eines Wassers auf den Gebalt von Bacterien ist die Methode der Gelatine-PIattencultur. Das zu untersuchende Wasser ist in sterilisirten Gefässen aufzufangen, mit einer sterilisirten (erhitzten) und dann abgekühlten Pipette ist 1 Cc. zu entnehmen und in eine verflüssigte (30deg; C.) Nährgelatine (siehe Seite 137) einzutragen und gut zu mischen. Die aus 10 Cc. Nährgelatine und aus 1 Cc. Wasser bestehende Mischung wird auf eine sterilisirte Glasplatte ausgegossen und unter einer Glasglocke bei einer Temperatur zwischen 15 und 20quot; stehen gelassen. Schon nach 24 Stunden beginnen die durch das Wasser eingetragenen Bacterien in der erstarrten Gelatine zu wachsen und Colonien zu bilden. Jede mit freiem Auge sichtbar gewordene Colonie entspricht dem Keim eines Mikroorganismus; es lassen sich dieselben zählen und die Zahl derselben auf l^Cc. des ursprünglichen Wassers berechnen. Aber nicht nur die Menge der Keime, sondern auch die Anzahl der Arten können auf diese Weise sichergestellt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt es sich wieder, den Weg des Vergleiches mit einem anerkannt guten Wasser zu wählen und die Untersuchung folgendermassen durchzuführen: Es werden zwei Eprouvetten mit je 10 Cc. Nährgelatine bei 30u C.
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184nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die hygienische Untcrsiicliung.
verflüssigt; in die eine Eprouvette A wird 1 Cc. eines anerkannt guten Wassers bineingegeben und die Eprouvette mit dem Wattepfropf geschlossen, in die andere Eprouvette B wird 1 Cc. des zu untersucbenden Wassers in derselben Weise eingetragen. Beide Eprouvetten werden gcscbüttelt und in eine sebiefe Lage gebracbt. Nach dem Erstarren bat man die Gelatineplatten gewissermassen in der Eprouvette eingescblossen und nach 24 Stunden kann der Vergleich schon vorgenommen werden.
Viel wichtiger als die Ermittlung grosser Zahlen von Keimen in einem Wasser ist die Sicherstellung der verschiedenen Arten von Organismen, evsntuell die Constatirung ihrer Schädlichkeit gegenüber dem thierischen Körper. Bei irgend einem Verdachte sind die betreffenden Arten für sich zu cultiviren und durch Thiervei suche (Impfung) auf ihre maligne Eigenschaft zu prüfen.
In ganz analoger Weise wird sowohl der Boden als auch die Luft auf den Gehalt von Bactexien geprüft; im ersten Falle wird eine gewogene Erdmenge in die Gelatine eingetragen und bei Luftanalysen werden Gelatineplatten oder Kartoffelscheiben durch eine bestimmte Zeit exponirt und hierauf unter die Glasglocke gebracht. In beiden Fällen entwickeln sich schon innerhalb 24 Stunden die Culturen aus den Keimen der Erde und der Luft.
Im Allgemeinen sind als gesundheitsschädliche Wässer anzuführen: Das stagnirende Wasser, wie es in Mooren, Morästen, Sümpfen, Pfützen und Gräben vorkommt. Es enthält eine grosse Menge von organischen Massen, die chemische Analyse ergibt grosse Mengen von Ammoniak, Salpetersäure, salpetersaure und pbosphorsaure, sowie salpetrigsaure Salze, die bacteriologische Untersuchung weist eine sehr grosse Menge niedriger Organismen nach und die mikroskopische Untersuchung kann selbst Keime und Jugendformen schädlicher Schmarotzer sicherstellen. Das Brunnenwasser kann auch mit Fäulniss; - Stoffen geschwängert werden durch die Nähe von Cloaken, Dungstätten und Stallungen. Das Bach- und Flusswasser, welches die Auswurfstoffe von Fabriken, den Pochsand der Hüttenwerke und die giftigen Bestandtheile von Pflanzen (Flachsauslaugen) enthält, erweist sich ebenfalls als gesundheitsschädlich. Jedes andere Wasser, sei es ein hartes, ein weiches, ein trübes (schlammiges) oder selbst das Meereswasser, sobald in demselben organische Substanzen und die Producte derselben fehlen, gehört zu den geniessbaren Trinkwässern.
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Die gcvichtsthicvärztliclien Verrichtungen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 185
II. Die gerichtsthierärztlichen Verrichtungen.
Nachdem der Gferichtsthierarzt die angeordnete IJntersiieliung nach jeder Richtung hin erscliöpfend und genau durchgeführt hat, wie es eben die Grundsätze und Regeln der Wissenschaft erfordern, tritt an denselben jene Anforderung heran, welche das Wesen der gerichtsthierärztlichen Verrichtung ausmacht, nämlich die Aufforderung, den untersuchten Gegenstand schriftlich festzustellen oder über denselben eine präciso Aeusserung abzugeben. Zur Abfassung solcher Schriftstücke reichen die thierärztlichen Kenntnisse allein nicht aus, es werden auch einige juridische Kenntnisse nothwendig sein und die eigentliche Aufgabe des Gerichtsthierarztes wird darin bestehen, dass er seine Aeusserungen derart einzurichten trachtet, dass der Befund mit dem Buchstaben des Gesetzes in Einklang gebracht wird. Der Thierarzt wird als Zeuge oder als Sachverständiger vor das Gericht geladen. In der Eigenschaft als Zeuge obliegt ihm, nur das bekannt zu geben, was er, sei es zufällig oder in seinem Wirkungskreise, über den strittigen Gegenstand selbst erfahren hat. In der Eigenschaft als Sachverständiger dagegen hat er über Aufforderung entweder nur über einen Befund zu berichten, oder aber sein Gutachten abzugeben, ja selbst bestimmte vom Gerichte formulirte Fragen zu beantworten und zu begründen. Die Aeusserungen des Gerichtsthierarztes finden entweder nur mündlich statt oder sie werden schriftlich abverlangt.
Die mündliche Aeusserung des Gerichtsthierarztes wird in jedem Fall zu Protokoll dictirt und ist demnach ein Schriftstück, für dessen Form und Ordnung der Richter zu sorgen hat. In Fällen, in welchen die Untersuchung in der Abwesenheit der Gerichtspersonen vorgenommen wird (sect;. 122, österr. St. P. 0.), kommen die Gerichts-thierärzte in die Lage, den Befund selbst niederschreiben zu müssen. Im Allgemeinen gehören zu den thierärztlichen Schriftstücken: die Protokolle, das thierärztliche Gutachten, der thierärztlicbe Bericht, Befund, auch Befundschein (Visum repertum) genannt und das thierärztliche Zeugniss (Attest).
1. Das legale, amtliche Protokoll.
Das amtliche Protokoll ist das wichtigste Document, es bildet die Grundlage des ganzen Processes und gilt, wenn es einmal aufgenommen wurde, für den Gegenstand der Streitsache, welcher weiter keine Berücksichtigung mehr findet, als beweiskräftig. Jedes amtliche Protokoll wird durch eine Commission aufgenommen. Dieselbe besteht: aus dem Richter oder seinem Vertreter als Leiter der Commission, den Parteien
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]86nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Das legale, amtliche Protokoll.
oder ihrem Vertreter, aus mindestens zwei Sachverständigen und aus dem Schriftführer. Im Wesentlichen zerfällt das amtliche Protokoll in zwei Theile, in den amtlichen Theil und in den streng technischen Theil. Den amtlichen Theil des Protokolles hat der Richter als Leiter der Commission zu besorgen, er ist für die Form sowie für die Aufnahme verantwortlich. Den sogenannten Kopf des Protokolles hat der Richter zu verfassen, ebenso hat es derselbe nach Beendigimg des Protokolles in vorgeschriebener Weise abzuschliessen, eine Aufgabe, die ihm dadurch erleichtert wird, dass bereits vorge-druckte Formulare zur Anwendung kommen. Die Abfassung des streng technischen Theiles gehört in den Wirkungskreis der zwei als beeidete Sachverständige vorgeladenen Thierärzte. Nach den Regeln und Grundsätzen der Wissenschaft haben die beiden Thierärzte den Befund über den Gegenstand, sei es ein lebendes Thier, ein Cadaver oder ein Gegenstand, derEinfluss auf die Thiere nimmt, gewissenhaft aufzunehmen. Bei der Abfassung des streng technischen Theiles des amtlichen Protokolles ist es angezeigt, der üebersichtlichkeit wegen, und um in dem Gutachten auf bestimmte Punkte desselben leichter hinweisen zu können, jedesmal das Protokoll in einzelne Absätze zu trennen, welche mit fortlaufenden Zahlen zu bezeichnen sind. Praktisch erscheint es, manche grössere Partien, also eine gewisse Summe von Absätzen ebenfalls entsprechend mit anderen Zahlen oder selbst mit Buchstaben zu kennzeichnen. Durch grosse Buchstaben oder durch römische Ziffern werden in der Regel die grösseren Partien bezeichnet, während die einzelnen Absätze im Sinne von Unterabtheilungen mit kleinen Buchstaben oder mit arabischen Ziffern versehen werden. Um Irrthümer zu vermeiden ist es gut, die Bezeichnungen der Absätze fortlaufen zu lassen, unbekümmert um die Bezeichnung der Partien oder Abschnitte.
Ein müssiges Unternehmen wäre es. Regeln aufstellen zu wollen, nach denen der Gerichtsthierarzt bei der Abfassung des speciellen technischen Theiles des Protokolles vorzugehen hätte, schon aus dem Grunde, weil jeder Fall seine Eigenthümlichkeiten hat, die richtig erkannt und bei der Aufnahme des Befundes in Betracht gezogen werden müssen. Ungeachtet dessen empfehlen sich gewisse Anhaltspunkte, nach welchen bei der Abfassung auch aller sonstigen thier-ärztlichen Schriftstücke vorzugehen wäre.
Bei jeder schriftlichen Aufnahme, sei es ein Befund am lebenden oder am todten Thiere oder an einem sonstigen Gegenstande der Streitfrage, empfiehlt es sich immer, von dem Allgemeinen auf das Besondere überzugehen. Die Beachtung dieses Grundsatzes erleichtert dem Anfänger wesentlich seine Aufgabe und verleiht der gesammten
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Pas losjalo, amtliche Protokoll.
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Beschreibung eine gewisse Uebersichtlichkeit. So ist bei der Befnndauf-nahnie eines lebenden Thieres anzugeben: Das Nationale, der Körperbau, Ernährungszustand, dann die Organe und Systeme nach der klinischen Ordnung. Ergibt sich irgend ein Befund, so muss man bei demselben verweilen und speciell von dem gleichen Grundsätze wie bei der Totalaufnahme ausgehend, genau beschreiben.
Je ausführlicher ein Protokoll ist und in je eingehender Weise sich dasselbe über alle Detailverhältnisse des zu untersuchenden Objectes ausbreitet, um so werthvoller und brauchbarer erweist es sich als Behelf zur Klärung einer Streitsache.
Das richtige Verständniss und der fachmännische Blick des Gerichts-thierarztes bekunden sich darin, dass er in jedem einzelnen Falle alles erfasst, was für die weitere juridische Behandlung des Gegenstandes von Wichtigkeit ist oder werden kann, und es wird oft nicht genügen den positiven Befund anzugeben, sondern auch Spuren oder Merkmale, die im vorliegenden Falle vermuthet werden konnten oder gefehlt haben. Dadurch unterscheidet sich eben der Gerichtsthierarzt von dem gewöhnlichen praktischen Thierarzt, dem es nur um die Frage der Heilung zu thun ist.
Summarische Ausdrücke, welche klinische oder pathologisch-anatomische Begriffe oder selbst Diagnosen umfassen, sollen in einem Protokoll bei der Aufnahme des Befundes vermieden werden. So wird man z. B. im Protokoll nicht kurzweg den Ausdruck Fieber gebrauchen, sondern ausführlich die Merkmale desselben, als: gesteigerte Temperatur, vermehrte Puls- und Respirationsfrequenz, nebst den anderen Erscheinungen, wie sie durch die klinische Untersuchung ermittelt wurden, angeben und beschreiben.
Fremde Kunstausdrücke sollen, so weit als thunlich, vermieden werden, da doch das Protokoll ein Actenstück ist, welches sowohl für den Richter als auch für den Laien verständlich sein muss. Zur Verständlichkeit des Falles erscheint es manchmal nothwendig, den Befund durch Demonstration der Objecte, selbst durch Zeichnungen zu erläutern, der Richter und auch die Mitglieder der Commission müssen eben vollkommen überzeugt werden von der Richtigkeit und Wahrheit der Befundes-Aufnahme. Eine wenn auch nur rohe Zeichnung, dem Befund beigelegt, gibt eine viel bessere Vorstellung, als mitunter die weitläufigste Beschreibung. Die Aufbewahrung und Demonstration von Objecten beschränkt sich auf Cadavertheile (Vergiftung pathologische Processe), Projectile, fremde Körper, Geräthschaften und Instrumente, mit welchen eventuell Verletzungen beigebracht wurden. Die einfache Vorweisung solcher Objecte gewährt den Richtern und den Geschworenen
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I i.
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188nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Ras legale, amtliche Protokoll.
eine richtige Vorstellung von dem Saclivorbalte und erspart dem Gerichtstbierarzte die weitläufige Beschreibung. Sehr wichtig erscheint die Aufbewahrung mancher Objecte, wenn die Vermntbung bestellt, dass über den Fall ein Gegen- oder Obergutachten eingeholt werden dürfte.
Es ist selbstverständlich, dass der Gericbtsthiorarzt bei der Aufnahme seines Befundes die volle Wahrheit zur Geltung kommen lässt. Alles Vorgefundene muss so angegeben werden, als es sich in der Tbat herausgestellt bat. ohne Yernnstalttm?, Vergrösserung oder Verkleinerung des Thatbestandes. Die Unwahrheit ergibt sich oft aus den Widersprüchen zu erkennen; z. B. wenn angegeben wird, dass eine Schleimhaut ungemein bleich sei und die Oefässe dieser Scbleimhaut als stark bluthältig, selbst bis in die kleinsten Zweige sichtbar, geschildert werden. In diesem Falle ist die Unrichtigkeit eines solchen Schriftstückes eine objective, demnach nicht strafbar5 anders verhält sich die Sache bei subjectiven falschen Angaben, d. h. die Beschreibung und Auffübrung von Thatsachen wieder des besseren Wissensquot;, sei es aus Parteilichkeit, Bestechung oder nur aus Mitleid; solche Schriftstücke werden als falsche Atteste im juridischen Sinne aufgefasst und sind strafbar.
Endlich muss der Gerichtsthierarzt ein sogenanntes Manuel-Actenstück führen, welcbes die Concepte von allen ausgefertigten Documenten, in einer bestimmten Reihenfolge gesammelt, enthält. Es kommt eben nicht selten vor, dass nach Monaten, selbst nach Jahren, die betreffende Streitsache neuerdings zur Begutachtung gelangen kann, gewissenhafte Aufzeichnungen haben in solchen Fällen einen viel höheren Werth als die Angaben nach dem Gedächtnisse.
Auf die Form des amtlichen Protokolles wurde in früheren Zeiten mehr Gewicht als nothwendig gelegt. Heutzutage bestehen eigene, vorgedruckte Formulare, welche in den entsprechenden Absätzen nur ausgefüllt werden. Im Allgemeinen besteht so ein amtliches Protokoll aus der Aufschrift, aus der Einleitung, aus dem Befund, aus dem Gutachten und aus dem Schluss. Die Aufschrift, die Einleitung und der Schluss bilden den streng amtlichen Tbeil, während der Befund und das Gutachten den rein technischen Tbeil des amtlichen Protokolles ausmachen. In Oesterreicb ist das amtliche Protokoll folgendennassen beschaffen:*)
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*) Die fett gedruckten Stellen sind im Fonmilarc schon vorgedruckt vorhanden.
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Das legale, amtlidie Protokoll.
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Z. 1728 (Zahl jenes Bescheides, mit welchem die Amtshandlung zugelassen wurde).
Protokoll
vom 22. December 1887 aurgeuoiimicu von dein k. k. ßezirksgerlchte an Ort und Stelle, im Hause Nr. 2, Leopoldstadt, Pranzensbrückengasse in Wien.
Gegenstand
ist die Vornahme des mit h. o. Bescheide vom 10. October 1887, Z. 1728 (die oben angegebene Zahl) zugelassenen Beweises zum ewigen Gedächtnisse (oder einer sonstigen Amtshandlung) in der Eechtssache des Johann Mai er durch Dr. Franz Fuchs und des Georg Huber durch Dr. Gerstner puneto 250 fl. österr. Währ, zur Constatirung des Umstandes, dass ein Pferd dermalen mit dem gesetzlichen Gewährsmangel Dampf behaftet sei.
In Gegenwart der Gefertigten.
(Stempel von 36 kr. österr. Währ.) Erschienen sind für den klägerischen Vertreter Dr. Fuchs dessen Substitut Herr Dr. N. N. mit Logitima-tions-TJrkunde vom 1. Februar 1887 und beglaubigter Vollmacht vom 6. Juni 1887 nom. des Klägers, dann Herr Dr. N. N. für den Vertreter des Geklagten Dr. Gerstner mit Legitimations-Urkunde vom 2. Jänner 1886 und beglaubigter Vollmacht vom 3. Jänner 1887, dann die (beeideten oder nichtbeeideten) beiden Herren Sachverständigen:
Herr Bezirksthierarzt N. N. Herr Thierarzt N. N. und werden dieselben (im Falle sie schon beeidet auf ihren bereits abgelegten Diensteid erinnert) gesetzlich beeidet und ihnen das zu* untersuchende Pferd vorgeführt. Die Sachverständigen besichtigen sohin das ihnen vorgeführte Pferd und geben an folgenden Befund: Es folgt nun von Seite der Sachverständigen die Angabe des Nationales und die Angabe des Befundes im Stande der Buhe des Thieres genau nach der klinischen Untersuchungsmethode. Hierauf wird das Pferd durch eine halbe Stunde im massigen Trabe bewegt und abermals der Untersuchung unterzogen, hauptsächlich der Befund des Athmens, des Kreislaufes u. s. w. angegeben. Schliesslich wird das Pferd durch 10 Minuten im Schritt geführt und abermals untersucht, der Befund zu Protokoll dictirt. Der Befund im Stande der Buhe, der Befuud unmittelbar nach der Bewegung und der Befund nach der Beruhigung des Thieres sind als Hauptabschnitte in der
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190nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Das legale, amtliche Protokoll.
Mitte des Bogens anzuschreiben und entweder mit Voransetzung grosser Buclistaben oder mit römischen Ziffern zu numeriren, während der Befund an den einzelnen Organen entweder durch Voransetzling kleiner Buchstaben oder fortlaufend durch arabische Ziffern in Absätze getheilt wird. Der Befund ist in der Regel halbbrüchig zu schreiben.
Ist der Befund zu Ende, so wird wieder von Seite des Richters die Aufforderung an die Sachverständigen ergehen, sich gutachtlich zu äussern oder Fragen zu beantworten; dies geschieht in folgender Weise:
Dieselben geben sohin ab folgendes Gutachten: (über die ganze Seite zu schreiben.) In welcher Weise das Gutachten formulirt wird und wie es besebaffen sein soll, wird später seine Erwähnung finden (siehe Gutachten); die Zulassung von Fragen hängt lediglich vom Richter ab, sowohl der Vertreter des Geklagten, als auch jener des Klägers haben das Recht der Fragestellung, über die Zulässigkeit entscheidet der Richter. In diesem Falle heisst es im Protokoll:
Der klägerische Vertreter stellt an die Herren Sachverständigen die Frage (......?) Der Vertreter des Geklagten
verwahrt sich gegen die Zulassung dieser Frage aus folgenden Gründen (es folgen die Gründe). Worauf die von dem klägerischen Vertreter gestellte Frage (oder Fragen) zurückgewiesen (oder zugelassen) wird, da (es folgt nun die Begründung von richterlicher Seite). Hierauf folgt der Anspruch an Gebühren von Seite der Sachverständigen, es heisst: Die Sachverständigen sprechen an
Gebühren an......fl. österr. Währ, und bitten um Einhebung
des Betrages. Schliesslich wird das Protokoll nochmals verlesen und von Seite des Richters folgender Schlusssatz dietirt: Nachdem gegenwärtiges Protokoll den Anwesenden noch einmal vorgelesen wurde und Niemand dagegen etwas zu erinnern hatte, wurde es geschlossen und unterfertigt, oder es heisst: vorgelesen, genehmigt und unterfertigt. Es folgen dann die Unterschriften zuerst der Sachverständigen, dann jene der anwesenden Commissionsmitglieder und des Richters.
Das amtliche Protokolls-Formulare, wie es hier angegeben wurde, findet genau in derselben Weise seine Verwendung, wenn das Object des Processes einen Thiercadaver oder sonst einen in den Bereich der gerichtsthierärztlichen Thätigkeit inbegriffenen Gegenstand betrifft. Sollte es sich durch die Aufnahme des Befundes herausstellen, dass eine von den im Thierseuchen- und im Rinderpest-Gesetz angeführten Krankheiten (Seuchen) vorliegt, so müssen die Sachverständigen in
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Das Sections-Piotokoll.
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Gemässheit sect;. 15 des Gesetzes, die Anzeige liievou au die entsprechende politische Behörde erstatten und dies ausdrücklich in ihrem Protokoll auftthren.
2. Das Sections-Protokoll.
Das Sections-Protokoll bildet entweder den Gegenstand und den teebnischen Theil eines amtlichen Protokolles oder aber es wird über private AulTorderung' mit Heranziehung von Zeugen oder selbst in Gegenwart einer Amtsperson (Bürgermeister) vorgenommen. Namentlich in Bezug auf die nichtamtliche Vornahme einer Thiersection ist dafür zu sorgen, dass ein solches Document einen legalen Charakter bekommt und, da es später die Grundlage des Processes bilden wird, dass es in seiner Fassung auch überzeugend wirken soll. Einen legalen Charakter erhält dieses thierärztliche Schriftstück, sobald bei Abfassung desselben eine Amtsperson zugegen war. In allen Fällen des Nachtschadens und bei allen Gewährsmängeln spricht das Gesetz aus (sect;. 926 A. b. G. B.), dass in Abwesenheit des Verkäufers dem Ortsgerichte oder dem Sachverständigen die Anzeige zu erstatten ist und dass der Beschädigte den Augenschein vornehmen lässt. Ueber die Fassung oder Form des Sections-Protokolles bestehen keine gesetzlichen Bestimmungen, es bleibt dem Ermessen der Sachverständigen überlassen, weshalb die gerichtsthierärztlichen Sections-Protokolle auch verschieden ausfallen werden. In meiner Amtsthätigkeit hatte ich oft Gelegenheit, über gerichtliche Sections-Protokolle ein Obergutachten abzugeben; ich war jedoch von der Fassungsweise und selbst von der Darstellung des Inhaltes in den seltensten Fällen befriedigt. In den meisten Fällen war die Beschreibung der einzelnen Organe so umständlich gegeben, dass man ein jedes Organ und Gewebe als pathologisch verändert annehmen rausste und das Ergebniss demnach einem pathologisch-anatomischen Museum gleichgestellt werden konnte. In anderen Fällen war die Beschreibung und die einzuhaltende Ordnung so mangelhaft, dass man eher alles Andere als die unten angesetzte Diagnose vennuthen konnte. In anderen Fällen stimmte die unten angesetzte Diagnose mit dem anatomischen Befund nicht überein. So heisst es beispielsweise: es wird nach dem angegebenen Befund die Diagnose auf Kohlensäure-Vergiftung gestellt und im Befund ist klar und deutlich eine Magenberstung beschrieben worden. Diesem Umstände Rechnung tragend und um auch eine Gleichmässigkeit bei der Abfassung solcher Sections-Protokolle zu erzielen, finde ich es für nothwendig, die Fassungsweise und die Sections-Ordnung im Nachstehenden etwas eingehender zu würdigen.
Das Sections-Protokoll enthält den objeetiven Thatbestand und
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102nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Das Sections-Protokoll.
bildet, da in einem solchen Falle der Gegenstand verloren gegangen ist, die einzige Grundlage des Processes. Dementsprechend muss ein derartiges Protokoll sehr genau und umständlich aufgenommen werden, üeber die Vornahme der Section und über die Sectionstechnik (Seite 92) wurde das Nothwendigste erwähnt, weshalb hier nur die Beschreibung und die Ordnung in der Aufnahme des Befundes erörtert werden soll.
Bei der Beschreibung der einzelneu Organe soll vorzüglich jenes eine weitläufigere und eingehendere Schilderung erfahren, welches einen pathologisch-anatomischen Process aufweist, die übrigen nicht veränderten Organe und Gewebe sind in der Beschreibung nach ihrer Beschaft'enheit kurz zu skizziren. Es ist Kegel, kein einziges Organ unberücksichtigt zu lassen; geschieht dies, so muss es im Sections-Protokollo ausdrücklich angeführt werden. Technische Ausdrücke und Ausdrücke, welche einen Schluss in sich enthalten, sind ebenso zu vermeiden, als die Bezeichnung normal oder nicht verändert. Bei der Beschreibung wird eine bestimmte Ordnung ans dem Grunde eingehalten, damit keine Veränderung und kein Process übersehen werden kann. Die pathologisch-anatomische Reihenfolge ist es, nach welcher jedes einzelne Gewebe geschildert und beschrieben wird. Man beschreibt das, was man sieht, was man fühlt und was man künstlich erzeugt. Nach dem pathologisch-anatomischen Gruudprincipe hat man bei jedem Organe zu berücksichtigen: Die Grosse, die Gestalt, die Lage, die Verbindung, die Farbe, die Consistenz, die Trennung des Zusammenhanges, die Textur (Gefiige) und den Inhalt. Hält sich der Anfänger genau an dieses vorgeschriebene Schema und beachtet er nebenbei die anatomische Folge der einzelnen Theile eines Organes, wie sie von aussen nach innen lagern, so wird er niemals fehl gehen und es kann ihm nie geschehen, dass er irgend einen pathologischen Process übersieht und in der Beschreibung auslässt. Zeigt ein Thiercadaver einen hohen Grad der Fäulniss, so hört in mancher Beziehung (innere Organe) die pathologisch-anatomische Beschreibung auf; in solchen Fällen wird von den betreffenden Organen nur angeführt, dass sie faulquot; sind und ihre eingehende Schilderung fällt weg. Es ist klar, dass bei einer gerichtlichen Section im Allgemeinen dieselhen Grundsätze zu beachten sein werden, wie sie bei jeder pathologisch-anatomischen Section zur Anwendung kommen, eben so klar ist es aber, dass die gerichtliche Section andere Zwecke zu verfolgen hat und mit Eücksicht auf die vom Gerichte gestellten Fragen werden oft unscheinbare Details zu würdigen sein, die für den pathologischen Anatomen nur einen untergeordneten Werth besitzen. Liegen gar keine Anhaltspunkte in Betreff der
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Das Sections-Protokoll.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 193
Todesursache des Thieres vor, so müssen eben alle Organe mit der gleichen Gründlichkeit in das Sections-Protokoll aufgenommen werden.
Die Ordnung, nach welcher die einzelnen Organe zu beschreiben sind, ist von der grössten Wichtigkeit, sie bestimmt den Werth des Sections-Protokolles. Im Allgemeinen soll diese Ordnung so beschaffen sein, dass sowohl dem anatomischen Principe, als auch der praktischen Ausübung Eechnung getragen wird. Nur in Bezug auf die Section der Pferde des k. k. Heeres ist ein Sections-Formulare laut Circular-Verordnung des k. k. Armee-Ober-Commandos vom 27. Februar 1857 vorhanden. Für gerichtsthierärztliche Zwecke würde ich das Formulare des Sections-Protokolles empfehlen, wie ich es an unserer Schule eingeführt habe. Das Formulare des Sections-Protokolles besteht: aus der Aufschrift, aus der Eingangsformel, aus dem äusseren Befund, aus dem inneren Befund, aus dem Gutachten und aus der Schlussformel. Es lautet:
Sections-Protokoll aufgenommen am (Datum), an Ort und Stelle in (Angabe des Ortes, der Gasse und Hausnummer) im Auftrage (Angabe der Behörde, des Schriftstückes nach Zahl und Datum), über ein (Angabe der Thier-gattuug und genaues Nationale), welches (Angabe der Zeit der Erkrankung und des Verendens).
Wird ein Sections-Protokoll auf private Aufforderung hin aufgenommen, so muss an der entsprechenden Stelle der Name und der Wohnort des Eigenthümers angegeben werden und die Section ist in Gegenwart von Zeugen vorzunehmen; es heisst dann als Schluss der Eingangsformel: in Gegenwart der Gefertigten. Nach Beendigung der Eingangsformel schreitet man zur Aufnahme des Befundes. Derselbe zerfällt in die äusserliche und in die innerliche Besichtigung, externer und interner Befund. Die weitere Gliederung ist folgende:
A. Aeusserliche Besichtigung. (Halbbrüchig zu schreiben.)
1.nbsp; nbsp;Angabe, wie der Cadaver bei der Ankunft der gefertigten Commissionsmitglieder auf dem Sectionsplatze vorgefunden wurde, und Angabe des Ernährungszustandes; dabei ist zu berücksichtigen, welche Theile abgenommen wurden oder fehlen.
2.nbsp; Angabe des Befundes der allgemeinen Decke (Haut) am Kopf, Hals, Brust, Bauch, Extremitäten und an den Hufen oder Klauen. Finden sich Veränderungen an diesen Theilen vor, so sind sie gleich zu. beschreiben, selbst wenn in tiefer gelegene Organe vorzudringen wäre.
C so kor. Gerichll. Thierhcilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; lö
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194nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; l*118 Sectdons-Protokoll.
3.nbsp; Angabe des Befundes an den uatürlichen Eörperöflhungen und deren Schleimhäuten: Lii)i)eii, Nasenhöhle, Bindehaut des Auges, After und Scheide.
4.nbsp; Angabe in Betreff des Hinterleibes (Ausdehnung und Spannung).
5.nbsp; Angabe des Befundes der Todtenstarre (Kiefer, Hals und Extremitäten).
B. Innerliche Besichtigung.
G. Angabe des Befundes bei der Abnahme der allgemeinen Decke an den unter dieser liegenden Theilen, Unterhaut-, Bindegewebe, Gelassen (Arterien, Venen), Lymphdrüsen (Kehlgangs-Lymphdriisen) und Gelassen, Muskeln, Bändern und Knochen (nach Bedarf).
7.nbsp; Angabe des Befundes bei der Eröflhung und Untersuchung der Schädel- und ßückenmarkshöhlc, und zwar: Schädeldach, harte Hirnhaut (Blutleiter), weiche Hirnhaut, Hirnwindungen, graue und weisse Gehirnsubstanz, Hirnkammern, Adergeflechte, Hirnbasis, Kleinhirn, verlängertes Mark und Gehirnnerven. Dasselbe vom Eückenmark (nach Bedarf).
8.nbsp; Angabe des Befundes bei der Eröffnung der Nasenhöhle (zuerst links dann rechts, Nasenmuscheln, Nasenscheidewand und Nebenhöhlen), der Maulböhle (Zahnfleisch, Zähne, Zunge, Gaumen, Gaumensegel und Speicheldrüsen), der Rachenhöhle (Choanen, Luftsack) nebst deren Umgebung (Gewebe und Lymphdrüsen).
0. Angabe des Befundes nach der Eröffnung der Bauchhöhle und nach der Besichtigung des Bauchfelles, Lagerung der Baucheingeweide und Stand des Zwerchfelles.
10.nbsp; Befund bei der Eröffnung der Brusthöhle, Besichtigung des liippenfelles, Lagerung der Eingeweide.
11.nbsp; Angabe des Befundes im Kehlkopfe, in der Luft- and Speiseröhre, sowie in der Schilddrüse nebst deren Umgebung (Gewebe und Lymphdrüsen).
12.nbsp; nbsp;Angabe des Befundes bei der Untersuchung der Lungen (zuerst links dann rechts), Luftröhrenäste, Bronchien, Pleura, Mittelfell, Bronchialdrüsen.
13.nbsp; Angabe des Befundes bei der Untersuchung des Herzbeutels (aussen, innen), des Herzens und der grossen Gefässe (Lungenschlag-ader, Aorta und Hohlvenen).
14.nbsp; Angabe des Befundes der Leber, Gallenwege und Gallenblase, Pfortader und der Leberpforte mit den Lymphdrüsen.
. 15. Angabc des Befundes der Milz in Betreff der Kapsel, Milz-pulpe, der Körperchen, Gefässe und Milzpforte.
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Das Gutachten (Aibitritun, Parere).nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;195
16.nbsp; Angabe des Befundes der Nieren (Merenkapsel, Nierensubstanz, Nierenbecken, Nierenkelcbe und Harnleiter, Nebennieren).
17.nbsp; Angabe des Befundes der Bauchspeicheldrüse (nach Bedarf).
18.nbsp; Angabe des Befundes des Magens; bei den Wiederkäuern der Vormagen, des Lösers und Labes nach Form und Inhalt.
19.nbsp; Angabe des Befundes der dünnen und dicken Gedärme und zwar der Reihe nach: Zwölffingerdarm, Leerdarm, Krummdarm, Blinddarm, Grimmdarm und Mastdarm.
20.nbsp; Angabe des Befundes des Gekröses, des grossen und kleinen Netzes, der Gekrösdrüsen und der grossen Gefiissc der Baucbböhle.
21.nbsp; Angabe des Befundes der Harnblase, der Harnröhre und der Vorsteherdrüse.
22.nbsp; Angabe des Befundes der Geschlechtstbeilc (Drüsen, Tragsack, Scheide, Trächtigkeit, Elhäute, Embryo, Samenblasen und männliches Glied).
23.nbsp; Angabe des mikroskopischen Befundes (nach Bedarf). Nachdem alles dieses in Gegenwart von Zeugen ausgemittelt und
zu Protokoll gebracht wurde und Niemand an demselben etwas zu berichtigen oder beizufügen hatte, wurde das Sections-Protokoll geschlossen.
N. N. als Zeuge. N. N. untersuchender Thierarzt. N. N. als Zeuge.
NB. Was nicht untersucht wurde, ist als letzter Punkt ausdrücklich anzugeben.
Gutachten. (Ueber die ganze Seite zu schreiben.) Angabe der anatomischen Diagnose durch Citato der betreffenden Punkte aus dem Protokolle, Begründung der Diagnose oder Beantwortung der gestellten Fragen. Schlussformel nach bestem Wissen und Gewissen oder der Pflicht und der Wahrheit gemäss.
Datum.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; N. N.
Unterschrift der Thierärzte:
3. Das Gutachten (Arbitrium, Parere).
Das Gutachten ist der wichtigste Theil der gerichtsthierärztlichen Thätigkeit, denn auf dieses kommt es dem Eichter besonders an, und von seinem Inhalte hängt vorzugsweise die weitere Behandlung des betreffenden Falles ab; es ist demnach auf die Verfassung desselben von Seite des Gerichtsthierarztes das grösste Gewicht zu legen. Die logisch richtige und wissenschaftlich genaue Schlussfolgerung aus
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196nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Das Gutachten (Arbitrium, Parere).
dem Befunde über einen Tliatbestand bildet den Inbalt eines tbierärzt-lichen Gutachtens. Das Gutachten sammt seinen Gründen wird entweder sofort zu Protokoll gegeben, oder bei besonders schwierigen Fällen können die Gerichtsthierärzte sich die Abgabe eines schriftlichen Gutachtens vorbehalten. Die Abfassung dieses Schriftstückes ist entweder nach jeder Richtung hin dem Sachverständigen überlassen, oder dieselben haben sich dabei ausschliesslich an bestimmte vom Gerichte gestellte Fragen zu halten. Man unterscheidet: das einfache Gutachten (Arbitrium), das Gegengutachten (Contraarbitrium) und das End- oder Obergutachten (Superarbitrium).
Das einfache thierärztliche Gutachten enthält in manchen Fällen nur die wissenschaftlich wahre und begründete Antwort einzelner Fragen, welche sich auf das Gebiet der Thierheilkuude beziehen. In anderen Fällen beruht das einfache Gutachten auf einem actenmässig festgestellten Thatbestaude, entweder nach dem Ergebnisse einer selbst vorgenommenen Untersuchung an dem strittigen Gegenstande oder nach actenmässig festgestellten Behauptungen. In der Regel wird das Gutachten auf Grund einer vorausgegangenen thierärztlichen Untersuchung abgegeben und ist dann das aus dem Befunde geschöpfte, streng wissenschaftliche Resultat, es wird unmittelbar dem Befunde angeschlossen. Bei der Abfassung eines jeden einfachen Gutachtens bildet die wissenschaftliche Begründung, die Motiviruug der Schlüsse die Hauptsache. Die Motiviruug ergibt sich einestheils aus dem bei der Untersuchung constatirten, im Protokolle schriftlich verzeichneten und absatzweise numerirten Befunde, andererseits aus dem Zusammenhalten dieser Befunde mit den Umständen des Falles. Gerade so wie bei der Aufnahme eines Befundes der Zweck und die einzuschlagende Richtung vorher gekannt sein müssen, gerade so ist es unumgänglich nothwendig, soll überhaupt ein brauchbares Gutachten abgegeben werden, den Zusammenhang des Befundes mit den Umständen des Falles zu kennen. Zu diesem Zwecke aber ist eine Mittheilung von Seite des Richteis, eventuell ein Einblick in die Acten nöthig und bei Gegen-und Obergutachten sogar unentbehrlich. Das einfache Gutachten kann wieder in Folge einer amtlichen Aufforderung oder von Privatparteien abverlangt werden.
Das Gegengutachten gründet sich auf ein schon vorhandenes Gutachten, von welchem angenommen wird, dass es entweder in Folge einer unrichtigen Aufnahme des Befundes oder in Folge einer unrichtigen Schlussfolgerung der Wahrheit nicht entspricht, kurz, welches von dem Richter bezweifelt wird. Das Gegengutachten ist immer ein streng amtliches Document und erfolgt nur von Amtswegen. In den
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Das Gutachten (Arbitriom, Parere).nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 197
seltensten Fällen wird behufs Abgabe eines solchen Schriftstückes ein neuerlicher Befund aufgenommen; meistentheils werden die Acten der früheren Untersuchung und das Gutachten der Vorgänger beigeschlossen und den gewählten Sachverständigen, welche das Obergtitachten abgeben sollen, übersendet. Ueber die zu berufenden Personen als Sachverständige in Angelegenheit des Gegengutachtens sind keine gesetzlichen Bestimmungen vorhanden.
Das Endgutachten oder Obergutachten erfolgt auf Grund der Meinungsverschiedenheit entweder eines schon vorhandenen einfachen Gutachtens, nach welchem die beiden Sachverständigen bei der Beurtheilung des Falles eine entgegengesetzte Ansicht entwickelt hatten (abweichendes Gutachten), oder wenn schon ein Gegengutachten besteht und im Sinne eines Instanzenzuges noch einmal von höher stehenden Sachverständigen eine gutachtliche Aeusserung gefordert wird. Ein sogenanntes Facultätsgutachten schreibt die österreichische Strafprocess-Ordnung in Streitsachen des Thierhandels oder der Thierprocesse nicht vor. In der Kegel aber werden diese entscheidenden Schriftstücke von höher stehenden Sachverständigen, als: Landesthierärzten, Professoren der Thierheilkunde, ja selbst von dem Professoren-Collegium einer Thierarznei-Schule abverlangt. Sollten sich jedoch die Parteien über bestimmte Sachverständige geeinigt haben, so können auch diese selbst als nicht höher stehende Sachverständige das Obergutachten abgeben. Auch das Obergutachten kann nur von Amtswegen aus gefordert weiden und gilt als letztes Beweismittel; eine weitere Ueberbeschau und ein Ankämpfen gegen dasselbe wird in der Eegel nicht mehr vorgenommen.
Bei der Abgabe eines auf streng wissenschaftlicher Basis beruhenden Urtheils über einen Gegenstand des Processes, sei es als einfaches, als Gegen- oder als Obergutachten, hat der Gerichtsthierarzt vor Allem zwei Dinge: die Abfassung und die Form dieses Schriftstückes zu würdigen. Bezüglich der Abfassung eines Gutachtens gelten folgende allgemeine Grundregeln: Zuerst muss der Thatbestand in Form des Befundes über den abzuurtheilenden Gegenstand vorhanden sein und die Richtigkeit desselben sich über alle Zweifel erheben. Liegt ein derartiger Befund vor, so werden die einzelnen numerirten Absätze als Punkte der zu äussernden Meinung hervorgesucht und das Gutachten oder die gerichtlich gestellten Fragen, gestützt auf diese Grundlagen, beantwortet. Vorher aber muss der Gerichtsthierarzt,
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sei es aus den Acten oder sei es aus ei
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#9632;s1
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nen Erhebungen über den
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Zusammenhnn
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des Befundes mit den Umständen des Falles im Klaren
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sein. Liegen blos Acten oder nur einzelne Fragen zur Begutachtung
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198nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;T^as Gutachten (Arbitrium, Parcre).
vor, dann wird in einer bestimmten Reihenfolge das Sachverhältniss dieser Thatsacben (Species facti) gescbildert und es werden dieselben als Grundlage zur Beurtheilung berangezogen. Das tecbniscbe Ur-tboil, das eigentliche Gutachten, soll immer kurz und klar sein und sich nur auf das Geforderte beschränken; jede kleinste Abirrung von der Frage oder aber von dem Geforderten zieht unabsehbare Conse-(jiienzen nach sich. Es ist selbstverständlich, dass dem richterlichen Zwecke nur mit einem möglichst bestimmten Gutachten gedient ist; deshalb darf es der Gerichtsthierarzt nicht unterlassen, dort, wo es thunlich ist, seine gutachtlichen Beschlüsse bestimmt zu fassen. Es sollen in jenen Fällen, in welchen die Frage positiv beantwortet werden kann, die sogenannten Hinterpforten vermieden werden; der Sachverständige darf nicht in den Fehler verfallen, durch übertrieben ängstliche Herbeiziehung aller erdenklichen Möglichkeiten die Beweiskraft seines Gutachtens zu schwächen. Dass hingegen in vielen Fällen eine positive Beurtheilung des Gegenstandes unmöglich ist, liegt in der Natur der Sache und jeder Praktiker weiss es, wie häufig er blos Wahrscheinlichkeitsschlüsse machen und die Beantwortung einer sich ergebenden Frage offen lassen muss. In solchen Fällen müssen die Worte abgewogen werden; man bat nicht mehr noch weniger zu sagen, als gewissenbaft und logisch nachgewiesen werden kann. Anständiger und der Würde eines Sachverständigen entsprechender erscheint es, das Wissen oder Nichtwissen oifen zu bekennen, als sich schlauer Weise die so beliebten Hinterpforten offen zu lassen. Man darf nicht vergessen, dass man dem geübten Juristen gegenübersteht, der alle Winkelzüge genau durchschaut und eventuell zu dem Vortheil seiner Sache verwendet. Zwischen dem positiven Wissen und dem Nichtwissen wären die Wabrscheinlichkeitsbeschlüsse einzuschalten, welche durch entsprechende Zusätze gegen die eine oder andere Grenze vorgeschoben werden können.
Die Thatsacben, welche das Gutachten begründen sollen, gelten als zweiter Behelf zur technischen Begutachtung. Alles, was der Sachverständige in seinem Gutachten aussagt, muss er zu beweisen im Stande sein. Die Motivirung der im Gutachten zu ziehenden Schlüsse hat in logisch richtiger und wissenschaftlich correcter Weise zu geschehen; sie hat ausserdem so viel als möglich in der Art zu erfolgen, dass die Begründung auch dem Laien, für den sie ja bestimmt ist, verständlich und so geeignet ist, ihm jene üeberzeugung beizubringen, die für ihn behufs der weiteren Behandlung des Falles unbedingt nothwendig erscheint. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, ebenso wie im Protokolle, fremde, dem Laien unverständliche Ausdrücke
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1-1.
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Das Gutachten (Aibitriuin, Parere).
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möglichst zu vermeiden und der Motivirung eine populäre, verständliche Passung zu geben.
Die Behelfe, welche zur Begründung des Gutachtens führen, ergehen sich: aus den Punkten des Befundes, also aus dem seihst Wahrgenommenen und sie ergehen sich aus den systematisch geordneten That-sachen (Species facti) in jenen Fällen, wo es sich um die Begutachtung auf Grund von Acten handelt. Zu diesen Acten gehören alle die unter Eid aufgenommenen thierärztlichen Documente, die heeideten Aussagen von Sachverständigen und von Zeugen, endlich die nicht-hestrittenen Behauptungen der einen oder der anderen Partei. Auch vorderhand nicht erwiesene Behauptungen sind im Gutachten zu erwähnen, da möglicher Weise in späterer Zeit ihr Inhalt bewiesen werden kann, sie sollen jedoch nicht zur Begründung des Gutachtens herangezogen werden. Ergeben sich in den Grundlagen zur Beurtheilung des Falles Widersprüche, so hat man die unwesentlichen in der Weise zu lösen, dass beide Behauptungen als wahr angenommen werden und das Gutachten gewissermassen über denselben steht. Sind jedoch die Widersprüche wesentlich, betreffen sie die Hauptsache, so muss man sich jener Behauptung hinneigen, welche das üebergewicht hat und den grösseren Anspruch auf Wahrheit besitzt; dies ist jedoch in vielen Fällen sehr schwer zu ermitteln-, im Allgemeinen haben die später constatirten Wahrnehmungen einen grösseren Werth als die früheren Beobachtungen, da während der Zwischenzeit in der That manche Processe zur Entwickelung gelangen konnten, besonders wenn zwischen der ersten und letzten Untersuchung ein grosser Zeitraum liegt. Alle positiven Angaben sind den negativen vorzuziehen; endlich soll auch die Vertrauungswürdigkeit, der Wissensgrad der Personen in Betracht gezogen werden, welche den zu begutachtenden Befund aufgenommen haben.
In wissenschaftlicher Beziehung wird die Beweisführung je nach den vorliegenden Umständen theils auf positivem, theils auf aus-schliessendem Wege erfolgen können, sie muss sich jedoch immer auf anerkannte, unbestrittene, wissenschaftliche Sätze gründen. Wissenschaftliche Hypothesen sind mit Vorsicht anzuwenden, ebenso wie die Berufung auf selbst anerkannte Autoritäten. Diese Behelfe können bei einer Hauptverhandlung mündlich geäussert werden, besonders dann, wenn die Anklage oder die Vertheidigung selbst zu solchen Mitteln greift; der Sachverständige wird in diesem Falle mit der gleichen Münze bezahlen müssen. Wenn ein Gutachten trotz der umsichtigsten Erhebung und Anwendung der weitgehendsten Hilfsmittel nicht positiv gestellt werden kann, demnach nur einen Wahrscheinlichkeitschluss
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200nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Das Gutachten (Arbitrimn, Purere).
darstellt, so muss der Sachverständige ebenfalls die Unsicherheit dieses Ausspruches, und warum er nicht anders ausgefallen ist, motiviren. Der Wahrscheinlichkeitsschluss als Wesen eines Gutachtens soll den Gerichtsthierarzt nicht abschrecken, die Thierheilkunde ist eben keine fertige Wissenschaft, sondern in fortwährender Umänderung und Neubildung begriffen. Schliesslich bleibt noch zu erinnern, dass man anstandshalber bei der Abgabe eines Gegengutachtens niemals die Persönlichkeit hereinzieht, welche das erste Gutachten abgegeben hat; eine irrthümliche Auffassung eines Gegenstandes ist ja möglich und kann mitunter vorkommen.
Die Form des Gutachtens wird sich verschieden gestalten, je nachdem dasselbe einem Befunde angeschlossen wird oder in Form eines Gegen- und Obergutachtens auf Actenstücken beruht, oder als Antwort auf bestimmte vom Gerichte formulirte Fragen zu erfolgen hat. Im Allgemeinen besteht es aus der Aufschrift, der Eingangsformel, dem eigentlichen Gutachten und aus der Schlussformel. Als Aufschrift wird angesetzt: Gutachten oder thierärztliches Gutachten. Die Eingangsformel enthält die Aufforderung mit Angabe des Datums, des Namens und eventuell der Zahl des veranlassenden Schriftstückes; in kurzen Worten wird der Befund oder der Inhalt des objectiven Thatbestandes skizzirt und mit laufenden Zahlen versehen. Schliesst sich das Gutachten einem Befunde an, dann fällt die Angabe der Aufforderung, des Ortes, der Zeit u. s. w. weg, weil sie ohnehin in der Eingangsformel des Befundes enthalten sind; es werden vielmehr nur die einzelnen Punkte des Befundes herangezogen. Handelt es sich um vom Gerichte gestellte Fragen, so werden dieselben in der Eingangsformel angeführt und mit Nummern versehen, bei der Begutachtung hat man sich auf die entsprechende Pragenummer zu beziehen, z. B.: ad Frage 1, Hierauf folgt das eigentliche Gutachten in klaren, kurzen Worten und in rein sachlicher Weise, ohne Abirrung von der Hauptsache. An das Gutachten, eventuell an die Beantwortung der Fragen hat sich die Begründung der Keihenfolge nach anzuschliessen und kann unter dem Titel Gründequot; angefühlt werden. Die Schlussformel enthält die Versicherung, dass das Gutachten ,.nach bestem Wissen und Gewissenquot; oder der Wahrheit und der Pflicht gemässquot; abgefasst wurde. Hieran schliesst sich die Unterschrift nur der Sachverständigen allein, die Unterschriften der Gegenwärtigen dürfen niemals unter ein thierärztliches Gutachten angesetzt werden. Einigen sich die Sachverständigen in ihrem Gutachten nicht, kommt es zu einem abweichenden Gutachten, so hat
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Der thiorärztlichc Befund, Pundschein (Visum repertom),nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 201
jeder ein separates Gutachten, nur mit seiner Unterschrift versehen, abzugeben.
Das Gegengutachten ist in derselben Weise wie das einfache Gutachten zu stylisiren, statt des Befundes werden hier die amtlichen Thatsachen aus den Acten geschöpft und in einer bestimmten Reihenfolge (Species facti) angegeben. Hierauf folgen die Gründe und die abweichenden Schlüsse der Vorgänger und nun müssen diese Ansichten geläutert, respective umgestossen werden, worauf das neue Gegengutachten zu erfolgen hat.
Das End- oder Obergutachten ist ebenfalls ein separates Document, es enthält im Wesentlichen die geschichtliche Darstellung des ganzen Sachverhaltes in sehr kurzer Form gefasst (Species facti); hierauf folgt das Gutachten, und erst in der Begründung werden die Beweise für oder gegen die vorausgegangenen gutachtlichen Aeusse-rungen vorgebracht, eventuell die Thatsachen werden von rein wissenschaftlicher Seite betrachtet, um auf diese Weise den Richter und die Parteien zu überzeugen.
Nach der österreichischen und nach der deutschen Strafprocess-ordnung kommt dem Gutachten der Sachverständigen im Bezug auf den Richter und auf die Geschworenen keine bindende Kraft zu; das Gericht hat bei der Urtheilsfälhmg nur auf das Rücksicht zu nehmen, was in der Hauptverhandlung vorgekommen ist. Actenstücke können nur insoweit als Beweismittel dienen, als sie bei der Hauptverhandlung vorgelesen wurden (sect;. 258 österr. St. P. 0. und sect;. 260, Deutsche St. P. 0.).
4. Der thierarztliche Befund, Fundschein (Visum repertum).
Der thierarztliche Befund oder der Fundschein ist ein Schriftstück, welches von Gerichtswegen auf eine Aufforderung hin, also im Auftrage an die Sachverständigen zu erfliessen hat. Es wird aufgetragen, einen Gegenstand zu untersuchen und zu begutachten, demnach enthält dieses Schriftstück einen Befund und ein Gutachten. Die Gelegenheiten zur Abfassung solcher Documente ergeben sich im Thierhandel sehr häufig und zwar in jenen Fällen, wo es sich um einen Gewährsmangel handelt. Nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches (sect;. 926) hat der Käufer nur dann Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung, wenn er dem Uebergeber oder Gewährsmanne sogleich von dem bemerkten Fehler Nachricht ertheilt, oder in dessen Abwesenheit dem Ortsgerichte oder Sachverständigen die Anzeige macht und den Augenschein vornehmen lässt. Wird dem Ortsgerichte eine Anzeige bezüglich eines Gewährsmangels gemacht und ist Gefahr am Verzüge,
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202nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Pas tUerfcrztliche Zengniss (Attest. Testimonium).
so kann der Augenschein im Auftrage der Behörde von den Sachverständigen allein vorgenommen werden. Das auszustellende Document, der Fundschein, wird in der Kegel in der Form eines Berichtes ab-gefasst. Die Aufschrift enthält den Titel jener Behörde, von welcher der Auftrag ausging; z. B.: Löbliches k. k. Bezirksgericht. In der Einleitung wird der Auftrag in Bezug auf Behörde, Datum und Zahl des Actenstückes, dann der Ort der Untersuchung (Hausnummer) sowie die Namen der Parteien angegeben; hierauf der Gegenstand der Untersuchung (das lebende oder todte Thier) durch Abfassung eines Nationales beschrieben und die Untersuchung vorgenommen. Die Untersuchnngs-resultate sind, Punkt für Punkt mit laufenden Nummern versehen, anzugeben, halbbrüchig in das auszustellende Document einzutragen und inbegriffen der Gegenwärtigen (Zeugen oder Amtspersonen) zu unterfertigen. Hierauf ist nach den allgemeinen Pegeln ein Gutachten auszustellen, welches von den Sachverständigen allein unterschrieben wird. Im Falle eines Processes wird, wenn der Gegenstand der Streitsache vorhanden ist, trotz des Fimdscheines, ein neuerlicher Augenschein
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5. Das thierarztliche Zeugniss (Attest, Testiraonium).
Das thierarztliche Zeugniss wird über Aufforderung der Partei, also privatim ausgestellt und hat demnach nur einen privaten Charakter. Es enthält eine kurze Darstellung des Resultates einer stattgefundenen Untersuchung, ohne Angabe des üntersuchuugsganges und ohne weitere Begründung. Dieses Schriftstück kann als ein Anticipando-Docu-ment, d. h. als eine Bescheinigung über das an einem Gegenstände Wahrgenommene, bevor noch die Klage über denselben Gegenstande bestand, betrachtet werden; im Falle es zu einem Process kommen sollte, wird es niemals als beweisend angenommen. Es beansprucht zwar die grösste Glaubwürdigkeit und gilt in Bezug der Zeit der Untersuchung, wenn die Aussteller beeidete Beamte sind, als beweisend, in Bezug aber auf das Besultat der Untersuchung muss nach der Processordnung, wenn der Gegenstand vorhanden ist, ein richterlicher Augenschein vorgenommen werden.
Ist der Gegenstand verloren gegangen, dann kann nur der Zeugenbeweis geführt werden und die Sachverständigen, welche das Object früher untersucht haben, werden einfach als Zeugen vernommen. Dies geschieht auch in jenen Fällen, wo sich der Befund über das umgestandene Thier in amtlichen Protokollen eingetragen vorfindet, z. B. Sections-Protokolle einer thierärztlichen Lehranstalt oder eines k. k. Be-zirksthierarztes.
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Von den Mängeln und Fehlern der Hausthiere.
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Die Form des thielärztlichen Zeuguisses ist sehr einfach, sie besteht in der Aufschrift Zeugnissquot;, thierärztliches Zeiiguiss'; oder Beschau-Zeugnissquot;, und in der Angabe der Person und ihres quot;Wohnortes, welche die Untersuchung verlangt hat; hieran schliesst sich das Datum der vorgenommenen Untersuchung, die Beschreibung des untersuchten Objectes, der Befund und dann folgen die Unterschriften der Sachverständigen. Der Text lautet: Die Unterzeichneten bestätigen hiemit, dass das durch Herrn (Name des Ueberbringers und seine genaue Adresse) am (Datum der Untersuchung) zur Beobachtung und Untersuchung überbrachte Pferd: Ein (es folgt das genaue Nationale) mit dem Hauptfehler (Angabe des Fehlers) behaftet befunden worden ist; darunter werden der Ort und das Datum, dann die Unterschriften der Sachverständigen augesetzt. Um die Glaubwürdigkeit dieses Documentes zu erhöhen, muss dasselbe mit einem 50 kr.-Stempel versehen sein und soll von zwei Sachverständigen unterfertigt werden.
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Zweiter Abschnitt.
Von den Mängeln und Fehlern der Hausthiere.
Der Handelsverkehr mit unseren Hausthieren in der Eigenschaft als lebende Sache ist im gewöhnlichen Leben dadurch erschwert, dass der Waare manche Mängel anhaften können, welche zur Zeit des Kaufes nicht wahrgenommen werden und doch den Werth derselben vermindern oder ganz aufheben. Die Folgen davon sind Kechts-streitigkeiten, die ihrem Wesen nach in einer Ankämpfung der geschlossenen Verträge bestehen und entweder auf eine gänzliche Aufhebung oder auf eine Abänderung des geschlossenen Vertrages abzielen. Solche Kechtsstreitigkeiten gehören in das Gebiet des Civil-processes, sie gründen sich auf die gesetzlichen Bestimmungen des Civilrechtes und ihre endgiltigen Entscheidungen finden nach der Civilprocessordnung statt. Die Mängel, die den Werth der Waare vermindern oder aufheben, sind in dem einen Falle vom Gesetze garantirt und bestehen als gesetzliche Mängel oder aber es sind Krankheiten, die in Bezug auf ihre Eigenschaften den gesetzlich anerkannten und garautirten Hauptfehlern gleichkommen, jedoch im Gesetze nicht ausdrücklich benannt werden. In beiden Fällen wird bei der Process-verhandlung der Thierarzt als Sachverständiger herangezogen, er hat den Befund aufzunehmen und den Gegenstand zu begutachten, eventuell
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204 Di^ gesetzlichen Hauptmängel des Pferdes und der Lastthiere.
die Beziehungen des vorliegenden Falles mit der gesetzlichen Bestimmung in Einklang zu bringen. Die gesetzlichen, bei der Beur-theilung des Falles erforderlichen Anhaltspunkte wurden bereits erörtert (siehe Seite 83); es handelt sich noch um die wissenschaftliche Darlegung jener Hauptfehler und Mängel, um ihre Beschreibung vom klinischen Standpunkte und um die Schilderung jener Merkmale, die bei der Begutachtung des Falles ihre Verwendung finden können. Um das gesteckte Ziel nicht zu überschreiten, sollen nur die gesetzlichen Hauptfehler und zwar mit Berücksichtigung der Thiergattung zur Erörterung gelangen, während bezüglich der übrigen Mängel die als Fehler oder Krankheiten den Gegenstand eines Processes bilden könnten, auf die Handbücher der speciellen Pathologie und Chirurgie verwiesen werden muss.
I. Die gesetzlichen Hauptmängel des Pferdes und der Lastthiere.
In allen jenen Ländern, in welchen Gesetze betreifend den Thier-handel bestehen, beschränkten sich diese Bestimmungen ursprünglich nur auf Pferde und Lastthiere. Für die übrigen Hausthiere wurden erst viel später die heute noch bestehenden Gesetze erlassen. Audi die Anzahl der gesetzlich anerkannten Gewährsmängel ist bei Pferden und Lastthieren die bei weitaus grösste. Leider sind jedoch in den verschiedenen Ländern nicht nur die mannigfaltigsten Gewährsmängel aufgenommen, sondern es ist auch die Gewährzeit für ein und denselben Mangel, je nach dem Lande, verschieden. In dieser Beziehung zeichnen sich besonders die Länder des deutschen Staates aus; wir finden in den einzelnen Ländern nicht nur ungleiche Gewährfehler, sondern sehr verschiedene Gewährfristen, ein umstand, welcher jedenfalls den Handel mit den Hausthieren überhaupt erschwert.
In Oesterreich sind als gesetzliche Hauptfehler des Pferdes und der Lastthiere nach dem bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen: Der llotz, der Wurm, die verdächtige Drüse, der Dampf, der Dummkoller, die Stätigkeit, die Mondblindheit, der schwarze Staar und der sogenannte Nachtschaden; letzterer gilt auch für alle anderen Thiere. Von den übrigen, in den verschiedenen Staaten noch bestehenden gesetzlichen Hauptfehlern, sind anzuführen: Das Rohren, die Räude, das Koppen, die Fallsucht, das intermittirende Hinken, das Bluthamen, der Bruch (Hernie) und alte Leiden der Brust und des Unterleibes.
Die Wirkung der gesetzlichen Gewährleistung äussert sich in allen Ländern auf dieselbe Weise, es besteht nämlich, wenn innerhalb
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der gesetzlichen Gewährfrist ein Hauptfehler sichergestellt wird, die gesetzliche Vermuthung, dass der Fehler zur Zeit der Uebernahme des Tbieres schon vorhanden war.
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1. Der Rotz.
Syn. Kotzkrankheit, Naseurotz, Lungenrotz, Hautrotz, Ritzigkeit, Rutzigkeit, Hanptmönigkeit, Hauptmörtigkeit, hauptsichtig, hauptmörtig, Hirn-, Rücken-, Steinrotz u. s.w. Profluvium atticum, Morbus humidus, Coryza virulenta, Ozaena contagiosa, Malleus equi humidus.
Literatur:
Roll, Pathologie und Therapie, quot;Wien 188ij, S. Anfluge.
lloll, Die Thierseuchen, AVien 1881.
Fr iedberger und Dr. Fröhner, Lehrbuch der siieciellcn Pathologie und Therapie der Hausthiere, Stuttgart 1886. (Dieses Lehrbuch enthält die gesammte Literatur, II. Bd.. Seite 497.)
Schütz und Löffler, ühcr Botzbadllen. Thierarzt Nr. 3, 1882.
Csokor, über Rotz und Tuherculose des Pferdes, Ostcrr. Monatsschrift für Thier-heilknndc. 1886.
Gewährzeit in: Oesterreich 15 Tage-, Frankreich 9 Tage; Preussen 14 Tage; Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Karhessen 14 Tage; Sachsen und Stadt Frankfurt 15 Tage; Luxemburg und Schweiz 20 Tage; Hamburg G Tage; Elsass-Lothringen 9 Tage; Belgien 25 Tage; Nassau 29 Tage und Sachsen-Meiningen 28 Tage.
Der Rotz ist eine speeifisehe, ausscbliesslich durch den Rotzbacillus bedingte, dem Pferdegeschlechte eigenthüm-liche, jedoch auf andere Thiere und auf den Menschen übertragbare Infectionskrankheit, also eine Zoonose.
Geschichte: Unter den älteren Schriftstellern waren es Aristoteles und Hippokrates, welche die Kotzkrankheit in der Form des Hautwurmes gesehen und erkannt haben. Im vierten Jahrhundert wird die Krankheit von Apsyrtus erwähnt xind hundert Jahre später von Vegetius insoferne genauer gewürdigt, als zwei Formen des Leidens, der Kotz (Malleus) und der Hautwurm (Malleus fareiminosus) beschrieben werden.
Im vermischten germanischen Volksrechte, also im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert, flgurirt der Kotz in den Städterechten Norddeutschlands als gesetzlicher Hauptfehler und war als Rotz unter den Xamen: Hanptmönigkeit, Hauptmörtigkeit, Hauptsichtig. Haupetisch und Mordisch mit einer Gewährfrist von drei Monaten und als Hautrotz mit einer Gewährzeit von einem Jahre bedacht. In Oesterreich findet die Krankheit Erwähnung in dem Gesetze, welches unter Kaiser Rudolf am 16. September 1597 erlassen wurde. Unter den Namen rizig, wurmigquot; ist der Kotz des Pferdes angeführt und im Sinne
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eines Hauptmangels mit einer Gewährfrist von vier Wochen und drei Tagen verbürgt. Im westgalizischeu Gesetz mit dem Patent vom 13. Februar 1797 iiiulet sieh im sect;. 159 nur mehr der Kotz als Hauptmangel, mit einer Gewährzeit von 30 Tagen angegeben, während bezüglich des Hautrotzes keine Erwähnung geschieht. Erst im bürgerlichen Gesetzbuch (1811) sect;. 925, Absatz 3, wird der Kotz und die verdächtige Drüse mit 15 Tagen und der Wurm mit 30 Tagen Gewälnzeit angeführt.
üeber das Wesen des Eotzprocesses sind im Laufe der Jahre die verschiedensten Ansichten aufgetaucht; der zuerst als ein Allgemeinleiden aufgefasste pathologische Process (Solleysel) wurde später (van Helmont) von der Menschensyphilis abgeleitet, dann durch die Vertreter der französischen Schule als ein Localleiden erklärt (Lafosse). Obwohl schon zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts von vielen hervorragenden Männern (Gaspard, Saunier, Garsault, Bourgelat, Abildgaard, Viborg, Coleman und Delabere-Blaine) die Identität zwischen Kotz und Wurm, so wie die Ansteckungsfähigkeit dieser Krankheiten sogar experimentell festgestellt und der Ansteckungsstoff im Nasenausfluss rotziger Pferde constatirt war, entwickelte sich von der Alforter Schule ausgehend die Ansicht, class der Kotz ein nicht contagiöses Leiden sei und aus anderen Krankheiten hervorgehen könne. So wurde der Kotz einmal als Diphtheritis, ein andermal als Pyämie und endlich als Tuberculose geschildert (Dupuy, Godine, Vatel, Bouley) und mit den genannten Krankheiten identificirt. Erst in der aller-jüngsten Zeit kam der Standpunkt der Contagiosität des Kotzes wieder zur Geltung, als die Uebertragbarkeit des Leidens auf den Menschen (1868 Reyer) constatirt war.
Obwohl die Ansicht, dass der Kotz eine contagiöse Infections-krankheit, eine Zoonose sei (Virchow, Roll, Gerlach, Leisering) fast allgemeine Anerkennung fand, so haben doch erst vor Kurzem die verdienstvollen Forscher Schütz und Löffler den eigentlichen Infection serreger in den pathologischen Kotzproducten aufgefunden und als ursächliches Moment der Kotzkrankheit experimentell sichergestellt. Beide Forscher constatirten in den Producten der Kotzkrankheit kleine, der Gruppe der Spaltpilze angehörige Mikroorganismen, welche reingezüchtet und als Impfmateriale verwendet, wieder dieselbe Krankheit am Versuchsthiere erzeugen; gestützt auf diese Thatsachen ist nunmehr der Rotzprocess als eine eigene Infectionskrankheit anzusehen, welche sowohl vom pathologisch-anatomischen als auch vom experimentellen Standpunkte aus, als ein speeifisches Leiden im ganzen Umfange bestätiget wurde. Der Gedanke muss nun aufgegeben werden, dass aus gewissen veralteten, chronischen Processen schliesslich der Rotz resultirt und dass durch die sogenannte Entmischung der
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Säftequot; der Kotz hervorgeht, demnach den Scblussstein langwieriger Krankheiten bildet. Wenn dies auch scheinbar beobachtet wurde, so fehlt der exaetc Beweis, obwohl zugegeben werden muss, dass langwierige, chronische Krankheiten den Organismus vorbereiten und für eindringende Gifte empfänglich machen können; es wird dadurch eine erhöhte Deposition geschaffen. Wenn ein derartig vorbereiteter Organismus einmal der Gefahr einer Infection ausgesetzt wird, so erkrankt derselbe eher, als ein gesundes kräftiges Thier, von welchem behauptet werden kann, dass es öfters der Gefahr einer Ansteckung entrinnt.
Entstehuugsursachc: Nachdem Hallier, Zürn, Chauveau, Christof, Kiener, Capitain und Charrin wiederholt speeifische Organismen in den liotzproducten zu finden gemeint haben, wurden zuerst von Schütz und Löffler, bald darauf von Israel, sehr kleine Bacillen aus den Rotzknoten des Pferdes gezüchtet und die speeifische Wirkung durch die positiven Erfolge der Impfung ihrer Eein-cultureu auf Pferde, Kaninchen, Meerschweinchen und Mäuse zweifellos bewiesen.
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Die Eotzbacillen, Bacillus mallei, (Schütz u. Löffler) (Fig. 1), stellen stäbchenförmige, jedoch ungleich lange Gebilde dar; zumeist sind sie breiter als die Tuberkelbacillen und scheinen, wie aus kleinen, abwechselnd hellen und dunklen Würfelchen zusammengesetzt (C s o k o r). Untersucht man die Eotzbacillen
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Kolzlnu-ilk'u. Kartoffel-Gnliur.
Hartmu-k Oml. 3. Obj. Iimnert;. 12. N;u-li der Natur gezeichnet von Prof. Dr. J. Csokor.
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chen derLängendurchmesser etwas prävalirt, und welche bei zerstreutem Lichte untersucht, als länglich ovale Stäbchen (Beobachtung der Franzosen) erscheinen. Die nächst längeren Formen bestehen aus einem hellen und aus einem dunklen Würfel, erreichen dem entsprechend die doppelte Länge der ersten Form. Noch längere Formen ergeben sich durch die Anreihung von drei Würfeln, wobei jodoch immer der mittlere Theil hell und die zwei Enden dunkel erscheinen. Nun können verschieden lange Stäbchen ge-
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fimden werden, zumeist aber sind je fünf dunkle Würfel durch die entsprechende Anzahl lichter Partien vereinigt und erreichen in dieser Form eine Länge von Va'/s des Durchmessers eines rothen Blutkörperchens. Im Allgemeinen sind die Kotzbacillen ziemlich dick, sie erseheinen demnach als plumpe Stäbchen; ein genaues Dickenmass lässt sich nicht angeben, weil in einer Cultur verschieden dicke Bacillen vorkommen. Jüngere Culturen enthalten etwas schmälere Bacillen, während ältere Culturen breitere und markanter in Würfel getheiltc Stäbchen aufweisen. Je nach der Länge und Breite der einzelnen Bacillen ist auch ihre Form verschieden; kürzere Stäbchen sind mehr geradlinig gestreckt, während längere Formen vielfach abgeknickt, ja selbst etwas schlangenförmig gewunden erscheinen können.
Zum Studium der Gestalt und zur Ansicht der inneren Structur der Stäbchen ist es unbedingt nothwendig, mit Anwendung der kleinsten Bleudungen, bei sehr starken Vergriisserungen (Zciss, Trockensystem) die mikroskopische Untersuchung rorzunehmen, denn nur in diesem Falle heben sich die Contouren und die den Bacillus zusammensetzenden AVürl'elchen ab. Ob die helleren Würfel wirkliche Sporen sind, analog den Dauerspuren der Milzbrandstäbchen, möchte ich bezweifeln. Es scheint mir sehr wahrscheinlich, dass die Rotzbacillen zu den arthrosporen Bacterien gehören, die sich durch eine fortdauernde Thei-lung des Stäbchens vermehren und keine Dauersporen bilden. In der That erscheinen in den längeren Stäbchen die hellen Zwischenmassen immer sehniäler und heben sich eher als Querstreifen ab, nicht aber als das ovale, glänzende Korn, wie wir es gewohnt sind bei der Dauersporcnbildung des Milzbrandes zu sehen. Nach neuesten Mittheilungen (Kitt) soll es gelungen sein, Dauersporon aus den Eotzbacillen und zwar nur in den Sommermonaten zu eultiviren.
Die. Darstcllungs weise der Eotzbacillen durch Färbung des Objectcs ist in Bezug auf Schnitt- und Deckglaspräparat, verschieden. In Alkohol gehärtete Schnitte werden durch fünf Minuten in die Lüffler'sche Farbelosung gelegt (siehe Seite H7) dann wenige Sccunden mit einer iquot;l0igcn Essigsäure nachbehandelt, in Alkohol entwässert, in Cedernol aufgehellt und in Canada-balsam eingeschlossen.
Die Deckgläschenpräparate, an welchen das eingetrocknete Secret anhaftet, können so wie andere Bacillen behandelt werden, da eine speeifische Färbung für sie zwar besteht, aber nicht unbedingt nöthig ist.
Die Lebenserscheinungen der Eotzbacillen, ihre biologischen Eigenschaften, sind aus dem Grunde wissenswerth, weil sie uns den Vorgang bei der Ansteckung und die Art ihrer Weiterverbreitung erklären können.
Man findet die Eotzbacillen in den Eotzproducten und zwar in den Knoten, Geschwüren, Wurmbeulen und im Ausfluss der rotzigen Pferde, jedoch in so geringer Menge und so spärlich, dass, wenn man nicht andererseits wüsste, dass die Eotzbacillen dem Processe thatsächlich zu Grunde liegen, sie übersehen und als Zufälligkeiten in Betracht
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gezogen werden könnten. Als ein diagnostisches Merkmal allein könnten die Rotzbacillen höchstens dann gelten, wenn sie in eröffneten Wurmbeulen gefunden werden.
Dagegen findet man die Rotzbacillen in sehr grosser Menge, sobald ein mit dem Rotzgifte des Pferdes geimpftes Meerschweinchen untersucht wird. Nicht nur in den Geschwüren, in den Knoten und in dem Ausfluss, sondern auch im Blute und im Harne der Impf-thiere wurde die Anwesenheit der Rotzstäbchen constatirt.
Zu den dunkelsten und nicht zur Genüge aufgeklärten Thatsachen der Rotzbaeillenforschung gehört unstreitbar das Verhalten dieses Spaltpilzes gegenüber dein Gewebe. Schon Israel und auch Andere erwähnen, wie schwer es wird, aus den Kotzproductcn eines lebenden Pferdes die charakteristischen Rutzculturen herzustellen. Noch auttallender aber erscheint das Ergebniss des mikroskopischen Befundes. Ich habe Knoten, Geschwüre und Wurmbeulen von einer grösseren Anzahl rotziger Pferde, sowohl der acuten als auch der chronischen Formen auf die Anwesenheit von Eotzbacillen untersucht und inuss gestehen, dass mich der Befund wenig befriedigte. Wie schon erwähnt, finden sich die Rotzbacillen in den pathologischen Producten der rotzigen Pferde so spärlich, dass man sie als Zufälligkeiten in Betracht iJiehen könnte. Diese Thatsache wiederholte sich auch bei der Untersuchung der Secrete, des Ausflusses und des Inhaltes der Wurmbeulen von den rotzigen, lebenden Pferden entnommen. Im Blute und im Harne exquisit rotziger Pferde konnte ich trotz genauer und wiederholter Untersuchung die Rotzbacillen nicht auffinden. In drei Fällen habe ich von lebenden Pferden das Blut in sterilisirten Glasröhrcheu aufgefangen und bei Bruttemperatur gehalten. Die Untersuchung ergab ein nega= tives Resultat, das Blut enthielt keine Stäbchen-, und doch waren alle zum Experiment verwendeten Pferde, wie dies die Section erwies, in hohem Grade rotzig. Die Frage, warum die Rotzbacillen im kranken Gewebe und beim lebenden Pferde in so geringer Menge vorkommen, ist bisher noch unbeantwortet geblieben.
Die Rotzbacillen lassen sich in Reinculturen züchten, sie gedeihen auf allen bis jetzt bekannten und in Verwendung stehenden Nährböden (siehe Seite 137), sowohl bei Brut- als auch bei Zimmertemperatur. Auf gedämpften Kartoffeln gezüchtet, stellen die Culturen kleisterähnliche Massen dar, deren Farbe Anfangs honiggelb ist und allmälig, je älter die Cultur wird, in ein dunkles Eehbraun übergeht, was etwa den 15. Tag nach Anlage der Cultur bei Zimmertemperatur zu geschehen pflegt. Auf erstarrtem Blutserum gezüchtet, bilden die Rotzculturen durchscheinende, tröpfchenartige, später grauweisse, allmälig in das Gelbe übergehende Colonien. Auf Fleischwasser-Pepton-gelatine und auf Agar-Agar entwickeln sie sich ebenso, wie auf den Kartoffelscheiben als braune, zusammenhängende Culturen, welche den Nährboden nicht verflüssigen. Verhältnissmässig rascher gedeihen die Rotzbacillen bei Bruttemperatur; man findet da schon am dritten Tage einen spärlichen Auflug auf der Oberfläche des Nährbodens, während
Csokor. Gerichtl. Thierlicilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 14
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bei Zimmertemperatur im Verlaufe von zwei Wochen die ersten Spuren des Wachsthumes der Cultur sichtbar werden. Die Wachsthumsgrenze des Spaltpilzes liegt zwischen 15 und-10deg; C. und die Wirksamkeit derselben oder ihre Widerstandsfähigkeit (Teuacität) soll die Zeit von vier Monaten nicht überschreiten.
Mau bezweifelt überhaupt dio Entwickelong des Pilzes ausserhalb des TUerkörpers. Nach Versuchen ist es nicht gelungen, auf Decocten von Heu, Stroh und Pferdemist die Botzcultoren zu erzielen. Nach eigenen Versuchen kann ich coiistatiren, dass die reingezüchteten Kartoffel-Culturen schon in der vierten Greneration unwirksam bleiben. Während ich mit einer Kartotfel-Cultur des Botzpilzes, aus der zweiten Generation stammend, durch Ueberimpfen desselben auf ein Schaf, den ausgebreiteten Xasen- und Lnngenrotz (geimpft wurde in die Haut) erzielte, blieb eine mit der vierten Generation derselben Cultur vorgenommene Impfung erfolglos.
Die Rotzbacillon erzeugen, auf andere Thiere überimpft, die acute Form des Rotzes und verhalten sich verschieden je nach der Thienirt. Am empfindlichsten erweisen sich: der Esel, das Pferd, das Meerschweinchen, die Feldmaus, das Schaf, junge Hunde und Katzen, weniger empfindlich sind Ziegen, Kaninchen und Schweine, während Rinder als gegen das Kotzgift immun (unempfänglich) bezeichnet werden. In der Natur scheint das Rotzvirus nur unter dem Pferde-geschlechte erhalten zu bleiben, gelegentlich macht es eine Excursion auf andere Thiere und selbst auf den Menschen. Auch die Beobachtung steht sicher, dass nicht alle Pferde sich gleich empfänglich gegen eine Ansteckung verhalten und wie schon bemerkt wurde, ein vorbereiteter Organismus sich viel empfänglicher (disponirt) zeigt, als ein gesundes Thier.
Eine Sporcnbildung des Rotzbacillus im Sinne von Dauer-sporen wird zwar vermuthet, dagegen spricht aber die geringe Teuacität des Rotzvirus; die Angaben, dass nach Monaten und nach Jahren in einem verseuchten Stall neuerdings Rotzfälle vorgekommen sind, beruhen (Löffler) jedenfalls auf unrichtigen Beobachtungen.
Die Rotzbacillon werden getödtet, wie es Versuche ergeben haben: durch die Luft schon innerhalb vier Monaten, durch eine zehn Minuten lang andauernde Erhitzung auf 55quot; C, durch eine fünf Minuten lang dauernde Einwirkung von einer 35 % Carbolsäurelösung und durch eine bis zwei minutenlange Einwirkung einer 1 % Sublimatlösung.
Die eigentliche Ansteckung (Infection) oder die üebertragung des Rotzes von einem Thiere auf das andere geschieht in der Natur entweder direct oder durch Zwischenträger, wobei sich das Secret des Nasenausflusses und der Inhalt der Wurmbeulen als die wirksamsten Giftträger erwiesen haben. Indess fanden auch durch das
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Fleisch and durch das Blut rotziger Pferde mehrfache Infectionen (Raubthiere) statt.
Das Rotzgift kann von mehreren Pforten aus in den Organismus eindringen; doch scheinen der Darm, der Harn- und Geschlechtsapparat, sowie das Nervensystem die am wenigsten geeigneten Angriffspunkte darzubieten. Als Wege der Rotzinfection sind uns hauptsächlich bekannt: die Schleimbaut der Luftwege von der Nasenhöhle angefangen bis in die Lungenbläschen, die allgemeine Decke und der Säftestrom; ob auch direct vom Darm aus (Verfütterung des Fleisches von rotzigen Thieren) und bei der Begattung, vom Geschlechtsapparat aus, eine üebertragung möglich sei, bleibt erst zu erweisen.
Weitaus am häufigsten, nämlich in neun Zehntel aller Fälle, geschieht die Infection durch den Respirationstract. Von der Nasenhöhle angefangen bis in die Lungenbläschen gibt es keine Stelle in der Schleimhaut, welche gegen den Angriff des Rotzgiftes gesichert wäre. Mit der Athemluft gelangen die Rotzbacillen in die Luftwege, sie können sich an irgend einer Stelle der Schleimhaut niederlassen und ihre zerstörende Thätigkeit gleich beginnen. Deshalb gibt es ebenso einen primären Lungenrotz, als auch der Nasen-, der Kieferhöhlen-, der Kehlkopf- und der Luftröhrenrotz als das Erstleiden auftreten können.
Einen Fall vun primärem Luftrölironrotz hatte ich Gelegenheit zu beob-achten. An der Thoilungsstolle der Luftröhre befand sich bei einer vierjährigen Reimmte ein handtellergrosses Rotzgeschwür, welches bis an den Knorpel heranreichte und wie es die beginnende Narbcnbildung erwies, schon älteren Datums war. Weder in der Schleimhaut der Nasenhöhle, noch in dem Kehlkopfe waren Spuren dieser Krankheit wahrzunehmen. Dagegen bestand ein Lungenrotz jüngeren Datums; die Knotchen waren kaum hirsekorngross und alle noch im Reizungsstadiuni, d. h. mit einem rothen Hof umgeben. Dieses Pferd stand unter sieben anderen Romonten, welche alle wegen Rotz vertilgt wurden und denselben Process in höherem oder geringerem Grade als Nasenrotz, Wurm-und Lungenrotz bei der vorgenommenen Section offenbarten.
In die Haut eindringend, veranlassen die Rotzbacillen jene Form der Krankheit, die mit dem Namen Hautwurm oder Hautrotzquot; bezeichnet wird. Dabei ist es durchaus nicht nothwendig, class die Haut verletzt sein muss, man hat den primären Hautrotz auch als Epidermoidalrotz (Rabe) in den oberflächlichsten Hautschichten, nur die Haarbälge (haarlose Stellen) und die Epidermis betreffend, beobachtet. Immerhin wird die Infection um so rascher erfolgen, wenn eine Hautstelle, der schützenden Epidermis beraubt, mit dem Rotzvirus in Contact tritt.
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Vom Säftestrom ausgehend kann nur eine Weiterverbreitung des Rotzes stattfinden. In solchen Fällen muss ein primärer Heerd, wenn auch mitunter für den Untersuchenden unauffindbar, zugegen sein. Hat eine Aufnahme des Eotzgiftes durch den Säftestrom stattgefunden, so erkranken zuerst die Wächter oder Pförtner der Kreislaufsorgane, die Körperlymphdrüsen und geben zu jener Ilotzform Veranlassung, die als Lymphdrüsenrotz oder verdächtige Drüse das beginnende Allgemeinleiden anzeigt.
Am seltensten dringt der Kotz durch die Verdauuugswege ein; darauf weisen die negativ ausgefallenen Fütterungsversuche mit dem Rotzgift bei Pferden hin. Die in der Natur beobachteten Fälle von Rotz-infectionen bei Saugfohlen, wie jene durch Verfüttcrung rotzigen Fleisches an Hunde, Katzen und wilde Thiere (Löwen, Tiger, Panther, Hyäne) entstandenen Erkrankungen, scheinen nicht durch den Ver-dauungstract, sondern durch die Athmungsorganc und durch die verletzte Haut der Lippen und Backen erfolgt zu sein.
Hieher zu beziehen sind mehrere Fälle, welche ich beobachtet habe. Bei zwei Löwen, einein Tiger und einer Hyäne wurde Nasen- und Hautrotz con-statirt. Die Erhebung ergab, dass diese Thiere mit dem Fleische eines rotzigen Pferdes gefüttert waren. Trotz der genauesten Untersuchung der Schleimhaut des Magens und des Darmes konnte ich nicht die geringste Verletzung oder den geringsten pathologischen Process wahrnehmen. Auch die Gekrösdrüsen waren unverändert, weshalb angenommen werden muss, dass die Infection durch die Athmungsorganc (Nasenrotz) und durch die allgemeine Decke (Hautrotz) erfolgt war. In der That waren die Wurmbeulen in der Haut, am Kopf und am Hals in viel grösserer Anzahl zugegen als an den übrigen Korperstellen.
Ob die Rotzgcseliwüre, welche auf der Scheidenschleimhaut der Stuten gesehen wurden, auf einer Infection durch den Begattuugsact beruhen oder als eine xUlgemeinerscbeinung aufzufassen sind, lässt sich nicht entscheiden.
Der psithologischc Process. Die Ansichten über das Wesen des pathologischen Processes bei der Rotzkrankheit waren bis vor Kurzem verschieden. Durch die Entdeckung des Rotzbacillus aber unterliegt es keinem Zweifel mehr, dass der Rotz weder eine Blutkrankheit noch eine Neubildung darstellt, sondern in die Gruppe der speeifischen Entzündungen eingereiht werden muss. Die pathologischen Anatomen werden sich mit der Zeit gewöhnen müssen, den schon von Bruck-müller vorgeschlagenen Ausdruck Specifische Entzündungenquot; für alle jene Krankheiten zu gebrauchen, deren Entstehung auf specifische Körper (Spaltpilze) zurückgeführt werden kann. Als Neubildung oder als sogenannte Granulationsgeschwülste können wir heutzutage den Rotz nicht auffassen. AVie die hislologischen Unter-
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suchungen zeigen, findet keineswegs eine Neubildung des Gewebes statt, sondern im Gegentbeile, der Botzprocess wird mit einem Gewebszerfälle eingeleitet. Die scheinbar auftretende Neubildung, das sogenannte Rotzknötchenquot; ist ein secundürer Process und das Product einer Begreimmgs- oder Demarcatioiis-Entziindiing. Dagegen aber finden sieb, abgesehen von einer congestiven Hyperämie (Entzündungs-Hyperämie) alle Abstufungen und Ausgänge der Entzündung im Gewebe vereinigt vor. Der Rotz des Pferdes ist demnach eine speeifische Entzündung, welche sich von der gewöhnlichen Gewebsentzündung durch den Mangel einer vorausgehenden Entzündungshyperämie unterscheidet, sonst aber in aouter und in chronischer Form auftretend, umschrieben oder infiltrirt, die Veranlassung zur Geschwiirsbildung, Eiterung, Granulation, ja selbst zur Narbenbildung (Neubildung) geben kann. Eine Gewebsnekrose in Form der trüben Schwellung leitet den Process ein, die Gewebselemente zerfallen und alles TIebrige führt uns entschieden das Bild einer Demarcationsentzündung vor die Augen.
Der Kotz kann je nach dem Auftreten, je nach dem Sitze und je nach dem Verlaufe in mehrere Formen geschieden werden. Nach dem Auftreten des Rotzprocesses muss zunächst zwischen einer primären und seeundären Erkrankung unterschieden werden. Primär wurde der Rotz des Pferdes beobachtet in der Schleimhaut des Re-spirationstractes, von der Nasenhöhle angefangen bis in die Lnngen-alveolen jede beliebige Stelle kann zum Angriffspunkt des Processes werden; in der allgemeinen Decke die Epidermis, Cutis oder Subcutis betreffend als sogenannter Hautwurm und in dem Lymphgefäss- und Lymphdrüsensystem als Drüsenrotz, herkömmlicher Weise mit dem Namen verdächtige Drüsequot; bezeichnet. Andere Organe sind seltener der Angriffspunkt einer primären Erkrankung. Wenn sich in einem der genannten Organe die Rotzkrankheit schon festgesetzt hat, dann kann sie auf dem Wege der Embolie (Metastase) oder ex contiguo und ex continuo in allen übrigen Orgauen (Muskeln, Knochen, Eingeweiden, Hoden u. s. w.) in seeundärer Form auftreten. Nach dem Sitze des Processes wird man unterscheiden: den Nasenrotz, den Kieferhöhlenrotz, den Kehlkopfrotz und den Lungeurotz; in den genannten Organen kann der Rotz auch primär auftreten. Eine primäre Affection kann aber auch als ein Epidermis-, Cutis-, Subcutisrotz, als rotzige Lymphgefässentzündung und als Lymphdrüsenrotz vorkommen. Von den seeundären Rotzerkrankungen können je nach dem Sitze des Processes angeführt werden: der Muskelrotz (Rabe), der Knochenrotz und der metastatische Rotz in allen Organen. Abgesehen von den seeundären Rotzformea
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214nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Dei- Eotz.
wird sich der Process verschieden gestalten und verschiedene Veränderungen veranlassen, je nach dem Verlaufe. Man unterscheidet in dieser Beziehung wieder drei Formen des primären Kotzes, und zwar: den Knötchenrotz in umschriebener Form, den diffusen oderinfil-trirteu Eotz und den chronischen mit Bindegewebswuchernngen einhergehenden Bindegewebsrotz nach Gerlach. Bezüglich des Rotzprocesses in der Schleimhaut des Kespirationstractes soll hier zunächst vom Lungen- und Nasenrotz die Bede sein.
a) Der Lungenrotz. In primärer Form tritt der Lungenrotz als broncho-pneumonischer Rotz auf. Der infiltrirte und der chronische Lungenrotz ist in der Regel eine secundäre Bildung, welche entweder durch Embolie oder durch den Contact (Lymphangitis) bei schon vorhandenem Rotzprocesse in anderen Organen, auch in der Lunge sich entwickelt. Die broncho-pneumonische Rotzform oder der primäre Lungenrotz stellt sich als eine primäre Affection des Bläschengewebes der Lunge ein, ohne dass früher irgendwo in den Organen des Thierkörpers ein Rotzheerd bestanden hat. Diese Form kann als primäre Lungenaffection sehr lange Zeit hindurch bestehen, während nach aussen die bekannten Merkmale des Rotzes fehlen; sie ist es auch, welche bei Rotzerhebungen übersehen wird und durch welche der Rotz in einem Pferdebestande sehr leicht ausgebreitet werden kann. Bei der rotzigen Broncho-Pneumonie wird das Rotzgift durch die Luftwege aufgenommen; es kann entweder gleich in den Bronchialenden oder erst im Bläschengewebe der Lunge seine Wirkung entfalten. Der primäre Lungenrotz, sehr häufig in Combination mit Luftröhrenrotz, kann sich wieder nur auf einzelne Lungenbläschen beschränken oder auf grössere Partien des Bläschengewebes erstrecken. Sind nur einzelne Lungenbläschen oder einzelne Lungentrichter mit den dazu gehörigen Bläschen dem Processe anheimgefallen, so erscheint der primäre Lungenrotz in Knötchenform; wenn dagegen eine grössere Partie des Bläschengewebes, demnach mehrere Trichter mit den dazu gehörigen Bläschen oder wenn selbst grössere Abschnitte des Lungengewebes zum Angriffspunkt erkoren wurden, so erscheint der primäre Lungenrotz je nach der Ausdehnung entweder in Knotenform, heerdweise, oder sogar in infiltrirter Form, oft einen grösseren Theil eines Lungenflügels einnehmend.
Das anatomische Bild des primären Knö tcheurotzes in den Lungen präsentirt sich in der Weise, dass weissgraue, milchglasähnliche, opalisirende, etwa rübsamen- bis linsengrosse Knötchen in nicht sehr bedeutender Menge, jedoch nahezu gleichmässig im Lungengewebe vertheilt, auftreten. Sämmtliche Knötchen stehen auf derselben
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Entwicklungsstufe und zeigen überhaupt eine strenge Gleichmässigkeit in ihren Formen. Die Umgehung der Knötchen ist entweder gar nicht oder nur wenig verändert; wenn auch in manchen Fällen um das eine oder das andere Knötchen ein sehr schmaler, röthlich gefärbter Hof im Lungengewebe zu Stande kommt, so weist derselbe doclu niemals eine scharfe Begrenzung auf. Nach längerem Bestände treten in jedem Eotz-knötchen zwei Processe auf, von welchen der eine den Untergang des Gewebes und der andere einen Schutz für die Umgebung herbeiführt. Der Untergang des Knötchens wird durch einen centralen, käsigen Zerfall eingeleitet und der Schutz besteht in einer Demar-cationsentzündung mit Bindegewebsproduction. Beide Processe treten zu gleicher Zeit ein, so dass in jedem linsengrossen Knötchen ein gelblich gefärbter, aus einer käsigen Masse bestehender centraler Pfropf auftritt und um denselben, in der Peripherie des Knötchens, eine Bindegewebswucherung platzgreift, durch welche das Knötchen scharf gegen das Lungengewebe abgegrenzt erscheint. Das weitere Schicksal der grosser gewordenen Knötchen kann sich nun in zweifacher Weise erfüllen. Wenn in dem einen Falle der centrale käsige Zerfall fortschreitet, unbekümmert um die Demarcationsentzündung, so gehen aus dem Knötchen abscessartige, käsige Heerde hervor, zu welchen sich die lymphangitische oder selbst die embolische Kotzform hinzugesellen kann und es treten durch Vermittlung derselben auch anderweitige Rotzlocalisationen auf. Wenn andererseits aber die Demarcationsentzündung und demnach die Bindegewebswucherung in der Peripherie
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des Knötchens über den centralen käsigen Heerd den Sieg davonträgt, dann kann es zur Heranbildung der chronischen Form, d. h. zu einer Anhäufung von Bindegewebe kommen, in welchem jedoch der Rotzprocess nicht zum Stillstande gebracht wird, sondern die Bildung zahlreicher käsiger Heerde veranlasst und so eine jede Heilung durch Narbenbildung illusorisch macht.
An einem feinen Quer-
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schnitte durch ein primäres Rotzknötchen aus der Lunge
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Rotzlcnoten ans der Irnnge des Pferdes.
Keichardt Ocul. 3. Object 5.
Nach der Natur gezeicbnet von Prof. Dr. J. Csolcor,
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(Fig. 2) des Pferdes, lassen sich bei der genauen, mikroskopischen Durchmusterung drei verschiedene, das Knötchen zusammensetzende
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Bestandtheile unterscheiden und zwar: ein detritusähnlicher, central gelagerter Heerd, eine Begrenzungssubstanz, bestehend aus einem festen, derben Bindegewebe und zwischen beiden eine Lage von zelligen Gebilden, welche den lymphoiden Elementen, den weissen Blutkörperchen oder den Entzündungskörperchen gleichen und am besten als Bundzellenquot; bezeichnet werden können. Dabei sind die noch früher vorhandenen Gewebselemente des Lungengewebes zum Theile erhalten, so insbesondere die Scheidewände zwischen den Lungenbläschen, wodurch ein eigenthiimliches Bild zu Stande kommt. Es erinnert dasselbe lebhaft an einen, sich innerhalb eines Gefässes organisirenden Pfropf; nur die wiederholte und genaue Untersuchung vermag vor einem Irrthume zu schützen.
Der contrale detritusähnliche Heerd zeigt im mittleren Theile eine dichtgedrängte, feinkörnige Masse, welche einen welligen Begrenzungsrand aufweist; der Band des Heerdes ragt, unbekümmert um die Septa der Lungenbläschen, über die benachbarte Umgebung rosettenförmig hervor. Der centrale Heerd liegt immer in einem oder in mehreren Lungenbläschen und stellt den Angriffspunkt des liotz-processes dar, er geht der Rundzellenbildnng und der Biudegewebs-wucherung voraus. Angrenzend an den zerfallenen Heerd ist eine Zone vorhanden, welche aus zollig infiltrirten Lungenbläschen gebildet wird. Die Rnndzellen jener Lungenbläschen entarten fettig-körnig, während die weiter nach aussen gelagerten Zellen ihre Form beibehalten und in die nächste Schichte übergehen.
Die Rundzellenanhäufnng, der zweite Bestandtbeil des Rotz-knötchens, bildet wieder um die infiltrirte und theilweise im Zerfalle begriffene Zone einen schmäleren oder breiteren Hof. Die Zellen sind reihenweise, zu grösseren oder kleineren bandförmigen und bogen-artig verlaufenden Inseln angehäuft.
Die Begrenzungsschichte stellt den periphersten Theil des Knotens dar und wird aus einem wellenförmig angeordneten Bindegewebe dargestellt, welches eine Art von Kapsel um den ganzen Knoten zu Stande kommen lässt.
Ausserhalb der Bindegewebskapsel finden sich die sehr stark erweiterten und injicirten Blutgefässe angeordnet; mitunter sind auch grössere oder kleinere Blntheerde in dem angrenzenden Lungengewebe zu treffen. Durch den Knoten ziehen die noch erhaltenen Scheidewände des ursprünglichen Bläschengewebes der Lunge hindurch und verleihen dem ganzen Bilde ein areolirtes Ansehen.
Aus dem mikroskopischen Befunde und aus dem Verhalten der Gewebseiemente in einem primären Rotzknoten der Lunge lässt sich
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Der Eotz.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 217
der pathologisch-anatomische Process eischliessen; er dürfte sich etwa folgendermassen verhalten:
Unzweifelhaft ist der centrale, käsig zerfallene Heerd im Knoten das Primäre des Processes und der Angriffspunkt des Rotzgiftes; er resnltirt ans der Quellung, der Vermehrung und aus dem später eintretenden fettigkörnigen Zerfalle des Lungenbläschenepithels. Während des Zerfalles entsteht in dem benachbarten interstitiellen Lungen-gewebe eine Blutiiberfüllung, welche zunächst zu einer Transsudation in die angrenzenden Lungenbläschen führt. Sehr bald mengen sich dem Transsudate Rundzellen bei; es finden sich nun neben dem zerfallenen Centrum des Knötchens auch fettig-körnig entartete Zellen vor, sie stammen aus den infiltrirten Lungenbläschen. Bei dem Vorschreiten des Zerfallungsprocesses wandeln sich auch die Zellen der infiltrirten Lungenbläschen in einen käsigen Heerd um, und nun entwickelt sich neuerdings ein Entzündungsheerd rings herum, welcher als Schutz gegen das gesunde Gewebe, die Biudegewebskapsel erzengt. Zwischen der Biudegewebskapsel und der infiltrirten Zone häuft sich das Exsudat der Demarcationsentziindung in Form von Rundzelleu an, ein Theil derselben, und zwar der peripher gelagerte, wird zur Bindegewebs-bildnng verwendet, und der andere, central gelagerte Theil wird wieder dem feinkörnigen Zerfalle unterliegen. Der Kampf zwischen dem Zerfalle des Gewebes und der schützenden Demarcationsentziindung kann verschieden lange andauern, er führt entweder zu einer Ver-grösserung des käsigen Heerdes oder aber zur Eindämmung des Processes durch Bindegewobsneubildung, in welchem jedoch der Zerfall neuerdings eingeleitet wird.
Was die Herkunft der mikroskopischen Bestandtbeile des Rotz-knötchens anbelangt, so lässt sich dieselbe sehr leicht und mit grosser Sicherheit erschliessen. Der primäre, käsig zerfallene und central gelagerte Heerd stammt von dem abgestorbenen Epithel des Lungenbläschens und von den eingelagerten Rundzellen ab. Die Rundzellen selbst sind das Product der Demarcationsentziindung und unterscheiden sich gar nicht von den gewöhnlichen Eiterkörperchen eines Exsudates. Die Bindegewebsbegrenzung ist wieder das Product einer länger andauernden Demarcationsentziindung und wird zum Theile von dem vorhandenen Bindegewebe des Mutterbodens, zum Theile jedoch von der schichtweise angeordneten Zone der neuentstandenen Rundzelleninfiltration geliefert.
Die zweite Form, der infiltrirte Lungenrotz, dürfte sehr selten allein, also primär vorkommen; in den von mir beobachteten Fällen war er mit Luftröhrenrotz, eventuell Nasenrotz oder Hautwurm in
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218nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Der K.itz.
Verbindung. Diese Form resultirt aus dem broncho-pneumonischen Kotz in jenen Füllen, wo eine grössere Partie des Blüschengewebes den Ausgangspunkt des Processes bildet. Der Lungenrotz tritt dann heerdweise auf; neben baselnussgrossen Knoten finden sieb taubeneigrosse, pneumoni-sebe Partien vor, welcbe untereinander niemals dieselbe Eutwickelungs-stufe aufweisen, sondern mannigfaltige Abstufungen des weiteren Verlaufes darstellen. Neben derben fibrösen Heerden, welcbe ein faseriges Anseben und eine speckig glänzende Sclmittflücbe darbieten, finden sich wieder andere Heerde vor, die eine käsig zerfallene Gewebsmasse abscessartig umscbliessen. Auch förmliche Bindegewebsscbwarten, oft einen grosson Tbeil des einen oder des anderen Lungenflügels einnehmend, werden vorgefunden; in den schwartenartigen Verdichtungen des Lungengewebes gehen die geweblichen Elemente der Lunge zu Grunde, nur hie und da verbleiben als Eeste die grösseren Bronchialstämme, gewöhnlich als käsige Heerde in der Bindegewebsschwarte sichtbar. Es kann somit nach dem Geschilderten, aus der infiltrirten Eotzform die chronische Form des Lungenrotzes resultiren.
In den häufigsten Fällen aber entsteht der chronische Kotz auf embolischem Wege, oder auf dem Wege des Contactes mit rotzigen Heerden, also seeundär. Die embolische Form zuerst als Knötcben-rotz (interstitielle Kotzknötchen), dann als heerdweise abgelagerter Rotz auftretend, kommt nur dann zu Stande, wenn anderweitig im Thierkörper, sei es in der Haut oder in der Schleimhaut der Nasenhöhle ein Rotzheerd besteht. Im Beginne des Processes sind ebenfalls Knötchen in der Lunge wahrnehmbar, aber dieselben unterscheiden sich von dem primären Lungenrotze wesentlich und zwar dadurch, dass Knötchen und Knoten verschiedener Grosse in den mannigfaltigsten Umwandlungen begriffen, nebeneinander in ungleich grosser Menge auftreten. Mit Vorliebe nehmen diese Knoten, die nach längerem Bestehen in Rotzheerde ausarten, die peripheren oberen Lungenpartien in Besehlag; ihrer Form nach lassen sie sich auf den bekannten em-boliseben Keil zurückführen. Als wesentliche pathologisch-anatomische Merkmale des embolischen Lungenrotzes können hervorgehoben werden: die Anwesenheit eines primären Rotzheerdes (Nasenschleimhaut, allgemeine Decke oder Lymphdrüse), die Verschiedenartigkeit der Knoten und Knötchen in Bezug auf Grosse und in Bezug auf die schon eingegangenen Veränderungen und schliesslich der zumeist periphere Sitz des Processes im Lungengewebe.
Die lymphangitische Form des Lungenrotzes entwickelt sich ebenfalls bei schon bestehendem Rotzprocesse als ein seeundäres Leiden in der Lunge. Die Form erscheint als eine örtliche Eruption von
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Der Botz.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 219
Knötcheu neben einem schon bestehenden Botzbeerde und kriecht oder wandert von demselben in radiürer Richtung gegen die Lungenperi-pherie vor. Der primäre Heerd, von welchem der lymphangitische Eotz ausgeht, kann im Lungengewebe selbst (primärer Lungenrotz), in den Lymphdrüsen der Brusthöhle oder aber in der Schleimhaut der Luftröhre seinen Sitz haben. Auch der lymphangitische Rotz kann sich zu dem chronischen Lungenrotz, zum sogenannten Rotzgewächs heranbilden.
h) Der Nasenrotz besteht in einer rotzigen Erkrankung der Schleimhaut der Nasenscheidewand und der Nasenmuscheln in den häufigsten Fällen als ein primäres Leiden. Es kann sich aber auch der Nasenrotz als ein secuudärer Process zu einem bestehenden Lungen-, Haut- oder Drüsenrotze hinzugesellen. In Anbetracht des pathologischen Processes tritt der Nasenrotz in drei verschiedenen Formen: als umschriebener Rotz (Knötchenrotz), als infiltrirter (diffuser) Rotz und als chronischer Rotz auf.
Die umschriebene Rotzform (Knötchenrotz) in der Nasenschleimhaut, zumeist ein primäres Leiden, beginnt mit dem Auftreten Sandkorn- bis hirsekorngrosser Knötchen von grauweisser Farbe und gallertartiger Beschaffenheit. Der Lieblingssitz ist die Schleimhaut der Nasenscheidewand, jene der Nasenmuscheln besonders an den ümbeuge-stellen und zuerst in der einen Nasenhöhle (linkerseits). Die Knötchen sitzen isolirt oder gruppenweise, mitunter auch aneinandergereiht unter dem Epithel in der Schleimhaut selbst und zwar in der oberflächlichsten Schichte. Die anfangs durchscheinenden Knötchen beginnen schon innerhalb einiger Tage vom Centrum aus fettig-körnig zu zerfallen; durch die Quellung und durch den Zerfall des centraten Theiles im Knötchen ragt dasselbe hügelförmig über das Schleimhaut-Niveau hervor und nun beginnt die Kuppe der Hervorragung einzuschmelzen, worauf aus dem Knötchen das primäre Rotzgeschwür entsteht. Mit dem Zerfalle des Knötchens und mit der Umwandlung desselben in das primäre Rotzgeschwür beginnt in den angrenzenden Theilen der Schleimhaut ein lebhafter Entzündungsprocess; es entwickelt sich zuerst um das Rotzgeschwürchen ein intensiv rother Entzündungsstreifen, der in Form eines Hofes den Substanzverlust umgibt, in manchen Fällen ist dieser Entzündungshof schmal, in anderen Fällen sehr breit; von seinem weiteren Verhalten hängt die Form und die Beschaffenheit des Rotzgeschwürs ab. Ist die Demarcationsent-zündung eine rasche und dabei productive, so entwickelt sich in kurzer Zeit so viel Bindegewebe, class eine scharfe Bindegewebsgrenze zwischen dem Rotzgeschwüre und der angrenzenden gesunden Schleimhautpartie geschaffen wird. In diesen Fällen ragt das Rotzgeschwür über das Niveau
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220nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Der Rotz'
der Schleimhaut hligelfönnig hervor und ruht gewissermassen auf einem Biadegewebskissen (Gerlach, Bindegewebsrotz). Die Bindegewehs-wucheiung breitet sich immer mehr aus, aber in derselben schreitet auch der rotzige Zerfall vor, so dass man mitunter bohnengrosse Erhabenheiten in der Schleimhaut der Nasenhöhle vorfindet, welche an ihrer Kuppe siebförmig durchlöchert erscheinen. Wenn in anderen Fällen die Demarcationsentzündung in Folge der schon miterkrankten Umgebung weniger intensiv auftritt und mithin keinen gehörigen Schutzdamm gegen das gesunde Gewebe aufführt, so gewinnt jedenfalls der rotzige Zerfall die Oberhand und es resultiren Rotzgeschwüre, welche in die Tiefe der Schleimhaut dringen, einen zackig buchtigen Grund besitzen, dessen Bänder hohlgelegt sind und wie von Mäusen angenagt erscheinen. Ueberdies erscheint der Grund und der Rand des Geschwüres speckig infiltrirt, indem der fettig-körnige Zerfall auch die Zone der Demarcationsentzündung einbezieht und die Gewebselemente derselben tödtet.
Aus dem primären Rotzgeschwüre entsteht das seeundäre grössere Rotzgeschwür entweder durch den fortwährenden Zerfall am Grunde und am Rande des vorhandenen Substanzverlustes, oder dadurch, dass zwei oder mehrere benachbarte primäre Geschwürchen im Wege der Ausbreitung mit einander verschmolzen. Das seeundäre Rotzgeschwür ist landkartonähnlich begrenzt, von meistens oblonger Form, wobei der Längendurchmesser desselben mit dem Längendurchmesser der Nasenhöhle parallel gelagert erscheint; der Grund des Geschwüres kann in manchen Fällen bis auf den Knorpel (Nasenscheidewand) oder bis auf den Knochen heranreichen, selbst diesen in den Process einbeziehen, wodurch eine Perforation der Nasenscheidewand oder der Nasenmuscheln zu Stande gebracht wird. Die beschriebenen Rotzknötchcn und die daraus resultirendon Rotzgeschwüre bestehen im Wesentlichen aus denselben Elementen, wie sie beim Lungenrotz geschildert wurden. An einem feinen Querschnitte durch ein primäres Knötchen beobachtet man bei der mikroskopischen Untersuchung eine Infiltration von lymphoiden Zellen (Rundzellen), welche central zu einem käsigen Heerde zerfallen, dann eine angrenzende structurlose Zone und eine periphere mit Bindegewebsbildung einhergehende Begrenzung. Ueber dem Knötchen bleibt das Epithel bis zur Geschwürsbildung immer erhalten.
Der infiltrirte Nasenrotz (diffuse Form) resultirt entweder aus den Rotzgeschwüren, sobald sich eine nicht genügende Demarcationsentzündung geltend macht, oder er tritt in Form des diphtheritischen Rotzes in der Weise auf, dass eine flächenhaft ausgebreitete Infiltration
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Der Rotz.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 221
des Schleimhautgewebes schon ursprünglich zu Staude kommt. Ebenfalls unter dem Epithel der Schleimhaut, im Gewebe selbst, entwickeln sich in Folge der Einwirkung des Rotzgit'tes zahlreiche Kundzellen; sie untergraben das Schleimhautgcwebe und reichen bis auf den Knorpel und den Knochen heran. Ein fettig-körniger Zerfall der Eundzellen und der ausgedehnten, ursprünglichen Gewebselemcnte veranlasst ein plötzliches Absterben dieser Partien, wodurch ganze Schleimhautstücke in Form von Schwarten losgetrennt werden und dementsprechend flächeu-haft ausgebreitete Geschwüre mit unrcgclmässiger Begrenzung und buchtigem, speckig infiltrirtem Grunde zurückbleiben. Die zumeist sehr acut auftretende Form des infiltrirten Nasenrotzes veranlasst eine lebhaftere Demarcationsentzündung; die angrenzenden Schleimhautpartien sind deshalb immer intensiver geröthet, geschwellt und durchfeuchtet. Der Process wird sehr bald zu einem Allgemeiuleiden.
Der chronische Nasenrotz kann aus dem Knötchenrotze oder aus der infiltrirten Kotzform hervorgehen; er kommt durch die überwiegende, mit Bindcgewcbswucherung cinhergehende Demarcationsentzündung zu Stande. In manchen Fällen wandelt sich die Schleimhaut in eine höckerige, ausgebreitete Bindegcwcbsschwartc um, wobei zwischen den hügelförmig hervorragenden Gewebsbildungen zahlreiche, tiefdringende Eotzgeschwüre auftreten, welche immer mit einem käsigen Belege versehen sind. In anderen Fällen bestehen grosse, bis au den Knorpel oder au den Knochen reichende, selbst diese durchdringende Geschwüre, und in der Umgebung finden höckerige, warzenartige Bindegewebswucherungen statt. Endlich finden sich auch strahlenförmige in Stern- oder Eisblumenform angeordnete Narben auf einem flächen-förmigen Geschwüre vor; die Narben sind mit einem Heilungsversuche des Eotzgeschwüres gleichbedeutend, wobei jedoch der rotzige Zerfall immer wieder auftritt und oft die gebildete Bindegewebsschwiele neuerdings dem Zerfalle zuführt. Der chronische Potz wird auch mit dem Namen Gerlach'scher Bindogewebsrotzquot; bezeichnet und findet sich vorzugsweise in den oberen Theilen der Nasenhöhle, in der Eachenhöhle, im Luftsackc, mit besonderer Vorliebe am Kehldeckel, im Kehlkopf und in der Luftröhre oft bis an die Theilungsstelle heranreichend.
Am Kehldeckel entwickeln sich zumeist chronische Rotzgeschwüre genau in der Mitte der dem Kehlkopfe zugewendeten Fläche. Sobald die Geschwüre confluiren, entsteht ein ovaler, bis an den Knorpel heranreichender Substanz Verlust, der mit seinem Eängendurchmcsser parallel jenem des Kehldeckels gelagert ist. Sehr selten entstehen die
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222nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;I^r Rotz.
Eotzgeschwüre am Kande des Kehldeckels und erscheinen dann in Form von Einkerbungen des letzteren.
Im Kehlkopf kommt auch die chronische Rotzt'orm vorwiegend vor; es entstehen die Geschwüre an der Basis des Giesskannenknorpels dort, wo sich das Stimmband ansetzt. Die Geschwüre reichen sehr tief und es liegt am Grunde des Geschwüres oft der macerirte Fortsatz des Giesskannenknorpels blos. Es mag seinen bestimmten Grund haben, dass die Rotzgeschwiire im Kehlkopfe gerade diese Stelle einnehmen; wahrscheinlich bleiben die Rolzbacillen an der etwas hervorragenden Basis des Giesskannenknorpels leichter hängen, wenn sie, durch Husten-stösse hinausbefördert, die Stimmritze passiren.
In der Luftröhrenschleimhaut entwickelt sich der Kotzprocess, mit wenigen Ausnahmen, nur als ein seeundärcs Leiden, jedoch als eine eigene Form. Wenn Lungen- oder Nasenrotz besteht, so findet man in der Kegel auch denselben Process an der Schleimhaut der Luftröhre, vom Kehldeckel angefangen bis in die Bronchien an irgend eiuer Stelle vor. Im Allgemeinen wird behauptet, dass die hintere Luftröhrenwand in jenen Fällen der Sitz des Processes sein wird, bei welchen der Lungenrotz als ein primäres Leiden vorhanden war; während wieder der Kotzprocess in der vorderen Luftröhrenwand sich nur dann etabliren wird, wenn primärer Nasenrotz vorausgegangen war. Dieses allgemeine Unterscheidungsmerkmal ist jedoch nicht iu allen Fällen zutreffend, viel mehr wäre in dieser Beziehung das Alter der Knoten in der Luftröhrenschleimhaut in dem Verhältnisse zum Process in der Lunge oder in der Nasenschleimhaut zu berücksichtigen.
Der Luftröhrenrotz tritt in Knötchenform, in infiltrirter Form und als chronisches Leiden auf, jedoch findet der Process immer auf einer vorhergebildeten Bindcgcwcbsgrundlage statt. Beim Knötchenrotze entstehen in der Schleimhaut reiskorn- bis linsen-, ja selbst haselnussgrosse, kaffeebohnenähnlich gestaltete, über die Schleimhaut hervorragende Bindegewebsgeschwülste. Der Längendurchmesser derselben ist immer mit dem Längendurchmesser der Luftröhre parallel gelagert. An der Kuppe zerfallen diese Geschwülste zu kleinen, confluirenden Rotzge-schwürchen und verleihen dem Ganzen das Aussehen einer siebförmigen Durchlöcherung. Die infiltrirte Form betrifft in der Regel die hintere Wand der Luftröhre, sie erscheint als eine wulstartige, gleichmässig auf weite Strecken ausgebreitete Anschwellung und ragt bis zur Hälfte in das Lumen der Luftröhre vor. Die Oberfläche der Anschwellung ist von kleinen, mitunter aber auch handtellergrossen Rotzgeschwüren bedeckt, welche bis an das submueöse Gewebe, eventuell an den Knorpel heranreichen, so dass die Enden der Knorpelringe in die Luftröhre
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hereinragen. Die chronische Torrn habe icb als stark hervorragende Narbenstränge und als sternförmige Narben beobachtet, welche die Rotzgeschwüre bedecken und nach allen Bichtungen durchsetzen. In allen Fällen sind immer die nächstgelegenen Lymphdrüsen bedeutend vergrössert und geschwellt.
Als primärer Rotz kämen auch der Hautrotz oder Wurm und der Drüsenrotz (verdächtige Drüse) in Betracht, allein da sie selbstständige Gewährsfehler darstellen, soll ihre Schilderung in den betreft'enden Capiteln stattfinden.
Von den secundären Rotzformen liegen Beobachtungen vor über: Muskelrotz, Knochenrotz, Lungen-, Herz-, Leber-, Milz- und Nierenrotz, ferner von Hoden-, ja selbst Gehirnrotz. Sämmtliche Formen entstehen entweder auf dem Wege der Embolie oder auf dem Wege des Con-tactes und Zusammenhanges mit einem rotzig erkrankten Organe.
Der Muskelrotz (Rabe) wurde bisher in vereinzelten Heerden vorkommend mit allgemeinem, speciell mit Hautrotz, hauptsächlich in den oberflächlichen Muskeln constatirt. Im Kopfhalsarmbeiumuskel, im Brustunterkiefermuskel (Csokor), im Hautmuskel und im kurzen Kopfe des Biceps femoris (Rabe) tritt der Rotz in vier verschiedenen Formen auf. Man beobachtet bei einer allgemeinen Rotzerkrankung in den genannten Muskeln, zunächst umschriebene Trübungen (Metastasen) mit oder ohne hämorrhagische Begrenzung (rother Hof), dann kleine käsige Heerde oft mit einer Bindegewebskapsel umgeben, ferner den Muskelrotz in Knötchenform mit kleinen Geschwürchen versehen und endlich auch abscess artige, den Wurmbeulen ähnliche Heerde.
Der Knochenrotz entsteht nur im Wege des Contactes von einem rotzigen Organe ausgehend. Man findet ihn bei Naseurotz wenn die Geschwüre bis auf die knöcherne Grundlage heranreichen, bei Lungenrotz an den Rippen und bei Hautrotz sobald die tieferen Schichten erkranken. Ich habe den Knochenrotz selbst in den Wirbelkörpern der Halswirbelsäule beobachtet und glaube die bekannte Gestütskrankheit, Caries des fünften Halswirbels (Mezöhegyes) hieher beziehen zu dürfen. Auch in der Markhöhlc der Röhrenknochen (Nocard) wurde ein metastatischer Rotzabsccss gesehen.
Von den Organen, welche an Rotz erkranken können, sind als seltene Fundorte zu erwähnen: der Rotz in Form von Knoten und Geschwüren in der Rachenschleimhaut, in der Eustachischen Ohrtrompete, in der Luftsackschleimhaut, in der Zungenschleimhaut (Holzendorf) und der Rotz in den Kiefer- und Stirnhöhlen. Alle die genannten Fälle entstehen im Wege des Con-
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taetes iu der Regel vom Nasenrotze ausgeheud. Auf dem Wege der Embolie entstandene Kotzablagerungen wurden in allen Organen beobachtet, besonders bei allgemeinem acuten Rotz; es sind jene Fälle, welche sehr schwer von der Pyämie getrennt werden können.
Bei allen bisher geschilderten Formen des Rotzes nehmen immer die nächstgelegenen Körperlymphdrüsen lebhaften Antheil; sie sind es, welche als Wächter den Organismus vor der Allgemeininfection zu schützen haben. Das Rotzgift dringt von jedem localen Heerde erst in die nächst gelegenen Lymphdrüsen ein und veranlasst eine Reizung dieser Organe. Der Kampf zwischen dem eindringenden Rotzgifte und der Lymphdrüse dauert längere oder kürzere Zeit, er wird jedoch immer zu Gunsten des erstereu entschieden. Als Merkmale der Reaction in den Lymphdrüsen treten daselbst chronische mit Bindegewebswuche-rungen einhergehende Entzündungsprocesse auf, welche eine Schwellung und Verhärtung der zunächst dem Rotzheerde gelegenen Lymphdrüsen zur Folge haben.
Diagnose. Die Hilfsmittel, welche uns heutzutage zu Gebote stehen, um die Rotzkrankheit des Pferdes sicherzustellen, bestehen in dem klinischen Krankheitsbilde, in der Trepanation der Kieferhöhlen, in der Excision der Kehlgangslymphdrtisen, in der Impfung und in der Reinzucht von Culturen des Rotzbacillus aus den Geschwüren, dem Ausfluss- und den Wurmbeulen. Klinisch verläuft der Rotz unter dem Bilde des Nasen- oder Lungenrotzes, des Hautrotzes und des Drüsenrotzes entweder acut oder chronisch.
Der chronische Nasenrotz, die häufigste Form, charakterisirt sich im Wesentlichsten durch vier Cardinalsymptome; Nasenausfluss, Knötchen- oder Geschwürsbildung an der Nasenschleimhaut, Drüsen-Schwellung im Kchlgangc und etwaige Ernährungsstörungen sind die klinischen Merkmale des Leidens.
Der Nasenausfluss ist in der Regel einseitig, häutiger links als rechts, nur in seltenen Fällen beiderseitig; anfangs dünnflüssig, fast wässerig, gclblich-weiss oft auch grassaftähnlich, wird er in Form eines Secretes mit zeitweiligen Unterbrechungen in geringer Menge abgesondert. Später mengen sich dem Secrete auch andere Bestand-theile bei; dasselbe wird klebrig, grünlich gefärbt, es tritt als ein besonderes Merkmal Blut hinzu, wodurch eine braune, auch rostbraune Färbung resultirt; in seltenen Fällen mengen sich der Flüssigkeit abgestorbene, in Fäulniss begriffene Gewebselemente bei, welche dem Ausflüsse einen üblen Geruch mittheilen. Der Ausfluss bleibt au den Rändern der Nasenöff'nung kleben, es entstehen bernsteingelbe oder braungelbe Krusten, durch welche die Haare verklebt werden. In
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hochgradigen Fällen können sogar kleine Knorpel und Knochenstückchen mit dem Secrete entfernt werden. Der Ausfluss ist in der Regel ein periodisch schwankender und auch von den Witterungsverhältnissen abhängig, er ist jedoch immer vorhanden. Auf die klebrige Beschaflcnheit und auf das Verhalten des Ausflusses, namentlich wenn derselbe im Wasser zu Boden sinkt, wurde in früherer Zeit grosses Gewicht gelegt. Heutzutage gilt als ein wesentliches Merkmal die blutige Beimengung, eventuell die auftretende Blutung.
Die Knötchcn- oder Geschwürsbilduug auf der Nasenschleimhaut ist zumeist mit einem geringfügigen, chronischen Katarrh der Schleimhaut verbunden. Die etwas aufgelockerte Schleimhaut der Nascnscheidewand und der Muscheln erscheint in der ganzen Ausdehnung oder nur stellenweise von bleigrauer oder bläulich-rother Farbe; in den oberen Partien sieht oder fühlt man die charakteristischen Knötchcn, Geschwiirchcn oder Narbenbildungen. Indess habe ich erstere häufig schon an den Flügclknorpeln, in einem Falle sogar deutliche Narben beobachtet. Die Form und die Beschaifenheit der Knötchen und Geschwüre wird sich verschieden gestalten nach der Dauer des Processes und nach der Energie der Demarcationsentzündung, wie dies schon ausführlich besprochen wurde.
Die Drüsen Schwellung im Kehlgange ist eine einseitige, in seltenen Fällen auf beiden Seiten, jedoch immer dem Nasenausflusse entsprechend. Bei linksseitigem Nasenausfluss sind nur die linksseitigen Kehlgangslymphdrüseu geschwellt; sie zeigen alle Merkmale der chronischen Drüsenschwellung, die harte, knollige Beschaffenheit, die Schmerzlosigkeit und die Unbeweglichkeit. Die Grosse der Drüsen ist verschieden nach der Dauer des Processes; zu Beginn erscheinen sie gleichmässig geschwellt und sind auch in geringem Grade empfindlich; durch die Wucherung des Bindegewebes des Drüsenpaquets und der Umgebung kann dasselbe bis zur Grosse eines Hühnereies heranwachsen; später jedoch beginnt im neugebildcten Bindegewebe der Schrumpfungs-process, wodurch die knollige Beschaftcnheit und die Härte bedingt wird. Nach langem Bestehen kann der Drüsenhaufen oft so klein werden wie im normalen Zustande, dabei ist er jedoch sehr hart und unbeweglich an dem Hinterkiefer fixirt.
Die Ernährungsstörung gibt sich kund aus den Erscheinungen der allgemeinen Blutarmuth, aus dem Schwund des Fettes im Bindegewebe und aus dem struppigen, glanzlosen Haare, kurz aus den Symptomen der Kachexic.
Zu diesen Hauptsymptomen, die selbstverständlich nicht immer in gleich hohem Grade vorhanden sind, können sich im weiteren
Csokur. Gerichtl. Thierheilkuude.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 15
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Verlaufe manche andere Erscheinungen hinzugesellen. Das Auftreten eines dumpfen häufigen Hustens und die Merkmale der Dämpfigkeit weisen auf das Bestehen des Lungenrotzes hin. Oedematöse Anschwellungen und Vergrösserungen der Körperlymphdrüsen bedeuten eine Verallgemeinerung des Leidens. Wurmknoten und Beulen in der Haut, Geschwürsbildungen daselbst, rosenkranzförmige Lymphgofässontzündungon, ödematösc Huutanschwelluugon (Gliedmassen, ünterbrust, Bauch und Hodensack), unregelmässiges Fieber und periodisches Nuscnbluten vervollständigen das Bild des allgemeinen Rotzes.
Der acute Botz findet sich bei den Pferden seltener, er tritt immer in der infiltrirten Form auf und cbaraktorisirt sich durch ein heftiges Fieber, durch die diphthoritische Zerstörung der Nasenschleimhaut, durch das Auftreten des Haut- und Lungenrotzes, durch die wurmartige Verschwärung der Lymphdrüsen und durch den enormen Verfall der Kräfte. In der Eegel entsteht der acute Rotz bei dem auf experimentellem Wege erzeugten Impfrotz und soll auch beim Esel und dessen Bastarden die gewöhnliche Form darstellen. Der Verlauf ist ausnahmslos ein tödtlicher, die Thiere verenden in einem Zeiträume von 415 Tagen.
Der Lungenrotz, als ein primäres Leiden, ist ungemein schwer ans den klinischen Merkmalen allein sicherzustellen. Bei der Beur-theilung der Krankbcit müssen auch die ätiologischen Momente ins Auge gefasst werden. Die wesentlichsten Merkmale beschränken sich auf Störungen in der Respirationsthätigkeit und in der Ernährung. Die Merkmale eines acut aufgetretenen Lungen-emphysems, ein häufiger dumpfer Husten, sowie allgemeine Blutarmuth, verbunden mit glanzlosem, struppigem Haare und allgemeiner Abmagerung sichern in jenen Fällen die Diagnose, wenn zugleich nachgewiesen werden kann, dass dieses Pferd auf irgend eine Weise mit rotzigen Thieren in Berührung gekommen war.
Dass der Erniilirungszustand bei vorhandenem Lungenrotz keineswegs gestört sein imiss, habe ich gelegentlich einer Kotzerhebung erfahren. Bei einer vierjährigen Bemonte, welche als rutzverdächtig angezeigt wurde, war der Ernährungszustand ein überaus üppiger, das Thier zeichnete sich besonders durch das glänzende glatte Haar aus. Nur ein nachweisbares Lungenemphysem und ein eigenthümlicher, stossweise auftretender, dumpfer Husten beweg mich, das Pferd tödten zu lassen. Bei der Section war ein ausgebreiteter Lungen- und Luftröhrenrotz mit Narhenbildung einhergehend zu constatiren, und nach den Erhebungen stellte es sich heraus, dass dieses Pferd vor drei Monaten mit einem später wegen Rotz vertilgten Pferde in Berührung gestanden war.
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Die Trepanation der Kieferhöhle als ein künstlichelaquo; Auskunfts-mittel, um den Kotz zu constatiren, hätte nur einen Wertb, wenn es sich um eine Dill'erentialdiagnose zwischen Kiet'erbOhlenentzüncliing und Kieterhöhlenrotz handeln würde. In der Kegel ist der Kiefcrhöblen-rotz zugleich mit Nasenrotz verbunden und es treten die Merkmale des letzteren früher oder später auf. Selbst bei vorhandenem Kieferhöhlenrotz wird die Entscheidung schwierig werden, wenn nicht evidente Rotzgeschwüre in der Schleimhaut vorhanden sind. Als ein Anhaltspunkt möge dienen, dass bei chronischen Leiden in der Schleimhaut der Kieferhöhle dieselbe eine nahezu schwarzgraue Farbe besitzt, einen schleimigen Inhalt aufweist und die Schleimhaut an der Obertläche höckerig erscheint, während beim Kotzprocess eine Wulstung und Schwellung der Schleimhaut mit gleichzeitiger Geschwürsbilduug auftritt und in der Kieferhöhle zumeist eine käsige Masse vorgefunden wird.
Die Exstirpation der Kehlgangslymphdrüsen in zweifelhaften Fällen zum Zwecke der pathologisch-anatomischen Untersuchung könnte heutzutage nur insoferne einen Wertb haben, als dadurch ein Impfmaterial gewonnen würde und eventuell auch die mikroskopische Untersuchung oder aber die Anlage von Culturen das Vorhandensein der Kotzbacillen bestätigen könnte. Aus den pathologischen Veränderungen allein kann die Diagnose nicht mit absoluter Sicherheit gestellt werden. Die Kotz me tast äsen in den Lymphdrüsen charakterisiren sich durch die käsige Beschaffenheit und wären von den etwa vorhandenen Abscessen durch jene Eigenschaft zu unterscheiden. In der allerjüngsten Zeit ist es Schütz gelungen, in dem Exsudate der Lymphdrüsen bei der chronischen oder acut verlaufenden Druse des Pferdes ganz eigene, kettenförmig angeordnete Streptococccn aufzufinden. Sie bestehen aus ovalen Gliedern und bilden sehr lange, oft gewundene Ketten. Schütz will das Vorkommen dieser Streptococccn im Drüseneiter als ein charakteristisches Merkmal gelten lassen, welches die Diagnose auf Druse sichert und demnach bei etwaigem Vorkommen den Rotz ausschliesst.
Die Impfung der Krankheitsproducte, ein Experiment, welches auf dasselbe Thier oder auf andere Thiere vorgenommen werden kann, ist entschieden das werthvollste Hilfsmittel und zu diagnostischen Zwecken zuweilen unentbehrlich. Dabei wäre die auf andere Thiere vorzunehmende Impfung besonders zu berücksichtigen. Obwohl von den verschiedenen Forschern das eine oder das andere Ver-suchsthier als empfindliches Reagens gegen das Rotzgift empfohlen wird, möchte ich doch aus praktischen Gründen als ein geeignetes Impf-
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object die Feldmaus und das Meerschweinchen hinstellen. Wenn das Impfmateriale von einem wirklich rotzigen Pferde herstammt, so haftet dasselbe an der Feldmaus und an dem Meerschweinchen ganz sicher, und im Verlaufe von 15 Tagen tritt die Krankheit als Nasen-, Lungen-und eventuell Hautrotz auf, ja bei männlichen Versuchsthieren entwickelt sich stets auch der Hodenrotz. Die eingeimpfte Krankheit tritt immer unter den Merkmalen eines acuteu Processes auf und gibt sich schon am dritten Tage nach der Impfung kuml.
Die Impfung mit dem Nasenausfluss, mit dem Inhalt einer Wurmbeule, oder noch besser mit dem Inhalt einer exstirpirten Lymphdrüse wird am besten in einer Hauttasche (siehe Seite 140) des Versuchs-thieres, also subcutan vorgenommen. Die ersten Erscheinungen treten an der Impfstelle auf; die Wunde zeigt keine Tendenz zur Heilung, sie verklebt wohl, es entwickelt sich aber aus ihr ein Abscess oder ein käsiges Geschwür. Der Inhalt dieser Abscesse am dritten Tage nach der Impfung untersucht, weist schon zahlreiche Kotzbacillen auf, welche nach der Löffleischen Methode zur Ansicht gebracht werden können. Gegen das Ende der ersten Woche stellen sich Anschwellungen der nächsten Lymphdrüsen ein, bei männlichen Thieren entwickeln sich Hodenabscesse. Bald darauf wird die Eotzkrankheit als ein allgemeines Leiden auftreten und sich als Haut-, Lungen- und Nasenrotz kund geben. Nach den bisherigen Impfungen erlagen die Meerschweinchen zwischen dem 15, und 20. Tage dem Impfrotze. Von anderer Seite sind insbesondere junge Hunde als Impfobjecte empfohlen worden.
Die Darstellung der Reinculturen des ßotzpilzes (siehe Seite 137) ist ein sehr schwer in der Praxis durchzuführendes Verfahren und wie schon erwähnt, vom lebenden Pferde weg fast nicht zu erzielen. Am besten gelingen die Culturen, wenn früher ein Meerschweinchen mit dem Rotzgifte des Pferdes geimpft wird, worauf erst aus dem entstandenen Rotzabscesse die Cultur zu ziehen wäre. Möglicherweise könnte die Cultur aus einer nicht eröffneten Wurmbeule gelingen. Als Nährhoden für die Culturen empfehlen sich die gedämpften Kartoffeln. Schon am vierten Tage nach der Anlage der Cultur ergibt die mikroskopische Untersuchung an der Impfstelle die Anwesenheit zahlreicher Rotzbacillen, während mit freiem Auge um diese Zeit noch jedes Merkmal der Cultur fehlt.
Klinische Differentialdiagnose. Eine grössere Anzahl von Krankheiten zeigt in mancher Beziehung eine Aehnlichkeit mit dem chronischen Nasenrotz; Verwechslungen können mit nachstehenden Krankheitszuständen stattfinden:
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Der einfache chronische Nasenkatarrh kommt büufig blos in der einen Nasenhälfte vor; der Ansflnss ist mehr schleimig, in höheren Graden dickflüssig und eitrig, die Klebrigkeit zumeist geringer, immer aber fehlt die graugelbliche oder schmutziggriinliche Färbung. Die Erosionsgeschwürcheu sind oberflächlich gelagert und befinden sich an den sichtbaren Partien der Nasenschleimhaut, sie besitzen scharfe Ränder und keinen speckigen Grund. Die Drüsensehwelliing tritt dem Processe in der Nasenschleimhaut entsprechend auf und besitzt im vorgeschrittenen Stadium oft alle jene Merkmale, welche thatsächlich dem Kotz eigenthümlich sind. In diesen Fällen muss der Process eben als verdächtige Drüsequot; im juridischen Sinne aufgefasst werden. Entscheidend für die Anwesenheit des Kotzes sind die vorzunehmenden Impf-versuche, wobei mehrmalige misslungene Versuche für dasNichtvorhanden-sein des Rotzes eben so beweisend sind, als ein positiver Erfolg für die Diagnose des wirklichen Rotzes. Auch der von Schütz angegebene Befund von Streptococcon wäre zu berücksichtigen.
Der chronische Katarrh der Nasenhöhlen (Kieferhöhle, Luftsäcke) ist am schwersten von der beginnenden Rotzkrankheit zu unterscheiden; diese Fälle sind es, welche unter dem Namen verdächtige Drüsequot; aufgenommen wurden. Die Krankheit bedingt zuweilen einseitigen, chronischen Nasenausfluss mit einseitiger Drüsenschwellung und selbst Auftreibung der entsprechenden Gesichtshälfte. In früherer Zeit wurde in solchen Fällen die Trepanation der Kieferhöhle vorgenommen und nach der Beschaffenheit der Schleimhaut geurtheilt. In der Regel ist die Schleimhaut bei chronischen Katarrhen entweder schiefergrau, ja nahezu schwarz gefärbt, und der Inhalt schleimig, ähnlich dem Hühnereiweiss; während beim Rotz die Schleimhaut eine graue Farbe und eine höckerige Beschaffenheit aufweist, eventuell sich Knötchen oder kleine Geschwüre nachweisen lassen. Im Verlaufe von einigen Tagen wird sich bei vorhandenem Rotz der Process an der Trepanationswunde einstellen. Auch in diesen Fällen entscheidet nur das Thierexperiment.
Die Druse, die Pollicularverschwärung, sowie die dem Pferde eigenthümliche, als Stomatitis pustulosa contagiosa bezeichnete Krankheit charakterisiren sich durch ihren Verlauf und können nur ausnahmsweise mit der Rotzkrankheit verwechselt werden. Dasselbe gilt von den verschiedenen Neubildungen in der Nasenschleimhaut; die mikroskopische Untersuchung und das Thierexperiment werden in allen Fällen endgiltig entscheiden. Die Leukämie oder Weissblütigkeit, eine in der neueren Zeit beobachtete Pferdekrankheit, besitzt eine grosse Aehnlichkeit mit dem Rotz. Allein eine genaue Blutuntersuchung
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wird die Anwesenheit einer grosson Menge von farblosen Blutkörperchen constatiren lassen und den Unterschied auf diese Weise ermöglichen. Der Typhus (Blutfleckenkrankheit) der Pferde könnte mit dem infil-trirten Nasenrotz verwechselt werden; das Vorwiegen der anderen Erscheinungen wird auch in diesen Fällen vor Irrtliiimern schützen. Anderweitige Verwechslungen sind, vom klinischen Standpunkte be-urtheilt, nicht leicht möglich und müssten in vorkommenden Fällen durch das Experiment entschieden werden.
Forensischo Bourthoiluiig. Aus der Erfahrung ergeben sich folgende, für die Beurtheilung der Rotzkrankheit wichtige Grundregeln:
Die Eotzkrankheit ist entschieden eine ansteckende, selbst auf den Menschen übertragbare Krankheit; der Ansteckungsstoff oder das ßotzgift wird in der Natur hauptsächlich unter dem Pferdegeschlechte erhalten und vermehrt. Erwiesenermassen sind die Kotzbacillen einzig und allein als die Krankheitserreger anzusehen. Die Entstehung des Rotzprocesses aus anderen, chronischen Leiden ist mit Bestimmtheit nicht erwiesen, dagegen aber ist die Entwicklung der Rotzkrankheit durch den Rotzbacillus experimentell sichergestellt.
Das Incubationsstadium des Rotzes ist ein sehr kurzes; drei bis fünf Tage nach der Aufnahme des Giftes genügen, um den Process im Thierkörper einzuleiten. Das Auftreten der ersten sichtbaren Merkmale der Krankheit nach der Aufnahme des Krankheitsgiftes wird sich verschieden gestalten, je nach dem Ort der Einwirkung, nach der Menge der Rotzbacillen und nach der Energie des Stoflfwerhsels im Thierkörper. Junge, kräftige Thiere können lange Zeit den schon entwickelten Rotzprocess in den inneren Organen (Luftröhre, Lungen) beherbergen, ohne dass nach anssen die geringsten Erscheinungen der Krankheit wahrnehmbar wären.
Der chronische, langsame Verlauf der Rotzkrankheit ist die Regel; das Leiden beginnt allmälig oder schliesst sich an einen kurzen acuten Verlauf des Processes an. Der schnelle Verlauf ist eine Ausnahme (acuter Rotz), er beginnt schon mit der Entstehung des Rotzes (Impfrotz), oder stellt sich erst später als Schlussstein des Processes ein. Die acute Form tritt immer als ein Allgemeinleiden mit heftiger Fieberbewegung und rascher Abmagerung verbunden auf, um nach kurzem Verlauf (15 Tagen) das Thier zu tödten. Die Erscheinungen sind vorwiegend jene der Pyämie.
Die chronische Form des Rotzes kann auf jeder Stufe der Entwicklung lange Zeit (Wochen, Monate) verbleiben und selbst bis zum
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scheinbaren Stillstand (latenter Rotz) des Processes führen. Aucb Rückschritte des Processes wurden sowohl von klinischer als auch von pathologisch-anatomischer Seite beobachtet; ausgebreitete Rotzgeschwüre werden von Narbengewebe eingedeckt, dessenungeachtet beginnt der Process neben der Narbe von Neuem, so dass eine wirkliche Heilung kaum jemals eintreten kann. Ebenso wurden rasche Steigerungen der chronischen Krankheit (acute Nachschübe) beobachtet, aus dem chronischen kann sich plötzlich der acute Rotz heranbilden und das Thier innerhalb kurzer Zeit tödten.
Einen wesentlichen Einfluss auf die Schwankungen der Krankheit üben die Witterung und das diätetische Verhalten. Bei trockener, warmer Witterung, bei massiger Arbeit, bei Grünfüttenmg und gehöriger Pflege macht der Rotz Rückschritte, während umgekehrt bei nasskalter, unbeständiger und stürmischer Witterung im Herbst und im Anfang des Frühjahres die Erscheinungen der Krankheit deutlicher auftreten. Alle Entzündungskrankheiten und fieberhaften Zustände, die sich zu einem Rotze gesellen, haben eine Verschlimmerung der Rotzkrankheit zur Folge. Die Dauer der Rotzkrankheit kann sich auf Jahre hinaus erstrecken.
Je nach dem Angriffspunkte des Krankheitserregers tritt das primäre Leiden in den Respirationsorganen, in der Haut und auch im lymphatischen Systeme auf. Combinationen sind sehr häufig; so kann sich zu einem Nasemotz der Hautwurm oder der Lungenrotz hinzugesellen, wie umgekehrt der Hautrotz mit Lungen- oder Nasenrotz vereint auftreten wird. Die Ausbreitung geschieht entweder im Wege des Contactcs oder der Embolie.
Zur Beurtheilung der Dauer des Rotzprocesses gelten als Anhaltspunkte: Die Beschaffenheit der Drüsengeschwulst, der Ernährungszustand, die Beschaffenheit der Respiration und der Sectionsbefund. Für eine längere Dauer des Rotzes bei chronischem Verlaufe sprechen: die Anwesenheit einer harten, festsitzenden Drüsengeschwulst im Kehlgange; dieselbe ist in der Regel unempfindlich, sie kann jedoch bei schon länger bestandenem Rotz neuerdings etwas schmerzhaft werden; eine Vereiterung in der Art wie bei einer gutartigen Drüse findet nicht statt; wenn sie zu Stande kommt, nimmt sie den Charakter eines Wurmgeschwüres an (Betheiligung des Bindegewebes). Ebenso sprechen für einen längeren Bestand des Leidens die allgemeine Abmagerung und namentlich die rasche Entwicklung eines Lungendampfes mit gleichzeitigem dumpfen, sich wiederholenden Husten. Der Sectionsbefund liefert die sichersten Anhaltspunkte zur Beurtheilung nicht nur in Bezug der Dauer des Rotzes, sondern er verschafft uns auch einen
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Einblick in die Entstelmngsweise. Die Folgen der Demarcations-entzündnng, die Bindegewebswncliening neben und über den Rotzgeschwüren, sowie der Vergleich des Processes in den verschiedenen Organen und die Ausbreitung über den Thierkörper sind die Haupt-momente zur Beurtheilung. Dass die Tenacität des Eotzgiftes keine bedeutende sei und die Lebensfähigkeit der Rotzbacillen nicht über vier Monate andauert, wurde durch das Experiment erwiesen.
Der Kotz ist sowohl ein Gewährsniangel als auch eine Seuche und untersteht in letzterer Beziehung dem Seuchengesetze, resp. fällt in den Wirkungskreis der politischen Behörde (Bezirkshaupt-mannschaft). Bei dem Umstände wurde öfters die Frage aufgeworfen, welche Behörde zuerst zu interveniren hätte, ob das Bezirksgericht oder die Bezirkshauptmannschaft. Nach eingeholter Erkundigung wurde mir von competenter Seite mitgetheilt, dass im Falle, wenn der gerichtliche Augenschein zuerst angesagt wurde, diese Amtshandlung auch stattzufinden hat. Der Richter muss jedoch nach der Beendigung seiner Function die Anzeige an die politische Behörde erstatten. Wenn hingegen die politische Behörde (Bezirkshauptmannschaft) zuerst inter-venirt, und dann erst ein richterlicher Augenschein stattzufinden hat, so wird, wenn das Object des Streites noch lebt (Contnmaz, Verdacht) an dem Objecte selbst die richterliche Function vorgenommen; ist jedoch das Object bereits vertilgt worden, dann entfällt der richterliche Augenschein und es wird aus den Acten der politischen Behörde das Substrat zur Rechtssache genommen. Allein dem erwähnten Substrat legt der Richter einen minderen Werth bei als jenem, welches durch einen richterlichen Augenschein genommen wurde. In jedem Falle ist es Sache des Commissionsleiters, die nothwendige Verfügung zu treffen.
In einer privaten Angelegenheit wird der Thierarzt nach der Untersuchung des Falles auf Grund des sect;.10 des Thierseuchengesetzes die Anzeige von der etwa vorgefundenen Seuche an den Ortsvorsteher und an die politische Behörde gelangen lassen. Das eben Erwähnte bezieht sich auf alle Gewährsmängel, welche gleichzeitig auch dem Seuchengesetze unterworfen sind.
2. Der Wurm.
Syn. Hautrotz, Hautwurm, fliegender, eiternder, aufwerfender Wurm, Springwurm, Hundswurm, Pferdeblattern, Schnurwurm, Wurmbeule, Hühnerafter, Ungenannter, Malleus farciminosus, Cachexia lym-phatica farciminosa.
Literatur: Dr. C. Rabe. Zur pathologischen Anatomie und Histologie der Rotzkrankheit. Siehe Literatur vom Rotz.
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Gewährzeit: In Oesterreich 30 Tage; Frankreich und Elsass-Lothringen 9 Tage; Preussen und Nassau identisch mit Kotz; Bayern. Württemberg, Baden, Hessen, Kurhessen 14 Tage; Sachsen und Stadt Frankfurt 15 Tage; .Sachsen-Meiningen 28 Tage; Luxemburg und Schweiz 20 Tage; Hamburg (3 Tage und Belgien 25 Tage.
Der Wurm oder Hautwurm ist identisch mit der Rotzkrankheit; beide Krankheiten sind nur dem Sitze des Leidens entsprechend verschieden. Während der Kotz in den Lungen und in der Schleimhaut der Nasenhöhle und Luftröhre seinen Sitz hat, äussert sich der Wurm durch das Auftreten der Rotzknoten, Geschwüre und Beulen in der Haut.
Geschichte. Die Identität der Rotz- und Wurmkrankheit war schon Vegetius bekannt; er unterscheidet den Nasenrotz (Malleus huniidus) und den Hautrotz (Malleus farciminosus). Auf experimenteller Grundlage wurde zu Ende des achtzehnten Jahrhunderts dureh Abilgaard und Viborg nicht nur die Gleichartigkeit beider Krankheiten festgestellt, sondern auch die Ansteckungsfähigkeit nachgewiesen. Den genannten Forschern war es bekannt, dass das Contagium des Rotzes fixer Natur sei und durch die Atheiulul't übertragen werden kann, dass die Transfusion des Blutes rotzkranker Pferde sich viel weniger wirksam erweist, als die Ueberimpfung von Secret und Eiter.
Als Gewährsmangel finden wir den Hauptfehler Wurm unter dem Namen wurmigquot; schon im dreizehnten Jahrhundert genannt und mit einer Gewährzeit von einem Jahre bedacht. Im westgalizischen Gesetze findet nur der Rotz als Gewährsmangel seine Erwähnung, während vom Hauptfehler Wurm nicht die Rede ist. Erst im bürgerlichen Gesetzbuch ist der Wurm ausdrücklich als Hauptmangel des Pferdes genannt und mit 30 Tagen Gewähr geleistet.
Entsteliiingsursache and pathologischer Process. Der Wurm als dieselbe Erkrankung wie der Rotz, wird selbstverständlich auch durch den gleichen Mikroorganismus bedingt. Ebenso wie die Rotzkrankheit im Respirationstracte, wird der Wurm als ein primäres und als ein seeundäres Leiden in der Haut entstehen können. Primär bildet sich der Wurm heran, indem die Rotzbacillen direct in die Haut eintreten, und von aussen nach innen vordringend, den Process veranlassen. Secundär entsteht das Leiden auf embolischem Wege von einem Lungen-, Drusen- und Nasenrotz oder durch den Contact von einem bestehenden Hautrotz. Je nach dem Angriffspunkte des Botz-giftes unterscheidet man: den Epidermis- und Papillarkörper-Rotz, den Hautrotz (Cutisrotz), den ünterhautrotz (Subcutisrotz), und die rotzige Lymphgefäss-Entzündung. Nach der Form tritt in der Haut sowohl der umschriebene als auch der infiltrirte Rotz in acuter und chronischer Weise auf.
Die rotzige Erkrankung der Epidermis und desPapillar-körpers erscheint als ein primärer Process, welcher von aussen nach
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innen vordringend, im Hautgewebe vorkommt. Zuerst entwickelt sich in den Zellen der Epidermis ein eigenthümlicher Quellungszustand, wodurcli umschriebene Partien in Pustelform emporgehoben werden; hieran reiht sich ein Zerfall (Coagulations-Nekrose) der Gewebsele-mente, und nun tritt ringsherum eine entzündliche Hyperämie auf. Die Epidermis und die damit verbundenen Haartaschen lockern sich immer mehr, schliesslieh trennen sie sich sammt den Haaren von der Haut los. Die Entziinduugshyperämie veranlasst eine geringe Exsudation aus den oberflächlichen Theilen des Papillarkörpers. Man findet demnach in der Haut an verschiedenen Stellen gruppenweise angeordnete, etwa linsengrosse, haarlose Stellen vor, an welchen eingetrocknete, bernsteingelbe Krusten anhaften und die benachbarten Haarbüschel untereinander verkleben. In der Regel fallen die Haare sammt den nekrotisch gewordenen Haartaschen, Talgdrüsen und Epidermisschichten in Form eines corapacten Schorfes ab, worauf ein seichter, bis au die Spitzen der Hautpapillen heranreichender Substanzverlust zurückbleibt. Der Substanzverlust als kreisrundes, leuticuläres Geschwür deckt sich in manchen Fällen entweder durch neugebildete Epidormiszellen oder durch ein Narbengewebe, welches vom Grunde des Geschwüres aus dem Papillarkörper entsteht (ßotzblüthchen), provisorisch ein, während gleichzeitig der Process in der Nähe in die Tiefe greift.
In anderen Fällen entwickeln sich statt der seichten Substanzverluste, in Folge einer übermässigen Wucherung mehrere Papillen, kleine papelartige, höchstens 1 Mm. dicke Knötchen. Sie ragen über die Hantfläche empor und sind von einer ringartigen Vertiefung umgeben. Auch in dem Knötchen kommt es zu einem molecularen Zerfalle des Gewebes, worauf hügelförmig hervorragende Geschwüre herangebildet werden.
Ein anderes Bild entsteht, wenn gleich auf einmal eine ganze Gruppe von Papillen dem rotzigen Zerfalle unterliegt. Da tritt plötzlich eine Verschorfung auf weitere Strecken ein und durch die heftige Demarcationsentzündung wird der Schorf losgelöst, wodurch ein grösseres Geschwür (ülcus corrodens) in der Haut zurübleibt. Durch die Confluenz der Geschwüre können sich ausgebreitete Geschwürsflächen heranbilden.
Die rotzige Erkrankung des Hautgewebes (Cutisrotz) besteht in einer rotzigen Affection des eigentlichen Coriums sowohl in circumscripter, als auch in diffuser Form. Die circumscripte Rotzform entsteht in der Regel aus dem Epidermisrotz primär, während die diffuse Form als rotzige Elephantiasis durch den
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Dor #9632;Wurm.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 235
Contact mit dem Rotz des ünterhautbindegcwobes in Fühlung gebracht werden kann. Die erste (drcumscripte) Form entwickelt sich mit Vorliebe aus dem Geschwüre des Epidormisrotzes, indem letzteres in die Tiefe eindringt. Es entstehen auf diese Weise tiefe zerfressene Hohlräume im Hautgewebe, welche mit überhängenden, oft weit unter-minirton Rändern versehen sind. Der Grund dieser unregelmässig ausgebuchteten Geschwüre liegt in der Tiefe des Hautgewebes, während der Eingang zu denselben einen kleineren Umfang aufweist und in Form eines kleinen Loches in eine kraterförmige Oeffnung und von dieser in den buchtigen Raum des Geschwüres führt. War ein lenti-culäres Epidermisgeschwür der Ausgangspunkt des Processes, so entwickelt sich zuerst ein Granulationsgewebe und dieses zerfällt rotzig, der Charakter des Geschwüres ist ein fungöser mit stärkerer oder geringerer Eiterung verbunden. Die Ausbreitung erfolgt hier mehr in die Breite und gibt Veranlassung zum Confluiren mit den benachbarten ähnlichen Geschwüren. Auch im Inneren der Lederhaut kann die umschriebene Rotzform auf primärem Wege entstehen. In der oberflächlichen Bindegewebsschichte der Lederhaut trübt sich das Gewebe an einer oder an mehreren Stellen, worauf der Zerfall eingeleitet wird. Die angrenzenden Hautpartien treten in das Entzündungsstadium und antworten mit einer lebhaften Bindegowebsneubildung. Auf diese Weise kommen flache Anschwellungen zu Stande, die oft Hasel-nussgrösse erreichen, an der Oberfläche die Haare verlieren und im Durchschnitte ein siebförmig durchlöchertes Aussehen darbieten, ge-wissermassen eine chronische Form des eigentlichen Hautrotzes darstellen. Findet ein Durchbruch nach aussen statt, so entsteht ein vielfach untenninirtos, corrodirendes Geschwür, welches eine kleine Eingangsöfihung, dagegen einen sehr grossen Hohlraum aufweist. Die rotzige Elephantiasis steht mit dem Subcutisrotz in inniger Beziehung und soll dort ihre Erledigung finden.
Der Rotz des subeutanen Bindegewebes (Subcutisrotz) muss ebenfalls in umschriebene und ausgebreitete Processe gegliedert werden. Die circumscripten Formen sind wieder das Ergebniss des unmittelbaren Contactes mit dem Rotzgift von der Lederhant her, während die diffusen Formen von rotzigen Erkrankungen der Gefässe (Embolie, Thrombose) und des Lymphapparates abgeleitet werden können. In umschriebener Form tritt der Rotz des ünterhautbinde-gewehes als subeutaner Rotzknoten, Rotzabscesse und Rotzgeschwüre auf, während der ausgebreitete Rotz als eine gelatinöse Venenentzündung, als eine eitrige Phlegmone und als rotzige Elephantiasis vorkommt.
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Die subcntanen Rotzknoten, gewöhnlich mit dem Namen .,Wuvmbenlenquot; bezeichnet, sind erbsen- bis taubeneigrosse Heerde, die immer zwei Bestandtheile, einen centralen Hohlraum und einen den letzteren umschliessenden Bindegewebsmantel aufweisen. Die kleineren Knoten dieser Art liegen immer an der Unterseite der Leder-haut und sind so fest mit derselben verbunden, dass sie von aussen her unverschiebbar erscheinen, deshalb nur mit der Haut zugleich verschoben werden können. In der Regel verfolgen sie den Lauf der Lymphgefässe und erscheinen, wenn ihrer mehrere vorkommen, reihenweise, demnach perlschnurartig angeordnet. Zuweilen beginnen diese Reihen in der Nähe eines Geschwüres und halten die Richtung gegen eine nächstgelegene Lymphdrüse ein. Die Wurmbeulen stehen häufig mit den oberflächlichen Lymphgefässen in Beziehung und scheinen aus den Scheiden derselben hervorzugehen. In selteneren Fällen sind es die Hautvenen, welche den Mutterboden für die Wurmbeulen abgeben. Der Inhalt der Knoten besteht aus einer zerfallenen, grau-rothen, krümeligen oder mörtelartigen Masse oder aus einer dickeren, schleimig-eitrigen Flüssigkeit, welche die zerfallenen Formbestandtheile, Eiterkörperchen und auch rothe Blutkörperchen in grosser Menge enthält. Nach dem Entfernen des Inhaltes bleibt ein Hohlraum zurück von länglichrunder Gestalt, er enthält ein halb zerfallenes Netzwerk von filzartig durchflochtenen Bindegewebsfasern. Die Wurmkapsel ist nichts anderes, als eine ungleichmässig verdichtete Schichte von dem Gewebe der Subcutis. Während die schwielenartige Verdichtung des ünterhautbindegewebes gegen die Peripherie immer mehr zunimmt, findet gleichzeitig ein eitriges Einschmelzen des an den Inhalt angrenzenden Kapselrandes statt, wodurch sich der Knoten in allen Durchmessern vergrössert. Entsprechend dem geringsten Widerstände erhebt sich der grosser gewordene Knoten aus dem Unterhautbindegewebe, reicht durch die Lederhaut hindurch und wölbt die Epidermisschichte kuppenförmig hervor. Wenn nun die Spannung in der Wurmbeule den höchsten Grad erreicht, findet an der sehr dünnen Epidermis, und zwar am höchsten Punkte der Kuppe, der Durebbruch nach aussen statt. Aus der Wurmbeule entsteht das Wurmgeschwür, in welchem durch Granulationsbildung entweder eine Heilung mit Bindegewebs-ersatz oder zu mindestens eine Abkapslung des Abscesses zu Wege gebracht wird.
Brandige Geschwüre im Unterhautbindegewebe stellen untergrabende, mit vorwiegender Flächenausbreitung einhergehende, rotzige Infiltrationen in umschriebener Form dar. In der Nähe von schon bestehenden Hautoeschwüren bilden sich unter der intacten Haut
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ausgebreitete, brandig zerfallene (Coagulations-Nekrose) Heerde heran, die angrenzenden Partien zeigen sich aufgelockert und eitrig intiltrirt. Die Zerstörung schreitet gegen den Papillarkörper der Haut vor, welcher mit der Epidermis dieses unter min iron de Geschwür bedeckt, das sich durch den überwiegenden Zerfall gegenüber der Demarcationsentzünduug charakterisirt.
Von den infiltrirten Formen des Hautrotzes sind auch die in der Nähe der Wurmbeulcn und Kotzgeschwüre vorkommenden gelatinösen und eitrigen Entzündungen des üntorhautbindegewebes mit Antheil-nahme der hier verlaufenden Venen (Phlegmonen) zu erwähnen. Auf weite Strecken lagert sich zwischen den Lücken dos Unterhautbinde-gewebes Anfangs ein gelatinöses, später ein eitriges Exsudat ab. Es kommt allmälig zu einem Einschmelzen des Bindegewebes, wobei nur die Arterien längere Zeit widerstehen. In den Venen solcher Kotz-heercle treten Pfropfbildungen in grosser Ausdehnung auf, die Pfropfe zerfallen innerhalb des Lumen des Gefässes in kleine Partikel eben und gelangen mit dem Venenstrom in das rechte Herz, von hier aus durch die Lungenschlagader in die Lunge, wo sie in den kloinen Aesten stecken bleiben und den embolischen Lungenrotz veranlassen. Die rotzige Phlegmone geht daher sehr bäufig mit embolisehem Luugen-rotz einher, respective sie bedingt den letzteren.
Die rotzige Elephantiasis besteht in einer auf weite Hautstrecken verbreiteten Zellenwucherung des Unterhautbiudegewebes und bildet dementsprechend harte, flächenförmig ausgebreitete, derbe Binde-gewebsgeschwülste, welche an den hinteren Extremitäten, wohl aber auch iu der Haut des Kopfes beobachtet wurden. Dem Wesen nach ist die rotzige Elephantiasis nichts Anderes als ein diffuser, chronisch verlaufender Hautrotz, mit Schwielenbildung in der Haut einhergehend. . Der Anfang des Processes sind die perivasculären Blutgefäss- und Binde-gewebsscheiden, welche zu einer übermässigen Zcllenproduction Veranlassung geben. Das neue Zellenmateriale lagert sich zwischen die Spalten des vorhandenen Bindegewebes ein und ein Theil geht durch die Spindel form in die Bindegewebsfaser über, während der andere Theil dem rotzigen Zerfalle anheimfällt. In späterer Zeit lindet man zahlreiche kleine Rotzheerde eingelagert in einem straffen, derben Bindegewebe, welches sich durch alle Hautschichten erstreckt.
Die rotzige Erkrankung der Lymphgefässe (Lymphangitis malleosa) kommt entweder bei schon vorhandenen Wurmbeulen durch den Contact mit dem Rotzheerde zu Stande oder sie entwickelt sich möglicherweise primär. In umschriebener oder in diffuser Form auftretend, ist sie Anfangs ziemlich schwer von der gewöhnlichen Lymph-
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gefässeutzündung zu unterscheiden. Pfiopfbildungeu in den dickeren Lympbgefässen, sowie stellenweise knotige Anschwellungen stellen die Hauptmerkmale des umschriebenen Lymphgcfiissrotzes dar. Man beobachtet dementsprecheud in der Haut oft fingerdicke strängtorrnige Anschwellungen (Wurm), die stellenweise von Wurmbeulen unterbrochen sind. Ein gescbwiiriger Zerfall der Wurmbculen tritt in ähnlicher Weise auf, wie schon geschildert wurde. Mitunter pflegen solche Anschwellungen plötzlich aufzutreten mit den Merkmalen einer acuten Entzündung, dann schwinden sie an einer Stelle, um an einer anderen Stelle abermals zum Vorschein (fliegender Wurm) zu kommen. Auch diese Form gibt zu Lungenembolion Veranlassung und es stellen sich in Folge des Leidens schon innerhalb kurzer Zeit Störungen in der Respirationsthätigkeit ein. Die infiltrirte Form der rotzigen Lymphgefässcntziindung tritt als ein ausgebreitetes Ocdem zumeist in der Nähe von Rotzbculen oder Geschwüren in der Haut auf.
Der mikroskopische Vorgang beim Hautrotz ist genau derselbe, wie er vom Rotz der Respirationsorgane geschildert wurde. Immer wird der Process durch einen Zerfall der Gewebselemente eingeleitet und in Folge dessen kommt es zu einer Demarcationsentziindung. Der Kampf zwischen Zerfall und Demarcationsentziindung gestaltet sich beim Hautrotz eben so verschieden wie bei dem Rotz in den Respirationswegen. Je nach dem Verhalten der Entzündung gegenüber dem Zerfalle ergeben sich die verschiedenen Formen des Hautrotzes.
Diagnose. Um die Wurmkrankheit bei einem Pferde sicherzustellen, müssen dieselben Mittel, wie sie beim Rotz geschildert wurden (Seite 224) in Anwendung kommen. Besonders hervorzuheben wären die Impfversuche; sie lassen sich exact und genau ausführen, weil oft das Rotzvirus sehr rein und ohne Beimengung aus den Wurmbeulen gewonnen werden kann.
Das klinische Bild des Wurmes wird durch verschiedene Veränderungen in der Haut und durch das Fehlen des Nasenrotzes (im juridischen Sinne) vervollständigt.
In der Haut, mit besonderer Vorliebe am Halse, an der Schulter, an der Brust, der Bauchwandimg, am Schlauch und an der inneren Fläche der Extremitäten entstehen, je nach dem tieferen Sitze des Processes, kleine haarlose Stellen, kreisrunde lenticuläre Geschwüre mit schüsseiförmigen Schorfen, ausgebreitete oberflächliche Abschuppungen (Epidermisrotz), kleinere und grösserc Knoten, Geschwüre fungöser Natur oder mit unterminirten Rändern, Beulen, strangförmige Verdickungen, ausgebreitete oder abgekapselte Abscessc, gleichmässige Anschwellungen oder selbst Oedeme. Die haarlosen Stellen pflegen in
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grösserer Ausdeliniing vorzukommen, sie sind nicht vollkommen ent-blösst, sondern die Haare erscheinen an diesen Stelleu nur sehr schütter, so class die Epidermis der Haut durchschimmert. Ueberdies sind ganze Haarbüschel durch ein bernsteingelbes, in erstarrten Tropfen daran haftendes Exsudat untereinander verklebt. Werden die Krusten an solchen Stellen weggeschabt, so erscheinen zahlreiche lenticuläre Geschwürchen und die noch vorhandenen Haare gehen sammt den Krusten leicht ab. Manche der Geschwiirchen zeigen einen Heiltrieb, indem die Ränder derselben durch neugebildctes Epithel mit einem weissen Saume umgeben sind oder aber selbst kleine Bindegewebs-narben die erwähnten Substanzvcrlustc decken. Diese Stellen sind immer härter und nur mit der Haut verschiebbar.
Die im Cutisgewcbe sitzenden Knoten und Geschwüre, der eigentliche Hautrotz (Gerlach), kommt vergesellschaftet mit dem Epi-dermisrotz, in acuter Form auftretend, am häufigsten an den Lippen, der Nase und an anderen Kopftheilen, so wie am Halse, und in seltenen Fällen über dem ganzen Körper vor. Diese Form entsteht zuweilen selbstständig und bat im weiteren Verlaufe den gewöhnlichen Rotz zur Folge, oder sie tritt neben dem eigentlichen Wurme auf. Die Lymphgefässe der Lederhaut sind es, von welchen der Process seinen Ausgang nimmt; es bilien sich kleine linsen- bis erbseugrosse Knötcheu in der Haut, die nach einigen Tagen aufbrechen und entsprechende kleine Wurmgeschwürc darstellen, mit dem Charakter der fressenden Geschwüre; in grösserer Zahl nebeneinander vorkommend, fliessen die Geschwürchen zusammen und bilden ein grösseres Geschwür, das entweder flach bleibt, oder die Haut von aussen nach innen perforirt und sich durch seinen harten Grund und durch die ausgebuchteten Ränder charakterisirt, während wieder andere Knötcheu in Form des Epidermisrotzes die geschilderten lenticulären Geschwürchen darstellen und zur Heilung gelangen. Auch diese Form kann als primärer Hautrotz aufgefasst werden, sie tritt immer mit Fieberbewegung auf und zeigt einen acuten Verlauf.
Die Beulen, eigentliche Wurm knoten, können an jeder Körperstelle auftreten, sie kommen entweder primär vor, oder entsprechen dem Ausgange einer rotzigen Lymphgefäss-Entzündung. Zumeist von runder Form, erreichen sie die Grosse von 13 Ctm. im Durchmesser, sie liegen unter der Haut, sind jedoch mit derselben innig verbunden. Bei oberflächlicher Lage (Cutis) sind die Knoten kleiner, jedoch mehr geformt und hervorspringend; bei tiefer Lage (Subcutis) erscheinen sie grosser, abgeflacht und wenig markirt. Anfänglich bemerkt man nur einen Knoten, später gesellen sich mehrere, zumeist auf einem
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verdickten Lympbgel'ässstrange reihenweise angeordnete Beulen hinzu. Anfangs fühlen sich die Beulen hart an und sind schmerzhaft, später tritt eine Erweichung in ihrer Mitte auf, sie zeigen Fluctuation und brechen in der Zeit von 510 Tagen, selten früher auf. Andere grössere Beulen können vollkommen schwinden, dann aber in der Nähe wieder zum Vorscheine kommen. Das Wurmgeschwür, welches aus dem Wurmknoten hervorgegangen ist, erscheint rund, kraterförmig und mit einem aufgeworfenen rothen Bande Hühner after, Cul de Poule versehen, der Grund und die Bänder sind mit einem speckig glänzenden Beleg gedeckt, vom Grunde erheben sich schlafte Granulationen, und in seltenen Fällen entwickelt sich ein wirklicher Heiltrieb. Manche dieser Geschwüre heilen nur an der Mündung zu und bilden dann abgesackte Abscesse.
Die rotzige Lymphgefässeutzttndung gibt sich durch strang-förmige Anschwellungen (Wurm) kund, die mit Vorliebe an der Innenfläche der Hinterschenkel, an den Lippen und am Halse, sowie überhaupt in der Haut der Extremitäten auftreten.
Je oberflächlicher die Lage dieser Anschwellungen, um so deutlicher tritt ihre Strangform hervor; bei tiefer Lage entwickeln sich einerseits bei acutem Verlaufe umfangreiche Hautödeme und bei chronischem Verlaufe kommt die rotzige Elephantiasis zu Stande. Die zunächstgelegenen Lymphdrüsen erkranken immer und erzeugen je nach ihrer Lage (Achselhöhle. Schenkelbeuge) auffällige Lahmheiten.
Als eine besondere Form (Gerlach) erscheint der Wurm an den Geschlechtstheilen der Stuten in Folge der Ansteckung bei der Beschälung. Die Schleimhaut der Scheide und die Schamlefzen erkranken zuerst; auch erweiterte Lyinpligelässe. Wurmbeulen und selbst Kotzgesclnvüre wurden beobachtet.
Neben den geschilderten Merkmalen gesellen sich dem primären Hautrotze sehr bald andere Erscheinungen hinzu, die auf eine Verallgemeinerung des Eotzcs hindeuten. Zuerst entwickeln sich Respirationsbeschwerden, die Pferde werden in kurzer Zeit dämpfig, ein Beweis, dass sich auf embolischem Wege von der Haut aus der Lungenrotz etablirt hat. Nicht selten treten dann auch die Merkmale des Nasenrotzes hinzu. Auch die Erscheinungen in Form einer Ernährungsstörung treten auffallend zu Tage, die Pferde zeigen die bekannten Merkmale der Kachexie.
Die Impfung als das sicherste Mittel, um den Hautrotz end-giltig festzustellen, empfiehlt sich gerade bei dieser Form der Eotz-krankheit. Man erhält aus den Wurmbeulen das reinste Impfmateriale, sobald mit der nöthigen Vorsicht vorgegangen wird. Zum Zwecke der
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Impfung hat man eiue oberflächliche Wurmbeule zu wählen; die Haare sind an der Stelle sorgsam zu entfernen, und die Haut ist mit einer lu,0igen raquo;Sublimatlösung zu waschen. Mit einem ausgeglühten Messer wird die Haut gespalten, mit einer ausgeglühten Platinnadel der Inhalt der Beule entnommen und in eine Hauttasche des Meerschweinchens eingeführt. Wenn Kotz bei dem Pferde vorhanden war, so wird man am dritten Tage nach der Impfung in der Hauttasche des Meerschweinchens eine Vereiterung wahrnehmen und durch die mikroskopische Untersuchung des Exsudates den Kotzbacillus nachweisen können.
Die Reinculturen des Kotzbacillus gelingen nur aus Wurmbeulen und winden in der That bisher auf diese Weise erreicht.
Klinische Differentialdiagnosen ergeben sich bei Oedemen und Beulen in der Haut überhaupt und bei der Lymphgefässentzün-dung. Abgesehen von den charakteristischen Merkmalen des Hautrotzes und abgesehen von der langen Dauer des Rotzprocesses entscheiden in solchen Fällen die Impfungen und die Herstellung von Reinculturen.
Forensische Benrtheilnng. Im Sinne des Gesetzes darf auf den Gewährsmangel Wurm nur dann zuerkannt werden, wenn kein Nasenrotz zugegen ist und die Annahme begründet erscheint, dass der Hautrotz als ein primäres Leiden oder doch nur bei bestehendem Lungenrotz aufgetreten sei. Ist jedoch ausgebildeter Nasenrotz vorhanden, so wird die Diagnose auf Kotz gestellt, es wäre denn, dass aus den Veränderungen in der Haut im Vergleiche zu jenen in der Nasenschleimhaut das primäre Bestehen des Hautrotzes constatirt werden könnte. Die Berücksichtigung der erwähnten Umstände bei der Beurtheilung des Hautwurmes kann nur als gerecht erachtet werden, weil der Rotz und der Hautwurm, obwohl eine und dieselbe Erkrankung, mit verschieden langen Gewährzeiten vom Gesetze bedacht wurden und der gesetzliche Schutz sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer zuerkannt werden muss.
Der chronische Verlauf ist auch beim Wurm die Regel und der acute die Ausnahme. Im Allgemeinen ist die Dauer des chronischen Wurmes eine kürzere als bei dem Rotz; der ausgebildete Wurm führt viel schneller zu einer allgemeinen Erkrankung, insbesondere zur Heranbildung des Lungenrotzes. Nach der Ansteckung erfolgt auch hier der Ausbruch der Krankheit schon nach mehreren Tagen, nur zuweilen etwas später (Wochen, Monate). Der Ausbruch des Processes erfolgt an der Stelle der Infection und schreitet von hier aus sowohl in die Peripherie, als auch in die Tiefe.
Csokor. Goiichtl. Thierhcilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 16
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242nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Pie verdächtige Prüse.
Beim a cut en Hautwurm ist auch das Lymphgefässsystem erkrankt und der Process ist immer mit einer Fieberbewegung verbunden. Die Ausbreitung der Krankheit geht sehr rasch vor sich, Lungen- und Nasenrotz gesellen sich sehr bald hinzu. Wurmbeulen, Geschwüre und schmerzhafte Oedeme, letztere mit Lahmheiten des Thieres verbunden, pflegen rasch hintereinander zu folgen. Pyämie und metastatische Lungenentzündung tödtcn das Thier oft schon innerhalb 14 Tagen.
Das Sectionsergebniss entscheidet in jenen Fällen, wo es sich um die Constatiruug der primären Erkrankung handeln wird. Bindegewebs-wucherungen und Narbenbildungen sind den chronischen Hautrotzformen eigen, während Abscessbilduug und Vcrschwärungen verbunden mit Lymphgefäss- und Lymphdrüseuentzündungen bei dem acuten Hautwurm auftreten. Nach der Ausbreitung des Processes und nach den weiteren Veränderungen in den Eotzheerden, sowie aus dem Vergleich derselben, werden sich die Anhaltspunkte zur Beurtheilung ergeben.
3. Die verdächtige Drüse.
Syn. Steinrotz, Steindrüse, Ozaena contagiosa. Lymphadenitis malleosa.
Literatur (siehe Kutz pag. quot;20ö).
Gewährzeit: in Oesterreich und in Sachsen 15 Tage; in Kurhessen und Stadt Frankfurt 14 Tage; in der Schweiz 20 Tage; in den übrigen Ländern mit dem Rotz gleichgestellt, jedoch nicht speciell angeführt.
Die verdächtige Drüse entspricht einer Gruppe von Krankheitserscheinungen, welche die beginnende Eotzkrank-heit anzeigen.
Geschielite: Den Ausdruck verdächtige Drüsenquot; finden wir in den älteren gesetzlichen Bestiinmungen unter den Gewährsmängcln nicht angeführt; es ist weder in den Particular-Rechten der deutschen Staaten noch im Codex austriacus und in dem wostgalizischen Gesetze die Rede davon. Erst im bürgerlichen Gesctzbnche und viel später in den gesetzlichen Bestimmungen von Sachsen, Kurhessen und der Schweiz wird der Ausdruck verdächtige Drüsequot; als Gcwährsmangel gebraucht. Nach dem Coramentar der ersten Auflage dos bürgerlichen Gesetzbuches (1812), wird die verdächtige Drüse als der erste Grad des Eotzes bezeichnet, welcher sich in den nächsten 15 Tagen offenbart. Diesen Theil des Commentars hat der damalige Director der Wiener Thierarzneischule P es sin a von Czechorod ausgearbeitet und er war es auch, der die verdächtige Drüsequot; zur Aufnahme unter die Gewährsmängel empfohlen hat.
Entstehnngsnrsache und pathologischer Process. Es ist
unzweifelhaft, dass auch die Lymphgefässe der Schleimhäute als der erste Angriffspunkt der Infection durch den Rotzbacillus zu gelten haben. Dieser Gefahr sind insbesondere die Lymphgefässe der Nasen-
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Schleimhaut ausgesetzt, da es doch die ersten Wege sind, mit welchen das Kotzgift in Berührung treten kann. Bevor noch das ßotzgift, welches sich auf der Nasenschleimhaut niedergelassen hat, seine zerstörende Wirkung an Ort und Stelle geltend macht, können schon die Lymphgefässe einen Theil des Giftes bis zu den nächsten Lymphdrüsen (Kehlgangslymphdrüsen) führen und in diesen tritt sogleich eine stürmische Reaction auf. Der Vorgang erklärt uns, warum in vielen Fällen dem Rotzausbruche auf der Nasenschleimhaut die Drüsenschwellung im Kehlgange vorausgeht, eine Thatsache, die schon von Chabert und Wollstein erkannt war und diesen Forschern die Veranlassung gab, den Ausdruck verdächtige Drüsequot; als das erste Stadium des Rotzes in die Wissenschaft einzuführen. Ucbrigens sind primäre Erkrankungen der Lymphdrüsen in Folge einer Infection nichts Seltenes. Es liegen vielfache Beobachtungen bezüglich der Tuberculose der Thiere vor, dass primäre Erkrankungen der Bronchial- und der Mesenterialdrüsen stattfinden und erst später die gleiche Erkrankung der Organe folgt. Bei chronischem Verlaufe des Leidens kann der Rotzprocess lange Zeit in den Lymphdrüsen als erster Etappe verharren und von Seite dieser Organe eine chronische Entzündung herausfordern.
An mehreren exstirpirten Kehlgangslymphdrüsen sowie an den untersuchten Lymphdrüsen bei vorhandenem Nasenrotz konnte ich ebenfalls einen acuten und chronischen, einen umschriebenen und einen diffusen Drüsenrotz constatiren. Der acute Drüsenrotz tritt im Beginne des Processes auf; die entsprechenden Lymphdrüsen sind geschwellt, vergrössert und sehr saftreich; das interstitielle Bindegewebe erscheint aufgelockert und sehr stark injicirt. In den Zellenbalken einer solchen Drüse bemerkt man entweder umschriebene, etwa hanfsamengrosse, gelblich gefärbte Flocken, oder ausgebreitete, lichtere, unregelmässig begrenzte Heerde. In beiden Fällen sind die angrenzenden Partien der Binde-gewebsbalken stärker injicirt, gelockert und geschwellt; sie bilden einen breiteren oder schmäleren, röthlichen Hof um die Heerdein den Zellenbalken. Histologisch untersucht, zeigen die gelben Heerde der Zelleubalken jenen Vorgang, der als Coagulationsnekrose (trübe Schwellung) zumeist in zelligen Gebilden auftritt. Mit der Zeit schmelzen die Heerde ein und nun tritt ein verschiedenes Verhalten auf, je nach der Energie der Demarcationsentzündung in dem Balkengewebe.
Bei mehr acutem Verlauf vergrössern sich die Heerde in den Zellenbalken, sie wandeln sich in buchtige Abscesse um und enthalten eine käsige Masse; in der Umgebung tritt eine ödematöse Schwellung des Bindegewebes, verbunden mit Blutungen auf, und es gesellt sich bald eine productive Entzündung hinzu. Die Entzündung geht mit
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einer ausgiebigen Granulationsbildung einher und bedingt eine Ver-grösserung der Bindegewebsbalken in der Drüse. Solche Drüsen sind dann bedeutend vergrössert, die Kapsel und das interstitielle Bindegewebe erscheint in Form von Strängen, welche deutlich hervortreten und den zelligen Theil der Drüse nach allen Kichtungeu durchsetzen; im zelligen Theil der Drüse finden sich die schon erwähnten, buch-tigen Abscesse vor, die eine käsige Masse einschliessen. Den geschilderten Befund ergab ein Pferd, bei welchem die Kehlgangslymphdrüsen exstirpirt wurden, worauf die Tödtung des Thieres angeordnet und vorgenommen ward. Die Section ergab ausgebreiteten Lungen- und Luftröhrenrotz.
Beim chronischen Verlauf des Drüsenrotzes überwiegt die reactive Demarcationsentzündung im Bindegewebe der Drüsen; die käsig zerfallenen Heerdc werden von derben Bindegewebsschwielen eingekapselt, und erscheinen als stccknadelkopfgrosse Abscesse (Knötchen), welche von einem pigmentirten, schwieligen Bindegewebe eingefasst werden. Solche Drüsen sind nicht bedeutend vergrössert, dagegen aber höckerig uneben in der Peripherie; am Querschnitt zeigen sie eine pigmentirte Fläche, in welcher hie und da die erwähnten eingekapselten Heerde vorkommen, während das Bindegewebe in straffe, kurze Bindegewebsbalken umgewandelt, die Drüse nach allen Richtungen durchzieht und zufolge der Retraction jene eigenthümliche Buchtung an der Drüsenoberflächc veranlagst. Die Drüsenkapsel und das angrenzende Bindegewebe werden in ein straffes Narbengewebe umgewandelt, weshalb die Drüse eine härtere Beschaffenheit annimmt (Steindrüse) und mit der Umgebung (Hinterkiefer) innig verwächst. Die geschilderte Beschaffenheit der Drüse fand ich immer bei chronischem Nasenrotz sowohl in den Kehlgaugs-, als auch in den oberen Halslymphdrüsen vor. In sehr seltenen Fällen kommt es auch in den tieferen Drüsen zur Abscessbildung, allein die Abscesse haben den Charakter der Wurmgeschwüre, sie entstehen nicht aus dem zelligen Theil der Lymphdrüse (gutartige Drüse), sondern durch die Einschmel-zung des Bindegewebes.
Diagnose. Von den klinischen Merkmalen sind hervorzuheben: Die Drüsenschwellung, der Nasenausfluss und der chronische Verlauf.
Der Nasenausfluss hat dieselben Eigenschaften, wie sie von jenen des Eotzes geschildert wurden, wobei hauptsächlich auf die Klebrigkeit desselben und auf die blutige Beimengung ein grosses Gewicht gelegt wird. Das einseitige Vorkommen und zwar auf die linke Nasenhälfte beschränkt, ist fast die Regel.
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Die Drüseuschwelliing ist eine einseitige, dem Nasenausfluss entsprechende, mit dem Charakter eines chronischen Processes. Die harte, knollige, ziemlich vergrösserte (taubenei- bis hühnereigrosse) Kehlgangslymphdrüsen-Geschwulst erscheint im Beginne schmerzhaft und genau abgegrenzt, später verliert sie diese Eigenthümlichkeiten. In periodischen Nachschüben kann jedoch das erste Stadium etliche Male zur Ent-wickelung gelangen, weshalb sich die Schmerzhaftigkeit im Verlaufe der Krankheit wiederholt einstellen wird. Anfangs ist die Drüsengeschwulst locker, später wird sie fester, worauf sich eine innige Verbindung der Geschwulst mit dem Aste des Hinterkiefers einstellt.
Der chronische Verlauf ist die Regel, und das acute Auftreten die Ausnahme; selten stellen sich die Symptome im Verlaufe von einigen Tagen ein, meist entwickelt sich die verdächtige Drüse langsam, sie besteht oft monatelang in gleichem Grade fort. Unter günstigen Verhältnissen, so im Sommer, nehmen die Erscheinungen ab; im Winter, bei Strapazen und bei unbeständiger, nasser Witterung, sowie nach wiederholter Erkältung, tritt eine Verschlimmerung des Leidens ein. Nach vieler Beobachtung kann die verdächtige Drüse Jahre lang bestehen, in der Eegel aber geht sie früher oder später in den wirklichen Rotz über. Dementsprechend wird genau zu beachten sein, ob sich die Merkmale des Nasen-, besonders aber jene des Lungenrotzes (Abmagerung, Emphysem und dumpfer Husten) einstellen.
Die Differentialdiagnose zwischen verdächtiger Drüse und allen jenen Leiden, welche eine chronische Drüsenschwellung bedingen können, ist aus den klinischen Merkmalen allein nicht durchführbar. In den entsprechenden Fällen sind die Drüseuexstirpation und die Impfung von Feldmäusen oder Meerschweinchen mit dem Drüsensaft das einzige sichere Hilfsmittel. Auch die mikroskopische Untersuchung der exstirpirteu Drüse und die Gegenwart von Strepto-coccen bei der Druse des Pferdes (Schütz) wird als ein negativ pathognomonisches Symptom für die verdächtige Drüse gelten können, gerade so, wie das Vorfinden des Rotzbacillus als ein positiv pathognomonisches Merkmal des Rotzes anzusehen ist.
Forensische Benrtheilung. Obwohl im Sinne des Gesetzes und nach der Intention jener Personen, welche den Gewährsmangel aufgestellt haben, unter dem Ausdruck verdächtige Drüsequot; nur das erste Stadium des Rotzes zu verstehen sein wird, so lässt doch auch der hiefür gewählte Name eine andere Deutung zu. In der Benennung des Gewährfehlers kommt der Ausdruck verdächtigquot; vor und es ist auch recht und billig, an diesem Ausdruck bei der Benrtheilung des Falles so lange festzuhalten, bis das Experiment anderweitig ent-
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schieden hat. Bis zur experimentellen Sicherung der endgiltigen Diagnose versteht der Gerichtsthierarzt unter dem Namen: verdächtige Drüsequot; alle rotzverdächtigen Erkrankungen des Pferdes. Eine wissenschaftliche Präcision ist für die Praxis nicht verwerthbar.
4. Der Dampf.
Syn. Das Keuchen, Athemkeuchen, die Engbrüstigkeit, Herzschlechtigkeit, Herzschlügigkeit, Hartschlägigkeit, Haarschlechtigkeit, Dämpfigkeit, Hartschnaufigkeit, Kauchstössigkeit, der Pfeifer- oder Eohrerdampf, Heuschlechtigkeit, Schlagebäuchen, Bauchhläsigkeit. Asthma, Asthma cardiale, Asthma spasmodicum, Dyspnoea.
Literatur: LchrLuch der spcciellen Pathologie und Therapie von Friedlierger und
Dr. Frühner. Stuttgart 1886. Osokor. Revue für Thierheilkunde Nr. 11, 1887.
Ueber angeborene Herzfehler, ein Beitrag zur Aetiologie des Dampfes der Pferde. Angeborener Verschluss der linken Choane.
Derselbe Jahresbericht der pathologischen Anatomie für das Jahr 1880. Dr. J. Spinola. Handbuch der spcciellen Pathologie und Therapie der Haus-
thiere. Berlin 1863. Gerlach. Handbuch der gerichtlichen Thierheilkunde. Berlin 1862. Elias Veith. Handbuch der gesammten gerichtlichen Thierarzneikunde. Wien
1836.
Gewährzeit: in üesterreich und Sachsen 15 Tage; Frankreich, Luxemburg und Elsass-Lothringen 9 Tage; Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, Kurhessen, Stadt Frankfurt und Belgien 14 Tage; Schweiz 20 Tage; Preussen und Sachsen-Meiningen 28 Tage; Hamburg 4 Tage.
Eine jede fieberlose, chronisch verlaufende, in der Regel unheilbare Athembeschwerde des Pferdes und der Last-thiere, welche die Dienstleistung dieser Thiere entweder nur beeinträchtigt oder vollkommen aufhebt, wird im juridischen Sinne mit dem Collectivnamen Dampfquot; bezeichnet. Demnach ist der Ausdruck Dampfquot; gleichbedeutend mit einer Gruppe von Symptomen, deren Mittelpunkt eine chronische, fieberlose Athembeschwerde einnimmt, welche das Thier in verschiedenem Grade leistungsunfähig macht und als nicht heilbar angenommen wird.
Geschichte: Auch der Dampf gehört gerade so wie der Wurm und der Eotz zu den ältesten Gewährsmängeln. Die ersten Angaben darüber lassen sich bis in das dreizehnte und vierzehnte Jahrhundert verfolgen. Nach dem Codex austriacus war der Gewährsmangel unter dem Namen dämpfigquot; mit einer Gewährzeit von vier Wochen und drei Tagen bedacht und nur für Pferde giltig. Im westgalizischen Gesetze bezieht sich der Dampf auf Pferde und Lastthiere
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und es war eine Gewährzeit von 30 Tagen festgesetzt. Nach dem bürgerlichen Gesetzlmohe besteht gegenwärtig der Dampf als ein Gewilhrsmangel für Pferde und Lastthiere mit einer Gewährzeit von 15 Tagen. Motivirt wird die gegenüber dem westgalizischen Gesetze auf die Hälfte herabgeminderte Gewährzeit dadurch, dass dieses Leiden theils von den Sachverständigen bald entdeckt werden kann, theils weil der unzufriedene Uebernehmer den Dampf durch über-mässige Anstrengung des Thieres innerhalb einer längeren Frist bewirken kann.
Ueber das Wesen des Dampfes waren die Ansichten verschieden. In der ältesten Zeit hielt man den Dampf für eine bestimmte einheitliche Krankheit, deren Sitz von den Einen ansschliesslich in die Lungen, von Anderen in die Nervenbahnen und in das Herz verlegt wurde. Vegetius, Solleysel und La Fosse bezeichneten die Lunge als den Sitz der Krankheit, indem von diesen Autoren bald eine Verkleinerung, bald eine Verstopfung und Erschlaffung jenes Organes als Ursache des Leidens beschuldigt wurde. Hierauf kam eine Keihe von Autoren, welche den Dampf mit dem Astbma des Menschen verglichen haben, wodurch mehrere Formen dieser Krankheit aufgestellt wurden, als: Asthma laryngenm, A. bronchiale, A. pulmonale, A. cardiacum, A. aneurysmaticum, A. abdominale, A. diapbragmaticum, A. congestivum, A. organicum, A. uervosum, A. phthysicum, A. emphysematicum, A. oedematosum, A. siecum und A. humidum. Mit der Erkenntniss, dass verschiedene Ursachen die chronische fieberlose Athembeschwerde des Pferdes hervorrufen können, vereinigten sich die Ansichten vieler Forscher dahin, dass Herzleiden und Nervenleiden entweder allein oder in Verbindung mit Lungenleiden als die nächste Ursache des Dampfes zu gelten haben. Spinola will die specielle Benennung Asthma': für die nervöse Form des Dampfes (Brustkrampf, Asthma spasmo-dicum) gelten lassen, während die Dämpfigkeit als eine bestehende, continuirliche Schwerathmigkeit, mit dem Namen Dyspnoeaquot; charakteristisch bezeichnet wird. Dass die Dämpfigkeit im juridischen Sinne nicht eine nächste Ursache habe, sondern auf verschiedenen Zuständen und verschiedenen pathologischen Processen beruhen kann, hat zuerst Elias Veith anerkannt. Die Forscher der Neuzeit haben sich dieser Ansicht mehr oder weniger angeschlossen, jedoch beharrt ein Theil derselben noch immer auf einer nur ganz bestimmten Gruppe von Erscheinungen (Dampfrinne), während doch die Mehrzahl alle jene Symptome gelten lässt, die überhaupt eine chronische, fleberlose Athembeschwerde anzeigen.
Entsteliungsursache und pathologischer Befund. Es ist klar, dass eine chronische, fieberlose Athembeschwerde durch die mannigfaltigsten Ursachen bedingt werden kann, weshalb eine genaue und erschöpfende Aufzählung der ursächlichen Momente nicht gegeben
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weideu kann. Im Allgemeinen sind es die bekannten inneren und ausseien Krankheitsursachen sowie patliologiscli-anatomische Processe, welche den Dampf zur Folge haben können.
Die äusseren Veranlassungen und die inneren Ursachen, insoweit sie nicht Ivrankheitszustände sind, umfassen alle Momente, die entweder im Thierkürper liegen oder von aussen auf denselben Einflnss genommen haben und wie es die Erfahrung gelehrt hat, eine Schwerathmigkeit schaffen. Von diesen Ursachen wäre zu erwähnen: Die ererbte Anlage, die sich nach der Ansicht mancher Forscher im Bau des Brustkorbes kund gibt. Pferde mit schmaler und langer Brust, mit langem Hals und engem Kehlgang neigen ebenso zur Dämpfigkeit hin. wie Pferde mit dicken Bäuchen (Heubauch). Die Fütterungsweise kann schon in wenigen Wochen die Dämpfigkeit zur Folge haben; dumpfes, mnltriges Futter, namentlich Hafer, Stroh und Heu (Heuschlechtigkeit, Heudampf) sowie die Fütterung mit schweren Körnern und sauren Substanzen werden als entfernte Ursachen der chronischen Athembeschwenle angesehen. Inwieweit der Heustaub, dann der Geruch von manchen Pflanzen, wie Kosen, Veilchen u. s. w., sowie die Einwirkung gewisser Medicamente (Salicylsäure) den Dampf hervorrufen können, bleibt noch zu erweisen.
Die Verwendung und der Dienstgebrauch der Pferde ist wohl die allerhäufigste Ursache der Dämpfigkeit: denn gerade das Pferd wird zu raschen und schweren Dienstleistungen verwendet, wobei die Lungen besonders in Anspruch genommen werden. Wenn nebstbei wie dies in Städten zu geschehen pflegt, ausschliesslich trocken gefüttert wird, so vereinigen sich beide Momente und gehen sich bald in ihrer Wirkung als erschwertes Athmen bei dem Thiere kund; dies mag wohl die Ursache sein, warum in Städten das Uebel häufiger zu finden ist als auf demquot;Lande. Aus der Verwendungsweise der Pferde lässt es sich erklären, warum bei gewissen Pferderaceu (Traber, schwere Zugpferde und gemeine Racen) der Dampf häufig vorkommt, so dass neben einer individuellen Anlage noch die Kace als veranlassende Ursache in Betracht gezogen wurde.
Auch die Art der Zäumung und Beschirrung hat für die Ent-wickelung des Dampfes als ätiologisches Moment zu gelten. Die kurze scharfe Zäumung behindert bei dickhalsigen Pferden das Athmen, während starkes Anziehen der Kehlriemen und starkes Ansetzen der Zügel bei engem Bau des Kehlgangos selbst- den Rohrerdampf hervorbringen soll. Auch das Alter der Thiere wird neben der Verwendungsweise in Betracht zu ziehen sein. Bei Pferden stellt sich bald die
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Lungenatrophie ein, welche dann zu dem senilen Lungenemphysem führt und die Athembeschwerde zur Folge hat. Bei Stuten kann die häufige Trächtigkeit, besonders wenn die Thiere während dieser Periode stark verwendet werden, den Anstoss zur Heranbildung der Dämpfigkeit geben.
Als die allerhäufigsten Ursachen des Dampfes sind verschiedene pathologische Processe, also vorausgegangene Krankheiten und manche angeborene Zustände, sogenannte Bildungsfebler anzusehen; sie erscheinen bei der forensischen Beurtheilung insoferne von höherem Werthe, weil nach denselben jener Zeitpunkt bestimmt werden kann, innerhalb welchem sich die Respirationsstörung herangebildet hat.
Von den angeborenen Krankheitsursachen kommen jene Zustände in Betracht, welche in Form der Hemmungsbildung, der Missbildung und üeberbildung beobachtet wurden und zur Entwicke-lung des Dampfes die nächste Veranlassung gegeben haben. Hieher gehören:
Die 1i b e r m ä s s i g e K1 e i n h e i t der einen oder beider Nasenhöhlen, sei es durch Verkrümmung oder Verkümmerung der einzelnen Knochen und Knorpel oder sei es durch den angeborenen Verschlnss der einen oder der anderen Nasenhälfte.
Einen angebornen Verschlnss der linlcen Choane hei einem Pferde hatte ich Gelegenheit zu beobachten. Das 3'/Jährige Tliier war von der Assent-Ccmuiiissimi angekauft und zeigte nach einem halben Jahre immer deutlicher hervortretende Respirationsbeschwerden. bis es mit Dampf behaftet als unbrauchbar erklärt und zur Section übermittelt wurde.
Section: Das rechte Stirnbein stärker entwickelt, hervorgewülbt. die Stirne deshalb unsymmetrisch; der Nasenrücken nach links ausgebogen, das rechte Nasenbein bedeutend vergrössert. Nach dem Absägen des Hinterkiefers, von welchem ebenfalls die rechte Hälfte stärker entwickelt war, bemerkt man nur eine hintere Naseuöffnung, respective Choane von kreisrunder Gestalt: bei näherer Untersuchung erweist sich dieselbe als die rechte Choane, während durch das Verschieben der Scheidewand die gleichnamige linke Oeftnung auf ein kleines Dreieck zusammengeschoben erscheint; dieselbe ist um zwei Dritttheile kleiner als im normalen Zustande und ist überdies durch eine quergespannte. 1 Mm. dicke Membran vollkommen verschlossen. Die Rachenschleimhaut zieht über die erwähnte Membran ununterbrochen fort. Beim Eröft'nen der Nasenhöhle bemerkt man die Nasenscheidewand nach links verschoben, dieselbe enthält in ihrer Mitte einequot; haselnussgrosse. fluetuireude Geschwulst, welche die Nasenscheidewand durchbrochen hat und mit ihrem grösseren Theile in die rechte Nasenhöhle hervorragt. Die rechte Nasenhöhle und deren Nebenhöhlen sind um das Dreifache erweitert, die Schleimhaut daselbst unverändert. Die linke Nasenhöhle und deren Nebenhöhlen dagegen erscheinen entsprechend verkleinert, die obere Nasenmuschel derselben Seite ist mit bohnengrossen, schiefergrauen Wucherungen besetzt, die kleine Kieferhöhle zusammengedrängt und mit bindegewebigeu
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Wucherungen nahezu ausgefüllt. An der äusseren Fläche des Vorderkiefers der linken Seite befindet sich eine durch Granulationen und Narbengewebe theilweise verschlossene Trepanationsöfl'nung älteren Datums.
Es ist unzweifelhaft, dass die Wucherungen, welche bis in die Kieferhöhle reichten, nur als die Folge der Trepanation anzusehen sind.
Die Verkleinerung der Nasenhöhle durch Verkriimmnng der Nasenscheidewand oder durch Vergrössenmg des Flügel- oder X-förmigen Knorpels. Auch eine übermässige Wucherung des S-förmigen Knorpels wurde beobachtet.
Angeborene Cysteu im Knorpel der Nasenscheidewand (Müller, Kivolta) sowie verirrte Backenzähne in die Nasenhöhle vorragend bedingen eine Verkleinerung dieser Höhlen und dadurch ein erschwertes Athmen.
Bildungsfehler in der Nasenhöhle sind beobachtet, als: Defecte der Nasentrompeten und deshalb übermässige Grosse der Nasenöffnungen; ferner als angeborene Spaltbildungen in dem Knorpel der Nasenscheidewand. Sehr selten sind bei dem Pferde Spaltbildungen in grösserer oder geringerer Ausdehnung am Boden der Nasenhöhle zu finden, welche sich bis auf die Lippen ausdehnen, um dann jene Missbildung zu erzeugen, die mit dem Namen Wolfsrachenquot; bezeichnet wird (Thierärztlicher Anzeiger, Petersburg I. Bd.).
Am Kehlkopfe kann eine mangelhafte Entwickelung der einzelnen Knorpel (Giesskannenknorpel) vorkommen, wodurch eine Missgestaltung dieses Organes, verbunden mit gleichzeitiger Verengerung der Stimmritze erzeugt wird. Eine angeborene Spaltbildung habe ich im Kehldeckel des Pferdes beobachtet. Au der vorderen Fläche des Kehldeckels wurde bei einer Stute eine Cyste constatirt (Besuard), welche zur Erstickung des Thieres führte.
Angeborene Fehler der Luftröhre sind beobachtet worden, als: Ungleichheit der Knorpelringe und in Folge dessen Verkrümmungen (Torsion) der Luftröhre, abnorme Lage des Schlundes an der hinteren Fläche der Luftröhre und Hervorwölbung der hinteren Wand in das Lumen derselben (Goubaux), Abplattung der Luftröhre mit Verschiebung nach rechts, Verengerung und schliesslich Stricturen.
Angeborene Fehler des Herzens sind nicht gar so selten, als man vermuthen möchte; in einer grossen Anzahl von Fällen konnte ich eine Veränderung an der Kammerscheidewand des Herzens con-statiren, welche ich als das ätiologische Moment der Herzschlechtigkeitquot; zu betrachten geneigt wäre. Den bisher von mir beobachteten Befund, der in etwa 50 Fällen viermal constatirt wurde,
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bezeichne ich als ein persistirendes, partielles Septum raem-branaceum.
Dor Befund ist folgender: Das Herz jener Thiere, welche ein partielles Septum membranaceum besitzen, ist immer im Breiteudurchmesser erweitert in Folge einer Ausdehnung der rechten Kammer und des rechten Vorhofes. An der Kammerscheidewand, genau an der vorderen Anheftungsstelle des Scheidewandständigen Segels der dreizipfligen Klappe, jedoch noch unter ihr, also in der Kammer gelegen, findet sich eine verschieden grosse, immer kreisrunde Stelle vor, an welcher die Musculatur der Kammerscheidewand fehlt und nur ein sehr lockeres, gefaltetes Endocardium den Defect ausfüllt. Begrenzt wird diese Stelle nach oben von dem vorderen Abschnitt der Anheftungsstelle der wandständigen dreizipfligen Klappe nach vorne, unten und rückwärts durch einen wulstigen, musculösen Ring der plötzlich endigenden Herzmusculatur. Das Ganze sieht wie ein rundes Fenster aus, über welches eine Membran gespannt erscheint. Die Membran, welche das Lumen des Muskeldefectes nur locker bedockt, ist mit dem, theils membranüsen, theils musculösen Rand verbunden und weist zahlreiche Falten auf. Präparirt man das lockere Endocardium, also die gefaltete Membran ab, so stösst man unmittelbar auf die Aortenwand und zwar auf die Ausbuchtung jener Aortenklappe, welche der Horzscheidewand anliegt neben der Mündung der rechten Kranzarterie. Würde die Membran und der anliegende Theil der Aortenwand fehlen, so wäre eine Communication zwischen dem Aortalumen oberhalb des Taschenventilos und der rechten Herzkammer gegeben. Sehr beachtens-werth erscheint noch das Verhalten des wandständigen Taschenventils der Aorta; es ist nämlich die Ausbuchtung derselben (Sinus valsalvae) gegen die rechte Herzkammer hervorgedrängt und ragt in Form einer kleinen Kuppe, genau unter dem schoidewandständigon Segel der dreizipfligen Klappe in das Lumen der rechton Kammer vor.
Der erwähnte Befund wurde in einem kurzen Zeitraum bei vier Pferden beobachtet, immer war es dieselbe Stelle seines Auftretens, immer die runde fenstorartige Form, nur die Grosse des Muskeldefectes zeigte einige Abweichungen. Ich habe solche menibranöse Fenster von Linsengrüsse bis zur Grüsse einer Hasclnuss beobachtet. Von hoher Bedeutung jedoch war der Umstand, dass bei Pferden mit solchen partiellen Muskeldefecten in der Kammerscheidewand des Herzens immer ein ausgebreitetes Lungenemphysem constatirt werden konnte.
An der Stelle des Septum membranaceum wurde auch ein Aneurysma beobachtet, das als Klappon-Ancurysma der Aorta in die rechte Herzkammer hervorragte und in Folge der Berstung den plötzlichen Tod des Pferdes zur Folge hatte.
Sehr selten dürfte ein anderer ßildnngsfehler am Pferdeherzen, welchen ich unter dem Namen Angeborener Defect in der Kammerscheidewandquot; beschrieben habe, das ätiologische Moment der Herzschlechtigkeit abgeben.
Ob auch die sogenannten angeborenen Zwerchfellrisse in der That ans dem embryonalen Leben datiren, bleibt noch zu erweisen: Thatsache ist es, dass solche Lücken im Helmont'schen Spiegel des Zwerchfelles lange Zeit bestehen können und auch als eine Ursache der Dämpfigkeit zu gelten haben.
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Zahlreich sind die erworbenen Krankheiten und die pathologischen Processe, in deren Gefolge der Dampf zur Entwickelung gelangt; hieher zu beziehen sind viele Krankheiten der Luftwege, von der Nasenhöhle augefangen bis in die Lungenbläschen und darüber hinausreichend auch die Krankheiten des Lungenfelles; dann gehören dazu die Krankheiten des Herzens und schliesslich auch die Krankheiten des Nervenapparates.
Von den Krankheiten der Luftwege sind zu erwähnen: Alle chronischen Entzündungen der Schleimhaut in der Nasenhöhle, welche mit quot;Wucherungen des Bindegewebes einhergehen; Eutzün-dungsprocesse der Nasenhöhle, die zu Geschwürsbildung, Caries und Knochenauftreibung der Nasen- und Nebenhöhlen führen; typhöse Geschwüre veranlassen nicht so selten eine Perforation der Nasenscheidewand, worauf die Pferde sehr bald dämpfig werden. Einzelne Nasenmuscheln pflegen in Folge chronischer Entzündung in compacte, derbe Massen umgewandelt zu werden, die als sogenannte Nasensteinequot; (Rhinolithen) das Lumen der Nasenhöhle theilweise verlegen; Geschwülste, Fibrome, Sarkome und Carcinome pflegen sehr häufig aus der Kieferhöhle, von den Wurzeln der Backenzähne ausgehend, in die Nasenhöhle hineiuzuwucheru.
In der Eachenhöhle können als Folge von phlegmonösen Halsentzündungen, Verdickungen und Bindegewebswucherungen auftreten, die gerade so wie eventuell vorhandene Polypen, ein Respirations-hinderniss abgeben. Das Vorkommen von Bremsenlarven (Oestrus pur-pureus) in der liachenschleimhaut, führt ebenfalls zur Wucherung und Verdickung dieses Gewebes.
Im Kehlkopfe pflegen chronische Entzündungen au den Stimmbändern, sowie Geschwülste, eine Verengerung der Stimmritze zu veranlassen. Atrophische Zustände der Stimmritzen erweiterer, auf einer oder auf beiden Seiten, bedingen den Eohrerdampf.
In der Luftröhre sind aussei- den chronischen Entzündungen der Schleimhäute auch als Ursache der Dämpfigkeit gesehen worden eine Lostrennung der Schleimhaut mit der Muskelhaut in der ganzen Ausdehnung der hinteren Luftröhrenwand (Müller). In solchen Fällen besitzt die Luftröhre zwei durch eine Scheidewand getrennte Canäle. Verengeruugen der Luftröhre werden häufig in Folge der Tracheotomie entstehen, welche mitunter auch Knorpel- und Schleimhautwucherungen der Luftröhre veranlassen kann, wodurch das Lumen der Trachea verlegt wird. Ebenso können Compressionen (Schilddrüse, Neubildung), von aussen und innen auf die Luftröhre einwirken und eine Verkleinerung des Lumens derselben zur Folge haben.
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Alle Entzündungszustände der Lunge, seien sie lobar, lobulär oder metastatisch (embolisch) gewesen, bedingen in späterer Zeit die Heranbildung einer Schwcrathmigkeit. Dasselbe gilt von den specifischen Processen in der Lunge (Rotz, Tubcrculose), sowie auch von den daselbst auftretenden Neubildungen.
Endlich ist es das Lungenemphysem, welches in der einen oder in der anderen Form fast bei jedem dämpfigen Pferde vorkommt. Wenn auch die primäre Ursache in einem anderen Organe gelegen hat, so tritt als Wirkung dieser Ursache fast immer, früher oder später, ein Emphysem in den Lungen auf. Jede Zunahme des Luftgehaltes in den Lungen wird im Allgemeinen Emphysem (von ifiqivada aufblasen) genannt. Je nachdem der abnorme Luftgehalt in den erweiterten Lungenbläschenoder indem interstitiellen Lungengewebe vorkommt,unterscheidet man zwei Hauptformen: das Bläschenemphysem, alvcoläres Emphysem und das Zwischenbläschen- oder interstitielle Lungenemphysem.
Das interstitielle Lungenemphysem kommt als Ursache des Dampfes wohl selten in Betracht, indem es sich in acuter Weise entwickelt und als Folgezustand einer Zerreissung der Wandungen der Luftbläschen plötzlich auftritt. Die Luft tritt aus den Lungenbläschen in das interstitielle Lungengewebe ein und sammelt sich unter der Pleura an. Der gewöhnliche Sitz ist der zungenförmige Lungenlappen oder überhaupt der Lungenrand. Man sieht Luftbläschen von Stecknadel-kopfgrösse bis zur Nussgrösse reihenweise am Rand des zungenförmigen Lungenlappens angeordnet. Durch einen gloichmässigeu Druck ist man im Stande, die Luft unter der Pleura weiterzuschieben. Bei ausgedehnten und umfangreichen Zerreissungen zahlreicher Lungenbläschen, kann sich die Luft sogar im Mittelfelle ansammeln längs der Luftröhre an der vorderen Brustöffnung nach aussen in das Unterhautbindegewebe gelangen und dann ausgebreitete Hautemphyseme zur Folge haben.
Das Bläschenemphysom zerfällt je nach der Entstehungsursache und je nach dem Auftreten in mehrere Formen. Man unterscheidet das allgemeine, das acute Emphysem, das chronische Lungenemphysem, das stellvertretende oder vicarirende Emphysem und das Altersemphysem oder die Lungenatrophie.
Das allgemeine acute Bläschenemphysem, die Lungenblähung, geht mit einer enormen Lungenvergrösserung einher. An dem Hervordrängen der Lunge aus dem Brustraume, an der Abrundung der Kanten und Ecken, an der Hervorwölbung der Flächen, sowie an dem Abstehen der Lungenlappen vom Herzen, ist die Volumszunahme dieses Organes im Cadaver zu constatiren. Die Farbe der Lunge ist weissgrau bis
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vollkommen weiss; das sehr gespannteLungenfeil erscheint so durchsichtig, dass nicht nur die grösseren Venen deutlich durchschimmern, sondern auch die einzelnen, erweiterten Lungenbläschen sichtbar werden. Die Consistenz der Lungen ist weich, elastisch, sie fühlen sich wie ein Luftkissen an; beim Einschneiden vernimmt man ein grobblasiges Kauschen und die Schnittfläche ist vollkommen trocken, sie nimmt an der Luft in kurzer Zeit eine dunklere Färbung an. Ueber das Zustandekommen des Bläschenemphysems sind noch die Ansichten getheilt; während die Einen der Inspirationstheorie huldigen und sich das Emphysem dadurch entstanden denken, dass in den feineren Bronchien ein Hinderniss für den Durchtritt der Luft gegeben sei, welches durch die Inspiration überwunden, eine Stagnation der Luft in den Alveolen bedinge, erklärt sich der grössere Theil der Forscher für die Exspirationstheorie, und es rechtfertigen dieselben das Zustandekommen des Emphysems durch den verstärkten Exspirationsdruck in den Lungenbläschen.
An mikroskopisch feinen Querschnitten einer emphysematösen Lunge zeigen sich die Erweiterungen regelmässig zuerst an den centralen Lufträumen, den sogenannten Lungentrichtern (Infundibula), in welche sich die seitlich aufsitzenden Lungenbläschen öffnen. Die Scheidewände der einzelnen Bläschen schwinden immer mehr, sie ragen schliesslich nur als kleine, spornartige Fortsätze in das Lumen der Lungentrichter hinein und schliesslich entsteht aus einer Summe von Lungenbläschen mit dem dazugehörigen Trichter eine einzige grössere Höhle. Mit dem Schwinden der Scheidewände zwischen den Lungenbläschen atrophiren auch die Aeste der Lungenschlagader und der Gefässbaum stirbt au der Spitze in seinen Aesten ab; dies erklärt uns die seeundären Veränderungen, welche bei jedem Emphysem der Lunge am Herzen auftreten. Endlich kommt es zu einer fettig-körnigen Entartung im Lungenbläschen-Epithel und gleichzeitig bildet sich eine Hypertrophie der Muskelelemente an den Bronchien heran.
Die Folgezustände des Lungenemphysems beruhen in einer tonnenförmigen Auftreibung des Brustkorbes, in einer Lageveränderung des Herzens insoferne, als dasselbe von der Brustwandung immer mehr abgehoben und gegen die Mitte gedrängt wird. Die wesentlichste Veränderung betrifft aber das Herz selbst. Nach längerem Bestehen eines Lungenemphysems kommt es in Folge des Schwundes der Lungenarterienäste zur Drucksteigerung im rechten Herzen; sehr bald entwickelt sich eine Erweiterung der rechten Vorkammer und der rechten Kammer; das Herz hat in Folge dessen an seinem Breitendurchmesser zugenommen. Zur Dilatation gesellt sich dann eine com-
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pensirende Hypertrophie der linken Kammer und Vorkammer, wodurch wieder eine Vergrösserung im Längendurchmesser des Herzens bedingt wird. Dies erklärt den regelmässigeu Befund eines ungemein ver-grösserten Herzens bei Gegenwart von Luugenemphysem. Die weiteren Folgen lassen sich alle auf Stauungsvorgänge zurückführen. Hieher gehören: Hyperämie der Bronchialschleimhaut, deshalb chronische Katarrhe in den Luftwegen; Störungen in den Gelassen des Gehirnes (Dummkollei), der Milz, der Leber, des Darmes und der Nieren, endlich seröse Ergüsse (Oedeme) im subcutanen Bindegewebe an den tiefsten Körperstellen.
Das chronische Luugenemphysem ist gleichbedeutend mit dem stellvertretenden oder vicarirenden Emphysem der Lunge. Es entwickelt sich in allen jenen Fällen, wo eine Lungenpartie aus was immer für einem Grunde athmungsunfähig geworden ist. Für die nichtlufthältige Partie muss die übrige Lunge eintreten und dementsprechend mehr leisten, worauf sich sehr bald an jenen Stellen das vicarirende Lungenemphysem einstellen wird. Es kann sich einseitig heranbilden, wenn die andere Lunge im Luftgehalt, sei es durch ein pleuritisches Exsudat, durch Entzündung oder Neubildung stark beeinträchtigt war. Am zungenförmigeu Lappen- und in den oberen Lungenpartien entsteht das vicarirende Emphysem nach vorausgegangenen Lungenentzündungen; es kann sich acut oder chronisch entwickeln. Bei den Pferden tretfen wir in der Eegel das stellvertretende Emphysem im zungenförmigen Lungenlappen und in den oberen Lungenpartien.
Das Altersemphysem, die Lungenatrophie, beruht auf einer durch das Alter des Thieres bedingten Ernährungsstörung in der Lunge. Die Lungenflügel sind gleichmässig verkleinert, das Lungenfell deshalb in Falten gelegt; die Consistenz der Lunge ist sehr zähe, teigähnlich und das Gewebe erscheint durch Pigmenteinlagerung schiefergrau gefärbt. Beim Einschneiden rauscht die Lunge und zeigt auf der Schnittfläche zahlreiche grössere, schon mit freiem Auge sichtbare Höhlungen; die Bronchien sind in der Kegel verdickt und ragen über die Schnittfläche stumpfförmig hervor. Auch hier kommt es in Folge des Schwundes der Lungensepta zum allmäligen Veröden und Absterben des Lungenarterienbaumes von der Peripherie her. Die Folgezustände im Herzen sind dieselben, wie beim acuten Lungenemphysem.
Von den Krankheiten, welche in der Brusthöhle auftretend, durch Verkleinerung des Brustraumes eine chronische, fieberlose Schwer-athmigkeit veranlassen können, sind erwähnenswerth: die chronische Brustfellentzündung, die Brustwassersucht, die chronische Herzbeutel-
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entzündung, die Herzbeutel Wassersucht, die Vergrösserung des Herzens durch Dihitation und Hypertrophie und die Anheftung der Lunge an die Brustwandung in Folge vorausgegangener Brustfellentzündung. Selten sind es Neubildungen oder eine Vergrösserung der Bronchial-Lymphdrüsen, Vorlagerung einzelner Baucheingeweide durch alte Zwerchfellrisse, auch alte Schlunddivertikel oder Aneurysmen der Aorta, welche die Kaumbeengung der Brusthöhle und dem zu Folge eine Lungencompression erzeugen.
Ausser den schon erwähnten Bildungsfehlern des Herzens veranlassen die erworbenen Herzkrankheiten eine eigene Form des Dampfes, welche sich durch einen bestimmten Symptomen-Complex nach aussen kundgibt und den althergebrachten Namen Herzschlechtigkeitquot; in jeder Richtung rechtfertigt. Auch aus der gewöhnlichen Damplform kann die Herzschlechtigkeit hervorgehen, sobald es zur Dilatation und Hypertrophie des Herzens in einem so hohen Grade gekommen ist, dass Entartungszustände in der Herzmusculatur auftreten. Eine Degeneration des Herzfleisches entsteht auch als Folgezustand von Entzündungsprocessen (Herzfleisch-, Klappen- und Herzbeutelentzündungen) und beeinträchtigt die Thätigkeit dieses Organes. Von den Klappenfehlern, die im Pferdeherzen .vorkommen, sind zu erwähnen: die Endocarditis diphtheritica s. bacteritica und die Endocarditis fibrosa. Die erstere betrifft die dreizipflige Klappe und ist die häufigere Form, sie führt zur Insufficienz des Klappenapparates. Die fibröse Klappenentzündung betrifft die zweizipflige Klappe und hat zumeist eine Klappeustenose im Gefolge.
Bei der diphtheritischen Herzklappenentzündung des Pferdes erscheinen an Stelle der einzelnen Segel der dreizipfligen Klappe etwa nussgrosse, unebene, kugelige Geschwülste. Am Querschnitte bestehen sie aus dem aufgelockerten und zerfaserten Klappengewebe, in welches sich das ausgeschiedene Blutfibrin hineinlagert, um durch eine schichtenweise Auflagerung jene Geschwülste zu bilden. Die mikroskopische Untersuchung dieser Klappenvegetationen lässt eine grosse Anzahl in Haufen zusammengedrängte Mikrococcen erkennen. In diesem Falle ist das Herz immer nur im Breitendurchmesser vergrössert, auf Kosten einer übermässigen Dilatation der rechten Kammer und Vorkammer. Nach meinem Dafürhalten dürfte die Endocarditis diphtheritica mit dem beim Pferde so häufig vorkommenden Kronentritte im Zusammenhange stehen, wobei wahrscheinlich die auf der Wunde vegetirenden Mikroorganismen mit dem venösen Blute in das rechte Herz geführt werden und an den Klappen jene Eeizung und Entzündung hervorrufen.
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Die zweite Form eines Klappenfehlers im Pferdeherzen, die fibröse Klappenentzündung, betrifft häufiger die zweizipflige Klappe und veranlasst durch die Schrumpfung der Klappensegel und der Sehnenfaden, wobei sich der ganze Klappenapparat in einen starren Trichter umwandelt, den nichtgenügenden Verschluss oder die Insufficienz der Mitralis. In diesem Falle ist die linke Herzkammer bedeutend hypertrophisch geworden, wodurch der Längendurchmesser des an und für sich schon ziemlich breiten Herzens noch vergrössert wird und zur allgemeinen Herzvergrösserung wesentlich beiträgt.
Bei längerem Bestehen eines Herzfehlers erlangen die Lungen in Folge der andauernden Stauung ein eigenthümliches, starres Gefüge (rothe Lungeninduration), welche Beschaffenheit des Lungengewebes die Erscheinung der sich entwickelnden Schwerathmigkeit vollkommen erklärt (cordiale Dyspnöe).
Im Herzfleische können sich noch manche andere pathologische Processe entwickeln, welche dann zur Störung der Herzthätigkeit die allernächste Ursache abgeben. Hieher sind zu beziehen: die Herzverfettung, die Schwielenbildung im Herzen nach Herzfleischentzündungen (Influenza) mit gleichzeitiger Ausbuchtung der einen oder der anderen Kammerwand (partielles Herzaneurysma), die Verwachsung des Herzbeutels mit dem Herzen und Neubildungen im Herzfleisch, sei es primär oder seeundär. Endlich können auch Krankheiten der grossen Herzgefässe das ätiologische Moment der Herzschlechtigkeit abgeben; ferner das partielle Klappenaneurysma der Aorta (Müller) mit Berstung in die rechte Kammer, das Aneurysma der Lungenarterie, das Aorten-aneurysma im Bogen der Aorta und auch im Brusttheile, letzteres mit Berstung und Verblutung in den Brustraum. Sehr selten sind es Krankheiten an den halbmondförmigen Klappen der Aorta und der Lungenarterie, welche als Stenose oder als Insufficienz bestehen, und eine Störung der Herzthätigkeit bedingen.
Von den nervösen Ursachen des Dampfes sind uns bekannt: Krankheiten des Zwerchfellnervens, Krankheiten des oberen Kehlkopfsnerven (Gerlach), vorwiegend aber und am allerhäufigsten, Krankheiten des zurückkehrenden Astes des herum schweifenden Nervens, des zurücklaufenden Kehlkopfnervens.
Der Zwerchfellnerve (Nervus phrenicus) entsteht bekanntlich mit zwei bis drei Wurzeln aus dem Halsgeflechte und sammelt seine Fasern vom fünften, sechsten und siebenten Halsrückenmaiksnerven. Zu einem Stamm vereinigt, gelangt dieser Nerv durch die vordere Apertur in die Brusthöhle, er verläuft im Mittelfellraum an der Seite der Luftröhre und des Herzbeutels und verzweigt sich strahlenförmig in dem
Csokor. Gericht!. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 17
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Zwerclit'elle. Nach Spinola entsteht die sogoiuuuite nervöse Dämpfigkeit, der Brustkrampf (Astbma spasmodicuni), eine periodisch auftretende Schwerathmigkeit der Pferde, durch eine Affection des Zwerch-fcllneiTcns und der Geflechte des Vagus. Die Störung lässt sich wieder aus vorausgegangenen Krankheiten der Brustorgane ableiten.
Der obere Kehlkopfsnerve (Nervus laryngeus superior) entsteht aus dem Halstheil des Nervus vagus, und zwar aus dem ganglienartigen Geflechte desselben. Er geht in einem Bogen von oben nach abwärts zum oberen Band des Schildknorpels, wo er durch ein besonderes Loch in die Höhle des Kehlkopfes gelangt, um sich dort in mehrere Zweige aufzulösen und die Schleimhaut des Kehlkopfes zu versorgen. Obwohl der obere Kehlkopfnerv nur Empflndungsfasern enthält, so beschreibt dennoch Gerlach unter dem Namen: die spasmodische Hartschnaufigkeitquot; eine besondere Form des Pfeiferdampfes, welche im Wesentlichsten in einem Kehlkopfkrampf beruht und auf Störungen des Nervus laryngeus superior zurückgeführt wird. Indess betrachten Chauveau den N. accessorius und Möller*) den ersten Halsnerven als die motorische Bahn für den Bingschildmuskel.
Der zurücklaufende Kehlkopfnerve (Nervus recurrens) ist ein Ast des Vagus und entsteht aus dem Brusttheile desselben. Der rechte Ast des Nervus recurrens schlägt sich um die vordere Zwischenrippen-arterie derselben Seite, der linke Ast entsteht weiter rückwärts und schlägt sich um den Bogen der Aorta herum; beide laufen zuerst an der unteren Fläche der Luftröhre, gelangen dann durch die vordere Brustapertur an den Hals, sie verlaufen seitlich der Luftröhre bis zur hinteren (oberen) Wand des Kehlkopfes und theilen sich dann in mehrere Zweige. Die Endäste dieser Nerven versorgen mit Ausnahme dos Bingschildmuskels, die Muskeln an der hinteren Seite und im Innern des Kehlkopfes. Der hintere und seitliche Einggiesskannenmuskel (Musculus crico-arytaenoideus posticus et M. crico-arytaenoideus lateralis), sowie der obere und untere Schildgicsskannenmuskel (M. thyreo-arytaenoideus superior et M. thyreo-arytaenoideus inferior) wahrscheinlich auch die eine Seitenhälfte des Quergiesskannenmuskels (M. arytaenoideus trans-versus) werden von den motorischen Fasern des zurücklaufenden Kehlkopfnerven versorgt. Bisweilen kommt bei Pferden ein atrophischer Zustand im Nervus recurrens vor: er ist in den meisten Fällen linkerseits, mitunter aber auch beiderseits entweder in der ganzen Ausdehnung, oder doch nur stellenweise geschwunden, oft kaum halb so stark als der gesunde Nerve und besitzt in diesem Falle eine ausgesprochene, gelbe
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*) Dr. II. Möller. Das Kehlkopfpfeifen der Pferde. Stuttgart 1888.
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Farbe. Entsprechend dem einseitigen oder beiderseitigen Schwunde des Nerros recurrens stellt sich auch der Schwund in den von ihm versorgten Muskeln des Kehlkopfes, in den sogenannten Stimmritzen-erweiterern ein. Am häufigsten findet man linkerseits am Kehlkopf, wohl am auffälligsten den hinteren Ringgiesskanneumuskel, weniger stark den seitlichen Einggiesskannenmuskel und die eine Seitenhälfte des queren Giesskannenmuskels geschwunden. Die genannten Muskeln erscheinen bedeutend verkleinert, sie sind gespannt, sehr schlank, und zeigen sich hei näherer Untersuchung von glänzenden Bindegewebszügen durchsetzt, weshalb sie im höheren Grade des Schwundes das Aussehen von Bindegewebssträngcn erlangen. Eine fettig-körnige Entartung in den Muskelfasern, wie sie in den meisten Lehrbüchern angegeben wird, konnte ich nicht beobachten. Vielmehr ist es ein wirklicher primärer Schwund mit gleichzeitiger Bindegewebswucherung einhergehend, der sich in den betreffenden Muskeln einstellt. Das Vorkommen der Atrophie auf der rechten Seite, sowie der beiderseitige Schwund in den Stimmritzenerwciterern ist ein viel selteneres Ereig-niss. In unserer Sammlung befinden sich drei Kehlkopfpräparate; sie stammen von Pferden, die während des Lebens das Rohren gezeigt haben; das eine Präparat zeigt den Schwund der betreffenden Muskeln rechterseits, das zweite den Schwund linkerseits, und das dritte den Muskelschwund beiderseits. Die Muskelatrophie als ätiologisches Moment der Schwerathmigkeit der Pferde wurde zuerst von Günther sen., Godine, Dupuy und Youatt constatirt, öffentlich besprochen und durch Experimente sichergestellt. Der Zustand veranlasst bei Pferden, sobald dieselben stärker bewegt werden, eine auffallend hervortretende Athembeschwerde, welche mit einem eigenthümlichen, pfeifenden oder röhrenden Geräusch verbunden ist, und als Pfeiferoder Eohrerdampf, auch die paralytische Form der Hart-schnaufigkeit (Gerlach) bezeichnet wird.
Versuche von Günther, Gerlach u. A. haben erwiesen, dass die einseitige Durchschneiduug des Nervös recurrens bei stärkerer Bewegung des Pferdes die Hartschnaufigkeit zur Folge hatte. Nach der Durchschueidung beider unteren Kehlkopfsnerven traten in dem einen Falle sofort, in einem anderen Falle aber erst nach einer forcirten Bewegung des Thieres Erstickungszufälle ein.
Als Ursache des Schwundes der Stimmritzenerweiterer werden die Störungen in der Thätigkeit des N. recurrens in erster Linie beschuldigt. Das linksseitige Auftreten der Muskelatrophie des Kehlkopfes wird erklärt (Martin) durch die fettige Degeneration in Folge der Zerrung des zurücklaufenden Kehlkopfnerven, der bekanutermassen
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sich linkerseits um die Aorta herumlagert; wenn nun der Hals des Thieres rasch heranwächst, so soll die Zerrung des Nerven auf der linken Seite eher erfolgen als rechterseits, da sich der N. recurrens auf dieser Seite nur um die viel schwächere vordere Zwischenrippenarterie herumschlägt. Demnach wird sich diese Störung vorzüglich bei langhalsigen Pferden geltend machen und es ist somit die Ursache des Bohrens manchmal in der Entwickelung des Thieres begründet. Von den mechanischen Ursachen des Muskelschwundes sind anzuführen: Verletzungen des Nervus recurrens oder des Vagusstammes durch Stoss, Druck, Zerrung und Zertrümmerung; das zu starke Anschnallen des Kehlriemens (Spinola), und in Folge dessen der permanente, zur Atrophie führende Druck auf den Stamm des Vagus. Krankheiten des Kehlkopfes, Halsentzündungen, Schwellung und Entzündung der tiefen Halslymphdrüsen, Neubildungen und Abscesse am Halse im Verlauf der Drosselfurche und Erkrankungen der Brustorgane (Brustseuche), können entweder durch Druck oder durch das Einbeziehen der genannten Nerven in den pathologischen Process (Va er st) jene Störung zur Folge haben. In sehr seltenen Fällen sind es primäre Erkrankungen der Muskeln selbst, sei es in Folge von pathologischen Processen an den Knorpeln des Kehlkopfes oder sei es durch Entzündung der Stimmritzenerweiterer, die dann ebenfalls zur Atrophie dieser Gebilde führen. Ob auch die Erblichkeit, die Bleivergiftung und die Verfütterung gewisser Futterstoffe wie die Samen der stechenden Luzerne, der quot;Wicken und der Kirschbeeren (Gerlach) als Ursachen des Eohrerdampfes beschuldigt werden können, bleibt noch zu erweisen.
In seltenen Fällen (ßietzel. Gerlach) kommt auch eine theilweise Lähmung in den Zweigen des Antlitznerven vor, welche dann die den Naseneingang regulirenden Muskelgruppen zur Erschlaffung bringen, wodurch bei jeder Inspiration ein Zusammenfallen der Nasenflügel erfolgt und deshalb ein eigenthümliches Schnaufen und Schnarchen entsteht. Endlich entwickelt sich manchmal die sogenannte abdominale Form des Dampfes in Folge einer bedeutenden Volumszunahme der Baucheiugeweide, theils durch chronische Ausdehnung des Verdauungsschlauches (Heubauch), theils durch Vergrösserung einzelner Baucheingeweide. Ueberhaupt wird jede Vergrösserung des Bauchraumes eine Verkleinerung des Brustraumes und demnach auch eine Athem-beschwerde im Gefolge haben.
Wie aus den verschiedenartigen, keineswegs erschöpfend dargestellten Entstehungsursachen des Dampfes ersichtlich ist, wird sich dieser Gewährsmangel in mannigfaltiger Art äussern, je nachdem die Ursache in dem einen oder in dem anderen Organe Ihre Wirkung entfaltet.
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Dies gab auch die Veraulassung, dass manche Autoren verschiedene oder besondere Formen der Dämpfigkeit aufstellten. Gerlach unterscheidet neben der gewöhnlichen Dampfform als besondere Arten der Schwerathmigkeit: den Pfeiferdampf, die Bauchschlägigkeit, die hydropische Dämpfigkeit, die cordiale Dämpfigkeit oder Herzschlechtigkeit und die nervöse oder remittirende Dämpfigkeit. In der That bestehen bestimmte Symptomencomplexe, welche auf eine hervorragende Störung des einen oder des anderen Organes hinweisen. Im Allgemeinen sollten neben der eigentlichen Dämpfigkeit mit der vorwiegenden Störung in der Eespirationsthätigkeit noch die Herzschlechtigkeit und der Rohrerdampf als besondere Formen dieses Hauptmangels in Betracht gezogen werden.
Diagnose. Die Hilfsmittel, welche uns zu Gebote stehen, den Dampf des Pferdes oder eines anderen Lastthieres zu constatiren, beruhen auf dem Endresultate einer dreimaligen Untersuchung des Thieres und zwar: es ist die Untersuchung vorzunehmen im Stande der Ruhe, während und unmittelbar nach der Bewegung, welche eine halbe Stunde angedauert hat und nach der Beruhigung des Thieres in der Regel in einem Zeitraum von 10 Minuten nach der Bewegung.
Die Untersuchung im Stande der Ruhe darf nicht allsogleich, sobald das Thier vorgeführt wurde, von Statten gehen, sondern es ist darauf zu achten, dass sich das Thier von früher gehabten Anstrengungen erholt, weshalb erst nach einigen Stunden, selbst nach einem Tage der Ruhe die erste Untersuchung vorgenommen werden kann. Während dieser Zeit soll sich das betreffende Thier in sicheren Händen befinden, d. h. unter fachmännischer Beobachtung, so dass jede betrügerische Handlung ausgeschlossen erscheint. Die Untersuchung im Stande der Ruhe hat zuerst festzustellen, ob das Thier vollkommen gesund sei und ob nicht etwa fieberhafte Leiden oder sonstige Krankheiten die Schwerathmigkeit bedingen. Erst nachdem die Gesundheit des Thieres festgestellt erscheint, wendet man sich zur Constatinmg der Merkmale, welche die Schwerathmigkeit anzeigen.
Die Untersuchung während der Bewegung und unmittelbar darnach kann vorgenommen werden, wenn das Thier entweder geritten oder vor einen Wagen gespannt, durch eine halbe Stunde bewegt wurde. Dabei ist auf die Art der Aufzäumung und auf das Anlegen des Geschirres zu achten, dass nicht etwa die Luftwege des Thieres in irgend einer Art beengt werden. Die Bewegung selbst darf keine übermässige sein und hat sich nach der Verwendungsweise des Thieres zu richten. Eine massige Trabbewegung während einer halben Stunde reicht in den meisten Fällen aus, ohne dass hiebei zu grosse Anfor-
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derungen au die Leistungsfähigkeit gestellt wurden. Schon während der Bewegung werden sich gewisse Merkmale entweder sichtbar (Dampfrinne, Nüsternaufsperren), oder hörbar (Bohren, Stöhnen, Schnaufen) machen. Unmittelbar nach der Bewegung handelt es sich um die Feststellung der gesteigerten Eespirationsbeschwerde, welche jedoch in manchen Fällen nicht sogleich zum Ausdruck gelangen kann.
Die Untersuchung nach der Bewegung hat den Zeitpunkt zu fixiren, innerhalb welchem die vollkommene Beruhigung des Thieres eintritt; sie wird demnach im Verlaufe von 5 zu 5 Minuten, oder wenigstens einige Male vorzunehmen sein.
Die Endresultate der dreimal vorgenommenen Untersuchung werden jene Anhaltspunkte ergeben, nach welchen der Sachverständige sein Urtheil in dem concreten Falle einzurichten hat.
Die Cardinalsymptome des Dampfes umfassen: Die Störungen in der Thätigkeit der Athmung, die Störungen in der Herzthätigkeit, die Störungen in der Ernährung und die besonderen oder ausserordent-lichen Merkmale.
Die Störungen im Bereich der Respirationsthätigkeit ergeben sich aus der Anzahl und der Beschaffenheit der Athemzüge während der Ruhe, während der Bewegung und aus der Art der Beruhigung nach der Bewegung; ferners aus dem Husten des Thieres, aus eventuell vorhandenen Athmungsgeräuschen, und aus der physikalischen Untersuchung der Brustorgane.
Der physiologische Vorgang heim Athmen unter normalen Verhältnissen geschieht durch das Einathmen (Inspiration) und durch das Ausathmcn (Exspiration); heide Verrichtungen machen den Athemzug aus. Während der Act des Einathmens auf einem activen Vorgange horuht, nämlich durch die sogenannte lebendige Kraft der Muskelthätigkeit zu Stande gehracht wird, hasirt sich das Ausathmen nur auf einen ph3'sikalischen Act, auf die Wirkung der Elasticität und ist somit passiver Natur (Spannkraft). Im Stande der Ruhe des Thieres und unter normalen Verhältnissen erfolgt das Einathmen hauptsächlich durch die Contraction des Zwerchfelles, welche Thätigkeit eine Vcrgriisserung des Brustraumes im Längendiirchmesser und dem zu Folge das Einströmen der äusseren Luft in die erweiterten Lungen zur Eolge hat. In sehr geringem Grade betheiligen sich beim ruhigen Athmen auch jene Muskeln, die eine Erweiterung des Brustraumes im queren Durchmesser bedingen; beim ruhigen Einathmen kommen als Inspirationsmuskeln in Betracht: die Aufheber der Rippen (Levatores costarum), die Zwischenrippenmuskeln (M.intercostales),die Zwischcnknorpelmnskcln(M.intercartilaginei costarum) und der vordere gezahnte Muskel (M. scrratus posticus superior).
Wenn jedoch das Einathmen unter erschwerenden Umständen stattfindet, dann werden die genannten Inspirationsmuskeln noch durch jene muskulösen Kräfte unterstützt, die sich, von anderen fixen Punkten ausgehend, an den Brustkorb anheften; es sind dies: der breite Brustmuskel (M. pectoralis externus), der grosse Brustmuskel (M. pectoralis major), der breite
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Rückenmuskel (M. latissiraus dorsi), die Bippenportion des breitgezahnten
Muskels (M. serratus anticus major), die innere Portion des gemeinschaftlichen Eippenmuskels (M. sacro-lumbalis), in geringerem Grade der Quer-muskel der Rippen (M. transversus costarum), der Brustkiefermuskel (M. sterno-maxillaris), der vordere, ungleich dreiseitige Muskel (M. scalcnus anterior) und endlich der hintere, ungleich dreiseitige Muskel (M. scalenus posterior).
Die Ausathmung ist unter normalen Verhältnissen und hei ruhigem Athmen ein passiver Vorgang, der von der Elasticitiit der Lunge und der Rückkehr des Brustkorbes zu seiner normalen Stellung abhängt. Dessenungeachtet bestehen aber doch auch gewisse Muskeln, die eine Verkleinerung des Brustkorbes schaffen und die elastische Kraft unterstützen. In zweifacher Weise wird die Verkleinerung des Brustraumes bewirkt, nämlich durch die Vorwärtsschiebung des Zwerchfelles und durch das Rückwärtszielien der Rippen. Beides kommt durch die ExspirationsmuskeJn zu Stande, und zwar derart, dass die sogenannte Bauchpresse das Zwerchfell nach vorne drängt und wieder alle jene Muskeln, welche von hinten an den Brustkorb treten, die Rippen nach rückwärts ziehen. Als Exspirationsmuskeln sind demnach zu bezeichnen: der äusserc schiefe Bauchmuskel (M. obliquus externus), der innere schiefe Bauchmuskel (M. obliquus internus), der quere Bauchmuskel (M. transversus abdominis) und der gerade Bauchmuskel (M. rectus abdominis); diese Muskelgruppe bildet die Bauchpresse, sie hat bei der Exspiration die Verkleinerung des Brustkorbes in seinem Längendurchmesser zu besorgen. Zu der zweiten Gruppe der Exspirationsmuskeln, deren Thätigkeit eine Verkleinerung des Brustkorbes in seinem queren Durchmesser veranlasst, gehören: der hintere gezahnte Muskel (M. serratus posticus inferior), der hintere Rippenhalter (M. retractor costae ultimae), die äusserc Portion des gemeinschaftlichen Rippenmuskels (M. sacro-lumbalis), im geringen Grade der Brustbeinmuskel (M. sternalis) und möglicherweise die inneren Lagen der Zwischenrippenmuskeln (M. inter'costaies). Sämintliche Exspirationsmuskeln entfalten eine um so höhere Thätigkeit, je grosser die Schwerathmigkeit bei einem Thiere auftritt: in allen Fällen des Dampfes sind es zuerst die Exspirationsmuskeln, welclie herangezogen werden, um die verloren gegangene elastische Kraft der Lunge zu ersetzen.
Die Athembeschwerde als das wesentlichste Merkmal des Dampfes gibt sich in manchen Fällen schon im Stande der ßube durch die gesteigerte Frequenz der Athemzüge, durch die angestrengte Form, durch die Beschaffenheit und durch den Ehythmus des Ein- und Ausathmens kund. Die Anzahl der Athemzüge ist in den meisten Fällen vermehrt und kann sich auf 15 bis 20 Züge und darüber in der Minute steigern. In sehr seltenen Fällen ist das Athmen unter die Normal-zahl von 10 Zügen in der Minute herabgesunken, dabei aber sehrangestrengt, so dass schon die Thätigkeit der Exspirations- und Inspirationsmuskeln deutlich wahrnehmbar hervortritt. Wenn man mit Eücksicht auf die Dauer den Act der Inspiration zu jenem der Exspiration vergleicht, so ergibt es sich, dass die Einathmung eine kürzere Zeit beansprucht, während die Ausathmung viel länger andauert; dabei ist der Moment
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des Stillstandes, die sogenannte Atbmungspause, fast vollständig geschwunden. Das eigentliche forcirte oder angestrengte Athmen kommt zuerst als eine exspiratorische Dyspnöe zum Ausdruck und nur bei höherem Grade der Dämpfigkeit wird sich die Athembeschwerde auch als eine inspiratorische geltend machen. Mitunter bemerkt man schon im Stande der Kühe im letzten Momente der Expiration eine Betheiligung der Bauchpresse, welche das sogenannte Ziehen ausmacht und die Exspiration verlängert.
Erst mit der Bewegung des Pferdes steigern sich die Erscheinungen der Schwerathmigkeit wesentlich. Schon in fünf Minuten ist die Frequenz des Athmens auf 5060 Züge per Minute erhöht, während dieselbe Verwendung bei einem normalen Pferde höchstens eine Frequenzsteigerimg von 30 Athemzügen per Minute zur Folge haben würde. Nach einer halben Stande der Bewegung beträgt die Anzahl der Athemzüge 7080 in der Minute, während ein normales Pferd nur bis 50 Züge per Minute aufweisen würde.
Die exspiratorische Dyspnöe erreicht ihren Höhegrad und erscheint insoferne eigenthümlich, als durch dieselbe der Act des Aus-athmens in zwei Absätzen, in einen kürzeren und einen längeren, getheilt wird. Der erste Absatz erreicht sein Ende mit dem Schwinden der elastischen Kraft der Lungen, er ist selbstverständlich sehr kurz, indem die Elasticität der Lungen eingebüsst wurde. Es erfolgt sichtbar nach aussen der erste Absatz mit dem Einsinken der Brustwandung. Unmittelbar an den ersten Absatz schliesst sich der länger andauernde zweite Absatz der Exspiration an; derselbe wird durch die Wirkung der Exspirationsmuskeln, insbesondere der Bauchpresse, zu Stande gebracht. Das Einsinken der hinteren Eippenpartie und der seitlichen Bauchwandung veranlasst längs der Knorpelansätze der falschen Kippen eine Rinnenbildung, welche in früherer Zeit als ein besonderes pathognomonisches Symptom des Dampfes galt und auch gegenwärtig unter dem Namen Dampfrinnequot; als ein solches bezeichnet wird. Das Zustandekommen der Dampfrinne hängt demnach mit der Wirkung der Bauchpresse zusammen und schliesst sich als eine verzögerte Exspiration und als eine active Unterstützung dem ersten Absätze der Ausathmung an. Die Grosse, die Breite und die Tiefe der Dampfrinne sind abhängig von der Grosse des Hinterleibes. Während sich bei Pferden mit einem Heubauch eine flache, jedoch sehr weit reichende Dampfrinne heranbildet, ist dieselbe bei Thieren mit aufgeschürztem Hinterleibe kürzer, jedoch viel tiefer, dementsprechend auch markanter. Im Allgemeinen kann betont werden, dass die Exspiration eines dämpfigen Pferdes viel länger andauert, dass sie in zwei Absätzen
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und zwar wellenförmig von vorne nach rückwärts gehend stattfindet, und dass sich in den meisten Fällen eine Dampfrinne heranbildet. Eine zweite, mitunter sehr wesentliche Erscheinung der erschwerten Exspiration, ist die in Folge der Wirkung der Bauchpresse auftretende Hervorwölbung der oberen Flankeugegend, welche manchmal ebenfalls in zwei Absätzen erfolgen kann (doppeltes Flankenschlagen). Mit der Wirkung der Bauchpresse im Momente der Exspiration verbindet sich noch ein Merkmal, dass in früherer Zeit auch als ein pathognomonisches Symptom galt, es besteht in einem Hervordrängen des Afters als sogenanntes Aftera thmenquot; und wird bei mageren dämpfigen Pferden zu beobachten sein. Die eben geschilderten Merkmale der erschwerten Exspiration sind in manchen Fällen schon im Stande der Euhe sichtbar, sie steigern sich mit der Bewegung des Thieres, sie können aber erst einige Minuten nach der Bewegung genau erforscht werden.
Die inspiratorische Dyspnöe oder das erschwerte Einathmen gesellt sich zu den höheren Graden der Dämpfigkeit und bildet auch ein Hauptmerkmal des Eohrerdampfes. Die wesentlichsten Merkmale einer erschwerten Einathmung ergeben sich aus den Erscheinungen des ungemein gesteigerten Lufthungers. In Hinsicht der Symptome sind hervorzuheben: die Erweiterung der Nüstern und ein lebhaftes Spiel der Nasenflügel, das plötzliche Aufhören der Wirkung der Bauchpresse, das Eintreten der Inspirationsmuskeln und die Entfaltung ihrer Thätigkeit. Die Erweiterung der Nüstern erfolgt bei geringerem Grade rhythmisch und fällt mit dem Beginne der Inspiration zusammen. Bei höherem Grade der Dämpfigkeit bleiben die Nüstern permanent erweitert und nehmen besonders an den Rändern eine gewisse Starrheit an. Das wechselnde Spiel der Nasenflügel und der Nasentrompete fällt mit dem rhythmischen Erweitern der Nüstern zusammen. In manchen Fällen wird sich bei der Inspiration auch eine Erschütterung, richtiger ein Schwingen der Nasentrompete bemerkbar machen und ein eigenthümliches, dem Rohren ähnliches Geräusch bedingen. Das plötzliche Aufhören der Thätigkeit der Bauchpresse im Beginne der Einathmung gibt sich kund durch ein tiefes Einsenken der Flanken und bei mageren Thieren durch ein Einwärtstreten des Afters. Von manchen Autoren wird dieses Moment, welches mit dem Nachlassen der Bauchpresse zusammenfällt beschuldigt, jenes Ziehen mit dem Bauche, die Einnenbildung, die Afterbeweguug und den doppelten Flankenschlag allein hervorzubringen.
Die Thätigkeit der Inspirationsmuskeln gibt sich schon in vielen Fällen aus der Stellung des dämpfigen Thieres kund. Um die
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entsprechenden Muskelgruppen in ihrer umgekehrten Wirkung entfalten zu können, pflegen die dämpfigen Pferde jene Theile, an welchen sich die Inspirationsmuskeln festsetzen, in entsprechender Weise zu fixiren. Zu diesem Zwecke werden die vorderen Extremitäten breit gestellt, das Ellbogengelenk und die Schulter werden nach aussen gewendet, auch senken solche Thiere den Hals und strecken den Kopf. Die Entfaltung der Thätigkeit in den Einathmungsmuskeln, welche im Höhestadium der Inspiration besonders hervortritt, gibt sich als ein ausgesprochenes Brustathmen kund. Bei der Inspiration werden die Rippen durch die entsprechenden Einathmungsmuskeln nach vorne gezogen, dem zu Folge stark gehoben und von einander entfernt, so dass die Zwischenräume deutlich zur Ansicht gelangen. Dabei schieben sich die Eippen während der In- und Exspiration beständig unter der Haut nach vorne und rückwärts, wodurch abwechselnd die Zwischenrippenräume bald vertieft und bald abgeflacht werden. Bei einer hochgradigen Dämpfigkeit bewirkt die übermässige Ausdehnung des Brustraumes, insbesondere aber das nach rückwärts gedrängte Zwerchfell einen kurz andauernden Druck auf die Organe der Bauchhöhle; dadurch kann vorübeigehend, so wie es bei der forcirten Wirkung der Baiichpresse geschieht, die Flanke gehoben und der After hervorgedrängt werden.
Um die geschilderten Merkmale der Dämpfigkeit in ihrer Aufeinanderfolge genau auffassen zu können, ist es nothwendig, vier verschiedene Hauptmomente, welche sich regelmässig folgen, während der Ein- und Ausathmung im Auge zu behalten. Diese vier wichtigen Momente des Athmens sind: Das Moment der beginnenden Einathmung, das Aufhören der Inspiration, der Anfang der beginnenden Ausathmung und das Aufhören der Exspiration. Mit dem Momente der beginnenden Einathmung hebt sich die Flanke und erreicht mit dem Ende desselben eine gewisse (normale) Höhe; ein schwaches Heben der Flanken, dabei schwaches kurzes Hervortreten des Afters, mitunter aber auch ein schwaches Vorwärtsschieben des Körpers, sind die wesentlichsten Merkmale des Dampfes in diesem Momente. Mit dem Aufhören der Inspiration fällt die Flanke im geringen Grade ein, weshalb sich bei dämpfigen Pferden ein schwaches Einfallen der Flanken, mitunter aber auch ein kurzes Zurücktreten des Afters und ein schwaches Rückwärtsschieben des ganzen Körpers wahrnehmbar macht. Mit dem Beginne der Exspiration tritt die mächtige Bauchpresse in Wirksamkeit. Die stärkste Zusammenziehung der Bauchpresse, das höchste Hervortreten der Flauken über die normale Höhe (Anfang der Inspiration), eine ausgebildete Dampfrinne und das
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stärkste Hervordrängen des Afters sind die wahrnehmbaren Merkmale in diesem Stadium der Athmnngsthätigkeit. Mit dem Aufhören oder Erschlaffen der Exspiration fällt die Flanke am tiefsten ein, der Bauch erreicht die grösste Ausdehnung, der After ist am weitesten eingesunken und eine stärkere oder mindere Erschütterung des Körpers wird wahrnehmbar. Im hohen Grade der Dämpfigkeit sind alle vier Momente deutlich wahrnehmbar, weshalb das doppelte'Flankenschlagen und die doppelte Afterbewegung, schwächer bei der Inspiration, stärker bei der Exspiration, auftreten.
Der Rhythmus der Athmung, d. h. die Folge der Athemzügo erweist sich oft schon im Stande der Ruhe als unregelmässig. Auf einen oder auf mehrere kürzere Athemziige erfolgt ein tiefer, seufzerähnlicher Athemzug; das Charakteristische liegt dabei in der auffälligen Schwankung der Athembeschwerde. Nach normalen Athemzügen können Athem-beschwerden auftreten und so ein unregelmässiges Spiel in der Flankenbewegung und in der Rinnenbildung verursachen. Von manchen Autoren wird diese Unregelmässigkeit einer Functionsstörung im Bereiche der inspiratorischen und der exspiratorischen Nerven (Facialis, Vagus, Phrenicus) zugeschrieben. Abgesehen von dem Umstände, dass die Athmungspause fast gar nicht mehr wahrgenommen werden kann, gibt sich die Athembeschwerde noch durch eine stossende Bewegung kund, welche den ganzen Körper betrifft. Das Stossen ist im geringsten Grade kaum wahrnehmbar und mit einem momentanen Erzittern oder Vibriren des ganzen Körpers vergleichbar. Die Erscheinung fällt immer mit dem Momente der Exspiration zusammen und ist wahrscheinlich ein Ausdruck der plötzlichen Wirkung der Bauchpresse. Im höheren Grade der Dämpfigkeit lässt sich das Stossen in zwei Momente, in eine Vorwärtsbewegung und in eine Rückwärtsbewegung trennen. Erstere erfolgt durch die quot;Wirkung der Bauchpresse und Letztere tritt mit der Wirkung der Inspirationsmuskeln, wahrscheinlich in Folge der Feststellung jener Muskeln, ein. Möglicherweise hängt das so seltene, stossende Athmen auch mit der Form des Lungenemphysems im Zusammenhange. Das vicarirende oder stellvertretende Lungenemphysem dürfte in Folge der ungleichen Luftvertheilung und dem entsprechend der ungleichen Wirkung der Atbmungsmuskeln jene eigenthüm-liche stossende Bewegung zur Folge haben. Höhere Grade der Störung im Rhythmus der Athmung stellen sich bei der als spasmodische, remittirende oder nervöse Dämpfigkeit nach Gerlach, Asthma oder Brustkrampf nach Spinola bezeichneten Form dieses Fehlers ein. Anfallsweise sollen die Athembeschwerden sich in längeren oder kürzereu Pausen wiederholen und bald den Charakter einer erschwerten Inspi-
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ration, bald jenen einer erschwerten Exspiration aufweisen. In neuerer Zeit wird als Ursache des Brustkrampfes oder der nervösen, remit-tirenden Dämpfigkeit ein Krampf der Bronchialmuskeln und des Zwerchfelles angenommen, während von anderen Autoren eine vaso-dilatatorische Neurose der Gefässe der Bronchialschleimhaut dem Leiden zu Grunde liegen soll.
Dem Verhalten des Thieres nach der Bewegung oder nach einer geleisteten Arbeit wird bei der Beurtheilung wegen der Dämpfigkeit ein hoher Werth in doppelter Hinsicht beigelegt. Einmal zeigen sich die geschilderten Erscheinungen der Schwerathmigkeit nach der Bewegung des Thieres in einem deutlich ausgeprägten Bilde und können demnach von dem Untersueher viel genauer aufgenommen werden. Als zweiter, wichtiger Factor ist die Zeit der Beruhigung des Thieres, d. h. der Zeitraum, welcher erforderlich ist, dass bei dem angestrengten Thiere der normale Zustand wiederkehrt, in Betracht zu ziehen. Wenn ein nicht dämpfiges Pferd durch eine halbe Stunde bewegt wurde, so beruhigt sich dasselbe nach Ablauf von zehn Minuten. Bei einem dämpfigen Pferde tritt diese Beruhigung erst nach einer halben bis nach einer ganzen Stunde ein. Zehn Minuten nach der Bewegung zeigt ein dämpfiges Pferd noch immer eine Athemfrequenz von 2030 Zügen in der Minute.
Zu den geschilderten Athembeschwerden gesellen sich als besondere Merkmale noch verschiedene Geräusche und Töne hinzu, welche die unter dem Collectivnamen Hartschnaufigkeitquot; (Gerlach) zusammengefasste Porm des Dampfes bedingen. Eines der häufigsten Geräusche ist das Rohrenquot;, eine tönende Athembeschwerde, die das Wesen des Rohr er- oder Pfeif er dampf es ausmacht. Das Rohren gilt als ein gesetzlicher Gewährsmangel in Frankreich und Elsass-Lothringen mit einer Gewährzeit von 9 Tagen und in Belgien mit einer Gewährzeit von 14 Tagen.
Das Rohren oder Kehlkopfpfeifen, Roaren nach Möller, die paralytische Form der Hartschnaufigkeit nach Gerlach, beruht auf einer zumeist linksseitigen Atrophie der Stimmritzenerweiterer. In Folge der Lähmung des zurückkehrenden Astes vom herumschweifenden Nerven tritt ein Schwund in den hinteren und seitlichen Ringgiesskannenmuskeln und in der vorderen Hälfte des queren Giesskannenmuskels auf. Die Haupterscheinung der Recurreuslähmung besteht in einem vom Kehlkopfe ausgehenden Stenosengeräusche. Es kommt dadurch zu Stande, dass der Giesskannenknorpel der gelähmten Seite sich gegen das Innere der Kehlkopfhöhle senkt und dass die Stimmritze wegen der vollkommenen oder unvollkommenen Lähmung des entsprechenden Stimm-
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bandes nicht hinreichend geöffnet werden kann. In geringerem Grade der Lähmung macht sich dieses Geräusch nur während der Inspiration geltend, in höherem Grade tritt es aber auch während der Exspiration auf. Die Stärke des Geräusches ist abhängig von dem Grade der Lähmung, also von der stärkeren oder geringeren Verengerung der Stimmritze und von der Stärke des Luftstromes, welcher die Stimmritze passirt. Je schneller das Athmen geschieht und je mehr die Nüstern des Pferdes aufgerissen werden, um so stärker tritt das Tönen hervor. Das Stenosengeräusch charakterisirt sich bald als ein Pfeifen und Rohren, bald als ein Röcheln, Schnarchen, Giehmen und Hiemen, Schnauben und Keuchen, bald als Krächzen, Brummen oder Brüllen. Je mehr das Stimmband erschlafft ist, um so tiefer wird der Ton ausfallen, da auch die Anzahl der Schwingungen in der Secunde eine geringere sein wird. Hinsichtlich des Hervor-und Zurücktretens der Töne sind die Verhältnisse dreifach verschieden.
Das Rohren oder Pfeifen ist schon im Stande der Ruhe schwach oder stark hörbar, und tritt bei der Bewegung auch noch etwas stärker hervor; oder im Stande der Ruhe findet kein Geräusch statt, es erfolgt aber gleich mit dem Beginne der Bewegung des Thieres. Diese Geräusche verlieren sich nach einer längeren Bewegung, um dann später nach einer längeren Ruhepause wieder hervorzutreten. In solchen Fällen dürfte nur eine Parese in den entsprechenden Muskeln vorhanden sein.
Das Rohren oder Pfeifen ist im Stande der Ruhe nicht vorhanden und stellt sich erst mit der Bewegung früher oder später, jedoch mit der Steigerung der Anstrengung gleichen Schritt haltend ein und erfolgt immer stärker. Dabei kommt es aber auch auf die Kopfhaltung des Thieres an; je mehr der Kopf abgebogen und herangenommen wird, um so deutlicher und rascher erfolgt das Rohreu. Nach der Bewegung verschwinden die Geräusche allmälig, zuweilen dauern sie länger fort. Diese Art des Rohrens ist die Regel und wird als das wirkliche Kehlkopfpfeifen angesehen.
In sehr seltenen Fällen ist das Rohren ein continuirliches und sowohl im Stande der Ruhe, als auch während der Bewegung des Thieres vorhanden. Mit der Bewegung steigert sich die Athcm-beschwerde in so hohem Grade, dass Erstickungsanfälle auftreten können. Ein weiteres sehr wesentliches Merkmal des Rohrens als ein Folgezustand der Muskelatrophie ist das künstliche Hervorbringen dieses Geräusches durch einen Druck auf den linken Giesskannen-knorpel. Wenn man mit den Fingern den Kehlkopf des Thieres umgreift, so lässt sich der Giesskannenknorpel der gelähmten Seite viel leichter eindrücken und das charakteristische Geräusch wird sehr bald hörbar.
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Als ein sehr wielifciges Symptom soll noch hervorgehoben werden, dass mau das Stenosengeriitisch auch plötzlich zum Verschwinden bringen kann, sobald die in der Kegel weit geöffneten Nüstern so zusammengedrückt werden, dass nur ein schwacher, der verengerten Stimmritze entsprechender Luftstrom eingeathmet werden kann. Schliess-lich steigert sich mit einem Geräusche die Athembeschwerde der Thiere und es kann auch dieser Umstand als ein charakteristisches Symptom des llohrerdampfes angesehen werden. Welches die Entste-hungsursachen des Bohrens sind und dass die Lähmung der entsprechenden Muskeln auch die rechte Seite, mitunter beide Seiten des Kehlkopfes betrell'en kann, wurde bereits erörtert (siehe Seite 257).
Obwohl es nicht schwer fällt durch die angegebenen Symptome das Rohren, d. h. jenes Geräusch, welches durch die Lähmung der Stimmritzenerweiterer bedingt ist, zu erkennen, so gibt es dennoch mannigfaltige Arten von tönendem Athmen, die dem Kehlkopfpfeifen ähnlich klingen. Hieher gehören: Die Geräusche durch den Kehlkopf-krampf bedingt (spasmodische Hartschnaufigkeit), das Stöhnen und Keuchen, das Schnaufen und alle jene Geräusche, welche durch eine mechanische Bewegung vibrirender Theile in den Luftwegen oder durch partielle Verengerungen gebildet werden.
Dem Eohren am ähnlichsten klingt das Geräusch bei vorhandenem Keblkopfkiampf, einem an und für sich sehr seltenen Leiden. Die Ursache der Krankheit liegt in einer Affection des Nemis laryn-geus superior und die Wirkung besteht in einem krampfhaften Ver-schluss der Stimmritze. Die Störung pflegt jedoch nur periodisch aufzutreten, unabhängig von der Anstrengung des Thiores. Geringere Grade des Kehlkopfkrampfes erzeugen nur im Beginne der Bewegung das sowohl in- als auch exspiratorische Geräusch; wenn die Thiere durch längere Zeit angestrengt werdeu und in Schweiss gerathen, so vorschwindet das Geräusch. Erwähnenswerth erscheint es, dass in Folge der chronischen Bleivergiftung ähnliche periodische Anfälle von Eohren bei Pferden beobachtet wurden (Kichererbsen).
Das Stöhnen und das Keuchen sind Exspirationsgeräusche, die durch das plötzliche üeffnen der vorher vorengten Stimmritze unter Mitwirkung der Bauchpresse erfolgen. Ein stossweise auftretendes Brausen und Tönen oder selbst ein kurzes, jedoch hohes und dabei heiseres Geräusch, welches immer mit der Eussfolge, respective mit dem Niedersetzen des Vordertheiles zusammenfällt, gibt diese momentane Entlastung der Bauchpresse kund. Man pflegt diese Geräusche mit jenem Stöhnen zu vergleichen, mit welchem mancher Schmied
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oder Metzger seine Arbeit begleitet. In der Eegel soll das Stöhnen bei sehr feurigen, temperamentvollen Pferden vorkommen.
In der Literatur sind einige Fülle dieser Art des geiäuschvollen Atlimens angegeben, welche zu Eechtsstreitigkeiten geführt haben, indem die damit behafteten Pferde als Rohrer bezeichnet wurden. Bei der fachmännischen Untersuchung stellte sich aber die Grundlosigkeit jener Behauptung heraus. Auch mir ist ein ähnlicher Fall vorgekommen; er betraf einen amerikanischen Traber. Bei der Untersuchung des Thieres konnte man ein kurzes, tiefes, stosswoise erfolgendes Exspirationsgeräusch während der Trabbewegung wahrnehmen. Das Geräusch hörte nach der Bewegung sofort wie abgeschnitten auf und konnte durch einen Druck auf den Giesskannenknorpel nicht hervorgerufen werden. Ich erklärte damals das Pferd als nicht mit dem Rührerdampf behaftet, welche Entscheidung sich dadurch glänzend rechtfertigte, als nach einem halben Jahre jenes Pferd auf der Rennbahn als Sieger hervorging.
Sehr verschiedenartig klingen jene Geräusche, welche durch die mechanische Bewegung vibrironder Theile in den Luftwegen oder durch partielle Verengerungen erzeugt werden. Bei Verengerungen des Lumens der Nasenhöhle oder bei der Gegenwart von vibrirenden Theilen in der Nase entstehen schnaufende und schnarchende Geräusche, mitunter auch brummende Töne. Untersucht man aber die Luftströmung, so wird dieselbe in jener Nasenhälfte geringer sein, in welcher sich das lliiulerniss vorfindet. Die geringere oder die ganz abgeschlossene Luftströmung auf der einen Seite bildet demnach ein wesentliches Symptom, üeberdies sind die Geräusche in der Regel bei der In- und bei der Exspiration zugegen. Hieher zu beziehen ist jenes brummende Geräusch, das in Folge einer Erschütterung der Nasentrompete zu Stande kommt. Die Lähmung jener Muskeln, welche die Nasentrompete erweitern, soll als Ursache dieser Störung gelten. Viel schwieriger fällt die Entscheidung und Beurtheilung des Falles aus, sobald eines der genannten Hindernisse (Seite 252) weiter nach rückwärts in der Rachenhöhle, im Kehlkopf und in der Luftröhre auftritt. In diesen sehr seltenen Fällen pflegen die Geräusche permanent selbst im Stande der Ruhe des Thieres vorhanden zu sein. Die Athembeschwerde ist in der Regel eine bedeutende und das Geräusch je nach dem Standorte des Hindernisses ein verschiedenes. Hindernisse in der Bachenhöhle erzeugen in der Regel ein schnarchendes Geräusch, während Hindernisse im Kehlkopfe oder gar in der Luftröhre bei einer erhöhten Anstrengung des Thieres neben dem trachealen Athmungsgeräusche noch häufig Erstickungserscheinungen zur Folge haben.
Neben der Athembeschwerde gilt als ein zweites, hervorragendes Merkmal der Dämpfigkeit der Husten des Thieres. In der Regel husten dämpfige Pferde sehr wenig und sind auch schwer dazu zu
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bringen. In manchen Fällen stellt sich der Husten spontan ein, sobald dem Thiere kaltes Wasser verabreicht wird. Bei einem stärkeren Druck auf die hintere Fläche des Kehlkopfes vernimmt man einen kurzen, nur stossweise erfolgenden, schmerzlosen Husten. Ganz zutreffend wird der an und für sich schwache Husten mit den Tönen einer gedämpften Trommel (Veith) verglichen. Der Husten ist immer trocken, schwach ohne Auswurf, schmerzlos, sehr kurz und dumpf.
Die physikalische Untersuchung der Brustorgane ergibt in vielen Fällen ein schon durch die Percussion nachweisbares Lungenemphysem. Der Percussionston ist überlaut, er reicht bis zur letzten Kippe, die Herzdämpfung erscheint eingeengt oder sie ist gar nicht vorhanden, da die ausgedehnte Lunge das Herz von der Brustwandung weggedrängt hat und die Stelle zwischen Herzbeutel und Bippenwand einnimmt. Die Auscultation ergibt aussei-einem schwachen, vesiculären Athmen keine beachtenswerthen Anhaltspunkte.
Die Störungen im Bereiche der Herzthätigkeit werden sich nur dann bemerkbar machen, wenn entweder die Ursache des Leidens schon ursprünglich seinen Sitz in diesem Organe aufgeschlagen hatte (siehe diese), oder wenn der Dampf schon lange Zeit besteht und dementsprechend eine Veränderung des Herzens nach sich zieht. In beiden Fällen tritt ein Symptomen-Complex zu Tage, welcher das Wesen der cordialen Dämpfigkeit (Gerlach) oder der Herzschlechtigkeit ausmacht. Die cordiale Dämpfigkeit äussert sich schon im Stande der Kühe durch eine übermässige Aufregung und Aengstlichkeit des Thieres. Neben der Athmungsbeschwerde treten Störungen in der Thätigkeit der Circulationsorgane sehr wesentlich hervor. Je nach den Ursachen werden sich diese Erscheinungen verschieden gestalten und es wären dementsprechend folgende Störungen der Herzthätigkeit zu berücksichtigen:
Das nervöse Herzklopfen stellt eine periodisch, mitunter bei der erhöhten Anstrengung des Thieres wiederkehrende Form einer nervösen Störung in der Verrichtung des Herzens dar. Das Leiden äussert sich durch den überaus pochenden Herzstoss; derselbe ist von einer Erschüft erung der Brustwand, ja selbst desBrustkorb es, desRumpfes begleitet und wird mitunter auf mehrere Schritte wahrnehmbar, ja selbst hörbar. Dazu gesellen sich: Venenpuls, vermehrter, beschleunigter und un-regelmässiger Arterienpuls, Stauungserscheinungen, erschwertes Athmen, Unruhe, Angst, Zittern und ein Schweissausbruch über den ganzen Körper. Die Auscultation des Herzens lässt verschiedene mit den Herztönen verschmolzene Geräusche wahrnehmen und man hört selbst
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auf dem Rücken des Thieres (abdominale Pulsation) das fortgepflanzte Geräusch im Verlauf der Aorta. Der Zustand tritt aus verschiedenen Ursachen (nervöse Disposition, Aufregung, Anstrengung u. s. w.) nur in Torrn von Paroxysmen auf und es kann das Thier in Folge einer Herzlähmung oder durch Gehirnapoplexie dem Anfalle unterliegen.
Die Herzfleischentzündung (chronischer Natur) gibt sich durch die aulfällige Herzschwäche und durch die Arhythmie kund. Der Herzschlag ist mitunter sehr schwach, kaum hörbar, dann wieder pochend und auf eine gewisse Entfernung sichtbar. Der Puls ist frequent, schwach, unregelmässig, kaum fühlbar und beträgt 80120 Schläge in der Minute. Dazu gesellen sich: Aengstlichkeit, Zittern, Hinfälligkeit, grosse Athembeschwerde, Schwanken und Schwindelanfälle. Fälle dieser Art habe ich bei Pferden nach über-standener Brustseuche beobachten können. Der pathologische Process tritt als eine Myocarditis fibrosa disseminata im Herzen auf und erscheint in Form von umschriebenen, weissen Flecken, vertheilt im Herzfleisch, besonders in der Kammerwand. Die weissen Flecke erweisen sich unter dem Mikroskope als junges, spindelzelliges Bindegewebe.
Die verschiedenen Klappenfehler in Form der Stenose oder der Insufficienz an den Kammer- und Vorkammerklappen zeichnen sich zunächst durch die Stauungserscheinungen aus. Herzdilatation rechterseits und compensatorische Hypertrophie linkerseits sind die unmittelbaren Folgen, welche zu den bestimmten Erscheinungen führen, die mit jenen der Herzhypertrophie zusammenfallen und das charakteristische Bild der Herzschlechtigkeit ausmachen. Schon im Stande der Ruhe ist das Athmen mehr beschleunigt und angestrengter, als bei einer anderen Dämpfigkeit. Die Anzahl der Athemzüge kann sich bis auf 40 Züge in der Minute steigern. Die Beschaffenheit der Athemzüge bietet nichts Charakteristisches ausser die Merkmale einer Kurzathmigkeit als Folgezustand der Stauung im kleinen Kreislaufe dar. Bei einer massigen Anstrengung treten jedoch die Erscheinungen der gestörten Herzaction sehr charakteristisch hervor. Der Herzschlag ist entweder continuirlich sehr stark und doppelschlägig auf beiden Seiten fühlbar, oder er äussert sich unregelmässig und klopfend. Die Herztöne sind unrein, hie und da tritt ein Geräusch auf und ersetzt den einen oder den anderen Herzton. Bei der Insufficienz der Mitralklappe entsteht ein lautes, blasendes, scharfes, systolisches Aftergeräusch; der zweite Ton wird in Folge des hohen Druckes in der Lungenarterie accentuirt. Hat die Stauung einen gewissen Grad überschritten, so kommt es zur allgemeinen Cyanose,
Csokor, Gerichtl. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 18
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Dyspuöe, Füllung der Venen und selbst zu einem deutlichen Venenpuls. Die rechtsseitige Herzhypertrophie ist bei diesem Leiden prä-valirend, weshalb das Herz eine scheibenförmige Gestalt in Folge der Vergrösserung seines Querdurchmessers annimmt. Bei einer Stenose der zweizipfligen Klappe entsteht ein diastolisches Aftergeräusch, der Pulmonalton ist sehr laut und accentuirt, der Puls sehr klein und überdies sind schwere Stauungserscheinungen von Seite des Lungenkreislaufes vorhanden. Die linke Kammer ist hypertrophisch, wenigstens in der Kammerwand verdickt, deshalb das Herz im Längen-durchmesser prävalirend. Bei der Insufficienz der dreizipfligen Klappe entsteht ein systolisches, oft sausendes Geräusch und überdies ein deutlicher Venenpuls. In den von mir beobachteten Fällen konnte man das Pulsiren der Jugularvenen schon von der Entfernung wahrnehmen. Stauungserscheinungen, oft mit einer Transsudation in die Körperhöhlen einhergehend, vervollständigen das Krankheitsbild. Das Herz ist in der rechten Kammer und Vorkammer ungemein ausgedehnt, die Herzbalken sind vollkommen geschwunden und die Kammerwand ist überdies massig verdickt. Der Querdurchmesser des Herzens hat bedeutend zugenommen. Die Stenose des Ostiums im rechten Herzen ist von einem diastolischen Geräusche begleitet, auch hier kommt es zu einem deutlichen Venenpuls, zu Athmungsstörungen und hydropischen Erscheinungen. Die Insufficienz der Aortenklappen ist ungemein selten, ich habe sie als fibröse und auch als diphtheritische Form beim Pferde beobachtet. In manchen Fällen ist die der Kammerscheidewand anliegende Aortenklappe bedeutend vergrössert und im Sinus valsalvae gegen die rechte Kammer ausgebuchtet. Dieser Zustand fällt immer mit dem von mir als partielles Septum membranaceum der Kammer-scheidewandquot; beschriebenen, angeborenen Bildungsfehler zusammen. Charakteristische Symptome der Aorteninsufficienz sind: pochender Herzschlag, rauschendes und leicht klingendes diastolisches Aftergeräusch, starker Arterienpuls und Arteriengeräusche. Bei der Stenose der Aorta entstehen: ein systolisches Aftergeräusch, verlangsamter sehr kleiner Puls, linksseitige Herzhypertrophie und Schwindelanfälle; letztere in Folge der Gehirnanämie. Die Insufficienz der Pulmonalklappen und die Stenose derselben ereignen sich selten. Im ersteren Falle ist ein diastolisches und im letzteren ein systolisches Aftergeräusch hörbar; Athmungs- und Circulations-störungen kommen in beiden Fällen vor. Die Symptome der angeborenen Herzfehler des Pferdes sind noch nicht so genau sichergestellt. In dem Falle eines angeborenen Defectes in der Kammer-
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Scheidewand (siehe diesen) hörte man statt der beiden Herztöne nur schwirrende Geräusche und es waren neben den Merkmalen eines deutlichen Venenpulses noch hydropische Ergüsse in den Körperhöhlen vorhanden. Das partielle, persistirende Septum membranaceum (siehe dieses) charakterisirt sich wahrscheinlich durch den aussetzenden Herzschlag als Symptom der Herzhypertrophie und durch die Merkmale der Schwerathmigkeit (Lungeninduration, Herz-fehlerlunge).
Von den besonderen Merkmalen der Dämpfigkeit können, abgesehen von den schon erörterten Merkmalen des llohrerdampfes und jenen der Herzschlechtigkeit, noch hervorgehoben werden: ein zeitweiliger Nasenausfluss, der Schweissausbruch, die Ernährungsstörung und das Auftreten der Stollbeule.
Bei dämpfigen Thieren bleiben entweder die Nasenlöcher trocken, ohne höhere Köthung der Schleimhaut (trockener Dampf), oder aber an den Rändern der Nüstern zeigt sich nach einer angestrengten Bewegung eine geringere oder stärkere Anfeuchtung (feuchter Dampf). Im geringsten Grade besteht die Anfeuchtung in einer Art Nasen-träufeln, indem eine wasserklare, seröse Flüssigkeit nach der Bewegung des Thieres an den Nasenrändern zum Vorschein kommt. Im höheren Grade kann sich vorübergehend auch ein etwas dicklicher, schleimiger Ausfluss einstellen.
Der Schweissausbruch ist in vielen Fällen ein ausserordent-licher, die Thiere sind an der ganzen Hautoberfläche so nass, dass der Schweiss in Tropfenform an den tiefsten Körperstellen sich ansammelt; dabei erscheinen sämmtliche Körpervenen sehr stark mit Blut gefüllt und können bis in die feinsten Zweige als deutlich sichtbare Netze wahrgenommen werden. In den Fällen eines cordialen Dampfes tritt dieser Schweissausbruch plötzlich ein mit besonderer Steigerung der Circulationsstörung, die Pulsfrequenz erreicht plötzlich eine beträchtliche Höhe, dann wird der Puls immer kleiner, schliesslich fast unfühlbar, der Schweiss bricht über den ganzen Körper hervor. Es stellt sich hierauf eine grosse Schwäche und Hinfälligkeit des Thieres ein, wobei selbst temperamentvolle Pferde angetrieben werden müssen, bis sie unter heftigen Athembeschwerden ganz stehen bleiben. Das gänzliche Fehlen aller Fiebersymptome, das grosse Angstgefühl, die Lebhaftigkeit u. s. w. charakterisiren diese Symptomgruppe als den Ausdruck einer gestörten Herzthätigkeit.
Die Ernährung kann lange Zeit ungestört bleiben, ja in manchen Fällen kommt es sogar zu einer stärkeren Fettablagerung und Mästung des Thieres. Bei angestrengtem Arbeiten bleiben jedoch die dämpfigen
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Pferde in der Ernährung zurück, sie magern allmälig ab und es bildet sich ein struppiges, glanzloses Haar heran (Haarschlechtigkeit).
Eine häufige Erscheinung der Dämpfigkeit ist das Auftreten von Stollbeulen. In Folge des erschwerten Athmens legen sich dämpfige Pferde selten nieder, und wenn es geschieht, so liegen sie in der Art, wie das Eind, mit unterschlagenen Vorderfüssen und emporgerichtetem Halse, weil sie wegen des erschwerten Athmens und des beengten Lungenraumes in jeder anderen Lage nicht aushalten können.
Man hat auch das Auftreten von Eiweiss im Harne dämpfiger Pferde (Lustig) als ein werthvolles diagnostisches Hilfsmittel bezeichnen wollen. Indess tritt auch bei gesunden Pferden nach einer stärkeren Anstrengung die Albuminurie auf. Auch das Vorkommen eines Sedimentes im Harne (Sedimentum lateritium) ist für den Dampf nicht charakteristisch, indem sich dasselbe nach jeder stärkeren Anstrengung auch im Harne eines gesunden Pferdes einstellen wird.
Der Verlauf des Dampfes. Die Dämpfigkeit zeichnet sich durch ihren chronischen Verlauf aus. Schwankungen des Leidens finden je nach der Jahreszeit, nach der Witterung, nach dem Gebrauche und nach der Verwendungsweise des Thieres statt. Bei trockener Witterung, im Winter pflegen dämpfige Thiere weniger schwer zu athmen, während in den heissen Sommermonaten Verschlimmerungen des Leidens auftreten. Schwüle und feuchtkalte Luft, Winde, sowie das Einfallen von Nebel erschweren die Athmungsthätigkeit, während trockene Luft wieder die Athmungsbeschwerde lindert. Ebenso soll die Grünfütterung ein Nachlassen der Erscheinungen der Dämpfigkeit zur Folge haben, während ausschliesslich trockene Fütterung eine Verschlimmerung nach sich zieht, üeber die Zeit, innerhalb welcher sich die Dämpfigkeit entwickeln kann, sind die Ansichten verschieden. Als ein Folgeleiden stellt sich der Dampf mit dem Ende der vorausgegangenen Krankheit ein, sonst genügt ein Zeitraum von 3 bis 4 Wochen zur Entwickelung des Dampfes, während nach mehreren Monaten erst die charakteristischen Merkmale hervortreten.
Der Dampf ist ein lebenslängliches Leiden, demnach unheilbar; abgesehen von der nervösen Form und abgesehen von den geringen Schwankungen, ist das Leiden ein continuirliches. Der Grad der Dämpfigkeit kann sehr verschieden sein, er wechselt von Fällen, welche kaum eine Abweichung von der Norm erkennen lassen, bis zur absoluten ünbiauchbarkeit des Thieres.
Forensische Benrtheilnng. Neben den Erscheinungen der Schwerathmigkeit wird man bei der Beurtheilung des Dampfes ein besonderes Gewicht auf die negativen Symptome legen müssen.
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Das Alter, das Geschlecht, die Körperconstitution, die individuelle und die geschlechtliche Aufregung, das Fehlen des Fiebers und anderer Krankheiten, Wunden und Lahmheiten, schmerzhafte Leiden und manche physiologische Zustände (Trächtigkeit) müssen jedesmal schon vor der Beurtheilung der Athembeschwerde ins Auge gefasst werden.
Die Verschiedenheit nach dem Alter wird sich auf die Kespirationsthätigkeit des Thieres insoferne geltend machen, als sehr junge und sehr alte Pferde schon naturgemäss ein schnelleres Athmen aufweisen. Mit der Verwendung solcher Thiere treten oft Erscheinungen hervor, welche der Dämpfigkeit gleichkommen, und doch entspricht es dem Sinne des Gesetzes nicht, diese Thiere als dämpfig zu erklären. Niemand wird verlangen können, dass ein zwanzigjähriges Pferd dasselbe leisten soll, was man billiger Weise von einem fünfjährigen Pferde fordern kann. Jedenfalls wurde das ältere Pferd auch um einen geringeren Preis erkauft, indem doch nicht leicht vermuthet werden kann, es habe der Käufer dieselbe Geldsumme wie für ein junges Thier erlegt. In solchen Fällen hat man sich des sect;. 928 A. b. G. B. zu erinnern, nach welchem keine Gewährleistung stattfindet, sobald die Mängel einer Sache in die Augen fallen.
Das Geschlecht muss insoferne berücksichtigt werden, als die Stuten zur Zeit der Trächtigkeit selbstverständlich bei jeder stärkeren Anstrengung auch eine erhöhte Athembeschwerde kundgeben werden. Die Trächtigkeit schliesst demnach zur Zeit der Untersuchung die Dämpfigkeit aus.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;j
Die Körperconstitution und der Ernährungszustand, zwei sichtbare Merkmale, müssen entsprechend gewürdigt weiden. Ausgehungerte schwache Thiere zeigen schon bei einer massigen Anstrengung ausgesprochene Symptome der Athembeschwerde. In diesen Fällen hat man die Leistung dem Körperzustande anzupassen und auch zu beurtheilen, ob der Grad des abnormen Athmens so gestaltet ist, dass eine bedeutende Störung in der Dienstesverrichtung des Thieres gefolgert werden kann. Die Athembeschwerde, welche sich während und nach der Anstrengung einstellt im Vergleich zur Athembeschwerde im Stande der Ruhe, hat in solchen Fällen zu entscheiden. Eine geringe Abweichung der Eespiratiousstörung vor und nach der Anstrengung des Thieres spricht gegen die Dämpfigkeit. Sehr fettleibige und starke Pferde, welche überdies wenig verwendet werden, lassen die Merkmale einer gesteigerten Athmungsthätigkeit schon bei geringer, körperlicher Anstrengung erkennen. Da entscheidet wieder die Zeit, innerhalb welcher die Beruhigung nach der Bewegung eintritt. Schwinden die Merkmale der Schwerathmigkeit schon innerhalb
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5 Minuten, so war die früher bestandene Athembeschwerde der ungewohnten Anstrengung zuzuschreiben.
Die individuelle und die geschlechtliche Aufregung des zu untersuchenden Thieres haben ebenfalls in Betracht zu kommen. Temperamentvolle Pferde (Traber), einer feineren Race angehörig, zeigen schon im Stande der liuhe eine bedeutendere Athemfrequenz. Sobald jedoch solche Pferde angestrengt werden, tritt ein normales Athmen auf. Bei der Untersuchung solcher Thiere hat man auf die Beschaffenheit der Athemzüge und auf die Zeit, innerhalb welcher die Beruhigung eintritt, ein besonderes Gewicht zu legen. Die geschlechtliche Aufregung bei Hengsten veranlasst eine gesteigerte Athmungsthatigkeit. Es dürfen demnach die Hengste in Gegenwart anderer Pferde nicht untersucht werden. Eossige Stuten äussern ihre Aufregung ebenfalls durch eine bedeutend gesteigerte Athemfrequenz.
Das Fehlen des Fiebers ist eines der wichtigsten negativen Symptome und muss bei der Beurtheilung des Dampfes besonders gewürdigt werden. Eine Dämpfigkeit wird nicht zu constatiren sein, wenn die Untersuchung mit dem Thermometer eine fieberhafte Temperatursteigerung nachweisen lässt. Dabei fallen auch die anderen Merkmale des Fiebers als: gesteigerte Athem- und Pulsfrequenz, Appetitlosigkeit, verminderte Secretion, erhöhter Durst und die etwa vorhandenen nervösen Störungen in die Wagschale und sind ebenfalls näher zu würdigen. Alle anderen Krankheiten, sobald sie mit einer Fieberbewegung einhergehen, schliessen die Dämpfigkeit aus. Aber auch manche nahezu fieberlose Leiden müssen Berücksichtigung finden, wenn sie derart beschaffen sind, dass sie eine vorübergehende Athembeschwerde zur Folge haben. Hieher gehören die katarrhalische Erkrankung der Luftwege, beginnende Druse und beginnende Halsentzündung. In diesen Fällen hat man von der Untersuchung abzusehen, und es ist die vollständige Genesung des Thieres abzuwarten. Wann die Untersuchung zu geschehen hat, darüber entscheiden die vorgefundenen Symptome.
Wunden, Lahmheiten und schmerzhafte Leiden bedingen erschwertes und auffälliges Athmen, sobald die damit behafteten Thiere angestrengt werden. Je nach dem Grade der Schmerzhaftigkeit von Wunden wird sich die Athembeschwerde geltend machen. Dasselbe gilt von den verschiedenen Lahmheiten, weil die Bewegung der damit behafteten Thiere eine grössere Anstrengung erfordert, welche sich als vermehrtes und erschwertes Athmen kundgibt.
Schliesslich soll noch Einiges bezüglich der forensischen Beurtheilung des Eohrerdampfes erwähnt werden. Dass sich das Bohren
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Der Duramkollor.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 279
an sich als Gewälirsmangel nicht eignet, hat seinen Grund im leichten Erkennen dieses Fehlers. Der Käufer kann sich ja, hevor er das Thier ühernommen hat, von dem Vorhandensein des Eohrens überzeugen. Obwohl nun das Kehren für gewöhnlich den. Dampf zur Folge haben wird, so steht dieses doch mit dem Grade der Lähmung der Stimm-ritzenerweiterer im Zusammenhange. Höhere Grade der Lähmung werden sich nicht leicht verbergen lassen, während geringere Grade des Leidens selbst bei einer genauen Musterung verborgen bleiben können. Von Seite des Verkäufers lässt sich das Eohren ohne besondere Kunstmittel schon durch das Vorführen des Thieres verbergen. Wenn die betreifenden Pferde nur auf kurze Distanzen geritten oder vorgeführt werden, ohne dass eine starke Herannahme des Kopfes, also eine Beugung desselben vorgenommen wird, treten geringere Grade des Bohrens nicht auf. Es wäre demnach das leichte Verbergen des Fehlers in manchen Fällen ein Kriterium des Gewährsmangels. Sobald sich die Dämpfigkeit dem Bohren hinzugesellt hat und somit der Bohrerdampf besteht, fällt die Beurtheilung anders aus. In diesen Fällen wird die Dämpfigkeit ohne Berücksichtigung des Bohrens vom Gerichts-thierarzt begutachtet werden. Aber auch bei der Gegenwart des Bohrerdampfes hat man sich im Sinne des sect;. 928 A. b. G. B. zu verhalten und nur in jenen Fällen auf Dämpfigkeit zu erkennen, in welchen das Bohren erst nach längerer Anstrengung des Thieres auftritt. Bei einem continuirlichen Bohren oder bei einem Athemgeräusche, welches mit der beginnenden Anstrengung des Thieres zusammenfällt, soll, um der Intention des Gesetzes Bechnung zu tragen, auf Dämpfigkeit nicht erkannt werden. Neuerdings hat man es versucht, durch die von Günther zuerst vorgenommene Exstirpation des gelähmten Giess-kannenknorpels den Bohrerdampf zu heilen; allein, schon nach circa 5 Wochen stellte sich, wie ich selbst beobachtet habe, bei einem operirten Thiere das Eohren wieder ein.
5. Der Dummkoller.
Syn. Der Koller, stiller Koller, Schlaf-, Lausch-, Doskoller, der rasende Koller, der Samen-, Mutter-, Sonnenkoller, der Schieber, die Dummheit, die Narrheit, das Dummsein, der Blödsinn der Pferde; Vesania, Amentia, Fatuitas.
Literatur: Klinische Lehrbücher von: Böll, Friedberger und Fröhner 1. e. Gerichtliche Thierheilkunde von Gerlach, Veith 1. c.
Lydti n. Faustgrosse Fibrosarkome an der Schädelbasis bei Pferden (Ganglion Gasseri). Bad. Mitth. XVI. S. 20.
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Der Dumnikoller.
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Brückmüller. Bremsenlarvcn im Gehirnstamme beim Pferde. Lehrbuch der
pathol. Anatomie. Siedamgrotzky. Oestridenlarven im Gehirne des Pferdes. Sachs. Bcr. 188!raquo;. Schwanefeldt. Coenurusblase im Gehirne eines Pferdes. Berl. Areh. 1883. Varnell. Coenurusblase im Gehirne des Pferdes. The Vet. 1863. v. Heil. Strongylus armatus zwischen Dura mater und Gehirn beim Pferde.
Thierarzt 1881. Schmelz. Exostosen am Gehirnzelte. Eept. 1834. Heyne. Ueber das Verhalten des Augenhintergrundes beim Dummkoller der
Pferde. Wochenschrift für Thierheilkunde 1883, Nr. 17.
G e währzeit: In Oesterreicli SOTage; in Frankreich, Luxemburg und Elsass-Lothringen 9 Tage; in Belgien 14 Tage; in Sachsen 15 Tage; in der Schweiz 20 Tage; in Baiern, Württemberg, Baden, Kurhessen und Stadt Frankfurt 21 Tage; in Preussen 28 Tage und in Nassau 29 Tage.
Der Dummkoller ist eine chronische, fieberlose Gehirnkrankheit des Pferdes, die sich durch Störungen in den Verrichtungen der Gehirnthätigkeit, der Bewegung und der Empfindung kund gibt.
Auch der Ausdruck Dummkoller ist im juridischen Sinne als ein collective!- Name anzusehen; er umfasst eine bestimmte Symptomengruppe, deren Anwesenheit den ordentlichen Dienstgebrauch des Pferdes entweder nur schädiget oder aber vollkommen aufhebt und in manchen Fällen die Verwendung des Thieres selbst unmöglich (gemeiuschäd-lich) macht.
Geschichte: Der Dummkoller gehört zu den ältesten Bürgschaften im Thierhandel; weniger allgemein als die übrigen Gewährsmängel war dieses Leiden unter dem Namen Kollerquot; schon im dreizehnten Jahrhundert namentlich in Norddeutschland giltig. Im fünfzehnten Jahrhundert finden wir denselben Fehler nach dem Gesetze über Viehkauf und Verkauf unter den fünf Hauptmängeln als kollerischquot; bezeichnet, auch in Oesterreicli mit vier Wochen und drei Tagen gewährgeleistet. Nach dem westgalizischen Gesetzbuch ist der Koller mit 30 Tagen verbürgt, welche Gewährzeit auch im bürgerlichen Gesetzbuche für den mit dem Namen Dummkollerquot; bezeichneten Fehler aufrecht erhalten wurde. In früherer Zeit pflegte man für jede Störung der Gehirnthätigkeit des Pferdes, sei sie acut oder chronisch, fieberhaft oder fieberlos, den Namen Koller zu gebrauchen. Je nach der vermeintlichen Ursache und je nach den vorherrschenden Erscheinungen des Leidens haben sich mit der Zeit verschiedene Bezeichnungen für diesen Gewährsmangel im Sinne einer Abtheilung in verschiedene Kollerarten herangebildet. Gebräuchlich waren die Namen: stiller Koller, Schlaf- oder Lauschkollcr, Springkoller und rasender Koller mit Bezug auf die hervorragenden Erscheinungen. Nach der vermeintlichen Ursache der Krankheit entstanden später die Bezeichnungen: Sonnenkoller, Samenkoller, Mutterkoller, Magenkoller, idiopathischer und symptomatischer Koller, der entzündliehe, faule, consensuelle und nervöse Koller. Heutzutage kann jedoch nur von zwei Arten, respective Stadien des Dummkollers die Eede sein; man pflegt den stillen und
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Der DummkoUer.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;281
den rasenden Koller zu unterscheiden, wobei grösstentheils angenommen wird, dass sich der letztere zum ersteren hinzugesellen kann. Als idiopathisehen Koller bezeichnete man jene Gehirnstörung, welche sich alliniilig selbst heranbildet, ohne dass ein aeutes Leiden vorausgegangen wäre. Symptomatisch pflegte man die auftretende Störung in der Gehirnthätigkeit zu nennen, die sich in Folge vorausgegangener Krankheiten aus denselben herangebildet hat. Consen-suell nennt man den Dummkoller, der mit Eeizungszuständen des Gehirnes einhergeht und der sich zu manchen physiologischen und anderen Einflüssen (Rossig-sein, Verwendung) hinzugesellt. Hiehor wurden noch einbezogon: der Samenkoller jener Hengste, welche früher zur Zucht benützt und später vom Belegen ausgeschlossen wurden, der Mutterkoller (Nymphomanie) bei geilen Stuten, sobald der Geschlechtstrieb nicht befriedigt wurde, der Magenkoller, bei Störungen der Circulation im Hinterleibc.
Entstehungsursache. Nachdem auch der Dummkoller im juridischen Sinne eine bestimmte Gruppe von Erscheinungen umfasst und demnach nur als ein Sammelname zu gelten hat, so wird sich auch die Entstehungsursache verschieden verhalten. Im Allgemeinen sind hier jene Momente ins Auge zu fassen, welche einen länger andauernden Druck auf das Gehirn auszuüben vermögen. Diese Ursachen sind aber entweder angeboren oder erworben.
Von den angeborenen Ursachen des Dummkollers finden noch eine Erwähnung: die Vererbung, die Race, und gewisse Bildungs-Anomalien; die Vererbung des Dummkollers soll sich sehr frühzeitig geltend machen. Von dummkollerischen Eltern abstammende Pferde pflegen schon im Pohlenalter die Merkmale des Leidens kundzugeben (dir dt).
Dass gerade gewisse Kacen, so die schweren Zugpferde, die gemeinen Schläge und die Niederlandsracen zu dem Leiden hinneigen, dürfte wohl eher in der Verwendungsweise, als in der Eacen-Eigen-thümlichkeit seinen Grund haben.
Als Bildungsfehler können aufgefasst werden alle Störungen in der Kopfbildung, die sich in Folge einer Hemmung in der Ent-wickelung des Schädeldaches, oder durch das frühzeitige Verwachsen mancher Schädelnähte herangebildet haben. Der angeborene Wasserkopf, eine seltene Erscheinung, pflegt beim Pferde in der Regel einseitig aufzutreten und dann eine Asymmetrie der knöchernen Schädelhöhle zu bedingen. Durch das frühzeitige Verwachsen mancher Nähte vom knöchernen Schädeldach entwickeln sich die schmalen, langen Köpfe, die bei gleichzeitiger Vergrösserung der Stirnhöhlen in den Ramskopf übergehen. Uebrigens ist es nicht erwiesen, dass Thiere mit einem ausgebildeten Ramskopf mehr zum Dummkoller hinneigen.
Die erworbenen Ursachen des Dummkollers begründen sich in dem Alter und Geschlecht, in der Fütterungsweise, Haltung und
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Verwendung der Thie.re; sie sind abzuleiten aus vorhergehenden Krankheiten, oder es ist die Ursache des Leidens auf einen pathologischen Process zurückzuführen, welcher seinen Sitz im Gehirn oder in der Schädelhöhle aufgeschlagen hat. In Bezug auf das Alter gilt es als eine ausgemachte Thatsache, dass Pferde im mittleren Alter häufiger erkranken, als jiinge Thiere. Dass die Hengste und Stuten seltener erkranken als die castrirten Pferde (Wallachen), dürfte seinen Grund in der hemmenden Entwickelung des Gehirnes finden, weil durch die Castration thatsächlich eine hemmende Einwirkung auf das gesammte Nervenleben ausgeübt wird. Allerdings darf auch nicht vergessen werden, dass die Stuten und Hengste im Verhältnisse zu den castrirten Thieren (Halbthieren) in viel geringerer Anzahl in Dienstesverwendung kommen.
Als eine der häufigsten Ursachen der Entwickelung des Dummkollers wird die Fütterungsweise und die Ernährung des Thieres angesehen. Eine zu intensive Fütterung mit Hülsenfrüchten, Haide-korn, Körnerfrüchten und Proteinsubstanzen überhaupt, wird die all-mälige Entwickelung des Leidens zur Folge haben. Ebenso wird der Heranbildung der Krankheit Vorschub geleistet durch den Aufenthalt der Thiere in zu heissen und dumpfigen Stallungen. Neben dem schweren Futter und den dumpfigen Stallungen ist es die Verwendungsweise der Thiere, welche besonders in Betracht zu kommen hat. Eine erwiesene Thatsache ist es, dass in jenen Wirthschaften der Dummkoller am häufigsten vorkommt, wo die Pferde bei schwerer Arbeit auch ein schweres Futter bekommen. Als Gelegenheitsursachen des Leidens müssen überhaupt alle jene Momente gelten, welche eine active oder passive Hyperämie des Gehirnes zu erzeugen im Stande sind. Hierher gehören: unpassende Geschirre bei angestrengter Verwendung, schnelle und übermässige Dressur bei sonst schlaifer Organisation, weiter Transport mit dem Schiffe oder mit der Eisenbahn, plötzliche Veränderung der Verwendungsweise (Samen-, Mutterkoller), Wechsel der Fütterung, des Stalles und der Lebensweise, Trächtigkeit, Heubauch und schliesslich manche psychische Einflüsse durch rohe Behandlung entstanden, so die Furcht, der Schreck und der Zorn.
Weit häufiger als man annimmt, entsteht der Dummkoller als ein Folgeleiden durch vorausgegangene Krankheiten. Pferde, welche die schwere Form der Brustseuche überstanden haben, pflegen schon in 4 Wochen darauf die Merkmale des Dummkollers zu zeigen. Dasselbe gilt von den acuten Gehirnkrankheiten, von manchen gastrischen Leiden, und endlich von der hochgradigen Dämpfigkeit. Nicht selten findet man
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stark dämpfige Pferde auch mit den Merkmalen des Dumm-kollers behaftet.
In Betreff der pathologisch - anatomischen Ursachen des Dummkollers sind alle jene Störungen und Processe einzubeziehen, welche einen andauernden intracraniellen Druck zu erzeugen im Stande sind. Von diesen wären der Häufigkeit nach zu nennen: die chronische Gehirnhöhlen Wassersucht, der subacute Hydrocephalus interims, die subacute Gehinientzündung, die chronische Gehirnhyperämie durch Stauung, die Auftreibung der Keilbeinshöhlen (Zürn) durch chronische Katarrhe bedingt, Exostosen am Gehirnzelt (Schmelz), Verknöcherung an der harten Hirnhaut, Pachymeningitis, Leptomeningitis, Verwachsung der Hirnhäute untereinander und mit dem Schädeldache, Gehim-abscesse, eingekapselte Blutheerde, manche Neubildungen an den Adergeflechten (Cholesteatome, Fibrome, Fibrosarkome, Melanosen und Psammome), endlich noch thierische Parasiten (Coenurusblasen, Bremsenlarven und das bewaffnete Hornmaul).
Der pathologische Process. Die allerhäufigste pathologisch-anatomische Veränderung, welche sich bei der Section dummkolleri-scher Pferde ergibt, ist die chronische Gehirnhöhlenwassersucht (Hydrocephalus chronicus internus). Bei nicht abgetrenntem Schädel vom Eumpf kündet sich nach dem Eröffnen der Schädelhöhle die über-mässige Ausdehnung des Gehirnes dadurch an, dass sich dasselbe über die Schnittränder des Schädels etwas hervorwölbt. Das abgesägte Schädeldach ist stellenweise dünnwandig und durchscheinend, die Vertiefungen und Erhabenheiten, sowie die Gefässfurchen erscheinen sehr deutlich ausgeprägt. Wenn die harte Hirnhaut mit dem Schädeldach nicht verwachsen ist, so erscheint sie blutarm und gespannt, der Sichelblutleiter enthält eine grösserc Menge venösen Blutes. Nach der Entfernung der harten Hirnhaut treten die sehr abgeflachten Hirn-hemisphären hervor. Die Windungen und die Vertiefungen der beiden Grosshirnhälften sind an Stelle der hervorragendsten Wölbung stark abgeplattet und erscheinen wie verstrichen. Die Gefässe der weichen Hirnhaut sind wenig mit Blut gefüllt und die Venen zeigen einen Stark geschlängelten Verlauf; in der Gegend des Sichelfortsatzes befinden sich mitunter zahlreiche Bindegewebswucherungen. Die Seitenkammern des Gehirnes erscheinen sehr beträchtlich erweitert und mit einer entsprechenden Flüssigkeitsmenge gefüllt; die Erweiterung betrifft alle Theile der Seitenkammern, besonders aber den Riechkolben; in vielen Fällen findet man die Riechkolben so erweitert, dass sie zu einem, aus einer zarten, dünnen Platte gebildeten Sacke umgewandelt
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erscheinen. Aber auch die dritte Gehirnkammer ist in vielen Fällen durch die Ansammlung von Flüssigkeit bedeutend vergrossert.
Wenn die in den Gehirnkammern angesammelte Flüssigkeit nicht während der Abnahme des Kopfes vom Rumpfe herausgeflossen ist, so macht sich der Druck derselben auf die Kammerwand dadurch ersichtlich, dass, wenn das Dach der Kammer bis auf eine dünne Schichte abgetragen ist, die letztere eingerissen wird und die Flüssigkeit unter einem Strahl hervorquillt. Die gesammelte Flüssigkeit stellt ein klares, gelblich gefärbtes Serum dar, welches in seltenen Fällen (acuter Nachschub) dunkler gefärbt oder selbst getrübt sein kann, besonders wenn die Störung von Vornhinein einen entzündlichen Charakter hatte, oder einen solchen im Verlauf (Nachschub) annahm. Die Menge der Flüssigkeit überschreitet das Vier- bis Zehnfache des Normalen.
Die Kammerauskleidung (Ependym) erscheint zuweilen vollkommen zart und in eine feine Membran umgewandelt, welche nach dem Entfernen der Flüssigkeit sich in sehr zarte Falten legt, jedoch dabei mit der angrenzenden Gehirnsubstanz in inniger Verbindung bleibt; zuweilen ist jedoch das Ependym entweder in diffuser Weise oder nur an einzelnen Stellen verdickt, wodurch kleine Unebenheiten an der Kammerwand zu Stande kommen. Die an das Ependym angrenzende Gehirnsubstanz erweist sich bis auf die Entfernung mehrerer Millimeter von der Kammerwandung blutarm, bleich, verdichtet, zäh, trocken und glanzlos. Durch den Druck der Flüssigkeit kommt es zum Schwunde jener Gebilde, welche in den Seitenkammern liegen; die Kammerscheidewand, der Gehirnbalken, der Sehhügel, die Streifenhügel, die Ammonshörner und die oberen Schenkel des Gewölbes sind in der Eegel abgeflacht, und ihre Begrenzungsfurchen erscheinen verstrichen; oft sind diese Gebilde bis auf ein Dritttheil ihrer normalen Höhe geschwunden, mit Eindrücken und Erhabenheiten versehen, und bestehen aus einer zähen, blutarmen, trockenen Gehirnmasse. Bei einer hochgradigen Ansammlung von Flüssigkeit schwindet die zarte Kammerscheidewand vollkommen, so dass nun beide Seitenkammern eine gemeinsame Höhle ausmachen. In anderen Fällen ist nur das Monro'sche Loch bedeutend erweitert und der Gehirnbalken bedeutend geschwunden.
Die geschilderte Erweiterung der seitlichen Gehimkammern betrifft entweder beide Kammern gleichmässig oder es beschränkt sich die Erweiterung auf die eine oder auf die andere Kammer, ja selbst auf einzelne Abschnitte (vorderer Theil) derselben. In den letztgenannten Fällen gibt sich die Erweiterung dadurch kund, dass die central ge-
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legenen Theile, das Septum und der Gehirnbalken nach der einen Seite hin verdrängt werden, wodurch eine auffällige Asymmetrie der Ventrikel geschaffen wird. Noch auffallender erscheint die Asymmetrie, wenn nur der eine oder der andere Riechkolben sich an dem Processe betheiligt hat.
Die Adergeflechte verhalten sich verschieden; sie sind bald verdickt, und enthalten stark geschlängelte Gefässe, erscheinen wohl auch mit Cholesteariukrystallen übersät, bald sind sie blass, morsch und macerirt und von einem schleimig entarteten, fast sulzähnlichen, sehr weichen Bindegewebe umgeben. Die noch erhaltene übrige Gehim-masse ist sehr zähe, blutarm und ziemlich trocken.
Zu dem chronischen Hydrocephalus interims gesellen sich sehr gerne acute Nachschübe; sie sind es, welche als eine Gehirnreizung die Erscheinungen des rasenden Kollers zu Stande bringen und eventuell auch das Thier tödten. Die Merkmale des acuten Nachschubes lassen sich am Cadaver durch die eingetretenen Blutungen erkennen. Man findet neben den Merkmalen der chronischen Gehirnhöhlenwassersucht streifen- oder fleckenförmige Blutungen, ja selbst kleine apoplek-tische Heerde im Gehirngewebe abgelagert; sie finden sich zumeist. am Grunde der Scheidewand, am Ammonshorn, seltener am Seh- oder Streifenhügel. Dazu gesellen sich noch: acute Hyperämie der weichen Hirnhaut und acutes Gehirnödem.
Der subacute Hydrocephalus internus bildet entweder den Ausgangspunkt der Gehirnhöhlenwassersucht, oder er gesellt sich als ein periodischer Nachschub zu derselben. In solchen Fällen sind die Seitenkammern des Gehirnes nicht beträchtlich erweitert, dafür steht die zumeist etwas getrübte Flüssigkeit unter einem viel höheren Drucke. Das rasche Zustandekommen der Flüssigkeitsansammlung konnte keine Gehirnaccommodation zur Folge haben, weshalb auch die Merkmale derselben fehlen. Dagegen aber treten die Erscheinungen der Gehirnhyperämie mit ihrem Gefolge (Oedem und Blutung) auf.
Als pathologisch - anatomische Befunde bei dummkollerischen Pferden wurden noch angegeben: die subacute Gehirnentzündung (Gehirnerweichung), die Keilbeinshöhlenerweiterung, Geschwülste der Adergeflechte und des Gehirnes, und schliesslich thierische Parasiten.
Die Form, unter welcher die subacute Gehirnentzündung (Adam, Putscher) beim Pferde auftritt, ist in der Regel die umschriebene Erweichung mit der gelben und rothen Verfärbung des Gewebes. Das Leiden scheint auf embolischem Wege sich zu entwickeln, wenigstens fand ich nicht selten thalergrosse, gelbe Heerde im Gehirne,
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in welchem sich der erkrankte Theil entweder nur im Zustande der rothen Erweichung befand oder aber in einen Abscess umgewandelt war. Auch ältere, mit schwieligen Wandungen umgebene Abscesse und alte, hämorrhagische Heerde wurden an den verschiedensten Stellen im Gehirne des Pferdes angetroffen; so sah man bei dummkollerischen Pferden Abscesse und Heerde in der linken Grosshirnhälfte, im gestreiften Körper, in der Kammerscheidewand, im Kleinhirn und in den Riechkolben.
Bei dummkollerischen Pferden wurden wiederholt (Zürn) blasige Auftreibungen der Keilbeinshöhlen beobachtet; sie entstehen in Folge eines chronischen Katarrhes. Durch die Blutstauung an der Basis des Gehirnes wird die consecutive, seröse Transsudation in die Gehirnhöhlen veranlasst. Verdickung der Hirnhäute, Verknöcherung des Gezeltes und die Heranbildung von Exostosen an den verschiedenen Stellen in der Schädelhöhle kamen als Ursache des Dummkollers wiederholt zur Beobachtung.
Geschwülste, oft von bedeutender Grosse, werden zumeist an den Adergeflechten angetroffen; mitunter liegen sie als freie Körper in den Seitenkamm ein. Häufig sind es Fibrome von Bohnen- bis Nuss-grösse und darüber. An den Adergeflechten und in der weichen Hirnhaut an der Basis des Gehirnes erscheinen sie manchmal als abgeflachte, diffus ausgebreitete, gelblichbraune Bindegewebsmassen, in welchen schleimig entartete Heerde auftreten. Die allerhäufigste Neubildung der weichen Hirnhaut ist das Cholesteatom; man findet dasselbe hauptsächlich an zwei Stellen, an den Adergeflechten in den Seitenkammern, und in der Furche zwischen dem Klein- und Grosshirn. Diese Geschwülste erreichen in den Adergeflechten der Seitenkammern eine oft sehr bedeutende Grosse und besitzen eine länglich eiförmige, mitunter auch kolbige Gestalt. Die Oberfläche ist entweder glatt oder leicht höckerig, und das Gewebe erscheint von zahlreichen, kleinen, tafelförmigen Cholestearinkrystallen durchsetzt, wodurch die Geschwulst einen eigenen perlmutterartigen Glanz erhält (Perlgeschwülste). Fibrosarkome an den Adergeflechten habe ich bis Hühnereigrösse beobachtet. In der Eegel bestehen die Geschwülste aus einem straffen Bindegewebe, welches sich gegen die Peripherie zu einer Art Kapsel verdichtet. Die Bindegewebsstränge im Innern der Geschwulst sind von zahlreichen Kundzellen durchsetzt und lassen spaltförmige Bäume zwischen den einzelnen Zügen übrig. Wenn sich Flüssigkeit in den Spalträumen anhäuft, so entstehen grössere und kleinere Cysten, wodurch die Geschwulst einen cystösen Charakter annimmt und eine bedeutende Grosse erreichen kann. Ein Fibrosarkom
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von Faustgrösse wurde an der Basis des Gehirnes von dem Ganglion Gasseri ausgehend beschrieben (Lydtin). Eine Melanose an der weichen Hirnhaut habe ich in der Furche zwischen Klein- und Grosshirn als eine hühnereigrosse Geschwulst beobachtet. Ihre Entstehung war eine embolische, da eine allgemeine Melanosis vorhanden war. Die Psammome (Sandgeschwülste) finden sich bei älteren Pferden als maulbeerartige, haselnussgrosse, derbe Geschwülste an den Adergeflechten. Gewöhnlich stehen diese Geschwülste nur durch einen sehr dünnen Stiel mit dem Adergeflechte in Verbindung; manchmal reisst der Stiel ab, und die Psammome liegen als freie Körper in den Seitenventrikeln des Gehirnes. Alle bisher erwähnten Geschwülste hat man bei Pferden gefunden, welche während des Lebens dummkollerische Erscheinungen erkennen Hessen. Veranlasst wurden die Störungen der Gehirnthätigkeit durch den erhöhten intracraniellen Druck und durch die Druck-Atrophie einzelner Gehirntheile.
In sehr seltenen Fällen hat man als die locale Ursache des Dummkollers verschiedene Schmarotzer in der Schädelhöhle des Pferdes aufgefunden. Einigemale hat man bei Pferden den Gehirnblasenwurm, Coenurus cerebralis constatirt (Gurlt, Schwanefeld Varnell), durch welchen neben den dumm kollerischen Erscheinungen auch Zwangsbewegungen wie bei den drehkranken Schafen während des Lebens von dem Thiere geäussert wurden. Auch Bremsenlarven, wahrscheinlich die erst jüngst sichergestellte Nasenbremse des Pferdes, welche von Brauer als Oestrus purpureus beschrieben wurde, hat man im Gehirnstamm bei mit Duramkoller behafteten Pferden vorgefunden (Bruckmüller, Siedamgrotzky). Einen verirrten Pallisadenwurm, Strongylus armatus, hat v. Heil zwischen den Hirnhäuten und dem Gehirne bei einem Pferde aufgefunden. Das bandwurmähnliche Fünfloch wurde nur einmal (Chabert) in der Nasenhöhle eines Pferdes gefunden und seit jener Zeit (1787) niemals wieder gesehen.
Diagnose. Die genaue klinische Untersuchung, das Experiment und etwa die pathologisch-anatomische Section sind jene Hilfsmittel, welche uns zur Sicherung der Diagnose verhelfen. Die klinische Untersuchung muss mit der grössten Umsicht vorgenommen werden, da viele betrügerische Handlungen mit den Thieren vorgenommen werden, die entweder das Leiden decken oder vortäuschen sollen. Die thierärztliche Untersuchung hat im Stande der Kühe, während und nach der Bewegung zu geschehen. Zuerst wird das Pferd ruhig sich, selbst überlassen und wenigstens eine Stunde nach dem Ueber-bringen gründlich untersucht. Die specielle Untersuchung erstreckt
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sich zunächst auf den Gesundheitszustand, sie hat alle sogenannten negativen Symptome (Fieberlosigkeit, das Fehlen einer anderen Krankheit) zu umfassen. Darauf werden erst die Symptome des Dummkollers selbst aufgesucht. Die Gehirnthätigkeit, die Sensibilität, das Allgemeingefühl und die Bewegung sind auf experimentellem Wege (siehe Seite 142) zu prüfen. Nun wird das Thier durch eine halbe Stunde im Trab bewegt, dabei ist schon während der Bewegung auf die Lenksamkeit, auf den Schritt und auf das Verhalten des Pferdes überhaupt zu achten. Die gestörte Hirnthätigkeit kommt erst nach der Bewegung in Folge der Gehirnhyperämie deutlich zum Ausdruck, weshalb neuerdings die Erforschung der Symptome des Dummkollers etwa 10 Minuten nach der Bewegung zu gescbehen hat. Die Kesul-tate der dreimal vorgenommenen Untersuchung dienen als Anhaltspunkte zur Sicherung der Diagnose. Handelt es sich um die Section eines dummkollerischen Pferdes, so darf nicht vergessen werden, dass der Kopf des Thieres den Hauptgegenstand der Untersuchung bildet. Er soll vom Kumpfe nicht abgetrennt weiden; auch ist mit der harten Hirnhaut vorsichtig umzugeben, damit die etwa vorhandene Flüssigkeit in den Bäumen der Spinnenwebenhaut nicht abfliesst.
Entsprechend dem gesteigerten intracraniellen Drucke werden sich die Erscheinungen oder Symptome des Dummkollers von den Gehirntheilen ableiten lassen. Der lang andauernde Gehirndruck wird das Gehirn in seiner Totalität treffen und einen theilweisen Schwund sowohl im Grosshirn, im verlängerten Marke als auch im Mittelhirn bedingen. Mit dem Grade des Schwundes gleichen Schritt haltend werden sich auch die Störungen jener Gehirntheile geltend machen. In der Rindensubstanz des Grosshirnes hat die psychische Thätigkeit, das Bewusstsein, das Gedächtniss, das Erkennungsvermögen, die Urtheilskraft und die Empfindung ihren Hauptsitz. Das Mittel-und das Kleinhirn ordnen und reguliren die Bewegungen, während im verlängerten Mark der Lebensknoten seinen Sitz hat und die Respiration, sowie die Circulation, die Schling- und die Kaubewegung von dort aus ihre Regulatoren erhalten. Dementsprechend umfasst der Symptomencomplex des Dummkollers: Störungen im Bereiche der psychischen Thätigkeit, Störungen der Bewegung, Störungen in der Empfindung, Depressionserscheinungen im Gebiete einiger Gehirnnerven und rasende Anfälle.
Die psychischen Verrichtungen sind gestört, in seltenen Fällen ganz aufgehoben. Die Störung beruht hauptsächlich in einer Herabsetzung der Thätigkeit dieser Verrichtungen. Das Bewusstsein der Thiere ist geschwächt, sie stehen zumeist theilnahmslos mit
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gesenktem Kopfe iu einem Winkel ilires Staucles. Von den Sinnesorganen sind es das Auge und das Ohr, welche das getrübte Bewusst-sein ankündigen. Die Augen sind halb geschlossen, der Blick ist ausdruckslos, blöde, schläfrig und auf keinen bestimmten Gegenstand gerichtet. Das gestörte Erkennungsvermögen gibt sich durch das falsche Ohrenspiel kund, sobald man die Thiere anruft. Während schon im Stande der Ruhe ein auffälliges Ohrenspiel auftritt (Lausch-koller), indem die Ohrmuscheln ungleich bewegt werden und keineswegs mit den Augen dieselbe Richtung einhalten, so pflegen diese Thiere, sobald man sie anruft, die eine Ohrmuschel nach vorne und die andere nach rückwärts zu wenden, ohne in jene Sichtung hin zu horchen, woher das Geräusch erfolgt war. In der Regel findet man bei dummkollerischen Pferden die Augen mit stierem Blick geradeaus gerichtet, während die Ohrmuscheln horchend nach hinten gewendet sind. Das getrübte Orientirungsvermögen erhellt schon aus den verkehrten Sinneseindrücken; es pflegen solche Pferde, sobald man sie anruft, auch den Kopf nach der entgegengesetzten Richtung zu wenden, um dann erst allmälig, wie suchend, der Quelle des Tones nachzugehen. Die Willenskraft ist vollkommen gebrochen, die Pferde werden faul und träge, sie bleiben eben dort, wo man sie hinstellt, und verharren in der Stellung, welche ihnen gegeben wurde, selbst wenn sie eine unnatürliche ist. Die Füsso werden meistentheils unphysiologisch gehalten; die Thiere stehen mit den Fiissen entweder weit unter dem Leib, oder die Füsse sind vor- und aufeinander gekreuzt, dabei schieben sich die Thiere, ihren Schwerpunkt suchend, nach vor- und rückwärts, oder aber sie stützen sich mit dem Kopfe an einen festen Gegenstand. Eine absichtlich gegebene Stellung behalten die Pferde sehr lange bei, selbst wenn sie eine unbequeme und widernatürliche wäre. Die Ortsbewegung ist faul und steht in manchen Fällen unter dem Einflüsse einer Zwangsbewegimg. Letztere macht sich im geringsten Grade bemerkbar durch die schwere Lenksamkeit des Thieres nach der einen oder der anderen Seite; in höheren Graden treten weite Reitbahnbewegungen auf, die Pferde bewegen sich, sobald sie frei gelassen werden, in einem grossen Bogen (Manege-Bewegung). Der Schritt ist hoch und tappend wie bei blinden Pferden, dabei müssen die Thiere angetrieben werden, auf das Zurufen allein achten sie nicht. Vom Stande weg wollen dumm-kollerische Pferde nicht freiwillig gehen, sondern sie müssen in manchen Fällen eine kurze Strecke geführt werden. Sobald sie im Gange sind, pflegen sie eine Zeit lang ein sehr regelmässiges Tempo einzuhalten; dann bleiben sie wieder plötzlich stehen und müssen
Osokor. Gericht!. ThierheiHinnde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;*quot;
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neuerdings angetrieben oder vom Platze geführt werden. Manche Bewegungen lassen sich die Pferde nicht gefallen, dies gilt besonders von dem Zurückschieben. Versucht man es, ein dummkollerisches Pferd nach rückwärts treten zu lassen, so ist dies entweder nur theilweise möglich indem es nach einer Seite drängt, was schwerfällig in einer ungeschickten Weise, meist mit Fortschleifen der Hufe auf der Erde geschieht, oder aber das Pferd bäumt sich auf und führt mit den Vorderfüssen fuchtelnde Bewegungen in der Luft aus. Wenn die Pferde eine Zeit lang angestrengt wurden, so pflegen sich die Merkmale des Dummkollers in höherem Grade einzustellen; sie gehen mit gesenktem Kopfe, stolpern häufig und stossen sich an entgegengehaltene Gegenstände an; für Strafen werden sie unempfindlich und auf das Anrufen reagiren sie gar nicht. Wenn man die Thiere nach der Bewegung stehen lässt, so behalten sie selbst die unbequemste Stellung bei und lassen sich den Hals nach der einen, oder nach der anderen Seite abbiegen, wobei. sie in dieser Stellung auch verharren.
Die Störungen in der Empfindung treten in zweifacher Weise auf: entweder, und dies ist zumeist der Fall, ist die Thätigkeit der Empfindungsnerven ungemein herabgesetzt, ja sie hat selbst einem hohen Grade von Empfindungslosigkeit (Anästhesie) Platz gemacht, oder aber die Sensibilität des Thieres ist ungemein erhöht, so dass die Thiere auf geringe Reize schnell und in einem verhältnissmässig übermässigeu Grade reagiren. Die Eeflexthätigkeit kann sich in manchen Fällen bis zu Tobsuchtsanfällen steigern, welche dann das wesentlichste Merkmal des rasenden Kollers (erethische Form) ausmachen.
Die herabgedrückte Sensibilität, die Abstumpfung, ist in der Regel eine allgemeine. Dummkollerische Pferde lassen sich auf die Krone treten, ohne nur im geringsten zu reagiren, die Abstumpfung an der Krone ist an den vorderen Extremitäten in höherem Grade zugegen; solche Pferde lassen sich in die Ohren greifen, oder sie behalten wenigstens den zwangsweise eingeführten Finger längere Zeit, ohne zu reagiren. Erst nachdem man den Finger aus dem Ohre entfernt hat, pflegen die Pferde zum Bcwusstsein des Reizes zu gelangen, indem sie mit dem Kopfe schütteln, also eine verspätete Reflexbewegung kund geben. In ähnlicher Weise vertragen sie das Stirnbeklopfen und das Flankenkneipen. Bei einer leisen Berührung an den genannten Theilen schrecken die Thiere in manchen Füllen zusammen; wenn jedoch stärkere Reize ausgeübt werden, so zeigen sie sich gegen dieselben theilnahmslos. Nicht selten wird man
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finden, dass die Abstumpfung des Thieres eine ungleiche ist; die Empfindlichkeit ist auf der einen oder der anderen Seite mehr herabgesetzt. Eine gestörte Empfindlichkeit findet sich bei dummkollerischen Pferden auch in der Schleimhaut der Lippen, also in jenem Organe, welches die Tastempfindung zu vermitteln hat. Die Störung des Tastvermögens gibt sich zu erkennen durch die auftretende Hartmäuligkeit; die Pferde legen sich in das Uebiss, sie werden schwer lenksam; Keitpferde empfinden schwerer die Wirkung der Zügel und die Schenkel hilfe. Endlich treten bei solchen Pferden gewisse Untugenden auf, sie werden eigensinnig und boshaft, sie trachten durch das Beissen oder Schlagen die Umgebung zu schädigen. Eine übermässige Steigerung der Sensibilität pflegt sich im Verlaufe der Depression nur periodisch einzustellen, sie bildet das Wesen der rasenden Erscheinungen.
Depressions-Erscheinungen erfolgen im Bereiche der Thätigkeit des Vagus, des Sympathicus und wahrscheinlich auch des Facialis, des Glossopharyngeus und des Trigeminus. Wenigstens findet man jene Verrichtungen gestört, welche unter dem Einflüsse der genannten Nerven stehen. Die Störung im Gebiete des Vagus erhellt aus der abnormen Function der Athmungs- und Circulations-Organe.
Das Athmen ist ein unterdrücktes und langsames, die Anzahl der Athemzüge ist oft nur halb so gross als unter normalen Verhältnissen. Der gestörte Rhythmus gibt sich durch die wechselnden, kürzeren und längeren Athempausen kund. Das Herz schlägt langsamer und unregelmässig; die Herzcontractionen geschehen allmälig und arhythmisch, einzelne Schläge sind viel schwächer oder fallen mitunter ganz aus. Dementsprechend ist auch der Puls sehr schwach, langsam und unregelmässig; die Anzahl der Pulsschläge während einer Minute überschreitet niemals die Normalzahl, sondern bleibt immer unter derselben. Man findet bei dummkollerischen Pferden 2530 Pulsschläge in der Minute.
Die gestörte Verrichtung im Bereiche der Verdauungs-Organe gibt sich schon durch die Art der Futteraufnahme kund. Dummkollerische Pferde fressen überhaupt etwas schlechter; niedrig gestelltes Futter wird am liebsten aufgenommen; aus den Kaufen fressen dummkollerische Pferde nie mit anhaltend hoch gehaltenem Kopfe, sondern sie holen sich eine Portion herunter, streuen es am Boden aus und fressen dasselbe bei der bequemeren tiefen Kopfstellung. Dabei wird sehr gerne das kurze Futter schubweise und hastig aufgenommen; beim Kauen stellen es die Pferde sehr ungeschickt an, sie beissen das Futter und unterbrechen sich von Zeit zu
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Zeit. Im höheren Grade des Dummkollers vergessen sich die Pferde beim Pressen derart, dass sie grosse Futterquantitäten im Maule behalten, ohne sie zu zerkauen; erst nach einer kürzeren Pause wird die unterbrochene Thätigkeit des Kaugeschäftes wieder aufgenommen. Dieselbe Vergesslichkeit äussern die Thiere bei der quot;Wasseraufnahme; in manchen Fällen berühren die Pferde den Wasserspiegel kaum und machen dabei Kaubewegungen, als wenn sie Futter aufnehmen wollten; in anderen Fällen tauchen die Thiere das Maul tief, selbst bis über die Mistern in das Wasser ein und verharren darinnen so lange, bis sie durch die Notwendigkeit der Einathmung gezwungen werden, den Kopf aus dem Wasser zu ziehen. Die gestörte Verdauung ergibt sich aus der verzögerten wurmförmigen Darmbewegung. Das Misten findet seltener statt und die Mistballen werden als grosse, sehr trockene Klumpen abgesetzt.
Die rasenden Anfälle stellen sich im Verlaufe des Dummkollers ein; sie treten oft während der Depressionserscheinungen plötzlich und periodisch, manchmal ohne Ursache, in vielen Fällen aber in Folge gewisser Einwirkungen (Arbeit, rohe Behandlung, grelles Licht) auf. Wahrscheinlich sind die rasenden Anfälle der Ausdruck eines acuteu Nachschubes zu dem bestehenden chronischen Gehirn-leiden. Dies kann umsomehr behauptet werden, als in manchen Fällen solche rasende Anfälle das Thier tödten und die Section des Gehirns neben der bestehenden chronischen Gehirnhöhleuwassersucht noch Hyperämien, Blutung und Transsudationen in das Gehirn und in die Gehirnhäute zu Tage fördert. Die Anfälle der Käserei (rasender, maniakalischer Koller, erethischer, Springkoller) kündigen sich durch G ehirncongestionen an. Die Blutgefässe des Kopfes namentlich, die Gefässe der Schleimhäute und der Bindehaut des Auges schwellen an, sie erscheinen sehr stark injicirt, geschlängelt im Verlaufe und bis in die feinsten Verzweigungen sichtbar. Schreckhaftigkeit des Thiercs, leichtes Zusammenfahren und Zittern sind die ersten Anzeichen, worauf sich entweder allmälig oder plötzlich die eigentliche Tobsucht einstellt. Die Kranken benehmen sich während eines solchen Anfalles unbändig, sie drängen nach vorwärts, steigen auf, zerreissen die Halfter und Kiemen, stossen an den harten Gegenständen an, vor den Wagen gespannt gehen sie durch, trachten das Gefährte zu zertrümmern und durch Ausschlagen die Umgebung zu gefährden, sie stürzen nieder, raffen sich dann wieder auf, um neuerdings in mania-kalische Anfälle zu verfallen. Diese Anfälle dauern nur kurze Zeit, eine Viertel- bis eine halbe Stunde an, worauf sich Apathie und Torpidität einstellt. Die Anfälle wiederholen sich mit der Zunahme
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des Leidens häufiger und dauern auch längere Zeit an. In manchen Fällen erliegen die Pferde einem solchen Anfalle, oder es stellen sich sehr bald Lähmungserscheinungen ein, welche dem Leben des Thieres ein rasches Ende bereiten.
Als ein constanter Befund und als ein pathognomonisches Symptom des Dummkollers wird von Lustig und Esberg die Veränderung der Sehnerven-Papille in der Netzhaut des Auges angegeben. In manchen Fällen und wahrscheinlich im congestiven Stadium des Dummkollers wurde mit Hilfe des Augenspiegels eine sogenannte Stauungspapille, das heisst eine Blutüberfüllung der Gefässe der Sehnerven-Papille beobachtet (Friedberger, Fröhner, Peters). Die Sehnerven-Papille erscheint wie bei der acuten Entzündung abnorm gerottet, ihre Gefässe sind erweitert, mehr dunkelroth und verlaufen stärker geschlängelt. Nicht selten sind einzelne Gefässanastomoscn in der Sehnerveuscheibe wahrnehmbar. Manchmal erscheint die Papille wie geschwollen, sie ragt in Form einer verschwommenen rothen Scheibe über das Niveau ihrer Umgebung hervor.
In anderen Fällen, wahrscheinlich bei weit vorgeschrittenem Hydrocephalus chronicus internus, machen sich wieder die Merkmale der Atrophie des Sehnerven geltend. Durch die Ausdehnung der dritten Gehirnkammer kommt es in den meisten Fällen zu einem Schwund der darunter liegenden Sehnerven-Kreuzung und mithin auch zur Atrophie der Sehnerven. Nachdem aber die torpide Form des Dummkollers viel häufiger, vorkommt als der rasende Koller, so haben auch die Untersuchungen mit dem Augenspiegel häufiger eine auffallende Anämie und selbst den Schwund der Sehnervenscheibe ergeben. Die Papille erscheint entweder gleichmässig bleich, oder es beschränkt sich diese Veränderung auf einzelne Abschnitte, so dass helle Streifen oder Flecke an derselben bemerkbar werden; dabei sind die Gefässe nur stellenweise und zwar in den dickeren Aesten, also unmittelbar amilande der Papille wahrnehmbar (Ever s-busch, Berlin). Diesen als Begleiterscheinung des Dummkollers hervorgehobenen Veränderungen ist in neuester Zeit der diagnostische Werth abgesprochen worden, da in den meisten Fällen des Leidens die Sehnerven-Papille ein normales Aussehen zeigte (Peters).
Der Verlauf des Dummkollers ist vorherrschend ein chronischer, wobei das Leiden jahrelang besteht und bis zum Tode des Thieres verbleibt. Demnach ist der Dummkoller ein unheilbares Leiden, jedoch nur in jenem Falle, wenn eine chronische Gehirnhöhlenwassersucht oder sonst eine bleibende Veränderung im Gehirne der Krankheit zu
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Grunde liegt. In anderen Fällen, z. B. bei Embolien, Abscessen oder hämorrhagiscben Heerden im Gehirn kann, wie dies die Erfahrung gezeigt bat, eine Heilung eintreten. Diese Fälle sind aber so selten, dass sie kaum in Betracht gezogen werden können; bei der Beurtheilung hat man im Allgemeinen an der ünbeilbarkeit des Dummkollers festzuhalten. Die mit der Krankheit behafteten Pferde können bei passender Behandlung noch jahrelang zu bestimmten, nicht übermässigen Dienstleistungen verwendet werden.
Sobald sich der Dummkoller als ein Folgeleiden einer vorausgegangenen Krankheit einstellt, so entsteht er etwas rascher und kommt als ein ausgebildetes Leiden nach dem Ablauf der primären Erkrankung sogleich zur Geltung. Der Anfang des Dummkollers fällt dann mit dem Ende des primären Leidens zusammen und nimmt dessen Stelle ein. Die Erscheinungen erreichen in diesem Falle (symptomatischer Koller) gleich einen bestimmten Höhegrad, welcher die Thiere zu gewissen Dienstleistungen, z. B. zum Verkehr in belebten Strassen, unbrauchbar macht. Hat sich jedoch der Dummkoller langsam von selbst entwickelt (idiopathischer Dummkoller), so kann man zu Beginn des Leidens an den Thieren keine auffallenden Veränderungen sehen, als dass sie faul und stumpf werden. Erst nach Monaten bilden sich die Merkmale des Dummkollers allmälig heran. Bei der allmäligen Heranbildung des Dummkollers als einem Primärleiden kann es geschehen, dass die Krankheit lange Zeit auf einer Stufe der Entwicklung verharrt und auf diese Weise selbst dem Eigenthümer verborgen bleibt. In allen Fällen tritt das Leiden zuerst mit den Depressionserscheinungen auf, die herabgesetzte Thätigkeit im Bereiche der Gehirnfunction macht sich zunächst geltend. Erst nach und nach steigern sich die Erscheinungen, und mit dem Höhegrade des Leidens treten in Folge acuter Nachschübe die rasenden Erscheinungen des Kollers auf. Dies erfolgt bei dem symptomatischen Koller innerhalb eines kürzeren Zeitraumes, während bei dem idiopathischen Dummkoller oft ein Jahr verstreicht, ehe sich jene Erscheinungen einstellen. Man könnte dementsprechend den rasenden Koller als ein zweites Stadium des Leidens betrachten. Wenn dummkollerische Pferde nicht gerade einem rasenden Anfalle unterliegen, so pflegen sich als Ende des Processes Lähmungserscheinungen einzustellen, welche das eintretende Gehirnödem ankündigen.
Verschlimmerungen und Besserungen des Leidens pflegen im Verlaufe des Dummkollers oftmals abzuwechseln. Kemissionen in den Erscheinungen ereignen sich entweder ohne einer nachweisbaren Ursache, oder es werden dieselben durch gewisse Momente bedingt. Kühle,
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luftige Stallungen, Diät, schonende Verwendung, kältere Jahreszeit, Aderlässe und Abführmittel sind jene Einflüsse, welche die geschilderten Merkmale des Dummkollers verringern, während üeberanstrengung, reichlich nahrhaftes und schwer verdauliches Futter, hohe Temperatur (Sommerzeit), schwüleLuft, niedriger Barometerstand, dunstige Stallungen, Aenderung der gewohnten Verhältnisse und noch andere Einflüsse die Steigerung des Leidens bis zu rasenden Anfällen zur Folge haben können. Die allerhäufigsten Schwankungen bringen die Jahreszeiten mit sich: im Frühjahre und im Sommer stellen sich regelmässig Exacerbationen ein und im Winter kommt es zu bedeutenden Ke-missionen.
Forensische Beurtheiluug. Auch bei der Beurtheilung des Dummkollers hat man zuerst die negativen Symptome im Auge zubehalten; hierauf werden die eigentlichen Merkmale des Dummkollers beurtheilt, und schliesslich sind die unter ähnlichen Erscheinungen verlaufenden Krankheiten auf differential-diagnostischem Wege auszuschliessen.
Zu den negativen Symptomen gehören: das Fehlen des Fiebers, die Raceneigenthümlichkeit, respective Verwendungsweise, das Alter, manche physiologischen Vorgänge, das Fehlen einer anderen Krankheit und die Jahreszeit, zu welcher die Untersuchung vorgenommen wurde.
Der Dummkoller ist ein fieberloses Leiden, wobei der Ausdruck fieberlosquot; als mit chronisch verlaufend gleichzusetzen wäre. Die gewissenhafte Aufnahme der Mastdarmtemperatur bei gleichzeitiger Controle des Pulses und der Eespiration wird über das Fehlen des Fiebers den Aufschluss geben. Schwere Zugpferde und gemeine Pferderacen sind selbstverständlich nach einem anderen Massstabe zu beurtheilen als die edlen Thiere und die Reitpferde. Ersteren mangelt neben dem feurigen Temperament noch die Empfindlichkeit in verschieden hohem Grade, ohne dass sie gerade dummkollerisch wären, kaltblütig. Nicht selten lassen sich die schweren Zugpferde auf die Krone treten und in die Ohren greifen, ohne dabei eine besondere Keaction kundzugeben. Das Fehlen oder das Vorhandensein der übrigen Merkmale des Dummkollers werden bei der Beurtheilung solcher Thiere den Ausschlag geben. Bei jungen Thieren ist der Dummkoller eine sehr seltene Erscheinung, dagegen aber treten im vierten und fünften Lebensjahre häufig Congestionszustände auf, welche zu einer Verwechslung mit jenem Leiden führen können. Bei hohem Alter nimmt die Lebhaftigkeit der Thiere immer mehr ab, das Bewusstsein wird geringer, die Willenskraft und die Empfindlichkeit sind geschwächt, damit ist zugleich eine Abstumpfung der Sinne und eine Verzögerung
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in der Thätigkeit der Circulation, der Kespiration und der Verdauung verbunden. Bei edleren Pferden werden diese Merkmale der Altersschwäche viel später (20 Jahre) eintreten, während hei schweren Zugpferden gemeinen Schlages jene Erscheinungen viel früher zum Ausdruck gelangen (15 Jahre). Wenn solche Pferde angestrengt werden, so prägen sich die Störungen der Gehirnthätigkeit so markant aus, class es mitunter schwer fällt, die Grenze zwischen Gesundheit und Dummkoller anzugeben. In diesen Fällen kann nur eine wiederholte Untersuchung zur richtigen Beurtheilung führen; insbesondere aber hat man jene Merkmale zu würdigen, welche das Thier im Stande der Euhe kund gab. Sollte sich eine unregelmässige Futteraufnahme schon im Stande der Kühe bei den Pferden bemerkbar machen, so muss zuerst das Gebiss untersucht werden, ehe man diese Erscheinung auf Kosten des Dummkollers annehmen wollte.
Mit den Erscheinungen des Dummkollers können gewisse physiologische Vorgänge verwechselt werden, so: das Zahnen bei jüngeren Pferden, die Merkmale der Brunst und die geschlechtliche Aufregung. In den beiden letzten Jahren des Zahnwechsels, qlso im vierten und fünften Lebensjahre des Pferdes, entstehen nicht selten congestive Zustände und demnach andauernde Gehirnhyperämieu. Stumpfsein, Eingenommensein des Kopfes und Störung in der Gehirnthätigkeit sind die Erscheinungen, die sich beim Zahnwechsel einstellen. Die Gehirnafl'ection wird noch gesteigert durch gleichzeitige schwere Arbeit, grosse Anstrengung und durch katarrhalische Erkrankungen. In vielen Fällen werden die jungen Thiere oft ausgesprochene Merkmale des Dummkollers kundgeben. Allein das jugendliche Alter, der Zahnausbruch, die Köthung des Zahnfleisches sind jene Merkmale, bei deren Anwesenheit die Diagnose auf Dummkoller nicht gestellt werden kann.
Bei manchen rossigen Stuten pflegen sich besonders im Frühjahre sowohl die Erscheinungen des stillen, als auch jene des rasenden Kollers einzustellen. Manche Stute wird dabei theilnahmslos, die Empfindlichkeit an der Krone und in den Ohren ist ganz erniedrigt, die Thiere sehen starr nach einem Punkte hin; die Theilnahmslosig-keit gibt sich in dem falschen Ohrenspiel kund, auch Störungen des Bewusstseins kündigen sich durch die unregelmässige Futter- und Wasseraufnahme an; kurz es sind die Erscheinungen des stillen Kollers vorhanden. In anderen und zwar in den häufigeren Fällen gesellen sich rasende Paroxysmen hinzu. Die Stuten sind sehr aufgeregt, bei der leisesten Berührung schrecken sie zusammen, bäumen sich, sie schlagen aus und werden beisssüchtig. In beiden Fällen sind aber auch
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die Merkmale der Rossigkeit zugegen und die Störungen pflegen nur so lange zu dauern, als dieser physiologische Zustand eben noch vorhanden ist. Manche Autoren wollen die sensoreile Störung während der Brunst mit gewissen, anatomischen Veränderungen in den Eierstöcken der Thiere (Entzündungen, Hydropsie, Hypertrophie und Atrophie) in Zusammenhang bringen und betrachten den Zustand als eine Art von Nymphomanie, weshalb sie ihn als eine eigene Form mit dem Namen Mutterkollerquot; bezeichnen.Nachdem aber diese Störung nur periodisch auftritt und ganz entschieden mit der Brunst des Thieres im Zusammenhange steht, dürfte es dem Sinne des Gesetzes kaum entsprechen, wenn man den Mutterkoller'1 gleichwerthig mit Dummkollerquot; annehmen wollte. Dasselbe gilt auch von dem Samenkoller'quot; der Hengste, einer angeblich wochenlang andauernden Störung der Gehirn-thätigkeit, die sich bei Beschälhengsten nach der Castration einstellen soll.
Wenn der Ausspruch Dummkollorquot; vom juridischen Standpunkte unangefochten bleiben soll, so muss das Thier, abgesehen von den Störungen der Gehirntbätigkeit vollkommen gesund sein. Taubheit, Blindheit, schmerzhafte Lahmheiten, Verwundungen und überhaupt schmerzhafte Leiden sind deshalb ausgeschlossen, weil sie in manchen Fällen die Erscheinungen einer Gehirnstömng in der einen oder der andern Richtung zur Folge haben können. Blinde Pferde zeigen ebenso wie dummkollerische Thiere die Erscheinungen der Theilnahmslosigkeit, der Abstumpfung, das lebhafte Ohrenspiel (Lauschkoller), die unregelmässigen Stellungen, den tappenden Gang und das Aussetzen bei der Aufnahme des Futters und des Wassers. Eine genaue Untersuchung der Augen und die Vornahme von Sehproben wird in einem solchen Falle vor einem Irrthume schützen. Dasselbe gilt auch bei Schwerhörigkeit und Taubheit, umsomehr wenn die Pferde gleicbzeitig auch die Erscheinungen der Altersschwäche aufweisen. Die Schwerhörigkeit und die Taubheit sind schwieriger zu erkennen, als die Blindheit und dementsprechend auch schwerer vom Dummkoller zu unterscheiden. Die übrigen Symptome, welche die Störung der Gehirnthätigkeit anzeigen, werden hier zu entscheiden haben. Ein jedes Leiden, welches dem Thiere bei seiner Dienstleistung Schmerzen verursacht, kann je nach der Heftigkeit auch die Erscheinungen des stillen oder des rasenden Kollers im Gefolge haben. Deshalb hat eine gewissenhafte Untersuchung und eine genaue Beobachtung des Thieres noch vor der Aufnahme jener Erscheinungen, die dem Dummkoller eigenthümlich sind, vorauszugehen. Endlich ist auch die Verwendungsweise, eigentlich die Gewohnheit der Dienstes-
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leistung in Betracht zu ziehen. Reitpferde werden sich bei der ersten Verwendung als Wagenpferde nicht selten wie dummkollerische Pferde benehmen. Eine über die Kräfte des Thieres gesteigerte Dienstesleistung hat oft die an Stumpfsinn und Empfindungslosigkeit grenzende Erschöpfung zur Folge. Eücksichtlich der Jahreszeit, zu welcher die Untersuchung eben vorgenommen wird, hat man auf das zu achten, was von den Steigerungen und Nachlässen im Verlaufe des Dummkollers gesagt wurde.
Die geschilderten Symptome des Dummkollers sind einzeln in entsprechender Weise zu würdigen, jedoch in der Gesammtheit zu beurtheilen. Jedes einzelne Symptom an und für sich hat keinen diagnostischen Werth, es gibt eben kein einzelnes pathognomonisches Merkmal des Dnmmkollers. Zur Feststellung eines gewissen Grades des Dummkollers sind unter Berücksichtigung der erwähnten negativen Symptome noch mehrere positive, übereinstimmende Erscheinungen der gestörten Gehirnthätigkeit noth-wendig. Dabei ist wohl aiif ein wesentliches Merkmal, auf den chronischen Verlauf des Leidens, das grösste Gewicht zu legen. Unter Würdigung der erwähnten negativen Merkmale möchte ich die gestörte Aufnahme des Futters und des Getränkes, das Sichvergessen beim Kauen und beim Schlingen, wenn gleichzeitig die entsprechende Bewusstlosigkeit in Betreff der Körperstellung vorhanden ist, als zwei charakteristische, und bei ihrer gemeinsamen Gegenwart als hinreichende Symptome des Dummkollers hervorheben. Wenn sich die Pferde beim Kauen und Schlingen vergessen, wenn sie unregel-mässige Stellungen der Extremitäten von selbst annehmen oder gegebene Stellungen durch längere Zeit behalten, und wenn andere Störungen fehlen, welche uns diese Erscheinungen erklären könnten, so sind die betreifenden Thiere dummkollerisch. Ebenso sprechen die, mitten unter den Depressionserscheinungen periodisch auftretenden und kurz andauernden, rasenden Anfälle für die Gegenwart der erethischen Form des Dummkollers. Die Abstumpfung in der Sensibilität, die etwa vorhandene Anästhesie ist für sich allein nicht hoch anzuschlagen. Hochgradige Erscheinungen der Bewusstlosigkeit. gleichzeitig mit Merkmalen der gestörten Empfindlichkeit, deuten immer auf eine Störung der Gehirnthätigkeit hin. Ausserdera hat man auch die Puls-, die Athemfrequenz und die gestörte Verdauung zu berücksichtigen. Inwieweit der Befund mit dem Augenspiegel bei den Symptomen des Dummkollers herangezogen werden kann, muss ferneren Beobachtungen anheimgestellt werden. Schliesslich bleibt noch zu beurtheilen, wie die Verwendbarkeit des Thieres gestört ist,
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und ob etwa die Gemeinschädlichkeit eine Verwendung überhaupt zulässt oder nicht.
Nachdem der chronische Verlauf des Leidens und die Unheil-barkeit desselben vom juridischen Standpunkte als wesentliche Eigenschaften des Dummkollers zu gelten haben, müssen alle acuten Processo, die unter ähnlichen Erscheinungen verlaufen, ausgeschlossen werden. Die Differentialdiagnose erstreckt sich dementsprechend auf folgende Krankheiten: Gehirncongestion, acuter Hydrocephalus, Gehirnentzündung, schwere fieberhafte Krankheiten und neben den erörterten negativen Zuständen auch auf den Gewährsmangel Stätigkeft.
Die Gehirncongestion und der acute Hydrocephalus in-ternus sind Processe, welche rasch zu Stande kommen, sich demnach durch den acuten Verlauf kennzeichnen. Sie pflegen im Frühjahre und in der ersten Sommerhälfte häufiger vorzukommen und befallen mit Vorliebe jüngere Pferde, bei welchen in der Regel, wie schon angedeutet, der Dummkoller nicht auftritt. Der Gehirndruck, der sich hier entwickelt, ist plötzlich zu Stande gekommen und die Theile des Gehirnes haben noch nicht Zeit gehabt, sich der Kaumverminderung anzupassen, dementsprechend werden sich diese Zustände durch den acuten Verlauf und durch die gemischten Erscheinungen des Gehirndruckes mit jenen der Gehirnreizung von dem zumeist gleich-massig und chronisch verlaufenden Dummkoller wesentlich unterscheiden. Das Auftreten periodischer Erregungen, wobei bald die psychischen bald die sensiblen und motorischen Erscheinungen überwiegen, kündigen die acute Gehirnhyperämie an. Das Stadium der Reizung beginnt häufig plötzlich, selten allmälig mit den Erscheinungen der Unruhe und der Aufregung, welche sich bis zur Raserei und Tobsucht steigern können. Die Pferde werden sehr schreckhaft und gegen Sinneseindrücke (Berührung, Schall, Licht) überaus empfindlich. Sie drängen nach vorne und stemmen sich mit dem Kopf gegen harte Gegenstände, wodurch sie sich verschiedene Verletzungen am Kopfe (Augenbögen, Lippen) und an der Vorderbrust zuziehen. Bald darauf steigen sie in die Höhe, schlagen ohne Grund um sich, fletschen mit den Zähnen, beissen, schütteln den Kopf, stürzen oft zusammen, und nicht selten beobachtet man auch Muskelzittern und epileptische Krämpfe. Nach einer kurzen Zeit darauf stellen sich die Erscheinungen der Depression ein: die Thiere sind schläfrig, stumpf, halten den Kopf gesenkt und stützen ihn wohl auch auf, sind theil-nahmslos, taumeln und zeigen mitunter Zwangsbewegungen; die Futteraufnahme ist unterdrückt, aussetzend, unphysiologisch, der Harn- und
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Kothabsatz verzögert; der Puls ist wechselnd, bald unter, bald über der Norm und die Pupille ist stets erweitert.
Der Verlauf ist ein acuter und überaus wechselnder; schon in 24 Stunden kann eine totale Aenderung des Krankheitsbildes eintreten. Die Anfälle wiederholen sich und entweder kommt es in wenigen Tagen zur vollständigen Heilung, oder es erfolgt durch Complication mit anderen Gehirnleiden (Gehirnentzündung, Gehirnödem, Gehirnblutung) sehr rasch der Tod des Thieres, oder endlich, es entwickelt sich daraus der symptomatische Dummkoller.
Aehnlich gestalten sich die Erscheinungen bei der acuten Gehirnhöhlenwassersucht, wobei sich überdies noch ein Fieber einzustellen pflegt. Die Erscheinungen der Congestion geben sich bei diesem Leiden durch die vermehrte Wärme des Schädels und durch die Köthe der Schleimhäute kund. Von den sensoriellen Erscheinungen überwiegt die grosse Reizbarkeit und wechselt sehr häufig mit den Merkmalen der Abstumpfung. Die Pieberbewegung ist in der Regel eine massige, sie geht jedoch immer mit Appetitlosigkeit einher. In der Haltung des Thieres ist besonders das Vorwärtsdrängen hervorzuheben, in der Bewegung ist eine gewisse allgemeine, nervöse Atonie bemerkbar, nicht selten gesellen sich im Verlaufe Lähmungen hinzu: zuerst theilweise oder vollkommene Lähmung einzelner Bezirke, welche durch Gehirnnerven versorgt werden (Schlundkopf, Zunge, oberes Augenlid, Hinterlippe, Auge), dann pflegen auch Zuckungen und Krämpfe der einzelnen Muskelgruppen (Kopf, Hals, Schultern) aufzutreten, welche sehr bald zu einem tödtlichen Ausgang führen. Der Sectionsbefund wird die bekannten Merkmale der acuten Gehirnhöhlenwassersucht oder auch der acuten Nachschübe (Hyperämien, Blutungen) kundgeben. Die Gehirnentzündung ist vom Dummkoller verschieden und unterscheidet sich durch das vorhandene Fieber und durch den acuten Verlauf so wesentlich von jeuer Krankheit, dass eine Verwechslung wohl schwer möglich ist. Der rasche Wechsel zwischen Erregung und Depression, die Erscheinungen der Congestion, das Fieber, die Appetitlosigkeit, namentlich aber der acute Verlauf und das Sectionsergebniss charakterisiren dieses Leiden hinlänglich. Dasselbe gilt auch bezüglich der Wuth der Pferde. Von den schweren fieberhaften Leiden, welche im Beginne die Merkmale des Dummkollers vortäuschen könnten, wäre vor Allem die Influenza in ihren verschiedenen Formen zu erwähnen. Eines der wesentlichsten Merkmale bei letzterer Krankheit sind die Erscheinungen der Depression im Bereiche der Gehirnthätigkeit. Nach einem Incubationsstadium von vier bis sieben Tagen, tritt das Leiden plötzlich auf und steigert sich sehr
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Die Stätigkeit, Mania periodica.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;301
rasch innerhalb weniger Tage, zeichnet sich demnach durch einen höchst acuten Verlauf aus. Namentlich sind es die Erscheinungen des Fiebers und das jähe Ansteigen der Temperatur bis auf 42deg; C, welche auffällig zu Tage treten. Mit dem Fieber gehen die Erscheinungen der schweren Depression einher und die Thiere zeigen ein dumm-kollerisches Benehmen. Allein das plötzliche Zustandekommen, das ätiologische Moment (seuchenartiges Auftreten), die Merkmale des Fiebers neben den anderen klinischen Erscheinungen werden genügen, um jede Form der Influenza vom Dummkoller zu unterscheiden.
Auch schwere katarrhalische Krankheiten, acute Infections-krankheiten (Milzbrand) und schwere Krankheiten der Verdauungsorgane zeigen im Beginne jene Symptome, welche das Bild des Dummkollers ausmachen. In allen diesen Fällen wird die genaue Erhebung und die gewissenhafte Untersuchung vor einem falschen ürtheile schützen, üeberdies genügen nur einige Tage, um Gewissheit zu erlangen und nachdem für den Dummkoller eine so lange Gewährfrist festgesetzt ist, so kann ja die Untersuchung auf eine andere Zeit verschoben werden.
Eine Verwechslung des Dummkollers mit dem Gewährsmangel Stätigkeit ist aus mehreren Gründen auszuschliessen. Die Stetigkeit, ein sehr seltenes Uebel, könnte nur die Erscheinungen des rasenden Kollers vortäuschen, da die Merkmale der Gehirndopression vollständig fehlen. Aber auch in den anscheinend rasenden S3'mptomen bekundet sich die ungestörte Gehirnthätigkeit durch die bewusste Widersetzlichkeit und durch den mit Klugheit und Eigensinn gepaarten, passiven oder activen Widerstand des Thieres.
6. Die Stätigkeit, Mania periodica.
Literatur: Lehxbüchei der gerichtlichen Thierheilknnde 1. c. Klinische Lehrhücher 1. c. Müller, Magazin. 1864.
Gewährzeit: in Oesterreich 30 Tage; in Prcussen 4 Tage; in Sachsen, Kurhessen und Stadt Frankfurt 5 Tage; in Luxemburg und Elsass-Lothringen 9 Tage; in Hessen 14 Tage. In Frankreich, Baiern, Württemberg, Baden, Sachsen-Meiningcn, Schweiz, Hamburg, Belgien und Nassau ist die Stätigkeit als gesetzlicher Gewährsmangel nicht aufgenommen.
Man bezeichnet mit dem Namen Stätigkeitquot; eine hartnäckige und bewusste Widersetzlichkeit des Pferdes gegen eine geforderte, nicht ungewöhnliche Dienstesleistung. Die Stätigkeit ist demnach eine Untugend (Vitium animi), sie besteht
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Die Stätigkeit, Mania periodica.
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in einer Unfolgsamkeit und Widersetzlichkeit gegen jede Dienstesleistung und wird dementsprechend nicht nur die Brauchbarkeit des betreffenden Thieres beeinträchtiget, sondern, was wohl das Wesentlichste dieses Gewährsmangels ausmacht, sie kann mit Bezug auf die Verwendung selbst gemeinschädlich werden. Die Ansichten über das Wesen der Stätigkeit sind sehr verschieden, eine übereinstimmende Meinung in Betreff dieser Untugend hat sich bis auf den heutigen Tag noch nicht herausgebildet. Viele Länder haben den Gewährsmangel in ihren Gesetzen nicht aufgenommen; in einigen Ländem besteht zwar die Stätigkeit in Gesetzeskraft, allein die Be-urtheilung des Mangels ist eine derart strenge, dass die Stätigkeit sehr selten in der Praxis anerkannt wird. In anderen Ländern ist die Stätigkeit in die Gesetze des Thierhandels aufgenommen und die forensische Beurtlieilung ist derart eingerichtet, dass der Gewährsmangel sehr häufig in der Praxis anerkannt wird. Die verschiedene Anerkennung des Gewälirsmangels steht jedenfalls mit der Auffassung jener Personen im Zusammenhange, welche das üebel zu beurtheilcn haben; und diese Auffassung ist eben eine sehr verschiedene. Manche Thier-ärzte unterscheiden bei der ohnehin selten vorkommenden Stätigkeit mehrere ünterformen. Man unterscheidet zwischen einer wahren und falschen Stätigkeit, man spricht von einer andauernden und periodischen Stätigkeit und unterscheidet schliesslich eine relative und eine absolute Stätigkeit.
Die echte oder die wahre Stätigkeit soll in einem krankhaften Zustande des Gehirnes beruhen, dessen Wesen aber nicht aufgeklärt ist. Ein gewisser Symptomencomplex bestehend in dem periodischen Auftreten des üebels, in der mehr passiven Widersetzlichkeit und in dem wilden, stieren Blick (Congestion) ist nur der echten oder wahren Stätigkeit eigenthümlioh. Als Gegensatz zur wahren Stätigkeit unterscheidet man die falsche, die auch mit dem Namen Stützigkeitquot; bezeichnet wurde und welche eine, durch unzweckmässige, rohe Behandlung entstandene Widersetzlichkeit darstellt, also keine Krankheit, sondern eine wirkliche Untugend bedeutet. Die Unterscheidung der zwei Formen von Stätigkeit hat nur mehr wenige Vertreter und zwar mit Recht, da gerade das Fehlen einer Krankheit bei vorhandener Widersetzlichkeit des Thieres das wesentlichste Symptom der Stätigkeit ausmacht.
Die andauernde Stätigkeit bedeutet eine immer vorhandene Widersetzlichkeit, sei es gegen alle oder nur gegen gewisse Dienstleistungen, sie ist demnach immer zugegen, während die periodische Stätigkeit in längeren oder kürzeren Intervallen wiederkehrt und
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Die Statigkeit-, Mania periodica.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;303
gewissermassen anfallsweise auftritt. Periodisch stätige Pferde können in den anfallsfreien Zwischenzeiten allen Dienstesanforderungen im vollen umfange entsprechen. Auf die zeitweise Wiederkehr soll jedoch kein besonderer Werth gelegt werden, da dieselbe gewöhnlich auch ihre Veranlassung hat. Fehlt die Veranlassung längere Zeit, so tritt auch während des Zeitraumes die Stätigkeit nicht hervor. Ausgesprochen zeigt sich diese Thatsache bei den Stuten, von welchen eben behauptet wird, dass sie periodisch stätig werden. Da ist es unzweifelhaft der Eintritt der Eossigkeit, welche jene Ausbrüche der Widersetzlichkeit zur Folge hat. Auch die fremde Umgebung, der ungewohnte Dienst und die barsche Behandlung nehmen Einfluss auf den periodischen Eintritt dieser Untugend.
Die Unterscheidung zwischen absoluter und relativer Stätigkeit findet noch die meisten Anhänger; absolut stätig werden jene Pferde genannt, welche sich sowohl im Stalle als auch ausserhalb desselben und bei jeder Anwendung widersetzlich zeigen. Die relative Stätigkeit ist eine Widersetzlichkeit des Pferdes gegen bestimmte Dienstleistungen und Verrichtungen, so dass man z. B. reitstätige und wagenstätige Pferde unterscheidet, je nachdem die Widersetzlichkeit beim Eeiten oder beim Ziehen hervortritt. Auch die relative Stätigkeit beansprucht nach meinem Dafürhalten keinen gesetzlichen Schutz, sie ist deshalb zu einem Gewährsmangel nicht geeignet, als man gewissenhaft nicht bestimmen kann, seit wann und wie lange diese relative Widersetzlichkeit besteht. Relativ stätige Pferde brauchen nur in andere Hände überzugehen und gewohnheitsgemäss verwendet werden, so verliert sich der Charakter der relativen Widersetzlichkeit vollkommen.
'Nach alledem hat man forensisch nur eine Stätigkeit anzunehmen, worunter eine Untugend, also keine Krankheit verstanden wird, die in einer Widersetzlichkeit des Thieres gegen jede Verrichtung und Dienstesleistung beruht und welche bei orduungsmässigor Behandlung ohne eine besondere Veranlassung hervortritt.
Geschichte. Obwohl schon im edietnm aedilitium dos römischen Rechtes dieser Gewährsmangel angedeutet erscheint (jumenta, (juae sine causa turbantor) und obwohl im Mittelalter die Stätigkeit hie und da in den Staaten Norddeutschlands in das Gesetz aufgenommen, ja in manchen Fallen sogar durch gewisse Bestimmungen (bis sich die Stätigkeit dreimal gezeigt hat) im Sinne _ einer Gewährzeit verbürgt wurde, so finden wir doch im Codex austriacus diesen Hauptfehler nicht angeführt. Erst im wcstgalizischen Gesetzbuch (13. Februar nO?) wurde die Stätigkeit der Pferde als gesetzlicher Gewährsmangel in Oester-reich aufgenommen und mit 30 Tagen Gewährzeit festgesetzt. In demselben Sinne ist die Stätigkeit auch in das bürgerliche Gesetzbuch übergegangen.
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304nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Stätigkcit, Mania periodica.
Eiitsteluiugsursaclie. Als eine Untugend betrachtet, ist die Stätigkcit nur auf jene ürsaclien zurückzuführen, welche sich hei der Erziehung, Abrichtung und Verwendung der Pferde geltend machen. Pferde in halbwilden Gestüten gezogen, sowie Thiere, die immer allein gehalten wurden, können bei einer etwa noch rohen Behandlungsweise von Jugend auf zu einer permanenten Widersetzlichkeit herangezogen werden. Aber auch bei schon im Gebrauche stehenden Thieren kann sich der oftmalige Wechsel des Eigenthümers, die verschiedenartige Behandlung und die mannigfaltige Verwendungsweise geltend machen und eine bleibende Widersetzlichkeit schaffen, die sich als Stätigkeit kundgeben wird. Als eine, mit dem Geschlechtsleben im Zusammenhange stehende Eigenthümlichkeit ist es zu betrachten, dass unter den Wallachen und Hengsten die Stätigkeit seltener auftritt, als bei Stuten. Auch die Rothschimmel und Füchse stehen im Eufe wegen dieser TJntugend, ob mit Recht, das lässt sich nicht entscheiden. In vielen Fällen wird von einer erblichen Anlage und von dem Vorwalten der Stätigkeit bei gewissen Pferderacen (polnische Pferde) gesprochen. Auch bei hirschhälsigen Thieren und sogenannten Sternguckern soll diese Untugend ungleich häufiger vorkommen, als hei sebweren Pferderacen. Ob auch gewisse körperliche Zustände, so pathologische Veränderungen im Gehirne und in den Sinnesorganen, ferner die Hartmäuligkeit und die Weichmäullgkeit der Pferde bei gleichzeitiger ungeschickter, nicht entsprechender Handlungsweise, den Fehler veranlassen können, ist mit Sicherheit noch nicht dargethan. Gerade so wie ein beständiger Zwang und eine rohe Behandlungsweise ein sonst brauchbares Thier in ein boshaftes und widersetzliches umwandeln können, ebenso werden viele Pferde durch eine zu grosse nachgiebige und zu milde Behandlung zunächst eigensinnig und wenn sie dann unter .eine strengere Hand kommen, zeigen sie sich in kurzer Zeit widerspenstig. Auch das böswillige und grundlose Necken und Reizen der Pferde, sowie gewisse schmerzhafte Eingriffe können die erste Ursache zur Eut-wickelung der Stätigkeit abgehen.
Diagnose. Die gewissenhafte und genaue Untersuchung der Thiere im Stande der Ruhe, bei der Verwendung, und die wiederholte Beobachtung sind die einzigen Hilfsmittel zur Feststellung der Diagnose Stätigkeitquot;. Die mit grosser Umsicht vorzunehmende Untersuchung ist in doppelter Hinsicht durchzuführen; sie erstreckt sich nicht nur allein auf die thierärztliche Begutachtung, sondern auch auf die Beurtheilung der Verwendungsweise des Thieres. Die thierärztliche Untersuchung hat vor Allem den Gesundheitszustand des Pferdes sicherzustellen und ist insoferne auch eine genaue, als alle
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Die Stätigkoit, Mania periodica.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 305
jene TJmstäude berücksichtigt werden müssen, welche die Erscheinungen einer Widerspenstigkeit hervorrufen könnten. Man hat demnach zu forschen, ob keine Verletzungen zugegen sind, ob durch das Aufzäumen, Satteln, Anschirren und die Gurtung nicht schmerzhafte Reizungen ver-anlasst werden, welche dem Thiere unbequem werden und deshalb eine Widersetzlichkeit bei der Verwendung nach sich ziehen. Namentlich ist darauf zu achten, class die Thiere bei ihrer Verwendung durch das Geschirr nicht beengt werden, wie z. B. durch das feste Gurten, durch die Lage des Sattels, durch den Druck des Geschirres auf die Jugularvenen und auf die Luftröhre, durch das zu starke Schnallen des Kehlriemens, durch die scharfe und kurze Zäumung und durch die zu tiefe Lage oder auch Kürze der Zugstränge. Auch die Individualität und das Temperament hat berücksichtigt zu werden; lebhafte, feurige Pferde, kitzliche oder eben rossige Stuten werden sich immer unter einer fremden Hand etwas widerspenstig zeigen. Die Verwendungsweise muss von Seite des Thierarztes besonders beachtet werden. Ist man über die Verwendungsweise des Thieres im Zweifel, so versucht man es mit dem Reiten, mit dem Ziehen oder es wird das Pferd longirt. In vielen Fällen kann beobachtet werden, dass sich z. B. die Pferde gegen den Zugdienst sträuben, dagegen aber als vorzügliche Reitpferde den Dienst leisten; ein Umstand, der sich sehr oft ereignet und entschieden gegen die sogenannte relative Stätigkeit spricht (Wagen-Reitstätig). Bei der Dienstleistung sind auch die Gewohnheiten des Thieres ins Auge zu fassen; wenn ein Pferd allein nicht gehen will, so probirt man es zweispännig und da wieder je als Hand- oder Sattelpferd. Die Arbeit, welche das Thier leisten soll, darf die billigen Anforderungen nicht überschreiten und muss den Kräften angepasst sein. Arbeitspferde werden vor einen entsprechenden leeren Lastwagen gespannt und ohne Misshandlung zuerst in Güte versucht. Jene Person, welche das Thier zu leiten hat, muss unbetheiligt sein und die Handhabung mit den Pferden verstehen. Die Untersuchung und die Arbeitsprobe soll an einem ruhigen Orte, etwas abseits vom Stalle, bei keiner zu grossen Betheiligung von Zuschauern stattfinden. Ueberdies muss Alles ferngehalten worden, was die Thiere in Aufregung versetzen könnte.
Bei einem negativen Resultate ist die Untersuchung nach einer Zwischenzeit von sieben bis acht Tagen zu wiederholen, indem angenommen werden kann, dass sich während dieses Zeitraumes die Thiere den neuen Verhältnissen angepasst haben.
Die Hauptsymptome der Stätigkeit äussern sich in der bewussten Widersetzlichkeit des Thieres bei jeder Verwendung und
Csokor. Gericht!. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; *quot;
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Die Stetigkeit, Mania periodica.
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Dienstleistung. Die Widersetzlichkeit ist jedoch eine zweifache und beruht entweder auf einem passiven mit Eigensinn und Klugheit gepaarten Widerstände, oder sie besteht aus einer mit Klugheit und Bosheit gepaarten, oft gemeinschädlichen Widersetzlichkeit. Im ersteren Falle spricht man von einer passiven, im letzteren von einer activen Stätigkeit.
Die Erscheinungen des passiven Widerstandes sind folgende: Schon im Stande der Euhe lassen sich die Thiere schwer vom Platze bewegen, beim Anlegen des Geschirres zeigen sie sich insoferne störrisch, als sie durch eine krampfartige, starre Haltung des Körpers den gewöhnlichen Vorbereitungen einen merkbaren Widerstand entgegenbringen. Der Eigensinn gibt sich besonders zu erkennen durch die ünempfindlichkeit des Thieres sowohl gegen eine gütliche, noch mehr aber gegen eine rüde Behandlung. Gelingt es endlich nach schwerer Mühe das Pferd anzuschirren, so setzt es dem Hinausführen und der Dienstleistung, welche gefordert wird, einen absoluten, starren Widerstand entgegen. Die Klugheit, gewissennassen die Berechnung, welche das stätige Pferd mit dem passiven Widerstände vereinigt, erhellt aus dem Verhalten gegen die geforderte Arbeit. Während sich so ein Thier bei dem Herausführen aus dem Stalle, also zu jener Zeit, wo man eine Leistung fordert, sehr widerspenstig zeigt und die Ausführung der Arbeit auf alle erdenkliche Weise zu verhindern trachtet, lässt es sich, wenn das Ziel erreicht wurde, von der misslungenen Leistung weg, ganz ruhig in den Stall führen. In manchen Fällen gelingt es, nach vielen Anstrengungen und mit grosser Mühe eine kurze Zeit hindurch die regelmässige Dienstleistung zu erzwingen. Aber plötzlich bleiben die Thiere wie angewurzelt stehen, sie legen sich ins Geschirr zurück, halten den Wagen absichtlich auf und sind auf keine Weise, weder durch Güte noch durch Strafe, zu einer weiteren Dienstleistung zu bringen. Bei etwas rüder Behandlung steigen sie auf, fuchteln mit den Vorderfüssen gerade so wie dummkollerische Pferde in der Luft herum, und es gesellen sich nun auch die Merkmale der activen Widersetzlichkeit hinzu. Lässt man die Pferde ruhig stehen, so behalten sie eine Zeitlang die starre, trotzige Stellung, dann aber zeigen sie sich aufmerksam und wenn man sich weiter um sie nicht kümmert, so wird ihnen bange, sie machen nun von selbst einige Schritte nach vorwärts. Will man die günstige Gelegenheit benützen und die unterbrochene Dienstleistung fortsetzen, so beginnt das Spiel vom Neuen und die passive Widersetzlichkeit kehrt abermals zurück. Oft gelingt es, durch das Umkehren des Gefährtes und durch die Bewegung des Thieres in entgegengesetzter Richtung den Widerstand
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Die Stiitigkeit. Mania periodioa.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;307
auf eine kurze Zeit zu bemcistern. Indess kommen die Erscheinungen des Eigensinnes bald wieder zum Vorscheine und es trachten nun die Pferde von selbst umzukehren.
Der active Widerstand gibt sich aus der mit Klugheit und Bosheit gepaarten Widersetzlichkeit zu erkennen. Die Pferde wollen nicht nur der geforderten Dienstleistung widerstehen, sondern sie trachten auch die Umgebung durch Schlagen und Beissen zu schädigen, mit einem Worte, die Thiere werden gemeinschädlich. Bei der geringsten Veranlassung, so z. B. durch das Eintreten in den Stall und durch das Herannahen werden die Pferde aufgeregt, sie trippeln mit den Beinen hin und her, sind sehr unruhig und lassen die betreffende Person nicht herankommen. Bei der Berührung bäumen sich die Thiere auf, sie schlagen und beissen derart, dass man von dem Versuche einer Anschirrung und einer Verwendung zur Dienstleistung wegen der Gefährlichkeit vollkommen absehen muss. Daneben bekundet sich die Aufregung durch den wilden feurigen Blick, durch die Beschleunigung der Circulation und Respiration; stätige Pferde zeigen: Herzklopfen, höhere Köthung der Schleimhäute des Kopfes, starke Füllung der sichtbaren A-'enen, Zittern, vermehrtes Athmen und Schweissausbrueh. Gelingt es. diese Pferde zur Dienstleistung zu bringen, *nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; so stellt sich die Gemeinschädlichkeit noch in höherem Grade ein.
Sowohl dem gütlichen, noch mehr aber dem strengen Antreiben setzen sie einen thätigen Widerstand entgegen. Sie drängen nach der Seite, werfen sich auf das Nebenpferd, fallen zu Boden, steigen in die Höhe, springen über den Strang, schlagen mit den Hinterfüssen aus (Strangschlagen), zertrümmern das Gefährte und trachten auf alle möglichen Arten die Umgebung zu schädigen. Die Erscheinungen der Aufregung treten dabei in einem noch viel höheren Grade hervor und die Widersetzlichkeit kann sich bis zu rasenden Anfällen steigern, so dass die Thiere wie halb bewusstlos vom Platze geführt werden müssen. In den Stall gebracht stellt sich zumeist eine grosse Ermattung ein. Reitpferde werden für den Reiter lebensgefährlich, sie bocken, steigen auf und trachten ihn abzuwerfen oder au verschiedenen Gegenständen abzustreifen.
Beide Erscheinungen, die active und die passive Widersetzlichkeit, können vereint in verschiedenem Grade bei der Stätigkeit vorkommen.
Forensische Benrthellnng. Wenn die Stätigkeit im Sinne einer Untugend (Vitium animi) vom juridischen Standpunkte betrachtet wird, so kommt sie in der Praxis sehr selten vor. Die meisten Fälle der Widersetzlichkeit lassen sich auf bestimmte Ursachen und Einwirkungen zurückführen, welche ausserhalb des Thieres liegen und
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durch die Umgebung veranlasst werden oder vcranlasst wurden. Dies ist auch der Grund, warum ein grosser Theil der Thierärzte die Stätigkeit der Pferde als einen dem heutigen Stande der Wissenschaft nicht ange-passten Gewährsmangel betrachtet und seine Ausscheidung aus dem betreffenden Gesetze befürwortet. Wenn auch nicht geleugnet werden kann, dass die Stätigkeit als eine angeborene Untugend vorkommen kann, so empfiehlt es sich doch, bei der Beurtheilung sehr vorsichtig zu sein. Es kann sich ereignen, dass ein bei der Untersuchung als stätig befundenes Pferd, demnächst durch den früheren Eigenthümer vorgeführt, jeder Anforderung vollkommen entspricht und den Mangel nicht im geringsten Grade aufweist. Man hat demnach bei der Entscheidung über den Gewährsraangel Stätigkeit Folgendes zu berücksichtigen:
Zuerst muss erhoben werden, ob das Thier bis zur Zeit der Untersuchung überhaupt eine Arbeit geleistet hat. Aus dem.Alter des Pferdes und aus den Spuren der Arbeitsleistung am Körper ergeben sich die Anhaltspunkte hierzu. Dann müssen alle jene Umstände fehlen, welche die etwa vorhandene Widersetzlichkeit erklären könnten. Die Pferde müssen gesund sein, Verwundungen und Quetschungen an den Körpertheilen, wodurch dem Thiere Sclimerzen erzeugt werden, dürfen nicht zugegen sein; das Geschirr und die Aufzäumung muss so beschaffen sein, dass jede lästige Einwirkung von dieser Seite ausgeschlossen werden kann; die Anforderungen, welche man stellt, dürfen die physiologischen Kräfte des Thieres nicht überschreiten; die Verwendung des Thieres soll sich auf die gewohnte Dienstleistung beschränken. Es kann nicht gefordert werden, dass ein nicht abgerichtetes Pferd eine ungewohnte Arbeit ausführt. Eemonten erscheinen oft stätig, gerade so wie Reitpferde, wenn man sie zum Wagendienst verwenden will. Auch Zugpferde verlangen der Gewohnheit gemäss ein- oder zweispännig, als Hand- oder Sattelpferd verwendet zu werden. Solche Pferde sind nach einem kurzen Zeiträume, innerhalb welchem man vermuthen kann, dass sie zum Dienste herangewöhnt wurden, abermals der Untersuchung zu unterziehen. Jede rohe Behandlung ist bei der Stätigkeit ausgeschlossen, selbst wenn die Merkmale der Widersetzlichkeit im hohen Grade vorhanden sind. Solche Pferde werden für gewisse Dienstleistungen unbrauchbar, sie sind verdorben und weigern sich gegen eine bestimmte Leistung (stützig, relative Stätigkeit), so z. 15. gegen das Beschlagen, gegen das Putzen, gegen das Reiten und Ziehen unter bestimmten Verhältnissen. Nicht selten wird der untersuchende Thierarzt die Spuren der rohen Behandlung an dem Thiere wahrnehmeu können.
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Der S)rmptomeiicon]plex der activen und der passiven Widersetzlichkeit bildet das zweite Kriterium, welches den Begriff Stätigkeitquot; ergänzt. Die ganze Symptomengruppe äussert sich hei der geringsten Veranlassung und hei jeder Dienstleistung. Es ist demnach die Stätigkeit eine absolute und eine continuirliche. Das Hervortreten der Erscheinungeu wird durch die entsprechende oft sehr geringfügige Veranlassung sowohl im Stalle, im Stande der Kühe, noch mehr aber bei der Verwendung stattfinden. Bei der Beurtheilung der Widersetzlichkeit hat man besonders zu achten, inwieweit die Verwendbarkeit des Pferdes gestört oder aufgehoben wurde. Bei manchen Dienstleistungen (Eeitpferde) genügt schon ein massiger Grad der Widersetzlichkeit, um das Thier unbrauchbar zu machen. Dasselbe gilt auch mit Eücksicht auf die Umgebung, wo das Pferd verwendet werden soll. In Städten und an menschenreichen Orten hat man der Gemeinschädlichkeit halber schon im geringen Grade widerspenstige Pferde als stätig zu erklären, umsomehr, wenn sie zur Personenbeförderung dienen sollen (Omnibus- und Wagenpferde). Mithin'muss auch die Verwendungsweise bei der Beurtheilung in einem concreten Falle in die Wagschale fallen.
Schlicsslich hat man auf dem Wege der Differential-Diagnose die Stätigkeit von anderen Zuständen genau zu unterscheiden. Hauptsächlich könnte die Stätigkeit mit dem Dummkoller und mit manchen Gehiinleiden, mit der Scheue der Pferde und mit einem physiologischen Zustand in BetreiT des Geschlechtslebens, mit dem Eossigsein der Stuten verwechselt werden.
Die Verwechslung mit dem Dummkoller kann nicht leicht eintreten, wenn man festhält, dass die Stätigkeit eine bewusste Widersetzlichkeit, sei es passiv, activ oder beides zugleich, darstellt. Beim Dummkoller sind alle Erscheinungen unb ewusst und deuten dem zu Folge auf eine Krankheit des Central nervensystemes, speciell des Gehirnes, hin. Der blöde Gesichtsausdruck, die gestörte Empfindung, das getrübte Bewusstsein, neben den Depressionserscheinungen im Bereiche der Circulation, der Verdauung und der Respiration sind Erscheinungen des Dummkollers, die fort bestehen und keiner Veranlassung bedürfen, um hervorgebracht zu worden. Bei der Stätigkeit hingegen zeigen sich die Merkmale der Klugheit, der Aufregung, des Eigensinnes und der Widersetzlichkeit, so bald eine Leistung von dem Thiere verlangt wird, also eine Veranlassung vorliegt. Andere Gehirnleiden werden sich durch die vorwiegenden gestörten Verrichtungen im Bereiche der Gehirnthätigkeit und durch die Merkmale einer Krankheit sehr
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leicht von der Stiitigkeit unterscheiden lassen, welche die Gesundheit des Thieres voraussetzt.
Die Scheue, das Schreckhaftseiu, ist eine nicht seltene Erscheinung bei Pferden. Das Uehel hat auch eine Widersetzlichkeit zur Folge, allein dieselbe ist keine absichtliche, sondern begründet sich in der Angst und in der Furcht, die durch einen unmittelbar vorausgegangenen Sinneseindruck (Gesicht, Gehör) geschaffen wurde. Das Zusammenschrecken des Thieres, die grosse Angst, das Zittern, das Stutzen, die grosse Aufmerksamkeit und die leicht zu findende Veranlassung dazu (ein Gegenstand oder ein Geräusch), erklären die momentane Widersetzlichkeit. Ueberdies betrachten die scheuen Pferde den Gegenstand ihrer Furcht sehr genau und zeigen die Neigung, denselben zu umgehen oder auszuweichen. Im Falle irgend ein G eräusch oder ein Ton (Lärm, Trommelschläge, Schiessen) die Ursache der Widersetzlichkeit ist, horchen die Pferde nach der Gegend hin, woher die Schallwellen kommen. Die Widersetzlichkeit dauert nur kurze Zeit und die Aufregung schwindet mit dem Entfallen der Ursache und nach gütiger Behandlung und sanfter Aufmunterung des Thieres.
Das Kossigsein der Stuten wird sich durch die Merkmale jenes physiologischen Zustandes und durch das Andauern der Widersetzlichkeit während der Zeit der Brunst sehr leicht von der Stätigkeit unterscheiden lassen.
Wenn die eben geschilderten negativen, positiven und differentialdiagnostischen Momente gehörig und in der angegebenen Weise he-rücksichtigt werden, so gelangt man zu der Ueberzeugung, dass es nur eine Stätigkeit gibt, und dass sowohl die relative als auch die periodische Stätigkeit in der Wirklichkeit nicht besteht, sondern sich auf eine natürliche Weise durch die Einwirkung ganz bestimmter, momentaner Ursachen erklärt, demnach die Eignung zu einem gesetzlichen Gewährsmangel nicht vollständig besitzt.
7. Die Mondblindheit.
Syn: Monatblindheit, Mondfluss, periodische Augenentzündung,
intermittireude innere Augenentzündung, Mondblindsucht, das Wechseln. Ophthalmia periodica s. intermittens s. lunatica s. interna.
Literatur: Lehrbamp;chei der gerichtlichen Thierheilkunde von Veith und Uerlacli 1. c.;
enthält die ältere Literatur. Lehrbücher der Chirurgie von Prof. H. V. Stockfleth, Leipzig 1879 nnd
Prof. Dr. J. Bayer, Wien 1887.
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Die Monablindheit.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; ril 1-
Eversbusch. lieber die sogenannte periodiKclie Angcnentziindung-. Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin. Bd. VII, S. 43.
Ztindel. Die Mondblindheit der Pferde in Elsass-Lothringen. 1881.
Bayer, lieber die Mondblindheit der Pferde. Oesterr. Vierteljahresschrift. Bd. 3S, S. 136.
Derselbe. Die Mondblindheit an den sogenannten Glasaugen des Pferdes. Zeitschrift für vergl. Augenheilkunde, 11. Jahrgang.
Marcanus. Die Mondblindheit. Zeitschrift für vergl. Augenheilkunde. IV. Jahrgang.
Gewührzeit: In Oesterreicli, Frankreich, Elsass-Lotli-ringen und Belgien 30 Tage; in Preussen und Hessen 28 Tage, in Baiern, Württemberg und Baden 40 Tage; in Kurhessen und Stadt Frankfurt 42 Tage; in Sachsen 50 Tage.
Im juridischen Sinne ist die Mondblindheit eine wiederkehrende, innere Augenentzündung, insolange sie ohne eine für den Laien wahrnehmbare Veränderung der durchsichtigen Medien des Auges und ohne eine deutlich merkbare Schrumpfung des Augapfels besteht. Erfahrungsgemäss führt die unter einem bestimmten Symptomencomplex verlaufende innere Augenkrankheit früher öder später zur Erblindung.
Geschichte. Der GoTvährsmangel Mondblindheitquot; wurde zuerst in Hannover durch die Lüneburgische Verordnung vom Jahre 1697 unter dem Namen mondblindquot; gesetzlich anerkannt und mit einer Gewährzeit von drei Monaten verbürgt. Viel später ist der Fehler in dem Handelsgesetze von Vürt-temberg (17. Februar 1707) mit vier Wochen Gewährzeit unter der heute noch bestehenden Bezeichnung Mondblindheitquot; aufgenommen. In Hildesheim (10. December 1784) und in Coburg-Gotha (1790) findet sich der Gewährsmangel in den Farticnlarrechten verzeichnet, er wurde für ersteres mit zwölf und für letzteres mit vier Wochen Gewähr bestimmt. Im Jahre 1803 kam die Mondblindheitquot; als Anhang zum preussischen Landrechte auch für Preussen im Sinne eines gesetzlichen Gewährsmangels mit einer Frist von vier Wochen zur Geltung. In Oesterreich wurde der Gewährsmangel erst durch das bürgerliche Gesetzbuch (1. Juni 1811) zur gesetzlichen Giltigkcit mit einer Gewährzeit von 30 Tagen erhoben.
Die Ansichten über die Bedeutung des juridischen Ausdruckes Mondblindheitquot; waren von jeher verschieden und veranlasston selbst in der jüngsten Zeit lebhafte Controversen. So lange sich der Kliniker bemühen wird, aus dem rein juridischen Begriff eine bestimmte Krankheit zu schaffen, so lange wird man auch im Unklaren bleiben, was unter Mondblindheit verstanden werden soll. Die Volksrede hat den noch jetzt gebräuchlichen, so höchst unpassenden Namen Mondblindheit geschaffen, er wird schon im 16. Jahrhundert im gesetzlichen Sinne gebraucht. Zu jener Zeit glaubte man, dass die Himmelskörper, insbesondere der Mond auf die Entstehung und auf den Verlauf der
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Krankheiten einen Einfluss nehmen (Solloysel). Da man bemerkt hatte, dass auch die fragliche Augenentzündiing sich zu bestimmten Zeiten erneuere, so schrieben dies die ältesten Thierärzte dem Einflüsse des Mondes zu. Bourgelat war der erste Gegner jener alten Annahme, indem er sicherstellen konnte, dass ein Zusammenhang des Leidens mit gewissen Mondphasen nicht besteht. Hierauf hat man die Krankheit den periodischen Augenfluss, das Wechseln, die inter-mittirende oder periodische Augenentzündung genannt. Zu jener Zeit war es, als das Gesetz die fragliche Augenkrankheit bedingungsweise zu einem Gewährsmangel erhob; die Bediugnisse bestehen noch heutzutage, weil sich das Gesetz seit jener Zeit nicht geändert hat (1811), obwohl die wissenschaftliche Erkenntniss des Leidens durch die feineren Untersuchungsmethoden (Augenspiegel) wesentliche Fortschritte gemacht hat. Die Bedingungen, unter welchen das Gesetz eine innere Augenentzündung als Mondblindheit anerkennt, sind folgende: Die betreffende innere Augenentzündung muss so . beschaffen sein, dass sie der Käufer bei der Uebernahme des Thieres nicht, wahrnehmen konnte (sect;. 928, a. b. G. B.); die innere Augenentzündung stört den ordentlichen Gebrauch des Thieres oder vermindert den Worth desselben insoferne, als sie nicht behoben werden kann und früher oder später mit der Erblindung endiget (allgemeine Gewährleistung, die sect;sect;. 922, 923 und 932). Die innere Augenentzündung muss zugegen sein (chronischer, intermittirendor Verlauf) und innerhalb 30 Tagen nach der Uebernahme des Thieres von Seite des Käufers entdeckt worden sein (specielle Gewährleistung g. 925). Wenn alle die genannten Vorbedingnisse erfüllt sind und wenn sie neben der inneren Augenentzündung thatsächlich bestehen, dann erst nimmt das Gesetz den Gewährsmangel als vorhanden an und vermuthet, dass
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dieses Leiden schon vor der Uebernahme des Thieres zu
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güi^uu n u,i.
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Die Berechtigung zur Wandlunssklagc wird von Seite des Gesetzes durch jene Vermuthung unterstützt, wenn auch die anderen Bedingnisso der Gewährleistung (sect;sect;. 927, 929 und 930) erfüllt wurden. Nun tritt erst die Frage an die Wissenschaft heran, gibt es eine innere Augenentzündung, welche jene Bedingnisse erfüllt? und in dieser Beziehung muss unbedingt geantwortet werden: Es gibt bei den Pferden und Lastthiereu (Bind) eine Krankheit, bestehend in einer Entzündung jener Membran des Auges, welche von den alten Anatomen mit dem Namen Traubenhaut oder Uvea bezeichnet wurde. Diese Krankheit erfüllt die genannten Bedingnisse der juridisch präcisirten Mondblindheit. Die Traubenhaut oder die Uvea, im Sinne der alten Anatomen,
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ist als die Ernährerin oder Matrix des Auges zu betrachten; sie führt den grössten Tbeil der Gefässe mit sich, die das Leben aller der im Inneren des Auges eingeschlossenen Gebilde vorzugsweise zu erhalten haben. Aus dem Umstände allein erklärt es sich, warum bei einer Erkrankung jeuer höchst wichtigen Membran alle übrigen Theilo des Auges so lebhaften Antheil nehmen. In der neueren Zeit hat man, der pathologischen Anatomie Eechnung tragend, die Uvea in drei anatomische Abschnitte gebracht. Es wird die genannte Membran geschieden in: die Regenbogenhaut (Iris), die Aderhaut (Cborioidea) und in den Faltenkranz (Strahlenkörper, Corpus dliare). Jeder dieser Theile kann zum Ausgangspunkte der Entzündung erkoren werden. Sehr bald aber werden, Avie es in der Natur der Sache liegt, durch die anatomische Zusammengehörigkeit die übrigen Theile der Uvea mit einbezogen und durch den Contact erkranken auch jene Theile des Auges, welche neben dieser Membran gelagert sind. Man wird je nach dem primären Auftreten des Entzündungsprocesses unterscheiden: eine Iritis (llegenbogeuhaut-Entziindung), eine Cyclitis (Strahlenkörper-Entziindung) und eine Chorioiditis. Nach der Ausbreitung der Entzündung, respective nach der Combination, gibt es eine Iridocjxlitis und eine Iridochorioiditis. In der allerjiingsten Zeit gebraucht man den Ausdruck Uvea auch für die Pigmentschichte an der hinteren Fläche der Regenbogenhaut. Nachdem es das Gesetz verlangt, ist an dem alten Begriff Mondhlindheit festzuhalten; man versteht darunter eine Entzündung der mittleren Augenhaut, das heisst, jener Membran, die von den alten Anatomen als Tunica uvea bezeichnet wurde. Für den Gerichtsthierarzt kann es vollkommen gleich-giltig sein, ob eine Iritis, C3rclitis, Chorioiditis, Iridocyclitis oder Iridochorioiditis vorliegt; ob die Erkrankung der Uvea primär oder seeundür zu Stande kam und ob die benachbarten Theile in höherem oder geringerem Grade in Mitleidenschaft gezogen wurden. Sobald eine Entzündung der Uvea besteht, welche die bereits augeführten juridischen Bedingnisse erfüllt, ist das Leiden als Mondblindheit im gesetzlichen Sinne aufzufassen.
Eiitstelniugsursache. Nur beim Pferde hat man die Mondblindheit genau studirt, da sie als eine, hauptsächlich den Einhufern, eigen-tbümliche Krankheit vorkommt; indess liegen vereinzelte Beobachtungen vor, nach welchen das Leiden auch bei Bindern und bei Schafen angetroffen wird. Zu den von früher her bekannten Ursachen der periodischen Augenentzünduug, als: die ererbte Anlage, die Baceneigenthüm-lichkeit, gewisse Einflüsse der Wachsthumsperiode und der äusseren
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Schfidliclikeiten, hat man in der neuesten Zeit noch die Infection hinzugefügt.
Die ererbte Anlage des Leidens gründet sich auf die Wahrnehmungen, nach welchen die Mondblindheit manchen Pferdefamilien eigenthümlich ist (Bouin, Lebel, Veith, (quot;i erlach u. A.). Versuche haben ergeben, dass Fohlen aus einer Gegend stammend, wo die Mondblindheit beständig herrscht, nachdem sie in ein anerkannt gesundes Land versetzt wurden, von dem Leiden doch nicht verschont blieben, demnach die erbliche Anlage zur Geltung kam (Bonneval). Auch die Thatsache, dass im dritten und vierten Lebensjahre das Leiden häufiger vorkommt als nach dem achten Jahre, lässt die ererbte Anlage vermuthen (Gerlach).
Manche Pferderacen sollen von der Krankheit verschont bleiben (Stockfleth), während edlere Eacen und deren Mischlinge häufiger raondblind werden, obwohl sie unter den gleichen ausseien Verhältnissen leben. Ob die Stuten und Hengste ungleich häufiger dem Leiden unterworfen sind, als die Walachen, bleibt noch zu erweisen.
Die Periode des Zahnwechsels, namentlich die damit verbundenen congestiven Zustände sollen die Disposition zur Erkrankung bedeutend erhöhen. Man sucht dies durch die Thatsache zu begründen, dass die Thiere von der periodischen Augenentzündung zur Zeit des Durebbruches der Hacken- und der Backenzähne häufiger befallen werden. (Dupuy.)
Dass die Entstehung der Krankheit mit der Beschaffenheit des Bodens, mit der Lage der Weiden und mit den Bodenverhältnissen der Aufenthaltsorte überhaupt in Zusammenhang gebracht werden kann, haben schon ältere Beobachtungen dargethan. Nach den Beobachtungen von Chabert, Bouin und Lessona und nach den Versiichen von Bonneval und Bay scheint es fast erwiesen, dass die Krankheit in Gebirgsgegenden mit trockenen Weiden nicht vorkommt, wogegen sie sich in feuchten, von Gehölzen umschlossenen Thälern und Niederungen sehr häufia: einstellt und zu einem stationären Uebel wird. Auch von neueren Autoren (Z(indel, Cerutti. Sing und Stockfleth) liegen Beobachtungen vor, welche die alten Angaben vollinhaltlich bestätigen. Neben den Höheverhältnissen beschuldigt man auch die Bodenbeschaffenheit der Wiesen und Weiden, sowie die Eigenschaften der darauf wachsenden Futterpflanzen als ursächliche Momente des Leidens. Auf den Wiesen mit einem thonigen Grunde geweidete Pferde erkranken häufiger als jene, welche sich auf Kieseloder Kalkboden aufhalten. Das öftere Behüten nasser oder morastiger Weiden, das fortgesetzte Füttern mit verschlammtem, gegohrenem und
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verunreinigtem Heu, das Verfüttern von Grummet, welches auf morastigem Boden gewachsen ist, das Gras von frisch gedüngten Wiesen, das Griinfutter von iiherschwemmten Gebieten wirken eben so nachtheilig auf die Gesundheit der Augen, wie der Aufenthalt in niedrigen, feuchten, der Ueberschwemmung ausgesetzten Localitäten, in zu dunklen Stallungen, insbesondere wenn noch die Eaufen hoch angebracht sind und der Staub aus dem Futter in die Augen fällt. Auch der constanten Einwirkung des grellen Lichtes durch niedrig angebrachte Fenster des Stalles und durch glänzende Scheuleder schreibt man die Entstehung der Mondblindlieit zu. Nicht minder beschuldigt man das häufige Füttern der Pferde mit harten, trockenen Pflanzen und mit Körnerarten, besonders der Wicken und Bohnen. Alle mechanischen Einwirkungen können eine Entzündung der mittleren Augenhaut zur Folge haben, wie z. B.: Stoss, Druck, Zerrung, und Erschütterung. Nach gewissen vorausgegangenen Krankheiten (Influenza) verbleiben entzündliche Zustände, die gelegentlich zur Mondblindheit führen können.
Eine enzootische Schädlichkeit, welche sich manchmal geltend macht, gab schon in ältester Zeit der Yermutlumg Raum, dass die Mondblindheit eine Infectionskrankheit sei. Als ein dem Wechsel-fieber analoges Leiden wird die periodische Augenentzündung in den älteren Schriften geschildert (Mayneuc). Einen fälschlich als die Ursache der Mondblindheit angenommenen Pilz beschreibt Kryszstofo-wiecz, der sich jedoch nach den Untersuchungen als Samenkapsel einer Buccinia-Art erwies. Im Glaskörper eines atrophisehen Pferdeauges fand Berlin eine Pilzvegatation. Koch gelang es, Mikroorganismen pflanzlicher Natur und zwar Mikrococcen aufzufinden, allein es fehlt noch immer der endgiltige Beweis, das heisst, Reinculturen des Mikroorganismus, der die Krankheit veranlassen soll und die experimentelle Bestätigung an Versuchsthieren. Auch miasmatische Einflüsse (Zündel) will man neben den bisher erörterten Schädlichkeiten gelten lassen.
Der pathologische Process. Dem Wesen nach ist die Mondblindheit eine Entzündung der mittleren Augenhaut; in forensischer Beziehung ohne Berücksichtigung der Ursache. Bei dem Umstände, dass es in vielen Fällen nicht gelingt, die traumatische Iritis von einer noch nicht ganz sicher als speeifiseh angenommenen ähnlichen Krankheit zu unterscheiden, wird der Gerichtsthierarzt gezwungen sein, jede reeidivirende Entzündung der Uvea als Mondblindheit aufzufassen. In der Mehrzahl der Fälle hat es sich herausgestellt, dass dem Leiden eine Iridochorioiditis, vermuthlich infectiöser Natur, zu Grunde liegt (Sichel, Friedberger, Berlin, Eversbusch). Der anatomic:he
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Befund gestaltet sieh verschieden, je nachdem ein frischer Anfall vorliegt und je nach dem Alter dos Leidens, je nach der Anüahl der Anfülle, welche schon zugegen waren. Eversbnsch hatte Gelegenheit, die Section eines Angcs vorzunehmen, an dem klinisch ein frischer, acuter Anfall von Mondblindheit beobachtet worden war. Der Befund war folgender:
Die Grössenverhültnisse des Bulbus fast normal; die Sklera nur in dem vorderen Abschnitte massig entzündet; die Kegenbogenliaut und der Ciliarkörper waren massig verdickt, die Eegcnbogenhaut mit der vorderen Linsenkapsel leicht verklebt. In der . vorderen Augenkammer befand sich ein graugrünliches Exsudat angesammelt, der Glaskörper schimmerte ebenfalls mit graugrüner Farbe, die ganze Netzhaut war durch eine ziemlich dicke Exsudatschichte in der Ausdehnung von 1 Mm. von der Aderhaut abgehoben. Auf der einen Seite war die Retina in zwei Blätter geschieden und auf der anderen Seite ebenso wie die Chorioidea ziemlich verdickt. Die Exsildatmassen erwiesen sich als fibröse Ausscheidungen, versehen mit zahlreichen, in regressiver Metamorphose begriffenen, also fettigkörnig entarteten Rundzellen (Leucoblasten). Die Gefiisse des Ciliar-körpers, die Iris und die Lücken im Ligamentum pectinatum waren mit Rnndzellen vollgepfropft; die mittleren und tiefen Schichten der Hornhaut zeigten sich entzündlich infiltrirt, die Randportion dagegen von zahlreichen, stärker gefüllten, neugehildeten Gefässen durchzogen. Eine deutlich sichtbare Gefässneubildung war auch am Rande der äusseren Corneafläche wahrnehmbar und das Epithel erschien an diesen Stellen etwas gelockert, massig erweicht und zerklüftet. Das Epithel der Aderhaut erschien ebenfalls gequellt und das Gewebe war zellig infiltrirt. Die mikroskopische Untersuchung des fibrösen Ergusses zwischen Chorioidea und Retina sowie im Glaskörper ergab eine grosse Menge in Haufen angesammelter Eiterkörperchen; niedrige Organismen konnten nicht gefunden werden. Im mittleren Grade der entzündlichen Schwellung befand sich der Sehnerve nach seinem Eintritt bis zur Lamina cribrosa.
Je öfters sich die Anfälle der Mondblindheit wiederholt haben, je länger demnach die Krankheit des Auges besteht, um so mannigfaltiger sind die pathologisch-anatomischen Veränderungen. Im Wesentlichsten gründen sich die Veränderungen in den verschiedenen Gebilden des Auges auf zwei pathologische Processe, auf die Fortsetzung der vorausgegangenen Entzündung und auf das Eintreten der Atrophie des Augapfels.
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Als Folgen der Entzündung verdienen erwähnt zu werden: Verklebungen, Verlöthungen und Verwachsungen des Randes der Eegen-bogenhaut entweder mit der Hornhaut (vordere Synechie) oder mit der vorderen Linsenkapsel (hintere Synechie) in verschieden hohem
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Grade; öfters ist eine Verklebung oder Anlöthung nur stellenweise
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zugegen, die Regenbogenhaut kann sich vermöge ihrer Contractilität von dem Contacte befreien. In solchen Fällen bleiben an der Stelle, wo die Anlöthung stattgefunden hat (innere Fläche der Cornea oder vordere Fläche der Linsenkapsel), Pigmentflecke und Reste der Adhäsion zurück. Mitunter aber, wenn Verwachsungen der Iris mit den genannten Gebilden stattgefunden haben und ein Lostrennen erfolgt war, so findet man bindegewebige Fäden oder Netze, welche zum Theile am Rande der Regenbogenhaut und zum Theile an der Stelle der Anheftung festsitzen und in den Raum der vorderen Augenkammer als flottirende Bindegewebszöttchen hervorragen. In anderen Fällen verwächst der ganze Irisrand und die ganze hintere Fläche der Iris mit der vorderen Linsenkapsel, es stellt sich die totale Pupillensperre (Occlusio pupillae) ein. Als eine Folge der Entzündung beobachtet man in frischeren Fällen eine Anhäufung eines fibrinösen Exsudates p,m Strahlenkörper, welches bei bestehenden Verwachsungen die Iris oft buckeiförmig ^nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;hervorwölbt und auch die Synechien bilden hilft. Mitunter entwickeln
sich vom Ciliarkörper schwartenartige Exsudatschichten, die verschieden weit in die Pupille und über dieselbe hervorragen. Das Gewebe des Ciliarkörpers erscheint nach wiederholten Anfällen verdichtet, die Gefässe zeigen sich erweitert und besitzen einen geschlängelten Verlauf. Die entzündlichen Veränderungen an der Chorioidea geben sich im Beginne oft durch eine Abänderung in der Vertheilung des Pigmentes im Tapetum kund (Bayer). Es vereinigt sich scheinbar das früher gleich-massig vertheilte Pigment auf einzelne Inseln; mitunter betrifft die entzündliche Veränderung nicht die ganze Chorioidea gleichmässig, sondern sie entsteht heerdweise (Chorioiditis disseminata, Eversbusch). Die Schichtung der Aderhaut verschwindet nach wiederholten Anfällen, ihre Gefässe sind vermehrt, das Gewebe ist stark verdichtet, in demselben treten oft knochenharte Platten auf; zwischen der Chorioidea und der abgehobenen Netzhaut, im subretinalen Räume, trifft man eine braune Flüssigkeit an, bestehend aus Blutserum, Blutkörperchen, Blut-krystalleu und aus derberen, gefärbten Fibrinmassen. In Folge der entzündlichen Veränderungen, welche sich insbesondere in der Aderhaut abspielen, kommt es zu seeundären Processen in der Netzhaut, im Glaskörper und in der Linse. Die Netzhaut wird zunächst durch die Schrumpfung des Glaskörpers und durch das im subretinalen Räume
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eingelagerte Exsudat (Eversbusch) von der Aderhaut in verschiedenem Umfange abgehoben. Vom Bande der SebnervenpapiUe beginnt die Abhebung der Netzhaut in Form von radienartigen Streifen zumeist in den oberen Partien; nach abwärts entstehen in Folge der Anhäufung des Exsudates (Gesetz der Schwere) buclceiförmige, verschieden grosse Hervorwölbungen. Hierauf wird die ganze Netzhaut allmälig vom Augengrunde bis zur Ora serrata abgelöst, sie bleibt an der Sehnerven-papille im Zusammenhange mit dem Sehnerven und die Folge davon ist eine trichterförmige Abhebung derselben, wobei das breite Ende des Trichters gegen die Pupille gerichtet ist und das schmale Ende an der Sehnerveupapille haftet. Mitunter kann es geschehen, dass in der abgehobonen Netzhaut Pisse entstehen, wodurch eine Flüssigkeitsvermehrung hinter der Kotina platzgreift. Nach der Schrumpfung und theilweisen Resorption des Glaskörpers wird das vordere Ende des Trichters immer breiter, der Stiel jedoch immer länger und dünner, bis derselbe oft in seiner Mitte abreisst. Aus dem vorderen Theile des Trichters entsteht nun eine Membran, welche von der Ora serrata her in Form eines Diaphragmas ausgespannt erscheint, der hinteren Linsenkapsel anliegt und mit einem nach rückwärts gerichteten Stiel versehen ist. Das andere Ende des Stieles ragt dann in Form eines Stumpfes, ausgehend von der Sehnerveupapille, in den mit Exsudat gefüllten subretinalon Raum vor. Jene Massen, die sich im Räume des Trichters selbst vorfinden, gehören dem veränderten Glaskörper an. Die Abhebung der Netzhaut soll den grünlichen Schimmer veranlassen, der zur Bezeichnung grüner Staarquot; geführt hat. Ein zweiter Process in der Netzhaut stellt sich als Retinitis ex continuo und ex contiguo in manchen Fällen ein; dabei kann es zur Exsudation in den Glaskörper kommen, wodurch mannigfache Veränderungen mit demselben vorgehen. In dem Glaskörper findet man zu Beginn des Processes (acuter Anfall) den Inhalt graugrün gefärbt (Eversbusch); hierauf kommt es zur milchigen Trübung und theilweisen Resorption der flüssigen Bestandtheile desselben; in anderen Fällen verdichtet sich das zwiebelschalenähnlich angeordnete Biudegewebs-stroma und wandelt bei chronischem Verlaufe den ganzen Glaskörper in eine Bindegewobsschwiele um; die anliegende Retina kann in solchen Fällen mit dem Glaskörper verschmelzen und der Schrumpfung des letzteren folgen. In der Linse und in der Linsenkapsel machen sich als Ausdruck der pareiubymatösen Entzündung jene Veränderungen geltend, welche als trübe Schwellung bezeichnet werden; sie führen allmälig zur kataraktösen Entartung der Linse, oft neben einfachem Zerfalle der Linsenfasern und Kalkablagerungen. Endlich finden auch
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Veränderungen entzündlicher Natur in der weissen Augenhaut und selbst in der durchsichtigen Hornhaut statt, welche sich vorzüglich in einer Sklerosirung der ersteren und in einer trüben Schwellung der letzteren kundgeben.
Die atrophischen Zustände reihen sich den seeundären Entzündungen an, sie sind es, welche den Bulbus dem allmäligen Schwunde entgegenführen. Hauptsächlich werden die Linse, der Glaskörper und die Kammerflüssigkeit in Folge der Resorption zum Schwunde gebracht. Die Resorption der Kammerflüssigkeit muss eintreten, sobald eine entzündliche Verdichtung (Narbenbildung) in dem Corpus ciliare stattgefunden hat; die Schrumpfung der Cornea, die Verwachsung derselben mit der Iris und Linsenkapsel sah man in Folge dessen zu Stande kommen. Die Resorption der Linse kündigt sich durch die Faltung der Linsenkapsel und durch die trübe Schwellung an. Nachdem es zuerst zur Heranbildung des grauen Staares gekommen ist, tritt die Resorption sehr rasch ein und früher oder später nehmen Kalkablageningen die Stelle der zerfallenen Linsenfasern ein. Auch der Glaskörper wird sehr bald, vielleicht noch früher als die Linse, der Resorption zugeführt weiden, und er ist es namentlich, der neben der Netzhautabhebung möglicherweise die Lageverändenmgen der Linse, wie sie beim geschwundenen Augapfel häufig auftreten, veranlasst. Mit der Resorption der flüssigen und halbflüssigen Theile des Auges Hand in Hand stellen sich auch verschiedene atrophische Zustände in den anderen Gebilden ein. Die Hornhaut erscheint pigmentiit, die Peripherie derselben ist unregel-mässig geworden, die Wölbung ungleich, oft von einer Faltung unterbrochen; der ganze Bulbus zeigt an der Oberfläche buckelartige Hervorragungen und seichte Vertiefungen, wodurch die Rundung desselben verloren gegangen ist; dabei erscheint die Cornea und die Sklera beträchtlich verdickt. Der Sehnerve ist sehr dünn geworden und hat merklich abgenommen; die inneren Gebilde des Auges sind aus ihrer Lage gebracht und nur mehr in Resten zwischen dem neugebildeten Bindegewebe bemerkbar. Die oben geschilderten atrophischen Zustände pflegen sehr rasch nach der Entzündung aufzutreten, insbesondere gilt dies von den halbflüssigen und flüssigen Theilen im Innern des Auges. Dies mag auch die Ursache sein, dass mitunter der Bulbus seine derbe Consistenz einbüsst und einer gewissen Schlaffheit (Matschsein) Platz macht, ein Symptom, das man bei der klinischen Untersuchung besonders würdigt und welches nur im Falle der beginnenden Resorption also unmittelbar nach dem entzündlichen Anfall vorgefunden wird.
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Diagnose. Bei der Untersuchung auf Monclblindheit stehen dem Gerichtsthierarzte nur die klinischen Hilfsmittel zu Gebote; sie umfassen die Aufnahme des Befundes mit Hilfe des unbewaffneten Auges, die Untersuchung bei künstlicher Beleuchtung und schliesslich die Untersuchung mit dem Augenspiegel.
In der anatomischen Eeihenfolge von aussen nach innen werden die Theile des Auges ohne Hilfsmittel in der Weise besichtigt, dass man das Pferd unter die Einfahrt zu einem Stalle, also in einen gedeckten Kaum bringt, wobei der Kopf des Thieres gegen das senkrecht einfallende Licht gestellt wird und darauf zu achten ist, dass keine Spiegelbilder von den nahe gelegenen Gegenständen auf der Hornhaut entstehen. Die Augenlider und die Lidspalte werden zuerst untersucht, dann achtet man auf das Secret im innern Augenwinkel und untersucht die Bindehaut. Man prüft den Bulbus vergleichend mit dem anderen Auge in Bezug auf Grosse, Consistenz und Lagerung, besieht die Cornea von vorne und von der Seite. Hierauf wird die vordere Augenkammer untersucht, besonders in ihrem unteren Abschnitte; der Band der Iris kann durch die seitliche Beleuchtung klargemacht werden. An der Iris ist die Farbe, die Lage, die Beschaffenheit des Gewebes und der Blutgobalt sicherzustellen. Endlich prüft man die Pupille in Bezug auf Form, auf Reaction (abwechselndes Verdunkeln mit der Hand) selbst mit Hilfe pupillenerweiternder Mittel (Atropin). Die weitere Untersuchung der tiefer gelegenen Gebilde im Auge, bedarf zur klaren Beurtheilung schon einer künstlichen Beleuchtung, welche durch Abbiendung des Tageslichtes, durch das Sammeln der Lichtstrahlen mit einer Convexlinse oder mit einem Hohlspiegel erreicht wird. Vor dem soll jedoch der Eeflex des Augenhintergrundes, der sogenannte Pupillarreflex, ein wesentliches Symptom der Mondblindheit, berücksichtigt werden. Bei einer künstlich geschaffenen, maximalen Pupillenerweiterung (Atropin), kann es auch ohne Hilfsmittel gelingen, einen Einblick in die tieferen Theile des Auges zu gewinnen. Die Linsenkapsel, die Linse, den Glaskörper, die Netzhaut und den Augenhintergrund kann man in manchen Fällen mit dem freien Auge wahrnehmen. Im Allgemeinen ist es Kegel, zuerst das Auge zu prüfen und dann auf die Schutzorgane überzugehen.
Die Untersuchung bei künstlicher Beleuchtung geschieht mit einem Hohlspiegel, mit einer Convexlinse oder mit eigenen Vorrichtungen (Beleuchtungs-Apparat von Pristley-Smith); es werden die Lichtstrahlen einer Flamme oder des Tageslichtes je nachdem reflectirt oder gesammelt (focale Beleuchtung) und die Brennpunkte der Strahlen zur Beleuchtung der Binnenorgane des Auges benützt.
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Die Untersuchung mit dem Augenspiegel (siehe Bayer Chirurgie, S. 444 und Möller, Diagnostik, S. 74 1. c.) wird ausgeführt zum Zwecke der Beurtheilung des Augenhintergrundes. Die Retina, die Sehnervenpapille und die tiefer gelegenen Theile sind es, welche mit Hilfe des Augenspiegels gesehen werden können. Aber auch über das Refractionsvermögen und über die Beschaifenheit der durchsichtigen Medien des Auges ertheilt der Augenspiegel die nöthige Auskunft. Der vollständige Zweck der Untersuchung ist zu erreichen durch den Augenspiegel von Jäger, Stellwag oder Hirschberg; erst nach längerer Uebung kann jene Fertigkeit erlangt werden, welche zur erfolgreichen Untersuchung unumgänglich nothwendig ist.
Die Symptome der Mondblindheit gliederte man seinerzeit in fünf verschiedene Gruppen, die als eben soviele Stadien der Krankheit angesehen wurden. Es erscheint jedoch viel vortheilhafter nur zwei Symptomengruppen bei der Mondblindheit zu unterscheiden; eine Gruppe entspricht dem Entzündungsanfall, und die andere bezieht sich auf die zurückgebliebenen Veränderungen; dabei ist auch die Periodicität oder die Wiederkehr der Anfälle zu berücksichtigen.
Der Entzündungsanfall, nach der alten Auffassung das erste bis dritte Stadium der Mondblindheit, umfasst sämmtliche Erscheinungen einer acuten Augenentzündung. Hervorragend sind die Symptome der Lichtscheu und der Schmerzhaftigkeit. Das Auge ist halb oder ganz geschlossen, das Augenlid ist ödematös, höher temperirt und die Empfindlichkeit gesteigert. Die Bindehaut geschwellt, die Episkleral-gefässe stärker injicirt, die Thränensecretion bedeutend vermehrt. Wenn die Augenlider nicht ganz geschlossen sind, erblickt man die vom Rande her etwas getrübte Hornhaut. In einem bis zwei Tagen lässt die Lichtscheu etwas nach und es treten die verschiedenen Ent-zündungserscheinungen im Innern des Auges zu Tage. Sie umfassen die Veränderungen der Regenbogenhaut, die Trägheit oder Un-beweglichkeit der Pupille, Veränderungen im Kammerwasser und in den tieferen Gebilden des Auges.
Vor Allem tritt ein eigenthümliches Phänomen auf, sobald die Mondblindheit längere Zeit im Entzündungsanfalle bestanden hat. Dieses Phänomen beruht in dem grünlichen Reflex, der vom Augengrunde ausgeht. Aus der Tiefe des Auges dringt ein eigenthüm-licher, grüner Schein hervor, welcher die verengerte Pupille meergrün erscheinen lässt, ein Zustand, der zur alten Bezeichnung grüner Staarquot; mit beigetragen hat. Die Ursache dieses grünlichen Schimmers suchten die älteren Beobachter in der Verflüssigung und Schrumpfung des Glaskörpers; neuere Untersuchungen haben jedoch dargethan, dass
Caokor. Gericht!. Thi.-rheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 21
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dieses Phänomen dem Lichtreflex von der ahgehoheneu Netzhaut seine Entstehung verdankt. Viel deutlicher wird der grüne Schimmer aus dem Augenhintergrunde nach wiederholten Anfällen hervorleuchten, also in einem späteren Stadium der Mondblindheit. Die durchsichtige Hornhaut erscheint vom Bande her etwas getrübt, in den unteren Partien bemerkt man einen gleichmässigen, graubläulichen, leichten Beschlag der hinteren Hornhautfläche. Das Kammerwasser ist durch feinflockige Ausscheidungen leicht getrübt, am Boden der vorderen Augenkammer häuft sich das ausgeschiedene Exsudat an und bildet eine sichel- oder nageiförmige (Onyx) trübe Schichte, welche bei heftiger Bewegung des Kopfes oder des Auges entweder eine gleich-massige Trübung des ganzen Kammerwassers veranlasst oder an den unteren Theilen haften bleibt (Hypopium).
Das Irisgewebe ist durch das eingelagerte Exsudat und durch die Injection verfärbt, gezerrt und geschwellt. Die Verfärbung der Iris ist eine gegen den lichteren Farbenton sich hinneigende; die Iris erscheint bei mondblinden Pferden in verschiedenem Grade hellbraun und zwar gelblich, zimmt- oder rostbraun gefärbt. In manchen Fällen befindet sich an der vorderen Fläche der Eegenbogen-haut ein zartes, netzartiges, oder ein flockiges, gelbliches Exsudat festhaftend vor. Die Zeichnung der Iris wird verschwommen in Folge der Injection, der Exsudation und der entzündlichen Schwellung des Gewebes; die Oberfläche erscheint sammtähnlich, villös und mattglänzend. Die Pupille ist in Folge der entzündlichen Schwellung und der Exsudation in der Regenbogenhaut immer verengt; die Reaction ergibt eine träge Beweglichkeit der Iris, ja in manchen Fällen ist sie vollkommen unbeweglich. Die Form der Pupille kann verschieden sein, je nachdem entzündliche Anlöthungen der hinteren Irisfläche an die Linsenkapsel stattgefunden haben (Synechien). Ist die Anlöthung an einzelnen Stellen des Irisrandes zugegen, so wird die Pupille nach dem Verdunkeln des Auges eine sternförmige Gestalt annehmen, wobei die einzelnen Strahlen des Sternes den angelötheten Partien entsprechen. War die Anlöthung eine einseitige, so entsteht die verzerrte Pupille, wenn hingegen der ganze Irisrand, wohl auch die hintere Irisfläche mit der Linsenkapsel inniger verbunden ist, so entsteht eine spaltförmige, unbewegliche Pupille (Pupillensperre) und dabei wölbt sich die Peripherie der Regenbogenhaut stellenweise oder in der ganzen Ausdehnung, also ringförmig gegen die vordere Augenkammer heraus. An der vorderen Linsenkapsel bemerkt man mit dem Augenspiegel kleine schwarze oder braune Pigmentflecke, sie markiren jene Stellen, an welchen die Verlöthung des Irisrandes
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vorhanden war. Bei inniger Verbindung können sogar fadenförmige, gelblichwcisse, verschieden dicke Fäden sich von der Linsenkapsel gegen den Irisrand hinspinnen; manchmal reissen die Fäden an' der dünnsten Stelle ab und flottiren frei im Kammerwasser. In der Linse, besonders aber im Glaskörper, treten leichte Trübungen auf, welche den Einblick in den Augenhintergrund erschweren. Die Netzhaut bietet die Merkmale der beginnenden Abhebung (radienförmig) dar, sie ist jedoch in den unteren Partien (Eversbusch) stärker hervorgewölbt und veranlagst den schon geschilderten grünen Reflex.
Als Folgezustand der Entzündung im Inneren des Auges ist die Resistenz des Augapfels hervorzuheben. Der Bulb us erscheint während des Entzündungsanfalles etwas härter, da in Folge der stärkeren Injection des Transsudates und der Exsudation eine Steigerung des intraoeulären Druckes stattfinden muss; dies erklärt auch die heftige, durch die grosse Lichtscheu und die besondere Empfindlichkeit zum Ausdruck gebrachte Schmerzhaftigkeit des Auges. Nicht selten ist während des Anfalles auch ein leichtes Fieber zu constatiren. Die Dauer eines solchen Anfalles gestaltet sich verschieden, leichtere Anfälle dauern acht bis zehn Tage, schwerere zwei bis drei Wochen. Spätere Anfälle verlaufen mehr chronisch und setzen mit weniger stürmischen Symptomen ein.
Die Veränderungen nach den Entzündungsanfällen sind sehr charakteristisch in Folge der bestimmten, bleibenden Merkmale, von welchen jene der Atrophie des Auges besonders hervortreten. Zu den atropbischen Erscheinungen gehören: die Abänderung der Consistenz und die Verkleinerung des Bulbus, die charakteristische Beschaffenheit des oberen Augenlides und der Nickhaut, die Veränderung in den Binnenorganen des Auges und die Sehstörung durch die Heranbildung des grauen Staares.
Unmittelbar nach dem Entzündungsanfalle wird in Folge der Resorption des Exsudates die Consistenz des Augapfels viel geringer; der Bulbus ist matsch, ja sogar weich, das Äuge erscheint abgeflacht und liegt tiefer in der Augenhöhle; das obere Augenlid bekommt zwei Falten, die von beiden Augenwinkeln her in der Mitte des Augenlides einen stumpfen Winkel bilden; je deutlicher diese Falten sind, je weniger stumpf der Winkel ist, desto mehr und stärkere Anfälle sind vorausgegangen. Der Bindehautsack erscheint vergrössert, er wird mehr gelblich gefärbt und verliert die schlitzige Beschaffenheit, wie sie den Schleimhäuten eigen ist. Die Nickhaut tritt mit dem Einsinken des Bulbus immer mehr hervor und legt sich allmälig über die Wölbung des Augapfels. Die beginnende
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Atrophie macht sich auch auf der Ski era bemerkbar, indem sich eine Fettwucherimg (Areas senilis) in der Nähe der Hornhaut einstellt. Die Cornea ist eingesunken, sie verwächst mit der Iris (vordere Synechie), sie ist bald schiefergrau, bald bläulich und nebelig getrübt. Die Untersuchung mit dem Augenspiegel lässt die schon erwähnten mit Lageveränderungen eiuhergeheuden Schrumpfungen der inneren Theile des Auges erkennen.
Aussei- den atrophischen Merkmalen machen sich Veränderungen geltend, die als Folgen der vorausgegangenen Entzündung aufgefasst werden müssen. Schon äusserlich, in der Haut des inneren Augenwinkels, bemerkt man eine von der Caruncula lacrymalis ausgehende, haarlose Stelle, die in Form einer liinne am unteren Augenlide nach abwärts verläuft und die Spuren der seinerzeit stattgefundenen Thränensecretion darstellt. Die Hornhaut verwächst mit der Iris und diese mit der Linsenkapsel in verschieden hohem Grade, je nach der Anzahl der Entzündungsanfälle. Schon nach dem ersten Anfalle kommt es in Folge der Synechien zur Verengerung der Pupille; sie re-agirt zwar anfanglich, aber doch nicht so wie unter normalen Verhältnissen. Nach mehreren Anfällen bildet sie gewöhnlich nur eine enge Spalte, über welche ein gelbes Gerinnsel von der hinteren Augenkaramer ausgehend hervorragt. Zuweilen ist die Pupille verzerrt, sternförmig oder unregelmässig eckig, was auf eine Verwachsung der hinteren Fläche der Iris mit der Linsenkapsel schliessen lässt. Der schon erwähnte meergrüne Reflex tritt nach wiederholten Anfällen sehr deutlich hervor. Gelingt es durch die verengerte Pupille einen Einblick in die tieferen Theile des Auges zu gewinnen, so sind alle Veränderungen wahrnehmbar, welche auf das vorausgegangene Leiden schliessen lassen; weisse oder dunkle, oft weiss umsäumte Flecke auf der vorderen Linsenkapsel als Reste der bestandenen Synechien, Trübung, Schrumpfung und Dislocation der Linse, sowie Staarpunkte oder entwickelter grauer Staar, Trübung und Schrumpfung des Glaskörpers, ABhebung der Netzhaut und andere Veränderungen des Tapetums und der Chorioidea sind die gewöhnlichen Bilder, welche durch die Untersuchung mit dem Augenspiegel klargelegt werden können. Das Sehvermögen ist je nach den Veränderungen im höheren oder geringeren Grade gestört.
Der Verlauf der Mondblindheit, ein hervorragendes Merkmal des Leidens, erweist sich als ein unregelmassiger, intermittirender. Acute Anfälle kommen oft ohne Veranlassung an einem, selten an beiden Augen vor; sie erreichen schon innerhalb einiger Tage ihre Höhe und nehmen dann allmälig ab. Während die ersten Anfälle
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höchst acut verlaufen und acht bis zehn Tage andauern, pflegen spätere Entzündungsanfälle einen chronischen Charakter anzunehmen und sich über drei Wochen lang zu verzögern.
Die Wiederholung der Anfälle, die eigentliche Periodicität des Leidens ist in keinem Falle wörtlich zu nehmen, die Mondblindheit wiederholt sich der Mehrzahl nach in sechs bis acht Wochen, zuweilen aber in drei bis vier Wochen, in seltenen Fällen dauert die anfallsfreie Periode drei bis neun Monate. Zwischen den ersten Anfällen liegt eine grössere anfallsfreie Periode, als zwischen den späteren. Je bedeutender sich die Veränderungen nach einem Entzündungsanfälle gestalten, um so eher wird der zweite Anfall folgen. Es kann sich auch ereignen, dass ein Anfall dem anderen folgt und an Stelle der anfallsfreien Zeit (Intermission) nur eine Verminderung des Leidens (Remission) eintritt. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass die Anfälle so lange fortdauern, bis das Auge gänzlich erblindet. Die Mondblindheit beschränkt sich in seltenen Fällen auf das eine Auge. Eegel ist es, dass beide Augen zu gleicher Zeit oder hinter einander erkranken; im letzteren Falle alterniren die Entzündungsmerkmale zwischen beiden Augen, seltener wiederholen sich die Anfälle an beiden Augen zu gleicher Zeit. Wenn die Erkrankung zuerst das eine Auge betroffen hat, so wiederholen sich die Entzündungsanfälle so lange, bis das eine Auge vernichtet ist, dann erst erfolgt auf sympathischem Wege, oft nach Jahr und Tag, ein Angriff auf das zweite Auge. Ist das Auge schon vollkommen erblindet, hat sich der graue Staar herangebildet, sind Trübungen der Cornea eingetreten, und ist in Folge der Entzündungsvorgänge im Innern des Auges auch die Schrumpfung des Bulbus erfolgt, so hören in der Eegel die Entzündungsanfälle auf. Auf den Verlauf der Mondblindheit sollen die diätetischen Verhältnisse einen besonderen Einfluss nehmen. Es liegen auch Beobachtungen vor, dass während der Trächtigkeit der Thiere die Anfälle ausgeblieben sind.
Forensische Beurtheihmg. Die Mondblindheit muss juridisch in der Weise aufgefasst werden, wie ein Fehler oder ein Uebel überhaupt, welches zur Zeit der üebernahme des Thieres von Seite des Verkäufers nicht gesehen wurde oder mit einem anderen, unschuldigen Leiden verwechselt werden konnte. Ist gerade ein Entzündungsanfall zugegen, so könnte eine Verwechselung mit einer Bindehautreizung, mit einer Hornhautentzündung oder mit einer frischen Verletzung des Auges stattfinden. Allein das schnelle, oft plötzliche Entstehen des Leidens ohne eine besondere Veranlassung bei sonst ganz gesunden Pferden, die grosse Lichtscheu vom Anfange ab, der grünliche
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Schein aus dem Hintergründe des Auges, die mit dem Augenspiegel wahrnehmbaren, entzüntllicben Veränderungen in den Binnenorganen des Auges und endlich der Verlauf der Krankheit sind jene Anhaltspunkte, die entschieden für die Anwesenheit der Mondblindheit sprechen. In manchen Fällen der Influenza kommt es zwar auch zu inneren Augenentzündungen, jedoch die allgemeinen Symptome jenes schweren Leidens geben bei der Beurtheilung den Ausschlag. Sollte der Gerichts-thierarzt über das vorliegende Augenleiden im Zweifel sein, so kann er nach einer bestimmten Zeit abermals die Untersuchung vornehmen, denn die Gewährzeit ist ja für diesen Mangel eine ziemlich lange.
Leichter fällt die Beurtheilung aus, wenn schon mehrere Anfälle der Mondblindheit vorausgegangen sind. Die bleibenden Veränderungen nach jenen Anfällen und die Merkmale der beginnenden Atrophie des Bulbus dienen hier als Anhaltspunkte. Es ist eine reine Gefühlssache des untersuchenden Thierarztes, wie lange er den vorliegenden Fall als Mondblindheit bezeichnen wird, und wann er das Leiden als Schwund des Augapfels aufzufassen hat. Die Grenze zwischen beiden Krankheiten lässt sich wissenschaftlich schwer bestimmen; jedoch im praktischen Leben, um dem Gesetze zu genügen, und um weder den Käufer noch den Verkäufer zu schädigen, muss eine genaue Grenze gezogen werden. In dieser Beziehung möchte ich Folgendes zur Darnachachtung empfehlen: Mondblindheit wird die innere Augenentzündung so lange genannt, als man neuerliche Anfälle zu gewärtigen hat und die geschaffenen Veränderungen des Auges dem Laien nicht auffallen. Dem Laien wird ein herangebildeter grauer Staar auch nicht auffallen, da doch die Pupille in den meisten Fällen sehr verengt ist, und der Laie in der Kegel die ganze Iris für die Pupille hält. Schwund des Augapfels wird man den Zustand nennen, wenn eine merkbare Verkleinerung des Bulbus eingetreten ist, und diese Veränderungen schon auf einige Schritte von dem Thiere entfernt wahrnehmbar werden. Den Schwund des Augapfels siebt selbst der Laie eher als den grauen Staar.
Sollte sich die Mondblindheit auf dem einen Auge schon bis zur Atrophie des Bulbus ausgebildet haben, so muss das andere scheinbar gesunde Auge genau untersucht werden; wenn an diesem nur Spuren des Leidens vorzufinden sind, so hat man auf Mondblindheit anzuerkennen. In ganz zweifelhaften Fällen, welche sich in der Eegel zwischen dem ersten und zweiten Anfall der Mondblindheit ergeben, muss der zweite Anfall ruhig abgewartet werden, durch welchen dann der erste Anfall bestätigt wird. Dauert der zweite Anfall länger
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als die Gewährzeit, so soll die Klage inzwischen vorläufig angemeldet werden.
8. Der schwarze Staar.
Syn. Die Schönblindheit, die Blindheit, der unvollkommene schwarze Staar, die Nachtblindheit, die Tagesblindheit. Amaurosis, Gutta serena, Amaurosis incompleta, He-meralopia, Amblyopia meridiana.
Literatur. Neben den Lehrbüchern der gerichtlichen Thierheilkunde und jenen der Chirurgie
siehe: Stamm. Amaurosis congenita. Mittheilungen aus der thierärztlichen
Praxis 1880-1882. Bohr. Angeborene Amaurosis bei Fohlen. Preussen. Mittheilungen 1884. Priebel. Vererbung vom einseitigen schwarzen Staar. Berlin. Archiv 1885. Peters. Der schwarze Staar der Pferde, eine diagnostische und forensische
Studie. Berlin 1885.
Gewährzeit: In Oesterreich 30 Tage, in Baiern, Württemberg, Baden, Hessen, Kurhessen, Stadt Frankfurt und Sachsen-Meiningen 8 Tage, in Sachsen 15 Tage und in Preussen 28 Tage.
Unter dem Gewährsmangel schwarzer Staarquot; versteht das Gesetz eine vollkommene oder unvollkommene Erblindung des Pferdes und der Lastthiere, welche Sehstörung oder Blindheit auf einer Erkrankung der nervösen Theile des Auges beruht, ohne dass hiebei die durchsichtigen Medien merkbare krankhafte Veränderungen aufweisen. Das gestörte oder aufgehobene Sehvermögen, die unveränderte, in der Kegel erweiterte Pupille (Schönblindheit) und das Fehlen der Entzündungs-erscheinuugen sind die drei Cardinalsymptome des schwarzen Staares.
Geschichte. Obwohl in den alten Particularrechten der Staar als Gewährs-mangcl genannt wird, so fehlen doch die nälicren Angaben, ob unter diesem Leiden nicht der graue Staar gemeint war. Nur im Handelsgesetze Kurhessens vom 17. März 1767 ist unter Artikel 4 angegeben: und wenn der Gaul staarblind ist und dass solches nicht in die Augen fallt, ist wahrscheinlich damit der schwarze Staar gemeint. Mit Sicherheit kann angenommen werden, dass der schwarze Staar erst durch das bürgerliche Gesetzbuch in Oesterreich 1811 zu einem Gcwiihrsmangol erhoben wurde und hierauf in den Anhang zum preussischen Landrecht Aufnahme fand; während viel später in den deutschen Staaten dieser Gewährsmangel neben der schon bestandenen Staarblindhcitquot; und mit derselben kurzen Gewährzeit, mehr nach dem Gewohnheitsrechte sich den Eingang in das Gesetz verschafft hat.
Im Wesentlichen hat man zuerst den schwarzen Staar als eine Krankheit aufgefasst, bei welcher die Sehkraft, also der lichtempfindende Apparat sehr vermindert oder ganz vernichtet war. Der
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Einfluss auf das Sehvermögen durch directe oder indirccte Ursachen gab die Veranlassung, zwischen einer wesentlichen und sympathischen Amaurose zu unterscheiden. Eine dritte Art unter dem Namen organische Amaurosequot; umfasste alle Erblindungen, welche auf pathologisch - anatomische Veränderungen zurückzuführen waren und den lichtempfindenden Apparat an seinem Ursprünge im Gehirne, in seinem Verlaufe (Nervus opticus) oder in seiner Ausbreitung (Retina) treffen können. Die wesentliche Amaurosis 'trachtete man von einer erhöhten Eeizbarkeit der Netzhaut abzuleiten; vermuthlich wurde die Wirkung mit der Ursache verwechselt, als man annahm, dass scheue Pferde zum Blindwerden eine Anlage besitzen. Wie schon die älteren Beobachtungen zeigen, kann dem schwarzen Staar manche Ursache zu Grunde liegen, weshalb sich eine specielle Sonderung dieses Leidens in mehrere Formen und Unterarten in der Praxis als unbrauchbar herausstellen wird. Der Name schwarzer Staarquot; hat im juridischen Sinne als eine Collectivbezeichnung zu verbleiben, er bezeichnet einen krankhaften Zustand des lichtempfindenden Apparates im Auge ohne Berücksichtigung des Processes und der Entstehungsursache.
Zweckentsprechender erscheint die Gliederung der Krankheit je nach dem Symptomencomplexe in eine vollkommene und unvollkommene Amaurosis. Bei der ersteren ist eine vollständige Erblindung des einen oder beider Augen zugegen, ohne dass sichtbare Veränderungen in den durchsichtigen Medien vorhanden sind. Der unvollkommene schwarze Staar (Amblyopie) charakterisirt sich durch eine merkbare Abnahme der Sehkraft, sei es im ganzen Umfange der Netzhaut oder nur an einzelnen Stellen derselben. In der Literatur liegen Beobachtungen vor, nach welchen eine Sehschwäche in zweifacherWeise bei dem Pferde auftreten kann (Ayrand, Marty. Straub, Hering). Manche Thiere sehen am Tage ganz gut, sobald es jedoch dunkel wird, stosscn sie an entgegengehaltene Gegenstände an, sie sind demnach nachtblind (Hemeralopia). Andere Pferde können hell beleuchtete Gegenstände nicht wahrnehmen, sie sollen jedoch Abends verbaltnissmässig gut, solche Thiere sind tagblind (Ambly-opia meridiana). Eine dritte Form der incompleten Amaurose gibt sich als eine theilweise Einschränkung des Gesichtsfeldes kund, insofern als die Pferde an bestimmten Partien der Netzhaut das Sehvermögen verloren haben. Die graduelle Abstufung des gestörten Sehvermögens besteht demnach bei den Thieren in analoger Weise wie beim Menschen, allein es ist der Zustand bei dem Pferde sehr schwer nachweisbar. Häufiger als die unvollständige Amaurosis ist das Vorkommen des schwarzen Staates nur auf dem einen Auge des Thieres.
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In diesen Fällen besteht ein auffallender Unterscliied zwischen der Pupillenweite beider Augen. In der Regel aber erkrankt auf sympathischem Wege sehr bald auch das andere Auge.
Entstellungsursache. Vielfach sind die Beobachtungen, nach welchen der schwarze Staar als ein angeborenes Leiden mit dem Thiere zur Welt gebracht wird. Eine interessante Beobaöhtung liegt in dieser Beziehung von Friebel vor. Von zwei Mutterstuten, Schwestern, hat die eine vier Fohlen geboren, von denen das zweite und das letzte auf dem rechten Auge mit dem schwarzen Staar behaftet war. Die andere Stute hatte sechs Fohlen zur Welt gebracht und von diesen litten das erste und das letzte ebenfalls am schwarzen Staare und zwar wieder auf dem rechten Auge. Die Mutter der vorhinerwähnten zwei Stuten hatte fünfzehn Fohlen geboren, von welchen vier Fohlen mit dem schwarzen Staar amquot;rechten Auge behaftet waren. Hiermit erweist sich der schwarze Staar nicht nur erblich bis in die zweite Generation, sondern es liegt auch die Beobachtung vor, dass die Krankheit immer nur ein Auge und zwar das rechte betroffen hat.
Viel häufiger ist der schwarze Staar eine erworbene Krankheit und kommt durch verschiedene Ursachen zu Stande. Von den Gelegenheitsursachen sind zu erwähnen: Ueberreizung und Blendung der Netzhaut durch raschen Wechsel eines grellen directen oder reflectirten Lichtes; Vergiftungen mit Belladonna, mit Tabak und die chronische Bleiintoxication; nach operativen Eingriffen (Castration) sah man den schwarzen Staar zu Stande kommen (Hirschberg) gerade so, wie nach heftigen Erschütterungen; so liegen Beobachtungen (Tsarenko) bei einem Pferde vor, welches durch einen Sturz, wobei das Thier mit dem Nacken auf die Erde gefallen war, plötzlich blind wurde; auch nach heftigen Koliken sah man das Leiden entstehen; in Folge vorausgegangener Gehirnkrankheiten chronischer Natur entwickelt sich nicht selten der schwarze Staar. Die Erkältung, schwere innerliche Krankheiten und endlich grosse Blutverluste sind ebenfalls als das veranlassende Moment der Heranbildung des schwarzen Staares anerkannt und mehrfach bestätiget worden.
Von den pathologisch-anatomischen Ursachen, wohl die häufigsten, die das Leiden im Gefolge haben, sind beobachtet worden im Gebiete der Netzhaut und des Sehnerven: Hyperämien, Degeneration, Atrophie, Ablösung der Netzhaut durch Blutung, Transsudation oder seröse Exsudate, intraoculäre Drucksteigerung und Ausbuchtung der Sehnervenscheibe (Glaukom), Embolie der Arteria centralis retina,
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Atrophie dos Sehnerven, Fettdegeneration im Sehnerven und manche Fälle von Retinitis. Im Gebiete des Gehirnes sind von den krankhaften Veränderungen, welche den schwarzen Staar veranlassen können, zu erwähnen: Die Gehirnerschütterung, die Gehirnhyperämie, apoplektische Heerde an der Ursprungsstelle des Opticus, Hydrocephalus, Gehirnerweichung, Gehirnabscesse, Gehirnanämie, Geschwülste der Adergeflechte und Exsostosen von der Schädelbasis.
Der pathologische Process. So verschieden die Ursache jener Erblindung ist, welche mit dem Collectivnamen schwarzer Staar bezeichnet wird, so mannigfaltig erweisen sich auch die Veränderungen des Gewebes der lichtempfindenden Theile des Auges bei diesem Leiden. Zahlreiche Untersuchungen haben ergeben, dass sich die pathologischen Processe bei der Amaurosis nur in jenem Gebiete des Seh-organes abspielen, das laquo;schon in embryonaler Anlage als eine Fortsetzung des Gehirnes, selbstständig und unabhängig von den anderen Theilen entsteht und den nervösen Apparat des Auges bildet. Bekanntermassen entwickelt sich schon sehr frühzeitig aus der sogenannten vorderen Gehirnblase des Embryogehirnes an jeder Seite eine Blase, welche aus dem inneren Keimblatte hervortritt und durch einen hohlen Stiel mit dem Gehirne in Verbindung bleibt; diese zwei Blasen werden die Augenblasen genannt, sie wachsen heran und treten nach aussen; während der Zeit hat sieh von der Kopfkappe und zwar vom aussein Keimblatte ausgehend eine zapfenförmigc Zellenanhäufung gebildet, die gegen die Augenblase vordringt und die letztere nach einwärts stülpt. Die Augenblaso wird zur Netzhaut und der Stiel derselben zum Sehnerven; die Zellenhaufon, welche von der äusseren Keimhaut entstehen, werden zur Linse, zum Glaskörper und zur Hornhaut; viel später legt sich auch von der mittleren Keimhaut um die Augenblase eine Fortsetzung an, sie entspricht der Uvea (Chorioidea, Corpus ciliare und Iris). Es betheiligen sich demnach bei der Bildung des Auges sämmtliche Keimblätter und nur das innerste dient zur Herstellung des lichtempfindenden Apparates.
Der lichtempfindende Thcil des Auges entspricht somit einer Hervorstiilpung oder Verlängerung des Gehirnes und besteht aus drei Theilen, aus dem lichtaufnehmenden Theile, der Eetina; aus dem leitenden Theile, dem Sehnerven, der Sehnervenkreuzung, sowie aus dem Tractus opticus und aus jenen Gehirnabschnitten, von welchen der Nervös opticus ausgeht. Nach den Versuchen von Munk liegt dieser Gehirnabschnitt (Sehcentrum) in der grauen oder Rindensubstanz an der Convexität des Occipitallappens der grossen Hirnhemisphären, eine Zerstörung jener Stelle hat das vollständige Erblinden (Rinden-
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blindheit) des Thicres zur Folge. Dem zu Folge kömien pathologische Processe in der Betina, im leitenden Apparate (Sehnerven) und im Gehirne eine theilweise oder vollständige Erblindung des Auges bei Unveränderlichkeit der durchsichtigen Medien zur Folge haben.
Ein auf der Entwickelung des Auges beruhender Bildungsfehler, eine persistirende Membrana capsulo-pupillaris postica dürfte der angeborenen Amaurosis zu Grunde liegen. In diesen Fällen besteht eine weisse, undurchsichtige Membran an der hinteren Kapselwand, welche über der Pupille ausgespannt erscheint.
In Betreff der Eetina habe ich einen eigenlhiimlichen Process an älteren Pferdeaugen wahrnehmen können. Nicht so selten findet man bei der mikroskopischen Untersuchung der Netzhautschichten, dass die der Chorioidea anliegende Stäbchen zap fenschichte in grosser Ausdehnung fehlt; an Stelle der Stäbchen und Zapfen tritt eine braune, granulirte Masse, sie entspricht den vermehrten und gequollenen, polyedrischen Pigmentzellen der Chorioidea. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der erwähnte Process eine Sehstörung zur Folge haben wird, umsomehr als durch den stellenweisen Verlust der Stäbchen und der Zapfen, der Lichtreflex an jenen Partien aufgehoben und mithin auch die Lichtempfiudung erniedrigt wird. Bekannte Krankheiten der Retina, welche bei der Section aniaurotischer Augen gefunden wurden, bestehen in: Netzhautablösungen, Blutungen zwischen Chorioidea und Netzhaut, Anämie, Atrophie der Netzhaut in Folge Steigerung des interoculären Druckes und durch Degenerationszustände. Die Netzhautablösungen erfolgen durch Schrumpfung des Glaskörpers (Mond-blindbeit) oder durch Blutungen in Folge stärkerer Erschütterung. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die in der Literatur verzeichneten Fälle von plötzlichem Erblinden der Pferde nach einem heftigen Sturz, auf jene Netzhautablösungon zurückzuführen sind. Die Anämie der Retina als Tbeilerscheinung der allgemeinen Blutleere oder als Folge einer Embolie der Gefässe führt früher oder später zur fettig-körnigen Entartung der nervösen Elemente des Sehnerven und der Netzhaut. Die Atrophie des Sehnerven und der Retina, die häufigste Ursache der Schönblindheit, erfolgt durch Störungen im Bereiche des Sehnerven von seinem Ursprünge bis in seine Ausbreitung in der Netzhaut; alle dazwischen liegenden Theile und selbst die Umgebung derselben kann bei krankhafter Veränderung zur Atrophie des Sehnerven und der Retina führen. Hyperämie, Blutung, Anämie, senile Veränderung, Embolie und Entzündung der Gefässe jener Gebilde führen gerade so zur Atrophie, wie Drucksteigerung im Innern des Auges (Glaukom), Neubildungen, fremde eingedrungene, organisirte oder un-
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organisirte Körper, Zerstörung des centralen Ursprunges (Hirnrinde) und der Schwund des Auges (functionelle Atrophie). Ebenso werden Dehnung und Zerrung des Sehnerven, durch Krankbeitsproducte in der Orbita bedingt, diesen Zustand veranlassen können. Der Sehnerve erweist sich bei der einfachen Atrophie als viel dünner, die Markscheide fällt zusammen, der Axencylinder persistirt häufig sehr lange, zugleich wird seine Farbe graulich und der Nerv gewinnt ein helldurchscheinendes Aussehen (graue Degeneration). In anderen Fällen erfolgt die Rückbildung auf dem Wege der fettigen Metamorphose; das Nervenmark zerfällt in grosse, dunkelcontourirte Myelintropfen, welche sich in immer kleinere Tröpfchen umwandeln. Neben ihnen tauchen noch sehr kleine blasse Proteinmolecüle auf, es entsteht dadurch ein fettig-körniger Detritus, der eine Zeit lang in den Neuroiemmaschläuchen enthalten ist und schliesslich auf dem Wege der Resorption verschwindet, während sich der Axencylinder noch längere Zeit erhält. Die häufiger vorkommende graue Degeneration habe ich im Verlaufe des einen Sehnerven bis über das Chiasma hinaus gehen, bei einem Pferde beobachtet, wobei der atrophische Nervenstrang durch die Kreuzungsstelle auf die andere Seite zu verfolgen war. Die Atrophie der Retina gibt sich zu erkennen aus der Blutarmuth, aus dem grauen Ansehen und aus der grubenförmigen Vertiefung an Stelle der Sehpapille (Papillenexcavation).
Diagnose. Die Ermittlung des schwarzen Staares geschieht durch die gewöhnlichen klinischen Hilfsmittel, durch die Sehprobe und durch die Untersuchung mit dem Augenspiegel. Die Sehprobe (siehe Seite 143) ist abwechselnd zuerst auf dem einen, dann auf dem anderen Auge in der Weise vorzunehmen, dass bei der Untersuchung des einen Auges das andere mittlerweile verbunden wird. Schon im Stande der Ruhe zeigen erblindete Thiere ein lebhaftes Ohrenspiel, sie verwenden ihr Gehörorgan an Stelle des gestörten oder aufgehobenen Sehvermögens. In je höherem Grade die Erblindung vorhanden ist, um so lebhafter tritt das Gehörorgan in Function. Auch das Verhalten gegen Drohungen dient als ein Mittel zur Beurtheilung des Sehvermögens, wenn es in zweckmässiger Weise ausgeführt wird. Da auch die Tastempfindung bei den erblindeten Pferden ungemein gesteigert ist, so dürfen Bewegungen, welche einen Luftstrom in der Nähe des Thieres veranlassen, nicht ausgeführt werden. Drohungen mit dem Finger, mit der Hand oder gar mit einem Stocke in unmittelbarer Nähe des Auges ausgeführt, erweisen sich als Prüfungsmittel ungeeignet. Zweckmässiger sind Drohungen in der Weise anzustellen, wie man sie bei der Bestrafung der Thiere für gewöhnlich vornimmt. Mit einem Stocke oder
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mit einer Peitsche werden zur Seite oder hinter dem Thiere Drohungen in der Weise vorgenommen, dass nur zum Schlage ausgeholt wird, dabei ist aber jedes Geräusch zu vermeiden. Auch das Ausholen zum Schlage mit der Hand vor dem Thiere, einmal rechts und das andere Mal links kann als ein Prüfungsmittel der Sehkraft der einzelnen Augen gelten. Bleibt die Bewegung unbeachtet, so führt man einen leichten Schlag gegen das Maul und wiederholt sogleich abermals die drohende Stellung mit der Hand. Hierauf wird dem Pferde das eine Auge verbunden und man lässt es frei; aus dem ängstlichen Benehmen, aus dem Zurückschrecken und aus dem Anrennen gegen vorgehaltene Gegenstände ergeben sich die Merkmale der vollkommenen Blindheit des betreffenden Auges. Um jedoch bei unvollständiger Erblindung die Abstufungen der Sehschärfe zu ermitteln, oder um die etwa vorhandene Tag- oder Nachtblindheit zu entdecken, müssen die Sehproben sowohl in dunklen als auch in hellen Bäumen vorgenommen werden. Dem Thiere werden zu dem Zwecke wieder einmal das rechte, dann das linke Auge verbunden und zuerst in hellen Räumen abwechselnd dunkle und helle Hindernisse (Latten, Stricke, angestrichene Balken) vor die Füsse gehalten. Hierauf hat man das Pferd bei langen Zügeln über das Hinderniss zu führen und zu sehen, ob es nicht mit den Vorderfüssen daran streift. Dasselbe Experiment wird im dunklen Räume ebenfalls mit lichten und dunklen Hindernissen vorgenommen.
Hat man auf dem einen oder dem anderen Auge durch das Experiment eine verminderte Sehkraft oder das aufgehobene Sehvermögen constatirt, so wird das betreffende Auge mit dem Augenspiegel auf das Verhalten des Augenhintergrundes geprüft. Dabei handelt es sich vorwiegend um die Constatirung einer Erkrankung der Retina und des Sehnerven, zumeist um atrophische Zustände dieser Gebilde.
Die wesentlichsten Symptome des schwarzen Staares sind: die Zeichen der vollständigen oder unvollständigen Blindheit, die Beschaffenheit der Pupille, die Durchsichtigkeit der lichtbrechenden Theile des Auges, der Befund mit dem Augenspiegel und das Fehlen der Entzündungserscheinuugen im Innern des Auges.
Die Zeichen der Blindheit sind schon aus dem weniger lebhaften Ausdruck der Augen zu erkennen; die Pferde strengen den Geruchs- und den Gehörsinn in höherem Grade an; sie wittern mit der Nase, sperren die Nüstern auf und beschnuppern die am Boden liegenden Hindernisse, dabei spricht sich eine an Aengstlichkeit grenzende Unsicherheit in der Bewegung aus. Auch die Ohren werden abwechselnd nach den verschiedenen Richtungen zum Lauschen gehalten.
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Bei der Bewegung hoben die blinden Pferde den Kopf sehr hoch, tragen ihn schief und drohen denselben etwas um die Längenachse; zumeist wird jenes Auge, in welchem noch eine geringe Lichtempfindung vorhanden ist, nach vorne gerichtet und der Kopf des Thieres dem entsprechend schief gehalten. Die Unsicherheit und die Aengstlich-keit spricht sich beim Gehen deutlich aus, die Thiere hoben die Füsse höher und setzen sie vorsichtig nieder, sie betasten den Boden, ihr Gang wird dem entsprechend mehr tappend. An Hindernisse, welche in den Wog gelegt worden, stossen sich die Thiere an; auch gegen eine Wand rasch vorgeführt, rennen die Pferde an, während sie bei langsamen Vorführen plötzlich vor dem Hindernisse stehen bleiben, als ob sie dasselbe wittern würden. Sind beide Augen blind, so treten die geschilderten Erscheinungen so auffallend zu Tage, dass es einer weiteren Prüfung gar nicht bedarf, um die Blindheit des Thieres sicherzustellen. Wenn hingegen die Sehkraft nur auf dem einen Auge erloschen ist, oder das Sehvermögen nur unvollkommen gestört erscheint, so werden sich die Merkmale doch auffallend kundgeben, sobald Sehproben abwechselnd mit dem einen und mit dem anderen Auge vorgenommen werden. Die im dunklen und hellen Baume vorzunehmende Sehprüfung mit hellen und dunklon Hindernissen können in manchen Fällen die unvollkommene Amaurosis als Henieralopiama oder als Amblyopia meridiana auffinden lassen.
Die Beschaffenheit der Pupille ist in zweifacher Richtung eine von der Norm abweichende. Einmal ist die Pupille ungemein erweitert, so dass die Eegenbogenhaut nur als ein sehr schmaler Saum zum Vorschein kommt. Dabei tritt in Folge des enormen Lichtreflexes ein blaugrüner Schimmer aus dem Augenhintergrund hervor. Die enorm erweiterte Pupille hat ja dem Leiden den Namen Schönblindheitquot; verschafft. Andererseits gilt als ein zweites wesentliches Merkmal die Unveränderlichkeit der Pupillenweite, respective die Reactionslosigkeit bei verschiedener Lichteinwirkung. Nur ausnahmsweise kann eine geringe Verengerung der Pupille in Folge intensiver Lichtstrahleneinwirkung bei unvollkommener Amaurosis stattfinden.
Sowohl die erweiterte Pupille als auch die Reactionslosigkeit derselben sind die Merkmale des ausgesprochenen Lichthungers, der in Folge der gestörten Thätigkeit der lichtempfindeuden Theile des Auges verursacht wird. Bekanntlich hängt die Erweiterung und die Verengerung der Pupille von der Thätigkeit zweier Nerven ab, welche im Wege des Reflexes zur Wirksamkeit angeregt werden. In der Iris befinden sich zwei Systeme von Muskelfasern; die einen verlaufen kreisförmig um
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das Seliloch als Centrum herum, sie bewirken die Verengerung der Pupille (Myosis); die zweite Art der Muskelfasern verlaufen strahlenförmig vom äusseren Eand der Eegenbogenhaut zum Kande des Sehloches, ihre Zusammenziehung bewirkt die Erweiterung der Pupille (Mydriasis). Jene Muskelzüge der Iris, welche die Pupille verengern, werden von Nervenfasern versorgt, die in der Bahn des Nervus oculomotorius liegen und welche refiectorisch vom Sehnerven aus erregt werden. Die Erweiterung der Pupille geschieht durch die Nervenfasern aus der Bahn des Nervus sympathicus, der sein erregendes Centrum im verlängerten Marke besitzt. Aus den physiologischen Verhältnissen der Innorvation der Iris lässt es sich demnach erklären, warum bei dem schwarzen Staar immer eine Erweiterung und eine Eeactionslosigkeit der Pupille vorgefunden wird. Mit der gestörten oder aufgehobenen Thätigkeit der Netzhaut und des Sehnerven wird auch der Eeflex, welcher die Fasern des Nervus oculomotorius anregen soll, vernichtet, die Pupillenverengerer deshalb gelähmt, so dass nur die Pupillenerweiterer zur Geltung kommen und dem entsprechend eine unveränderliche, erweiterte Pupille resultiren muss. Abstumpfung und Lähmung des Options und des Oculomotorius erzeugt die Pupillen-erweiterung (Mydriasis) ebenso, wie eine Reizung des Sympathicus (Atropin, Belladonna) in seinem Verlaufe oder in seinem Centrum.
Die lichtbrechenden Theile des Auges, die Hornhaut, das Kammerwasser, die Linsenkapsel, die Linse und der Glaskörper sind vollkommen erhalten und durchsichtig; eben durch dieses negative Symptom wird auf eine Störung der lichtempfindenden, nervösen Theile des Auges geschlossen.
Der Befund mit dem Augenspiegel wird in vielen Fällen ein negatives Resultat ergeben. Nur wenn anatomische Veränderungen in der Netzhaut oder in der Sehpapille stattgefunden haben, können dieselben gesehen werden. Die Anämie der Retina gibt sich durch die ungemein bleiche Farbe der Papille und durch das Fehlen einzelner Aeste der Gefässe zu erkennen. Ist schon eine Atrophie der Netzhaut vorhanden, so erscheint die Sehpapille in den meisten Fällen in der ganzen Ausdehnung bleich. Der Zustand resultirt aus dem Untergang der nervösen Elemente in der Papille und aus der Schrumpfung des ersatzbildenden Bindegewebes, wodurch die Gefässe comprimirt werden. In seltenen Fällen beschränkt sich die Veränderung auf einzelne Abschnitte der Papille, so dass die Peripherie weiss erscheint, während im centralen Theile abwechselnd radienförmige weisse Ausstrahlungen auf einer grauen Grundlage vorkommen und so an das Bild eines schräg durchschnittenen Rettigs erinnern (Berlin).
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336nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Der schwarze Staar.
Blutextravasate hinter der Retina und in derselben, sowie Netzhaut-abhebnngen können ebenfalls mit dem Augenspiegel sichergestellt werden. Möglicherweise dürften bei den angeborenen Fällen von schwarzem Staar Veränderungen an der hinteren Kapselwand der Linse vorkommen, welche auf einem embryonalen Bildungsfehler beruhen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die angeborenen Fälle des schwarzen Staares auf dem Vorhandensein einer hinteren Pupillenmembran, Membrana capsulo-pupillaris postica congenita beruhen, einem Bildungsfehler, wobei zwischen der Linse und dem Glaskörper und zwar mit der hinteren Linsenkapsel verwachsen, eine undurchsichtige zarte Membran über die Pupille gespannt erscheint. Diese Membran ist ein embryonaler Rest, aus dem schon erwähnten Zapfen, welcher vom äusseren Keimblatte gegen die Gehirnblase vordringt und die letztere einstülpt. Hieher gehört auch die angeborene Pupillarsperre beim Pferde (Müller).
Als letztes diagnostisches Moment, zur Constatirung des schwarzen Staares gehört das Fehlen der Entziindungserscheinungen und ihrer Folgen. Die inneren Theile des Auges dürfen weder frische Entzündungsanfälle noch die Merkmale einer abgelaufenen Entzündung an sich tragen; ebenso fehlen bei dem schwarzen Staare die Schrum-pfungsvorgänge wie solche bei der Mondblindheit einzutreten pflegen.
Der Verlauf des schwarzen Staares und der Ausgang des Leidens wird sich verschieden gestalten je nach der Entstehungsursache. Ein angeborener schwarzer Staar, der wahrscheinlich auf einem embryonalen Bildungsfehler des Auges beruht, wird zeitlebens des Thieres verbleiben. Atrophische Zustände der Netzhaut werden sich langsam entwickeln und keine Aussicht auf Heilung zulassen; während eine plötzlich zu Stande gekommene Amaurose durch mechanische Insulte, durch Vergiftung oder nach schweren Operationen entstanden, nicht immer ungünstig beurtheilt werden muss. In einzelnen Fällen kann die nur gestörte Sehkraft eine vorübergehende sein, dies gilt insbesondere auch von jener Blindheit, welche in Folge acuter Leiden plötzlich zu Stande kam.
Forensische Beurtheilung. Nicht nur die vollkommene Erblindung, sondern auch die incomplete Amaurosis, sei es die Hemeralopie, sei es die Amblyopia meridiana oder sei es die theil-weise Einschränkung des Gesichtsfeldes, hat pro foro als schwarzer Staar zu gelten. Jede Gesichtsschwäche, welche in einer Erkrankung des lichtemptindendeu Theiles im Auge ihren Grund hat, sobald sie sich durch die Untersuchung ermitteln lässt, entspricht im juridischen Sinne dem Gewährsfehler schwarzer Staar. Es ist nicht ausgeschlossen, sondern vielmehr als Eegel anzunehmen, dass eine
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Gewährsmängel des Pferdes und der Lastthicre in anderen Ländern. 387
incomplete Amaurosis mit der Zeit zu einer completen wird, das heisst, zur vollständigen Erblindung führt.
Ein besonderes Gewicht hat man bei der forensischen Beurthcilung des schwarzen Staares auf die Entstehungsursache desselben zu legen. Wurde die Blindheit mit einem Male bemerkt, ohne dass früher bei den Dienstleistungen des Thieres Sehstörungen wahrnehmbar waren, so kann sie auch plötzlich entstanden sein; wenigstens wird man mit voller Sicherheit den Zeitpunkt der Entstehung nicht weiter hinausschieben können, aussei- es wären nach dem Befunde mit dem Augenspiegel ältere pathologische Processe im Innern des Auges vorzufinden. Wenn jedoch einer plötzlich zu Stande gekommenen Amaurosis heftige mechanische oder sonstige Einwirkungen vorausgegangen sind, so kann man nahezu mit Bestimmtheit die entstandene, unerwartete Blindheit auf jene Einwirkungen zurückführen. Jedenfalls hat man in derartigen Fällen noch eine Zeit abzuwarten und dabei eine genaue Untersuchung nach verschiedenen Zwischenzeiten zu wiederholen; denn es ist nicht ausgeschlossen, dass schon nach kurzem Bestehen das Leiden in der einen oder in der anderen Richtung eine Abänderung erfährt.
9. Die Gewährsmängel des Pferdes und der Lastthiere in anderen
Ländern.
Mit Bezugnahme auf die älteren Gesetze in Frankreich, sowie auf Grund der alten Particular-Kechte der einzelnen deutschen Staaten bestehen in den genannten Ländern neben den bisher erörterten Gewährsmängeln des Pferdes und der Lastthiere noch andere Fehler und Krankheiten, für welche eine gesetzliche Bürgschaft geleistet wird. Mehr oder weniger besitzen diese Fehler und Krankheiten jene Merkmale, die den bereits abgehandelten Hauptfehlern eigenthümlich sind und eine Bürgschaft für dieselben rechtfertigen. Zu diesen ausländischen Gewährsmängeln des Pferdes gehören: Das Rohren,*) das Koppen, die Krätze (Räude), die Fallsucht (Epilepsie), das intermittirende Hinken, der Bruch (Hernie) und alte Leiden der Brust und des Unterleibes. Die meisten der erwähnten Uebel sind weniger auffallend und deshalb beim Kauf sehr leicht zu übersehen, sie vermindern den Werth des Thieres, sie zeichnen sich durch einen chronischen fieberlosen Verlauf aus und sind in der Regel unheilbar; nachdem sie somit die Eigenschaften der Gewährsmängel besitzen und sie in einzelnen Ländern thatsächlich in Gesetzeskraft
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*) Das Rohren im Sinne eines Gewährsmangels wurde schon unter Dampf hesprochen (Siehe diesen).
Csokor. Gcrichtl. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;22
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Das Koppen.
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bestehen und gesetzlich verbürgt werden, so sollen dieselben in Kürze besprochen weiden.
Das Koppen.
Syn.: Krippensetzen, Bölken, Grölzen, Köcken, Aufsetzen, Krippen-beissen. Barrenwetzen, Barrendrücken, Luftschlucken, Luft- oder Windkoppen, Luftschnappen.
Literatur: Lehrbücher der gerichtlichen Veterinarkunde von Gerlach und Veith 1. c. Lehrhuch der speeicllen Pathologie und Therapie der Hausthiere von Fried-berger und Fröhncr. II. Bd.. S. Iö6. Die Untugenden der Hausthiere von Zürn und Müller. 1883. Einiges über das Koppen oder Krippensetzen von Hertwig, Magazin f. d. ges.
Thierheilkunde. 1869. pag. 488. Die klinische Bedeutung des Koppens und seine krankhaften Folgen von
Pansecchi, II medico veterinario 1869, pag. 430. Ohne Luftverschlucken kein Koppen, Labat, Rev. vet. 1886, pag. 72.
Gewährzeit: Das Koppen ohne Abnützung der Zähne wird verbürgt in: Frankreich 9 Tage; in Baden, Württemberg und Sachsen-Meiningen 8 Tage. Das Koppen jeder Art wird verbürgt in: Hamburg 5 Tage; in Baiern, Hessen, Kurhessen und Stadt Frankfurt 8 Tage; in Luxemburg und Elsass-Lothringen 9 Tage.
Das Koppen ist eine Untugend (Viti um animi) der Pferde, welche darin besteht, dass die Thiere auf eine mannigfaltig verschiedene Art die atmosphärische Luft für sich allein oder mit Speichel gemengt verschlingen, wobei ein schwächeres oder stärkeres gluckendes Geräusch erfolgt. Bei dem Umstände, dass das Koppen mit verschiedenem Nachtheile verbunden ist, und diese Untugend zur Zeit des Kaufes übersehen werden kann, ist die Aufnahme des üebels als gesetzlicher Gewährsmangel gerechtfertigt. Die Nachtheile des Koppens bestehen zunächst in einer Schädigung des damit behafteten Pferdes; die Kopper zeigen im Allgemeinen einen schlechteren Ernährungszustand, sie nützen das verabreichte Futter nicht gehörig aus und neigen zu chronischen Ver-dauungs- und Ernährungsstörungen, zu tympanitischen Auftreibungen des Magens, ja selbst zu Kolikanfällen. FAn zweiter gleichberechtigter Nachtheil des Koppens beruht in der Schädigung der Umgebung insoferne, als benachbarte Pferde sehr bald diese Untugend nachahmen und selbst zu Koppern weiden.
Geschichte: Als gesetzlichen Gewährsinangel treffen wir das Knppen in dem französischen Währschaftsgesctze des Code Napoleon (1804j'verzeichnet.
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Das Koppen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;339
Es ist nicht unwahrscheinlicli. dass sich vuu Krankrcicli her dieses Gesetz in die einzelnen Länder des deutschen Eeiilies Eingang verschafft hat. Solleysel (1664) verglich diesen scholl lange bekannten Fehler der Pferde mit der Gewohnheit des Rauchens und des Schnupfens der Menschen und erkannte demnach ganz richtig das Üehel als ein Vitiuni animi. Von der französischen Schule wurde die irrige Ansicht verbreitet, als wäre das Koppen ein Symptom einer Störung in der Thätigkeit des Verdanungstractes. Dieser von Kigot. Grasparin, Gerard und Berthe vertreteneu Ansicht, haben sich in neuerer Zeit C. Funke, Vix und zum Theile auch Hertwig angeschlossen. Nach dem Dafürhalten der genannten Forscher soll das Koppen aus inneren Ursachen erfolgen; ein chronisches Grundleiden des Magens und der Verdauuhgsorgane wird als die Quelle einer Luftentwickluug und Gasansammlung im Verdauungsschlauche angesehen: die angesammelten Gase sollen aus dem Magen nach aussen gestossen werden, wodurch das dem Rülpsen analoge Geräusch entsteht. Demnach wäre das eigentliche Koppen nur ein Symptom gewisser krankhafter Zustände im Verdauungstracte. Diese Ansicht suchte man durch den anatomischen Befund zu erweisen, allein die von Gerard angegebenen und beobachteten Fälle stellen acute Krankheiten dar (Magenberstung. Darmumschlingnng), die sich nicht gut vom Koppen ableiten lassen, oder es sind Beobachtungen, welche zweifelhaft erscheinen (Magenstein). Der erwähnten Ansicht über das Koppen stellte sich sehr bald eine andere gegenüber (Niklas, Lichte), nach welcher ein wechselndos Ein- und Ausstossen der Luft als Ursache des Fehlers oder der üblen Angewohnheit angesehen wurde. Auch mit einer Alteration im Nervensysteme wurde das Koppen in Verbindung gebracht (Tabowuriu, Papa). Erst die Experimente von Liautard, Gerlach, Hering und Bassi haben den Beweis erbracht, dass beim Koppen die Luft eingezogen, also verschluckt und nicht ans dem Magen ausgestossen werde. Zur Lösung der Frage, ob beim Koppen Lufteinziehen oder Luftausstossen stattfindet, wurde an dem Schlünde der Pferde eine Ligatur angelegt und so der Beweis erbracht, dass beim Koppen that-sächlich die Luft eingezogen oder verschlungen wird. Zum Nachweis, dass das Koppen ein willkürlicher Act sei, hat man die, beim Schlingact thätigen Muskeln durchschnitten (Muse, sternomaxillaris, sternohyoideus und sterno-thyreoideusl; die Thiere hörten wohl nach der Operation zu koppen auf, allein das Uebel kam innerhalb kürzerer oder längerer Frist wieder zum Vorschein.
Die Ursachen des Kopp ens sind verschieden. Unzweifelhaft entwickelt sich die Untugend hei jenen Pferden sehr häufig, welche bei geringer Verwendung überdies noch vereinzelt von anderen Thieren abgesondert gehalten werden. Dies ist auch der Grund, warum bei edleren Pferden das Koppen so häufig vorkommt. Eine vermehrte Arbeit und eine intensivere Verwendung lässt das Uebel auf kurze Zeit, wie dies von Pansecchi beobachtet wurde, ganz verschwinden, es wird jedoch abermals zum Ausbruch gelangen, wenn die Thiere in die früheren Verhältnisse zurückversetzt werden. Die spontane Entwicklung des Koppens gründet sich demnach auf die Langeweile; beschäftigungslose Pferde beginnen zuerst die nächstgelegenen (Gegenstände (Krippen, Barren, Ketten, Kugeln und Halfterstricke) zu
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benagen und zu bekauen; anfänglich nur eine Spielerei, artet der Zustand sehr bald in eine Untugend (Vitium animi) aus, welche dann bei gleichzeitigem Abschlucken der Luft zum eigentlichen Koppen wird. Bei einem Hengste konnte man die Entstehung des Koppens sehr genau verfolgen; das betreffende Thier belustigte sich anfangs damit, dass es die Kugeln am Ende der Halfterstricke sehr geschickt mit dem Vorderfuss in die Krippe schnellte, worauf es die Schneidezähne auf dieselben aufsetzte, um die Kugeln am Grund der Krippe hin-und herzuschieben. Eine Zeit lang betrachtete man diesen Zeitvertreib als eine Belustigung, allein zuletzt biss das Pferd in die Kugeln hinein, und endlich war es ihm bequemer, auf den vorderen Rand der Krippe aufzusetzen, um dort regelrecht zu koppen. Als eine zweite Ursache des Koppens wird mit vollem Rechte der Nachahmungstrieb beschuldigt. Sowohl jüngere als auch ältere Pferde erlernen die Untugend von einem dänebenstehenden Pferde, wenn dieses ein Kopper war. Der Nachahmungstrieb spielt eine so wesentliche Rolle, dass er die Veranlassung gegeben hat, die Untugend als einen Gewährsmangel in das Gesetz aufzunehmen. Ein Pferd, welches merkbar koppt, wird in einem stark belegten Stall alle übrigen Thiere über kurz oder lang zum Koppen bringen.
Ueberdies beschuldigt man, unentschieden ob mit Recht oder Unrecht, manche andere Einflüsse, wie das Quälen des Thieres durch zu starkes Putzen oder Aufgurten, so dass es durch den Schmerz gezwungen wird, in naheliegende Gegenstände sich zu verbeissen; die kräftige Fütterung bei gleichzeitiger Wasserentziehung; Krankheiten der Verdauungsorgane (Hertwig), das Zahnen, insbesondere das Durchbrechen der Hacken, man behauptet, das Thier beisst wegen des lästigen Schmerzgefühles in harte Gegenstände; endlich ist auch eine Vererbung von den Hengsten auf die Nachkommen sichergestellt worden (C oll in).
Diagnose: Der Vorgang beim Koppen besteht in einer vorübergehenden, oft periodischen Unterbrechung der Respiration; der Kehlkopf und das Zungenbein werden nach unten gezogen, dabei füllt sich der Schlundkopf mit Luft, worauf ein Schlingact erfolgt. Beim Zurücktreten des Kehlkopfes und des Zungenbeines in die frühere Lage wird ein Theil der Luft ausgestossen und ein Theil verschluckt; dabei werden in der Regel ein oder zwei Töne, die sogenannten Koppertöne, hörbar, von welchen der eine durch den Lufteintritt bedingt wird. Hertwig unterscheidet drei Formen des Koppens; bei der einen Form wird die Luft in den Schlund geschluckt, aber sogleich wieder hervor-gepresst. Man fühlt in dem Falle, wenn die Hand oder ein Finger
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Das Koppen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; ?,41
am unteren Ende des Halstheiles des Schlundes angelegt wird, eine weiche Ausdehnung des Schlundes, welche von oben nach unten fortschreitet und sich häufig wiederholt. Die Luft tritt also nicht in den Magen, die Thiere blähen sich nicht auf, die ausgestossene Luft hat keinen üblen Geruch, selbst wenn die Pferde stark riechende Substanzen in Papier eingewickelt erhielten, die Section weist manchmal eine Ausdehnung des Schlundes auf. Bei einer zweiten Form gelangt die Luft in den Magen, sie wird entweder ausgestossen oder in den Darm gedrängt. Der aufgelegte Finger spürt das Hinunterschlingen der Luft, die Hinterleibsorgane werden aufgebläht und die ausgestossene Luft riecht nach der Verabreichung einer riechenden Substanz schon innerhalb 15 Minuten. Durch einen um den Hals des Thieres gelegten, massig drückenden Kiemen wird die Aufblähung hintangehalten. Wird dieses Koppen gestattet, so entsteht binnen 30 bis 40 Minuten schon ein bedeutendes Aufblähen des Hinterleibes, oft tritt auch Kolik (Windkolik) hinzu, worauf mit dem Koppen aufgehört wird, gerade so, wie bei anderen inneren Krankheiten. Eine Ausdehnung des Magens und des Schlundes ergibt die Section als Befund bei derartigen Koppern. Bei einer dritten Form behauptet Hertwig, dass sich die Luft in dem Verdauungstracte entwickeln soll und nur ausgestossen wird; allein diese Ansicht hat man bereits widerlegt.
Das Koppen selbst geschieht auf eine zweifach verschiedene Art; entweder mit Aufsetzen des Kopfes (Krippensetzer, Aufsetzkopper) oder frei ohne Stützpunkt (Windschnapper, Luftkopper). Die erstere Art des Koppens wird häufiger beobachtet und geschieht wieder in einer verschiedenen Weise. Am häufigsten erfolgt es als Krippensetzen, indem die Thiere mit den Schneidezähnen des Vorderkiefers, des Hinterkiefers oder mit beiden einen Stützpunkt fixiren. Der Stützpunkt kann sein: der Rand der Krippe, der Streitbaum, die Wagendeichsel, die Aufhaltriemen des Zuggeschirres, das eigene Vorderknie, das Sprungbein eines benachbarten Pferdes (Günther), die Halfterketten, die Halfterriemen, ein hervorstehender Nagel oder sonst ein abstehender Gegenstand; die Pferde setzen entweder den vorderen Band der Reibfläche der Schneidezähne an, oder sie öffnen auch etwas das Maul und lassen Schleim und Speichel aus demselben ausfliessen. Manchmal drücken sie nur die Lippen, die Schneidezähne, das Kinn oder selbst den Kehlkopf an den Stützpunkt an, ohne das Maul zu öffnen. In anderen Fällen erfassen sie den Stützpunkt mit den Schneidezähnen (Krippenbeisser), sperren das Maul auf und umfassen auch breitere Gegenstände. Die Krippendrücker, die Krippenbeisser
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^,42nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; ^as Koppen.
und die Aufsetzer drücken sich gegen den gefassten Stützpunkt an, sie öffnen das Maul wie zum Fressen, beugen den Hals ab und spannen die Musculatur am vorderen Halsrand krampfhaft an, hierauf erfolgen die Kopptöne und nun entfernt sich das Thier von seinem Stützpunkte.
In einer ganz anderen Weise benehmen sich die sogenannten Windschnupper oder Luftkopper; sie berühren keinen (regenstand, sondern machen nur nickende Bewegungen mit dem Kopfe, sei es im Stehen oder selbst bei der Dienstleistung. Der Kopf wird gebeugt, dabei werden die Lippen bewegt wie bei der Futteraufnahme, die Tbiere fassen gewissermasson auf diese Weise Luft und drücken sie bei geschlossenem Maul in den Schlundkopf, womit eine Contractur der vorderen Halsmuskeln verbunden ist und wobei auch der Koppton erfolgt, jedoch nicht immer so deutlich gehört wird.
Das Geräusch oder der Koppton ist verschieden; bald erfolgt es sehr stark, bald sehr schwach, gewöhnlich einfach, aber auch doppelt oder selbst dreifach und endlich sieht man zwar die Spannung der Halsmusculatur, aber das Geräusch erfolgt nicht. Auch eine Aen-derung des Kopptones bei einem und demselben Pferde wurde mehrmals beobachtet.
Die eben geschilderten Erscheinungen des Koppens sind in verschieden hohem Grade, je nach der Art des Koppens und je nach der Dauer der Untugend zugegen. Die ersten Merkmale der Untugend äussern sich gewöhnlich in den spielenden Bewegungen der Lippen und Zunge, in der Lecksucht und in dem Speichelschlfirfen. Anfänger und auch einzelne ältere Kopper setzen nur zu bestimmten Zeiten auf oder lassen in längeren Zwischenräumen das Koppen vernehmen. In anderen Fällen erfolgt wieder das Koppen sehr häufig, mitunter sogar ununterbrochen, so dass auf je 45 See. ein Aufsetzen erfolgt. Manche Pferde treiben dieses leidenschaftliche Spiel bei jeder Gelegenheit, andere wieder nur beim Fressen und einige nur vor der leeren Krippe. Das Koppen wird öfters spontan von dem Thiere unterdrückt bei Gegenwart von Personen, es gibt jedoch auch Pferde, welche unbeirrt selbst bei der Dienstleistung und in Gegenwart von Personen das Spiel fortsetzen. Jene Kopper, welche aufsetzen oder sich in den Stützpunkt verbeisseu. zeigen eine Abreibung des vorderen Randes der vorderen Fläche der Schneidezähne. Die Zangen- und Mittelzähne, entweder nur im Vorderkiefer oder im Hinterkiefer oder in beiden Kiefern zugleich, sind an der äusseren Kante der vorderen Fläche abgenützt. Die abgeschliffenen Stellen besitzen eine nach aussen schief verlaufende Fläche anstatt der vorderen Kante. Es gibt aber auch Pferde, welche abgenützte Schneidezähne besitzen, ohne
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Das Koppeiv.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;343
gerade Kopper zu sein; sie haben sich die Zähne abgeschliffen durch das Krippen- oder Barrenwetzen, eine Unart, mit welcher auch der Bärentritt oder das Weben verbunden ist. Allein solche Pferde pflegen über kurz oder lang in die Unart des Koppens zu verfallen.
Zur Beurtheilung des Koppens in forensischer Hinsicht ist es nothwendig, die Pferde längere Zeit und wiederholt im Stalle zu beobachten. Es gibt Pferde, welche im Stalle fast den ganzen Tag fortkoppen, während andere diese Beschäftigung auf kürzere oder längere Zeit unterbrechen; einzelne koppen lieber allein, andere wieder in Gesellschaft; manche koppen nicht, wenn sie das Futter verzehren, sondern nur dann, wenn sie müssig stehen. Es kommt auch vor, dass die Thiere auf längere Zeit das Koppen unterlassen, um dann später in denselben Fehler zu verfallen. Ueberbaupt kann die Untugend auch auf künstliche Weise für eine kurze Zeit behoben werden. Mit hochgestrecktem und tief gesenktem Kopfe können selbst geübte Kopper ihre Passion nicht ausüben; durch die Einschüchterung, durch empfindliche Strafen werden die Thiere in Gegenwart jener Person, von welcher sie bestraft wurden, das Koppen nicht zur Schau bringen. Dies ist wohl auch der Grund, warum man im Stalle der Pferdehändler den Fehler nicht wahrnehmen kann.
Zum Unterdrücken des Koppens werden verschiedene mechanische Manipulationen mit den Pferden vorgenommen, dahin gehören: das Brennen der Zungenspitze, das Ausschneiden 45 Ctm. langer Schleimhautstücke aus der Zunge, das Beklopfen der Schneidezähne, das Einführen von Holz- oder Eisenkeilen zwischen die Zähne, das Anbringen von stachligen Platten an das Gebiss, kurz das Verwenden von Vorrichtungen, welche dem Thiere beim Aufsetzen einen heftigen Schmerz verursachen. Zur Behinderung der Untugend hat man auch den Koppriemen am oberen Ende des Halses angelegt und ebenso operative Eingriffe vorgenommen; das letztere besteht in einer Durchtrennung jener Muskeln, welche das Zungenbein, den Kehlkopf und den Hinterkiefer nach abwärts ziehen, es sind dies, der Brustunterkiefermuskel (M. sternomaxillaris), der Brustzungenbeinmuskel (M. sternohyoideus) und der Brustschildknorpelmuskel (M. stemothyreoideus).
Es wird demnach der Gerichtsthierarzt bei der Beurtheilung des Fehlers in erster Linie darauf zu achten haben, ob Merkmale an den Zähnen vorhanden sind, welche das Aufsetzen bezeugen. Hierauf muss wohl das Koppen selbst gesehen werden, dabei aber soll dies weder im Stalle des Käufers, noch in Gegenwart vieler Personen geschehen. Natürlich müssen alle Bedingnisse zum ungehinderten Koppen zugegen
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sein. In maucben Fällen lässt sich der Fehler auch aus den vorge-noiumeuen Manipulationen mit dem Thiere erschliessen, so aus den Spuren des Koppriemens, aus den gesetzten Verletzungen an den Zähnen und Lippen, wie endlich aus den Spuren einer stattgefundenen Operation.
Mit dem Koppen zugleich pflegen zwei andere Untugenden: das Krippenoder Barrenwetzen und das Weben oder der Bärentritt (Leinweben) vor-zukommen. Das Barren wetzen geht in-der Regel dem Koppen voraus, es ist eine Untugend des Pferdes, welche darin bestellt, dass die Thiere, ohne zu koppen, die Neigung haben, mit den Zilhnen an harten Gegenständen hin- und herzufahren, wobei sie ihre Zähne gerade so abschleifen, wie dies bei dem Krippenbeissen der Fall ist. Hieher gehört auch das Krippenzucken und das Lederfressen, Untugenden, die sich als Folge der Langweile einzustellen pflegen. Junge, unruhige Pferde, wenn sie nicht frühzeitig genug an den Stall gewöhnt weiden, verfallen in das Krippenzucken, eine Untugend, wobei sich das Thielquot; von der Halfter zu befreien sucht, indem es durch gewaltsames und wiederholtes Zurückwerfen des Kopfes seine Fesseln sprengen will; mit der Zeit wird das Uebel zur Gewohnheit. Bei dem Lederfressen zeigen die Pferde eine Neigung in alles Lederwerk hineinzubeissen, um es zu zerkauen. Es ist eine Untugend, die sich ebenfalls in Folge der zu geringen Verwendung, also durch die Langweile heranbildet.
Das Weben ist in der Regel mit dein Barrenwetzen gleichzeitig vorhanden; solche Pferde schreiten im Stande ähnlich den Bären in Käfigen (Bärentritt) bald rechts bald links und übertragen die Körperlast wechselnd bald auf den rechten bald auf den linken Vorderfuss; dabei fahren sie mit den Lippen oder mit den Zähnen an der Krippenwand oder an der Halfterkette hin und her. Als Folgen der erwähnten üblen Gewohnheit sind anzuführen: Die fehlerhafte Stellung der Vorderfüsse, das zu schnelle Ermüden des Thieres schon im Stalle und deshalb die baldige Erschöpfung der Kräfte bei der Dienstesleistung, endlich entwickelt sich die Bug- und Schulterlähme, sowie manche andere Lahmheiten aus dieser Untugend.
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Die Räude der Pferde.
Syn.: Schabe, Räude, Krätze, Sarcoptesräude, Scabies, Dermato-dectesräude, Dermatophagusräude, Einde, Rufte.
Literatur: Priedberger und Fröhner, Lehrbuch der speciellen Pathologie und Therapie
der Hausthiere. I. Bd., S. 587, enthält die gesammte Literatur. Meguin, Monographie de la Tribu des Sarcoptides psorisques. Paris 1877. Monographien von Gerlach, Fürstenberg, Zürn 1. c.
Gewährzeit: In Preussen 14 Tage, in Sachsen 15 Tage, in Württemberg 28 Tage und in Baiern 40 Tage.
Die Räude, Schabe oder Krätze der Pferde stellt eine chronisch verlaufende Hautkrankheit dar, welche von Pferd
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Die Rilmle der Pferde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;345
zu Pferd übertragbar ist, uiitunter auf andere Thiere und selbst auf den Menschen übergebt (Zoouose), und durch bestimmte Schmarotzer tbierischer Natur (Zooparasiteu), durch drei verschiedene Milbenarten verursacht wird. Das Leiden ist eine Invasionskrankheit, es ist ansteckend, vorläuft fieberlos und kommt lediglich durch die Ansiedelung der liäudemilben auf der Haut des Pferdes zu Stande. Das Auffinden der Milben mit Hilfe des Mikroskopes und die Anwesenheit eines Hautausschlages sind die wichtigsten Merkmale dieses Gewäbrfeblers.
Geschichte: Schon in dem celtisehen Gesetze, betreffend den Thierhandel. finden wir den Oewährsniangel Schabe oder Räudequot; angeführt. Bestimmte Gewährzeiten sind erst im Mittelalter für die Pferde angegeben. Die Bürgschaft erstreckte sich dazumal bis zum Feiertage St. Petri. Auf das Pferd angewendet findet sich der Gewilhrsmaugel in dem Anhange zum preussischen Landrecht, wonach vierzehn Tage als Gewiihrzeit des Fehlers gesetzlich anerkannt werden.
Während man in früherer Zeit jede mit Krusteubildung verbundene Hautkrankheit mit den Sammelnamen Schabe oder Räudequot; kennzeichnete, bezieht sich heutzutage dieser Ausdruck nur auf jene Hautkrankheiten, als deren Ent-stehungsursache die Räudemilben zu gelten haben. Schon lange war die analoge Krankheit des Hlenschen erforscht und auf einen Hautschmarotzer bezogen (Avenzoar 1200), als erst im Jahre 1072 die Krätzmilbe der Katze durch Wedel aufgefunden wurde. Hierauf erfolgten die Entdeckungen der Räudemilben bei den übrigen Hausthieren rasch hintereinander. Kerst ing (1789) war der Erste, welcher die Milben des Pferdes beschrieben hat. Walz, Gohier und Spinola (18091840) förderten die Milben der Schafräude, der Rinderräude, der Hunde-nnd der Schweineräude zu Tage. Die eingehenden Untersuchungen und die ausführlichen Arbeiten von Gurlt, Hertwig, Hering, Gerlach. Fürstenberg, Zürn, Robin, Delaford und Megnin haben die Kenntniss von dem anatomischen Baue der verschiedenen Arten der Räudemilben ganz besonders ergänzt.
Entstehuugsursache: Sehr kleine, spinnenartige Thiercben sind es, welchen die Pferderäude ihre Entstehung verdankt. Die als drei verschiedene Milbenarten erkannten Schmarotzer bewohnen die Haut des Pferdes und unterscheiden sich in Bezug auf ihren anatomischen Bau, in Hinsicht auf Lebensweise, sowie bezüglich ihrer Wirkung als Krankheitserreger wesentlich von einander. Je nachdem die Grabmilbe (Sarcoptes), die Saugmilbe (Dermatocoptes Frstbg., Dermatodectes Grlch., Psoroptes Mgn.) oder die schuppenfressende Milbe (Dermatophagus Frstbg. Symbiotes Glich. Chorioptes Mgn.) als Ursache der Pferderände erkannt wird, gestaltet sich auch das klinische Krankheitsbild verschieden. Dementsprechend unterscheidet man beim Pferde die Sarcoptesräude die Dermatocoptesräude und die Dermatophagnsräude als drei verschiedene Krankheits-
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Die Ramlemilbcn.
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formen. Die Sarcoptesräude ist die weitaus häufigste Bäudefono des Pferdes: mir in bestimmten Ländern kommt die Dermatoeoptesräude vor, während die Dermatophagnsräude ausnahmsweise zur Beobachtung gelangt, und da nur au gewissen Körperstellen des Pferdes vorgefunden wird.
Ihrer naturhistorischeu Stellung nach machen die erwähnten drei Milbenarten zusammen eine Familie aus, die unter dem Namen echte Milben, Acaridaquot; der Ordnung Acarinen eingereiht wird, welche letztere der Classe der Spinnenthiere zugehört, die wieder in der grossen Abtheilung der Gliederthiere (Condylopoda) ihren naturhistorischen' Platz angewiesen hat. Ueberdies zerfallen die einzelnen Milbenarten je nach der Thiergattung, auf welcher sie ihr Schmarotzerleben führen, in entsprechende Varietäten. Die Specificirung der Milbenart hat jedoch durch die exacten neueren Untersuchungen eine bedeutende Einschränkung erfahren, indem der Nachweis erbracht wurde, dass ein und dieselbe Milbenvarietät bei mehreren Thiergattungen als Schmarotzer angetroffen wird. Von den drei Milbenarten des Pferdes soll des häufigen Vorkommens wegen zuerst die Grabmilbe in naturhistorischer Beziehung besprochen werden.
a) Die Grabmilbe, Sarcoptes scabiei communis, Var. equi Mgn., Varietas major Siedgrtz., Sarcoptes major Grlch., Acarus scabiei, Chevletes scabiei, bewohnt als echter Schmarotzer die Haut des Pferdes, des neapolitanischen Schafes und der Ziege; sie ist auch jene Varietät, welche die Krätze des Menschen veranlasst.
Die Grabmilben (Taf. I, Fig. 1 u. 2) sind nach dem bilateralen Typus gebaute Gliederthiere, getrennten Geschlechtes und von mikroskopischer Kleinheit. Das kleinere Männchen (Fig. 2) hat eine Länge von 0-23 Mm. und eine Breite von O'IO Mm. Das bedeutend grössere Weibchen (Fig. 1) misst der Länge nach (HS Mm., und erreicht einen Breitendurchmesser von OSü Mm. Die Grabmilben sind eben so gross, dass man sie auf einer dunklen Unterlage noch mit freiem Auge wahrnimmt, etwa so wie ein feines Sandkörnchen. Die reifen Eichen messen der Länge nach 0-14 Mm.
Der länglich ovale Körper erscheint scheibenförmig plattgedrückt und demnach jenem einer Schildkröte nicht unähnlich. Das gemeinsame Kopf- und Bruststück (Cephalothorax) ist mit dem Hinterleib (Abdomen) verwachsen, und nur sehr seichte Einkerbungen deuten die Grenze der drei Köipersegmente an. Acht kleine stummeiförmige Füsschen sind derart dem Körper eingefügt, dass zwei vollkommen entwickelte Fusspaare nach vorne, und zwei rudimentäre Fusspaare nach rückwärts gewendet erscheinen.
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Pie Bändemilben.
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Tafel I. Die Eäudemilben (nach Mesjnin).
Fig. i. Sarcoptes comniunis, var. equi, Bauchseite. 5-
Fig. 2. Sarcoptes communis var. equi, Kürkeuscite ^, Die Cirahmilhen des Pferdes. Reichert Ocul. TU, Obj. 8a.
Fig. .T. Mundwerkzeuge von Sarcoptes communis equi, Zeiss. Ocul. III, Obj. F.
Fig. 4. Dermatocoptes, Derraatodectes, s. Psoroptes, die Saugmilbc, Bauchseite (^,.
Fig. ö. Dermatöcoptesi Dermatodectes, s. Psoroptes, die Saugmilbe, Bückenseite sect; ; Reichert Ocul. III, Obj. 8 a.
Fig. 6. Dermatophagus, Symbiotes, s. Chorioptes, die schuppenfressende Milbe ?.
Fig. 7. Dermatophagus, Symbiotes, s. Chorioptes, die schuppenfressende Milbe cj. Reichert Ocul. Ill, Obj. 8 a.
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Die allgemeine Decke besteht ans zwei Schichteu, einer unteren, feinen, durchsichtigen Cutis. und einer darüberliegenden, in Säuren und Alkalien unlöslichen, cbitinöseu, festen Epidermis oder Cuticula. Während die eigentliche Cutis die Körpeihöhle nach innen abschliesst, vertritt die Cuticula die Stelle eines Knochengerüstes, und dient als Hautskelet dem ganzen Körper als Schutzmittel und Stütze. Die Cuticula verdichtet sich einerseits stellenweise in Form von Spangen, Leisten. Vorsprüngen, Ringen und Stäben, andererseits bildet sie Anhänge in der Gestalt von Borsten, Dornen und Schuppen. Der übrige
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niclit venlicbtete Theil der Cuticula ist mit feinen, parallel und sym-metriscli verlaufenden Streifen versehen, welche der Körperoberfläche ein zierliches, rilliges Aussehen verleihen.
Von den Theilen des Hautskeletes sind hervorzuheben: das Brustbein (Sternum), die von demselben zu den Extremitäten hinziehenden Yerbinduhgsspangen (Epüueren) und die Abtheilungen der Gliedmassen. Auf der Bauchseite in der Medianlinie erscheint das Sternum (Pig. 1) als eine kurze, oben spitze, in der Mitte etwas verdichtete und am Ende mit einem Kuöpfchen versehene Spange von gelblicher Farbe; es reicht vom hinteren Theile des Kopfes bis über den ganzen Thorax gegen die seichte Abdominaleinkerbung heran. Am spitzen vorderen Ende ist das Brustbein gelenkig nur mit den Verbindungsspangen (Epimeren) des ersten Fusspaares vereinigt, während die übrigen Epimeren nicht so weit heranreichen. Die Epimeren, schlanke, etwas gekrümmte Cbitinspangen, sind, der Anzahl der Extremitäten entsprechend, in vier Paaren vorhanden. Das erste Paar verbindet das vordere Sternumende mit dem ersten Fusspaar, es bildet eine Grenze zwischen Kopf und Brust, dient aber zugleich den Kauwerkzeugen als Grundlage. Das zweite Epimerenpaar, von dem entsprechenden Fusspaar ausgehend, reicht jedörseits genau bis zu dem knöpfchenförmigen Ende des Sternums heran, dessen Gestalt nachahmend, ohne mit demselben in Berührung zu treten. Die vier Epimeren der hinteren Fusspaare sind verkümmerte, kleine, gebogene Stäbchen, welche am dritten Fusspaare mit ihrer Concavität nach innen, am vierten Fusspaare mit ihrer Concavität nach aussen gelagert erscheinen. Mit den Epimeren gelenkig verbunden, oder auf den Enden derselben aufsitzend finden wir die entsprechenden stummeiförmigen Füsschen. Nur an den zwei vorderen Fusspaaren können die einzelnen Skelettheile genau unterschieden werden. Jedes Bein besteht aus sieben Stücken: aus der Hüfte (Coxa), dem Rollhügel (Trochanter), dem Schenkel (Femur), dem Knie (Patella), dem Schienbein (Tibia), dem Mittelfuss (Metatarsus) und dem Fuss (Tarsus).
Die Hüfte wird aus einer dütenförmigen Chitinmasse gebildet, die Spitze der Düte tritt an das Ende der Epimere heran, und ist mit derselben gelenkig verbunden. Der Rollhügel, ein ringförmiges Chitinstück, verbindet sich gelenkig mit der Hüfte und mit dem Schenkel, in welchem auch das Kniestück inbegriffen ist. Das Schienbein stellt ebenfalls einen chitinösen Ring dar, und es steht dasselbe mit dem vereinigten Mittelfuss und Fuss in gelenkiger Verbindung. Das Endstück der Extremität, der eigentliche Fuss besitzt am Ende eine bewegliche Kralle, welche einer Vogelklaue ähnlich
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gestaltet ist; überdies sind noch mehrere chitinüse Anhänge vorhanden. Das Weibchen besitzt am ersten und zweiten Fasspaare neben einer gestielten Haftscheibe zwei bis drei kleine, stummeiförmige Anhänge, ein scheideuartig geformtes Gebilde und mehrere Borsten. Die gestielte Haftscheibe ist aus einem röhrenförmigen Stiel und aus einem napf-förmigen, einer Tulpe nicht unähnlichen Endstucke zusammengesetzt; letzteres ist mit einem dünnen Stiel an das röhrenförmige Stück befestigt, und es breitet sich diese Haftscheibe beim Aufsetzen des Fusses aus. Das dritte und vierte Fusspaar des Weibchens ist gerade so verkümmert, wie die dazugehörigen Epimeren, die einzelnen Skelettheile sind nicht mehr genau zu unterscheiden, und der Fuss trägt statt der gestielten Haftscheibe nur eine starke, etwas gebogene, weit nach hinten reichende Endborste. Bei dem Männchen sind die Verhältnisse insoferne anders gestaltet, als am ersten, zweiten und vierten Fusspaare an dem Endgliede die gestielten Haftscheiben und chitinösen Anhänge vorkommen, während das dritte Fusspaar mit einer starken Borste verschen ist.
Von den chitinösen Anhängen sind hervorzuheben: die Borsten die Stacheln und die schuppenförmigen Schilder. Die Borsten sind sehr entwickelt, man trill't sie im Allgemeinen in jedem Gelenkstheile sowohl der Füsse als auch der Kauwerkzeuge; fast jedes Gelenksstück weist eine Borste auf, welche mit einem ringförmigen Wulste in der Cuticula verbunden ist. Ausserdem aber sind längere vereinzelte Borsten vorhanden an der Körperoberfläche, am Rücken und an der Bauchfläche des Männchens und des Weibchens, ferner am Seitenrande des Körpers und am hinteren Ende des Abdomens; letztere in der Regel vier an der Zahl sind symmetrisch zu je zwei neben dem After zugegen. Sämmtliche Borsten und Haare sind mit der Spitze gegen den Hinter-theil des Thieres gerichtet, sie gestatten demnach ein Vorwärtskriechen, während die Rückwärtsbewegung durch dieselben behindert wird.
Am Rücken des Weibchens und des Männchens befinden sich stiftförmige Chitinstücke, sie sind von einem chitinösen Ring umgeben, demnach nageiförmig, und vertheilen sich in der Weise, dass zwei derselben am hinteren Thoraxrand, je zwei in der ersten Abdominalfurche, und je sieben am Abdominalende neben dem After gelagert erscheinen und mit ihren Spitzen nach hinten vorragen. Schuppen-förmige, zu einer Spitze ausgezogene, demnach dreieckige Platten bedecken die rückwärtige Fläche des Abdomens sowohl beim Männchen als auch beim Weibchen. Das Männchen besitzt jederseits sieben solche Schuppen seitlich gegen den Körperrand. Beim Weibchen kommen diese Schuppen in der Mitte der hinteren Fläche des Abdomens
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in reihenweiser Anorilnung vor. Es sind neun derartige Scbuppenreihen, welche an zwei Stellen von einander getrennt erscheinen, vorhanden. Im Ganzen dürften gegen fünfzig Schuppen zugegen sein. Auch die Schuppen ragen mit den Spitzen gegen das hintere Körperende vor, und behindern eine etwaige Rückbewegung des Thieres.
Die Verdauungsorgane der Grabmilbe beginnen mit den chitinösen Kauwerkzeugen. Die Anordnung der Mundtheile ist nach den neuesten Untersuchungen keineswegs so complicirt, als früher angenommen wurde. Die Grundlage oder das Occiput dürfte zum Theile durch das erste Epimerenpaar gebildet werden (Taf. I, Fig. 3). In Form eines Epistoms erhebt sich vom rudimentären Hinterhaupt eine kapuzenartige Hülle;' sie ist mit ihrem Rande an der Brustfläche sehr niedrig und dünn, während sie sich an der Rückenfläcbe des Kopfes über die Mundtheile erhebt, und in Form einer dickeren Chitinplatte zu einem Grabkürass umgewandelt erscheint. Aus der ovalen Oeftnung dor kapuzenartigen Hülle ragen die Mundwerkzeuge hervor; sie bestehen aus zwei horizontal beweglichen Oberkiefern (Mandibeln), aus einem vereinigten Hinterkiefer (Maxilla), aus einer rudimentären Unterlippe und aus zwei Kieferftihlern (Pedipalpen). Jeder Oberkiefer stellt ein ovales Chitinstückchen dar, dessen vorderes Ende mit einem scheerenartigen Gebilde versehen ist. Die Branchen des scheerenförmigen Oberkiefers sind mit einem sägeförmigen scharfen Rand versehen, welcher drei dornartige Fortsätze bildet; es bewegen sich diese Theile angeblich in senkrechter Richtung von oben nach unten aufeinander. Der Hinterkiefer ist schaufeiförmig gestaltet und besteht nur aus einem Chitinstück. Jederseits der Kiefer liegen je ein Kieferfühler, das sind dreigliedrige, stummeiförmige Beine, mit einem scharfen Endgliede. Die Unterlippe ist lanzettförmig und schliesst die Kauwerkzeuge nach unten ab.
Aus dem anatomischen Baue der Mundwerkzeuge ergibt sich, dass die Grabmilben bei der Anfertigung der Gänge in der Haut ihres Wirthes sowohl kauende als auch wühlende Bewegungen ausführen. Die Kaubewegungen geschehen von oben nach unten mit Hilfe des scheerenförmigen Oberkieferpaares, und die wühlenden Bewegungen der Mundwerkzeuge werden durch den Grabkürass, durch die unpaaren Hinterkiefer und wahrscheinlich auch durch die Unterlippe ausgeführt.
Die Mundöffnung soll trichterförmig gestaltet sein, der Mund führt in einen kurzen Oesophagus, der seinerseits mit dem länglich-runden Magen im Zusammenhange steht. Vom Magen aus sollen nach den Untersuchungen von Nörner blindsackähnliche Anhänge bis in die stummeiförmigen Beine des Thieres vorragen und
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durch die Strömung des Inhaltes zur Bewegung beitragen. Aus dem Magen entspringt an der oberen Fläche der Darm; er gleicht einem Rohr, welches, in eine .S-1'örmigo Krümmung übergehend, in das kurze Rectum einmündet; dasselbe führt in den bauchständigen, spalt-förmigen After. Auch zellige Organe von der Bedeutung der Drüsen wurden beschrieben.
Ob eigene Athmungsorgane in Form zweier dünnhäutiger Bläschen an der unteren Magenfläche vorkommen, oder ob der Gas-austausch durch die Körperanhänge des Thieres bewerkstelligt wird, ist bezüglich der Urabmilbeu nicht entschieden.
Ein eigentliches Blutgefässsystem scheint nicht vorhanden zu sein, das Blut Hiesst in wandungslosen Bahnen und wird wahrscheinlich durch ein am Rücken des Thieres befindliches contractiles Gefäss regulirt.
Das Nervensystem erscheint durch einen Nervenschlundring re-präsentirt, die Sinnesorgane felilen.
Das Geschlecht ist getrennt, die grösseren, auch durch die Verthei-lung der Haftscheiben charakterisirten Weibchen besitzen in der Leibeshöhle zwei Ovarien, aus welchen zwei Eileiter zu einem gemeinsamen, sack-förmijren Uterus zusammenfliessen: dieser communicirt wieder mit einer weiten, angeblich mit Anhangsdrüsen versehenen Scheide, die ihrerseits als Porus genitalis oder Scheide mit einer schlitzförmigen Oeffnung zwischen dem dritten und vierten Fusspaare nach aussen mündet. Das kleinere Männchen hat mit Ausnahme des dritten Fusspaares an den übrigen Füsschen gestielte Haftscheiben oder Saugnäpfe; ein eigenes, aus Chitin gebildetes, arabeskenartiges Gerüste dient zur Grundlage der Geschlechtsorgane. Vier schlauchförmige Hoden vereinigen sich durch entsprechende Samenleiter in der gemeinsamen Samenblase,-aus welcher ein Vas efferens zwischen dem letzten Fusspaare nach aussen mündet. Einige schlauchförmige Gebilde, die bei Männchen und Weibchen noch in der Leibeshöhle angetroffen werden, sind als Harngefässe oder Nieren zu deuten.
Die Fortpflanzung der Grabmilben geschieht auf geschlechtlichem Wege durch Eier und ohne Metamorphose. Nur die Weibchen graben sich zur Zeit der Geschlechtsreife Gänge in die Haut des Wirthes. Die Gänge reichen in senkrechter Richtung durch die ganze Epidermis bis an das Malpighi'sche Schleiranetz heran, um sich dann in horizontaler Richtung über den Hautpapillen fortzusetzen. In dem senkrechten Hauptgange erfolgt die Begattung in der Weise, dass sich das Männchen unter das Weibchen begibt und letzteres mit seiner Bauchfläche berührt; nach der vollendeten Begattung gräbt
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352nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die Räudeinilben.
sich das Weibchen in horizontaler Bichtang den Hauptgang weiter aus und setzt bei dieser Arbeit reihenweise hinter einander die Eichen ab. Das Absetzen der Eichen geschieht schubweise zu 20 bis 24 Stück, und es werden innerhalb (58 Tagen bis an 50 Eichen von einem Weibchen gelegt. In einem vollen Eiergange sieht man in der Regel schon alle Entwickelungsstufen der zukünftigen Milben derart nebeneinander, dass in den vom Weibchen am entferntesten liegenden Eichen die höheren Entwickelungsstufen angetroffen werden. Den 8.0. Tag nachdem das Eichen abgesetzt wurde, ist schon die sechsbeinige Larve oder Nymphe vollendet; sie gleicht dem Mutter-thiere vollkommen, unterscheidet sich aber von demselben durch das Fehlen des einen Pusspaares. Die Nymphen erreichen nach dreimaliger Häutung ihre Geschlechtsreife, was innerhalb weiteren 14 Tagen zu geschehen pflegt, und sich durch die Heranbildung des vierten Fusspaares kundgibt. Die Häutungen der Nymphe geschehen in Intervallen von je ti Tagen, so dass bei einer Uebertragung von Grabmilben auf ein Versuchsthier innerhalb 40 Tagen eine neue Generation von eierlegenden Weibchen in den Gängen der Haut angetroffen wird.
In Betreff der Lebensweise der Grabmilben rechtfertigen diese Schmarotzer ihren Namen in vollem umfange. Wie schon erwähnt, graben vorzüglich die Weibchen in der Haut ihres Wirthes winkelig gebogene Gänge von 1 Ctm. Länge. Obwohl diesem Geschäfte vorwiegend die Weibchen obliegen, da sie ihre Brut in den gemachten Gängen abzusetzen haben, so scheint doch auch das Männchen in ähnlicher Weise die Haut seines Wirthes zu beschädigen, da auch seine Mundwerkzeuge mit einem Grabkürass ausgestattet erscheinen. Sicher ist es, dass man Männchen selten in den Gängen antrifft, dass sie wegen des vorhandenen letzten Fusspaares viel beweglicher als die Weibchen sind, und dass die Männchen niemals die Gänge befruchteter Weibchen aufsuchen. Nur zur Zeit der Begattung sind Männchen in den Hauptgängen neben den Weibchen angetroffen worden. Der Lebensweise nach wird die Grabmilbe zu den nächtlichen Raubthieren gezählt, indem sie während der Nacht ihre Haupt-thätigkeit entfaltet. Aber auch eine höhere Wärme kann die Milben zur vermehrten Thätigkeit anspornen. Die Milben ernähren sich von den saftigen Zellen des MalpigM'schen Schleimnetzes, welche sie während ihrer Minirarbeit in reichlichem Masse vorfinden. Die Fruchtbarkeit ist eine so grosse, dass in acht Monaten von einem einzigen Milbenweibchen angeblich bei einer Million Nachkommen erzeugt werden. Mit dem Eierlegen scheint der Lebenszweck der Weibchen erfüllt zu sein;
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sie sterben in der dritten bis fünften Woche am Ende des Ganges ab. Auch das Männchen stirbt, nachdem es für die Erhaltung der Art Sorge getragen hat; wahrschein]idi wird es nicht über sechs Wochen alt. Die Eichen der Grabmilben sind sehr widerstandsfähig, von ihrem Wirthe weggenommen, können sie sich bei etwas Feuchtigkeit 14 Tage bis 4 Wochen lebensfähig erhalten. Demnach ist auch eine Infection während dieser Zeit durch die Eier der Milben möglich. Auch die Milben können, von ihrem Wirthe weggenommen, noch mehrere Wochen lebend verbleiben, wenn ihnen etwas Feuchtigkeit zur Verfügung steht. Dagegen aber werden sowohl die Eichen, als auch die Milben sehr rasch durch trockene Wärme getödtet. Mühen, Eier und Larven sterben, wenn sie durch eine halbe Stunde einer Temperatur von 5070quot; C. ausgesetzt werden: eben so rasch tödtend wirken gewisse Arzneistoffe, wie: Kreosot, Aetzkali, Schwefel-leber, Terpentinöl, Theer, Petroleum und Tabakabkochungen.
b) Die Saugmilben, Dermatocoptes (Fürstenberg), Dermato-dectes (Gerlach), Psoroptes longirostris (Megnin). Nach den übereinstimmenden Untersuchungen mehrerer hervorragender Forscher ist es ein und dieselbe Varietät, welche als echter Schmarotzer die Haut des Pferdes, des Kindes und des Schafes bewohnt und bei diesen Thieren die Dermatocoptesräude erzeugt. Speciell beim Pferde ist der Schmarotzer weniger häufig, während er beim Schafe die eigentliche S chafr ä u d e veranlasst.
Die Saugmilben sind bedeutend grosser als die Grabmilben, und demnach mit freiem Auge ziemlich deutlich wahrnehmbar. Das Weibchen (Taf. 1, Fig. 5) hat eine Länge von 0'(i2 Mm. und eine Breite von O^O Mm.; das Männchen (Taf. 1, Fig. 4) misst der Länge nach 0-52 Mm. und erreicht im grössten Breitendurchmesser 0-SO Mm.: die Länge des reifen Eies beträgt O20 Mm.
Der Körper ist mehr in die Länge gezogen, oval scheibenförmig, der Kopf und die Extremitäten verhältnissmässig sehr lang. Der Kopf vom Brustkorb deutlich abgegrenzt, Thorax und Hinterleib beim Weibchen vollständig verschmolzen, beim Männchen durch eine seichte Furche getrennt. Die stark entwickelten vorderen zwei Fusspaare und das letzte Fusspaar beim Weibchen sind mit mehrgliedrigen, tulpenartigen Haftscheiben versehen, das hintere Körperende etwas eingekerbt. Beim Männchen sind die ersten drei Fusspaare stark entwickelt und besitzen mehrgliedrige Haftscheiben, das letzte Fusspaar ist stark verkümmert, mit einer Andeutung einer Haftscheibe. Am hinteren Körperende des Männchens zeigen sich zwei saugnapfartige Gebilde und zapfen-förmige, mit Borsten versehene Vorsprünge, welche die Bedeutung eines
Csokor. Gerichll. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 23
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Haftapparates haben, und zum Zwecke der Begattung dienen. Das Hautskelet zeigt sehr wenig Abänderung gegenüber jenem der Grab-milbeu. Das Brustbein ist nur beim Weibchen deutlich sichtbar, besteht aus zwei gebogenen, am unteren Ende etwas verdickten Chitinstäben, welche auf der Bauchseite des Brustkorbes so gelagert sind, dass sie mit den vorderen Enden näher aneinander gerückt erscheinen. Die Epimereu sind nur an den zwei vorderen Fusspaaren kräftig entwickelt, an den hinteren Extremitäten sind sie verkümmert.
Von den acht deutlich fünfgliedrigen Füsschen tragen beim Weibchen das erste, das zweite und das letzte Fusspaar, und beim Männchen die ersten drei Fusspaare an ihren Endgliedern nebst der vogelklauenartigen Kralle noch eigeuthümliche, gestielte Haftscheiben. Der Stiel dieser Haftorgane ist zweigliedrig und besteht aus einem Basalstücke, welches den grössten Theil des Stieles ausmacht, und aus einem quadratischen Zwischenstücke, auf welchem erst die Haftscheibe aufsitzt. Die Haftscheibe ist im strengsten Sinne des Wortes tulpeuartig geformt und besitzt in der Mitte einen kleinen, gekrümmten Fortsatz. Das dritte Fusspaar des Weibchens trägt anstatt der Haftscheiben zwei ziemlich stark entwickelte Borsten. Schuppeu-förmige Anhänge und nageiförmige Fortsätze, wie sie der Grabmilbe eigenthümlich sind, fehlen der Saugmilbe, dafür sind aber die borsten-förmigen Hautanhänge viel kräftiger entwickelt, und die rillenförmige Beschaffenheit der Hautoberfläche tritt bei dieser Milbenart sehr deutlich hervor.
Die Verdauungsorgane sind nur in Betreff der Muudwerk-zeuge von jenen der Grabmilbe verschieden. Nachdem die Saugmilbe keine Gänge gräbt, so fehlt der Grabkiirass, und es erweisen sich die Mundwerkzeuge als rein kauende. Auf dem ersten Epimerenpaare und auf einem chitinösen Basalstücke befinden sich zwei lang ausgezogene Vorderkiefer (Mandibeln), ein verschmolzener Hinterkiefer (Maxilla), ein unpaares, lanzettförmiges Gebilde (Ligula), zwei Kiefer-fiihler (Pedipalpen) und ein sehr lockeres Epistom, welches die Stelle der Lippen vertritt.
Die Vorderkiefer, zwei an der Zahl, sind so wie Krebs-scheereu geformt; die eine Branche der Scheere ist mit dem Kiefer-theil verwachsen und trägt an der Spitze drei Zähne; die andere viel kleinere Branche steht mit dem Kieferstück in gelenkiger Verbindung und trägt einen hakenförmigen Zahn. Beide Kiefer liegen in horizontaler Kichtung, also neben einander, während die Branchen jedes einzelnen Kiefers in verticaler Kichtung von oben nach abwärts bewegt werden. Der unpaare Hiuterkiefer stellt eine lyraförmige Platte dar, an
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deren oberem Ende die lanzettförmige Ligula so befestigt ist, dass ihre Spitze nach vorne gerichtet erscheint. Die Kieferföhler, verkümmerte Fiisschen, besteben je aus drei Gliedern und begrenzen den Kopf zur Seite. Das Epistom, eine durchsichtige Membran, umgibt und verbindet die einzelneu Theilo des Kauapparates. Die Mundwerkzeuge der Saugmilbeu sind demnach entschieden zum Kauen oder Beisseu eingerichtet und rechtfertigen den Namen der Milbe in keiner Weise. Die Einrichtung des Verdauungstractes ist eine analoge wie jene der Grabmilbe. Dasselbe gilt von den Eespirationsorganen und Circulationsorganen, vom Nervensysteme und dem Geschlechtsapparate.
Die Fortpflanzung geschieht auf geschlechtlichem Wege durch das Eierlegen, jedoch verbleiben die Weibchen bei dieser Verrichtung auf der Körperoberfiäche ihres Wirthes, ohne in der Haut desselben Gänge zu graben. Das reife und befruchtete Weibchen sucht die geschützten Körperstellen ihres Wirthes auf und deponirt ihre Eichen au den durch die Entzündung der Haut bewirkten Krusten und zwar an ihrer unteren Fläche. Die Begattung lindet in der Weise statt, dass sich Männchen und AVeibchcn mit dem Hinterleib berühren und, gestützt auf den Haftapparat des Männchens, eine längere Zeit hindurch in dieser Stellung verharren. Käst regelmässig kann man bei der mikroskopischen Untersuchung der Saugmilben derartig in Copulation begriffene Exemplare auffinden. Die Entwickelung des Eichens geht ohne eigentliche Metamorphose vor sich, indem nur die drei Häutungsstadien, als: Larve, Nymphe und erwachsenes Thier vorgefunden werden.
Die Lebensweise der Saugmilben ist eine streng schmarotzende, sie bewohnen jedoch die Hautoberfläche ihres Wirthes und müssen demnach bei jenen Thieren, welche mit Haaren versehen sind, sehr geschützte Stellen aufsuchen, während bei den Schafen dieser Schutz an der ganzen Hautoberfläche durch die dichte Wolle ohnedies gegeben ist. Die Nahrung wird mit den rein kauenden Mundwerkzeugen gewonnen; eine eigentliche Saugvorrichtung ist nach dem anatomischen Baue der Mundwerkzeuge nicht vorhanden, wohl aber vermögen die Schmarotzer wegen ihrer langen Fresswerkzeuge sehr tief, vielleicht auch in die oberste Hautschichte einzudringen und können auf diese Art selbst Blut, Serum oder Lymphe als Nahrungsmittel aufnehmen. Jedenfalls veranlassen sie tiefergehende Wunden in der Haut ihres Wirthes und zu Folge dessen knötchenförmige Entzündungsheerde.
c) Die schuppenfressende Milbe, Dermatophagus (Fürstenberg), Symbiotes (Gerlach), Chorioptes spatiferus (Megnin) kommt am seltensten beim Pferde zur Beobachtung, sie lebt an der Haut-
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Oberfläche, nur an gewisse Körperstellen gebunden, und veranlasst die Dermatophagusräude (Fussräude der Pferde, Steissräude des Kindes).
Die sehuppenfressenden Milben (Taf. I, Fig. 6 und 7) stehen bezüglich ihrer Grosse in der Mitte der vorher besprochenen Milbenarten. Die Länge des Männchens (Fig. 7) beträgt 0-34 Mm., die grösste Breite O'oO Mm. Das Weibchen (Fig. 6) misst der Länge nach 0*42 Mm. und hat im Breitendurchmesser 042 Mm. Das Ei misst der Länge nach 0quot;16 Mm.
Der länglichrunde Körper überragt an der Riickenseite den nur undeutlich abgegrenzten Kopf. Brust und Hinterleib gehen fast ununterbrochen in einander über, eine Trennung derselben ist nur durch den Verlauf der Rillen in der Oberhaut markirt. Nur das Weibchen besitzt ein aus vier Stücken bestehendes Brustbein; während die zwei in der Mittellinie neben einander gelagerten Chitinstücke eine ausgesprochene /-Form, analog jener auf dem Körper einer Violine, besitzen, sind die zwei Seitenstücke schiffchenförmig gestaltet und berühren mit der Mitte ihres ausseien, convexen Randes die Spitzen der Epimeren des zweiten Fusspaares; oberhalb dieser vier Stücke befinden sich in der Haut noch zwei kleine, dreieckige Stückchen eingelagert. Dem Männchen fehlt das Sternum und an der Bauchseite desselben sind nur die chitinösen Gebilde des Geschlechtsapparates deutlich zu sehen. Die Epimeren der Vorderfüsse sind am oberen Ende gabelig gespalten und umfassen das dtttenförmige Hüftstück der Extremität; das hintere Ende ragt gegen die Medianlinie als ein gebogenes Chitinstäbchen vor, wobei nur das Ende des zweiten Epi-merenpaares mit den schiffchenförmigen Stücken der Brustbeine in Verbindung tritt. Die Epimeren der hinteren zwei Fusspaare sind verkümmert und stehen beim Männchen durch zwei stäbchenförmige Verlängerungen, entsprechend jeder Körperseite, in Verbindung. Das Männchen besitzt am hinteren Körperende so wie das Saugmilbenmänn-chen zwei scheibenartige Haftapparate und zwei kegelförmige, ziemlich lange, divergirende Fortsätze, auf welchen je zwei lange Borsten und je ein scheidenartiges, in Form eines Weidenblattes gestaltetes Gebilde angeheftet erscheinen. Sämmtliche Füsschen des Männchens und das erste, das zweite und das letzte Fusspaar des Weibchens sind an den vogelklauenartigen Endstücken mit gestielten, den Weinrömern ähnlichen Haftscheiben besetzt, in deren Grunde ein knopfartiges Ende des ungegliederten Stieles wahrzunehmen ist. Kleinere haarförmige Anhänge befinden sich an den Gelenksstücken der Extremitäten und zerstreut an der Körperoberfläche, sowie auch am Kopfe. Lange Bor-
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sten sind anzutreffen; zwei am Rücken des Männclieiis und des Weibchens, je zwei sehr lange Borsten am dritten Fusspaare des Weibchens und zwei Borsten am Hinterleibseude. Beim Männchen befinden sich am dritten Fusspaare neben den Haftscheiben je eine lange Borste und am warzenartigen Hal'tapparate des Hinterleibes je zwei starre Borsten und dazugehörige scheidenartige Fortsätze.
Der Kopf der schuppenfressenden Milbe erscheint unter dem Mikroskope dreieckig gespalten, er ist viel breiter als lang. Die einzelnen Bestandtbeile der Muudwerkzeuge sind noch nicht vollständig enträthselt. Nach Megnin unterscheidet man an den Kauwerkzeugen: zwei Oberkiefer (Maxillen), zwei Hinterkiefer (Mandibeln) mit einem lanzettförmigen unpaaren Theile, zwei Kieferfühler (Pedi-palpen), eine rudimentäre Ober- und Unterlippe.
Die Oberkiefer, die am meisten entwickelten Organe, tragen analog wie bei der Saugmilbe je zwei Branchen, welche dem einzelnen Kiefer die Form einer Krebsscheere verleihen. Die obere Branche steht mit dem Kieferstücke in Verbindung und trägt am Ende drei sägeförmige Zähne, die kleinere untere Branche trägt ebenfalls drei Zähne an ihrem freien Ende. Die beiden Hinterkiefer, zwei bewegliche, weiche Chitinstücke, sind nur mit je einer schaifen Endspitze versehen und können gegen einander verschoben werden. Die dreigliedrigen Kiefer fühl er stehen zur Seite der Kiefer und sind mit Borsten besetzt. Unter- und Oberlippe werden von dem weichen Epistom gebildet. Das unpaare lanzettförmige Stückchen (Ligula) steht wahrscheinlich mit dem Hinterkiefer in Verbindung. Sämmtliche Mund-theile scheinen an einem arabeskenartigen Basalstücke festzusitzen, dieses dürfte demnach einem Occiput gleichkommen.
Die Mundwerkzeuge sind entschieden kauende, allein durch das abwechselnde Verschieben der Hinterkiefer kann auch eine stechende Bewegung ausgeführt werden. Diese Milben können keine Gänge graben, leben nur an der Hautoberfläche des Wirthes und ernähren sich wahrscheinlich von den jüngeren Epidermiszellen und von dem natürlichen Hautsecrete.
Die Fortpflanzung geschieht auf geschlechtlichem Wege durch das Eierlegen. Der Begattungsact wird in der Weise vollzogen, dass sich die beiden Thiere mit dem Hintertheile berühren; das Weibchen soll beim Geschlechtsacte in eine Art Erstarrung verfallen und von dem Männchen fortgeschleift werden. Während der Erstarrung häutet sich das Weibchen und setzt dann die Eichen ab. Die Entwickelung der Eier erfordert einen Zeitraum von sieben Tagen. Megnin fand, dass sich die Milben, obzwar sie das ganze Jahr zugegen waren, nur in
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358nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Eiiude des Pferdes.
den Wintermonaten geschlechtlich vermehren; im Sommer findet man weder Eier noch Larven.
Diagnose: Die Cardinalsymptomc der Räude des Pferdes beruhen in dem Vorhandensein einer juckenden Hautkrankheit und in dem Auffinden der Milben. Obwohl das Auffinden der Milben schon genügt, um die liiiude sicherzustellen, so kommen dennoch veraltete Fälle vor, wo es sehr schwer wird, insbesondere nach einer medieamentösen Behandlung, die Milben zu finden. In solchen Fällen muss die Beschaffenheit des Hautausschlages als Kriterium der Krankheit gelten; demnach gründet sich die Diagnose der Eäude mitunter nur auf gewisse Eigenthümlichkeiten des Eäudeaus-schlages. Der Eäudeausschlag verhält sich in der That verschieden, je nach der Milbenart, welche denselben veranlasst. Die häufigste Räude bei den Pferden ist die Sarcoptesräude, ihre Besprechung soll zunächst erfolgen.
Die Sarcoptesräude des Pferdes, veranlasst durch die Grabmilbe, charakterisirt sich zunächst schon durch das Auftreten eines juckenden Hautausschlages an den weniger geschützten Körperstellen des Thieres. Der knötchenförmige Ausschlag beginnt meist am Kopf, Hals, an den Schultern oder an der Seitenbrust, also an jenen Stellen, mit welchen die Pferde untereinander in Berührung kommen; aber auch am Rücken in der Sattel- und in der Gurtenlage kann der Krankheitsprocess seinen Anfang nehmen, wenn eine Uebertragung der Milben durch das Geschirr, Sattelzeug oder durch die Pferdedecken stattgefunden hat. Mit der Zeit kann sich der Ausschlag über den ganzen Körper ausbreiten. Als ein klinisches Merkmal der Pferderäude ist der enorme Juckreiz hervorzuheben.
Der Juckreiz tritt besonders stark während der Nacht hervor, weil zu dieser Zeit die Grabmilben als nächtliche Raubthiere ihre grösste Thätigkeit entfalten. Aber auch in der Wärme und nach der Erhitzung des Körpers bekunden die Pferde durch das Nagen und Kneipen der Haut, sowie durch das andauernde Scheuern und Reiben den hochgradigen Juckreiz. Wenn man räudige Pferde an den erkrankten Hautpartien reibt, lassen sie das Wohlbehagen deutlich erkennen durch das Biegen des Halses, Flennen mit den Lippen, Wanken des Körpers, Nicken mit dem Kopfe, Benagen der Krippen, und durch das Entgegenkommen mit dem geriebenen Körpertheil. Das lästige Juckgefühl, welches durch das Reiben immer stärker wird, beunruhigt die Pferde in einem hohen Grade; sie werden veranlasst, sich an kantigen und scharfen Gegenständen zu scheuern, in Folge dessen entstehen nicht selten oberflächliche Verletzungen und
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Quotsclmngen, welche dann die Grundlage zu stellenweiser Eiterung und Scliorfbildung geben.
Der Käudeausschlag bestellt ursprünglich in einer Hautab-scbuppung an vollkommen runden, oft sehr genau begrenzten Stellen; diese Partien entsprechen dann einer Milbencolonie; sehr bald ent-wickeln sich an den entzündeten Hautpartien kleine, derbe Knötchen, welche entweder sofort eine gelbe, klebrige Flüssigkeit absondern, oder in Bläschen übergehen, die schliesslich platzen und Lymphe aus-fliessen lassen. Die Haare um und auf den Knötchen fallen allmälig aus, doch bleiben sie längere Zeit nur an den Haarbälgen gehoben und an ihren Spitzen durch das Hautseeret verklebt oberhalb der kahlen Stellen haften. Nach dem Abfalle der Haare treten die kahlen Stellen deutlich hervor, sie vergrössern sich in die Peripherie und fliessen auf diese Art mit benachbarten ähnlichen Partien zusammen, wodurch landkartenühnliche, grössere kahle Flecke auf der Haut des Pferdes zu Stande kommen. Die ausgeschiedene Flüssigkeit verdickt sich nach und nach zu ziemlich starken, gelbbraunen Borken, letztere regen eine Entzündung in der Umgebung an, wodurch der Juckreiz noch gesteigert wird. Durch das Reiben, Scheuern und Nagen der Pferde, aber auch durch die sich vermehrenden und neue Hautgänge grabenden Milben, kommt es zu grösseren Hautentzündungen, zu blutrünstigen Stellen und Rissen in der Haut. Die Haut verdickt sich und legt sich an manchen Stellen (Hals) in quere, nebeneinander verlaufende Falten; sie wird schliesslich pergamentartig, bekommt Schrunden und Risse, welche nässen und eitern; aber auch ausgebreitete blutrünstige Stellen und tiefer gehende Substanz Verluste der Hant erfolgen in jenen Fällen, wenn sich die Pferde an stark hervorstehenden scharfen Gegenständen gerieben haben.
Je nachdem eine Infection durch unmittelbare Berührung, oder mittelbar durch das Geschirr, Putzzeug, Decken, inficirte Ställe zu Stande kommt, wird sich das Krankheitsbild verschieden gestalten. Im ersteren Falle, wobei nur wenig Milben übertragen wurden, entwickelt sich der Ausschlag an jenen Körperstellen, welche als Berührungspunkte gelten so: am Kopf, am Hals, an der Croupe und an der Seitenfläche der Brust. Der Ausschlag beginnt da allmälig und kündigt sich durch kahle, umschriebene Flecke an. Wenn jedoch durch das Geschirr, insbesondere aber durch die Stalldecken eine Uebertragung einer grösseren Anzahl von Milben stattgefunden hat, so ist der Ausschlag gleich schon auf eine grössere Körperfläche, und zwar entsprechend den Berührungspunkten, am Rücken, in der Sattel- und Gurtenlage ausgebreitet. Die erkrankten Stellen vergrössern sich immer
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mebr. in der Nähe und in der Ferne tauchen Ausschlagsstellen auf und so verbleitet sieh die Baude ziemlich schnell über grosse Körperflächen, noch ehe die Hauterkrankung an einzelnen Orten in die Tiefe wesentliche Fortschritte gemacht hatte. Weuu die zuerst erkrankten Stellen bis zur Hautverdickung und Borkenbildung gelaugt sind, dann hat die Ausbreitung des Ausschlages schon über die ganze Körper-oberfläche stattgefunden.
Naturgemäss ist der Verlauf der Krankheit ein chronischer und das Fortschreiten des Ausschlages über die Körperoberfläche ein stetiges und allmäliges. Eine spontane Abheilung zeigt sich weder an einzelneu Stellen, noch bei der ganzen Krankheit; der Process schreitet immer fort und führt durch die Hautdegeneration und durch die unaufhörliche Beunruhigung des Thieres einen kachektischen Zustand herbei, an welchem die Thiere endlich zu Grunde gehen. Die Prognosis der Sarcoptesräude ist demnach eine ziemlich ungünstige; ältere und schwerere Fälle widerstehen der Behandlung, indem neuerliche Nachschübe der Krankheit stets zu gewärtigen sind.
Die üermatocoptesräude, eine beim Pferde sehr seltene, dagegen aber bei den Schafen fast ausschliessliche Räudeform, wird durch die Saugmilbe hervorgerufen. Nachdem den Saugmilben der Grabkiirass fehlt, sind diese Schmarotzer gezwungen, an der Hautoberfläche ihr parasitäres Dasein zu fristen; dementsprechend suchen sie die geschützten Körperstellen ihres Wirthes auf. Der Schlauch, die iuuenfläche der oberen Theile der hinteren Extremitäten, die Mähne, der Schweif, der Kehlgang, das Euter der weiblichen Thiere. wohl aber auch die Haut am Widerrist, am Rücken und an der Croupe sind die Lieblingsstellen, an welchen sich die Schmarotzer niederlassen. Der Ausschlag beginnt an den genannten Körperstellen mit der Heranbildung hanlsameugrosser Kuötchen. welche bei Schimmeln und Füchsen eine röthliche Farbe besitzen und das erste Stadium des Leidens re-präsentiren; daneben finden sich oft leichte Abschilferungen der Oberhaut in Form von grossen Schuppenblättchen, insbesondere an Hautstellen, wo die Milben durch die Hautpflege beunruhigt werden; kahle Flecke bleiben an jenen Steilen zurück, indem die Milben, soweit sie nicht schon mechanisch entfernt wurden, dieselben verlassen, worauf sehr bald die Weiterabschuppung sistirt wird und frische Haare hervorsprossen. Werden dagegen die Milben nicht gestört, so wachsen die Enötchen heran, an der Oberfläche derselben sickert eine klebrige Flüssigkeit hervor, welche mit der reichlichen Abschuppung der Oberhaut eine compacte Masse darstellt. Es entwickeln sich grössere Hautschuppen, durch welche die gelockerten Haare hindurch-
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treten, so dass mau satnmt den Haaren eine am Grunde derselben betindliclie schildförmige Borke mit entfernen kann. In der Regel findet man die Milben an der unteren Fläche dieser Borken in förmlichen Colonien vor. Die Borken erreichen nach längerer Dauer eine bedeutende Dicke, und nun schliesst sich das Kndstadium des Leidens an; die Haut wird verdickt, sie schrumpft zusammen und bildet quergelagerte, parallel verlaufende Runzeln, erhält wohl auch ein lederartiges Aussehen, es entstehen auf ihr Borken, Schorfe, Schrunden, selbst Geschwüre und umfangreiche Hautiiifiltrationen.
Das lästige Juckgefühl verhält sich bei dieser Räudeform analog wie bei der Sarcoptesräude, indem es während der Nacht und bei Erwärmung des Körpers eine Steigerung erfährt.
Die Dermatophagusräud'e, auch die Pussräudequot; genannt kommt wohl selten zur allgemeinen Ausbreitung und beschränkt sich bei einer ordnungsmässigen Bautbehandluug nur auf die Fusseuden des Pferdes; demgemäss wird sie selten den Gegenstand eines Processes bilden. In jenen Ländern, wo der Gewährsmaugel Räude der Pferde gesetzlich besteht, wird die Pussräude nicht inbegriffen.
Diese Räudeform beschränkt sich auf die hintere Fesselfläche der Extremitäten, selten befällt sie die hintere und vordere Fläche des Schienbeines, und nur bei ganz vernachlässigten Pferden kann sie sich bis zum Vorderknie und bis zum Sprunggelenk erstrecken. In der Literatur liegen auch Fälle vor, dass die Dermatophagusräude über die Schulter, deu Hals, den Unter- und Oberschenkel ausgebreitet vorgefunden wurde. Aehnlich wie bei der vorher besprochenen Räudeform entwickeln sich: örtlich Abschuppuugen mit Haarverlust, Borken. Schrunden und Risse; die Haut verdickt sich und zeigt nach längerer Dauer des Leidens hornartige, papillose Wucherungen.
Die Fussräude gibt sich durch ein starkes Juckgefühl in der Köthe und deren Nachbarschaft dadurch zu erkennen, dass die damit behafteten Pferde mit den Püssen stampfen und schlagen, dass sich die Unruhe während der Nachtzeit steigert, und dass solche Pferde die Köthengegend häufig benagen und reiben. Gewissheit erlangt man durch das Auffinden der Milben.
Neben den geschilderten Formen des Hautausschlages gilt als das wichtigste zweite Kriterium zur Sicherung der Diagnosis Räudequot; das Auffinden der betrefteudeu Milbenart. Der Nachweis der Milben wird am sichersten durch das Mikroskop geliefert, zu welchem Zwecke eine mikroskopische Untersuchung der Borken, der Hautschuppen und der tieferen Hautschichten vorzunehmen ist. Sehr leicht findet man die lebenden Milben, wenn jene Körperstellen, woher
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man das zu nntersuchende Materialo gewinnen will, durch längere Zeit einer höheren Temperatur ausgesetzt werden. Lässt man auf die räudigen Pferde die heissen Sonnenstrahlen einwirken oder deckt man sie mit warmen Decken zu, so erwachen die Milben zur Thätigkeit und bewegen sich auf der Körperoberfläche. Wenn nun rasch darauf die Borken an den erwärmten Hautstellen abgestreift werden, dann gewinnt man ein gutes Untersuchungsmateriale. Die abgelösten Schuppen und Borken pflege ich in eine 25% Kali oder Natronlauge zu legen und darinnen so lange zu schütteln, bis die Borken sich auflösen. Lässt man das Gefäss mit den aufgelösten Krusten eine kurze Weile stehen, so bildet sich am Boden des Gefässes ein feinpulveriger Bodensatz. Mit einem feinen Glasröhrchen lässt sich der Bodensatz leicht hervorheben und der mikroskopischen Untersuchung unterziehen. Als Zusatzflüssigkeit verwende ich das Eosin-Glycerin oder das reine Glycerin. In der Kegel findet man bei dieser Art der Untersuchung zahlreiche Milben, ihre Eier, ihre Jugendformen und auch die abgestreiften Bälge.
Forensische Benrtlieilung. Dass die Räude durch die Ansiedelung von Milben auf der Haut des Pferdes hervorgerufen wird, hat als eine unanfechtbare Thatsacbe zu gelten. Die Uebersiedelung der Milben kann auf zweifache Weise erfolgen; durch die Berührung mit räudekranken Pferden, oder durch Zwischenträger (Geschirr, Putzzeug, Decken, infleirte Stallungen). Wenn die Uebertragung der Sarcoptesmilben durch eine dircete Berührung stattgefunden hat, also von einem etwa danebenstehenden Pferde, dann treten die ersten Krankheitserscheinungen an den Berührungspunkten des Thierkörpers auf. Am Kopf, a,\\ der Seitenfläche des Halses, an der Seitenbrnst, an der Flanke oder auch an der Seitenfläche der Croupe beginnt der Krankheitsprocess. Der Gerichtsthierarzt ist im Stande, aus dem Auftreten der Räude zu erkennen, dass in einem concreten Falle die Ansteckung durch ein danebenstehendes Pferd veranlasst wurde. Hat einmal eine Uebersiedelung einzelner Milben stattgefunden, so bemerkt man in den ersten 14 Tagen wenig oder gar nichts; erst mit den nächsten 14 Tagen entwickeln die Weibchen der Grabmilben ihre Thätigkeit, respective das Resultat derselben, die beginnende Hautentzündung kommt zum Ausdruck. AVenn dann nach abermals 14 Tagen die einstweilen prodneirte neue Generation ihre Lebens-thätigkeit entfaltet, dann breitet sich die Hauterkrankung in radiärer Richtung ans. Die zuerst erkrankten Stellen werden zu dieser Zeit die auffülligsten Veränderungen aufweisen. Hat die Ansteckung von einem sehr räudigen Pferde stattgefunden, sind demnach viele Milben
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auf das gesunde Thier übersiedelt, so entstehen an den Berührnugs-punkten derartige Veränderungen in der Haut, dass schon innerhalb der ersten 14 Tage eine deutliche Sarcoptesräude wahrnehmbar wird. Aus dem Vorhandensein von zahlreichen kahlen Hautstellen an den Berührungspunkten, welche Hautstellen schon einen höheren Grad der Erkrankung aufweisen, wird der Thierarzt in der Lage sein, auch in späterer Zeit die ausgebreitete Infection auf eine Berührung mit einem stark räudigen Pferde zurückzuführen.
Die üebertragung der Sarcoptesmilben kann aber auch durch Zwischenträger erfolgen. Es ist nachgewiesen, dass sowohl die Milben selbst, als auch ihre Eichen sich sehr widerstandsfähig erweisen; von ihrem Wirthe weggenommen, können sie bei etwas Feuchtigkeit bis vier Wochen lebensfähig und eutwickelungsfähig bleiben. Demnach ist auch eine Infectton durch Zwischenträger sehr leicht denkbar; sie erfolgt durch das Geschirr, durch die Pferdedecken, durch das Putzzeug oder selbst durch den Stall, in welchem ein räudiges Pferd gestanden hat. Die Fähigkeit der Ansteckung in Anbetracht eines Zwischenträgers muss demnach bis auf vier Wochen festgesetzt werden. Erfolgt die Milbenübertragung durch Zwischenträger, so wird sich die Räude an jenen Körperstellen zuerst etabliren, an welchen die erste Berührung stattgefunden hat. In der Regel beginnt sie an der ganzen Körperoberfläche fast zu gleicher Zeit, vorzüglich aber am Rücken, in der Gegend der Sattel- und Gurtenlage, am Hals und an der Brust in der Gegend, wo das Geschirr anliegt, am ganzen Rücken, wo die Pferdedecke anliegt, und am ganzen Körper, wenn durch das Putzzeug oder durch den stark inficirten Stall die Milbenübertragung stattgefunden hat. Auch in einer späteren Zeit kann der Gerichtsthierarzt die üebertragung der Milben durch Zwischenwirthe erkennen, wenn er in Rücksicht nimmt, dass die vorgeschrittenen Krankheitserscheinungen an jenen Stellen vorkommen, wo die Berührung mit dem Zwischenträger stattgefunden hat.
Die Dauer der Räude lässt sich annähernd feststellen aus der pathologischen Veränderung in der Haut dos Thieres, aus der Ausbreitung des Leidens über die Körperoberfläche, aus den Spuren einer etwaigen Behandlung, namentlich aber unter Beriicksichtigung der Naturgeschichte der Krätzmilben.
Deutliche Spuren einer Hauterkrankung werden sich erst nach Ablauf von 14 Tagen vom Moment der Infection kundgeben. Erst wenn das Milbenweibchen seine Minirarbeit in der Haut vollendet hat und die Eichen abgesetzt wurden, resultiren die entzündlichen
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Erscheinungen an jenen Hautstellen. Abscbuppung und Knötchenbildung in der Haut, nebst den lästigen Juckerscbeinungen sind die ersten Anzeicben der Krankheit. Die Vermehrung der ßäudemilben ist mass-gebend für die Verbreitung und Steigerung des Käudeausschlages. Die Menge der Milben ist entweder scbon durch die üebertragung gegeben, in welchem Falle die Käude an vielen Stellen der Hautoberfläche gleichzeitig beginnt, oder es wird durch die neue Generation die Milben Vermehrung eintreten. In Bezug auf den letzteren Fall ist es aus der Naturgeschichte der Grabmilben bekannt, dass gleich nach der Begattung der männlichen und weiblichen Thiere das Geschäft des Eierlegens beginnt; innerhalb ti8 Tagen werden schubweise bis zu 50 Eichen von einem Weibchen producirt, den 8.9. Tag nachdem das Eichen gelegt wurde, ist schon die sechsbeinige Milbenlarve vollendet; also ein Zeitaufwand von 1417 Tagen ist nöthig, damit das Milbenweibchen eine neue Generation liefert. Kechnet man noch das Häutungsgeschäft der Milbenlarven hinzu, welches etwa 18 Tage in Anspruch nimmt, so kann gesagt werden, dass innerhalb 3335 Tagen eine neue fertige Generation von den Räudemilben geliefert wird, welche ihre zerstörende Thätigkeit in der Haut ihres Wirthes in Angriff nimmt. Zu den während dieses Zeitraumes von den ursprünglich vorhandenen Milben verursachten Veränderungen der Haut gesellen sich am 32......35. Tage neue, dem Beginne des Leidens gleiche
Krankheitserscheinungen hinzu, der Process gewinnt an Ausdehnung durch einen neuerlichen Nachschub von primären Krankheitserscheinungen. Innerhalb der 3235 Tage vom Zeitpunkte der Infection trifft man in der Haut des Pferdes central gelegene, kahle Stellen, welche schon bis zur Borken- und Krustenbildung gediehen sind, während rings herum die Abscbuppung und Knötchenbildung ihren Anfang nimmt. Mit Berücksichtigung dieser Umstände wird es dem Gerichtsthierarzte nicht schwer fallen, den Bestand des Leidens annäherungsweise festzustellen. Je älter das Leiden wird um so mehr steigern sich die Veränderungen in der Haut, und um so mehr breitet sich der Ausschlag aus. Die Hautverdickung, die Hautfaltung und die Borkenbilduug charakterisiren das längere Bestehen des Leidens, wie umgekehrt die Hautabsehuppung, die Knötchenbildung und das Ausfallen der Haare als Merkmale des ersten Stadiums der Räude zu gelten haben.
Nicht unwesentlich beeinflussen das Bild des Räudeausschlages die Hautpflege, die Anwendung der Medicamente oder die eventuelle vollkommene Vernachlässigung der Thiere. Im ersten Falle kommt die Räude immer laugsamer zur Entwickelung, während durch Ver-
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nachlässigung des Thieres das Leiden an Intensität und Ausbreitung sehr rasch zunimmt.
Die Vorhersage bezüglich der Sarcoptesräude des Pferdes ist eine ziemlich ungünstige. Jede ältere und schwerere Form der Sarcoptesräude widersteht hartnäckig einer noch so eingreifenden Behandlung; sie ist nach Verlauf von Monaten nur sehr schwer vollständig zu heilen. In allen Fällen hat man die schwere Heilbarkeit dieses Leidens speciell bei Pferden pro foro hervorzuheben und die Gefahr der Ansteckung besonders zu betonen.
Die forensische Beurtheilung der Dormatocoptesräudc, dieser verhältnissmässig seltenen Erkrankung des Pferdes, ist in vielen Punkten eine andere als jene der Sarcoptesräude. Die Infection erfolgt schon wegen der grösseren Beweglichkeit der Milben und wegen der oberflächlichen Lebensweise auf der Haut ihres Wirthes viel leichter als bei der Grabmilbe. Auch die Lebenszähigkeit der Saugmilbc ist eine grössere, und es haben Beobachtungen dargethan, dass diese Milbenart etwa sechs Wochen an Zwischenträgern lebensfähig bleibt. Der einzige Umstand, welcher das Aufkommen dieser Milben erschwert, ist die Reinlichkeit in der Hautpflege der Pferde; ein häufiges Putzen der Pferde, besonders an jenen Stellen, wo sich die Dermatocoptesräude festzusetzen pflegt, hindert die Entwickelung der Krankheit.
Nach der Uebevtragung nur einzelner Milben vergehen wenigstens vier Wochen, ehe merkbare Veränderungen in der Haut des Pferdes zu Tage treten. Wenn jedoch eine reichliche und wiederholte Milbenübertragung stattgefunden hat, so können schon innerhalb einer Woche die ersten Anzeichen des Räudeausschlages in Form einer reichlichen Hautabschuppimg zum Ausdrucke gelangen. Die Pustel- und Borkenbildung kann nur zu Stande kommen, wenn schon die erste Generation der Milben abgesetzt wurde, wobei eine reichliche Milbenmengo jene Erscheinungen hervorrufen wird; jedenfalls ist dazu ein Zeitraum von mehr als zwei Wochen erforderlich: Verdickung der Haut und Borkenbildung wird einen Bestand der Räude von mindestens vier Wochen anzeigen. Bei der Beurtheilung der Dauer des Leidens muss neben dem Grade der Erkrankung auch die Flächenausbreitung des Räudcausschlages in Betracht gezogen werden. Kleinere Stellen können früher ein höheres Stadium erreichen, grössere setzen immer eine längere Dauer voraus, weil die Verbreitung eine langsam kriechende ist und von der Zunahme der Milbenzahl abhängt. Ausgebreitete räudige Flächen mit Verdickung der Haut und Borkenhildung lassen auf eine mindestens sechswöchentlichc Dauer schliessen. Endlich wäre noch zu bemerken, dass bei einer vorgeschrittenen Räude die Aus-
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breitung viel rascher von Statten geht, als zu Beginn des Leidens, da bei einer reichlichen Milbenbevölkening in einer Stunde so viel Milben zur Entwickelung gelangen, als bei einer spärlichen. in mehreren Tagen.
Die dritte Käudeform, die Fussräude, erlangt selten eine grössere Ausbreitung, sie wird demnach selten den Gegenstand eines Processes ausmachen, und wird auch vom juridischen Standpunkte in jenen Ländern, wo der Gewährsmangel besteht, nicht als Pferderäude auf-gefasst.
Die Fallsucht der Pferde (Epilepsia).
Syn.: Chronische Fallsucht, Staupe, schwere Noth, Wehthätig-keit, Wehtag, Krampfsucht, das Hinfallende, das böse Leid, das Beutlete.
Literatur:
Tseheulin. Die Kunst die Nervenkrankheiten der Hausthiere zu erkennen. Carlsruhe 1815.
Veith. Handbuch der gesammten gerichtlichen Thierarzneikunde 1. c.
Gerlach. Handbuch der gerichtlichen Thierheilkunde 1. c, enthält die ältere Literatur.
Priedberger und Pröhuer. Lehrbuch der speciellen Pathologie und Therapie der Hau.sthiere 1. c, enthält die neuere Literatur.
Popow. Drei Fälle von Epilepsie. Petersburg, Arch. f. Veterinärw. 1885.
Dejonghe und Delaute Bull. 1885.
Boissiere. Epilepsie bei einem fünfmonatlichen Fohlen durch Spulwürmer entstanden. Eec. 1886.
Thierry. Epilepsie in Folge eines Ovarialtumors bei einer Stute. Kec. 1887.
Gewährzeit: In Bayern 40 Tage; in Elsass-Lothringen 30 Tage; in Nassau 29 Tage; in Württemberg, Hessen, Kurhessen und Stadt Frankfurt 28 Tage; in Baden 23 Tage.
Die Fallsucht oder Epilepsie ist eine fieberlose, langwierige, oft für die ganze Lebensdauer fortbestehende Gehirnkrankheit des Pferdes, welche anfallsweise auftritt und sich durch Muskelkrämpfe bei gleichzeitiger Störung des Bewusstseins und der Empfindung kund gibt. Während der verschieden lang andauernden anfallsfreien Zeitabschnitte erscheinen die Thiere vollkommen gesund und verrichten ihren Dienst völlig ungestört. Muskelkrämpfe bei gleichzeitiger Bewusstlosig-keit und Empfindungslosigkeit des Thieres, welche Zustände nur kurze Zeit andauern, sind die Hauptmerkmale dieses Gewährfehlers.
Dass die eigenthümlichen Krämpfe und die damit gepaarte Be-wusstlosigkeit in bestimmten Theilen des Centralnervensystems ihren Sitz haben und nur von jenen Centren ausgelöst werden können,
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hat man schon vor langer Zeit gewusst. Der Frage aber, welche Gehirnpartien die epileptischen Erscheinungen auslösen, ist man auf Grund von Thieroxperimenten erst in der letzteren Zeit näher gerückt. Auf experimentellem Wege können epileptische Krämpfe ausgelöst werden: vom Kiickenmark, von der Varolsbriickc und von einem Theile der Grosshirnrinde nahe der Centralfurche. Dass die Krämpfe vom Rückenmark ausgelöst, nur coordinirte, gewissen Gehirncentren untergeordnete sind, davon verschaffte man sich sehr bald die üeber-zeugung. Mithin verblieben als epileptische Krampfcentrcn nur die Varolsbrücke und die Grosshirnrinde. Nach einer älteren Anschauung (Nothnagel) liegt das Krampfcentrum der Epilepsie in der Varolsbrücke, während das Centrum der Bewusstlosigkeit im sogenannten vasomotorischen Centrum des verlängerten Markes seinen Sitz haben soll. Directe oder auch reflectorische Keizungen der Varolsbrücke lösen epileptische Krämpfe aus und erregen gleichzeitig das Gefässcentrum des verlängerten Markes, wodurch wieder eine Blutarmuth des Gehirns erzeugt wird, welche die Bewusstlosigkeit bedingt. Nachdem aber bei solchen Reizungen der Brücke mitunter epileptische Krämpfe allein erfolgen, obne dass eine Bewusstlosigkeit zugegen wäre, so hat man diese Ansicht verlassen und nimmt jetzt allgemein an, dass in der Grosshirnhemisphäre, also in der Rindensubstanz des Grosshirns, im Gebiete um die Centralfurche herum, das Centrum der Epilepsie gelegen sei. In der That haben auch die entsprechenden Versuche den Beweis von der Richtigkeit dieser Ansicht erbracht.
Ueber die Eutstelniiigsurssiclie der Epilepsie sind die Ansichten getheilt. Man nimmt im Allgemeinen Reize an, welcbe, sei es direct oder auf reflectorischem Wege, die Grosshirnrinde um die Centralfurche herum treffen. Welche Veränderung diese Reize in der Grosshirnrinde veranlassen, ist derzeit unbekannt; früher dachte man sich, dass eine plötzliche Anämie jener Theile das Wesen der Epilepsie ausmacht, während man in neuerer Zeit annimmt, dass eine chemische oder moleculäre Veränderung, bedingt durch einen vorübergehenden Erregungszustand der Grosshirnrinde, als Ursache der Erscheinungen der Epilepsie zu gelten hat.
Nach den verschiedenen Ursachen pflegt man beim Pferde vier Formen der Epilepsie zu unterscheiden. Es sind dies: die echte (genuine, idiopathische, spontane) Epilepsie, die symptomatische Epilepsie, die traumatische Epilepsie und die reflectorische Epilepsie.
Die echte (genuine, spontane oder idiopathische) Epilepsie ist eine angeborene Gehirnerkrankung und nachgewiesenermassen bei unseren Hausthieren erblich. Die anatomische Untersuchung ergibt nicht
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die geringsten Anhaltspunkte in Betreff einer Texturstörung der Gross-hirnrinde. Als veranlassende Momente können in Betracht gezogen werden: schlechte Ernährung, Inzucht, Verzärtelung junger Thiere und frühzeitige Verwendung der Hengste zu Zuchtzwecken.
Eigenthiimlich sind die Einflüsse, welche den epileptischen Anfall auslösen. Es gehören hieher die psychischen Einwirkungen, als: Aufregung, Furcht, Schreck, dann das grelle Licht direct oder reflectirt, der rasche Wechsel von Licht und Schatten und heftige Geräusche, sowie anderweitige Sinneseindrücke.
Die symptomatische Epilepsie hat ihren Grund in pathologisch-anatomischen Veränderungen des Gehirns und stellt dementsprechend eine chronisch verlaufende Krankheit dar. Bisher wurden nachstehende Gehirnveränderungen gefunden: Neubildungen verschiedener Art an den Adergeflechteu und in den Hirnhäuten, Veränderungen der harten Hirnhaut, Exostosen vom Keilbein und Hinterhauptsbein in das Innere des Schädels vordringend, Parasiten (Coenurus, Bremsenlarven, Sclerostomum), Abscesse und ältere oft verkreidete Entzündungsheerde.
Die traumatische Epilepsie hat in Verletzungen des Schädeldaches ihren Grund, wobei entweder eine Beschädigung der Grosshirnrinde durch Knochensplitter oder durch Blutung zu Stande kommt; manchmal auch Hirnhauterkrankungen resultiren. Auf experimentellem Wege lässt sich die traumatische Epilepsie beim Meerschweinchen hervorrufen, wenn man diesen Thiereu einen Schlag auf das Schädeldach versetzt; ebenso kann durch Verstümmelung der Grosshirnrinde bei Hunden die Epilepsie ausgelöst werden, die sich angeblich (Luciano) sogar auf die Xachkommen vererbt.
Die reflectorische Epilepsie stellt sich ein, wenn gewisse Heize auf die peripheren Nerven derart einwirken, dass eine Sum-mirung der Erregungen in den peripheren Nervenbahnen eintritt. Flieher zu zählen sind die Fälle der Epilepsie, veranlasst durch Verwundung oder Quetschung peripherer Hautnerven, Reizung der Schleimhäute durch Parasiten (Spulwürmer). Verletzungen der Maulschleimhaut durch scharfe Zähne, Neubildungen am Eierstock der Stuten, und andere Einwirkungen, welche durch Zerrung, Druck oder Dehnung der Eingeweide periphere Nervenreize veranlassen.
Von der anatomischen Veränderung im Gehirne epileptischer Pferde ist sehr wenig bekannt; möglicherweise können Tumoren an den Hirnhäuten, Exostosen des Schädeldaches, Abscesse des Gehirns, sowie Verdickuneen der Gehirnhäute die Krankheit hervorrufen. Bei
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einem Hunde fand ich eine Vergrösserimg des rechten Ammonshornes als Ursache der Epilepsie.
Bezüglich der Diagnose der Epilepsie unterscheidet man beim Pferde (nach (rerlach) die unvollständige, partielle Epilepsie (der leichte epileptische Anfall) und die allgemeine Epilepsie (der vollständige oder schwere epileptische Anfall).
Die PJrscheinungen der unvollständigen oder partiellen Epilepsie des Pferdes sind dem Grade nach verschieden.
Im geringsten Grade der Krankheit scheint das Bewusstsein nur unvollständig gestört zu sein, die Thiere wanken mit dem Körper, ohne niederzustürzen, und es stellen sich epileptische Krämpfe in bestimmten Muskelgruppen ein. Im geringsten Grade localisiren sich die Zuckkrämpfe am Kopfe und am Halse; sie bestehen in dem Verdrehen, Schielen oder Rollen der Augen, Blinzeln mit den Augenlidern, in krampfhaften Verzerrungen der Gesichtsmuskeln, insbesondere in Zuckungen der Lippen. Im höheren Grade stellen sich Krämpfe am Kopfe und am Halse ein, die Pferde zucken plötzlich und hinter einander mit dem Kopfe rück- oder seitwärts; nach einer kurzen Ruhepause wiederholen sich die Zuckungen in verstärktem Massstabe und breiten sich auch über die Muskeln des Halses aus. Convulsionen in Form von heftigen Zuckungen des Kopfes nach rückwärts sind die ersten Erscheinungen, sie erfolgen rasch hintereinander, und es pflegen auch Bewegungen des Kopfes nach der Seite hinzuzutreten. In verstärktem Masse wiederholen sich die Zuckungen nach einer kurzen Ruhepause, verbreiten sich auch auf die Halsmuskeln des Thieres. Die Pferde trippeln mit den Vorderfüssen hin und her, schwanken mit dem Körper, bleiben jedoch aufrecht stehen, sie zittern am Vorder-theile oder über den ganzen Körper, es zeigen sich Zuckungen an den Lippen, Maulwinkeln, rotirende Bewegungen des Augapfels und Blinzeln mit den Augenlidern, wobei die Nickhaut sehr stark hervortritt. Auch in diesen Fällen ist das Bewusstsein der Thiere wenig gestört, es gibt sich dasselbe nur durch ein geringes Schwanken des Körpers kund.
Die partielle Epilepsie stellt sich anfallsweise während der Dienstesverrichtung des Pferdes ein, sobald irgend eine Einwirkung auf das Thier stattfindet. Nach vielen Beobachtungen sind es insbesondere Reize auf die Sinnesorgane, welche die Anfälle hervorrufen; grelles Sonnenlicht, rasche Abwechslung zwischen Licht und Schatten (das Fahren in einer Allee, Gerlach), Lichtreflexe von Wasserspiegeln, oder Schneeflächen, starke, plötzlich auftretende Geräusche, Schrecken vor einem sich rasch bewegenden Gegenstand etc. Sobald der nur
Csokor. Gerichtl. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 24
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einige Minuten andauernde Anfall vorüber ist, pflegt sich in der Eegel ein gelinder Scbweissausbruch über den ganzen Körper einzustellen, die Pferde schütteln sich Leftig und verrichteu ihren Dienst ungestört weiter. Die partielle Epilepsie bleibt als solche durch Jahre hindurch, in seltenen Fällen kann sie sich der allgemeinen Epilepsie nähern und mag auch den Ueborgang zu derselben bilden.
Die allgemeine Epilepsie, der vollständige oder schwere epileptische Anfall kann sich sowohl im Stalle, als auch während der Dienstesleistung des Pferdes ereignen. Jedem Anfalle gehen gewisse Vorboten voraus, welche in manchen Fällen auch beobachtet werden können. Eine Aura sah Hertwig bei zwei Pferden in der Art, dass sich die Thiere bemühten, mit dem rechten Hinterfasse den Kopf zu kratzen. Für gewöhnlich aber verlieren die Pferde das Gleichgewichtsgefühl, sie taumeln, hängen sich in das Geschirr oder im Stalle in die Halfter, bekunden durch den stieren und ausdruckslosen Blick eine gewisse Aufregung und Aengstlichkeit, sie bemühen sich, durch die weit ausgespreizten Beine das Gleichgewicht zu erhalten, und nun stellen sich plötzlich Zuckkrämpfe ein. Die epileptischen Krämpfe beginnen fast immer an den Muskeln des Kopfes und äussern sich durch Zuckungen in den Augenlidern, Kollen und Verdrehen, sowie Schiefstellung des Augapfels, wobei sich derselbe aus der Augenhöhle'hervordrängt; ebenso stellen sich krampfhafte Bewegungen in den Lippen, Nüstern, Ohren, Backen und in den Kaumuskeln ein. Mit einem knirschenden oder schnalzenden Geräusch wird der Hinterkiefer stossweise abgezogen, wodurch eine reichliche Speichelabsonderung erfolgt, welche sich in Form eines dicken Schaumes in der Maulhöhle anhäuft. Manchmal bleiben die Kiefer eine Zeitlang fest geschlossen und man hört ein deutliches Zähneknirschen, in anderen Fällen wird das Maul eine Zeitlang krampfhaft aufgesperrt, und es entleert sich der angesammelte Speichel als ein weisser Schaum. Nach einigen vergeblichen Bemühungen, das Gleichgewicht zu erhalten, stürzen die Pferde zu Boden, jetzt erst breiten sich die epileptischen Krämpfe über den Rumpf des Thieres aus und treten mit der grössten Heftigkeit auf. Der Hals wird steif, der Kopf wird hin-und hergeworfen und zu wiederholten Malen gegen den Boden geschlagen, wodurch zahlreiche Verletzungen an den hervorspringenden Knochentheilen des Kopfes gesetzt werden. Die Extremitäten werden steif oder krampfhaft gebeugt und gestreckt, wodurch zappelnde oder scharrende Bewegungen der Füsse ausgeführt werden. Die Wände des Brustkorbes heben und senken sich in unglaublicher Geschwindigkeit; die Bauchmuskeln contrahiren sich periodisch, die Flanken heben
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und senken sich abwechselnd, endlich werden die convulsivischen Anfälle durch Zwischenzeiten von einer starrkramptähnliehen Steifheit unterbrochen, worauf wieder convulsive Stösse über den ganzen Körper erfolgen.
Das Bewusstsein ist während des epileptischen Anfalles vollkommen aufgehoben und gibt sich durch die Empfindungslosigkeit des Thieres kund. Das Berühren der Hornhaut mit dem Finger wird von dem Thiere geduldet, ohne dass ein Zucken mit den Augenlidern erfolgt; eine dem Auge genähorte Kerzenflamme ruft keine Pupillar-reaction hervor. Man kann das Pferd während des Aufalles mit Nadeln stechen, ja selbst mit dem glühenden Eisen berühren, ohne es im geringsten zum Widerstand zu reizen oder auch nur eine abwehrende Bewegung zu erzielen.
Als ein letztes Merkmal der Epilepsie sind noch eine Eeihe von Reflexerscheinungen hervorzuheben. Die Schleimhäute der Lippen und der Bindehaut der Augen erscheinen zu Beginn des Anfalles bleich und erst mit den eintretenden Krämpfen nehmen sie in Folge der venösen Stauung eine bläuliche Farbe an; die Pupillen sind stets erweitert und reagiren nicht. Die Herzthätigkeit ist eine wechselnde, der Puls wird bei der Annäherung des Aufalles klein und langsam und sinkt während des Anfalles bis unter die Hälfte der Normalzahl. Das Athmen ist erschwert, es geschieht keuchend und röchelnd; mit dem Ende des Anfalles stellt sich allgemeiner Schweissausbruch ein, welcher sich besonders stark über dem Ellbogen und in den Flanken bemerkbar macht. In sehr seltenen Fällen wird unwillkürlicher Abgang des Harnes und des Kothes beobachtet. Sinneseindrücke werden von dem Thiere nicht euipfunden, die lleaction der Pupille ist aufgehoben.
Die Dauer der Anfälle erstreckt sich von 115 Minuten, in schwereren Fällen bis zu einer halben Stunde. Die Anfälle kehren in unregelmässigen Zeitabschnitten wieder, bei frisch entstandener Epilepsie pflegen sie sich häufiger zu wiederholen. Die Paroxysmen können sich an einem Tage mehrmals, fast zu jeder Stunde einstellen (Kersting), oft setzen sie wochen- und monatelang aus, ja selbst nach einer Zwischenzeit von einem Jahre sah man den Anfall wiederkehren. Die Heftigkeit des Anfalles ist bei einem und demselben Thiere verschieden, es können auch Jahre vergehen, ohne dass der Krankheitsprocess eine Steigerung erfährt. Dem Grade nach ist zwischen den ersten und den späteren Anfällen kein Unterschied.. Während der anfallsfreien Zeit sind die Thiere anscheinend gesund, obwohl auch in seltenen Fällen eine verminderte Thätigkeit der Grosshirnrinde beobachtet wurde.
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Der Verlauf der Epilepsie ist ein chronischer und dauert oft durch das ganze Leben des Thieres. Eine Heilung des Leidens könnte nur im Falle einer Keflexepilepsie eintreten, sobald der peripher einwirkende Reiz wegfällt. Die Fallsucht ist sonach immer als eine unheilbare Krankheit zu betrachten, oder ihre Heilung erscheint zumindest sehr zweifelhaft.
Eine Verwechslung der Epilepsie mit anderen Gehirnleiden ist nicht so leicht möglich; der chronische Verlauf des Leidens, das periodische Auftreten der epileptischen Krämpfe und die während des Anfalles vorhandene Bewusstlosigkeit sichern hinlänglich die Diagnose. Immerhin aber kommen acute Gehirnleiden vor, welche einen epileptischen Anfall vortäuschen könnten. Die sogenannten epileptoiden und epileptiformen Anfälle, wie sie der Eklampsie und den acuten Gehirnkrämpfen eigen sind, könnten zur Verwechslung führen. Solche Erscheinungen stellen sich ein, bei acuten Gehirnkrankheiten, Infections-krankheiten und bei manchen Vergiftungen, so insbesondere nach Intoxication mit wildem Mohn, durch Pöckelbriihe und andere auf das Centralnervensystem wirkende Gifte. Allein der acute Verlauf des Leidens sichert vor einer Verwechslung mit Epilepsie.
Eine Verwechslung der Epilepsie mit dem periodischen Hinken dürfte heutzutage wohl kaum vorkommen. Dagegen ist die unvollständige oder partielle Epilepsie von einem hochgradigen Schwindel des Pferdes sehr schwer zu unterscheiden; allein das Fehlen der Zuckkrämpfe, sowie die theilweise erhaltene Empfindung wird in solchen Fällen den Ausschlag geben. Immerhin aber können sich Fälle ereignen, bei welchen eine Entscheidung, ob Schwindel oder ob Epilepsie vorliegt, nicht zu treffen sein wird.
Der Schwindel (Vertigo, Hirnsoliwindcl. Dämlichkeit, Tapplichsein, tüpp-lich), ist ein der Epilepsie nahestehendes Leiden und beruht auf einer func-tionellen oder pathologisch-anatomischen Störung der Thätigkeit des Kleinhirns (auch der Bogengänge des Gehörorganes). Empfindungen von Scheinbewegungen gepaart mit dem theilweisen oder vollständigen Verluste des Gleichgewichtsgefühles bilden die wesentlichsten Erscheinungen dieses Leidens. Aehnlich der Epilepsie tritt die Krankheit nur anfallsweisc auf und zwar in unregel-mässigen Zeitabschnitten. Als ein selbstständiges oder essentielles Leiden (Hirn-schwindel) kommt die Dämlichkeit des Pferdes selten vor, dagegen gelangt der auf einer pathologisch-anatomischen Störung beruhende sogenannte symptomatische Schwindel ziemlich häufig zur Beobachtung. Vollblütige, wohlgenährte und wenig angestrengte Pferde von mittlerem bis höherem Alter werden von der Krankheit befallen; die Schwindelaufälle ereignen sich zumeist im Frühjahre, es scheint, als wenn der längere Stallaufenthalt im Winter, der rasche Temperaturwechsel im Frühjahre, sowie der vor sich gehende Haarwechsel den Ausbruch des Leidens begünstigen würden. In der That beobachtet man bei
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manchen Pferden regelraässig nach Ablauf des Winters einige Schwindel-änfälle.
Neben den anatomischen Veränderungen in der Schädelhühle, wie: Gehirntumoren, Erweichungsheerde, chronische Circulatiousstiirungen im Gehirne (Con-gestionsschwindel) sind es auch verschiedene Erkrankungen des Herzens, der Gefässe und der Lunge, welche dem Leiden z\i Grunde liegen. Auch periphere Erregungen zum Kleinhirn können das Leiden verursachen. Grelle Eindrücke auf das Sehorgan (glänzende Scheuleder, grelle Sonnenstrahlen, reflectirtes Licht) und auf das Gehörorgan veranlassen den consensuellen oder Eeilexschwindel (Gesichts-schwindel). Auch Eingeweidewürmer (Spulwürmer) sind als Ursachen der Krankheit sichergestellt worden. Chronische Leiden der Hinterleibsorgane erzeugen den Abdominalschwindel. Schnelle Gangarten bei fmrtem Kopfe, weite Transporte auf Eisenbahnen und Schiffen, sowie bestimmte Verwendungen der Thiere (Einspannen im Göpel) werden zur Entstehung des Leidens beitragen können. Der toxische Schwindel (Weideschwindel) entsteht durch den Genuss gewisser Giftstoffe und kommt nur als ein Symptom der Vergiftung in Betracht.
Das plötzliche jedoch unregelmässige Auftreten der Anfälle und ein bestimmter Symptomeneomplex bilden die Hauptmerkmale der Dämlichkeit. Während der Arbeit, besonders im schweren Zuge, lassen die Thiere plötzlich nach, sie gehen langsamer, schütteln mit dem Kopfe, machen auch hackende Kopfbewegungen, brausen aus und bleiben stehen. Nach einer kurzen Pause tritt die Empfindung der Scheiubewegungen auf; es taumeln die Pferde im Kreise mit seitwärts gehaltenem Kopfe oder seitwärts mit schiefer Kopfstellung, wohl auch nach rückwärts bei gehobenem Kopfe; hierauf spreizen die Pferde die Beine aus, stürzen nieder, bleiben eine Weile ruhig liegen und arbeiten mit den Füssen in der Luft, sie erheben sich rasch und der Anfall hat sein Ende erreicht. In anderen Fällen taumeln wohl die Thiere, aber sie stürzen nicht zu Boden, sondern erhalten sich während des Anfalles auf den Beinen. Das starre Auge, die erweiterte, träge reagirende Pupille, der beschleunigte unregelmässige Puls, das beschleunigte Athmen und ein allgemeiner Schweiss-ausbruch besonders hinter den Ohren, ergänzen das Bild eines solchen Anfalles. Selten erfolgen noch unwillkürliche Entleerungen des Harnes und des Mistes.
Während des ein bis fünf Minuten lang andauernden Anfalles fehlen die epileptischen Krämpfe, wodurch sich der Schwindel von der wahren Epilepsie unterscheidet. Nach dem Anfalle erscheinen die Thiere wieder ganz gesund.
Die Dämlichkeit ist nur in einzelnen Cantonen der Schweiz als Gewährsmangel giltig (Canton St. Gallen mit iO und Canton Zug mit 20 Tagen Gewährzeit), allein es ist fraglich, ob damit nicht die sehr selten beim Pferde, häufiger beim Rinde und am häufigsten bei den Schafen vorkommende Drehkrankheit gemeint sei.
Die forensische Benrtheilnng der Epilepsie des Pferdes ist in doppelter Hinsicht erschwert; einmal in Bezug auf die Diagnosis, dann in Anbetracht der DifiFerentialdiagnose. Wenn man nicht selbst den epileptischen Anfall beobachtet hat, oder derselbe nicht durch Zeugen nachgewiesen wird, dann entfällt auch die Beurtheilung des Falles. Jene Formen der Epilepsie, welche künstlich hervorgerufen werden können, haben nur dann als ein Hauptmangel eine Geltung,
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wenn durch die Entfernung der peripheren Reize, das Leiden nicht behoben werden kann. Dagegen geboren jene Formen der Keflexepilepsie, die nach der Entfernung des peripher einwirkenden Reizes heilbar sind, nicht in den Rahmen einer Gewährleistung. Leichte epileptische Anfälle, wenn sie überdies noch selten auftreten, müssen mit Vorsicht be-urtheilt werden, da sie zu einer Verwechselung mit anderen Gehirnleiden (Schwindel) führen können. Ueberdies sind noch Complicationen möglich, so dass zu einer bestehenden Epilepsie acute Gehirnkrankheiten hinzutreten, wodurch epileptiforme Gehirnkrämpfe erzeugt werden. Obwohl die Möglichkeit einer Heilung der Epilepsie nicht ausgeschlossen ist, so findet diese doch selten statt, weshalb man pro foro die wahre chronische Epilepsie als unheilbar betrachten kann.
Das intermittirende Hinken der Pferde (periodisches Hinken).
Aeltere Literatur:
Goubanx. Obliteration der hinteren Aorta. Rec. 1851.
Boule)'. Obliteration der linken Achselarterie. Rec. 1851.
Hering. Verstopfung der Cural- und Beckenarterien beim Pferde als Ursache
des in Frankreich gekannten Leidens periodisches Hinkenquot;. Kept. 1852. Reynal. Das Hinken von der Obliteration der üefässe abhängig. Rec. 1853. Ueber das intermittirende Hinken sind Angaben vorhanden von: Würz. Rept.
1853; Fauerbach. Woch. 1854: Jakob. Rept. 1854; Werner. 6. n. H.
Supplem. 1854; Lange, G. u. H. Sapplem. 1855; Mauclere. Rept. 1856;
Hering. Rept. 1856; Ulrich. G. u. H. Supplem. 1856.
Neuere Literatur: Collin. Lyon. Jonrn. 1882. Bayer. Stenose der Abdominalaorta als Ursache des periodischen Hinkens.
Oesterr. Vierteljahresschr. 1883. Csokor. Stenose der Brustaorta, Endarteritis deformans, bei einem Tvegen
intermittirenden Hinkens vertilgten Pferde. Oesterr. Vierteljahresschr. 1883. Ausserdem die Angaben von Labat und Delamotte. Rev. vet. 1883; Gratia.
Annal. bolg. 1884; Humbert. Bull, de la soc. centr. 1884; Michotte. Annal.
belg. 1884; Palat. Bull. 1884; Rovea. II med. vet. 1880; Pire, Berl. Arch.
1887 und Sclirammel. Thrombose der Arm- und Schenkelarterie. Oesterr.
Vierteljahresschr. 1887.
Gewährzeit: In Frankreich mit 9 Tagen.
Das intermittirende oder periodische Hinken des Pferdes besteht dem quot;Wesen nach in einer schwer heilbaren Lähmung der hinteren, sehr selten der vorderen Extremitäten, einseitig oder beiderseitig, welche Lähmung durch den behinderten Blutzufluss zu den Muskeln der entsprechenden Gliedraasse zu Stande gebracht wird.
Entstehuncsiirsaclie. Während in Frankreich das Leiden schon
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lange bekannt war und sogar gesetzlich zu einem Gewährsmangel erhoben wurde, betrachtete man in anderen Ländern das intermittirende Hinken als eine Abart oder Form der Epilepsie, wenigstens wurde es mit jener Krankheit sehr häufig verwechselt. Erst die genaueren Untersuchungen und die fleissigen Beobachtungen hervorragender Forsclier (Hering) haben es klargelegt, dass das periodische Hinken mit einem behinderten arteriellen Blutzufluss zu der entsprochenden Muskelgruppe der Ex-tremität im Zusammenhang stehe. Als die häufigste Ursache der mangelhaften Blutzufuhr ergab sich eine Pfropfbildung in den Arterien der hinteren Extremitäten, sehr selten (zwei Fälle) Verstopfung der Gefässe der vorderen Extremität. Durch die nur theilweise Verlegung des Gefässrohres, wohl aber auch durch die zahlreichen Gefäss-anastomosen ist es erklärlich, dass zu jenen Muskelgruppen im Stande der Ruhe des Thieres ein hinlänglicher Blutzufluss stattfindet, weshalb beim ruhenden Pferde keine Functionsstörung beobachtet wird. Bei angestrengter Bewegung bedürfen die Muskeln eines stärkeren arteriellen Blutzuflusses, der ihnen jedoch durch die erwähnten mechanischen Hindernisse in den Arterien nicht geboten werden kann; dementsprechend stellt sich in den blutarmen Muskeln eine eigenthüm-liehe Schwäche ein, welche die Brauchbarkeit der Extremität im Anfange nur behindert, zuletzt aber vollständig aufhebt.
Die Functionsstörung in dem Muskel, wenn demselben weniger arterielles Blut zugeführt wird, erscheint sofort klar, wenn die physiologischen Vorgänge im thätigen Muskel berücksichtigt werden. Bekanntlich hat man die Quelle der Muskelleistung in rein chemischen Vorgängen zu suchen. Die im Muskel angehäuften stiekstofflosen Substanzen, vorwiegend dasGlykogen undlnosit, erleiden durch den Sauerstoff des Blutes eine Abänderung, wobei sich Kohlensäure und Fleischmilchsäure bilden. Durch eine neuerliehe Blutzufuhr weiden die gebildeten Säuren aus dem Muskel entfernt, es erfolgt dessen Restitution. Säurebildung und Restitution wechseln in jedem thätigen Muskel ununterbrochen ab. Wenn jedoch die arterielle Blutzufuhr zu einem thätigen Muskel eine ungenügende wird, so häufen sich die Producte des Oxydationsprocesses: die Kohlensäure und die Fleischinilchsäure an. Beide Substanzen veranlassen aber neben der saueren Reaction noch einen eigenen Zustand, der als Ermüdung des Muskels bezeichnet wird und dieser ist es, der die endliche Lähmung zu Stande bringt. Demnach liegt der Grund der im anämischen Muskel auftretenden Functionsstörung lediglich in der Anhäufung der Fleischmilchsäure (Kohlensäure) und in der nicht genügenden Restitution durch das alkalische Blut, eine Thatsache, welche durch viele Experimente ihre Bestätigung fand.
Wenn auch die Pfropfbildung in den Arterien als die Ursache des periodischen Hinkens angegeben wurde, so kommen doch auch andere Processe vor, die eine Verminderung der arteriellen Blutzufuhr bewerkstelligen können. Hieher zu beziehen sind alle jene Zustände,
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welche zur Verengerung oder Verschliessung des Lumens der Arterie führen als: Stenose der Arterien durch Entzündung der äusseren und mittleren Gefasshaut, atheromatöse Processe an der inneren Gefäss-haut, Emholien durch fremde Körper oder durch die Theile eines zertrümmerten Pfropfes und endlich alle Krankheiten, die von aussen auf die Arterie einen Druck ausüben, wie Tumoren, Exostosen, Entzündung und NarbenbiIdling in den der Arterie anliegenden Theilen.
Die Pfropfbildung oder die Thrombose als die häufigste Ursache des intermittirenden Hinkens wurde zumeist in der Bauchaorta beobachtet. An der Theilungsstelle der Aorta, seltener vor derselben, manchmal aber auch schon von den Gefässen der vorderen Gekrös-arterie beginnend, findet man ältere Pfropfe, welche sich in die eine oder in beide Beckenschlagadern (Art. hypogastricae), Schenkelschlagadern (Art. crurales v. femorales) bis in die Kniekehle, ja selbst bis in die Fesselarterieu erstrecken. Nicht selten sind mir reitende Pfropfe an der Theilungsstelle der Aorta vorhanden, mitunter aber erstreckt sich die Thrombose nur auf die Becken- und Schenkelarterie der einen Seite, oder es finden sich selbst in den feineren Aesten jener Gefässstämme Pfropfe vor.
Die Pfropfe sind immer älteren Datums, daher von gelblich-weisser oder grauweisser Farbe, sie sind trocken, derb und theilweise mit der inneren Gefasshaut inniger verbunden. Der Anfangstheil eines derartigen Pfropfes ist zumeist conisch zugespitzt und an der Endstelle mit einem frischen Blutgerinnsel bedeckt. Nicht selten aber ziehen sich entlang des Pfropfes und durch denselben schwarzrothe frische Blutgerinnsel, welche dann dem Thrombus ein gesprenkeltes Ansehen verleihen. Manchmal sind nur stellenweise in der Schenkelarterie und der Beckenarterie wirkliche Pfropfe vorhanden, während man in den Verzweigungen der genannten Gefässe zahlreiche grössere und kleinere Emholien nachzuweisen im Stande ist. Allmälig entstandene Pfropfe zeichnen sich durch eine deutliche Schichtung aus, sie bestehen abwechselnd aus hellen und dunklen Massen, die con-centrisch oder auch excentrisch auf einander folgen. Endlich habe ich auch organisirte, siebartig durchlöcherte Pfropfe gefunden, durch welche, wenn auch nur etwas behindert, dennoch die Circulation des Blutes stattfinden konnte.
Durch die Anfertigung von Querschnitten der Gefässe, entsprechend der verstopften Partie, ist man in der Lage, bei einer genauen mikroskopischen Untersuchung sicherzustellen, dass mitunter die Veranlassung zur Thrombose auch von der innersten Gefasshaut sreboten werden kann. Während die Adventitia und Media des Ge-
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Das intermittirende Hinken der Pferde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;377
fässes vollkommen erhalten sind and eine normale Structur aufweisen, sehen wir an Stelle der Intima eine Zellenwucherung auftreten, welche gegen das Lumen des ftefässes im ganzen Umkreise hügelartig hervorragt und zur Verkleinerung der Ciefasslichtung führt. Eine genaue Analyse der Intimawiieherung ergibt, dass man es hier mit einer entzündlichen Bindegewebsneubildung zu thun hat, bei welcher durch eine Wucherung der Endothelzellen das Baumateriale geliefert wird, deren oberste Zellen stets wieder eine Endothelschichte bilden, während die übrigen Zellen mit dem Gewebe der tieferen Schichten der Intima in Berührung treten, so dass sie wie ein Granulationsgewebe aus der Tiefe hervorwuchern. Auf der rauhen Oberfläche der Intima scheiden sich die Faserstoffgerinnsel des vorüberströmenden Blutes schichtenweise aus und verlegen schliesslich die ganze Gefässlichtung. Der Process wird als Endarteritis obliterans bezeichnet, und ich konnte denselben in den meisten Fällen des intermittirenden Hinkens sicherstellen. In späteren Stadien kommt es zur Organisation des Pfropfes insofern, als das Granulationsgewebe, welches von den tieferen Schichten der Intima herstammt, in Form eines Netzes den ganzen Pfropf durchsetzt und sich in starres, schrumpfendes Bindegewebe umwandelt, wodurch schlitzförmige Oeffnungen an Stelle der Maschen des Netzes resultiren (sinusartige Degeneration, Rokitansky, caver-nöse Metamorphose, Eindfleisch). Durch den Vorgang im Pfropfe wird derselbe siebförmig durchlöchert und es stellt sich die Circulation wieder her, indem sich das Blut durch die Lücken des Pfropfes seinen Weg bahnt. Es resultirt demnach, dass die Pfropfbildung in den Gefässen bei dem intermittirenden Hinken immer mit einer Endarteritis productiva granulosa einhergeht, ein Process, der sich auch bei jeder Embolie vorfindet, weshalb nicht entschieden werden kann, ob der Pfropf das Ursprüngliche oder Secundäre des Leidens darstellt.
Sehr selten sind es atheromatöse Processe an der Intima und Media, welche auf embolischem Wege das intermittirende Hinken erzeugen können. Die aus der Atheromatöse resultirende Endarteritis deformans, einhergehend mit Verkalkung der Gefässwand und mit Aneurysmenbildung, veraulasst die Ausscheidung des Faserstoffes aus dem Blute und die Einkeilung der Gerinnsel in kleinere Gefässe.
Neben der Thrombose ist es auch die Embolie, welche zur Verkleinerung oder Verstopfung eines arteriellen Gefässes führen kann. Eine derartige Embolie hatte ich Gelegenheit zu beobachten; es kam in jenem Falle zur Embolie der linken Cruralis von einem aus dem Stamme der vorderen Gekröswurzel hervorragenden Pfropf. Der durch das Sclerostomum armatum var. minor (bewaffnetes Hornmaul) ver-
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378nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Das intermittirende Hinken der Pferde.
anlässte Thrombus ragte aus dem gemeinsamen Stamme der Dick-darmästc der vorderen Gekröswurzel in das halbe Lumen der Bauchaorta vor. Die conisehe Spitze des Pfropfes wurde von dem darüber strömenden Blute abgerissen, in die linke Cruralis geschleudert und eingekeilt, woselbst sich dann eine secundäre, fortgesetzte Thrombose heranbildete. Mehrfach sind auch Embolien beobachtet worden, herstammend von einem Aneurysma der Aorta, von Pfropfen an verkalkten Aortenwandungen, von einer Endocarditis diphtheritica der zweizipfligen Herzklappe, ja selbst von Gefässen, welche eine bösartige Neubildung (Carcinom im Becken) durchsetzt haben.
Sehr selten hat man eine Stenose der Aorta als Ursache des periodischen Hinkens beobachtet. Bis jetzt habe ich nur einen derartigen Fall zu sehen Gelegenheit gehabt. Das Pferd zeigte an beiden Hinterfüssen die Merkmale des periodischen Lahmgehens. Bei der Section des Thieres fand ich die Aorta im Bogen erweitert, die Klappen an den Rändern verdickt, die Intima von strohgelber Farbe und faseriger Structur. Die Erweiterung der Aorta erstreckte sich vom Bogen bis zum Abgang der siebenten Zwischenrippenarterie; von da angefangen wurde das Lumen des Gefässes allmälig enger und erreichte in der Gegend der zwölften Zwischenrippenarterie einen Durchmesser von kaum 1 Ctm. Im weiteren Verlaufe wurde das Lumen allmälig wieder normal. Die Intima der Aorta war von der siebenten Zwischenrippenartorie angefangen höckerig, uneben, vielfach gefaltet und gewulstet. Die Veränderung erstreckte sich bis zur sechzehnten Zwischenrippenarterie; an dieser Stelle war die Aortenwand viermal so dick als unter normalen Verhältnissen und besass einen Umfang von 4 Ctm.; röthlichgraue, lockere Faserstoffausscheidungen bedeckten die hervorragenden Wülste der Intima. Unter den Wülsten waren die tieferen Schichten der innersten Gefüsshaut in eine breiige, gelblich gefärbte, schmierige Masse (atheromatöse Geschwüre) umgewandelt. Ein Collateralkreislauf wurde nicht constatirt. Jedenfalls war ein atheromatöser Process die Veranlassung zur Heranbildung dieser evidenten Endartcritis deformans.
Ebenso wie durch die Embolie und Thrombose eine Verstopfung der Arterien aus inneren Ursachen zu Stande kommt, hat man zu jener Zeit, als der Zusammenhang zwischen Verstopfung der Gefässe und dem intermittirenden Hinken noch nicht klar war, auch ältere um die Arterie sich abspielende Processe als veranlassende Momente des Leidens festgestellt. Im französischen Nachtragsgesetze heisst es deshalb auch: das periodische Hinken von veralteten Krankheiten herrührend. Als solche Processe beschuldigte man, und zwar
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Das intcrmittirendc Hinken der Pferde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;379
mit Recht die Heranbildung der En- und Exostosen von den Wirbelkörpern der Lendenwirbel. Es ist auch leicht denkbar, dass die oft hühnereigrossen Knochenwucherungen durch den Druck, den sie auf die Bauchaorta oder an ihren Endäston ausüben, zur Verkleinerung des Lumens dieser Gefiisse oder zur Entzündung und Pfropfbildung führen können. Psoasabscesse, Entzündungsheerdo um die Cruralis herum, sowie bösartige Neubildungen an jenen Stellen dürften ebenfalls das intermittirende Hinken im Gefolge haben.
Das periodisebe Hinken kommt am häufigsten an den hinteren Extremitäten vor und betrifft sehr gerne die linke hintere Gliedraasse. Aber auch rechtseitige periodische Lähmung, sowie beiderseitiges Lahmgehen an den hinteren Extremitäten wurde vielfach beobachtet. Dagegen sind nur zwei Fälle in der Literatur verzeichnet (Bouley, Schrammel), welche sich auf das .periodische Hinken der vorderen Extremität beziehen und durch eine Thrombose der Achselarterie ver-anlasst wurden. Bei dem einen Falle war gleichzeitig auch ein periodisches Hinken an beiden Hinterfüssen vorhanden. Die Pfropfe waren in dem letzten Falle sinusartig degenerirt, sie hatten das siebförmig durchlöcherte Aussehen.
Diagnose. Die Krankheitserscheinungen beschränken sich auf jene Muskelgruppen, welche dem Gebiete der verengten oder verstopften Arterie angehören. Im Stande der Ruhe findet man selten eine sehr schwache oder sogar fehlende Pulsation der entsprechenden Schienbeinarterie. Im höheren Grade des Leidens beobachtet man schon nach einigen Bewegungen im Schritt, in den meisten Fällen jedoch bei schnellerer Bewegung im Trabe und erst nach einigen Minuten einen entschieden trägeren Gang. Die betreffende Extremität versagt periodisch den Dienst, bis sie endlich mit der Zehe den Boden streift und förmlich nachgeschleppt wird; schliesslich verlieren die Pferde die Willkür der Bewegung über die kranke Gliedmasse und bedienen sich zum Fortkommen nur der übrigen Füsse. Wenn das periodische Hinken an den beiden hinteren Füssen vorhanden war, stürzen die Thiere mit dem Hinterthcilc zu Boden.
Während sich das Lahmen an der entsprechenden Extremität immer mehr bemerkbar macht und schon die Merkmale einer entschiedenen Lähmung der Gliedmasse auftreten, äussert das Thier die Erscheinungen einer Aufregung und Aengstlichkeit. Die Pferde fangen an unverhältnissmässig stark zu schwitzen, das Athmen ist ganz enorm gesteigert, es beträgt selbst bis 80 Züge in der Minute und geschieht mit weit aufgesperrten Nüstern. Der Puls ist beschleunigt und der Schweissausbruch ist bis auf die erkrankte Extremität ein allgemeiner,
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380nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;T)as intermittirende Hinken der Pferde.
diese zeigt eine niedrigere Temperatur, oft ist sie unverhältnissmässig kalt, in den Muskeln derselben bemerkt man eine eigenthümliche zitternde Bewegung und ein krampfhaftes Zucken. Das Thier wird unruhig, sieht sich häufig nach dem Hinterleibe um, der Blick wird stier und ängstlich; das Thier knickt endlich ein und stürzt zu Boden, oder es legt sich, sobald die Lähmung der Gliedmassen eintritt, von selbst nieder. Obwohl das Bewusstsein vollkommen erhalten bleibt, so ist die Empfindlichkeit an der erkrankten Extremität entweder nur vermindert oder auf kurze Zeit vollständig aufgehoben.
Handelt es sich um ein intermittirendes Hinken an den hinteren Gliedmassen, so ist man fast immer im Stande, den Thrombus in den Gefässen der Beckenhöhle durch eine manuelle Untersuchung vom Mastdarme aus sicherzustellen. Dringt man mit der sorgfältig eingeölten Hand nach entsprechender Fixation des Thieres (Kückenlage) in den Mastdarm ein, so kann die Theilungsstelle der Aorta gefühlt werden. Beim gesunden Pferde lassen sich die grossen Aeste der Aorta leicht comprimiren, sie fühlen sich elastisch weich an und pulsiren deutlich. Befindet sich in der Bauchaorta und in ihren Endästen ein Pfropf, so findet man an der betreffenden Stelle einen derben, nicht zusammendrückbaren Strang, der nur schwach pulsirt oder oft nur ein leises Vibriren und Zittern bei leicht aufgelegten Fingern wahrnehmen lässt. Aehnliche derbe Stränge an der Gliedmasse selbst, die schwächere Pulsation der Gefässe und die verminderte Temperatur der kranken Extremität geben den weiteren Aufschluss über die Natur der Krankheit.
Die anfallsweise auftretenden Erscheinungen dauern verschieden lange an, allmälig und nach einem Zeiträume von 510 Minuten, manchmal aber erst nach einigen Stunden haben sich die Thiere so weit erholt, dass sie vollkommen gerade im Schritt fortbewegt werden können. Sobald aber neuerdings eine grössere Anforderung in Bezug auf Leistung an das Pferd gestellt wird, wiederholt sich der Anfall. Nach einer anhaltenden Euhe pflegt stets Besserung einzutreten, so dass die Thiere ab und zu noch einige Dienste leisten. In späterer Zeit kehren die Anfälle des Lahmgehens in immer kürzeren Zeiträumen wieder, sie stellen sich schon bei einer massigen Verwendung ein und verlangen immer längere Ruhepausen bis zur vollen Dienstfähigkeit. Es liegen auch Beobachtungen vor, dass kurze Zeit vor dem Auftreten des periodischen Hinkens besondere mechanische Einwirkungen stattgefunden haben und dann plötzlich die Symptome der Arterienverstopfung dazu kamen; ein Umstand, aus welchem resultirt, dass ein Pferd sehr wohl als gesund verkauft werden kann und viel-
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leicht auf embolischem Wege die Krankheit bei dem neuen Eigen-thümer zu Stande kam.
Die Prognose gestaltet sich häufig ungünstig, nur wenige Fälle sind bekannt, in denen es im Laufe der Zeit zu einer Besserung, ja zu einer vollständigen Heilung kam. Von der Ausdehnung des Pfropfes, von seiner Umwandlung, namentlich aber von dem Zustandekommen eines Collateralkreislaufes wird die Heilung des intermittirenden Hin-kens abhängig sein. Die rothe Erweichung des Pfropfes, aber auch die Organisation derselben mit Heranbildung grösserer Lücken können eine Besserung der Circulationsverhältnisse schaffen; während die Entstehung eines collateralen Kreislaufes das üebel vollständig beheben kann.
Bei der forensischen Beurtheilung bandelt es sich, den Beweis zu liefern, ob das Uebel schon mitgekauft wurde oder ob es bei dem neuen Eigenthümer zu Stande gekommen war. Nach den geschilderten ätiologischen Verhältnissen kann die Gefässverstopfung auch plötzlich entstehen (Embolie); es wird demnach oft sehr schwer sein, ein richtiges ürtheil aus der Untersuchung zu schöpfen, umsomehr, als in den Symptomen des Leidens keine Anhaltspunkte gegeben sind, die auf die Dauer der Lähmung einen allseitig gut begründeten Schluss zulassen. Die Zeugenaussage oder die Obduction des Thieres kann in jenen Fällen einige Beweisgründe liefern, und zwar dann, wenn die Zeit der Uebergabe des Thieres noch nicht weit zurückdatirt. Innerhalb vierzehn Tagen kann sich der Pfropf unter keinen Umständen so weit organisiren, dass eine beträchtliche Verdickung der Arterienwände entsteht und eine feste Adhäsion eines derben, mehr grauen als rothen Thrombus erfolgt. Enthält dagegen der Pfropf noch frische Blutgerinnsel, ist er von rother Farbe, nicht organisirt und mit der normalen Gefässwand nur in lockerem Verbände, dann muss allerdings angenommen werden, class die Krankheit in der jüngsten Zeit zur Entwickelung gekommen war. Wurde bereits ein Anfall von periodischem Hinken, wenn auch längere Zeit' vor dem Verkaufe durch Zeugen constatirt, so kann das Uebel auf jenen Zeitpunkt zurückdatirt werden, denn die Erfahrung hat gelehrt, dass eine Verminderung des Leidens auf Wochen und Monate eintreten kann, ja dass in manchen Fällen auch eine Heilung erfolgte.
Bruch (Hernia, der intermittirende Bruch).
. Literatur: Sto ckfleth. Handbuch der thierärztlichen Chirurgie mit Literatur. Leipzig 1885. Bayer. Veterinärchirurgie. Wien 1887. Gross. Hodensackbrüche bei Fohlen. Eept. II. Heft, 24. Jahrgang.
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Gips. Congenitalor Hodensackbruch bei Fohlen. Preuss. Mitth. 1883. Cadeac. Leistenbrach mit Hydrocele beim Pferde. Eev. vet. 1884. Verriet. Hodensackbruch bei Wallachen. Bee. 1853. Dorrofield. Scrotalhruch mit Hydrocele. Vet. 1853. Angeborener Scrotal-
bruch beim Fohlen. Bept. 185(). Schenkelbruch bei einer Stute. Oesterr.
Vierteljahr essebr. 185ü. Degive. Nabelbrüche der Pferde. Centralblatt 1885. Contamine. Nabelbruch beim Werde. Belg. Bull. 1885. DembIon. Nabelbruch bei trächtigen Stuten. Bull. belg. 1887. Luneau. Congenitale Schenkelhemie bei einem Stutlohlen. Bev. vet. 1887.
Gewährzeit: In Frankreich und in Elsass-Lothvingen mit 9 Tagen.
Unter Bruch (Eiugewcklebmch, Hernia) versteht man das Hervortreten eines oder mehrerer Eingeweide oder blos eines Theiles eines Eingeweides aus seiner normalen Höhle, wobei die inembranöse Auskleidung jener Höhle sackartig hervorgetrieben wird und das betreffende Eingeweide aufnimmt. Die Anwesenheit eines durch die mem-branöse Auskleidimg der Körperhöhle gebildeten Sackes, des Bruchsackes (Saccus berniosus) ergänzt wissenschaftlich den Begriff Herniaquot; und unterscheidet das Leiden von dem Vorfall (Prolapsus) und von der Vorlagerung (Propendentia). Der praktische Chirurg bezeichnet mit dem Ausdruck Herniaquot; auch die Vorlagerung des Eingeweides unter die unverletzte Haut, z. B. Flankenbruch und nennt jede erworbene oder angeborene Lageveränderung eines Eingeweides, wobei dieses aus seiner natürlichen Lage durch eine normale oder zufällige Oeffnnng seines Behälters nach aussen unter die Haut tritt, einen äusseren Bruchquot;; zum Unterschiede solcher Lageveräude-rungen, welche in natürliche oder zufällige Spalten innerhalb der Körperhöhle stattfinden und innere Brüchequot; genannt werden.
Im Sinne des Gesetzes bezieht sich der Ausdruck Bruchquot; nur auf die Hinterleibsbrüche (Herniae abdominales), und da wieder speciell auf die beweglichen Brüche. Je nach der Entstelnmgs-ursachc, nach der Oeffnung in der Bauchdecke und je nach dem Inhalte unterscheidet man mehrere Formen der Hernien. Angeboren ist das Leiden, wenn jene Oeffnung, durch welche das Eingeweide hervortritt, in Folge einer embryonalen Hemmungsbildung nicht zu normalem Verschluss gekommen ist, wie z. B. der angeborene Nabelbruch, der sich in den nicht zum Abschluss gelangten Nabelstrangsack heranbildet (Hernia funiculi umbilicalis, Nabelschnurbruch) oder der angeborene Leistenbruch, welcher zumeist auf einer abnormen Weite des Leistencanales beruht. Erworben ist der Bruch, wenn derselbe in Folge einer Ausstülpung des Bauchfelles au weniger
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resistenten Stellen der Bauchdecke und in den daselbst herangebildeten Oeffnungen zur Entstehung gelangt. Nach der Oeffnung unterscheidet man den Leisten-, Schenkel- und Nabelbruch, nach der Körperstelle den Hoden-, Flanken- und Mittelfleischbruch und nach dem Inhalte den Netz-, Darm- und Gebärmutterbruch.
An einer jeden Hernie sind als wesentliche Bestandtheile anzuführen: die Bruchpforte, der Bruchsack und der Inhalt des Bruchsackes. Die ßruchpforte war entweder schon eine früher bestandene Oeffnung, welche nur eine Erweiterung erfahren hatte oder aber sie ist im Verlaufe entstanden (Muskelspalteu), ja selbst durch die Verletzung der Bauchwand hervorgerufen worden. Die Form der Bruchpforte ist in der Eegel abgerundet und die Beschaftenheit ihrer Ränder je nach der Entstehung verschieden.
Der Bruchsack ist in manchen Fällen schon präformirt vorbanden, wie beispielsweise bei einem Hodensackbruch, woselbst er von der Bauchfellauskleidung der Scheidenhaut dos Hodens dargestellt wird. Die meisten Brüche erzeugen sich aber ihren Bruchsack selbst, indem das vorgedrängte Eingeweide den Bauchfelliiberzug der Bauchhöhle (Peritoneum parietale) vorausschiebt und dieses in eine sackige Ausbuchtung umwandelt, welche dann die vorgelagerten Organe ein-schliesst. Wenn Brüche in Folge einer Verletzung entstehen, dann bildet sich erst später ein Bruchsack heran, dies gilt auch für jene Fälle, wo eine Berstung des Bruchsackes stattgefunden hat. Strenge genommen wäre eine derartige Hernie als eine Vorlagerung zu bezeichnen, da das Eingeweide unmittelbar unter der Haut liegt und erst im Laufe der Zeit aus dem benachbarten Bindegewebe der Bruchsack entsteht. Der Bruchsack hat in der Eegel eine zapfen- oder birnförmige Gestalt, das schmale in der Bruchpforte liegende Ende bildet den Bruchring und daran schliesst sich der verschieden lange Hals, während der übrige Theil den Grund des Bruchsackes darstellt. In frischen Fällen ist der Bruchring von strahlenförmigen Falten des Bauchfelles bedeckt, welche in Folge einer chronischen Entzündung unter einander verschmelzen und dann einen wirklichen, derben Bindegewebsring darstellen. Auch der Hals des Bruchsackes kann in den schwieligen Eing einbezogen werden und erfährt dadurch eine beträchtliche Verdickung in seiner Wandung. Der übrige als Grund des Bruchsackes bezeichnete Theil ist in seiner Wand sehr dünn und es können sich sogar seeundäre Ausbuchtungen an demselben heranbilden.
Der Inhalt des Bruchsackes besteht nebst einer serösen Flüssigkeit aus den vorgelagerten Partien des Eingeweides. Je nach der Grosse
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sind es nur kleine Partien oder grössere Theile eines Organes (Darm-wandbruch, üarmbruch), welche im Bruchsack eingeschlossen liegen. In der Eegel findet man bei Hinterleibsbrüchen der Gedärme, Theile des Netzes oder Beides zugleich in den Bruchsack eingeschlossen. Demnach pflegt man von einem Darmbruch, Netzbruch oder Darmnetzbruch, manchmal auch von einem Fettbruch zu sprechen. Anfangs sind die eingelagerten Eingeweide unverändert und pflegen, je nach der Verlegung des Schwerpunktes in dem Thierkörper, den Bruchsack zeitweise zu verlassen, man nennt solche Brüche die beweglichen, nach dem Gesetze die intermittirenden Brüche. Später aber treten in dem Eingeweide Circulationsstörungen und auch Störungen in der Fortbewegung des Inhaltes auf, wodurch es in dem einen Falle zu den angewachsenen, irreponiblen Brüchen oder in den anderen Fällen zu den eingeklemmten, incarcerirten Hernien kommen kann.
Als intermittirende Brüche sind bei den Pferden beobachtet worden: der Nabelbruch, der Leistenbruch bei Hengsten und Wallachen, der Schenkelbruch und der Bauchbruch. Von diesen interessiren uns ihrer verborgenen Lage wegen nur der Leisten- und der Schenkelbruch, da es nur diese zwei Leiden des Pferdes sind, welche bei einem Kaufe übersehen werden könnten.
Der Leistenbruch (Hernia inguinalis) wurde bei Hengsten und bei Wallachen beobachtet. Dem Wesen nach besteht das Leiden in einer Vorlagerung eines Theiles der Baucheingeweide durch den Leistencanal in den schon durch die Scheidenhaut des Hodens prä-formirten Sack. Das betreifende Eingeweide, Darm oder Netz, liegt sammt Hoden und Samenstrang in der sackförmig erweiterten Scheidenhaut. Der Leistenbruch kann einseitig oder beiderseitig auftreten (doppelter Leistenbruch) und wird je nach seinem Verhalten als: Leistenbruch (Hernia inguinalis), Hodensackbruch (Hernia scrotali^ oder als falscher Bruch bezeichnet. Wenn die vorgelagerten Eingeweide nur den Leistencanal ausfüllen, dann ist es ein Leistenbruch, wenn sie jedoch bis in den Hodensack herabsinken und innerhalb der Scheidenhaut des Hodens liegen, dann wird das Leiden als Hodensackbruch bezeichnet. Treten jedoch die Baucheingeweide nicht aus dem Leistenringe hervor, sondern aus einer daneben entstandenen Lücke und sind sie demzufolge ausserhalb der Scheidenhaut des Hodens gelagert, deshalb ohne Bruchsack und nur von einem Zellgewebssack und der Haut umschlossen, so nennt man dies einen falschen Hodensackbruch.
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Der Leistenbruch der Hengste ist in manchen Fällen erblich und hängt dann mit dem Herabsteigen des Hodens in den Hodensack in Zusammenhang; der Hoden liegt dann immer nach aussen von dem Stamme der hinteren Bauchdeckenarterie (Art. epigastrica). Sonst ist die Anlage zum Leistenbruch durch den weiten Bauchring gegeben und als Gelegeilheitsursachen wären demnach anzuführen: rückständige Stellung der hinteren Gliedmassen, stärkere Anwendung der Bauchpresse durch Springen, Steigen, Beschälen und Anstrengen im Dienste. Linkerseits entsteht die Hernie sehr gerne nach einer Castration. Sowohl der Leistenbruch, als auch der Hodensackbruch können einseitig oder beiderseitig auftreten. Bei den castrirten Thieren wird der von der Scheidenhaut gebildete Canal, welcher durch die Verwachsung mit dem Samenstrangende und mit der Haut nach unten geschlossen ist, zum Bruchsack ausgedehnt und kann die Grosse eines Hodens erreichen; in den meisten Fällen liegt ein Netzbruch vor, sehr selten hat man es mit einem Darmwand- oder einem Darmbruch zu thun.
Diagnose. Um das Vorhandensein eines Leistenbruches zu consta-tiren, ist eine combinirte Untersuchung durch die Inspection von aussen und durch die Palpation vom Mastdarme her nöthig. Die Leistenbrüche erscheinen als kleine Hervorwölb uugen in der Gegend des Leisten-canales, die zumeist rundliche Geschwulst ist von der Bauchdecke nicht abgegrenzt und lässt sich in die Bauchhöhle hinein verfolgen. Durch einen gelinden Druck kann man die hervorgewölbte Partie zum Schwinden bringen, und der tief eingedrungene Finger fühlt die runde, scharfrandige und oft bedeutend erweiterte Bruchpforte. Auch durch die Kückenlage des Thieres wird die Geschwulst zum Schwunde gebracht, wenn eine freie Hernie vorliegt. In Fällen von Leistenbrüchen, wo von aussen die Untersuchung wegen der Kleinheit der Geschwulst zu keinem genügenden Eesultate geführt hat, muss die manuelle Untersuchung durch den Mastdarm die uöthigen Aufschlüsse ergeben. Vom Mastdarm her versucht man den einen Finger in den Leistenring einzuschieben, während mit dem Pinger der anderen Hand von aussen her ein Gegendruck gegen den Leistenring ausgeübt wird. Wenn sich beide Finger im Leistenringe berühren, so ist keine Hernie zugegen; während bei-Hlei: Gegenwart eines Bruches die vorgelagerten Eingeweide.zyjsctieli fleiVtäslJÄnden Fingern gefühlt werden. Uebrigens wird eijr^^rglpichftiule Un^rsüchung des Leistenringes auf der anderen Sßite den quot;''ÖiBfiei^'e^änzcai/'
Leichter erkennt mate deii'.Hodelisijekbruclir schon durch die äussere Untersuchung ersfitjeint auf der betreffenderaquo;' Seite eine kolbenartige Geschwulst, an welcher oft eine Fnache die deutliche Grenze
Csokor. Gorichtl. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;-#9632;. ;nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; #9632;'.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;25
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386nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; I,cr inteimittirende Bruch. .
zwischen Hoden und dem vorgelagerten Eingeweide andeutet. Die Hülle des Samenstranges ist trichterförmig gestaltet und das schmäler werdende Ende lässt sich durch die Palpation bis in den Leistonring verfolgen; die einzelnen Gebilde des Samenstranges, Blutgefässe und Vas deferens sind nicht zu unterscheiden, die Geschwulst wird nach unten immer grosser und rundet sich am Ende kugelig ab, woselbst der etwas derbere Hoden fühlbar wird. Netzbriiche fühlen sich derb elastisch an, während Darmbriiche bei der manuellen Untersuchung ähnlich einem mit Luft gefüllten Kissen sich verhalten. Durch die Percussion kann entschieden werden, ob ein lufthältiges Darmstück oder ein Stück des Netzes vorliegt. Freie Brüche werden sich durch einen sanften Druck zurückdrängen lassen, oder sie schwinden in der Rückenlage des Thieres von selbst, während angewachsene Brüche, wenn es Darmbrüche sind, eine wechselnde Grosse, je nach dem Füllungsgrade der vorliegenden Darmschlinge aufweisen und sich künstlich nicht reponiren lassen. Bei längerem Bestehen vergrössert sich der kolbenartige Hodensackbruch, indem sich in Folge der Circu-lationsstörung nebst dem schon vorhandenen Inhalte noch eine grössere Menge von Transsudat ablagert, wodurch es auch zum theilweisen Schwunde des am Ende des Bruchsackes gelagerten Hodens kommen kann.
Eine Verwechselung der freien Hernie mit Hodenentzündung, Hodensackentzündung, Fleischbruch (Sarcocelc), Wasserbruch (Hydro-cele) oder Blutaderbruch (Varicocele *) ist nicht leicht möglich, wenn berücksichtigt wird, class die Hernie eine kolbenartige, in die Bauchhöhle eindringende Geschwulst bildet, die Merkmale der Entzündung fehlen und die Geschwulst auf künstliche Weise zum Schwunde gebracht werden kann.
Die Vorhersage und die Bcurthcilung der Leistenbrüche ist abhängig von der Entstehung dieses Leidens. Angeborene Leistenbrüche können spontan zur Heilung gelangen; wohl aber ist die Gefahr einer Einklemmung bei denselben nicht ausgeschlossen. Aeltere Leistenbrüche und Hoclensackbrüche bei Pferden sind in Bezug auf die Heilung immer ungünstig zu beurtheilen; abgesehen von den hinzutretenden schlimmen Zufällen, als: Entzündung, Anlöthung der vorgelagerten Eingeweide und Einklcmmung, vermindert ein solches Leiden die Arbeitsfähigkeit dos Thieres. Auch operativ lässt sich nur wenig bezwecken, es werden immer Eingriffe nothwendig sein, die mit Gefahren für das Leben des Thieres verbunden sind (spanische Methode, Unterbinden der Scheidenhaut, Castration, Abnähen des Bruchsackes und Heften des Leistcnringes).
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*) jojljj = Bruch.
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Alte Leiden der Brust und des Unterleibes.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 387
Der Schenkelbruch, ein sehr seltenes Leiden, wurde einige Male bei Stuten beobachtet. Diese Hernie entsteht durch das Herabdiingen einer Darmschlinge oder des Netzes durch den Schenkelcamil in das blasenförmig hervorgetriebene Bauchfell. An der inneren Fläche des Oberschenkels hoch oben am Schambein entwickelt sich eine rundliche, unschmerzhafte, weiche und verschiebbare Geschwulst. Durch eine entsprechende Lagerung des Thieres verschwindet die Geschwulst von selbst. Bei der Untersuchung durch den Mastdarm fühlt man eine Darmschlinge aus einer Oeffnung am Bande des Schambeines, aus dem Schenkeln ng heraustreten, an dessen äusserem Bande die pulsirende Oberschenkelarterie gefühlt werden kann. Der Schenkelbruch hindert das Thier beim Gehen insoferne, als die hintere Gliedmasse derselben Seite ziemlich steif bewegt wird.
Als Ursache der Schenkelbrüche sind bei Stuten angegeben: häufige Trächtigkeit, anstrengende Geburten, das schwere Arbeiten und Fehltritte durch Ausgleiten mit den Hinterfüssen. Auch angeboren ist der Schenkelbruch bei Pferden und Stutfohlen beobachtet worden. Wie bei den anderen Brüchen können sich dieselben bösen Zufälle, namentlich aber die Einklemmung hinzugesellen, weshalb das Leiden ebenso wie die Leisten- und Hodensackbrüche ungünstig beurtheilt werden soll.
Alte Leiden der Brust und des Unterleibes.
Gewährzeit: In der Schweiz mit 20 Tagen und in Elsass-Lothringen mit 9 Tagen.
Unter diesem Gewährsmangel sind wohl nur chronische, zumeist unheilbare Krankheiten der Brust und des Hinterleibes inbegriffen, welche alle Anforderungen der Gewährleistung zu erfüllen im Stande sind. Geradeso wie bei allen bisher erörterten Hauptfehlern des Pferdes und der Lastthiere muss das Leiden verborgen sein, demnach während des Kaufes unsichtbar, es muss schwer heilbar oder unheilbar sein, und endlich muss dieses Leiden den Werth des Thieres insoferne vermindern, als die an dasselbe gestellten, massigen Anforderungen nicht geleistet werden können.
II. Die gesetzlichen Hauptmängel des Rindes.
Während in den ältesten Zeiten auch das Bind unter dem allgemeinen Währschaftsgesetze des Thierhandels inbegriffen war und schon im germanischen Eechte durch eine bestimmte Zeit für jede Krankheit des Kindes gehaftet wurde, so finden wir eine specielle Gewährleistung, mit Aufstellung ganz bestimmter Mängel und Krankheiten erst im keltischen Eecht. Die in wissenschaftlicher Hinsicht
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388nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die gesetzlichen Hauptmängel des Eindes.
sehr bemerkenswerthe Gesetzgebung der Kelten zeigt von grosser Fach-kenntniss insoferne, als schon damals bestimmte Krankheiten des Rindes genannt weiden, welche auch nach der heutigen Anschauung alle Eigenschaften der Gewährsmängel besitzen. Von dem Gesetze wurden dazumals verbürgt: Der Koller und Schwindel der Rinder mit 3 Tagen, die Knotenkrankheit (Franzosenkrankheit) mit 3 Monaten, Geschwülste mit einem Jahr, Räude bis zum Feiertage des St. Petri und krankes Euter der Kühe. Auch in Norddeutschland waren neben der Drüse der Rinder (Perlsucht), die Darmfäule, die schwere Noth (Epilepsie) und das Selbstaussaugen der Milch schon im 13. und 14. Jahrhundert im Sinne gesetzlicher Gewährsraängel anerkannt.
Die österreichische Gesetzgebung spricht weder im Codex austria-cus noch in dem darauf folgenden westgalizischen Gesetze von den Gewährsmängeln des Rindes. Erst im bürgerlichen Gesetzbuch wird die Drüsenkrankheit, die sogenannte Stiersucht, als die einzige specielle Gewährleistung bei demselben gesetzlich bestimmt.
1. Drüsenkrankheit, sogenannte Stiersucht und die Lungensucht
des Rindes.
Syn. Lungenschwindsucht, Perlsucht, Zäpfigkeit, Hirsesucht, Meerlinsigkeit, Traubenkrankheit, Grannigsein, Krät-tigsein, Finnigsein, Rindshammen, Franzosenkrankheit (fette und magere Franzosen), Lustseuche, Venerie, Geil-sucht, Stiersucht, Monatreiterei, Rindertuberculose, Cachexia boum tuberculosa.
Literatur:
Friedb erger und Früh nor. Lehrbuch der specicllen Pathologie der Haus-thiere, enthält die neuere Literatur.
Gerlach und Vcith. Lehrbücher der gerichtlichen Thierhcilkunde 1. c. enthalten die ältere Literatur.
Koch. Actiologio der Tuberculose. Berliner klin. Wochenschrift 1S82 und Mit-theilungen aus dem kaiserlichen Gesundhcitsamtc in Berlin. Bd. I. und Bd. II.
Csokor, Tuberkclbacillcn in den Pcrlsuchtknotcn des Eindes. Oesterr. Vierteljahresschrift. Bd. LVIII, S. 05.
Birch-Hirschfeld. Lehrbuch der pathologischen Anatomie. Leipzig 1886. Die Tuberculose der Thiere, von Johne bearbeitet mit Litcraturangabe.
Bruckmüller. Lehrbuch der pathologischen Anatomie 1. c.
Fessler. Ein Fall von Darmtuberculoso beim Eind. Eundschau S. 318.
Johne. Chronische Aulblähung in Folge tuberculoscr Hypertrophie der Bron-chialdrtisen; diagnostischer Beitrag. Sächsischer Bericht 1887.
Preusse. Tuberculose des Herzens beim Eind. Eundschau 1887.
Ecmy. Tuberculose der Wirbelsäule beim Eind. Annal. belg. 1887.
Jungers. Beiträge zur Pcrlsucht des Eindos. Thierarzt 1887.
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Die Drüsenkrankheit des Blades.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 380
L yd tin. Die Perlsucht und ihre Bekämpfung. Bad. Wittli. 1887. Spillman und Haushalter. Vcrhreitung der Tuherculuse durch Fliegen. Ooinpt. rend. 1887.
Gewilhrzeit der Perlsucht oder Drüsenkrankheit in: OesterreichSO Tage; Sachsen 50 Tage; Baiern, Uaden, Württemberg, Grossherzogthum Hessen, Kurhessen, Hessen-Homburg, Sachsen-Coburg, Sachsen-Meiningen, Frankfurt und Hohenzollern 28 Tage; Schweiz und Luxemburg 20 Tage; Preussen 8 Tage.
Gewährzeit der Lungensucht und Abzehrung in: Sachsen 30 Tage; Schweiz 20 Tage; Baiern, Baden, Württemberg, Grossherzogthum Hessen, Kurhessen, Hessen-Homburg, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Coburg, Frankfurt und Hohenzollern 14 Tage; Elsass-Lothringen 9 Tage und in Belgien 9 Tage im Falle das Thier mehr als 150 Francs gekostet hat.
Wie es die exaeten Untersuchungen der Neuzeit zur Genüge dargethan haben, ist die Perlsucht des Rindes mit der Tuberculose des Menschen identisch. Auch die Lungen-sucht, welche in manchen Ländern neben der Perlsucht als eigener Gewährsmangel aufgestellt wird, entspricht der infiltrirten Form der Tuberculose; demnach entfällt die in früherer Zeit aufgestellte Schranke zwischen jenen zwei Leiden und ihre Abhandlung kann unter Einem erfolgen. Sowohl Fütterungsversuche als auch das bacteriologische Ergebniss haben den unzweifelhaften Beweis erbracht, dass die Perl-sncht und die Lungensucht dem Wesen nach gleiche Processe sind und nur Formen ein und desselben Grundleidens darstellen.
Geschichte: Den ältesten Völkern war es bekannt, dass die Perlsuclit und die Lungensucht des Rindes mit einer ähnlichen Krankheit des Menschen im Zusammenhang steht, ja sogar die Gefahr der Uehertragung der Eindcr-tuberculose auf den Menschen war nicht zweifelhaft; die zahlreichen, aus der alten Zeit stammenden hygienischen Massnahmen und Vorschriften in Betreff der Geniessharkeit des Fleisches derartig erkrankter Rinder sprechen für jene Annahme. Nicht nur im mosaischen Gesetze (3. Buch Moses, ii. 8.) und im Talmud wird mit den Bezeichnungen Schwinden, Kandi, Tinariquot; die Tuberculose des Rindes gemeint, sondern auch die gesammelten Vorschriften Schulchan Aruchquot; enthalten derartige Angaben, dass über die damalige Kenntniss der Perlsucht des Rindes kein Zweifel obwaltet. Indess scheint man sehr bald von der richtigen Auffassung des Leidens abgekommen zu sein, denn schon zu Ende des Mittelalters wird die Perlsucht des Rindes von der Menschensyphilis abgeleitet und dafür der Name Franzosenkrankheitquot; eingeführt. Dies mag auch der Grund gewesen sein, dass man selbst zu Anfang dieses Jahrhunderts die Erkrankung der Geschlechtstheile als das Wesentlichste angesehen und das Leiden als Stiersucht (Nymphomanie) bezeichnet hat. Durch den Ausspruch Virchow's, dass die Perlsucht eine sarkomatöse Neubildung
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Die Drüsenkrankheit des Rindes.
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sei (1850), die jedoch mit der Tuberculose sowohl in der Entwickelung, als in dem Gange der loealen, constitutionellen Erkrankung eine grosse Aehnlichkeit besitze, ist ein grosser Theil der Forscher von der richtigen Spur in Betreif des Wesens der Erkrankung ahgekomr.ien. Immerhin fanden sich zahlreiche Gegner der Virchow'schen Ansicht; vor Allem Gerlach, welcher die Identität der Perlsucht des Rindes mit der Tuberculose des Menschen, gestützt auf klinische und experimentelle Tiiatsachen vertheidigte. Zahlreiche Experimente, bestellend in Impf-, Inhalations- und Pütterungsversuchen mit den Krankheits-produeten der Perlsucht, hatten die Identitätsfrage schon bis zu einem gewissen Abschlüsse gebracht, als die Entdeckung des Tuberkelbacillus durch Koch und die von ihm angestellten bacteriologischen Experimente, die leizten Zweifel über die Identität der menschlichen Tuberculose und der Perlsucht beseitigten, wodurch die von den ältesten Forschern her bestandene Ansicht neuerdings ihre Bestätigung erlangte.
In den Particularrechten einzelner Länder finden wir unter den Namen Drüsenquot; die Perlsucht des Rindes als einen Gewährsmangel schon im 13. und 14. Jahrhunderte angeführt. Das prenssische Landrecht führt den Gewährsmangel als Pranzosenkrankheit an. In Oesterreich wurde die in Rede stehende Krankheit als Drüsenkrankheit, sogenannte Stiersucht erst mit dem bürgerlichen Gesetzbuche zu einem Gewährsmangel erhoben, während viel später dasselbe Leiden in Frankreich und zwar im Nachtragsgesetze zum Code Napoleon (1838) unter dem Namen Lungensucht des Rindes im Sinne eines gesetzlichen Gewährsmangels angeführt erscheint.
Entsteluingsnrsaclie. Nach den bereits abgeschlossenen Versuchen hat man die Ursache der Kindertuberculose ausschliesslich in dem Eindringen des Tuberkelbacillus in die Gewebe des Thier-körpers zu suchen. Die Tuberkelbacillen sind zuerst in den pathologischen Producten der Menschentuberculose vom Geheimrath Dr. Koch in Berlin, vermöge einer eigenen Färbemethode constatirt, hierauf experimentell geprüft und als ursächliches Moment der Tuberculose sichergestellt worden. Gleich nach der Publication dieser epochemachenden Entdeckung ist es auch mir gelungen, in den Producten der Kindertuberculose, und zwar sowohl in den Knoten der Pleura und des Peritoneums, als auch in der Milchdrüse einer Kuh dieselben Organismen wieder zu finden. Bis jetzt wurden die Tuberkelbacillen aussei- beim Menschen und beim Kinde noch constatirt: in den tuber-culösen Producten der Schweine, der Schafe, der Ziegen, der Affen und des Geflügels. In neuerer Zeit bei Pferden, Hunden, Katzen und bei verschiedenen in Menagerien gehaltenen Thieren; so bei Löwen, Büffeln, Lama, Antilope und in einem Falle konnte ich im Tracheaischleim einer Giraffe jene Mikroorganismen auffinden.
Die Tuberkelbacillen sind in allen tuberculösen Organen vorgefunden worden, ja selbst im Hautgewebe fand ich und später Schäfer bei einem Rinde in dem käsig infiltrirten Flotzmaul die Stäbchen geradeso, wie neuerdings diese Gebilde in den sogenannten Sections-
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Die Drüsenkrankheit des Rindes.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;391
warzen der pathologischen Anatomen, der Fleischausschrotter und der Wasenmeister sichergestellt wurden. Neben den Organen enthalten auch alle Ausscheidungen jene Mikroorganismen; man findet sie im Auswurf und selbst im Harne tuberculöser Menschen, im Auswurf und im Tracheaischleim der Rinder, ebenso im Scheidenausfiuss und in der Milch tuberculöser Kühe; endlieh hat man sie sogar in dem Fötus tuberculöser Kühe nachgewiesen.
Die Tuberkelhacillen (Bacillus tuberculosis Koch), stellen kleine, sehr dünne, 25 Mikra lange, von der geraden Form etwas abweichende Stäbchen dar (siehe Fig. 3). Im Allgemeinen machen sie '/s-'A der Länge des Durch-nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;(Fig. s.)
messers eines rothen Blutkörper-nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; m\ *nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; @
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bacillen des Menschen zierliche, ^ f^ /ganbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; csa -
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lieh die Sporen des Stäbchens TnberldbacUlen ans dem Gewebe. Hartnack
Ocul. Nr. 3, Immersion Nr. 12: nach der Natur ge-
repräsentiren. Manche Stäbchennbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; zeichnet von Prof. Dr. j. Csokor.
lagern sich zu zwei und drei über einander, mitunter sind sie auch winkelig abgebogen. Ueberhaupt trifft man die Tuberkelbacillen immer nur stellenweise in grösscrer Anhäufung beisammen. Eine Dauersporenbildung wird bei den Tuberkelbacillen vermuthet und die rosenkranzförmigen Stäbchen werden als ein solcher Zustand gedeutet.
Ausser der Gestalt und der Form der Stäbchen sind noch andere Merkmale vorhanden, welche die Tuberkelbacillen charakterisiren und es möglich machen, dieselben von allen anderen Mikroorganismen zu unterscheiden. Diese Merkmale beruhen in dem Verhalten der Bacillen gegenüber den Gewebselementen, in der Art des Wachsthums der Bacillen in Culturen und schliesslich in dem Verhalten der Bacillen gegenüber bestimmten Färbemethoden.
In Bezug auf das Verhalten der Tuberkelbacillen gegenüber dem Gewebe haben genaue Untersuchungen ergeben, dass die Stäbchen immer in den Gewebszellen eingelagert vorkommen. Zumeist ist es die etwa vorhandene Eiesen-zelle des Tuberkelknötchens, welche die grOsste Menge der Stäbchen beherbergt.
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In manchen Biesenzellen bcmerlt man anfaiiffs nur ein Stäbchen, das entgegengesetzt den Kernen, seine Lage im Zellenprotoplasina einnimmt, wodurch sich ein gewisser Antagonismus zwischen den Zellkernen und den Stäbchen bekundet. Die Tuberkelbacillen vermehren sich rasch und drängen sich gegen den Kernwall der einzelnen Zellkerne vor, durchbohren denselben und ordnen sich im Zellenprotoplasma strahlenförmig an. Indem die Bacillen immer mehr zunehmen, schwinden die morphologischen Elemente der Riesenzelle, sie fallen der trüben Schwellung anheim und in einer späteren Zeit deutet ein Haufen von Tuberkelbacillen jene Stelle an, wo seinerzeit eine Riesenzelle vorhanden war.
Geradeso wie in der Riesenzellc ein Kampf um das Dasein zwischen Protoplasma und Bacillen geführt wird, ebenso ist dies in den übrigen zelligen Elementen des Tnberkelheerdes der Fall. Nach Koch dürften die Tuberkelbacillen von anderen Zellen verschleppt in die Riesenzelle gelangen. Die Aufgabe des Bacillenlransportes fällt den Wanderzellen zu, wie dies directe Beobachtungen ergeben haben. Wird der Träger der Bacillen aufgezehrt, so bleiben die letzteren dort, wo sie sich befinden liegen und gedeihen an Ort und Stelle geradeso, wie in einer künstlichen Cultur. Dies mag auch der Grund sein, warum man in Deckglaspräparaten die Tuberkelbacillen immer in Gruppen vereinigt antrifft. Wenn dagegen die Wanderzelle nur wenige Bacillen enthält, so wird in Folge des Kampfes der Zelle mit dem Mikroorganismus aus der Wanderzelle eine Riesenzelle, welche dann wieder durch Ueberhandnahme der Tuberkelbacillen zu Grunde gehen kann. Die Entstehung und die Vernichtung der Riesenzelle erklärt Koch auf diese Weise. Derselbe Vorgang dürfte sich zwischen einem gegebenen Bacillenheerd und dem angrenzenden Gewebe abspielen. Ist der Bacillenheerd gross, so wird die Reaction der Umgebung eine bedeutende und mehr acute sein, ist dagegen der Bacillenheerd klein, und übt er in Folge dessen einen geringen Reiz auf die Umgebung aus, so wird die Reaction von Seite des gesunden Gewebes eine zwar geringere aber um so anhaltendere, also chronische sein. Von dem verschiedenartigen Kampf des Eacillenheerdes mit der Umgebung scheint die morphologische Verschiedenheit des tuberculösen Processes abzuhängen, wie dies gelegentlich der Histologie des Tnberkelheerdes des Genaueren geschildert werden soll.
Das zweite wesentliche Merkmal, wodurch sich die Tuberkelbacillen von allen anderen Spaltpilzen unterscheiden, beruht in dem Verhalten dieser Pilze gegenüber einem günstigen Nährboden, also in den Culturen, in der Art des Hcranwachsens und in der Bildung von Bacillencolonien. Neben einer entsprechenden Temperatur ist zum Gedeihen der Tuberkelbacillen noch ein geeigneter Nährboden nöthig. Jene Bacillen, welche diese Bedingungen nicht finden, gehen zu Grunde und verlieren die Fähigkeit sieh zu vermehren. Von den Nährlösungen, die zu Culturen verwendet werden, taugt für den Tuberkel-bacillus nur das erstarrte Blutserum, eventuell auch Agar-Agar. Die Fleisch-peptoji-Gelatine und die gedämpften Erdäpfel sind nicht im Stande, Culturen des Pilzes zu erhalten. Werden unter den entsprechenden Vorsichtsmassregeln die frisch entnommenen Tuberkelmasscn auf erstarrtes Blutserum gebracht und einer Temperatur zwischen 37 38deg; ausgesetzt, so bemerkt man im Verlaufe von 1012 Tagen die ersten Spuren der Tuberkelcolonien. Sie präsentiren sich als glanzlose, kleine, mattweisse Pünktchen auf der Oberfläche der Nährlösung, sie verflüssigen den starren Nährboden niemals und bleiben auf der Oberfläche
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Dio DrüsL'nkrankheit des Kindes.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; :jlt;)3
desselben liegen. Später entstehen aus den Pünktelien kleine, trockene Sehüpiraquo;-chen, welche schliesslich hei Gegenwart von Flüssigkeit in Schollen abbrechen, und am Grunde der Eprouvette angetroffen werden. Die mikroskopische Untersuchung der kleinen Schüppchen zeigt, dass dieselben aus ganzen Zügen von Tuberkelbacillen zusaniraengesetzt werden, welche sich zu kleinen Flocken, in Form gebogener Linien, spiralig, locken- und schlangenförmig anordnen, wobei die Enden der einzelnen Flocken zugespitzt und die Mitte derselben verdickt erscheint. In vier Wochen 1st das Maximum der Cultur erreicht und nun können die Culturen auch bei Zimmertemperatur gedeihen, wie ich mich selbst überzeugt habe.
In Bezug auf das dritte hervorragende Kennzeichen der Tuberkelbacillen kann gesagt werden, dass denselben und mit ihnen nur den Leprabacillen eine besondere Affinität gegen alkalische Anilinfarbstoffe zukommt, so zwar, dass der Farbstoff mit einer grösseren Zähigkeit haften bleibt, als dies bei anderen Spaltpilzen der Fall ist. Die specifische Farbenreaction (siehe Seite 110) wurde von Koch und später von Ehrlich benutzt, um die Tuberkelbacillen von etwa beigemengten anderen Spaltpilzen zu unterscheiden.
Das letzte kritische Merkmal bilden die Experimente mit Eeinculturen von Tuberkelbacillen. Zahlreiche Impfversuche auf verschiedene Thiere unternommen, sind mit günstigem Erfolge durchgefühlt worden, sie haben den Beweis erbracht, dass die Tuberkelbacillen das einzige ätiologische Moment der Tuberculose ausmachen.
So, wie es die Experimente klargelegt haben, dass die Tuberculose eine ansteckende Krankheit sei, welche durch das Eindringen der Tuberkelbacillen in den Thierkörper zu Stande kommt, bestätigt die praktische Erfahrung die Infectionsfähigkeit jener Krankheit. Die Art und Weise der Infection kann jedoch auf verschiedenen Wegen erfolgen.
Die Infection erfolgt in manchen Fällen schon innerhalb des Mutterleibes, und zahlreiche Beobachtungen haben ergeben, dass es eine angeborene Tuberculose des Rindes gibt, bei welcher die Tuberkelbacillen mit dem Kreislauf von der Mutter auf den Fötus übertragen wurden. In Folge der Vererbung wird die Rindertuberculose in manchen Gegenden zu einer ständigen Plage; selbst ganze Zuchten sind durch die Tuberculose vernichtet worden. Auf Kälber wird das Leiden sehr häufig durch die Milch tuberculöser Kühe übertragen, da eine tuberculose Erkrankung des Euters der Milchkühe nicht zu den Seltenheiten gehört. Weniger häufig dürfte die Ansteckung der erwachsenen Thiere durch den Begattungsact erfolgen, obwohl die Möglichkeit dieser Infection durch verschiedene Thatsacheu festgestellt wurde. Am häufigsten aber wird die Tuberculose extrauterin, durch die Ueber-tragung von einem Tbier auf das andere erworben. Sehr häufig sind die Fälle, in welchen durch ein neu eingestelltes tuberculoses Rind die Krankheit der Reihe nach auf sämmtliche vorhandenen Thiere des Stalles verbreitet wurde. In diesem Falle erfolgt die Infection entweder durch die ausgeathmete Luft oder sie wird durch die ausgehusteten
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tuberculösen Massen vermittelt. Einen Fall von üebertragung der Krankheit durch die Lungenseuche-Impfung hat Lydtin beobachtet. Sehr fraglich ist es, obwohl nicht unmöglich, dass von tuberculösen Menschen ebenso eine Üebertragung der Krankheit auf Rinder stattfindet, wie dies erwiesenermassen umgekehrt der Fall ist.
Als prädisponirende Momente, welche das Eindringen der Tuberkelkeime erleichtern und deren Entwickelung begünstigen, wären noch anzuführen: unzureichende Ernährung bei starker Verwendung, schlecht ventilirte und überfüllte Stallungen, ausgiebige Milchproduction und zahlreiche Geburten bei Kühen, verunreinigte Luft in der Nähe von Fabriken (Httttenrauch-Tuberculose), vorausgegangene katarrhalische Krankheiten der Eespirationsorgane, endlich fortgesetzte Inzucht und Incestzucht bei feineren Rinderracen, in Folge dessen eine vererbte, schwächere Constitution.
Während beim grauen Steppenvieli und in den kälteren Gegenden die Rindertuberculose seltener angetroffen wird, ist diese Krankheit bei dem Culturvieh, besonders aber in Gegenden mit starker Viehzucht, eine ziemlich häufige, lieber den Percentsatz der Erkrankungen ist man noch nicht im Reinen; während Lydtin und Göhring 24 pro Mille angeben, behauptet'Schmied, dass ungefähr 20 Percent sämmtlicher Rinder in manchen Gegenden tuberculös wären. Nach den in den grösseren Städten bei dem Schlachtvieh gefundenen Ziffern beträgt der Percentsatz, inbegriffen das sogenannte Beinlvieh, gegen 912 Percent.
Der pathologisch-anatomische Process. Die Rindertuberculose verhält sich verschieden, je nach der Zuersterkrantung der Organe und je nach der Form des Leidens. In Betreff der Zuersterkrankung kann der Häufigkeit nach die Tuberculose der Lungen angeführt werden; sie ist in der Regel mit der gleichartigen Erkrankung der serösen Häute verbunden. Nicht gar so selten tritt die primäre Erkrankung in den serösen Häuten auf; das gesammte Brustfell, das Bauchfell und die serösen Gehirnhäute (Spinnwebenhaut und Pia mater) weisen den tuberculösen Process auf und erst sccundär verbreitet sich das Leiden auf dem Wege des Contactes, der Lymphbahnen oder selbst durch die Blutbahn über die anderen Organe der Körperhöhlen. Aber auch die primäre Tuberculose der Schleimhäute kam wiederholt zur Beobachtung; häufiger im Gebiete der Athmungsorgane, seltener in den Schleimhäuten des Verdammgstractes kommt es zur primären Affection und von den nun bestehenden Tuberkelheerden breitet sich das Leiden auf den erwähnten Wegen aus. Eine primäre Tuberculose der Lymphdrüsen, namentlich der Bronchial-Lymphdrüsen,
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soll nach einigen Beobachtungen (Johne) dann zu Stande kommen, wenn die Tuberculose den primären Angriffspunkt ohne Erfolg überschreitet und die Wirkung der Tuberkelbacillen erst in den Lymphdrüsen zur Geltung gelangt. Die secundäre oder generalisirte Tuberculose wurde in fast allen Organen gesehen. Nachstehende tuberculös erkrankte Organe hat man bisher bei tubercnlösen Rindern beobachtet: Leber, Milz, Nieren, Eierstöcke, Eileiter, Tragsack, Eihäute, Fötus, Scheide, Samonstrang, Hoden, Milchdrüse, Haut, Schleimhäute des Verdauungstractes und der Luftwege, Musculatur, Knochen, Knorpel, Gelenke, grosse Arterien (Aorta, Pulmonalis), und Auge (Iris und Chorioidea).
Mit Rücksicht auf die Form des pathologischen Processes, gelangt die Rindertuberculose in dreifach verschiedener Art zur Beobachtung. Die Miliartuberculose und die ihr nahestehende Perlsucht entsprechen der umschriebenen Form; sie ist es, welche dem Processe den Charakter der Neubildung verleiht. Seltener ist die infiltrirte Tuberculose, während sich bei einer allgemeinen tubercnlösen Erkrankung die chronische, mit Bindegewebswucherung einhergehende, productive Form des Leidens nur in manchen Organen einstellt. Die erwähnten drei Formen der Tuberculose können auch neben einander bestehen.
Die Miliartuberculose und die Perlsucht, als primäre Affection entstanden auf dem Wege der Embolie, kommen am häufigsten im Lungengewebe, an den serösen Häuten, wohl auch secundär in den grösseren, parenchymatösen Organen vor. Als Tuberculose der serösen Häute findet man bei dieser Form am Rippenfell, Lungenfell, Mittelfell, Zwerchfellüberzng, am ausseien Herzüberzug, dann am Bauchfell und Bauchfell Überzug der Organe, in seltenen Fällen auch in der weichen Hirnhaut und Spinnwebenhaut mobnsamengrosse, graue, durchscheinende, später undurchsichtige, grauweisse bis gelbliche Knötchen. Charakteristisch ist die Art der Vertheilung der Knötchen in dem Gewebe; sie kommen niemals ganz vereinzelt vor, sondern sind stets agglomerirt, indem um ein grösseres Knötchen zahlreiche kaum sichtbare kleinere, ähnliche Eruptionen emporschiessen und sehr bald, in Folge ihres raschen Wachstimms, mit den ersteren verschmelzen. Sobald eine Gruppe von Knötchen mit einander verschmolzen ist, entstehen in Folge dessen höckerige, maulbeerartige, hanfsamengrosse Knoten, ihr Inhalt trübt sich vom Centrum aus und nimmt eine gelbe Farbe an. Zu der Zeit bildet sich, gleichen Schritt mit der gelben Verfärbung haltend, um den grossen Knoten eine Reaction in Form eines vermehrten Blutzudranges. Die beständige
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Hyperämie führt zur Neubildung eiues feinen, netzartigen Bindegewebes, in welchem zahlreiche neue Blutgefässe entstehen. An den serösen Häuten wuchert das ueugebiklete Bindegewebsnetz enorm heran und formt eine Grundlage für neue Knötchen und knotenförmige Eruptionen, die sich in ähnlicher Weise heranbilden, wie die primären Knötchen. In Folge eines laschen Wachsthums vereinigen sich die nun schon erbsengrossen Knoten und verleihen der Obertiäche des Organes ein höckeriges Ansehen, als wie wenn zahlreiche Perlen neben einander gelagert wären, was zur Bezeichnung Perlsuchtquot; die Veranlassung gegeben hat.
Je nach dem Orte und nach der Umgebung, wo sich der tuber-culöse Process in der serösen Haut abspielt, kommt es mit der Zeit zu verschiedenartigen Wucherungen. An Oberflächen, welche dem Drucke oder der Reibung ausgesetzt sind, so am Rippen-Lungenfell, am serösen üeberzug des Zwerchfelles und der Organe, entstehen durch die Confluenz der schon bohnengrosseu Knoten, ausgedehnte, schwartenartige, höckerige und etwas abgeschliffene Auflagerungen; sie sind derb, von faseriger Struetur, knirschen beim Einschneiden und enthalten zahlreiche, zerstreute Heerde, bestehend aus einer gelblich gefärbten, mörtelähnlichen, leicht ausstreifbareu Masse. In diesem vorgeschrittenen Zustande ist die Farbe der Perlknoten eine weissgraue, aschgraue oder bläuliche. I)ie Auflagerungen können die Dicke von einigen Oentimetern erreichen. An Stellen, welche von nachgiebigem Gewebe umgeben sind, so am Mittelfell, am Herzbeutel und in der Bauchhöhle, bilden sich durch den Zusammenfluss der Knötchen hühnerei- bis faustgrosse, an der Oberfläche höckerige Knoten, welche wieder zu kopfgrossen Geschwülsten zusammentreten können. Sie zeigen anfangs eine weiche, saftige, mitunter auch gallertige Consistenz, sowie eine gelbröthliche Farbe und besitzen ein graurothes Centrum; später werden sie derber, von fester und faseriger Struetur, sie knirschen beim Einschneiden und enthalten ebenfalls eine mörtelartige, grau-weisse bis gelbe Masse, in welcher zahlreiche Kalkkrümelchen eingelagert vorkommen. An jenen Stellen endlich, wo sich das Gesetz der Schwere geltend machen kann, indem der Entwickelung der Knoten kein Hinderniss entgegentritt, entstehen die charakteristischen, eigentlichen Perlknoten. Es gruppiren sich in dem zottigen, sehr saftreichen Bindegewebsnetze an der Oberfläche der serösen Haut, die ursprünglich mohnsamengrossen, grauen Knötchen und bilden erbsen- bis bohnen-grosse, maulbeerartige Knoten. Durch die Schwere derselben ziehen sie das Bindegewebe zu einem verschieden langen Stiel aus und bilden dann zottige, traubige, blumenkohlartige, gestielte, pendelnde, polypen-
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Pip Drüsenkrankheit des Rinde?.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;307
ähnliche Geschwülste. Man trifft sie in der Brusthöhle von den Lungenrändern, und in der Bauchhöhle vom Netze und Gekröse ausgehend an. Nicht selten vereinigen sicli die polypösen Geschwülste mit ihrem Stiel und gestalten ein zartes Netz, welches stellenweise von den maulbeerartigen Geschwülsten unterbrochen wird. Die in der Nähe befindlichen Lymphdrüsen nehmen an dem Krankheitsprocesse Antheil, sobald die käsigen, mörtelartigen Massen in den Geschwülsten auftreten.
Aehnlich verhalten sich die Knötchen in den parenchymatösen Organen, sie sind agglomerirt und bilden derbe Knoten, um welche eine ziemlich feste Bindegewebsschwiele zu Stande kommt. Bei einem peripheren Wachsthum der Bindegewebsschwiele, schreitet der centrale, käsige Zerfall gleichmässig fort und man trifl't in dem Gewebe eingelagert nuss- bis apfelgrosse, käsig zerfallene Heerde an. In vielen Fällen scheint die Ausbreitung des Processes von der serösen Haut auf das Gewebe des Organs zu erfolgen, nur im Brustraum ist häufiger die Lunge das primär erkrankte Organ und von hier aus kommt es erst seeundär zur Tuberculose der Pleura.
Die miliare Form der Tuberculose kann aber auch seeundär bei einer schon bestehenden gleichartigen Erkrankung und gewissermassen als acuter Nachschub zu Stande kommen. In diesen Fällen sind es die Blutgefässe, welche auf embolischein Wege das Leiden verallgemeinern. Am häufigsten in der Lunge, seltener in den anderen parenchymatösen Organen, entstehen sehr zahlreiche, mobnsamengrosse, anfangs durchscheinende, graue Heerde, welche in Form von dichtgedrängten Colonien die betreffenden Organe durchsetzen, so dass die letzteren mit kleinen Knötchen wie vollgespickt erscheinen. Das tuberculose Organ ist schwerer geworden, die Consistenz ist eine dichtere und an der Schnittfläche erscheinen zahlreiche graurothe bis gelblich-weisse, hirsekorngrossc Knötchen; daneben finden sich auch Knoten bis zur Nussgrösse vor, die aus einer Verschmelzung der Knötchen entstanden sind. Je älter der Process wird, um so mannigfaltiger sind die Veränderungen der Knoten; im Allgemeinen ist es der centrale Zerfall und die periphere Bindegewebswucherung des Knotens, welche in fortwährendem Kampfe begriffen sind; in dem einen Falle bildet die Bindegewebshülle den Hauptbestandtheil, in dem anderen Falle macht der käsig zerfallende Heerd die Hauptmasse des Knotens aus.
Die mikroskopische Untersuchung lehrt, dass sich der primäre und der embolische Tuberkel in den Grundelementen zwar gleichartig, in der Gestalt und in der Art der Ablagerung jedoch verschieden verhalten. Untersucht man an feinen Querschnitten eines der kleinsten,
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kaum mit dem freien Auge wahrnehmbaren primären Knötchen von der Oberfläche einer serösen Haut, dann bemerkt man, dass selbst diese Eruption aus einem Conglomerate von 2040 Knötchen besteht. Die in Folge der Confluenz mikroskopischer Heerde entstandenen Knötchen zeigen, entsprechend der Anzahl jener Heerde, eben so viele Entwickelungscentren, d. h. Punkte im Innern, um welche eine Grup-pirung der zelligen Elemente stattfindet, während das übrige, vorwiegend faserige Gewebe, die eigentliche Grundsubstanz des Knotens, zwischen den Entwickelungshecrden in Form von Bändern durchzieht. Jedes Entwickelungsccntrum enthält als Krystallisationspuukt eine unregel-mässig geformte, verhältnissmässig grosse, feinkörnige Protoplasmascholle; sie weist zahlreiche, grosse, längsovale, in der Peripherie abgelagerte und mit ihrem Längsdiirchmesser gegen das Centrum der Scholle gerichtete Kerne auf. Die genannten Gewebselemente sind unter dem Namen Kieseuzellenquot; bekannt und finden ihr physiologisches Gleichniss in den Osteoplastcn des Knochenmarkes und in den Spermatoplasten der Samencanälchcn; es sind zellige Gebilde, die nur in jenen Geweben auftauchen, in welchen ein regeres Zellcnleben und ein höherer Bildungstrieh vorhanden ist. Wahrscheinlich liefern die Riesenzcllcn das Baumateriale für die zelligen Elemente des Tuberkels. Die geweblichen Elemente eines jeden Tubcrkelknötchens werden aus zwei Bestandtheilen: aus einer Grundsubstanz und aus einem zelligen Theil gebildet. Die Grundsubstauz des Tuberkels (Fig. 4)
erscheint in einem Heerde betrachtet, im Centrum desselben als eine feinkörnige Masse, welche zwischen den auseinander gedrängten, alten Gewebselementen platzgreift und vermuthlich den Untergang der letzteren andeutet oder denselben in Form der
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CJucrsclinUrVlurcli (Ion oonhalcn Thoil cineä Tuhcrlicl-knötcliens. Eartnacli Ocnl. 3, Obj. 8.
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um so deutlicher beobachtet man neben der körnigen Grundsubstanz die Formbildung eines Anfangs zarten, später sehr dichten
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Bindegewebsnetzes, welches im periphersten Theile sich in eine feste, derbe Bindegewebskapsel umwandelt und sowohl die einzelnen Heerde, als auch das ganze Conglomerat umschliesst. Die gegen die Mitte des
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Knötchens sehr feiueu Biiulegcwebsfibrillen sind mit deutlichen, ziemlich grossen, zumeist längsovalen, wohl aber auch vielfach verzweigten Bindegewebskörperchcn veisehen; sie vereinigen sich zu einem zierlichen Geflechte und bilden ein, mit zahlreichen schmalen Maschen und spaltförmigen Bäumen versehenes Netzwerk. Gegen die Peripherie des Knotens vereinigen sich die zarten Bindegewebsfibrillen zu stärkeren Bindegewebsbälkchen, welche als Scheidewände zwischen dem zelligcn Theile des Tuberkels auftreten und entsprechend den einzelnen Tuberkelcentren, deutliche Begrenzungslinien darstellen, so class ein alvcolares Bild, analog dem Lungongewebe, entsteht. Der zumeist nach aussen gelagerte Theil der Gruudsubstanz stellt eine dichte, sehr derbe Bindegewebskapsel dar uud begrenzt den couglomerirten Knoten von der normalen Umgebung.
Der zellige Theil des Tuberkels wird aus drei verschiedenen Zellenformen, aus Kiesenzellen, aus epitheloideu Zellen(Tuberkol-zelleu, Rindfleisch) und aus Kundzelleu zusammengesetzt. Die lliesenzcllen des Tuberkels (Langhans und Schüppel), auch unter dem Namen Myelopläques oder Cellules ä noyeaux multiples (Robin) beschrieben, kommen vereinzelt uud zerstreut in der Gruudsubstanz des Tuberkels vor und bilden die Krystallisationspunkte des Zellenlebens im Knoten. Jede einzelne Riesenzelle nimmt die Mitte eines Entwickelungscentrums ein, so dass, je nach der Anzahl der Centren in dem Knoten, die Anzahl der Rieseuzellen bestimmt wird. Die Riesenzcllen stellen veihältnissmässig grosso, einfach contourirte Schollen einer sehr feinkörnigen, schwach lichtbrechenden Substanz dar, in welcher zahlreiche (2050) rundovale, mit Kernkörperchen ausgestattete Kerne vorkommen. Sowohl die Grosse als auch die Gestalt dieser Bildungen variirt sehr, ist an kein bestimmtes Gesetz gebunden und von der Form des Hohlraumes, in welchem die Zelle eben lagert, abhängig. Nur in seltenen Fällen, vielleicht in Folge einer nachgiebigen Umgebung, ist die annähernd kugelige oder wenigstens die runde Gestalt die Regel. Kleine, kurze Fortsätze von der Peripherie der Protoplasmascholle deuten die beschriebenen (Billroth) Ausläufer der Riesenzelle an. Die Kerne der Riesenzelle sind theils rund, theils oval, sie besitzen einen deutlichen, oft doppelten Contour und führen im Innern zahlreiche Kernkörperchen. Die Lagerung der Kerne ist immer eine radiäre und betrifft die äussere Zone des Protoplasmakörpers der Zelle.
Die epitheloideu Zellen (Tuberkelzellen nach Rindfleisch) bestehen aus einer fein granulirten, stark lichtbrechenden, wahrscheinlich sehr dichten Substanz, sie sind scharf contourirt und wenn auch
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400nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die Drüscnkiaiiklieit des Rindes.
membranlos, dennoch rund oder rundeckig von Form. Im Innern enthalten sie einen oder mehrere, oft paarweise gestellte, glänzende, mit einer hellen Zone umgebene, liingsovale Kerne. Im Allgemeinen gleichen sie den Epithelialzellen, nur mit dem Unterschiede, class sie einerseits viel grosser werden: etwa um das Zehnfache die Eundzellen über-treft'en, andererseits aber eine aiisserordentliche Mannigfaltigkeit in den Grössenunterschieden unter einander aufweisen.
Die dritte, den Tuberkel constituirende Zellenform hat in den Lymphzellen ihr physiologisches Vorbild; am besten bezeichnet man diese Zellenart mit dem Namen ..Kundzellenquot;'; es sind jene Gebilde, welche als weisse Blutkörperchen, Lymphkörperchen, lymphoide Elemente oder auch Eutzündungskörperchen bei den meisten pathologischen Processen angetroffen werden. Die Bundzellen lagern zunächst der Kiesenzelle in grösserer Anzahl, während sie entsprechend der Peripherie an Zahl abnehmen, überhaupt kommen dieselben im Rinds-tuberkel nur sehr spärlich vor.
Die Gruppiruug der zelligen Elemente findet in einem jüngeren Tuberkelknötchen derart statt, dass um eine Eiesenzelle die epithe-loiden Zellen zwischen den Maschen der Grundsubstanz oft reihenweise abgelagert erscheinen. Zierliche Zelleureiben sind besonders in der Peripherie des Knötchens wahrzunehmen. Zwischen den epitheloiden Zellen finden sich noch Formen vor, welche einen Uebergang zur Kiesenzelle bilden. Nicht selten finden sich grössere Epithelzellen mit 2 10 Kernen vor, scheinbar sind es die zukünftigen Krystallisations-punkte, um welche eine neue Knötchenlagerung stattfinden soll.
Was nun die Entwickelungsgeschichte oder die Histogenesis der Elemente des Tuberkels anbelangt, so lässt sich dieselbe bis zu einem gewissen Grade an jedem jüngeren Tuberkelknötchen verfolgen. Die Grundsubstanz oder das Grundgewebe des Tuberkels stammt unzweifelhaft von den früher vorbandenen(präexistirenden)Gewebsclementen. Es hat den Anschein, als ob das ncugebildete Bindegewebe der Grundsubstanz und auch das Netzwerk an den serösen Häuten von dem neben den Blutgefässen des Mutterbodens gelagerten (perivasculären) Bindegewebe seinen Ursprung nehme, denn öfters gelingt es mit den herausgezupften kleineren Blutgefässen zugleich auch das Tuberkelknötchen zu isoliren. An den pendelnden, polypenartigen Perlknoten der serösen Häute ist dies mit freiem Auge sichtbar, es haften ja die Knötchen an dem Netze, wie die reife Frucht an den Aesten eines Baumes. Ucberhaupt spricht auch das förmliche Fortkriechen der Tuberculose längs der Gefässstämmchen für den genetischen
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Die Drüsenkrankheit des Rindes.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;401
Zusammenhang der Grunrlsubstanz des Tuberkels mit dem perivasculären Bindegewebe.
Die Kundzellen entstammen wahrscheinlich jener Quelle, welche auch für die bei der Entzündung auftretenden Eiterkörperchen angenommen wird. Sie sind entweder das Product der aus den Gefässen ausgewanderten farblosen Blutkörperchen (Cohnheim) oder das Product jener Zellenschwärme, welche durch die Reizung der perivasculären Zellen (Stricker) geliefert werden. Auf jeden Fall sind die Rundzellen etwas Secundäres, sie treten erst dann auf, wenn schon ein Reiz im Gewebe vorhanden war, demnach der Process schon begonnen hat.
Die epitheloiden Zellen (Tuberkelzellen) kommen im Rinds-tuberkel in grösster Menge vor, sie machen den Hauptbestandtheil des Knötchens aus. Diese Zellen stammen zum Theile aus den perivasculären Räumen (Wanderzellen), zum Theile jedoch aus den Endothelzellen. wie sie in den Lymphgefässen und in den Gefässscheiden vorkommen. Vorhandene Epithelzellen werden durch den Reiz der Tuberkelbacillen geradeso zur Proliferation angeregt, wie etwa angehäufte Rundzellen und Wanderzellen, welche dann möglicher Weise in jene Formen übergeführt werden. Die Vermehrung scheint übrigens eine endogene, innerhalb der Zelle sich abspielende zu sein, wie wir sie im Epithel der Schleimhäute bei katarrhalischer Entzündung antreffen.
Ueber die Provenienz der dritten Zellenkategorie, über die Herkunft der Riesenzellen, sind die Acten noch nicht geschlossen und die Ansichten getheilt. Von den meisten Autoren werden die Riesenzellen als Bausteine für zukünftige Zellen angesehen; Ziegler nennt sie hypertrophische Fibroblasteme und lässt sie aus den farblosen Blutkörperchen entstehen. Er beobachtete auf experimentellem Wege, dass sich in einer dünnen, zwischen zwei Deckgläschen eingeschlossenen Schichte von farblosen Blutkörperchen aus einzelnen dieser Elemente vielkernige Riesenzellen dadurch heranbilden, dass dieselben das Protoplasma der zunächst gelegenen Zellen förmlich aufsaugen und nur eine dünne Randschichte übrig lassen, während sich gleichzeitig ihre Kerne durch Theilung vermehren. Rindfleisch beobachtete schon fiüher die Entstehung der Riesenzellen aus den Endothelzellen und erklärt sich deren Heranbildung durch eine Hemmung in einer Ent-wickelungsphase, indem nämlich eine rasche Kerntheilung in einer präexistirenden Zelle stattfindet, während die gleichzeitig stattzuhabende Theilung des Protoplasmas ausbleibt. Koch fasst die Riesenzelle als Gebilde auf, welche durch den Reiz der Tuberkelbacillen aus den sogenannten Wanderzellen entstehen.
Csokor. Gerichtl. Thierheilknnde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 26
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Der Riudstuberkel zeichnet sich durch seine bindegewebsreiche Grundsubstanz, durch die Anwesenheit einer grossen Zahl von Riesenzellen und durch die geringe Anzahl von Rundzellen aus. Er reprä-sentirt die gutartigste Form der Tuberculose und kann mit Recht dem Bindegewebstuberkel nach Virchow gleichgestellt werden. Der Rindstuberkel ist es auch, welcher durch verschiedene Processe zum Stillstand gebracht werden kann und der Verödung zugeführt wird. Die Verhornung und die Verkalkung treten im Perlsuchtknoten häufig auf und begrenzen den Process, respective localisiren das Leiden. Dementsprechend trifft man oft eine ausgebreitete Tuberculose bei dem Rinde an, welche anscheinend nicht die mindeste Störung in der physiologischen Thätigkeit der Thiere hervorruft, indem sie den besten Ernährungszustand aufweisen, weshalb solche Fälle mit dem in der Veterinärkunde üblichen Namen Fette Franzosenquot; bezeichnet werden.
Der Tod der geweblichen Elemente des Tuberkels oder die regressive Metamorphose findet geradeso wie ihre Entwickelung in einer bestimmten Reihenfolge statt und scheint eben mit der Entwickelung in innigem Zusammenhange zu stehen. Die hinfälligsten Elemente des Tuberkels sind dessen zelliger Theil und da wieder die lymphoiden Elemente oder die Rundzellen. Schon in dem verhältnissmässig kleinsten Knötchen gehen die um die Riesenzelle gelagerten Rundzellen durch eine fettigkörnige Metamorphose oder durch die trübe Schwellung zu Grunde und wandeln sich theils in Körnchenkugeln, theils in einen feinkörnigen Detritus um. Je rascher der Tuberkelknoten heranwächst, um so schneller tritt der erwähnte centrale, käsige Zerfall ein. Ist einmal die Zellenzone um die Riesenzelle dem Untergange preisgegeben, dann zerfällt auch die Riesenzello selbst, ihre Begrenzung erblasst; und während die Kerne eine längere Zeit hindurch andauern, geht schliesslich die ganze Scholle zu Grunde und macht einem käsigen Heerde Platz. Hierauf zerfallen auch die Epitheloidzellen, während die Riesenzellen noch lange Zeit, nachdem um die Tuberkel schon eine Bindegewebshülle zu Stande gekommen ist, in die schon erwähnte käsige Scholle zerfallen. Mitunter tritt ein eigenthümlicher Process der Eintrocknung der geweblichen Elemente des Tuberkels auf, welcher als Verhornung des Tuberkels bezeichnet werden kann. Am häufigsten aber ist die Ablagerung kleiner Kalkkörperchen, sie führen den Zerfall des Inhaltes des Knötchens in die gelbliche mörtelähnliche Masse herbei. Die Ursache des centralen Zerfalles im Tuberkel-knötchen suchen die Pathologen durch die Ernährungsstörung in den Zellen zu erklären. In Folge der raschen Zellenneubildung werden
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die das Tuberkelknötclien ernährenden Blutgefässe zur Seite gedrängt und kommen an die Peripherie des Knotens zu liegen; sie entfernen sich demnach immer mehr vom Centrum und nun tritt in den cen-tralen Zellen die Ernährungsstörung in Form der trüben Schwellung, fettig-körnigen Entartung, der Verkalkung, oder in Form der Verhornung auf und führt dieselben dem Untergange zu. Die Mykologen stimmen mit der Erklärungsweise der Pathologen nicht überein, vielmehr lassen sie die Zellen durch den Keiz der eingewanderten Spaltpilze sowohl entstehen, als auch zu Grunde gehen. Der Tod der Gewebselemente erfolgt durch die üeberhandnahme der Tuherkelbacillen im Protoplasma, oder durch die Stoffe ihres Lebensprocesses (Ptomaine), welche giftige Eigenschaften besitzen. Ob nun eine Verkäsung, eine Verkalkung oder eine Verhornung in der Tuberkeleruption zu Stande kommt, das hängt von den geweblichen Elementen, von dem Zellen-reichthum, oder von dem Ueberwiegen der Grundsubstanz des Tuberkels ab.
Die zweite Form, in welcher die Kindstuberculose auftreten kann, ist die infiltrirte Tuberculose. Sie hält sich als primärer Process an die parenchymatösen Organe, kann aber auch aus der Knötchen-form resultiren oder auf embolischem Wege zu Stande kommen. Die infiltrirte Tuberculose als primärer Process stellt sich in dem Lungengewebe ein und führt oft secundär zur Tuberculose der Pleura. In den Lungen findet man käsige, pneumonische Heerde, dieselben entwickeln sich aus einer katarrhalischen Lungenentzündung, welche mit Verstopfung (Atelektase) der Alveolen und der kleinsten Bronchien einhergeht; dem Wesen nach scheint eine Bronchopneumonie den Ausgangspunkt des Leidens zu bilden. Auf diese Weise kommt es zur Bildung grösserer und kleinerer käsiger Heerde; aus denselben resultiren entsprechend grosse Cavernen mit einem gelblichen, käsigen, mörtelähnlichen Inhalte, der sich in Form eines wurstförmigen Breies aus dem Gewebe herauspressen lässt. Um die oft communicirenden Cavernen kommt es zur chronischen, indurirenden Entzündung des interstitiellen Bindegewebes und zu zahlreichen Knötcheneruptionen, durch welche der Process centrifugal seine Ausbreitung erreicht. Diese Form derLungentuberculoseunter demNamen Hüttenrauch-Tuber-culosequot; (Johne, Siedamgrotzky) ist eine echte Inhalations-Tuber-culose, sie entwickelt sich durch das Einathmen reizender Substanzen (Hüttenrauch), wodurch zunächst eine entzündliche Affection der Schleimhaut der Athmungsorgane entsteht, auf der empfindlich gemachten Schleimhaut siedeln sich die eingewanderten Tuberkel-bacillen an. Aehnliche infiltrirte Heerde in der Lunge können sich
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auch aus der Knötchentuberculose der Lunge oder der Pleura entwickeln. Chronische Katarrhe, tuberculöse Geschwüre und selbst Miliar-tuberculose der Bronchialschleimhaut breitet sich als Bronchitis und Peribronchitis nodosa ebenso auf das Lungengewebe aus, wie umgekehrt die Tuberculöse der Pleura und der Bronchialdrüsen durch den Contact auf lymphangoitischem Wege in das Lungengewebe vordringen kann. Die embolische Tuberculöse kommt in der Regel als ein acuter Nachschub bei einer schon älteren Tuberculöse in den Organen vor. Man trifft in diesem Falle neben Cavernen Knoten und ausgebreiteten tuberculösen Heerden, gewissermassen als Schlussstein des Processes zahlreiche miliare Knötchen in den parenchymatösen Organen und in den serösen Häuten an. Gleichzeitig mit dem acuten Nachschub und in Folge desselben kommt es in jenen Organen zu Entzündungsprocessen, welche als tuberculöse Pneumonie, Pleuritis oder Peritonitis dem Leben des Thieres ein rasches Ende bereiten. In mikroskopischer Beziehung verhält sich die infiltrirte Tuberculöse geradeso wie die Knötchenform und die Perlsucht. Das Grundgewebe wy-d zu Beginn des Processes von den Gewebselementen der Organe gebildet, zwischen welchen sich die zelligen Elemente des Tuberkels einzwängen. Erst mit dem Schwunde des Organgewebes entwickelt sich die bindegewebige Grundsubstanz des Tuberkels aus den Gefässscheiden der Blut- und Lymphgefässe. Bei der embolischen Form der Lungentuberculose lässt sich die Ausbreitung der tuberculösen Infiltration am schönsten verfolgen. An feinen, dabei umfangreichen Lungenquerschnitten bemerkt man schon bei schwacher Ver-grösserung, dass die scheinbar als Knötchen wahrnehmbare Eruption eigentlich im Zwischenbläschengewebe der Lunge liegt; sie sind niemals rund, sondern entsprechend der Figur des interstitiellen Lungengewebes von eckiger, verzweigter oder netzförmiger Gestalt. Ihre Ent-wickehing beginnt mit einer örtlichen Zelleninfiltration der Ltiugen-bläschen-Scheidewände (Alveolarsepta), daher gehören die Formen der jüngsten Knoten zu den mannigfaltigsten. Sie erscheinen sichel-, halb-mond- oder ringförmig, mitunter auch vielfach verzweigt, indem die tuberculöse Infiltration längs den Scheidewänden des Bläschengewebes hinkriecht. Es finden sich oft unregelmässig begrenzte Partien vor, welche nur aus dem verdickten, interstitiellen Gewebe bestehen, und die noch intacten, jedoch schon bedeutend verkleinerten Lungenbläschen einschliessen. Erst später gesellt sich zu dem Processe eine allmälig stattfindende Infiltration auch der zunächst gelegenen Lungenbläschen. Die Gestalt des Knötchens nähert sich demzufolge der Kugelform, welche entsprechend den infiltrirten Alveolarsepten zahlreiche.
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fusschenartige Fortsätze in das umgebende, gesunde Lungengewebe hineinsendet. Solche Partien erscheinen dem freien Auge als kaum wahrnehmbare Knötchen von runder Gestalt, und erst die mikroskopische Untersuchung lehrt, dass man es hier mit einer zwar örtlichen Infiltration zu thun hat, von welcher jedoch zahlreiche, polypenartige Püsschen gegen das gesunde Lungengewebe ausstrahlen und so den Weg der centrifugalen Ausbreitung des Processes anbahnen. Der eigentliche Beginn der tuberculöseu Infiltration der Lungenbläschen-Scheidewände lässt sich unschwer von den kleineren Gefässen der Lungenschlagader ableiten. Die vom Knoten abgebenden, tuberculös infil-trirten Alveolarsepta, sozusagen die Püsschen, welche der wachsende Knoten in das Gewebe vorschiebt, lassen eine rege Betheiligung der Gefässe an dem Processe wahrnehmen. An den Haargefässen und kleineren Aesten der Lungenschlagader, sowie an den kleinen Lungenvenen innerhalb der vorgestreckten Püsschen des Knotens sind an der Gefässwand zahlreiche, festhaftende Zellenhaufen anzutreffen. Sie stammen von den gewucherten, mit Tuberkelbacillen vollgepfropften Gefässwandzellen und Wanderzellen ab. Indem nun diese Zellen zu Polge ihrer speeifischen Wirkung die Nachbarschaft zur Proliferation anregen, breitet sich der Process kriechend weiter aus.
Gleichzeitig mit dem Portschreiten der Infiltration in den Scheidewänden findet in den Lungenbläschen eine Vermehrung des alveolaren Epithels statt. Die betheiligten Lungenbläschen werden in Folge des Reizes der Tuberkelbacillen mit den epithelähnlichen Zellen vollgepfropft und gewinnen dadurch ein Ansehen, wie solches bei der katarrhalischen (desquamativen) Lungenentzündung der Fall ist. Es schiebt sich dann allmälig die Infiltration von dem interstitiellen Gewebe auf das Bläschengewebe der Lunge und nun entwickeln sich grössere Knoten, an welchen unmöglich ein genauer Unterschied zwischen ehemaligen Bläschen- und Scheidewandgewebe gemacht werden kann, indem die früher dagewesenen Gewebselemente in der Infiltration untergehen. Auch hier sind es der centrale Zerfall und die peri-phere Wucherung, durch welche der Process an Ausbreitung gewinnt. In ähnlicher Weise, wie oben geschildert wurde, kann sich die em-bolische Tuberculose auch in den anderen parenehymatösen Organen einstellen und zur Verallgemeinerung des Leidens führen.
Die dritte Form der Rindertuberculose, die chronische oder productive Tuberculose beruht ihrem Wesen nach in einer energischen Wucherung der Grundsubstanz des Tuberkels und in dem Producte einer chronischen Demarcationsentzündung. Selbstständig als ein primäres Leiden tritt diese Form niemals auf, sondern sie schliesst
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sich an die Knötcben- oder Infiltratsform der Tuberculose an. Auf den serösen Häuten und in den pareucbyiuatösen Organen entwickelt sich im und um den Tuberkelheerd ein festes, strammes, faseriges Bindegewebe, durch welches eine Eindämmung des Processes bewirkt werden soll, wenn nicht die Bacillenheerde den gebildeten Binde-gewebswall durchbrochen. Die chronische Form ist es auch, welche zumeist beim Kinde vorkommt, um den verhältnissmässig gutartigen Bindegewebstuberkel zu bilden. In den Organen entstehen um die käsigen Heerde und in den Cavernen in Folge chronischer und indu-rirender Eutzündungsprocesse des interstitiellen Gewebes schwielige Schrumpfungen, Bindegewebsneubildung und Verdichtungen des Organgewebes, welches oft eine knorpelige Verhärtung aufweist und dem Durchschneiden einen beträchtlichen Widerstand entgegensetzt. An den serösen Häuten entstehen die schon beschriebenen schwieligen und schwartenartigen Auflagerungen, wobei es auch zur Verwachsung der Organe untereinander kommen kann.
Je ausgebreiteter die Kindertuberculose vorkommt, umsomehr betheiligen sich die entsprechenden Lymphdrüsen und können oft eine bedeutende Grosse erreichen. Die vergrösserten Drüsen bewirken durch Compression nicht selten Störungen der Function in dem benachbarten Organe. Der Ernährungszustand ist bei manchen Thieren trotz ausgedehnter, tuberculöser Veränderungen noch ein verhältnissmässig guter, weshalb man solche Fälle als fette Franzosenquot; bezeichnet. Bei vorgeschrittener Lungentuberculose und einer Generalisation des Leidens pflegen sich starke Abmagerung und Anämie einzustellen, sogenannte magere Franzosenquot;, zu welchen sich auch hydrämische Erscheinungen hinzugesellen.
Diagnose. Die Behelfe, welche zum Erkennen der Tuberculose des Rindes führen, beruhen in dem mikroskopischen Nachweise der Tuberkelbacillen und in den klinischen Merkmalen.
Der bacteriologische Nachweis des Tuberkelbacillus wurde in der jüngsten Zeit schon mehrmals erbracht. Zur Untersuchung verwendet man den Schleim der Luftröhre, den Scheiden-ausfluss und die Milch. Pols hat vorgeschlagen, zu Zwecken der Gewinnung von Tracheaischleim eine Troicartcanüle zwischen zwei Luftröhrenwege einzuführen. Auch die Verwendung des Eserin und des Veratrin, um den Schleim aus der Luftröhre zu erlangen, wurde vorgeschlagen. Während die Untersuchung des Schleimes keine Schwierigkeiten bietet und nach der Koch-Ehrlich'schen Methode (siehe Seite 116) sogleich vorgenommen werden kann, bedarf die Milch zum Zwecke dieser specifischen Farbenreaction einer Vorbehandlung. Auf Vorschlag
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von Johne wird die zu untersuchende Milch mit 25 Tbeilen Wasser vermischt und so lange mit verdünnter Essigsäure versetzt, bis alles Albumin und damit auch die Bacillen ausgefällt sind. Der gewonnene Niederschlag wird auf Deckgläschen eingetrocknet und der speci-fischen Färbung unterzogen. Auch mittelst Aether kann die au Deckgläschen eingetrocknete Milchprobe vor der Färbung entfettet werden. Das Auffinden nur einzelner Tuberkelbacillen sichert die Diagnose vollkommen.
Die klinischen Merkmale der Eindertuberculose sind zu Beginn des Leidens nicht festzustellen und die allerersten Symptome der Krankheit entziehen sich in der Regel der Beobachtung. Aber auch in den späteren Stadien kann die Diagnose auf Tuberculose nur mit Wahrscheinlichkeit gestellt werden, sobald die Symptome der Krankheit allein berücksichtigt werden. Je nach der Localisation des Processes sind die Symptome der Rindertuberculose verschieden:
Die Lungentuberculose charakterisirt sich durch eine vorwiegende Störung in der Thätigkeit der Athmungsorgane, verbunden mit einer atypischen geringgradigen Fieberbewegnng und bei längerer Dauer durch die allgemeine Ernährungsstörung. Ein trockener, nur selten mit Auswurf verbundener, immer vorhandener, kurzer Husten kündet sich als erstes Symptom des Leidens an. Der Husten steigert sich später zu krampfhaften Anfällen und erfolgt am stärksten in der Früh und nach dem Tränken. Nasenausfluss ist nur in seltenen Fällen zugegen, erfolgt jedoch manchmal plötzlich, sobald ein Durchbruch einer grösseren Caveme in einen Bronchus stattgefunden hat. Das Athmen geschieht anstrengend und ist beschleunigt, alle Merkmale der Schwerathmigkeit aufweisend. Die physikalische Untersuchung der Brustorgane lässt stellenweise einen entweder nur geschwächten oder sogar gedämpften Percussionston erkennen. An solchen Stellen hört man bei der Auscultation abgeschwächtes, undeutliches, vesiculäres Athmen, verbunden mit Kasselgeräuschen oder selbst bronchiales, mit Reibungsgeräuschen verbundenes Athmen.
Das Fieber ist ein unregelmässiges, remittirendes und inter-mittirendes, es hält sich an die normalen Temperaturschwankungen, so dass Temperatursteigerungen oft bis 41deg; C. des Abends eintreten, während Remissionen des Morgens stattfinden. Erschöpfende Se- und Excretionen erfolgen in der Regel während der Nachtzeit.
Die Futteraufnahme erfolgt unregelmässig, und es bilden sich Verdauungsstörungen aus. Chronische Tympanitis ohne sonstige Störungen des Wiederkauens und des Appetites sollen nach Johne besondere Merkmale der Tuberculose abgeben, da diese Zustände
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mit den tubeiculös iufiltrirten Mittelfell-, Bronchial- und Halslymph-drüsen im ursäcbliclien Zusammenhange stehen. Es sollen die zu kopfgrossen Tumoren umgewandelten Lymphdrüseu zur Compression des Schlundes führen, wodurch die aus dem Pansen aufsteigenden Gase zurückgehalten werden und die chronische Tympanitis bedingen. In hochgradigen Fällen gesellen sich zu jenen Merkmalen noch: Schlingbeschwerden mit Speichelfluss, intermittirende Kolikerscheinungen und selten Hämaturie (Nierentuberculose). Der Ernährungszustand ist ein schlechter und gibt sich kund durch das glanzlose und struppige Haar, verbunden mit einer gewissen Derbheit der Haut (harthäutig), ein Symptom, welches bei der Anwesenheit eines chronischen Lungenleidens als pathognomonisch für die Rindertuberculose zu gelten hat. Die sichtbaren Schleimhäute werden blass, der Fettpolster im Unterhautbindegewebe schwindet, dem entsprechend treten die Contoureu des Skeletes deutlich hervor. Das Auge sinkt in die Augenhöhle zurück und verleiht demselben einen traurigen matten Blick. Die Mattigkeit und die Schwäche nehmen all-mälig zu, das Thier magert zum Skelete ab (magere Franzosen), während die Körperlymphdrüsen an Umfang zunehmen und deutlich hervortreten; endlich stellen sich erschöpfende Durchfälle ein und die Thiere gehen nach einem monatelangen Siechthume zu Grunde. Als diagnostische Momente der Lungentuberculose sind von grosser Wichtigkeit: die Merkmale des Lungenleidens bei gleichzeitiger Abmagerung des Thieres und das Auftreten von Lymphdrüsenschwellungen. Bei Milchkühen versagt allmälig die Milchergiebigkeit, bis sie endlich zum Stillstand kommt.
Die Tuberculose der serösen Häute, die eigentliche Perlsucht, bekundet sich bei Kühen durch die Merkmale der Stiersucht und bei genauer Untersuchung durch den Nachweis der tuberculösen Wucherungen am Brost- und Bauchfell. Bei einer Tuberculose des Lungen- und Rippenfelles wird die physikalische Untersuchung neben dem gedämpften Percussionston noch das sehr charakteristische R e i b u n g s g e r ä u s c hquot;, sogenanntes P e r 1 e n r e i b e nquot; ergeben. Allgemeine Anämie und Abmagerung neben Schwellung der Körper-lymphdrüsen, sowie ein unregelmässiges, nicht hochgradiges Fieber bekräftigen bei gleichzeitiger Anwesenheit jener Krankheitserscheinungen am Brustfelle die Diagnose.
Die Tuberculose des Bauchfelles ist in der Regel mit der vorhergehenden Form des Leidens verbunden. Zu den schon geschilderten Merkmalen gesellen sich noch hinzu die Erscheinungen der Stiersuchtquot; (Monatreiterei) und das häufige Verwerfenquot; träch-
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tiger Thiere. Angeblich durch die Anwesenheit des tiiberculösen Processes in den Eierstücken und an der Serosa des Tragsackes zeigen die weiblichen Thiere einen gesteigerten Geschlechtstrieb. Die Thiere werden auffallend häufig rinderigquot;, sie äussern ihre Sehnsucht nach dem Begattungsacte durch das Bespringen der nebenstehenden Kühe und durch ein andauerndes Brüllen (Brüllerinnen, tuberculöse Nymphomanie). In der Regel nehmen solche Kühe schwer auf und wenn dies auch geschieht, so verwerfen die trächtig gewordenen Thiere fast regelmässig, weshalb der häufige Abortus in einem Viehstande auch als ein Symptom der Tuberculöse (lloloff) angesehen wird. Dabei kann der Ernährungszustand sehr lange ein guter sein (fette Franzosen), bis sich endlich auch hier die Erscheinungen einer tuberculösen Kachexie geltend machen. Im Falle einer Uterustuberculose stellt sich nicht selten ein Ausfluss aus der Scheide ein, in welchem die Tnberkel-bacillen unschwer nachzuweisen sind. Oft gelingt es durch die manuelle Untersuchung des Mastdarmes, die tuberculösen Geschwülste am Bauchfelle zu constatiren. Unheilbare, chronische Tympanitis kann mitunter auch zur Beobachtung gelangen. Neuerdings wird auf ein schon von Spinola hervorgehobenes Merkmal der ßindertuberculose aufmerksam gemacht (Kleinpaul). In manchen Fällen gelingt es, in der Gegend der Hungergrube die Tuberkelknolleu von aussen her zu fühlen. Dies gilt auch von der letzten Rippe und von der Flankengegend.
Die Gehirntuberculose, richtiger die Tuberculöse der weichen Hirnhaut und der Spinnenwebenhaut, gesellt sich der allgemeinen, generalisirteu Tuberculöse bei und gibt sich durch Störungen des Sensoriums oft auf mannigfaltige Weise kund. In manchen Fällen sind es die Erscheinungen der Aufregung und förmliche Wuthanfälle, welche mit krampfhaften Zuständen (Genickkrampf) abwechseln. In den späteren Stadien gesellen sich zu den periodischen Anfällen von Bewusstlosigkeit noch örtliche Lähmungserscheinungen hinzu. Je nach dem Sitze der tuberculösen Herde im Centralnervensysteme entwickeln sich halbseitige Lähmungen, Zwangsbewegungen und Lähmungen bestimmter Gehirnnerven. Bei einer Rückenmarkstuberculose sind es Bewegungsstörangen, die neben den Merkmalen einer allgemeinen Tuberculöse sich bis zu Paraplegien steigern können. Endlich könnte bei einer hochgradigen Tuberculöse des Central-Nervensystems möglicherweise die Untersuchung mit dem Augenspiegel und der Nachweis einer Tuberculöse der Chorioidea und der Iris für die Diagnose von Nutzen sein.
Angeblich soll die Eutertuberculose bei sonst ganz gesunden Thieren als erstes und einziges Symptom der Tuberculöse auftreten;
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indess gesellt sie sich viel häufiger zur allgemeinen Tuberculose als eiue secundäre Ersoheinung. Nach vielen Beobachtungen befällt die Tuberculose das eine oder die beiden hinteren Kuterviertel und äussert sich in einer diffusen, derben Aufschwellung dieses Organes. Die anscheinend normale Milch wird allmälig dünnflüssig, wässerig und erscheint mit Flocken gemischt. Hierauf verhärtet die ganze Milchdrüse und es betheiligen sich auch die benachbarten Lymphdrüsen an dem Processe. Die mikroskopische Untersuchung der Milch und des Euters lässt eine ungemein grosse Anzahl von Tuberkelbacillen erkennen.
Im Allgemeinen soll noch erwähnt werden, dass die Tuberculose des Rindes durch lange Zeit hindurch als ein locales Leiden beschränkt bleiben kann, bis durch einzelne acute Nachschübe, welche mit den entsprechenden klinischen Erscheinungen eiuhergehen (Fieber), das Leiden einen acuten, tödtlichen Verlauf innerhalb kurzer Zeit annimmt.
Forensische Beortheilimg. Die Tuberculose des Rindes hat pro foro als eine unheilbare und gemeinschädliche Krankheit zu gelten. Wenn auch das Leiden durch Jahre hindurch örtlich beschränkt bleiben kann und derartig erkrankte Rinder oft einen guten Ernährungszustand aufweisen, so kommt es doch früher oder später zur allgemeinen Tuberculose, demnach ist die Prognose für gewöhnlich eine ungünstige. Gemeinschädlich wird die Rindertuberculose in zweifacher Richtung sein. Einmal ist das Leiden erwiesenermassen erblich und wird sich auf alle Nachkommen erstrecken, wodurch sich eine stationäre Tuberculose in manchen Zuchten und in manchen Rinderschlägen einstellen wird, jedenfalls eine materielle Schädigung der Viehbesitzer. Ausserdem ist die Tuberculose des Rindes auch in hygienischer Hinsicht iusoferne von Bedeutung, als sie ein ätiologisches Moment der menschlichen Tuberculose abgibt. Vor allem ist es die Milch tuberculöser Kühe, wodurch am all erhäufigsten das Leiden auf den Menschen übertragen wird, umsomehr, als gerade die unabgekochte Milch als diätetisches Heilmittel so oft in Verwendung kommt. Noch häufiger aber wird das Fleisch der tuberculösen Rinder, und zwar in Form der verschiedenen Fleischwaaren (Würste) dieses Leiden beim Menschen veranlassen. Nicht so selten sind die Fälle der acuten Darmtuberculose in grösseren Städten, welcher Krankheit oft blühende, gesunde Menschen innerhalb kurzer Zeit erliegen. Viele Fälle sind in der Literatur verzeichnet, wonach die Rindertuberculose durch die Milch oder durch die Fleischwaare auf den Menschen übertragen wurde. In Anbetracht der Gefährlichkeit der Rindertuberculose für den Menschen sind in den meisten Ländern Bestimmungen vorhanden, wonach die Verwerthung des Fleisches und
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der Producte derartig erkrankter Thiere geregelt wird. Laut Verordnung des k. k. Statthalters im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns vom 20. September 1880, Z. 48191, betreffend die Vieh- und Fleischbeschau-Ordnung ist in Bezug auf die Perlsucht (Tuberculose, Franzosenkrankheit) im sect;. 13 sub a) Nachstehendes bestimmt:
Wenn die Perlsucht auf einen örtlichen Process beschränkt und das Fleisch sonst von gesundem Aussehen ist, namentlich die Lymphdrüsen der Brust- und Bauchhöhle in den Krankheitsprocess nicht einbezogen sind, kann der Gemeindevorsteher über zustimmenden Befund des Beschauers, sofern der letztere ein diplomirter Thierarzt ist, das sonst gesunde Fleisch zum Genüsse zulassen. Sämmtliche Eingeweide (Inneres) müssen jedoch jedenfalls unschädlich beseitigt werden.quot;
In ähnlicher Weise sprechen sich die Bestimmungen der übrigen Kronländer aus, und auch in den anderen Staaten gehen zur Zeit die fleischbeschaulichen Vorschriften dahin, dass nur das Fleisch bei allgemeiner Tuberculose als ungeniessbar erklärt wird, während der Fleischgenuss bei localisirter Tuberculose nur unter der Voraussetzung zu gestatten ist, wenn die kranken Organe entfernt und vernichtet worden sind. Jedenfalls dürften mit der Zeit noch strengere Massregeln gegen die Verwerthung des Fleisches und der Milch perlsüchtiger Binder ergriffen werden, und es hat den Anschein, als ob der Majoritätsbeschluss des thierärztlichen Congresses zu Brüssel (1883) sowie zu Paris (1889), nach welchem alles von tuberculösen Thieren überhaupt herrührende Fleisch vom Genüsse ausgeschlossen werden soll, zur endlichen Ausführung gelangen wird.
Bei der Beurtheilung der Krankheitsdauer muss in- Berücksichtigung gezogen werden; Das Alter der Thiere und die pathologisch-anatomische Veränderung in den Organen, des eventuell obducirten Rindes. In Betreff des Alters kann mau fast mit Sicherheit behaupten, dass die Tuberculose bei jungen Rindern oder bei Kühen bis zum zweiten Kalben auf ihre Geburt zurück zu datiren ist; unter diesen Umständen wird die Krankheit als angeboren betrachtet. Bei älteren Thieren lässt sich dies nicht bestimmen, vielmehr kann in solchen Fällen nur der Sectionsbefund einigen Aufschluss ertheilen. Der Grad der Erkrankung und die Beschaffenheit der tuberculösen Heerde sind allein massgebend. Während kleinere beschränkte Heerde in Knötchenform in wenigen Wochen zur Entwickelung gelangen, brauchen traubenförmige, übereinander gelagerte und mit reichlichem Bindegewebe versehene Knoten (Perlsucht) mindestens einige Monate
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zu ihrer Heranbildung. Sehr bindegewebsreiche Tuberkelheerde mit einem mörtelähulichen, gelblich gefärbten, breiigen Inhalte, in welchen überdies noch Kalkablagerungen stattgefunden haben, sind bis auf ein Vierteljahr zurück zu datiren. Wenn sich hingegen zu dem allgemein gewordenen Processe noch Abmagerung mit tuberculöser Kachexie hinzugesellt, dann ist das Leiden zum mindesten ein halbes Jahr und darüber alt. Ueberdies hat man, wenn möglich, noch die Art der stattgehabten Infection sicherzustellen, was durch einen Vergleich der tuber-culösen Heerde in den verschiedenen Organen erreicht werden kann. Nicht so selten wird man aus der übermässigen Bindegewebswucherung, Verkäsimg und Verkalkung einer Tuberculose der Lunge, gegenüber der in Knötchenform aufgetretenen Tuberculose der Pleura erschliessen können, dass die Krankheit mit einer Tuberculose der Lunge eingeleitet wurde. Auch die Körperlymphdrüsen müssen als ein wesentlicher Anhaltspunkt in Betracht gezogen werden, namentlich in jenen Fällen, wo es sich um die Verwerthung der Theile des geschlachteten Thieres handelt. Jede gleichzeitig mit dem localisirten Heerde auftretende tuberculose Infiltration der Lymphdrüsen bedeutet eine Verallgemeinerung des Leidens, eine generalisirte Tuberculose, weshalb die Verwerthung des Fleisches derartig erkrankter Rinder nicht zugelassen werden soll.
2. Die Gewährsmängel des Rindes in anderen Ländern.
Neben der als Drüsenkrankheit und als Lungensucht bereits erörterten Tuberculose des Rindes sind mit Rücksicht auf die Währ-schaftsgesetze der anderen Länder noch folgende Hauptfehler des Rindes anzuführen: Die Lungenseuche, die Fallsucht, der Tragsack- und Scheidenvorfall, die Krätze oder Räude, das Zurückbleiben der Nachgeburt und die Rinderpest. Obwohl manche dieser Fehler den Anforderungen eines Gewährsmangels nicht entsprechen (Rinderpest), indem sie sich durch einen acuten, fieberhaften Verlauf auszeichnen, so berechtigt doch das annähernd bekannte Incubations-stadium dieser Seuchen die Vermuthung, dass sich innerhalb einer bestimmten Frist die Kennzeichen des Leidens nicht bemerkbar machen, obwohl der Krankheitskeim zu jener Zeit im Thierkörper vorhanden war. Auch wird es nicht schwer fallen, in einem concreten Falle den Beweis zu erbringen, dass die Krankheit je nach dem abgelaufenen Zeiträume schon vor dem Ankauf oder nach demselben aufgetreten sei, ein Erforderniss, welches auch nicht gesetzlich verbürgte Mängel zu Gewährsmäugeln erhebt.
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Die Lungenseuche des Rindes.
Syn.: Lungenbrustfellentzündung, interstitielle Lungenentzündung, chronische, typhöse Lungenseuche, Lungensucht (Fuchs), ansteckender Lungen brand (Pleuropneumonia boum contagiosa).
Literatur: Gerlach. Handbuch der gerichtlichen Thierheilkunde 1. c. enthält die ältere
Literatur. Priedberger und Fröhner. Lehrbuch der speciellen Pathologie und Therapie
1. c; enthält die gesammte neuere Literatur. Utz. Die Lungenentzündung des Kindes. Bad. Mitth. 1S88. Roll. Die Thierseuchen 1. c.
Gewährzeit in: Kurhessen und Frankfurt 42 Tage; Bayern, Sachsen-Coburg und Sachsen-Meiningen 40 Tage; Sachsen, Hessen-Homburg, Schweiz und Belgien 30 Tage; Waldeck 28 Tage; Luxemburg 20 Tage; Baden, gleichbedeutend mit Lungensucht, 14 Tage, und in Württemberg noch bestritten ob mit Lungensucht (14 Tage) gleichbedeutend.
Die Lungenseuche ist aussei- der Rinderpest eine der gefährlichsten Rinderkrankheiten und besteht ihrem Wesen nach in einer chronisch verlaufenden ansteckenden Lungenbrustfell entz und ung. Wenn auch das Leiden als eine, dem Rinde eigenthümliche Infectionskrankheit betrachtet wird, so sind doch Fälle bekannt von einer Uebertragung der Seuche auf andere, dem Rinde nahestehende Thierarten, so auf den Büffel, Bison, Yak und selbst auf Ziegen. Das anfangs sporadisch auftretende Leiden wird zumeist enzootisch, wohl aber auch epizootisch und in manchen Gegenden stationär beobachtet. Die Verluste betragen bei 5070 Percent, wobei sicherlich 3Q50 Percent aller Fälle direct tödtlich endigen können.
GeschichteiWährend angeblich schon seit undenklichen Zeiten dieLungen-seuehe in Senegambien (Rochebrunn) bekannt war und sogar Lungenseuche-Impfungen im Sinne einer Schutzmassregel von den Eingeborenen durchgeführt wurden, ist diese Seuche als eine Culturkrankheit erst mit Ende des 17. Jahrhunderts in Europa aufgetreten. Entgegen allen bisher bekannten Thierseuchen, welche ihren Zug von Osten gegen Westen nahmen, verbreitete sich die Lungenseuche in umgekehrter Richtung von Westen gegen Osten.
Angeblich soll die Lungenseuche zum ersten Male in Hessen (1693) beobachtet worden sein; thatsächlich herrschte diese Seuche mit Ende des 17. Jahrhunderts in der Schweiz, Württemberg, Baden und Elsass. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts kam die Seuche in der Champagne in Prankreich und im nördlichen Deutschland zum Ausbruch, verbreitete sich dann über ganz Frankreich, Belgien und Holland, woselbst sie zu einem stationären Uebel wurde. Durch holländisches Vieh kam die Seuche nach England, wo sie die neue Krankheitquot; genannt wurde. Von England gelangte sie nach Schweden und von da nach Dänemark. In Oesterreich waren es Böhmen, Mähren und
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Schlesien, woselbst die Krankheit zuerst zur Beobachtung kam und gegenwärtig als ein stationäres Uebcl herrscht. Während die westeuropäischen Länder fast allgemein von der Seuche heimgesucht werden, kommen Fälle von Lungenseuche in den östlichen Ländern nur sporadisch vor, so dass derzeit in Ungarn, Rumänien und Serbien nur vereinzelte derartige Erkrankungen beobachtet werden. Von Europa aus ist die Krankheit in den Vierziger Jahren nach Amerika, Afrika und Australien verschleppt worden.
Als Gewährsmängel treffen wir die Lungenseuche zuerst in Luxemburg gesetzlich anerkannt (18.51); hierauf in Sachsen-Meiningen (1844), in der Schweiz (1853), in Biyern, Baden, Belgien, Sachsen, Kurhessen und Stadt Frankfurt a. M.
Entstclmiigsnrsaclte: üeber den Kranklieitsorreger der Lungen-seuche sind die Untersuchungen noch nicht völlig abgeschlossen; schon Willems, van Kempen, Weiss, Zürn nndHallier fanden indem ausgepressten Lungensafte der an der Seuche verendeten Kinder, kleine bewegliche Körperchen, die neuerdings von Bruylants und Verriest als Mikrococcen erkannt, in Reinculturen gezüchtet und mit positivem Erfolge verimpft wurden. Ponicare und Swetlon bestätigten den Befund und sehen in den Mikrococcen die Erreger der Lungenseuche. Lwow findet in dem ausgepressten Lungensafte neben den Mikrococcen noch zahlreiche Stäbchen, ähnlich den Milzbrandbacterien, ebenso findet Lustig vier verschiedene, eultivirbarc Mikrobenarten, von welchen eine orangegelbe Cultur als der muthmassliche Erreger der Lungenseuche angesehen wird. ludess haben in der neuesten Zeit Poels, Nolen und Brazolla in dem Exsudate der Lungenseuche einen, dem Friedländer'schen Kapselcoccus ähnlichen Mikroorganismus gefunden, der durch Verimpfung seiner Reinculturen positive Erfolge ergab.
Der Lungenseuche-Mikrococcus beträgt 0'9 Mkr. im Durchmesser und lässt sich mit Gentianaviolett und Methylenblau nach der gewöhnlichen Tinctions-methode (siehe Seite dlö) zur Ansicht bringen. Die ovalen Organismen sind theils vereinzelt, theils kommen sie in Ketten bis zu sechs an einander gereiht vor. In gewissen Stadien ihres Lebens sind sie von einer Kapsel umgeben, die keinen Farbstoff annimmt. In nicht geronnenem Exsudate und in Culturen fehlt die kapselartige Hülle, während sie in geronnenem Exsudate anzutreffen ist. Die Mikrococcen der Lungenseuche wachsen hei 3T0 C. rasch zu nageiförmigen Culturen und verflüssigen das erstarrte Blutserum niemals, ja es gerinnt sogar unter ihrem Einfluss das flüssige Blutserum. Auf Gelatine-platten entstehen bei Zimmertemperatur nach 2225 Tagen, scharf umschriebene, weisse, runde Colonien, welche, mit schwachen Linsensystemen untersucht, eine körnige Beschaffenheit zeigen und mit zunehmendem Alter eine gelbliche Farbe annehmen. In Stichculturen auf Pcptongelatine zeigen die Vegetationen das Aussehen der von Friedländer so genannten Nagelcultur, unterscheiden sich jedoch sofort von dieser durch die cremefarbigen, glänzenden Köpfchen. Die gelbe Färbung der Culturen, das einzige unterscheidende Merkmal gegenüber den Friedländer'schen Pneumoniecoccen des Menschen, ist auf Blutserum am wenigsten
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sichtbar, tritt dagegen in Agar-Agar-Culturen sehr deutlich auf. Infectionsversuche an Kaninchen, Meerschweinchen, Hunden und Rindern mit Reinculturen der Mikroorganismen durch Injection und Inhalation vorgenommen, ergaben positive Resultate. Die Entwickelungsfähigkcit der Mikrococcen hört sofort auf, wenn eine Temperatur von 61quot; C. durch eine Viertelstunde eingewirkt hat.
Die Einschleppung und die Weiterverbreitung der Lungenseuche erfolgt sowohl durch kranke Thiere, als auch durch Zwischenträger. Der wahrscheinlich organisirte Infectionsstoff wird zumeist durch die Athemluft kranker Thiere vermittelt. Angeblich ist die Wirkung des Ansteckungsstoft'es am intensivsten auf der Höhe der Krankheit, obwohl auch im ersten Stadium erkrankte Binder sich ansteckungsfähig erwiesen haben. Auch während des ganzen Verlaufes der Lungenseuche (810 Wochen) verbleibt das Contagium wirksam und soll sogar auf eine Entfernung von 50 Schritten rein durch die Athemluft verschleppt werden. Nicht selten erfolgt die Ausbreitung der Krankheit durch Zwischenträger (Wärter, Stallgeräthe, Futter, kleine Hausthiere etc.), seltener durch das Fleisch der geschlachteten Thiere.
Die Empfänglichkeit wird im Allgemeinen auf dreiviertel Theile aller Thiere geschätzt. Als immun erwiesen sich nur jene Kinder, welche das Leiden bereits überstanden haben. Die Widerstandsfähigkeit des Ansteckungsstoft'es soll sich auf 34 Monate erstrecken.
Der pathologische Process: In anatomischer Hinsicht ist die Lungenseuche des Rindes eine interstitielle, zumeist chronische, pleurogene, sequestrirende Pneumonic. Der Angriffspunkt ist entschieden das Zwischenbläschengewebe, in vielen Fällen von dem Lungeufell beginnend und von hier aus tritt erst eine Betheiliguug des Bläschengewebes auf. In den allerersten Anfängen beobachtet man häufiger in der linken Lunge, zumeist an den hinteren, unteren Partien, jedoch immer nahe der Lungenoberfläche, in dem etwas ödematösen Lungengewebe, vereinzelte und in Netze vereinigte, wachs-gelbc, oft schon ziemlich breite Stränge; sie springen deutlich über die Schnittfläche der Lunge hervor und haben ein rosenkranzartiges Ansehen, indem sie von Stelle zu Stelle knotige Verdickungen aufweisen. Die erwähnten Stränge entsprechen dem gequollenen, ödematösen Zwischenbläschengewebe, welches in Folge von Stauungsvorgängen, namentlich in den Lymphbahnen, jene Beschaffenheit annimmt. Demnach bildet eine ödematöse Schwellung des interstitiellen Lungen-gewebes, verbunden mit einer geringfügigen Durchfeuchtung des Bläschengewebes, das erste Stadium der Lungenseuche.
Im weiteren Verlaufe treten die in gelblichrothe Stränge umgewandelten Septa des interstitiellen Lungengewebes deutlicher hervor
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und es stellt sich das Stadium der Hyperämie und der Spleni-sation im Bläschengewebe ein. In diesem zweiten Stadium der Lungenseuche erscheint in der Lunge an der erkrankten Stelle eine oft kugelig hervorgewölbte Geschwulst; das Gewebe derselben fühlt sich sehr derb an, beim Durchschneiden hört mau nur ein geringfügiges Knistern und von der Schnittfläche ergiesst sich neben einer klaren, serösen, gelblich gefärbten Flüssigkeit auch etwas dunkles Blut (bei umgestandenen Thieren). Die Schnittfläche der Lunge zeigt ein schön marmorirtes Ansehen, indem die gelblich gefärbten Septa des interstitiellen Lungengewebes, die hellroth bis schwarzroth gefärbten Felder des Lungengewebes einschliessen.
Im dritten Stadium der Erkrankung macht sich eine deutlich infiltrirte Lungenpartie bemerkbar, welche in lobärer Form einen Theil des einen oder beider Lungenflügel einnimmt. Die infiltrirte Partie hebt sich durch ihre Starrheit und durch die Gewebsverdichtung sehr deutlich von dem übrigen Lungengewebe ab; ja sie ragt oft in Form einer kugeligen Anschwellung über die Lungenfläche hervor. Die Begrenzung des erkrankten Heerdes ist eine sehr scharfe, es ragen nur die Ausläufer der ödematösen Lungensepta, sich allmälig verlierend, gleich kleinen Würzelchen in das gesunde Gewebe hinüber. Die Consistenz dieser infiltrirten Lungenpartie ist sehr hart, derbelastisch; die Lungenpleura verdickt, getrübt, undurchsichtig, weist schichtenartig abgelagerte Faserhäute auf (Pseudomembranen), welche sich in Form von Fetzen ablösen lassen. Beim Einschneiden knistert die Lunge nicht und vom Querschnitte entleert sich eine dickliche, grauröthliche, mit kleinen, derben Gerinnungen ontenuengte Flüssigkeit ohne Luftblasen. Ein abgetrenntes Lungenstück sinkt, in das Wasser geworfen, zum Boden des Gefässes.
Während in diesem Stadium der Erkrankung die Lungensepta noch breiter geworden sind, engen sich die von ihnen eingeschlossenen Felder des Bläschengewebes ein; sie werden lichter und nehmen zuerst eine lichtrothe (rothe Hepatisation), später aber eine graurothe (graue Hepatisation) Farbe an. Oft trifft man neben grau und roth hepatisirten Stellen auch Felder der früheren Stadien (Oedem und Splenisation) an, wodurch das Bild auf der Schnittfläche als ein sehr farbenreiches erscheint. Hellrothe, schwarze, rothbraune, graurothe und gelbe, rautenförmige Felder, verschieden gross und von verschieden breiten, mannigfaltig eingefassten, gelbröthlich gefärbten Lungenseptis durchzogen, lagern in bunter Farbenmischung neben einander. Untersucht man das Verhältniss der Lungensepta gegenüber den Feldern des Bläschengewebes, so ergibt sich, dass mit der Breite der Septa die Grosse der
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Felder abnimmt und dass .sich mit der Breite der Septa auch das Stadium der Erkrankung steigert. Die Felder des Bläschengewebes zeigen ein körniges Gefüge, wie es der croupösen Pneumonie eigen ist. In den Balken des Zwisclienblüschengcwebes entwickeln sich aus den perlschnurartig erweiterten Lymphräuiuen grösscre und kleinere Höhlen, sie enthalten ebenfalls ein croupöses Exsudat; neben ihnen aber tauchen grösscre und kleinere, abscessartige Hecrde auf, welche mit den Lymphräumen in keinem Zusammenhange stehen, sondern wie es die mikroskopische Untersuchung lehrt, von den Blutgefässen des interstitiellen Bindegewebes der Lunge ihren Ausgang nehmen.
Aussei' den Gewebselementen in der Lunge betheiligen sich an dem Processe die Pleura parietalis und visceralis, die Bronchien und die Bronchialdrüsen. Das Lungen- und Itippenfell ist mit weichen, hautartigon, zuweilen auch klumpigen Faserstoffhäuten bedeckt, die schichtenweise abgelagert bis zu 2 Ctm. dick werden können. Sie sind entweder ablösbar oder sie mengen sich dem etwa im Brustraume vorhandenen Exsudate bei. In manchen älteren Fällen befindet sich in der Brusthöhle ein bald klares, bald getrübtes und von flockigen Faserstoffausscheidungen durchsetztes, pleuritisches Exsudat in wechselnder Menge vor; dabei findet man sowohl das Lungen- und Kippentell, als auch das fibröse Blatt des Herzbeutels mit den erwähnten, geschichteten Pscudomembranen bis zu verschiedener Dicke bedeckt. Nach dem Entfernen der Auflagerungen erscheint die Pleuraober-fläche stark injicirt; sie ist verdickt, undurchsichtig, rauh und mit punktförmigen oder ausgebreiteten Blutungen bedeckt. Die feineren Bronchien enthalten häufig fibrinöse, förmliche Abgüsse des Innenraumes darstellende Ausscheidungen von ziemlich derber Consistenz. Die Bronchiallymphdrüsen und die Mittelfelldrüsen erscheinen vergrössert, etwas mürbe und sehr stark durchfeuchtet.
Die Ausgänge des Processes gestalten sich verschieden. Man findet in den vorgerückten Stadien der Krankheit: Induration, Ver-narbung, Verkäsung, Verkalkung, ja sogar Nekrose und Vereiterung des ergriffenen Lungengewebes vor. Am häufigsten tritt in den breiten, infiltrirten Balken des interstitiellen Lungengewebes eine lebhafte Bindegcwcbsneubildung auf. Nach Schrumpfung des Bindegewebes kommt es zur Verödung grösserer Lungenabschnitte, sie verwandeln sich in ein ticischähnliches Gewebe und in schwielige, vollkommen atelcktatische Bindegewcbsmassen. Häufiger ist die Vereiterung der Lnngensepta, verbunden mit der Sequestration des Bläschengewebes als ein Ausgang der Lungenseucho zu verzeichnen. In den breiten Bändern des interstitiellen Bindegewebsnetzes kommt
Gsokor. Gerichtl. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;*'
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es zur Abscessbildung und zur Vereiterung des Gewebes, wodurch in dem eingeschlossenen, hepatisirten Bläschengewebe eine Coagulations-nekrose eintritt. Grössere oder kleinere Lungenstiicke lösen sich in Form eines Sequesters vom interstitiellen Gewebe los und werden ähnlich wie ein Knochensequester von einer durch die Demarcations-entzündung gegebenen, derben Biudegewebskapsel eingeschlossen. Die abgestossenen Lungeutheilo erhalten sich oft sehr lange nahezu unverändert, bis endlich durch die fettig-körnige Entartung die Kesorption derselben eingeleitet wird. Man findet dementsprechend oft eine zunderähnliche, breiige und gelblich gefärbte Masse von einer Biudegewebskapsel umgeben; zuweilen wird diese Masse resorbirt, worauf eine anfänglich mit glatter quot;Wandung versehene Caverne verbleibt, oder nach Eesorption des Inhaltes die Höhle zu einer derben Biudegewebs-narbe schrumpft. Sehr selten kommt es nach vorhergegangener Kesorption des Exsudats zur vollständigen Heilung des hepatisirten Lungengewebes. In der Kegel verbleiben, wenn auch kleinere, nckro-tische oder verkäste Heerde zurück, welche auch als Grundlage einer später hinzutretenden Tuberculose dienen können. Wenigstens findet man sehr häufig bei der infiltrirten Form der Lungeutuberculose des Kindes ältere von einer vorausgegangenen Lungenseuche stammende, verödete oder käsige Heerde im Lungeugewebe vor. Auch die Verkalkung und die Verkreidung einzelner Lungenläppchen wurden in älteren Fällen der Lungenseuche beobachtet.
Die mikroskopische Untersuchung einer Keihe feiner Querschnitte, aus dem erkrankten Lungengewehe herstammend, hestätiget die schon makroskopisch wahrnehmbare Zuersterkrankung des interstitiellen Lungongewebes. In den sehr breiten Balken des interstitiellen Bindegewebes beginnt der Process mit einer produetiven Meso- und Periarteritis der kleinsten Blutgetasse. Die entzündliche Infiltration breitet sich sehr bald über das nächstgelegenc Bindegewebe aus und es kommt zu einer rapiden Bindegewebsneubildung und Verdichtung des interstitiellen Lungengewebes. In Folge dessen tritt eine Stauung in den Lymphgefässen auf, welche in der Mitte der Balken des interstitiellen Lungengewebes liegen. Es entstehen daselbst unregelmässige, ziemlich grosse Höhlen in perlschnurartiger Anordnung; sie enthalten flbrinöse Gerinnsel, in deren Maschen zahlreiche lymphoide Zellen eingeschlossen vorkommen. Rechts und links von den erweiterten Lymphgefässen kommt es zur entzündlichen Infiltration des Bindegewebes, welches dann in Form von zwei derben Bändern das in der Mitte befindliche erweiterte Lymphgefäss einschliesst.
Erst wenn die entzündliche Infiltration und das Oedem im interstitiellen Bindegewebe der Lunge einen gewissen Höhegrad erreicht hat, beginnt das Bläschengewebe Antheil an dem Processe zu nehmen. Zuerst entwickelt sich die mechanische Hyperämie; die Lungenläppchen, ursprünglich nur etwas durchfeuchtet, werden blutreich und erscheinen dementsprechend schwarzroth gefärbt. Vom interstitiellen Lungengewebe greift die entzündliche Infiltration auf das
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Bläschengewebe über und man sieht ein croupöses Exsudat, von der Peripherie des Läppchens gegen das Centrum vorschreitend, die Lungcnalveolen anfüllen. Schliesslich ist das ganze rautenförmige Läppchen infiltrirt und nun beginnt der centrale fettig-körnige Zerfall. Dnterdessen ist das interstitiello Lungengewcbe zu breiten Bindegewobsbalken umgewandelt, in welchen sich grüsscro und kleinere Absccsse, respective infiltrirte Heerde, herangebildet haben. Allmälig kommt es zur eitrigen Eiiischmelzuug am Bande des Balkens und zur endlichen Sequestration des Lungenläppchens.
Diagnose. Die Diagnose der Lungenseuche gründet sich auf das seuchenartige Auftreten der Krankheit und auf die Krankheitserscheinungen im Bereiche des Respiratioostractes, welche sich durch ihren chronischen Verlauf besonders auszeichnen. Die Erscheinungen des seuchenartig auftretenden chronischen Lungenleidens gestalten sich verschieden nach der Dauer der Krankheit, und herkömmlicher Weise pflegt man ja nach dem gesammteu Krankheitsbilde zwei Stadien dor Lungenseuche zu unterscheiden, nämlich: das Entvrickolungsstadium (Stadium oecultum), auch das schleichende, chronische oder fieberlose Stadium genannt, und das offene oder acute, fieberhafte Stadium (Stadium apertum). In einzelnen Fällen ist das erste Stadium kurz.
Das seuchenartige Auftreten einer Krankheit mit vorwiegenden Erscheinungen einer chronischen Störung im Bereiche der Eespirationsthätigkoitwird den Verdacht auf Lungenseuche rege machen, wenn überdies die Krankheit in der betreffenden Gegend schon herrscht, und durch die gepflogene Erhebung ein Incubationsstadium der Seuche von 36 Wochen sichergestellt wurde. Wie Tmpfversuche mit dem Contagium der Lungenseuche dargethan haben, erfolgen die ersten Krankheitserscheinungen in der 3.4. Woche nach der Infection.
Das Entwickelungsstadium der Lungenseuche, welches 3 Wochen bis 3 Monate, unter Umständen noch länger andauern kann, gibt sich nur durch sehr geringe Krankheitsorscheinungen kund, so dass in manchen Fällen erst die pathologisch-anatomische Section zur Sicherung der Diagnose verhelfen kann. Als diagnostische Anhaltspunkte sind zu erwähnen: der Husten, die erschwerte und beschleunigte Eespiration, die Resultate der physikalischen Untersuch u n g, und Erscheinungen, welche das geringgradige Fieber anzeigen. Der Husten, als das erste Merkmal der Krankheit, tritt bei scheinbar ganz gesunden Thieren auf; anfangs ist der kurze, trockene und schmerzhafte Husten schwach und kaum hörbar, er ereignet sich in den Morgenstunden am häufigsten nach dem Tränken, nach einer stattgefundenen Bewegung oder wenn die kältere Luft beim Oeffnen der Stallthürcn in den Stall eindringt. Die Schmerzhaftigkeit
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und die Häufigkeit des Hustens steigern sich allmälig; der Husten erfolgt unter Vorstrecken des Halses und Kopfes bei sclimerzhaftem Aufkrümuien des Backens. Auch eine gesteigerte Empfindlichkeit der Zwischeurippenräume gegen einen angebrachten Druck ist zugegen.
Die Untersuchung der Brustorgane ergibt in dem ersten Stadium der Krankheit noch keinen bestimmten Befund; die erschwerte und beschleunigte Respiration erkennt man zuerst an der stärkeren Bewegung der Nasenflügel, dem Aufreissen der Nasenlöcher beim Ein-athmen und dem stärkeren Hervortreten der contrahirten Nasenmuskeln. Nebstbei ist die Anzahl der Athemzüge vermehrt und erfolgt bei auffallend stärkerer Flankenbewegung. Die Percussion und die Auscultation weisen fast normale Verhältnisse auf, gewöhnlich wird nur stellenweise ein verschärftes Respirationsgeräusch und Rasseln hörbar.
Die Erscheinungen des Fiebers erreichen in den Nachmittagsund Abendstunden ihren Höhegrad; die Fresslust und die Milchabsonderung lassen nach, das Wiederkauen erfolgt seltener und unregelmässig, der Durst ist vormehrt. Die äussere Körpertemperatur ist ungleichmässig vertheilt, die innere Temperatur schwankt zwischen 39-5 bis 40-0,,C.; der Puls ist beschleunigt, voll und hart, die Anzahl der Athemzüge vermehrt, dabei sind die Thiere matt und abgestumpft.
Das offene, acute oder fieberhafte Stadium dauert für gewöhnlich 2 bis 3 Wochen an, seltener verläuft es in einem Zeiträume von nur einigen Tagen. Die Erscheinungen aussein sich wie bei einer acuteu Lungenbrustfell-Entzünduug und bestehen in einer Steigerung der Symptome des Entwickelungsstadiums der Lungenseuche. Die gestörte Thätigkeit der Respiration, ein hervorragendes Merkmal in diesem Stadium der Krankheit, äussert sich in der sehr beschleunigten und augestrengten Athmung. Mit weit auscinander-gestcllten Vorderbeinen und mit nach aussen gerollten Ellbogeuhöckern trachten die kranken Thiere die Athembeschwerde zu vermindern, indem sie die Brustmuskeln als Athmungsmuskeln verwenden; sie legen sich zufolge der Athcmnoth entweder gar nicht, oder nur kurze Zeit auf die kranke Seite. Das beschleunigte Athmen wird mühsam mit vorgestrecktem Kopfe, aufgesperrten Nasenflügeln und heftigem Flankenschlagen, meist unter Stöhnen und Aechzen vollzogen. Aus der Nase stellt sich ein meist schleimiger, in seltenen Fällen blut-gestriemter Auslluss ein. Die Bindehaut der Augen ist höher geröthet und die Thriincnsecretion vermehrt. Die Percussion ergibt anfangs einen tympanitischen, später jedoch einen gedämpften und leereu Schall, der sich über eine grosso LungcnHächc ausbreitet und häufig horizontal abgrenzt; der Widerstand der Percussion ist sehr bedeu-
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tend an der erkrankten Stelle erhöht. Bei der Auscultation hört man das Bläschenathmen entweder sehr abgeschwächt, muleutlich, oder au Stelle desselben Bronchialathmen, Rassel- und Beibungs-geräusche; in den gesunden Lungenpartien ist das Bläschenathmen verschärft.
Der Husten wird stöhnend und ächzend, zuletzt ganz dumpf, er ist aber keineswegs so charakteristisch, dass man ihn von anderweitig so häufig entstehendem Husten sicher unterscheiden könnte. Die gesteigerte Empfindlichkeit der Zwischenrippenräume bis zur Wirbelsäule, so dass ein hinter dem Widerrist angebrachter Druck dem Thiere Schmerzen verursacht, gilt als ein Symptom der Pleuritis.
Mit dem Fortschreiten der Krankheit steigert sich das Fieber und die Merkmale desselhen treten deutlich zu Tage. Die Futteraufnahme, das Wiederkauen und die Milchsecvetiou liegen ganz darnieder-, der Durst ist dagegen enorm gesteigert. Gewöhnlich tritt auch eine mehrtägige Verstopfung hinzu, seltener beobachtet man zu Beginn des zweiten Stadiums der Krankheit eine mit Kolikschmerzen verbundene Diarrhöe. Die Secretionen sind vermindert, der Harn wird wie bei jedem fiebernden Thiere in geringerer Menge, jedoch concen-trirt abgesondert, er enthält grössere Mengen von Eiweiss. Die äussere Temperatur ist ungleich vertheilt, das Flotzmaul heiss und trocken; Ohren, Hörner und Füsse fühlen sich bald heiss, bald kalt an; die innere Temperatur erreicht eine Höhe von 40 bis 42 0C. Der Puls ist beschleunigt, hart und voll, er beträgt 80 bis 100 Schläge in der Minute. Die Thiere magern ab, sie zeigen ein glanzloses, struppiges Haar und die Haut wird trocken, lederbündig. Häufig entstehen in der Haut am Trill, in der Gegend des Kehlkopfes und Eachens, an der Unterbrust, sowie an den Gliedmassen ausgeprägte Oedeme. Trächtige Thiere pflegen nicht selten zu verwerfen.
In tödtlich endenden Fällen wird das Athmen fortan angestrengter, der Husten häufiger, die ausgeathmete Luft manchmal übelriechend, der Nasenausfluss eitrig, der Puls sehr beschleunigt und schwach, der Herzschlag unregelmässig pochend und unzählbar. Die Thiere können sich endlich nur mit Mühe aufrecht erhalten; sie liegen später stöhnend, mit offenem, geiferndem Maul und gehen schliesslich an Asphyxie zu Grunde.
Bei dem seuchenartigen Auftreten, sowie durch die Erscheinungen einer Lungenbrustfell-Entzündung wird eine Verwechslung der Lungenseuche mit ähnlichen Krankheiten, wie mit croupöser Lungenentzündung, Tuberculose, Fremdkörper - Pneumonie, Einderseuche, Lungen-wurmseuche und anderen Leiden selten vorkommen. Die pathologisch-
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422nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Pie Lungenseuche des Rindes.
anatomische Section sichert jedenfalls durch deu Befund einer scharf gegen das gesunde Gewebe abgegrenzten, marmorirten Lungenpartie mit vorwiegender Erkrankung des interstitielleu Lungengewebes und der Pleura die zweifelhafte Diagnose im ersten Stadium des Leidens.
Forensische Benvtheilung. Die Aufnahme der Lungenseuche unter die gesetzlich garantirten Gewährsmängel rechtfertigt sich durch den chronischen Verlauf der Krankheit und durch die grosse materielle Schädigung, welche das Leiden in national-ökonomischer Hinsicht verursachen kann. Bei der Beurtheilung dieses Gewährsmangels hat man sowohl die Eigenschaften der Seuche, als auch jene Merkmale ins Auge zu fassen, welche hinsichtlich der Zeit der Ansteckung und der Dauer des Bestehens der Krankheit sich ergeben.
Als Seuche kommt vor allem der Ansteckungsstoff der Lungenseuche in Betracht. Obwohl wir das Wesen des Contagiums der Lungenseuche noch nicht genau kennen, so ist uns doch dessen Wirkung aus der Praxis hinlänglich bekannt; in Berücksichtigung dieses ümstandes ergeben sich für die Beurtheilung folgende wichtige Sätze:
Das Contagium der Lungenseuche ist schon zur Zeit des Auf-keimens der Krankheit vorhanden und vermöge ihres meist chronischen Verlaufes kann das Leiden während seines initialstadiunis übersehen werden und die scheinbar ganz gesunden Binder erweisen sich schon zu dieser Zeit ansteckungsfähig.
Das Contagium ist aber auch nach der bereits iiberstandenen Krankheit zugegen, da so lange anatomische Veränderungen in der Lunge des Thieres bestehen, eine Infection durch das scheinbar genesene Rind nicht ausgeschlossen erscheint. Sichergestellt ist es, dass in höherem Grade krank gewesene Rinder nach ibrer Genesung innerhalb 23 Monaten noch im Stande waren, gesunde Rinder anzustecken (Gerlach).
Das Contagium der Lungenseuche haftet auf Zwischenträgern; als solche können, wie es die Erfahrung gelehrt hat, auch ganz gesunde Thiere dienen. Abgesehen von jenen Thieren, welche bereits die Seuche überstanden und damit eine Immunität erlangt haben, erweist sich auch ein geringer Procentsatz (20 Procent) von vornherein als immun. Dennoch kann es sich ereignen, dass gesunde Rinder den Ansteckungsstoff meilenweit verschleppen, ohne selbst zu erkranken.
Rinder können aus einer gesunden Gegend stammen und unterwegs das Contagium der Lungenseuche aufnehmen. Bei der meist langen Incubationsdauer ist es auch möglich, dass solche Thiere erst monatelang nach ihrer Einführung erkranken: je nach der Verschiedenheit
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Die Lungenseuche des Rindes.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;423
des Verlaufes kann es auch geschehen, dass jene Rinder, welche die Krankheit eingeschleppt haben, später erkranken als die angesteckten Thiere.
Es kann mitunter auch ein halbes Jahr von dem Tage der Einschleppung der Seuche vergehen, ehe die Seuche zum Ausbruch kommt. Endlich kann die Lungenseuche stationär bleiben, wenn immer neue Rinder eingeführt werden, da bekanntlich das einmalige Erkranken vor einer abermaligen Infection schützt.
In Betreff' der Zeit der Ansteckung und der Dauer der Krankheit sind aus dem Sectionsbefunde jene Anhaltspunkte zu gewinnen, welche eine richtige forensische Beurtheilung ermöglichen. Die ödematösen Anschwellungen des interstitiellen Bindegewebes, ohne dass gleichzeitig sichtbare Veränderungen im Bläschengewebe zugegen wären, kündigen das Anfangsstadium der Krankheit, somit nur einen kurzen Bestand der Seuche an. In einem Zeiträume von 23 Wochen nach der Infection können derartige Veränderungen in der Lunge angetroffen werden. Hat das Bläschengewebe der Lunge eine schwarzrothe Farbe angenommen, so entspricht dies dem Stadium der Spleni-sation der beginnenden croupösen Pneumonie; dieses Stadium schliesst sich der ödematösen Anschwellung des interstitiellen Lungengewebes unmittelbar an und kommt ungefähr eine Woche nach ersterem zu Stande. In etwa 8 Tagen erfolgt aus der Splenisation die rothe Hepatisation und in abermals 8 Tagen die graue Hepatisation.
Ein circa zweimonatlicher Bestand der Seuche kann angenommen werden, wenn die marmorirte Schnittfläche der Lunge alle Stadien der croupösen Pneumonie aufweist. Die darauf folgende Sequestration des Lungengewebes erfordert zu ihrer Heranbildung einen Zeitraum von circa 23 Monaten, wobei natürlicher Weise der Ausbreitung des Processes und der Dicke der Kapsel um den sequestrirten Theil Rechnung getragen werden muss.
Endlich kann die genaue Erhebung in einem vorliegenden Falle nähere Aufschlüsse über die Entstehung und Dauer der Seuche geben. In dieser Hinsicht wäre zu berücksichtigen, ob die Lungenseuche in jener Gegend herrscht, woher das Rind angekauft wurde, ob nicht etwa auf dem Transporte die Ansteckung erfolgt sei, ob nicht früher Fälle von Lungenseuche bei dem Käufer vorgekommen waren und wie sich dieselben in Bezug auf Dauer und Ausbreitung gegenüber dem neu angekauften Thiere verhalten haben.
In neuerer Zeit pflegt man zum Zwecke des Schutzes und der Tilgung der Lnngenseuche die Impfung mit dem Contagium der Lungenseuche vorzunehmen. Je nachdem die Impfung zum Zwecke der raschen Tilgung der schon bestehenden
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424nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Pie liUngenseucho des Rindes.
Seuche oder aber zum Verhüten des Ausbruches der Krankheit vorgenommen wird, unterscheidet man eine Nothimpfung, eine Vorhauungs- oder Prä-cautionsimpfung und die eigentliche Schutz- oder l'riiventivimpfung. Nachdem aber die Impfung der Lungenseuche gelegentlich auch den Gegenstand einer Processsache bilden kann und die Ansichten über den Werth, Unwerth oder Gefährlichkeit dieser Massregel noch getheilt sind, so sollen die leitenden Gesichtspunkte der Impffreunde und Impfgegner im Nachstehenden einander gegenüber gestellt werden.
Während Lungenseuche-Impfungen schon seit undenklichen Zeiten in Senegambien (Rochebrunn) als Schutzmassregel von den Eingeborenen ausgeführt wurden, sind in Europa die ersten Versuche zur Tilgung der Seuche zu Anfang dieses Jahrhunderts gemacht worden. Schon Hertwig (482*), Vix (1833), Hausmann, Ditrichs, Kuers u. A. versuchten das Lungenseuchegift den gesunden Rindern einzuimpfen, allerdings nicht im Sinne einer Schutzmassregel. Der Gegenstand trat erst mit den Versuchen von Dr. Willems in Hasselt und de Saive in Brüssel, nach welchen die Impfung nicht nur als eine Tilgungsmassregel, sondern als Schutzmittel gegen die natürliche Infection und zur Erzeugung einer Immunität gegen die Lungenseuche zu gelten hat, in ein neues Stadium. Gegen die damals in ausgebreitetem Masse herrschende Lungenseuche suchte Willems (1851) nach einem Präservativ und fing an die Thiere zum Schütze vor Ansteckung zu impfen. Aus seinen ersten Versuchen ergaben sich so günstige Resultate, dass Willems dieselben dem belgischen Ministerium mittheilte und an die auswärtigen Regierungen Circulare mit dem Anerbieten richtete, seine Impfmethode zur Ausführung zu bringen. Sehr bald darauf polemisirten um die Ehre der Entdeckung der Lungenseuche-Impfung ausser AVillems und de Saive noch Dr. Donkersloot, v. Ringnalda und ein Pächter Coletu. Von Frankreich, Belgien, Holland, Preussen sowie von Oesterreich sind auf Einladung sowohl Sachverständige als auch Commissionen abgesendet worden, welche unter Leitung Dr. Willems das Verfahren und dessen Wirksamkeit studirten. Gleich nach der Bekanntmachung des neuen Impfverfahrens erwuchsen demselben zahlreiche Gegner, welche gegenüber Willems und seinen Anhängern behaupteten, dass die an der Impfstelle gebildete Entzündung mit dem speeifischen Process der Lungenseuche nicht zu identificiren sei, sondern als Folgezustand der Einführung eines fremden Körpers aufzufassen sei. Trotzdem nun die Lungenseuche-Impfungen seit jener Zeit, liis auf den heutigen Tag in vielen Ländern durchgeführt werden, konnte dennoch keine Einigung über den Werth oder Unwerth des Verfahrens erzielt werden, und es stehen sich seit jener Zeit bis gegenwärtig zwei Lager schroff entgegen, welche theils als Anhänger die Lungenseuche-Impfung ver-theidigen, theils als Gegner dieselbe negiren. Eine verhältnissmässig geringe Partei verhält sich neutral im abwartenden Sinne. Wissenschaftliche Commissionen, Congresse, thierärztliche Schulen, amtliche Berichte, sowie auch zahlreiche Thier-ärzte, welche die Lungenseuche-Impfung praktisch ausüben, sind in gleich grosser Zahl einerseits als Anhänger, andererseits als Gegner der Impfung aufgetreten. In den letzten fünf Jahren haben sich die zwei Gegensätze umsomehr zugeschärft, als die Frage aufgeworfen wurde, ob die Lungenseuche-Impfung im Sinne einer Präventivimpfung nicht zwangsweise eingeführt werden soll. Als Anhänger und Vertheidiger der Lungenseuche-Impfung sind aus der allerjüngsten Zeit zu nennen: Degive, Thiernesse, Butel, Pütz, Pröger, Mollereau, eine
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Die Lungensenche des Kinde?.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;42ö
Commission bestehend aus Bouley, Cagny und Nocard, Ferners, Colin, Capitani und Franschesclii. Zu den entschiedensten Gegnern der Lungen-seuche-Impfnng gehören: Oeniler, Rnlofi', Leblanc, Querin, Wehenkel, Dammann, Raabe, Eggeling, Wernigerode, Fiietsch, Kitt, ferner der letzte Brüsseler Congress, der die Lnngenseuche-Schutzimpftmg vollkommen verwarf, eventuell nur als Nothimpfnng gelten lässt und schliessllch amtliche Berichte selbst aus Holland. Während die Vertheidiger der Lungenseuehe-Impfung behaupten, dass die Lungenseuehe nur einmal das Thier befällt, dasraquo; durch die Impfung der Process an der Impfstelle hervorgerufen wird, dass geimpfte Binder sieb gegen eine Ansteckung immnn erweisen und schliesslich, dass die Impfung, zur rechten Zeit vorgenommen, den Thielbestand erhält, führen die Gegner der Impfung die durch Experimente und Beobachtungen gesicherten Thatsachen an, dass die Lungenseuche überhaupt nicht impfbar sei (Kitt), dass zwar eine Lungeuseuche-Erkrankmig vor einer abermaligen Infection sichere, aber nur dann, wenn der Process in den Lungen abgelaufen war; die an der Impfstelle hervorgerufene Veränderung des Gewebes hat mit der Lungenseuehe nichts gemein. Von den Gegnern wird noch hervorgehoben der günstige Procentsat/, in jenen Ländern, wo die Tilgungsmassregeln mehr geübt werden, als die Präventiviinpfungen, ferner, dass sich die Verluste in national-ökonomischer Beziehung weit grosser bei der Impfung gestalten, als bei einer rationellen Sencbentilgnng.
Der Vorgang, welcher bei Lungenseuehe-Irapfungen eingehalten wird, ist kein gleichmässiger, weshalb auch die verschiedenen Erfolge zu Tage gefördert werden. Der Impfstofl' wird aus den Lungenpartien gewonnen, welche sich in dem ersten Stadium der Krankheit befinden; Viele nehmen den Impfstoff aus dem Exsudate der Brusthöhle oder aus älteren, kranken Partien der Lunge. Der gewonnene Impfstoff wird entweder sogleich verimpft oder früher filtrirt, mehrere Tage stehen gelassen, ja sogar mit Brunnenwasser, destillirtem Wasser, Glycerin oder Milch verdünnt und dann angewendet. Auch Culturen der aus dem Exsudate gezüchteten Spaltpilze wurden mit Erfolg als Impfmasse verwendet. Zur Impfung verwendet man die gewöhnliche, oder die Sticker'sche Impfnadel, die Oemler'sche Spritze, oder es werden Wollfäden mit dem Impfstoff angefeuchtet, dem Thiere auf cutanem Wege einverleibt. Der Lungenseuche-Impfstoff wird dann entweder unter die Oberhaut, in die Cutis oder selbst in das subeutane Bindegewebe eingebracht. Als Impfstelle wird sehr selten der Trill, zumeist die eine oder andere Schweiffläche 810 Ctm. von der Spitze entfernt, anempfohlen, und die Impfung in der Regel an zwei Stellen, etwa 30 Ctm. von einander entfernt, vorgenommen.
Nach der Impfung gestalten sich die Folgen verschieden, je nach dem Verfahren und dem Impfstoff. Bei etwa 10 Procent bleibt die Impfung erfolglös. Sonst zeigen die geimpften Thiere Fiebererseheinungen, nach Angabe auch erschwertes Athmen und Stossbnsten. Die Impfstelle schwillt au und es entwickelt sich eine heisse. hühnereigrosse Geschwulst, Bei normalem Verlaufe bildet sich dieselbe innerhalb kurzer Zeit allmälig zurück, bisweilen kann es zum brandigen Absterben oft des ganzen Schweifes kommen. Das Exsudat der Impfgeschwulst soll einen viel milderen Impfstoff liefern und dieselbe Schutzkraft besitzen.
Als Modificationen der Impfung sind zu erwähnen: die Einverleibung der flltrirtenImpfflüssigkeit in die Blutbahn, wie solche von Defays, Degive,
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426nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Fallsucht des Rindes.
Thiernesse, Sanderson u. A. mit gutem Erfolge vorgenommen wurde. Auch zweimal hinter einander vorgenommene Impfungen sollen eine besondere Schutzkraft bewirken.
Der VI. internationale Congress für Hygiene und Deraographie zu Wien 1887, kam zur folgenden Beschlussfassung: Die Schutzimpfung gegen die Lungenseuche leidet noch an verschiedenen Mängeln, tileichwohl schützt sie die Thieie gegen Angriffe der Seuche. Nach den bisherigen Erfahrungen ist die Impfung nur dort von praktischem Werthe, wo sich grösseie Viehbestände befinden, die sich aus stets von auswärts durch den Handel eingeführten Rindern zusammensetzen und deshalb oft verseucht oder der Seuchegefahr ausgesetzt sind. Unter allen übrigen Verhältnissen ist die Absperrung der Seuchenheerde, die Tödtung der kranken und verdächtigen Thiere das sicherste Kampfmittel gegen die Lungenseuche.quot; Endlich wird von einer grösseren Anzahl von Thierärzten die Lungenseuche-Impfung nicht als Schutzimpfung, sondern höchstens als Noth-irapfung zum Zwecke der Abkürzung der Seuche in einem grösseren Viehbestande empfohlen. Eine jüngst erschienene Arbeit von Prof. Schütz bestätigt die Wirksamkeit der Lungenseucben-Schutzimpfnng auf experimenteller Basis.
Die Fallsucht des Rindes (Epilepsia).
Syn.: Hinfalle, böse Staupe, das böse Wesen, das böse Spiel, das schwere Gebrechen, die Wehethätigkeit, Krampf-sucht, schwere Noth, die fallende Krankheit.
Literatur: Siehe die Fallsucht der Pferde, Seite 3f)C.
Gewährzeit in: Bayern, Sachsen-Coburg und Sachsen-Meiningen 40 Tage; Grossherzogthum Hessen, Baden, Württemberg, Hoheuzollern, Hessen-Homburg, Frankfurt und Kurhessen 28 Tage; Elsass-Lothringen 9 Tage.
Geschichte: Schon im 13. und 44. Jahrhundert war die Epilepsie des Rindes in Norddeutschland unter dem Namen schwere Nothquot; gesetzlich verbürgt. In dem württembergischen Handelsgesetze vom Jahre 1767 finden wir unter den Gewährsmängeln des Rindes die Fallsucht als wehthätigquot; aufgenommen, und eine Gewährzeit von vier Wochen und drei Tagen angesetzt; ferner begegnen wir diesem Hauptfehler in dem Privatrecht von Fulda (1790) als das böse Spiel oder die fallende Krankheitquot; mit einem Monat und einem Tag verbürgt. In Frankreich ist der in Rede stehende Gewährsmangel gegenwärtig aufgehoben, er erscheint jedoch in dem Nachtragsgesetze zum Code Napoleon (1838) gesetzlich verbürgt, während viel später, wahrscheinlich von Frankreich ausgehend, in den oben genannten anderen Ländern die gesetzliche Garantie für die Fallsucht des Rindes eingeführt wurde.
In Bezug auf das Wesen, die Entstehungsursache und Be-urtheilung der Epilepsie des Kindes gilt Alles, was bereits von derselben Krankheit des Pferdes angeführt wurde. (Siehe Seite 366.) Nur in Betreif der Symptome wäre hervorzuheben, dass manche Einder
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Der Tragsack- und Scheidenvorfall des Rindes.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 427
vor dem Aufalle und zu Begiim desselben ein starkes Gebrülle aus-stossen und dann plötzlich zusaniüienstiirzen.
Das Wiedertauen erscheint derart beschleunigt, dass sich mit dem aus dem Maule fliessenden Speichel auch die aus dem Pansen aufsteigenden Futterstoffe mengen (Erbrechen) und mit dem Geifer zum Vorschein kommen. Die Krämpfe erreichen beim Rinde einen so hohen Grad, dass vermöge der heftigen Contractionen der Bauchpresse, der Mastdarmmuskeln und der Blasenmuskeln, unwillkürliche Entleerung der Excremente und des Harnes stattfinden.
Der Tragsack- und Scheidenvorfall des Rindes (Prolapsus uteri et vaginae).
Literatu r:
Gerlach. Handbuch der gerichtlichen Thierheilkunde 1. c. Seite 446. Hertwig. Praktisches Handbuch der Chirurgie für Thierärzte. Berlin 1830,
Seite 511. Bayer. Lehrbuch der Veterinärchirurgie 1. c. Seite 419.
Carsten Harms. Lehrbuch der thierärztlicheu Geburtshilfe. Hannover 1884. Pranck. Handbuch der thierärztlichen Ceburtshilfe; bearbeitet von Goering.
Berlin 1887. Ableitner. Der Pruchthältervorfall hei Kühen. Oesterr. Vierteljahresschr.,
Bd. LVIII, Seite 52. Lippold. Scheidenvorfälle bei hochträchtigen Kühen. Sächsischer Ber. 1883. Till mann. Uterusvoriall der Kühe. Thierarzt 1883.
Kaiser. Prolapsus uteri chronicus bei einer Kalbin. Berliner Arch. 1886. Stiehl. Scheiden- und Mastdarmvorfall bei einer Kuh. Schweiz. Arch. 1886. Bartholeyns. üeber Scheidenvorfall. Bull. belg. 1887.
Gewährzeit in: Bayern, Sachseu-Coburg und Sachsen-Meiuingen 14 Tage; Elsass-Lothringen 9 Tage; Grossherzog-thum Hessen, Baden, Württemberg, Sachsen, Hohenzollern, Hessen-Homburg, Frankfurt und Kurhessen 8 Tage.
Geschichte: Ursprünglich war der tJewähismangel Tragsack- und Scheidenvorfall des Rindesquot; anzweifelhaft in Frankreich durch das Nachtragsgesetz vom Jahre 18:gt;8 mit dem Zusätze gewährleistet: wenn das Uebel nach der letzten beim Verkäufer erfolgten Gehurt eingetreten war. Von Frankreich ans, wo es gegenwärtig nicht mehr besteht, verschaffte sich das Gesetz in den Fünfziger-Jahren Eingang nach Bayern, Baden und Hessen (18581859) mit dem Beisatze, sofern sich der Mangel nicht unmittelbar nach der Geburt ereignet. In dorn Sinne besteht der genannte Gcwährsmangel in d^n oben angeführten Ländern auch heutzutage.
Mit dem Namen Vorfall (Prolapsus)'quot; wird das Hervortreten eines Eingeweides durch eine ursprüngliche Oeffnung, wobei es ohne Umhüllung, somit nackt zum Vorscheine kommt, bezeichnet. Die
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428nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Dei Tragsack- und ScheideuvorfaU des Ttindes.
Scheide und der Tragsack können unter Umständen gegen den Wurf herangedrängt werden und selbst durch die Schamspalte hervortreten. Während der Scheidenvorfall für sich allein selten vorkommt, ist derselbe sehr häufig mit dem Vorfall des Tragsackes verbunden.
Der Scheidenvorfall, Vorfall der Mutterscheide (Prolapsus vaginae) wird in drei verschiedenen Abstufungen beobachtet. Im geringsten Grade drängt sich nur eine grosse Falte der Schleimhaut an irgend einer Stelle der Scheide nach hinten in die Scbamspalte oder durch dieselbe nach anssen. In höherem Grade stülpen sich die vereinigten Scheidonhäute au einer Stelle im Innern in den Scheideucanal um und im höchsten Grade ist der Vorfall mit einer ümstülpung der Scheide (Inversion) verbunden, indem die Wände gleich vom Eingang der Scheide an nach hinten gebeugt erscheinen und sichtbar durch den Wurf hervortreten. Im letzteren Falle ist gleichzeitig auch der Tragsack nach hinten gesenkt uud die Harnblase aus ihrer normalen Lage in der Art verzogen, dass sie theil-weise auf die untere Wand der Scheide zu liegen kommt, mithin in den Scheidencaual hervorragt.
Zuweilen ist die Schleimhaut der Scheide eingerissen oder es befinden sich auf derselben Blutungen, kleine Erosionen, Geschwüre und grössere Substauzverluste; bei längerem Bestehen des Leidens kommt es zu einer Wulstung (Oedem) und Verdickung des Schleimhautgewebes.
Die Eutstehungsursache der Scheidenvorfälle beruht zumeist in der Schwäche und Schlaffheit der Scheidenschleimhaut, aber auch in einer minder guten Ernährung durch fortgesetzte Fütterung mit Branntweiuschlämpe. Sehr häufig wird der Scheidenvorfall bei Alpenvieh beobachtet und man will diesen Zustand auf die Gebirgsweiden zurückführen, indem bei solchen Kühen, welche auf zu schrägen Berg-weiden gehalten werden, die Eingeweide eine Senkung nach hinten erfahren. Endlich entstehen die Vorfälle der Scheide durch die wiederholte und heftige Wirkung der Bauchpresse, wie sie als heftiges Drängen bei Verstopfungen, bei Koliken und bei angestrengter Geburt vorzukommen pflegt. Auch durch den Geburtsact, sei es zu Folge einer rohen Geburtshilfe oder sei es durch eine regelwidrige Lage des Fötus, kann die Veranlassung zu einem Scheidenvorfall gegeben werden.
Die Diagnose beschränkt sich auf jene Scheidenvorfälle, welche noch nicht so weit vorgeschritten sind, dass sie vom Käufer gesehen werden können. Es sind demnach Fälle, die eine eingehende Untersuchung verlangen. Im geringsten Grade bemerkt man, sobald die Schamlefzen des Wurfes auseinander gehalten werden, zwischen diesen
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eine gewöhnlich dunkler geröthete, mit der Schleimhaut überzogene Geschwulst, welche bald nur in Form einer Falte von der oberen Scheidenwand hervortritt, bald jedoch in Form eines Eiliges hervorgedrängt wird. In der Mitte des Ringes befindet sich eine runde Oeffnung, in welche man mit dem Finger eindringen kann und in deren Grunde der Gebärmutteimund fühlbar wird. In seltenen Fällen ist die untere Wand der Scheide geschwulstartig hervorgewölbt und man sieht dann die Mündung der Harnröhre und fühlt auch die stark hervorgedrängte Blase.
Bei der Beurthellung der Scheideuvorfälle ist auf die Ent-stehungsursache und auf die Dauer des Bestehens des Leidens Rücksicht zu nehmen. Vorfälle kurz vor der Geburt oder während derselben sind hinsichtlich ihrer Folgen mit Vorsicht zu begutachten. Das plötzliche Entstehen derselben und die dadurch bedingte Lageveränderung der Blase kann unter Umständen durch Retention des Harnes lebensgefährlich werden. Bei langsamem Entstehen des Vorfalles findet immer eine Accomodation der Blase statt, obwohl auch hier die Harnverhaltung am meisten zu fürchten sein wird. Hinsichtlich der Dauer des Bestehens eines Vorfalles, ob vor oder nach dem Kaufe das üebel eingetreten sei, wird man sich an die Beschaffenheit der Überfläche des Scheidenvorfalles halten. Ein Scheidenvorfall mit ge-wulsteter, verdickter, rissiger und geschwüriger Oberfläche, wenn derselbe noch überdies die Merkmale einer Blutstauung und Pigmentirung an sich trägt, weist auf ein längeres Bestehen des Uehels hin. Die Beschaffenheit der Geschwüre, ihre Ausdehnung, die stattgefundene Heilung, femers die hohe oder geringgradige Pigmentirung sind die Anhaltspunkte zur Zeitbestimmung des Bestandes des Vorfalles. Dagegen zeigen frische Vortlille eine rosenrothe, schleimige, vollkommen glatte Oberfläche und eine massige venöse Injection.
Der Tragsackvorfall, Gebärmuttervorfall (Prolapsus uteri) der Kühe, eine, theils auf physiologischen, theils mechanischen Verhältnissen beruhende Lageverändcnmg des Fruchtlüllters, kommt bei trächtigen und nichtträchtigen Thieren vor, er ereignet sich aber am häufigsten zur Zeit der Geburt oder kurz nach derselben. Dem Grade nach ist der Tragsackvorfall verschieden, je nachdem nur eine theilweise Einsenkung des Muttermundes in die Scheide, eine theilweise Einscnkung der Gebärmutter in den Muttermund und in die Scheide oder eine gänzliche Umstülpung (Inversio uteri) der Gebärmutter und ihrer Hörner mit gleichzeitiger Scheiden-umstülpung besteht. Selbstverständlich kann hier nur von jenem Tragsackvorfalle die Rede sein, welcher die Nebenbedingungen eines
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430nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Der Tragsack- und Scheidenyorfall des Rindes.
Gewahrsmangels erfüllt und ist dies der im voll ständige, habituelle Gebärmuttervorfall (Prolapsus uteri chronlous incompletus), womit auch angedeutet wird, dass dieses Leiden nicht unmittelbar nach der Geburt entstanden sei, wie es das Gesetz ausdrücklich verlangt.
Die Entstcliuiigsursachc dos Tragsackvorl'alles sucht man am häufigsten in einer erblichen Anlage za begründen; ohne vorheriger, äusserer Veranlassung und ohne dass eine schwere Geburt vorhergegangen wäre, kommt das Uebel allmälig zu Staude und bildet sich zu einem verschieden hohen Grade heran. Als erworbene, das Leiden veranlassende Momente beschuldigt mau das Gebären grosser Kälber von schweren Bullen abstammend, welche der Entstehung des Vorfalles ebenso Vorschub leisten wie die häufige Trächtigkeit und die schwere Geburt, sei die letztere entstanden durch ein zu enges Becken oder durch eine abnorme Lage des Fötus.
Auch die häufige, forcirte Verwendung der Bauchpresse durch heftiges Drängen bei schwerer Geburt, Darmverstopfung, Kolik und Aufblähung kann die allererste Veranlassung zur Entstehung des Vorfalles geben. Die zu rasche Geburt bei einem ohnehin zu weiten Becken bedingt das plötzliche Entstehen des Vorfalles, ebenso wie die forcirte Kunsthilfe durch Ziehen an dem Fötus, durch gewaltsames Abziehen der Nachgeburt und durch gewaltsames Enden eines schweren Geburtsactes. Eine zu straffe Verbindung der Eihäute mit den Tragsackkotyledonen, wie sie bei einer Frühgeburt oder bei dem Zurückbleiben der Nachgeburt vorzukommen pflegt, kann den Vorfall der Gebärmutter zur Folge haben. Die Disposition zu dem Leiden begründet sich oft in der mangelhaften, nicht hinreichenden Ernährung, wie sie in schlechten Futterjahren vorzukommen pflegt, da erfahrungsgemäss in manchen Jahren die Tragsackvorfälle unverhältnissmässig häufig beobachtet werden. Schwäche der Mutterbäuder und allgemeine Gewebserschlaffung, zu Folge einer fortgesetzten Schlämpefütterung, sind häufig beobachtete Momente, welche das Leiden bedingen. Schliesslich beschuldigt man die permanente, schiefe, mit dem Hiutertheile nach unten gesenkte Stellung der Kühe, wie sie auf schiefem Stallboden oder auf steilen Gebirgsweiden geboten ist, als eine entferntere Ursache des chronischen Vorfalles. Endlich bleibt noch zu erwähnen, dass ein bestandener Vorfall die Disposition zu dem Leiden unzweifelhaft nur erhöhen wird.
Die Diagnose des incompleten, chronischen Gebärmuttervorfalles ist bei einem geringen Grade des Leidens oft schwer zu stellen. Nur während des Liegens tritt die Gebärmutter in die Beckenhöhle ein
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Der Tiagsack- und Scheidenvorfall des Pindes.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;431
und schiebt die Scheide zurück; letztere stülpt sich dann in Form einer faust- bis kopfgrossen Blase zwischen den Schamlefzen vor. Die obere Wand der Scheide tritt immer mehr hervor als die iurch die einmündende Harnröhre fixirte untere Scheidenwand. In manchen Fällen kommt auch der sehr erweiterte Muttermund zum Vorschein, aus welchem dann eine kleine halbkugelige Geschwulst, der Grund des Tragsackes oder ein oder das andere Horn hervorragt. Die während des Liegens der Thiere hervorgetretene, verschieden grosse Geschwulst zeigt eine hyperämische und geschwellte, bei längerem Bestehen eine hypertrophische, bläulich gefärbte Schleimhaut. In höheren Graden des Vorfalles und wenn die Kühe viel liegen, entsteht durch die Einwirkung der Luft, der Temperatur und der Fremdkörper eine chronische, katarrhalische Entzündung der Schleimhaut des vorgefallenen Theiles und es können sich sogar grössere oder kleinere Geschwürsflächen heranbilden. Dabei ist die Schleimhaut immer kalt anzufühlen, verdickt, wenig empfindlich und zuweilen ist der vorgefallene Theil kaum als Gebärmutter zu erkennen, so class in manchen Fällen die Unterscheidung darüber, ob man es mit einem Vorfall des Tragsackes oder mit einem grossen Polyp zu thun hat, ziemlich schwer fällt. Nur eine genaue manuelle Untersuchung des Zusammenhanges der hervorgetretenen Masse mit dem ganzen Umfange der Gebärmutter oder der Scheide wird zu einer Entscheidung verhelfen.
Frische Vorfälle, wie sie unmittelbar nach der Geburt entstehen, geben sich schon durch das Benehmen der Kühe kund. Das häufige Drängen der Thiere wie zur Harnentleerung zeigt das plötzliche Entstehen dieser Lageveränderung des Tragsackes an. Im frischen Zustande ist die vorgefallene Partie sehr warm, mitunter selbst höher temperht als die Umgebung und die Schleimhaut zeigt eine mehr rosenrothe, dabei intensive Färbung.
Der chronische, unvollständige Vorfall verschwindet in der Kegel sofort, wenn sich die Thiere aus ihrer liegenden Position erheben. Manchmal dauert es eine längere Zeit bis der vorgelagerte Theil all-mälig in die Scheide zurücktritt. Bei einer länger bestandenen grossen Ausstülpung und stärkerer Schwellung der vorgetretenen Schleimhaut kann auch eine geringe Nachhilfe, durch Druck auf die betreffenden Theile, erforderlich werden.
Therapeutisch wird in Fällen der Scheiden- oder Tragsackvorfälle vor allem die Reposition versucht und durch entsprechende Mittel, wie: Gitter, Bandagen oder das Ringeln die Erhaltung der Lage bewerkstelligt. Nur wenn dies nicht gelingt, empfiehlt sich die Ampu-
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432nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;T)as Zurttckbleiben dor Xiichgoburt beim Rinde.
tation des vorgelagerten Theiles mit dem Messer oder mit der elastischen Ligatur.
Hinsichtlich der forensischen Beurtheilnng hat mau vor
allem zu entscheiden, ob ein frischer oder ein länger bestandener Prolapsus vorliegt. Bei einer genauen Würdigung der anatomischen Be-schaftenheit und der krankhaften Veränderungen des vorgelagerten Theiles wird dies nicht schwer fallen. Aber auch hinsichtlich der frischen Vorfälle, welche einen höhereu Grad erreicht haben, ist mit Bezug auf die Folgen hervorzuheben, dass sich ein derartiges Leiden leicht wiederholen wird, weil in diesen Fällen die Mutterbänder, wenn sie nicht gerissen, doch sehr stark gedehnt werden. Doch ist die Wiederkehr der Vorfälle keineswegs eine nothwendige Folge, wenn die Reposition rechtzeitig stattgefunden hat und keine tiefer greifenden krankhaften Veränderungen geschaffen wurden. Acltere Fälle neigen zur häufigen Wiederkehr, sobald günstige Momente (Drängen, Trächtigkeit, Schwergeburt) einwirken. Bei hochgradiger Veränderung in der Schleimhaut dos vorgefallenen Theiles wird wohl ein operativer Eingriff nöthig sein und wenn das Thier erhalten bleibt, so wird es doch seinen Zweck als Zuchtthier nicht mehr erfüllen können.
Das Zurückbleiben der Nachgeburt (Non-delivrance)
beim Rinde,
Lit er at u r.
Franck. Handbuch der thierärztlicben Geburtsbilfe, bearbeitet von Göring.
Berlin 1887. Carsten Harms. Lehrbuch der tliicrärztlichen Geburtshilfe. Hannover 1884, Baumeister, Bueff. Geburtshilfe. VI. Auflage, Berlin 1878. Gjovanuli. Retraction der Eiliäuto. Scliwciz. Arch. 1881. Moretti. Retention der Placenta. La clin. vet. 1882. De Bruin. Retenlio seeundinarum. Holl. Ztschrft. 1882. Lenärts. Non-dOlivraiue. Bull. bclg. ISSö. Delia l'ace. Zurückbleiben der Nachgeburt. Red. 1885.
Engel. Die Behandlung des Nichtabganges der Nachgeburt. Rundschau 1885. Laurent. Non-delivrance. Annal. bclg. 1885. Variier. Non-delivrance. Bull. bclg. 188-). Andre. Betention der Kihäute. Bull. bclg. 1880. Snock, van Augacrden, Laridon, De Block, Bcerts. Zurückbleiben der
Nachgeburt. Bull. bclg. 1885.
Gewährzeit: In Belgien mit 9 Tagen, wenn das Leiden vor dem Kaufe stattgefunden hat und das Thier zumindestens den Werth von 150 Frcs. repräsentirt.
Als das Zurückbleiben der Nachgeburt, Retcntio seeundi-narum, bezeichnet man jenen abnormen Zustand, bei wel-
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Das Zurückhleihen der Nachgeburt lifim Rinde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 4^0
chem die Eihiilleu längstens innerhalb 0 Stunden nach dem Abkalben nicht ausgestossen werden. Die Schafhaut (Amnion). die Harnhaut (Allantois), die Gefiisshaut (Chorion) und der Fruchtkuchen (Placenta foetalis) sollen innerhalb G Stunden nach der Geburt abgegangen sein, jedes längere Verweilen der Nachgeburt innerhalb der weiblichen Geschlechtsorgane muss als ein abnormer Zustand, als eine Retentio soeundinarum bezeichnet werden.
Die häufigste Ursache des Zurückbleibens der Nachgeburt hat man Inder nicht genügend starken Contraction des Tragsackes (Nachgeburtswehen) zu suchen, welche wieder eine Verzögerung der Lösung der Placenta im Gefolge hat. Die zu geringe Energie der Contraction in der Tragsackmusculatur beruht in erster Linie auf einer Atonie des Fruchthälters, wie solche in Folge schlechter Ernährung während der Trächtigkeit, demnach in schlechten Futterjahren fast epizootisch auftritt. Aber auch eine übermässige Ausdehnung des Tragsackes in Folge von Wassersucht der Eihäute (Hydramnios), von Wasserkälbern, sonstigen Missgeburten und Zwillingen, wird die Atonie des Tragsackes ebenso bedingen können, wie lang andauernde Geburten eine Erschöpfung des Thieres und demnach die schwachen Nachgeburtswehen veranlassen werden. Nicht minder häufig tritt die Verzögerung der Ablösung der Eihäute dann auf, wenn eine zu innige Verbindung zwischen der Fötalplacenta und der Placenta materna besteht. Das frühzeitige Abgehen der Fruchtwasser, die Frühgeburt, wohl auch entzündliche Zustände traumatischer oder speeifischer Natur, wenn sie die Eihäute oder den Tragsack während der späteren Tiilchtigkeitszeit betroffen haben, können die innige Verbindung, ja sogar die Verwachsung jener Gebilde bedingen. Endlich hat man auch der mechanischen Hindernisse beim Abgang der Nachgeburt zu gedenken, wie sie sich durch einen frühzeitigen Verschluss des Muttermundes oder zu Folge einer Einklemmung der Eihäute in die Fruchthälterwand ergeben.
Die Diagnose stützt sich auf das Ergebniss einer genauen Untersuchung der Scheide und des Tragsackes. Wenn die Eihäute innerhalb (gt; Stunden nach der Geburt noch nicht ausgestossen wurden, so findet man sie entweder ganz oder nur theilweise im Frucht-hälter eingeschlossen; im eisten Falle ist der Muttermund geschlossen, die Eihäute sind demnach nicht sichtbar; im letzteren Falle sind die Eihäute zum Theile abgestossen und hängen im Muttermund eingeklemmt aus der Scheide heraus. Das endliche Ablösen erfolgt dann innerhalb 39 Tagen, mitunter aber erst im Verlaufe von mehreren Wochen. In der Regel findet man am zweiten bis dritten Tage nach
Csokor. Gericht). Thierheilkuude.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 28
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der Geburt, im Falle eine Eetentio secundinarum vorliegt, das Amnion und die Allantois sammt den grossen Gefasson zwischen den Schamlippen verschieden weit herausragen; das Chorion und die fötalen Placenten (Kotyledonen) sind in der Uterushöhle zurückgeblieben. Die manuelle Untersuchung ergibt eine erhöhte Temperatur der Scheidenschleimhaut und eine schlechte Contraction des Tragsackes. Das Allgemeinbefinden des Thicres ist nur wenig gestört; abgesehen von den periodischen Nachgeburtswehen, welche mitunter bei schmerzhaftem Aufkrümmen des Rückens sehr heftig erfolgen, ist die Temperatur nur wenig gesteigert, die Fresslust gut und die Thiere erscheinen fieberlos. Wenn aber nach dem dritten Tage seit dem Abkalben der Abgang der Nachgeburt noch nicht erfolgt ist, so tritt die Fäulniss derselben ein, und zwar im Sommer etwas früher als im Winter. Obwohl die Nachgeburt bis zum neunten Tage im Zusammenhange verbleibt, so wird der aus der Scham heraushängende Theil länger und schleift auf dem Boden nach; die Eihäute werden miss-färbig, leicht zerreisslich und entwickeln einen auffallenden Fäulnissgeruch, welcher sich in den heissen Sommermonaten so wesentlich steigert, dass der ganze Stall davon erfüllt wird. In dem Zustande zeigen die Kühe schwache Fieberbewegungen und erhöhte Mastdarmtemperatur; die Fresslast wird geringer, die Thiere magern ab, die Haare werden glanzlos und die Milchsecretion vermindert sich all-mälig. Die anfangs ziemlich kräftigen Nachgeburtswehen werden immer schwächer und bleiben schliesslich ganz aus, wobei sich eine krampfartige Steifigkeit in den hinteren Extremitäten entwickelt. Häufig erfolgt am neunten bis zwölften Tage das Ausstossen der Nachgeburt, worauf sich die Thiere sehr bald erholen; nur in jenen Fällen, in welchen eine gleichzeitige Contraction des Tragsackes nicht erfolgt, verbleibt noch längere Zeit ein weisslicher, zuweilen bröck-licher Scheidenausfluss zurück, der einen chronischen Katarrh des Tragsackes anzeigt.
Wenn aber der Abgang der Nachgeburt selbst am zwölften Tage nach dem Abkalben nicht stattfindet, dann zerfällt zuerst das hervorgelagerte Amnion und die Allantois, in Folge der zunehmenden Fäulniss, in einzelne Stücke, welche sich spontan loslösen, so dass innerhalb einer kurzen Frist der zwischen den Schamlefzen hervorhängende Theil der Nachgeburt abgestossen wird. Die im Tragsacke zurückgebliebenen fötalen Placenten (Kotyledonen) verweilen mit den Karunkeln noch längere Zeit in inniger Verbindung. Sie faulen all-mälig ab und veranlassen eine septische Infection des Thieres. Ein septisches, atypisch verlaufendes Fieber, verbunden mit häufigen un-
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regelmässigen Steigerungen, ohne besonders hohe Temperatursteigerung, zeigt das chronische Siechthum und die stattgefundene Infection mit den septischen Stoffen an. Der Ausfluss aus der Scheide wird missfarbig, trübe und sehr übelriechend; die innere Untersuchung ergibt das Vorhandensein einer im Tragsacke angehäuften dicklichen Flüssigkeit, durch welche eine Erweiterung des Muttermundes und eine Ausdehnung des Trugsackes bedingt wird. Der offene Muttermund und die Erschlaffung des Uterus sind als die wesentlichsten Merkmale in diesem Stadium der Krankheit zu nennen, welches jedoch nach längerem Bestehen noch zu einem Ausgleich führen kann.
In manchen seltenen fällen gewinnen die pyämischen und septischen Processe die Oberhand, wodurch das örtliche Leiden zu einer allgemeinen Krankheit wird; solche Thiere magern ab, die Lymphdrüsen schwellen an, es entwickeln sich Metastasen zuerst in den Lungen, dann in den übrigen Organen, entzündliche Processe im Tragsacke führen zur Bildung von septischen Geschwüren und käsigen Heerden, der Ausfluss wird jaucheähnlich, es stellt sich allgemeiner Decubitus ein und eine puerperale Septikämic bereitet dem Leben des Thieres ein rasches Ende.
Als Folgen einer Ketentio seeundinarum sind manche oft lange bestehende krankhafte Zustände zu erwähnen. Unmittelbar nach dem Geburtsacte kann es bei einem Zurückbleiben der Nachgeburt in Folge des heftigen Drängens der Thiere, zu einem Tragsackvorfall oder einer Tragsackumstülpung kommen. Allein die Gefahr in Betreif dieser Leiden nimmt mit dem Zeitabschnitte von der Geburt an immer mehr ab, weil sich der Muttermund doch allinälig verengert. Die Entzündung des Fruchthälters und der Scheidenschleimhaut ist ein gewöhnliches Ereigniss, welches in seltenen Fällen zur pyämi-schen oder septischen Infection führen kann. Endlich ist das Auftreten des Starrkrampfes als Folgeleideu einer ßetentio seeundinarum in mehreren Fällen beobachtet worden.
Heutzutage trachtet man durch eine gründliche antiseptische Behandlung der allgemeinen Eiter- oder Jauchevergiftung therapeutisch entgegenzutreten.
Bei der forensischen Beurtheihmg hat man zu berücksichtigen, dass die Verjauchung und Ausscheidlingsvorgänge zuweilen lange Zeit andauern, und dass während dieses Zeitabschnittes die Milchergiebigkeit kaum die Hälfte, ja kaum den vierten Theil des normaleu Ertrages erreicht. Selten, nur in Fällen wo Complicatiouen hinzutreten, tritt ein Verlust des Thieres selbst ein. Die erwähnten Nachtheile führen immer zu Eechtsstreitigkeiten, wobei es sich um
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436nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Räude des Eindes.
einen Rückgang des Kaufes und um Schadenersatz handelt. Das Vorhandensein des Leidens wird durch den Abgang einer stinkenden Jauche, die längere Zeit nach dem Abkalben fortbesteht, erwiesen. Dabei ist jedoch immer zu berücksichtigen, dass unter normalen Verhältnissen die sogenannte Eeinigung (Abgang der Lochicn) nach dem Kalben 810 Tage andauert. TJeherdies bestehen die Lochien aus Schleim und Eiter und zeigen keine jauchigen, übelriechenden Beimengungen. Dem Grade der Fäulniss, in welchem sich die Nachgeburt befindet, ist in Bezug auf die Dauer des Leidens die vollste Aufmerksamkeit zuzuwenden. Eine beginnende, faulige Zersetzung der in ihrem Zusammenhange erhaltenen Eihaute, deutet je nach der Jahreszeit auf ein drei- bis viertägiges Bestehen des Leidens hin; nach dieser Zeit pflegen erst die Erscheinungen eines Allgemeinleidens hervorzutreten. Das Fieber stellt sich erst nach und nach ein, die Milchsecretion nimmt allmälig ab, die Fresslust wird geringer und die allgemeine Abmagerung bekundet das längere Bestehen der Krankheit. Selbstverständlich hat man das Leiden bis zum letzt stattgefuudenen Abkalben zurück zu datireu.
Die Räude des Rindes.
Literatur: Müller. Magazin 1860. König. Sächsischer Jahresbericht 1873. Kaabe. Hannover. Jahreshericlit 1amp;T6. Uhlig. Sächsischer Jahresbericht 1878. Blenkinsopp. The vet. 1883. Eöll. Uebertragung der Krätze vom Kind auf den Menschen und vom Schaf
auf das Kind. Vetcrinärbericht 188ö. Tolstouchow. Scabies bovis. Petersburger Arch, für Veterinärmedicin. Literatur: Die Käude des Pferdes (Seite 344).
Gewährzeit in Sachsen 15 Tage.
Die Räude des Rindes ist eine fieberlose, chronisch verlaufende und leicht übertragbare Hautkrankheit, als deren Ursache die Räudemilben zu gelten haben. Die Uebertragung der Räude geschieht nicht nur von einem Rind auf das andere, sondern, wie es die Beobachtungen ergeben haben, kann das Leiden von Schafen auf das Rind und umgekehrt, wohl aber auch vom Rind auf den Menschen stattfinden (Roll). Obwohl die sebon geschilderten drei verschiedenen Milbenarten beim Rinde angetroffen wurden, so ist die häufigste Erkrankung durch die Saugmilbe (Dermatocoptes Frstbg., Dermato-dectes Grlch., Psoroptes Mgn.) bedingt. Mitunter scheint es, dass die Saugmilbe zugleich mit der schuppenfressenden Milbe
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Pie Räude des Kindes.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;437
(Dermatopbagus Frstbg., Symbiotes Glich., Chorioptes Mgn.) die Kaude des Kindes veraulasst. Seltener kommt die als Steiss-und Pussräude bezeichnete, durch die schuppenfressende Milbe allein bedingte Krankheit vor, und am seltensten wird die Grabmilbe (Sarcoptes) als Ursache der Kinderräude angetroffen. In Betreff der Naturgeschichte und Biologie der Milben, sowie bezüglich des pathologischen Processes und der forensischen Beurtheilung gilt Alles, was bereits von derselben Krankheit des Pferdes angeführt wurde (siehe Seite 344). Nur in Anbetracht der Symptome der drei Räudeformen des Kindes soll Einiges hervorgehoben werden.
Die Dermatocoptesräude des Kindes, die häufigste Form des Leidens, begiunt an den Seitenflächen des Halses, an den Schultern, an den Seiten des Kückgrates, in der Plankengegend und auf den Hinterbacken bei solchen Kindern, die nicht geputzt werden und neben einander aufgestallt sind. Bei den unter Putz und Striegel und auf kräftiger Stallfütterung stehenden Kindern beginnt die Käude in der Haut an den Augengruben, am Ohrengrunde und am Euterspiegel, kurz an solchen Stellen, welche vermöge ihrer geschützten Lage ein Abstreifen der Milbencolonien unmöglich machen. Die Haare werden an den genannten Partien glanzlos, sie fallen aus und dadurch entstehen grosse, nackte, haarlose Stellen, an welchen die Thiere heftiges Jucken empfinden und deshalb an allen Gegenständen sich zu scheuern versuchen. Nur dort, wo sich die Thiere nicht reiben können, so in der Steissgrube, an der Schwanzwurzel bei aufgestalltem ATieh und an dem Euterspiegel, erscheinen die haarlosen Stellen von der charakteristischen runden Form, wie sie durch die centrifugale Ausbreitung der Milbencolonie bedingt wird. Sehr bald entstehen unter den mehlartigen Schuppen sehr kleine, nässende Knöt-chen, sie vertrocknen wieder und wandeln sich in kleine Schorfe um. Sobald sich die Rinder an diesen juckenden Stellen reiben, werden die Schorfe abgerissen, es entwickeln sich grössere nässende Partien, an welchen eine Borken- und Krustenbildung, oft mit einer Geschwürsbildung einhergehend, stattfindet. Verdickung der Haut, Falten- und Schrundenbilduug erfolgt in ähnlicher Weise wie bei dem räudigen Pferde. Die Haut wird schliesslich lederartig, rauh, blutrünstig und ist stellenweise mit sehr trockenen, graubraunen Borken bedeckt. In den abgekratzten Borken und Krusten kann man an deren unteren Fläche, insbesondere bei warmer Witterung, die Käudemilben mit freiem Auge herumkriechen sehen. Die angebliche Verschlimmerung der Rinderräude im Winter dürfte mit der Aufstauung dieser Thiere im Zusammenhang stehen.
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Längere Zeit vermag die Dermatocoptesräude beim Rinde zu bestellen, ohne dass besonders uachtbeilige Folgen für den Gesundheitszustand des Thieres bemerkbar werden. Erst bei einer allgemeinen Ausbreitung der Krankheit und bei jahrelangem Bestände kommt es wohl zu kachektisehen Zuständen, die Thiere magern ab und gehen zuweilen zu Grunde. Verminderte Milchergiebigkeit in Folge der beständigen, durch den Juckreiz bedingten Unruhe und die Abmagerung wegen der gestörten Hautthätigkeit sind die den Landwirth schädigenden Nachtheilo. Wenn jedoch das Stallvieh fleissig geputzt und rein gehalten wird, so beschränkt sich der Krankheitsprocess nur auf die oben genannten geschützten Hautstellen und eine allgemeine Verbreitung der Räude findet nicht statt.
Die Dermatopbagusräude des Rindes, eine seltener vorkommende Form des Leidens, verhält sich analog wie jene des Pferdes. Sie beginnt in der Steissgrube und in der Umgebung der Schweifwurzel (Steissräude), also an geschützten und verborgenen Stellen; von da aus verbreitet sie sich nach abwärts auf den unteren Theil der Füsse (Pussräude), mitunter auch bei verwahrlosten Thieren über den ganzen Körper. Die beim Rinde vorkommende Schlempemauke dürfte in vielen Fällen durch die schuppenfressende Milbe bedingt sein (Raabe). Jedenfalls wird durch die Anwesenheit der Milben an der betreffenden Hautpartie ein Juckreiz hervorgerufen und dieser befördert die chronisch verlaufende Hautentzündung. Das Auftreten haarloser Stellen, die Schuppen- und Borstenbildung, sowie der vorhandene Juckreiz sind die Merkmale dieser Krankheit.
Die Sarcoptesräude des Rindes kommt sehr selten vor, sie dürfte durch Ansteckung von räudigen Pferden erfolgen. Es ist die bösartigste Form und verhält sich analog wie die beim Pferde geschilderte Sarcoptesräude.
Die Heilbarkeit der Dermatocoptes- und Dermatophagusräude des Rindes ist in allen jenen Fällen hervorzuheben, in welchen die Krankheit noch keine besondere Ausbreitung angenommen hat und tiefere Veränderungen in der Haut noch nicht vorhanden sind. Indess hat man immer zu berücksichtigen, dass während der Behandlung der Thiere zum grössten Theil die Nutzung und die landwirthschaftliche
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Die Rinderpest.
Syn.: Löserdürre, Löserseuche, Viehpest, Viehsterben, gemeine Viehseuche, Hornviehseuche, Magenseuche, Gallenseuche, Grossgalle,
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Die Einderpest.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;439
üebergalle, Kindviehstaupe, Rindertyphus u. s. w. (Pestis bovilla, Febris maligna pestilentialis, Typhus boum contagiosus).
Literatur: Rüll. Die Thicrseuchen. Wien 1881. Verlag von Braumüller. Pütz. Die Seuchen und Heerdekranklieiten. Stuttgart 1882. Verlag von Enke. Friedberger und Fröhner. Pathologie und Therapie der Hausthiere 1. c. enthält die gesammte Literatur.
Gewährzeit in: Belgien und Luxemburg 9 Tage.
Die Kinderpest, eine acute, dem Rindergeschlechte eigenthüm-liche Infectionskrankheit, befällt die Thiere mir einmal im Leben und verbreitet sich panzootisch in die ausserhalb des Steppengebietes Russlands gelegenen Länder nur durch die Einschleppung. Die Empfänglichkeit für das Pestcontagium ist bei den Kindern am grössten, Schafe und Ziegen erweisen sich weniger empfänglich, ausserdem können auch andere Wiederkäuer von der Seuche befallen werden, wie dieses die in den Thiergärten zu Paris und Rotterdam gemachten Er-fahningen nachweisen. Es erkrankten während einer Rinderpestinvasion durch zwei indische Gazellen in Paris ein Auerochs, Yaks, Zebus, Gazellen, Ziegen, Antilopen und Hirsche. Auch vom Auftreten der Seuche unter den Kameelen wird berichtet (Egypten). Ein einmaliges üeberstehen der Seuche macht die durchgeseuchten Thiere zeitlebens immun, wie dies neuerlich gelegentlich der Rinderpestinvasion in Bosnien sichergestellt wurde.
Nach den neuereu Beobachtungen soll die Heimat der Rinderpest in Centralasien zu suchen sein. Angeblich ist es China, Persien, Indien, woher die Einschleppung in das europäische Russland erfolgt. Bei der enormen Coutagiosität der Seuche geschieht ihre Ausbreitung durch Kriege, Yiehtransporte, Viehhandel und Viehmärkte.
Geschichte. Bestimmte geschichtliche Nachrichten über das Auftreten der Binderpest, aus dem 4. Jahrhundert n. Chr. stammend, verbürgen es, dass diese Seuche mit der Völkerwanderung aus ihrem ursprünglichen Heimatlande in Centralasien nach Westeuropa verschleppt wurde und seit jener Zeit diese Länder nicht mehr verlassen hat. Geschichtlich bekannte Rinderpestinvasionen in die Länder Europas erfolgten in verschiedenen Zeitabschnitten. Die von Severus Sanctus in dem letzten Viertel des 4. Jahrhunderts beschriebene, den Zügen der Völkerwanderung folgende und von Pannonien aus über Illyrien, Oberitalien, Gallien und Belgien sich ausbreitende Viehseuche ist jedenfalls die Rinderpest gewesen. Im Jahre 580 erfolgte abermals eine grössere Seucheninvasion durch den Einfall der Lombarden nach Italien. Die grösste Rinderpestinvasion erfolgte jedoch zur Zeit Karl des Grossen (801820). Vom 9. Jahrhundert an bis gegenwärtig verheerte die Rinderpest in panzootischer Ausbreitung unzählige Male die Länder Europas. Eine bedeutende Invasion ereignete sich in den Jahren 17091717, sie bedrohte den Wohlstand aller europäischen Staaten und gab nicht nur die Veranlassung zur Gründung der
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440nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Rinderpest.
nun bestehenden Thierarzneischnlen, sondern übte auch auf die Organisation des gesanunten Veterinärwesens einen mächtigen Einfluss aus, indem von den hetreffenden Regierungen die ersten veterinärpolizeilichen Massregeln (Frankreich 1714 und Freussen 1711 #9632;1'714) zum Schutz gegen diese Landplage eingeführt wurden.
Die Rinderpest fand erst in der neuesten Zeit in Belgien und im Gross-herzoglhum Luxemhurg die Aufnahme in die Währschaftsgesetze. Laut der kGnigl. Verordnung vom 7. Novemher 186!) hildet die Rinderpest in Belgien einen Gewährsmangel, wenn das Thier nach der Uehergahe nicht mit rinderpestkranken Thieren in Berührung war. Die Klagefrist erstreckt sich, den Tag der Uehergahe nicht mit eingerechnet, auf 14 Tage. Neuerdings (Gesetz 25. August 1885) gilt die Rinderpest nicht nur für das Rind als ein gesetzlich anerkannter Gewährsmangel, sondern auch für die Schafe und die Klagefrist wurde auf 9 Tage festgesetzt. Im Grossheizogthtun Luxemhurg ist die Rinderpest bei Rindern und Schafen mit dem Gesetze \om 15. December 1870 für einen Gewährsmangel erklärt und die Klagefrist auf 9 Tage bestimmt worden.
Die Kutstclningsiirsacbe der Binderpest kennen wir nur inso-ferue, als sie für unsere Viehstände in der Ansteckung gegeben ist. Während man die biologischen Eigenschaften, das Vorkommen und die Wirkung des Ansteckungsstoffes zur Genüge erforscht hat, ist dessen Natur noch nicht endgiltig festgestellt. Die eisten genauen mikroskopischen Untersuchungen der pathologischen Producte der Rinderpest wurden in den Sechziger Jahren von Dr. Be ale vorgenommen. An den Wandungen der kleinsten Blutgefässe constatirte Beale kleine Körnchenhaufen (Germinalmatter), von welchen angenommen wurde, dass sie als Erreger der Rinderpest zu gelten haben. Hierauf fand Klebs in allen Gewebstheilen der an der Rinderpest verendeten Thiere (1873) sehr grosse, bewegliche Mikrococcen. Sehr bald bestätigte Semmel* den Befund von Mikrococcen in den Gewebs-säfteu als das Rinderpestcoutagium. Die ziemlich grossen isolirteu und in Kettenform vereinigten Mikrococcen wachsen auf der Fleischwasser-Peptougelatine in Form von grauweissen Rasen und verflüssigen den Nährboden. Reinculturen dieses Filzes auf Kälber verimpft, sollen die Rinderpest bei den Impflingen hervorgerufen haben. Analog dem Pasteur'schen Verfahren suchte Semmer die reingezüchteteu Mikroorganismen in ihrer Wirkung abzuschwächen und als Präventiv-Impf-stoff zu verwenden. Versuche über die Cultivirbarkeit der Mikrococcen bei verschiedenen Temperaturen ergaben den positiven Erfolg, dass eine wirkliche Abschwächung des Rinderpestcontagiums erzielt werden kann. Durch ein zehn Minuten langes Erwärmen auf 55deg; C, sowie durch ein längeres Abkühlen auf 10 bis 20deg; C. wird das Leben der Rinderpestmikrococcen vernichtet. Eine Abschwächung kann jedoch bei Culturen, welche längere Zeit auf 3739deg; C. erwärmt gehalten
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Die Rinderpest.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;441
werden, erreicht werden. Impfungen mit derartig abgeschwächten Cul-tureu blieben bei Schafen wirkung.slo.s; ausgenommen einer kleineu Temperatursteigerung, traten keine weiteren Merkmale der Rinderpest auf. Dagegen aber wurde constatirt, dass die auf solche Weise präventiv geimpften Schafe sich bei einer nachträglichen Infection mit Binderpestvirus als unempfänglich erweisen und gesund verbleiben. Die von Semmer vorgenommenen Versuche mussten leider unterbrochen werden, weshalb nur mit Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass die gefundenen Mikrococcen wirklich das Wesen des Rinderpestcontagiums ausmachen und sowohl eine Abschwächung als auch eine gänzliche Tödtung derselben durch Wärme und durch Kälte erzielt werden kann.
Entgegen dem Befunde von Klebs, Semmer und auch Kosti-tschew constatirte Kolesnikov bei mehreren rinderpestkrankeu Thie-ren in dem Venenblute hauptsächlich Spirillen, während in den Orgauen neben Bacteriencolonien mit langen Fäden und Sporen auch noch sarcinaähnliche Culturen angetroffen wurden. Diesem Befunde wird jedoch von allen Seiten wenig Glauben beigelegt, und besonders Saweljew, welcher neuerdings die Mikroorganismen der Rinderpest untersuchte, kam zu anderen Resultaten. Saweljew erhielt bei Aussaaten des Blutes rinderpestkranker Thiere auf die bekannten Nährböden mehrere Formen von Mikroorganismen, die als Bacilleu, Coccen, Diplococcen, Kettchen und Sarcine in Form von runden, oberflächlichen, weissgefärbten, dann in runden gelben und in röthlichen Culturen auftreten; sie sollen nach Angabe des Autors ineinander übergehen und sobald dieser Farben Wechsel durch längere Verweilung unter höherer Temperatur sistirt wird, soll die Abschwächung der Cultur stattgefunden haben. Leider wurden weder an Schafen noch an Rindern mit dem abgeschwächten Virus Versuche vorgenommen, noch von einer anderen Seite die Angaben des Autors bestätigt.
Endlich haben Metschnikoff und Gamaleia in neuester Zeit über die Experimente zur Erforschung der Rinderpest Folgendes mit-getheilt: Metschnikoff fand in den Organen der rinderpestkranken oder der Seuche erlegenen Thiere kurze Bacillen mit abgerundeten Enden. In den Geschwüren des Labmagens bilden sie ganze Bacterieunester, sie entwickeln sich bei gleichzeitiger Zerstörung des Drüsengewebes zu Bacillen und leptothrixähnlichen Fäden. Zuweilen fanden sich die geschilderten Bacterien auch im Blute der rinderpestkranken Thiere. Die von Semmer angegebenen Streptococceu und die von Kolesnikov angeführten Spirillen fehlen sowohl in dem gezüchteten Materiale, als auch im Blute der Thiere. Dem Befunde an Mikro-
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Die Kinderpest.
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coccen wird wenig quot;Werth beigelegt. Gamaleia erwies, dass das Blut riudei-pestkrauker Tbiere ansteckungsfäbig sei, nach der Filtration durch den Pasteur-Chamberland'schen Filter aber seine Virulenz verliert. Auf Plattencnltnren gewann Gamaleia dieselben Bacillen wie Metschnikoff aus dem Blute. Impfungen der Reinculturen erzeugten bei Kälbern rinderpestähnliche Erscheinungen. Auch an Meerschweinchen übten die verimpften Reinculturen dieselbe Wirkung, während sich die Kaninchen immun erwiesen. Es wird allgemein angenommen, dass die Einwanderung der Mikroorganismen durch den Respirations-tract erfolgt, von wo dieselben zunächst in das Blut gelangen und von dort eine allgemeine Blutinfection bedingen, worauf sich erst secundär die Veränderungen im Verdauungstracte heranbilden.
Während die Acten über die wahre Natur des Rinderpestconta-giums noch nicht abgeschlossen sind, und mit Bestimmtheit nicht angegeben werden kann, welche von den gefundenen Mikroorganismen die Seuche veranlassen, so ist uns doch dessen Wirkung und Ausbreitung auf Grund praktischer Erfahrungen hinlänglich bekannt. Folgende Sätze sind in Betreff des Infectionsstoffes der Rinderpest als feststehend anzunehmen:
Unzweifelhaft ist der Infectionserreger der Rinderpest endogener Natur, indem er sich im kranken Tbiere vermehrt und schon zur Zeit der ersten Krankheitszeichen, auch im Stadium der Incubation im Thierkörper bereits vorkommt, demnach zu der Zeit seine volle Wirkung entfalten kann. Nach den Versuchen von Raupach erwies sich der Nasenschleim eines 24 Stunden vorher mit dem Rinderpest-contagium geimpften Thieres, auf ein anderes Rind übertragen, als wirksam. Nicht nur kranke Rinder, sondern auch reconvalescente, ja selbst genesene Tbiere können die Ansteckung vermitteln.
Der Infectionsstoff der Rinderpest ist sowohl fix, als auch flüchtig, er haftet an allen Theileu des Thierkörpers, befindet sich in allen Ausscheidungen und Absonderungen, ja selbst in der ausgeathmeten Luft und im Dunstkreise des Thieres.
Das Contagium der Rinderpest scheint in mancher Beziehung zu den anaerobiotischen Krankbeitserregern zu zählen, indem es durch die trockene Luft, namentlich im Sommer, rascher zerstört wird. Auch ist die Infection durch die Luft nur auf kürzere Strecken möglich (angeblich 25 Schritte).
An Zwischenträgern haftet der Ansteckungsstoff sehr leicht und bleibt durch längere Zeit wirksam. Vergrabenes Fleisch zeigte sich nach 3 Monaten noch wirksam; Stallungen, in welchen rinderpestkranke Tbiere eingestellt waren, sowie die Streumaterialien und das
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Die Einderpest.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 443
Heu aus jenen Räumen, behalten ihre Wirkung 45 Monate. Der Dunger, von erkrankten Thieren herrührend, erwies sich, nachdem er auf dem Felde den ganzen Winter festgefroren war, im nächsten Frühjahre als ansteckungsfähig.
Die Ansteckung erfolgt entweder direct durch den Contact mit den kranken Thieren oder durch alle möglichen Zwischenträger, wie: Thiere, Menschen, thierische Producte, Futtermittel, Stallgeräthschaften, Wasser, Weide u. dgl.
Zerstörend auf den Infectionsstoff wirken: die atmosphärische, heisse und trockene Luft, die Fäulniss, Temperaturen von über -1-G50C. und eine längere Einwirkung von 15deg;C. (Semmer), ebenso wird der Infectionsstoff durch die bekannten Desinfectionsmittel ziemlich leicht zerstört.
Nach allen bisherigen Beobachtungen ist die Empfänglichkeit für das Rinderpestcontagium bei den Rindern am grössten. Jedes Rind, unberücksichtigt dessen Alter, Geschlecht und Race, wird von der Seuche befallen, und es gehört zu den grossen Ausnahmen, wenn in einem Viehstande das eine oder das andere Stück verschont bleibt. Uebrigeus schreibt man dem Steppenvieh eine grössere Widerstandsfähigkeit zu; indess kann dies auf die Immunität zurückgeführt werden, welche durch das einmalige üeberstehen der Seuche erreicht wird. Weniger empfänglich für die Rinderpest erweisen sich die Schafe und Ziegen, es ist jedoch das Contagium von Schafen und Ziegen auf das Rind und umgekehrt übertragbar; eine Milderung des Krankheitserregers, eine Mitigation des Giftes mittelst eines Durchführens durch Schafe und Ziegen erfolgt, wie es Versuche ergeben haben, nicht. Eine Uebertragung der Krankheit auf Einhufer, Fleischfresser und Schweine wurde nicht beobachtet.
Der pathologische Process. Die Ansichten über den pathologischen Process in Betreff der Rinderpest gestalteten sich im Laufe der Zeiten sehr verschieden. Auf dem Wege des Vergleiches suchten viele Forscher die Rinderpest mit einer analogen Krankheit des Menschen und der Thiere zu identificiren. Als Pockenfieber und als Variola wird die Rinderpest von Ramazzini und in neuerer Zeit auch von Sanderson und Bristowe angesehen. Als Ruhr und als Magen- und Darmentzündung erklären dtis Leiden Sauvages, Salchow und Huzard. Mit dem menschlichen Typhus, und zwar mit der abdominalen Form, verglichen die Rinderpest Hildebrand, Müller, Bochdaleck und Weber. Als ansteckendes Typhoid wurde die Krankheit von Lorinser und Rawitsch angesehen. Den Vergleich mit der Diphtheritis stellten Fürstenberg, Leisering und Roloff
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auf, während als eine locale Ernährungsstörung, bedingt durch die Fettmetamorphose undEmbolie, die Rinderpest von Brauell und Beale angesehen wird. Roll und Bruckmüller sehen in der Rinderpest eine specifische croupös-exsudative Entzündung sämmt-licher Schleimhäute, insbesondere jener des Verdauungstractes. Als eine reine, durch Spaltpilze veranlasste acute Infectionskrank-heit wird das Leiden von Klebs, Semmer, Kolesuikov, Sawel-jew, Xostitschew, Gamaleia und Metschnikoff augesehen.
Nach den übereinstimmenden anatomischen Untersuchungen mehrerer Forscher, nach meinen Beobachtungen und nach gepflogener Untersuchung des reichlichen Rinderpestmateriales in der Sammlung des Wiener Thierarzuei-Institutes erscheint es mir gerechtfertigt, wenn man die Rinderpest in Hinsicht des pathologischen Processes als eine specifische Entzündung sümmtlicher Schleimhäute betrachtet, welche weder mit einer beim Menschen, noch bei Thieren vorkommenden anderen Krankheit verglichen werden kann, demnach einen Process sni generis darstellt. Die anatomischen Merkmale dieser Entzündung sind vierfach verschieden und man kann vier aufeinander folgende Entzündungsformen vorwiegend in der Schleimhaut des Verdauungstractes nachweisen. Den Process leitet eine exsudative, mit vorwiegender Hyperämie und Transsudation einhergehende Entzündung ein; hierauf erfolgt eine desquamative oder abschuppende, katarrhalische Entzündung, welcher sich eine croupöse und schliesslich eine diphtheritische Entzündung hinzugesellt. Je nach der Intensität der Seuche findet man entweder nur die ersteren Formen oder alle Abstufungen der genannten Entzündungen vor. Je rascher die Thiere der Seuche unterliegen, um so weniger auffällig sind die pathologisch-anatomischen Merkmale, während bei weniger raschem Verlaufe vorwiegend der diphtheritische Entzündungsprocess in der Schleimhaut zur Beobachtung gelangt.
Bezüglich des äusseren Befundes der an der Rinderpest verendeten Thiere wären die Merkmale des raschen Verfalles und die Entzündungsmerkmale an den sichtbaren Schleimhäuten hervorzuheben. Die Cadaver sind sehr abgemagert, das Haar ist matt und glanzlos, die allgemeine Decke wird lederbündig, sie ist zu weit, lässt sich auch an den sonst gespannten Stellen in Falten aufheben. Die Hungergrube erscheint sehr eingefallen, das IJnterhautbindegewebe ist entweder fettlos oder nur von schlaffem, welkem Fett durchsetzt. In manchen Fällen findet man entsprechend dem vorderen Brusteingange im Unterhautbindegewebe Luft angesammelt, und in Folge dessen ist die untere und seitliche Halspartie durch eine gleichmässige Anschwel-
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lung defonuirt. Dieses Hautemphysem breitet sich manchmal über die ganze vordere Körperhälfte uns und ist das Kesult;it eines Zwischen-bläschenemphyseius, das durch die Berstuug zahlreicher Lungenbläschen zur Entstehung gelangt. Die Innenfläche der Haut an den Hinterschenkeln ist durch flüssige, mit Blut untermengte, sehr übelriechende Kothmassen besudelt. Von einem gelblichen, missfärbigen, schleimigeitrigen Ausflusse erscheint in ähnlicher Weise die Haut um die Nasenlöcher, um das Maul, um die Augen und um die Scheide beschmutzt. Als charakteristisch wäre die Thränenspur hervorzuheben, welche vom inneren Augenwinkel über den Kaumuskel gegen den Hinterkieferrand verläuft und sich durch die theils fehlenden, theils jedoch verklebten und mit Krusten bedeckten Haare kundgibt. Bei manchen Seuchen-invasionen wird das Auftreten eines schuppigen, kuötchenartigen oder pustulösen Ausschlages an verschiedenen zarten Körperstellen, wie: am Euter, am Hodensack, am Mittelfleisch, um die Nase, am Kinn, am Genick, am Halse, am Trill und an der inneren Schenkelfläche beobachtet (Ramazzini, Eöll).
Die Schleimhaut der Lippen, das Zahnfleisch und die Schleimhaut der Nasenöffnungeu erscheinen fleckig geröthet, geschwellt und entweder mit einem kleienartigen, diffusen Belege bedeckt, so dass es den Anschein hat, als ob die genannten Schleimhäute mit Asche bestreut wären oder es befinden sich an der Lippenschleimhaut und am Zahnfleisch genau umschriebene, rissige Partien, die mit mürben, gelbbraunen, rundlichen Auflagerungen bedeckt sind. Nach dem Abstreifen der letzteren verbleiben ovale oder landkartenähnliche, buchtige Vertiefungen mit hochgeröthetem Grunde und Rande, die später genauer zu besprechenden Erosionsgeschwüre in der Schleimhaut zurück.
Die Bindehaut des Auges ist mit einem schleimig-eitrigen Secrete, namentlich an den inneren Augenwinkeln und hinter den unteren Augenlidern bedeckt, die Schleimhaut darunter erscheint leicht geschwellt und intensiv geröthet. Die Lidränder sind mit kleinen Schiippchen bedeckt, und die Wimpern des unteren Augenlides, sowie die Haare in der Haut der quot;Wange, entsprechend der Thränenspur, zum Theile fehlend und zum Theilc durch Krusten verklebt.
Die Schleimhaut des Afters und des Wurfes ist gewöhnlich geschwellt oder doch stellenweise intensiv geröthet, mitunter von Blutextravasaten durchzogen und hie und da mit käsigen, oft blutigen Auflagerungen eingedeckt, nach deren Abstreifen die erwähnten Erosionsgeschwüre wahrnehmbar werden.
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Das Unterhautbindegewebe längs der Wirbelsäule, an den Schultern und am Brustkörbe ist in manchen Fällen sehr gezerrt und gedehnt durch das aus dem Brustraume hervortretende interstitielle Emphysem. Die Muskeln erscheinen für gewöhnlich höher geröthet, und nach den Untersuchungen von Marcet, Peretti und Oudermans ist deren Wassergehalt vermindert, die Menge des Faserstoffes um das Doppelte vermehrt, ebenso wie jene des PJiweisses und der Extractiv-stoffe. Eine glasartige Umwandlung der Muskelfasern, wie sie von manchen Forschern angegeben wird, konnte ich nicht constatiren, in den untersuchten Fällen war die Querstreifung noch immer deutlich vorhanden.
Bei der inneren Besichtigung der an der Rinderpest gefallenen Thiere überwiegen die Merkmale der Entzündung sämmtlicher Schleimhäute, besonders aber jener des Verdauungsschlauches und es gestaltet sich das Bild verschieden je nach der Dauer des Leidens. Während bei einem raschen Verlauf der Krankheit exsudative und desquamative Entzündungsmerkmale vorliegen, findet man bei längerer Dauer die croupösen, wohl auch die diphtheritischen Entzündungs-processe in den Schleimhäuten vor.
Im Verdauungstracte ist besonders die Schleimhaut der Maulhöhle, des Rachens, des Laabes, des Dünndarmes und öfters auch jene des Mastdarmes der Sitz der pathologischen Veränderung. Seltener breitet sich der Process auf die Schleimhaut des Blind- und Grimmdarmes aus.
Betreffend die Maulhöhle und die darinnen eingeschlossenen Organe zeigen die Schleimhäute der Hinterlippen, die Uebergangsfalte zum Zahnfleisch, weniger die Schleimhaut der Oberlippe, der unteren Zungenfläche um das Zungenbändchen, des harten Gaumens und an den Papillen der Backenschleimhaut die hervorragenden, charakteristischen Merkmale der Rinderpest, welche einen besonderen diagnostischen Werth haben.
In der Lippenschleimhaut, entsprechend der Uebergangsfalte an der Unterlippe und der ganzen, mit dem dicken Epithel bedeckten Oberlippe entstehen diffuse oder zerstreute rothe Flecke und innerhalb derselben kommt es zu mohnsameugrossen, isolirten, aber auch zusammen-fliessenden Lockerungen des Epithels; das gequollene Epithel hebt sich in Form von kaum wahrnehmbaren, weissen Punkten sehr scharf von der gerötheten Schleimhaut ab, und wie mit der Loupe zu sehen, entstehen aus den Pünktchen kraterähnliche, sehr seichte Substanzverluste, die dann von einem weissen, durch das gewucherte und gequollene Epithel gebildeten, kranzartigen Saume umgeben sind.
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Die nun grosser gewordenen Öubstauzverluste berühren sich mit ihren Rändern und verschmelzen unter einander, wodurch entweder querovale, etwa hanfkorugrosse Erosionsgeschwürchen entstehen (Hinterlippe), oder die Schleimhaut ist gleichmässig in der ganzen Ausdehnung von seichten Vertiefungen durchsetzt und die Oberfläche erscheint rissig, an zahlreichen Stellen aufgesprungen und wie mit Asche eingestreut (Vorderlippe). Die Vertiefungen reichen kaum bis zu den Schleimhautpapillen, sie haben die grösste Aehnlichkeit mit den Gängen, wie sie die Minirfllegen auf den Blättern der Pflanzen erzeugen. Zwischen den Vertiefungen verbleiben die inselförmigen Reste des Epithels, dasselbe lockert sich auch allmälig auf, nimmt eine graue Farbe an und stellt den aschenartigen Beleg dar. Die isolirt stehenden Vertiefungen nehmen allmälig an Ausdehnung und Tiefe zu, sie begrenzen sich gegen die Umgebung mit einem schmalen Epithelwall und reichen nun bis an die Schleimhautpapillen heran, weshalb der Grund dieser Erosionsgeschwürchen eine lebhaft rothe Farbe aufweist. Oft confluiren mehrere grössere Erosionen und bilden dann buchtige, mit einem aufgeworfenen schmalen Epithelsaum umgebene, und mit einem glatten hellrothen Grunde versehene Substanzverluste, welche mit ihrem längsten Durchmesser dem Querdurchmesser der Lippen gleichgestellt erscheinen. Bei der diffusen Ausbreitung des Processes lösen sich ganze Epithelialfetzen, namentlich von der Uebergangsstelle der Lippenschleimhaut gegen das Zahnfleisch los, und es verbleiben blutrothe, des Epithels beraubte, unregelmässig begrenzte Schleimhautstellen zurück, auf deren Oberfläche hie und da Meine grauweisse Epithelinseln haften; hie und da beobachtet man auch leichtere Blutungen und Verletzungen der Kuppe der Papillen des Schleimhautgewebes. Seltener und nur bei langer Dauer der Krankheit kommt es zu einem ähnlichen Zerstörungsprocess in der Papillarschichte der Schleimhaut, wodurch dann einerseits tiefere, mit einem granulirten, rothen Hofe versehene Erosionen oder andererseits seichte Geschwürsflächen entstehen.
An dem Zahnfleisch bilden sich analog wie in der Lippenschleimhaut mit Vorliebe in Form eines schmalen Saumes um den Hals der Zähne, wohl aber auch in der Uebergangsfalte gegen die Lippenschleimhaut, dann an der gegen die Maulhöhle zugewendeten Fläche neben den letzten Schneidezähnen entweder Erosionen oder diffuse Geschwürsflächen. Der am Halse der Zähne anliegende Saum des Zahnfleisches ist des Epithels beraubt und erscheint in Form eines schmalen, gürteiförmigen Geschwüres, welches den ganzen Hals des Zahnes umfasst.
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In der Backenschleimhiiut, an der Uutcrt'liiche der Zunge und am harten Gaumen kommt es ebenfalls zur Bildung von Erosionen und grösseren, jedoch seichten Geschwürsflächen.
Die Schleimhaut des Schlundes ist selten der Sitz einer bedeutenden Veräuderuug. Mitunter findet man, mit gleichartiger Veränderung in der Rachenschleimhaut gepaart, in der Schleimhaut kleine, aber oft dicht gehäufte Erosionen, die zumeist mit einer weichen, gelben, aus den dichten Epithelschichten entstandenen Masse belegt erscheinen. Unter der breiigen Auflagerung befinden sich meist ovale, blutig iu-liltrirte, ziemlich seichte, mit dem Längendurchmesser jenem des Schlundes entsprechend gelagerte Substanzverluste. Dieser Zustand erstreckt sich bisweilen bis zu einem Dritttheile des Verlaufes der Schluudröhre, wobei aber die Veränderung gegen den Pansen allmälig abnimmt.
Im Pausen sind gewöhnlich gekaute Futterstoffe vorhanden, das Epithel ist gelockert, leicht abstreifbar und hängt mitunter in Form von grösseren Fetzen den Futterstoffen an. Zuweilen finden sich auch seichtere Erosionen in der Gegend der Schlundrinne vor, welche mit erweichten Epithelschichten bedeckt sind und den früher beschriebenen im Anfang der Schluudröhre vorkommenden ganz gleichen. Aehnlich sind die Veränderungen im Netzmagen, nur dass hier die Erosionen am häufigsten an den freien, gekerbten Baadern der Schleimhautleisten und Leistchen vorgefunden werden.
Etwas verschieden dagegen gestalten sich die Veränderungen in dem Lös er. Der dritte Magen (Löser) ist bald fest, manchmal steinhart, bald weich anzufühlen. Im erstereu Falle enthält er feste, trockene, selbst zu einem Pulver zerreibliche Futterreste, welche schichtenförmig zwischen den Blättern des Magens eingelagert sind und sich in Form von derben Platten, ähnlich den Dachziegeln hervorholen lassen. Das Epithel haftet an diesen Schichten so innig an, dass es schon einige Stunden nach dem Tode des Thieres nicht mehr losgelöst werden kann. Von dem nicht immer vorkommenden Befunde eines festen Löserinhaltes erhielt die Krankheit den Namen .,Lösordiirrequot;. Bei einer breiigen Beschaffenheit des Futters werden die stark durchfeuchteten Blätter dos Lösers in hohem Grade mürbe, das Epithel ist leicht abstreifbar oder es löst sich in grossem Umfange von selbst ab und bildet am Futterkuchen zierliche Eindrücke, welche dem Abdrucke der warzigen Hervorragungen der Schleimhaut entsprechen. In den meisten Fällen ist die Schleimhaut an der Fläche der Blätter nur leicht gleichmässig geröthet, oder es kommt zu einer stellenweise stärkeren Gefässinjection und es entstehen dadurch verästelte rothe Streifen, die auch von Blutungen durchsetzt sein können.
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An dem freien Rande der Blätter, selten an deren Flächen, finden sich auch hier die schon geschilderten Erosionen vor; dieselben sind des Epithels beraubt und bilden als oberflächliche, zuweilen noch mit einer dünnen Blutgerinnung belegte, intensiv geröthete Substanzvor-luste, welche mit etwas geschwellten, unregelmässigen, hellrothen Rändern umsäumt erscheinen. Die Erosionen erreichen an der Kante der Blätter die Länge von 12 Ctm. und fliessen an den Enden mit benachbarten, ähnlichen Substanzverlusten zusammen; dabei aber erreichen sie selten eine Breite, welche den kantigen Rand der Blätter überschreitet. An den Flächen der Löserblätter findet man selten flach ausgebreitete, runde, bis zu 1 Ctm. im Durchmesser fassende, hellrothe und mit geronnenem Blute bedeckte Erosionen vor.
Charakteristische Veränderungen des Labmagens fehlen dann, wenn die Krankheit einen sehr raschen Verlauf genommen hat. Eine gleichmässige, intensiv rothe Färbung der sammtähnlichen Schleimhaut, nebst einer serös-schleimigen Flüssigkeit im Magen, sind in manchen Fällen die einzigen Veränderungen (Invasion in Bosnien). Erst bei längerem Bestände der Seuche, also bei einem minder raschen Verlaufe, treten örtliche, charakteristische Veränderungen in der Labschleimhaut auf. In der Regel ist der Labmagen stark ausgedehnt; die Gefässe der Serosa erscheinen stark injicirt und sie ist in Folge des Durchschimmerns der gerötheten Schleimhaut bläulichgrau gefärbt. Die Futteriuassen fehlen, dagegen ist eine opalisirende, trübe, reiswasserähnliclie Flüssigkeit in grösserer Menge angesammelt. Am Grunde des Labmagens erscheint die Schleimhaut gleichmässig tief bläulichroth gefärbt, nur wenig geschwellt, aber so stark durchfeuchtet, dass sie sehr mürbe geworden ist. Eine dünne Schichte einer grau-weissen, eiterähnlichen Flüssigkeit, dem Wesen nach aus abgestossenen Epithelien und spärlichen Eiterkörperchen bestehend, bedeckt die Oberfläche der Schleimhaut. An den 1(5, von der Psalterhöhle gegen den Pförtner zu spiralig verlaufenden Schleimhautfalten (Valvulae Ker-kringii), sind am freien Rande einzelne oder zusammenhängende, dunkel-rothe, breite Streifen vorhanden, in deren Mitte längliche, schmale Erosionen vorkommen; die letzteren sind oft sehr lang, mit Blut-gerinnseln bedeckt und mit einem stark gerötheten Rande und ebensolchem Grunde versehen. Manchmal finden sich auch am Grunde der Falten und an deren Fläche ähnliche Erosionen von mehr rundlicher Gestalt vor. Der glatte Pförtnertheil der Magenschleimhaut zeigt hie und da linsenförmige oder mehr breite, bis 1 Ctm. im Durchmesser haltende Substanzverluste, die gewöhnlich mit einer blutigen Masse belegt sind. Die Ränder derselben sind flach, scharf, nicht aufge-
CsoVor. Gtanchtli Thierheilkundc.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 29
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wort'en und hiingou mit dem unebenen, wie durch Anätzung entstandenen Grunde unmittelbar zusammen.
Als eine Vorstufe der Erosionsbildung in der Magenschleimhaut beobachtet man au jenen Stellen croup Öse Auflagerungen. Es sind dies zumeist linsengrosse, flache und geschichtete Auflagerungen von rundlicher Gestalt; sie kommen entweder vereinzelt vor oder sie bedecken in ganzen Gruppen die Magenschleimhaut und confluiren in diesem Falle mit ihren Bändern. Die Farbe derselben ist eine gelbgrünliche und die Schichtung eine ausgesprochene; ihre Oberfläche erscheint htigelartig hervorgewölbt und weist in der Mitte statt einer Kuppe häufig eine muldenartige Vertiefung auf. Der Zusammenhang dieser geschichteten Platten mit der Schleimhaut ist in manchen Fällen nur ein lockerer (croupöse Membran), in anderen Fällen aber ein inniger, bis tief in die Mucosa hineinreichender (diphtheritischer Process). Die Ablösung der Auflagerungen erfolgt immer von der Peripherie gegen das Centrum in der quot;Weise, dass ihr Band rahmartig zerfliesst, wobei eine borkenartige Ablösung erfolgt. Streift man die Auflagerungen ab, oder haben sie sich spontan abgestossen und dem Mageninhalte beigemengt, so zeigt sich die Schleimhaut an jenen Stellen entweder sehr wenig vertieft (croupöse Entzündung) durch den Verlust des Epithels, oder es kommt eine runde, mitunter auch eine landkartenähnliche, ziemlich tiefe Erosion zu Stande (diphtheritische Entzündung). In jedem Falle sind die Substauzverluste von einem hellgerötheten Binge umgeben und am Grunde mit Blutungen versehen.
Das Unterschleimhautgewebe des Labmagens erscheint fast unverändert, nur selten ist dasselbe stark injicirt und in der Gegend der Erosionen theils gallertig infiltrirt, theils von kleineren Blutungen durchsetzt und etwas geschwellt.
In den dünnen und dicken Gedärmen prägen sich die Merkmale der Rinderpest in Form eines intensiven Entzüudungsprocesses am deutlichsten aus. Tn den höchstacuteu Fällen ist der ganze Dünndarm sehr stark erweitert und schlaft'; der Bauchfellüberzug erscheint leicht geröthet und besitzt zu Folge des durchschimmernden, flüssigen Inhaltes und in Folge der entzündeten Schleimhaut eine schmutzig-rothe Färbung. Nach dem Eröffnen des Darmes findet sich, besonders im Krummdarme, eine reiswasserähnliche Flüssigkeit in bedeutender Menge angesammelt (exsudative Entzündung).
In anderen Fällen ist das im Darme angesammelte Exsudat trübe, von grauröthlicher Farbe, mit grösseren und kleineren, gelblich-weissen Flocken und mit linsenförmigen, hautartigen Gerinnungen vermengt (desquamative Entzündung).
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Wieder in anderen Fällen nimmt die Exsudatflüssigkeit mehr den Charakter des Eiters an und erscheint dickflüssig, sehleimig und weisslichgrau; dahei enthält sie grössere und kleinere, fetzenartige Croupmembranen (croupöse Entzündung). Endlich findet man ein dicker gewordenes Exsudat, welches an manchen Stellen des Darmes mit der Schleimhaut in innigeren Contact tritt und dort plattenartige Einlagerungen darstellt (diphtheritische Entzündung). Die Schleimhaut ist in allen Fällen gleichmässig geröthet, geschwellt und durchfeuchtet und die Ausdehnung des Processes entweder eine allgemeine oder vorwiegend in manchen Darmstellen eine beschränkte.
Bei längerer Dauer der Krankheit kommt es nicht selten zu örtlichen Processen in der Darmschleimhaut, welche von jeher als die charakteristischen Merkmale der Kinderpest angesehen wurden. Im Zwölffingerdarm zeigen sich auf der gleichmässig dunkelroth gefärbten und etwas geschwellten Schleimhaut zahlreiche, isolirte, mitunter aber auch confluirende Croupmembranen in Form von Plaques abgelagert. Die kleinsten Plaques erscheinen als mohnsamen-grosse, ovale, isolirt stehende, gelblichweisse Auflagerungen, welche sich von der rothen Schleimhaut scharf abgrenzen und demnach deutlich hervortreten, sie sind an der Oberfläche hügelförmig gewölbt und ihr Längendurchmesser ist quer auf jenen des Darmes gerichtet. Die nächstgrösseren Plaques sind bohnenförmig gestaltet, an der Oberfläche etwas eingesunken und zeigen am scharfen Rande eine treppenartige Schichtung; daneben finden sich kaffeebohnenähnliche, bis 1 Ctm. lange und 0'5 Ctm breite, sehr stark hervorragende Auflagerungen, welche in ihrer Mitte eine, dem Längendurchmesser entsprechende, spaltartige Vertiefung aufweiseu und dadurch einer Kaffeebohne gleichen. Auch diese Gebilde sind deutlich geschichtet, und die oberste oder jüngste Schichte ist in Bezug auf die Ausdehnung die kleinste, weshalb eine treppenartige Begrenzung ihres Randes resultirt. Manchmal fliessen mehrere dieser grössereu Plaques mit ihren Rändern zusammen und es resultiren daraus inselförmige, geschichtete, mit mehreren Vertiefungen versehene, unregelmässig begrenzte, buchtige Auflagerungen.
Die weitere Veränderung gestaltet sich verschieden; in dem einen Falle lösen sich die plaquesartigen Croupmembranen an ihren Rändern von der Schleimhaut los, stehen einige Zeit mit der letzteren locker in Verbindung und fallen endlich ab, man findet sie dann dem Darminhalte beigemengt; die Schleimhaut zeigt an der Stelle, wo die Auflagerung war, nur eine sehr seichte Vertiefung, die durch den Verlust des Darmepithels erzengt wurde. In anderen Fällen gehen die Croupmembranen eine innigere Verbindung mit der Darmschleimhaut
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ein; mit einem Worte, die croupöse Entzündung wird zur diphtheri-tischen und die Auflagerungen senken sich tief in die Schleimhaut, bis an die Muskelhaut reichend, hinein. Dadurch resultiren halbkugelige, oft haselnussgrosse, sehr derbe Knoten von runder Gestalt, sie zeigen einen verwischten, geschichteten Bau und beginnen sich an der Oberfläche zu zerklüftcn. In späterer Zeit linden sich pilzförmige, über das Niveau der Schleimhaut hervorragende, vielfach zerklüftete Geschwüre vor, von der Grosse einer Nuss und darüber-, diese Geschwüre entsprechen ihrer Form und Anordnung nach den gestielten, pilzförmigen Geschwüren, wie sie beim Abdominaltyphus des Menschen auftreten und mögen auch die Veranlassung gewesen sein, dass die Rinderpest mit dem Typhus des Menschen aualogisirt wurde. Der eben geschilderte pathologische Process erstreckt sich, au Ausdehnung zunehmend, auf sämmtliche dünneu Gedärme; in der Regel sind die Veränderungen im Zwölffingerdarm und in den vorderen Darmpartien tiefer greifende (Diphtheritis), in den rückwärtigen Partien zwar ausgebreiteter, jedoch weniger intensiv (Group).
In den rückwärtigen Darmpartien findet sich der erwähnte Process sehr häufig in ausgebreiteter, zumeist croupöser Form an den Peyer'-schen Drüsenhaufen vor. Dieselben sind nämlich entweder in ihrer ganzen Ausdehnung oder wenigstens an einzelnen Stellen mit oft bei 46 Mm. dicken, croupösen Auflagerungen bedeckt. Im Falle als der ganze Drüsenhaufen von der Croupmembran eingenommen wird, ahmt die letztere die Form des Drüsenhaufens vollständig nach, ohne nur im mindesten über die Ränder desselben hervorzuragen. Die hautartige Croupmembran ist in ihrer Mitte am mächtigsten und schärft sich gegen die Ränder hin allmälig zu; die Farbe ist verschieden, je nach dem Danninhalte, in der Regel schmutzig grünlichgelb; die Oberfläche der Membran erscheint aufgelockert und zerfasert, selbst in Form von kleineren Fasern finden sich flottirende Anhänge auf der freien Fläche vor und verleihen dem Ganzen ein raupenähnliches Ansehen. Die Croupmembran haftet entweder noch durch eine feuchte, rahmenartige Zwischenschichte auf den Follikelhaufen fest, oder sie ist wenigstens theilweise abgestossen, wobei sie sich von den Rändern her aufrollt, auffasert, mit dem Darminhalte verunreinigt und dann in Form einer fingerdicken, wurmähnlichen, mehrfach gekrümmten, an der Darmschleimhaut nur lose anhaftenden Auflagerung die grösste Aehnlichkeit mit einer Processionsraupe darbietet. Endlich schält sich die Croupmembran vollständig vom Drüsenliuufen los und mengt sich dem Danninhalte bei. Am Peyer'schen Follikelhaufen zeigen sich die einzelnen, stark geschwellten Follikel mit einem lebhaft roth
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gefärbten Rande umgeben und als stecknadelkopfgrosse, fast bläschenartige Knötchen vorragend, welche bei dem Dariiberstreifen mit dem Messer als eine lymphzellenreiche Schichte herausgedrückt werden, worauf die Pollikel etwas einsinken und ein siebartig durchlöchertes Aussehen erlangen.
Aussei- den geschilderten Veränderungen erscheint die Dünndarm-schleimhaut durchgehends stark injicirt, wodurch sie eine hellrothe Färbung erhält, die bei dem Fehlen des Epithels noch deutlicher und stärker hervortritt; sie ist kaum geschwellt, aber sehr stark durchfeuchtet imd weich, in hohem Grade breiig, mürbe und leicht zer-reisslich. Eine starke Injection ist auch im submucösen Gewebe zugegen und an der Serosa deutlich zu sehen. Die peripheren Lymphdrüsen in der Darmschleimhaut sind immer in den Process einbezogen, indem die sogenannten solitären Follikel in Form kleiner, oft knötchen-aftiger Hervorraguugen geschwellt erscheinen, während die Peyer'-schen Plaques wie von einem rotheu Netz durchzogen sind, in dessen Maschen sich die einzelnen Drüsenelemente erheben. An den solitären und auch an den gehäuften Follikeln haften die bereits geschilderten Croupmembranen, welche am häufigsten im Zwölffingerdarm zur diphtheritischen Verschwärung der Follikel führen. Zuweilen erscheint die Schleimhaut im vorderen Theile des Dünndarms sehr dünn und aschgrau gefärbt, wie mit Pulver bestaubt, ähnlich der Haut eines Aales.
Im Dickdarm sind die durch den Process gesetzten Veränderungen weniger ausgesprochen; verhältuissmässig am häufigsten kommen die Veränderungen im Blinddarm und am Ende des Mastdarmes vor. Croupöse Auflagerungen wie sie im Dünndarm beschrieben wurden, bedecken in manchen Fällen die Blinddarmschleimhaut fast buchstäblich und es gewährt einen hübschen Anblick, wenn die dunkel-rothe und geschwellte Schleimhaut mit zierlichen, flechtenartigen, oft zusammenfliessenden, gelbgrünlichen Auflagerungen bedeckt erscheint. Zu diphtheritischen Processen kommt es nicht, dagegen aber oft zur Bildung sehr oberflächlicher Erosionen. Aehnlich findet man den Process au der Mastdarmschleimhaut, vorwiegend aber auf den Kuppen der Schleimhautfalten ausgesprochen. Den Inhalt der dicken Gedärme bildet eine dünnflüssige, breiige, missfärbige und häufig von Blutstriemen durchsetzte, übelriechende Masse.
Dieselben pathologisch-anatomischen Veränderungen, wie sie in der Schleimhaut des Verdauungsschlauches beobachtet werden, finden sich in bedeutend minderem Grade auch in der Schleimhaut der Luftwege vor. Die Schleimhaut der Nasenhöhle ist stark ge-röthet, geschwellt, aufgelockert, durchfeuchtet und mit einem zähen,
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klebrigen Schleime bedeckt. Nur Löcbst selten finden sich an der inneren Fläche der Nasenflügel vereinzelte, kleine Snbstanzverluste vor. Der acute Katarrh erstreckt sieb auch auf die Bindehaut der Augen. Die Kehldeckelschleimhaut und auch jene des Kehlkopfes erscheint stark geröthet und durch eine beträchtliche Schwellung der Schleimdrüsen uneben, gewöhnlich an der vorderen Fläche von kleinen Blutungen durchsetzt. Nicht selten ist die ganze Kehlkopfschleimhaut mit einem dicken, eitrigen Schleime bedeckt, der in Form einer zusammenhängenden, hautartigen, krustenähnlichen Masse eintrocknet. Die Schleimhaut der Luftröhre ist in der Weise verändert, dass sie eine starke Schwellung und deutliche Gefässinjection aufweist; ausserdem befinden sich im submueösen Gewebe, besonders an der hinteren Luftröhrenfiäche. tlieils ausgebreitete Blutungen, theils nur einzelne, flockenförmige, blutige Infiltrationen, vorwiegend am Beginn und dann an der Theilungsstclle der Luftröhre vor. Endlich ist die Luftröhrensebleimhaut entweder nur an umschriebenen Stellen oder in grösserer Ausdehnung mit einem dicken zähen, eiterartigen Schleime bedeckt, welcher sich nicht selten in eine lockere, hautartig ausgebreitete Croupmembrau umwandelt.
Manchmal erscheint die Luftröhrenschleimhaut nur mit einem reifähnlichen Anfluge überzogen und nur ausnahmsweise zeigen sich tiefer greifende, linsenförmige, an der Oberfläche zottige, diphtheritische Schorfe. Tiefer greifende Erosionen findet man in manchen Fällen der Luftröhreuschleimhaut entsprechend der Theilungsstelle. Die Bronchialschleimhaut bietet die Merkmale der croupösen Entzündung dar. Die grösseren Bronchien sind mit dünnen, der Wand innig anliegenden, selten röhrenförmigen Gerinnungen bedeckt; die Bronchien dritter Ordnung enthalten sehr dicke, das Lumen derselben verstopfende Croupmembranen. Die Wirkung der Verstopfung der Bronchialzweige äussert sich in dem Auftreten eines interstitiellen Lungenemphysems. Im gedunsenen Lungengewebe findet man unter der Pleura, besonders an den Lungenspitzen und Bändern, dann zwischen den Blättern des Mittelfelles, mit Vorliebe in der Gegend der Lungenwurzel und von hier aus gegen die vordere Brustöffnung vordringend, eine bedeutende Luftansammlnng. Von da aus verbreitet sich die angesammelte Luft in das Unteihauthiudegewehe am Halse, am Trill und entsprechend dem Schultergürtel. Die Lungenbläschen sind unverändert.
Von den Organen der Circulation ist vorwiegend das Herz verändert. Schon wenige Stunden nach dem Tode ist das Herz schlaff, welk und an seiner Basis und unter dem Endocardium der linken Kammer befinden sich fleckenförmige Blutungen, analog jenen, wie sie bei dem
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Die Rinderpest.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 455
Erstickungstode angetroffen weiden. Das Horzfleisch ist gvauröthlich, mürbe, fühlt sicli fett an und besitzt ein gekochtes Ansehen, kurz alle Merkmale der pareuchymatösen Degeneration (trübe Schwellung). In den Herzhöhlen befindet sich ein ziemlich dickes, theerähnliches Blut angesammelt, welches keine Gerinnungen bildet.
Die Leber ist immer vergrössert (trübe Schwellung), lehmfarben, matsch und fettig anzufühlen; von der Schnittfläche entleert sich nur wenig Blut, dagegen eine grössere Menge einer dünnflüssigen Galle. Die Gallenblase ist in den meisten Fällen übermässig ausgedehnt, daher auch die in früheren Zeiten übliche Bezeichnung ..Grossgalle, üebergallequot;. Die Ausdehnung der Gallenblase ist eine Folge der Gallenstauung, welche entweder durch die Verschwellung der Dünndarmschleimhaut, wohl häufiger aber durch die Fortpflanzung des Processes vom Dünndarm auf den Lebergallengang und auf die Gallenblasenschleimhaut zu Stande kommt. Man findet nämlich in manchen Fällen dieselben flechtenartigen Croupmembranen, wie sie in der Darmschleimhaut vorkommen, auch auf der Schleimhaut der Gallenblase; überdies ist die Schleimhaut geschwellt, gefaltet und sehr blutreich, weshalb das Lumen des Ausführungsganges leicht verlegt wird, was wieder zur Gallenrückstauung führt.
Die Milz erscheint in den meisten Fällen unverändert, höchstens wird sie an einzelnen Stellen etwas blutreicher, demnach knollig vergrössert.
Ebenso verhält es sich mit den Gekrösdrüsen, deren Gewebe häufig ein röthliches, hirnmarkähnliches Ansehen darbietet.
Die Nieren befinden sieh ähnlich den übrigen pareuchymatösen Organen im Zustande der trüben Schwellung oder der pareuchymatösen Degeneration, wie eine solche fast bei allen acuten Infectionskrank-heiten vorkommt. Die Vergrösserung, das gekochte Ansehen und die Weichheit des Gewebes sind die Hauptmerkmale des Entartungs-processes in den Nieren. Das Nierenbecken zeigt nicht selten kleinere Blutungen in der Schleimhaut. Die Harnblase enthält einen trüben, dunklen Harn in grösserer Menge angesammelt, sie ist ausgedehnt und deren Schleimhaut erscheint injicirt, gewulstet und mit einem schleimig-eitrigen Belege überzogen. Aehnlich verhält sich die Schleimhaut des Uterus und der Scheide.
Das Gehirn und seine Häute verhalten sich in der Regel normal. In vereinzelten Fällen wurde eine venöse Hyperämie, ein geringfügiges Gehirnödem und die Ansammlung eines klaren Serums in den Spinnhauthöhlen und in den Gehirnkammern beobachtet.
Durch die mikroskopische Untersuchung eines gut conser-virten Rinderpestmateriales, vorgenommen nach der Methode von
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Gram, ist es mir gelungen, die von Klebs und Semmer beschriebenen Mikroorganismen in dem Gewebe der an Kinderpest gefallenen Thiere wieder zu finden. Es sind ziemlich grosse Mikrococcen in dem Gewebe des Darmes, selbst in den tieferen Schichten vorhanden. Man findet sie oft colonienweise an einzelnen Stellen angehäuft, aber auch vereinzelt fast gleicbmässig zerstreut. Die Mikrococcen erscheinen häufig zu zweien vereinigt als Diplococcen, oft jedoch in Ketten aneinander gereiht in Form der Streptococcen; sie liegen in der Zelle und veranlassen einen raschen Zerfall derselben insoferne, als sie sehr bald zu einer Colonie heranwachsen und das Zellenprotoplasma verdrängen. In den kleineren Gefässchen, also im Blute, konnte ich die erwähnton Mikrococcen nicht auffinden. Ob diese in dem Gewebe auftretenden Mikroorganismen thatsächlich der Rinderpest zu Grunde liegen, konnte ich wegen des Mangels eines frischen Materiales nicht entscheiden, immerhin aber ist ihr Vorkommen im Gewebe ein sehr typisches und es scheint dasselbe der vermuthlich anaerobioti- . sehen Eigenschaft des Ansteckungsstoffes vollkommen zu entsprechen.
Die histologische Untersuchung erbringt den vollen Beweis, dass die Rinderpest eine speeifische Entzündung darstellt, welche mit einem geweblichen Zerfalle eingeleitet wird und dass sich die schon erwähnten vier, als exsudative, desquamative, croupöse und diphthe-ritische Entzündungen geschilderten Processe, der Reihe nach in allen Schleimhäuten einstellen.
Das Zustandekommen der Erosionen an der Lippenschleimhaut und am Zahnfleisch wird, wie es die mikroskopische Untersuchung lehrt, zunächst durch eine Quelhmg und schleimige Entartung der tiefer gelegenen Epithelialzellen eingeleitet. An umschriebenen Stellen findet man die tieferen Zellen des Epithels kugelförmig aufgebläht und vollkommen durchsichtig. Durch .diese Raumvergrösserung einer Zellengrnppe erheben sich im Schleimhautepithel an den Lippen, wohl auch am Zahnfleisch, die bereits geschilderten, sehr kleinen, knötchenartigen Gebilde. Sie zerfallen an ihrer Kuppe und es resultirt ein sehr seichtes Epithelialgeschwür. Nun stellt sich der desquamative Process am Rande und am Grunde des Geschwürchens ein, die Abschuppung des Epithels nimmt allmälig zu und es resultirt daraus der aschenartige Belag, welcher oft grössere Schleimhautpartien eindeckt. Bei längerem Bestände kommt es zum diphtheritischen Zerfall des Geschwürgrundes und die charakteristische Erosion wird dadurch gegeben.
Dass sich auch croupöse Entzündungsvorgänge bei der Rinderpest abspielen, zeigen die Veränderungen der Schleimhäute, des Magens,
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des Darmes und. des Respirationstractes. Die an diesen Organen ge-schilderten Auflagerungen erweisen sicli unter dem Mikroskope als typische Croupmembranen. Die Auflagerung besteht vorwiegend aus Epithelialzellen, welche durch eine eigenthümliche Entartung ihres Protoplasmas so ineinander fliessen, dass sie, oberflächlich betrachtet, als geronnenes Fibrin aussehen. Bei genauerer Untersuchung feiner Querschnitte bemerkt man jedoch eine Art glasiger Verquellung der Zellen, wodurch plumpe, an den Bändern halbkugelig bervorgewölbte Balken entstehen, die zu einem dichten Netzwerke zusammentreten. Zwischen den verschlungenen Balken befindet sich ein System von halbmondförmigen Spalten, welche den Maschenräumen des Netzes entsprechen. An einzelnen Stellen sieht man grössere Zellennester, innerhalb welcher die gequollenen Zellen noch als solche zu erkennen sind. Betrachtet mau die Grenze zwischen Auflagerung und Schleimhaut, so ist dieselbe in den meisten Fällen sehr klar zu erkennen. In der Regel hebt sich die Croupmembran oben an der Grenzschichte ab, so daäs nach dem Entfernen der ersteren, das oft unverletzte Epithel der Schleimhaut zurückbleibt. Unzweifelhaft entstehen diese Croupmembranen durch die stellenweise rasche Proliferation des Epithels (katarrhalische Entzündung). Es erfolgt eine so rasche Production junger Zellen an der gereizten Schleimhautoberfläche, dass die Zellen im Zusammenhange bleiben, dann allmälig erstarren und schliesslich die glasige Verquellung eingehen. Wenn die Membran längere Zeit besteht, was an ihrer Schichtung zu erkennen ist, so nimmt sie zuerst an Dicke zu, indem sieh die Grenzschichte verwischt und die erwähnte glasige Verquellung auf die Elemente der Schleimhaut selbst übergeht. Von diesem Momente an haftet die Auflagerung innig mit der Schleimhaut zusammen und nach dem Abstreifen bleibt ein verschieden tiefes Geschwür in dem Schleimhautgewebe zurück. Ich habe solche Substanzverluste gesehen, die bis an die Muskelschichte der Schleimhaut vorgedrungen waren (diphtheri tische Entzündung). Dasselbe mikroskopische Bild liefert die Untersuchung der Auflagerungen in den Schleimhäuten des Respirationstractes, nur dass hier ein grösserer Zellenreichthum in der Membran vorherrscht.
Eigenthümlich verhalten sich die in der Haut bei manchen Rinderpest-Invasionen auftretenden Knötchen. Eine genaue mikroskopische Untersuchung solcher Knötchen ergibt die feststehende Thatsache, dass wir es mit einem Entzündungsvorgang zu thun haben, welcher sich theils in den Haarbälgen der Lanugohaare, theils in den Talgdrüsen abspielt. Die Lanugotaschen und die Talgdrüsen sind enorm vergrössert und sie machen eben dadurch den grössten
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Theil des Knötcbeus aus. In den vergiösserteu Räumen fiudet sich ein reichliches Zellenmateriale vor, das namentlich an der Begrenzungs-scMchte der Drüse oder des Haarbalges gegen das Gewebe ebenso glasig verquollen erscheint, wie die Zellen der Croupmembranen an den Schleimhäuten. Dadurch aber werden die sehr engen Ausführungsgänge und Oeffnungen der Drüsen und Haarbälge verlegt, weshalb durch Zurücklialtung des Secretes förmliche Retentionscysten gebildet werden. In der Umgebung der erweiterten Haarbälge und Talgdrüsen ist das Gewebe kleinzellig infiltrirt, die Epidermis verdickt und ihre oberste Schichte zu einer Kruste eingetrocknet.
Schliesslich wäre noch zu erwähnen, dass in manchen Fällen Heilungsvorgänge an den Erosionen der Schleimhäute beobachtet wurden und dass dieselben sich ohne Narbenbildung vollziehen.
Nach Allem, was uns die mikroskopische Untersuchung lehrt, haben wir es bei der Rinderpest mit einer specifischen Entzündung zu thun, welche wahrscheinlich durch einen niedrigen Organismus veranlasst wird, und mit einem Zerfalle der Gewebselemente beginnt; hierauf kommt es zur exsudativen, dann zur desquamativen Entzündung; endlich schliesst der Process mit der Bildung von Croupmembranen und diphtheritischen (jeschwüren ab. Ob der vermuthliche niedrige Organismus durch die Athmungsorgane aufgenommen wird und von da aus dem Blute mitgetheilt, die allgemeinen Erscheinungen bedingt, wie dies heutzutage behauptet wird, ist zum. Mindesten sehr fraglich. Vielmehr muss angenommen werden, dass das Eindringen des Rinderpestgiftes von mehreren Stellen stattfinden kann; dies beweisen die bedeutenden Veränderungen im Darmtract gegenüber jenen der Athmungsorgane, femers auch die Processe in der allgemeinen Decke und endlich die verumthlich anaerobiotische Lebensweise des Einderpestvirus.
Die Diagnose der Rinderpest ergibt sich durch das epizootische Auftreten des Leidens, durch die bestimmte Incubationsdauer und durch das klinische Krankheitsbild, eventuell durch den anatomischen Befund.
Die Feststellung der Rinderpest in den ersten Fällen ihres Auftretens wird sich aus den Erhebungen über die Provenienz des kranken Thieres ergeben. Nachdem diese Seuche nicht spontan entsteht, sondern ihren Zug von Osten gegen Westen nimmt, hat man zu berücksichtigen, ob in den gegen Osten angrenzenden Ländern die Rinderpest herrscht, oder ob das Thier aus jenen Ländern stammt, welche in dieser Hinsicht als verseucht gelten. Ist bereits die Rinderpest in den Grenzländern zugegen, oder selbst in den Grenzbezirken desselben Landes
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coustatirt, dauii muss jede seuchenartig auftretende schwere Erkrankung der Binder den Verdacht auf Binderpest rege machen; daneben hat mau auch die rasche Ausbreitung der Krankheit bei der Beurtheilung zu berücksichtigen, indem keine andere Seuche innerhalb eines kurzen Zeitraumes einen solchen Umfang annehmen kann, wie eben die Kinderpest. In jedem Falle lässt sich die Einschleppung der Rinderpest in die verschiedenen europäischen Länder, ausserhalb Kusslands, auf russisches, inficirtes Steppenvieh zurückführen, gleichgiltig, ob die Ansteckung desselben schon in der Steppe oder während des Triebes stattgefunden hat. Hierbei ist jedoch in Betracht zu ziehen, da die Krankheit bei dem Steppenvieh unter viel milderen Erscheinungen auftritt, dass eine Steppenheerde oder Thiere, welche mit dieser in Berührung waren, begünstigt durch das derzeitige Verkehrswesen, die Krankheit weit in das Land verpflanzen können, bevor sie als krank erkannt werden. Dasselbe geschieht auch durch den Transport frischer, von pestkranken Thieren herrührender Theile. Ist einmal die Rinderpest in das Gebiet eines Landes eingeschleppt worden, dann sind zu berücksichtigen, der Contagiouslauf, der infectionsgaug und die Propagations weise der Seuche. Von dem Orte der Einschleppung pflegt sich die Rinderpest radienförmig auszubreiten (Contagiouslauf). Die Ausbreitung geschieht wenigstens zu Beginn des Ausbruches innerhalb bestimmter Zeitabschnitte, demnach mit Einhaltung von regelmässigeii, mit der Incuhationsdauer der Seuche übereinstimmenden Zeitintervallen (Infectionsgaug). Endlich tritt die Rinderpest in den befallenen Stallungen anfangs nur vereinzelt auf, die Krankheitsfälle nehmen dann rasch zu, bis schliesslieh die Seuche reissend um sich greift (Propagationsweise).
Die Tncubationszeit der Rinderpest ist durch die in neuerer Zeit vorgenommenen Impfversuche so ziemlich sichergestellt. Die exacten Experimente haben ergeben, dass von dem Tage der Ansteckung bis zum Ausbruch der ersten Krankheitserscheinungen ein Zeitraum von 57 Tagen erforderlich ist, und dass eine Abweichung nach der einen oder nach der anderen Richtung zu den Ausnahmen gehört. Von der Mehrzahl der Beobachter wird als mittlere Dauer ein Incu-bationsstadium mit 7 Tagen angenommen, obwohl die Zeitperiode auf Grund der Impfversuche in der neuesten Zeit auf 3G Tage herabgemindert wurde.
Das klinische. Krankheitsbild der Rinderpest charakterisirt sich durch eine Reihe von Erscheinungen, wie solche jeder acuten, schwer verlaufenden Infectionskrankheit eigen sind, wobei jedoch die Hauptmerkmale den Verdauungschlauch betreft'en. Ein continuir-
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liebes, hochgradiges Infectiousfieber eröffnet die Eeihe der Krank-heitserseheimingen. Die Temperatur steigt allinälig auf 4142deg; C. der Puls beträgt 60120 Schläge in der Minute und das anfangs fast unveränderte Atbmen erreicht 60 -80 Züge in der Minute. Die anfangs geringen, später sieb allmälig steigernden Cardinalsymptome des Fiebers, mit einem Worte die Temperaturs-, Athmungs- und Pulscurve, können ein wertbvolles Mittel an die Hand geben, um neuerliche, erst zu erwartende Krankheitsausbriiche innerhalb einer verseuchten Heerde zu constatiren. Selbstverständlich müsste die Untersuchung der anscheinend gesunden Thiere vorausgehen und mit der entsprechenden Vorsicht vorgenommen werden. Das Fieher charakterisirt sich durch seinen, wenigstens anfangs typischen Verlauf; Steigerungen und Fieberabfälle treten zur Zeit der Tagesschwankungen der Temperatur auf; in der Kegel zeigen die Thiere in den Morgenstunden geringe Remissionen, während sich Abends Exacerbationen einstellen. Endlich geht das Fieber mit einer enormen Herabminderung der Thätigkeit des Nervensystems einher, Empfindungslosigkeit, Abgestumpftsein und eine bedeutende Theilnahmslosigkeit, sowie Müdigkeit (die Thiere liegen mit unterschlageneu Extremitäten) sind in vielen Fällen schon vom Anbeginn des Fiebers vorhanden.
Gewöhnlich zeigen die kranken Thiere die Erscheinungen der Traurigkeit und Abstumpfung; sie stehen von der Krippe entfernt, mit gesenktem Kopfe, aufgekrümmtem Kücken, unter den Leib gestellten Hinterbeinen; auf dem Triebe bewegen sie sich matt, hinfällig und bleiben hinter der Heerde zurück. Neben der Abstumpfung ist ein Zittern der Hautmuskeln als Ausdruck der Mattigkeit an den verschiedenen Stellen des Körpers bemerkbar; die Hauttemperatur ist im Froststadium des Fiebers ungleich vertheilt, Hörner und Extremitäten fühlen sich kühl au. Auch eine erhöhte Empfindlichkeit längs der Lendenwirbelsäule ist in manchen Fällen zu constatiren. Eine Verminderung der Secretionen und Excretioneu stellt sich schon vor Beginn des Fiebers ein und als eine erste, charakteristische Erscheinung bei Kühen wird die verminderte Milchsecretion hervorgehoben (Bruckmüller). Das Flotzmaul ist trocken und rissig, das Deckbaar glanzlos gesträubt; Störungen im Wiederkauen, selbst Aufhören desselben, sowie Appetitvermiuderuug und erhöhtes Durstgefühl sind als die gewöhnlichen Begleiterscheinungen des Fiebers in höherem Grade zugegen.
Sehr bald tritt dann die Kiuderpest in das offene Stadium, welches sich neben den erhöhten Fiebererscheinungen noch durch stark hervortretende Störungen im Bereiche des Verdauungscanales
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und Verändeiungen an den sichtlichen Schleimhäuten charak-terisirt.
Das Fieber nimmt im Verlaufe der Krankheit zu, es erreicht die Körpertemperatur eine Höhe von 4242-4',C., dabei hält sich der Abfall und die Steigerung in der Kegel immer an die normalen Schwankungen der Tagestemperatur. Die Hauttemperatur dagegen wechselt sehr häufig, die vom Herzen weit entfernten Körpertheile fühlen sich bald heiss, bald kalt an. Der Puls bleibt beschleunigt und erreicht bisweilen per Minute eine Höhe von 12U Schlägen und darüber. Das im Anfange fast normale Athmen wird bald auffallender, die Anzahl der Athemzüge häufiger, sie steigern sich von 60 bis auf 80 Züge in der Minute. Unter auffallender Flankenbewegung geschieht die erschwerte Ausathmung, bei gleichzeitiger stossender Bewegung des ganzen Körpers unter sebmerzhaftem Stöhnen. Eine nie fehlende Erscheinung im Bereiche der Athmungsorgane ist das Auftreten eines kräftigen, trockenen, später jedoch eines dumpfen, absatzweise erfolgenden Hustens. Die physikalische Untersuchung der Brustorganc ergibt ein verschärftes, vesiculäres Athmen, später stellen sich feuchte und trockene Rasselgeräusche, sowie die Erscheinungen eines rasch zu Stande gekommenen Lungenemplmems ein. Durch die erschwerte und übermässig gesteigerte Eespiration kommt es auch zur Berstung einzelner Lungenbläschen, ein ausgebreitetes Hautemphysem am Brustkorbe, an den Schultern und längs der Wirbelsäule kündigen das plötzlich zur Entwickeluug gelangte interstitielle Lungenemphysem an. Die Fresslust und das Wiederkauen hören vollständig auf, die Secretionen und Excretionen sind mit Ausnahme der Darmentleerungen bedeutend herabgemindert, die Milchabsonderung nimmt fast stündlich um die Hälfte ab, bis sie vollends versiegt. Das speeifische Gewicht der Milch nimmt allmälig ab, ebenso sinkt der Gehalt an Milchzucker und an Fett, während die Aschenbestandtheile in der Milch zunehmen. In seltenen Fällen kündigt sich das offene Stadium durch wiederholte Schüttelfröste an, wobei dann die Merkmale grosser Aufregung zu Tage treten; der Harn wird seltener entleert; er entbält wie bei jedem Fieber der Thiere fast die doppelte Menge an Harnstoff; die mineralischen Bestandtheile sind vermindert und etwas Eiweiss ist immer zugegen.
Manchmal werden die Thiere unruhig, drängen sich im Stalle hin und her, im Freien suchen sie zu entweichen, schütteln mit dem Kopfe, stampfen und schlagen mit den Fassen.
Neben den gesteigerten Fiebersymptomen stellen sich die, für die Einderpest geradezu pathognomonischen Veränderungen an den sieht-
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baren Schleimhäuten ein. Die Yeräademngen findet man bei Kühen und Kalbinen in der Regel zuerst auf der Schleimhaut der Scheide und des Wurfes. Die anfangs geschwellte und gleiohmiissig hell scharlachrothe Schleimhaut zeigt später eine brauurothe, schliesslich eine violette, Üeckige und streifige Färbung; hie und da ist dieselbe von kleinen, umschriebenen Blutheerdeu durchsetzt. An umschriebenen Stellen, mitunter aber auch ausgebreitet, wird die Schleimhautoberfläche rauh und bekommt das Aussehen, als ob sie daselbst mit Asche bestreut wäre. Sehr bald vermehren sich die den aschenartigeu Beleg darstellenden Zellen des Schleimhautepithels, sie gehen die hyaline Entartung ein und stellen dann lichtgraue plattenartige Auflagerungen dar, welche der Schleimhaut nur locker aufsitzen. Allmälig tritt in der Peripherie der Platte eine Lockerung derselben ein und vom Rande her löst sieh die Auflagerung allmälig los, worauf ein seichter, mit lebhaft rothen Rändern und ebensolchem Grunde versehener Substanzverlust, die charakteristische Erosion in der Schleimhaut zurückbleibt. Da sich ähnliche Erosionen auch in der Schleimhaut der Scheide an mehreren Stellen bilden, so kommt es zur acuten katarrhalischen Schleimhautentzündung, welche sich durch einen schleimig-eitrigen, zuweilen blutgestriemten Ausfluss nach aussen kundgibt.
Die Schleimhaut der Nasenhöhle ist, so weit man sie überblicken kann, ebenfalls anfangs gleichmässig, später jedoch fleckig und gestriemt geröthet, von kleinen Blutheerdeu durchsetzt, stark gewulstet und die Secretion vermehrt. Später nimmt die hellrothe Farbe allmälig ab, die Schleimhaut wird trocken und von Stelle zu Stelle beobachtet mau gleichartige krustenähnliche, plattenartige Auflagerungen. Indess kommt es in der Nasenschleimhaut sehr selten zur Bildung von Erosionen.
Die Bindehaut der Augen bietet im Verlaufe der Krankheit ein wesentliches und sehr auffallendes Symptom dar, es kann dem Untersuchenden ein werthvolles Mittel an die Haud geben, um in einer von der Seuche befallenen Heerde die einzelnen erkrankten Thiere sogleich zu erkennen. Die Bindehaut ist hoch geröthet und die Absonderung des Secretes ist so bedeutend vermehrt, daslaquo; es über die Wangen herabfliesst und dort das Ausfallen der Haare, mitunter auch leichte, oberflächliche Abschuppungen bedingt. In jedem Falle wird sich die an der Wange gebildete Thränenspur schon von Weitem bemerkbar macheu und gilt bei constatirter Rinderpest als das oben erwähnte diagnostische Hilfsmittel. Bei näherer Untersuchung findet man ein schleimig-eitriges Secret an den inneren Augenwinkeln und hinter den unteren Augenlidern angesammelt.
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Bedeutend und nahezu constant sind dio Veränderuugen in der Schleimhaut der Maul höhle und der darin eingeschlosseneu Organe. An dor Lippenschleimhaut, an den Bändern des Zahnfleisches und der Zunge, an der Wangenschleimhaut, am Gaumen, am Gaumensegel und zur Seite des Zungenbändchens entstehen theils rothe Flecke, theils derartige Flächen, Striemen und Säume; sehr bald lockert sich an diesen Stelleu das Epithel, und es bilden sich die schou bei dem pathologischen Befund geschilderten stecknadelkopfgrossen, weissgrau durchschimmernden Erhabenheiten. Bei der fortdauernden, vermehrten Zellenproduction kommt es dann zu dem schon erwähnten aschenartigen Beleg, endlich zu der breiigen, durch die Zellenquellung geschaffenen Auflagerung, unter welcher sich die anfangs blutige Erosion heranbildet, lieber die Form und Ausdehnung der Erosionen wurde das Nähere schon angeführt (siehe Seite 446). Die Schleimund Speichelabsonderung ist zufolge der katarrhalischen Schleimhaut-entzündung so bedeutend vermehrt, dass sich ein oft blutig gestriemter schleimiger Geifer in Form von Strängen aus der Maulhöhle spinnt.
Schliesslich sind noch die hervorragenden, schweren Störungen im Bereiche der Verdauungsorgane zu erwähnen. Die Fresslust wird geringer, der Durst vermehrt, die etwas härteren Excremente werden seltener abgesetzt und bilden eine fast knollige Masse, sie zerfallen nicht zu den dem Rinde eigenthümlichen Fladen. Dabei aussein die Thiere, durch das öftere Umsehen nach dem Hinterleib, durch die Unruhe und durch das Schlagen mit den Hinterbeinen gegen den Bauch, ein bedeutendes Schmerzgefühl. Im weiteren Verlaufe der Krankheit hört die Fresslust und das Wiederkauen vollständig auf. Die Excremente werden weich, breiig, endlich vollkommen flüssig, bisweilen blutig gefärbt, und stellen schliesslich eine trübe, flockige, sehr übelriechende, mit krümeligen Theilchen untermengte Flüssigkeit dar, welche die Haut der inneren Schenkelfläche bis unter das Sprunggelenk und die untere Schweiffläche besifdelt, dort zu oft fingerdicken, an den Haaren haftenden Krusten eintrocknet. Bei constatirter Rinderpest hat diese Besudelung der inneren Schenkelfläche in derselben Weise als diagnostisches Hilfsmittel zu gelten, wie die schon angeführte Thräneuspur au den Wangen. Unter Kolikerscheinungen stellt sich ein starker Durchfall ein, wobei die Entleerungen unter schmerzhaften Aufkrümmungen des Rückens und Auseinauderstelleu der Hinter-füsse, in manchen Fällen unwillkürlich und stossweise, meist in kleinen Mengen auf einmal, bei gleichzeitig vorhandenem, starkem Afterzwang (Tenesmus) erfolgen. Schliesslich stürzen die sehr entkräfteten Thiere zusammen, sie vermögen sich nicht mehr zu erheben und während
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464nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Rinflerpest.
des Liegens findet der Abgang der fliis-sigen Excremente fast ununterbrochen statt, wobei sicli die hocligerötbete, ruissfarbige Mastdarmschleimhaut hervordrängt und der After wie gelähmt geöffnet bleibt.
Der Verlauf der Einderpest ist in den weitaus häufigsten Fällen ein rascher und mit dem Tode des Thieres endigender. Die Mortalitätsziffer beträgt bei dem westeuropäischen Vieh 9095 Procent, während sich bei der grauen Steppenrace dieselbe auf 30 bis hO Percent beläuft. Leichtere Erkrankungen sollen unter dem Steppenvieh in Eussland vorgekommen sein (Jessen), bei welchen die Sterblichkeit kaum 5 Percent der Erkrankten betrug. Im Allgemeinen wurde beobachtet, dass zu Beginn der Seucheninvasion der Krankheits-verlauf sich ungünstiger gestaltet, als gegen das Ende derselben.
In den tödtlich verlaufenden Fällen der Einderpest beträgt die Krankheitsdauer -17 Tage, selten erfolgt der Tod den 11., häufiger jedoch den 4. Tag nach dem sichtbaren Ausbruch der Seuche. Die Symptome der Krankheit steigern sich allmälig zu einer bedeutenden Höhe; die Thiore stehen selten, dagegen liegen sie mit auf die eine Schulter zuriickgebogenem Kopfe; der Ausfluss und die Secretion von den sichtbaren Schleimhäuten wird missfärbig und übelriechend. Das erschwerte Atlimen geschieht bei aufgesperrtem Maule, die Schmcrz-äusserungen bekunden sich durch das Stöhnen und Zähneknirschen; jauchige und übelriechende Excremente Hiosseu aus dem geöffnetes After unwillkürlich ab. Die. bedeutende Abmagerung und der rasche Verfall der Kräfte veranlassen eine enorme Schlaffheit, die am Boden liegenden Binder können sich gegen die Fliegen nicht mehr wehren und schaarenweise bedecken dieselben die Hautoberlläche der im freien Felde sterbenden Thiere. Krampfartiges Muskelzittem und das Absinken der Körpertemperatur künden das nahe Ende des pestkranken Eindes an. Unter Hervortreten eines blutigen Schaumes aus Maul und Nase erfolgt hierauf, bei hochträclitigen Thieren nach vorherigem Verkalben, rasch der Tod.
In den sehr seltenen Fällen der Genesung der westeuropäischen Einderracen erreichen die Krankheitserscheinungen meist keine bedeutende Höhe und der Symptomencomplex geht allmälig am 5. bis 6. Tage zurück. Innerhalb eines Zeitraumes von 12 Wochen erholen sich die krank gewesenen Thiere verhältnissmässig rasch, nur in seltenen Fällen vorbleiben die Athmungsbeschwerden als Eesultat des interstitiellen Lungenemphysems noch längere Zeit zurück. Die von der Pest genesenen Binder widerstehen einer neuerlichen Ansteckung, sie erweisen sich gegen die Rinderpest immun.
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Dio frosctzlichen Gewährsmänsel dos Schafes.
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Nur zu Beginn einer Binderpestiuvasion ist die Beurtheilung der Souchu aus diagnostischen Gründen erschwert. Verwechslungen
könnten, wenn nicht Fülle von Binderpest vorgekommen sind, mit dem bösartigen Katarrhalfieber (Koplkrankheit) des Eindes, mit der Ruhr des Kindes, mit der Darmentzündung, kaum mit der Lungenseuche und der Wuth vorkommen. Allein die genaue Erhebung über die Provenienz dos Thieres wird sehr bald ergeben, dass man es mit einer Krankheit zu thun hat, welche eingeschleppt wurde. Der rasche, in den allerersten Fällen immer mit dem Tode des Thieres endigende Verlauf der Krankheit und das Sectionsergebuiss werden vor Verwechslungen mit anderen Leiden schützen.
Zu einer Zeit, als man in der Binderpest eine öeuche zu sehen vermeinte, welche sich auch in den westeuropäischen Ländern entwickeln kann, hat man zur Hintanhaltung derselben die Vorbauungsimpfung gegen die Rinderpest vorgeschlagen. Allein schon im Jahre 1872 hat dio internationale Conferenz zur Erzielung eines gleichförmigen Vorgehens gegen die Rinderpest, welche zu Wien tagte, den Grundsatz aufgestellt: Dass die Impfung gegen die Rinderpest nirgends, also auch nicht in Russland als eine nützliche Vorbauungsmassregel gegen die Krankheit angesehen werden könne.quot;
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I
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III. Die gesetzlichen Gewährsmängel des Schafes.
Die allerersten Nachrichten von einer gesetzlichen Bürgschaft in Anbetracht des Handels mit Schafen entstammen dem in jeder Richtung sehr ausführlichen Nachwährgesetze der Gelten. In diesem Gesetze sind schon gewisse Krankheiten der Schafe namentlich angeführt und als specielle Gewährsmängel aufgenommen: so der Schwindel (Koller), die Lungenkrankheit, der Schafrotz, die Fäule und die Räude; die Gewährzeiten für die genannten Gebrechen sind genau bestimmt. Alle späteren Gesetze des Mittelalters enthalten wohl Bestimmungen über die Gewährfehler des Pferdes und des Rindes, aber von einer gesetzlichen Bürgschaft in Betreff der Schafe ist in denselben keine Angabe vorhanden. Erst zu Ende des 17. Jahrhunderts finden wir in einigen deutschen Staaten und in Oesterreich neuerdings Hauptmängel auch für das Schaf eingeführt; so z. B. in Württemberg (17(3/): die nasse und trockene Räude und den Anbruch (Leberegelseuche); in Fulda (1790) bestand eine allgemeine Gewährleistung, welche sich auf das Sprichwort gründete: Sobald das Schaf die Schwell berührt, alsdann auch die Gewähr gebührt.quot; In den österreichischen Gesetzen
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Cüokor. Gericht], Thioilieilkundo.
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ÜO
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46(3nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Puckon der Schafe.
ist vor dem bürgerlichen Gesetzbuche von den Finnen der Schale als einem Gewährsmangel die Rede.
Mit dem bürgerlichen Gesetzbuch, dann mit dem Anhang zum preussischen Landrecht, endlich mit dem Nachtragsgesetze zum Code Napoleon wurden die theilweise noch gegenwärtig bestehenden Ge-währsmäugel der Schafe gesetzlich anerkannt. Für Oesterreioh gelten gegenwärtig als Hauptfehler des Schafes: die Pocken, die Bände, die Lungenwiirmer und die Egelwürmer; in den anderen Ländern finden wir neben den genannten Hauptfehlern noch die Magenwürmer, die bösartige Klauenseuche und die Schafpest als Hauptfehler in den Landesgesetzen verbürgt.
1. Die Pocken der Schafe.
Syn.: Schafpocken, Schafpockenseuche, Schafblattern, Schafblatternseuche, Steinpocken, Spitzpocken, Aaspocken u. s. w.. Variola ovina.
Literatur: Bruckmüller. Die Schafpocken-Impfong. Oesterr. Viertelj. Wien, 1864, 22.Hand. Gerlach, Vcith. Lehrbüclier der gerichtlichen Thierheilkunde 1. c. enthalten
die ältere Literatur. Friedborger und Pröhner. Lehrbuch der speciellen Pathologie und Therapie
der Hausthierc 1. c, enthalten die neuere Literatur. C. Müller. Die Schutzpocken-Impfang der Schafe. Glogau 1868. Roll, Pütz. Die Thierseuchen 1. c. ßiek. Ueber einen neuen Parasiten der Pockenprocesse. Bnndschau auf dem
Gebiete der Thiennedicin. 1S87. Bremond. Neue Beiträge zur Geschichte der Schafpocke. Lyon Journal 1887. Peuch. Die Virulenz der Milch von pockenkranken Schafen. Conipt. rend.
T. 107. 1888.
Gewährzeit in: Oesterreich, Preussen, Grossherzogthum Hessen, Hessen-Homburg, Kurhessen, Waldeck und Frankfurt 8 Tage; Frankreich, Belgien, Luxemburg und Elsass-Lothringen Ü Tage; Sachsen 10 Tage.
Unter Schafpocken oder Schafblattern versteht man eine acute und typisch verlaufende Infectionskrankheit, bei welcher unter hohen Fiebererscheinungen auf der allgemeinen Decke, wohl aber auch auf den Schleimhäuten charakteristische, oft mit einer Vertiefung (Delle, Nabel) versehene Knötchen, Bläschen oder Pusteln auftreten und welche exan-thematische infectionskrankheit in Polge ihrer hochgradigen Ansteckungsfähigkeit seuchenartig, enzootisch, epizootisch, wohl auch panzootisch vorkommen kann.
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Obwohl diese Krankheit aussei' hei allen Haosthieren auch beim Affen, Xamoel und Büffel beobachtet wurde, so scheint dieselbe nicht bei allen Thiergattungen die Bedeutung einer selbstständigen, primären Krankheit zu besitzen. Thatsache ist es, dass die Pocken nur bei dem Schafe als eine immer schwer verlaufende lufectionskrankheit aufzutreten pflegen. Dies mag wohl die Veranlassung gewesen sein, dass Bollinger nur zwei Hauptformen der Pocken unterscheidet: die Menschen- und die Schafpocke, alles andere den verirrten Pocken zutheilt, welche entweder vom Menschen oder vom Schaf auf die betreffende Thiergattung übertragen wurden.
Geschichte. Dass die Schafpocken schon in den ältesten Zeiten bekannt waren, beweisen die Nachrichten über die in Piemont schon seit Menschengedenken üblich gewesene Nothimpfung (Heusinger) gegen diese verheerende Seuche. Angeblich wurde im Orient und in Grichenland, dann in Piemont die Pockenimpfung in der Weise ausgeführt, dass die Häute von den der Poeken-seuchc crlegencn Schafen in den Schafställen zur Zeit der Gefahr aufgehängt wurden, um dadurch eine allgemeine Infection der übrigen Thiere und ein rascheres Durchseuchen zu erzielen. Die Schafpocken sind ebenso wie die Menschenpocken aus dem Osten eingeschleppt worden. Verbürgten Nachrichten zu Folge, soll die Seuche zuerst in England schon im 11. Jahrhunderte (Fleming) vorgekommen sein. Sichere Anhaltspunkte über das Auftreten der Seuche in Frankreich, Italien und Deutschland stammen aus dem 14.15. Jahrhundert (Joubert, Kabelais, Eamazzini, Stegmann). Grosse Seuchen-invasiouen wurden indess durch die Einfuhr spanischer Schafe nach Frankreich und Deutschland zu Ende des vorigen Jahrhunderts beobachtet. Die Verluste an Schafen in jenen Ländern werden nach Jlillionen berechnet. Auch in Oester-reich waren die Verluste in Folge der Pockenseuche zu Anfang dieses Jahrhunderts sehr bedeutend und es nahm diese Krankheit, wahrscheinlich auf Grund der damals durchgeführten Schutzimpfung, einen enzootischen Charakter an, weshalb sich eigene Pockenbezirke besonders in Ungarn heranbildeten. Erst die Erfahrungen, welche an der Impfanstalt des k. k. Militär-Thierarznei-Institutes vom Jahre ihres Bestandes bis zur Auflösung derselben (183f)1863) gemacht wurden, namentlich aber die Thatsache, dass die Schutzimpfung der Schafpocke nicht nur allgemeine Pockeneruption und spontane Erkrankung der Versuchsthiere bedingt (Forster, Bruckmüller), sondern auch die geimpfte Pocke, sobald sie zum Ausbruch gelangt, in ähnlicher Weise sich anstecknngs-fähig erwies wie die natürlichen Schafblattern, eonstatirten die Nutzlosigkeit, ja selbst die Gefährlichkeit der Schutzimpfung zur Genüge. Nach den Beobachtungen im Marchfelde (Nieder-Ocsterreich) soll die Schafpocke als enzootische Krankheit so lange geherrscht haben, als Präventivimpfungen gegen dieselbe durchgeführt wurden. Mit dem Aiifhoren der letzteren war auch die Seuche erloschen. Dies mag auch neben der verminderten Schafzucht die Ursache gewesen sein, dass seit der zweiten Hälfte des gegenwärtigen Jahrhunderts, die Verheerungen durch die Pockenscuchc um Vieles geringer geworden sind.
Als gesetzlichen Gewährsmangel finden wir die Pocken der Schafe zuerst im Anhang zum proussischen allgemeinen Landrecht (1803) angeführt. Erst
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später wurde dieser Hauptfehler in Oesterreich durch das bürgerliche Gesetzbuch (1811) gesetzlich verbürgt und endlich fand derselbe Aufnahme in dem Nachtragsgesetze zum Code Napoleon (1S38).
Eutstchungsursiiclic. Dass sich die Schafpocken mir in Folge der Ansteckung entwickeln können, gehört zu den unbestrittenen und erwiesenen Thatsachen; die Annahme einer genuinen Entwickelung ist wohl in das Gebiet der unbegründeten persönlichen Ansichten mancher Schriftsteller zu verweisen. Die Coutagiosität der Seuche war schon im Jahre 17(33 durch Bourgelat sichergestellt und sie wird gegenwärtig von diesem Standpunkte sowohl polizeilich, als auch forensisch beurtheilt (Gerlach).
Während man die Wirkung des Pockengiftes, ja selbst dessen Absclnvächnng zum Zwecke der Vorbauungsimpfung kennt, ist der eigentliche Krankheitserreger noch sehr zweifelhaft. Nach einer älteren Anschauung (Hallier) befinden sich im Blute pockenkranker Schafe minimale, mit selbstständiger Bewegung ausgestattete IMikrococcen. Sie sollen eine Entwicklungsphase der an Lolium perennc vorkommenden Pleonospora herbarura darstellen und Hallier spricht von einer spontanen Entwickelung der Schafpocke in Folge der Infection mit diesem Zwischenglieds des Generationswechsels jenes Pflanzenschmarotzers. Zürn findet in den Schweiss- und Talgdrüsen der Haut zahlreiche Mikrococcen-colonien; sie wachsen auf Eiweiss zu langen Fäden heran, solche können anfangs rosenkranzartig sein, zerfallen jedoch immer in einzelne Mikrococcen. Hie Beweglichkeit der von Zürn als Kugelbacterien bezeichneten Organismen verdanken sie dein Besitz von je einer oder je zwei Cilien, welche sich durch das Ausströmen des Protoplasmas an einem oder an mehreren Punkten bilden können. Plaut bestätigt das Vorkommen von mit Cilien versehenen Mikrococcen in der Pockenlymphe, welche namentlich bei 290 C. eine lebhafte Bewegung ausfuhren. Dagegen bezeichnet Tappe die Mikrococcen. der Schafpocke als unbeweglich; er hat sie auch im Stadium der Zweitheilung, also biseuitfürmig und auch in Kettenform beobachtet. Toussaint eultivirte die Mikrobe der Schafpocke in Bouillon und nach drei Tagen fand er sie in zwei Formen: als Bacterie und Spore vor. Die Bacterien sind sehr beweglich, sie theilen sich in zwei ungleiche Glieder, von welchen das längere an seinem Ende zwei und das kürzere nur eine glänzende, ovale Spore trägt. Guttmann ist es gelungen, einen Staphylococcus aus der Pockenljmpho zu eultiviren und zwar Staphylo-coecus cercus albus. Klein fand als charakteristische Formelemente der Schaf-poekenlymphe kleine, sphäroide, einzeln und in Ketten geordnet vorkommende Körperchen von starkem Lichtbrechungsvermögen, wslche vom dritten Tage nach dem Erscheinen der Pocken an proliferiren und endlich sammt dem in den Pocken enthaltenen Plasma und den Zellen zu einer pilzartigen Masse sich umwandeln. Endlich beschreiben Rieck und Pfeiffer einen neuen Parasiten des Pockenprecesses; in conservirter, animaler Lymphe fanden dieselben kugelige, seltener anders gestaltete Gebilde, deren Leib aus einer homogenen, seltener feinkörnigen Schale und einem granulirten Kern bestand; daneben waren noch helle, fast hyaline Protoplasmaklumpen von dreifachem Durchmesser eines weissen Blutkörperchens vorhanden. Die vorgefundenen Gebilde sollen in Sporen zerfallen und werden nach Pfeiffer in die Abtheilung der Urthicre, Gattung
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Sporozoa und Ordnung Monocystiden verwiesen, wobei es jedoch noch nicht als entschieden anerkannt wird, ob diese Gebilde thatsächlich dem Pockenprocesse zu Grunde liegen.
Wenn auch der muthmassliche Spaltpilz der Poctenseuche noch nicht endgiltig festgestellt wurde, so ist uns die Wirkung des Pocken-contagiums dennoch ziemlich bekannt. In der hei weitem wirksamsten Menge findet sich das Pockengift in dem lymphatischen Inhalte der Hauteruptionen, wenn dieselben die Bläschenform angenommen haben. Mit dem Eintrocknen der Pocken vermindert sich die Wirksamkeit des Contagiums so, dass die Pockenkrusten sich bei weitem weniger sicher infectiös erweisen. Das Pockencontagium findet sich ferner im Blute, sowie in allen Secreten und Excreten, in der Athemluft und im Dunstkreise des kranken Thieres. Das Coutagium ist fix und flüchtig; als ersteres haftet es an der Wolle der Thiere, im Stalle, an den Stall-geräthen, an dem Kauhfutter, Dünger und an der Streu; 'ebenso kann das Contagium durch die Kleider des Wartepersonales und selbst durch kleinere Hausthiere (Geflügel, Hunde, Katzen), welche sich in verseuchten Ställen aufgehalten haben, verschleppt werden. Als flüchtiges Contagium theilt sich das Pockengift wahrscheinlich in Staubform der atmosphärischen Luft mit und kann, wie es die Erfahrung ergeben hat,, auf eine Entfernung nicht über 200 Meter verbreitet und den empfänglichen Schafen vermittelt werden.
Die Empfänglichkeit für das Pockencontagium ist unberücksichtigt des Alters, des Geschlechtes, des Ernährungszustandes und der Race bei dem Schafe die gleiche. Kaum 23 Percent bleiben von einer Heerde verschont, sobald nicht die nöthige Separation vorgenommen wird. Dagegen aber macht das einmalige Ueberstehen der Seuche die genesenen Thiere gegen die Seuche immun, welche Immunität sich angeblich auch auf die Lämmer erstreckt, die von den gegen das Ende der Trächtigkeit geimpften Mutterschafen abstammen (Rickert, Roloff, Ackermann). Die Schafpocken sind übertragbar, theils spontan, theils durch Impfung auf: Rinder, Ziegen, Schweine, Hasen und Kaninchen. Auch wurden vereinzelte Fälle einer localen Infection von Menschen durch Schafpocken constatirt (A. Schmidt). Die Impfung von Schafen mit Menschenpocken haftet bei 10 Percent der Impflinge, ohne Immunität zu erzeugen (Marson, Simonds) und die directe Einführung der menschlichen Variola in das Blut der Schafe erzeugte einen allgemeinen Pockenausschlag (Küchenmeister, Tappe).
Die Widerstandsfähigkeit des Infectionsstoffes der Schafpocken ist eine sehr bedeutende. Nach Beobachtungen kann sich die Ansteckuugsfähigkeit des Pockengiftes in verseucht gewesenen Stal-
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lungen auf 5G Monate erstreckeu mul geimpfte oder durchgeseuchte Thieie vermögen noch nach 6 Wochen die Krankheit zu übertragen. Baudins schätzt die Tenacität des Pockengifjtes im Mittel auf 85 Tage. Zerstört wird das Pockengift durch den Zutritt trockener Luft, durch die Einwirkung einer höheren Temperatur, durch 1 '/.pereentige Carbol-säurelösung, verdünnte Salzsäure (Nocard), lOpercentige Lösung von üherni an gansaurem Kali (Grünwald), durch verdünnte Schwefelsäure, Sublimatlösimg, Zinkvitriollösung und Jod (Pen ch). Auch der Alkohol, das Chlor und die Fäulniss vernichten das Pockengift.
Der pathologische Process. Vermuthlich erfolgt die natürliche Aufnahme des Tnfectionserregers mittelst der Inspirationsluft; die wahrscheinlich in der Luft suspeiidirten Ivrankheitskeime dringen in die Schleimhäute des Respirationstractes ein und veranlassen an den Berührungsstellen eine typische, durch ihre Form und durch ihren Verlauf charakteristische, speeifische Entzündung, welcher als Generalisation des Leidens eine allgemeine, ebenfalls charakteristische, umschriebene Entzündung in Form von Knötchen, Bläschen oder Pusteln in der allgemeinen Decke folgt. Aber auch durch die directe Ueber-tragung des Krankheitskeiraes kann eine Infection von der allgemeinen Decke aus entweder natürlich oder künstlich (Impfang) stattfinden, dagegen soll die Aufnahme des Krankheitsgiftes durch den Darm nicht erfolgen.
Die pathologisch-anatomischen Veränderungen finden bei den Schafpocken hauptsächlich in der Hantdecke statt, indess kommen auch Veränderungen in der Schleimhaut der Luftwege, in den Lungen, in der Schleimhaut des Verdauungsschlauches und selbst im Gehirne vor (Brückmüller).
In der Haut entstehen an den wollelosen Stellen oder an den mit Glanzhaaren versehenen Partien, mit besonderer Vorliebe am Kopfe um die Augen, um die Nasenlöcher und Lippen, dann auf der inneren Schenkelfläche, den vorderen und hinteren Extremitäten, auf der Brust, dem Bauche und der unteren wollelosen Schweiffläche, kleine rothe Flecke, die sich in den nächsten 24 Stunden zu Knötchen vergrössern, dann zu flachen Bläschen umwandeln. Der anfangs klare Inhalt der Bläschen trübt sich allmälig und indem die Eruption an der Spitze blässer wird, kommt es zur Bildung einer seichten, muldenförmigen Vertiefung, zu der charakteristischen Delle (Nabel) und ringsherum entwickelt sich ein rother, infiltrirter Hof. Die Haut in der Umgebung der Pocken ist hyperämisch, und an Stellen, an welchen die Pocken besonders dicht stehen, auch bedeutend infiltrirt, so dass dann vorwiegend die Augenlider, Nasenlöcher und Lippen, sowie der
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ganze Kopf unförmlich verseliwollen erscheinen. Selten kommt es zu einem Pockenansbruche auf den dichtbewollten Hautstellen.
Je nach der Tiefe und nach der Ausbreitung des Processes in der Haut gestaltet sich die weitere Ausbildung der Pockeneruptiou verschieden. Beschränkt sich die krankhafte Veränderung nur auf das Malphighi'sehe Schleimnetz der Oherbaut, so entwickeln sich nur wenige vereinzelte, kleine, anfangs rötblicbe Knötchen, später perlmutter-ähnliche Bläschen mit der charakteristischen Helle und es kommt sehr bald zur Eintrocknung derselben (Wasserpocken, solitäre Pocken). Betheiligt sich jedoch auch der Papillarkörper der Haut an dem Krankheitsprocesse, dann entwickeln sich harte rothe Knötchen (Stein- oder Warzenpocken), welche, nachdem sie durch G8 Tage bestanden haben, sich allmälig abschilfern, kleiner werden, und ohne dass es zur Bläschen- und Dellenbildung gekommen wäre, wieder völlig verschwinden. Bei einer dichtgedrängten Pockeneruption entsteht eine stärkere Hautanschwellung auch an den bewollten Körperstellen; die zahlreichen, dicht gedrängt stehenden Knötchen bilden sich zu grösseren Bläschen und Pusteln heran, sie fliessen mit ihren Eändern zusammen und stellen so eine eiternde, zusammenhängende Geschwürsfläche dar. Im weiteren Verlaufe kommt es bei dieser bösartigen Pockenform zum brandigen Absterben ganzer Hautstücke und zu tieferen Verjauehungsprocessen, welche selbst mit Zerstörung der Gelenke einhergehen. Diese schwere Pockenform bezeichnet man als zusammenfliessende Pocke': (Variola confluens) und wegen des üblen Brandgeruches, welchen derartig erkrankte Schafe verbreiten, wird das Leiden auch Aaspockequot; genannt. Eine noch üblere Form stellen die Brandpocken oder schwarzen Blattern (Variola haemor-rhagica) dar, hei welchen es an den versebiedenen Körperstelleu, sowohl in den dicht gedrängten, tief in der Lederhaut sitzenden Knoten und Blasen, als auch an den angrenzenden Hautstellen zu ausgebreiteten Blutungen kommt. Es entwickeln sich demzufolge in der Haut schwarze, rasch wachsende Flecke, welche in der Eegel zum brandigen Absterben ganzer Hautstiieke führen. Häufig ereignen sich in derartigen Fällen spontane Blutungen auch in den anderen Organen.
Von den Schleimhäuten betheiligen sich an dem Processe in erster Linie die Bindehaut der Augen und die Schleimhäute der Luftwege. In der Bindehaut des Auges entwickeln sich zumeist im Gefolge der Aas- oder Brandpocken, rothe Knötchen von der Grosse einer Linse oder Erbse: der Inhalt derselben trübt sich allmälig und das Ganze wandelt sich in eine mit Eiter gefüllte grössere Blase um, welche berstet und ein Geschwür zurücklässt. Manchmal entstehen
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derartige Geschwüre an dor Conjunctiva Inilbi und gehen von da auf die Hornhaut über, worauf sieli ein verschieden tiefes llornbaut-gescbwür mit seinen Folgen entwickeln kann. Sonst findet man die Bindebaut in der Kegel im Zustande einer entzündlichen Schwellung bei gleichzeitig vermehrter Secretion.
Die Nasenschleimhaut ist stärker geröthet, geschwellt und mit einem zähen Schleime belegt; eigentliche Pockenpusteln treten zuweilen an der inneren Fläche der Nasenflügel auf und scheinen sieb auf die nur geröthete Schleimhaut nicht auszudehnen.
Bei pockenkranken Schafen kommen an der Schleimbaut des Kehldeckels zuweilen linsen- bis erbsengrosse, von einem rotben Hofe umgebene und mit einer eiterigen Flüssigkeit gefüllte Bläschen vor; sehr häufig aber sind dieselben geborsten und an ihrer Stelle zeigen sich, mit einer dicken, eitrigen Flüssigkeit belegte, wenig tiefgreifende, scharf begrenzte Substanz Verluste.
Im Gefolge der Aaspocken oder der Brandpocken entwickelt sich sehr häufig eine metastatische Lungenentzündung. Man findet bei den verendeten Schafen in der ödematösen Lunge ungefähr erbsengrosse, sehr weiche, weisse, eitrig zerfliessende Metastasen oft in grösserer Anzahl vor, dabei sind nicht selten croupöse Processe an der Schleimhaut des Kehlkopfes, der Luftröhre und der Bronchien in der Ausdehnung zugegen, dass die Thiere diesem Leiden unterliegen.
Die Maulschleimhaut ist bei den schweren Pockenformen mit einem dicken, schaumigen Schleime bedeckt, das Gewebe darunter mehr oder minder stark geröthet und an einzelnen, umschriebenen Stellen finden sich pockenartige Eruptionen vor, die jedoch mehr die Form der Steinpocken besitzen. Damit verbunden beobachtet mau in manchen Fällen auch in der Schleimhaut der Speiseröhre, mehr gegen die Vormagen zu, linsen- bis erbsengrosse, mit einer eiterähnlichen Flüssigkeit gefüllte Blasen (Bruckmüller), welche durch die Ansammlung eines zuerst serösen, dann eitrigen Exsudates unter dem Epithel und durch eitriges Zerfliessen der Papillarscbicbte der Schleimbaut entstehen und dadurch den Pocken sehr ähnlich sind. Bei den Pocken der Schafe trifft man mitunter auch in der Schleimhaut des Pansens und der Haube eine pustulöse Entzündung. Es zeigen sich daselbst unter dem Epithel der Schleimhaut bis erbsengrosse, durch ihre opalisirende weisse Farbe ausgezeichnete, rundliche und au der Oberfläche etwas abgeplattete Erhöhungen, die sich ziemlich derb anfühlen und in Bezug auf die Entstehung und Form den Pockenpusteln vollkommen entsprechen.
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In schweren Fällen der Aaspocken oder der Brandpocken kommt es nicht selten zu acuten Schwellungen und Abscedirungen der Lymphdrüsen an den verschiedenen Körperstellen und die überwiegendste Mehrzahl derart erkrankter Schafe geht unter den Erscheinungen der Pyämie oder Septikämie (Brandpocken), wohl aber auch in Folge langwieriger Eiterungs- oder Jauchungsprocesse an Erschöpfung der Kräfte zu Grunde. Endlich wurden hei den pyämischen Formen der Schafpocken zahlreiche Metastasen in den verschiedenen Organen beobachtet. So beobachtete Bruckmüller bei pockenkranken Schafen eitrige, fast den Pocken ähnliche (iehirnmetastasen, und Gerlach sah bei trächtigen Mutterschalen an dem ziemlich ausgebildeten, aber noch kahlen Fötus die Pocken in Form von hellen Flecken ohne jede Spur von Knoten. Die parenchymatösen Organe sind in Folge des hochgradigen Infectionsfiebers gewöhnlich im Zustande der trüben Schwellung, oder schon fettig-körnig entartet.
Ueber die Formbestandtheile der Schafpocke, über ihre Wachs-thumsverhältnisse und den mikroskopischen Bau liegen sehr genaue Beobachtungen von Tappe (Kindfleisch) vor. Nach den, zum Theile experimentellen, Untersuchungen dieses Autors tritt die Pocke zuerst als ein kleinstes Knötchen auf, welches sich durch ein peripheres Wachsthum sehr rasch vergrössert, weshalb der centrale Theil der Pockenefflorescenz als der älteste angesehen werden muss. Anfangs ist die Epidermis nur sehr wenig vermehrt, die Volnmsziinahme erfährt aber in den nächsten Tagen eine graduelle Steigerung und erreicht zur Zeit der Bläschenbildung das Zwei- bis Fünffache ihres normalen Durchmessers. Gleichzeitig mit der Formveränderung der Oberhaut besteht ein erheblicher Farbenwechsel insoferne, als das ursprünglich weisse Knötchen ein grauweisses, dann graugelbes und schliesslich hell- oder mattgelbes Colorit annimmt und anfangs eine trübe, später opalisirende, dann endlich eine undurchsichtige Beschaffenheit bekommt. Der Zusammenhang zwischen der verhornten oberflächlichen und der tiefer gelegeneu Schichte des Malpighi'schen Schleimnetzes, sowie der angrenzenden Schichte der Lederhaut, ist in Folge der Infiltration mit einer lymphatischen Flüssigkeit bedeutend gelockert. Weniger ausgesprochen gestalten sich die Veränderungen in dem Hautgewebe seihst. Mit dem Beginn der Bläschenbildimg schwillt das cutane Gewebe bis auf das Vier- bis Zehnfache seiner normalen Dicke an und bildet so eine polsterartige Grundlage für das bedeutend kleinere, darauf lagernde Knötchen. Das geschwellte Lederhautgewebe lässt deutliche neugebildete Spalträume erkennen, welche mit einer serösen Flüssigkeit ausgefüllt sind und bietet in Bezug auf Farbe und Con-
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sistenz ein gallertiges Aussolien dar. Am Papülarkörper und in den Spalträumen treten neben kleinsten, weissen Streifen feine scharf-begrenzte punkt- und strichförmige Heerde auf. Aelmlicli verhält sich das Unterhautbindegewebe an jenen Stellen, wo sich die Pocken-efflorescenz herangebildet hat.
An feinen Hautdurclisclmitten, durch die Mitte einer Pocken-emption ausgeführt, beobachtet man, wie dies schon Rindfleisch betont, dass die Pockenbildung, abgesehen von einer Blutüberfüllung der Gefässe des Papillarkürpers, mit einer umschriebenen, parenehy-matösen Entzündung der Epidermis beginnt und so das Wesen der Pocke iu ihrem ersten oder papulösen Stadium ausmacht. Erst im zweiten und dritten Stadium der Pockenbildung, also in' der vesicu-lären und pustulösen Entwickeliingsstufe des ursprünglichen Knötchens betheiligen sich an dem Processe zuerst das Lederhautgewebe und endlich das unterhaiitbimlegewe.be.
Im Malpighi'schen Schleimnetze erleiden die Zellen zum Beginne des Processes, also im papulösen Stadium der Pockenbildung, eine, wie sich Rindfleisch treffend ausspricht, wassersüchtige Aufblähung, indem sie au Volumen zuuehmen, erblassen, sich der Kugelform nähern und die Riffzellen ihre Zacken und Stacheln verlieren. In Folge dieser Blähung der einzelnen Zellen löst sich ihre Kittsubstanz auf und ihr Zusammenhang wird zuerst gelockert, dann vollkommen aufgehoben, indem sich ein seröses Exsudat zwischen die gequollenen Zellen einschiebt. Paneben beobachtet man einen zweiten Vorgang, welcher die Bedeutung einer Zellenvermehrnng besitzt und in der Weise verläuft, dass sich innerhalb der Zellen des Schleimnetzes, also auf endogenem Wege, Tochterzellen heranbilden, wodurch die übereinander gelagerten Zellensehichten an Zahl und Mächtigkeit zunehmen. Die neugebildeten Zellen sind durchscheinender und grosser, als die normalen des benachbarten Schleimnetzes und besitzen einen oder mehrere Kerne. Zugleich mit der Zellenneubildung im Malpighi'schen Schleimnetze erfolgt, wie wir dies bei allen speeifischen Entzündungen (Rotz) keimen gelernt haben, ein Zellenzerfall, eingeleitet durch eine trübe Schwellung und fettig-körnige Entartung des Zellenprotoplasmas. Der eben geschilderte Vorgang spielt sich auch in jenen Zellenlagen ab, welche die Haartaschen, Schweiss-driisen und Talgdrüsen in ihrem ganzen Umfange begrenzen. Ueberall findet man neben der Zellenvermehrnng die Zellen-aufblähuug, letztere mit körnigem Zerfalle verbunden.
Ganz verschieden von den moleculären, zerfallenen Zellenresten verhalten sich, wie sich Tappe und Zürn aussprechen, bestimmte
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niedrige Organismen, welche sich gegenüber den Anilinfarben als Bacterien und Mikrococcen erweisen und sowohl in Bezug auf Form und Grosse, sowie in Anbetracht ihrer Gruppinuig und Reaction als solche erweisen. In grösserer Menge als in den Zellen des Schleim-netzes treten die erwähnten Spaltpilze in den Talg- und Schweiss-drüsen, sowie in ihren Aiisfiilmingsgängen auf. In der Kegel finden sich die Drüsen und ihre Ansführungsgiinge um das Drei- bis Achtfache vergrössert und sind buchstäblich mit Spaltpilzen ausgefüllt. Weniger zahlreich sind die Mikrococcen im Hantgewebe und in den Schweissdrüsen vertheilt.
Die Lederhaut zeigt nur in ihrem Papillartheil insoferne eine Veränderung, als deren Capillargefasse strotzend mit Blut gefüllt erscheinen, wohl auch kleine punkt- und strichförmige Blutungen vorkommen. Die Papillen der Haut weiden an Stelle der Pockeneruption länger und breiter, sie nehmen auch eine unregelmässige Gestalt an. Sowohl die Vergrösserung als auch die Gestaltveränderung im Papillartheil der Haut ist das Resultat einer Kundzelleninfiltration der bindegewebigen Grundsubstanz, welche gegen das Ende dieses Stadiums an Mächtigkeit zunimmt. Im Unterhautbindegewebe spielt sich zur selben Zeit ein ähnlicher, jedoch weniger intensiver Process wie im Hautgewebe ab.
Die vesiculäre Entwickelungsstufo der Pockenbildung kommt in der Pegel am zweiten bis fünften Tage aus der papulösen Form zu Stande. Es entwickelt sich aus der Papel ein weisses Bläschen von kegelförmiger Gestalt, welches an ihrem oberen Theile entweder nur eine stumpfe Abdachung oder eine seichte, muldenförmige Vertiefung, die Poekendelle oder den Pockennabe] aufweist. Die Delle entwickelt sich nur auf den Pockenbläschen und findet sich auch hier nur bei der geringeren Zahl von Pocken vor; über ihre Entstehung sind die Ansichten noch getheilt. Nach Bindfleisch, Spinola und Zürn wird die concentrische Anordnung des Pockenbläschens um die Mündung eines Haarbalges (Wolltasche), oder eines Drüsenganges als die Ursache der centralon Depression angesehen; in Folge der raschen Infiltration des Schleimnetzes und der wassersüchtigen Aufblähung seiner Zellen vergrössert sich das Bläschen an allen Stellen, welche der Ausdehnung einen geringeren Widerstand bieten, viel rascher als an dem centralen, durch die Wolltasche oder durch den Drüsengang gebildeten, viel festeren Theile. Nach der Ansicht anderer Autoreu (Tappe) entsteht die Delle der Pocke in Folge der centralen Aus-trocknune;. welche sich sehr bald einstellt und durch den Zerfall des
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im Bläschen gebildeten Netzes, sowie durch den auf Schrumpfung beruhenden Zuge des Hautgewebos von oben nach unten bedingt wird.
Untersucht man eine Schalpocke im Stadium der Bläschenbildung unter dem Mikroskope, so zeigen sich, gegenüber ihrem papulösen Stadium, bedeutende Abweichungen. Während in der Oberhaut die Zellenneubildung und der Zellenzerfall ihren Fortgang nehmen, wobei es oft zum völligen Absterben jenes Theiles, wohl auch der Haut kommt, bilden sich in dem Gewebe der Lederhaut eigenthümliche Höhlungen und Spalträume (Vacuolen) heran, welche die Cutis in ein weitmaschiges Gewehe umwandeln. Das vaculäre Maschenwerk kommt durch die entzündliche Exsudation einer lymphatischen Flüssigkeit zu Stande, welche die Bindegewebszüge der Lederhaut auseinander drängt. Ursprünglich klein und der Zahl nach gering nehmen die Vacuolen in relativ kurzer Zeit bedeutend an Umfang und au Zahl zu, wobei mit der Volum- und Zahlvermehrung dieser Räume eine Vervielfältigung und Verdünnung der Balken des Maschenwerkes einhergeht. Has System der Höhlungen erstreckt sich durch die ganze Dicke der Lederhaut und die einzelnen Räume nähern sich zumeist der Kugelform, während die Balken bei ein und derselben Pocke eine verschiedene Mächtigkeit aufweisen. Durch die Wolltaschen und Drüsen der Haut wird das gesammte Netzwerk in mehrere, verschieden grosse Abtheihingen gesondert, welche die verschieden grossen Vacuolen mit Rundzellen und Spaltpilzen gefüllt enthalten. Beim Anstechen eines solchen Bläschens entleert sich ein Tropfen Flüssigkeit auf die Oberfläche und bei einem angebrachten Druck treten grössere Quantitäten der Lymphe hervor, ein Zeichen, dass die Pocke einen gefächerten Bau besitzt. Oft entleert sich die in der Pocke angesammelte Flüssigkeit von selbst, sie bildet dann an der Oberfläche des Bläschens, im Vereine mit den abgestorbenen Zellen, eine feste bräunliche Kruste, welche sich vom Rande her allmälig ablöst (Desquamation). Nach dem Abstosseu verbleiben an der Stelle, je nach dem tiefen Sitze der Pocken, entweder bräunlich pigmentirte Flecke, die mit der Zeit verschwinden oder bei den schweren Formen entstehen Substanzverluste mit den verschiedenen Ausgängen (Eiterung, Verjauchung, Vernarbung).
Tm letzten Stadium in der zur Pustel umgewandelten Pocke bilden sich um mehrere zartwandige Vacuolen oder Fächer stärkere dickwandige Bindegewebshüllen; oft bersten die Vacuolen und fliessen in einander über, wobei die Balken und die darin eingeschlossenen Blutgefässe zerreissen, eventuell absterben und sich dem Inhalte der Pocke beimengen (Variola haemorrhagica). Das entzündliche Exsudat
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nimmt nach 24 Tagen einen eitrigen Charakter an, die Farbe und Consistenz desselben gestalten sieh verschieden, je nach dem tiefen Sitz. In Folge der Vermehrung des Exsudates wird sich dasselbe gegen die Stelle des verminderten Widerstandes, also gegen die Epidermis vorschieben, und man findet dann eine bedeutende Eiteransammlung zwischen Epidermis und Lederhaut. Nach erfolgtem Durchbrach erfolgen jene Schlussprocesse, wie sie nach der Entfernung eines jeden entzündlichen Productes stattfinden; gewöhnlich kommt es zur Granulation und Narbenbildung.
Diagnose: Die Hilfsmittel zur Sicherung der Diagnose Schafpockenquot; beruhen theils in dem seuchenartigen Auftreten der Krankheit bei einer bestimmten Incubationsperiode, theils auf dem absatzweisen und typischen Verlauf des Leidens mit Einhaltung bestimmter Symptomengruppen, entsprechend dem jeweiligen Krankheitsstadium.
Das Auftreten einer seuchenartigen Krankheit unter den Schafen, mit vorwiegender Localisation des Processes in der Haut und Heranbildung der charakteristischen Enötchen, Bläschen und Pusteln wird geniigen, um das Leiden zu erkennen. Indess wird es zur Constatirung der Anzabl erkrankter Tbiere in einer Heerde oft noting sein, sämmtliche Schafe eine Strecke weit auszutreiben und die zurückgebliebenen Tbiere einer genauen thierilrztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Da sich die Krankheitserscheinungen zu bestimmten Bildern innerhalb genau begrenzter Zeitabschnitte vereinigen, ist es zweck-gemäss, den Krankheitsverlauf mit dem Symptomencomplex gleichzeitig zu betrachten und besonders vom forensischen Standpunkte fünf Absätze oder Stadien der Krankheit zu unterscheiden. Der typische Verlauf der Pockenseuche wird eingeleitet durch das Stadium des Aufkeim ens oder Aufbrütens (St. genuinationis s. ineubatio-nis), hieran reihen sich: das Stadium der Vorboten (St. initialis s. prodromorum), das Stadium des Ausbruches, die Eruption (St. elevationis), das Stadium der Eiterung (St. subsistentiae s. sup-purationis) und endlich das Stadium der Abschuppung (St. exci-dationis, reproduetionis, s. desquamationis).
Das Incubationsstadium beginnt mit der Einwirkung des Pockengiftes, es ist von keinen Erscheinungen begleitet und dauert bis zur Pockeneruption. Nach genauen Beobachtungen und Experimenten dauert das Incubationsstadium durchschnittlich 47 Tage; indess ereignen sich ausnahmsweise Fälle, bei welchen der Zeitraum dieses Stadiums einerseits 23 Tage, andererseits bis zu 12 Tagen andauern kann. Eine Schwankung nach der einen, oder nach der anderen Richtung findet ihre Bedingnisse in den speciell vorhandenen
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Verhältaisseu. Dor zu Irüho Ausbruch der Fockeu wird stutttiudcu boi gut geuährteu Lämmern und Jährlingen, wenn sie in warmen Stal-lungeu gehalten werden, ebenso nach der directen Einimpfung der
Kraukbeit und bei langer Einwirkung des Krankheitsgiftes. Bei alten, matten Schafen, auf der Weide, bei kühler Luft, bei Nachtlagerung in Hürden, bei nasser Witterung und durch die natürliche Ansteckung erfolgt der Pockenaushmch etwas später.
Das prodromale Stadium der Pockenseuche dauert 12 Tage und kündigt sich durch ein hohes Infectionsfieber, durch die katarrhalische Afl'ection der Schleimhäute und in schweren Fällen durch ein Hauterythem an. Das Infectionsfieber kennzeichnet sich durch seine enorme Temperatursteigerung bis auf 4142 quot;C. und gilt in der Kegel als ein Massstab in Betreff des zu erwartenden Exanthems; vom Anbeginn hohe Temperaturen lassen eine schwere Pockenform erwarten. Von den übrigen Erscheinungen des Fiebers wären hervorzuheben: Beschleunigung des Pulses und des Athmens, Schüttelfröste, Aufhören der Fresslust und des Wiederkauens, besonders auffällige Traurigkeit und Mattigkeit der Thiere und endlich eine erhöhte Empfindlichkeit in der Rücken- und Lendengegend gegen einen angebrachten Druck. Die katarrhalische Affection der Schleimhäute betrifft zunächst die Bindehaut des Auges und äussert sich als eine heftige Bindehautentzündung oft schon vor dem Infectionsfieber; das vermehrte Secret und die Thränenabsonderung hinterlassen in der Haut eine weit sichtbare Thränenspur, sie gilt als ein Hilfsmittel, um in einer Heerde einen raschen Üeberblick über die in der nächsten Zeit zu gewärtigenden Pockenerkrankungon zu gewinnen. Ebenso kommt es zu einem acuten Katarrh der Schleimhäute der Luftwege. Die Nasenschleimhaut ist ziegelroth gefärbt, geschwellt und die Secretion derselben vermehrt. Die Thiere husten sehr häufig, der Husten wiederholt sich und ist anfangs trocken. In den schweren Fällen kommt es mitunter zu ausgebreiteten, schmerzhaften, oberflächlichen Hautentzündungen, besonders an den unbewollten Hautstellen, mit Vorliebe an den inneren Schenkelflächen der hinteren Extremitäten. Das oft ausgebreitete Hauterythem bekundet seine Schmerzhaftigkeit durch den steifen Gang solcher Thiere; sie bleiben, sobald die Heerde angetrieben wird, hinter derselben zurück. Endlich wird noch von einem eigenthümlichen, siisslich widrigen Gerüche der ausgeathmeten Luft und der Hautausdünstuiig gesprochen, welchen die pockenkranken Schafe verbreiten sollen. Die Erscheinungen des prodromalen Stadiums haben zwar nichts für die Pockenseuche Charakteristisches an sich, allein wenn in der Nähe oder in einer Heerde die Bocken schon herrschen.
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muss ihr Auftreten den Verdacht eines bevorsteheudeu Ausbruches der Krankheit rege machen.
Das Eruptiousstadium umfasst einen Zeitraum von 68 Tagen und beginnt bei der natürlichen Pocke mit dem Aultreten einzelner oder gruppenweise angeordneter Knötchen an den schon erwähnten wollelosen Hautstelleu. Erst im Verlaufe kommt es zur Bildung eines rothen Hofes um das in ein Bläschen übergehende Knötchen. Zu Ende dieses Stadiums findet man oft alle Formen der Pocke nebeneinander, weil das Aufkeimen derselben in ungleichen Zeiträumen geschieht und man demnach neben dem jüngsten Knötchen das Bläschen mit der Delle und auch die Pustel antreffen kann. In der Regel erbleichen die Knötchen an ihrer Spitze gegen den 4.5. Tag nach der Eruption und umgeben sich dann mit einem rothen Hof. Die Haut in der Umgebung der Knötchen ist hyperämisch und geschwellt, namentlich an jenen Stellen, an welchen die Pocken besonders dicht stehen. Sobald die Pockeneruption stattgefunden hat, tritt bei einer mittleren Intensität des Processes das Fieber auffallend zurück, ja in manchen Fällen hören die Fiebererscheinungen völlig auf.
Das Suppurations- oder Eiterungsstadium dauert 23 Tage, es beginnt mit der Trübung des Inhaltes der zum Bläschen herangewachsenen Knötchen und endigt mit der Umwandlung des Bläschens in die Pustel. In diesem Stadium zeigen sich bei manchen grössereu Bläschen die schon erwähnte muldenartige Einbuchtung, sie entspricht der Delle oder dem Pockennabel; die Bläschen enthalten in ihren Fächern eine zähe, lymphatische, farblose oder rosenfarbene Flüssigkeit. Hierauf erfolgt die Trübung des Inhaltes, es ist dies der Anfang dieses Stadiums und erfordert einen Zeitraum von 68 Tagen vom Momente der Eruption. Die Trübung führt zum eitrigen Zerfliessen des Inhaltes, die Pocken flachen sich ab oder sie spitzen sich zu und werden zur Pustel. Den Zustand nennt man dann die Reife der Pocken und versteht darunter den Zeitpunkt, wo die Entwickeluug beendet ist; mit der Keife der Pocke hört der geeignete Moment zur Abnahme der Lymphe zum Zwecke der Impfung auf. Mit dem Ueber-führen der Bläschen zu Pusteln, eventuell mit der beginnenden Trübung des Inhaltes der Pocke mehren sich wieder die Kraukheits-erscheinungen durch das Maturations- oder Reifungsfieber. Neben einem ausgesprochenen Eiterungsfieber steigern sich auch die Entzündungserscheinungen an den Schleimhäuten. Die Secretion der Bindehaut des Auges und der Nasenschleimhaut nimmt an Intensität zu, die Augen und die Nasenlöcher sind verschwollcn, höher temperirt und beim Berühren schmerzhaft. Eine Entzündung der
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480nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Pie Pocken fler Schafe.
Schleimhaut der Maul- and Bacheahöhle gesellt sich hinzu und bekundet sich durch die verminderte oder verzögerte Fresslust, eventuell auch durch Schlingbeschwerden.
Hieran reiht sich das Exeidationsstadium mit einer Dauer von 35 Tagen. Es beginnt da, wo der Pockenprocess aufhört und die Heilung in Form einer Vernarbimg unter dem Pockenschorf beginnt. Von der Mitte der Pustel ausgehend bildet sich eine gelbliche, dann schwarzbraun werdende, sehr derbe und etwas glänzende Kruste, welche endlich auch das zerfallene Gewebe der l'ocke einbegreift und sich dann in eine feste, nahezu schwarze Borke umwandelt. Allmälig erfolgt die Loslösimg der Borke von der Peripherie und etwa den 5. Tag nach der beginnenden Eintrocknung fällt in Form eines Schorfes das mumificirte Gewebe ab; unter demselben erscheint je nach dem tiefen Sitze der Pocke entweder nur eine bläuliclirothe, sjjäter erbleichende Vertiefung in der Haut, oder eine verschieden tiefe, derbe Pockennarbe, die anfangs mit einer bläulichen Zone umgeben ist. Die Dauer der gänzlichen Verheilung der Pocke ist selbstverständlich verschieden; bei kleinen, oberflächlichen Pusteln erfolgt die Vernarbung in etwa 8 Tagen, während in jenen Fällen, wo die Pocke gross war und tief im Hautgewebe lag, das Doppelte und Dreifache an Zeit erforderlich werden kann.
Der eben geschilderte, in bestimmten Absätzen erfolgende, typische Verlauf der Pockenseuche der Schafe kann mitunter Modificationen erfahren, je nach der Ausdehnung der Krankheit und je nach dem örtlichen, pathologischen Proccsse in der Haut. Nur bei einer massigen Eruption ist das Allgemeinleiden ein geringes und der Verlauf ein typischer, gutartiger und regelmässiger. Bei einem reichlichen Exan-them kommt es immer zu schweren Erscheinungen und zu einem minder guten Verlauf. Zwei Processe sind es, welche, zu der Seuche hinzutretend, einen ungünstigen Ausgang der Krankheit bedingen: die Pyämie und die Septikämie, als Folgezustände des localen pathologischen Processes; sie tödten die Thiere auf dem Wege der Embolic oder Metastase und unter den Erscheinungen des pyämischen oder septikämischen Fiebers innerhalb kurzer Zeit. Aber auch die Ausbildung einer croupösen Pneumonie hat man von der Entzündung der Schleimhäute des Respirationstractes ausgehend beobachtet. Endlich verbleiben die von einer schweren Pockenkrankheit genesenen Schafe erschöpft und kachektisch, sie verlieren die Wolle und zeigen tiefgehende Narben. Manchmal verbleiben chronische Lahmheiten oder Erblindung zurück. Die als Variola cohfluons geschilderte Verschmelzung mehrerer Pocken zu einer Eiterblase, ferner die in die
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Tiefe greifende mit Blutungen veibundone schwarze Blatter (Variola haemorrhagica), endlich die zur Gangrän und Nekrose der Haut hinneigende Aas- oder Bramlpocke (Variola diphtheritica), lassen in der Regel einen ungünstigen Verlauf der Krankheit erwarten.
Im Mittel erstreckt sich die Dauer der ausgesprochenen Krankheit bei den einzelnen Thieren auf ungefähr 21 Tage. Der Verlauf der Pockenkraiikheit als Seuche unter einer Heorde gestaltet sich in der Weise, dass zuerst einzelne Erkrankungen vorkommen, welche leicht übersehen werden können; nach etwa 8 10 Tagen ereignen sich neue Krankheitsfälle in schon bedeutenderer Anzahl und nun folgen die Erkrankungen schubweise und unrcgelmässig hinter einander, da eine genaue lucubationsperiode bei den vielen Fällen nicht mehr eingehalten werden kann. Gerlach schätzt die Gesammtdauer der Seuche unter einer mehrere hundert Stück Schafe umfassenden Heerde bei der Stallfiitterung auf 3 Monate und bei dem Aufenthalte der Thiere auf der Weide schwankt sie zwischen einem Viertel- bis zu einem halben Jahre.
Forensische Ueurtheilung. Dass die Pockenseuche der Schafe keine genuine Krankheit sei, sondern nur durch die Ansteckung hervorgerufen wird, hat pro foro als eine unanfechtbare Thatsache zu gelten. Neben dem materiellen Schaden für den Eigenthümer kommt noch die Gemeinschädlichkeit des Leidens als Seuche in Betracht. In letzterer Beziehung hat man sich der Bestimmungen des Thier-seuchengesetzes sect;. 15 zu erinnern, nach welchen der eben anitirende Thierarzt die sofortige Anzeige (sect;. 16) von der vorgefundenen Pockenseuche sowohl an die politische Bezirksbehörde, wie auch an den Genieindevorsteher zu erstatten hat. Speciell für die Pocken- oder Blatternseuche gelten die Bestimmungen des sect;. 30 des Thierseuchen-gesetzes, mit deren Ausführung die von der politischen Bezirksbehörde ernannte Seuchen-Commission betraut wird.
In materieller Beziehung, betreffend den Eigenthümer selbst, ist zu erinnern, dass die Schafpocken unter allen Umständen eine gefährliche Krankheit darstellen; verschont bleiben von der Krankheit nur sehr wenige Schafe, man schätzt die Immunität auf etwa 2 bis 3 Percent; dagegen beträgt die Mortalitätsziffer selbst in den gutartigen Fällen und bei normalem Verlaufe 1020 Percent, während bei schwereren Fällen und unter ungünstigen Verhältnissen 50 Percent und darüber der erkrankten Thiere der Seuche zum Opfer fallen. Günstiger gestaltet sich der Verlauf der Krankheit bei den einheimischen oder doch schon aeclimatisirten Schafen, wenn sich dieselben unter guten Ernährungs- und hygienischen Verhältnissen befinden.
Csokor. Gemhtl. Thm-hoilkumlo,nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 31
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482nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Poeken der Schafe.
Ungünstig ist die Vorhersage, demnach auch die Beurtheilung, sobald die Seuche bei alten, herabgekommenen Schafen oder unter den Saug-lämmorn zum Ausbruch gelaugt. In beiden Fällen ungünstig gestaltet sich die Krankheit, wenn eine der bösartigen Pockenformen vorliegt.
Neben dem directen Verluste an Thieren stellen sich noch andere den Landwirth materiell schädigende Folgen ein. Abgesehen von der durch die Sperrmassregeln verursachten Aufhebung des freien Verkehres, fällt auch der Wollentgang wesentlich ins Gewicht. Nach bösartigen Pockenformen verbleiben derartige Narben im Hautgewebe zurück, dass auf einen nur halbwegs entsprechenden Wollertrag verzichtet werden muss. Ausserdem wird der Werth der Thiere noch vermindert durch gewisse Nachkrankheiten, welche sich nach einer über-standenen Pockenseuche herausbilden. Dahin gehören Verstümmelungen verschiedener Art, wie: Verlust des Sehvermögens, unheilbares Hinken, Abmagerung und chronische Lungenkrankheiten, endlich bei kachek-tischen Mutterschafen das so häufig vorkommende Verlammen.
In Rücksicht der Beurtheilung der Krankheitsdauer und der Zeit der Entstehung des Leidens bleibt zu erwähnen, dass in einer Heerde die Pockenseuche 23 Wochen bestehen kann, ohne bemerkt zu werden. Das Uebersehen der Krankheit in ihrem Anfange gründet sich theils auf das vereinzelnde Vorkommen der Erkrankungsfälle, theils auf den zu Beginn der Seuche häufigen milden Verlauf derselben. Ungeachtet dessen wird man nach dem Constatireu des Leidens aus den pathologisch-anatomischen Veränderungen des Exauthems jene Anhaltspunkte gewinnen, aus welchen mit einer nahezu absoluten Sicherheit der Zeitpunkt des Krankheitsausbruches bestimmt werden kann. Eine Pocke im Stadium des Knötchens kann nicht über 10 Tage zurückdatirt werden. Die Heranbildung des Bläschens erfordert 6 bis 8 Tage, demnach wird man in dem Falle einen Bestand der Seuche von über 2 Wochen annehmen, um so eher, wenn schon die Trübung des Inhaltes begonnen hat. Eine Verschorfung der Pocken kann nicht innerhalb 3 Wochen entstehen und die vollendete Narbenbildung neben der noch bestehenden Abschuppung beansprucht einen Zeitraum von 4 Wochen.
Um den Bestand einer Pockenseuehe über 4 Wochen festzustellen, hat man einerseits das Verhalten der Pockennarbe in der Haut und andererseits den Seuchengang innerhalb der angesteckten Heerde zu berücksichtigen. In erster Hinsicht ist zu bemerken, dass die Pockennarbe allmälig erbleicht, sich retrahirt und das neugebildete Bindegewebe schrumpft. Je grosser eine Pockennarbe ist, um so länger hat sie zu ihrer Heranbildung an Zeit gebraucht, so dass man be-
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Die Räude der Schafe.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;483
rubigt bei der Anwesenheit grosser, blasser and tiefer Narben den Zeitpunkt der geschehenen Ansteckung auf zwei Monate zuriickdatircii kann. Ebenso wird in einer Heerde von einigen hundert Schafen die Seuche wenigstens zwei Monate geherrscht haben, wenn der grösste Theil bereits durchgeseucht hat und viele der Thiere ausgebildete Narben aufweisen. Länger wird die Seuche bestanden haben, wenn wir dasselbe LJild im Sommer bei einer Heerde auf dem Weidegange antreffen.
Eine Behaudluiig der Schafpocken ist, abgesehen von der rein exspeetativen diätetischen, zumal bei einer ganzen Heerde, kaum durchführbar. Dagegen aber sind die prophylaktischen Massregeln, wie sie das Thierseuchengesetz vorschreibt, die einzigen Hilfsmittel, um die Seuche zu tilgen. Die in früherer Zeit so anempfohlene Schutzimpfung gegen die Schafpocken hat sich nach den Erfahrungen, wie sie an den verschiedenen Impfanstalten gemacht wurden, nicht nur als zwecklos, sondern selbst als gefährlich erwiesen. Obwohl diese Frage in der neuesten Zeit, bei dem jetzt üblichen Verfahren der Abschwächung des Impfstoffes, in den Vordergrund gedrängt wurde, so fehlen bisher die nöthigeu Erfahrungen, welche diese Massregel befürworten würden.
Ungeachtet dessen gestattet das Gesetz die Vornahme der Schutzimpfung nur mit Erlaubuiss der politischen Bezirksbehörde (sect;. 30, D. V. 14). Dagegen wird die Nothimpfung (sect;. 30) in dem Falle durchgeführt, wenn eine Absperrung der gesunden von den kranken Thieren nicht möglich ist, oder wenn die Krankheit unter der Heerde eine grössere Verbreitung erlangt hat.
2. Die Käude (Schabe) der Schafe.
Syn.: Schafräude, Schafkrätze, Kinde, Etiffe, Dermato-dectesräude, Sarcoptesräude, Dermatophagusräude, Scabies ovis dermatodectica.
Literatur: Friedberger und Fröhner. Lehrbuch der speciellen Pathologie und Therapie
1. c. I. Band, Seite 603, enthält die neuere Literatur. Gerlach. Lehrbuch der gerichtl. Thierheilkundc 1. c. Seite i'ö, enthält die
ältere Literatur. Lydtin. Zur Tilgung der Schafräude, Bad. Mitth. 1S.S8. Böttger. lieber die Tilgung der Schafräude, Rundschau 1888. Vergleiche ausserdem die Literatur der Räude des Pferdes, Seite 344.
Gewährzeit in: Oesterreich 8 Tage; Luxemburg 9 Tage; Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern, Hessen-Homburg, Sachsen-Coburg, Frankfurt und Kurhessen 14 Tage; Sachsen 15 Tage.
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484nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die Baude der Schilfe.
Die Schafräude ist ebenso wie die Käude des Pferdes und des Rindes eine parasitäre, chronisch und fieberlos verlaufende, leicht übertragbare Hautkrankheit, welche vorzüglich durch die Saugmilbe (Dermatocoptes Frstbrg., Der-matodectes Grlch., Psoroptes Mgn.) veranlasst wird. Obwohl die Dermatocoptesräude als die häufigste Käudeform des Schafes bezeichnet werden muss, so hat man doch auch die Dermatophagus-uud Sarcoptesräude bei diesen Thiereu beobachtet. Die gewöhnliche Schafräude (Dermatocoptesräude) ist als eine Invasionskrankheit deshalb von hoher ökonomischer und forensischer Bedeutung, weil sie neben der Ansteckungsfähigkoit auch grosse Verluste im quot;Wollertrage herbeizuführen im Stande ist und ihr allererstes Auftreten in einer Keerde sehr leicht übersehen werden kann.
Geschiebte: Aus den Ueberliefernngen ist es uns bekannt, dass die Schafräude schon in dem Nachwiihrgesetze der Kelten als ein gesetzlicher Gewährsmangel angeführt war; die Gewährzeit erstreckte sich für diesen Hauptfehler von Allerheiligen his zum 1. April. Während im Mittelalter der Hauptfehler Käude wieder in Vergessenheit gerathen war, finden wir denselben erst mit Beginn dieses Jahrhunderts im österreichischen bürgerlichen Gesetzbuch (1811) angeführt; viel später (1856) wird derselbe Gewährfehler in den Handelsgesetzen einzelner deutscher Staaten ebenfalls gesetzlich verbürgt.
Entstehuiigsursaclie und pathologischer Process. Die
Räude der Schafe in ihrer gewöhnlichsten Form verdankt ihre Entstehung der Saugmilbe (Dermatocoptes), sie ist demnach eine Dermatocoptesräude; seltener hat man die Grabmilbe (Sarcoptes com-munis) als die Ursache der Krankheit aufgefunden; bei den neapolitanischen Schafen wurde in einigen Fällen die schuppentragende Grabmilbe (Sarcoptes squamifems des Schweines) beobachtet (Ro-loff, Müller); endlich wird die sogenannte Fussrände der Schafe durch die schuppenfressende Milbe (Dermatopbagus) bedingt. Die genannten Milbenarten sind mit Ausnahme von Sarcoptes squamifems dieselben wie sie vom Pferd und Rind beschrieben wurden. (Siehe diese.) Die schuppentragende Milbe von Fürstenberg und Ro-loff ist die auch bei den Ziegen aufgefundene und mit dem Namen Sarcoptes caprae bezeichnete Form; sie unterscheidet sich von Sarcoptes communis nur dadurch, dass sie etwas grosser wird und am Rücken des Weibchens dreieckige Schuppen auftreten, die an ihrem unteren Ende zugespitzt erscheinen und in mehreren Reihen abgelagert vorkommen. Ausserdem kommen 1314 Rückendornen und 6 eicheiförmige Brustdornen in der Haut des Weibchens vor. Die Lebensweise ist dieselbe wie von Sarcoptes communis.
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Die Räude der Schafe.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;48ü
Die gewöhuliche Schafräude (Denuatocoptesräude) entsteht zwar in der Kegel durch die Ansteckung von einem anderen, riiude-kranken Schafe, indess liegen auch Beobachtungen vor, nach welchen eine üehertragung der Krankheit von Kindern auf Schafe stattgefunden hat. Die Zeit, innerhalb welcher eine Ansteckung erfolgen kann, ist verschieden lang und von mannigfachen Umständen abhängig. Je nach der Menge der Milben, welche übertragen werden, erfolgt die Krankheit innerhalb eines kürzeren oder längeren Zeitraumes. Es können mehrere Wochen vergehen, bis ein in geringem Grade räudiges Schaf auf andere Thiere der Heerde die Krankheit überträgt. Dagegen aber kann ein in hohem Grade räudiges Schaf schon in wenigen Stunden diese Krankheit, selbst auf mehrere Thiere der Heerde übertragen, worauf die Invasionskrankheit rasche Fortschritte macht. Aber auch die Jahreszeit, eventuell die umgebende Temperatur spielt eine wesentliche Kolle bei der üehertragung der Milben. Die feuchte Wärme macht die Milben viel beweglicher, sie können viel leichter auf die Wollhaare gelangen und namentlich im Stalle auf das benachbarte Thier übergehen. Bei der Kälte und auf der Weide wird die üebersiedlung der Milben von einem Thiere auf das andere eine viel längere Zeit beanspruchen. Endlich werden geschorene Schafe die Krankheit deshalb schneller vermitteln, weil die Milben nach der Wollschur leicht abgestreift werden können und von dem geschorenen Thier gern auswandern, um einen besseren Schutz zu finden. Wie es die Beobachtungen ergeben haben (Gerlach), erfolgt von den geschorenen räudigen Schafen die Ansteckung eher, als von den Thieren vor der Schur. Dementgegen wird die indirecte Üehertragung der Milben oder ihrer Eier nur eine allmälige Entwickelung des Krankheitsprocesses zur Folge haben, was aber auch eine gute Hautpflege oder eine medicamentöse Behandlung bezwecken wird.
Die Verbreitung der Räude unter einer Heerde erfolgt in der Kegel im Anfange langsam, später jedoch schubweise und sehr schnell; sie ist abhängig von dem Grade der Krankheit bei den einzelnen Krankheitsvermittlern, von der Anzahl der erkrankten Schafe im Verhältnisse zu den gesunden Thieren und von der Lebensweise und dem Aufenthalt der Heerde. So wird bei aufgestallten Schafen innerhalb einiger Wochen die vorhandene Erkrankung eine allgemeine Verbreitung gefunden hahen, während beim Weidegang und dem Aufenthalte in Hürden erst in mehreren Monaten die ganze Heerde dem Leiden anheimfällt.
Hinsichtlich der Naturgeschichte, der Biologie und der Lebenszähigkeit der Milben, sowie bezüglich der forensischen Beurtheilung
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486nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die Räude der Schafe.
gilt Alles das, was von der Dermatocoptcsräude des Pferdes bereits erörtert wurde (S. 344).
Diagnose. Die Merkmale der gewöhnlichen Schafräude zeigen sich in ihrem Anfange zuerst an den bewollten Körpertheilen; mit Vorliebe befällt sie die Haut an der Schwanzwurzel, an der Croupe, auf dem Eücken entlang bis zum Halse und an den Schultern; nur selten ist die untere Bauch- und Brustgegend der Sitz des Leidens. An den genannten Hautstellen beobachtet man als erstes Symptom eine Spaltung in dem sonst zusammenhängenden Wollfliess, eine Art Aufsträuben der Wolle. Das Merkmal ist sehr gut wahizunehmen kurze Zeit nach der Schur und ist der Ausdruck einer durch die Milben bedingten Knötchenbildung in der obersten Hautschichte. Die Eruptionen sind etwa linsengross, sie können aber durch das Zusammenfliessen mit benachbarten Knötchen, in Form von Schwielen, die Grosse von einigen Centimetern im Durchmesser erreichen. Auf den blassgelben oder bläulichen Hautschwielen stellt sich, durch den Entzündungsreiz veranlasst, eine lebhafte Hautsecretion ein, wodurch in wenigen Tagen fette, gelbliche Schuppenschichten herangebildet weiden, in welchen ganze Milbencolonien angetroffen werden. Während die oberste aus Epidermiszellen und dem Hautsecrete bestehende Lage allmälig eintrocknet, wird diese Sehuppenschichte durch die darunter stattfindende entzündliche Reaction abgestossen und lockert sich sammt den darinnen eingeschlossenen Wollhaaren. Die Lockerung der auf diese Weise gebildeten Krusten wird durch den nun bestehenden heftigen Juckreiz noch insoferne begünstigt, als die Thiere veranlasst werden, sich an harten Gegenständen zu reiben oder das Wollfliess zu benagen. An den räudig benagten Stellen geht das Wollfliess in kleineren und grösseren Flocken aus, letztere schieben sich über das Niveau der übrigen Wollstappeln hervor und stossen sich, nachdem sie längere Zeit noch an der Haut locker haften, endlich vollkommen ab. Das Zottig- und Flockigwordeu des Woll-fliesses bei einem bestehenden heftigen Juckreiz und gleichzeitiger Erkrankung mehrerer Thiere der Schafheerde unter denselben Erscheinungen, wird den untersuchenden Thier-arzt aufmerksam machen und den Verdacht auf eine bestehende Schafräude in ihm erwecken.
Erst die genaue mikroskopische Untersuchung der Krusten auf die Anwesenheit der Milben kann die endgiltige Bestätigung der Diagnose erbringen. Zu dem Zwecke sind die gelockerten und verklebten Wollstappeln dem Wollfliess zu entnehmen und die an der Basis des Stappels vorhandene Kruste an ihrer unteren Fläche zu untersuchen.
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Sobald der Räudeausschlag eine grössere Verbreitung über die Körperoberfläche erlangt hat, steigert sich der Juckreiz derart, dass sich die Thiere an festen, kantigen Gegenständen reiben und die betreffenden Hantstellen benagen. Dadurch kommt es zum Ausfallen der Wolle und in der Haut entwickeln sich an den geriebenen Stellen runzelig zusammengezogene Schwielen, welche mit Rissen, Schrunden, ja selbst mit mechanisch erzeugten Geschwüren bedeckt sein können. Der enorme Juckreiz behindert auch die Nahrungsaufnahme und das Wiederkäuen in so hohem Grade, dass sich sehr bald eine parasitäre Kachexie einstellt und schwächliche, abgemagerte Thiere an Erschöpfung der Kräfte dem Leiden unterliegen.
Eine Verwechslung der Dermatocoptesräude mit anderen Hautleiden ist bei einer genauen mikroskopischen Untersuchung der Krusten und Schuppen kaum möglich. Die Anwesenheit der Milben, deren Bälge, ja selbst nur einzelner Chitinstücke oder die Gegenwart der Eichen in den mittelst der Kalilauge gelösten Krusten sichert die Diagnose in vollem Umfange.
Die Sarcoptosrändc der Schafe, auch die Kopfräude genannt (Gerlach), welche durch die Grabrailbe bedingt wird, wählt im Gegensatze zur Dermatocoptesräude die unbewollten Hauttheile (Kopf, selten die Extremitäten) zu ihrem Hauptsitz. Sie beginnt an den wolllosen, hervorspringenden Gcsichtstheilen mit einem sehr starken Juckreiz. An den beiden Lippen, in den Lippenwinkeln, am Nasenrücken, am Kinn, in der Umgebung der Augen, sowie an der äusseren Fläche der Ohrmuscheln, entwickeln sich derbe, etwas röthlich gefärbte Knötchon von Hirsekorngrösse; die Haare fallen an kreisrunden Hautstellen aus und es entstehen daselbst fest aufsitzende, derbe, ziemlich dicke, graue Borken. Nicht selten befällt das Leiden den ganzen Gesichtstheil des Schafes und bedingt durch den heftigen Juckreiz, kommt es zu mechanischen Zerstörungen jener Hautpartie.
Die Dermatophagusräude, Pussräude der Schafe, eine seltene Eäudeform, beginnt mit starkem Juckreiz, mit Hautabschuppung und Borkenbildung auf der Haut an den Schienbeinen und erstreckt sich an den rückwärtigen Extremitäten über das Sprunggelenk oft bis gegen das Euter und den Hodensack aufsteigend.
Eine durch Sarcoptes squamiferus bedingte Schafräude wurde in einzelnen Fällen (Roloff, Müller) bei neapolitanischen Schafen und bei Fettsteissschafeu gesehen. Sie charakterisirt sich durch das Auftreten von steinharten, panzerartigen Borken, welche sich häufig in der Haut des Kopfes, seltener an anderen Körperstellen heranbilden.
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488nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die Räude der Schafe.
Die letztgenannten drei Bändeformen der Schafe haben eine untergeordnete Bedeutung, da sie einestheils sehr selten vorkommen und andererseits als locale Leiden auftretend, wohl kaum die Grundlage einer Eechtsstreitigkeit abgeben worden.
In Betreff der Therapie der Schafräude unterscheidet man die Schmiercur und die Badecur. Während die erstere nur im Noth-falle, wenn keine Badecur vorgenommen werden kann (im Winter), ihre Anwendung findet, wird das Rändebad heutzutage fast aus-schliesslich als ein radicales Curverfahren ausgeübt. Zu dem Wäsche-verfahren werden verschiedene Flüssigkeiten, die sogenannten Laugen und Bäder verwendet; hiehergehören: Die Walz'scho Lauge (häufig als Vorbereitungsbad), das Gerlach'sche Bändebad (Hauptbestand-theil Tabakabkochung), das Zündel'sche Räudebad (Haujitbestand-theil Carbolsäure und gebrannter Kalk), das modificirte Räudebad (Combination der beiden vorhergehenden) und die Arsenikbäder.
Die forensische Benrtlieiluug hat in erster Linie daran festzuhalten, dass die Schafräude als eine Heerdekrankheit auftritt und einen bedeutenden Verlust im Wollertrage herbeiführt. Je nach der Ausbreitung des Krankheitsprocesses und je nach der Milbenart wird sich die Vorhersage verschieden verhalten. Während die Derraato-phagusräude bei ihrem localen Auftreten die meisten Aussichten auf eine vollständige Heilung besitzt, wird eine ausgebreitete Dermato-coptesräude als schwer heilbar hingestellt werden müssen. Ueber-dies beeinflussen noch andere Verhältnisse die Heilbarkeit der Schafräude; so zunächst die Jahreszeit, da eine radiale dir (Badecur) nur im Sommer vorgenommen werden kann.
Der Ernährungszustand,, das Alter, die individuelle Empfindlichkeit und die hygienischen Verhältnisse unter welchen die Thiere leben, werden auf die Vorhersage ebenfalls den entsprechenden Einfluss nehmen.
In Betreff der Art, wie die Ansteckung erfolgt, sowie rücksichtlich der Zeit, wie lange das Leiden schon besteht, gilt Alles, was schon in dieser Hinsicht von der Dermatocoptesräude des Pferdes (S. 365) gesagt wurde.
Im Allgemeinen empfiehlt Gerlach mit Rücksicht auf die Zeit-verhältnisse, den Räudeproecss in drei Stadien zu theilen. Das erste Stadium, welches auf 15 Tage beschränkt wird, umfasst die unmittelbare Reaction nach dem Milbenstich, also die Knötchenbildung in der Haut an den schon angeführten, beschränkten Lieblingsstellen der Milben. Das zweite Stadium, welches mit der nächsten Milben-
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generation also nach abermals 15 Tagen seinen Anfang nimmt, cha-rakterisirt sieb durch die Auflockerung und Verdickung der Haut, durch das Lockerwerden und tbeilweise Ausfallen der Wolle, sowie durch die Bildung einer lockeren Scbuppendecke über grössere Hautpartien. Im dritten Stadium wird mit einer abermaligen Milbengeneration der Krankbeitsprocess eine grössere Ausdebuung erfahren und dabei werden die erst erkrankten Stellen eine vorgeschrittene Veränderung aufweisen; in diesem Stadium, dessen Bestand über 30 Tage angenommen wird, bilden sich an den zuerst erkrankten Stellen feste, derbe Borken, die Haut ist schwielenartig verdickt und mit Schrunden und Geschwüren bedeckt. Gewöhnlich sieht man neben den älteren ausgebreiteten kahlen Hautstellen kleinere zerstreute Räudestellcn jüngeren Datums. Selbstverständlich kommt bei der Be-urtheilung in Betreff der Dauer des Leidens auch die Art der statt-gefundenen Uebertragung der Milben in Betracht.
Die Räude der Schafe ist als eine Seuche in das Thierseucheu-gesetz aufgenommen, untersteht demnach den Bestimmungen des sect;. 34 dieses Gesetzes.
3. Die Lungenwürmer der Schafe.
Syn.: Lungeuwurmseuche, wurmige Lungenseuche, Lun-genwurmkrankbeit, Lungenwurmhusten, Lungenfadenwurm-krankheit, Lungenbaarwurmkranklioit (Koch), Lungenwurm-knotenkrankheit (Lydtin), verminöse Bronchitis; Pbthisis pulmonalis verminosa.
Literatur: Neben den klinischen Lehrbüchern und jenen der gerichtlichen Thierheilkunde
1. c. siehe: Leuckart. Die Parasiten des Mensehen. II. Autlage, Leipzig 1886. Zürn. Die thierischen Parasiten, II. Auflage, 'Weimar 1882. Linstow. Compendium der Helminthologie. Hannover 1878. Schneider. Monographie der Nematodeo. Berlin 18(gt;(). Koch. Die Nematoden der Schaflunge. Oesterr. Uev. 1883. Lydtin und Utz. Bad. thieriirztl. Mittheil. 1880. van Tright. Deutsche Zeitschrift für Thiermedicin 1884. Megnin. De mdd. vdt. 1881.
Raillet. Strongylus rufescens identisch mit Str. minutissimns Megnin, und Pseudalius ovis pulmonalis. Koch. Becneil 1888.
Gewährzeit in: Oesterreich 2 Monate; Kurhessen und Prankfurt 42 Tage, in Sachsen 30 Tage.
Die Lungeuwurmseuche ist eine Invasionskrankheit, welche durch die Einwanderung mehrerer Rundwürmerarten
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490nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Lungemvürmer der Schafe.
in die Luftröhre und Luftröhrenäste der Schafe veranlasst wird und sich durch die Merkmale einer Broncho-Pueumonie bekundet.
Geschichte. Eine von den Schäfern übliche Benennung der Lungemvurm-seuche mit dem Ausdruck weissc Lungenquot; lässt vcrmuthen, dass die in Rede stehende Krankheit schon seit Langem bekannt und in ihrem Wesen erkannt war. Eine umfangreiche, wissenschaftliche Bearbeitung des der Krankheit zu Grunde liegenden Processes erfolgte im Jahre 1808 in einer classischen Abhandlung, entstammend der Feder Waldinger's, bekanntlich eines jener Männer, welche die Wiener Thierarzncischule begründeten. Die Abhandlung über die Würmer in den Lungen und in der Leber der Schafe, seinerzeit ein epochemachendes Elaborat, seheint auch die Ursache gewesen zu sein, dass unter den Namen die Lungen- und Egelwürmerquot;, gewissermassen unter einem Titel, die heute noch bestehenden zwei Gewährsmängel des Schafes, in das bürgerliche Gesetzbuch Aufnahme fanden. Viel später wurde die Lungen-wurraseuche auch in Kurhesscn, Prankfurt und in Sachsen als gesetzlicher Hauptfehler anerkannt. Obwohl es schon zur Zeit Waldinger's bekannt war, dass die Lungenwurmseuchc der Schafe durch einen parasitären Bundwurm bedingt werde, so hat dessen Naturgeschichte und naturhistorische Stellung erst durch die Untersuchungen des bekannten Naturhistorikers Budnlphi einen Abschluss gefunden, indem er den Parasiten in die Gruppe der Strongyliden oder Pallisaden-würmer verwies und mit dem Namen Strongylus filariaquot; bezeichnete. Mehrere hervorragende Zoologen und Veterinäre haben sich seither mit dem Gegenstande eingehender beschäftigt und es ist denselben gelungen, auch bei den übrigen Hausthieren ähnliche Lungenschmarotzer aufzufinden; so beschrieben Mehlis und Molin die Luftröhrenkratzer des Bindes (Strongylus micrurus), des Sehweines (Strongylus paradoxus) und des Geflügels (Syngamus primitivus); ausführliche Arbeiten über die Krankheit selbst wurden von Gerlach, Müller, Gurlt und Spinola geliefert.
Den älteren Forschern (Dicsing) war es bekannt, dass neben dem die Lungenwurmseuchc der Schafe veranlassenden Strongylus filaria, auch ein anderer Bundwurm, der als Nematoideum ovis pulmonale in der Literatur verzeichnet wird, die Lunge der Schafe in kleinen Knötchen bevölkert. Abermals kam jedoch dieser Gegenstand zur Erörterung, als der Oberstabsarzt Jovitschitz in den Lungen eines sechsjährigen Knaben, zahlreiche Bundwürmer vorfand. Louckart war es, der sich dann mit den in den Lungen der Hausthiere schmarotzenden Strongyliden näher beschäftigte und bei dieser Gelegenheit einen zweiten Bundwurm in der Schaflunge vorfand, welchen er als Strongylus rufescens beschrieb. Nachdem die drei erwähnten Strongyliden als Erreger der Lungenwurmseuchc der Schafe schon sichergestellt waren, fanden Utz, Feuglinger und Lydtin neuerdings in dem Gewebe der Schaflunge kleine Haarwürmer, welche knäuelförmig eingerollt, in kleinen Knötchen unterhalb der Lungenpleura vorhanden waren. Lydtin nennt die Krankheit die Lungenwurm-Knotenkrankheit und will sie als eine neben der Lungenwurmseuche bestehende, selbstständige Krankheit aufgefasst wissen. Endlich beschrieb Koch in seiner Monographie die Nematoden der Schaflungequot; neben dem schon bekannten, die Lungenwurmseuche des Schafes hauptsächlich veranlassenden Strongylus filaria, noch drei andere Bundwürmer; es sind dies: Strongylus
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paradoxus, der sonst in den Lungen des Schweines gefunden wird, Strongylus rufescens und ein von dem Autor als Pscudalius ovis pulmonalis hezeichneter neuer Haarwunn. Je nachdem der letztgenannte Schmarotzer allein oder die ührigen Rundwürmer in der Schaflunge angctrofl'en werden, unterscheidet Koch zwischen einer Lungenhaarwurmkraiikheit und einer Lungenfaden-wurmkrankheit der Schafe; dabei ist jedoch erstere als identisch mit der von Lydtin als Lungenwurmlinotenkrankheit beschriebenen Schafseuche aufzufassen. Während Koch den als Pscudalius ovis beschriebenen Schmarotzer für einen verkümmerten Strongylus rufescens erklärt, neigt sich die Ansicht der Hclininthologen dahin, dass jener Schmarotzer mit den schon von dem Wiener Hclininthologen D i e s i n g gekannten, dann von B r o wn, S a nd i c, P a d 1 ey, Utz und Lydtin neuerdings beobachteten Nematoidenm ovis pulmonale identisch sei.
Entstehuugsursache: Es ist heutzutage als feststehend anzunehmen, dass die Lungenwurmseuche des Schafes durch mehrere parasitäre Kundwürmer veranlasst wird, welche ans der Abtheilung Nema-toden, Gruppe Meromyarii nach Schneider und Ordnung Strongylus oder Pallisadenwürmer abstammen. Als parasitäre Strongyliden der Scbaflunge, im gewöhnlichen Spracbgebrauche Luftröhrenkratzer genannt, sind zu verzeichnen: Strongylus filaria, Strongylus paradoxus und Nematoidenm ovis pulmonale Diesing, welch' letzteres identisch sein dürfte mit Pseudalius ovis pulmonale Koch und Strongylus rufescens Leuckart, dessen Identität noch nicht feststeht.
Die Strongyliden (Pallisadenwürmer) aus der Classe der Nemathelmiden (Rundwürmer) und der Ordnung Nematoden gehören zu Folge der Anordnung ihres Muskelschlauches in die Gruppe der Meromyarii (Schneider). Es sind parasitäre Helminthen von drehrunder oder auch fadenförmiger Körpergestalt mit einem unterständigen, am vorderen Körperende gelagerten, von sechs zarten papillenartigen Lippen umgebenen Mund. Nur die höheren Formen besitzen eigenthümlich gestaltete, oft bewaffnete hornige Mundkapseln. Ein wesentliches Merkmal der Strongyliden findet sich am hinteren Körperende des Männchens vor. Das immer bedeutend kleinere Männchen trägt am Schwanzende ein segeiförmig gestaltetes, durch Hautlappen gebildetes Organ, welches die napf-, schirm- oder trichterförmig geschlossene Bursa darstellt und als ein Begattungsorgan fungirt. Dieser Schwanzbeutel enthält paarig gestellte, aus den Haut-papillen resultirende, rippenartige Fortsätze, deren Zahl und Anordnung sich bei den einzelnen Species verschieden verhält. Die männliche Geschlechtsöft'nung hat ihre Lage am breiten Theil des Schwanzbeutels und neben einigen Wärzchen ragen aus der kloakenartigen Geschlechtsöifnung zwei hornige, dunkelbraun pigmentirte, mit Querstreifen versehene Chitinstäbe, die Spiculae, hervor. Die Geschlechtsöffnung der weiblichen Thiere ist zumeist seitlich hinter der Leibesmitte oder am Körperende gelagert. Das hintere Leibesendo ist kurz und zugespitzt. Die Strongyliden sind zum Theile jedoch ovovivipar, in allen Fällen ist der Embryo in dem Ei schon ziemlich weit herangebildet. Die Entwickelung der Strongyliden ist uns nicht bekannt; immerhin scheinen sich die Jugend-
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formen im Wasser auszubilden, sei es im Schlamme oder auf den Wasserpflanzen, um dann entweder als freier Rundwurm (Ehabditis) eine Zeitlang zu existircn, oder vermutlilich durch Zwischenwirthe in das bestimmte Wohnthier zu gelangen. Von den die Lungenwurmseuehe der Schafe veranlassenden Strongylideu sind zu erwähnen:
1. Strongylus filaria (Eud.), der Luftröhvenkratzer der Schafe oder der fadenförmige Pallisadenwurm. Das Männchen 25 Mm., das Weibchen 7084 Mm. lang, der Dickendurchmesser beträgt bei beiden 0-7 Mm. Es sind schneeweisse oder gelblichweisse, fadenförmige Kundwürmer; das Vordertheil ist schmäler, der Kopf stumpf, ungetiügelt und der Mundsaum trägt drei kaum merkbare Papillen. Das hintere Körperende spitzt sich bei dem quot;Weibchen in Form eines fingerförmigen Ausläufers zu und das Männchen trägt am Schwanzende eine ziemlich grosse Bursa.
Die allgemeine Decke wird wie bei allen Strongylideu aus der Cuticularschichte, aus dor subcutanen Schichte und aus dem Muskelschlauche gebildet.
Die zarte, durchsichtige Cuticularschichte trägt im Vordertheil mehrere longitudinal verlaufende Hautkanten. Am hinteren Körperende bildet eine weite Cuticula die Schwanzblase oder Bursa beim Männchen.
Die subcutaue Schichte umhüllt den Körper ohne Unterbrechung vom Kopf bis zur Schwanzspitzc, sie ist feinkörnig und gegen den Muskclschlauch zu von hyaliner Beschaffenheit. Der Muskelschlauch bildet acht Längsreihen, welche durch die Medianlinie und durch die Seitenfelder getrennt werden und aus rhombischen Muskelzellen zusammengefügt erscheinen. In der durch die allgemeine Decke abgeschlossenen Körperhöhle befindet sich central gelagert das Darmrohr und zwischen diesem und dem Muskelschlauch lagern die Geschlechtsorgane, das Gefässsystem und das Nervengewebe.
Das Darmrohr beginnt mit der erwähnten runden, sehr kleinen Mundöifnung, welche drei papillenartige Lippen aufweist und sich mittelst eines kurzen Speiserohres in den ziemlich mächtigen, biru-förmigen Schlundkopf fortsetzt. Eine sehr starke Muskellage umgibt den Pharynx, wodurch dieses Organ in eine Saugvorrichtung (Saugmagen) umgewandelt wird.
Ein schlauchförmiger Chylusmagen setzt sich ohne Unterbrechung in den ziemlich weiten, cylindrischen Darm fort, welcher oberhalb der Scheide, jedoch vor der Schwanzspitze endiget. Das ganze Darmrohr setzt sich aus einer Zellenschichte zusammen, auf deren äusseren und inneren Fläche eine feste Cuticula liegt. Die Zellenschichte des
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Darmcanales ist deutlich zweischichtig und enthält viele dunkle Pigmentkörnchen.
Organe des Nervensystems sollen in einem, den Oesophagus umgebenden Ringe ihren Vertreter haben, von dem Schlundringe laufen nach vorne und hinten feine Stränge aus, die zum grössten Theil im Muskelschlauche endigen.
Das Kreislaufsorgan ist durch röhrenförmige, in den Seitenfeldern und in der Medianlinie gelegene Gebilde, das Wassergefäss-system vertreten und scheint mit einem Höhlensystem im Zusammen-hantre zu stehen, das in Form eines Gekröses das Darmrohr an den Leibesschlauch befestigt.
Die Geschlechtsorgane liegen zwischen dem Darmrohr und dem Leibesschlauch, sie zeichnen sich durch einen hohen Grad ihrer Entwickelung aus. Die männlichen Geschlechtsorgane kann man unterscheiden, in die Geschlechtsröhre und in die Begattungsorgane. Die B.egattungsorgane umfassen: die Schwauzblase oder Bursa, welche als ein Haftorgan zum Fixiren des Weibchens dient, und dem eigentlichen Begattungsorgane, einer doppelten Spicula. Die Schwanzblase besitzt die Gestalt eines Trichters, dessen hinlere Fläche aber weit hervorragt und in Form von zwei in der Mitte vereinigten Flügeln die Dorsalseite der Körperspitze überragt. Die rein aus der Cuticula gebildete, trichterförmige Bursa wird durch ein System von rippenartigen Fortsätzen gestützt, welche den verlängerten Papillen des Hautgewebes entsprechen. Mit Rücksicht auf die Lage der Geschlechts-öffnung unterscheidet man an der Bursa eine sehr lange gabelig gespaltene Mittelrippe, die bis an den Rand der dorsal vereinigten Flügel der Bursa reicht; dann jederseits zwei Hinterrippen, wovon jene der Mittelrippe zunächst liegende tief gespalten, sich in zwei gabelige Fortsätze theilt; endlich befindet sich zur Seite der Geschlechtsmündung jederseits eine sehr kurze, ebenfalls in zwei Aeste gespaltene Rippe, die mit ihren abgerundeten Enden nach vorne gebogen erscheint. Ein eigenes System von Muskeln, M. bursales sind im Stande, die Form der Schwanzblase in ihrer Gestalt zu ändern und demnach die Wirkung eines Haftorganes zu bezwecken. Das eigentliche Begattungsorgan ist bei Strongylus filaria durch zwei kurze, sehr dicke, dunkelbraune Spicula vertreten. Es sind dies zwei zapfenartige, etwas gekrümmte Chitinstäbe, mit je einem dicken, centralen und je einem dünneren, periphereu Ende versehen; sie ruhen in einer gemeinschaftlichen Tasche. Diese Organe haben bei der Begattung nur die Aufgabe, als Reizorgane zu fungiren und üben auf die Einführung des Samens
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keinen directen Emfluss nus. Die männliche Geschleuhtsröhre ist ein einfacher Schlauch, Jas iUissere Ende des Schhiiiches öflnet sich in die ventrale Wand des Mastdarmes, während das innere Ende blind geschlossen ist. Je nach dem Zellenbelage in der männlichen Geschlechtsröhre lassen sich zwei Abtheilnngeu unterscheiden: die den Samen bereitenden Hoden und das Vas deferens. Das Ende des letzteren öffnet sich zur Cloake in den Mastdarm, ist daselbst auch eine kurze Strecke mit einer Muskelschichte bedeckt und entspricht demnach dem Ductus cjaculatorius. An der Ausmündungsstclle des letzteren sind noch einige Hautpapillen vorhanden.
Die weiblichen Geschlechtsorgane beginnen mit der spalt-förmigen Vulva, etwa 30 Mm. von der Schwanzspitze entfernt, also nahe der Körpermitte, seitlich die Bauchlinie durchsetzend. An der weiblichen Geschlechtsöffnung befinden sich zwei einzellige Drüsen, welche eine kittähnliche Masse absondern. Nach der Verschiedenheit des Baues zerfällt die weibliche Geschlechtsröhre in vier Abtheilungen, die von der Mündung an als Vagina, Uterus, Tuben und Eierstock folgen. Die Vagina ist bei Strougylus filaria im geringen Grade hervorstülpbar und wird aus drei Schichten, der Cuticula, der innersten Kernschichte und aus einer mittleren Muskelschichte zusammengesetzt. Die Verbindung der Scheide mit dem Uterus geschieht unter einem Winkel. Der aus einer einzigen Zellenlage zusammengesetzte Uterus theilt sich sehr bald in zwei divergirende Tuben, welche als sehr dünne, oftmals gewundene Köhrchen fast den ganzen Raum zwischen Darmrohr und Leibesschlauch einnehmen. Das Endstück eines jeden Eileiters geht in den entsprechenden Keim- oder Eierstock über. Derselbe besteht der Hauptmasse nach aus schollenförmigen, unregel-mässigen, ziemlich grossen, sehr stark granulirten Zellen, den zukünftigen Eichen.
Von der Scheide angefangen, bis zum Beginne des Eierstockes, ist die ganze weibliche Geschlechtsröhre mit Eichen vollgepfropft, die sich in den verschiedenen Phasen der Entwickelung befinden. Während die im Tubar-Ende enthaltenen Eichen nur die allerersten Furchungsvorgänge aufweisen, sind die in der Scheide eingelagerten Eichen so vollkommen entwickelt, dass man den schon fertig gebildeten Rundwurm deutlich wahrnehmen kann; ZAvischen diesen Extremen liegen die allmäligen Uebergänge. Die der Scheide anliegende Reihe weist nur entwickelte Embryonen auf, welche von einer ausseist feinen Hülle umgeben sind. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese dünne Eihülle platzt, sobald der Embryo das Mutterthier verlässt, und demnach gehört Strongylus filaria zu den viviparen Helminthen.
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Die Eutwickeluugsgeschiclitc des Luftröhrenkratzers der Schafe ist bis nun noch nicht endgiltig festgestellt worden. Es wird angenommen, dass die Embryonen sammt dem Mutterthiere von den erkrankten Schafen ausgehustet werden und dass die kleinen Würmchen als freie oder rhabditisartige Nematoden lange Zeit, sei es in feuchter Erde, oder was wahrscheinlicher erscheint, im Wasser leben, um dann gelegentlich mit dem Trinkwasser oder mit dem Futter von anderen Schafen aufgenommen zu werden. In der That haben Versuche und auch meine Beobachtungen ergeben, dass die Embryonen von Strongylus filaria bis über drei Monate im Wasser leben können. Etwas unwahrscheinlich klingt die Annahme, als würden die aufgenommenen Embryonen vom Magen des Wohnthicres aufwärts in den Pharynx und dann in die Trachea ihres Wirthes eindringen, demnach eine active Wanderung anstellen. Wenn man die Lebenszähigkeit der Embryonen dieses Schmarotzers berücksichtigt, nach welcher (Ercolani) sogar ein 30tägiges Eintrocknen vertragen wird, so muss die Möglichkeit zugegeben werden (Zürn), dass die Brut durch das Einathmen des eingetrockneten, embryonenhältigen Schlammes in die Luftwege gelangt. Wenn auch nur einige Embryonen in die Luftwege eindringen, so genügt dies, um bis zum Herbst die Lungenwurmseuche zu erzeugen. Nach meinem Dafürhalten ist es nicht ausgeschlossen, dass die paar eingeathmeton Embryonen sehr rasch heranwachsen, sich begatten und nun die trächtigen Weibchen ihre Brut in die Luftwege ihres Wirthes deponiren, welche zweite Generation erst die Krankheit bedingt. Für diese Annahme spricht der Befund von Embryonen im Lungengewebe, welchen ich und auch Andere mehrmals constatirt haben. Es kommen Fälle von Lungenwurmseuche vor, in welchen ausgebildete Luftröhrenkratzer nur spärlich getroffen werden; dagegen aber findet man in dem milchweissen, hepatisirten Lungenparenchym zahlreiche kleine, den Embryonen von Strongylus filaria entsprechende Würmchen. Die ausserordentliche Menge und das localisirte Vorkommen solcher Brutcolonien von Strongyliden lässt sich durch das Einathmen nicht erklären, sondern es erscheint die Annahme sehr wahrscheinlich, dass jene Brut von den ausgereiften Strongyliden-weibchen dahin depouirt wurden. Gewöhnlich in den Wintermonaten aber findet man die Embryonen in den keilförmigen, pneumonisehen Lungenheerden. Wenn auch angegeben wird, dass die Infection mit der Wurmbrut im Frühjahre erfolgt und bis nach der Ernte keine Aufnahme des Parasiten mehr stattfindet, so lässt dies auch eine andere Deutung zu. Wahrscheinlich ist es, dass die Infection dann stattfindet, wenn die Krankheit ihren Höhepunkt erreicht hat, und
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dies ist zur Herbstzeit; während des Winters wachsen die wenigen, im Herbste eiugeatbmeteu Embryonen heran, sie werden gescblechts-reif und begatten sich; im Frühjahre wird von den trächtigen Weibchen die Brut in die feineren Bronchien deponirt. Bis zum Herbste wachsen die in der Lunge geborenen Embryonen heran und erzeugen die Lungeuwurmseuche, die reiten Parasiten werden ausgehustet und die neuerliche Infection kann wieder erfolgen. Es ist schwer glaublich, dass die Embryoneu der Luftröhrenkratzer als freie Nematoden, sogenannte Ehabditisform, ausserhalb des Thierkörpers überwintern können.
Nach einer neueren Ansicht (Kai 11 et) sollen die ausgehusteten Embryonen des Luftröhrenkratzers in den ßegenwürmern, als einem Zwischenwirthe ein Entwickelungsstadium durchmachen, um dann erst in die Lungen des Schafes zu gelangen.
2. Strongylus paradoxus Mehlis, der sonderbare Palli-sadenwurm, der Luftröhrenkratzer des Schweines. Durch die Untersuchungen von Koch ist es sichergestellt, dass dieser Schmarotzer neben Strongylus filaria bei der Lungenwurmseuche der Schafe vorkommen kann. Der fadenförmige Helminth ist bedeutend kleiner als der Luftröhrenkratzer des Schafes. Das Männchen misst 20 Mm. und das Weibchen erreicht eine Länge von 3035 Mm. Die anatomischen Unterschiede sind gegenüber der früher beschriebenen Species nur sehr gering. Das Schwänzende des Männchens ist an der Basis der Bursa sehr stark nach der Bauchseite gekrümmt und die Schwanzblase wird durch die Eörperendspitze in der Mitte getheilt, so dass die letztere nach hinten in Form eines kleinen Conns hervorragt. Jede Hälfte der flügeiförmigen Bursa besitzt vier deutliche Papillen; davon ist die der Körperspitze zunächst gelegene an ihrer Spitze seicht eingekerbt; die nächste davon erscheint blasenförmig aufgetrieben, die darauf folgende trennt sich an der Spitze in einen längeren und in einen kürzeren Fortsatz, sie liegt vor dem After, ist demnach eine präanale Papille und die allerletzte Papille geht unter einem rechten Winkel von dem Körperende ab; sie ist an ihrer Spitze kolbenförmig gestaltet. Zwei sehr lange Spiculae beginnen mit einer knopf-förmigen Auftreibung am Körperende des Thieres, schon bevor dasselbe zur Bursa wird, sie verlaufen dann als fadenförmige, fein gestreifte Gebilde gegen die Geschlechtsöfliiung und ragen aus der letzteren ebensoweit hervor als sie im Körperende stecken. Die ungemein langen Spiculae sind für Strongylus paradoxus charakteristisch, demnach zur Bestimmung der Species verwerthbar. Ebenso bietet das Körperende des Weibchens unterscheidende Merkmale dar. Die weibliche Geschlechtsöffnung mündet unmittelbar vor dem After und wölbt sich in Form
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einer kugeligen Blase hervor, so dass das Weibchen von Strongylus paradoxus auch eine Art Bursa aufweist. In Betreff der inneren Organisation und der Entwicklungsgeschichte dieses viviparen Schmarotzers gilt Alles, was vom Strongylus filaria bereits angeführt wurde.
3. Nematoideum ovis pulmonalis Diesing, Pseudalius ovis pulmonalis, der Lungenhaarwurm, ein nach der Beschreibung von Koch sehr dünner Helminth, ist 2030 Mm. lang und erreicht eine Dicke von 0-050quot;07 Mm., wobei das Weibchen um Einiges länger wird. Der Autor verweist den Parasiten in die den Strongyliden nahestehende Gattung Pseudalius. Das Weibchen besitzt einen gegen den Mund etwas verschmalerten und gegen das Schwanzende ziemlich plötzlich spitz und daselbst ventral überhängenden Körper. Der Verdauungstract ist jenem der Strongyliden fast gleich, nur wird an der Mundöffnung neben vier undeutlichen Lippen noch ein tannenzapfenförmiger Bohrstachel beschrieben. Der kurze Schlund mündet in den bulbusförmigen Schlundkopf, aus welchem sich der eigentliche Darmcanal in Form eines braunen Schlauches in einer Zickzacklinie durch den ganzen Körper hindurchwindet, um bei dem Weibchen hart vor der Schwanzspitze, nach einer vorherigen blasen-förmigen Auftreibung, als endständiger After nach aussen zu münden. Die weiblichen Geschlechtsorgane beginnen nahe und vor dem After (0-15 Mm.) mit der etwas hervorgewölbten und von zwei zierlichen Hautlappen umgebeneu Vulva. Ein Spannapparat der Scheide in Form von je drei gewundenen Chitinstreifen lagert rechts und links von der glockenförmigen Geschlechtsöffnung. Ohne deutliche Grenze geht die Vulva in die Scheide über, an welche sich der mit knotigen Auftreibungen versehene Uterus anschlicsst. Im weiteren Verlaufe theilt sich der als Eihälter zu bezeichnende Uterus in zwei Eileiter, die den grössten Theil des Baumes zwischen Darmrohr und Leibesschlauch ausfüllen; wahrscheinlich dürften die Eileiter in je einen Eierstock und Keimstock blind endigend abgeschlossen sein. In dem Geschlechtsorgane des Weibchens befinden sich nur Eichen mit Fmchungsandeutung, weshalb der Parasit als ovipar bezeichnet werden muss.
Das Männchen ist etwas kleiner, die Schwanzspitze erscheint gespalten und zwischen den zwei Enden liegt noch ein drittes, das eigentliche Körperende, welches bei einigen Exemplaren ein verhorntes Aussehen aufweist. Sowohl das Schwanzende als auch das hintere Drittel des männlichen Thieres ist in enge Spiralwindungen zusammengerollt. Zwischen Darmrohr und Leibesschlauch enthält der Körper des Männchens grosse, stark lichtbrechende, fetttropfenähnliche Gebilde,
Csolcor. Geriehtl. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 32
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welche den Hoden des Thieres reprösentiren. Der männliche Geschlechtsapparat mündet wahrscheinlich, wie hei allen Eundwüimern, mit dem After gemeinschaftlich in einer Cloake aus. In eigenen Taschen befinden sich daselbst zwei giekhgrosse, bogenförmige, dunkelbraune Spicula von 0-14 Mm. Länge. Jedes Spiculum läuft in eine doppelte Spitze aus, welche am ventralen Rande mit scharf gezahnten Stacheln versehen ist. Das vordere Ende der Spicula ist knollig aufgetrieben und endiget in einen braunen, 0'09 Mm. langon, soliden Stab, der mit einem kolbenartigen Aufsatz versehen ist; auch der dorsale Rand der Spicula ist mit feinen Börstchen versehen.
In Betreff der Entwicklungsgeschichte von Pseudalius ist zu bemerken, dass dieser Parasit im Gegensatze zu den schon erwähnten Lungenwürmern keine lebenden Jungen zur Welt bringt, demnach den oviparen Helminthen zugehört. Man findet in den Lungenalveolen und in den feineren Bronchien die noch durchsichtigen Eichen von 0090-ll Mm. im Durchmesser in grosser Zahl; der Furchungsprocess kann an denselben deutlich verfolgt weiden. Im letzten Stadium der Entwicklung ist der spiralig eingerollte, wurm-förmige Embryo deutlich sichtbar; nach dem Freiwerden piäsentirt er sich als ein 0quot;3 Mm. langer, stark granulirter, an den Enden etwas zugespitzter Wurm, der mehrere Häutungen durchmacht. Als ein charakteristisches Merkmal dieser Embryonen ist ein sichelförmig gekrümmter Haken am hinteren Körperende hervorzuheben; derselbe ist gelenkig mit dem Körperende verbunden und seine Beweglichkeit wird durch einen seichten Einschnitt in dessen Basis wesentlich erleichtert. Ein feines, dorsal gelagertes Stiftchen befindet sich ober der Einpflanzungsstelle des Hakens. Während die Organe der Verdauung in dem durchsichtigen Embryo schon vollkommen entwickelt erscheinen, sind die Geschlechtsorgane mir in Form von hyalinen Kugeln innerhalb des Leibesschlaaches, also erst in der Anlage, zugegen.
Ueber die weitere Entwicklung besteht die Vermutbung (Koch), dass die Embryonen ihre Geschlechtsreife keineswegs an ihrer Geburts-stätto in der Schaflunge erreichen, sondern, mit dem Schleim ausgehustet, ins Freie gelangen, um dann im Schlamme oder im Wasser ihre weitere Umbildung zu erfahren. Wie die Aufnahme der Helminthenbrut stattfindet, ist ebenso wenig bekannt, als bei den übrigen Luftröhrenkratzern. Jedenfalls scheint die Einwanderung durch die Luftröhre zu geschehen, da die Wurmnester eine keilförmige Gestalt besitzen, ähnlich einem periphereu Embolus.
Nach beendeter Begattung verlassen die Elternthiere ihren Wohnsitz, indem sie sich mit ihrem Bohrstachel einen Weg durch das
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Lungeugewebe gegen die Pleura anbahnen, um sich unmittelbar unter dem Lungenfell einzukapseln, woselbst sie später der Verkalkung anheimfallen.
Aus der Beobachtung von Lydtin und Koch geht hervor, dass die Haanvürmer im Herbst und im Frühjahre in die Athmungsorgane der Schafe einwandern, und im Sommer und Winter ihre sexuelle Thätigkeit beendigen. Zu Ende des Monats December findet man in den Lungen der Schafe nur die hanfkorngrossen Knötchen in verschiedenen Graden der Verkalkung mit den eingeschlossenen Elternthieren, während die Embryonen fehlen. Im Monate März dagegen wurden sowohl geschlechts-reife Thiere. als auch Embryonen im Lungengewebe beobachtet. In den Monaten Mai und Juni waren wieder die in der Einkapselung begriffenen Elternthiere nachzuweisen. Die Beobachtungen berechtigen zu dem Schluss, dass die geschlechtsreifen Parasiten sich durch Paarung in den Schaflungen regeneriren, ihre Embryonen aber ausserhalb des Wiithes zur Entwicklung gelangen, während sie selbst in dem Wirthe untergeben. Der Entwicklungscyklus dürfte sich demnach in einem Jahre zweimal abspielen und zwar beginnend im Frühjahre und beginnend im Herbst.
4.Strongylus rufescens (Leuckart), der röthlichbraune Pallisadenwurm, wird als ein 20 Mm. langer und 0quot; 12O^ Mm. dicker Rundwurm beschrieben, bei welchem als ein besonderes Merkmal das Durchschimmern des röthlichbraunen Darmes durch den Leibesschlauch angegeben wird. Die weibliche Geschlechtsöffnung beginnt so wie bei Pseudalius eine kurze Strecke vor dem After, die in der Scheide und im Eileiter enthaltenen Eichen messen O'l Mm. der Länge nach und zeigen keine Merkmale der Furchung. Das Männchen besitzt am Körpereude eine rudimentäre Bursa, gestützt von plumpen Rippen, welche von einem Ring ihren Ursprung nehmen, der das Leibes-eude abschliesst. Zwei gleich lange Spicula (0-25 Mm.) liegen innerhalb ihrer Taschen und besitzen an ihrem Ende flügeiförmige Fortsätze, die sich an der Spitze zu einer Rinne vereinigen. An jedem des hohlsondenartig gestalteten Spiculum befindet sich ein unregelmässig gebautes und am Rande gezahntes Anhängsel. Ausserdem lagern in dem Zwischenräume der Spicula zwei kurze, zahnartige Gebilde, von denen sich je eine Falte bis zum Spiculum fortsetzt.
Die Embryonen von Strongylus rufescens sollen jenen des Pseudalius ovis vollkommen gleich sein und dieser Umstand ist es, weshalb von einigen Autoren (Koch, Railliet) beide Helminthen für identisch erklärt werden. Nach einer neueren Version (Müller) soll Strongylus rufescens vollkommen identisch sein mit Strongylus com-
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mutatus, einem Parasiten, der die Lungenwurmseuche der Hasen hervorruft. Eailliet hat die Lungen von algerischen Schafen untersucht, und einen Lungenwurm constatirt, welcher nach Megnin als Strongylus minutissimus bezeichnet wird. Seine Untersuchungen haben jedoch dargethan, dass der bezeichnete Parasit identisch sei mit Strongylus rufescens. Er ist auch der Ansicht, dass Pseudalius ovis nichts Anderes sei, als eine Varietät des Strongylus rufescens.
Die bisher genannten parasitären Helminthen gelangen unter gewissen Verhältnissen in die Luftwege der Schafe, siedeln sich in den feineren Bronchien au und bedingen die seuchenartig auftretende Lungenwurmkrankheit. Wenn uns auch die näheren Umstände des Eindringens der Helminthenbrut noch nicht sicher bekannt sind, so wissen wir aus der Erfahrung, dass hiezu manche bestimmte Verhältnisse erforderlich werden. Vor Allem ist es sichergestellt, dass die Krankheit nur vorzugsweise das Weidevieh befällt und von diesem wieder die Lämmer dem Leiden häufiger unterworfen sind. Die Lungenwurmseuche kommt in bestimmten Gegenden als ein stationäres Leiden vor und es hat den Anschein, als ob sandige, mit kleinen Landseen, Teichen oder Pfützen, ja selbst mit Sümpfen ausgestattete Weiden ein günstiges Terrain für die Entstehung der Krankheit abgeben. Dass ein höherer Grad von Feuchtigkeit das Auftreten der Krankheit begünstige, beweist die Thatsache der zahlreichen Krankheitsfälle in feuchten, regnerischen Jahren. Jedenfalls sind dies Umstände, welche mit der Entwicklungsgeschichte der Luftröhrenkratzer im Zusammenhange stehen und darauf hinweisen, dass die erwähnten Parasiten ihren Jugendzustand wenn nicht im Wasser, so doch an feuchten Orten durchmachen. Die Infection mit der Wurmbrut soll angeblich nur im Frühjahr stattfinden und das frühzeitige, oft nur einmalige Austreiben der Schafe auf feuchte üppige Grasweiden, noch mehr aber auf Kleeweide kann genügen, um den Ausbruch dieser gefährlichen Invasionskrankheit in einer Heerde zu veranlassen. Nach einzelnen Beobachtungen soll im Spätsommer von der Ernte ab die Aufnahme der Lungenwurmbrut nicht mehr erfolgen. Mit Rücksicht auf die Entwicklungsgeschichte (lebendgebärende Würmer) und auf die Zähigkeit der Helminthenbrut ist es nicht ausgeschlossen, dass die Infection auch im Herbste stattfinden kann und zwar vorwiegend durch die Inhalation der eingetrockneten, dem Sand oder dem Staub beigemengten Embryonen, und dass vielleicht den Winter hindurch einzelne zur Entwicklung gelangte Embryonen bis zum Frühjahr die Lungen mit einer neuen Brut bevölkern. Wie schon erwähnt wurde, findet man nicht selten, selbst in den Wintermonaten zahlreiche Em-
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bryonen in den kleinen hepatisirten Lungenabschnitten der Schafe vor. Der Ausbruch der Krankheit erfolgt jedoch in der Eegel bei den jüngeren Lämmern schon im Sommer, während ältere, kräftigere Thiere die Erscheinungen des Leidens erst im Herbst zeigen und die Krankheit nach dieser Zeit allmälig abnimmt. Die Verluste, welche die Lungenwurmseuche verursacht, sind in manchen schlechten Futterjahren ziemlich hohe und betreffen vorwiegend die Lämmer; nach einzelnen Angaben (Carnet) soll, die Krankheit oft eine Hälfte aller Schafe betreffen.
Der pathologische Process. Neben den allgemeinen Erscheinungen einer verminösenKachexie findet man bei den der Seuche erlegenen Thieren locale Yeränderungeu in den Bronchien und in dem Lungenge webe, welche sich jedoch nach der Stron-gylusart, nach ihrer Anzahl und hauptsächlich nach der Dauer des Processes verschieden verhalten. In Betreff der Strongylidenart wäre es zweckmässig, zwischen einer Lungenhaarwurmkrankheit (Koch) oder Lungenwurmknotenkrankheit (Lydtin) und Lungenfadenwurmkrankheit zu unterscheiden. Die Beobachtungen von Lydtin, Koch und Anderen haben es ja sichergestellt, dass es eine pseudotuberculöse, peribronchitische (van Tbright) Form der Krankheit gibt, die durch den Lungenhaar-wurm bedingt wird und sich wesentlich von der verminösen Bronchitis oder lobulären verminösen Pneumonic der gewöhnlichen Lungenwurmseuche unterscheidet.
Die Lungenwurmknotenkrankheit oder Lungenhaarwurmkrankheit, Pseudotuberculöse oder die peribronchitische Form der Lungenwurmseuche charakterisirt sich durch das Auftreten von Knötchen und Knoten unterhalb der Lungen-pleura. Die etwas emphysematöse und deshalb bleiche Lunge zeigt an ihrer Oberfläche und zwar an verschiedenen Stellen gelbe oder gelbgraue, rundliche oder vieleckige, wenig scharf contourirte, linsen-bis wallnussgrosse, etwas begrenzte, knotenartige Hervoiwölbungen, welche sich theils elastisch weich, wie Gallerte, theils jedoch ziemlich hart anfühlen. Die Anzahl der Knoten ist eine verschieden grosse und steht mit der Menge der eingewanderten Helminthen im Zusammenhange. Am Querschnitte erweisen sich die Knoten als keilförmig gestaltete, gelblich weiss gefärbte und infiltrirte Lungenpartien die analog einer Embolie mit dem breiten Thoile gegen die Pleura und mit dem spitzen Ende gegen das Lungencentrum gelagert erscheinen. In Anbetracht der Lage dieser Knoten bleibt zu erwähnen, dass dieselben meist die oberen Lungenränder sowie auch die Lungen-
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spitzen und die unteren Lungenränder, theils vereinzelt, theils zu zweien oder mehreren neben einander occupiren; sie liegen immer der Lungenoberfläche an und sind niemals in der Tiefe der Lunge zu treffen.
Die kleineren Knötchen sind intensiv gelb gefärbt, bläschenähnlich gestaltet und enthalten in ihrer Mitte einen gelbweissen Fleck; kaum hanfkorngross, liegen'sie gegen die Lungenspitzen und Ränder zumeist zerstreut, unmittelbar unter der Pleura. Derartige kleine Knötchen sind auch an der Oberfläche mancher grosser Knoten, meist excentrisclf gestellt, anzutreffen.
Nach einem Einschnitte in einen grösseren Knoten quillt aus dem Gewebe eine milchweisse, schaumige Flüssigkeit hervor; das Lungengewebe daneben ist teigähnlich und knistert beim Einschneiden, es ist demnach lufthältig und schwimmtquot;auf dem Wasser. Die Schnittfläche erscheint entsprechend der Keilform des Knotens dreieckig gestaltet, sie umfasst in den meisten Fällen einen Raum von 24 Ctm., also ungefähr den Bezirk eines feinen Bronchialastes. Mit Zuhilfenahme einer Loupe bemerkt man auf der Schnittfläche vielfach gewundene feine Fäden, welche nach der Zuthat eines Wassertropfens, in demselben lebhaft flottiren; es sind dies die vorhin geschilderten Formen von Pseudalius ovis mit den Eichen und Embryonen. Sehr lebhaft bewegen sich die mit einem Schwanzstachel versehenen Embryonen in der ausgestreiften Flüssigkeit; sie sind auch in dem Schleime der Bronchien und der Luftröhre in grosser Zahl anzutreffen.
In den feineren, kaum hirsekorngrossen Knötchen findet man durch die mikroskopische Untersuchung des geschilderten gelbweissen Fleckes nur einen vielfach knäuelartig zusammengerollten Wurm vor. Es ist dies das Elternthier, das nach beendigter sexueller Thätigkeit die Wände der feinsten Bronchien durchbohrte und in das interstitielle Lungengewebe auswanderte, um sich nach Art der Trichine einzukapseln. Sehr bald tritt im Knötchen die trübe Schwellung, die fettigkörnige Entartung und endlich die Verkalkung auf, so dass man in alten Knötchen nur mehr die Rudimente des Wurmes antrifft.
Die Lungenfadenwurmkrankheit, eine zweite Form der in Rede stehenden Invasionskrankheit, wird bedingt durch die drei übrigen gemeinschaftlich vorkommenden Strongyliden. Je nach der Dauer des Processes und je nach der Menge der eingewanderten Helminthen unterscheidet man eine verminöse Bronchitis und eine verminöse lobuläre Pneumonie.
Die verminöse Bronchitis trifft man ungleich häufiger bei älteren Schafen an; die Lungen dieser Thiere erscheinen im Zustande
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eines vicarirenden Emphysems; namentlich Ränder und Lungenspitzen zeigen sich gedunsen, abgerundet und abgeflacht. Das Lungengewebe erhält an diesen Stellen eine weisse Farbe, woher auch die bei Schäfern übliche Bezeichnung weisse Lungenquot; abstammen mag. Die Bronchialschleimhaut und die Schleimhaut der Luftröhre zeigen die Merkmale einer eitrigen, wohl auch einer hämorrhagischen Entzündung. In dem zähen, oft klumpigen Schleime au der Schleimhautoberfläche findet man vereinzelte oder auch mehrere Strongyliden. In den feineren Bronchien trifft man stellenweise, entsprechend dem Sitze der Würmer sackförmige, mitunter auch spindelförmige Ausbuchtungen der Bronchialwand. Das Lumen der Ausbuchtungen (Bronchiectasien) ist mit knäuelförmig zusammengeballten, von Schleim und Eiter umgebenen Würmern fast vollgepfropft; hierbei lagern die einzelnen Würmer, oft in förmliche Stränge gewunden, mit ihrem Körperende in die feineren Bronchialzweige hineinragend, und man kann sie aus denselben hervorziehen. Im Allgemeinen scheinen die Parasiten mit ihrem Kopfende gegen die Trachea und tue grösseren Bronchien gerichtet zu sein, während das Schwanzende dem Lungengewebe zugekehrt wird. Die Bronchialwand einer derartigen Erweiterung ist bedeutend verdickt, ziemlich starr und die Schleimhaut erscheint vielfach gewulstet und gewuchert; das angrenzende Lungengewebe ist comprimirt und verdichtet. Während der von dem verstopften Bronchus versorgte Lungenbezirk eine fleischähnliche Beschaffenheit aufweist und in keilförmiger Gestalt die Merkmale der Lungenatelektase darbietet, ist jenes diese Partie umgebende Lungenwebe im Zustande des Emphysems und erscheint demnach als ein weisser, über das Niveau der Schnittfläche hervorragender Wall, der allseitig das keilförmige, fleischähnlich gestaltete Lungenstück umgibt. In den übrigen Lungenpartien kommen ebenfalls von Stelle zu Stelle derartige Bronchiectasien vor, und jedes derselben steht mit einem atelectatischen, keilförmigen Lungenstück in Verbindung; infolge dessen beobachtet man bei einer hochgradigen Erkrankung im ganzen schneeweissen und gedunsenen Lungenlappen zahlreiche keilförmige, etwa haselnussgrosse, fleischähnlich gestaltete und zerstreute Lungenpartien. Das Vorkommen dieser Heerde lässt auf die Bronchiectasien und Verstopfungen der feineren Bionchialzweige schon bei äusserer Besichtigung der Lungen schliessen.
Die verminöse lobuläre Pneumonic resultirt aus der verminösen Bronchitis und ist häufiger bei Lämmern anzutreffen. In dem gedunsenen, emphysematösen und deshalb hellrothen Lungengewebe fühlt man bei dem Darüberstreifen mit der Hand zahlreiche,
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über haselnussgrosse, derbe Stellen. Entsprechend den zumeist keilförmigen, harten Lungenpartien ist die Pleura verdickt, undurchsichtig und je nach der Dauer des Processes entweder geröthet (jüngeres Stadium), oder von grauröthlicher, ja selbst von graugelblicher Farbe. Nicht selten erscheint das Lungenfell mit dem Brustfelle an solchen Stellen veilöthet. Schneidet man eine der erwähnten, keilförmigen Heerde an, so knistert das Gewebe nur sehr matt, die Schnittfläche ist von weisser bis weissgrauer Farbe, derb und entleert eine grauweisse, schaumige Flüssigkeit. Das Gewebe zeigt sich verdichtet und gleicht dem als Fischmilch bezeichneten Hoden der Fische; in das Wasser geworfen, schwebt ein derartig indurirtes Luugenstück, ohne gerade in demselben unterzusinken. Die herausgepresste oder abgestreifte, schaumige Flüssigkeit, unter dem Mikroskope untersucht, enthält zahlreiche Embryonen der Strongyliden. Charakteristisch ist es, dass in den indurirten, pneumouischen Heerden n i e m a 1 s erwachsene Strongyliden angetroffen werden, vielmehr findet mau die letzteren nur in den erweiterten Bronchien, wie schon erwähnt immer in der Lage, dass ihr Schwanzende der Lungenpforte zugewendet erscheint. Die geschilderten pneumonischen Heerde habe ich nur in den Wintermonaten und in den Sommermonaten bei den der Seuche erlegenen Thieren gefunden; während des Frühjahres und während des Herbstes konnte ich häufig die verminöse Bronchitis constatiren.
Unter dem Mikroskope untersucht bemerkt man, dass sich die derben, scheinbar infiltrirteu Lungenpartien im Zustande der wahren Induration befinden; das Bindegewebe der Lungensepta hat um ein Bedeutendes zugenommen, und die weisse Farbe jenes Heerdes rührt von dieser Bindegewebswucherung her. Dabei sind die Lungenalveolen sehr stark ausgedehnt und mit Lungenepithel sowie mit den Embryonen der Strongyliden vollständig vollgepfropft. Das mikroskopische Bild mit Kücksicht auf die Lungenalveolen gleicht dem einer des-quamativen oder katarrhalischen Pueumonie.
Neben den erörterten localen Veränderungen in den Lungen und Bronchien kommt es bei vorgeschrittenen Fällen der Krankheit, besonders aber bei jüngeren Thieren, zu den Erscheinungen der allgemeinen Wurmkachexie. Hervorragend sind die Merkmale der Anämie; die sichtbaren Schleimhäute der Maul- und Nasenhöhle, die Bindehaut des Auges und die Schleimhaut der Scheide erscheinen fast von wachsartiger, gelblich weisser Farbe; an umgestandenen Thieren zeigt das Unterhautbindegewebe und die Serosa der Körperhöhlen eine auffallend weisse Farbe; Gefässe und Gefässverzweiguugen sind kaum sichtbar an der Oberfläche der an und für sich blutarmen Organe. In
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den späteren Stadien stellen sich hydropische Ergüsse in den Körperhöhlen ein; die Brusthöhle, der Herzbeutel, die Bauchhöhle und die Gehirnhöhlen weisen eine grössere Menge einer klaren, gelblich-weissen Flüssigkeit auf. Auch im ünterhautbindegewebe kommt es mitunter zur Ansammlung einer serösen Flüssigkeit, worauf sich an den abschüssigsten Köiperstellen, dem Gesetze der Schwere gemäss, oft umfangreiche Oedeme entwickeln. Sämmtliche Organe, insbesondere aber das Herz, befinden sich im Zustande einer hochgradigen Anämie, sie erscheinen weich, schlaff und mürbe, von einer welken Beschaffenheit.
Diagnose. Die Behelfe zur Sicherstellung der Diagnose: Lungen-wurmseuche ergeben sich aus dem Auftreten einer Heerdekrankheit zu einer bestimmten Jahreszeit, aus den Erscheinungen eines chronischen schweren Bronchialkatarrhes, aus dem Befunde der Strongyliden in dem Auswurf und aus dem kachektischen Zustande der ganzen Heerde.
Das Auftreten einer chronisch verlaufenden Heerdekrankheit, mit vorwiegend katarrhalischen Erscheinungen im Bereiche der Athmungsorgane, welches Leiden in erster Linie die Lamm er und Jährlinge befällt, wird den Verdacht auf Lungenwurmseuche rege machen, wenn auch manche andere ätiologische Momente ins Auge gefasst werden: so das Vorkommen und die alljährliche Wiederkehr der Krankheit in manchen Gegenden, der Beginn des Leidens mit dem Frühjahr, nach dem ersten Weidetriebe und die allmälige Steigerung bis zum Herbste, das Auftreten der Krankheit nach einem anhaltend nassen, regnerischen Jahre und endlich der Ausbruch des Leidens in gewissen Weiderevieren mit einem sumpfigen, moorigen oder tiefgelegenen, mit vielen Wassertümpeln, Seen und Pfützen versehenen Terrain.
Die ersten Erscheinungen der Lungenwurmseuche bekunden sich im Frühjahre als ein katarrhalischer Husten, welcher anfangs als ein schwaches Hüsteln hie und da zuerst bei den Lämmern und Jährlingen beobachtet wird; der Husten steigert sich, er erfolgt krächzend und keuchend und wird namentlich bei der Bewegung der Thiere wahrgenommen, so dass man beim Weitertreiben oft die ganze Heerde husten hört. Gegen den Sommer hin wird der Husten immer schlimmer, er erfolgt krampfartig, wobei unter grosser Anstrengung und unter Würgen ganze Schleimklumpen ausgehustet werden. Die Symptome eines heftigen Bronchialkatarrhes treten nun deutlicher zu Tage; das Athmen geschieht angestrengt, rasselnd und keuchend; bei der Auscultation der Luftröhre und der Bronchien vernimmt man die verschiedensten Rasselgeräusche; hiezu gesellt sich eine stärkere Secretion eines dünueu Schleimes aus der Nasenhöhle; der
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schleimige Nasenausfluss nimmt immer mehr zu, wobei die Thiere bei gleichzeitigem Eeiben der Nase auf dem Boden ganze Wurm-klumpen aushusten. Ein continuirliches, tachektisches Fieber zehrt die Kräfte der jüngeren Thiere auf, sie werden matt, fressen in knieender Lage, die Haut und die Schleimhäute werden immer blässer, der Wollschweiss schwindet, die Beschaffenheit der Wolle wird schlechter, die Thiere magern zusehends ab, Oedeme stellen sich an der ün-terbrust, an der Unterfläche des Halses, wohl auch in der Haut der Schenkelbeuge ein und endlich, nachdem das Leiden zwei bis vier Monate bestanden hat, tritt der Tod, entweder in Folge der bedeutenden Entkräftung, oder in Folge der hydropischen Ergüsse, wohl auch als Erstickungstod ein, er bereitet dem Thiere im letzten Falle ein rasches Ende.
Als ein wesentliches Symptom der Lungenwurmseuche gilt das Auffinden der Strongyliden in den ausgehusteten Schleimklumpen. Im Höhestadium der Krankheit gelingt es schon mit freiem Auge, die weissen, zu Klumpen vereinigten Würmer wahrzunehmen und eine mikroskopische Untersuchung der kleineren und zarteren Männchen lässt nach der Beschaffenheit der Bursa die Species des Strongylus bestimmen.
Der Verlauf der Krankheit ist ein höchst ungünstiger. Abgesehen davon, dass die Lämmer und Jährlinge dem Leiden in den meisten Fällen unterliegen, behalten die älteren, widerstandsfähigen Thiere, selbst wenn sie bis zum Frühjahre hin genesen, durch lange Zeit das kachektische Ansehen und können sich nur mehr schwer erholen, üeberdies ist es noch fraglich, ob nicht etwa die genesenen Schafe im kommenden Jahre den Ausgangspunkt einer neuerlichen Lungenwurmseuche in der Schafheerde abgeben können.
In Betreff der Therapie sind als prophylaktische Massregeln anzuführen: Das Vermeiden der sumpfigen Frühjahrsweiden, die Aus-rangiruug der im Vorjahre krank gewesenen und nunmehr gesund erscheinenden alten Schafe; in Gegenden, wo die Lungenwurmseuche als ein stationäres Leiden alljährlich wiederkehrt, wird sich die Einführung der Stallfütterung, wenigstens in den Frühjahrsmonaten, empfehlen. Ist man jedoch genöthigt, die Lämmer und Jährlinge aus wirthschaftlichen Gründen auf eine derart verrufene Weide zu schicken, so soll dies nach einer vorherigen Fütterung wenigstens der jüngeren Thiere stattfinden; desgleichen sollen die Thiere vor dem Weidegange getränkt werden, da es nicht ausgeschlossen ist, dass eine Infection mit Strongyliden-Embryonen durch das Wasser der Pfützen und Tümpeln stattfinden kann; die Schäfer haben demnach zu achten, dass
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die ihnen anvertraute Heerde nicht aus beliebigen Pfützen der quot;Weide ihren Durst löscht. Nachdem auch festgestellt wurde, dass die Embryonen der Strongyliden in Folge ihrer Lebenszähigkeit das Eintrocknen vertragen können und als Staub fortgeführt in die Luftwege der Schafe eindringen, so ist das Beweiden ausgetrockneter, früher sumpfiger Wiesen ebenfalls zu vermeiden umsomehr, wenn dies etwa nach einem Platzregen geschehen sollte; es könnten die wieder zum Leben erwachten Embryonen auf Pflanzen gerathen und mit diesen die Infection veranlassen. Endlich empfiehlt sich die Vernichtung der die Parasiten enthaltenden Organe und des Auswurfes der kranken Schafe.
Gegen die Krankheit selbst wurden als zweckentsprechend verschiedene Käucherungen anempfohlen, wobei Theer, Carbolsäuie, Terpentinöl, Tabak u. s. w. die Hauptrolle spielen. Alle reizenden Substanzen in Form der Inhalationen erhöhen den Hustenreiz und begünstigen die Expectoration der nur in den Bronchien angesammelten Strongyliden. Eine kräftige Nahrung und die Verabreichung tonisirender Mittel, vor Allem der Eisenpräparate, sollen gegen die Wurmkachexie ankämpfen und ergänzen in wirksamer Weise das Heilverfahren.
Forensische Beurtheilnng. Die Lungenwürmer, wie das Leiden im österreichischen bürgerlichen Gesetzbuch verzeichnet ist, sind in jeder Hinsicht ungünstig zu beurtheilen. Abgesehen von den Verlusten an Lämmern und Jährlingen, welche sich bei der Lungenwurmseuche ereignen, stellt sich auch der Wollertrag und der anderweitige land-wirthschaftliche Nutzen bei den überlebenden Thieren im bedeutenden Grade herabgemindert dar. Die älteren Schafe, die das Leiden überstehen, bleiben schon kachektisch und deshalb minderwerthig.
In Betreff der EntstehungsUrsache muss vor Allem die Jahreszeit berücksichtigt werden. Es ist fast sicher, dass vom ersten Weidegange an, also im Frühjahre, die Aufnahme der Strongyliden-brut stattfinden kann. Erhebungen in dieser Richtung sollen die Ver-muthung stützen, eventuell dieselben zur Thatsache machen. Ob auch eine zweite Infection zur Zeit der Blüthe der Krankheit, also im Herbste stattfinden kann, ist mit Sicherheit noch nicht dargethan, deshalb aber auch nicht von der Hand zu weisen.
Ueber die Dauer des Leidens sind die Anhaltspunkte sowohl in dem Fortschreiten der Krankheit als auch in Rücksicht des pathologischen Befundes gegeben. Das Alter der erkrankten Thiere muss zuerst berücksichtigt werden, nachdem es bekannt ist, dass gerade die Lämmer und die Jährlinge die Krankheitserscheinungen schon im hohen Grade aufweisen, während die älteren Schafe noch gesund erscheinen. Wenn demnach in einer Schafheerde junge, etwa halbjährige
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Lämmer dem Leiden unterliegen und alte Schafe die Krankheits-erscheinungen entweder gar nicht oder doch nur in geringem Grade kundgeben, so ist die Aufnahme der Wurmbrut auf etwa sechs bis acht Wochen zurück zu datiren, wobei selbstverständlich auch die Jahreszeit in Betracht gezogen werden muss. Aelteie Thiere erkranken erst mit dem fünften bis sechsten Monate nach der stattgefundeneu Infection. Bei der Beurtheilung der Kranklieitsdauer werden in jedem Falle der Grad der Erkrankung und die Mortalitätsziffer bei den Lämmern und Jährlingen eine wesentliche Rolle spielen. Wichtig für die Beurtheilung der Krankheitsdauer innerhalb eines kürzeren Zeitabschnittes als acht Wochen ist die Berücksichtigung des Stadiums der Krankheit selbst. Dass eine verminöse Bronchitis schon innerhalb weniger Wochen nach der Infection zum Ausdruck gelangen kann, gilt als eine erfahrungsgemässe Thatsache; erst anschliessend daran entwickelt sich die verminöse, lobuläre Pneumonie, welche circa zwei Monate zu ihrer Entstehung beansprucht. Die Erscheinungen einer ausgesprochenen Wurmkachexie werden den Schlussstein der Krankheit darstellen und je nach dem Alter des Thieres einen vier bis sechs Monate langen Bestand des Leidens ankündigen. Die localen, pathologisch anatomischen Veränderungen in den Lungen der umgestandenen Thiere gestalten sich mit Rücksicht auf die Krankheitsdauer verschieden. Der Befund einer eitrigen, oft hämorrhagischen acuten Bronchitis bei gleichzeitiger Anwesenheit von kleineren noch nicht geschlechtsreifen Strongyliden lässt eine Krankheitsdauer von nur einigen Wochen erkennen; chronische Formen der Bronchitis, mit Schleimhautwucherungen, Pigmen-tirung. Bronchial er Weiterung und mit keilförmigen Lungenatelectasen bei der Anwesenheit von zahlreichen, vollkommen geschlechtsreifen Würmern lassen je nach dem Alter der Thiere eine Krankheitsdauer von 6 bis 8 Wochen und darüber erkennen. In der That trifft man nur im Hochsommer und im Herbste die geschlechtsreifen Strongyliden in den Bronchien der umgestandenen oder getödteten Thiere. Fälle von lobulären, verminösen Pneumonien und kachektischen Zuständen als anatomischer Befund und die Anwesenheit vorwiegend von Strongylusembryonen ereignen sich nur in der Zeit vom Spätherbste angefangen durch den ganzen Winter, sie beanspruchen demnach eine Zeit von wenigstens einem halben Jahr. Dies gilt auch in Betreff der in der Knötchenform auftretenden Lungenhaar-wurmseuche, sobald die reiskorngrossen Knötchen eingekapselte Elternthiere enthalten und eine fettig-körnige Entartung in denselben Platz greift.
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Eine Verwerthung des Fleisches der geschlachteten, mit der Lungen wurm seuche behafteten Schafe ist nach sect;. 13 der Vieh- und Fleischbeschau-Ordnung für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns von 20. September 1886 nicht zulässig, sobald sich bei dem Thiere ein kachektischer Zustand bemerkbar macht. Die mit der Wurmbrut behafteten Organe sind in jedem Falle unschädlich zu machen. Aehnliche Bestimmungen gelten in Betreff der Lungenwurm-seuche auch in anderen Ländern.
4. Die Egelwürmer der Schafe.
Syn. Leberegelseuche, Leberegelkrankheit, Egelkrankheit, Egelseuche, Egelwürmerseuche, Anbruch, Anbiüchigkeit, Fäule, Leberfäule, Chachexia ictero-verminosa, Tabes hepatis verminosa, Distomatosis.
Literatur: Neben den klinischen Lehrbüchern und jenen der gerichtlichen Thierheilkunde
1. c. siehe: Leuckart. Die Parasiten des Menschen 1. c. Zürn. Die thierischen Parasiten 1. c.
Küchenmeister und Zürn. Die Parasiten des Menschen. II. Auflage, Leipzig. Duncker. Distomum in Schweinefleisch; Zeitschrift für mikroskopische Fleischbeschau 1881. Dowker. Die Entwickelungpgeschichte von Distomum hepaticum; The Veterin.
1882. Leuckart. Die Enhvickelungsgcschichte von Distomum hepaticum; Archiv der
Naturgeschichte 1882, II. Band und Zoolog. Anzeiger 1882. Piana. Ueber Jugendzustiinde von Distomum lanceolatum; La clinica Veterin. 1883. Thomas. Experimente über die Genesis der Leberegel. The Veterin. 1883. D. Seh aper. Die Leberegelkninkheit der Hausthiere. Deutsche Zeitschrift für Thiermediein, XVI. Bd., 1. Heft 1890.
Gewährzeit in: Oesterreich 2 Monate; Frankfurt und Kurhessen 42 Tage; Sachsen 30 Tage; Grossherzogthum Hessen und Hessen-Homburg 28 Tage; Bayern, Baden, Württemberg, Hohenzollern und Sachsen-Coburg 14 Tage. Die Leberegelseuche oder Distomatosis stellt eine chronisch verlaufende, durch zwei verschiedene Parasiten aus der Ordnung der Trematoden oder Saugwürmer veranlasste Invasionskrankheit der Schafe dar; der grosse Leberegel, Distomum hepaticum und der lanzettförmige Leberegel, Distomum lanceolatum verursachen die enzootisch, stationär, mitunter auch epizootisch auftretende Krankheit, indem sie entweder allein oder zusammen in die Gallengänge der Schafleber einwandern und in derselben über drei Viertheile des Jahres verweilen.
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Geschichte: Die ersten Nachrichten über eine Gewährleistung hei der Leheregelseuche der Schafe finden wir im germanischen Rechte; nach dem gemischten Eechtsprincipe war dieser Gewährsniangel unter den Namen Fäulequot; his zum 1. Mai, wenn sich die Schafe dreimal auf der jungen Weide sattgefressen haben, verbürgt. Zu Ende des vorigen Jahrhunderts (1767) begegnen wir dem Hauptfehler in dem württembergischen Handelsgesetze mit der Bestimmung: bei Schafen sollen die nasse und trockene Räude und der sogenannte Anbruch als ein Hauptmangel angesehen werden, und deshalb von dem Verkäufer 2 Wochen und 1 Tag Ge-währschaft geleistet werden. Erst zu Beginn dieses Jahrhunderts wird der in Rede stehende Gewährsmangel im österreichischen bürgerlichen Gesetzbuche (1811) gleichzeitig mit der Lungenwurmseuche, durch die ausdrückliche Bestimmung wenn binnen zwei Monaten die Lungen- und Egelwürmer entdeckt werdenquot; gesetzlich verbürgt und von da aus scheint die Aufnahme desselben in die Handelsgesetze der übrigen Länder stattgefunden zu haben.
Die Leberegelseuche der Schafe, eine schon sehr lang gekannte Krankheit, ist bereits im Jahre 1542 von Gentilis Arnulphus klinisch beschrieben worden. Eine riehtigere Auffassung dieser Invasionskrankheit begegnen wir in den Schriften von Waldinger (1808), Schaeffer (1753) und Bilhuber (1791), nach welchen die Entstehungsursache mit der Aufnahme der Leberegelbrut durch das schmutzige Wasser der Gräben und Pfützen in Zusammenhang gebracht wird; es war jenen Autoren bekannt, dass durch das Verhüten auf feuchten, sumpfigen und überschwemmten Weiden eine ganze Schafheerde innerhalb einer kurzen Zeit an der Leberegelseuche erkranken kann. Wenn auch durch den mächtigen Einfluss der damaligen Lehre von der Urzeugung die richtig aufgefundene Spur über die Genesis der Leberegelseuche theilweise verwischt wurde, so trat die Frage in ein neues Stadium, als Siebold (Band-und Blasenwürmer 1854) die Entdeckung machte, dass die im Körper mehrerer Wasser- und Landschnecken in wurmfürmigen Schläuchen eingeschlossenen, schon damals genau gekannten Cercarien eine Bildungsstufe in dem Ent-wickelungskreise des Leberegels darstellen. Als Steenstrup's berühmte Lehre über den Generationswechsel allmälig Boden fasste. erschienen bald darauf ausführliche Mittheilungen über die Cercarien, deren Vorkorainen und Entwickelungs-geschichte wir hervorragenden Naturforschern, wie: deFilippi. de la Valette, Pagenstecher und Wagner zu verdanken haben. Durch Fütterungsversuche von Pagenstecher (1857) wurde zuerst der Entwickelungsqklus des Disto-mum echinatum, eines im Darme der Enten vorkommenden Egels aus Cercaria echinata experimentell sichergestellt. Während man bis in die Neuzeit nur durch die Analogie gestützt, den Entwickelungscyklus des Distomum echinatum auch auf Distomum hepaticum übertrug, ist es endlich Leuckart gelungen (1882), auf experimentellem Wege den Entwiekelungsmodus des grossen Leberegels aufzuklären und vereint mit Thomas zu constatiren, dass mehrere Schneckenarten: Lymnaeus pereger und Lymnaeus truncatulus s. minutus, die Cercarien jenes Schmarotzers beherbergen, demnach durch ihre Vermittlung die Leberegelseuche der Schafe veranlassen.
Die Entstehungsnrsache der Distomatosis hat man einzig und allein in dem Eindringen der Brut von Distomum hepaticum
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Die Egelwürmer der Schafe.
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und D. lanceolatum in die Gallenwege der Schafe zu suchen. Während der grosse Leheregel hauptsächlich in den nördlichen Theileu Mitteleuropas als Schmarotzer in der Schafleber angetroifen wird, findet man in den südlichen Ländern den lanzettförmigen Leheregel selten allein, zumeist mit Distomum hepaticum gleichzeitig schmarotzend vor. Die Verluste, welche durch die Leberegelseuche hervorgerufen werden, sind wohl sehr bedeutend, doch nicht alle Jahre die gleichen. Von den bekannten Leberegeljabren werden besonders die feuchten Jahrgänge 1816, 1817, 1830, 1853 und 1854 für alle Länder genannt; indess waren die Verluste auch in den letzteren Jahren, so 1873 in Elsass-Lothringen und 1875 in Oesterreich, Ungarn, Slavonien, Dalmatien keine unbedeutenden. InBuenosAyres betrug im Jahre 1882 und 1886 in dem Districte Tondil der Verlust an 100.000 Schafe, welche innerhalb der ersten acht Monaten erlagen. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass manche regnerische Jahre dem Auftreten dieser Invasionskrankheit mächtigen Vorschub leisten; wahrscheinlich steht das panzootische Auftreten der Leberegelseuche mit der in manchen regnerischen Jahren reichlichen Entwicklung der als Zwischenträger des Bodens bekannten Schnecken im Zusammenbange.
Für gewöhnlich zeigt sich die Distomatosis als eine stationäre Invasionskrankheit, demnach an bestimmte, örtliche Verhältnisse gebunden. Feuchte, sumpfige, überschwemmte, moorige Weiden, mit vielen Wassergräben und Tümpeln versehen, sind es, welche die Zwischenträger derDistomeenbrut, Lymnaeus pereger, Lymnaeus trunca-tulus s. minutus nach Leuckart beherbergen. Das Vorkommen des Zwischenträgers ist für die Infection so bestimmend, dass an Localitäten, die jene Schneckenarten nicht aufweisen, eine Infection unmöglich wird, wenn selbst die Eier des Egels vielleicht massenhaft durch kranke Thiere ausgestreut werden. Die früher irrthüruliche Auffassung der Infection durch Binsengräser, Cyperaceen, insbesondere aber durch das Egelkraut (Lysimachia nummularia), hat ihren Grund in dem Vorkommen jener Pflanzen auf feuchten, sumpfigen und moorigen Boden, wohl aber auch in der von Leuckart und Thomas constatiiten Thatsache, dass die Distomeenbrut an jene Pflanzen emporkriecht und sich an denselben einkapselt. Der erfahrene Landwirth und die erfahrenen Schäfer kennen solche verrufene Weideplätze, sie kennen auch die Gefahr, welche ein nur halbstündiger Aufenthalt der Schafheerde auf solchen schädlichen Weidestrecken nach sich zieht und bezeichnen dieses mit Namen: Faulhütenquot; oder Verhütenquot;.
In Hinsicht einer individuellen Disposition muss hervorgehoben werden, dass am ehesten und am schwersten die Lämmer und die
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Jährlinge von der Seuche befallen werden, ebenso verhält es sich mit Bezug auf gewisse Schafracen. Durch Inzucht verfeinerte Schaf-racen, so die feinwolligen Merinoschafe, wie überhaupt Thiere von schwacher Constitution, widerstehen der Infection weniger als robuste, gemeine Landracen; dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass selbst bei Stallfütterung, wenn ein schädliches Grünfutter verabreicht wird, die Distomatosis zum Ausbruch gelangt. Mithin gilt es als eine feststehende Thatsache, dass die Infection nur durch das, mit der Disto-meenbrut behaftete Grttnfutter stattfindet. Der Zeitraum, innerhalb welchem die Leberegelseuche in ihr offenes Stadium tritt, umfasst den Herbst und die Wintennonate bis zum nächsten Frühjahre. Spätere oder frühere Erkrankungen sind lediglich abhängig von dem Alter und der Kace des Thieres, von dem Ernährungszustande und der Menge der eingewanderten Distomeenbrut. In der Regel vergeht bei Lämmern ein Zeitraum von 46 Wochen und bei erwachsenen Schafen von 68 Wochen von dem Zeitpunkte der stattgehabten Infection an gerechnet, bevor sich die Krankheit als ein gewisser Grad von Bleichsucht zu erkennen gibt.
Bezüglich der naturhist orischcn Stellung gehören die Leberegel zur Classe der Plattwürmer (Plntodes) und der Ordnung Saugwürmer (Trematodes). Die Ordnung der Trematnden umfasst viele parasitär lebende Helminthen von meist zungen- oder blattförmiger Gestalt. Ausgezeichnet sind die Würmer dieser Thiergruppe durch den Besitz eines gabelig getheilten Darmes ohne After, ferner durch die hochgradig entwickelten männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane, welche in einem Individuum vereinigt vorkommen (Zwitterbildung), und endlich durch den Besitz sehr charakteristischer Haftorgane (Saugnäpfe), nach deren Anzahl und Stellung eine Sonderung der Trematoden in mehrere Familien stattfindet. Vom Standpunkte der Parasitologen zerfällt die Ordnung der Saugwürmer in die zwei Unlerordnungen der D ist omen und Polystomen. Von den ersteren interessiren uns nachstehende Familien:
d. Familie Monostomum, als deren Eepiäsentant das vielgestaltete Endloch. Holostomum variabile Kitsch., ein in dem Darme der Schwäne und Enten vorkommender Saugwurm (Taf. II, Fig. 7) angeführt werden mag. Es sind dies nicht über 1 Ctm. lange, kipfdiormig. abgebogene Zwitterthiere, welche am vorderen Ende ihres walzenförmigen Körpers einen grossen, durch eine Furche etwas abgesetzten, glockenförmigen Saugnapf besitzen; zahlreiche radiale und longitudinelle Muskelfasern als Grundlage jenes Hafturganes ermöglichen eine vielfache Beweglichkeit derselben, und nachdem auch die Verdauungsorgane im Saugnapfe ihren Anfang nehmen, so repräsentirt er die Mundwerkzouge. Das schmälere Schwanzende ist glockenförmig erweitert und enthält die Ausmündung der männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane. Ein kräftiger nmsculöser Pharynx setzt sich in den verzweigten Darm fort, der jedenfalls durch Vermittlung eines Wassergefässsystems nach aussen mündet. Die weiblichen und die männlichen Geschlechtsorgane sind in einem Individuum vereinigt und füllen d^n grössten Theil der Leiheshöhle aus. Die reifen Eichen
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gelangen mit den Kothmassen ihres Wirthes nach aussen und der daraus hervorschlüpfende Emhryo macht wahrscheinlich einen Generationswechsel angehlich in kleinen Fischen durch.
% Familie, Hemistomum, als deren Repräsentanten das geflügelte Halbloch (Hemistomum alatum Diesing) des Hundes und das herzförmige Halbloch (Hemistomum cordatum) der Katze als Schmarotzer der genannten Hausthiergattungen vorkommen. Die im Darme schmarotzenden Trematoden erreichen die Länge von 36 Mm., es sind Zwitterthiere und charakterisiren sich durch ein griisseres, mit flügelfönnigen, hautartigen Ausbreitungen versehenes Vordertheil. Das vom Vordertheile durch eine Einschnürung abgesetzte Schwänzende ist rundlich und spitzt sich kegelförmig zu. Am Kopfe befinden sich zwei fadenförmige Spitzen, zwischen welchen die Mundöffnung lagert. Die Geschlechtsorgane münden in eine saugnapfähnliche Grube an der Bauchseite nahe dem Schwanzende; eine ebensolche Grube befindet sich als zweiter Saugnapf unmittelbar hinter der Mundöffnung. Die Entwickelung dieser Schmarotzer ist noch nicht näher erforscht.
3.nbsp; Familie, das kegelförmige Ettdloch oder der Zapfenwurm (Amphystoma s, Amphystomum conicum Rudolphi), ein glatter, kegelförmiger, etwas abgebogener Saugwurm von 412 Mm. Länge und 2 3 Mm. Dicke (Taf. II, Fig. G), welcher im Pausen der Wiederkäuer selten, aber immer zu vielen Exemplaren vorkommt. Der blutroth gefärbte Körper (Blutsauger) ist dem Kopfende entsprechend schmäler und am Schwänzende keulenförmig abgerundet. Das Kopfende besitzt einen kleinen, musculösen Mundsaugnapf, während an dem Körperende der grosse, nur als Haftorgan dienende Bauchsaugnapf seine Lage hat. In der Nähe des Mundsaugnapfes, an der Bauchseite des Thieres, befindet sich ein zapfenartig hervorspringendes, musculöses Organ, es entspricht dasselbe der Geschlechtscloake und enthält die Endorgane des männlichen und weiblichen Geschlechtsapparates. Die Verdauungsorgane werden durch einen gabelig gespaltenen Darm repräsentirt, der sich vielfach verzweigt, jedoch blind endiget und nur durch die Vermittlung eines eigenen Röhrensystemes, des Ex-cretionsorganes, nach aussen mündet. Die Schmarotzer sind Wechselzwitter, sie begatten sich gegenseitig in den Rollen des Männchens und Weibchens zu gleicher Zeit. In den länglich runden Eiern beobachtet man mit einem Fliramer-kleid ausgestattete Embryonen, sie entwickeln sich im Wasser und scheinen einen Generationswechsel, ebenso wie die übrigen Formen, durchzumachen, deren Endstadium oder Cercarie uns noch nicht näher bekannt ist.
4.nbsp; nbsp; Familie, Distomae ßudolphi, mit zahlreichen Gattungen, von welchen uns jedoch das Genus Distomum interessirt, da es die zwei bisher bekannten Erreger der Distomatosis der Schafe, des D. hepaticum und D. lan-ceolatum enthält. Es sind dies hermaphroditische (Zwitter) Würmer mit zwei Saugnäpfen, die in kurzer Entfernung den rüsselförmigen Vordertheil des blattartig gestalteten Körpers einnehmen. Im vorderen Saugnapfe befindet sich die Mundöifnung (wahrer Saugnapf), welche durch Vermittlung eines kurzen Schlundes in einen zweischenkeligen Darm führt, der sich bisweilen mit Nebenzweigen besetzt (D. hepaticum). Die männlichen und weiblichen Geschlechtsorgane liegen dicht neben einander in einem Individuum vereinigt (Zwitter) und münden in einer gemeinschaftlichen, kleinen Vertiefung (Geschlechtscloake) meist am Vorderkörper dicht vor dem Bauchsaugnapfc nach aussen. Die übrigen Theile der ansehnlich entwickelten Geschlechtsorgane liegen im ganzen Hinterthcile
Csokor. Gericht!. Thierheilkundt1.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 33
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des Thieres vertheilt, ihre Grosse und Ausdehnung bestimmt die Kürperform. Die Entwiokelung erfolgt immer auf dem Wege des Generationswechsels.
Die Körpergestalt ist hei den verschiedenen Distomeen-Arten sehr mannigfaltig, indem es Formen mit hlattartigem Leibe (D. hepaticum et laneeolatum) gibt, sowie andere von cylindrischer Gestaltung und uematodenähnlichem Aussehen (D. haematobium). In ihren Jugendzuständen als Cercarien gleichen sich die einzelnen Arten und sind demnach schwer von einander zu unterscheiden. Auf Grund der verschiedenen Korperfnrm und der anatomischen Bildung gliedert sich das Genus Distomum in mehrere Untergeschlechter, von welchen nur jene des Distomum hepaticum und das Distomum laneeolatum angeführt werden sollen.
I. Der Leberegel, das grosse Doppelloch (Distoma s. Distomum hepaticum L.). Der blattförmige Körper dieses Schmarotzers erreicht eine Länge von 2528 Mm. und darüher und eine grösste Breite von 12 Mm. An den zapfenförmig ausgezogenen Vorderkörper (Siehe Taf. 11, Fig. 1 und 2) von 34 Mm. Länge scbliesst sich der abgeplattete, länglich ovale Hinterleib an, der meist rasch zu einer ansehnlichen Breite heranwächst, aber dann allmälig verschmälernd abgerundet endiget. Die allgemeine Decke trägt zahlreiche, reihenweise angeordnete schuppenförmige Stacheln, die mit dem blossen Auge als punktförmige Hervorragungen erscheinen und mit ihren Spitzen gegen das Schwanzende des Schmarotzers gerichtet sind. Die kleinen Saugnäpfe beschränken sich auf den kurzen zapfenförmigen Vorderkörper und deshalb verbleibt ein unbedeutender Zwischenraum zwischen beiden. Der Mundsaugnapf (wahre Saugnapf) ist schräg, der Bauchseite zugeneigt gelagert. Die Geschlechtsöffnung liegt zwischen beiden Saugnäpfen dem etwas grösseren Bauchsaugnapf linkerseits angelagert und lässt nicht selten einen homartig gekrümmten plumpen Zapfen (den Cirrhus) hervortreten. Die knäuel- oder rosettenförmigen üteruswindun-gen schimmern durch die allgemeine Decke hindurch und lagern immittelbar hinter dem Bauchsaugnapf in Form eines dunkelbraunen Fleckes. Der gabelig getheilte und vielfach verzweigte Darmcanal ist in manchen Fällen durch seine schwarzröthliche Farbe deutlich zu sehen. Die Seitenränder des ganzen Leibes werden durch die schiefergrau durchschimmernden Dottersäcke eingenommen, sie bilden eine zierliche Einfassung um ein mittleres, ovales weisses Feld, welches die Hodencanälchen enthält und deutlich abgegrenzt erscheint. Die ver-hältnissmässig grossen Eier (0-09 Mm. Breite und 0quot;13 Mm. Länge) entwickeln nach längerem Aufenthalt im Wasser einen kegelförmigen Embryo mit Mundwärzchen und mit einem x-förmigen Augenfleck am Vorderkörper. Der anfangs mit Hilfe eines Flimmerkleides umherschwimmende Embryo macht seine weitere Metamorphose in Sumpfschnecken durch (Lymnaeus minutus s. truncatulus und L. pereger).
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Die mit Hilfe eines Schwanzes lierumschwimmenden Cercarien besitzen eine weisse Farbe vermöge ihrer Kapseldrüsen und encystiren sich an Pflanzen und anderen Gegenständen.
Taf. II. Die Saugwürmer, Trematoden.
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Fig. 1. Gesclilechtsorgane des grossen Leberegels. (Distoma s. Distomum hepaticum L.): aus den Gallcngängen des Schafes.
Fig. 2. Verdauungsorgane des grossen Leberegels. (D. hepaticum); ans den Gallengängen des Schafes.
Fig. 3. Organisation des lanzettförmigen Leberegels (D. lanceolatum Mcblis); aus den Gallcngängen des Schafes.
Fig. 4. Leberegel aus dem Schweinefleisch nach Dunker.
Fig. 5. Organisation des Distomum ccliinatum Zeder; aus dein Darme der Ente.
Fig. 6. Das conische Endloch, der Zapfenwurm (Amphystomum conicum Rudolphi); aus dem Pansen des Rindes.
Fig. 7. Das vielgestaltete Endloch (Holostomum variabile Kitsch); aus dem Darme der Ente.
lieber das Vorkommen und die Verbreitung des Leberegels ist uns bekannt, dass dieser Schmarotzer bei zahlreichen pflanzenfressenden Säugethieren, besonders aber bei Schafen, Kindern und anderen Wiederkäuern, auch bei dem Pferde, dem Esel, Elephanten, Schweine, Känguruh, dem Kaninchen, Eichhörnchen und dem Menschen in den Gallengängen der Leber angetroffen wird. Sehr selten findet man den Leberegel als verirrten Schmarotzer in den Lungen, im
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Darme oder in den Gefässen seines Wirthes. Der Leberegel findet sich in allen Ländern Europas, mit Vorliebe in wasserreichen Niederungen und Gegenden mit Sümpfen, Teichen und Seen; aber auch in den Ländern aussei- Europa, so in Aegypten, Indien, Australien und Amerika wird derselbe angetroffen.
Als Scbmarotzer in den Gallengängen ist der Leberegel mit einen mächtigen Bewegungsapparat ausgestattet, der ihm gestattet, auf seinem engen Wege die Leber seines Wirthes nach allen Richtungen zu durchsetzen; vor Allem sind es die zwei Saugnäpfe, welche dabei eine wichtige Rolle spielen. Durch abwechselndes Anheften und Loslösen bald des vordem, bald auch des hintern Endes bei gleichzeitiger Streckung und Verkürzung des Vorderkörpers bewegen sich die Thiere förmlich schrittweise. Die Bewegung der Würmer innerhalb der Gallengänge wird ausserdem noch unterstützt durch active und passive Hilfsmittel, welche innerhalb der Hautdecke des Schmarotzers enthalten sind.
Die Haut besitzt als oberste Lage eine sehr feine Cuticula, deren tiefere Schichte eine senkrechte Strichelung aufweist, als ob sie aus palissadenförmig neben einander gereihten Stäbchen bestehen würde. Die Oberfläche der Cuticula ist mit den vorhin erwähnten Stacheln besetzt. Es sind dies kleine Schüppchen von abgeplatteter Lanzettform, die mit der Spitze dem Schwanzende des Parasiten zugekehrt erscheinen. Die Schüppchen ordnen sich regelmässig in alternirenden Querreihen und erstrecken sich an der Bauchfläche bis ungefähr an das hintere Ende jenes lichten Mittelfeldes, welches, wie oben erwähnt, von dem grau durchschimmernden Keimstöcken eingeschlossen wird. Am Rücken setzen sich die Stachelreiben nicht so weit nach hinten fort, sind aber hier viel dichter und stärker. Dieses Stachelkleid ist es, welches als ein passives Bewegungsorgan dem Leberegel zu statten kommt, sobald derselbe in den Gallengängen eingeschlossen weiter kriecht. Sowohl die Stacbelrcihen der Bauchfläche, als auch jene der Rückenfläche werden vermöge ihrer Richtung, wenn sie mit der Wand des Gallenganges in Contact treten, in dieselbe eindringen, demnach ein Ausgleiten des Körpers nach rückwärts hintanhalten und so die Wirkung der musculösen Kräfte der Saugnäpfe auf passive Weise unterstützen.
Unterhalb der Cuticula schliesst sich unmittelbar die Hautmuskelschichte an; sie besteht aus einem System von Längsund Querfasern spindelförmiger Muskelzellen und in der Tiefe kommt noch eine diagonale Schichte hinzu. Die drei ziemlich schwach entwickelten Muskelschicbten unterstützen die Bewegung des Leberegels
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in activer Weise, da die queren und diagonalen Lagen den Körper schmäler machen, deshalb strecken und die Längsfaserschichte wieder den Körper verkürzt.
unter der dreifachen Hautschichte befindet sich die Paren-chymschichte oder das Körperparenchym; eine Bindesubstanz in Form eines Fach- oder Maschenwerkes schliesst polyedrisch gestaltete Hohlräume mit den zelligen üeberresten der einbiyonalen Grundsubstanz ein. Das cavernöse und elastische Körperparenchym steht mit einzelnen Zügen der Hautmuskelschichte in Verbindung und dürfte ebenfalls in passiver Weise zur Locomotion des Parasiten beitragen, indem es veimöge der elastischen Kraft nach jeder Contraction von Seite der Muskeln, die Ausdehnung oder den früheren Zustand des Körpervolumens herzustellen vermag.
Die Saugnäpfe des Leberegels sind verhältnissmässig klein, der vordere misst bei ausgewachsenen Exemplaren V2 Mm. und der hintere 1quot;6 Mm. im Durchmesser. Ihre Gesammtform ist halbkugelig und sie umschliessen einen auf dem Querschnitte dreieckig erscheinenden Innenraum. Der Mundsaugnapf, auch der wahre Saugnapf genannt, da in demselben die Verdauungsorgane beginnen, liegt am vorderen, rüsselförmig ausgezogenen Körperende in etwas schiefer Richtung gegen die Bauchfläche des Thieres geneigt. An einem Querschnitte unterscheidet man in der wulstförmigen Wand des Saugnapfes eine cuticulaartige Grenzhaut, dann folgen eine musculöse Ringfaserschichte, hierauf eine radiäre und endlich wieder eine Ringschichte. Die Contractionen der genannten Muskelzüge werden je nach Bedürf-niss den Saugnapf bald abplatten, bald wieder aushöhlen und so einen innigen Contact mit dem Gewebe des Wirthes herstellen.
Von den Organen des Nervensystems besteht, wie dies Mehl is zuerst constatiite, ein Centralorgan in Form von zwei gan-gliouären Knoten, die zwischen Mundsaugnapf und Pharynx lagern und mittelst einer bandförmigen Queicommissur vereinigt sind. Aus den dorsal gelagerten Ganglien entspringen jederseits symmetrisch mehrere Nervenzüge. Je ein Nervenstamm rechts und links wendet sich nach vorne und endiget in den Mundsaugnapf; je zwei Nervenzüge wenden sich zur Seite des Körpers, um in den Hautmuskel zu endigen; je ein starker Stamm durchsetzt das ganze Thier, um die Organe des Geschlechtlebens und der Verdauung zu versorgen und je zwei kleine Stämmcheu innerviren den sehr musculösen Pharynx. Als ein peripheres Nervensystem sind jene glänzenden, kugelartigen Gebilde zu bezeichnen, die allenthalben im Muskelgewebe zerstreut vorkommen und etwa den Auerbach'schen Ganglien gleichkommen.
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Die Verdauungsorgane (siehe Taf. IC, Fig. 2) des Leberegels erscheinen im Verhältnisse zu den schwach entwickelten Muskel- und Nervensystem viel beträchtlicher herangebildet. Am Grunde des Mundsaugnapfes befindet sich von der Wand des letzteren in Form von zwei abgeplatteten Lefzen, rechts und links in das Lumen vorragend, ein Lippenapparat-, hinter den Lippen buchtet sich die Mundhöhle aus und bildet eine Art Vorhöhlo, in welche das vordere Ende des sehr musculösen Pharynx eine Strecke weit hineinragt. Entsprechend dem zapfenförmig hervorragenden Theil des Pharynx verbleibt zwischen diesem und der Wand der Mundhöhle ein ringförmiger Kaum oder eine Riugfurche. Die Tiefe dieser Ringfurche ist an der Bauchfläche des Helminthen viel ausgesprochener und bildet hier eine Art Kropf. Der sehr musculöse Pharynx steht mit Muskelzügen in Verbindung und dieselben gestatten entsprechend dem Spielraum in der Vorhöhle ein Vor- und Rückwärtsschioben dieses Organs, demnach eine pumpende Bewegung. Auch der Pharynx ist ebenso wie die Vorhöhle, der Kropf und die Mundhöhle mit einer durchsichtigen Cuticula nach innen bedeckt. Zwischen Pharynx und dem eigentlichen Darmapparat eingeschoben, befindet sich ein enger und dünnwandiger Oesophagus; er besitzt ebenfalls eine ziemlich kräftige, circuläre und longitudinale Muskelschichte und trägt nach innen eine helle, durchsichtige Cuticula. Der die Verdauung und Resorption vermittelnde Mag endarm bildet sich aus einem System verästelter Röhren heraus, die dicht aneinander gedrängt in horizontaler Lage den ganzen, blattartigen Hinterleib des Leberegels durchziehen und auch den Kopfzapfen versorgen. Bei näherer Untersuchung überzeugt man sich, dass die zahlreichen, verzweigten Röhren eigentlich in zwei Längsstämmen wurzeln, die schon oberhalb des Bauchnapfes und der davor gelagerten Geschlechtscloake aus dem kurzen Oesophagus ihren Ursprung nehmen, als dessen Theile, nach ihrem histologischen Bau, die zwei Schenkel angesehen werden müssen. Gleich dem Oesophagus erscheinen die zwei Schenkel nicht blos im Innern mit einer dicken Cuticularschichte bedeckt, sondern auch mit einer kräftigen Muskelwand versehen, so dass sie scharf gegen den Darm sich absetzen. Die beiden Darmschenkel verlaufen anfangs zur Seite des Bauchsaugnapfes und nähern sich in der Höhe des gewundenen Uterus, worauf sie wieder parallel bis an das Ende des Wurmes vordringen. An der Aussenseite der Darmschenkel münden in denselben, jederseits 10 bis 12, zum Theile vielfach verzweigte und bis auf die Wurzel gespaltene D a r m ä s t e ein, während eben so viele, jedoch nur stummeiförmige Anhänge an der Innenseite der Darmschenkel vorkommen. In histologischer Hinsicht verhalten sich die Darmäste,
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welche dem Magendarm entsprechen, ganz verschieden gegenüber den vorhergegangenen Abschnitten. Man unterscheidet an den röhrenförmigen Gebilden eine ziemlich ansehnliche Epitheliallage nach innen. Die Aussenwand besteht aus einer zarten und structurlosen Tunica propria, der eine gleichfalls nur dünne Muskelhülle sowohl in Längsais auch in Kingfasern auflagert. Die Epithel ialschichte lagert der Innenwand in das Lumen vorragend an. Die Zellen, welche dieselbe zusammensetzen, erweisen sich als Cylinderzellen, die so dicht nebeneinander stehen, dass sie im Querschnitt meist eine hexagonale Form haben. Die Zellen sind vorwiegend sehr lang (0'07 Mm.) und zottenartig gestaltet, mit einem ziemlich grossen, basal gestellten Kerne versehen. Die hyaline, gegen das Lumen des Magendarmes zugekehrte Grenzschichte der Zellen ist entweder nur unregelmässig gelocht oder zu zarten Fäden und Strahlen ausgezogen, analog dem Darmepithel der anderen Thiere. Als Darminhalt findet man neben Gallenbestand-theilen und gequollenen Epithelzellen der Gallengänge rothe Blutkörperchen vor, ein Beweis, dass sich die Leberegel nicht nur von Galle ernähren, sondern auch agressiv als blutsaugende Schmarotzer gegen ihren Wirth vorgehen.
Eng verbunden mit den Organen der Verdauung, gewissermassen eine Fortsetzung derselben darstellend, ist ein excretorisches Ge-fässsystem bei unseren Schmarotzern vorhanden. In einem langgestreckten Rückengefasse wurzelt ein Netzwerk von groben Gelassen, welches mit seinen Maschenräumen die gesammte Körperoberfläche sowohl des Bauches als auch des Rückens überspannt, um dann in ein capillares Netz zu endigen. Oberhalb des Schwanzendes des Leberegels und auf dem Rücken desselben mündet der Hauptstamm des Ge-fässsystems nach aussen und ist in der Regel mit Danninhalt gefüllt. Das Netzwerk von Gefässröhren sammelt sich in vier Strängen und mündet in den Hauptstamm ein; als Ende des Capillarnetzes werden langgestielte Flimmertrichter vermuthet. Die Wand der Gefässe besteht aus einer dünnen Membrana propria, auf deren inneren Fläche Epithelialzellen aufsitzen. Im Gefässe trifft man eine helle Flüssigkeit an, in der zahlreiche lichtbrechende Körperchen von öl- oder fettartiger Beschaffenheit vorkommen und eine Reaction zulassen, wie sie etwa dem Futterbrei im Darme höherer Thiere zukommt.
Der Geschlechtsapparat (Taf. II, Fig. 1) zeigt wohl die beträchtlichste Entwicklung gegenüber den anderen Systemen. Dabei scheinen die in einem Individuum vereinigten männlichen und weiblichen Fortptlanzungsorgane in allen ihren Abschnitten auf deich hoher Entwicklungsstufe zu stehen.
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Die männlichen Geschlechtsorgane sammeln sich aus einem vielfach anastomosirenden Canalsystem, welches die Mitte des Leberegels einnimmt (Hodenfeld) und durch seine weisse Farbe gegenüber der grauen Berandung schon mit freiem Auge merklich hervortritt; zwei lange und schlanke Canäle, die Vasa deferentia, die zur Seite der Mittellinie emporsteigen und oberhalb des Bauchnapfes, den sie umfassen, in die Samenblase einmünden, sammeln sich, der eine aus dem vorderen, der andere aus dem hinteren Gebiete des Hodenfeldes, weshalb von einem Vorder- und Hinterhoden gesprochen werden ^ann. Dicht vor dem Bauchsaugnapfe liegt ein sackartiges Gebilde von beträchtlicher Grosse (1 Mm.), das mit seinem Grunde weit in den Wurmkörper hineinragt und als sogenannter Cirrus-beutel alle Attribute des männlichen Begattungsorganes enthält; in demselben liegen die Samenblase, die Prostata, der Ductus ejaculatorius und der Cirrus; das eigentliche Begattungsorgan. Zahlreiche Muskelzüge verstärken die Wand des Cirrusbeutels und machen es möglich, dass die männlichen Begattungsorgane je nach Erforderniss aus- und eingestülpt werden können. Der Cirrus oder Penis des Leberegels ist von ansehnlicher Grosse und schon mit freiem Auge als ein zapfenartiges Gebilde zu sehen. Bei todten oder sterbenden Leberegeln sieht man ihn als einen hornförmigen, gekrümmten, in zwei Spiralen gerollten Cylinder aus der Geschlechts-cloake hervorragen. Das männliche Begattungsorgan ist aus allen jenen Schichten zusammengesetzt, die wir in der allgemeinen Decke vorgefunden haben. Die Cuticula mit den reihenweise angeordneten, dachziegelförmigen Stacheln bildet die äusserste Lage, hierauf folgt eine aus Rings- und Längsfasern bestehende Muskelschichte und das Hauptgewebe, vertreten durch die netzförmige Bindesubstanz. Im Inneren wird der Cirras von einem dünnen Canal, dem Ductus ejaculatorius, durchzogen; er mündet an der Spitze aus und lässt sich eine Strecke weit bis au den Grund des Cirrusbeutels verfolgen, woselbst er sich zu einer biru- oder retortenförmigen, mit Sperma gefüllten Samen blase erweitert. Eine dicke Drttsenmasse umgibt den Ductus ejaculatorius von der Samenblase angefangen bis zu seiner Einmündung in den Cirrus, es ist dies ein der Prostata analoges Gebilde. In die vorerwähnte sehr grosse Samenblase münden die schon angeführten zwei Vasa deferentia ziemlich nahe nebeneinander ein.
Dieweiblichen Geschlechtsorgane des Leberegels (Taf.il, Fig. 1) zerfallen in mehrere Abschnitte. Von dem äusseren Genitale gezählt unterscheidet man: die weibliche Geschlechtsöffnung, die Scheide, den Eihälter, die Schalendrüse, den Eier-
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sack, den Laurer'schen Canal, das Dotterreservoir, die queren Dottergänge und die zwei Dotterstöcke.
Die weibliche Geschlechtsöffnung ist mit dem unbewaffneten Auge kaum sichtbar-, sie nimmt die linke Ecke der Geschlechts-cloake ein und befindet sich demnach bei ausgestülptem Penis linkerseits an der Basis dieses Organes in Form eines Schlitzes.
Die Scheide oder das vordere Ende des Eihälters stellt einen engen Canal dar, der an der linken Seite des Cirrusbeutels fast geraden Weges neben dem Bauchsauguapf herabzieht. Der sonst enge Canal lässt eine ziemlich starke Ausdehnung zu und bei älteren Exemplaren erscheint er durch die eingelagerten Eichen beträchtlich erweitert. Die Scheidewand besteht nach innen aus einer in der Längsrichtung gefalteten Cuticula, daran schliesst sich eine Muskelschichte von vorwiegend starken Ringfasern.
Der Eihälter entsteht allmälig, ohne deutliche Grenze, aus der Scheide und kann als deren Fortsetzung angesprochen werden. Er stellt ein sehr langes, schlauchförmiges Organ dar, welches in vier bis fünf Windungen gelegt, ein eigenes Feld des Körpers einnimmt, das zwischen den Saugnapf und der vorderen Grenze des Hodenfeldes seine Lage hat. Bei grösseren Thiereii ist dieser Abschnitt des Ge-schlechtsorganes beständig mit Eiern gefüllt und so stark ausgedehnt, dass die Schlingen mit ihren Schenkeln vielfach übereinander greifen und sich decken. Sie bilden in Folge dessen eine fast rosenförmige Masse, die als ein braunes Couvolut von Schlingen durch die Bauchdecke durchschimmert und mit freiem Auge gesehen werden kann. Zwei übereinander gelagerte Schiebten, eine Muskelhaut und eine Innenhaut, machen die Wand des Eihälters aus; die letztere besitzt überdies eine von Kernen durchsetzte Auflagerung, die bei jungen Exemplaren des Leberegels das ganze Lumen des Rohres ausfüllt. Beim erwachsenen Leberegel findet man im Eileiter eine enorme Menge ziemlich grosser Eichen, deren Anzahl sich nach angestellten Berechnungen (Leuckart) auf mindestens 35.000 Stück veranschlagen lässt.
Die Schalendrüse, in welche sich das hintere Ende des Eihälters einsenkt, stellt ein ansehnliches, mit freiem Auge sichtbares Gebilde von kugeliger Form dar. Der Inhalt besteht aus Drüsenzellen in mehreren Schichten und iu radiärer Anordnung. Zwischen den beträchtlichen Zellenreihen verlaufen sehr feine Gänge in centraler Richtung und vereinigen sich an jener Stelle, wo der Eihälter in die Schalendrüse einmündet.
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Der Eierstock ist ein unpaarer, geweihartig verästelter Schlauch, der sich in der Regel rechterseits in die Mitte der Schalendrüse einsenkt, und zwar an der Stelle, wo auch der Eihälter in die Drüse eindringt. Der Eierstock ist eine tubulöse Drüse mit zahlreichen dichotomischen Verästelungen versehen. Seine Wand besteht aus einer glashellen Tunica propria und der Inhalt wird ausschliesslich aus Eizellen verschiedener Grosse und Entwickelung dargestellt. Anderseiben Stelle mündet noch ein feiner kurzer Canal in die Schalendrüse ein, welcher von der Bauchhaut seinen Anfang nimmt und dessen Bedeutung noch nicht klargelegt wurde; der als L a u r e r'scher Canal beschriebene Anhang dürfte mit der Samentasche (Recepta-culum seminis) der meisten Helminthen identisch sein.
Ein Dotterreservoir in Form einer retortenförmigen Blase entsteht aus dem Ende des Eihälters und theilt sich am hinteren Rande der Schalendrüse in zwei unter einem rechten Winkel nach rechts und links abzweigende Canäle, in die queren Dottergänge. Sie scheiden das vordere von dem mittleren Körperdrittel und reichen gegen den Rand des Wurmes heran, um sich wieder rechtwinklig in einen zu jeder Seite des Körperrandes von vorne nach hinten bogenförmigen Canal einzusenken, von welchem jeder dem Hauptcanal einer acinösen Drüse, den Dotter stocken entspricht. Die ansehnlich entwickelten Dotter stocke umgeben in Form eines grauen Saumes den Rand des Leberegels und sie sind es, die das lichte Hodenfeld mit freiem Auge sichtbar abgrenzen. Nach ihrer anatomischen Bildung dürften die Dotterstöcke als traubige Drüsen bezeichnet werden, die aus gruppenweise angeordneten kleinen Säckchen sich zusammensetzen und an den Endzweigen des ästigen Ausführungsganges wie die Beeren auf dem Stiel der Trauben aufsitzen. Die traubenförmigen Drüsen der Dotterstöcke enthalten zahlreiche Zellenballeu, welche sich vereinigen, um die gelblichen, aus einem kernigen Gefüge bestehenden Dotterzellen zu bilden.
Der Vorgang, der sich bei der Eibildung abspielt, dürfte mit Rücksicht auf den anatomischen Bau der weiblichen Geschlechtsorgane etwa folgender sein: Die in den Dotterstöcken gebildeten Dotterzellen gelangen durch die Sammelgänge jener Drüse in die queren Dottergänge und von hier aus in das an der Basis der Eischalendrüse befindliche Dotterreservoir. Ein schmaler Gang verbindet die Schaleu-drüse mit dem Ausführungsgang des Eierstockes, aus welchem die Primordialeier herabsteigen und die Dotterballen aufnehmen; die Schalendrüse hat die Aufgabe, die jetzt mit dem Dotter versehenen Eichen zu den definitiven, mit einer Schale umgebenen Eiern zu formiren.
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Es ist nicht unwahrscheinlich, dass nun auch der Inhalt des L a u r e r'-schen Canales, der als ein Keceptaculum seminis das Sperma enthält, bei dieser Gelegenheit die durchpassirenden Eichen befruchtet, und nun gelangen die schon befruchteten Eichen in den Anfangstheil des Eihälters, worauf sie sich allmälig gegen die Scheide nach vorne schieben, um schliesslich durch die weibliche Geschlechtsöflhung nach aussen zu treten.
2. Der lanzettförmige Leberegel, Distomum lanceo-latum Mehlis (Siehe Taf. 11, Fig. 3), bewohnt oft gemeinsam mit dem grossen Leberegel die Gallengänge des Schafes und wurde in früherer Zeit als eine Jugendform des Distomum hepaticum angesehen, bis endlich Mehlis auf Grund des anatomischen Baues, die Selbstständigkeit des Distomum lanceolatum zur allgemeinen Geltung gebracht hat.
Der Körper von Distomum lanceolatum erreicht eine Länge von nur 8 bis 9 Mm. und eine grösste Körperbreite von 2 bis 4 Mm., besitzt demnach eine lanzettförmige Gestalt. Das vordere Ende des Körpers ist zugespitzt und das hintere, den vielfach gewundenen Eihälter bergende Ende erscheint abgerundet. Die Saugnäpfe sind von massiger Grosse und ventral gestellt.
In anatomischer Hinsicht weicht der lanzettförmige Leberegel nur in Einigem von dem grossen Leberegel ab.
Die Verdauungsorgane werden auch hier durch einen gabelig gespaltenen Verdauungsschlauch vertreten, welcher jedoch keine Verzweigungen aufweist, sondern in ziemlich ansehnliche und weite Darmschenkel blind endiget. Ein Excretionssystem ist in Form von zwei Seitenstämmen vorhanden, die in leicht geschlängeltem Verlaufe neben den Darmschenkeln emporsteigen und in der Nähe des Mundsaugnapfes schlingenförmig umbiegen, um dann, in mehrere Seitenzweige aufgelöst, mit Flimmertrichtern versehen zu endigen. Die Anfänge dieser Gefässe wurzeln in einem unpaaren Kückenstamme, der an dem Hinterleibsende mit einer deutlichen Oeffnung nach aussen mündet.
In der Anordnung der Geschlechtsorgane bekundet sich in-soferne ein Unterschied, als der Eibälter und Eierstock nach hinten rücken und die Hoden vor denselben lagern. Das männliche Begattungsorgan ist in Form eines schlanken Fadens in dem vor dem Bauchsaugnapfe gelegenen Cirrusbeutel enthalten; eine Samenblase setzt sich aus dem hinteren Ende des schlanken Cirrus fort, und es liegt dieselbe mehrfach gewunden am Grunde des mit Drüsenzellen (Prostata) angefüllten Cirrusbeutels. Ein vorderes kürzeres und
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ein hinteres längeres Vas deferens münden in die von einander getrennten Hoden, wovon der grössere den Vorderhoden und der kleinere den Hinterhoden vorstellt; nach hinten von beiden Hoden ist ein dritter rundlicher Körper wahrzunehmen, der den Eierstock des Thieres darstellt und seinerzeit als dritter Hoden aufgefasst wurde.
Die weiblichen Geschlechtsorgane zeichnen sich durch eine sehr lange Scheide und einen noch beträchtlicheren Eihälter aus; diese Gebilde nehmen Jen grössten Theil der Leibeshöhle ein und erstrecken sich bis an das Körperende. Die Eischalendrüse, der Eierstock, der Laurei'sche Canal, die queren Dottergänge und das Dotterreservoir sind in derselben Anordnung wie bei dem grossen Leberegel vorhanden. Die Dotter stocke dagegen sind nur rudimentär gebildet und nehmen eine kleine Strecke des Seiten-randes in der Körpermitte ein.
In Betreff der Entwicklungsgeschichte muss hervorgehoben werden, dass dieselbe nur von dem grossen Leberegel durch die sehr eingehenden Untersuchungen und Forschungen von Leuckart endgiltig klargelegt wurde. Es soll demnach zunächst von der Entwickelungsgeschichte des grossen Leberegels die Eede sein.
In welcher Weise die Begattung bei dem grossen Leberegel stattfindet, ob eine Selbstbegattung wie bei anderen Zwitterthieren vollführt wird, oder ob zwei Individuen zu dem Begattungsacte noth-wendig werden, analog den Wechselzwittern, ist bisher noch nicht festgestellt. Dass jedoch eine Uebertragung der Samenelemente in die weiblichen Organe erfolgt, ist durch das massenhafte Vorkommen der linearen Spermatozoon in dem Eihälter und im Laurer'schen Canal ausser Zweifel gestellt. Nach der Ansicht von Leuckart dürfte mit Rücksicht auf den anatomischen Bau der Begattungsorgane der geschlechtliche Verkehr durch zwei Individuen vollzogen werden, wobei jedes derselben die Rolle des Männchens und Weibchens zu gleicher Zeit übernimmt (Wechselzwitter).
Die befruchteten Eier des Leberegels verlassen schon vor der Furchung den Eihälter und der üebertritt derselben in den Darm geschieht vermittelst der Galle, theils direct aus den Lebergängen, theils aber auch nach längerem Aufenthalt in der Gallenblase, in der sich die Eier bei stärker inficirten Thieren oftmals in grosser Menge ansammeln, so dass Thomas ihre Zahl auf etwa sieben Millionen veranschlagt. Wenn man den Inhalt einer derartigen Gallenblase in einem Cylinderglas auffängt, dann sieht man die Eier alsbald in einer dicken Schichte den Boden des Gefässes bedecken. Auch in den
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Excrementen der inficirten Thiere lassen sich die befruchteten Eichen durch eine mikroskopische Untersuchung leicht nachweisen, ein Umstand, der insoferne ein praktisches Interesse hat, als er selbst in den leichteren Krankheitsfällen zu diagnostischen Zwecken ver-werthet werden kann.
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Tafel III. Entwickelung des Leberegels.
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Fig.nbsp; i. Reifes Ei vom Distomum hepaticum L.
Fig.nbsp; 2. Reifes Ei mit der Anlage des Embryo vom Distomum hepaticum L.
Fig.nbsp; 3. Freier Embryo vom Distomum hepaticum L.
Fig.nbsp; 4. Freier Embryo vom Distomum lanceolatum Mehl.
Fig.nbsp; 5. Sporocyste. Ammenschlauch von Distomum hepaticum L.
Fig.nbsp; 6. Redie, Keimschlauch von Distomum hepaticum L.
Fig.nbsp; 7. Cercarie von Distomum ochinatum. Pa.
Das ausgebildete Ei des Leberegels (siehe Taf. Ill, Fig. 1) erreicht im Längendurchmesser 0quot;130'14 Mm., während der Breitendurchmesser zwischen 0-070-09 Mm. schwankt. Die ziemlich dicke, braune Eischale des vorne etwas schmäleren, ovalen Eies, besteht aus zwei dicht aneinander gelagerten Schichten, wovon die innere einen grünlichen Schimmer und die äussere eine röthliche Farbe hat. Der vordere Pol des Eies trägt einen grossen Deckel, der sich durch eine Kingfurche deutlich abgrenzt. Bei einem gelinden Druck auf das Eichen kann man den erwähnten Deckel in Form eines mehr oder
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minder regelmässig begrenzten kreisrunden Scheibchens von der übrigen Eischale abtrennen. Im Inneren des Eies bemerkt man zahlreiche polyedrische, mit cleutlicheu Kernen versehene Furchungskugeln, welche fast den ganzen Innenraum bis auf eine kleine Stelle unterhalb des Eideckeis ausfüllen.
Die Embryonalentwickelung geschieht bei dem Leberegel erst ausserhalb des Körpers seines Wirthes und lässt sich leicht verfolgen, wenn man die in der Gallenblase au gesammelten Eichen auswäscht, mit Wasser übergiesst und eine Zeit lang der sommerlichen Wärme aussetzt. Wie es die Beobachtungen gelehrt haben (Leuckart), hört im Winter die Entwickelung im Ei des Leberegels auf, ohne dabei seine Keimfähigkeit zu verlieren. Der jeweilige Temperaturgrad übt auf die Schnelligkeit der Entwickelung einen mächtigen Einfluss aus. Bei einer künstlichen Bebrütung in einer Temperatur von 2325deg; C. entwickelt sich der Embryo schon in 1014 Tagen, während im Freien ein Zeitraum von vier bis sechs Wochen dazu erforderlich wird. Unter 810deg; C. darf die Temperatur überhaupt nicht sinken, wenn die Entwickelung von Statten gehen soll. Die Entwickelungs-fähigkeit des Eies wird durch das Austrocknen gehemmt, weshalb die mit dem Kothe der Schafe ausgestreuten Eier nur im Wasser oder im feuchten Boden (Moos) ihren Furchungsprocess durchmachen können, während der Embryo selbst, wie dies schon aus seinem Flimmerkleide erschlossen werden kann, seine weitere Entwickelung nur im Wasser durchmacht. Wo diese Bedingung nicht zutrifft, da geht die Distomeen-brut zu Grunde.
Die allererste Anlage des Embryos bemerkt man nach vollzogener Furchung in der Mitte des Eichens; an dieser Stelle häufen sich die Furchungskugeln zu einem länglichen, wurmförmigen Körper an. In dem centralen Zellenhaufen entsteht eine Difterenzirung insoferne, als sich die äusseren Zellen abflachen und die succulenten Zellen nach innen wie ein feines Häutchen umschliessen. In den späteren Stadien wächst der Embryo immer mehr heran und im gleichen Verhältnisse nehmen die zum Aufbau nicht verwendeten Zellen mehr und mehr ab (siehe Taf. III, Fig. 2). An dem gestreckten Embryo entstehen stellenweise Einschnürungen, wodurch eine Gliederung des Körpers in drei ungleiche Abschnitte erfolgt. Während der Zeit hat sich auch die äussere Körperhülle insoferne verändert, als an derselben zahlreiche, ziemlich lange Flimmerhaare auftreten. Der vorderste, dem Kopfende entsprechende Abschnitt des Embryonalkörpers ist am vorderen Bande etwas breiter und trägt in der Mitte eine kleine zapfenartige Erhebung. Es ist dies die Kopfpapille, ein Organ, mit welchem die
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Embryonalbildimg innerhalb des Eies abschliesst. Die Aehnlichkeit mit dem freien Embryo ist schon in dieser Jugendform unverkennbar, insbesondere wenn bald darauf hinter dem Kopfzapfen ein kreuzförmiger Pigmentfleck entsteht, der das zukünftige Auge darstellt.
Wenn die Entwickelung so weit fortgeschritten ist, dass man im Ei den herangebildeten Embryo mit dem Flimmerkleid und mit dem Augenfleck deutlich wahrnimmt, dann öifnet sich der am vorderen Ei-rande eingefügte Deckel, und mit Beihilfe der Flimmerhaare zwängt sich der Embryo hervor, er verlässt das Ei, um dann mit gestrecktem Körper im Wasser nach verschiedenen Eichtungen herum zu schwimmen. Der freie Embryo (Taf. III, Fig. 3) hat eine kegelförmige, schlanke Gestalt und misst der Länge nach bei 0-15 Mm. Das Kopfende ist breit und enthält in der Mitte die zurückziehbare Kopfpapille, allmälig verjüngt sich der Körper nach rückwärts und endigt abgerundet. Grosse polygonale Zollen mit Flimmerhaaren bedeckt umkleiden die Körperoberfläche. Unterhalb der Zellenlage befindet sich eine sehr feine Cuticularschichte, der sich wieder eine King- und Längsmuskel-faserschichte als Bewegungsorgan anschliesst. Ein excretorischer Apparat ist in Form mehrerer (drei bis vier) Flimmertrichter an der Oberfläche des Embryonalkörpers vorhanden. Im Inneren des Körpers sieht man die Anlagen des Nervensystems verbunden mit dem auf der Kückseite befindlichen Augenpaar, dann die Andeutung eines Verdauüngsapparates und zahlreiche Gruppen von Furchungs-kugeln, die wahrscheinlich zum Aufbau der Zwischenglieder des weiteren Generationswechsels Verwendung finden. Der bisher herangebildete Embryo bewegt sich im Wasser sehr lebhaft, sowohl vorwärts als auch rückwärts, ausserdem um die eigene Axe und im Bogen. Sobald sich dem Embryo ein Hindemiss entgegenstellt, zieht er sich zusammen und verweilt einen Augenblick vor demselben, wie zur Prüfung, um dann von Neuem seine Tour zu beginnen. Nach einigen Stunden lassen die Bewegungen allmälig nach, bis sie vollkommen sistirt werden; nun fallen die Flimmerhaare ab, der Körper macht noch einige Contractionen, er wird dann zu einer keulenförmigen Masse und endlich fliesst seine Körpermasse auseinander.
Das rasche Absterben des kaum aus dem Ei entschlüpften Embryo, ferner das Auffinden von Thierformen (Cercarien) in der Athemhöhle und in der Leibessubstanz gewisser Schneckenarten und deren Aehnlichkeit mit Distomeen musste sehr bald der Vermuthung Kaum geben, dass eine weitere Entwickelung des Leberegels in einem Zwischen-wirthe und wahrscheinlich in einer Schnecke stattfindet; demnach der ganze Entwickelungscyklus von Distomum jenem
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eines Generationswechsels entspreche, nach welchem ans dem Ei ein Embryo resultirt, der eine Anzahl von Formen liefert, die dem Mutterthier nicht ähnlich sind und jede dieser Formen abermals eine Generation erzeugt, die entweder schon dem Mutterthier gleichen, oder erst in der dritten Generation die ursprüngliche Thierform annehmen. Kurz gesagt, es entsteht in Folge eines Generationswechsels, durch Multiplication der Zwischenformen, aus einem Ei eine grosso Anzahl von Nachkommen. Die Vermutlmng eines Generationswechsels bei den Leberegeln fand eine thatsächliche und kräftige Unterstützung durch das Auffinden des letzten Zwischengliedes der Entwickelungs-formen, durch die Sicherstellung von Cercarien in den Sshnecken und durch den experimentellen Nachweis, dass diese Cercarien wenigstens für Distomum echinatum den Jugendformeu entsprechen, welche durch Uebertragung in ihren definitiven Wirth die Leberegeln erzeugen.
Gestützt durch die erwähnten Thatsachen der Beobachtung unteiv nahmen es zwei Forscher, Thomas und Leuckart, dem Gegenstände näher auf den Grund zu kommen. Während nun Thomas das Verdienst gebührt, den Zwischenwirth des grossen Leberegels in unserer kleinen Sumpfschnecke, Lymnaeus minutus, zu vermuthen, war es Leuckart vorbehalten, den experimentellen Nachweis darüber zu erbringen. Nach den eingehenden und sehr genauen Untersuchungen Leuckart's ist es erst klar geworden, in welcher Weise die Entwickelungsgeschichte des grossen Leberegels stattfindet, und zwar mit solcher Sicherheit, wie das bisher bei keinem zweiten Trematoden geschehen ist.
Die im Wasser lebenden Embryonen des grossen Leberegels müssen, um ihre Entwickelung durchmachen zu können in die kleine Sumpfschnecke, Lymnaeus minutus, seltener in Lymnaeus pereger einwandern, und dies geschieht schon innerhalb einer sehr kurzen Zeit. Man braucht nur die jungen Schnecken in dem mit ausgeschlüpften Embryonen des Leberegels versehenen Wasser einige Minuten verweilen zu lassen, und die Infection der Schnecke ist schon vor sich gegangen. An allen Orten der Körperoberfläche der Lymnaeen befestigen sich die Embryonen mit ihren sehr beweglichen Kopfzapfen, wobei sich die angegriffenen Schnecken, nach der Schilderung von Leuckart, aus ihrer Schale weit hervorstrecken, in Unruhe gerathen und förmliche Fluchtversuche vor den anstürmenden Parasiten unternehmen. Nach einigen Minuten sind die Fühler, der Kopf, der Fuss und der Mantelrand der kleinen Sumpfschnecke wie bespickt mit den Embryonen,
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während ein Theil derselben durch das Athemloch in die Lunge ihres neuen Wirthes eindringt. Sobald sich die Egelembi yonen an den weicheren Theilen der Schnecke festgesetzt haben, streifen sie ihr Flimmerkleid ab und nehmen nun eine gedrungene, ovale Körperform an; sie versuchen es, in die Leibessubstanz ihres neuen Wirthes einzudringen, was jedoch nur jenen Embiyonen gelingt, die sich in der Umgebung der Athemhöhle und an dem deckelartig aufliegenden weichen Mantel angesiedelt haben.
Durch fortwährende kleine Contractionen ihrer Körperoberfläche gelingt es in der That, dass einige der Würmchen das Körperparenchym der Schnecke durchbohren und oft ganz oberflächlich an den genannten Stellen eindringen. Man sieht dann die bewegungslosen, ihres Flimmerkleides beraubten Embryonen theils einzeln, theils gruppenweise im Körperparenchyme ihres neuen Wirths und zwar in dessen Bluträumen abgelagert. Manche sind nur von einer dünnen Parenchymschichte überzogen und ragen oft zapfenartig in die Athemhöhle vor. Selten geschieht es, dass die Embryonen an den festeren Theilen der Schnecke eindringen, die meisten gehen bei ihren erfolglosen Bohrversuchen zu Grunde.
Nach vollzogener Uebersiedlung in das Körperparenchym der kleinen Sumpfschnecke, tritt in dem kugelig zusauimengezogeuen Egel-embryone ein Euhezustand ein und von dem Momente an beginnt das Wachsthum des Parasiten, so dass er in etwa 14 Tagen die Grosse von Oö Mm. erreicht hat; er stellt mm das erste Glied des Generationswechsels, den Ammenschlauch oder die Sporocyste dar (Taf. Ill, Fig. 5). Die aus dem Embryo hervorgegangene junge Sporocyste bildet einen länglichen, oft spindelförmigen Schlauch, in welchem sich die schon im Flimmerembrvo angedeuteten Zellen-ballen durch fortgesetzte Furchung vormehren, um auf diese Weise 1215 KrystallisationspunMe für das zukünftige Zwischenglied des Generationswechsels, für die Keim schlau ehe oder Eedien zu bilden. Mit der Vergrösserung der erwähnten Zellballen schwinden die äusseren Umrisse und die Organe des Flimmerembryo, so dass er schliesslich einen grossen, mit buckelartigen Hervorragungen versehenen Sack darstellt, in welchem die Zellenballen eine immer mehr bestimmte, längliche Form annehmen, um endlich zu definitiven ßedien herangebildet zu werden.
Entsprechend der Anzahl der Zellenballen innerhalb der Sporocyste entwickeln sich in derselben höchstens 1215 Bedien. Im jugendlichen Zustande ist der Leib der Redie von cylindrischer Form und durch seichte Furchen in drei Abschnitte, in den Kopf-
Csokor. Gcrichtl. Tliiorlieillaimlo.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 34
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theil, das Mittelstück und das Schwänzende gegliedert (Taf. II, Fig. 6). Der deutlicli abgesetzte Köpft heil ist mit einer napf-förmigen, muskulösen Mundöffnung vei sehen, die in einen ausgebuchteten Schlundkopf einmündet. Die muskulöse und saugnapfartige Mundöffnung der Redie erfüllt genau die Bedingnisse der Saugnäpfe des Leberegels, indem dieses Organ nicht nur die Nahrungsaufnahme zu bewerkstelligen hat, sondern auch als ein ausgiebiges Haftorgan bei der Bewegung in Betracht kommt. Das Mittel stück ist vom Schwanzende durch zwei flossenartige Anhängsel, die der Ventralfläche genähert seitlich am Wurmkörper angebracht sind, deutlich abgegrenzt. Das Schwanzende, der kürzeste Theil, endigt mit einer stumpfen Kegelform. In Anbetracht der inneren Organisation zeigen die Redien eine schon hohe Vollkommenheit, indem der Bau und die Anordnung der Organe an jenen der Leberegel erinnern. Der Darmapparat erscheint von ansehnlicher Grosse, er durchzieht in Form eines scharf gezeichneten, etwas gelblichen Schlauches, blind endigend den Wurmkörper in mehreren seichten Windungen und reicht bis zum Schwanzende. Ein excretorischer Apparat findet in einer Anzahl von Flimmertrichtern und in einem die Längsrichtung des Körpers durchziehenden Gefässsystem seinen Vertreter. Zwischen dem Darmcanal und dem Leibesschlauch enthält die Körperhöhle vom Kopfende bis zum Schwanzende etwa 20 Zellenballen, welche wir schon in der Sporocyste kennen gelernt haben, es sind dies die zukünftigen Cercarien.
Wenn die Redien die schon geschilderte Entwickeluugsstufe erreicht haben, was etwa in 14 Tagen nach der geschehenen Infection der Schnecken geschieht, dann durchbrechen sie die Sporocyste an der nachgiebigsten Stelle und wandern von ihrer Brutstätte aus. Man findet einen Theil der Redien in der Nähe der Sporocysten, also in den Bluträumen des Athemdeckels; ein anderer Theil begibt sich auf die Wanderung. Mit Benützung der Bluträume der Leibeshöhle ihres Wirthes gelangen sie bis tief in die Leber der Schnecke, um dort in verschieden langer Zeit die Cercarienbrut zu bilden.
Die ersten Cercarien findet man bei Redieuformen, die 1 Mm. lang geworden sind und einem Alter von 45 Wochen entsprechen. Zur Winterzeit dauert die Heranbildung etwas länger, etwa gegen drei Monate, es entstehen in der Bedie abermals Redien und keine Cercarien, in der Anzahl von höchstens 10 Stück. Leuckart bezeichnet die im Winter auftretende Bildung mit dem Namen Tochterredienquot;. Sie soll sich bei der SommerentWickelung niemals einstellen. Redien- und Cercarienbildung neben einander wurde
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nicht gesellen. Es sollen demnach die Bedien des Leberegels während des Winters nur wieder Redien gebären, ein Umstand, der die Nachkommenschaft aus einem Ei um ein Beträchtliches erhöht. So dürfte bei einer Sommerinfection die aus einem Embryo producirte Zahl von Cercarien sich auf 3400 stellen, während bei der Winterinfection vermöge des neuen Zwischengliedes des Generationswechsels, also durch die Entstehung der Tochterredien die Anzahl der Cercarien um das Zehnfache zunehmen kann, wodurch sich die Gefahr der Ansteckung der Schafheerde bedeutend vergrössert.
Die zwanzig Keimballen innerhalb einer Sommerredie gehen dieselben Umwandlungen ein wie jene der Sporocyste. An den ovalen Zellenhaufen innerhalb des Redienkörpers entstehen zunächst ein Wahrer- und ein Banchsaugnapf, während sich das Leibesende in Form eines schwänz artigen Anhanges verlängert. Sehr bald differenzirt sich der Inhalt der Cercarienanlagen und man sieht nicht blos den zweischenkeligen Darm deutlich hervortreten, sondern erkennt auch zur Seite des Pharynx den Ganglieuapparat und zur Seite des Körperrandes die Anlage der Dotterstöcke sowie des übrigen Geschlechtsapparates.
Die ausgebildete Cercarie (Taf. III, Fig. 7) hat die Gestalt einer Kaulquappe, indem der ziemlich platte, ovale Körper mit einem langen dünnen Schweifchen versehen ist. Die Länge des Körpers beträgt bei einer entwickelten Cercarie 0-40-5 Mm. Die Breite macht etwa die Hälfte aus und der stark bewegliche Schweif misst 0-5 Mm. Durch energische Körperconcentration kann sich der Leib der Cercarien in mannigfacher Weise formen, was zur Beweglichkeit derselben wesentlich beiträgt. Die Saugnäpfe und der Schweif der Cercarien fördern die Locomotionsfähigkeit dieser Jugendform wesentlich und gestatten sowohl kriechende als schwimmende Bewegungen, die mit sehr grosser Raschheit ausgeführt werden.
Eine ausgebildete Cercarie enthält schon alle Theile und Organe des zukünftigen Leberegels, wenigstens in ihrer Anlage. Daneben aber linden sich noch eigenthiimliche, stäbchenförmige Gebilde vor, deren Auftreten im Inneren des Körpers bis jetzt noch nicht endgiltig erklärt wurde. In einer Zellenmasse, am Rücken der Cercarie und eingeschoben zwischen die Darmschenkel, werden ansehnliche Zellen beobachtet, in deren durchsichtiger Grundsubstanz feine Stäbchen analog den Bacterien vorkommen. Leuckart vermuthet, dass diese bacterienähnlichen Gebilde dem Bildungsmateriale der Muskelzellen entsprechen.
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Nachdem die Cercarie innerhalb der Redie eine gewisse Stufe der Entwickelung erlangt hat, verlässt sie ihre Geburtsstätte und ihren Wirth, sie bricht aus dem Schneckenleib hervor und gelangt nach aussen in das Freie. Im Sommer geschieht die Auswanderung etwa in der 4.5. Woche nach der stattgehabten Infection der Schnecke mit den Distomeen-Embryonen. Die freigewordene jugendliche Cercarie umgibt sich alsbald mit einer h artschaligen Cyste und harrt jetzt des Momentes, um in ihren definitiven Wirth (Schaf) aufgenommen zu weiden, womit der Generationswechsel dieses Parasiten seinen Abschluss erlangt hat. Die Einkap seiung der Cercarien erfolgt in manchen Fällen schon innerhalb der älteren Eedien, zumeist aber dann, wenn sie frei geworden sind in der Weise, dass sich die Cercarienbrut im Wasser oder auch an feuchten Plätzen auf die Pflanzen, Steinchen, Holzstücke oder andere feste Gegenstände nieder-lässt (im Aquarium an die Glaswand) und allmälig in einen starren Zustand übergeht. Auf der dünnen Cuticula des Wurmes entstehen zahlreiche Körnchen, sie beeinträchtigen die Beweglichkeit und auch die Durchsichtigkeit des Körpers, indem sie verschmelzen und in Form einer Schale den Körper umgeben, wobei gleichzeitig ein Ab-stossen des Cercarienschweifes stattfindet und die schwanzlose, eingekapselte Cercarie resultirt. Unter dem Schütze der mächtigen Kapsel lebt die Cercarie als ein kugeliges, mit zwei Saugnäpfen versehenes Gebilde weiter und soll in dem Zustande eine Lebensdauer von wenigstens zwei Monaten besitzen.
Während die einzelnen Zwischenglieder und die Art des Generationswechsels von Distomum hepaticum, dank der genauen und mühevollen Forschungen von Leuckart und Thomas sichergestellt wurden, demnach der Entwickelungscyklus des giossen Leberegels als eine abgeschlossene Thatsache in der Wissenschaft verzeichnet werden kann, gehört die Frage nach der Wanderung und dem Herkommen des Distomum lanceolatum noch zu den ungelösten Problemen der Helminthologie.
Die Eier des lanzettförmigen Leberegels sind im Verhältnisse klein, jedoch sehr dickschalig und enthalten schon den vorgebildeten Embryo, sobald sie nach aussen abgesetzt werden. Der die Mitte des Eies einnehmende Embryo (Taf. III, Fig. 4) unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von jenem des grossen Leberegels; er stellt einen hellen, birnförmigenKörpervonO'020quot;03 Mm. Länge dar, in dessen hellem Körperpareuchyme drei Zellengruppen oder Körnchenhaufen auftreten. Die vordere Körnermasse ist immer grosser und flaschenförmig ausgezogen, sie entspricht jedenfalls der ersten Anlage
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des Verdaiiuugsschlauchs, während die rückwärtigen, symmetrisch gelagerten zwei anderen Zellenballen vielleicht der ersten Anlage einer Geschlechtsdrüse gleichkommen. Wenn das Ei seine volle Entwickelung erlangt hat, dann erscheint in Folge der braunen Färbung der Eischale eine weitere Analyse des eingeschlossenen Embryos unmöglich.
Die nach aussen abgesetzten reifen Eichen bleiben monatelang verschlossen, ohne dass der Embryo aus denselben ausschlüpft. Ja es dürften die Embryonen des Distomum lanceolatum im quot;Wasser niemals ausschlüpfen, sondern erst dann, wenn sie in den Darm eines geeigneten Zwischenträgers gelangen. Untersucht man einen auf künstliche Weise befreiten Embryo, so zeigt sich sein birnförmiger Körper nur in der vorderen Hälfte mit Flimmerhaaren bedeckt; das Fliramerkleid reicht am Kücken des Embryo weiter nach rückwärts als an der Bauchfläche. Die Körperform ändert sich an dem befreiten Embryo sehr mannigfaltig; im gestreckten Zustande ragt der conische Kopftheil rüssel-förmig aus der übrigen Substanz des runden Mittelkörpers hervor. Der sehr bewegliche Kopftheil besitzt an der höchsten vorderen Wölbung einen stumpfgeruudeten Zapfen, der an seiner Spitze einen länglichen, stark lichtbrechenden Stachel aufweist, welcher nach vorne und rückwärts geschoben werden kann.
Für eine längere Zeit halten die künstlich befreiten Embryonen die Einwirkung des Wassers nicht aus; schon nach Verlauf von 10 bis 15 Minuten werden die Bewegungen langsamer, bis sie gänzlich sistiren. Der Embryo contrahirt sich, das Flimmerkleid wird abgestreift und das Körperparenchym löst sich allmälig auf. Aus diesem Umstände wird von hervorragenden Parasitologen fast mit Bestimmt-heit angenommen, dass die Embryonen des lanzettförmigen Leberegels im Wasser zu Grunde gehen, d. h. dem Verhältnisse eines Wasseraufenthaltes nicht angepasst sind. Vielmehr hat es denAnschein, als ob die dicksch aligen Eier erst nach dem üebertritte in den Darm eines Zwischenwirthes durch die Einwirkung der Mageusäure den schon vorgebildeten Embryo freigeben.
Bis jetzt war man noch nicht im Stande, den geeigneten Zwischen-wirth in Betreff des Distomum lanceolatum sicher zu stellen. Zahlreiche Versuche mit den Wasser- und Landschnecken haben zu keinem uennenswerthen Eesultate geführt. Leuckart erwähnt eines Experimentes mit einer bei uns sehr häufigen Sumpfschnecke, dem kleinen Posthörnchen, Planorbis marginatus, durch dessen Infection
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mit den Embryonen von Distomum lanceolatum und spätere Ver-fütterung in ein 4 Monate altes Lamm insoferne ein positives Kesultat erzielt wurde, als etwa acht Exemplare des in Rede stehenden Parasiten in den Lebergallengängen des Versuchsthieres constatirt wurden. Alle anderen Versuche haben nur negative Resultate zu Tage gefördert.
Ueber den Gang der Infection mit der Leberegelbrut können nur jene Thatsachen Verwerthung finden, welche vom grossen Leberegel constatirt wurden. Die Einwanderung des grossen Lebe regeis geschieht unzweifelhaft in der Form des vorhin geschilderten, letzten Zwischengliedes des Generationswechsels, durch die encystirte Cercarie. Die egelkranken Thiere werden demnach ihre Parasiten wahr scheinlich mit den Pflanzen aufnehmen, an welchen sich eingekapselte Cercarien des Lebe regeis befinden. Gelegentlich könnten auch die mit der Nahrung verschluckten kleinen Sumpfschnecken den gefährlichen Parasiten an ihren definitiven Wirth abliefern. Unwahrscheinlich ist es, dass die Infection durch das Wasser der Sümpfe und Teiche geschehe, umsomehr, als die freie Cercarie nur kurze Zeit dem Wasser widerstehen kann, was von beiden Distomenarten experimentell sichergestellt wurde. Mit der Nahrung gelangen die encystirten Würmer in den Magen ihrer Wirthe, wo ihre Kapsel unter dem Einflüsse der Magensäure eine Lockerung erfährt, so dass sie, in den Darm gelangt, ihre Hülle sprengen.
Ueber die Einwanderung des Lebe regeis in die Leber der Schafe sind die Ansichten noch getheilt. Nach einer älteren Anschauung sollen die Cercarien auf dem Wege der Darmvenen analog den Echinococcen (Heller) in die Leber gelangen, demnach peripher eindringen und central in das Organ einwandern. Nach Ger lach perforirt die Distomeenbrut, sobald sie in dem Darmcanal angelangt ist, die Wandung desselben und gelangt durch den Peritouealüberzug der Leber in das Parenchym derselben. Begründet wird diese Annahme durch die Anwesenheit einer Peritonitis, welche sich zur Zeit der Einwanderung des Parasiten vorfindet. Nach einer dritten Version gelangen die Cercarien vom Duodenum aus durch den Gallengang in die Leber, wobei diese active Wanderung von der in den Darm einfliessenden Galle geleitet wird. Der letzteren Ansicht neigt sich auch Leuckart zu, umsomehr als die jungen Distomen in den Gallengängen derart gelagert sind, dass ihr Kopfende beständig den peripheren Verzweigungen zugekehrt erscheint. In der That beobachtet man nicht selten in den grossen Gallengängen zahlreiche
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Jugendformen des Leberegels, die kaum die Cercarienform verlassen haben; Thomas hat durch Experimente erwiesen, dass die Einwanderung vom Darme aus durch den Gallengang stattfindet und schätzt die Dauer der Entwickehmg von der Cercarie bis zum geschlechts-reifen Leberegel auf 56 Wochen.
Sobald die Distomeenbrut in die Gallengänge eingedrungen ist, sei es auf die eine oder auf die andere Weise, so wandert dieselbe gegen den Gallenstrom weiter, wobei ihr, wie schon erwähnt, das Stachelkleid einen besonderen Nutzen gewährt, indem die Leberegel nicht nach rückwärts ausgleiten können. In der Regel suchen die jungen Distomen die äussersten Enden der Gallengänge auf (Sehaper) bis sie auf ein Hinderniss stossen, woselbst sie verweilen. Ein grosser Theil der Egeln verbleibt nun in den Gallen gangen, ein anderer perforirt mit Hilfe seines Kopfzapfens das benachbarte Gewebe und gelangt in das Leberparenchym, zertrümmert dasselbe, perforirt wohl auch die Leberkapsel und erzeugt in manchen Fällen eine acute Bauchfellentzündung. Ein dritter Theil der Leberegel wandert in die Pfortaderäste ein und führt hier zu Endophlebitis, Thrombose und Embolien. Ein vierter Theil der Distomeen scheint in die Lebervenen einzuwandern, um dann auf dem Wege der Embolie in entfernte Organe zunächst in die Lunge und nach Passirung derselben in das Gebiet des grossen Kreislaufes zu gelangen. Nur aus dem letztangeführten Umstände lässt es sich erklären, weshalb man hie und da auch an anderen Stellen die Leberegeln antrifft (Lunge, Blut, Muskeln).
In Betreff der Zeit, wann die Einwanderung der Leberegel in ihren definitiven Wirth stattfindet, sind die Ansichten in neuerer Zeit getheilt. Nach den Erfahrungssätzen und zahlreichen Beobachtungen älterer Forscher bezüglich der Leberegelseuche innerhalb einer Schafheerde geht die Ansicht dabin, dass die Infection nur im Sommer und Herbste stattfindet (Gerlach, Zfindel, Zürn), zumal dies auch die Zeit ist, wo sich das Vieh auf der Weide befindet und günstige Bedingungen für die zahlreiche Entwickelung der Leberegelembryonen bestehen. Wenn auch die massenhafte Einwanderung der Cercarien auf die Sommer- und Herbstzeit entfällt, so ist es doch nicht ausgeschlossen, dass auch zu einer anderen Jahreszeit eine, wenn auch nur sporadische Infection der Schafe stattfinden kann. In der That ist es heutzutage fast sichergestellt, dass die Gelegenheit zur Infection mit Distomeenlarven zu allen Jahreszeiten gegeben ist, doch zeichnen sich gemäss der Entwicklungsgeschichte und Lebensweise der Leberegel, je nach den klimatischen Verhältnissen, unter
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sonst gleichen Bedingungen, die wärmeren Monate durch die Möglichkeit einer massenhaften Aufnahme der Distomeenhrut, sowie durch die Veranlassung der daraus resultirenden Leberegelseuche von den übrigen Jahreszeiten aus. (F r i e d b e r g e r, Thomas, S c h a p e r, Leuckart.)
In Hinsicht der Auswanderung der Leberegel aus ihrem definitiven Wirth bestehen ebenfalls zwei Ansichten. Ger lach ist der Meinung, dass die Egel vom Mai bis Juni aus der Leber auswandern und somit, wenn man die von ihm aufgestellte Infectionszeit berücksichtigt, die Parasiten s/41 Jahr ihren Wirth bewohnen. Friedbeiger und Pech haben jedoch im Herbst und im Winter grosse Mengen von Egeln sowohl in der Galleublase als auch im Duodenum, also in der Auswanderung begriifen, vorgefunden. Nach den Untersuchungen von Leuckart und Thomas braucht der Leberegel zu seiner vollen Entwickelung 5G Wochen, also einen verhält-nissmässig kurzen Zeitabschnitt, weshalb auch angenommen wird, dass die Leberegel schon innerhalb einer Zeit von zwei Monaten ihren Wirth verlassen. Diese Ansicht findet ihre Unterstützung in der von Her twig beobachteten Thatsache, dass die Parasiten jederzeit des Jahres gefunden werden und die Häufigkeit derselben zweimal im Jahre ihren Höhepunkt erreicht: das eine Mal um den Jahres-schluss herum, das andere Mal im Hochsommer. Der erstere dieser Termine weist auf eine Ansteckung hin, die dem Spätherbste entspricht, der andere auf eine solche im ersten Frühjahre. Endlich ist nach den Untersuchungen von Leuckart die Möglichkeit der Infection immer gegeben, da man in den Zwischenträgern dieses Parasiten, in der kleinen Sumpfschnecke zu jeder Zeit die Sporocysten antreifen kann; nur im Winter ist die Entwickelung modificirt und in Einigem auch sistirt.
Der pathologische Process. Die hauptsächlichen pathologisch anatomischen Veränderungen betreifen in erster Linie die Leber der au Distomatose leidenden Thiere als jenes Organ, das dem primären Angriffspunkte des Schmarotzers entspricht. Alle übrigen Erscheinungen lassen sich entweder auf die primäre Lebererkrankung oder auf die allgemeine Ernährungsstörung (vermiuöse Kachexie) zurückführen. Die Krankheitserscheinungen in der Leber sind sehr mannigfaltig und stehen im directen Zusammenhange mit der Zahl der eingewanderten Leberegel und mit der Dauer des Processes; dabei ist es aber nicht ausgeschlossen, dass eine schubweise Einwanderung des Parasiten in kürzeren oder längeren Zwischenzeiten öfters im Jahre stattfinden kann, weshalb eine genaue Gliederung des Processes im
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Sinne Gerlach's nach Stadien nicht in allen Fällen zutreffen wird. Dessenungeachtet wird es doch von Wichtigkeit sein, vom Standpunkte des pathologischen Anatomen acute und chronische Fälle sowie Abstufungen in Betreff der Infectionszeit zu unterscheiden.
In frischen Fällen der Leberegeleinwauderung unterscheidet man äusserlich an der Leber des Schafes nur spärliche Veränderungen, obwohl in den Gallengängen derselben zahlreiche Egel, freilich nur von geringer Grosse (18 Mm.) vorhanden sind (Thomas). Die Leber ist in dem von Gerlacli als traumatisches Stadium bezeichneten Krankheitsabschnitte blutreich, deshalb dunkler gefärbt und unwesentlich vergrössert. das Gewebe durchfeuchtet und etwas mürbe, von dunkel braunrother Farbe. Die Leberoberfläche erscheint glatt, hie und da mit kleinen Oeffauugen versehen, aus denen sich meist auch eine blutige Flüssigkeit herauspressen lässt; mitunter ragt an jenen Stellen das Kopfende eines der noch kleinen Leberegel hervor und einzelne Exemplare des Schmarotzers liegen dicht unter dem peritonealen Ueberzuge der Leber. Zu dieser Zeit bewohnen die Leberegel vorzüglich die engeren Gallengänge und ein Theil findet sich aus serhalb der Gallenwege je im Mittelpunkte eines hämonhagischen oder entzündlichen Heerdcs; man trifft deshalb auf der Schnittfläche der Leber grössere und kleinere dunkelrothe bis schwarzrothe Flecke an, die sich, scharf begrenzt von dem übrigen Gewebe, deutlich abheben und in ihrer Mitte den 18 Mm. langen Egel beherbergen. Die grossen Gallengänge sind noch unverändert, die Galle erscheint mehr oder weniger mit Blutbestaudtheilen untermengt und enthält spärliche Leberegel von verschiedener Grosse. Lei einer ausgiebigen Infection trifft man die in das Parenchym ausgewanderten Distomen zumeist im peripheren Theil der Leber nahe der Leberoberfläche und da kann es oft vorkommen, dass eine blutig-seröse Flüssigkeit in der Bauchhöhle angetroffen wird, als ein Ergebniss der Entzündung des peritonealen Leberüberzuges um die vorerwähnten kleineu Oefthungeu im Lebergewebe.
Etwa drei Wochen nach einer stattgefundeneu Infection schildert Friedberg er den Befund von einer Schafleber folgendermassen: Die Leber war mehr als um den dritten Theil vergrössert, von schmutzig graubrauner Färbung und blutreich. Die Leberoberfläche trug allenthalben eine dicke Lage von faserstoffhaltigen Pseudo-membranen, die sich leicht abheben Hessen und an mehreren Stellen Distomen von 58 Mm. Länge überdeckten. Die Leberoberfläche hatte eine höckerige Beschaffenheit, wobei die verschieden grossen Hervorragungen entweder subseröse Blutheerde oder mit blutigem
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Inhalte gefüllte, erweiterte, periphere Gallengänge einschliessen, in deren Innerem je ein, etwa 36 Mm. grosser Leberegel sich befand. Unter der Glisson'schen Kapsel fanden sich heerdeweise und von etwas Blut umgeben mehrere Exemplare des Parasiten entweder gegen die Oberfläche mit dem Kopfzapfen hervorragend oder platt ausgebreitet vor. In dem hyperämischen Leberparenchym zeigten sich hie und da lacunäre Käume, die mit Extravasat und einzelnen Leberegeln versehen waren. Keilförmige, orangegelbe Stellen, mit der Basis nach aussen und mit der Spitze nach innen gelagert, erwiesen sich als Infarcte mit weit vorgeschrittener Degeneration und nekrotischem Zerfalle. Die Schleimhaut der Gallengäuge war allerorts etwas geschwellt und injicirt, auch stellenweise, namentlich in denen feineren Calibers, dicht mit punkt-förmigen Blutungen besetzt. In den grossen Gallengängen fand sich nur selten ein Leberegel, während in den mehr peripheren Theilen, in welchen die Wandungen der Gallengefässe auch bereits deutlich eine Verdickung bekundeten, unentwickelte und bereits geschlechtsreife Exemplare in ziemlicher Anzahl angetroffen wurden. In der Pfortader und zwar im linken Hauptaste war ein verstopfender Thrombus von 4 Ctm. Länge vorhanden, dem ein halb ausgewachsenes Distomum auflag, während sich ein anderes, ebenso grosses, ans einem kleinen Venenästchen herausziehen Hess. Dieser von Priedberger geschilderte Befund entspricht dem acuten entzündlichen Stadium der Distomatose nach Gerlach und Zündel und soll nach ihnen in den Monaten August bis October angetroffen werden.
In den späteren Stadien des Leidens finden sich ausgesprochene chronische Veränderungen sowohl in dem Leberparenchym e als auch in den Gallengängen vor. Die anfangs vergrösserte, höckerige und mit fibrinösem Exsudate bedeckte Leber schrumpft all-mälig ein. Die Schnittfläche zeigt auf einer schmutziggrauen bis gelbbraunen Grundfläche inselförmige, unregelmässig zerstreute, schwarzrothe bis dunkelbraunrothe, runde, strichförmige oder auch sich verästelnde Flecke, die dem Ganzen ein porphyrähnliches Ansehen verleihen. Im Gewebe befinden sich zahlreiche lacunäre Räume von unregelmässiger Gestalt, welche bisweilen von Balken des Lebergewebes (Gefässe) durchzogen werden. Die erweiterten Gallengänge durchziehen in Form von deutlich hervorspringenden, weissen Strängen das Leberparenchym nach den verschiedensten Richtungen. In den verdickten und erweiterten Gallengängen befindet sich anfangs eine röthlich gefärbte, schleimige Galle, mit grösseren oder kleineren Mengen von Leberegel (bis 1000 Stück) untermengt, namentlich an manchen ausgebuchteten und sackförmig erweiterten Stellen. Später wird die
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Schleimhaut der Gallenwege in Folge des von den beschuppten Distomen ausgeübten Reizes in den Zustand eines bald schleimigen, bald hämorrhagischen, bald eitrigen Katarrhes versetzt; es tritt eine Neubildung von Bindegewebe auf, wozu sich noch eine Incrustation von Kalksalzen (phosphorsaurer Kalk) hinzugesellt und die Gallengänge in starre, unnachgiebige, auf der Oberfläche durchzufühlende und in ihren Contouren häufig hervorragende Kalkröhren umwandelt. Das Lebergewebe dazwischen schwindet immer mehr und mehr, es wird derb, knirscht beim Einschneiden und veranlasst an vielen Stellen narbige Einziehungen, wodurch sich die Merkmale einer Schrumpfleber hauptsächlich durch die höckerige Oberfläche immer deutlicher ausprägen. In den Pfortaderästen finden sich nicht selten Pfropfe vor, die aus eingewanderten Distomen gebildet worden. In der Gallenblase findet man eine grosse Menge trüber Galle, die zahllose Distomeneier und vereinzelte Leberegel enthält. Dieses chronische Stadium der Distomatosc nach Ger lach wird zumeist in den Monaten Januar bis Mai angetroffen und bildet den Uebergang zu dem Stadium der Leberegel-Auswanderung, in welchem die durch die Leberatrophie bedingten, secundären Störungen in den Vordergrund treten.
Nicht selten finden wir in einer Leber die eben geschilderten acuten und chronischen Processe neben einander verlaufend vor; dies ist dann der Fall, wenn eine oftmalige Infection ein und desselben Thieres mit der Leberegelbrut stattgefunden hat. (Sehaper.)
Die mikroskopischen Veränderungen im Lebergewebe (Sehaper) gestalten sich verschieden nach der Dauer des Processes, nach den eingewanderten Leberegeln und deren Art. Im Grossen und Ganzen lassen sich Veränderungen in den Gallengängen und Veränderungen im Lebergewebe nachweisen.
Zur Zeit der Einwanderung der Leberegelbrut befindet sich die Schleimhaut der peripheren Lebergänge im Zustande eines desqua-mativen Katarrhes; zahllose Epithelialzellen liegen neben den noch jungen Leberegeln im Lumen des Gallenganges angehäuft; sehr bald kommt es zur Entzündung der Mucosa und zur Eiterung, wobei zahlreiche Rundzellen dem Secrete beigemengt dem Processe der Charakter eines eitrigen Katarrhes aufgeprägt wird. Auch vereinzelte Blut-heerde pflegen in der Mucosa des Gallenganges, wohl auch in dem submueösen Gewebe aufzutreten. Ganz auffallig ist die durch die Entzündung bedingte Verdickung der Mucosa und die darinnen stattfindende Wucherung ihrer Schleimdrüsen. Die Anzahl der Drüsenschläuche und die Grosse derselben nimmt so beträchtlich zu, dass man von einer glandulären Hyperplasie sprechen kann. Dass bei der
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für die Distomatose charakteristischen Drüsenhypertrophie die Schleimhaut nicht nur verdickt, sondern auch vielfach gefaltet wird, ist wohl selhstverständlich, ja bisweilen überwiegt die Drüsenneubildung in so hohem Grade, dass der ganze erweiterte Innenraum des Gallenganges von einer zottigen Geschwulst ausgefüllt wird, die alle Charaktere eines Adenoms besitzt und die Ansicht Bo 11 inger's bestätigt, nach welcher entzündlich-parasitäre Einflüsse gerade so Adenome in der Schleimhaut der Gallengänge hervorrufen, wie andererseits das Molluscum con-tagiosum die Epitheliome erzeugt. Mit dem Wachsthum der Leberegel innerhalb der Gallenwege kommt es auch zur Dilatation derselben und es entstehen die geschilderten cystenartigen, mit den Gallengängen in Verbindung stehenden Hohlräume; durch den Druck und durch die Zerrung, sowie durch die beständige Irritation der in den Höhlungen angesammelten Parasiten, betheiligt sich schliesslich die Binde-gewebsschichte des Gallenganges an dem Processe, indem eine Binde-gewebsproliferation von ihrer Seite erfolgt. Das hypertrophische Bindegewebe, anfangs locker und stark vascularisiit, wird durch die Umwandlung in ein Narbengewebe allmälig schrumpfen und Zustände erzeugen, wie sie einer interstitiellen Leberentzündung zukommen. Bei gleichzeitiger Vermehrung des interstitiellen Bindegewebes tritt eine Atrophie des Lebergewebes auf, woraus sich die cirrho-tisch-atrophischen Erscheinungen allmälig heranbilden. Mit der Atrophie der Leberzellen kommt es zur Bildung eines capillaren Netzes von Zellenzügen, die mit den Gallengefässen in Zusammenhang treten; Seh aper erklärt dieselben als neugebildete Gallengefässe, wie solche bei jeder Atrophie der Leberzellen zu Stande kommen.
Unabhängig von den pathologischen Vorgängen in den Gallenwegen gestalten sich jene Veränderungen, die durch das Eindringen der Parasiten in das Lebergewebe hervorgerufen werden. Hieher gehören in erster Linie die Zertrümmerung des Lebergewebes; wenn es den Parasiten gelungen ist, die Wandung der Gallengefässe an irgend einer nachgiebigen Stelle zu durchbrechen, so entstehen durch die Einwirkung des Parasiten auf das Lebergewebe, mechanische Verletzungen, die über kurz oder lang zur vollständigen Nekrose des Gewebes führen; gleichzeitig aber werden auch durch Zer-reissung vieler Capillaren und kleiner Blutgefässe zahlreiche Blutungen in die Lücken des Parenchyms stattfinden, die, wenn sie einen Ausweg in die Gallenwege finden, zu andauernden Blutverlusten und hochgradiger Anämie des Thieres führen müssen. Später kommt es um die Blutheerde, durch den beständigen Keiz, den der Schmarotzer auf seine Nachbarschaft ausübt, zu entzündlichen
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Erscheinungen. Es entstehen demzufolge zahlreiche Abscess-bildungen, die in die Gallengänge oder gegen die Leberoberfläche in die Bauchhöhle durchbrechen können und im letzteren Falle eine eitrige Bauchfellentzündung nach sich ziehen. Bei der ausgebreiteten Vereiterung und Nekrose des Lebergewebes kommt es mitunter vor, dass grössere Aeste der Blutgefässe in Mitleidenschaft gezogen werden und hiermit die Möglichkeit eines Eindringens der Leberegel in die Blutbahn geboten wird. Einmal in die Vena portae oder Vena cava eingedrungen, können die Schmarotzer auf emboli-schem Wege in die entlegensten Körpertheile geführt werden, woher sich der Befund von eingekapselten Leberegeln in den Lungen, in der Haut und dem Gehirne vollkommen erklärt. Dass auch andere embolische Processe auf diese Weise entstehen, liegt wohl auf der Hand; ebenso können von der Leber aus pyämische und septische Processe verallgemeinert werden, welche dem kranken Thiere ein schnelles Ende bereiten.
Wenn einmal hochgradige pathologische Veränderungen in der Leber bestehen, dann werden in Folge schwerer Circulations-störungen in dem Pfortader-Kreislaufe secundäre allgemeine Krank-heitsprocesse auftreten. Stauungserscheinungen im Gebiete der Pfortader führen zuerst zu hydropischen Ergüssen in die Bauchhöhle; ein Hydrops Ascites stellt sich im Verlaufe der Distomatose sehr bald ein. Aber auch in den übrigen Körperhöhlen kommt es nicht selten zur reichlichen Transudation, und wir finden bei den kachekti-schen und abgemagerten Schafen in säramtlichen Körperhöhlen und Behältern eine grössere Menge eines klaren, gelblichgefärbten Transudates angesammelt. Ebenso entwickeln sich in Folge der fortbestehenden Stauung hochgradige Oedeme der Haut an den abschüssigsten Körperstellen. Dagegen wird ein Icterus bei Schafen höchst selten beobachtet; obwohl die Leber dem Hauptsitze der Krankheit entspricht, scheinen die Gallengänge dennoch hinlänglich für die Galle dmchgängig zu sein. In der Galle selbst gehen sehr schwerwiegende Erscheinungen vor sich, indem sie ihre physiologisch-wirksame Zusammensetzung einbüsst. Die von den Leberegeln durchsetzten Gallengänge sind zu einem Cloakensystem geworden, welches die im Zerfalle begriffenen Abfallsstoffe des pathologischen Processes in den Darm überführt. Die zähschleimige, schmutzigrothe und grünbraune, in ihrer physiologischen Zusammensetzung gänzlich abgeänderte Galle ist nicht im Stande, die ihr zukommende physiologische Arbeit bei dem Ver-dauungsprocesse zu leisten; dem entsprechend machen sich schon frühzeitig schwere und hochgradige Ernährungsstörungen
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geltend. Eine allgemeine, verminöse Kachexie, verbunden mit einer schnell zunehmenden Abmagerung und den Merkmalen der Bleichsucht werden sich im Vorlaufe der Krankheit einstellen und dem Leben der kranken Thiere ein rasches Ende bereiten.
Eine wesentliche Secundärerscheinung von Seite des Blutes verdient insofernc eine nähere Würdigung, als sie schon frühzeitig bei der Distomatosis auftritt und demnach als ein patbognomonisches Symptom des Leidens gelten kann. Bei der Anwesenheit selbst nur weniger Distomen in der Leber und nach sehr geringen Veränderungen dieses Organes lässt sich durch eine Blutuntersuchung jener Thiere eine bedeutende Abnahme des Hämoglobingehaltes, der Anzahl der rothen Blutkörperchen und eine Abnahme der Trocken- und Aschenbestandtheile constatiren. Nach Seh aper sinkt der Hämoglobingehalt in Percenten ausgedrückt bis auf 8quot;62, während derselbe bei einem gesunden Schafe innerhalb der Grenze von ITO12'0 und darüber schwankt. Die Anzahl der rothen Blutkörperchen per Cubikcentimeter sinkt bei der Distomatosis auf 6,416.000 gegenüber der Normalgrenze von 11,360.000, also nahezu bis zur Hälfte. Die Trockenbestandtheile per 5 Cc. Blutes betragen bei der Distomatosis 0'9ü Gr. gegenüber einem normalen Gehalt von 1-10 Gr.; ebenso sinkt der Gehalt an Aschenbestandtheilen bei derselben Blutmenge auf 0'0524 Gr. gegenüber der normalen von 0quot;0566 Gr. Das speeifische Gewicht des Blutes beträgt nach Scha-per bei der Distomatosis 1'OSO, während das annähernd normale Blut r097 aufweist. Mithin ist es als erwiesen zu betrachten, dass die anämischen Erscheinungen bei der Distomatosis schon sehr frühzeitig auftreten und einen wichtigen Anhaltspunkt zu diagnostischen Zwecken abgeben können.
Diagnose. Die Hilfsmittel, welche uns heutzutage zu Gebote stehen, um die Distomatosis der Schafe schon sehr frühzeitig zu erkennen, beruhen: in der Constatirung einer vorwiegend vom Herbst bis zum Frühjahr seuchenartig auftretenden schweren Krankheit, die vorzüglich die Lämmer und Jährlinge der Heerde dahinrafft, ferner in dem der Distomatosis zukommenden Symptomencomplexe, in dem Nachweise der Distomeneierin den Excrementen der Thiere und endlich in dem Herabsinken des Blutgehaltes an Hämoglobin,rothen Blutkörperchen, Salzen und Aschenbestandtheilen.
Wenn auch vereinzelte Fälle von Distomatosis sich während des ganzen Jahres ereignen können, so ist das seuchenartige Auftreten doch an den landwirthschaftlichen Betrieb der Schafzucht gebunden
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Die Leberegelseuche.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 543
und dieser veranlasst den Ausbruch der Krankheit in der Zeit vom Herbste bis zum Frühjahr. Für die Leberegelseuche als ausgebreitete Invasionskrankheit sind die von Geil ach und Zündel aufgestellten Termine der Infection, des Ausbruches und des Verlaufes der Disto-matosis im Grossen und Ganzen noch immer ziitreifend. Entsprechend unserem landwirthschaftlichen Betriebe der Schafzucht unterscheidet Gerlach vier Stadien der Krankheit. Das erste Stadium, die traumatische Leberentzündung, die entzündliche Schwellung der Leber nach Zündel, bleibt in der Kegel unerkannt und entspricht der Heizung, welche die vor sechs bis acht Wochen eingewanderte Leberegelbrut veranlasst. Nachdem die Schafe schon zeitlich im Frühjahre auf die Weide getrieben werden, so fällt das erste Stadium der Krankheit in den Zeitraum von Juli bis September (Gerlach) oder August bis October (Zündel). Das zweite Stadium die Leberschrumpfung bekundet sich durch allgemeine Erscheinungen der Bleichsucht und ereignet sich etwa 12 Wochen nach der Infection; erfahrungsgemäss erfolgt es bei seuchenhaftem Auftreten von September bis inclusive December. Das dritte Stadium, die Abzehrung (Leberatrophie), bekundet sich durch schwere Krankheitserscheinungen und durch die grosse Sterblichkeit, wenn das Leiden als Seuche auftritt. Es erfolgt 3 bis 4 Monate nach der Aufnahme der Leberegelbrut und fällt in die Zeit von Jänner bis März (nach Zündel) und Mai (nach Gerlach). Das vierte Stadium des Leidens, jenes der Auswanderung der Leberegel, bekundet sich durch die am Höhepunkt angelangten Krankheitserscheinungen, es erfolgt in der Zeit von April bis Juni nach Zündel und von Mai bis Juli nach Gerlach, dabei findet der Abgang der Leberegel und der Eichen ununterbrochen statt.
Wenn auch diese zeitliche Eintheilung der Leberegelseuche in einzelne Stadien nicht in allen Fällen zutrifft (Friedberger und Sehaper), so erleidet sie doch nur geringfügige Modificationen; dieselben sind abhängig von der Haltung und Pflege der Thiere, von der Anzahl der eingewanderten Menge der Leberegelbrut und von der grösseren oder geringeren Widerstandsfähigkeit der einzelnen Thiere (individuelle Constitutior.). In Betreff der Haltung wird sich bei einer Aufstallung der Schafe die Zeit der Infection anders gestalten, als bei den Thieren auf der Weide, weshalb auch die entsprechenden Stadien der Krankheit eine Verschiebung in einen früheren oder späteren Zeitpunkt erfahren werden. Die Menge der Leberegelbrut ist massgebend für den localen pathologischen Process in der Leber; mit der Zunahme ihrer Zahl, werden auch die Krankheitserscheinungen in mehr oder minder
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ausgeprägtem Bilde zum Ausdrucke gelangen. Kräftige und ältere Thiere vermögen der zerstörenden Wirkung des Schmarotzers länger zu widerstehen als schlechtgenährte junge Thiere, weshalb die Krankheitserscheinungen bei jenen viel später wahrnehmbar werden und die Verschiebung der Erankheitsstadien auf einen späteren Zeitpunkt veranlassen.
Die Krankheitserscheinungen der Leberegelseuche sind zu Beginn des Leidens nur sehr geringfügig, sie haben nur dann einen Werth, wenn sie gleichzeitig bei mehreren Thieren der Heerde auftreten und durch die Anamnesis Anhaltspunkte gewonnen werden, die auf ein Verhüten oder Faulhttten hindeuten.
Mit dem zweiten Monate nach der Infection pflegen sich schwere Ernährungsstörungen einzustellen; die Thiere magern rasch ab, die Schleimhäute der Maul- und Nasenhöhle werden bleich und wie ausgewaschen, die glanzlose trockene AVoile geht sehr leicht in ganzen Stappein ab und in der Haut entwickeln sich mit Vorliebe an den Augenlidern, um den Kehlkopf und am Unterbauche oft sehr umfangreiche ödematöse Anschwellungen. Die Erscheinungen der pernl-ciösen Anämie treten immer deutlicher hervor und ergänzen das Bild der verminösen Kachexie. Dazu gesellen sich gastrische Störungen, vorwiegend eine schlechte Fresslust, sistirtes Wiederkäuen, abwechselnd Verstopfungen und oft blutige Diarrhöen. In hochgradigen Fällen ist die Empfindlichkeit in der Lebergegend bedeutend erhöht, mitunter kann man die vergrösserte Leber in dieser Gegend durch die Bauchdecken hindurchfühlen. Mit der sich immer mehr steigernden Störung im Bereiche des Pfortaderkreislaufes entwickeln sich die entsprechenden Stauungserscheinungen; sie führen früher oder später zu ausgiebigen Transudationen, theils in Form der Hautödeme, theils als Hydrops Ascites und Hydrojisien der grösseren Körperhöhlen und Behälter. Ebenso kommt es im Verlaufe des Leidens zu Stauungserscheinungen im Bereiche der Schleimhäute des Eespirationstractes; stärkere Injection der Bindehaut des Auges (rothe Augen), der Schleimhaut der Nasenhöhle, sowie Bronchialkatarrhe mit einem chronischen Verlaufe sind jene Merkmale, die sich dem letzten Stadium der Krankheit, der sogenannten Fäule der Schafe hinzugeselleu. Plötzliche apoplektische Todesfälle, die sich nicht selten ereignen, sind immer auf eine stärkere Blutung aus der Leber vermittelst der Gallengänge in den Darm zurückzuführen, weshalb das Entleeren blutiger Excremente immer als ein gefahrvolles Symptom anzusehen ist. Entsprechend dem zumeist chronischen Verlaufe ist die Fieberbewegimg eine sehr wechselnde;
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Die Entwicklung des Leberegels.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 545
sprungweise Erhebungen der Körpertemperatur, öftere Bemissionen, sowie eine auffallende Mattigkeit und nervöse Depression lassen auf eine baldige Erscböpfung der Kräfte scbliessen.
Zu einer hohen diagnostischen Bedeutung iu Betreif der Distomatosis gestaltet sich der m i k r o s k o p i s c h e N a c h w e i s der mit einem Deckel versehenen Distomeueier in den Excrementen der Schafe. Der Befund ist patbognomonisch und lässt eine Diagnose der Krankheit zu einer Zeit zu, in welcher die verminöse Kachexie noch nicht begonnen hat. Die Untersuchung ist sehr leicht auszuführen, wenn man die gesammelten Excremehte eine kurze Zeit in Wasser digeriit, sie dann heftig schüttelt, nach dem Sedimeutiren einen Theil des Bodensatzes mittelst einer Pipette hervorhebt und denselben der mikroskopischen Untersuchung unterzieht.
Auch die Blutuntersuchung auf Hämoglobin, auf die Salz-und Aschenbestandtheile, sowie in Hinsicht der Zahl der rothen Blutkörperchen sind in neuerer Zeit als ein diagnostischer Behelf angegeben worden (Sehaper). Jedenfalls bekundet eine Abnabme der angeführten Blutbestandtheile die etwa vorhandene peruieiöse Anämie.
Der Verlauf der Leberegelseuche ist iu der Regel ein chronischer; nur bei sehr zahlreicher Egelinvasion und bei jungen Thieren kann es in Folge einer acuten Peritonitis, durch Verblutung von der Leber aus, oder in Folge von Gehirnembolien zu einem raschen Ende kommen. Im Allgemeinen ist die Vorhersage bei einer ausgesprocheneu Leberegelseuche ungünstig, und es sind in dieser Beziehung die Frühjahrs- und die Wintermonate als sehr gefährlich zu bezeichnen.
Die Behandlung der Leberegelseuche ist eine rein prophylaktische und dietätische. Die Vermeidung jener Weiden, welche als verrufen gelten, sowie jener Plätze, wo sehr häufig die kleine Sumpf-schnecke angetroffen wird, ist besonders bei regnerischem Wetter zu beachten. Eine gute Ernährung macht die Thiere widerstandsfähiger, so dass geringe Invasionen des Leberegels leichter ertragen werden. Als besonders wichtig für jene Gegenden, wo die Leberegol-seuche als ständige Landesplage herrscht, empfiehlt sich die Vertilgung der kleinen Sumpfschnecke in ähnlicher Weise, wie dies mit deu Maikäfern geschieht (Leuckart).
Forensische Beurtheilung. In Betreff der Leberegelseuche ergeben sich folgende, für die Beurtheilung der Krankheit als Gewährsmangel, wichtige Erfahrungssätze:
Die Infection der Schafe mittelst der Leberegelbrut geschieht durch einen Zwischenwirth und zwar, wie es die Experimente
(Jsokor. Gericbtl. Thietheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 35
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Die Magenwürmerseuche.
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von Leuckart dargethan haben, durch die kleine Sumpfschnecke, Lymnaeus minutus s. tenuissimus, selten durch Lymnaeus pereger. Das zahlreiche Vorkommen dieser Schneckenarten auf einer Weide muss dieselbe zumindestens verdächtig erscheinen lassen.
Obwohl zu jeder Zeit eine Infection der Schafe mit der Leberegelbrut stattfinden kann, so zeichnen sich doch die warmen Monate des Jahres in dieser Hinsicht vortheilhaft aus, indem mit Eücksicht auf den landwirthschaftlichen Betrieb der Schafzucht gerade in jenen Monaten die Schafe auf die Weide getrieben werden, also zu einer Zeit, wo es schon eingekapselte Cercarien gibt.
Die Dauer der Krankheit lässt sich nur aus dem pathologisch anatomischen Befunde mit einiger Sicherheit feststellen. Dabei muss jedoch in Betracht gezogen werden die Grosse der einmaligen oder der wiederholten Infection. In der Regel dauert es 4 bis 6 Wochen vom Moment der Aufnahme gerechnet, bis es zu den ersten sichtbaren anatomischen Veränderungen in der Leber kommt. Eine ebensolange Zeit bedarf es, bis der Leberegel seine normale Grosse erreicht hat, weshalb dies bei der Untersuchung gewürdigt werden soll. Im Uebrigen ist noch an die von Zündel und Ger lach aufgestellten Stadien (siehe Seite 535) der Leberegelseuche zu erinnern, welche wohl für die Disln-matosis als Seuche noch immer in Betracht gezogen werden können.
Nach sect;.13 der Vieh- und Fleischbeschauverordnung für Niederösterreich dürfen im Sinne des Absatzes c die Organe, in welchen die Leberegel nur vereinzelt vorkommen, nach deren sorgfältigen Aus-sehälung zum Genüsse zugelassen werden.
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5. Die Gewährsmängel des Schafes in anderen Ländern.
Auf Grund der Handelsgesetze in Bayern, Sachsen-Coburg, Kurhessen, Stadt Frankfurt und Belgien bestehen neben den schon besprochenen Gewährsmängeln des Schafes noch andere Krankheiten, die in jenen Ländern gesetzlich verbürgt werden. Es sind dies: die Magenwürmerseuche, die bösartige Klauenseuche und die Schafpest.
Die Magenwürmerseuche.
Syn.: Magenwurmkrankheit, Magenwurmseuche, Röthe Magenwürmerseuche (Strongylogenesis ventriculi, Spinola).
Literatur:
Gerlach. Gerichtliche Thierheilkunde 1. c. Seite 507 und Jahresbericht der
Thierarzneischule in Hannover 1869. Spinola. Handbuch der spcciollon Pathologie und Therapie 1. c. Seite 728.
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Die Magenwünnerseuche.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;547
Friedberger und Fröhner. Lehrbuch der speciellen Pathologie und Therapie I. c. I. Bd., Seite 311.
Zürn. Die thierischen Parasiten 1. c. Seite 275.
Wer nicke. Strongylus contortus bei Schafen in Buenos Ayres. Deutsche Zeitschrift für Thiormedicin, 1885.
Gewälirzeit: Frankfurt, gleichzeitig mit Lungenwurm- und
Leberegelseuche und in Kurhessen gleichzeitig mit Lungenwurm-
und Leberegelseuche 42 Tage.
Die Magenwurmseuehe ist eine chronisch verlaufende In-
vasionskrankheit, bedingt durch den gedrehten Pallisaden-
wurm (Strongylus contortus), der als echter blutsaugender Schmarotzer
die Magenschleimhaut der Schafe und der Ziegen bewohnt.
Geschichte: Ursprünglich war man der Ansicht, dass die Magenwurmseuche der Schafe mit der Lungenwunnseuche dieser Thiere in genetischem Zusammenhange stehe und dass sich gelegentlich aus den Embryonen vom Luftröhrenkratzer (Strongylus filaria), der gedrehte Pallisadenwurm (Strongylus contortus) entwickeln könne. In Betreff des genetischen Zusammenhanges beider Schmarotzer führt Gerlach die von ihm zuerst erwiesene Thatsache an, dass Strongylus contortus gewöhnlich gleichzeitig mit Strongylus filaria vorkommt und zwar, wenn beide im Schafe auftreten, so findet man im Sommer vorherrschend die Luftröhrenkratzer, im Herbst und Winter die Luftröhrenkratzer und die gedrehten Pallisadenwürmer und im Frühjahre vorwiegend die Magenwürmer neben vereinzelten Lungenwürmern. Deshalb tritt die eigentliche Magenwurmseuche erst im Frühjahre und meistens bei jenen Lämmern auf, die über den Sommer und Herbst mit der Lungonwurmseuche behaftet waren. Auf Grund dieser Erfahrung verfütterte Gerlach die Eier von Strongylus filaria an gesunde Ziegen und Schaflämmer und will in einem Falle 4 Monate nach der Infection in dem Versuchsthiere (Ziegenlamm) etwa 30 Exemplare des gedrehten Pallisadenwurmes gefunden haben. Gegen die Beobachtung und gegen die Versuche wurde von Seite der Parasitologen mit Recht eingewendet, dass in erster Hinsicht jedenfalls die Embryonen von den Magenwürmern mit jenen der Lungenwürmer zu gleicher Zeit auf derselben Weide aufgenommen wurden, die einen vielleicht etwas früher, die anderen etwas später; und in Betreff des Versuches ist es nicht ausgeschlossen, dass das Versuchsthier die Brut von dem gedrehten Pallisadenwurm in der Zwischenzeit acquirirt habe.
Als Gewährsmangel kommt die Magenwurmseuche in den älteren Handelsgesetzen nicht vor; sie wurde erst mit dem Gesetze vom 9. December 1864 für Frankfurt und mit dem Gesetze vom 23. October I860 für Kurhessen im gesetzlichen Sinne gewährgeleistet.
Als Entstehungsursache der Magenwurmseuche hat aus-schliesslich nur das Vorkommendes gedrehten Pallisadenwurmes im Laabmagen der Schafe, vorzüglich der Lämmer und Jährlinge zu gelten. Die Invasionskraukheit tritt vorwiegend im Frühjahre und im Sommer seuchenartig auf und ist an wassorreiche Gegenden ähnlich wie die Lungenwurmseucho gebunden, woselbst sie enzootisch und gewöhnlich mit der Lungcnwurmscuclie zusanunen vorkommt.
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Die Magenwürmerseuche.
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Der gedrehte Pallisadenwurm, Strongylus contortus Rudolfi, aus der Familie der Strongyliden, Ordnung Nema telmieu, ist ein sehr dünner, immer roth gefärbter, drehrunder und an deu Enden etwas zugespitzter Wurm. Das Weibchen ist ansehnlicher, an beiden Enden pfriemenförmig zugespitzt und erreicht eine Länge von 27 Mm. Das sehr dünne Männchen zeigt ein gabelförmig gespaltenes, hinteres Körperende und misst der Länge nach 18 Mm. Die Körperhiille, aus der Cuticula und dem Cutisgewebe gebildet, erscheint sehr dünn und ohne Ringelung, sie lässt beim Weibchen die um den Darm spiralig aufgerollten, sehr langen Eileiter und Dotterstöcke durcbschimmern. In gleichen Zwischenräumen befinden sich auf der Hautoberfläche etwa 18 der Länge nach verlaufende Hautkanten und eine kurze Strecke hinter dem vorderen Körperende ragen nur beim Männchen zwei kurze, flossenartige Gebilde mit rückwärts gerichteter Spitze, in schräger Richtung nach hinten vom Körperrande ab. Etwa 3 Mm. von dem hinteren Körperende des Weibchens entfernt ragt ein fingerförmiger Fortsatz vom Seitenrande des Körper flossenartig nach rückwärts; er bedeckt die hier befindliehe weibliche Geschlechtsöffnung wie eine Klappe. Eine sehr zierliche, in zwei lange Schenkel ausgezogene Bursa schliesst das hintere Körperende des Männchens ab; jeder Schenkel oder jede Bursahälfte ist in Form eines Halbtrichters der Körperendspitze so angefügt, dass letztere in der Mitte conusförmig hervorragt. Die rechte Bursahälfte trägt drei lange Rippen, die in ihrer Mitte sehr tief gespalten sind und demnach sechs Ausläufer besitzen; nahe dem Ursprünge der Bursa ist ein verkümmerter mittlerer Lappen mit einer kurzen ebenfalls gespaltenen Rippe vorhanden. Die linke Bursahälfte besitzt nach innen zu neben den drei gespaltenen Rippen noch eine sehr dünne, einfache bis an den Rand heranreichende, überzählige Rippe. Beide Bursahälften können vermöge einer kräftigen Musculatur zangenförmig zusammengreifen, wodurch eine gehörige Fixation des Weibchens zur Zeit der Begattung erzielt wird. Die zwischen den Rippen der Bursa ausgespannte, sehr dünne, aus der Cuticula allein gebildete Membran zeigt auf ihrer Oberfläche eine zierliche, arabeskenartige Zeichnung, als den Ausdruck einer unregelmässigen Schuppenbildung. Acht kräftige Muskelstränge durchziehen den Körper in der Längenrichtung und schliesseu den ziemlich mächtigen Leibesschlauch nach innen ab.
Die Verdauungsorgane nehmen die Mitte des Leibesschlauches ein; sie beginnen am vorderen Körperende mit der unbewaffneten, nur von drei papillenartigen Lippen umgebenen Mundöffnung. Ein sehr kurzer Schlund führt in den stark musculösen, über 3 Mm. langen
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Die Magenwürmersenche.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 549
und nach hinten birnförmig abgeschlossenen Saugmagen. Es grenzt sich der musculöse Pharynx sehr deutlich von dem schwarz pigmen-tirten Darme ab, der in Form eines weiten Schlauches die ganze Körper-höhle einnimmt und vor der Körperendspitze leicht gewunden mit einem schlitzförmigen After endiget. Nur beim Männchen mündet der After gleichzeitig mit dem männlichen Geschlechtsorgane an der Körperendspitze in eine glockenförmig gestaltete Cloake aus. Der Darm ist immer blutroth gefärbt, er verleiht dem Helminthen die rothe Farbe und makroskopisch lassen sich in ihm die Blutbestandtheile nachweisen, demnach gehört der Schmarotzer zu den echten Blutsaugern.
In Betreff der Organisation des excretorischen Apparates und des Nervensystem es gilt Alles, was in dieser Hinsicht von dem Luftröhrenkratzer (siehe diesen) erwähnt wurde.
Die rothen Magenwürmer sind getrennten Geschlechtes und, wie schon angeführt, sowohl nach der Grosse als auch nach der dem Männchen eigenthümlichen, znngenförmigen Bursa sehr deutlich zu unterscheiden. Die glockenförmige Cloake enthält das kurze, lanzettförmige, männliche Begattungsorgan, welches mit zwei löffeiförmigen, je in einer Tasche eingeschlossenen Spiculae in Verbindung steht; ein , drüsiges, unpaares Organ, der Hoden des Wurmes, durchsetzt den Körper und endiget spiralig gewunden im vorderen Drittel desselben. Die weiblichen Geschlechtsorgane beginnen in einiger Entfernung von der Körperendspitze an jener Stelle, wo sich der schon geschilderte flossenartige Fortsatz befindet. Die sehr kurze Scheide spaltet sich sehr bald in röhrenförmige, dickwandige Eihälter, die sich an ihren Enden kolbig erweitern und zahlreiche, gleichförmig gestaltete Eichen beherbergen, an welchen weder eine Embryonaleutwicklung noch eine Furchung zu constatiren ist. Jedes kolbenförmige Ende des Eileiters setzt sich in den schlauchförmigen Eierstock oder Keimstock fort; jener gegen das Körperende gerichtete verläuft bis zur Körperendspitze und biegt daselbst um, vereinigt sich dann mit dem zweiten Keimstock und verläuft mit diesem parallel in spiraligen quot;Windungen um den Darm des Wurmes bis zum vordem Drittel, wo beide kolbig abgerundet enden. Die um den Darm spiralig aufgerollten Keimstöcke schimmern durch die allgemeine Decke hindurch und sie sind es die dem Helminthen den Namen des gedrehten oder gewundenen Pallisadenwurmes verliehen haben.
lieber die Entwicklung des Schmarotzers ist uns so gut wie gar nichts bekannt. Die Eichen finden sich im Eihälter der reifen Weibchen ohne Furchung vor, sie müssen jedenfalls ihre Entwicklung ausser-halb des Mutterthieres durchmachen. Sumpfige und feuchte Weiden
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550nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Magenwürmerseuche.
sind es, die erfahiungsgemäss der Entwicklung dieses Schmarotzers sehr zuträglich erscheinen, da die Infection nur an solchen Orten stattfinden kann. Ob jedoch die Embryonen des Wurmes als freie Khabditisform oder als Larve in einem Zwischenwirth vorkommen, ist derzeit noch nicht entschieden.
Der pathologische Befund bei der rothen Magenwurmseuche kennzeichnet sich in den localen Veränderungen der Magenschleimhaut. Der Laabmagen jener Schafe, welche mit der in Rede stehenden Krankheit behaftet sind, ist in der Eegel stark ausgedehnt, die Serosa desselben erscheint intensiv geröthet und injicirt, besonders in der Gegend des Magengrundes. Im Magen findet man in der Regel einen schleimigen, breiigen Inhalt vor. Die Schleimhaut des Laabmagens ist nicht nur von dunkel rother Farbe, sondern auch so geschwellt, dass ihre Oberfläche stellenweise hügelig hervorragt, wodurch dieselbe das dem chronischen Magenkatarrh eigenthümliche mamelloniito Ansehen erlangt. Die zahlreichen Strongylidcn findet man an der Schleimhaut haftend, zum Theil in das Gewebe eingedrungen, zumeist am Magengrunde angesammelt. Es sind vorwiegend die Weibchen vertreten, erkennbar durch den zierlich um den Darm herumgewundenen Keimstock; Aber auch in der Nähe des Pylorus finden sich die Magenwürmer oft zu ganzen Ivluiiipen zusammengeschoben vor. Manchmal ist die ganze Magenschleimhaut so dich! mit Stiongylus contortus bedeckt, dass sie das Ansehen gewinnt, als ob zahlreiche Haare der Schleimhaut entsprösseti würden. Nur in jenen Fällen, wo die Section unmittelbar nach domi Verenden des Thieres vorgenommen wird, kann man die Strongylidcn noch an der IMagenschloimhaul hallend autreffen; nach dem Erkalten des Cadavers lösen sie sich sehr bald los und liegen dann zumeist schon mehr oder weniger abgestorben frei in der Magenhöhle.
Neben den localen Veränderungen im Magen findet man nicht selten die schon geschilderten Merkmale einer Lungenwurmseiiche vor, sei es in Form der Faden- oder Haarwurmseuche, was in Hinsicht der Prognose entschoi lend ist. Wenn mit der Magenwurmseuche auch die Lungenwiirmkrankheit auftritt, dann ergeben sich die, in einer allgemeinen, pemieiösen Anämie gipfelnden Merkmale der v e r m i n ö s e n K a c h e x i e.
Diagnose. Wegen Mangel an speeifischen Symptomen ist die Magenwurmseuche in seltenen Fällen schon während des Lebens der Thiere sicher zu stellen. Die Abmagerung der Thiere verbunden mit den Erscheinungen einer allgemeinen Bleichsucht werden zuerst die Aufmerksamkeit des untersuchenden Thicrarztes auf das Wurmleiden aufmerksam machen. Als allgemeine, der verminösen Kachexie
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Die bösartige Klanenseuche der Schafe.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;551
überhaupt zugehörige Symptome wären hervorzuheben: unbeständiger Puls, periodische, flüchtige, auf verschiedene Art geäusserte Schmerzerscheinungen ; ungleich erweiterte Pupillen (Reflexerscheinung), Unruhe der Thiere, zumeist als Juckreiz sich äussernd; nervöse Erscheinungen (Anämie) als krampf- und lähmungsartige Zustände, mitunter auch Brechreiz; Störungen in der Verdauungsthätigkeit, als rasch abwechselnde, verminderte und erhöhte Fresslust (Heisshunger); Erscheinungen der Lecksucht, unregelmässige Kothentleerungen und belegte Maulschleimhaut, Dickbäuchigkeit und aufgedunsenes Aussehen, allgemeine Abmagerung und Blutarmuth. Die Excremente sind in der Regel flüssig und von bräunlicher Farbe, in seltenen Fällen lassen sich in denselben die vollständigen oder nur rudimentären Magenwürmer nachweisen. Ist die Lungenwurmseuche als Complication zu dem Leiden vorhanden, dann magern die Thiere sehr rasch ab und es gesellen sich zu dem Leiden noch die Erscheinungen jener Krankheit, die sehr bald dem Thiere ein tödtliches Ende bereiten.
Forensische Beurtheilung. Wenn die rothe Magenwurmseuche der Schafe als ein selbstständiges Leiden vorkommt, dann gestaltet sich die Vorhersage insoferne günstig, als mehr Aussicht auf ein Heilverfahren zu erhoffen ist. Von dem frühzeitigen Erkennen des Leidens wird es abhängig sein, bei der Anwendung der entsprechenden Heilmittel die beginnenden Merkmale der allgemeinen Wurmkachexie in ihrem Fortschreiten zu hindern. In Betreff der Dauer der Krankheit hat die Erfahrung gelehrt (Gerlach), dass man die Würmer schon zu Ende des Sommers und im Herbste vorfindet, die Veränderung aber und die damit verbundenen Krankheitserscheinungen beginnen im Frühjahre und dauern durch die Monate März, April und Mai fort; zu dieser Zeit ereignen sich besonders bei jungen Thieren, obwohl sehr selten, die vereinzelten Todesfälle. Gegen. Ende des Frühjahres verschwinden die Magenwürmer sehr schnell, oft innerhalb 14 Tagen bis 3 Wochen (Juni). Erst mit Ende des Sommers scheint es. dass die Helminthenbrut oft auf denselben Weiden, wo auch der Keim zur Lungenwurmseuche vorhanden ist, aufgenommen wird; dabei beobachtet man eine Art Antagonismus gegenüber der Lungenwurmseuche. Woher die Keime der Krankheit stammen, und in welcher Weise die Infection erfolgt, ist ebensowenig erforscht, wie bei der Lungenwurmseuche.
Die bösartige Klauenseuche der Schafe.
Syn.: Maul weh, Maulfäule, Aphthenseuche, Blasenseuche, Blasenkrankheit, chronisches bösartiges Klauenweh, Hinke, spanische Klauen-
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552nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die böBartlge Klauenseuche dor Schafe.
seuche, Klauenwurru, Augenseuche, Sabberspucbo, Apbtliae epizooticao s. Fehris aphthosa s. bullosa contagiosa.
Literatur: Klinische Lehrbücher von Spinola, Roll, Friedhcrger und Fröhner 1. e. Lehrbücher über Thierseuchen von Rüll, Pütz etc.
Nosotti. Die Mikrobeu der Maul- und Klauenseuche. La Clinica veterinaria ISSö. Klein. Zur Aetiologic der Maul- und Klauenseuche. Centralhlatt für medic.
Wissen 1886, Nr. 3. Derselbe. On the etiology of foot- and mouth-diseases 1888. König. Uebertragung der Maul- und Klauenseuche. Sächsischer Bericht 188S. Stricker. Uebertragung der Maul- und Klauenseuche auf den Menschen.
Americ. vet. rev. 1888.
#9632; Gewährzeit: Unter dem Namen bösartige Klauenseuchequot; in Bayern und Sachsen-Coburg 14 Tage.
Die Maul- und Klauenseucbe, eine bei allen Hausthieren und zuweilen beim Wilde vorkommende, auf den Menschen übertragbare, acute Infectionskrankheit (Zoonose), tritt bei den Schafen, wohl auch bei den Ziegen und Schweinen häufiger als Klauenseucbe auf. und wird nur ausnahmsweise als Maulseuche oder als Maul- und Klauenseuche beobachtet. Wenn auch die fieberhafte, mit einer an den Klauen und der Maulschleimhaut localisirten Blasen- und Geschwürsbildung einhergehende Infectionskrankheit vorzüglich den Klauen-thieren zukommt, so wurde sie doch auch bei Pferden, Hunden, Katzen und selbst beim Geflügel beobachtet. Die Seuche erzeugt keine Immunität und kann sich bei einem und demselben Thiere in kurzen #9632;Zwischenzeiten wiederholen.
Geschichte: Die Maul- und Klauenseuche der Schafe, eine schon seit Jahrhunderten bekannte Epizootic, verbreitete sich, wie es ältere Nachrichten verbürgen, immer mit mehrjähriger Seuchendauer zu wiederholten Malen und in bestimmten Seuchenjahren über sämnatliche Länder Europas. Die von Osten nach Westen auftretenden Seuchenzüge erfolgten längs der Verkehrswege zumeist durch das Handelsvieh in panzootischer Weise. Aus der zweiten Hälfte #9632;des 17. Jahrhunderts, zu einer Zeit, als die Seuche abermals eine grössere Ausdehnung gewann, stammen die ersten genaueren Berichte und Beschreibungen der Krankheit. Sagar gab eine zutreffende Beschreibung der im Jahre 1764 in Mähren herrschenden Seuche, welche damals nicht nur alle Hausthiergattungen, sondern auch das Wild befiel. Wenn auch im Allgemeinen die Ansteckungsfähigkeit der Maul- und Klauenseuche zugestanden wurde, so kamen doch vielfache Verwechslungen mit anderen Klauenkrankheiten vor, weshalb zu jener Zeit von einer gutartigen, nicht ansteckenden und von einer bösartigen oder epizootischen Klauenseuche der Schafe vielfach die Rede war. Mit der Cultur und dem Import der spanischen, feinen Schafracen, kam es abermals zur Aufstellung einer neuen Form der Krankheit, der sogenannten spanischen Klauenseuchequot;. (Gerlach.) Indess wurde durch Spinola der Beweis er-
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Die biisartigc Klauenseuche der Schafe.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;553
bracht, dass es'nur eine epizootische Klauenseuclio der Schafe gibt und die bei feineren Thieren vorkommende bösartige oder die spanische Klauenseuche nur den ungünstigen, durch Nachkrankheiten bedingten Ausgang desselben Leidens darstelle. Die infectiöse Moderhinke, eine ebenfalls als eigene Form aufgestellte Seuche, erwies sich als identisch mit der epizootischen Klauenseuche. Als Gewährsmangel ist die Maul- und Klauenseuche der Schafe unter dem Namen bösartige Klauenseuchequot; mit dem Handelsgesetze vom '2(). März 18S9 in Bayern und mit dem Gesetze vom 7. Juli iS64 in Sachsen-Coburg verbürgt; in den früheren Bestimmungen sind keine Angaben in Betreff einer gesetzlichen Bürgschaft vorhanden.
Entstehnngsursache. Die bösartige Klauenseuche der Schafe entsteht nur auf dem Wege der Ansteckung; ihre Verbreitung findet durch ein Contagium statt, das in seiner Eigenschaft theils flüchtig, theils fix entweder unmittelbar oder mittelbar auf andere Thiere übertragen wird. Enthalten ist der Infectionsstoif in der Flüssigkeit der Blasen, im Secrete der Geschwüre, im Speichel, in der Milch, im Koth, im Harn, ja selbst im Dunstkreis des kranken Thieres, so dass das Vorkommen und die Wirkungsweise dieses Krankheitsgiftes jenem der Einderpest fast gleichgestellt werden kann, lieber das Wesen des Infectionserregers ist man bis heute noch nicht im Klaren, obwohl ein Spaltpilz als Ursache des Leidens von vielen Forschern vermuthet wird. Nach den Untersuchungen von Nosotti, welche unter com-missioneller Aufsicht bei erkrankten Rindern vorgenommen wurden, sind es Mikrococcen, die als Ursache der Maul- und Klauenseuche zu gelten haben. Im Inhalte der Blasen findet man neben Epithelien, rothen Blutkörperchen, Leucocyten, Fett auch zahllose Mikrococcen, welche mit Anilinfarben präcis färbbar sind, theils vereinzelt, theils zu 25 in Gruppen angeordnet vorkommen. Culturen dieser Organismen gelingen auf sterilisirtem Kammerwasser oder Amniosflüssigkeit schon innerhalb 1824 Stunden. Nosotti erzeugte durch Ueberimpfen der Culturen auf die als Versuchsthiere verwendeten Rinder die in Rede stehende Krankheit. Angeblich soll der Verlauf der Impfkrankheit ein so milder sein, dass dieses Verfahren im Sinne einer Schutzimpfung empfohlen wird. Klein fand in der Lymphe und in dem Gewebe der Pusteln der Maul- und Klauenseuche beim Schafe zahlreiche Mikrococcen von ganz charakteristischem Verhalten. Sie zeigen sich als Diplococcen und Streptococcen, sie wachsen auf allen Nährböden, auch in der Milch, und bilden schon nach einigen Tagen merkbare Culturen in Form von Häutchen, die aus dichtgelagerten Pünktchen und Tröpfchen zusammengesetzt waren. Das Wachsen fand im weiteren Verlaufe sehr langsam statt, nach 67 Monaten war eine sonderliche Entwicklung der Cultur nicht zu bemerken. In der Mich gezüchtet, bei einer Temperatur von
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554nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;l^i6 bösartige Klauenseuche der Schafe.
3538deg; C. kam der in Streptococcusform angeordnete Mikroorganismus nur spärlich fort; die Milch als Nährboden verwendet, behielt ihre normale Farbe bei und gerann nicht, obwohl sie sauer wurde. Sub-cutane Injection dieser Culturen erzeugten bei Schafen keinerlei Krankheitserscheinungen. Dagegen aber erkrankten die Versuchsthiere, sobald die gewonnenen Culturen verfüttert wurden, wobei an der Krone der Klauen Pusteln entstanden, in welchen derselbe Mikrococcus wieder gefunden wurde. Culturversuche auf Agar und Gelatine gelingen bei 2036deg; C. ohne die Nährmedien zu verflüssigen, und neuerliche Versuche haben ergeben, dass nur durch die Verfiittenmg der Culturen, niemals aber durch subcutane Injection derselben, die Seuche hervorgerufen wird. Klein findet die Streptococcen auch im Blute der geimpften Thiere. Er hält demnach diesen Organismus für den Erreger der Maul- und Klauenseuche.
Auch ich hatte Gelegenheit, eine Reihe von Untersuchungen in Betreff der Maul- und Klauenseuche der Schweine vorzunehmen und kam dabei zu nachstehenden Resultaten: In der Flüssigkeit der am Rüssel der kranken Schweine vorkommenden Blasen lassen sich durch die gewöhnliche Anilintinction zwei verschiedene Formen von Mikro-coccen nachweisen. Die einen sind klein und liegen entweder vereinzelt oder in Form von Staphylococcen nebeneinander; sie finden sich in den jungen Blasen in sehr grosser Menge vor und nehmen mit dem Grösserwerden der Blasen auffallend ab. Die zweite Form der Mikro-coccen des Blaseninhaltes färbt sich durch die Anilinfarbstoffe viel intensiver, sie sind um Einiges grosser und' finden sich immer nur in der Streptococcenanordnung, also als perlschnurartige Fäden vor. Anfangs nur spärlich vertreten, kommen sie in den älteren Blasen fast aus-schliesslich vor. Im Gewebe der Blase kann man die erwähnten zwei ihrer Grosse und Anordnung nach verschiedenen Mikrococcenarten durch die Gram'sche Färbemethode nachweisen. Wenn der Inhalt der Blasen im hängenden Tropfen eultivirt wird, dann entwickeln sich zwei verschiedene Culturen schon innerhalb einiger Stunden. Die kleineren Mikrococcen ordnen sich in flächenhaft ausgebreiteten, unregel-mässig begrenzten Culturen an, sie dringen sowohl in die Epithelien als auch in die Bondzellen ein und lösen dieselben allmälig auf. Fast Koinculturen der in Staphylococcusform auftretenden, kleineren Mikrococcen erhält man nur aus den jüngsten, kaum merkbaren Blasen des Schweinerüssels. Daneben entwickeln sich die grösseren Mikrococcen zu sehr langen, vielfach gewundenen Streptococcenfäden, die oft in schlangen artigen Windungen das ganze Sehfeld des Mikroskopes einnehmen und von Stelle zu Stelle durch etwas grössere Coccen (Theilungs-
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Vorgänge) unterbrochen werden. Nur in den älteren Blasen des Schweinerüssels kommen die Streptococcen fast ausschliesslich vor.
Culturversuche, vorgenommen mit dem Inhalte der Blasen auf Agar und auf sterilisirten Kartoifelscheiben, bestätigen den mikroskopischen Befund insoferne, als sich innerhalb einer kurzen Zeit zwei verschiedene Pilzcolonien auf jenen Nährböden bemerkbar machen. Die eine Colonie bildet auf der Platte und auf der Kartoffelscheibe kleinste, kreisrunde, anfangs grauweisso Scheiben, deren durchscheinende Mitte von einem ringförmigen Wall umgeben wird. Die Farbe der allmälig heranwachsenden, scheibenförmigen Cultur wird mit der Zeit weiss und nach etwa 3 Wochen bildet sich auf der Oberfläche der Scheibe ein bli'ithenstaubähnliches, schneeweisses Pulver, welches in Folge seiner lockeren Auf]agerui)g durch Schütteln oder Anblasen bewegt und der Luft in Form einer Staubwolke mitgetheilt werden kann. Die Heranbildung des schneeweissen Pulvers ist sehr charakte-ristisch und so überraschend, dass ich anfangs vermuthete, eine durch Schimmelpilze verunreinigte Cultur vor mir zu haben, allein die mikroskopische Untersuchung und die wiederholte Beobachtung haben ergeben, dass die ursprünglich graüweissen Colonien mit der Zeit in das schnee-weisse, sehr mobile Pulver überführt werden. Das woisse Pulver erscheint unter dem Mikroskope als eine Colonie der schon erwähnten, in Staphylöcöccusförm angeordneten, etwas kleineren Mikrococcen. Fast ausschliesslich erhält man die erwähnte Cultur aus dem Inhalte der jüngeren Blasen. Die zweite Colonie bildet auf der Kartoffolscheibe und auf Agar kleine hervorragende Hügelcheh von citronengelbcr Farbe und erweist sich sowohl im Impfstich als auch in der Gelatineplatte, sowie bei der mikroskopischen Untersuchung als vollkommen identisch mit dem in jedem Kiter vorkommenden Streptococcus pyogenes. Je älter das zur Untersuchung verwendete Materiale geworden ist, umsomehr prävaliren die Colonien dieses Pilzes gegenüber der zuerst erwähnten Staphylöcöccusförm.
Schon aus dem Verhalten der erwähnten zwei Pilze gegenüber der Dauer des pathologischen Processes musste gefolgert werden, dass nur die Staphyl ococcen dem Krankheitsproccsse zu Grunde liegen und die Streptococcen als Fiterliestuudtheile später hinzutreten, dann aber durch ihr rasches Wachsen die Erstcren überwuchern und vernichten, ein Umstand, der als eine Art Kampf um das Dasein zwischen den pathogeuen und nichtpathogeucn Krankheitserregern den kurzen normalen Verlauf der Maul- und Klauenseuche erklären würde. Die Vermuthung, dass nur der Staphylococcns die Seuche bedingt, hat das Experiment, welches ich leider nur einmal vorzunehmen die
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Gelegenheit hatte, bestätiget. Werden die erwähnten Staphylococcen rein-geziichtet und auf gesunde Schweine überimpft, so erfolgt nicht die geringste Eeaction, wenn man selbst in grössten Mengen und wiederholt den Impfstoff verwendet. Dagegen konnte ich durch das Verfüttern sowohl der Agar- als auch der Kartoffelculturen sehr prompt und innerhalb 48 Stunden die Krankheit bei dem Versuchsthiere hervorrufen. Sowohl an der Klauenkrone, in den Klauenspalt als auch am Rüssel entwickelten sich zuerst bläulich durch das Cutisgewebe hindurchschimmernde Flecke, aus welchen dann die charakteristischen Blasen entstanden. Im Inhalte der Blasen wurden abermals durch Cultur und mikroskopische Untersuchung die Streptococcen und die Staphylococcen constatirt.
Aufgemuntert von positiven Ergebnissen des Versuches habe ich die weiteren Eigenschaften des Staphylococcus näher geprüft und gefunden, dass derselbe auf jedem organischen Stoffe sein Fortkommen findet und in Betreff der Wahl des Nährbodens zu den denkbar genügsamsten Mikroorganismen gehört. Ich habe den Staphylococcus auf sterilisirte Holzstückchen, Blätter, Stroh und vollkommen eingetrockneten Kartoffeln immer mit gutem Erfolge gezüchtet und gefunden, dass je trockener der Nährboden, um so schneller der üebergang der Pilzcolonie in die staubförmige, pulverige Masse stattfindet. Nach 3 Wochen entstand in einer Eprouvette mit ausgetrockneten, sterilisirten und mit dem Staphylococcus beschickten Kartoffeln ein staubförmiges weisses Pulver, welches längs der Eprouvette, also auf der Glaswand, einen wolkenartigen Beschlag bildete. In einem Falle habe ich eine 3 Monate alte Cultur des erwähnten Pilzes an ein Schwein verfüttert und abermals innerhalb 24 Stunden die Krankheitserscheinungen einer gutartigen Maul- und Klauenseuche an dem Versuchsschwein hervorgerufen.
Die noch nicht zu Ende geführten Versuche ergeben demnach, dass die aufgefundene Staphylococcusart als der muthmassliche Erreger der Maul- und Klauenseuche, wenigstens in Betreff dieser Krankheit bei Schweinen zu gelten hat, dass ferner der genannte Organismus sein Fortkommen sehr leicht findet, eine zähe Lebensdauer von zum mindestens 3 Monaten besitzt, sehr flüchtiger Natur ist und mit Bestimmtheit durch die Verdauungsorgane aufgenommen wird. Weitere Controlversuche müssen das gewonnene Versuchsresultat zur Thatsache erheben und die Biologie des Krankheitserregers der Maul- und Klauenseuche ergänzen.
Aus der Erfahrung wird die schon durch das Experiment gemachte Wahrnehmung der sehr langandauernden Wiederstandsfähigkeit
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des Krankheitserregers bestätiget. Nach Peuch erstreckt sich die Tenacität des Contagiums über 11 Monate. Eine üebertragung der Krankheit auf den Menschen wird vielfach erwähnt, und Stricker will in neuerer Zeit eine Epidemie in England beobachtet haben, die durch den Genuss der rohen Milch beim Menschen hervorgerufen wird, und mit einer milden Form des Scharlachs identisch sein soll. Er hebt hervor, dass eventuell eine Präventivirnpfung mit der Milch, um einen milden Verlauf des Scharlachs beim Menschen zu erzeugen, nicht zur Unmöglichkeit gehöre.
Ueber den anatomischen Befund in Betreff der an Maul- und Klauenseuche verendeten Schafe liegen bei der Seltenheit dieses Vorkommnisses nur wenige Angaben vor. Immer sind theils die ungewöhnlichen Localisationen der Blasen und Geschwüre, theils die hinzutretenden Complicationen als Todesursachen angegeben. Nicht selten findet man als eine ungewöhnlicheLocaleikrankung das Auftreten von Blasen und Geschwüren in der Rachen- und Kehlkopfschleimhaut; die erkrankten Thiere verenden in diesen Fällen an Fremdkörperpneumonien. Seltener ist eine heftige Mageudarmentzündung verbunden mit Geschwür- und Blasenbildung auf der Magen- und Darmschleimhaut als Todesursache zu verzeichnen. Mit Rücksicht auf die Klauenseuche, welche Erkrankung bei den Schafen die Hauptseuchenform darstellt, kommt es zunächst zur Röthung und schmerzhaften Schwellung der Haut an der Krone der Klauen namentlich in der Klauenspaltc und am Klauensaum in der Gegend der Ballen. Sehr bald bemerkt man in der gerötheten Haut bläulich gefärbte Flecke, welche wie aus der Tiefe hervortreten und entsprechend ihrem Umfange in kleinere und grösscre Blasen übergehen. Die in der stark gerötheten Haut entstandenen Blasen erreichen die Grosse einer Haselnuss und darüber; sie sind zuerst mit einer klaren, wasserhellen Flüssigkeit gefüllt, welche all-mälig einem trüben, gelblichen, flüssigen Inhalte Platz macht. Für gewöhnlich bersten die Blasen und es zeigt sich ein stark gerötheter, nur mit einer dünnen Zelleuschichte bedeckter und daher granulirt aussehender Geschwürsgrund, auf welchem eine eitrige Secretion unter Bildung eines braunen Schorfes stattfindet. Nach dem Abstossen des Schorfes kommt es am Rande des oft kreisrunden und nur bis zum Papillarkörper heranreichenden Geschwürchens zur Heranbildung eines Epidermiswalles, von welchem eine wahre Ersatzbildung stattfindet, weshalb die Heilung ohne Narbenbildung erfolgt.
An einem mikroskopischen Querschnitte der Haut, entnommen an einer Stelle wo die Blasenbildung eben beginnt, beobachtet man eine capillare Hyperämie der oberen Papillenhälfte an einer
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umschriebenen Stelle des Papillarkörpers. Die einzelnen Papillen werden in ihrer Mitte dicker in Folge Anhäufung von Kundzellen, nun betheiligen sich, wie dieses auch Kitt beobachtet hat, die zwischen den Papillen gelagerten Epidermiszapfen an dem Processe. Die Zellen der mittleren Epidermisschichte erleiden eine Art wassersüchtiger Aufblähung, sie werden rund, stärker lichtbrechend, verlieren den Kern und nehmen an Umfang zu. Eine Ruiulzelleneinlagerung erfolgt von Seite der geschwellten Papille in den Epidermiszapfen, wodurch die Epidermiszellen verdrängt werden und die Kittsubstanz in Form eines Netzes die eingedrungenen Rundzellen umfasst. Die hier stattfindende Netzbildung und Scarification der Malpighi'schen Schleimschichte erinnert an den Vorgang, der sich bei der Pockenbildung in der Epidermisschichte des Hautgewebes abspielt. Oberhalb der geschilderten Veränderung, also in der obersten Epidermisschichte, macht sich eine Verhornnng der Zellen bemerkbar, welche mit den Spitzen der Papillen in einen innigen Contact tritt. Mit dem Fortschreiten des Processes erfolgt eine vermehrte Spannung und Zerrung sowohl der Epidermiszapfen, als auch der dazwischen gelagerten Papillen; endlich erfolgt das Ahreissen einer Papillengruppe in der Mitte ihrer Höhe und der dadurch gewonnene Raum wird theils durch die eingewanderten Rundzellen, theils durch eine klare, lymphatische Flüssigkeit derart ausgefüllt, dass an dieser Stelle eine oft umfangreiche Blasenbildung erfolgt. Nachdem sich der flüssige Blaseninhalt durch die Vermehrung der Rundzellen, wohl auch in Folge der Anhäufung des Streptococcus pyogenes gelb gefärbt hat, erfolgt in der Regel die Berstung der Blase und die Entleerung ihres Inhaltes mit Hinterlassung einer wunden Hautfläche.
Die Heilung erfolgt bei einem normalen Verlaufe als eine wahre Regeneration von Seite des Malpighi'schen Schleimnetzes in der Art, dass sich um den Substanzverlust ein Zellenwall heranbildet, welcher das Geschwürchen von der Peripherie gegen das Centrum allmälig eindeckt und zur Heilung ohne Xarbnnbildung fühlt.
Die Diagnose auf Maul- und Klauenseuche der Schale ergibt sich: aus dem seuchenartigen Auftreten des Leidens, aus dem zumeist milden und typischen Verlaufe, und aus den charakteristischen Krankheitserscheinungen.
In Betreff der Krankheitserscheinungen wäre hervorzuheben, dass beim Schafe als Hauptseuchenform die Klauenseuche vorkommt. Vereinzelte, sich jedoch rasch mehrende Fälle von Hinken innerhalb einer Schafheerde werden um so eher den Verdacht auf die Seuche lenken, wenn das Vorkommen derselben in dem Lande oder in dem Bezirke bekannt ist. Die Untersuchung der Klauen wird den geschilderton,
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mit Blasenbildung einhergehenden Entzündungsprocess am Saume der Krone, hauptsächlich aber am Ballen wahrnehmen lassen. Die geschwollene und geröthete Klauenkrone sondert eine lymphartige, die Wolle am Klauensaum verklebende Flüssigkeit ab; im Kkuenspalt treten die Entzüudungserscheinungen vorragend am Klauensäckchen auf und Vereiterung desselben gehört nicht zu den seltensten Erscheinungen. Als eine schwere Complication gesellt sich zum Leiden eine infectiöse Entzündung der Fussenden in Folge Aufnahme septischer Stoffe aus dem Stallboden, oder grosser Nässe und Ueberanstrengung mit starker Abnützung der Klauen bedingt durch weite Märsche auf schlechten Wegen. Erscheinungen des Kothlaufes, der Lymphgefässentzündung, Abscessbildung und eitrige Unterminirung des Hornschuhes, Trennung des Hornsaumes, Ausschuhen, eitrige Entzündung der Klauendrüse ja selbst eitrige Gelenksentzündung, Knochennekrose und Pyämie sind die Folgen jener Mischinfection. Die geschilderten Krankheitsmerkmale pflegen sich nach einem Incubationsstadiunj von 24 Stunden bis zu (3 Tagen unter den Erscheinungen eines mittelhochgradigen Infections-fiebers einzustellen. Selbstverständlich wird das Fieber gleichen Schritt mit der etwa hinzutretenden Complication halten.
Der Verlauf der Maul- und Klauenseuche ist je nach den Seuchejahren ein verschiedener-, bald mild, bald schwer. Häuflger ist ein gutartiger, typischer Seuchengang zu verzeichnen mit einer Krank-heitsdauer von 23 Wochen und Endigung aller Fälle in Genesung. In anderen Jahren wird der Krankheitscharakter insoferne ein bösartiger, als von den erwachsenen Thieren 1 5 Percent und von den Säuglingen bis 50 Percent der Seuche unterliegen. In der Eegel beträgt die Seucheiidauer innerhalb einer Schafheerde 46 Wochen, nach eingetretener Genesung erholen sich die etwas abgemagerten Thiere sehr rasch, ohne ilass, wie dies oft erwiesen wurde, durch das einmalige üeberstehen der Krankheit eine Immunität geschaffen wird.
Eine Verwechslung der Maul- und Klauenseuche mit anderen, vorwiegend traumatischen Erkrankungen an den Fussenden der Schafe (Panaritium) ist bei der Ansteckungsfähigkeit des Leidens wohl kaum möglich.
Die Behandlung der Seuche ist eine locale und eine prophylaktische. Man behandelt die Geschwüre an den Klauen in schweren Krankheitsfällen mit antiseptischen, wohl auch nach Bedarf mit ätzenden Mitteln. Ebenso werden zur localen Anwendung bei Geschwüren in der Maulschleimhaut adstringirende und desinficirende Lösungen empfohlen. Die Vorbauung derselben besteht in der Separation der kranken Thiere und in den Massregeln, wie sie durch das Thicrseuchengesetz
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vorgeschrieben werden. Zum Zwecke der Abkürzung der Sencbendauer wird die Notliimpfuug iinempfohleu. Die Technik der Impfung geschieht entweder durch das Einstreichen des Geifers der kranken Thiere in die Muulschleimhaut und in den Klauenspalt der noch gesunden Schafe der Heerde, oder durch Impfung mit der Nadel, wohl auch mit impräg-nirten Fäden unter die Haut der Ohren und des Schweifes. Eine Schutzimpfung- ist bisher noch nicht gelungen, sie'erscheint auch von geringerem Wertho, da eine Immunität durch das einmalige Erkranken dos Thieres nicht geschaffen wird.
Die foreusische Beurtheiluug hat mit der Thatsache zu rechnen, dass die Maul- und Klauenseuche der Schafe zu den zwar meist mild vorlaufenden, jedoch auch zu den ansteckungsfähigsten Seuchen gehört. Wie es die Erfahrung gelehrt hat, ist die Tenacität des Contagiums eine ganz bedeutende; dasselbe kann sich monatelang, ja selbst über 1 Jahr im Stalldünger wirksam erhalten. Am wirksamsten erweist sich das Contagium der Milch, es vermittelt nicht nur die Infection der Säuglinge, sondern auch die des Menschen. Die volkswirthschaftliche Bedeutung der Seuche ist eine sehr wichtige, in Folge der raschen Ausbreitung der Krankheit, wobei über 50 Percent sämmtlicher Thiere erkranken können. quot;Wenn auch das Mortalitätspercent bei einem normalen Verlauf unbedeutend ist, so erwachsen doch andere ökonomische Nachtheile, sei es durch Verminderung des Ernährungszustandes, sei es durch die eingeschränkte landwirthschaftliche Ausnutzung der Thiere. Auch als Zoonose hat die Maul- und Klauenseuche der Schafe in Betracht zu kommen, indem eiwiesenermassen eine üebertragung derselben auf den Menschen stattfinden kaün. Bei dem Umstände müssen die Massregeln in Betracht gezogen werden, wie sie für die verschiedenen Länder durch das Thierseucheugesetz vorgeschrieben werden.
Ueber die Dauer des Krankheitsprocesses in einem concreten Falle wird man Aufschluss erhalten: durch die localequot;anatomische Veränderung und durch die Ausbreitung der Krankheit innerhalb einer Heerde, mit besonderer Berücksichtigung des kurzen Incubationsstadiums der Krankheit.
Die Pest der Schafe, Typhus contagiosus.
Literatur:
Mar es cli. Oesterr. Viertoljahrosschrift. XIX. B. 1863.
lileiweiss. Oesterr. Vierteljahresschrift. XXI, 1.
Chicüli. Oesterr. Vierteljahresschrift. Eeferent Zahn, XXVIII.
Werner. Oesterr. Vierteljahresschrift. XXVIII.
Lemaitre. Giorn. di Med. vet. prat. 1864.
Roloff. Magazin 1864.
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Die Pest der Schafe.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 561
Eöll. Oesterr. Vierteljahresschrift 1864. Her twig. Magazin 1864. Laridon. Annal. de Bruxelles 1866. Galamhos. Oesterr. Vierteljahresschrift 1868. Serzalow. Veterinärwesen 1884.
Gewährzeit in: Belgien und Luxemburg 9 Tage.
Die Pest der Schafe ist mit der ßinderpest identisch, indem sie immer zur Zeit einer Rinderpestinvasion bei Schafen und Ziegen vorkommt und von diesen Thieren auf das Bind und wieder umgekehrt übertragen wird.
Geschichte: Schon Columella kannte eine Seuche unter den Schafen, die unter ähnlichen Erscheinungen, wie sie der Einderpest eigen sind, verläuft und als solche heschriehen wurde. In jenen Fällen wurde die sofortige üeher-führung der Schafe in eine andere Gegend und die Trennung derselben in kleine Abtheilungen befürwortet. Auch eine Seuchenkrankheit der Ziegen war zur Zeit Columella's bekannt. Nachdem aber bei den Ziegen keine andere Seuche als die Einderpest vorkommt, so steht zu vermuthen, dass jene Krankheit mit der Einderpest identisch war. Sauvages berichtet zuerst von einer Uebertragung der Einderpest auf Schafe und Ziegen, während viel später dieser Thatsache von Gohier widersprochen wird.
Eine genaue Kenntniss über die Schafpest entstammt den ausführlichen Arbeiten des Landesthierarztes Maresch und Prof. Galambos. Durch die fleissigen Beobachtungen und Untersuchungen der genannten Autoren wurde die Identität der Einderpest mit der Schafpest unzweifelhaft festgestellt und die in Eede stehende Krankheit ausführlich beschrieben. Bei dem internationalen, thierärztlichen Congresso in Hamburg (1863) war es Eöll, der zuerst die Thatsache constatirte, dass bei den der Seuche erlogenen Schafen neben den bekannten Zeichen der Einderpest, heerdweise auftretende Lungenentzündungen vorwiegen. Zur selben Zeit beobachtete Bl ei weiss inKrain die Massenerkrankung von Schafen an der Einderpest, worüber er eine sorgfältige Darstellung der Symptome und der Sectionsergebnisse mittheilte. Seif mann und Werner hatten ebenfalls Gelegenheit die Schafpest zu studiren und sicherzustellen, dass die kranken Thiore die Seuche auf gesunde Schafe und Binder ebenso verbreiten, wie dies umgekehrt der Fall ist. Impfversuche, von Bleiweiss, Chicola und Eöll vorgenommen, haben die Identität der Einderpest mit der Ziegen-und Schafpest vollkommen erwiesen.
Als Entstehungsursache der Schafpest hat Alles zu gelten, was in dieser Beziehung von der Rinderpest (siehe diese) schon erwähnt wurde, nur mit dem Unterschiede, dass sich die Schafe und Ziegen für das Contagium der Pest bei Weitem nicht so empfindlich erweisen wie die Rinder. Selbst bei einer innigen Berührung widersteht ein Thoil der Thiere der natürlichen Ansteckung. Während bei einer directen Impfung der Schafe mit dem Rinderpestcontagium etwa 45 Percent der Krankheit Widerstand leisteten (Roll), erkrankten durch die natürliche Infection kaum 3040 Percent. Die Dauer
Osokor. Gericlitl. Thioihcilkundonbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 36
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5(52nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Iquot;6^ der Schafe.
des Incubationsstadiums beträgt bei der natürlichen Infection -i9 und nach vorgenommener Impfung 26 Tage. Bei dem Uebergange der Krankheit von Schafen auf Rinder beläuft sich die Dauer des latenten Stadiums von 48 Tagen, nach der Impfung von 34 Tagen.
Der Sectionsbefund bei pestkranken Schafen und Ziegen ist identisch mit der gleichen Krankheit der Rinder. Es überwiegen jedoch die Entzündungsmerkmale im Bereiche der Athmungsorgane. Die Schleimbaut des Kehlkopfes, der Luftröhre hauptsächlich aber das Lungengewebe ist der hervorragende Sitz des Krankheitsprocesses; ähnlich wie bei der Rinderpest kommt es zunächst zur exsudativen, dann zur desquamativen, viel seltener zur croupösen Entzündung im Respirationstract, wobei eine lobuläre, katarrhalische Lungenentzündung schon sehr frühzeitig dem Leben des Thieres ein rasches Ende bereitet.
Ebenso gruppiren sich die hervorragenden Krankheitserschei-nimgen zu dem Krankheitsbilde einer katarrhalischen Lungenentzündung. Ein rauher, kurzer, schmerzhafter Husten, verbunden mit Beschleunigung des Athems und des Pulses bilden neben der Mattigkeit, Verringerung der Fresslust, Aufhören des Wiederkauens, Erosionsbildung an den sichtbaren Schleimhäuten, und starkem Durchfall die Haupterscheinungen des Leidens.
Der Yerlaiif der Schaf- und Ziegenpest gestaltet sich viel milder, als jener der Rinderpest. Die Genesungsverhältnisse können im Durchschnitt auf 3040 Procent veranschlagt werden. In ungünstigen Fällen werden sogar 321 Procente der durchseuchten Schafe angeführt. Der Ausgang in Genesung findet in jenen Fällen statt, wo die Krankheitserscheinungen nur einen massigen Höhegrad erreichen. Indess wurden auch schwere Erkrankungen beobachtet, welche nach einer langen Reconvalescenz mit der Genesung des Thieres endigten. Der tödtliche Ausgang tritt meistens im 3.5. Tage des Krankheitsverlaufes ein. Schlecht genährte und im Freien unter ungünstigen Verhältnissen gehaltene Thiere unterliegen der Krankheit am häutigsten.
In Hinsicht der Differentialdiagnose hat von Alters her und wie dies die Geschichte der Rinderpest lehrt, eine Verwechslung der Schafpest mit dem Milzbrand stattgefunden. Bei den exaeten Untersuchungen der Neuzeit dürfte dies wohl kaum mehr möglich sein.
In den meisten Ländern hat man die Schafpest neben der Rinderpest in das Seuchengesetz einbezogen, weshalb bei der Beurtheilung dieser Krankheit jenen Vorschriften Rechnung zu tragen ist.
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Die Finnen der Schweine.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;5(53
IV. Gesetzliche Hauptmängel des Schweines.
Die ersten Nachrichten über gesetzliche Gewährsmängel betreffend den Handel mit Schweinen entstammen dem keltischen Recht. Zu jener Zeit erstreckte sich eine gesetzliche Bürgschaft von 3 Tagen auf die Bräune und das Auffressen der Jungen. Auch im Lüneburger Stadtrecht (1676) war eine allgemein gehaltene Garantie mit Stägiger Gewährfrist festgesetzt, wenn Schweine und andere Thiere inwendig unsaubere Gebrechen aufweisenquot;. Im Württemberger Handelsgesetze (1767) wird hinsichtlich .,der Pfinnen und Lungenfäulequot; eine gesetzliche Frist von 4 Wochen und 3 Tagen bestimmt.
Endlich war im preussischen Landrecht eine gesetzliche Bürgschaft in Betreff der Finnen der Schweine ebenso festgesetzt, wie dies hinsichtlich der Schweine und Schafe schon im westgalizischen Gesetzbuch (1797) in Oesterreich bestimmt war.
Gegenwärtig wird eine gesetzliche Bürgschaft in den verschiedenen Ländern für nachstehende Hauptmängel des Schweines geleistet: die Finnen, die Lungenwürmer, die Lungentuborculose und die Trichinosis.
1. Die Finnen der Schweine.
Syn.: Finnenkrankheit, Hirsekrankheit, Hirsesucht, Ferlsucht, Pfinnen, Aussatz, Hirsekrankheit, Scale-ciasis, Cachexia cellulosa hydatignea, Laderie.
Literatur: Gerlach. Lehrhuch der gerichtlichen 'i'hierheilkunde 1. c. Klinische Lchrhücher 1. c.
Küchenmeister und Zürn. Parasitenkunde 1. c. Zürn. Die thierischen Schmarotzer 1. c. Leuckart. Die Parasiten (1886) 1. c.
Gewährzeit in: Oesterreich, Preussen, Wal deck, Gross-herzogthum Hessen, Bayern, Hessen - Homburg und Sachsen-Coburg 8 Tage; Frankreich und Luxemburg 9 Tage; Baden, Württemberg, Hohenzollern, Frankfurt und Kurhessen 28 Tage; in Sachsen 30 Tage.
Die Finnenkrankheit der Schweine ist dem Wesen nach eine Invasionskrankheit, welche durch einen thierischen Schmarotzer, den Zellgewebsblasenschwanz oder die Fi nne, Cysticercus cellules ae, einen Jugendzustand des Einsiedlerbandwurmes, Taenia solium des Menschen, veranlasst wird. Die Verbreitung und die
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5G4:nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Finnen der Schweine.
Häufigkeit dieser Krankheit ist demnach an das Vorkommen der Taenia solium des Menschen gebunden.
Geschichte: Unsere Kenntniss über die Finnenkrankheit der Schweine, leicht weit über die historischen Uebcrlieferungen hinaus. Aristoteles reiht die Finnen in seiner Thiergeschichte den Schweinckrankheiten an und Aristophanes war die übliche Untersuchung der Sehweine auf Pinnen {xäXaictl) durch Besichtigung der unteren Zungenfliiche wohl bekannt. Auch in den Hippo-kratischen Schriften wird öfters die Pinnenkrankheit erwähnt. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Verbot des Schweinefleisches bei den orientalischen Völkern mit der Kenntniss der Finnenkrankheit im Zusammenhange steht. Während man in älterer Zeit die Finne als ein Krankheitsproduct betrachtete, scheint man ihre thierische Natur erst zu Ende des 17. Jahrhunderts erkannt zu haben. (Fabricius, Götze.) In den zoologischen Werken vor den Fünfziger Jahren wurden die Finnen als eine eigene Thierart unter dem Namen Blasenwürmerquot; (Cystica) neben den Bandwürmern abgehandelt und es steht fest, dass die Zusammengehörigkeit der Finne mit dem Bandwurm zu jener Zeit unbekannt war. Zu den bleibenden Verdiensten Küchenmeisters gehört es, angeregt durch die Aehnlichkeit des Finnenkopfes mit der Amme des Einsiedlerbandwurmes, die Beziehung der Schweinsfinne zur Taenia solium des Menschen zuerst erkannt (18)1:5) und auf experimentellem Wege den Cysticercus cellulosae als Jugendzustand des menschlichen Bandwurmes sichergestellt zu haben. Der allererste Nachweis über die Zusammengehörigkeit der Schweinsfinne mit dem Einsiedlerbandwurm wurde zwar schon von van Beneden erbracht, indem dieser Forscher die reifen Bandwurmgliedcr an Sehweine verfütterte und nach 472 Monaten dieselben mit Pinnen behaftet fand. Unmittelbar darnach (IS.'Jö) bestätigte Gurlt diese Thatsache und führte durch seine Versuche weiter aus, dass schon 32 Tage nach der Verfütterung der Bandwurmglieder das hiezu verwendete Schwein einzelne Finnen, zerstreut an den verschiedenen Körperstellen beherberge. Auch Mosler und Gerlach kamen zu demselben Ergebnisse, wobei von Letzterem noch festgestellt wurde, dass sich nur junge Schweine als infectionsfähig erweisen. Bahnbrechend in dieser Eichtung waren die vielen Versuche von Leuckart, indem die Einwanderung des Bandwurmembryos und seine allmäligo Umbildung zur Finne Schritt für Schritt an dem Versuchsthiere nachgewiesen und erforscht wurde.
Nachdem man über das Herkommen der Schweinsfinne im Reinen war, handelte es sich noch um den entgegengesetzten Versuch, um den Nachweis zu erbringen, dass aus der Schweinsfinne thatsächlich der Einsiedlerbandwurm des Menschen hervorgeht. Diesen Beweis hat nun unumstosslich Küchenmeister erbracht, indem er einem zum Tode verurtheilten Verbrecher, während der letzten 3 Tage seiner Lebenszeit, in verschiedenen Zwischenräumen 75 Stück Schweinsfinnen, theils in abgekühlter Bouillonsuppe, theils eingefüllt in eine Blutwurst verabreichte. Als der Leichnam des Delinquenten 48 Stunden nach der Hinrichtung zur Untersuchung kam, gelang es wirklich im Dünndärme desselben zehn junge, meist 3 4 Mm. lange Tänien aufzufinden, welche durch die Beschaffenheit ihres Hinterleibendes zur Genüge bestätigten, dass sie eben ihren Finnenzustand verloren haben. Angeregt durch diesen Erfolg haben sich viele gesunde Menschen, theils freiwillig, theils gegen Bezahlung als Versuch:-ohjeete verwenden lassen und bei allen wurde 3 Monate nach der Verabreichung der
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Die Finnen der Schweine.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;565
Schweinsfinne, d(;r entsprechende Bandwurm nachgewiesen. Damit aber war der endgiltige Beweis erhracht, dass die hakentragende Taenia soliura des Menschen ? us der Schweinsfinne entsteht und umgekehrt die letztere aus den Eiern des Rinsiedlerbandwurmes hervorgeht.
Ueber das Vorkommen des Cysticorcus cellulosae ist es uns bekannt, dass als Hauptwohuthier das Hausschwein zu gelten bat und zwar vorzüglicb die jüngeren Thiere. Indess ist dies nicht der einzige Wirth des Schmarotzers, denn als Fundorte der Schweinsfinne können mit Rücksicht auf die Häufigkeit ihres Vorkommens noch angeführt werden: das Wildschwein, der Mensch, der Affe, der Hund, der Bär, die Ratte, das Reh, das Schaf und die Katze. Bei allen genannten Wirtben der Finne mit Ausnahme des Hausschweines, ist der Schmarotzer nur zufällig als verirrter Parasit zu betrachten, eingehalten wird der Entwicklungcyklus des Einsiedlerbandwurmes zwischen Hausschwein und Mensch und nur gelegentlich macht der Finnenzustand eine Excursion auf den Menschen und die oben genannten Thiere.
Als Sitz der Finnen im Körper des Schweines hat das Bindegewebe zu gelten, denn nur in diesem kann der Schmarotzer mit Rücksicht auf seine Entwicklungsgeschichte und Einwanderung vorkommen. Man wird die Finne überall dort finden, wo Bindegewebe vorkommt, und da dieses Gewebe zu den ausgebreitetsten gehört, überall im Thierkörper. Als Lieblingsfundorto der Schweinsfinne sind zu nennen: das Bindegewebe sämmtlicher Skeletmuskeln besonders der vorderen Körperhälfte: das Bindegewebe der Zunge, des Zwerchfelles, der Herzmusculatur und der Herzklappen, seltener das Bindegewebe der Schlundmusculatur, der Leber, der Nieren und der übrigen Baucheingeweide, das Unterhautbindegewebe, sowie das submucöse Bindegewebe der Bindehaut des Auges und endlich die Stützsubstanz des Gehirnes und Rückenmarkes und jene des Seh-organes.
Die Häufigkeit der Finnenkrankheit steht mit der Haltung und Pflege des Hausschweines im engsten Zusammenhange, sie gestaltet sich je nach den Culturzuständen der Länder verschieden. Da erwiesencrmassen die Schweinsfinne nur aus dem Ei des Einsiedlerbandwurmes entsteht, so wird die Krankheit doit häufiger sein, wo den Schweinen Gelegenheit geboten ist, die in den menschlicben Excrementen enthaltenen, reifen Bandwurmglieder aufzunehmen. Weideschweine, im halbwilden Zustande aufgezogen, welchen der Zutritt zu Dungstätten und Aborten zugänglich ist, werden die Krankheit ungleich häufiger aufweisen, als gut gepflegte, bei Stall-
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fütterung reinlicli gehaltene Thiere. Wir finden aber auch die feststehende Thatsache, dass in jenen wenigen cnltiviiten Ländern wo die Schweinsfinne häufig angetroffen wird, auch der Einsiedlerbandwurm eine bestäudige Plage der dort einheimischen Völker bildet. Selbst in cultivirten Ländern gibt es verrufene Bezirke, in welchen wegen der mangelhaften Eeinlichkeit und Vorsicht die Finnen- und die Bandwurmkrankheit zu einem Ortsleiden geworden ist. Dass übrigens die Finnenkrankheit bei den Schweinen viel häufiger vorkommt, als man vermuthet, beweisen die jüngsten Schlaehthaus-berichte der verschiedenen Städte. In Wien fanden sich unter 142.393 untersuchten Schweinen bei 282 Stück mit Finnen behaftet; in Salzburg bei 11.188 geschlachteten Schweinen 50 grösstentheils galizischer Provenienz; am Centralschlachtviehhof in- Dresden waren von 54.664 Schweinen 23 mit Finnen durchsetzt; in Berlin waren unter 479.124 Schweinen 1804 mit Finnen behaftet; in München fanden sich bei 148.236 Schweinen 46 Mal Finnen vor.
Die Naturgeschichte des Einsicdlerbandwurmes als des erwachsenen Individuums hat jener der Finne vorauszugehen. Der Einsiedlerbandwurm gehört, vom naturhistorischen Staudpunkte genommen, zu den Platwürmern (Tlatodes), einer Classe der grossen Abtheilung Würmer (Vermes). Je nach der Körperform zerfällt die erwähnte Classe in zwei Ordnungen und zwar in die Napfwürmer (Cotyloidea) und in die Saugwürmer (Trematoden); die Ordnung der Napfwürmer ist es, welcher unser Schmarotzer als erster Familie, den Bandwürmern (Taeneida) angehört und speciell wird er in die Gruppe der bewaffneten Bandwürmer eingereiht.
Der Einsiedlerbandwurm ist ebensowenig wie die übrigen Bandwürmer als ein einzelnes Thier aufzufassen, sondern er entspricht einer mund- und darmlosen Thiercolonie, ähnlich der Koralle oder gewissen Medusen. Die vielgestaltige Thiercolonie unseres Schmarotzers ist in der Zapfen- oder Strobilusform angeordnet, d. h. an einem gemeinsamen Haftapparate befinden sich hinter einander gereiht die einzelnen Individuen ähnlich den (lliedern einer Kette. Demnach lassen sich an jeder Bandwurmcolonie ein das vordere Ende derselben einnehmender Haftapparat, die sogenannte Amme (Scolex) und die sich anreihenden einzelnen imlividuen, Glieder (Proglottiden) unterscheiden. Der Haftapparat oder die Amme ist dasjenige, was für gewöhnlich als Bandwurmkopf bezeichnet wird, während die Proglottiden den einzelnen Bandwurmgliodern entsprechen würden. Die Länge des ganzen Thierstockes beträgt im Mittel bei 224 Ctm. und zählt iin Ganzen 850 Proglottiden. Es ist unzweifelhaft,
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dass von der Amme aus das Nachschieben der einzelnen Individuen erfolgt und der ganze Thierstock von hier aus wächst, da an dieser Stelle die kleinsten Proglottiden angetroffen werden, welche nicht die geringsten Spuren von Organen aufweisen, also auf einer niedrigen Entwicklungsstufe stehen und den jüngsten Gliedern entsprechen. Während die Amme nach dem radiären, viertheiligen Typus gebaut erscheint, sind die Proglottiden abgeflacht und nur im Längen-und Breitendurchmesser entwickelt; darauf beruht eben die bandartige Gestalt der ganzen Thiercolonie. Die kettenförmig angereihten Proglottiden zeigen insoferne eine ungleiche Grosse, als die unmittelbar dem Halse der Amme folgende Gliederserie nur einen Durchmesser der Länge und Quere nach von 0-45 Mm. aufweist, während die Endproglottiden eine Länge von 13 Mm. und eine Breite von 4-5 Mm. erreichen. Die ersten Glieder sind etwas breiter als lang, die mittleren werden quadratisch und die letzten Proglottiden sind im Längendurchmesser mehr ausgebildet als in die Breite.
Die Amme (Scolex) des Einsiedlerbandwurmes stellt eine knopf-förmige Auftreibung von 1 Mm. im Durchmesser des vorderen Endes der Thiercolonie dar, sie ist Brutstätte und Haftapparat zugleich. Am Scheitel der Amme befindet sich ein verschiebbarer rüsselförmiger Fortsatz (ßostellum) angebracht und an der Amme selbst sind zwei Arten von Haftorganen, der Hakenkranz und die vier musculösen Saugnäpfe zu unterscheiden.
An der Basis des durch Muskelapparate beweglichen Eostellums lagern in zwei Reihen hintereinander kleine, den Yogelklauen ähnliche, kalkhaltige Häkchen, welche in ihrer Anordnung einen Kranz darstellen. Die einzelnen Häkchen zeigen schon auf den ersten Anblick einen zweifachen Grössenunterschied, obwohl sie mit ihren nach rückwärts vom Rostellum gerichteten Spitzen in eine Kreisreihe zusammenfallen. In der That bilden sie aber zwei aufeinander folgende Keihen; mit anderen Worten, es alterniren je ein grösseres und kleineres Häkchen in der Folge des Kranzes. Die Häkchen der Vorderreihe, also die grösseren, betragen ihrem Längendurchmesser nach 0-17 Mm., jene der Hinterreihe erreichen eine Länge von nur Oll Mm. An jedem Häkchen des Hakenkranzes sind drei Fortsätze zu unterscheiden. Der in einer Hauttasche ruhende basale Fortsatz des Häkchens ist keulenförmig abgerundet und ziemlich dick; er bildet den Wurzelfortsatz und ist mit seinem Ende gegen die Basis des Rostellums gewendet. Fast unter einem rechten Winkel zweigt von dem Basalstück der dreieckig gestaltete, bedeutend kürzere Muskelfortsatz ab; beide, der basale und der Muskelfortsatz sind durch eine Querfurche von dem
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letzten vogelklauenartigen zugespitzen Fortsatz, dem eigentlichen Hakenstück getrennt, welches mit seinem Ende nach rückwärts gelagert erscheint. Die Zahl der Häkchen des Doppelkranzes schwankt zwischen 2232, wobei die eine Hälfte den grossen und die andere den kleinen Häkchen angehört. In der Kegel sind 14 grosse und 14 kleine Häkchen alternirend in Kreisform an der Basis des Rostellums angebracht. Durch Muskelcontractionen kann die Spitze der Häkchen aufgerichtet und gesenkt werden.
An der grössten Peripherie des knopfförmigen Kopfstückes der Amme befinden sich in gleichen Abständen vier Saugnäpfe, die als kreisförmige, mit radiären und circulären Muskelfasern versehenen Vertiefungen einer ausgiebigen Bewegung fähig sind. Man sieht sie bald einzeln, bald auch zu zweien oder selbst alle vier, nach den verschiedenen Bichtungen armartig vorgreifen, sich flach an Hindernisse anlegen, um durch eine muldenförmige Contraction ihrer Kreisfläche einen luftleeren Raum zu schallen und sich auf diese Weise anheften. Die Saugnäpfe und die Hakenkränze wirken gemeinsam, sie verleihen der Amme eine dauernde Haltbarkeit an der Darmwand ihres Wirthes. Das parenehymatöse Gewebe im Innern der Amme enthält neben den Muskelgruppen der Saugnäpfe und des doppelten Hakenkranzes noch zahlreiche Kalkkörperchen, die in ihrer Gestalt an Amylutnkörner erinnern und wahrscheinlich das Skelet des Parasiten darstellen.
Die Proglottiden, also die einzelnen Individuen der Thiercolonie
zeigen erst gegen die Mitte der Kette eine deutliche Organisation. Sännntliche Bandwurmglieder (Proglottiden) sind parenehymatös, d. h. eine abgeschlossene Leibeshöhle fehlt denselben und ihre Grundlage wird durch ein faseriges, glashelles Bindegewebe gebildet.
Die den Körper des Schmurotzers umschliessendo allgemeine Decke setzt sich aus einer feinen Outicula und aus einer Basalmembran zusammen. Die erstere entbehrt der Epithelialscbichte und zeigt nur eine gleichartige, deutliche Schichtung einer glashellen Substanz, welche von senkrecht verlaufenden Streifen, den sogenannten Poren-canälen, durchsetzt wird. Die Basalmembran stellt eine verdichtete Grundsubstanz dar, die sich dem Hautmuskelschlauch unmittelbar anschliesst. Das darunterliegende Muskelgewebe zerfällt in die Haut-und Parenchymmuskeln. Während erstere in einer sehr dünnen Lage unregelmässig der Basalmembran anliegen, bilden die letzteren circuläre. radiäre und sagittale Züge; sie bedingen durch ihre Mächtigkeit die Beweglichkeit der Proglottiden, welche so ausgebildet ist, dass förmliche Wanderungen angestellt werden, weshalb der für die abgegangenen
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Bandwurmglieder gebräuchliche Ausdruck: Ovaria ambulatoria vollkommen gerechtfertigt erscheint.
Das Nervensystem der Thiercolonie nimmt seinen Ursprung in einem, aus zwei Ganglien gebildeten, centialen Theile in der Amme und liegt daselbst unmittelbar an der Basis des Rüssels, also in der Gegend des Hakenkranzes. Zwei von dem Centralorgane entspringende Seitennerven durchsetzen die ganze Kettencolonie, sie liegen je einer im Parenchym der Körpersubstanz, nahe den Seitenwänden der Proglottiden.
Das System der Ernährung als Organ fehlt gänzlich, es ist weder ein Darm noch irgend eine Spur von Blutgefässen und Blut vorhanden. Die Ernährung erfolgt demnach auf rein diosmotischem Wege. Dagegen aber besteht ein Ausscheidungsapparat in Form des Wassergefässsystems; dasselbe beginnt aus einem kleineren Geflechte in der Amme mit vier Gcliissen, welche dann zu zwei Stämmen verschmelzen und im Winkel zur Seite der Nervenstämme anliegend mit diesen die ganze Thiercolonie durchziehen. Au jedem hinteren Rande der einzelnen Proglottide anastomosiren die Seitengefässe des Wasser-gefässsystems durch einen starken Querast. Die mit Klappen und mit Wimperflächen versehenen Gfefässe sind überdies noch mit den Parenchym-muskeln verbunden, wodurch die CirculatioD einer hellen Fliissigkeil innerhalb ihres Lumens ermöglicht wird. Am Ende der letzten Proglottide mündet das Wassergefasssystem nach aussen.
Der G e s chl e c h I s a p p a r a 1 ist der Hauptbestandtheil der reifen Proglottiden, er fehlt der Amme und dem Halstheil und bildet sich in den einzelnen Gliedern der Thierkette von vom nach hinten allmälig heran. Es sind in jeder Proglottide sowohl männliche als weibliche Geschlechtsorgane vorhanden, demnach besteht bei den Biindwiirmern eine wahre Zwitterbildung. Während die mittleren Proglottiden der Colonie die männlichen und die weiblichen Geschlechtsorgane in vollendeter Form, deutlich entwickelt neben einander aufweisen, schwinden die männlichen Geschlechtsorgane allmälig gegen die rückwärtigen Glieder, so dass die letzten Proglottiden nur mehr die mit befruchteten Eichen angefüllten, sehr voluminösen Fruchthälter aufweisen und in der That als Eiersäcke (Ovaria ambulatoria) angesehen werden können.
Die männlichen Geschlechtsorgane, welche sich zuerst heranbilden, setzen sich aus den Hodenbläschen, dem Samenleiter, dem Cirrusbeutel und dem Cirrus zusammen. Als Hoden fungiren zahlreiche runde, im Parenchym der Körpersubstanz zerstreut liegende Bläschen. Der Inhalt derselben besteht aus lockenartig gruppirten Samenfäden und aus rundlichen, kernführenden Protoplasmaballen,
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wahrscheinlich den Entwicklungsformen der Samenelemente (Spermatoblasten) entsprechend. Sämmtliche Hodenhläschen stehen mit Ausläufern des Samenleiters in Verbindung und gleichen so den Beeren einer Traube. Die Ausläufer vereinigen sich zu Hauptstämmen und münden in eine kleine Höhle (Samensinus) am inneren Ende des strangförmig aufgewundenen Samenleiters. Der eigentliche Samenleiter (Vas deferens) bildet einen verhältnissmässig weiten Canal, der von der Mitte der Proglottide wagrecht gegen den Soitenrand verläuft, um hier in ein napiförmiges, musculöses Gebilde, in die gemeinschaftliche Geschlechtsöffnung (Porus genitalis), und zwar am vorderen Winkel, als männliches Glied nach aussen zu münden. Eine weite, trichterförmige Oeffnung, die Geschlechtscloake nimmt das Endstück des Samenleiters auf und führt in den männlichen Porus genitalis. Zwei Oeffnungen bilden den Porus genitalis der Bandwürmer, die erste, die männliche Geschlechtsöffnung liegt vor der zweiten, der Scheideöifuung. Aus der männlichen Geschlechtsöffnung ragt ein fadenförmiges Gebilde hervor, es ist dies das Begattungsorgan, der Cirrus, welches während des Actes in die unmittelbar daneben gelagerte Scheideöffnung desselben Gliedes eingeführt wird. Der mit kleinen Borsten besetzte Cirrus schliesst sich nach Innen dem Cirrusbeutel, einem sehr musculösen, flaschenförmigen Gebilde an; dasselbe vermittelt die Verbindung zwischen dem Ende des Samenleiters und dem männlichen Copulationsorgane. Die Geschlechtscloake, welche beide Geschlechtsöffnungen enthält, variirt bezüglich ihrer Lage vielfach, indem sie theils am rechten, theils am linken Bande jeder nachfolgenden Proglottide angebracht ist.
Die sehr beträchtlichen weiblichen Geschlechtsorgane umfassen die Scheide, die Samentasche, den Mehlis'schen Körper, den unpaaren Dotterstock (Eiweissdrüse), die paarigen Eierstöcke und den central in der Proglottide gelegenen Fruchthälter mit seinen Seitenzweigen.
Die Scheide nimmt ihren Anfang unmittelbar unter und neben der männlichen Geschlechtsöffnung in der betreffenden Geschlechtscloake der Proglottide; sie zieht halbbogenförmig als ein einfacher, sehr feiner Canal gegen die Mitte und das hintere Ende des Bandwurmgliedes. Ihr sehr kleiner Innenraum ist nur für die Aufnahme der Samenfäden bestimmt, durch die Scheide werden niemals die befruchteten Eier befördert, denn diese gelangen erst mit dem Ablösen der Proglottide, und sobald sie mit den Excrcmenten ihres Wirthes abgesetzt wurde, durch Berstung ihres vorderen Randes nach aussen. Nahe dem Ende der Scheide erweitert sie sich zu einer kleinen Anschwellung, zur Samentasche (Receptaculum seminis), um sich dann
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in einen kugeligen Hohlraum, den sogenannten Mehlis'schen Körper, einzusenken. Der letztere stellt einen kugeligen Hohlraum dar und ist als die Befruchtungsstätte anzusehen, da sich in demselben alle keimbereitenden Organe vereinigen. Die Samentasche, der Ausführungsgang des Dotterstockes, die Ausführungsgänge der Eierstöcke und das Ende des Pruchthälters finden sich im Mehlis'schen Körper zusammen. Der nnpaare Dotterstock, die sogenannte Eiweissdrüse, ein dreieckig gestaltetes, am hinteren Rande der Proglottide mit der breiten Seite aufliegendes, drüsiges Organ, mündet durch Vermittlung eines sehr kurzen und dünnen Canales von rückwärts in den Mehlis'schen Körper ein. Zwei seitlich gelagerte, traubenförmige Eierstöcke mit kleinen, accessorischen Anhängen versehen, münden je einer rechts und links in das untere Scheidenende und mit diesem in den erwähnten Befruchtungshohlraum ein. Endlich führt aus dem vorderen Ende des Mehlis'schen Körpers ein enger Canal in einen weiten und geradlinigen Hohlraum ein, der die Mitte der Proglottide bis nahe an den Vorderrand einnimmt und mit seitlichen Anhängen versehen ist, er entspricht dem Fruchthälter mit seinen etwa 14 Seitenzweigen.
lieber den Vorgang, der sich bei der Befruchtung in der Proglottide abspielt, ist uns nur soviel bekannt, dass die von den Eierstöcken und vom Dotteistock bereiteten Eichen in den Meh 1 is'schen Hohlraum vorgeschoben werden und wahrscheinlich an dieser Stelle das Sperma empfangen, welches aus dem zur Samentasche erweiterten Ende der Scheide zufliesst. Nach der Befruchtung werden die Eichen durch den schmalen Canal am vorderen Ende des M e h 1 i s'schen Körpers in den Fruchthälter vorgeschoben und häufen sich hier allmälig an. Mit der Zunahme an befruchteten Eichen wird der Fruchthälter immer grosser, seine Seitenzweige treiben Sprossen und füllen sich ebenfalls mit Eichen an, wodurch ihre Enden kolbig anschwellen. Mit dem Grösser-werden des Pruchthälters und seiner Seitonzweige schwinden wieder zuerst die männlichen und dann auch die überflüssig gewordenen weiblichen Geschlechtsdrüsen, so dass in den letzten Proglottiden der Bandwurmcolonie nur mehr die sehr erweiterten Fruchthälter sammt den Seitenzweigen, vollgepfropft mit befruchteten Eichen, den Innenraum des einzelnen Individuums der Colonie ausfüllen.
Das Ei des Einsiedlerbandwurmes aus dem Fruchthälter einer reifen Proglottide entnommen, enthält den schon vorgebildeten kugeligen, etwa 0-03 Mm. im Durchmesser haltenden Embryo. Umgeben ist das Ei von einer dicken und festen Schale, die aus nebeneinander gelagerten Stäbchen zusammengesetzt wird und dementsprechend der Hülle ein gestreiftes Ansehen verleibt. Eingeschlossen in der kalkhaltigen, sehr
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festen Eihülle sieht man den Embryo als eine helle Protoplasmakugel, welche mit sechs schwach gekrümmten Häkchen versehen ist. Die Anordnung der Häkchen ist eine paarige, so dass zwei Häkchen nach oben, zwei zu der einen, zwei zu der anderen Seite mit ihren Spitzen gegen die Peripherie gerichtet, abgelagert erscheinen. Nicht selten können Bewegungserscheinungen an den Haken wahrgenommen werden, sie deuten auf eine nicht unbedeutende Locomotionsfähigkeit des Embryos hin.
Bis hieher hat die Entwicklung in dem einen Individuum stattgefunden; soll aber der Cyklus vollendet werden, d. h. soll aus dem Ei des Einsiedlerbandwurmes abermals ein Bandwurm werden, so bedarf es eines Zwischen wir t bes. in der Kegel des Schweines, in welchem die Jugendform unseres Schmarotzern, die Schweinsfinne herangebildet wird. Dieser Vorgang erfolgt in zwei Phasen, und zwar durch die Aufnahme der Tiinieiieichen (Infection) und durch die Einwanderung des Embryos in das Bindegewebe seines neuen Wirthes. Die erste Phase geschieht auf passivem, die zweite auf activcm Wege.
Die Aufnahme der Eichen (Infection) erfolgt in der freien Natur durch das Spiel des Zufalles. Die mit den Excrementen ihres Trägeis (Mensch) abgegangenen Proglottiden des Einsiedlerbandwnrmes sind selbstständige Thiere und können wie; dies erwähnt wurde, nach Art der Schnecken weiterkriechen. Sie gelangen auf verschiedene Futterstoffe oder werden von den Schweinen direct mit dem Menschen-kothe aufgefressen. Die Dauer der Keimfähigkeit der mit den Proglottiden abgegangeneu Eichen wird unter bestimmten, günstigen Verhältnissen auf 5 Wochen (Gerlaeh) festgesetzt. Die in den Magen ihres neuen Wirthes auf passivem Wege hineingerathenen Eichen geben den Embryo frei, sobald die harte Eischale durch die Einwirkung der Verdauungssäfte aufgelöst wird, was einen Zeitraum von 45 Stunden nach geschehener Infection erfordert (Leuckart). Mit dem Freiwerden des sechshakigen Embryos beginnt nun die active Wanderung, sobald die Brut in den Zwölffingerdarm des Schweines hinabgelangt ist. In einer geringen Entfernung vom Pförtner kriechen die Embryonen mit Hilfe ihrer sechs Haken in die Wand des Darm-canales, welche sie in kurzer Zeit durchsetzen, denn man findet sie sehr bald in den Organen der Bauchhöhle, mit Vorliebe im Bindegewebe der Leber. Wie nun die weitere Wanderung geschieht, sind die Ansichten getheilt. Die Mehrzahl der Forscher entscheidet sich für eine active Wanderung der Bandwurmembryonen längs des Bindegewebes (Fürstenberg, Leuckart), während wieder Andere (G erlach) die
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Blutgefässe des Pfortaderkreislaufes als den Weg des Eindringens der Brut bezeichnen.
Wenn die sechshakigen Embryoneu sei es activ oder passiv in das Bindegewebe ihres Wirthes namentlich in jenes der Musculatur gelangt sind, dann beginnt ihre weitere Entwicklung und die all-mäiige Umbildung zur Finne. Die jüngsten beobachteten Finnen stammen aus dem 8. Tage nach der Infection. Rasch wachsen die Embryonen zu kleinen, schon mit freiem Auge sichtbaren Bläschen heran und veranlassen in ihrer unmittelbaren Umgebung eine reactive Entzündung. In weiteren 3 Tagen hat sicli um den jungen Blasenwurm schon eine durch die Entzündung entstandene ßindegewebsverdichtung wie um einen fremden Körper herangebildet. Während dieser Zeit sind die sechs Haken des ehemaligen Embryos verschwunden und nicht mehr aufzufinden. Die jüngsten Finnen sind demnach Bläseben von etwa 1 Mm. Länge und 0'7 Mm. Breite, welche eingehüllt in eine Bindegowebsverdichtung namentlich das inter-musculäre und das interstitielle Bindegewebe der Organe bewohnen. Die schwache Kapsel ist mit dem Bindegewebe der Organe innig verbunden, so dass beim Anschneiden derselben die kleinen Finnen herausfallen und ihrer Grosse entsprechend eine Lücke im Gewebe zurücklassen, die beispielsweise in einem Schinken den Gabel stieben ähnlich aussehen, ein Umstand, von welchem die Händler gegenüber den Käufern häufig Gebrauch machen.
Was nun die Organisation der Finne betrifft, so stellt sie ein Bläschen dar, das eine kernlose, helle Flüssigkeit umschliesst und in der Wand die Anlage eines Wassergefässsystemes, versehen mit kleinen Flimmertrichtern, erkennen lässt. Die sehr zarte Körperwand der Finne besteht von Aussen nach Innen gezählt aus einer zarten Cuticula, aus einer feinkörnigen Schichte von zäher Boschatt'enheit, welche sich in zahllose kleine Zellen auflöst und aus einer innersten durch tropfenartige Bläschen gebildeten Zellenlage. Schon in der 2. Woche nach der Infection erkennt man unter der Cuticula die ersten Spuren der späteren Musculatur. Es sind Fasern, die in zwei Richtungen als Längs- und Ringfasern in der Körperwand der jungen Finne vollaufen. Auch die Rindenschichte des nun grosser gewordenen Würmchens zeigt eine Differenzirung an, indem sich die tieferen Zellenlagen in eine von Muskelfasern durchkreuzte, helle und zähe Bindegewebsmasse umwandeln. Die Zellen der innersten Schichte quellen auf, bilden Vacuolen und scheinen die das Bläschen ausfüllende wasserhelle Flüssigkeit zu liefern, ähnlich dem Epithel einer serösen Membran.
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Eine neue Entwicklungsphase beginnt mit der Heranbildung des Kopf zapf ens, der zukünftigen Amme des Einsiedlerbandwurmes. Im Verlaufe der 3. Woche nach der Infection zu einer Zeit, wo die Blase 1 Mm. misst, zeigt sich an einer bestimmten Stelle, dem vorderen Körperpol, die erste Anlage des Kopfes in Form eines abgeflachten, zelligen Zapfens, der von der Schichte unter der C'uticula ausgeht und in den Innenraum der Blase hineinragt. Im Innern des Zapfens verläuft ein blindsackartiger, weiter Canal, der auf der Aussen-fläche der Blase ausmündet. Die Wand dos Zapfens besteht ursprünglich aus den drei Schichten der Blasenwand und enthält wie jene die Muskelfasern und das Gefässsystem. Mit zunehmender Grosse verliert der Kopfzapfen seine gedrungene Form, er wird schlanker und mehr keulenförmig, dessen Hohlraum erscheint flaschen-förmig erweitert und gestaltet das I^nde zu einen Kolben. Zur selben Zeit beobachtet man die Heranbildung einer sehr zarten Haut, welche von der innersten Blasenschichte ausgeht und den ganzen Kopfzapfen umkleidet; diese Membran stellt das Eeceptaculum scolicis oder die Kopfzapfentasche (L eu ck art) dar. Wenn auch das lleceptaculum im Anfange mit dem Kopfzapfen ziemlich gleich heranwächst, so bleibt es später doch im Wachsthume zurück und die Folge davon ist, dass sich der grössere Kopfzapfen in dem kleineren Eeceptaculum zusammenkrümmt und eine geknickte Haltung einnimmt. In dem Zustande verweilt der Kopfzapfen bis ungefähr zur 3. Woche nach der Infection, wobei die ganze Finne eine Grosse im Durchmesser von G Mm. erreicht hat.
Während des Wachsthumes der Finne spielen sich im Kopfzapfen gestaltliche Veränderungen des Gewebes ab. Die Cuticula erlangt ein streifiges Aussehen, welches sich bis auf die subeuticuläre Schichte fortsetzt; unschwer kann das streifige Gefiige als Musculatur erkannt werden. Um diese Zeit beginnt die Anlage des Wassergefässsystemes mit vier Längsstämmen, die sich aus einem Geflechte am vorderen Ende des Kopfzapfens herausbilden. Mit dem Gefässsysteme treten auch die ersten Kalkkörperchen in der Leibessubstanz des Kopfzapfens auf und zwar zuerst an der ürsprungsstelle des Zapfens von der Blase. Nun beginnt die Kopfaulage im Kopfzapfen derartig, dass sich der iu die Blase eingestülpte kuppenförmige Theil des Zapfens vergrössert und in den Hohlraum des Halstheiles emporhebt. Somit repräsentirt die dem Eeceptaculum anliegende Fläche des Kopfzapfens das spätere Innengewebe, indem sich der Kopf der Finne durch den Hals derselben nach Aussen hervorstülpt. In dem flaschenförmigen Innenraume entstehen vier grubenförmige Ausstülpungen, die Anlagen der zukünftigen
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Saugnäpfe. Der Scheitel des Zapfens stülpt sich nun in den Hohlraum hinein, er wird zum Rüssel des künftigen Finnenkopfes. Im Umkreis der Basis des Rüssels entsteht ein kleiner Ringwulst und auf demselben entwickeln sich 22 32, in der Regel aber nur 28 tüteuförmige Kalkstücke, wovon die eine Hälfte grosser wird, die sich dann zu einem alternirenden Doppelkranz formirt, um den späteren Hakenkranz des Finnenkopfes darzustellen. Gegen das Ende des 3. Monates nach geschehener Infection hat sich der eben geschilderte Entwicklungsvorgang des Blaseninhaltes vollzogen und die Schweins-fiune ist zur Reife gekommen. Die späteren Veränderungen beschränken sich im Wesentlichen nur auf eine Längenstreckung des quot;Wurmleibes. An einer 3 Monate alten, vollkommen entwickelten Schweinsfinne lassen sich als Hauptbestandtheile der Kopf, der Hals und die Schwanzblase unterscheiden. Die Finne stellt in diesem Stadium ein etwa bohnengrosses, mit klarein Inhalte gefülltes Bläschen dar, an dessen vorderem Pole ein reiskorngrosser, weisser, etwas länglicher Körper durchschimmert. Wenn man den weissen Körper zwischen Daumen und Zeigefinger der rechten Hand fasst und allmälig von Innen nach Aussen zusammendrückt, so stülpt sich am vorderen Ende der Schwanzblase zuerst der Fiunenkopf und dann der Hals hervor; ein klarer Beweis, dass der Kopf in dem Inneuraume des Halses, mit seinem Rüssel nach Aussen gerichtet, eingelagert war.
Der Finnen köpf ist der Bandwurmamme ganz gleich organisirt; er ist ja nichts Anderes als die zukünftige Amme des Einsiedlerbandwurmes. Der Rüssel, der Hakenkranz und die vier, in Kreuzstellung gelagerten Saugnäpfe sind die wesentlichsten Theile. Nur in seltenen Fällen gelingt es durch eine mikroskopische Untersuchung, den Ursprung des Wassergefässsystemes und die vier Längsgefässe zur Ansicht zu bringen. Dagegen treten die Muskelgruppen des Hakenkranzes und der Saugnäpfe im Parenchyme des Kopfes deutlich hervor; ebenso sieht man gegen den Finnenhals zu die ersten noch spärlichen Kalkkörperchen auftreten.
Der Finnenhals ist je nach dem Alter der Finnen verschieden lang und dementsprechend gegliedert. Die streifige und durchsichtige Cuticula als die äusserste Schichte erscheint bei comprimirtem Hals als ein arkadenförmiger Bandstreifen, der rechts und links den Rand des Halses einsäumt. Der Innenraum des Halses ist dicht angefüllt mit den schon erwähnten Kalkkörperchen. Gegen die Schwanzblase setzt sich der Finnenhals keulförmig ab, indem er etwas in die Blase vordringt.
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576nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Finnen der Schweine.
Die Schwanzblase der Finne unterscheidet sich wesentlich in Betreff ihrer Leibeswand von jener des Finnenhalses und Kopfes. Wenn auch alle Schichten in der Leibeswand der Schwanzblase vertreten sind, so zeigen sie sich in so hohem Grade vermindert, dass die ganze Wand durchsichtig geworden ist. Vereinzelte Kalkkörperchen trifft man nur in der Nähe des Halsansatzes. Der ganze Innenraum der Schwanzblase ist von einer klaren, eiweissreichen Flüssigkeit eingenommen.
üeber die Lebenszähigkeit der Finnen ist nur Weniges bekannt. Es wird angenommen, dass die Muskelfinne ihre Entwicklungsfähigkeit 36 Jahre behält und erst nach dieser Zeit gewisse regressive Metamorphosen eingeht, von welchen die Verkalkung die häufigste sein dürfte. Nach den Versuchen von Perroncito gehen die Finnen zu Grunde, wenn sie länger als 1 Minute einer Temperatur von 50quot; C. ausgesetzt werden. Sie werden ausserdem ge-tödtet durch gründliches Käuchern, Einpökeln, Austrocknen, Sieden und Braten des Schweinefleisches. Im rohen Schweinefleisch erhalten sich die Finnen oft noch wochenlang entwicklungsfähig.
Sobald nun eine Schweinsfinne, bei welcher der Kopf schon ausgebildet ist, mit dem Schweinefleisch im lebenden Zustande den Verdauungsorganen des Menschen einverleibt wird, so entsteht aus derselben in dem neuen Wirthe der Kinsiedlerbandwwrm und der bereits geschilderte Entwicklungscyklus beginnt von Neuem.
Der pathologische Befund. Die Schweinsfinnen bewohnen nur das Bindegewebe ihres Wirthes und können dementsprechend in allen Organen und Körpertheilen vorgefunden werden. Die Licblingsstellen sind das interstitielle Bindegewebe der Muskeln, von welchen am häufigsten die Musculatur der vorderen Körperhälfte befallen wird. Man findet sie in dem interstitiellen Bindegewebe der Skeletmuskeln der vorderen Körperhälfte reichlicher, als in den rückwärtigen Partien; die Musculatur des Halses, der Vorderbrust, des Schulterblattes ist in manchen Fällen mit vielen Tausenden von Finnen durchsetzt, so dass auf 1 Gr. Fleisch 23 Finnen kommen. Fast nie fehlen die Finnen im intermusculären Gewebe der Zunge, sowohl in der Tiefe als auch unmittelbar unter der Schleimhaut an der unteren Zungenfläche. Eine Lieblingsstelle ist auch das Unterschleimhautgewebe der Bindehaut des Auges und das ünterhautbindegewebe selbst, wenn es Fettgewebe geworden ist. Von den Organen ist es vor Allem das Herz, in welchem selbst bei der geringsten Infection doch einige Exemplare angetroffen werden. In manchen Fällen ist sowohl das interstitielle Muskelgewebe als auch die innere Herzauskleidung mit Finnen vollbesetzt; ich habe sie an den zweizipfligen und dreizipfligen
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Heizklappen am Kaude derselben in perlschnnraftiger Anreihung angetroffen. Das Gehirn, das Rückenmark und das Auge beherbergen nicht selten die Schweinsfinne; an diesen Stellen erreichen die Schmarotzer ihre grösste Körperentwicklung, die sich namentlich in der Schwanzblase geltend macht. Seltener werden die Leber, die Milz, dieLungen und das Bauchfell von den Parasiten heimgesucht.
Die Grosse der Finne ist verschieden je nach ihrem Alter; aus den bisherigen Beobachtungen und Experimenten wäre für praktische Zwecke folgende Alterscala aufzustellen:
Finnen im Längendurchmesser 0-033 Mm. haltend, blos als Bläschen erscheinend und ohne ümhüllungsmembran, sind am 8. Tage nach der Infection gefunden worden (Mosler); Finnenbläschen von Stecknadelkopfgrösse ohne Kopfzapfenbildung, entsprechen einem Alter von 2 Wochen; Finnenbläschen von Stecknadelkopfgrösse mit beginnender Kopfzapfenbildimg sind 20 Tage alt (Gerlach); Finnen mit zarter Umhüllungsmembran von der Grosse eines Hanfkornes mit entwickeltem Kopfzapfen, jedoch ohne Differenzirung desselben in die vier Saugnäpfe und den Hakenkranz entsprechen, einem Alter von 30 Tagen; Finnen von 40 Tagen sind hanfkorngross, wohl auch grosser, sie besitzen eine zarte ümhüllungsmembran, der Kopfzapfen ist deutlich, Sauggruben und Hakenkranz erkennbar aber noch unvollständig (Gerlach); Finnen von 60 Tagen sind erbsengross, sie liegen in einer derben ümhüllungsmembran; aus der Bindegewebs-kapsel herausgenommen erscheinen sie nierenförmig gestaltet, der Kopf ist als mattweisses Bläschen von der Schwanzblase etwas abgehoben, deutlich mit freiem Auge erkennbar, der Hals fehlt noch, der Hakenkranz und die Saugnäpfe sind vorhanden (Gerlach). Finnen von 110 Tagen haben alle annähernd die gleiche Grosse, der Fiuneu-hals ist lang und deutlich quergefurcht, die spätere Gliederung andeutend; die Grosse entspricht einer kleineren Bohne, nach demieicht zu bewerkstelligenden Hervorpressen des Kopfes und Halses gleicht die Finne einer Bocksbeutelflasche (Ger lach). Verkalkungen der Kapsel und Schrumpfungen des Schmarotzers deuten ältere Stadien an.
Jede ausgebildete Finne ist, wie dies schon erwähnt wurde, von einer Bindegewebskapsel eingeschlossen, die dem Träger der Finnen angehört und durch eine reactive Entzündung gebildet wird. Nur im Auge, im Gehirn, wohl auch am Bauchfell kommt es bei den dort ansässigen Finnen zu keiner Kapselbildung, sondern das Parenchym des Schmarotzers steht mit dem Gewebe des Organes in directer Berührung.
Csokor. Gericht!. Thierheilkunde,nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;37
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578nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vie Finnen der Schweine.
Diagnose. Am lebenden Thiere kann die Diagnose auf die Finnenkrankheit nur dann mit Sicherheit gestellt werden, wenn man in der Lage ist, die Finne unter den sichtbaren Schleimhäuten oder in durchsichtigen Organen des Schweines durch die Inspection zu erkennen. In allen anderen Fällen wird man bei Beobachtung eines gewissen Symptomencomplexes nur die Vermuthung auf ein Finnigsein des Schweines aussprechen können.
Als Krankheitssymptome werden im Allgemeinen zu berücksichtigen sein: Zunächst das Alter des Schweines. Es gilt als eine nahezu sichere Thatsache, dass die Einwanderung der Tänienbmt nur in jüngere Thiere stattfindet; über G Monate alte Schweine werden nicht mehr inficirt. Wie bei allen durch zahlreiche thierische Schmarotzer bedingten Erkrankungen stehen die Erscheinungen der verminösen Ka-chexie obenan. Anämie, Abmagerung, Blässe der Schleimhäute, öde mat öse Schwellungen am Kopf und Hals bilden neben Mattigkeit, Traurigkeit und verminderter Fresslust die Hauptmerkmale; daneben besteht in hochgradigen Fällen ein heiseres, rauhes, krächzendes Grunzen, Ausgehen der Boi'sten, Durchfälle, Schwäche und Lähmung, welche Erscheinungen mitunter einen raschen Tod dos Thieres herbeiführen.
Auffallender als die erwähnten allgemeinen Erscheinungen sind jene Symptome, die auf das Vorhandensein der Pinnen in bestimmten Organen hindeuten. Bei massenhafter Einwanderung in die Skelet-muskeln und zur Zeit der entzündlichen Eeaction in denselben ist der Gang der Schweine ein schwerfälliger und insofern ein eigenthümlicher, als die Thiere ihre Schulterblätter nach vorne drehen und den Zehen-tretern analog, das Ellbogengelenk nach Aussen und die Spitzen der Klauen nach Innen wenden, dabei aber vorsichtig und behutsam auftreten. Nach der Einwanderung der Finnen in das Gehirn sind es schwere Gehirnerscheinungen, die in Form epileptischer Krämpfe beginnen und oft mit beiderseitiger Lähmung, Raserei und Tobsucht endigen. Erblindung und die Merkmale der Blindheit stellen sich ein, sobald Finnen im Glaskörper oder in der vorderen und hinteren Augenkammer vorkommen. Unmöglichkeit der Futteraufnahme tritt ein, wenn durch eine enorme Einwanderung der Finnen in die Zunge ihres Wirthes Lähmung dieses Organes veranlasst wird. Seltener sind die Erscheinungen vom Herzen in Form verschiedener Herzgeräusche, bei einer Anwesenheit zahlreicher Finnen im Herzfleisch und an den Herzklappen. Ebenso selten beobachtet man Pleuritis und Peritoniti s bei vorwiegender Localisation der Pinnen in den serösen Häuten.
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Die Finnen der Schweine.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;579
Die liervorragendste und einzig sichere Krankheitserscheinung bietet das Auffinden der Finnen unterhalb der Zungeuschleimhaut und zwar an der unteren Fläche derselben neben dem Zuiigenbiindchen. und die Constatirung der Schmarotzer unter der Bindehaut des Auges, ja selbst auf dem Augapfel. Durch die Einkeilung eines Stabes zwischen die Kiefer des Schweines ist man leicht in die Lage gesetzt, die Zunge des Thieres sehr weit hervorziehen zu können; sowohl mit dem Auge als auch durch das Gefühl lassen sich in vielen Fällen die Finnen constatiren. Gerlach schlägt vor. Einschnitte dem Längenverlaufe der Zunge entsprechend zu machen, um auf diese Weise in zweifelhaften Fällen die Finne zu finden. Auch die Untersuchung der Augen mittelst des Augenspiegels dürfte manchmal zu einem günstigen Eesultate führen.
Leichter wird sich das Erkennen der Finnenkrankheit beim geschlachteten Thiere gestalten. Einschnitte in die Musculatur und in die Organe fördern die mit freiem Auge sichtbaren Bläschen leicht zu Tage. Durch die mikroskopische Untersuchung der Bläschen mit Hilfe einer schwachen Vergrösserung werden alle Zweifel behoben, sobald man irgend eines der für die Finne charakterisirten Elemente auffindet. Es genügt dafür das Auffinden einzelner Haken oder einzelner Saugnäpfe, ja der Rand des Finnenhalses und selbst das Gewebe desselben sind massgebend. Findet man beispielsweise ein Partikelchen, welches unter dem Mikroskope aus kleinen, den Stärke-körperchen ähnlichen Gebilden zusammengesetzt ist, und lässt sich durch die Einwirkung der Essigsäure ein Aufbrausen jener Körperchen constatiren, so genügt dies vollkommen um die Anwesenheit der Finnen zu sichern. Jene kleinen Körperchen sind nur der Finne eigen und das Aufbrausen bei Zuthat von Essigsäure bestätigt die Diagnose insoferne, als dadurch die aus kohlensauerem Kalke zusammengesetzten Gebilde erkannt werden. Die eben geschilderten Anhaltspunkte zum Erkennen der Finne werden uns noch mehr zu statten kommen, wenn es sich darum handelt, in Würsten oder in zerkleinerten Fleischstückchen jene Schmarotzer nachzuweisen. Empfehlenswerth ist die von Schmidt-Mühlheim geübte Methode zum Nachweis der Finnen in Würsten; sie besteht darin, dass man die betreft'ende Wurstprobe mit der 6Sfachen Menge künstlichen Magensaftes (Magen-schleimhautinfus vom Schweine, mit Glycerin und 0-5 Percent Salzsäurelösung) übergiesst und durch einige Stunden bei 40deg; C. digerirt. Die Weichtheile der Finnen werden verdaut Tind nur die Haken des Hakenkranzes, sowie die Kalkkörperchen bleiben unversehrt; sie
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aeuken sich zum Boden des Gefässes und können als Bodensatz einer mikroskopischen Untersuchung leicht unterzogen werden.
Die forensische Beurtheilnng hat sowohl auf die Schädlichkeit des finnigen Schweinefleisches als Nahrungsmittel für den Menschen, als auch auf die Dauer der vorausgegangenen Einwanderung der Bandwurmbrut, d. h. auf den Zeitpunkt der geschehenen Infection Bedacht zu nehmen.
In ersterer Hinsicht kann mit Bestimmtheit ausgesprochen worden, dass nur entwickelte, mit Saugnäpfen und Hakenkranz ausgerüstete Finnen unter bestimmten günstigen Verhältnissen zu Bandwürmern werden. Unreife Finnen sind nicht im Stande eine Bandwurmamme zu erzeugen. Ueberdies muss die reife Finne noch lebend in die Verdauungswege des Menschen gelangen; ist dies nicht der Fall, dann kommt es niemals zur Bandwurmbildung. Hitzegrade, welche das Eiweiss zur Gerinnung bringen, tödten die Finne in sehr kurzer Zeit gerade so, wie gehöriges Austrocknen (Einpökeln oder Durchräuchern) ihr Leben vernichtet. Für die forensische Beurtheilung sind in dieser Hinsicht die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit der finnigen Schweine zum menschlichen Genüsse massgebend, da sich nach diesen der eventuelle Schaden bestimmen lässt.
Nach sect;.13 der Vieh- und Fleischbeschauordnung für das Erz-herzogthum Oesterreich unter der Enns vom Jahre 1886 darf das Fleisch von finnigen und trichinösen Schweinen zum menschlichen Genüsse nicht zugelassen werden; dagegen aber kann nach Absatz b) desselben Paragraphes das Fett finniger oder trichinöser Schweine unter der Bedingung zum Genüsse zugelassen weiden, dass dasselbe sofort nach der Schlachtung in einem Kessel vollkommen rein ausgeschmort und vom Niederschlage vollständig getrennt wird. Der Rückstand nach dem Einschmelzen des Fettes, sowie das Fleisch und die übrigen Organe können, wenn selbe vorher zum menschlichen Genüsse vollkommen unbrauchbar gemacht worden sind, zu technischen Zwecken verwendet werden. Aehnlich verhalten sich die Bestimmungen in Betieft' der finnigen Schweine in anderen Ländern. Der eventuelle Schaden wird sich demnach fast überall auf den Ersatz des ganzen Schweines mit Abzug des Fettes beschränken.
Der Nachweis, wie lange das Schwein finnig sein kann, lässt sich annähernd durch die schon angeführte Alterscala ziemlich sicher erbringen. Dadurch kann unter Umständen der Infectionsheerd aufgedeckt werden, wenn man erhebt, wo sich das betreffende Schwein
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zur Zeit der Infection befunden bat, eine sehr wesentliche Handhabe zum Ausführen der prophylaktischen Massregeln.
Die Vorbauimg gegen die Finnenkrankheit des Schweines besteht in der Verhinderung der Aufnahme der ßandwurmeier des Einsiedlerbandwurmes, also in der Verhinderung der Aufnahme menschlicher Kxcremeate durch die Schweine. Demnach Reinhaltung und Verbesserung der Schweineställe, Vermeidung des Weideganges mit jüngeren Schweinen an Stellen, wo menschliche Aborte ausmünden. Endlich würde sich eine entsprechende Behandlung bandwurmkranker Menschen und die baldige Vernichtung der abgetriebenen Bandwürmer als eine besondere Vorbauungsmassregel empfehlen.
Eine Behandlung der mit Finnen behafteten Schweine erweist sich fruchtlos; nur auf operativem Wege kann die Finne aus dem Gewebe ihres Wirthcs entfernt werden, wie dies thatsiichlich zum Zwecke der Dissimulation bei Schweinen an der unteren Zungenfläche vorgenommen wird.
V. Der Nachtschaden oder die Nachtkrankheiten.
Die Gewährzeit beträgt 24 Stunden und ist gesetzlich verbürgt in: Oesterreich, Preussen, Grossherzogthum Hessen, Waldeck, Sachsen und Hessen-Homburg.
Unter dem gebräuchlichen Ausdrucke: Xachtschaden oder Nachtkrankheiten, versteht man eine 24stündige Gewährleistung oder Bürgschaft für alle nicht speciell benannten Krankheiten der Hausthiere, mögen dieselben während der angegebenen Frist ausbrechen oder innerhalb dieser Zeit mit dem Tode des Thieres enden. Der Nachtschaden ist demnach eine allgemeine Gewährleistung, ihm unterliegen alle jene Gebrechen und Krankheiten der Hausthiere, die zumeist acut auftreten und innerhalb 24 Stunden nach der üebernahme des gekauften Thieres erkannt werden. Es gründet sich der Nachtschaden auf den sect;. 924 des bürgerlichen Gesetzbuches in Oesterreich (sect;, 199 des preussischen Landrechtes), nach welchem es heisst: Wenn ein Stück Vieh binnen 24 Stunden nach der üebernahme erkrankt oder umfällt, so wird ver-muthet, dass es schon vor der üebernahme krank gewesen sei.
Gesjchichte: Der Nachtschaden ist jedenfalls deutschen Ursprunges und scheint an Stelle der im alten germanischen Recht (Leges harharorura) bestimmten 3 Tage getreten zu sein, obwohl die Allgemeinheit der Bürgschaft für nicht ausdrücklich genannte Krankheiten den Principien des römischen Rechtes, dem Edictum aedilitiuin entspricht. Thatsache ist es, dass durch
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Der Nachtschaden oder die Nachtkrankheiten.
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das allgemeine Landrecht für Preussen (1794) die Bürgschaft auf 24 Stunden zuerst gesetzlich eingeführt wurde. In Oesterreich finden wir den Nachtschaden schon im westgalizischen Gesetzbuche mit dem Patent vom 13. Februar 1797 unter sect;. 159 gleichlautend im Text mit dem sect;. 924 des bürgerlichen Gesetzbuches. Grossherzogthum Hessen, Waldeck, Sachsen und Hessen-Homburg haben den Nachtschaden in ihre Handelsgesetze erst zu Ende der Fünfziger Jahre aufgenommen.
Dem Nachtschaden kommen alle Eigenschaften einer gesetzlichen Bürgschaft zu, wenn die Bedingnisse erfüllt werden, die für die specielleu Gewährsmängel bestehen. Eine Vermuthung, dass das Thier vor der Uebernahme krank war, wenn es innerhalb 24 Stunden nach der Uebernahme erkrankt oder umfällt, besteht nur dann, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das Uebel ohne Zuthun des neuen Eigenthümers, also des Käufers entstanden ist. Der Nachweis von Seite des Verkäufers, dass die Krankheit des verkauften Thieres bei dem neuen Eigenthümer durch sein Zuthun zu Stande kam, hebt die gesetzliche Vermuthung auf. Es ist auch vollständig klar und durchaus nicht unmöglich, innerhalb 24 Stunden ein Thier, sei es absichtlich oder durch Zufall, zum Erkranken zu bringen oder den Tod desselben zu veranlassen. Auch die übrigen Bedingnisse, wie sie in den sect;sect;. 926, 927, 929 und 930 bürgerlichen Gesetzbuches angeführt sind als: Erkennen der Krankheit innerhalb der gesetzlichen Gewährfrist, Ertheilen der Nachricht an den üebergeber oder Vornahme des Augenscheines und das Nichterkennen der Krankheit zur Zeit der Uebergabe, müssen erfüllt werden. In den meisten Fällen des Nachtschadens wird es in der Eegel zu einem gerichtlichen Augenschein kommen, wobei dem Befunde der Sachverständigen die wichtigste Bedeutung zuerkannt wird. Es handelt sich dabei entweder um die Untersuchung eines kranken Thieres, oder um eine gerichtliche Section eines Thiercadavers.
Liegt der Fall einer Erkrankung eines gekauften Thieres vor, so hat der Sachverständige zu entscheiden, wann die Krankheitsursache eingewirkt hat und wie lange die vorliegende Krankheit besteht. Die Hilfsmittel dazu sind ihm geboten aus den verbürgten Angaben des Vorberichtes und aus den objectiven Symptomen der Krankheit. Oft gelingt es aus den Angaben der genau aufzunehmenden Anamnesis den Zeitpunkt der Einwirkung der Krankheitsursache, mithin auch den Beginn der Krankheit festzustellen, z. B. bei Vergiftungen, bei chirurgischen Beschädigungen oder bei diätetisch schädlichen Einwirkungen. Zumeist aber wird eine exacte Untersuchung des kranken Thieres erforderlich sein, um zu constatiren, ob man es mit dem Anfangsstadium oder der vorgeschrittenen Krank-
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heit zu thun hat. Bei dem Umstände, dass der Nachtschadou in der Regel eine acute Krankheit ist, die mit heftigen Krankheitserscheinungen auftritt, wird dies nicht gar so schwer fallen und in zweifelhaften Fällen kann eine mehrmals vorgenommene klinische Untersuchung und Beobachtung entscheiden.
Ist ein gekauftes Thier innerhalb 24 Stunden nach der üeber-nahme verendet, so haben die Daten des Sectionsbefun des über die Zeit der Einwirkung der Krankheitsursache einen gesicherten Nachweis zu erbringen. Der anatomische Befund muss von Seite des Sachverständigen mit Rücksicht auf die Qaner des Krankheitsprocosses bcurtheilt werden und erfordert demnach eine sehr genaue und eingehende Würdigung. Es ist mir während meiner lOjährigen Thätig-keit öfters gelungen, den Beweis zu erbringen, dass in dem Falle eines Nachtschadens die Ursache während der 24 Stunden nach der Uebernahme eingewirkt bat. Häufig trifft dies bei Pferden zu, welche nach dem Kauf an Kolik verenden. Der Befund im Magen und im Darme des verendeten Thieres bot in solchen Fällen genügende Anhaltspunkte insoferne, als man bestimmen konnte, welches Futtermittel von dem früheren Eigenthümer, und welches von dem Käufer verabreicht wurde. Ich fand den Blind- und Grimmdarni des Thieres mit Futtermitteln minderer Qualität und die vorderen Partien des Verdauungsschlauches mit gutem Körnerfutter angefüllt, das letztere wurde, nach der Erhebung, von dem neuen Eigenthümer verabreicht, in dem Glauben, das gekaufte Object sobald als möglich zu kräftigen und werthvoller zu machen.
Nachtrag zu den Gewährsmängeln der Hausthiere. Als die Gewährsmangel des Pferdes bereits abgehandelt und dem Druck übergeben waren, erschienen in dem Zeiträume bis gegenwärtig, tbeils neue Gesetze, thcils Nach-tragsbestimmungen in Betreff der Gewährleistung bei dem Thierhandel, sowohl in den einzelnen Ländern des Deutschen Reiches, als auch in Frankreich und Belgien. Als eine nachahmungswürdige Neuerung finden wir in den belgischen und französischen Gesetzgebungen der Neuzeit gewisse Massnahmen, wie sie bis jetzt in den anderen Ländern nicht bestehen; es wird in jenen Gesetzen für bestimmte, specielle Gewährsmängel nur bedingungsweise eine gesetzliche Bürgschaft zuerkannt. Ganz richtig knüpfen sich jene Bedingungen an den Werth des strittigen Thieres, indem es nur als gerecht erachtet werden kann) dass für eine entsprechende Summe Geldes auch eine entsprechend fehlerfreie Waare geliefert werden müsse. Im Nachstehenden sind die neuen Gesetzgebungen angeführt.
Das am 2. August 1884 erschienene Gesetz für Prankreich stellt folgende Gewährsmängel auf: für das Pferdegeschlecht den Rotz, den Wurm, den Dummkoller, das Lungenemphysem, das chronische Kehlkopfpfeifen, das eigentliche Krippensetzen mit oder ohne Abnützung der Zähne, alte intermittirende Lahmheiten und die periodische
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584nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Der Nachtschaden oder die Nachtkrankheiten.
Augenentzündung. Für das Schaf die Pocken selbst nur bei einem Thier der Heerde und beim Schwein die Pinnen.
Nach Artikel 4 dieses Gesetzes ist eine Währschafts- oder eine Minderungs-klagc nur dann zulässig, wenn im Falle dos Kaufes oder des Tausches der Werth des Thieres 100 Frcs. übersteigt.
Nach Artikel 5 wird die Gewährfrist der periodischen Augenentzündung mit 30 Tagen und jene der übrigen Gewährsmängel nur mit 9 Tagen festgesetzt.
Das am 23. August 1885 erflossene Gesetz für Belgien lautet:
Artikel I. Als Gewährsmängel gelten: a) Für das Pferdegeschlocht: der Rotz, der Wurm in allen Fällen, die Mondblindheit und der Dummkoller, wenn sich der Werth des Thieres über 300 Frcs. beläuft, b) Für das Rind: die Rinderpest und die Lungenseuche in allen Fällen, die Auszehrung, die Lungensucht, sowie das Zurückbleiben der Nachgeburt (Non d(51ivrance) bei einem Werthe des Thieres von über ISO Frcs. und wenn der letztangeführte Gewährsmangel beim Käufer nicht stattgefunden hat. c) Fuldas Schaf: die Pocken und die Pest in allen Fällen.
Artikel 11. Die Pest und die Pocken der Schafe, auch nur bei einem Thiere erkannt, leiten die Zurücknahme aller jener Thiere ein, welche das Abzeichen des Verkäufers tragen.
Artikel III. Die Frist der Zurücknahme beträgt, abgesehen von dem festgesetzten Tage der Uebernahme, für die Lungenseuche 30 Tage; für die Mondblindheit 28 Tage und für die anderen Fälle 9 Tage.
In den einzelnen deutschen Staaten sind folgende Abänderungen und Neuerungen rücksichtlich der Währschaftsgesetze in Kraft getreten:
In Sachsen-Meiningen hinsichtlich des Pferdes: Rotz, Wurm und Dampf mit 14 Tagen, Dummkoller mit 21 Tagen, Mondblindheit und Epilepsie mit 40 Tagen Gewährfrist. Bei dem Rinde: die Drüsenkrankheit mit 28 Tagen, Lungensucht, Tragsack- und Scheidenvorfall mit 14 Tagen und die Lungenseuche, sowie die Epilepsie mit 40 Tagen Gewährfrist.
In Baiern und Württemberg entfällt die Gewährleistung für die Räude der Pferde.
In Sachsen entfällt die Garantie für die Räude der Pferde, dafür wurde neu aufgenommen für das Rind: der Scheiden- und Tragsackvorfall mit 8 Tagen und für Schweine und Schafe die Lungenwürmer mit 30 Tagen Gewährzeit.
In Hessen: die Lungenseuche des Rindes mit 30 Tagen.
In Kurhessen: die Lungen- und Magenwürmer der Schafe mit je 42 Tagen.
In Frankfurt am Main: der Rotz und der Wurm des Pferdes mit je 13 Tagen und die Magenwurmseuche der Schafe mit 42 Tagen Gewährfrist.
In Eis ass-L othringen entfällt die Garantie für die Stätigkeit des Pferdes und für die Finnen der Schweine, dafür wird das intermittirende Hinken des Pferdes und die Epilepsie des Rindes mit 9 Tagen verbürgt.
Für Nassau gilt das preussische Währschaftsgesetz und in Sachsen-Coburg wird die Trichinenkrankheit der Schweine mit 8 Tagen gesetzlich verbürgt. Endlich wurden in der Schweiz sämmtliche gesetzlichen Gewährsmängel aufgehoben, sie bestehen aber trotzdem als landesüblich oder traditionell.
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Dritter Abschnitt.
Betrügerische Handlungen mit den Hausthieren als lebende
quot;Waare.
Literatur:
Dr. E. Herbst. Handbuch des österr. Strafrechtes, Wien 1871.
Dr. J. Ellinger. Handbuch des österr. allgera. Civilrechtes, Wien. 1851.
Lehrbücher der gerichtlichen Thierheilkunde 1. c.
Tenneker. Lehrbuch des Pferdehandels und der Rosstäuscherkünste, Hannover 1821.
Tenneker. Der Pferdehandel mit allen seinen Geheimnissen, Hannover 1829.
Mortgens. Enthüllte Geheimnisse aller Handelsvortheile und Pferdeverschönerungskünste, Leipzig 1824.
Eugelhart. Kleines Handbuch für Pferdekäufer, Leipzig 1834.
Stewart. Bath für Pferdekäufer, Hannover iSTi.
Stephen. Zufälle beim Pferdekauf, Berlin 1845.
Lotze. Wegweiser beim Pferdekauf, Weimar 1851.
Taylor. Pferdehandel und Zucht in England, Berlin 1861.
Zürn. Die Gebote beim Pferdehandel, Leipzig 1868.
Garnier. lieber Betrug im Thierhandel, 1883.
Prellereien im Pferdehandel. Landwirthschaftliche Zeitschrift in Sachsen, 1887.
Buloff. Thierärztliche Gutachten, Berichte und Protokolle, Berlin 1885.
Zürn und Müller. Untugenden der Hausthiere, Weimar 1885.
Nach dem Wortlaute des Strafgesetzes gehört der Betrug in die Keihe jener unrechtlichen Handlungen, die einerseits je nach der Beschaffenheit der That und je nach der Höhe des Betrages als Verbrechen, Vergehen und üebertretung strafrechtlich geahndet werden, oder andererseits nur privatrechtliche Folgen gleich den Gewährsmängeln nach sich ziehen. Wer durch listige Vorstellungen oder Handlungen einenAndern in Irrthum führt, durch welchen Jemand, sei es der Staat, eine Gemeinde oder andere Person, an seinem Eigenthume oder anderen
Clolcor. Gerichtl. Thierhoilkuniilaquo;*.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 38
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586 lietrügerische Handluuguii mil den Hausthieren als lebende Waaro.
Kechten, Schaden leiden soll; oderwer in dieser Absiebt und auf die eben erwähnte Art eines anderen Irrthum oder Unwissenheit benützt, begeht einen Betrug; er mag sich hiezu durch Eigennutz, Leidenschaft, durch die Absicht Jemanden gesetzwidrig zu begünstigen, oder sonst durch was immer für eine Nebenabsicht haben verleiten lassen (sect;. 197, St. G.)- Drei gesetzliche Merkmale sind es, die den Begriff des Betrugesquot; begründen; es muss ein Anderer in Irrthum geführt, oder dessen Irrthum und Unwissenheit benützt werJen; dieses hat durch listige Vorstellungen oder Handlungen zu geschehen und zwar in der Absicht, dadurch Jemanden an seinem Eigenthum oder anderen Rechten zu schädigen.
Der Betrug wird als strafbare Handlung zum Verbrechen entweder aus der Beschaffenheit der That oder aus dem Betrage des zugefügten Schadens. Mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der That wäre, was den Thierarzt als Sachverständigen vor Gericht interessirt. als Verbrechen zu erwähnen, der falsche Eid und das falsche Zeugniß; beides sind strafbare Handlungen, die insgemein mit Kerker von sechs Monaten bis zu einem Jahr, bei erschwerenden Umständen aber von einem bis zu fünf Jahren geahndet werden. Andere Betrügereien werden zum Verbrechen, wenn der Schade, der verursacht, oder auf welchen die böse Absicht gerichtet wird, sich höher als auf fünfundzwanzig Gulden beläuft.
Als üebertretung werden jene Betrügereien zu behandeln sein, welche nicht aus der Beschaffenheit der That Verbrechen sind und wo der zugefügte oder beabsichtigte Schade entweder in Geld nicht angeschlagen werden kann, oder wenn dies der Fall ist, sich nicht höher als auf fünfundzwanzig Gulden belauft. Diese Handlungen weiden als mindere Veruntreuungen und Betrügereien (S. 461 Oe. St. G.) mit einfachem oder strengem Arrest von einem bis zu sechs Monaten bestraft.
Zahlreich sind jedoch alle jene Handlungen, die bei genauer Würdigung der gesetzlichen Merkmale nicht unter den Buchstaben des sect;. 197 passen und demnach nicht als Betrug aufzufassen sind, sondern nur privatrechtliche Folgen nach sich ziehen können und sollen. Dahin gehören die gewöhnlichen Irreführungen, Täuschungen und Bevortheilungen im Handelsverkehr mit der lebenden Waare. Es sind dies keine Betrügereien im strafrechtlichen Sinne, daher bedingen sie weder ein Verbrechen, ein Vergehen, noch eine üebertretung und werden nur als Schadenersatz, Auflösung
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Uetrügprificlic Handlimgen mit den Haasthicren als lebende Waare. 567
des Vertrages und Ergänzung des Werthes nacb privatrechtlichen Grundprincipien geahndet. Im gewöhnlichen Verkehr mit der lebenden Waare sind die Täuschungen, Irreführungen und üebervor-theilungen unter dem Titel Betrügereienquot; verstanden und bilden als solche den Gegenstand gerichtsthierärztlicher Untersuchungen. Ihren Folgen nach sind jene Betrügereien gieichwerthig den Gewährsmängeln, sie berechtigen den Benachtheiligten je nachdem, zur Wandlungsklage (Actio redhibitoria), oder Minderuugsklage (Actio quanti minoris) und dementsprechend wird das Verlangen entweder auf Ergänzung des Werthes, oder auf völlige Auflösung des Vertrages gestellt.
Die unter dem Titel b e t r ü g e r i s c h e H an d 1 u n g e nquot; inbegriffenen Täuschungen, Irreführungen und Bevortheilungen werden häutiger von Seite des Vorkäufers als von jener des Käufers begangen. Der Verkäufer sacht die Mängel und Fehler seiner Waare zu verheimlichen und durch verschiedene Kimstmittel zu verdecken, er dissimulirt; der Käufer dagegen will die ihm nicht zusagende, erstandene Waare ablehnen und wendet Mittel und Kunstgriffe an, um Fehler und Mängel an der gekauften, lebenden Waare zu erzeugen, er simulirt Gebrechen, durch welche der Werth der Waare aufgehoben oder wenigstens bis unter die Hälfte des Kaufpreises vermiu-dert werden soll.
Die mindeste aber auch die allerhäufigste Täuschung im Handel mit den Thieren wird von Seite des Verkäufers in der Weise begangen, dass vorhandene Mängel an der lebenden Waare verschwiegen werden, die vermöge ihrer Natur zur Zeit des Kaufes von Seite des Käufers nicht wahrgenommen wurden. Sind jene Mängel weder durch das Gesetz, noch durch die Vereinbarung der Coutrahenten gewährleistet und vermindern sie den Werth der lebenden Waare nicht unter die Hälfte des Kaufpreises, so wird eine Aukämpfung gegen den schon geschlossenen Vertrag sei es durch die Wandlungsklage oder durch die Minderungsklage erfolglos sein.
Eine schon höhere und an das Betrügerische streifende Täuschung begeht der Verkäufer, wenn er, abgesehen von dem erlaubten gewöhnlichen Anpreisen und der vortheilhaften Darstellung seiner Waare, falsche Angaben in der Weise macht, dass er bedungene Eigenschaften, die nicht vorhanden sind, verbürgt und vorhandene Mängel zumeist künstlich verdeckt. Mit Rücksicht auf das Fehlen bedungener Eigenschaften kann der Gegenstand des Processes zu einem Gewährsmangel erhoben werden, wenn jene Angaben vor Zeugen aus-
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588 Betrügerische Handlungen mit den Hausthieren als lebende AVaare.
gesprochen oder sogar schriftlich verbürgt wurden, denn in einem solchen Falle besteht ja eine verabredete Gewährleistung.
Die Dissimulation dagegen ist entschiedener eine betrügerische Handlung, wenn der Nachweis jener Manipulation gelingt und die Absicht zur Irreführung durch listige Handlungen begründet wird. Allein wegen der grossen Allgemeinheit der Begriffsbestimmung des Betruges werden selbst die Dissimulationen nicht der Amtshandlung des Strafrichters anheimfallen, sondern, wie es die Praxis genugsam erwiesen hat, im Civilprocesswege abgehandelt, nur privatrechtliche Folgen nach sich ziehen. Ebenso verhält es sich mit vielen anderen unlauteren Handlungen der Viehhändler, wie z. B. Fälschung des vertragsmässigen Objectes zur Zeit der üebergabe, so dass statt dem gekauften Thiere ein anderes, ähnliches, derselben Gattung angehöriges Object übergeben wird. Sobald die Absicht der Irreführung und die Absicht einer Schädigung des Benachtheiligten nicht erwiesen werden, ist jene Handlung weder dem Verbrechen, dem Vergehen noch der üebertretung einzurechnen, sondern kann nur eine Ankämpfuug des Vertrages zur Folge haben.
Aber auch der Käufer wird aus verschiedenen Gründen, sei es um den Kauf rückgängig zu machen, oder sei es um einen Theil des Kaufschillings abzupressen, verschiedene Kunstgriffe gebrauchen, womit ein Gewährsmangel oder Gebrechen vorgetäuscht werden soll: auch in diesen Fällen ist die Fixirung des Betruges als strafrechtliche Handlung ebenfalls schwer festzustellen, da in den seltensten Fällen die absichtliche Irreführung von Seite des simulirenden Käufers erwiesen werden kann.
Die forensische Beurtheilung hat die Aufgabe, die Facta jener betrügerischen Handlungen festzustellen und die von Seite des Richters gestellten Fragen zu beantworten. Fast immer handelt es sich um die Sicherstellung des Werthes einer strittigen Waare und um den Nachweis jener betrügerischen Handlung, wodurch der Gegenstand entweder im Werthe vermindert oder umgekehrt eine scheinbare Werth-erhöhung bezweckt wurde. Auch die Art der vorgenommenen Fälschung und ihre Folgen für das betreffende Object werden nicht selten Gegenstand der Erörterung sein.
Zur Klärung des Rechtsfalles ist, bei der grossen Mannigfaltigkeit der betrügerischen Handlungen, von Seite der Sachverständigen eine besondere Sorgfalt und Vorsicht nothwendig. Die genaue Erhebung des Thatbestandes, die eingehende und sorgfältige Untersuchung des Streitobjectes und die längere, wiederholte Beobachtung des vorliegenden Falles sind jene Mittel, die zum Ziele führen werden. Dabei soll nicht ausser Acht gelassen werden, dass
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Das Verdecken und Vortäuschen von Fehlern.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 589
sieb das Object wäbrend des Zeitraumes der wiederbolteu Untersuchung in sieberen Händen zu befinden bat und sobald als möglich dem Einfluss des vermeintlichen Betrügers entzogen wird.
Neben einer gründlichen Fachkenntniss erfordert die forensische Beurtheiiung auch einiges quot;Wissen in Hinsicht jener betrügerischen Mittel, die für gewöhnlich und nahezu herkömmlich von Seite der Viehhändler, sei es nur zum Handelsvortbeile. sei es zum Zwecke der Simulation oder der Dissimulation in Anwendung kommen. Der leichteren üebersiebt wegen können alle betrügerischen Kunstgriffe in zwei Gruppen gesondert werden und zwar: in Kunstmittel, welche ein Verdecken (Dissimulation) oder ein Vortäuschen (Simulation) der Fehler, Mängel und Gebrechen an der lebenden Waare bezwecken, und in Handelsvortbeile oder Mittel, durch welche scheinbare Vorzüge an dem Kaufobjecte erkünstelt werden.
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I. Das Verdecken und Vortäuschen von Fehlern, Gebrechen und Mängeln an der lebenden Waare.
Von allen unseren Hausthieren ist es das Pferd, an welchem von Seite des Verkäufers und des Käufers zahlreiche Mittel angewendet werden, sei es zum Zwecke der Dissimulation oder der Simulation von Fehlern, Gebrechen und Mängeln, die den Werth der Waare erhöben oder erniedrigen sollen. Unter dem Namen Rosstauscher-künstequot; sind jene betrügerischen Handlungen von Alters her bekannt und als übliche Vortheile beim Kauf und Verkauf insoferne geduldet, als damit kein Betrug im strafrechtlichen Sinne begangen wird. Das Simuliren und Dissimuliren an der Waare wird als reiner Handelsvortbeil angesehen und der Benachtheiligte kann nur auf Schadenersatz dringen, aber niemals wegen offenen Betruges eine strafrechtliche Verfolgung anstreben. Bei den heutzutage üblichen feineren Unteisuchungsmethoden und Mitteln wird es wohl kaum gelingen, einen Sachverständigen irrezuführen, umsomebr, da die Ross-täuscherkünste als ein traditionelles Erbstück in derselben Weise wie früher geübt werden und in ihrer Ausführung keine wesentlichen Fortschritte gemacht haben. Es wird genügen, auf die historisch gewordenen Mittel der Täuschung nur hinzuweisen, weil, wie ich mich durch eine zehnjährige Praxis überzeugen konnte, derartige Handlungen viel weniger unternommen werden, als man vermuthen möchte. Der kluge Pferdehändler weiss es ja. dass er mit seinen plumpen Mitteln den Sachverständigen nicht so leicht täuschen kann.
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1. Simulation und Dissimulation von Gewährsmängeln.
Der Zweck des Vortäuschens und Verdeckeus von Gewährsmängeln liegt klar zu Tage; der Verkäufer will seine fehlerhafte, mit einem Gewährsmangel behaftete Waare an den Mann bringen und ist demnach bemüht, jenes Gebrechen, soweit es geht, zu verdecken. Der unzufriedene Käufer dagegen will die ihm nicht entsprechende Waare zurückerstatten und strebt eine Auflösung dos Kaufvertrages an, indem er einen gesetzlichen Gewährsmangel vorzutäuschen sucht. Nachdem bei diesem Geschäfte auf der einen Seite immer ein Vortheil haften bleibt, sei es als Erhaltungskosten während der Verwendung, sei es als eine durch den Ausgleich vermindert'1 Kaufsumme, so gibt es zahlreiche Händler, die gerade das Geschäft mit einer fehlerhaften Waare einem reellen Handel vorziehen. Aus dem Grunde erklärt es sich, dass gerade die gesetzlichen, die landesüblichen und die verabredeten Gewährsmängel simulirt oder dissimu-lirt werden, umsomehr, da nur bei den Gewährsmängeln ein richterliches' Verfahren eingeleitet werden kann, was bei den Rosstäuscher-künsten zum Zwecke des vortheilhaften Darstellens der Waare nicht der Fall ist. Die mannigfaltigen Kunstgriffe, die dabei in Anwendung kommen, sind folgende:
Der Dampf, als der im Pferdehaudel am häutigsten vorkommende Gewährsfehler, wird eher verdeckt als vorgetäuscht. Der Verkäufer trachtet die Merkmale des Dampfes durch verschiedene Kunstgriffe zu verbergen. Als dissimulirende Mittel spielten von Alters her die auf dem Aberglauben beruhenden oft barbarischen Behelfe eine hervorragende Rolle. Das Verabreichen der t h i e r i s c h e n Kohle an dämpfige Pferde in Form eines verkohlten Igels oder gerösteten jungen Hundes dürfte nur mehr von geistig beschränkten Händlern geübt werden. Ebenso nutzlos werden sich die um den After des Pferdes angebrachten Nadelstiche erweisen, um das früher so beliebte Merkmal des Dampfes, das Afterathmen, zu unterdrücken.
Dagegen kann die Schwerathmigkeit durch zahlreiche andere Behelfe thatsächlich um Einiges gemindert werden. Vor Allem durch die Nichtverwendung eines dämpfigen Pferdes durch längere Zeit vor der Untersuchung. Wenn im Processe stehende Pferde oft monatelang nicht verwendet werden, so kann es wohl vorkommen, dass zur Zeit des Augenscheines derartige Thiere sehr geringe Merkmale der Dämpfigkeit aufweisen, obwohl sie früher mit jenem Fehler behaftet waren; dies trifft besonders bei jungen Pferden zu. Mit der Entfernuni; der Ursache der Schwerathmigkeit wird auch diese theilweise schwinden.
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Jedoch sich sogleich einstellen, wenn ilie frühere Verwendung erfolgt. Das geschickte Vorführen dämpfiger Pferde von Seite des Verkäufers in der Weise, dass die Thiere nur in kurzein Schritt bewegt werden, oder dieselben rasch vom Stande weggeführt und diinn von weiten Strecken her dem Käufer zugeführt werden, vermindert thatsächlich die Merkmale des Dampfes; dabei erweist es sich als sehr günstig, wenn durch Streckriemen ein Hochhalten des Kopfes und dadurch eine Erleichterung des Athemgeschäftes bezweckt wird. Die letztgenannte Manipulation kommt namentlich dämpfigen Pferden m statten, welche gleichzeitig mit dem Fehler des E o h r e n s behaftet sind; übrigens kann durch ein geschicktes Anlegen der Nasenriemen, wobei ein zu starkes Aufreisseu der Nasenlöcher verhindert wird, das Tönen bei einem geringen Grade des Bohrens unterdrückt werden. Aber auch die Jahreszeit und die jeweiligen Witterungsverhältnisse werden von findigen Verkäufern bei ihren Geschäften mit dämpfigen Pferden berücksichtigt. Im Hochsommer bei trockener, warmer Luft tritt die Athembeschwerde stärker hervor, als im Winter bei feuchter und kalter Atmosphäre.
Zahlreiche diätetische und therapeutische Behandlungen bezwecken eine geringere Auffälligkeit der Athembeschwerden dämpfiger Pferde; hieher gehören: das Hungerulassen, das Entziehen des Rauhfutters, das Verabreichen von kräftigem, jedoch nicht voluminösem Putt er. das Halten der Pferde im Freien und eventuell die Grünfütterung. Auch häufige Aderlässe, sowie die Verabreichung von Purgirmittein sollen die bestehenden Athembeschwerden mindern. Zweifelhaft sind jene Medicamente, die von Pferdehändlern in therapeutischer Hinsicht den dämpfigen Pferden gegeben werden. So soll das Eingiessen von Bleischrot (Hasenschrot), ferner die innere Verwendung von Gel, Butter, Fett und Speck, sowie die Beigabe geringer Mengen von Arsen eine günstige Wirkung hervorbringen. In England ist es üblich, verschiedene Niesmittel, unter Anderem den Meerret tig, in die Nasenhöhle der Pferde einzubringen, um dadurch das Ausbrausen zu befördern.
Endlich wäre noch anzuführen das Vortäuschen anderer mit Schwerathmigkeit einhergehender Krankheitszustände, wie etwa das Erzeugen einer Druse durch scharfe Einreibungen im Kehlgange. In dem Falle will der Verkäufer die vorhandene Athembeschwerde mit den von ihm erzeugten acuten Process in Zusammenhange bringen, und nicht von dem dabei vorhandenen Dampf ableiten.
Von Seite des Käufers kommen ebenfalls zahlreiche Mittel in Anwendung, die den einzigen Zweck verfolgen, bei einem gesunden
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592nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Simulation und DissiiuulatioB von Gewährsniängeln.
Pferde die Merkmale der Schwerathmigkeit liervorzurufen. Als Mittel, welche häufig zur Simulation des Dampfes benützt werden, sind in erster Linie anzuführen: das zu enge Geschirr bei starker Verwendung des Pferdes; zu fest angezogener Kehlriemen, zu enges Kummet und zu starke Gurtung kann allerdings bei gut genährten Pferden eine vorübergehende Athembeschwerde bedingen. Von den medicamentösen Eingriffen und diätetischen Mitteln zu demselben Zwecke kommen in Betracht: intensive Fütterung mit blähenden Substanzen, das Verabreichen eines harten Wassers, das Ringeben der Buttermilch mit Essig, das Füttern mit Gurken und angeblich auch die Fütterung mit aromatischen Kräutern, so insbesondere der Veilchen.
Die mechanischen Mittel, welche zum Zwecke der Simulation des Dampfes von Seite des Käufers gebraucht werden, bestehen: in dem Pfeifern der Pferde, Einknicken einzelner Luftröhrenringe, Verletzungen der Schleimhaut der Kachenhöhle und des Gaumensegels (Rohren), Anlegen einer feinen Seidenschnur um den Hals und Einschnürung des Letzteren bis zur förmlichen Strangulation, ausgeführt unmittelbar vor der Bewegung durch mehrere Stunden. Das Einführen poröser Substanzen (Schwamm) in die Nasenhöhle, um das Athmen zu behindern, wird selten geübt, weil die betrügerische Handlung bald aufgedeckt werden kann. Dass endlich eine sehr intensive Verwendung des Pferdes vor der Probe, wobei der Kopf des Thieres stark herangezogen wird, als Mittel zur Simulation des Dampfes gebraucht werden kann, liegt auf der Hand.
Den Dummkoller des Pferdes dissimulirt der Verkäufer oder simulirt der Käufer in der Art, dass die Störungen im Bereiche des Nervensystems durch mechanische, therapeutische oder diätetische Mittel auf kurze Zeit und je nach Bedarf entweder erhöht oder vermindeit werden. Der Verkäufer vermeidet demnach eine jede zu intensive Verwendung zur Zeit der Probe; sparsameFütterung mit leichtverdaulichem, nicht voluminösem Futter, kühles Verhalten in den Stallungen, stark wirkende Abführmittel, Hautreize, eventuell einige Aderlässe sind jene Behelfe, die auf kurze Zeit die auffälligsten Merkmale des Dummkollers verbergen mögen. Die verminderte oder herabgesetzte Empfindlichkeit in den Ohren und an der Krone kann durch das Kopfscheumachen, Ausschneiden der Haare in den Ohren. Verletzung an der Haut der Ohren und Krone sehr leicht gedeckt werden. Die allgemeine Abstumpfung wird durch reizende Substanzen, so vor Allem durch das sogenannte Pfeffern, d.h. durch Einbringen von gestossenem Pfeffer in der After des Thieres verborgen
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werden; wohl können auch solche Substanzen in die Ohren des Pferdes eingeführt, sehr abgestumpfte Thiere auf kurze Zeit feurig erscheinen lassen. Ein beliebtes Mittel besteht in dem Eingiessen von Oel oder in dem Einbringen von Schrotkörnern in die Ohren. Aber auch die Anwendung der Peitsche und der Sporen kurz vor der Uebergabe dienen als aufregende Behelfe, um dummkollerische Pferde weniger abgestumpft erscheinen zu lassen. Eine nur etwas intensivere Anstrengung bei der laquo;Untersuchung hilft über diese, nur kurze Zeit anhaltende Täuschungen hinweg.
Das Vortäuschen des Dummkollers geschieht meist durch die Verabreichung narkotischer Mittel an die Thiere kurze Zeit vor der Bewegung; grosse Mengen von Alkohol erzeugen bei Pferden vorübergehend die Erscheinungen des Dummkollers. Auch durch die Gewohnheit, respective durch das Abrichten können gesunde Pferde soweit gebracht werden, dass sie abnorme Stellungen behalten, sich auf die Krone treten lassen und den in das Ohr eingeführten Finger dulden, ohne in gehöriger Weise darauf zu reagiren. Uebermässige Anstrengung und Bewegung des Thieres. voluminöses und blähendes Futter, enges Geschirr und die dadurch bedingte Compression der Halsgefässe werden die Erscheinungen des Dummkollers vortäuschen, wenn überdies noch eine ausgiebige Verwendung vorgenommen wird. Alle die erwähnten Mittel steigern ihre Wirkung an heissen Tagen und bei schwüler Luft.
Die Stätigkeit, dieser verhältnissmässig seltene Gewährs-mangel wird eher simulirt als dissimulirt. Der unzufriedene Verkäufer bringt es durch eine unzweckmässige rohe Behandlung, durch unpassendes Geschirr und ungewohnte Verwendung, durch das Anlegen schmerzerzeugender Vorrichtungen unter dem Geschirr, durch Verletzungen und Verwundungen so weit, dass selbst fromme Pferde in einigen Tagen in sogenannte Stutzerquot; oder widersetzliche Thiere umgewandelt werden. Dabei benehmen sich solche Pferde in Gegenwart ihrer Peiniger noch in höherem Grade aufgeregt, als dies bei Führung unter fremder Hand der Fall wäre. Eine Täuschung des Sachverständigen ist nicht so leicht möglich, da derartig verdorbene Pferde schon beim Anspannen oder beim Vorführen durch die Angst und Unruhe eine active Widersetzlichkeit bekunden, welche mit dem Verhalten im Stalle in keinen Einklang gebracht werden kann.
Um das Erkennen der Stätigkeit zu mindern, um also den Gewährsmangel zu dissimuliren, wird das wiedersetzliche Thier schon vor der Musterung durch derbe Züchtigung, Schreien und Ge-
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poltet eingeschüchtert und in Angst versetzt, so dass es wenigstens ;tiif kurze Zeit den Muth verliert und keine Widersetzlichkeit zeigt, lu der Regel führt der Händler oder sein Helfer das Pferd selbst vor und lässt demselben so weit als möglich seinen freien Willen, vermeidet dabei Alles, was eine Aufregung hervorzurufen vermag.
Die verdächtige Drüse und der Rotz sind Krankheiten, die als Gewährsmängel wohl kaum so leicht den kundigen Augen des Sachverständigen vorgetäuscht oder verborgen werden, insbesondere wenn die neuesten diagnostischen Behelfe Berücksichtigung finden. Nur im Beginne des Leidens sucht der Käufer durch eine sorgfältige Reinigung der Nasenöfthungen. durch das Einführen eines Schwatnmes in die betreffende Nasenöffnuug und durch Verabreichung reizender oder zusammenziehender Mittel, sei es Nieswurz, Schnupftabak, gepulverten Hühner mist u.dgl., den vorhandenen geringfügigen Ausfluss zu verbergen. Eine Verdeckung und ein Unkenntlich-machen der Knoten und Geschwüre durch Verwundung oder durch das Auskratzen wird ebensowenig gelingen, wie ein Dissimuliren der Drüsengeschwulst, sei es durch das Ausschälen derselben oder sei es durch die Einreibung mit scharfen Mitteln, um eine scheinbar gutartige Druse zu erzeugen.
Der Käufer sucht die verdächtige Drüse und den Rotz vorzutäuschen, indem er die Schleimhaut der Nasenhöhle chemisch oder mechanisch in eine geschwürige Fläche umwandelt. Auch eine etwa vorhandene gutartige Drüse kann betrügerischer Weise dazu benützt werden, wenn der Ausfluss durch verschiedene Mittel erhalten und etwa die Drüsengeschwulst durch unzweckmässige Behandlung verzögert wird.
Der Wurm oder der Hau trotz wird gedeckt durch das Eröffnen, Entleeren oder Brennen der Wurmbeulen und Umwandlung derselben in eiternde Geschwüre, angeblich entstanden durch mechanische Einwirkungen. Entzündungsgeschwülste erzeugt durch scharfe Einreibungen, sowie Verunreinigungen mit Koth, Mist und Theev sollen die in der Haut vorhandenen Wurmbeulen und Wurmstränge verdecken.
Künstlich wird der Wurm erzeugt ebenfalls durch Reiz- und Aetzmittel, welche Geschwüre oder Anschwellungen in der Haut bedingen, so durch Brennen. Quetschen, Verwunden mit Nadelstichen oder selbst durch Infection vorhandener Wunden mit faulenden Substanzen und septischen Stoffen. Oedeme an den Extremitäten werden hervorgerufen durch Quetschungen und Ligaturen in den oberen L'aitien.
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Die Mondblindheit kann durch künstliche Mittel, welche im Stande sind, die Hornhaut und Bindehaut des Auges entzündlich zu reizen, sowohl simulirt, als auch dissimulirt werden. Fein gepulvertes Glas in das Auge eingeblasen, erzeugt eine intensive Entzündung und Trübung der Hornhaut, welche dann die Aufgabe hat, einen acuteu Anfall von Mondblindheit vorzutäuschen, oder aber die durch den Process bedingten Veränderungen im Innern des Auges zu verbergen.
Der schwarze Staar wird ebenfalls durch Eeizuug der Hornhaut verdeckt, dagegen vorgetäuscht durch das Einbringen pupillen-erweiteruder Mittel in das Auge, vorwiegend durch das Einträufeln des Atropins. Die gründliche Untersuchung des Auges mit den neuesten Behelfen, sowie das Zuwarten und die längere Beobachtung des Thieres sind die Behelfe für den Sachverständigen, um ihn vor Täuschungen zu bewahren.
Das Koppen wird nur dissimulirt, da dessen Vortäuschen nicht möglich ist. Das Aufsetzen in Gegenwart von Menschen kann durch wiederholte Züchtigung dem Thiere abgewöhnt werden. Aber auch auf kurze Zeit lässt sich das Koppen hintanhalten, wenn bei Aufsetzen die Lippen, die Zähne oder das Zahnfleisch verletzt werden, so dass solche Thiere, durch den Schmerz behindert, ihre üble Gewohnheit, solange der Schmerz anhält, unterlassen.
Brennen der Zungenspitze, Beklopfen der Schneidezähne, das Einkeilen von Holzstückchen oder sonstig mechanisch schmerzende Mittel, können auf kurze Zeit das Koppen hindern. Ausserdem gibt es noch manche Behelfe, die man zur Abgewöhnung jenes Fehlers in Anwendung bringt. Als solche sind anzuführen: das Beschlagen der Krippe und Kaufe mit kleinen Nägeln, das Anbringen eines Koppriemens u. s. w. Eine neue derartige Vorrichtung empfiehlt Bril: sie besteht aus einem eiseinen Zaume mit einem Mundstücke, an welchem sich zwei eiserne Backenstücke anschliessen, die sich im Genicke verbinden. Anfangs ist diese Einrichtung etwas störend bei der Futteraufnahme, doch später gewöhnen sich die Pferde daran und verlernen das Koppen.
Bei der Beurtheilung hat man sich an die sichtbaren Folgen des Koppens zu halten; diese bestehen bei den meisten Pferden, sobald sie nicht Luftkopper sind, in der Abnützung der Zangenzähne an ihrem vorderen Rande. Auch die Spuren mechanischer Insulte sind zu berücksichtigen, so das Auffinden von Holzstik-kcheu oder sonstigen harten Körpern zwischen den Schneidezähnen und die Merkmale eines etwa verwendeten Koppriemens in der Haut des Thieres.
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2. Simulation und Dissimulation anderer Gebrechen.
Steifheit, Lahmheit, Spathlahmheit, vorwiegend jene des Pferdes, werden immer dissimulirt, und zwar je nach Umständen durch zu ruhige oder im Gegentheile zu auffällige Bewegung bei dem Vorführen des Thieres. Spathlahrae Pferde pflegt der Verkäufer schon vor der Musterung intensiver zu bewegen. Ein beliebtes Mittel, um Lahmheiten zu verbergen, beruht auf dem Vorführen solcher Thiere auf weichem Boden bei abgenommenen Eisen; dabei wird die Schuld des Lahmens auf das Nichtbeschlagensein geschoben. Auch das mechanische Verletzen der lahmen Extremität und die Angabe. dass dies die Ursache der Lahmheit sei, ist ein ebenso bewährtes betrügerisches Hilfsmittel der Pferdehändler, wie das absichtliche Vernageln eines an und für sich schon lahmen Pferdes.
Simulirt wird die Lahmheit des Pferdes durch verborgen angebrachte Verletzungen, so insbesondere an den Weichtheilen des Hufes. Nadeln oder feine Drahtstiften in den Ballen, in den Strahl oder in die Krone eingebracht, bedingen auffallende Lahmheiten, welche jedoch dem geübten Sachverständigen kaum verborgen bleiben und durch eine sorgsame Untersuchung zu ermitteln sind.
Verschiedene Hautkrankheiten, wie: Abschürfungen am Vorderknie, Wunden vom Streifen herrührend, die Easpe, die Räude, nässende Hautausschläge, Fisteln u. dgl. sucht der Verkäufer durch Ueberdecken mit gefärbten, festhaftenden Massen oder durch Strassen-koth, wohl auch durch ein entsprechendes Geschirr für den Moment zu verbergen.
Hufkrankheiten und Huffehler, wie: Hornklüfte, Horn-spalten, Ochsenklaue, Mangel der Sohle. Strahlgeschwüre und durch Operationen entstandene Defecte am Hufhorn werden zum Zwecke der Dissimulation mit eigenen gefärbten Wachs- oder Harzmassen verklebt. Hornringe sind durch das Abfeilen und Ueberstreichen derselben mit verschiedenen Hufschmieren leicht unkenntlich zu machen. Platt- und Vollhufe sind zu corrigiren durch Unterlagen von Filz. Leder oder Kautschuk und durch ein entsprechendes Beschläge. Bei Zwanghufen wird in der Regel das Hufeisen entfernt.
Verschiedene innere Gebrechen, vorwiegend Gemüths-fehler, können durch rechtzeitige nachdrückliche Züchtigung nur auf kurze Zeit beseitigt werden, sie kehren bald wieder. Eine gründliche und öfters vorgenommene Untersuchung durch den Sachverständigen wird in Fällen solcher Fehler, wie: Beissen, Schlagen, Bocken, Durchgehen und sonstigen für die Umgebung gemeinschädlichen Untugenden bald entschieden haben. Dabei soll der Sachverständige smn Augen-
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Simulation und DissimiilaHun hinsichtlich der Nutzanwendung. 597
merk auf die Gemeinschädlichkeit des Thieres richten, besonders hinsichtlich dessen Verwendung am Lande oder in Städten mit Rücksicht auf den Zweck der dienstlichen Verrichtung. Aber auch von Seite des Käufers können die erwähnten Gebrechen, Fehler und Untugenden künstlich erzeugt werden, in welchen Fällen auf die Zeugenaussagen ein Werth zu legen ist.
3. Simulation und Dissimulation hinsichtlich der Nutzanwendung.
Um die lebende Waare leichter an den Mann zu bringen, werden vom Verkäufer falsche Angaben über die Nutzanwendung der Haus-thiere gemacht. Nichtabgerichtete Pferde werden für vollkommen zuverlässlich und eingefahren ausgegeben, Reitpferde für Zugpferde und umgekehrt in den Handel gebracht. Es ist zweifellos, dass in derartigen Fällen, wo es sich um bestimmte Zwecke der Verwendung handelt, auch von Seite des Käufers unreell vorgegangen wird, indem derselbe absichtlich nicht darauf ansteht, sich von der Leistung des Thieres vor dem Kaufe zu überzeugen, um dann nachträglich seinen Vortheil zu finden. Von dieser betrügerischen Handlung wären in Kürze noch anzuführen:
Die Vernichtung der Zeugungsfähigkeit bei edlen männlichen Thieren; sie verfolgt den Zweck, edle Zuchtthiere theuer anzubringen (Schafböcke) ohne eine Vermehrung oder Verbreitung der Rasse aufkommen zu lassen. Der Zweck wird auf mannigfache Art erreicht, so z. B.: arabische Originalhengste pflegt der Beduine durch Einführen eines glühenden Drahtes in den Hoden zeugungsunfähig zu machen. Ebenso vernichtet der betrügerische Verkäufer die Zeugungsfähigkeit der männlichen Zuchtthiere durch das Abdrehen und Verschieben der Testikeln im Hodensack, durch das Quetschen und durch die Erregung einer künstlichen Hodenentzündung.
Umgekehrt trachtet mancher betrügerische Händler Spitzhengste und unvollkommen castrirte Thiere oder männliche Thiere mit in der Bauchhöhle zurückgebliebenen Hoden (Cryptorchismus. Retentio testis) als castrirte Thiere, als zum Zugdienst oder zur Mästung geeignet, zu verwerthen.
Um Milchkühe hinsichtlich ihrer Milchergiebigkeit werthvoll erscheinen zu lassen, werden grosse und gefüllte Euter durch das Mchtabmelken erzielt. In jenen Gegenden, wo viel Gewicht auf den Werth des Milchspiegels gelegt wird, trachtet der Händler durch das Abscheren und Abbrennen der Haare an dem Euter die gewünschte Grosse und Form des Quenon'schen Milchspiegels künstlich zu erzeugen. Um altmilchende Kühe als frischmilchend darzustellen, wird
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5lgt;Snbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Handehrvwtheillaquo;! um scheinbare Vorzfige zu erkflnstdn.
ein fremdes Kalb beigegeben, auch wohl die Schleimhaut der Scheide durch reizende Mittel in einen geringen Entzündungszustand versetzt. Durch Leerhalteu des Eaters wird das freiwillige Abträufeln der Milch dissimulirt.
Alle die erwähnten betrügerischen Handlungen lassen sich durch den objoctiveu Thatbestand nach wiederholter und unverhoffter Untersuchung, wohl aber am häufigsten nur durch die Zeugenaussagen sicherstellen.
II. Handelsvortheile und Mittel, um scheinbare Vorzüge an dem Verkaufsobjecte zu erkünsteln.
Die betrügerischen Manipulationen, welche sich auf die vortheil-hafte Ausstattung der lebenden Waare beziehen, sind so verschiedenartig und zahlreich, dass eine erschöpfende Darstellung derselben kaum gegeben werden kann, üebrigens werden diese herkömmlichen Mittel kaum im Stande sein, das geübte Auge des mit Fachkenntnissen ausgestatteten Sachverständigen zu täuschen.
Das Pferd ist jenes Object, bei welchem durch die Anwendung verschiedener Toilettekünste und Geheimmittel der routinirte Händler am häufigsten seinen Vortheil sucht. Dafür zeugen die zahlreichen Werke und Abhandlungen, die auf dem Gebiete der Pferde-Verschönerungkünste und des Exterieurs erschienen sind. Das gewöhnliche Anpreisen der Waare, der äussere Aufputz, das Hervorheben der wenigen guten und das Verbergen der schlechten Eigenschaften durch natürliche Ausstattungsmittel, ist ein Hand eis vortheil, der bei jedem Kaufmann vorausgesetzt und gesetzlich erlaubt wird. Wenn aber künstliche Manipulationen am Thierkörper vorgenommen werden, welche vorhandene Fehler verbergen, scheinbare Vorzüge und schätzbare Eigenschaften dem Thiere aneignen sollen, so ist dieses Verfahren zu mindestens eine Uebervortheilung. Wenn auch einige dieser Künste hart an den Betrug streifen, so können dieselben mit Rücksicht auf den Buchstaben des Gesetzes ebensowenig wie die Simulation und Dissimulation der Mängel, als Vergehen, Verbrechen oder Uebertretung geahndet werden. Nur in jenen Fällen, wo es sich um eine Herabminderung des künstlichen Werthes eines Kaufobjectes bis über die Hälfte handelt, treten die Folgen der Minderungsklage, als Ergänzung des fehlenden Werthes oder als vollständige Auflösung des Kaufvertrages in Kraft.
Die geläufigsten betrügerischen Manipulationen und die Handelsvortheile beziehen sich auf die Scheinveredlungen, Fälschungen des Alters und Fälschung des Nationales der lebenden Waare.
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1. Die Scheinveredlungen.
Von den zahlreichen Verschönerungsmitteln, die besonders als sogenannte Toilette bei Pferden in Anwendung kommen, sollen nur die gebräuchlichsten Erwähnung finden.
Am Kopfe des Pferdes pflegt der geübte Pferdehändler seine Verschönerungskünste am ausgiebigsten deshalb zu verwerthen, um den Käufer zu überraschen, so dass seine Aufmerksamkeit von den anderen Fehlern abgelenkt wird. Die gebräuchlichsten Manipulationen sind:
Das Ausscheeren der Haare in den Ohren (Ohrenputzen). das Abbrennen oder Ausrupfen der langen Fühlhaare am Augenlid, am Kinn und an der Nase. Der zu volle Schopf wird durch das Ausrupfen der Haare dünner gemacht und der zu schüttere Schopf durch das Be-schaben der Haare gekräuselt oder selbst mit dem Brenneisen in Locken gelegt, gewellt oder ausgezogen.
Unschöne Formen des Kopfes werden am häufigsten durch ein entsprechendes Geschirr verdeckt. Durch starkes Aufsetzen des Kopfes mittelst der Trense verlieren sich die zu breiten Kinnladen. Die Vertiefung an Hechtköpfen wird ausgeglichen durch das Auspolstern oder Herüberziehen des Schopfes. Zierraten, Aufputz und das Anbringen eines Spielgebisses verdecken den alten Weiberkopf.
Unschöne Ohren können blutig oder unblutig der Correctur unterzogen werden. Ein sehr beliebtes Mittel ist das sogenannte Ohren-mäuseln, ein Verfahren, wobei mit einem eigenen Instrumente (Chau-montel) zumeist nach einer Blechschablone die Ohren zugestutzt werden. Das Ohrenaufsetzen geschieht unblutig bei Hänge-, Schlappoder Schweinsohren durch breit gearbeitete Stirnriemen; blutig durch Einschnitte nahe der Ohrmuschel unter dem Schopf, wobei die Narben-contraction eine aufrechte Stellung der Ohren bedingt; auch das Durchziehen von Pferdehaaren durch die Ohrmuscheln um eine Annäherung derselben zu bezwecken, wurde beobachtet. Ebenso werden zu nahe stehende Ohren (Hasenohren) entweder durch den zugeschnittenen Zaum entfernt gehalten oder durch das Anbringen von Verwundungen und Narbencontractionen nach aussen gezerrt.
Die im Genicke vorkommenden Geschwülste. Beulen oder Fisteln werden zumeist durch die Haare der Mähnen oder des Schopfes verdeckt, eventuell verklebt. Die etwa vorhandene Fistelöffnung kann mit färbigem Wachs, Pech oder einem anderen Klebmittel ausgefüllt und unkenntlich gemacht werden.
Um die Spuren einer Behandlung oder Narben zu verdecken, wird oft der Schopf des Pferdes theils buschig gemacht, theils wieder verdünnt.
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600nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;W'c Scheinvcredlungen.
Abzeichen in der Haut an der Stirne lassen sich erzeugen durch Färbemittel und Abbrennen mit heissem Brod, worauf weisse Haare nachkommen. Entfernt werden die Abzeichen durch Ausrupfen der Haare an jenen Stellen.
Eingefallene Augengruben können durch Aufblasen (Augenpusten) des subcutanen Bindegewebes ausgeglichen werden.
Die Augen, Augenlider und Augenwimpern werden im Falle als Augenkrankheiten vorliegen, verwundet oder mit Theer bestrichen, um die Aufmerksamkeit des Käufers auf die äusseren Theile zu lenken. Ein fehlendes Auge kann durch ein künstliches ersetzt werden. Die Cornea lässt sich bei staarblinden Pferden mit Tusche tätowiren, wodurch scheinbar eine klare Pupille erzeugt wird.
Fehlerhafte Lippen lassen sich durch das Erzeugen eines schäumenden Maules mit Pfeffer, Salz, oder einer anderen reizenden Substanz, oder durch Einlegen eines Kaugebisses auf kurze Zeit verdecken.
Die fehlerhafte Nase regulirt ein entsprechendes Kopfzeug, besonders dann, wenn es mit Zierraten versehen wird.
Zungenblöcker in geringem Grade dissimulirt der Verkäufer durch das Einlegen eines Kaugebisses; hochgradige, schon mit Zungenvorfall versehene Pferde pflegen die Händler auf rohe Weise zu verstümmeln, indem das vorgefallene Zungenstuck einfach abgeschnitten wird. Zahnfisteln lassen sich durch das Verkleben mit Wachs auf kurze Zeit unsichtbar machen.
Verschönerungen am Halse betreffen immer nur die Mähne. He-schabte oder eingeflochtene Mähnen erscheinen wellig und dichter, zu dichte Mähnen dagegen werden durch das Ausrupfen der Haare dünner und schütter gemacht.
Am Widerrist, am Rücken und am Kreuz sind von örtlichen Manipulationen üblich: bei Schäden, Wunden, oder Spuren des Haarseiles, das Verschmieren und Verkleben jener Stellen mit Wachs, Theer, Farbe u. dgl. Um jedoch Stellungen zu corrigiren wird das Pferd auf unebenem Boden derart präsentirt, dass je nach Bedarf das Ueberbautsein durch eine Erhöhung oder Erniedrigung der Unterlage einen Ausgleich erfährt.
Der Schweif hinsichtlich seines Ansatzes wird durch das Arabi-siren oder Englisiren verschönert; bei vorhandenem Rattenschwanz pflegt der Händler einen falschen Schweif, oft auf recht künstliche Weise anzubringen. Ein lebhaftes Schweifaufwinden kann durch das Pfeffern, sogenanntes Aufwärmen erzielt werden.
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Die Scheinverodlungen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;601
Schulterlahmheiteu oder ihre Spuren werden durch absichtliches Vernageln, sei es an derselben oder an der entgegengesetzten Extremität unkenntlich gemacht. Dadurch kann sogar das charakteristische Bild des Lahmens gedeckt werden.
Vorhandene Stollbeulen werden verwundet und als eben frisch entstandene Gehrechen dargestellt. In derselben Weise dissimulirt der Verkäufer die Vorderkniegallen und die Raspe in der Kniebeuge. Eine fehlerhafte Kniestellung kann durch einen unebenen Boden und günstiges Vorführen verborgen bleiben.
üeberbeine und Leisten an den Schienbeinen erscheinen nach erregter Entzündung und Schwellung der Haut kleiner und können durch Beschmutzen der Haut fast ganz unsichtbar gemacht werden. Ebenso wird der Sehnenklapp verdeckt.
Durch ein entsprechendes Beschläge kann bis zu einem gewissen Grade die Stellung und die Form der Fesseln, sowie ihre Länge regu-lirt werden. Das Streifen wird durch das Beschlagen mit Streifeisen verborgen; Sehnenscheiden- und Fesselgallen verdeckt eine frisch angebrachte Wunde ebenso, wie die Mauke durch verschiedene Salben unkenntlich gemacht wird.
Gestütsbrände oder Brände, welche eine edle Abkunft anzeigen sollen, lassen sich künstlich beibringen, andere unliebsame Brände, wie etwa der Ausmusterungsbrand können durch Narben gedeckt werden.
Krankheiten des Sprunggelenkes, hauptsächlich den Späth, dissimulirt der Verkäufer örtlich durch Erregung einer Entzündung, hinsichtlich des Lahmgehens durch vorheriges Warmbewegen des Thieres; auch eine absichtlich angebrachte Hufvernagelung kann diesen betrügerischen Zweck unterstützen. Der Nervenschnitt wird bei Späth und auch bei Hufgelenkslähme eine kurze Zeit das Lahmen verbergen können.
Eine grosse Sorgfalt verwendet der Verkäufer auf das Herrichten der Hufe, da diese Theile am eingehendsten untersucht werden. Abgesehen von dem oft künstlerischen Zurichten der Hufe durch den geübten Schmied (bei Zwanghufen, Vollhufen, Steingallen u. dgl.). Hinsichtlich des Beschlages, werden überdies noch unschöne Hufe geformt und mit dicken Parbenschichteu überzogen, ßingelhufe sind zu ebnen durch das Abfeilen des Hornes und Bestreichen mit färbigen Hufsalben; Hornspalten können durch verschiedene Klebemittel, deren Hauptbestandtheil das Guttapercha ausmacht, ausgefüllt und unsichtbar gemacht werden. Fehler an der Hufsohle und am Hufstrahl, wie etwa der Strahlkrebs, können auf operativem Wege entfernt und durch ein nachträgliches Verkleben derselben mit verschiedenen Harzmittelu verdeckt werden.
CBOkor. Itnichll. TliierliHilkuml.-.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 39
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(i02nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Fälschungen des Alters.
Bei der forensischen Benrtheilung dieser bei weitem noch nicht erschöpfend dargestellten Sdieinveredlungen und Toilettekünste spielt die genaueste und eingehende Untersuchung von Seite des Sachverständigen die Hauptrolle. Vor Allem trachtet der Pferdehändler das Temperament des Thieres zu erhöhen, um dasselbe als feuriges Pferd erscheinen zu lassen. Dazu dienen als innere Mittel der Alkohol, verabreicht auf Brot, und als äussere Mittel das Pfeffern der Pferde, oder das Anbringen von Nägeln und Stacheln an verborgenen Stellen des Geschirres. Das Entgegengesetzte, eine Herabminderung der Lebhaftigkeit, wird erzielt durch ausgiebige Züchtigung, durch einen finsteren Stall, wohl auch dadurch, dass die Pferde vor der Untersuchung in die Schwemme geführt werden.
Um den Ernährungszustand des Pferdes zu heben, pflegen die Pferdehändler durch das falsche Füttern, d. b. durch Arsenfütterung, schon einige Wochen vor dem Verkaufe eine aufgeschwemmte Mast zu erzeugen.
Neben der allgemeinen Untersuchung hat jedoch der Sachverständige auch auf örtliche Veränderungen Eücksicht zu nehmen. Narben an verschiedenen Körperstellen, sowie die Form dieser Narben werden den damit verbundenen Zweck leicht erratheu lassen. So deuten narbige Känder der Ohrmuscheln an, dass hier das Ohrenstutzen vorgenommen wurde. Narben an der Schulter lassen auf eine Behandlung (Haarseilziehen) gegen Lahmheiten schliessen. Ebenso sind die Spuren des Brennens und der scharfen Einreibungen leicht zu erkennen und der Zweck derselben ist unschwer zu deuten. Absichtliche Vernagelungen und Vernagelungen überhaupt gerade zur Zeit des Verkaufes müssen Jedermann auffallen und der Vermuthung Raum geben, dass hier ein betrügerischer Zweck vorliegt. Ebenso werden frische Wunden auf alter, kranker Grundlage zur genaueren Untersuchung herausfordern.
2. Fälschungen des Alters.
In zweifacher Richtung sucht der Händler das Alter der lebenden Waare zu fälschen. Jüngere Thiere sollen älter erscheinen, weil damit ihr Werth steigt und bei alten Thieren soll ein mittleres Alter vorgetäuscht werden, um deren Leistungsfähigkeit auf eine längere Dauer zu verbürgen. Derartige Fälschungen werden wieder mit Vorliebe bei Pferden vorgenommen, sie sind bei den anderen Hausthieren selten zu finden.
Kräftig entwickelte Fohlen können nur bis zu einem Alter von 'gt; Jahren simulirt werden; es geschieht dies durch das Ausbrechen
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Fälschungen des Alters.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 603
der Milcbschueidezahne ein Jahr vor ihrem Wechsel. Auf diese Weise erzeugt der Verkäufer aus 2 jährigen 3 jährige, wenn die Zangenzähne. 4jäbrige, wenn die Mittelzähne, und .'gt;jährige, wenn die Eckzähne früher entfernt werden, also er macht das Pferd künstlich um 1 Jahr älter.
Die forensische Beurtheilnng hat neben den allgemeinen Merkmalen, die das Alter anzeigen, noch zu berücksichtigen die localen Veränderungen; dieselben bestehen in dem Fehleu der Krone des neuen Zahnes und in der Narbenbildung in der Zahnlücke. Ist der Milchzahn freiwillig ausgefallen, so wurde er durch den nachschiebenden, bleibenden Zahn herausgedrückt und es muss deshalb in der Lücke die Krone des bleibenden Zahnes zu fühleu sein. Wird dagegen der Milchzahn gewaltsam entfernt, so fehlt der nachschiebende Zahn und überdies entwickelt sich in der Zahnlücke eine Narbenschrumpfung, die zum narbigen Verschluss jener Oeffnung führt. Wenn die geschilderten Veränderungen zu beiden Seiten und auch oben und unten gefunden werden, so unterliegt es keinem Zweifel, dass in betrügerischer Absicht das Alter gefälscht wurde. Schwer wird der Nachweis in dem Falle gelingen, wenn der neue Zahn, angeregt durch den gewaltsamen Ausbruch des Milchzahnes, etwas verfrüht hervorbricht.
Ein höheres Alter zu verdecken, um ein gewisses Mittelalter bei dem Pferde zu erzeugen, kommt viel häufiger vor und kann erreicht werden durch örtliche und allgemeine Fälschungen. Vou den örtlichen Manipulationen ist anzuführen das Abfeilen der Zähne und das sogenannte Gitschen.
Lang gewordene Zähne trachtet der betrügerische Verkäufe)' mittelst englischer Knochensäge kürzer zu machen, um sie dann an der Oberfläche und am Rande noch mit einer Feile zu richten und zwar derart, dass die der Kürze entsprechende Periode, an der Reibfläche des Zahnes geschaffen wird.
Das Gitschen oder Beschoffen, Jungmachen, Kutschen, Mallen, Wallachen, Manguren, Terkeln, Tartern u. s. w. erfordert einen grösseren operativen Eingriff, zu welchem Zwecke das Pferd geworfen wird. Mittelst Knebel oder Maulgitter wird das Maul geöffnet und die etwa zu langen Schneidezähne werden mit einer guten, feinen ührfedersäge abgeschnitten. Mit einer Feile werden die Hakenzähne verkleinert und geformt, ebenso wird der etwa vorhandene Einbiss weggeraspelt. Nun kann mit einem Grabstichel oder mit einem Stahlbohrer an der oberen, frisch erzeugten Zahnfläche die Kunde eingegraben werden; die ein-gravirten Lücken werden dann mit dem Glüheisen ausgebrannt und durch Hinzunehmen von Harz schwarz gebolzt. Auch gewöhnliches,
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(gt;()4nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; PSlsctungen des Alters.
schwarzes Pech wird in die frisch erzeugten Kunden eingestrichen und dann mit dem Glüheisen hehandelt.
Abgesehen davon, dass derartige künstliche Kunden so roh und plump gemacht sind, dass sie das geübte Auge des Sachverständigen kaum täuschen werden, hat man noch zu berücksichtigen das Miss-verhältuiss zwischen Kunde und Form des Zahnes. Nicht zu verwechseln sind die falschen Kunden, mit der sich erst im höheren Alter einstellenden, oft durch Verunreinigung schwarzgefärbten Kernspur.
Bei der Beurtheilung des Alters haben auch die allgemeinen Merkmale in Betracht zu kommen. Eine betrügerische Verjüngerung erkennt der Fachmann aus der ganzen Körperform des Thieres. Die Merkmale der Arbeit und die Merkmale des Alters documentiren sich: in den harten, grossen und rauhen Lippen, in dem unebenen blättrig abgesetzten und vielfach zugerichteten Hufe und Beschläge, in der wenig elastischen Haut, in dem eingesenkten Rücken, in dem Hängen der Ohren und des Kopfes, in dem Knistern der etwa aufgeblasenen Augengruben und endlich in den grauen Haaren des Schopfes, der Mähne und um den Augenrand.
Hinsichtlich der Feststellung des Alters, angefangen von der Geburt des Thieres bis zu 4 Wochen und darüber besteht für die schlachtbaren Hausthiere eine Bestimmung im Gesetzeswege; dieser Erlass des Österr. Ministeriums des Innern vom 2. Juni 1882, Z. 4788, betreffend die Reife des Jungviehes behufs Verwerthung desselben zum menschlichen Genüsse lautet:
1,nbsp; nbsp; Bei einem Alter von 4 Wochen müssen sämmtliche Milchzähne des Kalbes vollständig durchgebrochen und in ihrer Entwicklung soweit vorgeschritten sein, dass sie nicht über- und hintereinander, sondern nebeneinander in einer bogenförmigen Reihe stehen; das Zahnfleisch darf nicht mehr stark geröthet, weich und saftig sein, sondern muss derber und bleicher erscheinen, und dem Halse des Zahnes in Form eines deutlichen Wulstes angeschlossen sein.
2.nbsp; nbsp;Der Rest der Nabelschnur am Nabel des Kalbes muss gänzlich abgefallen, und der Nabel selbst so weit in der Vernarbung vorgeschritten sein, dass die Stelle daselbst nur mit einer dünnen Kruste bedeckt ist; sollte infolge einer Erkrankung namentlich einer Verdickung des Nabelschnurrestes, der Heilungsprocess noch nicht so weit eingetreten sein, so hat das Vorhandensein der sonstigen Merkmale darüber zu entscheiden, ob das Fleisch eines Kalbes zum Genüsse zugelassen werden darf.
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Fillscbungen des Nationales.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;(i05
o. Das Fleisch geschlachteter Kälber darf nicht gallertig, sulz-ähnlich an der Oberfläche erweicht (schlitzig) oder stark durchfeuchtet sein. Die Musculatur muss daher etwas derber und gefasert erscheinen: das Bindegewebe unter der Haut und zwischen den Muskeln soll nicht schleimig und fettarm, sondern etwas dichter und von einigem, nicht krümlichen, sondern in den Fettzellen abgelagerten Fette durchsetzt sein; in der Bauchhöhle muss am Gekröse, besonders aber um die Nieren etwas Fett angesammelt sein.
Neben diesen im Erlasse angegebenen Merkmalen könnte noch in Betracht kommen die Bestimmung des Alters nach der Hornbildung und nach der Abnützung der Hornschuhe. Bei einem Alter von 4 Wochen fühlt man an der Stelle, wo künftig die Hornzapfen erscheinen, eine harte Oberhautschwiele: mit 6 Wochen bildet sich daselbst ein deutlicher Hornkern: mit 12 Wochen hat sich eine 23 Ctm. lange, noch bewegliche Hornspitze entwickelt und in 56 Monaten nach der Geburt ist das 46 Ctm. lange Horn schon unbeweglich. Die Klauen sind nach der Geburt in ihrer Hornmasse sehr weich, in der Gegend des Ballens gelb gefärbt und sehr stark herangewachsen; in den ersten Tagen zeigen sich allmählich die Merkmale der Abnützung in der Weise, dass eine Erhärtung und eine Abschleifung des Klauenhornes zuerst an der Sohle in der Gegend der Ballen und dann an der Spitze stattfindet.
Wie bei den Pferden das Gitschen der Zähne, so wird beim Rinde durch das Abfeilen das Horn bearbeitet, um die Thiere jünger erscheinen zu lassen. Die Jahresringe an den Hörnern des Rindes können unsichtbar gemacht werden, indem sie mit einer Feile geebnet und nachher mit einem dicken Farbstoff überschmiert werden. Es lassen sich aber diese Betrügereien leicht sicherstellen, wenn die Körperform des Thieres, die Beschaffenheit der Schneidezähne, die Abnützung der Schaufeln, eventuell das Fehlen einzelner und die Rauheiten an den Hörnern an Stelle der fehlenden Jahresringe in Betracht gezogen werden.
3. Fälschungen des Nationales.
Das Nationale eines im Processe stehenden Thieres dient zur Sicherstellung der Identität desselben und ist deshalb ein sehr wichtiges Document. Die Angaben über Thierart, Geschlecht, Farbe, Abzeichen, Alter und Höhe des Thieres sind im Nationale mit der grössten Genauigkeit zu verzeichnen, um sie im gegebenen Falle an dem Thiere wieder zu finden.
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Fälsclmugen des Nationales.
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Der Gerichtsthierarzt hat demnach alle bleibenden Merkmale am Thierkörper sehr sorgfältig zu sammeln und gewissenhaft in das Nationale einzutragen.
Eine Fälschung des Nationales kann vorkommen in solchen Fällen, wo für ein gekauftes Pferd ein ähnliches untergeschoben werden soll, oder wo es wie bei der Zusammenstellung eines Paares, nebst der Gleichheit der Köperformen und der Farbe auch auf eine Gleichheit der Abzeichen ankommt.
Neben den Fälschungen des Alters und der Brände sind es die Farben und die Abzeichen, welche in betrügerischer Weise künstlich erzeugt oder abgeändert werden. Färbungen des ganzen Körpers kommen wohl selten vor, um so häufiger sind dagegen die künstlich erzeugten Abzeichen, um den Pferden ein gleiches Ansehen zu geben. Die Mittel hiezu sind verschieden:
Weisse Abzeichen können bleibend hervorgebracht werden durch einen permanenten Druck an der betreffenden Hautstelle oder aber durch fortgesetzte Verwundungen. Da jedoch hiebei der Erfolg zu langsam eintritt, so werden in der Eegel solche Stellen weiss gefärbt. Mit dem Eintritte des Haarwechsels, also höchstens nach einem halben Jahre verschwinden derartige weisse Abzeichen. Weisse Abzeichen an der Haut und an den Hufen können wieder durch Färbemittel überdeckt werden. Von den schwarzfärbendeu Mitteln kommen in Anwendung: Tusche, Buchdruckerschwärze, Abkochungen vom Campeclie-holz, Wichse, Theer und Höllenstein in Salmiak. Von den braunen Färbemitteln sind anzuführen: Kalk mit Silberglätte und Vitriol liefert eine schwarzbraune, ziemlich haltbare Farbe; Salpetersäure mit Silberglätte, hypermangansaures Kali, Galläpfel und Vitriol liefern eine hellbraune Farbe; dünne Höllensteinlösungen erzeugen ein schön roth gefärbtes Haar.
Alle die hier angeführten Farbstoffe und Beizen sind nur ein geringer Theil der in der Praxis angewendeten Färbemittel. In der Regel sind sie durch Waschungen nicht zu entfernen und werden, wenn sie künstlerisch ausgeführt wurden, erst mit dem Haarwechsel erkannt. Nichtsdestoweniger hat der Sachverständige die Haut genau zu untersuchen, denn es gelingt nur sehr schwer die Haare allein zu färben und dabei die allgemeine Decke zu scheuen. Das Ueberein-stimmen der Farbe der Haut mit den Haaren kann in manchen Fällen als Anhaltspunkt dienen, um eine solche betrügerische Manipulation aufzudecken.
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Vierter Abschnitt. Beschädigungen der HaustMere.
Literatur; Gesetzbflchei 1. c.
Lehrbücher der gerichtlichen Thierheilkunde 1. c. Lehrbücher der speciellen Pathologie und Therapie 1. c. Hab art. Versuche mit den Stahlmantel-Geschossen. Wien 1894. Lehrbücher der Chirurgie 1. c. Siehe Literatur auf Seite 106, 121, 136 und 144.
Weit seltener als man es glauben würde, bilden die Beschädigungen der Hausthiere den Gegenstand eines Rechtsstreites; meistens sind es Beschuldigungen und Vermuthungen, die von Seite des Anklägers vorgebracht, demnach als Substrat eines Processes nicht herangezogen werden können, üebrigens fehlen der forensischen Thierheilkunde alle jene speciellen Bestimmungen, welche auf die Beschädigungen der Hausthiere zu beziehen sind. Aus diesen Gründen konnte sich selbst im Laufe der Zeit eine selbstständige Disciplin, welche die Beschädigungen der Hausthiere in forensischer Beziehung zum Gegenstande hat, nicht heranbilden, und es müssen die vereinzelt vorkommenden Fälle, je nach den entsprechenden Fachwissenschaften beurtheilt werden. Es kann demnach hinsichtlich dieses Capitels nur im Allgemeinen die Eede sein.
Die Hausthiere sind eine lebende Sache (Res animata) und unterstehen den unter dem Titel des Besitzes oder des Eigenthumes angeführten gesetzlichen Bestimmungen, welche ihr Verhältnis gegenüber dem Besitzer oder Eigenthümer als Sache, Eigenthum, Sachrecht, Eigenthumsrecht feststellen. (Siehe: Allgemeiner Theil, Seite 20.)
Die Hausthiere als Sache betrachtet bilden das Eigenthum oder den Besitz, ihre Beschädigung ist demnach in erster Linie eine Beschädigung fremden Eigenthumes, in zweiter Linie eine Besitzstöruug und daher Gegenstand der Civilrechtspflege; dafür gelten die Bestimmungen des allgem. bürgerl. Gesetzbuches, welche das Wesen des Schadens (siehe Seite 79) ausmachen. Allein je nach den Motiven der Beschädigung, nach dem Umfange und nach dem Werthe des
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Beschädigungen der Hausthiere.
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Objectes kauu manche Vermögensbeschädigung als üebertretung, Vergehen oder Verbrechen geahndet werden und gehört in diesem Fallo iu den Beieich des Strafgesetzes; Bestrafung und Entschädigung zugleich, sind der Endzweck einer solchen Ahndung; Erstere wird nach dem Strafgesetze geregelt, die Entschädigung aber erfolgt nachträglich auf dem Civilrechtswege.
Bei jeder Beschädigung des Eigenthumes oder Besitzes handelt es sich im Falle einer gerichtlichen Verfolgung, sei dieselbe eine strafrechtliche oder eine civilrechtliche, immer um zwei Grundlagen des Processes, um den subjectiven und objectiven Thatbestand.
Der subjective Thatbestand bezieht sich auf die Person und berücksichtigt alle jene Momente, die zur Zeit der erfolgten Beschädigung vorhanden waren; so die Veranlassung zur Beschädigung, den Seelenzustand, das Bewusstseiu und die Intelligenz des Thäters. Der subjective Thatbestand ist demnach rein juristischer Natur, er wird durch Nebenumstände, durch Zeugen, manchmal aber auch durch den Effect der That, also durch den objectiven Thatbestand festgestellt. Nur im Falle, als der subjective Thatbestand einem Verschulden gleichkommt, wird er zum Gegenstand einer Anklage und von Seite des Richters entweder als Verschulden durch Fahrlässigkeit oder als eine rechtswidrige vorsätzliche Handlung geahndet.
Bei einem Verschulden aus Fahrlässigkeit ist das Wesen lies objectiven Thatbestandes nur eine Schuld culpa begangen oder unterlassen culpa lata , demnach eine rechtswidrige Handlung ohne Vorbedacht, entstanden durch Ausserachtlassung der gehörigen Aufmerksamkeit.
Das Verschulden aus bösem Vorsatz dagegen erfolgt mit üeberlegung dolus , es ist eine bewusste, d. h. die strafbare Handlung oder Unterlassung, wodurch eine unerlässliche, gemeine Rechtsanforderung verletzt oder gefährdet wird, ist überdacht und ausgeführt worden. Die Veranlassung zu einer solchen strafbaren Handlung entspringt der Rachsucht, der Gewinnsucht, der Habsucht, oder aber dem absichtlichen Betrüge. Die strafbare Handlung richtet sich dabei entweder gegen ein Thier selbst, sie wird begangen im Zorne und in der Aufregung; oder aber, was weit schlimmer ist, die That richtet sich gegen den Eigenthümer, der Thäter will demselben einen materiellen Schaden zufügen und zu dem Zwecke wird das schuldlose Thier benützt.
Der objective Thatbestand bezieht sich auf die That selbst, derselbe kann in unseren Fällen nur mittels thierärztlicher Kenntnisse festgestellt werden. Es handelt sich dabei immer um eine Beschädi-
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Beschädigungen der Haustbiere.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 509
laquo;jung delaquo; lebenden Thierkörpers, wodurch eine Gesundheitsstörung geschaffen wird, die den materiellen Werth des Thieres vermindeit oder aufhebt, Die Folgen des objectiven Thatbestandes bedingen den eigentlichen pecuniären Schaden, welcher in einem geraden Verhältnisse zu dem Werthe des Thieres steht. Die aus der Beschädigung eines nutzbaren Hausthieres resultiienden Folgen sind dem Grade nach verschieden.
1.nbsp;Als beschränkte oder aufgehobene Nutzung sind jene Beschädigungen aufzufassen, in deren Gefolge sich Abmagerung und Verlust des Körpergewichtes in den verschiedeneu Abstufungen einstellen. Bei der Aufzucht der Nutzthiere, bei der Mästung kommen diese Folgen zunächst in Betracht. Weiters kann aus der Beschädigung die beschränkte oder selbst aufgehobene Arbeitsfähigkeit hervorgehen; bemessen wird dieser Schaden nach dem pecuniären Werthe der täglichen Dienstleistung im Verhältnisse zur Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Aber auch in dem Ausfalle der Milchergiebigkeit und des Wollertrages machen sich die Folgezustände des objectiven Thatbestandes geltend.
2.nbsp; Die Folgen des objectiven Thatbestandes aussein sich als Verkrüppelung deformatio. d. h. in Mängeln, die auf Missgestaltungen beruhen, wobei der ordentliche Gebrauch des Thieres eingeschränkt oder aufgehoben wird; wie etwa die Missgestaltung der Hufe, der Gelenke, der Extremitäten nach vorausgegangenen Krankheiten. Der Schade wird nach dem Grade der Gebrauchsstörung oder der sonstigen Entwerthung bemessen. Aber auch Verluste einzelner Körpertheile können verbleiben, sie machen die Verstümmelung mutilatio aus und beeinträchtigen den Gebrauch, selbstverständlich auch den Werth des Thieres, z. B. das Coupiren des Schweifes beim Pferde.
3.nbsp; Bleibende Entstellungen depravatio als Folgen des objectiven Thatbestandes, können, ohne gerade eine Störung des Gebrauches zu bedingen, doch den Werth des Thieres im Sinne eines Schönheitsfehlers vermindern, beispielsweise bei Luxusthieren. Bleibende Organstörungen sind fortdauernde Krankheiten und demnach als dauernde Schädigungen der Nutzung aufzufassen; sie vermindern den Werth des Thieres oder heben denselben vollkommen auf. Endlich erfolgt der gänzliche Verlust des Thieres. wenn durch eine vorausgegangene Beschädigung der Tod mittelbar, unmittelbar oder erst später, durch Nachkrankheiten bedingt, eintritt.
Der Sachverständige wird in vielen Fällen nicht in der Lage sein, den nothwendigen Eintritt der oben erwähnten Folgezustände
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Beschädigungen der Hausthiere.
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einer Beschädigung gleich zu constatiren, manchmal muss der wirkliche Eintritt jenes Zustandes abgewartet werden.
Aussei- der Feststellung des objectiven Thatbestandes, obliegt es dem Sachverständigen noch zu beweisen, ob diese Folgenzustände thatsächlich aus der Beschädigung allein hervorgegangen oder aber durch andere Umstände, sogenannte zufällige oder Mitursachen entstanden sind. Die Mitursachen spielen demnach bei der Beurthei-lung eine hervorragende Eolle und müssen vom Sachverständigen genau gewürdigt werden. Sie lassen sich je nach ihrem Herkommen in zwei Kategorien sondern; einmal in solche, die im Thierkörper selbst ihre Begründung finden und den inneren Krankheitsursachen gleichzustellen sind; ferner in Mitursachen, die ausserhalb des Thierkörpers aelegen sind, gleichwerthig den äusseren Krankheitsursachen.
Zu den inneren Mitursachen sind zu rechnen: Die anatomischen Verhältnisse der Thierart, die Thiergattung, die Race, das (üreschlecht, das Alter, die Constitution, die Aufzucht, die Erblichkeit, die angeborenen Missbildungen und Abnormitäten und die bereits iibevstandenen Krankheiten besonders mit Rücksicht auf die etwaige Immunität. Alle diese Momente haben, als Vorhandengewesenes mit dem Geschehenen in Einklang gebracht, das üntersuchungs-lesultat zu stützen.
Die äusseren M i t u r s a c h e n zerfallen in negative und positive Einflüsse. Von den Ersteren sind zu erwähnen: Die verabsäumte Kunsthilfe, die Kunsthilfe zur unrichtigen Zeit, die Verabsäumung der gehörigen Pflege, Wartung und Ruhe des erkrankten Thieres. Von den positiven Einflüssen sind hervorzuheben: verkehrte oder regelwidrige Kunsthilfe, grobe diätetische Missgriffe wie etwa. Aussetzen der Kälte, Nässe, Zugluft. Infection, Anstrengung; weiter sind hier noch massgebend die Jahres- und Witterungsverhältnisse, das Klima, die Bodenverhältnisse, die Nahrungsmittel, die Getränke, der Aufenthalt, die Ställe, die Lebensweise und die Verwendung.
Sowohl die inneren, als auch die äusseren Mitursacheu einer Gesundheitsbeschädigung der Hausthiere. sollen in einem jeden Falle dem Grade nach beurtheilt werden, in wieferne sie mitwirkend waren, ob sie unabwendbar, zufällig oder in einem groben Versehen ihre Begründung finden.
Nachdem die Hausthiere nur als Sache in Betracht kommen und demnach ein gesetzlicher Begriff der Beschädigung nicht vorhanden ist, kann eine Eintheilung der Gesundheitsbeschädigungen nur mit Rücksicht auf ihre Entstehung getroffen werden. Eine gewaltsame oder
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Gesundheitsbeschädigung und gewaltsamer Tod durch Verletzung. 611
zufällige Gesundheitsbescliädiguug, respective der Tod eines Thieres kann erfolgen:
1.nbsp; durch Verletzung im engeren Sinne (Trauma),
2.nbsp; durch Kunstfehler,
3.nbsp; durch diätetische und hygienische Schädigung; Thierquälerei,
4.nbsp; durch Gifte und ihnen analog wirkende Substanzen (Ansteckung, Infection).
I. Von der Gesundheitsbeschädigung und dem gewaltsamen Tod durch Verletzung im engeren Sinne.
Die Verletzung im engeren Sinne (Trauma) umfasst alle jene Störungen des Zusammenhanges oder der Function von Organen und Organtheilen des Thierkörpers, welche durch mechanische Mittel ver-anlasst wurden. Solche Verletzungen können dem lebenden Thierc zugefügt oder am Thiercadaver erzeugt werden. Bei der Begutachtung ist es Aufgabe des Gerichtsthierarztes. das Object zu bestimmen, mit welchem die betreffende Verletzung zugefügt wurde, und dann den, durch die Verletzung bedingten Schaden, in manchen Fällen (Strafgesetz) mit Rücksicht auf das Gesetz zu qualificiren.
1. Bestimmung der verletzenden Objecte.
Je nach der Beschaffenheit jener Mittel, die zur Verletzung herangezogen werden, unterscheidet man Verletzungen mit stumpfen und stumpfkantigen Objecten, Schnitt- und Hiebwunden. Stich- und Schusswunden.
üie stumpfen und stumpfkantigen Objecte werden am ineisten als Ursache von Verletzungen vorkommen. Es gehören hieher das Ueberfahreu, das Zerquetschen beim Einsturz von Bauten, Gelüsten oder durch die Maschinen zugefügt, das Herabfallen, das Niederstürzen, dann die Verletzungen erzeugt durch die Hufe und Homer anderer Thiere, ferner durch verschiedene Geräthe als: Mistgabeln, Heugabeln, Peitschenstiele, Stöcke, Prügel, Steine u. dgl. mehr.
Die Wirkungen aller stumpfen und stumpfkantigen Objecte lassen sich auf heftige und plötzliche Verschiebungen des Gewebes, verbunden mit Compression desselben, zurückführen. Immerhin aber kommen mannigfaltige Abänderungen der Verletzung vor, bedingt durch die Form und Grosse des Objectes und die einwirkende Gewalt. Wenn wir von den geringsten Verletzungen, durch stumpfe und stumpfkantige Objecte erzeugt, ausgehen, so sind folgende EfFecte der genannten Gewalten zu unterscheiden: Hautabschürfungen (Bxcoriationen), Blut unterlaufungen (Sugillationen), Wunden (Vulnera), Er-
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()]2nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Kestimmimg der verletzenden Objecte.
schütterungeu (Commotionen), Quetschungen (Contusiouen), Zeneissungen (Rupturen) der Weichtheile. Continuitätstren-iiuugeu der Knochen und Zeinialmiiug und Abtrennung ganzer Körpert heile.
Die Hautabschürfungen entstehen durch parallel mit der Körperoberfläche wirkende, stumpfe und stumpf kantige Werkzeuge; die Epidermis der Haut wird abgeschunden und der Papillarkörper der Cutis blossgelegt. Chirurgisch kommt denselben wohl wenig Bedeutung zu, wichtiger aber erscheinen sie als Schönheitsfehler und Entstellungen in jenen Fällen, wo die Haarbälge mit zerstört wurden und haarlose Stellen verbleiben. Auch können sie Anhaltspunkte abgeben für die Bestimmung der eventuellen verbrecherischen Handlung beim Erwürgen, Erdrosseln und bei etwaigen Tbierquälereieu. Jede Hautabschürfung ist gleichzeitig mit einer Blutunterlaufung (Sugillation) verbunden, eist diese gibt den Ausschlag bei der Entscheidung, ob die Verletzung am lebenden oder todten Thierkörper erzeugt wurde. Dem lebenden Körper zugefügte Hautabschürfungen pflegen zu bluten und sich im Laufe der ersten Stunden mit einer Schichte fibrinösen Exsudates zu bedecken. Durch die Einwirkung der Luft kommt es zur Bildung einer Kruste, unter welcher die Heilung ohne Narbenbildung in einigen Tagen erfolgt. Aehnliche Krusten können als ausgetrocknete, lederartige, schwer zu schneidende Auflagerungen nach dem Tode entstehen an abgeschürften Hautpartien, an feuchten Stellen der Haut und an den Schleimhäuten und Wundrändern. Die gleichzeitig vorhandene Blutunterlaufung ist hier entscheidend, sie stellt sich nur ein. wenn dem lebenden Thiere die Verletzung zugefügt wird.
Die Blutun terlaufu ngen (Sugillationen) können ihrer Farbe nach bei den Hausthiere wegen der pigmentirten Haut nicht beur-theilt werden; sie zeigen sich als Anschwellungen entsprechend der Gestalt des Instrumentes, welches eingewirkt hat. Abhängig ist das deutliche Auftreten der Blutunterlaufung von der Körpevstelle; nur au jenen Partien der Körperoberfläche, wo harte Unterlagen (Knochen) vorspringen, prägen sich die Anschwellungen deutlich aus. In jedem Falle muss an dieser geschwellten Stelle ein Einschnitt gemacht weiden und erst jetzt sieht man das ausgetretene Blut im Unterhautbindegewebe. Je älter die Sugillation. desto eingedickter ist das vorhandene Blut; in den ersten Tagen ist das Blut theerartig und nahezu schwarz gefärbt, mit der Zeit wird die Farbe mehr bräunlich, dann missfärbig und endlich in das Giiinliche hinüberspielend. Die rothen Blutkörperchen sind Anfiings erhalten, mit dem Farbenwechsel schrumpfen sie,
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verwandeln sich in körniges Pigment und verhätuissmässig frühzeitig scheiden sich die bekannten Hämatoidinkrystalle aus. Anderweitige durch Krankheiten bedingte Blutungen (Blutfleckenkrankheit) und Blutsenkungen sind wohl von den Sugillationen zu unterscheiden je nach ihrer Form und Abgrenzung.
Die Wunden, welche durch stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge entstehen, sind Quetschwunden oder gerissene Wunden, sogenannte Lappenwunden. Wirkt das entsprechende Object senkrecht auf die Körperoberfläche, so entstehen einfache gequetschte Trennungen, sei es durch Platzen oder durch Eindringen des Gegenstandes in die Haut. Wird jedoch die Körperoberfläche schief getroffen, z. B. durch den Hufschlag eines Pferdes, so bilden sich Lappenwunden, indem neben der Trennung auch ein Losreissen von der Unterlage erfolgt. Aber auch lineale Trennungen können entstehen mit so ebenen und scharfen Rändern, dass man sie schwer von Hieb- oder Schnittwunden unterscheiden kann. Sie bilden sich an solchen Stellen, wo die Haut über eine feste, gewölbte Grundlage (Schädeldach) gespannt ist. Sämmt-liche, eben besprochene Verwundungen sind während des Lebens zugefügt, wenn gleichzeitig Blutunterlaufungen in der Umgebung wahrgenommen werden. Die Form dieser Wunden ist meist unregelmässig, die Bänder sind gequetscht, aufgeschürft,' gezackt oder gelappt und blutig infiltrirt.
Eine besondere Art der gequetschten Wunden sind die Bis s-wunden, wie sie durch die Zähne besonders der Raubthierarten gesetzt werden. Es sind Risswunden, in welchen die Spuren der Zähne markirt erscheinen; die bogenförmige Anordnung rundlicher Hautabschürfungen mit kleinen Trennungen in der Haut lassen den Abdruck der Zähne erkennen. Einzelne dieser Wunden haben eine rundliche Eingangsöffnung, welche mit einen kegelförmig zulaufenden Kanal (Eckzähne) endiget.
Gerissene und gequetschte Wunden heilen selten per primam. häufiger durch Granulation mit Narbenbildung, der Grad der Quetschung, die Lebensfähigkeit der gequetschten Theile und die etwaige Infection bedingen den Verlauf, welcher durch den Eintritt verschiedener Wundkrankheiten verlängert wird. Erschütterungen haben zur Folge: Rupturen innerer Organe, Continuitätstrennungen der Knochen, verbunden mit Lageveränderung, Zermalmung und Abreissen einzelner Körpertheile und endlich Erschütterung wichtiger Nervencentren.
Die Rupturen oder Zerreissungen, auch Berstungen innerer Organe, entstehen durch directen Stoss oder durch Gegenstoss; ihr Zustandekommen setzt eine grosse Gewalt voraus, verbunden mit con-
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BeBfiminunft der verletzenden Objecte.
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ceutrirter Wirkung auf eine beschränkte Stelle, z. B. Horustoss oder Fusstritt u. dgl. Bisher hat man, nach der Häufigkeit geordnet, nachstehende Rupturen innerer Organe bei Thieren beobachtet; Berstungeu des Magens und der Vormägen, der Harnblase, der Gallenblase, des Darmes, der Leber, des Herzens, der Milz, der grossen Gefässe (Aneu-rysmen), der Nieren, des Zwercbfelles, des Tragsackes, der Eierstöcke, am seltensten des Gehirnes. Unter sonst gleichen Verhältnissen ist für die grössere oder geringere Leichtigkeit des Entstehens der Rupturen die Beschaffenheit und der Zustand jenes Organes von Bedeutung. Ausgedehnte oder krankhafte Organe werden eher zertrümmert als zusammengehaltene und gesunde Gewebe. Während Rupturen des Herzens, der grossen Gefässe, ausgedehnte Rupturen parenehymatöser Organe den sofortigen Tod durch Verblutung zur Folge haben, können Rupturen anderer Organe noch eine Weile vertragen werden.
Einen Fall von Magenberstnng bei einem Circuspferde hatte ich Gelegenheit zn beobachten; das Pferd hatte sich überschlagen und stürzte auf den Rücken. es erhob sich sogleich und wurde den eine halbe Stunde lang andauernden Weg in die Anstalt geführt, verendete sogleich; die Section ergab eine Magen-berstung.
Beachtung verdient die Thatsache, dass mitunter ausgebreitete Quetschungen innerer Organe vorliegen, ohne Spuren einer Verletzung an den Hautdecken. So beobachtete man beispielsweise Durchbohrungen der Harnblase und des Tragsackes, hervorgebracht durch einen Stoss mit dem Horn ohne Verletzung der allgemeinen Decke in der Flankengegend.
Berstungen des Magens ereignen sich am häufigsten bei Pferden durch die milchsaure und faule Gährung des Magen- und Darminhaltes (Ueberfütterungskolik). Manchmal kommen Magenberstungen zu Stande, wenn Pferde mit gefülltem Magen zu chirurgischen Operationen geworfen werden. Das Eintreten einer solchen Berstung während des Lebens ist aus den noch zu besprechenden vitalen Erscheinungen zu constatiren. Der Tod erfolgt entweder sofort durch den Austritt des Mageninhaltes (Shok). durch Verblutung, oder nach 12 bis höchstens 24 Stunden.
Bei Wiederkäuern sind Verletzungen des Pansens gesehen worden, ohne Veränderungen in der allgemeinen Decke, entstanden infolge der Einwirkung einer concentrirten Gewalt auf eine Stelle der Bauchdecke.
Darmrisse erfolgen bei Pferden vorzugsweise im Blind- und Grimmdarm in analoger Weise wie Magenberstungen; im Mastdarm können durch Verletzungen von innen (Darmsteinstücke, Knochen) oder von aussei) (Instrumente) Rupturen erzeugt werden.
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Hlasenberstung clinch Haraverhaltunj,' (Blasensteine), seltener durch mechanische Gewalt erfolgt mit letalem Ausgange, wenn nicht momentan, doch schon in einigen Tagen; Bauchfellentzündung, wohl auch ürämie sind die veranlassenden Momente. Mitunter fehlen die Blutungen in den Wundrändern, sie werden durch den ausströmenden Harn weggewascheu, dafür sind die musculösen Erscheinungen (Blasen-contraction) fast immer zugegen.
Bei geburtshilflichen, roh ausgeführten Operationen sind Gebärmutter- und Scheidenzerreissungen vielfach gesehen worden. Seltener sind Verletzungen dieser Theile durch einen Stoss von aussen bei trächtigen Thieren.
Zwerchfellrisse geschehen bei den grösseren Hausthieren (Pferd) zumeist im sehnigen Theile. die musculösen Bisse sind viel seltener. Es sind vorwiegend gewaltsame und unerwartete Hemmungen im schnellsten Laufe, oder das Anprallen gegen Hindernisse, welche derartige Kupturen bedingen. Oft sind schon angeborne Zustände oder pathologische Processe vorhanden, welche das Zerreissen begünstigen. In den meisten Fällen erfolgt dann Einklemmung der Eingeweide in den Zwerchfellriss, seltener sind Verblutungen in die Bauchhöhle als Todesursache festzustellen.
Von den Kupturen der parenchymatösen Organe stehen die Leberberstungen wegen der Grosse und Brüchigkeit dieses Organes in erster Linie; nebst ihr kommt die Milz, die Nieren, das Herz, seltener die Lunge in Betracht. Auch hier können vorausgegangene Gewebs-erkrankungen das Eintreten einer Berstung begünstigen.
Continuitätstrennungen und Lageveränderungen der Knochen. Knochenbrüche und Luxationen sind eine häufige Folge der Gewalteinwirkung stumpfer Gegenstände, des Werfens und des Niederstürzens. Sehr selten sind spontane Brüche der Knochen, hervorgerufen . durch Krankheit, wie Atrophie, Osteoporose, Neubildung und bei Wiederkäuern durch die Knochenbrüchigkeit. Aber selbst durch eigene Muskelkraft, wie bei gefesselten Thieren, können Knochenbrüche entstehen. Ich sah einen Bruch beider Kieferäste bei einem wüthenden Pferde eintreten, welches sich in die steinerne Futtermuschel verbissen hatte. Der Knochenbruch entsteht entweder an der Stelle der einwirkenden Gewalt oder gerade entgegengesetzt; so bei einem Schlag auf das Schädeldach kann das Keilbein brechen. Manchmal werden solche Brüche längere Zeit vertragen, erst später stellen sich die Störungen ein; in anderen Fällen, wenn Verletzungen der Weichtheile erfolgt sind, sei es direct durch die einwirkende Gewalt, oder aber durch die gebrochenen Knochenenden,
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kann je nach der Wichtigkeit des Organes, der augenblickliche Tod erfolgen.
Die Erschütterung wichtiger Nerveucentren kommt zustande durch eine momentane Verschiebung der Nervenelemente, bedingt durch die Fortleitung der schwingenden Bewegung einer mechanisch einwirkenden Gewalt. Als Ursachen sind im Allgemeinen anzuführen: die Einwirkung stumpfer Körper mit grosser Schnelligkeit und Gewalt, wie beim Anrennen, Abprellen, Fallen von bedeutender Höhe und Niederstürzen; die Erschütterung selbst lässt sich in manchen Fällen nur durch die Functionsstörung erkennen. Je nach der Wichtigkeit des Nervencentnims erfolgt entweder augenblicklich der Tod (verlängertes Mark), oder es verbleiben nervöse Störungen zeitlebens.
Die Gehirnerschütterung, Coutusio cerebri. wird als eine vasomotorische Neurose aufgefasst, sei es als vasomotorische Centrumslähmung, oder als Reflexlähmung der Gehirngefässe, wobei die in der Richtung der einwirkenden Gewalt erfolgte Strömung der Cerebro-spinalflüssigkeit eine mechanische Reizung des Bodens der vierten Gehirnkammer und der frei gelegenen grauen Gehirncentren bewirkt.
Zermalmen und Abreissen einzelner Körpertheile kann nur durch ganz enorme Gewalten erfolgen, wie bei Eisenbahnunfällen, beim üeberfahren, Hineingerathen in Maschinen, durch Explosivstoife. durch Herabstürzen von bedeutender Höhe u. s. w. Wenn auch die Cadaver oft zur Unkenntlichkeit verstümmelt werden, so erhält sich von allen Geweben doch die allgemeine Decke, und es wird das Hautgewebe zur Sicherung der Identität des verunglückten Thieres am wesentlichsten beitragen.
Wunden sind nach chiruigischem Begriff alle Läsionen des Zusammenhanges des Gewebes, hervorgerufen durch die Einwirkung einer ausseien Gewalt, verbunden mit einer Trennung des Zusammenhanges in der Haut oder in der Schleimhaut. In manchen Fällen kann der verwundende Körper auch von innen nach aussen wirken (Knochenbrüche). Aus der Beschaffenheit und aus der Lage der Wunden ist es möglich, das Instrument oder den Körper zu bestimmen, der die Verletzung erzeugt hat. In forensischer Beziehung zerfallen die Wunden in:
Schnitt- und Hiebwunden: dieselben charakterisiren sich durch den geradlinigen Verlauf, durch scharfe, nicht gezackte Bänder, durch den prävalirenden Längendurchmesser der Wunde und durch das gegen die Tiefe keilförmig sich verschmälernde Querprofil der gesetzten Gewebstrennung. Manchmal kann der geradlinige Verlauf
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der Wunde fehleu, wenn sie über gewölbte Körpertbeile hinzieht oder wenn das Instrument schartig war, können sogar eingerissene Wundränder verbleiben. Geht ein Schnitt über Hautfalten schief hinweg, so entstehen sägeförmige Ränder, die sich durch das Ausziehen der Haut in eine lineare Wunde umwandeln.
Senkrechte Schnitte zeigen Verwundungen mit gleichmässigen Kändern; bei scharfem Schnitt ist der eine Wundrand abgeschrägt, der andere zugeschärft. Beim flachen Führen der Klinge entstehen ebene Schnittflächen. Die Tiefe der Wunde hängt, abgesehen von der Schärfe des Instrumentes und von der Kraft, auch von den Widerständen im Gewebe ab. Knochen, Knorpeln und Sehnen vereiteln das tiefe Eindringen des Instrumentes. Der Heilungsvorgang und die Bedeutung hängt neben der Infection vorzüglich von der Tiefe der Schnittwunden ab; während blosse Hautwunden, wenn sie nicht vernachlässigt werden, in der liegel auf dem ersten Wege mit Hinterlassung einer linearen Narbe heilen, können tiefe Wunden, wobei Gefässverletzungen erfolgten, selbst tödtlich enden, wenn die nöthige Hilfe ausser Acht gelassen wird. Sind Sehnen oder Muskeln durchtrennt, dann resultireu Verkrüppelungen jener Theile, verbunden mit theilweiser oder vollständiger ünbrauchbarkeit des geschädigten Theiles.
Die Hiebwunden, welche ebenfalls mit schneidenden Instrumenten zugefügt werden, unterscheiden sich von den Schnittwunden durch die auf Anwendung einer grösseren Kraft beruhenden grösseron Tiefe der Wunden und durch das Eindringen selbst in feste Gebilde (Knochen). Das äussere Verhalten hängt von der Richtung ab, in welcher der Hieb geführt wurde. Senkrechte Hiebe erzeugen gleich-massige, keilförmig gegen die Tiefe sich verjüngende Wunden. Bei schiefer Führung des Hiebes bilden sich abgeschrägte Lappen oder das Gewebe wird vollständig abgekappt. Scharfe, schmale, schneidende Instrumente geben reine Wunden; dicke, keilförmige, scharfe Instrumente (Hacke) wirken auch quetschend auf die Unterlagen, und es entstehen Schnitt- und Quetschwunden oft mit Splitterung oder Depression der harten Unterlagen verbunden. Hiebwunden an Knochen klaffen umsomehr, unter je spitzerem Winkel die Seitenflächen der Hiebwaffe zusammenlaufen; je dicker der Keil, desto mehr treibt er die Knochenränder von einander, und umso leichter kommen Sprünge oder Splitterungen an der Wunde vor. Bei der Beurtheilung sind zwei Umstände zu berücksichtigen, und zwar: die erzeugte Durchtrennung und die infolge der Gewalt entstandene Erschütterung, insbesondere, wenn es sich um Kopfwunden handelt.
Csokor. (quot;Jcriclitl. ThierlieUkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 40
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Stichwunden entstehen durch spitzige, schmale Werkzeuge, welche in der Richtung ihrer Längenachse eingestossen werden. Mau unterscheidet an den Stichwunden die Eingangsöffnung und den fortgesetzten Stichcanal. Die Einstich Öffnung ist immer länger, sie entspricht nur selten der Form des Querschnittes von dem betreffenden Instrumente. Nur zweischneidige Stichwaffen hinterlassen eine schlitzförmige Oeffnung. Allein auch durch andersgeformte Instrumente kann eine schlitzförmige Wunde erzeugt werden; sie ist demnach für die Form des Instrumentes nicht immer massgebend. Einen weiteren Einfluss auf die Einstichöffnung übt die Spaltbarkeit der Haut aus, also die Eichtung, in welcher der Stich geführt wurde. Bei kantigen Werkzeugen entspricht die Stichöffnung der Anzahl der Kanten, wenn dieselben scharf waren; je mehr Kanten das Instrument besitzt, umso undeutlicher wird die Sternform der Wunde. Hat das Instrument stumpfe Kanten gehabt, so wirkt es wie ein conisches Werkzeug, es kommt zur Bildung eines Schlitzes. Auch nach Stichen mit Taschenmessern ist die Wunde fast immer schlitzförmig, trotz des oft sehr breiten Messerrückens. Die Länge des Wundspaltes ist verschieden und zwar bei conischen, schmalen Instrumenten in der Regel grosser, bei dicken dagegen mitunter kleiner, als ihr Querschnitt. Hatte das Messer eine stumpfe Schneide, so ist der Schlitz um ein Beträchtliches kürzer; sehr auffällig wird dies bei plumpen Instrumenten, z. B. Mistgabeln, Stollen u. s. w.
Die Einstichöffnungen in den Weichtheilen verhalten sich genau so, wie jene in der Haut. Die Spaltrichtung im Organe hat da eine wesentliche Bedeutung, namentlich bei geschichteten Geweben, wie z. B. Magenwand u. dgl. Die schlitzförmigen Oeffnungen können da in verschiedenen Richtungen verlaufend über einander liegen.
Stichöffnungen in den Knochen, besonders am Schädel behalten wegen der Härte des Knochengewebes genau die Form, welche dem Querschnitte des Instrumentes entspricht.
Der Stichcanal entspricht seinem Verlaufe nach nicht immer der Richtung, in welcher der Stoss geführt wurde; dies gilt insbesondere, wenn bewegliche Organe hinter der Stichöffnung liegen. Das Instrument gleitet an solchen Stellen sehr häufig ab, oder das Organ weicht dem Stosse aus. In sehr weichen Organen (Gehirn) kann der Stichcanal fehlen, an seiner Stelle liegt ein blutiger Brei vor.
Schusswunden sind zu erkennen nach der Eingangsöffnung (Einschuss), nach dem Schusscanal und nach der Ausgangsöffnung (Ausschuss). Je nach der Waffe und je nach der
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Bestimmung der verletzenden Objecte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;619
Entfernung, aus welcher der Schuss abgegeben wurde, verhalten sieb jene Bestandtheile der Schusswunden verschieden.
Bei Schüssen aus unmittelbarer Nähe wirkt ausser dem Projectil (Pfropf), die unmittelbare Gewalt der Explosionsgase und die Pulverflamme. Daher ist der Einschuss in einem solchen Falle unverhältnissmässig gross, die Umgebung verbrannt und umso grosser, je mehr Pulver geladen war. Pistolen und Gewehre geben grössere Wunden, als Taschenrevolver.
Der Einschuss erscheint in seiner kleinsten Form als Substanzverlust und ist dann vollkommen rund, wie mit einem Locheisen herausgeschlagen, oder er ist bei Pistolen- und Gewehrschüssen stern-förraig eingerissen. Die Lappen in der Wunde sind bedingt durch die Explosionsgase, welche sich nach der Durchbohrung der Haut durch das Projectil, zwischen Haut und Unterlage ausbreiten und diese Gebilde von einander loslösen. Dementsprechend sind die Wund-länder unterminirt und an der unteren Fläche vom Pulverdarapfo geschwärzt.
Die Wirkung der Pulver flamme äussert sich durch das Versengen der Haare in der Umgebung des Einschusses. Auch das Hautgewebe wird verbrannt und erscheint in Form eines Saumes, sogenannter Brandsaum, von lederartiger Beschaffenheit an der Einschussöffnung. Um den Brandsaum befindet sich eine zweite, etwas breitere Zone; sie ist heller, als der Brandsaum und wird bedingt durch den Luftdruck; sie ist demnach seeundär entstanden.
Die Schwärzung der Haut als ein Effect der Pulverflamme lässt sich bei den Hausthieren nur an pigmentlosen Hautstellen wahrnehmen, dagegen aber kann man sehr leicht die in das Hautgewebe eingedrungenen Pulverkörner unterscheiden. Sie sind schon mit freiem Auge sichtbar oder mit der Loupe nachweisbar.
Bei Schüssen aus der Entfernung entfallen die Wirkungen des Pulvers als Flamme und der Explosionsgase. Nur die eingebrannten Pulverkörner, welche ebenfalls als kleine Projectile wirken und ähnlich den Schrotkörnern einen Zerstreuungskegel bilden, können je nach Umständen, selbst bei einer Entfernung von 2 Meter, in der Schusswunde vorkommen. Dies gilt auch von dem Pfropf, wenn ein solcher mitgerissen wird.
Bei einer grösseren Entfernung wirkt das Projectil allein, von der Form desselben hängt im Allgemeinen die Eingangsöffnung ab. Kugelschüsse erzeugen runde Substanzverluste, Spitzkugeln dagegen schlitzförmige Oeffnungen, und die neuesten mit einem Stahlmantel umgebenen stiftförmigen Projectile bilden immer runde Oeffnungen.
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620nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Bestimmung der verletzenden Objecte.
Die Dehnbarkeit der Haut und die Spaltbarkeit derselben nehmen einen besonderen Einfluss auf die Gestalt des Einschusses; sie sind auch der Grund, warum die Einschussöffnung kleiner ist, als der Querdurchmesser des Projectiles. Das Projectil aus der Entfernung abgegeben, schiebt zunächst die Haut an der getroffenen Stelle in Form eines Trichters vor und dann dringt es durch, die gedehnte Haut zieht sich nachträglich zusammen und dadurch wird die Wundöffnung kleiner.
Der Schus'scanal verhält sich ebenso verschieden, wie der Einschuss und ist seiner Form nach in erster Linie abhängig von der Entfernung, aus welcher der Schuss abgegeben wurde. Bei Nahschüssen wirken das Projectil, die Pulverflamme und die Gewalt der Explosionsgase. Durch die Pulverflamme erfolgt eine Schwärzung des Canales, abnehmend an Intensität in der Richtung des Schusses. Die Explosionsgewalt erweitert den Schusscanal kegelförmig; mitgerissene Partikelchen erzeugen kleine Einrisse und Zertrümmerung des Gewebes. Die Form des Schusscanales wird vielfach modificirt nach der Unterlage. Ist die Unterlage von Knochen gebildet, so weiden entweder das losgetrennte Knochenscheibchen oder Splitter und Trümmer desselben in den Canal weiter getrieben, dabei wird die Wirkung durch die Explosionskraft auf die Flüssigkeiten und der hydraulische Seitendruck zur Geltung kommen, wodurch grosse Verwüstungen des Gewebes entstehen. Trifft ein derartiger Schuss den Schädel, so werden ganze Theile gesprengt und auseinander gerissen. Ein eigentlicher Schusscanal fehlt, in solchen Fällen liegt nur eine vielfach zertrümmerte, geschwärzte Masse vor. Eben solche Verwüstungen entstehen durch Gewehr- und Pistolenschüsse in der Brust oder in der Bauchhöhle.
Eine besonders grausame Wirkung aussein die mit einem Stahlmantel umgebenen stiftförmigen Projectile; ich sah bei Nahschüssen auf 20 Schritte eine völlige Zertrümmerung der harten Gewebe (Sprunggelenk) des Pferdes und ebenso solche Zermalmungen in den Weichtheilen eintreten. Die Wirkung wird hier dadurch verstärkt, dass zufolge der Deformation des Bleikernes im Projectile, die Stahlkapsel gesprengt wird und dann jedes Stück als Projectil seine Wirkung äussert gleich den Explosivprojectilen.
Der Schusscanal entspricht nicht immer der Schussrichlung; eine Abweichung des Projectiles erfolgt, wenn dasselbe auf harte Unterlagen (Knochen) stösst; der Bogen-, Contour- und Ringelschuss kommt auf diese Art zu stände. Ebenso kann das Projectil zuerst einen Gegenstand ausserhalb des Körpers treffen, von demselben abprallen und nun in den Thierkörper eindringen (llicochettiren). In der Regel
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Bestimmung der verletzenden Objecte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;(521
findet sich das Projectil am blinden Ende des Schusscanales, nur wenn dasselbe länger getragen wurde, kann es. dem Gesetze der Schwere folgend, eine tiefere Lage einnehmen, ja selbst aus der Richtung des Schusscanales gerathen. Eine zweite Veränderung, welche das Projectil aufweist, ist die Deformation, sobald harte Gewebe getroffen werden. Die Kugel wird in dem Augenblicke, indem sie den Knochen berührt, plattgedrückt und daraus resultirt, dass die Schussöffnung z. B. im Schädeldach grosser ausfällt, als das Projectil. Manchmal wird das Projectil sogar halbirt oder in mehrere Stücke gesprengt, dies trifft besonders bei den mit einem Stahlmantel umgebenen Geschossen zu; jedes dieser Stücke wirkt als ein selbstständiges Projectil und richtet demnach sehr grosse Verwüstungen an.
Ausser dem Geschoss findet man im Schusscanal bei Nahschüssen den Pfropf, die Pulverkörner, mitgerissene Haare der allgemeinen Decke, eventuell auch Stücke von dem Riemenzeug, Geschirr oder von Kotzen und Pferdedecken, wenn der Schuss durch diese Objecte durchgedrungen war.
Von besonderer Wichtigkeit für den Sachverständigen bleibt die Bestimmung der Richtung, aus welcher der Schuss abgegeben wurde. Die Anhaltspunkte hiezu ergeben sich aus der Einsahuss- xind Ausschussöffnung. Bei Nahschüssen ist der Einschuss gekennzeichnet durch die Verbrennung und Schwärzung der Haut und durch die versengten Haare. Der Einschuss ist da bedeutend grosser als der Ausschuss, da durch die Explosionsgase die Weichtheile zersprengt und gerissen werden. Die Ausschussöffnung entspricht dann immer der Grosse des Projectils. ausser es werden Knochensplitter oder fremde Körper mitgerissen.
Bei Fernschüssen ist der Einschuss so gross wie der Durchmesser des Projectils, ja in manchen Fällen, wenn elastische Theile getroffen werden, erscheint die Einschussöffnung noch kleiner. Die Ausschussöffnung ist bedeutend grosser, sie nimmt mit der Entfernung vom Einschuss immer mehr zu. Bei den neuen Militärgewehren entstehen vielfach gerissene, sehr grosse Ausschuss-öffnungen und der ganze Schusscanal stellt einen Kegel dar, dessen Basis dem Ausschuss entspricht. In vielen Fällen findet man die Ränder des Einschusses nach innen, jene des Ausschusses nach aussen gestülpt. Sehr gut lässt sich Ein- und Ausschuss an Knochen bestimmen; die Stelle wo das Projectil zuerst aufschlägt ist kleiner als auf der entgegengesetzten Seite.
Schrotschüsse aus unmittelbarer Nähe bewirken noch stärkere Zerstörungen als Kugelschüsse. Kommt der Schrotschuss aus einiger
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Forensische Benrtbeilung der Verletzungen im Allgemeinen.
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Entfernung, so findet man mehr oder weniger auseinandersteheude Sclmssöfthungen, welche sich in die entsprechenden Schusscanäle fortsetzen. Mit der Entfernung des abgegebenen Schusses, nimmt die Anzahl und der Abstand der einzelnen Schussöifnungen ab und zwar aus dem Grunde, weil die Schrotladung nach Verlassen des Gewehrlaufes einen Zerstreuungskegel bildet, dessen Basis mit der Entfernung zunimmt.
Eine eigene Art von Schussverletzung bilden die sogenannten Prell- und Streifschüsse. Erstere erfolgen durch das stumpfwinkelige Aufschlagen abgeschwächter Geschosse. Sie bedingen an der Stelle ihrer Einwirkung nur eine Contusion. Nur bei grossen Geschossen entstehen gröbere äussere Insulte. Dagegen aber sind Prellungen der in der Nachbarschaft des Schusscanales gelegenen inneren Organe nicht so selten. Es kommt zu Contusionen des Herzens, der Lunge. Eupturen der Arterien, der Milz, der Niere und des Darmes. Streifschüsse erzeugen entweder nur Hautabschürfungen oder rinnenförmige Schusscanäle infolge der tangentialen Einwirkung des Projectiles.
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2. Forensische Beurtheilung der Verletzungen im Allgemeinen.
Die Thiere sind lebende Sachen, welche, wenn sie keine Verwendung finden, den Eigenthümer materiell schädigen und ausserdem bei der oft kostspieligen Erhaltung sich selbst auffressen, respective, wenn sie lange Zeit unbrauchbar sind, ihren Werth vermindern, werthlos werden. Deshalb ist die Beurtheilung der Verletzungen immer an den materiellen Werth des Thieres gebunden, und je höher dieser Werth, je grosser die Nutzfähigkeit des verletzten Thieres, desto erheblicher ist natürlich der durch die Körperverletzung bedingte Schaden. Eine Anpassung des Grades der Verletzung an das Gesetz oder eine Bestimmung von Seite des letzteren auf die Qualification der Verletzung gibt es in der forensischen Veterinärmedicin nicht. Immerhin ist es der leichteren Uebersicht halber, wohl auch zum Vortheil für den Richter, graduelle Verschiedenheiten der Verletzung des Thier-körpers zu unterscheiden. Von diesem Standpunkte ausgehend zerfallen die Verletzungen in tödtliche und nichttödtlicheVerletzungen; letztere gliedern sich wieder in leichte, schwere und unheilbare körperliche Verletzungen.
a) Die nichttödtlichen Verletzungen zu beurtheilen, stellt an den Fachmann keine besonderen Anforderungen, weil es in der forensischen Veterinärmedicin keine Gesetzesparagraphen gibt, an welche eine Anpassung der jeweiligen Verletzung zu erfolgen hätte.
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Forciisisclic Beortheilang der Verletzungen im Allgemeinen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;(323
Es genügt vom rein thierärztlicben Standpunkte aus die vorübergehenden oder bleibenden Folgen auseinanderzusetzen und den für den Eigenthümer entstandenen materiellen Schaden aus dem That-bestande zu bemessen.
Leicht ist jede Verletzung, welche die Nutzung des Thieres nur vorübergehend beeinträchtigt oder aufhebt. Der Schaden darf an den gemeinen quot;Werth des Thieres nicht hoch heranreichen; in der Regel besteht der Schaden nur in dem Entgang des Gewinnes oder der Verwerthung der lebenden Sache. Solche Verletzungen bestehen in vorübergehenden Störungen der Gesundheit, durch heilbare oder wenigstens leicht zu entfernende Krankheitsursachen bedingt.
Schwere Verletzungen erfolgen durch tiefer eingreifende und länger andauernde Gesundheitsstörungen, welche eine Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit oder für immer zur Folge haben. Der Kostenaufwand, die Werthverminderung des Objectes und der lange Verlust der Nutzung sind jene Factoren, welche dieser Beschädigung den Stempel der schweren körperlichen Verletzung aufzuprägen haben.
Die unheilbaren Verletzungen umfassen jene Schädigungen, die erhebliche bleibende Folgen, also auch einen bleibenden Schaden verursachen. Es ist dabei ganz gleichgiltig, ob dieser Schaden in dem Entgang der Nutzung oder in einer Verminderung des Werthes des betreffenden Thieres begründet erscheint. Dem Grade nach lässt sich in vielen Fällen die ünheilbarkeit bestimmt feststellen, wie beispielsweise bei Verlusten von Organen oder bei Verstümmelungen. In jedem Falle ist der bleibende Schaden damnum permanens dann vor-handen, wenn der entgangene Nutzen den Werth des Thieres vollkommen aufwiegt.
b) Die tödtlichen Verletzungen. Tödtlich ist jede Verletzung, welche voraussichtlich sicher zum Tode des Thieres führt. Es ist ganz gleichgiltig, ob die Verletzung mittelbar oder unmittelbar den Tod zur Folge hat oder in einem Falle nicht tödtlich abläuft; wesentlich bleibt es aber, ob vor dem Eintritte des Todes noch eine Verwerthung des beschädigten Thieres (Nothschlachtung) stattfinden konnte.
Bei jeder tödtlichen Verletzung wird von Seite des Richters die Frage nach der Todesursache aufgeworfen. Die Beantwortung derselben ist keineswegs immer eine leichte, besonders dann, wenn keine anatomischen Störungen, sondern nur gestörte Verrichtungen vorliegen. Aus dem Gesagten ergibt sich die Nothwendigkeit, die nächsten Todesursachen in mittelbare oder seeundäre und in unmittelbare oder primäre Ursachen zu gliedern.
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Forensische Beartheilang der Verleiisangen im Allgemeinen.
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Das Leben eines jeden Organismus bleibt nur insolange erhalten, als eine gewisse Kette von Lebensverrichtungen in ihrem Gefüge oder Zusammenhange nicht gestört wird. Insolange das Herz ein sauer-stoffhaltiges Blut dem verlängerten Mark zuführt und dieses wieder die Athmung und den Gasaustausch im Blute erhält, ist das Leben vorhanden. Sobald jedoch nur ein Glied aus dieser Lebenskette ausgeschieden und demnach die geschlossene Kette an einer Stelle gesprengt wird, tritt unmittelbar der Tod des Thieres ein. Directe Störungen dieser Lebenskette bedingen die unmittelbaren oder primären Todesursachen, während andere, auf vielfach verschlungenen Wegen einherschreiteude Störungen, die erst durch Erkrankung minder .wichtiger Organe auf ein Glied der Lebenskette Einfluss nehmen, die mittelbaren oder secundären Todesursachen ausmachen. Mitunter gibt es Störungen, die zu gleicher Zeit mehrere Glieder der Lebenskette betreffen, so dass über die Priorität der einen oder der anderen Todesursache Zweifel obwalten können.
Entsprechend den Gliedern der Lebenskette sind als primäre Todesursachen anzuführen: Der Herztod (Mors per syncopen), der Tod vom Centralnervensysteme (Mors per apoplexiam), der Respirationstod (Mors per asphyxiam s. suffocationem), der Tod aus Blutmangel (Mors per oligaemiam) und der Tod durch Shock. Die letztere unmittelbare oder primäre Todesart kommt auf uns bisher unerklärliche Weise zu Stande. Es ist der Shock ein Herztod, der auf reflectorischem Wege durch intensive Reizung peripherer sensibler Nervenenden erfolgt. Grosse Schmerzen, plötzliche oder contimiirliche Erschütterungen, endlich das Eindringen der atmosphärischen Luft in geschlossene Körpenäume, besonders, wenn dies plötzlich geschieht, können den Shock auslösen.
Zu den secundären oder mittelbaren Todesursachen rechnen wir: alle entzündlichen Process^ der einzelnen Organe, wie: Lungen-, Brustfell-, Bauchfellentzündungen; Entzündungen der weichen Hirnhäute, des Gehirnes, des Herzens, der Nieren u. s. w.; ferner sämmtlicho Infectionen durch Aufnahme von Kiankheitsproducten des Körpers bedingt, wie Pyämie, Septikämie, Uiämie oder aber bedingt durch speeifisch wirkende Organismen aus der Gruppe der Spaltpilze; dahin werden zu rechnen sein: sämmtliche Thierseuchen, Wund-infectionen und der Starrkrampf. Endlich sind auch jene Processe anzuführen, welche durch Erfrieien, Ertrinken, Verbrennen, Verhungern zu Stande kommen und schliesslich Alles, was unter dem Namen Erschöpfung der Kräftequot; zusammengefasst werden kann.
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E'orensis.che Benrtheilung iler Verletzungen im Allgemeinen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Ct2r)
Der Sachverständige hat bei der Beurtheilung der Todesursache mit Rücksicht auf ihren Zusammenhang mit der jeweiligen Verletzung in erster Linie darauf zu achten, inwieferue die unter dem Titel Mi t-ursacheuquot; schon angeführten Zustände auf den Tod des Thieres Einfiuss genommen haben. Ferner hat er den Nachweis zu erbringen: über den ursächlichen Zusammenhang der nächsten Todesursache mit der Verletzung, über die Unterscheidung der vor und nach dem Tode erzeugten Verletzungen (vitale und postmortale Verletzungen), über den Ausschluss anderer Todesursachen, und endlich muss die Verletzung je nach der Körperstelle und je nach ihrer Entstehung richtig auf-gefasst werden. Zur Orientimng sollen im Nachstehenden diese Momente hervorgehoben werden.
DerNachweis des ursächlichen Zusammenhanges der Verletzung mit der nächsten Todesursache wird geführt, indem wir darlegen, dass jene Verletzung während des Lebens dem Thiere zugefügt wurde, und dass sie geeignet war, die Veränderung zu bedingen, die wir als nächste Todesursache erkannt haben; dann, dass wir uns bestreben, den etwa durch andere Gewalten herbeigeführten Tod auszu-schliessen. Die Möglichkeit einer Verletzung des Thierkörpers nach dessen Tode muss im Auge behalten werden. Durch den Transport oder auch willkürlich, manchmal durch Eaubthiere oder durch elementare Ereignisse können postmortale Verletzungen zugefügt werden. Selbst um ein begangenes Verbrechen zu verbergen, können Zerstücklungen des Cadavers vorgenommen werden. Hauptsächlich aber kommen derartig zugefügte Verletzungen bei Nothschlachtungen in Betracht. Einem umgestandenen Thiere wird der Hals durchschnitten um die Schlachtung desselben während des Lebens zu markiren und plausibel zu machen.
Zuerst muss die Thatsache hervorgehoben werden, dass der todte Thierkörper in den Weichtheilen und in den Knochen einen grösseren Widerstand leistet, als das lebendeGewebe. Die Merkmale der grösseren Kraftein Wirkung gegenüber dem geschaffenen Effect sind hier mass-gebend und können in der Umgebung der Verletzung in vielen Fällen leicht ersehen werden; ferner sind bei der Beurtheilung die vitalen Erscheinungen von sehr hoher Bedeutung. Zu denselben gehören: die Röthung, die Schwellung, die Exsudation als Merkmale einer während des Lebens bestandenen Entzündung, dann die Hyperämie, die Blutung in ihren verschiedenen Abstufungen, die Retracti-bilität der Muskeln und das Klaffen der Wunden.
Die Röthung als entzündliche Hyperämie oder als arterielle Congestion (Fluxion) in geringem Grade verschwindet nach dem Tode
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()2lgt;nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Forensische Ifeurtheilung der Verletzungen im Allgemeinen.
des Thieres fast vollständig. Höhere Grade sind aus der arteriellen Injectionsröthe zu erkennen. In allen Fällen, wo man in den Cadavern eine Injectionsröthe findet, die sich his in die feinsten Gefässe, bei baumartig angeordneter Verzweigung verfolgen lässt, wobei die Farbe hell-roth erscheint, einzelne Arterien noch mit Blut gefüllt sind und das Gewebe durch seröse Durchfeuchtung aufgelockert erscheint, kann man mit Bestimmtheit diesen anatomischen Befund auf die Zeit vor den Tod des Thieres zurückdatiren. Bei Thieren kann diese Röthung nur an den inneren Organen, in den Schleimhäuten, selten in einer pigmentloseu Haut (Schweine) gesehen werden.
Die venöse Hyperämie ist erkennbar durch die Injection der unter rechtem Winkel abgehenden Verzweigungen kleiner Venen, welche ein zierliches, weitmaschiges Venennetz bilden, durch die weiten und gewundenen oder geschlängelten Venenäste und Zweige, dann durch das dunklere, oft kirschrothe Blut, welches bei starker Injection dem Gewebe ein bläuliches, cyanotisches Ansehen verleiht. Venöse Hyperämien als Folge des Todesactes sind bei jeder plötzlichen Todesart anzutreffen und zwar in der Art, dass sowohl die Lungen, das Herz, als auch die grösseren Venenstämme mit dunklem Blute überfüllt sind, wohl auch in den Körperhöhlen geringe Transsudate aufgefunden werden. Die Erstickung (Suffocatio) und der Schlagfluss (Apo-plexia) künden sich durch die eben geschilderten Merkmale an. Pos t-mortale Röthungen eröffnen den Reigen der Fäulnisserscheinungen als Leichenhyperämie und Leichenhypostase; sie haben bei dem Obductionsbefund ihre Erörterung gefunden.
Die Schwellung und die Exsudation sind neben der Ent-züudungsröthe die einzigen Anhaltspunkte, um eine vor dem Tode bestandene Entzündung festzustellen. Nach dem Tode erleidet die Schwellung eine Verminderung des ümfanges, sie ist nur zu erkennen durch eine Lockerung, Trübung und selbst eine Art Verödung des Gewebes. Jedenfalls tritt sie gegenüber der Entzündungsröthe in manchen Fällen bedeutend in den Hintergrund. Allein für sich bestehend kann die Schwellung niemals als beweisend angenommen werden. Dagegen aber ist die Anwesenheit des Exsudates in seinen verschiedenen Formen und weiteren Veränderungen nicht nur bestimmend, sondern es kann selbst die Dauer des Processes nach demselben bestimmt werden.
Die vitale Retraction besteht im Zurückziehen der Wundränder und macht sich besonders in der Haut, wohl aber auch in muskulösen Behältern des Thierkörpers (Darm, Magen, Blase) durch das Klaffen der Wunde bemerkbar. Sie wird sich umsomehr aus-
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Furensisilio BeurtheUung der Vciletzungcn im Allgemeines.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;027
sprechen, je beweglicher die betreffende Membran und je gespannter der Behälter war. Mit dem Klaffen der Wunde ist in solchen Fällen noch ein Auswärtsrollen der Eissränder verbunden. Mit sehr grosser Energie äussert sich die vitale Eetractibilität in der Musculatur, obzwar diese Eigenschaft noch kurze Zeit nach dem Tode bosteht und erst mit dem Eintritt der Todtenstarre ihr Ende erreicht. Von Einfluss auf das grössere oder geringere Klaffen der Muskelwunden ist die Spannung, die Anheftung und das Verhalten des Muskels zur Umgebung.
Die Blutung, ein sehr wichtiger Factor hinsichtlich der Beantwortung der Frage, ob eine Verletzung vor oder nach dem Tode beigefügt wurde, erfolgt entweder nach aussen, nach einwärts oder in das Nachbargewebe (Suffusion). Während des Lebens entstandene Wunden bluten immer; man findet deshalb entweder flüssiges oder schon coagulirtes Blut in der Umgebung oder in den Rändern der Wunde, wohl auch in den Höhlungen des Körpers. Die mikroskopische Untersuchung hat festzustellen, ob Blut oder gefärbtes Transsudat vorliegt und zwar durch den Befund der rothen und farblosen Blutkörperchen. Ist einmal das Extravasat erkannt, so muss der Beweis einer wirklichen Blutung während des Lebens nachgewiesen werden. Todte Blutgefässe können ihr Blut dem Gesetze der Schwere gemäss ergiessen; Blutaustritte aus Nase, Maul und After sind oft Leichenphänomene und ereignen sich gern bei vollblütigen, plötzlich verendeten Thieren, namentlich dann, wenn Stauungen bestanden haben. Ebenso entstehen in gequetschten Geweben Blutunterlaufungen (Pseudo-sugillatio) nach postmortaler Zerreissuug grösserer Venenstämme. Aus dem Gesagten ist zu folgern, dass wir nicht berechtigt sind, blos aus dem Umstände, dass eine Wunde geblutet hat, zu schliessen, es sei dieselbe während des Lebens entstanden; vielmehr ist dabei in Betracht zu ziehen die Lage und Tiefe der Wunde, die Qualität der getroffenen Theile,die Beschaffenheit des Blutes und die Menge desselben mit Rücksicht auf die Verletzung. Postmortale Blutungen bleiben immer an Ort und Stelle liegen, sie durchtränken nur die allernächste Umgebung; ebenso fehlen die Gefässinjectionen in der Nähe. Echte Sugillationen dringen tiefer in das Gewebe ein, kleine Bxtravasate liegen an den Wundrändern und befinden sich immer in einem injicirten Gefässgebiete.
Das Gerinnen des Blutes hat man als einen besonderen wichtigen Factor hervorgehoben und es ist nicht zu leugnen, dass frisches aus der Wunde entströmendes Blut gerinnt, immerhin können aber auch postmortale Gerinnsel entstehen; dieselben sind jedoch immer sehr locker und bilden niemals jene festen Massen, wie bei Blutungen im Leben.
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(i28nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Forensische lieurtheilunp der Verletzungen im Allgemeinen.
Aus dem Gesagten ist zu entnehmen, dass die Unterscheidung vitaler und posttnortaler Verletzungen und umgekehrt, mitunter selbst an frischen Cadavern recht schwierig werden kann und eine genaue Berücksichtigung aller erwähnten Verhältnisse erfordert; dazu käme noch der Umstand, ob sich, wie bei postmortalen Verletzungen gewöhnlich, das Blut leicht abspülen lässt oder nicht. Schwer wird die Unterscheidung in jenen Fällen, wo die Fäulnis oder anderweitige Processe bedeutende Veränderungen im Cadaver bedingen. Die Auswässerung einerseits und die Imbibitionen andererseits machen das Bild völlig unklar.
Ein sehr wichtiges Moment bei der Beurtheilung von tödtlichen Verletzungen bildet der Ausschluss anderer Todesursachen. Es betrifft in erster Linie den natürlichen Tod in solchen Fällen, wenn ausser der Verletzung und ihren Folgen noch andere früher bestandene oder nachträglich eingetretene pathologische Processe sich finden, die erfahrungsgeuiäss den Tod bewirken können. Auch das Alter, der Ernährungszustand und sonstige durch die Verwendung, Pflege und Haltung der Thiere gegebene Umstände müssen da genauestens in Betracht gezogen werden, ebenso wie jede vorausgegangene Erkrankung. Ist die nächste Todesursache ein Process, der längere Zeit zur Entstehung gebraucht hat und entsteht die Frage, ob dieselbe mit einer früher erfolgten Misshandlung in Zusammenhang steht, so müssen auch die Erscheinungen im Leben des Thieres herangezogen werden. Die Anamnesis spielt dabei eine grosse Holle, sie überweist den Befund. . Weiden ausser der als tödtlich erkannten Verletzung noch eine andere oder mehrere gefunden, so ist auf dem Wege des Ausschlusses das Richtige festzustellen; dabei darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass mehrere Ursachen zusammenwirken können und die con-currirenden Todesursachen bilden.
In solchen Fällen hat der Fachmann festzustellen, welche von den zugefügten Verletzungen die tödtliche war und welche als nebensächlich zu gelten habe. Dann könnte noch die Frage aufgeworfen werden hinsichtlich der Priorität bei mehreren Verletzungen, und endlich käme noch in Betracht die Verletzung nach ihrem Sitze. Während die ersten zwei Fragen weniger häufig bei den tödtlichen Verletzungen in Betracht kommen, da gewisse Bestimmungen gesetzlicher Natur, auf welche sich jene Fragen beziehen würden, bei den Hausthieren fehlen, sind die Verletzungen hinsichtlich der Körperstellen doch von einiger Bedeutung, umsomehr, als es sich hier um Dienstleistungen und um den Gebrauch dieser Theile zum Zwecke der Nutzung handelt.
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Forensische Beurtheilang der Verletzangeo im Allgemeinen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 529
Betrachtet man die Verletzungen nach der anatomischen Ordnung, so können sie eingetheilt werden in: Kopfverletzungen, Verletzungen am Halse, an der Brust, am Hinterleibe, an den Geschlechtsorganen, an den vorderen und an den hinteren Extremitäten.
Die Kopfverletzungen sind die weitaus häufigsten und die gefährlichsten; häufig aus dem Grunde, weil gerade der Schädel den einwirkenden Gewalten zumeist exponirt ist, und weil der Schädel den Zielpunkt zu Verletzungen abgibt, wegen der dem Laien bekannten Lehenswichtigkeit dieses Organes. Gefährlich für das Leben sind die Kopfverletzungen deshalb, weil in der Kegel nicht nur die Schädeldecke leidet, sondern auch das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird. Bei Kopfverletzungen kann das Gehirn mitbetheiligt sein in erster Linie durch die Verletzung der Gehirnsabstanz selbst, ferner durch die Gehirnerschütterung (Commotio cerebri) und endlich durch den Blutaustritt (Apoplexia cerebralis).
Die Merkmale der Gehirnerschütterung sind nach dem Grade ihrer Heftigkeit verschieden. Im Allgemeinen entstehen Koma, langsamer Puls, Verlangsamung der Athmung, träge Reaction der Pupillen, Blassheit der Schleimhäute, Erbrechen (besonders bei Hunden und Schweinen), Convulsionen und Bewusstlosigkeit. Oft findet man die Gehirnerschütterung combinirt mit capillaren Blutungen in die Gebirnsubstanz, mit Rissen, mit Contusio cerebri, d. i. zahlreichen Blut-punkten, violetter Verfärbung der Gehirnraasse und Lockerung derselben. Der Stirn- und der Schläfelappen des Gehirnes sind am häufigsten jenen Veränderungen unterworfen.
Der Grad der Contusion ist gleich der einwirkenden Gewalt und der Form des Instrumentes. Stumpfe mit breiter Basis versehene Werkzeuge, wenn sie mit entsprechender Gewalt eingewirkt haben, erzeugen viel eher Gehirnerschütteningen, als scharfe und mit schmaler Basis versehene Instrumente.
Die Blutung gibt sich durch die Erscheinungen des Gehirndruckes kund und zwar umsomehr, je grosser die ausgetretene Blut-menge war.
Die äusserlichen Schädelwunden sind dem Grade nach verschieden. Der geringste Grad ist die Suffusion, die Blutbeule; obwohl an und für sich ungefährlich, können sich später septische Processe hinzugesellen.
Schnitt- und Hiebwunden sind meist gefahrlos, aussei- sie werden mit so grosser Gewalt geführt, dass sie in das Gehirn eindringen, dann können tödtliche Blutungen erfolgen. Trennung des Kau- oder Schliifemuskels hindert (Ins Kauen.
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(i80nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Forensische Benrtheilang der Verletziin?en im Allgemeinen.
Sehr häufig entstehen durch die Einwirkung einer stumpfen Gewalt die Continuitätstrennung des knöchernen Schädels, bei Werkzeugen mit kleiner Basis die Lochfracturen, welche die Form des In-strumentes annehmen (Hammer, Hacke). In der Mehrzahl der Fälle entwickeln sich jedoch Sprünge und Längsbrüche mit besonderer Veränderung der Glastafel; die Sprödigkeit derselben, sowie der Umstand, dass, wenn eine Gewalt eine Stelle des Schädels trifft, die innere Schichte dieser Stelle stärker geknickt wird als die äussere, bewirkt die grösseren Sprünge und Brüche dieser Lamelle.
Fissuren und Fracturen betreffen entweder nur die Stelle der Einwirkung oder auch entferntere Partien; hieher gehören die Brüche an der Schädelbasis, die man gewöhnlich auf den Gegenbruch oder Gegensprung zurückführt. Aber auch einfache Schädeleindrücke sind beobachtet worden, besonders am Stirnbein der Pferde, entstanden durch einen Hufschlag, wobei eine grubige Vertiefung, gleich der Form des Stollens zu sehen ist. Solche Depressionen ereignen sich gerne oberhalb der Schädelsinuse z. B. an der Stelle der Stirnhöhle.
Von den Folgen der nicht tödtlich endigenden Kopfverletzungen sind die Lähmungen und die epileptischen Anfälle zu erwähnen: abgesehen davon, dass bei Pferden auch die Erscheinungen des Dummkollers nach Schädel Verletzungen gesehen wurden. Die Lähmungen, die nach Kopfverletzungen zurückbleiben, hängen von der Ausbreitung der Hirnnervenläsion ab. Man hat sowohl Lähmungen der Bewegungs-, als auch der Empfindungscentren beobachtet und zwar in allen ihren graduellen Abstufungen. Obwohl solche Lähmungen erfahrungsgemäss mit der Zeit sich bessern oder ganz verschwinden, stellen sie doch langwierige mit Nutzentgang verbundene Leiden dar. Epileptische Zustände nach Kopfverletzungen sind häufig und auf experimentellem Wege an Thieren ziemlich genau erforscht (Hitzing). Eeizung der Grosshirnrinde, Verletzung der Centralwindung lösen epileptische Anfälle aus.
Verletzungen des Gesichtes haben vorzugsweise zweier Folgen wegen, die sie zurücklassen können, ein besonderes Interesse. Diese sind die Entstellung und der Verlust oder die Einschränkung der Thätigkeit der Sinnesorgane. Entstellungen bei Luxusthieren vermindern deren Werth wesentlich, selbst wenn sie durch unbedeutende Verwundungen zu Stande gekommen sind. Es entscheidet da weniger die Verletzung an und für sich, sondern vielmehr die Stelle, ob sie eine augenfällige ist.
Zu den wichtigeren Kopfverletzungen gehören die der Sinnesorgane, namentlich der Augen. Verwundungen und auch heftige
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Porensischf Beurtheilung der Verletzungen im Allgemeinen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;631
Erschütterungen, können das Sehvermögen plötzlich aufheben oder aber nach längerem Leiden zur Erblindung führen.
Die Halsverletzungen sind insoferne von Bedeutung, als es sich an dieser Körperstelle hauptsäcblich um sehr lebenswichtige Organe handelt, welche theils sehr oberflächlich liegen, theils dicht zusammengedrängt vorkommen. Abgesehen von den Verletzungen der allgemeinen Decke und der Muskeln nach gewaltsamem Tode durch Erhängen, Halsdurchschneiden, kommen hier in Betracht das verlängerte Mark, das Eückenmark und die lebenswichtigen Nerven in der Drossel-fnrche, dann die grossen sehr oberflächlich gelegenen Halsgefässe.
Verletzungen des Rückenmarkes, je näher dem Gehirne, und Verletzungen des verlängerten Markes bedingen meist unmittelbar den Tod. Es sind dies: Durchtrennung des verlängerten Markes (Genick-.stich), Brüche des ersten Halswirbels mit Quetschung des Markes, heftige Erschütterungen, Verrenkungen der Halswirbel, Zerreissnng dos Markes u. s. w. Weniger intensive Verletzungen des Halsmarkes, so insbesondere Blutungen in den Rückenmarkscanal, werden zu langwierigen Krankheiten, vor Allem zu Lähmungen führen. Die Verletzung der grossen Nervenstämme am Halse haben Lähmungen der von ihnen versorgten Gebilde zur Folge; Verletzung des Vagus als Hemmungs-nerven können bedeutende Störungen, selbst den Tod bewirken. Die Verletzung der Halsblutgefässe bedingen Verblutung, wenn nicht rasch die Blutstillung vorgenommen werden kann. Endlich können auch die am unteren Halsrande gelagerten Luftwege, der Kehlkopf, die Luftröhre und das Zungenbein durch mechanische Gewalten zertrümmert werden. Blutungen unter die Schleimhaut der Luftwege, Glottisödem und Blutbeuleu an der oberen Wand der Trachea bedingen den Erstickungstod ebenso, wie directe Blutungen in das Lumen der Luftröhre. Hieher zu beziehen wären jene Fälle, wobei durch das Beizen zum Husten. Brüche der Hörner des Schildknorpels und von hier aus tödtliche Verblutung unter die Trachealschleimhaut erfolgt. Wiederholt habe ich derartige Fälle bei Pferden zu sehen Gelegenheit gehabt.
Brustverletzungen. Heftige Erschütterung der vorderen Brustwand kann durch Shock gefährlich werden, wie sich dies beim Anrennen der Pferde an harte Gegenstände wiederholt ereignet hat. Eine häufige Folge der Contusion sind die Rippenbrüche. Die Kippen brechen in der Regel an der grössten Convexität ihres Bogens. Es ist nicht selten, dass alle Rippen der einen oder beiden Seiten oft in einer geraden Linie gebrochen werden, so durch das Quetschen von Dampfmaschinen (Locomotiven), durch Sturz von bedeutender Höhe oder durch das Verschüttetwerden. Von Einfluss auf die Brüchigkolt dei
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632nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Forensische Beurtheilang iler Verletzungen im Allgemeinen.
Rippen ist neben der Gewalt noch die höhere und geringere Elasticität derselben. Während bei älteren Thieren sehr leicht Rippenbrüche erfolgen, hat man bei jungen und kleineren Thieren beobachten können, dass schwere Wagen über den Brustkorb hinweggegangen waren und Rupturen der Brustorgane, aber keine Rippenbrüche erzeugt haben; rascher Tod erfolgt durch innere Verblutung, wie bei Verletzung grosser Gefässe und der Lungen.
Rupturen der Brustorgane sind nicht selten. Sie betreifen vorzugsweise die Lungen, und zwar, wie dies durch Experimente erwiesen wurde, eher die äussere Fläche als die Lungenpforte. Rupturen des Herzens kommen ebenfalls vor, doch gehört dazu die Einwirkung grösserer Gewalten. Aber auch durch die Fesselung grösseier Thiere hat man infolge der Muskelanstrenguug Berstung des Herzeus und der Aorta beobachtet (Beschlagen der Pferde an der Wand). Traumatische Rupturen betreifen in der Regel das rechte Herz und hier wieder die Vorkammer oder das Heizohr. Rupturen des Herzeus sind sofort tödtlich, mit Ausnahme von kleinen Verletzungen; da kann es wohl vorkommen, dass die Thiere einige Zeit noch am Leben bleiben. So habe ich bei der Tödtung durch den Herzstich ein Pferd über 20 Minuten leben gesehen, und zwar in aufrechter Stellung. Bei Lungenrupturen kann es wohl vorkommen, dass der Tod nicht augenblicklich erfolgt, besonders dann, wenn die Lunge an die Brustwand angeheftet war. Brüche der oberen Begrenzung des Brustkorbes erfolgen in der Wirbelsäule bei Einwirkung grosser Gewalten oder schwerer Lasten, sie führen hauptsächlich zu Lähmungen infolge entzündlicher Processe des Rückenmarkes und seiner Häute. Stiche gegen das Herz, wenn sie von der vorderen Brustwand erfolgen, erreichen in der Regel ihr Ziel, dagegen können seitlich geführte Stiche mitunter von den Rippen abgleiten. Solche Stichverletzungen treffen die Lunge, das Herz oder die grossen Gefässe; L u n g e n v e r 1 e t z u n g durch Stich hat sofortigen Luftaustritt in die Brusthöhle zur Folge, ein Zustand, welcher keine momentane Lebensgefahr involvirt; dagegen aber können Blutungen aus der Lunge sehr rasch den Tod herbeiführen. Von Belang wird es sein, ob die Lunge frei war, oder mit der Brustwaud eine Verwachsung bestanden hat. Selbstverständlich darf bei einer Hrustwunde nicht sondirt werden. Stichwunden des Herzens sind lebensgefährlich, weniger durch die Verblutung als durch Behinderung in der Herzbewegung, veranlasst durch die Blutgerinnung. Dabei kommen noch die Grosse, die Richtung und die Stelle des Stiches in Betracht. Demnach müssen nicht alle Stichwunden des Herzens sofort den Tod bedingen; die Thiere können.
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Fomisischi' BenrtheUmig der VeilHtzungnu im jUlglaquo;meinen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; (')33
wie dies erwähnt wurde, noch einige Zeit mit der Verletzung leben. Scbussverletzungen des Heizens haben allerdings den sofortigen Tod zur Folge, da hiedurch Suhstanzverluste im Herzen entstehen und der Schusscanal in der Kegel das Herz durchsetzt. Versuche haben wohl ergeben, dass angeschossene Thiere mit Herzwunden noch einige Schritte sich fortbewegen konnten. Rupturen der grossen Gefässe betreffen in erster Linie die Aorta, sie sind selten und kommen in der Regel nur durch besondere Gewalten zu Stande. In allen Fällen hat man zu untersuchen, ob nicht etwa vorausgegangene oder bestehende Leiden die Berstung begünstigt haben.
Verletzungen des Zwerchfelles wurden als spontane Rupturen und als angeborene Defecte bei Pferden beobachtet; die Gefahr solcher Verletzungen liegt in dem Austritt der Baucheingeweide in die Brusthöhle und Abklemmung derselben. Auch eingeklemmte Zwerchfellbrüche sind vielfach gesehen worden.
Verletzungen des Hinterleibes, wenn sie anscheinend nur die Bauchdecken treffen, sind wegen des geringen Schutzes der in der Bauchhöhle befindlichen Organe mit Erschütterung. Quetschung, oft auch Berstung jener Gebilde verbunden. Durchdringende Bauchwunden werden lebensgefährlich, theils durch innere Verblutung, theils durch entzündliche Vorgänge. Tödtliche Verblutung erfolgt nach Verletzung grosser Gefässstämme: secundäre Processe werden geschaffen nach Durchtrennung des Verdauungsschlauches und Austritt des Inhaltes in den Bauchfellsack. Aber auch die Verletzung der drüsigen Bauchorgane kann durch Verblutung tödtlich enden. Heilung mit Fistelbildung hat man oft nach Schussverletzung gesehen. Absichtliche Verletzungen des Mastdarmes sind sehr selten, sie erfolgen meist als Kunstfehler durch ungeschickt gesetzte Klysmen. Heftige Erschütterungen oder Quetschungen des Hinterleibes veranlassen den Tod durch Shock, oder es erfolgen Rupturen und damit verbundene tödtliche Verblutungen. Rupturen der Leber, seltener der Milz und der Nieren, erfolgen nach Einwirkung heftiger Gewalten. Rupturen des Magens erfolgen zuweilen bei Pferden, wenn diese unmittelbar nach der Fütterung zum Zwecke chirurgischer Operationen geworfen werden. Als prädisponirende Momente haben in solchen Fällen die Gasanhäufungen in dem Verdauungsschlauche zu gelten.
Berstung der Harnblase erfolgt selten durch Erschütterung, wohl über dann, wenn Hindemisse im Abfluss des Harnes bestehen und deshalb die Blase überfüllt wird. Der Riss erfolgt zumeist am Scheitel oder an der vorderen Fläche der Harnblase. Häufiger sind die secundäreu tiupturen. entstanden infolge von Beckenbrüchen. Fracturen der Wirbel
C'sokor. Oeriohtl. ThierheiUcande,nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;41
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634nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Forensische Bouitlieilung der Wrlctzungeu im AUgemeinen.
und eles Beckens ereignen sich nach Sturz, durch das Verschütten. Quetschen oder Ueberfahren; ihrer Natur nach lassen sich dieselben immer auf, mit stumpfen Werkzeugen einwirkende, grosse Gewalten zurückführen. Dass auch das Hervortreten der Baucheingeweide als Vorlagerung und als Bruch nach der Einwirkung besonderer Gewalt in späterer Zeit auftreten kann, ist in solchen Fällen bekannt, wo prädisponirende Momente, wie Ruptur der Bauchwand, oder wo bereits ein Bruchsack durch angeborene Anlage vorhanden waren.
Verletzungen der Geschlechtsorgane ereignen sich bei männlichen Thieren häufiger, wenigstens in ihren Folgen, durch die Castrationen. Wenn auch diese Operation im Allgemeinen als ungefährlich angesehen, und am häufigsten durch Empiriker ausgeführt wird, so sind die Folgen derselben oft von Bedeutung, da sie mit dem Verlust des gesunden Thieres enden können. Processe hinsichtlich stattgehabter Castration von Thieren sind demnach ziemlich häufig. Die Entwicklung von Samenstraugfisteln durch Bothriomykose oder Nekrose des Samenstrangstumpfes verunstalten das Thier und machen es für manche Zwecke (Luxuspferde) unbrauchbar. Der Starrkrampf als Folge einer Castration, endigt in der Regel mit Verlust des Objectes durch den Tod.
Aus Rachsucht ausgeführte Beschädigung des männlichen Gliedes hat mau bei Pferden beobachtet. Durch das Einbringen verschiedener Gegenstände in die Vorhaut, in einem Falle von Abschnürung der Eichel durch einen Draht, wurden langandauernde Leiden wohl auch mit dem Tod des Thieres endigend, erzeugt. Verletzung des Tragsackes im trächtigen Zustande durch rohe Untersuchung oder Anwendung von Instrumenten oder durch sonstige Manipulationen bewirken: Blutung, frühzeitiges Abtrennen der Placenta, Verwerfen, selbst Zerreissen der Scheide oder des Tragsackes. Boshafter Weise wurden den Thieren verschiedene Gegenstände: Stroh, Fetzen. Papier, wohl auch Holzklötzchen in die Scheide eingeführt. Schliesslich hat man auch jener Verletzungen zu gedenken, welche in der Scheide und im Wurf weiblicher Thiere entstehen bei widernatürlicher Befriedigung des Geschlechtstriebes (Sodomie) durch den Menschen. In der Regel sind Ziegen zu solchen sodomitischen Zwecken verwendet worden.
Verletzungen der Gliedmassen haben insoferne eine hohe forensische Bedeulung, weil sie, wenn unheilbar, dem Verluste des Thieres gleichkommen. Die Brauchbarkeit der Lastthiere und dadurch ihr Werth, erfahren eine Verminderung oder eine vollständige Aufhebung, wenn Lahmheiten nach Verletzung der Extremitäten erfolgen. Die Verletzungen der Weichtheile und der grossen Gefässe können
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Boiensisohe Beurtbeilong der Verlcizungen im Allgemeinen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 035
zu lebensgefährlichen, selbst tödtlichen Blutungen die Veranlassung geben. Allerdings kommt man häufig in die Lage, zu erklären, dass bei zweckmässiger, rascher Hilfe noch die Rettung erfolgen konnte. Als Folgezustände hat man durch Verletzung der Gliedmassen oft das Absterben einzelner Parthien beobachten können; so beispielsweise bei Schutzimpfungen gegen die Thierseuchen. Verletzungen der Nerven ziehen Lähmungen und Empfindungslosigkeit nach sich; dabei hat jedoch in Betracht zu kommen, dass zerschnittene Nervenstämme durch echte Regeneration heilen und nachträglich die Leitung wieder hergestellt werden kann, obwohl diese Restitutio ad integrum oft längere Zeit beansprucht. Verletzungen der Muskeln und der Sehnen, sowie der Bänder setzen die Function der Gliedmassen für immer oder nur zeitweilig herab, je nachdem secundäre Processe zur Verkürzung und Schrumpfung jener Theile führen. Endlich kommen noch die Wund-infectionen in Betracht, mit allen ihren Folgen; unbedeutende Verletzungen der Weichtheile können mit Starrkrampf endigen, wie dies insbesondere bei Lastthieren vielfach gesehen wurde. Beinhautentzündungen. Entzündungen der Gelenke veranlassen, abgesehen von den Schönheitsfehlern, störende Lahmheiten bei den Lastthieren, welche sich bis zur völligen ünbrauchharkeit des Thieres steigern können. Ebenso ist es mit den Beinbrüchen grösserer Thiere beschaffen, die Heilung derselben steht hinsichtlich des Kostenpunktes und des zu erwartenden Erfolges in keinem Einklang. Aus dem Grunde wird nach Beinbrüchen bei Lastthieren für gewöhnlich deren Vertilgung beantragt. Von besonderer Bedeutung sind die Huf- und Klauen Verletzungen der Last-thiere, wie sie durch das Beschlagen veranlasst werden, sie kommen meistens als Kunstfehler in Betracht.
Anschliessend an die tödtlichen und nicht tödtlichen Verletzungen der Hausthiere kommen noch die gewaltsamen Tödtungen der Thiere in Betracht. Dieselben erfolgen als: Tod durch Scbädelzertrümmerung, Tod durch Genickstich, Tod durch Erstickung, Tod durch das Köpfen, Tod durch Verblutung, Tod durch Ertränken und Tod durch den Blitz.
Die Schädelzertrümmerung findet zu Schlachtzwecken als Betäubungsmittel seine Anwendung und zwar: als Gehirnschlag, Genickschlag, oder nach der französischen Methode mit der Bouterolle, von welcher die Hacken-, die Masken- und die Schussbouterolle in Verwendung stehen. Während durch einen Schlag auf den Schädel eines grösseren Thieres nur Bewusstlosigkeit erfolgt und die Merkmale der Gehirnerschütterung auftreten, wird nach der französischen Methode, besonders mit der Schussbouterolle dor sofortige Tod des Thieres he-
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()3Cgt;nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Forensische Beurtheiluny; der Verletzungen im AÜgemetnett;
dingt. Bei Schädelzeitiümmerungen erfolgt der Tod entweder gleicli oder sehr bald nach dem Schlage. Hirnblutung, Hirnerschütterung oder Hirnverwundung bewirken die Gehirnlähmung. Immerhin ist zu berücksichtigen, dass bei manchen Thieren (Rind) zuerst die Stirnhöhle zertrümmert wird, während das eigentliche Schädeldach mit der Glastafel noch vollkommen intact sein kann; da trifft es sich wohl, dass sich die Thiere manchmal nach der Schädelzertrümmerung erholen, der Tod tritt erst später ein. veranlasst durch Entzündung des Gehirnes und andere Processe.
Der Befund wird sich dementsprechend verschieden verhalten; in einzelnen Fällen zeigt das Gehirn nichts Auffälliges als höchstens Hyperämie der weichen Hirnhaut, in anderen Fällen findet man ausgetretenes Blut zwischen der Pia und Arachnoidea, manchmal auch die Knochensplitter der Glastafel des Schädeldaches eingekeilt in die Gehirnsubstanz. Aber auch gelbe oder rothe Gehirnerweiclmng kann nach längerem Bestände dieser Verletzung den Tod des Thieres veranlassen.
Der Nachweis der Schläge auf den Kopf lässt sich immer erbringen, durch die Beschaffenheit der Haut der getroffenen Stelle, durch Blutungen und Blutunterlaufung im Unterhautbindegewebe und endlich durch die Läsiou des Schädeldaches und der eingeschlossenen Theile. Aus der Configuration der Verletzung ist man oft in der Lage, das betreffende Werkzeug zu erkennen, ebenso wie aus den bereits geschilderten vitalen Erscheinungen die Verletzung festgestellt weiden kann, ob sie vor oder nach dem Tode des Thieres beigebracht wurde.
Die gewaltsame Tödtung durch den Genickstich, das Nicken, ist eine übliche Methode, die bei der Vertilgung der Pferde in Anwendung kommt. Zwischen dem Hinterhaupte und dem eisten Halswirbel, bei Pferden auch zwischen dem ersten und zweiten Halswirbel wird das verlängerte Mark mit dem Nickeisen durchtrennt: die Thiere stürzen wie vom Blitz getroffen, plötzlich zusammen, indem sie die Vorderfüsse beugen und auf das Brustbein auffallen. Ist der Genickstich gut ausgeführt, so erfolgt innerhalb 515 Minuten der Tod als Herzlähmung, verbunden mit Erstickung. Der Nachweis ist leicht zu führen: die Stichwunde an der erwähnten Stelle, welche sich bis zum Rückenmark verfolgen lässt, die Durchtrennung des verlängerten Markes, die frischen Blutungen daselbst und die Erscheinungen der Erstickung sind die Anhaltspunkte zur Diagnose. Die Correct-heit der Ausführung des Genickstiches beweist in der Regel die vorsätzliche Tödtung.
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Der gewaltsame Tod durch Erstickung besteht in der mechanischen Behinderung der Einathmung der atmosphärischen Luft und kann erfolgen als: Erstickung durch Verschluss der eisten Luftwege durch feste Körper oder flüssige Medien; Erstickung durch Verschluss der grösseren Respirationscanäle durch feste Körper, flüssige Medien oder durch von aussen wirkenden Druck (Strangulation); Erstickung durch Behinderung der Bewegung der Brustwand (Erdrückt-, Verschüttetwerden) und Erstickung durch Eintritt der Luft in den Brustraum (Pneumothorax). Neben den erwähnten Arten der Erstickung gibt es aber auch viele andere, welche auf nervöseu Bahnen erfolgen und denselben Effect auslösen; so beispielsweise die Lähmung der Athmungsmuskeln durch gewisse Gifte organisirter und nicht organisirter Natur, die Verblutung, die Herzlähmung, die Pfropfbildung oder Einkeilung in der Lungenschlagader, die Kohlenoxydvergiftung, wohl auch der vasomotorische Krampf können den Erstickungstod bedingen. Die Erscheinungen, welche die Erstickung während des Lebens erzeugt, sind am Thiere durch das Experiment genau studirt. Wird bei unbehinderter Mechanik der Athmung der Zutritt der Luft zu den Lungen aufgehoben, so stellt sich nach wenigen Augenblicken Athem-noth ein; sie äussert sich durch angestrengte, rasch auf einander folgende, stürmische Athembewegungen, welcher Zustand als Dyspnoü bezeichnet wird. In der ersten Minute nach aufgehobener Athmung zeigt das Thier dyspnoische Athemzüge mit erschwerter Inspiration; in der zweiten Minute, zusammenfallend mit dem Auftreten von Be-wusstlosigkeit und Convulsionen überwiegt die exspiratorische Dyspnoe; hierauf erfolgt ein Exspirationskrampf der mit einer tiefen Einathmung endiget. Nun erfolgt ein Stillstand der Athmung, worauf die Eespira-tionsbewegung als sogenanntes terminales Athmen wiederkehrt, bestehend in kurzen Inspirationszügen verbunden mit schnappenden Bewegungen des Maules; die Intervalle des terminalen Athmens werden immer länger, oft bestehend in Pausen von 12 Minuten, worauf die Respiration dauernd sistirt wird.
Bewusstlosigkeit und Convulsionen sind die steten Begleiter des Erstickungstodes; die erstere erfolgt sehr bald nach der Unterbrechung der Athmung, schon innerhalb der eisten Minute, die Convulsionen sind klonischcr Natur, selten kommt es zu Starrkrampf, manchmal können sie ausfallen.
Der Sectionsbefund bei Erstickungstod besitzt einen untergeordneten Werth hinsichtlich der ausseien Merkmale; das langsamere Erkalten des Cadavers und das Auftreten von Todtenflecken, sowie die raschere Fäulniss kommen auch bei anderen Todesarten vor; es
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t)38nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Forensiüche Beurtheilung der Verletzungen im Allgemeinen.
wäre nur die venöse Hyperämie der sichtbaren Schleimhaut hervorzuheben, vor Allem der Maul- und Nasenschleimhaut, sowie der Bindehaut der Augen. Dabei muss aber in Erwägung gezogen werden, dass die Cyauose sehr bald an der Leiche schwindet. Ebenso ist es mit den etwaigen Merkmalen von Blutungen in die Schleimhäute; sind sie vorhanden, so sprechen dieselben für- einen Erstickungstod, während das Fehlen derselben jene Todesart nicht ausschliesst. Die Pupillen sind in der Kegel erweitert und zwar unmittelbar nach dem eingetretenen Tod.
Vom inneren Befunde sind es drei Veränderungen, welchen eino hohe Bedeutung beigelegt wird, und zwar: die dunkelflüssige Beschaffenheit des Blutes, die Stauungshyperämien in den inneren Organen und die Blutungen in den Brustorganen.
Die dunkle Beschaffenheit des Blutes ist ein constanter Befund nach dem Ersticknngstode, sie deutet auf den Sauerstoft-hunger hin, der in Agone bestanden hat. Ebenso ist das Blut der erstickten Thiere in den Gefässen immer flüssig, während es bei stattgehabten Blutungen an jenen Stellen gerinnt; sie befördert die Hypostasen und Blutdurchtränkung der Organe und beschleunigt den Eintritt der Fäulniss.
Die venöse Hyperämie betrifft vorwiegend die Lungen; sie entsteht durch die Dyspnoe und die dabei auftretende heftige lu-spirationsbewegung der Lungen und des Brustkorbes; durch die Behinderung des Lufteintrittes werden bei der Inspirationsbewegung die Blutgefässe entlastet und das Blut strömt in sie hinein. Dieselbe Ursache verhindert auch den Abfluss und deshalb die Anhäufung in den Lungen. Die Lungen der erstickten Thiere sind nicht blos dunkler gefärbt, sondern sie befinden sich auch in einem Zustande des Oedemes. was besonders schön bei grösseren Hausthieren beobachtet werden kann. Eine röthlich gefärbte schaumige Flüssigkeit füllt oft die Luftröhre und die Nasenhöhle aus, so dass sie an den Nasenöffnungen zum Vorschein kommt. Sehr bezeichnend sind die Befunde am Heizen als venöse Hyperämie verbunden mit Blutungen. In der Quer- und in der Längenfurche des Herzens, besonders nahe der Herzspitze sind die Venen bedeutend injicirt, geschlängelt in ihrem Verlaufe und bis in die feinsten Zweige mit freiem Auge zu sehen. Das lockere Bindegewebe an diesen Stellen ist immer ödematös durchfeuchtet und von zahlreichen hanfkorn- bis linsengrossen Blutungen durchsetzt. Als einen constanten Befund bei erstickten Thieren, möchte ich die Blutung unter das Endocardium der linken Herzkammer, besonders in der Gegend
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der Papillarmuskeln hervorheben. Dabei findet man oft das Blut in der linken Kammer in grösserer Menge angehäuft.
Die Ecchymosen kommen am häufigsten unter den serösen Häuten vor, sie entwickeln sich mit Vorliebe an dem Ueberzug der Organe (visceralem Blatt), Herz und Lunge sind ihr Hauptsitz. Auch im Mittelfell und im lockeren Gewebe um die grossen Gefässe sind sie sehr häufig. Die meisten Blutungen halten sich dem Gesetze der Schwere nach an die abschüssigsten Stellen der Organe, was auf eine post-mortale Nachsickerung des Blutes hinweist. Nach der neueren Auflassung ist es der- vasomotorische Krampf, welcher in den letzten Momenten der Erstickung erfolgt und die Ecchymosen bedingt. Aussei-au den Lungen, im Herzen und in der Conjunctiva, wurden solche Blutungen experimentell erzeugt: in der Thymusdrüse, in der Schleimhaut des Kehldeckels, der Luftröhre, des Kehlkopfes, der Nasenhöhle, der Paukenhöhle, des Magens und des Darmes; ferner erfolgen die Ecchymosen unter der harten und weichen Hirnhaut, an der Netzhaut und in der allgemeinen Decke.
Der gewaltsame Tod durch Strangulation ist ein Erstickungstod, hervorgerufen durch Compression der Luftwege am Halse. Derselbe erfolgt als: das Erhängen, eine Compression durch ein strangartiges Werkzeug und Zuschnürung desselben durch die eigene Körperschwere; das Erdrosseln, ein Zusammenschnüren des Halses durch eine fremde Kraft und das Erwürgen, eine Compression des Halses durch die Hände.
Das Erhängen wird nur bei kleinen Hausthieren vorgenommen, es geschieht in der Weise, das eine mit ihrem Ende irgendwo befestigte Schlinge um den Hals gelegt wird, worauf die Schwere des Körpers einwirkend, der Vorderhals von dem Strange eingeschnürt wird. Die localen Erscheinungen sind wegen der starken Behaarung nicht gar deutlich zu erkennen, erst nach der Entfernung der Haut kann die Strangulationsfurche gesehen werden; sie markiii sich an der unteren Fläche des Halses hinaufziehend gegen die Ohren, als eine bandartige Sugillation. Nicht selten erfolgt neben der Quetschung der Luftröhre die Einknickung, ja selbst der Biuch des Kehlkopfes und der Zungenbeinäste. In jedem Falle aber markirt sich die Strangula-tionsfurche an den grossen Halsgefässen. Die Drosselvene, auch die Arterien sind eingeschnürt und die erstere oberhalb der Einschnürung erscheint strotzend mit Blut gefüllt und ungemein erweitert. Die gehemmte Blutcirculation gibt sich auch zu erkennen an den Gehirn-gefässen, vorwiegend durch Stauungshyperämie und Blutungen. Aber auch die Muskeln am Halse können an der Stelle der Strangulation
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Ö40nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Forensische Beurtheilung der Verletzungeu im Allgemeinen.
grössere oder kleinere Einrisse aufweisen. Ebensolche Hinrisse linden sich mitunter an der innersten Gefässhaut der Carotis und der Jugularis. Wenn auch das Erhängen bei den Hausthiereu immer durch fremde Einwirkung erfolgt, so gibt es doch Fälle, wo sich das Thier selbst strangulirt, wie z. B. können sich Pferde in den Halfterketten verlangen und so selbst aufhängen.
Die Tödtung durch Köpfen, Halsabschn eiden und dem Brüstst ich wird regelmässig bei gewerblichen Schlachtungen ausgeführt; selten kommen diese Todesarten als verbrecherische Handlungen vor. Der Tod erfolgt in allen Fällen durch Verblutung. Die vitalen Erscheimingen an der Wunde, das geronnene Blut und die allgemeine Blutarmuth sind die Anhaltspunkte zur Sicherung der Diagnose.
Der Tod durch Ertränken erfolgt dann, wenn der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Kespirationsöffnungen durch ein flüssiges Medium abgesperrt wird. Bei Thieren ereignet sich diese Todesart nur durch Zuthun anderer Kräfte, indem alle Thiere schwimmen können. Nur wenn sie gebunden oder mit einem Stein beschwert werden, kann das Ertrinken bei kleineren Hausthieren erfolgen.
Experimentell liegen Versuche von Falk und Berth über den Vorgang beim Ertrinkungstode vor; es erfolgt derselbe in drei Stadien. Durch die plötzliche Einwirkung des Wassers, wohl auch instinctiv findet im ersten Stadium das Einhalten des Athenis statt. Im zweiten Stadium tritt Dyspnoe ein mit anfangs tiefen, später jedoch sehr kurzen Inspirationen, auf welche sofort Exspiiationen erfolgen, verbunden mit Convulsionen klonischer und tonischer Natur. Im dritten oder asphyktischen Stadium findet man Bewusstlosigkeit und Aufhören der Eeflexe, es erfolgen dann in langen Intervallen sich wiederholende Inspirationen, verbunden mit Aufreissen des Mundes und Zusammenkrümmung des Kückens.
Die Merkmale bei ertrunkenen Thieren ergeben sich im ausseien Befunde als: Auffällige Kälte des Cadavers bedingt durch die fortdauernde Wasserverdunstuug; besondere Bleichheit der sichtbaren Schleimhäute, hervorgerufen durch die bedeutende Contraction der Ca-pillaren; Ecchymosen in der Conjunctiva und Schaum vor dem Maul und der Nase. Wenn das Thier längere Zeit im Wasser gelegen hat. stösst sich die Epidermis ab, mit ihr lassen sich auch die Haare leicht von der Hautoberfläche ablösen. Vom inneren Befund sind hervorzuheben die Ertränkungsflüssigkeit in der Lunge, im Magen, in der Paukenhöhle verbunden mit einem interstitiellen Lungenemphysera. Verletzungen an der Körperfläche bei vorheriger Tödtung der Thiere
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Gesundheitsbeschädigung durch thielärztliche Kunstfehler.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;041
oder hervorgenifen bei längerem Lietfen des Cadavers im Wasser durch Wassertbiere sind leicht nach den eventuellen vitalen oder postmortalen Erscheinungen zu beurtheilen.
Durch Blitz getödtete Thiere zeigen in der Kegel keine Todesstarre, das Blut ist dunkel und Hüssig, die Fäulniss stellt sich rasch ein. An der Körperobeifläche findet man die durch den Blitzstrahl bedingten Versengungen der Haare als oft mannigfaltig verlaufende Blitzfiguron. Aber auch mechanische Zerstörungen als Einrisse in die Haut, tiefgehende gerissene Wunden und selbst Knochenbrüche wurden beobachtet.
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II. Von der Gesundheitsschädigung durch thier-ärztliche Kunstfehler.
Ebenso wie bei den anderen Beschädigungen handelt es sich bei thierärztlichen Kunstfehlern nur um den Schadenersatz und zwar nm-sotnehr, weil eine böse Absicht nicht vorliegt und der betreffende Thierarzt nur bona fide vorgegangen ist. In der Absicht sich in seinem Berufe nützlich zu eiweisen, schadet der Thierarzt, sei es aus Unwissenheit oder aber, was minder beurtheilt wird, deshalb, weil er. obwohl correct vorgebend, die Verhältnisse in einem vorliegenden Falle nicht übersehen und beurtheilen konnte.
Nur wenn der Besitzer einer lebenden, beschädigten Sache Anspruch auf Schadeneisatz erhebt und den Eechtsweg betritt, hat der Kunstverständige für den begangenen Kunstfehler zu haften. Der Besitzer des beschädigten Thieres muss den Beweis führen und dies geschieht wieder durch Thierärzte; es haben somit Collegen gegen einander aufzutreten. Wie sich in einem solchen Falle der Sachverständige verhalten soll, bedarf wohl keines Commentars; das eigene Gefühl und der Anstand haben hier zu walten. Bei geringfügigen Verseheu, wie sie Jedem unterlaufen können, ist es der Würde des thierärztlichen Standes viel entsprechender, wenn der Sachverständige jenen Fehler zu entschuldigen trachtet, als wenn solche Gelegenheiten mit Eifer hervorgesucht werden, um dem Collegen wo möglich zu schaden. Der Eichter sieht es sehr bald, wie weit in einem solchen Falle der Sachverständige urtheilt und wie weit die Leidenschaften des Menschen mitspielen. Bei gröberen Versehen aber, die sich mit gutem Gewissen nicht entschuldigen lassen, und wobei die Schuld fast offenkundig vorliegt, muss das Recht des betreffenden Besitzers auf jeden Fall, unbeirrt um die Person des Sachverständigen, gewahrt werden. Ereignet sich aber der Fall, das ein Thierarzt unrechter Weise an-
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042nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Beschädigungen durch das Bändigen der Thiere.
gegriffen wird, dann ist es Pflicht eines Jeden, den Coliegen strenge mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu vertheidigen und nicht eher zu ruhen, bis der beschädigte Ruf desselben getilgt und er vollständig rehabilitirt wurde.
Die Beschädigungen durch thierärztliche Kunstfehler sind inso-ferne zweifacher Natur, als der betreffende Sachverständige entweder schuldig oder schuldlos ist. Schuldig und deshalb für den Schaden verantwortlich ist der Thierarzt, wenn bei seinem Vorgeben Unwissenheit oder Fahrlässigkeit offenkundig vorliegen. Von jedem Sachverständigen wird verlangt, dass er seine volle Aufmerksamkeit und Sorgfalt dem ihm übertragenen Falle zuwendet, ein volles Wissen und Können wird bei ihm vorausgesetzt. Entspricht er diesen Anforderungen nicht, so muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Schuldlos ist der Sachverständige dann, wenn er nach bestem Wissen und Gewissen den Erfahrungen und den Lehrsätzen der Wissenschaft entsprechend vorgegangen ist, wenn sich unvorhergesehene Ereignisse eingestellt haben, welche ohne seine Schuld zur Wirkung gelangt sind oder wenn er nach dem zeitweiligen Standpunkte der Wissenschaft die obwaltenden quot;Verhältnisse nicht bat beurtheilen können, welche die nachtheiligen Folgen nach seinen Eingriffen veranlasst hatten.
Abgesehen von den in das Gebiet der Vergiftungen gehörigen Beschädigungen, erzeugt durch die chemische Wirkung der Arzneikörper, zerfallen die thierärztlichen Kunstfehler in: Beschädigungen beim Bändigen der Thiere, Beschädigungen durch das Eingeben von Arzneien und Beschädigungen durch chirurgische Operationen.
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1. Beschädigungen durch das Bändigen der Thiere.
Die grösseren Hausthiere. insbesondere die Pferde, werden zuweilen durch verschiedene Mittel fixirt. sei es im Stalle, beim Beschlag, zur Operation oder nach manchen Operationen. Die Beschädigungen, welche sich dabei ereignen können, sind von mannigfaltigen Folgen begleitet, wobei in höherem und geringerem Grade die Schuld eines Unfalles jene Person trifft, welche die Anordnung dazu gegeben hat; derartige Unfälle sind bisher beobachtet worden:
a) Im Stalle, wenn unbändige Pferde mit kurzen Halftern zu hoch angebunden wurden und dabei die nöthige Aufsicht fehlte. Es sind Fälle bekannt, dass derartig fixirte Thiere durch einen Sturz in den Halftern hängen blieben und sich selbst erdrosselten. Ebenso können sehr hinge Halftern bei unruhigen Pferden in Form einer
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Beschädigungeu durch das Bändigen der Thiere.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;643
Schlinge um den Hals des Thieres gelangen und dasselbe erhängt sich. Zu niedrig angebrachte Streitbäume geben den Anlass zu Bein- oder Beckenbrüchen, wenn unruhige Thiere mit dem einen oder mit dem anderen Fusse den Streitbaum überschreiten, in demselben hängen bleiben und dann niederstürzen. Lappenwunden, Risswunden. Verletzung der Augen, der Nüstern, der Ohren, wohl auch andere Kopfverletzungen, entstehen an hervorragenden Gegenständen des Stalles.
In solchen Fällen trifft wohl sehr selten den Thierarzt die Verantwortung, selbst wenn er zur Art der Befestigung die Anordnung getroffen hat; die Unbändigkeit des Thieres und die mangelnde Aufsicht sind jene Zufälle, welche da in-die Wagschale fallen. Bei diesen Anordnungen hat der betreffende Thierarzt immer die Verantwortung auf den Eigenthümer zu übertragen und auf eine eventuelle Gefahr aufmerksam zu machen, da doch unmöglich verlangt werden kann, dass der Thierarzt während der ganzen Zeit einer Behandlung fortwährend das Thier beaufsichtigt.
b)nbsp; Nach manchen chirurgischen Eingriffen ist der Thierarzt gezwungen, verschiedene Fixirmittel bei dem operirten Thier in Anwendung zu bringen. Er ist dabei nur verantwortlich insoweit, als es sich um das Anlegen und die Haltbarkeit jenes Mittels handelt. Beschädigungen, die sich ausserdem ereignen, sind theils durch unglückliche Zufälle, theils durch mangelnde Aufsicht oder durch das unruhige Thier selbst entstanden.
c)nbsp;D a s B e s c h 1 a g e n a n d e r VVa n d ist ein gefährliches Fixations-mittel, welches sehr häufig Beschädigungen des Thieres nach sich zieht. Unfälle ereignen sich entweder hervorgerufen von Seite des Personales während der Manipulation, oder sie gehen vom Thiere selbst aus. Nur für jene Schäden, welche sich während des Bändigens des Thieres von Seite des Personales ereignen, trägt der Thierarzt die Verantwortung, besonders aber dann, wenn gewisse Vorsichtsmassiegeln aussei- Acht gelassen werden. Ist das Thier gebändigt, so können sich immerhin noch schwere Beschädigungen ereignen: sie entstehen durch die Muskelkraft des Thieres selbst und durch die enorme Gewalt, welche die Thiere anwenden. um sich ihrer Fesseln zu entledigen. Beschädigungen in Form von Abschürfungen der Haut, tiefe Risswunden, Verrenkungen, Verstauchungen, Kuochenbrüche. wohl auch augenblicklicher Tod. hervorgerufen durch Berstung grosser innerer Gefässe (Aorta), können sich dabei ereignen. Für alle diese Zufälle kann den Thierarzt keine Verantwortung treffen, namentlich aber dann, wenn er den Eigenthümer auf die Gefahr dieses Bändigungsmittels aufmerksam gemacht hat und jener trotzdem die Anwendung der Wand verlangt.
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Beschädiguiij^eu Jurcli das Bändigen der Thierc.
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(1) Das We-rfen und Fixiren der grösseren Hausthiere zum Zwecke chirurgischer Operationen hat schon manche Beschädigungen zur Folge gehabt, welche, besonders bei Luxusoperationen sich ereignend, Gegenstand eines Eechtstreites wurden. Die Veranlassungen zu jenen Beschädigungen sind die mannigfaltigsten.
Vor Allem kommen hier in Betracht verschiedene Krankheits-zustände. die eine gewisse Gefahr bei dem Werfen voraussehen lassen, ja selbst contraindicirt erscheinen. Aufblähung des Thieres infolge von Koliken und Gährungszuständen im Verdauuugstractc (Tympanitis), Ausdehnung grosser Behälter (Harnblase), grosse Athem-noth. Herzkrankheiten. Knochenbrüchigkeit. Anhäufung von Flüssigkeiten in den Körperhöhlen und manche andere pathologische Zustände sind wichtige Gegenauzeigen zum Werfen eines Thieres. Die betreffenden Operationen müssen in solchen Fällen am stehenden Thiere ausgeführt werden. Alle Folgen des Werfens bei den erwähnten Gegenanzeigen hat in der Eegel der Sachverständige zu vertreten.
e)nbsp; Die nöthige Vorbereitung zum Werfen besteht bekanntlich in strenger Diät. Die Ausserachtlassung dieser Vorsicht ist immer mit Gefahr für das Thier verbunden. Pferde mit vollem Magen dürfen zu Operationen nicht gelegt werden. Auch in diesen Fällen hat der Thierarzt die volle Verantwortung zu tragen.
f)nbsp; Das raisslungene Werfen ist bedingt durch den Mangel eines entsprechenden Wurfzeuges, durch das Fehlen des nöthigen Hilfspersonales und durch die nicht genügende Instruction desselben: feiner durch die nicht entsprechende Oertlichkeit und den noth-wendigen Raum, wohl auch durch die ungewöhnliche Wildheit und Unbändigkeit des betreffenden Thieres und schliesslich dadurch, dass die Mannschaft nicht nach der Instruction vorgeht. In solchen Fällen kann es geschehen, dass die Thiere nicht an der beabsichtigten Stelle fallen, sondern auf Gegenstände aufstürzen, die Veranlassung zu Gehirnerschütterungen, Verrenkungen, Knochenbrüchen oder zur Zerreissung von Organen geben. Insoferne es sich um das Wurfzeug, um das nöthige Hilfspersonale, um die Instruction desselben und um den entsprechenden Ort handelt, hat wohl der Thierarzt die Verantwortung zu tragen. Für die aussergewöhnliche Wildheit des Thieres und für das instructionswidrigeHandeln der Mannschaft kann der Sachverständige nicht haften.
g)nbsp; Das Thier fällt auf harten Boden oder auf harte Gegenstände und beschädigt sich dabei oder es kann die nöthige Unterlage fehlen, was der Thierarzt anzugeben hat.
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Beschädigungeu dmcli das EÜngebeu von Arzneien.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;645
h) Das Thier kann sieb, wenn es schon geworfen ist, beschädigen und zwar: durch nicht genügendes Festbalten am Boden, durch das Einschneiden des Wuifzeuges und durch rohes und un-zweckmässiges Ausbinden. Beschädigungen des Kopfes, der Fasse, ja selbst Knochenbrüche können sich dabei ereignen. Für den Schaden wird der Sachverständige aufkommen, sobald er es unterlassen hat, die nötbige Instruction zn ertheilen.
i; Endlich können sich unter den Händen des Operate urs Beschädigungen ereignen, entstanden durch die ünbändigkeit und Wildheit des Thieres selbst. Die enormen Muskelanstrengungen des gefesselten Thieres können zu Unglücksfällen führen, die wie bei dem Beschlagen an der Wand entstehen und schon erwähnt wurden. Für alle diese Zufälle kann der Thierarzt nicht einstehen, wenn die nöthigen Vorsichtsmassregeln getroffen waren, kann er zur Verantwortung nicht herangezogen werden.
2. Beschädigungen durch das Eingeben von Arzneien.
Verabreicht der Thierarzt selbst die Arzneistoffe dem kranken Tbiere so hat er für alle Zufälle, die sich dabei ereignen, selbstverständlich die volle Verantwortung zu tragen. Verordnet jedoch der Thierarzt Arzneien, so muss er auch die Anweisung zum Eingeben ertheilen und die Personen gehörig instruiren; verabsäumt er dies, ohne Kenntniss des Eingehens bei dem Besitzer voraussetzen zu können, so ist dies zwar nur ein geringes Versehen, welches aber nicht selten die etwa eintretenden üblen Folgen verschuldet.
Die Einverleibung der Arzneien erfolgt bekanntlich durch das Maul, durch den Mastdarm, in die Haut (cutan), in das Unterhautbindegewebe (subeutan) und in die Venen.
Bei der Einverleibung der Arzneien zum innerlichen Gebrauch durch die Maulhöhle hat der Sachverständige in erster Linie auf die Form Kücksicht zu nehmen; ob dieselbe für die betreffende Thierart und für die entsprechende Krankheit auch zweckmässig ist. Scharfe pulverisirte Substanzen dürfen den Schweinen nicht verabreicht werden, wie andererseits flüssige Arzneistoffe bei verschiedenen Halskrankheiten und Schlingbeschwerden nicht durch das Maul verabreicht werden können. Für die üblen Folgen hat der Sachverständige in diesen Fällen aufzukommen. Bei widerspenstigen Thieren hat der Thierarzt von vornherein auf eine Verabreichung des Medicamentes, sei es in irgend welcher Form, zu verzichten.
Die häufigsten Beschädigungen nach dem Kingeben der Arzneien bestehen in mechanischen Verletzungen der Maulhöhle, der Uachen-
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fgt;4tj
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Begiohamp;cligangeD durcli das Eiugehon von Arzneien;
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höhle, der Zuuge, des Gaumens, des Kehldeckels und des Kehlkopfes. Sie werden noch bedeutend erhöht, wenn bei der festen oder festbreiigen Form Behelfe in Form eines Stockes, respective Peitschenstieles und bei flüssigen Medicamenten leicht zerbrechliche Glasflaschen in Verwendung kommen. Die Merkmale solcher Beschädigungen treten unmittelbar nach der Verabreichung des MeJicamentes auf und entsprechen dem Bilde eines minderen oder schwereren Halsleidens. Schlingbeschwerden, Würgen, Erbrechen bei kleineren Thieren, Athem-noth sind die ersten Symptome derartiger Beschädigungen; bedeutende Anschwellung in der Maul- und Kachenhöhle. Schmerzen am Halse, blutiger Ausfluss aus der Maul- und Nasenhöhle, wohl auch die Erscheinungen des Glottisödems können hinzutreten. Der Tod erfolgt entweder sehr bald infolge der Erstickung oder es entstehen langwierige Leiden, veranlasst durch eine hinzutretende Fremdkörper-Pneumonie mit ihrem Ausgang in Luugenbrand.
Flüssige Medicamente gerathen sehr leicht in die Luftwege des kranken Thieres. wenn nicht mit der nöthigen Sachkennt-niss vorgegangen wird. Bei Pferden und bei Schweinen, wohl auch bei Rindern, ist das Eingeben von Flüssigkeiten immer mit Gefahr verbunden, so dass in neuerer Zeit diese Art der Medication bei diesen Thieren vermieden wird. Das Eingiessen des Medicamentes durch die Nasenhöhle des kranken Thieres wird kaum noch geübt weiden. Auch in diesen Fällen stellt sich bei eventueller Beschädigung ein bekannter Symptomencomplex unmittelbar ein. Ein wiederholter, starker, oft krampfhafter Husten, verbunden mit einem tönenden Inspiriren. Glottiskrampf und Erstickungsanfälle sind die ersten Symptome des Eindringens der Eingüsse in die Luftwege; die sich entwickelnde Fremdkörper-Pneumonie kündigt sich durch stürmische Erscheinungen einer beginnenden Lungenentzündung an. Schon in wenigen Stunden prägt sich das Bild einer Pneumonic aus, wenn grosse Quantitäten der Flüssigkeit in die Lungen bineingerathen sind.
Bei geringeren Mengen von Flüssigkeiten entwickeln sich die typischen Formen der Lungenentzündung mit dem darauf folgenden atypischen Verlauf und Ausgang in den Lungenbrand. Der Sections-befuud ist sehr charakteristisch, so dass jede andere Todesursache ausgeschlossen erscheint. In Fällen, wo grosse Mengen des flüssigen Medicamentes bis in die Lungen des Thieres eingedrungen sind und der Tod fast augenblicklich erfolgte, findet man in der Luftröhre, in den Bronchien und im Gewebe der Lungen nebst dem Medicamente, eine bedeutende Menge blutig-schaumiger Flüssigkeit, wie sie dem Lungenödem eigenthümlich ist.
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Besohädigungeu ilurcli das Eingeben von Arziniin.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;047
Nicht selten entwickelt sich ein so umfangreiches interstitielles Emphysem, entstanden durch die Berstung vieler Lungenalveolen, dass an den Lungenrändern, besonders gegen die Lungenspitze (zungen-förmigen Lappen) bedeutende Luftmengen zwischen Lungengewebe und Lungenpleura in Form grosser Blasen angesammelt erscheinen. Waren geringe Mengen von Flüssigkeit in die Luftwege eingedrungen. so entsteht eine entzündliche Spur längs des Weges, welchen jene Flüssigkeit genommen hat und dies sind die Stimmbänder, die vordere Fläche des Kehlkopfes und die Luftröhrenschleimhaut, sowie die untere Fläche der Bronchialschleimhaut. Je nachdem die Flüssigkeit indifferenter oder ätzender Natur war, werden die Entzündungserscheinungen an jenen Schleimhäuten in geringerem oder höherem Grade hervortreten. Jede intensive Röthung der Schleimhaut vom Kehlkopfe angefangen bis in die Bronchien, sobald sie die vordere, respective untere Fläche betrifft, ist durch eindringende Medicamente veranlasst worden. In den Lungen selbst beschränkt sich die höhere oder geringere Zerstörung des Gewebes nur auf den unteren vorderen Theil des Lungenflügels (eigentliche Lungenspitze). Oft rechterseits mehr, als im linken Lungenflügel, wegen des geraden Verlaufes vom rechten Bronchialast. Endlich kann selbst das Medicament noch nachgewiesen werden, sei es in der Luftröhre, in ihren Aesten oder im Lungengewebe.
Die Einverleibung der Medicamente durch den Mastdarm wird theils als allgemeine, theils jedoch als locale Behandlung geübt. Beschädigungen des Mastdarmes ereignen sich sehr häufig in Form der Perforation desselben, hervorgerufen durch das Setzen von K^smen. In früherer Zeit als man noch die Klystierspritze zu dem Zwecke verwendet hat, ereigneten sich Perforationen des Mastdarmes ungemein häufig bei Pferden. Gegenwärtig ist die Gefahr eine geringe geworden, da die Einverleibung von Arzneistoffen mit dem Kautschukrohr geschieht. Auch im Falle einer Verletzung des Mastdarmes stellen sich unmittelbar die Merkmale ein; häufiger Stuhldrang, welcher sich bis zum coutinuirlichen Stuhlzwang steigert, heftige Schmerzen und blutiger Abgang der Excremente sind die ersten Symptome. Oedeme des lockeren Zellgewebes in der Umgebung des Mastdarmes, Entzündung und Vorstülpung der Schleimhaut des Mastdarmes, jauchiger Ausfluss aus demselben stellen sich bei geringeren Verletzungen erst im Verlaufe ein. Die Section ergibt in solchen Fällen in der Eegel eine Trennung des Zusammenhanges in dem letzten Abschnitte des Mastdarmes. Bei Pferden findet man in der Kegel an der oberen Wand der flaschenförmigen Erweiterung die durch das Ansatzrohr der Spritze erzeugte Oeffnung in der Schleimhaut.
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G4Hnbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Besohamp;digungen ilmch ilas Kiu-jebcn vmii ArziiBien.
Dieselbe ist fast immer rund, selten schlitzförmig und setzt sich in einen Canal fort, welcher parallel der Längenachse des Darmes, in schiefer Richtung von Hinten und unten nach Vorne und Oben verläuft. Die Merkmale der vitalen Reaction, als: Blutung, Entzündung. Contraction der Muskeln, sichern der Verletzung ihre Entstehung beim lebenden Thier. Aehnliche Verletzungen können aber auch erzeugt werden, sei es absichtlich oder unabsichtlich von Seite der Laien durch Stöcke oder bei Pferden durch den Peitschenstiel. In solchen Fällen finden sich in der Regel mehrere Verletzungen neben ein-iuider. die verschieden tief in die Substanz des Mastdarmes eindringen oder denselben durchsetzen. In derartigen Fällen ist es für den Sachverständigen sehr schwer, sich der Verantwortung zu entziehen.
Häutiger, als es früher der Fall war, geschieht heutzutage die Einverleibung der Arzneien und der denselben ähnlich wirkenden Substanzen durch die allgemeine Decke. Als subcutane und cutane Impfungen werden nicht nur Medicamente zu curativen Zwecken verabreicht, sondern es kommen auch jene Substanzen in Betracht, die als Stotfwechselproducte pathogener Bacterien, (Toxine, Toxalbumine) gewonnen, theils als prophylaktische, theils als diagnostische Mittel ihre Anwendung finden. Gegen dieLungenseuche und gegen den Rauschbrand der Rinder, gegen den Milzbrand der Hausthiere, wohl auch gegen den Sehweinerothlauf werden ebenso jene Substanzen als Vorbauungsmittel verabreicht, wie andererseits das Mal lein, das Tuberkulin, wohl auch die Nervensubstanz wüthender Thiere (subdural) zu diagnostischen Zwecken.
Abgesehen von den Ansichten über den wirklichen Erfolg dieser Einverleibungsmethode, handelt es sich in forensischer Beziehung lediglich nur um die Beschädigungen, die bei curativen, Vorbauungs- und diagnostischen Impfungen entstehen können. Diese Beschädigungen sind zweifacher Natur, sie entstehen entweder durch die Manipulation beim Impfen selbst oder aber sie erfolgen durch die Wirkung des betreffenden Körpers, welcher einverleibt wurde, sei derselbe ein Medicament oder einer der erwähnten Impfstoffe.
Jene Beschädigungen, die sich als Folgen der Manipulation während des Impfens ergeben, seien dieselben mittelbar oder auch unmittelbar entstanden, beanspruchen eine volle Bürgschaft von Seite des Sachverständigen; er hat diese Art der Einverleibung selbst zu vollziehen und haftet für den Erfolg. Aber auch hinsichtlich der Wirkung der einverleibten Impfstoffe hat der Sachverständige zu bürgen, insoweit es sich um bekannte Arzneikörper handelt. Dem Thierarzt muss es bekannt sein, in welcher Menge, in welcher Form und in welcher
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Beschädigungen durch chirurgische Operationen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;(549
Art ein in seiner Wirkung erprobtes Medicament, sei es cutan, sub-cutan oder intravenös, verabreicht weiden darf. Nur hinsichtlich der Beschädigungen, welche von Seite der Impfstoffe entstehen, entfällt die Bürgschaft, sie trifft vorzugsweise die Firma, welche den betreffenden Impfstoff erzeugt hat. üeber die forensische Beurtheilung der Impfkrankheiten soll in dem Capitel ^Beschädigung durch Ansteckungquot; noch die Rede sein.
3. Beschädigungen durch chirurgische Operationen.
Nach chirurgischen Operationen und während derselben können Ereignisse eintreten, welche entweder den sofortigen Verlust des Thieres, oder aber zufolge der Entstellung, Verkrüppelung und der Nachkrankheiten eine Werthverminderung veranlassen. Nicht in allen Fällen solcher unglücklicher Erfolge kann der Operateur herangezogen werden: er haftet nur dann, wenn er ausdrücklich das Risico übernommen und wenn er auf den möglicher Weise eintretenden ungünstigen Ausgang den Eigenthümer nicht aufmerksam gemacht hat; unter allen Umständen aber dann, wenn er sich einen erheblichen Fehler bei der Ausführung der Operation oder bei der Nachbehandlung hat zu Schulden kommen lassen.
Bei der Uebernahme der Verantwortung für den glücklichen Ausgang einer thierärztlichen Operation hat der Operateur immer zu bedenken, dass die Thiere eine lebende Waare sind. Der Werth des Thieres gegenüber dem zu erwartenden Erfolge mit Rücksicht auf die Dauer der Behandlung muss vor Allem gehörig gewürdigt werden. Es wird wohl keinem Thierarzte einfallen, einen Splitterbruch an den Extremitäten eines Arbeitspferdes durch operative Eingriffe zur Heilung bringen zu wollen, da er doch voraussieht, dass die Dauer der Heilung ebenso den Werth des Objectes herabsetzt, wie die unzweifelhaft zurückbleibende Verkrüppelung des Thieres. Handelt es sich aber um ein Zuchtthier, welches hoch im Blute steht, so kann trotz jener Voraussicht der operative Eingriff angerathen werden. Auch für zufällige Folgen einer Operation haftet der Sachverständige, wenn er ausdrücklich das Risico übernommen hat.
Bei allen jenen Operationen, die mit einer Gefahr für das Leben oder für den Werth des Thieres verbunden sind, trifft den Operateur keine Verantwortung, wenn er zuvor auf die Gefahr aufmerksam gemacht hat. Er bürdet sich aber die Verantwortung auf, sobald er dem Besitzer die Operation ungefährlich hinstellt, sie einrathet und noch überdies kein dringender Grund zur Ausführung derselben vorhanden war.
Csolor. Oericbtl. Thierhcilkumlc.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 42
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550 Gesundheitsbeschädigung und verbrecherische Handlungen etc.
Unterläuft dem Operateur ein Versehen in der Ausführung oder in der Nachbehandlung einer Operation, so wird die höhere oder geringere Schuld nach den jeweiligen Grundsätzen der Chirurgie beurtheilt. Wenn auch in manchen Fällen die Schuld klar vorliegt, ist dieselbe in anderen wieder schwer nachweisbar.
Zu derartigen Zufällen gehören: die nicht genügende aseptische Ausführung einer Operation, die Verblutung, die Verletzung wichtiger Eingeweide oder anderer Organe, die Zerstörung des Gewebes durch Cauterisation, die Entzündung mit dem Ausgange in Brand (Infection), Nervenzufälle als Lähmungen und Krämpfe; speciell: Eindringen der Luft in die Jugularvenen, das Zurückbleiben von Fisteln, Vorfällen oder Vorlagerungen der Eingeweide und noch manche andere Ereignisse.
Bei allen diesen Zufällen entscheidet der Umstand, ob der be-treiFende Operateur mit der nöthigen Sachkenntniss und Sorge an sein Werk herangetreten ist; wenn ihm nach den Grundsätzen der Chirurgie und entsprechend dem jeweiligen Stande dieser Wissenschaft kein Vorwurf gemacht werden kann, so ist er jedenfalls schuldlos.
III. Gesundheitsbeschädigung auf diätetischem und
hygienischem Wege, Thierquälerei und verbrecherische
Handlungen mit Thieren.
Literatur: Seite Mi, 1. c.
Der Grund so mancher Beschädigung unserer Hausthiere liegt in vielen Fällen in der absichtlichen oder unabsichtlichen Vernachlässigung aller jener Mittel, welche auf das Leben und auf die Gesundheit derselben Einfluss nehmen. In das Gebiet dieser Mittel gehören: die Haltung, die Pflege, die Fütterung, die Wartung und die Verwendung des der menschlichen Willkür untergeordneten Haus-thieres. Alle diese Mittel werden sich immer nur gleichmässig geltend machen, so dass die daraus entspringenden Schäden einheitliche Bilder liefern. Ein Fehler in der Fütterung wird sich nicht mir bei einem Thiere, sondern bei sämmtlichen unter dem gleichen Einflüsse stehenden Hausthieren kundgeben. Aus dem Grunde ist es ja des öfteren schon vorgekommen, dass Massenerkrankungen als Seuchen beschrieben wurden, die im Grunde genommen nur als Gesundheitsbeschädigungen auf diätetischem und hygienischem Wege entstanden waren. Es liegen solche Erkrankungen sehr selten offenkundig vor, sie weisen demnach nie direct auf den Urheber und dessen Schuld zurück. Schwer wird es
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Verletzungen auf diätetischem Wege in engerem Sinne.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;651
der Wissenschaft, in solchen Fällen den Nachweis zu erbringen; sie kann die Schuld nur vermuthen und etwa die Gesundheitsheschädigung bestätigen. Verbrechen bei dieser Art der Verletzung bleiben meistens verborgen.
Im Capitel hygienische Untersuchungquot; Seite 144 wurden alle jene Beschädigungen ausführlich besprochen, deren Ursprung auf eine fehlerhafte Ernährung oder Haltung zurückgeführt werden kann. Es sind dies die eigentlichen diätetischen Beschädigungen, entstanden durch ungünstige Aufenthaltsorte (Stallkrankheiten), dtirch schädliche Weiden (Ortskrankheiten), durch schädliche Futterstoffe (Vergiftungen), durch fehlerhafte Ernährung und durch schlechtes Getränke (Massenerkrankungen). Es erübrigt demnach nur noch jene Schäden vom forensischen Standpunkte aus zu beurtheilen und dann die Beschädigungen anzuschliessen, welche aus dem Gebrauche und aus der. Behandlung der Hausthiere resultiren, insofeme diese ungebührlich oder ungewöhnlich waren.
1. Verletzungen auf diätetischem Wege in engerem Sinne.
Die unzureichende Ernährung der Hausthiere findet am häufigsten ihren Grund in der Faulheit oder in dem Eigennutz jener Personen, welchen die Thiere überantwortet werden.
Die forensische Benrtheilnng bietet keine besonderen Schwierigkeiten, da die Merkmale des Abhungerns (Seite 176) augenfällig zu Tage treten. Es handelt sich immer nur um den einen Umstand, ob diese Merkmale nur auf die unzureichende Ernährung allein zurückzuführen sind, oder ob nicht etwa chronische Leiden als Mitursachen zur Geltung kommen. Deshalb hat der Sachverständige vor Allem den gesunden Zustand des betreffenden Thieres festzustellen, um dann erst zu erheben, welche Futtermittel qualitativ und quantitativ verfüttert wurden und ob sie in jeder Beziehung mit den Futternormen (Seite 172) übereinstimmen.
Die Gesundheitsbeschädigung durch Ueberfüttern erfolgt in der Regel aus Fahrlässigkeit und Unkenntniss; die Thatsache des vorliegenden Diätfehlers im Verein mit dem Obductionsbefunde (Seite 175) genügen zur Feststellung jener Beschädigung (Seite 176).
Die fehlerhafte Fütterungsweise wird selten aus Böswilligkeit oder aus Eache vollführt, meistens ist es ein Versehen von Seite des Dienstpersonales, welches eine derartige Beschädigung des Thieres zur Folge hat. Gährende Futterstoffe, grosse Mengen von Kömerfutter, zu rascher Futterwechsel und grosse Futterquantitäten
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652nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Verletzungen auf diätetischem Wege in engerem Sinne.
auf einmal verabreicht, ziehen schwere Folgen nach sich, die je nach Umständen mit dem Verluste des Thieres enden können.
Die Beurtheilung eines solchen Falles ist nur dann eine leichte, wenn die Ursache klar zu Tage liegt, denn die Folgen stellen sich schon innerhalb 24 Stunden nach begangenem Fehler ein. Die vorliegende Krankheit für sich ohne festgestellte Ursache kann nicht entscheiden.
Verdorbene Futterstoffe bedingen Gesundheitsstörungen, welche sich hauptsächlich im Ernährungsapparate als gestörte oder aufgehohene Function desselben kundgeben. Manche verdorbene Futter-stoife bedingen acute Vergiftungen, während andere nur langsam und nach längerer Einwirkung die Gesundheit schädigen (Seite 154). Gewinnsucht und grobe Fahrlässigkeit sind die gewöhnlichen Veranlassungen zu solchen Beschädigungen. Wenn vor dem Eintritte einer Krankheit erwiesenermassen schlechtes Futter verabreicht wurde (Seite 160) und andere die Krankheitserscheinungen erklärende Schädlichkeiten nicht vorliegen, dann ist der Schluss gerechtfertigt, dass jenes Futtermittel die Krankheitsursache war. Sache des Thierarztes wird es sein, sich von der fehlerhaften Beschaifenheit des Futters selbst zu überzeugen.
Die schädlichen Beimengungen zu den Futterstoffen umfassen nicht nur chemisch wirkende Substanzen (Gifte), sondern auch Fremdkörper, die namentlich in das Futter der Wiederkäuer absichtlich oder unahsichtlich gelangen und auf mechanische Weise schwere Gesund-heitsbeschfuligungen, ja selbst den Tod der Thiere bedingen können. Schneidende und stechende Eisengegenstände wie: Nägel, Drahtstifte, Blechstücke, Messer, Gabeln, Nadeln u. dgl, dem Futter der Wiederkäuer beigemengt, verbleiben in der Haube des Thieres und perforiren meistens Haube, Zwerchfell und Herzbeutel, um dann, in das Herz oder in die Lungen eindringend, tödtliche Verletzungen zu bedingen. Grobe Fahrlässigkeit, selten Böswilligkeit bilden in solchen Fällen den sub-jectiven Thatbestand. Obzwar es für den Sachverständigen sehr schwer wiid, in einem durch die Obduction constatirten Falle die Fahrlässigkeit nachzuweisen, so muss derselbe doch Rücksicht auf die Grosse des Fremdkörpers nehmen. Kleinere, den Futterstoffen beigemengte Gegenstände, wie Nägel und Nadeln, können leicht übersehen werden, während grosse Fremdkörper, z. B. Messer, Gabeln und Scheeren oder auffällige Dinge, Blech- und Glasstücke immerhin auf einen höheren Grad der Unachtsamkeit des Wartepersonales hinweisen. Die Feststellung eines Verbrechens gelingt nur durch den Zeugenbeweis. Ueber die Beschädigung durch chemisch wirkende Substanzen als
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Ungebührlicher Transpurt und andere fehlerhafte Behandlung. 653
Bestandtheile eines Futtermittels soll im Capitel Vergiftungenquot; die Eede sein.
Die Beschädigung der Hausthiere durch den Weidegang wurde unter dem Titel hygienische Untersuchung der Weiden und Wiesenquot; (Seite 150) ausführlich besprochen; die Aufblähung der Thiere, die Schäden, entstanden durch das Verhütenquot;, so wie die Vergiftungsfalle erfolgen in der Regel durch grobe Fahrlässigkeit von Seite der Hirten. Obzwar eine Absicht zur Beschädigung schwer nachgewiesen werden kann, so muss doch vorausgesetzt werden, dass dem praktischen Hirten die Gefahr des Verhütens bekannt sein musste, umsomehr wenn er schon längere Zeit im Dienste und mit der Beschaffenheit der Weide vertraut war. Durch die Zeugenaussagen, welche sich auf etwaige Drohungen gegenüber dem Besitzer der Heerde beziehen, kann oft die absichtliche Schädigung festgestellt werden.
2. Ungebührlicher Transport und andere fehlerhafte Behandlung.
In jenen Ländern, wo eine 24 stündige Gewährschaft besteht (Nachtschaden), kommt es sehr häufig zu Eechtsstreitigkeiten bei Schäden, welche aus dem ungebührlichen Transporte eines gekauften und übernommenen Hausthieres entspringen. Es handelt sich in diesen Fällen, den Beweis zu erbringen, dass die betreifende Schädlichkeit einzig und allein zur Zeit des Transportes eingewirkt hat und vor dem Kaufe nicht zugegen war. Die Beurtheüung stösst hier auf besondere Schwierigkeiten, da es sich auch darum handelt, ob nicht vor dem Transporte Umstände eingewirkt haben, welche erst während des Trausportes zur Schädlichkeit geworden sind, kurz ob hier nicht eine Culminirung der Ursachen stattgefunden hat.
Bei der Feststellung der Folgen des Transportes sollen alle stattgehabten Einflüsse berücksichtigt und mit der Beschädigung in Einklang gebracht werden. Ausser der Art und Weise des Transportes, der Entfernung, der Wege, der Witterung sind in Betracht zu ziehen: die Thiergattung, die Individualität des Thieres, die Behandlung, die Pflege und die etwa überstandenen oder vorhanden gewesenen Krankheiten. Aber auch gewisse physiologische Vorkommnisse fallen da in die Wagschale, so der Transport trächtiger Thiere und solcher unmittelbar nach dem Wurf. Sehr empfindlich erweisen sich Kühe in den erwähnten Zuständen; selbst bei aller Vorsicht kann es geschehen, dass hochträchtige Kühe während das Transportes verkalben, worauf sich gerne Nachkrankheiten einstellen, die unter dem Bilde
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Thierquälerei.
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des Kalbefiebers verlaufen. Da ist es vennuthlich die Infection, welche am Transporte leichter stattfindet, als im Stalle.
Schwer transportabel sind fette Schweine und ein Treiben derselben ungebührlich. Der Transport mit der Eisenbahn, wenn er auf weite Strecken stattfindet, erfordert wie die Erfahrung lehrt, sehr häufig seine Opfer. In der Kegel ist es das acute Lungenödem, welches als Todesursache constatirt wird.
Der Transport von Pferden per Bahn auf weite Strecken ist nicht ungefährlich; wiederholt hat man das Auftreten von hypostatischen Hyperämien, Oedemen und selbst Lungenentzündungen mit letalem Ausgange beobachtet.
Andere Schäden können entstehen durch eine unrichtige Behandlung der Thiere während und nach der Arbeit. Bei Reit- und Wagenpferden ereignen sich sehr oft durch ungeschickte Manipulationen von Seite der Lenker verschiedene Beschädigungen durch das Aufsteigen der Pferde, beim Durchgehen und beim üeberschlagen. Schnelles Abkühlen sehr angestrengter Arbeitsthiere zieht verschieden schwere Folgen nach sich. Grobe Misshandlungen geben zu mechanischen Verletzungen Anlass.
3. Thierquälerei.
Literatur:
Dr. Hippel. Die Thierquälerei des In- und Auslandes, Berlin 1891. Verlag von
Otto Liebmann. Thierschutzverordnungen, österreichische, Wien 1892, Verlag des Wiener
Thierschutzvereines. Thierfreund, Jahrgang 1861, Nr. 6. Die Vivisection. Erlass des Ministeriums des Innern vom 28. April 1881, Z. 2617. Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. Februar 1855.
Die älteste Gesetzgebung zum Schütze der Thiere wurde in England erlassen, sie stammt aus dem 16. Jahrhundert. Das heute noch in Grossbritannien geltende Recht beruht auf den Gesetzen vom Jahre 18491876. Im Allgemeinen erstrecken sich jene Gesetze auf das Verbot der Thierquälerei, auf das Verbot der Thierkämpfe, namentlich aber auf die Einschränkung der Vivisection bei Wirbelthiereu. Der Strenge nach geht das englische Gesetz am weitesten, insoferne es ohne Rucksicht auf Oeffentlichkeit oder Erregung von Aergerniss einschreitet und ferner, als besondere Vorschriften über die Vivisection bestehen.
Aber auch in den ehemaligen deutschen Staaten finden sich zahlreiche Bestimmungen über den Thierschutz und über die Thierquälerei; ähnlich den Gewährsmängeln weichen diese Bestimmungen
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Thierquälerei.
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in einzelneu Ländern von einander ab. Die Gesetze von Sachsen, Bremen, Bayern, Braunschweig und Waldeck verbieten jede Misshandlung oder Quälerei von Thieren und bestrafen alle jene, welche Thiere boshaft quälen oder roh behandeln, unberücksichtigt, ob dies öifentlich und in Aergerniss erregender Weise geschieht, also ohne Rücksicht auf die Art und den Eindruck der That.
In Württemberg und Hannover sind die Bestimmungen ebenfalls strenger, indem nach dem Wortlaute des Gesetzes ihnen das Merkmal der Oeffentlichkeit abgeht.
Nach dem deutschen Reichs-Strafgesetzbuch bestehen zahlreiche Specialverordnungen-, sie beziehen sich auf die Behandlung der Thiere als lebende Waare hinsichtlich des Transportes und der Verwendung, sowie auch Bestimmungen hinsichtlich der Vivisection. Bei allen verlangt dieses Gesetz ausdrücklich, dass die Handlung auf öffentliche oder in Aergerniss erregender Weise geschieht. Der sect;. 360 des deutschen Reichs-Strafgesetzbuches lautet: Mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft wird bestraft. 13. Wer öffentlich oder in Aergerniss erregender Weise Thiere boshaft quält oder roh misshandelt.quot;
Oeffentlich ist die Handlung, wenn sie unbestimmt von welchen und von wie vielen Personen wahrgenommen wurde, ohne Rücksicht darauf, ob der Thatort selbst ein öffentlicher war oder nicht.
Aergerniss erregt die Handlung durch Anstoss, Verletzung des Sittlichkeitsgefühles in der Art, dass sie dem allgemeinen Gefühle der Gesellschaft zuwiderläuft, nicht etwa nur einzelnen, besonders empfindlichen Personen. Die Verletzung des Sittlichkeitsgelühies muss unmittelbar durch die Handlung selbst entstanden sein, nicht etwa erst durch deren späteres Bekanntwerden.
Boshaft ist ein Quälen verbunden mit Lust an dem Schmerze des gequälten Opfers; dabei muss wohl unterschieden werden zwischen boshaft und muthwillig, indem das letztere einer schlechten Angewöhnung gleichkommt.
Roh ist die Handlung dann, wenn sie eine Gleichgiltigkeit des Thäters gegen die Leiden des Thieres bekundet.
Die Gesetzgebung Oesterreich-Üngarns über Thierquälerei besteht ebenfalls nur als Verordnungsrecht. Schon im Hofkanzlei decrete vom 2. Juli 1846 wird jede auffallende und Aergerniss erregende Misshandlung von Thieren als Polizeivergehen bestraft. Mit der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. Februar 1855 wird die Ahndung der Thierquälerei folgender-massen präcisirt: Wer öffentlich auf eine Aergerniss er-
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656nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Thierquälerei.
regende Weise Thiere, sie mögen ihm eigeuthümlich gehören oder nicht, misshandelt, ist von der politischen Behörde, und an Orten, wo sich eine k. k. Polizeibehörde befindet, von dieser nach sect;. 11 der kaiserl. Verordnung vom 20. April 1854 zu bestrafen.quot;
Die citirte Verordnung K. G. Bl. Nr. 31, vom 20. April 1854 lautet: Jedes polizeiwidrige Verhalten an öffentlichen Versammlungsorten, namentlich u. s. w....., wodurch die Ordnung und der
Anstand verletzt, das Vergnügen des Publicums gestört oder sonst ein Aergerniss gegeben wird, ferner jede demonstrative Handlung, wodurch Abneigung gegen die Regierung oder Geringschätzung ihrer Anordnung ausgedrückt werden soll, wird, unvorgreiflich der etwa eintretenden strafrechtlichen Behandlung, mit einer Ordnungsstrafe von 1 100 Gulden oder von 6stündiger bis 14tägiger Anhaltung geahndet, je nachdem die eine oder andere Busse nach Umständen wirksamer oder angemessener erscheintquot;.
Im zweiten Absätze der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. Februar 1855 ist auch Vorsorge getroffen für gewisse gewerbliche Thierquälereien insoferne, als es der Landesstelle überlassen bleibt, gegen dieselben mit speciellen Verboten vorzugeben, sobald sie im gewerblichen Verkehre herkömmlich geworden sind.
Die angeführten zwei Verordnungen sind gegenwärtig für die im Reichsiathe vertretenen Königreiche und Länder in Oesterreich giltig. Neuere Bestimmungen bestehen nur als Entwürfe und zwar: des niederösterreichischen Landtages vom Jahre 1872, als Regierungsvorlage des Strafgesetzes vom Jahre 1874, als Regierungsvorlage des Ausschusses vom Jahre 1877 und vom Jahre 1889. Im letzteren ist die Vorschrift bedeutend verschärft, sowohl hinsichtlich der Präcision. als auch mit Rücksicht auf das Strafausmass. Der sect;. 461 jenes Entwurfes lautet: Wer Thiere boshaft quält oder roh misshandelt oder den gegen Thierquälerei erlassenen Anordnungen zuwider handelt, ist mit Haft oder an Geld bis zu 300 Gulden zu bestrafen.quot; Die Verschärfung dieses Gesetzes besteht in dem Umstände, dass die Oeffentlichkeit der Begehung, das Erregen von Aergerniss entfällt und das Strafausmass auf fl. 300 festgestellt wird. Es wird demnach das im deutschen Reiche geltende Gesetz hinter dem österreichischen zurückbleiben.
Das ungarische Recht stimmt mit dem österreichischen hinsichtlich der Präcision vollkommen überein, es unterscheidet sich nur
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Thier^uälerei.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;ß57
nach dem Strafausmasse; der Form nach beruht es auf dem Stiaf-gesetzbuche, Capitel üebertretungen, vom 12. Juni 1879. Seine Bestimmung S. 8G lautet: Wer öffentlich in Anstoss erregender Weise ein Thier quält oder grausam behandelt, sowie wer die gegen die Thierquälerei erlassenen Verordnungen und Statuten verletzt, ist mit Arrest bis zu 8 Tagen und mit einer Geldstrafe bis zu 100 Gulden zu belegen.quot;
Sowohl für Oesterreich als auch für Ungarn sind die übrigen zahlreichen speciellen Verordnungen über Thierquälerei gesammelt und zusammengestellt von den gegenwärtig zahlreich bestehenden Thierschutzvereinen. Sie beziehen sich auf die Verhütung von Thier-quälereien beim Transport der Thiere aller Arten und des Geflügels: auf das Halten von Hunden und Verwendung derselben zum Zugdienst. Hundefang, Hundetränken und Hundemaulkörbe; auf den Kälbertransport und auf die gewerblichen Manipulationen mit denselben; auf die Verhütung der Thierquälerei bei Zugthieren; auf das strenge Einhalten der Schonzeit beim Wilde, bei den Fischen und Krebsen. Endlich sind noch eigene Bestimmungen hinsichtlich des Vogelschutzes vorhanden.
Eine eigene Verordnung des Ministeriums des Innern vom 28. December 1883 und des Ministeriums für Cultus und Unterricht vom 17. Juli 1885 besteht hinsichtlich der Vivisectionsfrage. Nach jeueu Verordnungen dürfen Versuche an lebenden Thieren (Vivi-sectionen) nur zum Zwecke ernster Forschung und ausnahmsweise, wenn unumgänglich nothwendig, auch zu Unterrichtszwecken vorgenommen werden. Solche Versuche dürfen nur in den vom Staate autorisirten mediciuischen Instituten ausgeübt werden; ferner sind nur Institutsvorstände und Docenten (Assistenten) berechtigt. Vivi-sectionen vorzunehmen oder sie unter ihrer Aufsicht und Verantwortung auch von wissenschaftlich bereits Vorgeschrittenen vornehmen zu lassen.
Zum Theile ausserhalb des Eahmens der gesetzlichen Bestimmungen stehend, gehören in das Gebiet der Thierquälerei alle Handlungen, die sich auf den ungewöhnlichen und ungebührlichen Gebrauch der Hausthiere beziehen.
Ungewöhnlich und ungebührlich ist der Gebrauch von Hausthieren dann, wenn die Ausnutzung zu einem bestimmten Zwecke bis zur Erschöpfung der Kräfte des Thieres gesteigert wird und wenn hiezu keine Berechtigung vorhanden war, umsomehr, als derselbe Zweck durch eine mindere Kraftausnützung hätte erreicht werden können.
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658nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Thierquälerei.
Die Ahndung dieser Handlungen erfolgt in den verschiedenen Cultur-staaten nach den jeweilig bestehenden Bestimmungen des Thier-schutzes. Jedermann ist berechtigt, mit seinem Eigenthume zu schalten, wie es ihm beliebt, ausser er begeht Handlungen, welche ein öffentliches Aergemiss abgeben und es findet sich von dieser Seite ein Ankläger. Ein höheres Strafausmass wird für derartige Handlungen verfügt, wenn Habsucht oder Rache, wohl auch Zorn jenen ungebührlichen oder ungewöhnlichen Gebrauch veranlasst haben und als Ursache der Thierquälerei erkannt wurden. Ist hingegen die Berechtigung zu einer erschöpfenden Kraftausnützung des Thieres ausdrücklich oder stillschweigend ertheilt, oder ist für den ungewöhnlichen Gebrauch gar ein bestimmtes Entgelt festgesetzt worden, so hört natürlich die Verantwortlichkeit auf.
Es ist schwer möglich, sämmtliche ungebührlichen Gebrauchsweisen namentlich anzuführen, umsoweniger, als viele derselben der Mode und dem jeweiligen Stande der Cultur entsprechend, geduldet werden. Einige derselben bilden zimlich häufige Vorkommnisse und geben dementsprechend öfters Anläss zu Klagen, wobei selbstverständlich die Beurtheilung eines solchen Falles nur mit Hilfe von Sachverständigen ermöglicht wird. Zu solchen ungewöhnlichen und ungebührlichen Gebrauchsweisen gehören:
Die Verwendung einesHausthieres zu ungewohntem Dienste, wie etwa leichte Pferde in schweren Lastenwägen, trächtige Kühe zum Lastenzug oder zum Ackerbau. Eine andauernde Anstrengung in dieser Richtung wird immer mit einer enormen Ausnützung der Kräfte des Thieres verbunden sein.
Der Gebrauch von zu jungen Thieren zu schwerer Arbeit ist ungebührlich. Ein an die Arbeit noch nicht gewöhntes junges Thier kann unmöglich ohne Schaden das leisten, was von einem ausgewachsenen Arbeitsthiere verlangt wird.
Das speculative Wettrennen und Wettfahren in allen seinen Arten, sowie die verschiedenen Hetzjagden sind ungebührliche Gebrauchsweisen, besonders dann, wenn die Thiere zu solchen schweren Leistungen nicht herangezogen und nicht geübt worden sind.
Die andauernde Verwendung der Pferde in gewissen Gangarten bei nicht entsprechendem Zwecke ist eine ungebührliche Leistung. Die Verwendung der Pferde in Can-iere und in Galopp hat sowohl zeitlich, als auch nach der Art des Dienstes seine Grenzen; über sie hinaus wird die Verwendung eine ungebührliche.
Die Ueberlastung der zum Zug- oder Reitdienst verwendeten Thiere gibt am häufigsten Veranlassung zu Klagen wegen Thierquälerei.
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Verbrecherische Handinngen mit Thieren.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 659
Die enorme landwirthschaftliche Ausnutzung der Thiere bei unzureichender Fütterung und Haltung, wie dies häufig bei Milchthieren der Fall ist.
Der Gebrauch der Zugthiere mit nicht entsprechenden Hilfsmitteln, wie unzweckmässiger Bespannung und unzweckmässigem Beschlag.
Die Folgen der ungewöhnlichen und ungebührlichen Gebrauchsweisen geben sich durch die verschiedenen aus der Leistung entsprungenen Verletzungen, Krankheiten und selbst Todesarten zu erkennen. Sache des Thierarztes wird es sein, die vorliegende Schädigung auf die entsprechende Gebrauchsweise zurück zu führen. Das Ungebührliche der Handlung wird nach Art und Dauer der Anstrengung im Verhältnisse zur Beschaffenheit des Thieres beurtheilt.
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4. Verbrecherische Handlungen mit Thieren.
Das Laster der Sodomie, oder die Unzucht mit Thieren, war schon den ältesten Völkern eigen; einige Stellen aus der Bibel lassen erkennen, dass das Laster sowohl den Bewohnern von Sodom und Gomorrha, als auch dem auserwählten Volke bekannt war. Im Orient scheint die Sodomie als curatives Mittel zum Zwecke der Heilung der Syphilis des Menschen noch gegenwärtig gebräuchlich zu sein; davon soll ja die Beschäl- oder Chancreseuche bei den Zuchtpferden herrühren.
Im österreichischen Strafgesetze sect;. 129 ist das Laster der Sodomie mit dem Titel Unzucht wider die Naturquot; benannt, und zwar: im Absatz a) mit Thieren, und b) mit Personen desselben Geschlechtes; der strafbaren Handlung nach gehört die Unzucht mit Thieren zu den Verbrechen und wird dementsprechend mit schwerem Kerker von 15 Jahren geahndet. Einer milderen Auffassung begegnen wir im neuen Gesetzentwürfe sect;. 190, nach welchem die widernatürliche Unzucht begangen von Menschen mit Thieren nur einer Gefängnisstrafe nicht unter 6 Monaten unterliegt. Dieses milde Straf-ausmass ist auch im deutschen Strafgesetzbuche, sect;. 175, enthalten und wie der Text besagt, ist die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Thieren begangen wird, mit Gefangniss zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehren erkannt werden.
Gegenwärtig sind derartige Geschlechtsverirrungen selten; die in der Literatur angeführten Fälle der Sodomie betreffen der grösseren Zahl nach den geschlechtlichen Missbrauch von weiblichen Thieren durch Männer. In der Regel sind es grössere Säugethiere, insbesondere
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Stuten. Kühe, Eselinnen und Ziegen, die auf diese Weise missbrauclit werden; es sind aber auch Fälle bekannt von Unzucht mit Hündinnen, ja selbst mit Truthühnern, Gänsen und Hühnern. Letztere Art der Geschlechtsbefriedigung tauchte seinerzeit in Wien auf insofern, als im Verlauf der Verhandlungen eines Processes wegen Mordes an einer Prostituirten sehr häufig von einem Hendelherrnquot; die Rede war; Tardieu und Schauenstein erwähnen ähnliche Fälle.
Eine auf dem Aberglauben beruhende Sodomie soll von den Nubiern, Aegyptern und Beduinen an den aus dem heiligen Nil lebend gefangenen Krokodilen geübt werden. Wie ein Augenzeuge berichtet, werden die gefesselten Thiere vorher von den Krokodiljägern geschlechtlich missbraucht und dann eist getödtet.
Zweifelhaft sind die Angaben von päderastischer Unzucht von Männern mit männlichen Thieren; Tardieu berichtet über einen solchen im Jahre 1872 vorgekommenen Fall, betreffend einen Bauer, der von einem anderen im Walde überrascht wurde, als er sich von einem grossen Hunde per anum gebrauchen Hess. Soweit es die Position betraf, gestand der Angeklagte das Factum zu, behauptete jedoch, er habe sich vom Hunde blos belecken lassen, um die von einem Ekzem herrührenden Schmerzen zu lindein. Nach dem mit-getheilteu Gutachten eines Thierarztes wurde aus anatomischen Gründen die Möglichkeit einer solchen Cohabitation in Abrede gestellt.
Die Sodomie von weiblichen Personen mit männlichen Thieren gehört ebenfalls zu den Seltenheiten. Nach den angeführten Fällen von Schumacher, Pfaff und Schauenstein handelte es sich immer um Sodomie mit männlichen Hunden; es ist jedoch zweifelhaft, ob ein thatsächlicher Coitus ausgeführt wurde und ob es sich nicht um eine Unzucht anderer Art handelte. Dem Gesetze nach bleibt es zwar gleich, da nur von einer Unzucht im Allgemeinen gesprochen wird.
Zur forensischen Beurtheilung der Fälle von Sodomie wird die gutachtliche Aeusserung eines Arztes und eines Thierarztes nöthig sein. Beide haben sich ihrem Befunde nach zu ergänzen, um auf diese Weise den vorliegenden Fall zu klären. Die Hauptaufgabe der beiden Sachverständigen bildet die Untersuchung des Thäters und des betreffenden Thieres. Bei frischer That handelt es sich um den Nachweis von Sperma an und im Genitale des missbrauchten Thieres, sowie um das Auffinden von Haaren des Thieres an dem Genitale des Thäters oder der Thäterin; ferner um etwaige Verletzungen der Geschlechtsorgane, welche durch das Missverhältniss der Grossen derselben entstanden sind.
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Verbrecherische Handlungen mit Thieren.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 661
Der Nachweis von Sperma kann in frischen Fällen leicht erbracht werden durch die mikroskopische Untersuchung des Scheidenschleimes der missbrauchten Thiere oder durch den Befund der an den Haaren eingetrockneten Schleimmassen. Es genügt, diese frischen Massen zwischen Objectträger und Deckgläschen der Untersuchung zu unterziehen. Man kann das Sperma auch in dünnen Schichten auf den Objectträger ausstreifen, eintrocknen lassen und dann untersuchen. Das eingetrocknete Sperma conservirt sich ausgezeichnet und die Gestalt der Samenfäden bleibt unveränderlich. Eine von mir geübte Methode, die sich gut bewährt zur Darstellung von Dauerpräparaten, ist die Deckglasbehandlung wie bei der Bakterienfärbung. Das mit dem Scheidenschleim bestrichene und getrocknete Deckgläschen wird 3 Mal über die Flamme gezogen, hierauf durch Zuthat eines Tropfens einer alkoholisch-wässerigen Anilinfarbe (Gentianaviolett oder Fuchsin) gefärbt, dann mit Wasser abgespült, getrocknet und in Canadabalsam eingeschlossen. Die Samenfäden und die übrigen zelligen Theile des Präparates färben sich sehr different und intensiv bei dieser Behandlung.
Handelt es sich um bereits eingetrocknete Schleimmassen, welche mit der Unterlage inniger verbunden sind, so genügt es, dieselben durch längere Zeit auf dem Objectträger oder in einem Uhrschälchen durch die Zuthat von 1 Tropfen destillirten Wassers aufzuquellen, zu zerzupfen und dann der mikroskopischen Untersuchung zuzuführen. Es ist angezeigt, bei der Untersuchung stets starke Vergrösserungen in Anwendung zu bringen. Gegen die verdünnte Kalilauge erweisen sich die Sperrnafäden sehr widerstandsfähig, weshalb in frischen Fällen dieses Reagens empfohlen werden kann, umsomehr als die Beweglichkeit der lebenden Samenfäden dadurch erhöht wird.
Das Auffinden von Haaren an dem Genitale des Thäters oder der Thäterin kann einen Aufschluss ergeben insoferne, als durch die mikroskopische Untersuchung die Provenienz derselben ermittelt wird. Obzwar die Thierhaare aus denselben 3 Schichten, wie das menschliche Haar zusammengesetzt sind, so zeigt dennoch ihr Verhalten solche Unterschiede, dass es sofort als Thierhaar zu erkennen ist. Die äusserste Haarschichte prägt sich durch den enormen Zellen-reichthum auffallend aus und bietet verschiedenartige, für die Thierart charakteristische Zeichnungen dar. welche dem Menschenhaare fehlen (Hoffmann: Prager Vierteljahresschrift'' CXII. 67, und Pfaff: Das Haar in forensischer Beziehungquot;, 1866). Beim Thierhaar bildet die Marksubstanz den grössten Theil des Haares, während die Rinden-substanz nur eine dünne Schichte darstellt, ja sogar bis auf einen
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662nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Gesundheitsbeschädigung der Hausthiere durch Gifte.
hyalinen Streifen reducirt wird; die Prävalenz des Markes zeigtquot; sich schön am eigentlichen Haarschafte, während sie an der Spitze vor dem Haarende schwindet. Beim Menschenhaare stellt die Marksubstanz nur einen dünnen Streifen dar, und die Kindensubstanz macht die eigentliche Masse des Haares aus. Endlich ist die zellige Structur der Marksubstanz bei dem Thierhaare in ausgesprochener Weise entwickelt, während sie bei jenem des Menschen sehr undeutlich hervortritt. Um die am Haar haftende Luft bei der vorzunehmenden mikroskopischen Untersuchung zu vermeiden, ist es von Vortheil, das zu untersuchende Haar einige Minuten in ein Gemisch von absolutem Alkohol und Ammoniak (ein ührschälchen voll Alkohol und ein Tropfen Ammoniak) einzulegen.
Die Verletzungen der Geschlechtsorgane, entstanden einestheils durch das Missverhältniss der Grosse derselben, andererseits durch die roh ausgeführte That, finden ihre Bestätigung durch die frische Blutung, durch die Quetschung der Weichtheile und anderweitige Läsionen des Gewebes. Die an der Wäsche des Thäters anhaftenden Blutspuren können durch die mikrochemische Analyse (siehe Seite 114) als solche sichergestellt werden.
IV. Gesundheitsbeschädigung der Hausthiere durch Gifte und denen analog wirkende Substanzen (Ansteckung, Infection).
Literatur:
Ger lach. Lehrbuch der gerichtlichen Thierheilkunde 1. c. Fröhner. Lehrbuch der Toxikologie. Stuttgart 1890. Dammann. Handbuch der Gesundheitspflege 1. c. Lehmann. Botanik der Giftpflanzen 1. c.
Friedberger und Fröhner. Specielle Pathologie und Therapie der Hausthiere 1. c. Hofmann. Lehrbuch der gerichtlichen Medicin 1. c.
Die Vergiftungen im forensischen Sinne umfassen alle jene Beschädigungen der Hausthiere, welche entweder durch eigentliche Gifte oder ihnen analog wirkende Substanzen in der Art bedingt werden, dass sie, verabreicht, die Gesundheit des betreffenden Thieres schädigen oder zerstören. Diese weitere Fassung des Begiiffes Vergiftungquot; entspricht sowohl dem österreichischen Entwürfe des St. Gesetzes, sect;. 240, als auch dem deutschen Si. G., sect;. 229, indem diese neuen Gesetze nicht blos die Beibringung von Gift, sondern auch anderer Stoffe im Auge behalten und mit Strafen belegen. Dementsprechend wird es sich
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empfehlen, zwei Gruppen von Vergiftungen aufzustellen, und zwar: Beschädigungen bedingt durch Gift im engeren Sinne, und Beschädigungen, bedingt durch lebende Gifte, Organismen der Thier- und Pflanzenwelt; also Intoxicationen und Infectionen. Damit ist vom forensischen Standpunkte die strafbare Handlung der Vergiftung präcisirt; denn es kann für den Eichter gleich sein, ob ein Thier durch absichtliche Verabreichung von Arsen oder durch Beibringung von Milzbrandsporen getödtet wurde. Die Qualification der Handlung richtet sich nach dem subjectiven Thatbestand, in jedem Falle nach der Absicht, welche beim Thäter vorhanden war.
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1. Die Vergiftungen (Intoxication).
Sobald es sich um eine wissenschaftliche Definition des dem Sprachgebrauche entnommenen quot;Wortes Giftquot; handelt, wird allenthalben die Schwierigkeit derselben anerkannt und selbst in den neuesten Werken zugestanden. Im praktischen Leben, besondere aber in der Rechtspflege, hat man es immer nur mit der stattgehabten Vergiftung zu thun, also mit der quot;Wirkung von Substanzen, welche die Gesundheit des Thieres schädigen oder zerstören und dies weder auf thermischem noch auf rein chemischem quot;Wege bewirken. Solche Substanzen werden herkömmlicher Weise Gifte genannt.
Die einzig richtige Eintheilung der Gifte wäre die, welche die Elementarwirkung derselben zur Grundlage hätte. Leider sind unsere Kenntnisse über die Wirkungsweise der Gifte noch so lückenhaft, dass vorläufig von einer derartigen Classification abgesehen werden muss. Immerhin erweist sich eine übersichtliche Darstellung, wenigstens jener Gifte, welche wir genau in ihrer Wirkung kennen, als wünschens-werth. Je nach ihrer Wirkung unterscheidet man von jeher die scharfen Gifte (Acria), die betäubenden Gifte (Narcotia) und die scharf betäubenden Gifte (Acria-Narcotica). Die scharfen Gifte erzeugen an dem Orte ihrer Einverleibung bedeutende anatomische Veränderungen und wirken eben durch diese Läsionen giftig, wie etwa: die ätzenden Alkalien, die Mineralsäuren, der BrechWeinstein, der Sublimat und andere Metallsalze, die Canthariden, das Crotonöl, Euphorbium, Seuföl, Terpentin u. s. w. Die betäubenden Gifte erzeugen an Ort und Stelle keine sichtbare anatomische Veränderung, ihre Wirkung äussert sich jedoch durch Functionsstörungen im Bereiche des Nervenlebens, hierher gehören: Strychnin, Morphium, Eserin, Pilocarpin, Solanin, Blausäure, Chloroform, Kohlenoxyd u. s. w. Die scharf betäubenden Gifte vereinigen beide quot;Wirkungen in
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der Weise, dass sie zunächst auf die Einverleibungsstelle reizend oder ätzend einwirken, um sich dann nach stattgehabter Resorption dem Nervensysteme mitzutheilen: hierher gehören: Colchicum, Digitalis, Veratrin, Tabak, Aconit, Eanunkeln, Buchsbaum, Eibenbaura. Carbol-säure, Bleisalze u. a.
Auf Grund des Experimentes unterscheidet die moderne Toxikologie (Fröhner) die Giftwirkungen, wie sie sich auf einzelne Organe beziehen und gliedert dieselben in nachstehende Gruppen: Herzgifte: Digitalisp;lykoside, Scillaglykoside, Strophantin, Oleandrin, Helle-bore'in. Convallamarin, Adonidin, Antiarin, Thevetin, Nerein, Coffein, Kalisalze, Baryumsalze, Pilocarpin u. s. w. Blutgifte: Chloroform, Arsenwasserstoff, Nitrobenzol, Amylnitrit, Paraldehyd, Pyrogullussäure, Kalium chloricum, Natrium und Kalium nitrosum, gallensaure Salze etc. Gehirngifte: Alkohol. Chloroform, Kohlenoxyd, Jodoform, Aether, Morphium, Atropin. Hyoscin, Taxin, Cytisin, Carbolsäure u. s. w. Rückenmarksgifte: Strychnin, Brucin, Thebain, Narkotin etc. Muskelgifte: Curarin, Conein, Coffein, Veratrin u. s. w. Nervengifte: Narkotika und viele Metallsalze. Endlich unterscheidet man noch Krampfgifte, Stoffwechselgifte (Arsen, Phosphor), üterusgifte (Seeale), Darmgifte (Eserin). Nieren- und Aetzgifte.
Vom physiologisch-chemischen Standpunkte zerfallen die Gifte in verschiedene Gruppen, und zwar: Atropin-, Nicotin-, Morphium-, Conein-, Strychningruppe und in die organisirte Giftgruppe, die Stoffwechsel prod acte der Spaltpilze, die als Ptomaine, Toxine und Tox-albumina bezeichnet werden.
Eine praktische Eintheilung nach der alphabetischen Ordnung hinsichtlich der Gifte ist heutzutage schwer durchführbar und es dürfte sich ein combinirtes Schema empfehlen, insoferne als eine Eintheilung getroffen wird ausgebend von der naturhistorischen Gliederung der Gifte verbunden mit der Häufigkeit der vorkommenden Vergiftungen.
Die als Gifte bezeichneten Körper können nur unter ganz bestimmten Modificationen ihre schädliche Wirkung auf den Thierkörper äussern. Diese Bedingungen liegen in der Substanz des Giftes, in der Art ihrer Beibringung und in gewissen individuellen Verhältnissen.
1; Alle Substanzen, die als Gifte bezeichnet werden, äussern ihre schädliche Wirkung erst in einer bestimmten Menge. Die kleinste Menge Jener Substanz, welche bereits eine krankmachende Wirkung veranlasst. nennt man Dosis toxica, während jene Menge, welche den Tod des Thieres bedingt, als Dosis toxica letalis bezeichnet
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wird. Die Menore der Dosis toxica und der Dosis toxica letalis bei einer stattgehabten Vergiftung ist sehr schwer zu bestimmen. Es liegen zwar Thierversuche vor, welche bestrebt waren, die Allgemeinwirkung eines Giftes nach der Grosse des Thieres in Kilogramm-mengen auszudrücken und festzustellen, wie viel Gift im Stande sei, ein Kilogramm des betreffenden Thierkörpers krank zu machen oder zu tödten. Allein auf Grund des verschiedenartigen Verhaltens der einzelnen Thiergattungen gegen ein und dasselbe Gift, musste von der Aufstellung einer allgemeinen Giftigkeitsgrenze abgesehen werden. Handelt es sich um einen forensischen Fall, so wird das Quantum des bezogenen Giftes insoferne ausschlaggebend sein, als in den behördlich autorisirten Pharmakopöen ohnehin die Maximaldosen der betreffenden Gifte, soweit dieselben verabreicht werden dürfen, angegeben sind.
Ausser der Dosis und ausser den chemischen und den physikalischen Eigenschaften der betreffenden Substanz, entscheiden noch Verhältnisse, welche im Gifte selbst gelegen sind. Dies gilt insbesondere von den Pflanzengiften, deren Giftgehalt bekanntlich mit dem Alter, der Jahreszeit, ja selbst mit dem Standorte der Pflanze wechselt. Der Mohn, die Lupinen und der Hanf ändern ihre Wirksamkeit mit dem Standorte; mit der Jahreszeit ändern viele Pflanzen ihre Giftigkeit, so zwar, dass im Allgemeinen die Pflanze zur Zeit der Blüthe ihre grösste quot;Wirkung entfaltet. Der Faulbaum zeigt in seiner Rinde die giftige Wirkung eist wenn er 2 Jahre alt geworden. Frondes sabinae erweisen sich nur im frischen Zustande giftig; dasselbe gilt von den meisten Pflanzen, welche flüchtige Oele enthalten, wie beispielsweise das Mutterkorn. Auch bei giftigen Chemikalien kann im Laufe der Zeit unter gewissen Umständen eine Zersetzung eintreten, wie bei Alkaloiden und Glyko-siden: Digitalis, Aconit, Belladonna, Eserin, Pilocarpin, Morphium und dessen Präparaten. Die Blausäure zersetzt sich durch die Bildung von ameisensaurem Ammonium und die Blausäure zerfällt an der Luft durch die Einwirkung der Kohlensäure. Aehnlich verhält es sich mit Chloroform, Phosphor, Carbolsäure und den ätherisch-öligen Mitteln; Calomel und Aetzkalk wandeln sich in andere Verbindungen um.
2. Die Art der Beibringung der Gifte erhöht oder erniedrigt die Wirksamkeit je nach dem Vehikel, mit welchem das Gift gegeben wurde und je nach dem Wege der Einverleibung. Die Gifte werden in der Regel mit irgend einem Vehikel, sei es Flüssigkeiten oder Futterstoffe, verabreicht. Ist die Substanz im Vehikel löslich, so wird je nach der Löslichkeit derselben, je nach der Temperatur und je nach der Zeit die Giftigkeit derselben gesteigert werden. Arsen
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Csolcor. Gericht]. Thierheiliunde.
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mit Futterstoffen gemengt lässt lange erst die andauernden Symptome einer Gastroenteritis toxica erkennen, während dasselbe Gift in Lösungen beigebracht, rascher zur Geltung kommt und die Erscheinungen des Arsenicismus cerebrospinalis zur Auslösung bringt.
Die Form des Giftes kommt dabei ebenfalls wesentlich in Betracht; so ist es bekannt, dass der Phosphor in einer ungiftigen Form als rother Phosphor vorkommt; auch kennen wir solche isomere Verbindungen der Naphthole. Ist das Vehikel im Stande durch seine chemische Einwirkung aus dem Giftkörper noch eine giftigere Substanz auszuscheiden, so steigert sich selbstverständlich die Wirkung, wie dies vom Cyankalium bekannt ist. Durch die Einwirkung der Säuren wird die Blausäure aus dem Cyankalium entwickelt. Die concentrirten Giftlösungen werden entsprechend ihrem Concentrationsgrade ihre Wirkung entfalten. Die Abschwächung der Giftwirkung kann inso-ferne durch das Vehikel bedingt werden, als es das Gift verdünnt, einhüllt oder vertheilt, ja manchmal ungiftige Verbindungen eingeht. So ist es bekannt, dass viele Gifte eine besondere Affinität gegen Eiweisskörper besitzen, wie das Sublimat, oder durch Tannin gefällt werden, wie viele Alkaloide. Jene Substanzen werden dann als Gegengifte in Anwendung gebracht.
Da sich Vergiftungsfälle ereignen können durch unrichtige Anwendung der Antidota, so sollen die Gegengifte nach der bisher üblichen Zusammenstellung angefühlt werden. Als Gegengifte werden genannt bei: Aconitin: Emetica, Analeptica, Atropin, Tannin, Jod. Thierkohle; Aether: künstliche Respiration, kaltes Wasser, Sinapismen: Alaun: Eiweiss, Milch, Leimlösung, Kalkwasser, gebrannte Magnesia. Ammoniak, Abführmittel; Alkalien, ätzende: Essig, verdünnte Mineralsäuren, fette Oele, Milch, Emulsionen, schleimige Mittel, Eispillen; Alkoholvergiftung: Coffein, Ammoniak, kohlensaures Ammonium, Kampher, Atropiu, Hyoscin, kalte Begiessungen; Aloe: Opium, Tannin, schleimige Mittel; Ammoniak: Säuren, Inhalation von Wasserdämpfen, schleimige Mittel, fette Oele, Milch; Anilin: Analeptica, Brechmittel, Tinct. moschata; Argentum nitricum: Brechmittel, Chlornatrium in grossen Dosen, Eiweiss; Arsen. Ars. aIb.: Magnesia usta mit Wasser, Kalkmilch, Eiweiss. Milch. schleimige Mittel, Magnesia, ferr. oxyd. sacch. sol.; Atropin: Brechmittel, Morphium subcutan, Chloroform-Inhalation, Analeptica. Coffein, Kalk; Barytsalze: Brechmittel, Natr. v. Magn. sulf.; Bingelkraut: Brechmittel, Eiweiss, Milch, Opium, Gerbsäure; Blausäure: Brechmittel, Analeptica, Magn. usta darauf Liqu. ferr. sesq. chl.; Bleisalze: Milch, Eiweiss, Natrium v, Magnesium sulf..
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Opium; Brechweinstein: Gerbsäure, kohlensaures Natron, verdünnte Säuren, Schwefel, Schwefelleber, Opium, Eiweiss, Schleim, Eycitantien; Brom, Dämpfe desselben: Ammoniakverdunstung; Kan-thariden: schleimige Mittel, Opium, keine Milch, keine Fette; Carbolsäure: Milch, Eiweiss, Calcaria sacch.; Chlor gas: Inhalationen von Ammoniak, Schwefelwasserstoff, Aether; C h 1 o r a 1 h y d r a t: Brechmittel, Atropin, Analeptica, Aetherinjection mit Kampher; Chloroform: künstliche Eespiration, Ammonium pur. liqu. als Reizmittel, kaltes Wasser, Coifein, Atropin, Hyoscyamin; Chromsäure: Seifenwasser, Magnesiahydrat, Eisenpulver, Schleimige Mittel und Eiweiss; Colchicum, Herbstzeitlose: Brechmittel, Tannin, Opium. Morphium, Schleim, Coffein; Cocain: Tannin, Jod, Amylnitrit, Chloral-hydrat; Conium, Schierling: Brechmittel, Strychn. nitric, mit Opium, Veratrin, Coffein, Atropin, Aether, Kampher, kohlens. Ammonium, Tannin; Convallaria: Tannin, Excitantien, Kampher, Aether; Crotonöl: Schleim, Eiweiss, Opium, Excitantia; Curare: Strychnin subcutan; Cytisus: Brechmittel, Abführmittel, Excitantia; Digitalis, Fingerhutkraut: Morphium, Brechmittel, Tannin, Kampher, Aether, Atropin, Coffein, Liquor ammonii anist., Wein, Hautreize; Equisetum: Abführmittel, Kampher, Aether, Coffein, Atropin, Hyoscin, Veratrin, Hautreize; Eibenbaum: Abführmittel, Excitantia, Atropin, Hyoscin, Coffein, Veratrin, Strychnin, Kampher, Aether, Alkohol, Ammoniak, Salze; Eisenvitriol: Brechmittel, Milch und Opiate; Essig: Seifenwasser, Sodawasser, Kreide, kohlensaurer Kalk, gebrannte Magnesia, Milch, Excitantia; Fliegenpilz: Brechmittel, Tannin, Atropin subcutan, Kaffee, Cognac; Gerbsäure: Eiweiss, Leim, Schleim, Abführmittel; Glaubersalz: Schleim, Opium, Kampher, Aether, Ammonium carbo-nicum; Grünspan: Eiweiss, Ferrocyankalium, Eisenpulver, Magnesia usta; Gummigutt: Opium mit Dect. Salep, Roth wein; Helle-borus: Gerbsäure, Opium, Excitantia, Kampher, Kaffee, Cognac; Insectenstiche: Waschen mit Ammoniakwasser, Chlorwasser, Alkohol, Bleiwasser, Sublimat, Carbolwasser, essigsaure Thonerde; Jod und Jodoform: Eiweiss, Mehlbrei, Bromkalium, Bromnatrium; Kali chlorsaures: Milch,Eiweisskörper,Brechmittel,Transfusion,Diuretica, schweisstreibende Mittel, Excitantia; Kichererbsen: Coffein, Atropin, Strychnin, Veratrin, Hautreize, Tracheotomie; Kochsalz: Wasser mit schleimigen Mitteln, Oel, Aether, Kampher, Atropin, Coffein; Kohlenoxyd: frische Luft, kalte Begiessungen, Aetherinjection, Kochsalztransfusion, Hautreize, Seeale cornutum; Creosot: Brechmittel, Schleim, verdünnte Schwefelsäure, schwefelsaures Natrium, Bittersalz, Seife, Excitantia; Kornrade: Tannin, Schleim, Excitantia,
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Abführmittel; Kupfer: Abführmittel, Brechmittel, Eiweiss, Ferrocyan-kalium, Eisenpulver, Magnesia, Thierkohle, Excitantia; Lake, Salzlake: Wasser, Schleim, Oel, Excitantia; Laugenessenz: Schleimige Verbindung mit abgestumpften Säuren, Citronensaft, Essig, verdünnte Mineralsäuren, Morphium; Morphium, Opium: Brechmittel, Tannin, starker Kaffee, Sauerstoff, Atropin; Muscarin: Atropin, Hyoscin; Mutterkorn: Brechmittel, Abführmittel, Chloralhydrat, Amylnitrit, Tannin; Nico tin: Tannin, Milch, Cognac, Jodlösung, Thierkohle, Pansenschnitt; Nitroglycerin: Ergotin, Analeptica, Morphin; Oleander: Tannin, Excitantia, Schleim, Abführmittel; Oxalsäure: Aqua Calcis, Kali carbonicum, Analeptica, Magnesia, Kreide; Petroleum: Brechmittel, Hautreize, Aether, Kampher, Wein, Ammonium carbonicum, Coffein; Pilocärpin: schwache Atropin-lösung; Physostigmin: Brechmittel, Abführmittel, Atropin, Hyoscin, Pilocärpin, Muscarin; Ptomain, Wurstgift: Brechmittel, Calomel, Zinksulfat, Tannin, Eichenrindeabsud, Natrium bicarbonicum, Magnesia, Milch, Eiweiss; Phosphor: Brechmittel, Cuprum sulfuricum, Oleum terebinth.; Fette und Milch sind zu vermeiden; Quecksilber: Brechmittel, Abführmittel, Tannin, Excitantia; Sabina: Brechmittel, Eiweisskörper, Eisenpulver, Opium, Analeptica, Jodkalium; Eanunkeln: Abführmittel, 01. Ricini, Schleim, Tannin; Santonin: Brechmittel, Abführmittel, Aetherinjectionen; Salpeter: Schleim, Oel, Aether, Kampher, Ammonium carbonicum; Salpetersäure und Salzsäure: Verdünnte Alkalien, Eiweiss, Schleim, Oel, Opium; Schlangengift: Ausbrennen der Wunden mit Kai. caust., Glüheisen oder Am. pur. liqu., Aqu, chlorata, Aetznatron, Carbol, Creolin, Aether, Kampher, Atropin; Schwefelsäure und andere Mineralsäuren: Magnesia usta. Kreide, Mörtel, Seifenwasser, Schleim, Eis, Excitantia; Schwefelwasserstoff: Frische Luft, Chlor, Chlorkalk, Aether, Kampher, Hautreize, Transfusion, Chlorgas; Solanin: Tannin, Abführmittel, Excitantia; Strychnin: Chloralhydrat, Chloroform, Paraldehyd, Hypnon, Aether, Sulfonal, Bromkalium, Curare, Coniin, Morphin, Tannin, Jodwasser, künstliche Respiration; Taumelloch: Abführmittel, Aether, Kampher, Atropin, Coffein, Hautreize; Terpentin: Schleim, Opium, Excitantia; Veratrin: Tannin, Kaffee, Analeptica, Liquor ammon.anisati subcutan; Wilder Mohn: Abführmittel, Tannin, Opium, Morphium, Chloralhydrat, Bromkalium, kaltes Wasser; Wurmfarn: Abführmittel, Excitantia; Zink: Eiweiss, Schleim, Milch, Tannin, Opium, Excitantia, Natrium carbonicum, Schwefelleber. Der Weg, auf welchem die Gifte in den Organismus gelangen, ist der Verdauungstract. Nur ausnahmsweise, und zwar therapeutisch
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Vergiftungen.
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oder durch Verwundung, gelangen die Gifte auch von anderen Einverleibungsstellen, wie Mastdarm, allgemeine Decke, Harn und Geschlechtsapparat in den Thierkörper. Manchmal gelangt das Gift durch die Athmungsorgane zur Aufnahme; es sind dies jene Fälle, wo gasförmige oder flüchtige Giftstoffe eingeathmet werden.
Die Einverleibungsstelle übt auf die Giftwirkung einen wesentlichen Einfluss aus; es hängt sowohl die Schnelligkeit als auch die Intensität der Wirkung von dem Wege ab, auf welchem das Gift in den Körper gebracht wurde. Es gibt aber auch Gifte, die ihre Wirkung nur auf bestimmte Einverleibungsstellen äussem.Die schnellste und intensivste Wirkung erfolgt nach intravenösen, intraperitonealen und intratrachealen Einverleibungen des Giftes. Doch wirkt Strychnin. Arsen und Brechweinstein viel schneller von der Magenschleimhaut aus, als durch die Injection in die Venen. Um gekehrt aber aussein gewisse Kaliumsalze und Curare vom Kreislaufe aus eine viel beftigere Wirkung, als nach der Einverleibung durch den Magen.
3. Individuelle Verhältnisse, die auf die Giftwiikung einen Einfluss üben können, sind abhängig von der Thiergattung. von der Grosse des Thieres, vom Alter, von der Gewohnheit und vom Zustande des Organes der Einverleibungsstelle. Eine Keihe von Giften wird wesentlich in ihrer Wirkung modificirt durch die Thiergattung. Die Pflanzengifte wirken im allgemeinen viel weniger intensiv auf den Thierkörper als auf den Menschen. So vertragen Hunde und Pferde 10 Mal mehr, Tauben 500 Mal mehr und Erösche 1000 Mal mehr Morphium als der Mensch; ähnlich verhält es sich mit Atropin. Die Wiederkäuer sind vermöge des anatomischen Baues ihres Verdauungstractes viel empfindlicher gegen Metallsalze als die Fleischfresser imd Omnivoren; ebenso verhält es sich mit anderen leicht resorbirbaren Giften: wie Blei, Calomel und anderen Quecksilberpräparaten. Eine grosse Empfindlichkeit zeigen die Katzen gegen Cavbolsäure und eine grössere Widerstandsfähigkeit gegen Apomorphin. Das Geflügel ist wenig empfindlich gegen das Strychnin, ebenso wie die Ziegen gegen Schierling.
Die Grosse des Thieres findet schon Berücksichtigung bei der Dosirang der Arzneimittel. Im allgemeinen beträgt die Dosis, wenn für das Pferd und Kind = 1 gesetzt wird, für Schafe und Ziegen = 05, für Schweine 0-2, für Hunde Ol und für Katzen und Geflügel 002. Ebenso verhält es sich mit dem Alter innerhalb der Thierart; beträgt die Dosis beim erwachsenen Thier = 1, so nimmt dieselbe ab bis zum jungen Thier im Verhältnisse wie 1 : % %
fai Ao U. S. f.
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670nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Diagnose der stattgehabten Vergiftung.
Von den localen, die Giftwirkung beeinflussenden Verhältnissen, ist der Zustand des Magens, respective der Füllungsgrad der ersten Verdauungswege von Bedeutung. Bei vollen Vormägen oder bei vollem Magen der einmägigen Thiere wird die Giftwirkung nicht nur verzögert, sondern auch entsprechend abgemildert, da eine directe Berührung des Giftes mit der Wand des Behälters nicht stattfindet. Ebenso ist die chemische Beschaffenheit des Mageninhaltes von Wichtigkeit für die Wirkung ein und desselben Giftes. Dasselbe gilt von dem Gesundheitszustande der Magenschleimhaut; chronische Katarrhe werden die Resorption behindern und Läsionen der Schleimhaut die Aufnahme des Giftes befördern.
Dass eine Angewöhnung an gewisse Gifte möglich ist, haben die Erfahrung und auch das Experiment erwiesen. Pferde, welchen Arsen gegeben wird, gewöhnen sich an das Gift derartig, dass verhältniss-mässig grosse, ja selbst für andere Pferde tödtliche Dosen vertragen werden. Experimentell kann den Thieren der Alkohol angewöhnt werden, so dass sie sehr grosse Concentrationen dieses Giftes in bedeutenden Mengen ganz schadlos vertragen.
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Die Diagnose der stattgehabten Vergiftung
gründet sich auf die Aetiologie, respective auf die Erwägung der Umstände des Falles, auf die Beurtheilung der dem Tode vorausgegangenen Erscheinungen, auf das Eesultat des Sectionsbefundes und auf das Eesultat der chemischen Untersuchung der Cadavertheile.
1. Die Umstände des Falles umfassen alle jene Anhaltspunkte, welche den Verdacht einer stattgehabten Vergiftung erregen. Manchmal sind diese Anhaltspunkte so beschaffen, dass sie schon der Laie zu beurtheilen vermag; immerhin muss sie in jedem Falle der Thierarzt prüfen und entsprechend verwerthen.
Die Ursache einer Vergiftung kann in vielen Fällen ihren Grund in rein diätetischen Verhältnissen haben. Grobe Fehler in der Haltung, Pflege, Fütterung, Nutzung oder fehlerhafte und schädliche Beschaffenheit der Aufenthaltsorte, der Weiden und des Getränkes können plötzlich auftauchende Massenerkrankungen bedingen tfnd so eine Verwechslung mit Thierseuchen veranlassen; obwohl nur Vergiftungen, zeigen dieselben einen seuchenartigen Charakter. Hierher zu beziehen sind jene Vergiftungen, welche bereits unter dem Titel Hygienische Untersuchungquot; erörtert wurden. Sie entstehen: durch die Aufnahme der Giftpflanzen seitens der Wiederkäuer; durch die Aufnahme verdorbener Futterstoffe, sei es befallenes, verdorbenes
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oder durch die Nähe der Fabriken wirklich vergiftetes Futter; ferner durch ausgelegte Gifte zur Vertilgung der Füchse, Batten, Mäuse u. s. w., durch Qiftfarben und im weiteren Sinne durch pflanzliche und thierische Schmarotzer (Stallseuchen, Ortsseuchen, Invasionen und In-fectionen). Als Ursache der Vergiftung können therapeutische Fehler vorliegen, seien dieselben wirkliche Kunstfehler, Irrungen oder Verwechslungen bei dem Dispensiren des giftig wirkenden Arzneistoffes.
Bei der Beurtheilung einer stattgehabten Vergiftung durch Verabreichung von Giften liegt die Thatsache vor, dass eine bestimmte, mehr oder weniger wirkende, giftige Substanz gegeben oder zufällig genossen worden ist. Der Sachverständige hat in diesem Falle das Krankheitsbild und den anatomischen Befund festzustellen und in Erwägung zu ziehen, ob selbe der Wirkungsweise des Giftes entsprechen. Besteht die Vermuthung, dass irgend ein Arzneimittel verabreicht wurde, welches die Vergiftung bewirkt hat, dann ist dieses der Gegenstand der Untersuchung. Der Zeitraum der Verabreichung und die Menge des angewandten Mittels sind da ausschlaggebend. 1st das Mittel unbekannt und finden sich nur Beste desselben vor, dann hat der Gerichtsohemiker des Amtes zu walten; dabei ist aber immerhin festzustellen, ob das Mittel in der Form und Menge mit Bestimmtheit die Vergiftung veranlasst hat oder ob in dieser Hinsicht nur die Wahrscheinlichkeit besteht; ob vielleicht die unrichtige Anwendung des Mittels die Vergiftung herbeigeführt hat; ob nicht eine Verwechslung des Medicamentes oder der Gabe desselben vorliegt. Aber auch unter dem Miteinflusse mancher diätetischen Verhältnisse kann ein Medicament seine schädliche Wirkung günstiger entfalten; in diesem Falle ist das Arzneimittel die Ursache, aber nicht durch sich selbst, sondern durch die Nebenumstände.
Die Vermuthung, dass eine Vergiftung vorliegt, ergibt sich aus dem unerwarteten, plötzlichen Tode: doch ist in dieser Beziehung zu bedenken, dass Thiere plötzlich verenden können, sei es durch Infection oder durch acut auftretende Krankheiten und oft unter den Erscheinungen einer Vergiftung, ohne dass eine solche vorliegt. Dabei kommt noch der Umstand in Betracht, dass die Section wegen der schon vorgeschrittenen Päulniss keine Anhaltspunkte zur Diagnose bietet. Wichtig ist in einem solchen Falle der Nachweis, dass jene Erscheinungen in mehr weniger langen Zwischenzeiten auftraten und die Verschlimmerung derselben immer zusammenfällt mit der Verabreichung einer bestimmten Substanz oder mit der Aufnahme der bestimmten Futterstoffe. Ebenso wichtig ist der Umstand, das andere Thiere von
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derselbeu Substanz oder demselben Futter genossen, die gleichen Erscbeinungen zeigen.
Die Beurtheilung des subjectiven Thatbestandes, d. h. der Umstände, welche sich auf den Thäter beziehen, gehört in den Wirkungskreis des Richters; der Sachverständige hat sich zu hüten, irgend einen Argwohu gegen eine Person auszusprechen; er hat ganz unbefangen und ohne eine bestimmte Meinung seine Nachforschungen zu pflegen. 2. Die dem Vergiftungstode vorausgegangenen Erscheinungen sind abhängig von dem Umstand, ob die durch das Gift bedingten Veränderungen und Störungen der Function die Stelle der Einverleibung des Giftes betreffen, oder durch die Aufnahme in den Säftestrom des Thieres auf entfernteren Orgauen ihre Wirkung entfalten; daher erscheint eine Sonderung der Gifte mit vorzugsweise örtlicher und vorzugsweise entfernter Wirkung gerechtfertigt. Zu den Giften mit vorzugsweise örtlicher Wirkung gehören die reizenden und ätzenden Substanzen; sie werden auch als scharfe Gifte bezeichnet. Dem Grade und der Qualität nach ist die örtliche Wirkung eines reizend wirkenden Giftes verschieden, je nach der Concentration desselben, nach der Dauer der Einwirkung und nach der Beschaffenheit der Einverleibungsstelle.
Der höchste Grad der örtlichen Einwirkung besteht in vollständiger Zerstörung der organischen Substanz, welche sich mit Kücksicht auf Tiefe und Weite in zarterem Gewebe (Schleimhäute) ausgiebiger bekunden wird. Der geringste Grad der örtlichen Wirkung besteht in einer nur oberflächlichen Eeizung des Gewebes; zwischen beiden kommen die verschiedenen Abstufungen vor. Die objectiv wähl nehmbaren Wirkungen sind nach der Qualität verschieden, je nach der giftigen Substanz und je nach der Form, in welcher sie angewendet wurde. Ja, in vielen Fällen zeigt die Zerstörung, sei sie eine Anätzung, Verkohlung, Austiocknung, Verschnunpfung oder Verflüssigung das betreffende Gift an, wie z. B. die Schorfe von Schwefelsäure. Salpetersäure, Aetzkali, Brechweinstein, Arsenik u. s. w. als charakteristisch gelten. Die Erscheinungen nach einer Vergiftung mit scharfen, ätzenden Giften umfassen: allgemeine gastrische Zustände, Leibschmerzen und Fieber. Die gastrischen Erscheinungen aussein sich entweder sofort oder bald nach der Ingestion des Giftes. Sie bestehen in:
a) Oertlichen Reizerscheinungen an Stelle der Einverleibung in Form der Röthung, Schwellung, Entzündung oder Anätzung. Manche Gifte charakterisiren sich durch besondere Färbung der Schorfe. Die Schwefelsäure und der Höllenstein bilden schwarzbraune.
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die Salpetersäure gelbe (Xanthoprotein), viele scharfe Gifte, wie Salzsäure. Aetzkali, Aetznatron, Carbolsäure, u. s. w. grauweisse und andere Gifte weisse Schorfe.
b)nbsp; nbsp;Störungen im Digestionsapparate hinsichtlich der Futteraufnahme, wie Schmerzen beim Kauen, Zähneknirschen, vermehrte Speichelsecretion, Kaukrämpfe und Schlingkrämpfe, gestörtes Wiederkauen, grosser Durst, oft Trismus. Dann die Erscheinungen der Gastroenteritis toxica bestehend in Tympanitis, Kolik, Verstopfung oder Durchfall, blutigen Diarrhöen, heftigen Hinterleibsschmerzen, wobei die Thiere jede hastige Bewegung vermeiden, und bei angebrachtem Druck erhöhte Schmerzempfindung äussern, endlich Tenesmus.
c)nbsp; Störungen im Bereiche des Kreislaufes bekunden sich als eigenthümliches Fieber mit frequentem, kleinen Puls, mit Verlangsamung, Beschleunigung oder ünregelmässigkeit des Herzschlages; Herzklopfen, Schwäche des Pulses und ünfühlbarkeit desselben treten sehr bald als Collapserscheinungen auf, wobei unter cyanotischer Verfärbung der Schleimhäute bei Steigerung oder Abfall der Temperatur sehr bald der Tod eintritt.
d)nbsp; nbsp;Eespiratorische Erscheinungen als beschleunigtes, unregelmässiges Athmen, Dispnöe, Apnöe und Suifocation, oft verbunden mit trachealem und laryngealem Röcheln und ßasseln.
c) Nervöse Erscheinungen bei narkotischen Giften, bestehend in Depression des Sensoriums, cerebralen Krämpfen, Zwangsbewegungen, clonischen oder tonischen Muskelkrämpfen, Schwächezuständen. Zittern. Lähmungen bestimmter Muskelpartien, Blasen- und Mastdarmlähmung. Amaurosis, Mydriasis, Myosis, Nystagmus, Hyperästhesie, Anästhesie, Collaps u. s. w.
f) Veränderung der Beschaffenheit des Harnes kommt gewissen Giften zu wie, Pqlyuriebei Pilzvergiftung; Oligurie, Strangurie und Anurie,mit urämischen Erscheinungen bei Vergiftung mit spanischen Fliegen; Hämaturie verbunden mit besonderem Geruch bei Harz- und Terpentin Vergiftung; Hämoglobinurie bei Vergiftungen mit Kali chloricum, Nitrobenzol, Pyrogallussäure; Braun- und Grünfärben des Harnes nach Vergiftung mit Theerpräparaten und Carbolsäure; Glykosurie bei Vergiftungen mit Morphium, Aether, Chloroform, Kohlenoxyd, Oxsalsäure u. s. w.
Die geschilderten Symptome können bei raschem Verlaufe schon in einigen Stunden das letale Ende herbeiführen, wenn nicht eine protrahiite Erkrankung eintritt mit dem Ausgang in den Tod oder in vollständige, wohl auch unvollständige Genesung. Weder für ein bestimmtes Gift noch für Vergiftung überhaupt sind die ange-
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g74nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Diagnose der stattgehabten Vergiftung.
führten Symptome für sich allein massgebend; es können vielmehr auch natürliche Krankheiten jene Erscheinungen vermitteln, seien dieselben allgemeiner oder örtlicher Natur. Acute Magenkatarrhe, Darmkatarrhe, Incarceration, Peritonitis, Embolien der Gekrösarterien, manche Infectionskrankheiten, Verblutung und viele andere Zufälle verlaufen zuweilen unter dem Bilde einer acuten Vergiftung.
Gifte mit vorzugsweiser Entfemtwirkuug veranlassen entweder Störungen im Stoifwechsel, oder sie beschränken sich auf die Erscheinungen von Seite des Nervenapparates. Nach erfolgter Resorption des Giftes tritt der Tod entweder unter Suffocation ein, oder es kommt zu subacuten, auch chronischen Ernährungsstörungen in Form der fettig-körnigen Entartung oder parenchymatösen Degeneration der Organe (Leber bei Phosphorvergiftung). In den meisten Fällen ist der Verlauf der Vergiftung ein acuter; zur klinischen Beobachtung kommt es gar nicht, das Plötzliche, Unerwartete des Todeseintrittes ist in der Eegel das Einzige, was man zu erheben vermag. Verwechslungen der Vergiftungen mit anderen Leiden können auch bei feinwirkenden Giften vorkommen.
Die ersten Vergiftungserscheinungen fallen nicht immer zusammen mit dem Zeitpunkte der Einverleibung des Giftes. Nur ätzende Substanzen machen sich unmittelbar nach der Einverleibung in ihrer Wirkung geltend. Zwischen der Einverleibung des Giftes und dem Auftreten der ersten Erscheinungen verstreicht in der Regel ein Zeitraum von einigen Augenblicken bis zu mehreren Stunden. Abhängig ist diese Dauer von der Giftsubstanz, von ihren Gaben und von den schon angeführten Umständen der Giftwirkung.
Nach Blausäure und Cyankali treten fast unmittelbar nach der Ingestion die Vergiftungserscheinungen auf; nach Verabreichung metallischer Gifte können oft eine oder mehrere Stunden vergehen, ehe sich Erscheinungen der Vergiftung zeigen. Das hängt davon ab, in welcher Form das Gift verabreicht wurde und in welchem Füllungszustande sich der Verdauungsschlauch befunden hat. Manche Pflanzen-alkaloide (Morphium, Strychnin) äussern ihre Wirkung oft erst nach einer halben Stunde. Die Resorption der Gifte von den Lungen erfolgt sehr rasch, da sich nur gasförmige oder flüssige Substanzen dazu eignen. Je concentrirter dieselben in der Athemluft auftreten, umso rascher erfolgt der Tod.
Bei jeder Vergiftung, sobald sie eine acute und letal endigende war, halten die Vergiftungserscheinungen von ihrem Auftreten an und steigern sich allmählich. Nur selten kommt es vor, dass Remissionen eintreten, wie etwa bei manchen mineralischen Giften. Ent-
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weder sind es neuerliche Resorptionen, die den acuten Nachschub bedingen, oder es sind die Folgezustände, die nun stürmische Erscheinungen veranlassen. Daher kann es kommen, dass die Ersterscheinungen einer Vergiftung sich mit der Nachwirkung in ihrem Bilde und in ihrem Verlaufe nicht decken.
Der seltene Ausgang einer Vergiftung in Genesung erfolgt entweder durch die natürliche Ausscheidung des Giftes, oder aber durch die Beseitigung der bedingten Veränderungen. So können Gifte ehe sie ihre Wirkung entfalten, erbrochen werden, oder sie verbinden sich mit dem Magen- und Darminhalt und gelangen wirkungslos nach aussen. Die Ausscheidung der resorbirten Gifte geschieht durch die Nieren, Speicheldrüsen, Galle, Darmtract, äussere Haut und durch die Lungen. Alkaloide, gasförmige Körper und leicht lösliche Mineralgifte scheiden sich schon in den ersten Stunden aus und können in den betreffenden Excreten sehr bald nachgewiesen werden, ein Umstand, der bei dem chemischen Nachweis des Giftes in Betracht kommt. Viele metallische Gifte gehen Verbindungen mit den Be-standtheilen des Organismus ein und ihre Ausscheidung erfolgt deshalb allmählich. Viele Gifte werden unverändert aus dem Körper ausgeschieden, andere dagegen, wie: Säuren, Alkalien, Kohlenoxydgas, Phosphor, metallische Gifte und Alkaloide, gehen gewisse Veränderungen, namentlich Oxydationen, im Körper ein, oder sie finden sich in den Ausscheidungen als Salze vor.
Der Ausgang in vollkommene Genesung nach einer Vergiftung ereignet sich selten; Alkaloide und flüchtige Stoffe können mitunter sehr bald und vollständig aus dem Körper ausgeschieden werden. Sonst verbleibt in den meisten Fällen, sowohl bei den örtlich, als auch bei den fernwirkenden Giften ein längeres Siechthum im Körper zurück, welches eine dem Tode des Thieres gleichkommende Ent-werthung zur Folge haben kann.
3. Der Sectionsb efund ist bei manchen Vergiftungen schon ein äusserlich charakteristischer; der Geruch nach bitteren Mandeln (Blausäure), nach Knoblauch (Arsen), der Phosphorgeruch, das Aufsteigen von Phosphordämpfen und Leuchten im Dunkeln (Phosphorvergiftung), die Anätzung der Lippen und des Maules (Mineralsäuren), die Schorfbildung daselbst, ja die Farbe der Schorfe zeigen in manchen Fällen nicht nur eine Vergiftung an, sondern sie weisen selbst auf das Gift hin. In anderen Fällen unterscheiden sich die Leichen Vergifteter äusserlich nicht wesentlich von den anderen.
Ebenso bietet die innere Untersuchung oft gar keine Anhaltspunkte (Pflanzenalkaloide); und hier ist es der negative Sectionsbefund,
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der den Verdacht auf eine etwa stattgehabte Vergiftuug erregt. Deu wesentlichsten Befund ergeben die localen Veränderungen in den verschiedenen Behältern des Verdauungsschlauches, Vormägen, Magen, dünnen und dicken Gedärmen. Schon nach dem Eröffnen der Vormägen und des Magens, entströmt denselben in manchen Fällen ein eigen-thümlicher, für die stattgehabte Vergiftung charakteristischer Geruch. Es haftet derselbe auch dem Inhalte jener Behälter an und erhält sich verschlossen in einem Gefasse längere Zeit. Immerhin hat man zu bedenken, dass verabreichte Medicamente, wie Aether, Kampher und andere ätherische Stoffe, wenn sie vor dem Tode einverleibt wurden, lange Zeit nicht nur im Mageninhalt, sondern auch an den Organen (Lungen, Nieren) haften bleiben.
Die ätzende Wirkung der Gifte prägt sich am intensivsten in jenen Behältern des Verdauungsschlauches aus, in welchen sie am längsten verweilen. Intensive Veränderungen der Schleimhäute, der Vormägen, des Magens, des Blinddarmes und im Colon weisen schon mit einiger Sicherheit auf die Einwirkung eines scharfen Giftes hin; dies ist namentlich dann der Fall, wenn es sich um ein etwas schwerer lösliches Gift handelt; dem Grade nach intensiver wird sich die Veränderung der Schleimhaut bekunden vom Anfang bis zu ihrem Ende. So kommt es vor, dass bei den Thieren nach schweren Vergiftungen nur im Magen, Blinddarm (Pferd) und im Grimmdarm intensive Zerstörungen stattfanden, während Dünndarm und Oesophagus fast unverändert erscheinen.
Ein häufiger Befund ist der blutige Mageninhalt nach Vergiftungen mit scharfen Giften; er stammt von den zerstörten Gefftssen der Schleimhaut. Nicht zu verwechseln ist der Befund mit den postmoitalen, ähnlichen Veränderungen, wie sie bei stark alkalischer oder stark sauerer Reaction des Mageninhaltes auftreten. Aber auch andere Färbungen können vorkommen, so: grün von Pflanzentheilen oder Arsengrün, gelb, wenn Jod oder chromsaures Kali verabreicht wurde, blau, wenn Kupfervitriol gegeben wurde u. s. w.
Von Bedeutung bleibt immer die Reaction des Mageninhaltes, die Prüfung derselben darf nie unterlassen werden und kann insbesondere bei Vergiftungen mit Säuren oder Alkalien von Wichtigkeit sein. Immerhin können solche Zustände auch als Leichenerscheinungen auftreten. Der Befund von verdächtigen Substanzen, besonders im Vormagen der Wiederkäuer und im einfachen Magen der Thiere sind von besonders hoher Bedeutung. Verdächtige Pflanzen, thieriscbe Theile (Canthariden) und krystallinische Körper haften mitunter dem Mageninhalte oder selbst der Schleimhaut (Arsen) an.
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Die pathologisch-anatomischen Veränderungen an der Magenwand und au den übrigen Theilen des Verdauungstractes bilden ein wesentliches Kriterium bei Vergiftungen mit scharfen Stoffen. Die Aetz-wirkung ist es, die hier in Betracht kommt, sie ist eine primäre oder eine secundäre. Die Erstere präsentirt sich in der Kegel als Coagulations-nekrose oder graue Verätzung; die weissgraue Färbung des Epithels, die starre Beschaffenheit der Schleimhaut, die Trübung und das gekochte Aussehen des Gewebes bilden die Merkmale jener Nekrose. Es kann sich bei gewissen Giften die specifische Wirkung derselben hinzugesellen und die angeätzte Stelle in charakteristischer Weise verändern (Säuren, Alkalien). Der Grad der Verätzung ist abhängig von der Substanz und von ihrer Concentration. Als stark ätzende Gifte sind bekannt: Schwefel-, Salz-, Salpetersäure, Oxalsäure, Carbolsäure, Sublimat und Clorzink, während Bleizucker, Alkohol und arsenige Säure weniger intensiv wirken. Die Wirkung dieser Gifte hängt nicht immer von der Concentration ab, manche derselben wirken verdünnt viel intensiver, wie die Schwefelsäure und Carbolsäure. Aetzgifte lösen die Eiweisskörper auf, wie Kali und Natronlauge, sie erzeugen demnach keine Schorfe, sondern vielmehr eine Aufquellung des Gewebes, welches sich erst nachträglich trübt und das Bild einer Verätzung vortäuschen kann.
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Die secundären Erscheinungen, welche an und neben der verätzten
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Stelle verlaufen, sind entweder durch den nachträglichen Contact des Aetzgiftes oder durch die reactive Demarcationsentzündung bedingt.
Der längere Contact des Aetzgiftes mit dem Gewebe bedingt zunächst eine tiefer greifende Wirkung. Deshalb findet man an Stellennbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;* des Verdauungsschlauches, über welche das Gift rasch hinweggleitet (Schlund), oft minimale Veränderungen, während in den grösseren Behältern (Vormägen, Magen, Colon) tiefgreifende Verwüstungen bestehen. Aetzgifte mit der einseitigen Wirkung des Fällens der Eiweisskörper werden bei längerem Contacte mit dem Gewebe intensiver zur Geltung gelangen. Jene Gifte, welche im üeberschusse wieder lösend wirken, hellen mitunter die früher gebildeten Schorfe auf (Oxalsäure). Im weiteren Verlaufe kann es durch die Lösung der Bindesubstanz des Gewebes zum vollständigen Zerfalle und Durchbruch der Magenwand kommen (Schwefelsäure), wobei das mortificirte Gewebe der Verdauung durch den Magensaft anheimfällt.
Der Befund im Magen und in den grossen Behältern des Verdauungstractes gestaltet sich verschieden nach dem Verhalten des Aetzgiftes zum Blute. Eine Gruppe der Aetzgifte coagulirt das Blut, ohne demselben den Farbstoff zu extrahiren, eine andere Gruppe wirkt
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auslaugend auf das Blut und führt zur Hämatinbildung. Carbolsäure. Sublimat, Bleizucker und Alkohol wirken coagulireud und die Mineralsäuren, die Oxalsäure, sowie die Alkalien äussern überdies eine extra-hirende Wirkung. Selbstverständlich wird sich nach dieser verschiedenen Wirkungsweise die durch das Gift gesetzte Veränderung verschieden verhalten. Bei den coagulirend wirkenden Giften erhält sich die gesetzte Veränderung durch längere Zeit, bei den auslaugenden Giften verändern Sich die gebildeten Schorfe schon innerhalb kurzer Zeit sehr wesentlich, so dass die sogenannten verkohlten Schorfe entstehen.
Die zweite Gruppe von Erscheinungen an den geätzten Stellen ergeben sich durch die sehr rasch eintretende reactive Demarcations-entzündung. Hieher gehören: die reactive Hyperämie, das Oedem und die Blutungen in den angrenzenden Partien; nicht selten beobachtet man oberflächlich Zerreissungen und Ecchymosenbildung. Geschwürsbildungen entstehen infolge der Demarcationsentzündung, ebenso die nachträglichen Vorgänge an den Geschwüren, welche mit Vernarbung und Stricturbildung endigen. Phlegmonöse Processe können in grosser Ausdehnung das Gewebe zerstören, so dass ganze Fetzen und Röhren abgestossen werden. Häufig sind croupöse Processe nach ganz oberflächlichen Anätzungen, die abgestossenen Membranen gelangen mitunter von der Maul- und Eachenhöble aus in die Athmungsorgane. Transudationen von der verätzten Stelle aus in die Bauchhöhle, sowie der Austritt des Mageninhaltes nach Eupturen desselben können sich häufig ereignen und ihre ätzende Wirkung daselbst ausüben.
Aetzgifte im verdünnten Zustande äussern selten eine umschriebene Wirkung, man findet in der Eegel den Process über die ganze Schleimhaut ausgebreitet und zwar an Intensität abnehmend, so dass scharfe Begrenzungen nicht bestehen.
Von den Leichenerscheinungen, welche zur Verwechslung führen können, sind hervorzuheben: Die Stauungshyperämien, die functionelle Hyperämie, die sogenannte Magenerweichung, die schwarze Magenerweichung und die bei den Wiederkäuern so häufig vorkommende graue Pigmentirung der Schleimhaut des ganzen Verdauungstractes.
Durch Eesorption von giftigen Stoffen entstehen allgemeine Wirkungen, welche sich entweder im Blute oder in den Geweben zu erkennen geben. Das Blut ist zumeist der Träger des Giftes, in demselben ergibt sich eine Alteration, betreffend den Blutfarbstoff. Das Blut wird lasurfarben (Kali chloricum), kirschfarben (Kohlenoxyd), hellroth (Blausäure), oder es ändert sich chemisch (Spectralanalyse). Eine sehr beachtenswerthe Veränderung findet sich nach der Eesorption mancher Gifte in den Geweben selbst. Es sind dies die schon an-
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geführten Degenerationen, trübe Schwellung und fettig-körnige Entartungen der Organzellen, wie sie nach Vergiftung mit Phosphor, Arsen, bei subacuten Vergiftungen mit Säuren und Alkalien, den metallischen Giften und bei fast allen chronischen Vergiftungen im Leberparenchym auftreten.
3. Der chemische Nachweis des Giftes in den Leichen-theilen ist Sache des Gerichtschemikers. Welcher Vorgang dabei eingehalten wird, dies wurde schon ausführlich geschildert. Der Gerichts-thierarzt hat nur das Materiale zu beschaffen. Bezüglich des Materiales besteht für die menschliche forensische Medicin ein eigenes Eegulativ, welchem sich auch der Gerichtsthierarzt anschliessen soll. In jenem Eegulativ wird verlangt, dass Magen- und Darminhalt, der Magen mit der Speiseröhre und einem Stücke des Darmes, ferner Stücke der einzelnen Organe, besonders der Leber und Nieren, sowie Blut und Harn zur Untersuchung zurückgelegt weiden. Die im Magen- und Darminhalte vorgefundenen verdächtigen Körper sind separat in einem Gefässe verschlossen, der Untersuchung zuzuführen. Nur dann, wenn es sich um eine Spectralanalyse handelt, ist das Blut besonders aufzubewahren.
Das Resultat der chemischen Untersuchung kann entweder positiv oder negativ ausfallen. Bei dem positiven Resultate hat man zunächst zu berücksichtigen, ob die in der Leiche gefundene Substanz während des Lebens verabreicht wurde, oder etwa erst nach dem Tode in den Körper gelangt sein konnte. Arsen, Kupfer und Zink können unter normalen Verhältnissen in geringer Menge im Thierkörper angetroffen werden, besonders in der Nähe der Hütten- und Bergwerke. Ebenso können Gifte, die als Medicamente genommen wurden, im Körper auftreten und zwar durch Cumulirung in grosser Menge, so dass sie die Dosis toxica letalis überschreiten. Bei Verwendung der Thiere in Berg- und Hüttenwerken, sowie in chemischen Fabriken, in Spiegelfabriken und bei zahlreichen Handwerken, die mit Gift zu thun haben, können diese in den Körper gelangen, weshalb die Anamnesis in solchen Fällen von der grössten Bedeutung ist. In allen den erwähnten Vorkommnissen hat man es immer mit der chronischen Intoxication zu thun, und es wird ein Leichtes sein, diesen Umstand festzustellen. Auch bei der Verpackung der Cadavertheile behufs chemischer Untersuchung können Spuren von manchen Giften in die Theile hineingerathen, wenn solche in den Behältern vorhanden waren. Wenn die Cadaver schon in der Erde waren, dann besteht die Möglichkeit, dass manche nachgewiesene Gifte von dort erst nachträglich in den Körper des Thieres gerathen.
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680nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Die einzelnen Vergiftungen.
Ergibt die Untersuchung ein negatives Resultat, so ist damit der Vergiftungstod keineswegs ausgeschlossen. Viele Gifte kann die Chemie gegenwärtig nicht nachweisen, wenigstens nicht mit Bestimmtheit; dann kann das Gift aus dem Körper ausgeschieden werden, oder es unterliegt im Verlaufe der Zeit chemischen Umwandlungen. Die bekannten Gifte werden durch die Fäulniss sehr wenig geändert, und selbst nach Jahren können gewisse Gifte im Körper nachgewiesen werden. Tardieu hat nach 11 Jahren in den faulen Eingeweiden eines Stieres Strychninvergiftung nachgewiesen.
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Die einzelnen Vergiftungen.
Alte Literatnr:
Geil ach. Gerichtliche Thierheilkunde 1. c.
Dammann. Handbuch der Gesundheitspflege.
0 r fi 1 a. Toxicologie.
Hertwig. Arzneimittellehre.
Ableitner. Oesterr. Vierteljahresschrift für Veterinärkunde 1875.
Neue Literatur:
Fröhner. Toxicologie für Thierärzte 1890. Moselmann und Herhrandt. Annal. belg. XLIII. Storac. The vet. journ. 1894.
Bisher hat man es versucht, bei der Darstellung der Vergiftungen die alphabetische Ordnung einzuhalten, eine Eintheilung, welche dem heutigen Stande der Wissenschaft und selbst der praktischen Uebung durchaus nicht entspricht. Wenn auch die richtigste Eintheilung der Vergiftungen vom Standpunkte der Toxicologie jene wäre, welche als Grundlage die Eiementarordnung der einzelnen Gifte im Auge zu behalten hätte, so ist dieselbe heutzutage deshalb nicht durchführbar, weil wir die Wirkungsweise vieler Gifte noch nicht kennen. Ebenso werthlos und undurchführbar sind die anderweitigen Eintheilungen, wie etwa nach dem Herkommen des Giftes. Für forensische Zwecke ist eine systematische Darstellung nicht nothwendig, es genügt, die einzelnen Vergiftungen getrennt von einander zu besprechen. Vom rein praktischen Standpunkte aber dürfte es an der Zeit sein, die Vergiftungen je nach ihrer Häufigkeit des Vorkommens zu erörtern. Dies soll im Nachfolgenden geschehen und zwar gegründet auf die bisherigen Literaturangaben.
Nur der leichteren Uebersicht halber, will ich die Eintheilung nach der Herkunft der Gifte beibehalten und innerhalb der Reihe
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.
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derselben die Häufigkeit des Vorkommens berücksichtigen. Eine ausführliche Darlegung der einzelnen Vergiftungen kann nicht durchgeführt werden, umsoweniger als heutzutage eingehende Werke über Toxicologie in der Thierheilkunde vorliegen. Es sollen im Nachstehenden die einzelnen Vergiftungen nur hinsichtlich ihrer Häufigkeit, ihrer Aetiologie, eventuell des Sectionsbefundes angeführt werden.
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Je nach ihrer Herkunft zerfallen die Gifte in: mineralische Gifte, pflanzliche Gifte und thierische Gifte; dementsprechend sollen auch die Vergiftungen in der Art gesondert besprochen werden.
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A. Vergiftungen durch mineralische Gifte.
Wie es die Literaturangaben erweisen, ereignen sich Vergiftungen durch mineralische Substanzen sehr häufig. Die Ursache dessen dürfte in dem Umstände liegen, als unberücksichtigt der Lebensweise des Thieres, ob Fleischfresser, Omnivore oder Pflanzenfresser die Wirkung dieser Gifte so ziemlich die gleiche bleibt. Die meisten Vergiftungsereignisse sind zufällige, daran reihen sich die durch Kunstfehler entstandenen und sehr selten sind die erwiesen verbrecherischen Handlungen und demnach Böswilligkeit und böser Vorsatz im Spiele. Nach der Thiergattung geordnet ist es das Rind und da wieder sind es die Kühe, welche am häufigsten einer Vergiftung unterliegen. Ueberhaupt treten Vergiftungen oft mit seuchenartigem Charakter in Thierherden auf, die zum Zwecke irgend eines intensiven landwirth-schaftlichen Betriebes, sei es zur Mästung oder Milchproduction, gehalten werden.
Nach der Häufigkeit ihres Vorkommens geordnet, folgen im Nachstehenden die Vergiftungen durch mineralische Gifte.
Bleivergiftungen (Saturnismus).
Literatur:
Salemhier (Kuh, Minium). Annal. d. mäd. v^t. iSSl.
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682nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen durch mineralische Gifte.
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Alte Literatur: 33 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht der Anzahl der Fälle.
Die Bleivergiftungen bei unseren Hausthieren nehmen in der Häufigkeitsscala den eisten Platz ein. Die Substanzen, die dabei iu Betracht kommen, sind: das metallische Blei (Schrot, Kugeln, Blei-stiicke), Bleistaub (Flugstaub), Bleidämpfe, Bleioxyde, Mennige, Bleiglätte, Bleiweiss (Farbe), Bleizucker, Bleiessig, Bleisalbe, Hüttenrauch und bleihaltiges Wasser. Verbrecherische Handlungen, wie absichtliche Bleivergiftung sind bisher nicht beobachtet worden, dagegen aber sind zufällige Vergiftungen und therapeutische Kunstfehler zahlreich in der Literatur verzeichnet. Am häufigsten ereignen sich Vergiftungsfälle bei den grossen Pflanzenfressern, vor allem bei Kühen.
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.
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Die Vergiftung kann erfolgen: In seuchenartiger Ausbreitung durch die Aufnahme des mit Blei befallenen Futters und Getränkes, in der Umgebung von Bleihütten und bleihaltigen Flüssen, sowie durch den bleihaltigen Pochsand und Bleidünger. Aber auch durch Bleistaub (Plugstaub) und Mennigestaub sah man seuchenartige Bleivergiftungen auftreten. Vereinzelte Fälle erfolgen durch die Aufnahme des metallischen Bleies in Form des Schrotes, der Kugeln und der Bleistücke, wenn selbe längere Zeit den atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt waren. Bei Bindern und bei dem Geflügel fand man das oxydirte metallische Blei im Verdauungstracte.
Die Aufnahme bleihaltiger Oelfarben, nach frischem Anstrich der Käfige, Futtergeschirre und Tränkeimer durch das Ablecken ereignet sich ebenso häufig wie durch Blei salben.
Therapeutische Fehlgriffe durch Verwechslung der innerlich zu verabreichenden Medicamente mit Bleipräparaten haben gleichfalls zu Bleivergiftungen geführt. Nach den zahlreichen Versuchen beträgt die Dosis toxica letalis bei Pferden 500750-0, Rindern 5075-0, Schafen und Ziegen 2025-0. Schweinen und Hunden 1025-0 gr.
Seiner Wirkung nach gehört das Blei zu den scharf narkotischen Giften. An Ort und Stelle kommt es zu Anätzungen und nach der Resorption des Giftes treten im Centralnervensysteme Störungen der sensitiven, der motorischen und der vasomotorischen Centren auf. Neubildungen von Bindegewebe in den Organen, sowie Muskelatrophien ergänzen das Bild der Bleivergiftung.
Dem klinischen Bilde nach verläuft die Bleivergiftung in chronischer und acuter Form. Die wichtigsten Symptome des acuten Saturnismus sind in erster Linie jene der toxischen Gastroenteritis, als: Würgen, Erbrechen, Speichelfluss, Kolik (Bleikolik), Verstopfung, Tympanitis, später Durchfall, Verminderung der Futter-aufnahme und der Milchsecretion. Nach der Resorption des Giftes, oft schon nach einigen Stunden, gesellen sich hierzu die Symptome der toxischen nervösen Erregungserscheinungen bestehend in: Zittern, Zuckungen, Steifheit der Glieder, Kaukrämpfen, epileptifoimeu Anfällen, psychischer Erregung und Tobsuchtsanfällen; endlich folgt das Lähmungsstadium mit den Erscheinungen der Schwäche, Betäubung, Somnolenz, Vertigo, Parese und Paralyse der Nachhand, Lähmung einzelner Muskelgruppen (bei Pferden Stimmritzen erweiterer) und allgemeine Anästhesie. ,Der Puls ist hart, das Athmen beschleunigt, die Schleimhäute cyanotisch; trächtige Thiere verwerfen. Die Dauer der
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684nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen durch mineralische Gifte.
Krankheit schwankt zwischen 24 Stunden his zu einigen Wochen. In Genesungsfällen verbleihen oft Lähmungen einzelner Muskelgruppen. Der chronische Saturnismus geht mit schweren Ernährungs-erscheinungen einher (Cachexia saturnina). Hiozu gesellen sich: Bewegungsstörungen, Lahmheiten, Körperschwäche (Tabes saturnina), cerebrale Erscheinungen, eklamptische Anfälle (Eclampsia saturnina) und Kolikerscheinungen. Als besondere Krankheitszeichen der chronischen Bleivergiftung sind noch anzuführen: Blei säum am Zahnfleisch um die Zähne, ulceröse Stomatitis und pustulöse Hautexantheme, dann Lähmungen verschiedener Nerven, wie des Sehnerven (Ämaurosis saturnina), der Stimmritzenerweiterer bei Pferden (Rohrerdampf), endlich beobachtet man sehr häufig habituellen Abortus und Geltsein der weiblichen Thiere.
Die Section bietet ausser den Merkmalen der toxischen Gastroenteritis keinen für die Bleivergiftung charakteristischen Befund, es wären denn die in chronischen Fällen vorkommende bedeutende Abmagerung und Bindegewebsneubildung der parenchymatösen Organe (Nieren, Schrumpfniere), als besonders anzuführen.
Die forensische Beurtheilung ergibt sich aus der Aetiologie der Vergiftung, aus dem Krankheitsbilde und aus dem chemischen Nachweise der Bleivergiftung. (Siehe Seite 135.)
Vergiftung mit Quecksilber (Mercurlalismus).
Literatur:
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Wenderhold (Kühe). Preuss. Mitth. 1882.
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; (58;
Wallmann (Kühe). Berl. Arch. XX.
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Bouley (Hunde, Calomel), Recueil 1896.
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Alte Literatur: 29 Vergiftungsereignisse ohne Eücksicht der Einzelnerkrankungen.
Wegen der leichten Zugänglichkeit des Quecksilbers und seiner Präparate finden Vergiftungen bei unseren Hausthieren mit diesem Gifte sehr häufig statt. Vorwiegend sind es therapeutische Missgriffe und Zufälligkeiten, niemals verbrecherische Absicht, welche derartige, bei allen Hausthieren vorkommende Vergiftungen veranlassen.
Die Quecksilberpräparate, die als Ursache des Mercurialismus in Betracht kommen, sind der Häufigkeit ihres Vorkommens nach geordnet: Die graue Quecksilbersalbe, der Sublimat, das Calomel, Quecksilberjodid, der rothe Präcipitat und das metallische Quecksilber, respective die Quecksilberdämpfe.
Der Sublimat ist das stärkste Quecksilberpräparat; sehr empfindlich zeigen sich die Kinder, das Geflügel, die Hunde und Katzen, weniger empfindlich Pferde und Schweine. Die Dosis toxica letalis beträgt für Rinder 48 gr., für Pferde 810, für Schafe 4, für Hunde und Katzen 0*2505 gr. Vergiftungen können sich ereignen bei Verwendung des Sublimates zur Desinfection und als Antisepticum in der Chirurgie und Geburtshilfe.
Die graueQuecksilbersalbe, als sogenannte Reitersalbe, ein leicht zugängliches und in Folge seiner präcisen Wirkung bei Haut-schmarotzern populär gewordenes Mittel, gibt zu den häufigsten Vergiftungen Veranlassung. Während sich Rinder und Vögel sehr empfindlich erweisen, vertragen Pferde und Hunde grosse Quantitäten der Salbe. Die Vergiftung findet statt durch die Resorption des Giftes von der Haut oder, was wohl das Häufigere ist, durch das Ablecken und die Aufnahme in den Verdauungstract.
Aehnlich wirkt das Quecksilberjodid in Salbenform und der rothe Präcipitat.
Das Calomel findet als Arzneimittel sehr häufige Verwendung bei Pferden und Hunden. Nach Ger lach ergeben sich hinsichtlich
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(586nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen durch mineralische Gifte.
der heimtückischen Wirkungsweise dieses Mittels folgende Erfahrungssätze: In manchen Fällen wirken kleine Dosen, während grössere Quantitäten vertragen werden; Schweine vertragen das Meiste des Giftes, während Rinder sehr empfindlich sind; gerade beim Calomel tritt die Verschiedenartigkeit der Giftwirkung am häufigsten hervor; bei geringer Neigung des Thieres zu Durchfällen wirkt es heftiger als ohne diese Disposition, und bei manchen Krankheiten kann wieder das Doppelte als im gesunden Zustande vertragen werden.
Das metallische Quecksilber kann innerlich in grosseu Gaben vertragen werden, giftig wirken nur die Quecksilber dämpfe, welche neben hronchitischen und pneumonischen Erscheinungen zu allgemeinem Mercurialismus führen.
Die Krankheitserscheinungen der Quecksilbervergiftungen sind entweder localer oder allgemeiner Natur, oder es fehlen von vornherein die örtlichen Erscheinungen und es tritt das Bild des allgemeinen Mercurialismus in den Vordergrund. Sublimat, Queck-silberjodid und Quecksilberoxyd wirken vorerst ätzend ander Stelle der Einverleibung; Calomel und die graue Quecksilbersalbe rufen sogleich Allgemeinerscheinungen der Quecksilbervergiftung hervor. Die örtlichen Symptome sind jene der Reizung, Entzündung und Anätzung auf den Schleimhäuten, also: Lockerung des Zahnfleisches, der Zähne, übler Geruch aus dem Maul und toxische Gastroenteritis ; Entzündung der Schleimhäute des Respirationstractes, Husten, Bronchitis und Bronchopneumonie, oft stürmisch verlaufend und mit Blutungen verbunden. In der allgemeinen Decke entwickeln sich Haut-eczeme mit Schuppen, Bläschen- und Pustelbildung in der Umgebung der eingeriebenen Stelle. Von den Allgemeinerscheinungen der Quecksilbervergiftung sind als charakteristisch hervorzuheben: Der Speichelfluss, die Quecksilberkachexie, das Zittern (Tremor mercurialis), die gesteigerte Empfindlichkeit, Lähmungszustände und endlich die so häufig auftretenden Blutungen aus den Schleimhäuten.
Der Sectionsbefund für sich allein ist nicht beweisend, denn ausser den localen Veränderungen in der Maulschleimhaut, an den Zähnen und im Verdauungstracte (Gastroenteritis), eventuell im Re-spirationstracte (Pneumonic), sind noch hervorzuheben die fettigkörnigen Entartungen in den parenchymatösen Organen und in den Muskeln; Blutungen in den Körperparenchymen treten nur in stürmischen Fällen des Mercurialismus auf.
Aus der Aetiologie, aus dem Krankheitsbilde und dem Nachweis des Giftes (Seite 135) ergänzen sich die Daten zur forensischen Be-urtheilung.
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; ggy
Vergiftung mit Arsen.
Literatur: Abadie. Rec. d. m6i. v(5t. 1882. Buch (Rind. Medicament). Thierarzt 1882. Prümers (Schweine). Preuss. Mitth. 1882. Pistonius. Arch. f. experiment. Pathologie, Bd. XVI. Baumgärtel (Schweine u. Pferde). Sachs. Ber. 1883. Gresswell (Pferde). The vet. Journal, Vol. XVU. Michaud (Pferd). Schweiz. Arch. 1883. Xodet (Pferde). Recueil 1884. Braun (Rinder, Einstreu von grünen Tapeten, Schweinfurtergrün). Bad. Mitth.
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Alte Literatur: 37 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die Einzelnerkrankungen.
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Die Häufigkeit der Arsenvergiftungeu, auch in verbrecherischer Absicht, findet ihren Grund in der leichten Zugänglichkeit des Giftes, welches als Kattengift, zur Vergiftung der Parasiten und zu vielen technischen Zwecken seine Verwendung findet und als förmliches Volksmittel im Gebrauche steht. Wenn auch zuweilen verbrecherische Handlungen mit dem Gifte vorgenommen werden, so geschieht die Arsenvergiftung meistens entweder zufällig oder nur aus grober Fahrlässigkeit.
Die in Anwendung kommenden Präparate des Arsens sind nach der Häufigkeit des Vorkommens als Ursache der Vergiftung und nach der Giftigkeit geordnet folgende: Weisser Arsenik; Arsenblüthe oder
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Fliegengift (Cohaltum); arsenige Säure (Arsenicum album, Acidum
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arsenicosum); Metallverbindungen des Arsens in oxydirtem Zustande als sogenannter Pliegenstein oder Scherbenkobalt von Pferde-nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;: händlern verwendet, um die aufgeschwemmte Mast bei Pferden zu erzeugen; arseniksaures Kali, Natron und Ammoniak, die leichtlöslichen Salze des Arsens, wovon das erstere einen Bestandtheil der Fowler'schen Lösung ausmacht; Schwefelarsen, gelbes Schwefelarsen, Operment, Auripigment und endlich arseniksaures Kupferoxyd, welches die Grundlage der als Scheel'sches Grünquot; und Schwein-furter Grün' benannten Farben ausmacht.
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688nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen durch mineralische Gifte.
In verbrecherischer Absicht wird bei kleineren Haustbieren vorwiegend die arsenige Säure mit dem Futter gemengt (Brodkügelchen, Zucker, Fleisch) verabreicht. Zufällig finden Vergiftungen statt mit dem ausgelegten Rattengift als Arsenpasta; nach dem Ausklopfen von vergifteten Thierbälgen, durch die Aufnahme arsenhaltiger Farben (Gassner), durch Arsenbäder (Nagel), durch Cobalt als Aufbesse-rungsmittel der Ernährung bei Pferden, durch den Hüttenrauch (die chronische Form), durch die arsenhaltige Milch von Thiereu nach chronischer Intoxication und endlich aus Fahrlässigkeit durch unrichtige Anwendung und Dosirung zu therapeutischen Zwecken, innerlich und äusserlich.
Die Dosis toxica letalis beträgt, wie dies zahlreiche Versuche
ergeben haben:nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; , .
nach innerlicher
Verahreichungnbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; bei Wunden
gr-nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;gi--
für Kinder......15-0 300nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;20
r Pferde......100 150nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;20
Schafe und Ziegen . . 10-0 15-0nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;0-2
,, Schweine.....0-5 TOnbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;0-2
Hunde......0-1 015nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;0-02
Hühner.....01 0-15nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; O'Ol
Tauben.....005 0-1nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 0005.
lieber die Ursache der giftigen Wirkung des Arseniks ist bis gegenwärtig nicht viel Positives bekannt. Die scharfe örtliche Wirkung kennt man schon lange, trotzdem ist weniger die locale, als vielmehr die Allgemeinwirkung des Arseniks die Ursache seiner Giftigkeit. Das metallische Arsen ist als solches nicht giftig, oxydirt sich jedoch an feuchter Luft und im Wasser zu arseniger Säure (Fliegenwasser). Die Arsensäure ist weniger giftig als die arsenige Säure, die erslere ist weniger leicht zugänglich, weshalb Vergiftungen mit derselben viel seltener vorkommen. Die Schwefelverbindungen des Arsens gelten in reinem Zustande als ungiftig, doch enthalten die käuflichen Sorten beträchtliche Mengen von arseniger Säure und wirken daher wie diese. Im verthcilten Zustande ist die Wirkung des Arsens viel intensiver, während in Stücken die zerstörende örtliche Wirkung vorwaltet. Von Wunden aus stellt sich die Allgemeinwirkung bei viel geringeren Dosen ein, als von den unverletzten Schleimhäuten. In einzelnen Fällen wurde nach Arsenvergiftung eine Verzögerung der Fäulniss und eine Art Eintrocknung der Cadaver beobachtet.
Die Ausscheidung des Arseniks aus dem Körper erfolgt im Allgemeinen schneller als bei anderen metallischen Giften. Nach Orfila
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.
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beträgt der Termin der vollständigen Elimination 1530 Tage. Nach Ludwig ist es experimentell erwiesen, dass Arsen selbst nach 39 Tagen in der Leber des Versuchsthieres nach chronischer Intoxication gefunden wird. Es ist demnach nicht unmöglich, dass die Ausscheidung des Arsens in manchen Fällen noch vor dem Tode eintreten kann. Die Vergiftungserscheinungen treten selbst bei grossen Gaben nicht sofort auf, sondern in der Regel nach %1 Stunde. Häufig sind die Fälle, in welchen mehrere Stunden vergehen, namentlich bei quot;Wiederkäuern. Die schwere Löslichkeit des Giftes und der PfiUmtes-zustand der Vormägen und des Magens verzögern die Wirkung.
Das klinische Bild der Arsenvergiftung ist verschieden bei der acuten und bei der chronischen Form. Bei der acuten Aisen-vergiftuug prävaliren die Erscheinungen der Gastroenteritis toxica. Bei Wiederkäuern wurden derartige Anätzungen des Magens beobachtet, dass Abscedirungen hinter dem Schaufelknorpel, ja selbst Labmagenfisteln zu Stande kamen. Unter Lähmungserscheinungen, Pupillenerweiterung, Herzschwäche und beschleunigtem Athmen erfolgt bei allgemeinem Coma der Tod innerhalb weniger Stunden bis zu einigen Tagen. Bei chronischer Arsenvergiftung, sogenannte Hüttenrauchkrankheit, stellt sich das klinische Bild der chronischen Kachexie ein: Abmagerung, Harthäutigkeit, chronischer Husten (Hütten-rauchtuberculose), Durchfälle, Abortus, Lähmungen und allgemeine Wassersucht können einige Jahre andauern.
Der Sectionsbefund bei der acuten Arsenvergiftung bietet, sobald keine Wunden vorhanden sind, von welchen aus die Vergiftung erfolgte, keine äusserlich auffallenden Merkmale. Die Hauptveränderungen betreffen den Magen und den Darm. Es sind da die schon geschilderten Befunde der Gastroenteritis toxica wahrzunehmen, verbunden mit vollständiger Anätzung der Magenschleimhaut bis zur Perforation. Aehnliche Befunde ergeben die Vormägen der Wiederkäuer. Der Nachweis von kleinen Arsenkörnchen in der Magen- und Darmschleimhaut ist sehr häufig zu erbringen. Die kleinen Partikelchen ätzen sich in die Schleimhaut hinein, sie sitzen daselbst fest und sind mit einem rothen Hof umgeben, die dünnen Gedärme sind schwappend, mit wässerigem, molkig getrübten Inhalt versehen, während der Dickdarm mit gallertartigem Schleime in dicken Schichten bedeckt erscheint. Die Schleimhaut des ganzen Verdauungstractes ist serös infiltrirt, sehlotternd, bleich und wie ausgewässert. Die Gekrösdrüsen und die peripheren Lymphdrüsen der Darmschleimhaut sind beträchtlich angeschwollen. Fettigkömige Entartungen oder wenigstens trübe Schwellung der drüsigen Organe, des Herzens und der Skeletmusculatur vervoll-
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(390nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen dnrch mineralische Gifte.
ständigen den Befund nach der Arsen Vergiftung. Die Intensität der Veränderungen ist nicht immer die gleiche, oft sind die Merkmale im Darme besonders bei Pferden im Blinddarm und Colon intensiver als im Magen. Bei chronischen Fällen können auch Narbenbildungen in der Schleimhaut des Verdauungstractes angetroffen werden. Constant ist der Befund von Bronchialcavernen und Bronchiektasien. sowie des chronischen Bronchialkatarrhes (Hüttenrauchtuberculose).
Der chemische Nachweis wird erbracht durch die All-gemeinreactionen auf Arsen, wie: Der Knoblauchgeruch nach Verbrennen der Arsenkörner auf glühender Holzkohle; beim Glühen der Arsenkörper mit Holzkohle in der Eprouvette bildet sich ein King von metallischem Arsen und der Nachweis mit dem Marsh'sehen Apparat (siehe Seite 134).
Salpetervergiftung.
Literatur:
Kärger (Schafe mit Chilisalpeter). Preuss. Mitth. 1882.
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Alte Literatur: 19 Vergiftungsereignisse ohne Bücksicht auf die Einzelnerkrankungen.
Erst in neuerer Zeit nehmen die Vergiftungen mit Salpeter an Zahl bedeutend zu, weil durch die Einführung des Chilisalpeters in die Landwirthschaft als Düngemittel die Gelegenheit dazu geboten wurde. Bisher hat man Vergiftungen mit letalem Ausgange beobachtet bei Rindern, Pferden, Schafen, sehr selten bei Schweinen. Neben dem Chilisalpeter (Natronsalpeter) ist es der Kalisalpeter, welcher
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 591
zu therapeutischen Missgriffen die Veranlassung geben kann, da derselbe leicht zu beziehen ist und Verwechslungen mit anderen Mitteln (Kochsalz, Glaubersalz) leicht stattfinden können.
Die Dosis toxica letalis beträgt von dem giftigerwirkenden Kalisalpeter für Kind und Pferd 250-0, Schaf und Schwein 500 gr.; Hunde erhalten das Gift sehr häufig im Schiesspulver, welches zu therapeutischen Zwecken gegeben wird und es genügt die Menge von 5-0 gr., um tödtlich zu wirken.
Die Wirkung des Kali und Natronsalpeters auf den Organismus ist vorwiegend die locale, also eine Gastroenteritis toxica; erst später treten Allgemeinerscheinungen in Form von apoplektischen Lähmungen hinzu. Als besondere Symptome der Salpetervergiftungen wären noch anzuführen die vermehrte Harnsecretion, das Sinken der Temperatur und der pochende Herzschlag. Der Verlauf ist ein rascher, nur einige Stunden während.
Die Section ergibt die Merkmale der hämorrhagischen Gastro-euteritis und Stauungshyperämie in den Nieren. Wie bei allen acuten Vergiftungen tritt die fettigkörnige Entartung in den Muskeln und im Parenchym in den Vordergrund.
Der chemische Nachweis ist leicht zu erbringen durch Extraction des Salpeters, Verdampfung und Bildung der Salpeterkrystalle. Gelbfärbung der Flamme weist auf Natron-. Blaufärbung auf die Anwesenheit von Kalisalpeter hin.
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Vergiftung mit Theer und Theerproducten.
Literatur.
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Grosswendt. Vergiftung mit Theer (Kühe). Zündl Ber. 1881.
Schmitt. Vergiftung mit Carholsäure (Schafe, Einreibungen). Preuss. Mitth. 1881.
Ellenherger und Hofmeister (Hunde). Carholsäurevergiftung nach Theer-
einreibung. Sachs. Ber. 1882. Munkel. Flüssige Abfälle, Gasanstalt. Preuss. Mitth. 1882. Csokor. Phenylsaurer Kalk (Hühner). Oesterr. Viertelj. f. Veter.-Kunde 1883. Schumann (Schafe mit Carholsäure, Waschungen). Preuss. Mitth. 1883. Gückel. Theervergiftung. Berl. Arch. 1885. Schäfer. Carholsäure v. d. Wunde. Berl. Arch. 1885.
Bormann. Berl. Arch. 1887.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; , ,
Rhyn van (Versuche mit Carholsäure). Holl. Zeitschrift 1887. Leeuwen van (Kühe, Carholsäure). Holl. Zeitschrift 1888. Beel (Kind). Holl. Zeitschrift 1890.
Hörner (Stute). Carholsäure. Deutsche Zeitschrift f. Th. M. 1890. Neubarth (Creolinvergiftungen, Pferde). Milit.-Vet. Zeitschrift 1890. Beel (Rinder). Carbolintoxication. Deutsche Zeitschrift f. Thiermed. XVII. Ehrle (Rind). Creolin. Wochenschrift f. Thierheilk. 1891.
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692nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen durch mineralische Gifte.
Dette (Schafe, Creolin). Berl. Arch. XX.
Dii (Pferde, Creolin). Zeitschrift für Veterinärk. 1896.
Höh day (Hund und Katze, Creolin). Thejourn. of compart, path, and thcrap. 1896.
Alte Literatur. 18 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die Einzelnerkrankungen.
Nur therapeutische Missgriffe und Zufälligkeiten sind es, die zu Vergiftungen mit den Theerproducten Veranlassung geben können. Was die einzelnen Producte betrifft, so sind bisher beobachtet worden Vergiftungen mit: Theer, Carbolsäure, Creosot, Holzessig, Gaswasser, stinkendem Theeröl, Kuss, Benzol, phenylsaurem Kalk und in neuerer Zeit mit Creolin.
Die Gelegenheiten hiezu ergeben sich durch die Behandlung mit jenen Stoffen, sei es als Wundbehandlung, als Waschungen, Desinfection, oder als Einreibungen. Selten werden die erwähnten Medicamente absichtlich oder zufällig durch den Verdauungscanal aufgenommen.
Die Carbolsäure wirkt im concentrirten Zustande weniger stark ätzend als bei einer etwaigen Verdünnung. Die Wirkung ist zunächst eine locale und später erst lähmend und krampfei regend. Zu den Erscheinungen der Gastroenteritis und denjenigen vom Central-uervensystem gesellen sich nicht selten die Merkmale der acuten Nierenentzündung.
Die Section bietet als heivorragendes Merkmal den intensiven Carbolgeruch sämmtlicher Gewebe; daneben die Merkmale der eventuell vorhandenen Gastroenteritis corrosiva, Verfettung der parenchymatösen Organe und zuweilen die parenchymatöse Nephritis.
Sehr empfindlich gegen Carbolsäure sind die Katzen, die Dosis toxica letalis beträgt bei denselben 0-5TO gr.; bei Hunden 207-0 und bei Pferden wurden 100-0 ohne Nachtheil vertragen.
Theervergiftungen erfolgen nach Einreibungen sehr häufig bei Hunden und bei Schafen, selten nach Waschungen beim Kinde. Auffallend ist der Carbolgeruch im Harne der mit Theer behandelten Thiere.
Creosotvergiftungen ereignen sich in neuerer Zeit sehr selten, da dieses Mittel durch die stärker wirkenden carbolsäurehaltigen Präparate allmählich verdrängt wird. Von diesen Mitteln wäre das Creolin anzuführen. Vergiftungen wurden beobachtet bei Pferden und zwar mit dem carbolsäurehaltigen Pearson'schen Creolin. Aber auch bei Kindern, Hunden, Katzen und Geflügel sind in neuerer Zeit Creolinvergiftungen beschrieben worden.
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 693
Das Krankheitsbild und der Sectionsbefund gleichen der Carbol-säurevergiftung, da es wahrscheinlich nur diese ist, die als Bestand-theil des Creolins die giftige Wirkung entfaltet.
Vergiftung mit phenylsaurem Kalk habe ich bei Hühnern beobachtet, welche mit dem Futter den zum Zwecke der Desinfection ausgestreuten phenylsauren Kalk aufgenommen haben. Durch den sehr charakteristischen Geruch der Organe nach Carbolsäure und durch die vorhandene toxische Gastroenteritis konnte mit Eücksicht auf die ätiologischen Anhaltspunkte die Diagnose zweifellos gestellt werden.
Bei Vergiftungen mit Theerproducten handelt es sich um den Nachweis der Carbolsäure, welcher chemisch auf dem Wege der Destillation gewonnen wird. Durch Schüttelung des Destillates mit Aether wird die Carbolsäure erhalten, worauf die Brom wasser-, Eisenoxyd- oder Eiweiss-Keaction vorgenommen werden kann.
Kochsalz- und Lakevergiftungen.
Literatur: Koch (Kühe). Preuss. Mitth. 1882. Klein (Schwein). Preuss. Mitth. 1883. Kopp (Salzlake, Kühe). Zündl Ber. 1883. Siedamgrotzky. Häringslake (Schweine). Sachs. Ber. 1883. Bormann, Stern, Schäfer. Häringslake. Beil. Arch. 1885. Liehner (Schwein. Pökelhrühe). Berl. Arch. 1886. Weemars (Seesalz). Bull. helg. III.
Junginger (Kochsalz, Schweine). Ad. Wochenschrift 1887. Langenkamp (Bind, Kochsalz). Berl. Arch. 1887. Kammerer (Pferd, Krautlake). Bad. Mitth. 1888. Ehlers (Schweine, Häringslake). Berl. th. Wochenschrift 1889. Lamoureux (Schweine, Salzlake). Kecueil XXXI. N'jhelyi (Schinkenheize, Ferkel). Veterinarius 1892. Ratz (Fischreiher, Häringe). Veterinarius 1893. Scharsig (Schweine). Berl. Arch. XIX.
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Uhlich (Kühe). Sachs. Ber. 1894.
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Hauhold fRinder, Kochsalz). Sachs. Ber. 1895.
Horn (Rinder, Viehsalz). München. Wochenschrift 1895.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; ;,£
Mathys (Schweine, Kochsalz). Lyon. Journal 1896. Möhius (Gänse). Sachs. Ber. 1896. Robert (Hunde, Pökelhrühe). Sachs. Ber. 1896.
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Alte Literatur. 10 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die Einzelnerkrankungen.
Das Kochsalz aus dem Steinsalz gewonnen und als denaturirtes Salz, sogenanntes Viehsalz, verfüttert, wirkt auf die Thiere nur in äusserst grosser Menge. Nach den Versuchen beträgt die Dosis toxica
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'(#9632;#9632;
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t)94nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen durch mineralische Gifte.
letalis für Rinder 23 Kgr., für Pferde 12 Kgr., für Schafe und Schweine gegen 30-0-60-0 gr. Hauptsächlich sind es Rinder, Schafe und Schweine, welchen dieses dietätische Mittel in manchen Fällen in grossen Dosen verabreicht wird. Die Wirkung ist in Vergiftungsfällen die eines scharf narkotischen Giftes. Bei der Section findet man nur die Merkmale einer acuten Magen- und Darmentzündung, oft mit croupösen Processen verbunden. Der Nachweis des Giftes erfolgt durch Extraction und Abdampfen des Filtrates, worauf die kubischen Koch-salzkrystalle abgeschieden werden.
Verschieden von der reinen Kochsalzvergiftung ist die sogenannte Lakevergiftung, veranlasst durch die Verabreichung von Salzlake, Häringslake, Pökelbrühe, Schinkenbeize, Selchbrühe u. s. w. Bisher hat man Vergiftungsfälle beobachtet vorwiegend bei Schweinen, selten bei Hunden, in vereinzelten Fällen beim Wassergeflügel.
Das giftige Princip in diesen Flüssigkeiten ist nur zum Theile auf die Anwesenheit von Kochsalz und Salpeter zurückzuführen und insoferne entspricht das klinische Bild und der Sectionsbefund jener Vergiftung. Zum grossen Theile aber sind es die in den Flüssigkeiten enthaltenen Spaltungsproducte der Eiweisskörper und die Stoflwechsel-producte der Bacterien (Ptomaine, Toxalbumine), welche die absolut tödtliche Ptomamvergiftung hervorrufen. Charakterisirt wird der Zustand durch gewisse nervöse Symptome, bestehend in Gehirnreizungen. Krämpfen und Schlinglähmungen, welche die eigentliche Fleischvergiftung anzeigen. Der Verlauf ist zumeist ein höchst acuter, nur wenige Stunden andauernd.
Alkoholvergiftung.
Literatur:
Courrioux (Pferd). Press, vet. 1884.
Haselhach (betrunkene Ochsenheerde). Oesterr. Monatsschrift 1884.
Sobornow (Kind, Branntweintrebern). Arch. f. Vet.-Med. 1884.
Andrfe. Belg. Bull. 1885.
Möbius (alkoholische Schlempe). Centralblatt 1885.
Bernt (Kühe). Berl. Arch. 1890.
Mestre (gährender Wein, Pferde). Eecucil 1892.
Schleg (Schlempe). Sachs. Bei. 1893.
Lehmann (Kind, Branntweinschlempe). Berl. Arch. XX.
Bissauge (chronischer Alkoholismus). Rec. d. möd. v6t. 1895.
Gips (Schlempe). Arch. f. Thierheilk. 1896.
Alte Literatur: 13 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die Einzelnvergiftungen.
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; (595
Vergiftungen mit Alkohol erfolgen bei unseren Hausthieren hauptsächlich durch das Verfüttern alkoholhaltiger Fabriksrückstände; von diesen sind zu nennen: Branntwointreber, alkoholische Schlempe, Branntweinschlempe, Biermaische, Branntweinspülicht, Spülwasser von Spiritusfässem, Weintrebern, Apfeltrester, gährender Most, Lagerbier u. s. w. Neben der Wirkung des Alkoholes in diesen Fabriksrückständen kommt noch die fortdauernde Gährung zum Ausdrucke, weshalb bei Vergiftungen mit dem, hauptsächlich nur für Rinder gebräuchlichen Beifutter, combinirte Krankheitserscheinungen auftreten werden. Bei Pferden und Hunden wurden acute und chronische Fälle der Alkoholvergiftung beobachtet durch muthwillige Verabreichung grösserer Mengen von Branntwein. Nach den Versuchen beträgt die Dosis toxica letalis für Pferde 500-0 gr. absol. Alkohols, für Hunde oO'O60-0. für Ziegen und Schafe 180-0300-0 Branntwein und für Katzen 25-0.
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Kupfer Vergiftung.
Literatur: Eggeling (Schweine). Berl. Arch. 1889. Bloch (Kühe). Berl. th. Wochenschrift 1890. Kirst (Molken in Kupfergeschirr). Berl. Arch. XVIII. Latschenberger (bespritztes Weinlaub, Ziege). Oesterr. Zeitschrift 1892. Jakobi (Kupferoxyd). Berl. Arch. XIX. Lucas (Schweine, Grünspan). Berl. Arch. XIX. Padovani (Rind). Giorn. d. vet. 1893.
Schmied (Bind, bespritzte ßebenblätter). Oesterr. Zeitschrift 1895. Trolldenir (Experiment). Arch. f. Thierheilk. 1897.
Alte Literatur: 13 Vergiftungsereignisse ohne Eflcksicht auf die vorgekommenen Einzelnfälle.
Erst in neuerer Zeit häufen sich die Vergiftungsfälle bei den pflanzenfressenden Hausthieren zufolge des Kampfes gegen die Pero-nospora des Weinstockes. Durch das Bespritzen des Weiulaubes mit einer Mischung von Kupfervitriol und Kalk und durch das Verfüttern solcher Weinblätter an Rinder sind zahlreiche Knpfervergiftungen erfolgt. Sonst sind es nur die Kupfersalze, die eine giftige Wirkung auf den Organismus hervorrufen können. Die Wirkung des Giftes ist schon in kleinen Dosen bei Fleischfressern eine stärkere, als bei den Herbivoren.
Neben den beobachteten Vergiftungen durch das Weinlaub sind anzuführen: Vergiftung durch Nahrungsmittel, welche längere Zeit in kupfernen Gefässen aufbewahrt wurden; Substanzen, die Fett, Salz oder Säuren enthalten, nehmen das Kupfer viel intensiver auf; in
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Ö90nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen durch mineralische Gifte.
Form des Grünspans (Aerugo, Aerugismus) findet das Gift sehr häufig Aufnahme in den Thierkörper; viele sogenannte Futterbeizen enthalten Kupfervitriol und geben ebenfalls Veranlassung zu Vergiftungen; endlich können therapeutische Missgriffe zur Vergiftung führen.
Die Dosis toxica letalis beträgt bei Pferden 60-0 Grünspan, Hunde sterben auf 06 Kupfervitriol, sowie auf 0110 Grünspan in 3 Tagen, Kupferoxyd wirkt tödtlich subcutan in Dosen zu 0-4, intravenös zu 0quot;025. Grünspan tödtet intravenös in Dosen zu 0*01 gr.
Beobachtet wurden Vergiftungen bei Pferden durch den Genuss von Kömerfutter, welches mit Kupfervitriol gebeizt war; bei Rindern durch das mit Kupfervitriol bespritzte Weinlaub und durch Leinsamen, welcher in Kupfergeschirr mit Milch gekocht war; bei Schweinen durch grünspanhältige Futterstoffe und durch Molke aus Kupfergeschirren.
Die Symptome der Kupfervergiftung sind die einer toxischen Gastroentritis, dazu gesellen sich beschleunigtes Athmen, contrahirter, kleiner, oft aussetzender Puls und in höchsten Graden treten Depressionserscheinungen von Seite des Centralnervensystems auf, wie: Mattigkeit, Zittern des Augapfels, Gefühllosigkeit und endlich Convulsionen. Der Verlauf der Krankheit ist in den meisten Fällen acut.
Die Section ergibt ausser der verschieden hochgradigen Entzündung der Schleimhaut des Verdauungstractes, keine weiteren für die Vergiftung charakteristischen Symptome. Das Kupfer lässt sich chemisch in den Organen und Geweben des Thieres nachweisen (siehe Seite 135).
Phosphorver giftung. Literatur: Hartenstein (Kuh). Sachs. Ber. 1882.
Reninger (Knochenmark hei Phosphorvergiftung). Veterinärbote 1883. Csokor (Pferd). Oesterr. Vierteljahresschrift 188:'. Hodureck (Ferkeln). Oesterr. Monatsschrift 1885. Schindelka (Phosphordämpfe). Oesterr. Vierteljahresschrift 1885. Köpke (Schweine). Berl. Arch. 1887. Peters (Kühe). Berl. Arch. XVH. Walther (Rind). Sachs. Ber. 1896.
Alte Literatur: 14 Vergiftungsereignisse ohne Bücksicht auf die einzelnen Fälle.
Trotzdem die Phosphorvergiftung nach den vorgekommenen und in der Literatur verzeichneten Vergiftungsereignissen, der Häufigkeit nach hinter den Kupfervergiftungen angereiht erscheint, sind Vergiftungen
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 597
durch Phosphor viel häufiger, namentlich beim Federvieh. Man erachtet es nicht mehr als nothwendig, diese Fälle in der Literatur zu sammeln.
Vergiftungen mit Phosphor können auch mit verbrecherischer Absicht vorkommen, da das giftige Präparat zur Herstellung des Hatten- und Mäusegiftes sehr stark in Verwendung steht und Jedermann leicht zugänglich ist. Ausserdem kann der Phosphor gewisser Sorten von Zündhölzchen in beliebiger Menge beschafft werden. Zufällige Vergiftungen sind namentlich durch Zündhölzchen bedingt, sehr selten durch Phosphordämpfe. Aber auch therapeutische Missgriffe, veranlasst durch zu hohe Dosirungen des Giftes, sind des öfteren bei den Hausthieren beobachtet worden.
Die Dosis toxica letalis beträgt für das Pferd und ßind 0-52-0 gr., Schaf und Schwein 0-10-2, Hunde O'OöO-l, Katzen und Geflügel O'Ol0-03.
Vergiftungen mit diesem, für die Thiere sehr heftigen Gifte wurden bisher bei allen Hausthieren beobachtet und oft unter eigen-thümlichen Verhältnissen bei gezähmten Menageriethieren; so hatte ich Gelegenheit eine Vergiftung mit Phosphor bei zwei Affen zu beobachten, welche in der Weise stattfand, dass das männliche Thier die Köpfe von einer Schachtel Zündhölzer abbiss und auffrass; darauf stellte sich Erbrechen bei dem Thiere ein, das Weibchen verzehrte die ausgebrochenen Massen und beide Affen gingen an acuter Phosphorvergiftung zu Grunde.
Das Krankheitsbild der Phosphorvergiftung ist verschieden, je nach der Menge des aufgenommenen Giftes und je nach dem Füllungsgrad des Magens. Zuerst stellt sich eine toxische Gastroenteritis ein, oft verbunden mit acuter Bronchitis (Dämpfe). Die Thiere erbrechen, und die erbrochenen Massen verbreiten einen intensiven Geruch nach Phosphor, eventuell leuchten sie im Dunklen. Nach der Resorption des Giftes, welche durch den Fettgehalt des Darminhaltes beschleunigt wird, treten allgemeine Erscheinungen auf. Lähmungsartige Muskelschwäche, Herzschwäche und Herzlähmung tödten das Thier ungemein rasch, schon in etwa 1015 Stunden. Selten kommt es zu allgemeinem Icterus, Albuminurie und Blutungen aus den Schleimhäuten. Erregungserscheinungen kommen mitunter als besondere Kennzeichen der Phosphorvergiftung bei Schweinen und Hühnern vor.
Der Sectionsbefund ist nur dann charakteristisch, wenn grössere Mengen des Giftes aufgenommen wurden. Man findet, dass der Mageninhalt nebst dem phosphorischen Geruch auch Phos-
Csokor. Gerichtl. Thierheilkunde.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 45
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.
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phordämpfe entwickelt, welche im Finstern leuchten. Durch Zusetzen von etwas Weinsäure kann der durch die Fäulniss gedeckte Geruch wieder deutlich werden. Anätzungen der Maulhöhle, der Schleimhaut des Magens und Darmes weisen auf die toxische Gastroenteritis hin. Auffällig ist die parenchymatöse Degeneration der Leher (Phosphorleber), sie erscheint von grauweisser Farbe. Aehnliche Degenerationen kommen in den Muskeln und in den übrigen Organen vor, ich konnte sie sogar im Gehirn und Eückenmark nachweisen. Laryngitis, Bronchitis, Lungenhyperämie und Lungenödem entwickeln sich nach dem Einathmen der Phosphordämpfe.
Der Nachweis der Phosphorvergiftung ist leicht zu erbringen; neben den neueren Methoden empfiehlt sich noch immer als sehr rationell und zum Nachweis der minimalsten Menge des Phosphors, die Methode nach Mitscherlich (siehe Seite 129).
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Brech weinst einver giftung.
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Literatur: Weber. (Pferd). Berl. th. Wochenschrift 1890. Maury. (Pferd). Journ. d. Midi. 1862.
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Harms. (Eind). 4. hannov. Jahr. Ber. Eüffert. (Eind). Preuss. Mitth. IQ. Weber. (Pferd). Berl. th. Wochenschrift 1890. Korf. (Pferd). Zeitschrift, f. Veterinärkunde 1892. Eöbert. (Pferd). Sachs. Ber. 189i. Kram er. (Pferd). Deutsche thierärztl. Wochenschrift 189S.
Alte Literatur: 8 Vergiftungereignisse ohne Eücksicht auf die einzelnen Fälle.
Die Brechweinstein Vergiftung ereignet sich zumeist als therapeutischer Mi ss griff; neben der hohen Dosirung ist dabei auch die Form der Anwendung massgebend. Ungelöst wirkt das Präparat ätzend an der Stelle der Einverleibung.
Die Dosis toxica letalis beträgt für Pferde 1530-0 gr., Rinder über 500, Schafe circa 250, Hunde und Schweine über 4-0. Selbstverständlich hängt die Wirkung ab von dem jeweiligen Füllungs-zustande des Magens.
Die Krankheitserscheinungen sind jene einer Gastroenteritis toxica mit nachfolgenden Symptomen der Herzlähmung und der Gehimhyperämie.
Die Section ergibt Verschorfung der Schleimhäute des Magens, der Vormägen und der dicken Gedärme. Dort, wo das Gift länger verweilt, treten die stärkeren Anätzungen und Verschorfungen auf.
Der Nachweis des Giftes geschieht durch die Antimon-Reaction (siehe Seite 135).
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.
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Vergiftung durch Aetzalkalien.
Literatur:
Pröger. Vergift. d. Aetzkaik, Sachs. Ber. 1882.
Meyer (Pferde-Ammoniakgas). Oesterr. Vierteljahresschrift f. Veter.-Kunde 1883.
Meyer (Pferde-Ammoniak). Am. vet. rev. Vol. Vll.
Eöder (Pferd, Salmiakgeist). Sachs. Ber. 1891.
Minette (Pferde, Ammoniak). Kecueil 1892.
Vogel (Kühe, Holzasche, Lauge). Deutsche th. Wochenschrift 1895.
Eggeling (Kühe, Soda). Berl. Arch. XXI.
Penning (Pferde, ungelöschter Kalk). Thierärztl. Blätter f. Niederland 1895.
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Alte Literatur. 4 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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Vergiftungsfälle sind bisher beobachtet worden durch Aetzkalk, Ammoniak (Salmiakgeist), Holzasche (Lauge) und Soda; zumeist ereignen sich diese Fälle nach Stalldesinfectionen oder durch therapeutische Missgriffe. Namentlich nach dem continuirlichen Einathmen von Ammoniak haben sich schwere croupöse Processe in den Athmungs-organen der grösseren Hausthiere entwickelt.
Die Krankheitserscheinungen entsprechen den croupös entzündlichen Processen an der Einverleibungsstelle, welche auch den wesentlichen Befund bei der Section ausmachen.
Der Nachweis des Giftes geschieht durch die Kali-, Natron-, Kalk- und Ammoniakreaction (siehe Seite 130).
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Aether- und Chloroformvergiftung.
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Literatur.
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Winogradow. Charkower Bote 1885.
Fröhner (Pferd). Monatsschrift f. Thierheilk. 1895.
Vennerholm (Pferd, Narkose). Svensk Vet.-tidsskrift 1896.
Alte Literatur. 9 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Vergiftungen mit diesen betäubenden Mitteln können sich nur durch therapeutische Missgriffe ereignen. Ueberhaupt findet heutzutage die Narkose zum Zwecke therapeutischer Eingriffe bei unseren Haus-thieren noch selten Verwendung, weshalb auch die Vergiftungen seltener geworden sind.
Die Dosis toxica letalis ist nicht immer gleich, sie variirt in manchen Fällen ausserordentlich. Hunde und Katzen sollen das
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700nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen durch mineralische Gifte.
Chloroform als Inhalation in grossen Mengen vertragen, während bei sub-cutanen Injectionen von 5-0200 gr. der Tod unter den Erscheinungen der Hämoglobinurie eintritt. Chloralhydrat wird von den Pferden schlecht vertragen, die Thiere verendeten nach grösseren Gaben unter Kolikerscheinungen erst nach mehreren Tagen; es stellt sich eine sogenannte Nachwirkung bei diesen Giften ein, ähnlich wie nach Chloroformintoxication.
Die tödtliche Wirkung dieser exquisiten Narcotica erfolgt durch die Herzlähmung. Ausser dem intensiven Geruch der Gewebe (Lunge) solcher Thiere nach Chloroform findet man bei der Section fettigkörnige Degenerationen der Muskeln und der parenchymatösen Organe.
Der Nachweis des Giftes geschieht auf dem Wege der Destillation (siehe Seite 130).
Vergiftung durch Kohlenoxyd.
Literatur.
Ritzel (Hunde). Adam Wochenschrift 1886.
Leonhardt (Pferde). Berl. Arch. 1893.
Marcacci. Annal. helg. 1894.
Hock (Pferde nach einem Brand). Wochenschrift f. Thierheilk. 1896.
Eohlendunst und Leuchtgas. Csokor (Katze). Oesterr. Vierteljahresschrift 1888. Alte Literatur, 1 Fall.
Alte Literatur: 6 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Vergiftungen bei unseren Hausthieren erfolgen durch das ausströmende Leuchtgas, durch Kohlendunst (Kohlenoxydgas) bei heizbaren Stallungen oder auch durch den Rauch nach einem Stallbrand. In letzterem Falle wirkt die hohe Temperatur des Rauches auf die Schleimhäute der Athmungsorgane in der Weise, dass ausgebreitete croupöse Processe erst nachträglich den Tod des Thieres bedingen.
Vergiftung durch ätzende Säuren.
Literatur.
Buhendorf (Kühe, Stroh mit Schwefelsäure imprägnirt). Zündl Bericht 1883.
Mummenthay (Essigsäure, 80 Rinder). Preuss. Mitth. 1883.
Ward (Katze, Essigsäure). The vet. journal XXIH.
Tempel (Pferde, schweflige Säure). Berl. th. Wochenschrift 1893.
Alte Literatur. 4 Vergiftnngsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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Vergiftungen durch mineralische Gifte.
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Sehr selten ereignen sich Vergiftungen mit Säuren durch innerliche Verabreichung; zumeist sind es Beschädigungen in Form ausgiebiger Anätzungen, wie solche entweder durch therapeutische Missgriffe oder durch die Curpfuscherei bedingt werden. Aber auch der Zufall spielt mitunter eine Kolle, besonders bei den flüchtigen Säuren, welche dann durch die Athmungsorgane aufgenommen werden.
Sämmtliche ätzende Säuren erzeugen an der Stelle der Einverleibung ausgiebige, brandige Zerstörungen des Gewebes, oft mit dem für die Vergiftungsart charakteristischen Brandschorfe versehen.
Zink Vergiftungen.
Literatur: Boucher (Hund). Deutsche th. Wochenschrift 1893. Hahn (Bind, Zinkoxyd). Preuss. Mitth. 1877.
Alte Literatur: 4 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Nur im Bereiche von Zinkhütten sind Vergiftungen beobachtet worden, vor Allem bei Wasservögeln, dann bei Bindern und Schweinen, sehr selten bei Hunden. Die Gelegenheit zur Aufnahme des Giftes ergibt sich: durch die Niederschläge des Hüttenrauches auf Weiden; durch die Aufbewahrung säurehaltiger Futterstoffe in Zinkgefässen; durch Anwendung des Chlorzinkes zu therapeutischen Zwecken; durch das sogenannte Galmeiwasser der Zinkfabriken und durch den Gehalt der Grubenwässer an Zinkvitriol.
Die Erscheinungen der Zinkvergiftung und der Sectionsbefund entsprechen ihrem Gesammtbilde nach der Gastroenteritis toxica.
Der chemische Nachweis wird erbracht nach der Methode von Fresenius und Babo (siehe Seite 136).
Vergiftung durch Kainit. Literatur: Schilling (Kühe). Berl. Arch. 1887. Schwaneherger. Berl. Arch. 1889. Richelmann (Eehe). Berl. Arch. XIX. Möbius (Tauben). Sachs. Ber. 1894.
Alte Literatur: 1 Vergiftungsereigniss.
Seitdem das Kainit als Düngemittel in die Landwirthschaft eingeführt wurde, haben sich einzelne Vergiftungen bei Rindern, bei Beben und bei Geflügel ereignet.
Das Krankbeitsbild und der Sectionsbefund sind ähnlich jenen der Salpetervergiftung.
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702nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Seltene Vergiftungen.
Jodvergiftung.
Literatur:
Poljäkow. Buss. Veterinärbote 1884.
Albrecht (Hund). Adm. Wochenschrift (Jodoform).
Malachowsky (Jodismus). Berl. th. Monatschrift 1889.
Alte Literatur: 3 Vergiftungsereignisse ohne Bücksicht auf die einzelnen Fälle.
Vergiftungen mit Jod sind bei den Hausthieren selten; experimentell wurde als Dosis toxica letalis festgestellt bei Hunden 8-0 bis 12-0 gr., innerlich verabreicht. Ebenso wurden die Merkmale des Jodismus experimentell an Hunden und Pferden studirt. Dagegen aber sind durch das in die Chirurgie eingeführte Antisepticum, durch das Jodoform, mehrere Fälle der Intoxication beobachtet worden.
Das Jodoform erweist sich als ein starkes Gift für Hunde. Nach den Versuchen von Poljäkow beträgt die Dosis toxica letalis. berechnet nach dem Körpergewicht, bei Einführung des Jodoforms in die serösen Säcke, pro Kilo Körpergewicht 0-5; bei Einverleibung durch den Verdauungsschlauch 1quot;0 und bei subcutaner Anwendung PS20. Von quot;Wunden aus ist die Wirkung eine intensivere.
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Seltene Vergiftungen.
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Vergiftung durch Petroleum.
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Literatur:
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Böpke (Kuh, innerlich). Preuss. Mitth. 1881. Koch. Preuss. Mitth. 1883. Megnin (Pferde nach Einreibung). Eecueil 1892.
Alte Literatur: 2 Vergiftungsereignisse ohne Bücksicht auf die einzelnen Fälle.
Derartige Vergiftungen können sich nui- zufällig ereignen oder infolge therapeutischer Missgiiffe. Bisher hat man sie beobachtet bei Pferden, Rindern und Schweinen. Die in Petroleum werken verwendeten Zugthiere sollen bisweilen Schlafsucht, Appetitlosigkeit und Hautjucken zeigen.
Glaubersalzvergiftung. Literatur: Bauwerker (Bind). Adam Wochenschrift 1886. Hess (Bind). Schweiz. Arch. 1897.
Alte Literatur: 2 Vergiftungsereignisse ohne Bücksicht auf die einzelnen Fälle.
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Seltene Vergiftungen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 703
Vergiftung durch Oxalsäure.
Literatur:
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#9632;#9632;
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Mirc (Hund). Eev. v6t. 1881.
Alte Literatur: 3 Vergiftungsereignisse.
Vergiftung durch Essig.
Literatur:
I
Eckhardt. Schlempevergiftung, Rind. Wochenschrift XXV.
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Wilhelm (Holzessig). Sachs. Ber. 1887.
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Alte Literatur:
1nbsp; Vergiftungsereigniss.
I Vergiftung durch Schwefelwasserstoff.
Literatur :
Kolb (Pferd). Adam Wochenschrift 1886.
Alte Literatur:
2nbsp; Vergiftungsereignisse.
#9632;
Vergiftung durch Ammoniak-Superphosphat.
Literatur:
Gensert (Pferde). Berl. th. Wochenschrift 1892. Gips. Berl. Arch. XVHI.
Chlor Vergiftung.
Literatur:
Rost (Pferde, Chlorgas). Sachs. Ber. 1889. Hertwig (Chlorkalk). Arzneimittel.
Il
Vergiftung durch Chlorbaryum.
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Literatur : Falk (Hund). Deutsche Zeitschrift f. Thierheilk. 1897.
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#9632;
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Vereinzelte Vergiftungsfälle sind schliesslich theils experimentell
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erforscht, theils beohachtet worden: durch Alaun (Kind), Liquor Ferri sesquichlorati (Pferde und Hunde), Argyrosis (Höllensteinvergiftung), Chrom Vergiftung (Pferde), Wismuth (Hunde und Katzen), Bor (Hunde, Kaninchen), Zinn (Hunde), Mangan (Hunde, Kaninchen), Barytsalze (Experiment), chlorsaures Kali (Experiment), Salmiak (Pferde. Hunde) und Bromsalze (Experiment).
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#9632; ^
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704
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B. Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
Nach den Literaturangabeu sind Vergiftungen durch Giftpflanzen und deren Präparate am häufigsten bei Pflanzenfressem vorgekommen; selten wurden sie bei Omnivoren beobachtet. Fleischfresser und Geflügel dürften nur ausnahmsweise in die Gelegenheit kommen. Pflanzengifte aufzunehmen. Vergiftungen in verbrecherischer Absicht könnten nur mit den chemisch rein dargestellten Pflanzenalkaloiden statthaben; allein gerade diese heftig wirkenden Giftstoffe sind dem Laien schwer zugänglich, da ihre Verabreichung und Ausfolgung nur unter gesetzlicher Controle erfolgen kann.
Es ereignen sich Vergiftungen durch Pflanzengifte meistentheils nur zufällig oder infolge therapeutischer Fehler und zum Zwecke der Vertilgung der Thiere. Sonst aber können die zufälligen Vergiftungen bei Pflanzenfressern in ausgedehntem Masse vorkommen, und zwar derart, dass förmliche Massenerkrankungen mit dem Charakter einer Seuche, und von dieser mitunter schwer zu trennen, erfolgen.
Nach der Häufigkeit ihres Vorkommens geordnet, folgen im Nachstehenden die Vergiftungen durch pflanzliche Gifte. Der chemische Nachweis dieser Vergiftungen wird von Seite des Thierarztes wohl kaum gelingen, nachdem selbst für den Chemiker die Pflanzengifte ein specielles Studium bilden.
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Vergiftung durch Herbstzeitlose (Colchicum autumnale).
Literatur:
Peschel (Kühe). Sachs. Ber. 2b. Jahrg.
Späthe (Kühe). Preuss. Mitth. dSSl.
Kirnbauer (Pferd). Oesterr. Monatschrift 1882.
Martens (Pferde). Badner thierärztl. Mitth. 1882.
Wehrhahn und Lambert. Preuss. Mitth. 1882.
Busch (Kuh). Preuss. Mitth. 1883.
Göttelmann und Mangenot (Kühe). Zündel's Ber. 1883.
Kaiser, Esser, Bömpel (Schwein, Bind). Berl. Arch. 1885.
Becher (Pferd). Milit.-vet. Zeitschrift U. Bd.
Münster. Berl. Arch. XVII.
Weinbeer. Milit.-vet. Zeitschrift 1891.
Baumgartner (Binder). Deutsche thierärztl. Wochenschrift 1893.
Kost er. Deutsche thierärztl. Zeitschrift 1893.
Rev^esz (Rinder). Veterinarius 1896.
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Alte Literatur: 2ö Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
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705
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Nur Pflanzenfresser und Omnivoren können durch die Aufnahme der Pflanze, der Samen oder der Knollen von Herbstzeitlose zur Sommer- und Herbstzeit auf der Weide der Vergiftung unterliegen. Das giftige Alkaloid Colchicinquot; könnte eventuell in die Milch des vergifteten Thieres übergehen, und nur dann wäre es möglich, dass beim Menschen und bei Fleischfressern Colchicumintoxicationen auftreten.
Das reine Alkaloid ist ungemein giftig, die Dosis letalis toxica beträgt bei Katzen 5 Mg., bei Hunden bis 30 Mg. Die Erscheinungen sind die einer Gastroenteritis toiica mit acutem Verlauf und allgemeinen Lähmungen.
Der Nachweis geschieht durch die botanische Bestimmung der
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Pflanze im Pansen-, Magen- und Darminhalte und durch die chemische Analyse, verbunden mit dem Experiment (siehe S. 131).
Solaninvergiftungen (Solanum tuberosum)
Literatur: Jungers (gekeimte Kartoffeln, Rind). Thierarzt 1881.
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Eggeling (Kuh, Kartoffelkraut). Preuss. Mitth. 1882.
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Klein {Schwein, Sol. nigrum). Preuss. Mitth. 1883. Koppitz (Solanin, Rind). Oesterr. Monatsschrift 1883. Martens und Polier (Kartoffeln und Kartoffelkraut). Preuss. Mitth. 1883. Tappe (Kartoffelkraut). Preuss. Mitth. 1883. Augärten (Kühe, rohe Kartoffeln). Etat sant. de Brabant 1883. Haselbach (Solaninvergiftung, Rind). Oesterr. Monatsschrift 1884. Heiss (Rinder, Kartoffelkraut). Ad. Wochenschrift 1885. Kasser (Kartoffelschlempe). Deutsche landw. Presse Xu. Schwanefeld (Ziege, Solanin). Berl. Arch. 1885.
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Autgärten van (ungekochte Kartoffeln). Etat sant. Brab. 1886. Schirlitz (Schafe, Solanin). Berl. Arch. 1887. Philippi (Rinder, unreife Kartoffeln). Sachs. Ber. 1889. Fröhner (Solaninvergiftungen). Monatsschrift f. prakt. Thierheilk. 1890. Grebin (Bind, faule Kartoffeln). Berl. Arch. XVII. Höhne (Schafe, gekeimte Kartoffeln). Berl. Arch. XVII. Kloos (Schafe, unreife Kartoffeln).
Zimmermann (Kühe, gedämpfte Kartoffeln). Berl. Arch. XVH. Krüger (Pferd, Kartoffelfütterung). Zeitschrift für Veterinärärzte 1893. Maier (gefrorene Kartoffeln). Deutsche th. Wochenschrift 1893. Möbius (Kartoffelkraut). Sachs. Ber. 1893.
Hohenleitner (Kühe, Kartoffelkraut). Münch. Wochenschrift 1894. Walter (Rind, Solanin). Sachs. Ber. 1894. Bauer (Rind, Solanin). Münch. Wochenschrift 1895. Michaelis (Rind, Kartoffeln). Berl. th. Wochenschrift 1895. Römer (Rind, Kartoffelkraut). Deutsche th. Wochenschr. 1893. Albrecht (Rind, gekeimte Kartoffeln). Deutsche thierärztl. Wochenschrift 1897,
Alte Literatur: 5 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die Anzahl der Fälle.
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706
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Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
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Die Kartoffel, der Nachtschatten (Solanum tuberosum) und das rein dargestellte Solanin sind jene Giftkörper, die zu Vergiftungen bei Pflanzenfressern Veranlassung gegeben haben; ein Theil der angeblichen Vergiftungen mit dem Kartoffelkraut, keimenden Kartoffeln, den Kartoffelknollen, Kartoffelschlempe u. s. w. sind wohl auf diätetische Fehler zurückzuführen.
Die Hauptwirkung des Giftes ist eine lähmende auf das Gehirn, Rückenmark und Herz. Der Verlauf ist ein ungemein acuter. Nach den Versuchen von Pröhner zeigen sich die Thiere gegen das Solanin ziemlich unempfindlich.
Der Nachweis der Vergiftung beschränkt sich bisher nur auf die ätiologischen Momente und auf den Befund der Pflanzenreste in den Verdauungsorganen; eine charakteristische, chemische Reaction auf Solanin besteht dermalen noch nicht.
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Vergiftung durch Pilze (fungi).
Literatur:
Koch-Vaihingen (Tiletia caries, Pferde). Rept. d. Thierheilk. 1002.
Perdan (Speichelfluss beim Pkind nach rostigem Klee). Oesterr. Monatschrift 1884.
Wankmüller (Rind, Massenvergiftung durch Russbrand). Adam Wochenschrift 1884.
Berts ehe (Rind). Rostpilze. Bad. Mitth. 1883.
Köpke (befallenes Schilfgras). Berl. Arch. 1885.
Allard (Getreiderost), Bull. belg. 1883.
Weisskopf (Tiletia caries). Ad. Wochenschrift 1889.
Lamöris und Poels (Rinderseuche, befallenes Putter). Uredineen u. üsti-lagineen). Holl. veter. Ber. 1890.
Rost (Pferd und Rinder). Tiletia caries. Sachs. Ber. 1890.
Vergiftung durch Tiletia caries (Pferd, Kind). Deutsche Zeitschrift f. Thier-medicin 1890.
Eckmeyer (Rind). Brandpilzvergiftung. Wochenschrift f. Thierheilk. 1891.
Voss (Pferde). Brandiger Weizen. Berl. Arch. XVIII.
Bissange (Rind). Peronospora. Rec. d. med. vet. 1893.
Plättner (Pferde, befallenes Putter). Zeitschrift f. Veterinärk. 1893.
Pritsch (Brandpilze). Sachs. Ber. 1893.
Pusch (Tiletia caries). Deutsche Zeitschrift f. Thiermed. XIX.
Vogel (Putterpilze). Deutsche thierärztl. Wochenschrift 1893.
Wiencke (Rostpilze). Berl. Arch. XIX.
Krichels (Kühe, befallene Malzkeime). Berl. th. Wochenschrift 1893.
Ostermann (Kühe, Uromyces viciae). Berl. th. Wochenschrift 1893.
Bassi (befallenes Heu). Clin. vet. 1896.
Lothes (befallenes Heu). Arch. f. Thierheilk. 1896.
Schäbert (Polythrincium trifolii, befallener Klee). Berl. th. Wochenschrift 1896.
Alte Literatur: 10 Ereignisse ohne Rücksicht auf die Anzahl der Fälle.
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Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
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707
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Das sogenannte befallene Putter ist die häufigste Ursache von seuchenartig auftretenden Vergiftungen, welche bisher in zahlreichen Fällen als Heerdekrankheiten der Pflanzenfresser, der Omnivoren, selten der Fleischfresser beobachtet wurden. Abgesehen von den Schwämmen und Schimmelpilzen, welche wegen ihrer Häufigkeit separat besprochen werden sollen, handelt es sich vorwiegend um schmarotzende Thallophyten aus der Abtheilung der üsti-lagineen, Puccinia, Uromyces, Peronospora, Uredineen, Erysiphe, Polydesmus, Polythrincium und Epikloe. Die einzelnen giftig wirkenden Species und die Futterkrankheiten sind schon besprochen. (Siehe Seite 159164.)
Oifenbar sind es die als Stoffwechselproducte der Pilze auftretenden Eiweissderivate, die als Ptomaine und Toxine ihre giftige Wirkung entfalten. Manchmal treten die Erscheinungen der toxischen Gastroenteritis in den Vordergrund, und in anderen Fällen sind es die narkotischen und lähmenden Wirkungen, die zum Ausdrucke gelangen; aber auch in der allgemeinen Decke (Eostpilze) treten entzündliche Processe (urticaria) auf.
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Vergiftung durch Schimmelpilze.
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Literatur:
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Jehlin (Pferde mit Hafer). Bad. Mitth. 1881.
Megnin (schimmliges Brod, 2 Pferde). Eec. d. med. vet. 1881.
Perrin (Pferde mit Brod). Rec. d. miSd. vet. 1881.
Abadie (Pferd mit Brod). Kec. d. m^d. vet. 18.V2.
Grebin (Leinkuchen, schimmelig). Preuss. Mitth. 1882.
Langzehr (Futtermehl). Preuss. Mitth. 1.S82.
An acker (Erdnussölkuchen, Schimmelig). Preuss. Mitth. 1883.
Kaiser. Berl. Arch.
Wallendael (Brod). Etat sant. Brab. 1884.
Strittmatter (Pferd, Putter). Bad. Mitth. 1888.
Winter (Rind, verschimmeltes Brod). Berl. Arch. 1890.
Krüger (verschimmelte Rapskuchen). Berl. Arch. XVH.
Fröhner (Pferde, schimmeliger Hafer). Monatsschrift f. Thierheilk. 1892.
Marquard. Bad. th. Mitth. 1892.
Stange (Experiment mit Mucorarten). Inaugur. Dissert. Dorpat 1892.
Berger (Pferde, schimmeliges Brod). Deutsche thierärztl. Wochenschrift
Jacobi (Kühe, schimmeliges Futter). Berl. Arch. XX.
Zip pel (Versuche mit Penicillum glaucum). Milit. Vet. Zeitschrift 1894.
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1893.
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Alte Literatur: 12 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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708nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
Wie es die Literatur aufweist, ereignen sich Vergiftungen durch schimmelige Nahrungsmittel zumeist bei Pflanzenfressern, selten bei Omnivoren. Hiebei kommen in Betracht die auf den Nahrungsmitteln vegetirenden Formen, wie: Aspergillus glaucus (der Kolben-schimmel), Penicillum glaucum (der Pinselschimmel), Oidium lactis (Milchschimmel) und Mucor (Schleimmpilz). Die Wirkung dieser Gifte ist die scharf narkotische.
Vergiftung durch Lupinen, Lupinose.
Literatur: Arnold und Lemcke. Hanov. Jahrb. 1881. Dieckerhoff, Thierarzt XX. Kühn (Schmarotzer). Ictrogen. Monographie. Liebscher (Lupinoso, Ursache). Monographie.
Schäfer, Möllinger, Schmelz, Heller, Stöhr, Eipke. Preuss. Mitth. 1881, Arnold Hannov. Jahrb. 1880. Buch. Thierarzt 1882.
Kiefer (Oelkuchen mit Lupinen gefälscht). Preuss. Mitth. 1882. Eoloff und Schütz. Preuss. Mitth. 1882. Ulrich, Schick, Schleuss, Jakobi, Köpke, Jansen (Pferde). Preuss.
Mitth. 1882. Willigerod und Bührmann (Rind), Preuss. Mitth. 1882. Eovensken (Schafe und Pferde). Berl. Arch. 1883. Lehnert. Sachs. Ber. 1883. Roloff. Berl. Arch. 1883. Baumgärtel. Sachs. Ber. 1884. Haselbach (Fohlen). Oesterr. Monatsschrift 1884. Kobel (Pferde). Bericht des Vereines Unrch. Thierärzte 1884. Baumgärtel (Hunde). Centralbl. 1885. Flemming Repert. 1885. Kotelmann und Schrulle. Berl. Arch. 1883.
Tizl, Barth, Meerbach, Luchan und Kobel (Pferde). Berl. Arch. 1885. Wegner und Pirl. Berl. Arch. 1886. Schulz (Pferde). Arch. f. Thierheilk. 1896.
Alte Literatur: 11 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Es ist noch nicht erwiesen, ob das aus den Hülsen der Lupinen dargestellte Ictrogen (Lupinotoxin), oder aber die mit Lupinenrost, üromyces lupini, befallenen Pflanzen der giftig wirtenden Substanz entsprechen. Man neigt sich mehr der letzteren Ansicht hin und zwar aus dem Grunde, weil Lupinen aus gewissen Gegenden und zu gewissen Zeiten giftig wirken.
Bisher wurde die Lupinenkrankheit beobachtet bei Schafen, Kindern und Pferden.
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Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 709
Vergiftung durch Mohn (Fapaver Rhoeas) und seine Präparate.
Literatur:
Barhe (Kühe). Becueil d. mii. vtt. 1881.
Eggeling (Kühe). Preuss. Mitth. 1888.
Treacei (Rind). The vet. Journal 1888.
Hübner (Enten, grüne Mohnköpfe). Sachs. Per. 1886.
Delaute. Bull. helg. m.
Trashot (Pferd). Recueil 1888.
Zipperlin (Eind, Mohnköpfe). Eept. 1888.
Walther (Apomorphin). Sachs. Ber. 1890.
Godfrin (rother Mohn). Annal. d. m^d. \6t. 1892.
Robert (Eind, Morphium). Sachs. Ber. 1898.
Pröhner (Experiment, Morphium). Monatschrift f. Thierheilk. IV.
Qninard (Hund, chron. Morphinismus). Lyon. Journal 1894.
Tappe (Mohn). Berl. Arch. XX.
Walther, Wilhelm Möbius (Mohn). Sachs. Ber. 1894.
Kegel (Pferd, Apomorphin). Berl. Arch. XX.
Hell (Pferd, Morphium). Milit.-vet. Zeitung 189ä.
Alte Literatur: 13 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Die Klatschrosenvergiftung, welche zur Blüthezeit der Pflanze beobachtet wird und sich zuweilen bei Rindern ereignet, ist charakteristisch durch Erregungserscheinungen von Seite des Centralnerven-systemes. Raserei, Tobsucht und epileptiforme Krämpfe leiten das Krankheitsbild ein und nachträglich gesellen sich Depressionserscheinungen hinzu. Durch den Oartenmohn, besonders durch Mohnköpfe sind Vergiftungen bei Pferden und Schweinen beobachtet worden (siehe Seite 166).
Vergiftungen durch die Alkaloide Opium, Morphium, Apomorphin sind sehr selten; sie ereignen sich vorwiegend durch therapeutische MissgrifFe. Immerhin kann auch bei kleinen Hausthieren eine absichtliche Vergiftung vorliegen.
Vergiftung durch Eibenbaum (Taxus baccata). Literatur.
Bruin (Rinder). Holland. Zeitschrift 1883. Schild (Kuh). Zündl. Ber. 1883. Schrulle. Berl. Arch. 1885. Holland. Ber. (Kühe). 1885. Bojoly. Lyon, journal 1887. Wälti (Pferde). Sachs. Ber. 1887. Dewer (Versuche). Annal. belg. 1888.
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J
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710nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
Cornevin (Giftigkeit der Cephalotaxusarten). Lyon. Journal 1891. Wallis (Taxusintoxication). Veter. record. 1893. Kegelaer (Bind). Holl. Zeitschrift 1894. Arndt (Rind). Berl. Arch. XXI.
Alte Literatur: 18 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Das Gift ist sowohl in den Blättern als auch in den Nadeln enthalten; die Wirkung desselben ist eine sehr rasche. Nach den Versuchen beträgt die Dosis toxica letalis bei Pferden 200-0 gr., Rinder 5000, Schweine 75-0, Hunde und Hühner 30quot;0 der Taxusblätter. Rinder, Pferde und Schafe hat man bisher an Taxusintoxication verenden gesehen. Die Aufnahme des Giftes geschieht zumeist bei Futtermangel durch Benagen der Zweige und das Fressen der Blätter und Nadeln (siehe Seite 166).
Der Nachweis der Vergiftung ist der botanische; in den Vormägen der Wiederkäuer findet man Blätter und Nadeln des Eibenbaumes vor. Chemisch kann das Taxin extrahirt werden mit Chloroform; das Extract färbt sich durch Zuthat concentrirter Schwefelsäure roth.
Mutterkornvergiftung (Ergotismus).
Literatur:
Law (Bind). Am. vet. Rev. Vol. Vm.
Kowalewski (chron. Ergotismus, Rind). Arch. f. Vet.-Med. 1884. Salmon (Binderseuche, chron. Intoxication). Amerik. Vet.-Ber. 1884. Trumbover (Binderseuche in Canada). Amerik. Vet.-Ber. 1884. Sweetapel (Ergotismusseuche, Bind). Amerik. Vet.-Ber. 1884. Sternburg v. (Mutterkornkrankheit). Landw. Zeit. Prov. Sachs. 1888. Goldstein (Kühe). Berl. th. quot;Wochenschrift 1894. Reisinger (Pferde). Veterinarius 1896.
Alte Literatur: 18 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Im Mutterkorn ist die giftige Substanz enthalten in dem auf der Roggenähre vorkommenden Dauermycel (Seeale cornutum). Bisher wurden 3 Giftstoffe isolirt: das Ergotin, das Cornutin und die Sphacelinsäure. Während die zwei ersten Substanzen eine aus-gesprochen^ narkotische Wirkung äussern, soll die Sphacelinsäure das eigentliche Gift darstellen und zerstörend (gangrän) auf die Gewebe wirken. Das Krankheitsbild umfasst die Gruppe der gastroente-ritischen Erscheinungen, Gangränescenz und Mumification
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Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
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der Endglieder des Körpers, Erscheinungen von Seite des Tragsackes (Ergotin), Verwerfen bei trächtigen Thieren und endlich Depressionserscheinungen im Gesammtgebiete des Nervensystems. Bei ausgebreitetem Vorkommen können Verwechslungen mit Seuchen eintreten (Maul- und Klauenseuche). Vergiftungen sind beobachtet bei Pflanzenfressern (siehe Seite 163).
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Vergiftung mit Tabak (Nicotina tabacum).
Literatur:
Handerschild (Rinder). Schweiz. Arch. 1881.
Eene (Kühe). Rec. d. m(5d. vlt;5t. 1887.
Sehe er (Rind). Sachs. Ber. 1882.
Cox (Pferd, Tahakwaschungen). The vet. journal 1883.
Lauche. Berl. Arch. 1885.
Lydtin (Kaiher, Waschungen). Bad. Mitth. 1887.
Matthiesen (Rinder, Vieh Waschmittel). Berl. th. Wochenschrift 1889.
Krämer (Pferd, Waschung). Zeitschrift f. Veterinärk. 1892.
Alte Literatur: 18 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die Anzahl der Fälle.
Das Nicotin, ein giftiges Alkaloid des Tabakes, gehört zu den scharfnarkotischen Giften. Die Dosis toxica letalis beträgt für Pferde 0-05 gr. des Nicotins und für Katzen, Hunde und Geflügel 1 Tropfen. Die getrockneten Blätter wirken tödtlich bei Pferden und Rindern in der Menge von 300-0500-0 gr., für Schafe und Ziegen 80-0, Hunde und Katzen 525 gr. Giftig wirken ferner die Tabakabkochungen, Tabaklaugen, wie sie als Mittel gegen Hautparasiten in Anwendung kommen. Sehr empfindlich zeigen sich gegen Tabakwaschungen die Einder (siehe Seite 166). Der chemische Nachweis wird durch die Extraction der alkalischen Lösungen vorgenommen (siehe Seite 132).
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Veratrinvergiftungen.
Literatur:
Guilleheau (Pferde). Schweiz. Arch. 1882.
Martens (Pferde). Preuss. Mitth. 1887.
Gresswell (Pferd, Veratrin). The veter. LIX.
Kuschee (Pferde). Oesterr. thierärztl. Centralblatt 1894.
Thierfelder (Rind). Berl. thierärztl. Wochenschrift 189ö.
Eöder (Rind). Sachs. Ber. 1896.
Alte Literatur: 19 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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712nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
Vergiftungen mit Veratrin, einem inconstanten Gemenge von Alkaloiden, wurden bei Pferden, Rindern und Schafen beobachtet, und zwar zufolge Waschungen mit Abkochungen der weissen Nieswurz, durch das Nieswurzstecken (schwarze Nieswurz) und endlich als therapeutischer Missgriff durch zu hohe Dosen des Arzneimittels.
Bei subcutanen Injectionen beträgt die Dosis letalis toxica für: PferdeO-5lOgr., Einder 0-250-5, Hunde 0-020-1, Katzen 0005001; viel schwächer wirken die Tinctur und die Wurzeln. Die Erscheinungen sind jene der localenßeizung, der Erregung der sensiblen und motorischen Bahnen, schliesslich Lähmungen.
Der chemische Nachweis wird sehr schwer erbracht aus dem Rückstände des ätherisch-alkalischen Extractes der Schüttelung (siehe Seite 132).
Blausäurevergi f tung.
Literatur:
Perdan (Schweine, Zwetschkenkerne). Oeaterr. Monatsschrift 1884. Bartholeyns (Kirschlorbeerblätter). Bull. belg. 1886. Kenner (Schafe, Blausäure). Berl. Arch. 1886. Geppert (Abhandlung). Berl. Wochenschrift 1889. Juell (Blätter v. Prunus padus). Norsk. Tidsskr. 1889. Kondelka (Wirkung beim Pferde). Oesterr. Monatschrift 1891. Ratz (Papagei, bittere Mandeln). Veterinarius XVIU. Hobday (Versuche). The journal of comp. path. a. ther. 1893. Röder (Pferd. Cyankali). Sachs. Ber. 1893.
Alte Literatur: 16 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Nicht selten sind die zufälligen Vergiftungen mit blausäure-hältigen Pflanzentheilen bei Pferden, Rindern, Schafen, Schweinen und dem Geflügel, durch die freiwillige Aufnahme jener Substanzen. Als solche sind zu nennen: Die bitteren Mandeln, die Blätter des Kirschlorbee'rbaumes, die Pfirsichkerne, die Blätter des Traubenkirschbaumes, die Zwetschkenkerne und die Kirschkerne.
Die chemisch reine Blausäure und ihre Präparate, das Cyan-kalium und das rohe Bittermandelöl, können, da sie im Handel nicht unschwer zugänglich sind, zu verbrecherischen Handlungen Veranlassung geben. Sonst benützt man sie als Mittel zum Vertilgen der kleineren Hausthiere, manchmal auch grosser, gefährlicher Menageriethiere, z. B. Vertilgung von Elephanten (Lechner).
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Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;713
Die Dosis toxiea letalis der reinen Blausäure beträgt für: Hunde 1 Tropfen, Pferde 0-5I/O; das Cyankalium wirkt je nach seiner Frische verschieden. Aeltere, ausgewitterte Präparate können sogar ungiftig werden (Müller).
Die tödtliche Dosis beträgt durchschnittlich für: Hunde 0-25 bis O'S gr, Pferde S'O10-0 und kleinere Thiere sterben nach minimalen Mengen.
Die Wirkung der Blausäure ist eine blitzähnliche, rein narkotische, sie hat den augenblicklichen Tod zur Folge.
Der Sectionsbefund ergibt zwei auffallende Merkmale; die an Blausäurevergiftung zu Grunde gegangenen Thiere verbreiten einen intensiven Geruch nach bitteren Mandeln; ein Merkmal, welches allein genügt, die Vergiftung festzustellen. Ferner sind die Lungen der Thiere hellroth gefärbt, wegen der auffälligen hellrothen Färbung des Blutes, welches man in der Kegel flüssig im Herzen antriift.
Nach ausgiebigen Dosen bedarf es selten des chemischen Nachweises, es genügen die angeführten Sectionsbefunde; sonst geschieht der Nachweis auf dem Wege der Destillation (siehe Seite 129).
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Vergiftung durch Wasserschierling (Cicuta virosa).
Literatur:
Hackbarth u. Collmann (Kühe). Preuss. Mitth. 1883.
Höhne. Berl. Arch. 1887.
Gips. Berl. Arch. XVIII.
Kettritz (Rind). Berl. Arch. XX.
Kruckow (Rind). Berl. Arch. 1895.
Wermbter (Bind). Arch. f. Thierheilk. 1896.
Alte Literatur: 20 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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Vergiftungen mit dem Giftwütherich oder Wasserschierling sind bisher bei Kindern und Schweinen beobachtet worden.quot; Der wirksame Körper, das Cicutoxin, ist ein Krampfgift und tödtet in Dosen von 0-05 pro Kilogramm Körpergewicht kleinere Thiere; die Pflanze, freiwillig aufgenommen, tödtet in der Menge von 500-0 gr. Pferde, wobei noch die örtliche Wirkung des Giftes, als Gastroenteritis toxiea deutlich hervortritt.
Csokor. Gericbtl. Thiorhoilkumle.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 46nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; if
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714nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
Vergiftung durch Kornrade (Agrostemma Githago).
Literatur: Eloire (Hühner). Arch. vet. 1881. Zündl. Ber. 1881.
Lydtin (Schweine und Ziegen). Badn. thierärztl. Mitth. 1888. Godfrin. Weherkes. Ber. 1883. Contamine (Pferde). Annal. belg. 1885. Dachet (Pferde). Eev. vet. 1886. Clement (Pferde). Journ. of comp. med. 1892. Stier (Schweine). Berl. th. Wochenschrift 1893. Perrussel (Pferde). Lyon. Journal 1895. Gyps u. Ruthe (Pferde). Arch. f. Thierheilk. 1896. Prietsch (Rind). Sachs. Ber. 1896.
Alte Literatur: 7 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Vergiftungen mit dem kornradehältigen Mehl oder mit Eade-schrot sind beobachtet bei Pferden, Bindern und bei Schweinen. Die giftige Substanz ist alsGithagin nur in dem Samen der Pflanze enthalten. Die Wirkung des Giftes tritt erst bei grösserer Menge auf und ist eine entzündungserregende auf allen Schleimhäuten. Erst in zweiter Linie wirkt das Gift lähmend auf das Centralnervensystem und auf das Herz.
Der Nachweis des Giftes kann durch die mikroskopische Untersuchung erbracht werden. Die Samen enthalten grosse Zellen in der Oberhaut, welche mit kleinen Höckerchen bedeckt sind; die Stärkeköipercheu sind sehr klein und besitzen eine flaschen- oder eiförmige Gestalt, sie enthalten ganz kleine Körperchen.
Der chemische Nachweis wird erbracht durch die Kein-darstellung des Githagin (Saponin).
Vergiftung durch Ranunkeln.
Literatur:
Seh leg (Ruhr bei Kühen nach Ranunculus acer). Sachs. Ber.
Dubois (Ranunculus acer). Bull. belg. III.
Stock (Pferde, R. Flammula). The vet. journal XXII.
Col son (R. bulbosus). Annal. belg. 1888.
Eggeling (Schafe und Rinder). R. repens und arvensis. Berl. Arch. 1891.
Brause. Berl. Arch. XVHI.
Müller und Krause (Experiment). Anemone nemorosa. Berl. Arch. 1896.
Alte Literatur: 11 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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Vergiftungen durch pflanzliehe Gifte.
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ßanunkelhaltiges Grünfutter gibt die Veranlassung zu Vergiftungen, welche bisher nur bei Pferden, Rindern und Schafen beobachtet wurden. Von den giftig wirkenden Ranunkelspecies sind zu nennen: der giftige Hahnenfuss (R. sceleratus), die kleine Schmalzblume (R. acris), der Ackerhahnenfuss (R. arvensis), der kriechende Hahnenfuss (R. repens), das Feigwarzenkraut (R. Ficaria), der Butterhahnenfuss (R. bulbosus), der brennendeHahnenfuss.(R. Plammula), der grosse Hahnenfuss ^R. Lingua), R. lanuginosus, auricomus und polyanthemus. Das ätherische Oel, Anemonin, welches sich in Krystallnadeln ausscheidet, ist der giftig wirkende Körper.
Die Vergiftungserscheinungen sind jene, welche durch die locale Wirkung des Giftes als Gastroenteritis haemorrhagica hervorgerufen werden.
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Vergiftung durch Kichererbsen und Wicken (Lathyrusarten).
Literatur: Leather (Pferde, L. cicer). The vet. journal 1883. Mc Call, Williams (Eind, L. sativus). The vet. LIX. Call (Seuchenartig, L. sativus). The vet. LXIH. Bayne (Allgemeines üher L. sativus). The vet. 1894. Ab son (Pferde, Wickenvergift., L. sativus). The vet. LXVU. Kuhnert (Pferde, Wicken). Berl. Arch. XX. Röder (Pferd, Zottelwicke). Sachs. Ber. 1894. Brasch (Pferd, russ. Zahnerbsen). Voss. Mitth. 1895. Mc Dougall (Pferde. Schweine, Tauben, L. sativus, L. aphaca). The vet.
Journal 18^5. Cornevin (L. clymenum). Lyon. Journal 1896. Völlers (Pferd, L. sativus). Mitth. f. Thierärzte 1896. Wall (Pferde, L. sativus). The vet. 1896. Lathyrismus. Eecueil 1896.
Alte Literatur: 2 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Das Gift von Lathyrus cicer ist uns nur in seiner Wirkung auf den Nervus recurrens bekannt. Werden Pferde mit Kichererbsen länger gefüttert, so entwickelt sich bei denselben das rauhe Kehlkopf röhren. Daneben kommt es infolge chronischer Rückenmarksentzündung zu allgemeinen spinalen Lähmungen. Bei der Section findet man die Stimmritzenerweiterer im Zustand der Atrophie. Lathyrus sativus, L. clymenum und L. aphaca sollen ebenfalls giftig wirken. Als Diätfehler wurde beobachtet die Vergiftung mit Lathyrusarten bei Rindern, Pferden, Schweinen und dem Geflügel.
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Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
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Vergiftung durch Strychnin (Strychnos nux vomica).
Literatur: Hoskins. Amer. Rev. 1881. Zorn. Mitth. Vet. Jahresschrift 1889. Noak (Hunde). Sachs. Ber. 1890.
Penherthy (Pferde, Nux vomica im Futter). Journal of comp. path. a. therap. 1894. Vogel (Hühner). Zeitschrift f. Biol. 1896.
Alte Literatur: 9 Vergiftungsereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
In ihren Samen enthält dieBrechnuss (Strychnos nux vomica), ein im hohen Grade giftiges Alkaloid: das Strychnin; die Wirkung desselben ist eine specifisch erregende auf das Kückenmark, wodurch allgemeiner Starrkrampf ausgelöst wird. Nach den Versuchen beträgt die tödtliche Dosis für Rinder 0-30-4 gr., Pferde 0-2Ob, Schweine 0-05, Hunde 0005002, Katzen 0-0020-005 und Geflügel 0-0007.
Zufällige Vergiftungen ereignen sich selten, sie sind beobachtet worden bei Pferden, Hunden und Hühnern; namentlich, wenn den Füchsen dieses Gift gelegt wird, können eventuell Jagdhunde zu demselben gelangen. Auch zu verbrecherischen Handlungen kann das Gift in Verwendung kommen.
Neben dem schwer zu erbringenden chemischen Nachweise des Giftes kann eventuell das Experiment, die Impfung bei kleinen Ver-suchsthieren herangezogen werden (siehe Seite 132).
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Ptomainvergiftungen und andere unbekannte Gifte.
Literatur:
St rebel (Mensch, Kälber, Hunde, Katzen). Pferdefleisch. Preuss. Mitth. 1883.
Adam (Hunde durch Kesselbrühe von Würsten). Ad. Wochenschrift 1883.
Ross (Schweinevergiftung durch Pleischlake). Bad. Mitth. 1884.
Fabricius (Torfwasser, Schafe). Thierärztl. Rundschau 1885.
Haase (Schafe, Menschenharn). Arch. f. Thierheilk. XI.
Möbius (Schweine durch Spülicht). Sachs. Ber. 1886.
Blech (Kuh, Grubenwasser). Berl. th. Wochenschrift 1890.
Bude (Nahrungsmittelgifte). Berl. th. Wochenschrift 1890.
Woronzow (Menageriethiere, verdorbenes Fleisch). Zeitschrift f. Veter.-
Medicin, Petersburg 1890. Ebner (Wurstvergiftungen). Monatsschrift f. Thierheilk. Van Ermengem (Fleischvergiftung). Acad. m^d. Belg. 1892. Müller (Hunde, Fleischvergiftung). Sachs. Ber. 1894. Dr. Bohl (Schweine, Fleischvergiftung). Berl. th. Wochenschrift 1897.
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Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 717
Der Ptomainvergiftung wurde erst neuerer Zeit eine grössere Beachtung gewidmet, deshalb sind die Angaben in der älteren Literatur sehr spärlich. Als Ptomaine betrachtet man alle durch die Einwirkung und das Leben der Bakterien entstandenen Stoffwechsel-producte. Ihrer Wirkung nach sind sie so intensiv wie die giftigen Pflanzenalkaloide.
Als Wurstvergiftung (Botulismus, Allantiasis, Allontoxica, Wurstgift), als Fleischvergiftung und als Fischvergiftung sind Fälle beobachtet worden bei Hunden und Schweinen, selten bei Schafen, Kälbern und Pferden; manchmal bei fleischfressenden Menageriethieren.
Aconitver giftungen.
Literatur : Morgan. The vet. journ. 188S. Kaufmann (Pferd, subcutan). Eecueil 1889. Knopf (Bind). A. napellus. Berl. th. Wochenschrift 1891. Aconitinrergiftung (Pferde). Annal. belg. 1895.
Alte Literatur: 9 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Drei Species desSturm- oderEisenhutes und zwar: Aconitum napellus, A. neomontanum und A. variegatum enthalten das höchst giftige Alkaloid, das Aconitin. Wenige Milligramme des reinen Alkaloides tödten sofort die Versuchsthiere. Aconitvergiftungen sind sehr selten, sie erfolgen bei Schafen, Ziegen und Rindern durch die Aufnahme der jungen Pflanzen auf den Bergwiesen. Dagegen sind bei Pferden Aconitvergiftungen als therapeutische Fehler beobachtet worden.
Die Wirkung des Giftes ist örtlich eine reizend entzündungserregende und allgemein erregend auf die Krampfcentren.
Der chemische Nachweis kann nur durch den physiologischen Versuch erbracht werden (siehe Seite 133).
Vergiftung durch Taumellolch (Lolium temulentum).
Literatur: Meyer (Pferd). Schweiz. Arch. 1830. Wiegel (Rind). Prenss. Mitth. 1878. Magnus (Rind). Preuss. Mitth. III. Bd. Knudsen (Pferde). Mannedskrift f. Dyre 1889.
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Alte Literatur: 9 Ereignisse ohne Rücksicht auf die Anzahl der Fälle.
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7 18nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
Ueber den Giftkörper des Taumellolch ist man noch nicht im Klaren; es besteht die Ansicht, dass Befallungspilze auf dieser Pflanze, sowie bei den Lupinen, dieselbe erst schädlich machen. Nur bei Pferden und Eindern hat man in neuerer Zeit vereinzelte Vergiftungsfälle beobachten können. Die Wirkung des Giftes ist die rein narkotische, der Befund ist ein negativer, in seltenen Fällen kann eine leichte Gastroenteritis constatirt werden.
Vergiftung durch Bingelkraut (Mercurialis annua et perennis).
Literatur: Vernaut (Pferde). Kecueil 1883. Harms (Pferde). Magazin 1871. Jougan (Kühe). Recueil 1883. Dam mann (Schweine). Gesundheitspflege 1886. Dubois (Rinder). Annal. d. Bruxel. 1847. Schaak (Kühe). Journ. d. Lyon 1847.
Alte Literatur: 7 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Beide Pflanzen enthalten einen scharf wirkenden Stoff, das Mercurial!n, dann flüchtige und ätherische Oele. Bei Pferden, Eindern und Schweinen sind bisher Vergiftungen gesehen worden. In der Eegel tritt eine heftige Gastroenteritis auf, verbunden mit einer Fernwirkung auf die Nieren. Manche Fälle der acuten Nephritis bei Eindern mit Blutharnen verbunden, dürften auf die Vergiftung mit Bingelkraut bezogen werden. Die Prognose deleft sehr acuten Vergiftung ist in der Eegel günstig.
Vergiftung durch Oleander (Nerium Oleander).
Literatur : Esser. Beil. Arch. 1885.
Himmelstoss (Kühe). Wochenschrift f. Thierheilk. 1890. Lisi (Oleanderblätter). Giorn d. anat. 1890. Siebenrogg. Repert. 1890. Ratz (Gänse). Veterinarius 1892. Reggiani und Deleidi (Kühe). Clin. vet. XV. Zoessinger (Pferd). Lyon. Journal 1892. Jössinger (Pferd). Koch's Zeitschrift 1893. Ulm (Gänse). Deutsche th. Wochenschrift 1894. Bolz (Kühe). Münch. Wochenschrift 189ö.
Alte Literatur: 3 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; yiy
Vergiftungen mit Oleandevblättern werden häufig aus Italien und den wärmeren Ländern gemeldet. Pferde, Rinder und Gänse erkranken infolge freiwilliger Aufnahme der frischenBlätter, welche zwei Herzgifte, das Oleandrin und Nerin enthalten. Die erste Wirkung dieser Gifte ist eine örtlich reizende, die Fern Wirkung jene auf den Vagus zuerst erregend, dann lähmend.
Vergiftung durch Buchweizen (Fagopyrismus).
Literatur: Richter (Schweine). Preuss. Mitth. 1871. Kaabe (Pferde und Schweine). Preuss. Mitth. XVII. Bd. Popow. Petersburg. Arch. (Schwein). 188S. Klein (Schafe). Berl. Arch. 1890. Acker (Schafe). Berl. Arch. Koschel. Berl. Arch. XVffl.
Pusch (Schädlichkeit). Monatschrift f. Thierheilk. IV. Bd. Born (Schafe). Veteiinarius 1896.
Alte Literatur; 4 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Als Ursache der Vergiftung mit Polygonum Fagopyrum werden Befallungspilze dieser Pflanze angenommen. Der scharf-narkotische Stoff erzeugt bei pigmentlosen Thieren unter Einwirkung grellen Sonnenlichtes zuerst Entzündung an den Einverleibungsstellen, dann Entzündung der allgemeinen Decke, am Kopf und an den weissen Körperstellen. In höheren Graden entwickelt sich unter heftigem Juckreiz der bekannte und charakteristische Buchweizen-Ausschlag, eine Dermatitis vesiculosa, bullosa, phlegmon osa, selbst gangraenosa. Zum Schluss äussert sich die Einwirkung des Giftes im Centralnervensysteme als kr amp f er regend und betäubend. Vergiftungen sind bisher beobachtet bei Schafen, bei Schweinen und auch bei Pferden.
Vergiftung durch Wolfsmilch (Euphorbia).
Literatur: Argersborg (Kuh, E. marginata). Amer. vet. rev. 1882. Pritsch (Ziege). Sachs. Ber. 1859. Dammann (Hammeln). Gesundheitspflege 1886. Baudius (Kühe). Preuss. Mitth. VI. Bd. Vincenti (Rind). Adam. Wochenschrift, 12. Bd. Marquart. Rept. 1876. Schupp. Schweiz. Arch. 13 Bd. Roll. Oesterr. Veterinärbericht 1883.
Alte Literatur: 3 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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720nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Vergiftungen durch pflanzliche Gifte.
Von den für die Hausthiere giftig, wirkenden Wolfsmilcharten sind anzuführen: Euphorbia Cyparissias, E. Pelpus, E. helio-skopia und E. marginata. Die wirksame Substanz ist das auf Schleimhäute ätzend wirkende Euphorbinsäureanhydrid.
Die Merkmale der Vergiftung äussern sich als Gastroenteritis haemorrhagica. Bisher kamen Vergiftungen vor bei Bindern, Schafen und Ziegen.
Vergiftung durch Fingerhutkraut (Digitalis purpurea).
Literatur: Derucke (Pferd). Annal. Bruxell. 1811. Krichler (Pferde). Preuss. Mitth. VI. Bd.
Alte Literatur: 8 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Die Blätter der Pflanze enthalten als giftig ausgesprochen auf das Herz wirkende Glykosine: Digitalin, Digitalein, Digitonin und Digitoxin. Das heftige Herzgift wirkt zuerst erregend und dann lähmend auf die Gefässcentren. Die Dosis toxica letalis beträgt für: Pferde 25-0 gr. der trockenen und 100200 gr. der frischen Blätter, Hunde 5-0 der trockenen Blätter, Katzen 0-04 pro Kilo Körpergewicht. Der Nachweis geschieht durch den physiologischen Versuch und durch die chemische Beaction (siehe Seite 131).
Vergiftungen sind beobachtet worden bei Pferden durch zu hohe Dosirungen oder durch die zufällige Aufnahme der Giftpflanze mit dem Heu.
Vergiftung durch Bicinussamen und Kuchen.
Literatur: Kenner (Rind). Preuss. Mitth. 1874. Regenhogen (Pferd). Berl. th. Wochenschrift 1888.
Bollinger (Kühe, Milch derselben). Deutsche Zeitschrift f. Thiermedicin. VI. Bd. Leonhardt (Schweine). Berl. Arch. 1889. Wolf (Rind). Berl. Arch. 1889. Eisenhlätter (Schwein). Berl. Arch. XIX.
Pollet, Lacomhe und Lescoeur (Rind, Oelkuchen, Ricinusöl). Rev. vet. 1894. Völlers (Ricin). Berl. Arch. XX.
Alte Literatur; 2 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Die Bicinussamen und die daraus bereiteten Verfälschungen zu anderen Oelkuchen enthalten ein giftiges Ferment, das Bicin. Es ist das eine zunächst scharf wirkende Substanz auf die ersten Einführungswege, die Einwirkung ist krampferregend und narkotisch. Das Bicin tödtet Hunde in der Anwendung von O*! bis 0-2 gr. Vergiftungen wurden beobachtet bei Pferden, Bindern und Schweinen.
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Seltene Vergiftungen durch Pflanzengifte und durch sogenannte schädliche Pflanzen.
(Siehe Seite 164168.)
Vergiftung durch Tollkirsche (Atropa Belladonna).
Literatur: Hering (Kühe). Arzneimittellehre.
Alte Literatur: 8 Ereignisse ohne Rücksicht auf die Anzahl der Fälle.
Vergiftungen mit der frischen Pflanze haben sich sehr selten bei Rindern ereignet, dagegen aber können durch therapeutische Missgriffe, bei zu hohen Dosirungen der rein dargestellten Alkaloide, Hyoscyamin und Atropin, Todesfälle eintreten.
Kühe und Pferde zeigen sich viel empfindlicher gegen das Gift als die übrigen Hausthiere. (Nachweis siehe Seite 133.)
Vergiftung durch Schachtelhalme (Equisetum). Literatur:
Pelschimofsky (Pferde, E. palnstre). Oesterr. Monatschrift 1886. Pelschimofsky (E. palustre et arvense). Hycet III. Heft. Allemeier (Pferd, Equ. hiemale). Berl. Arch. 1890. Leistikow (Pferde). Berl. Arch. XVm. Eind (Pferde). Berl. th. Wochenschrift 1894.
Alte Literatur: 4 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Es scheinen nur die befallenen Pflanzen eine giftige Wirkung zu entfalten.
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Vergiftung durch senfölhaltige Cruciferen. Literatur:
Heyne (Erysimum. Wegsenf, Kühe). Preuss. Mitth. 1888. Pritsch (Rind, Senfkuchen). Sachs. Jahresber. 1869. Wittrock (Rind, Senföl). Berl. Arch. XIX. Cornevin (schwarzer Senf). Lyon. Journal 1894.
Alte Literatur: 4 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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722nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Seltene Vergiftungen durch Pflanzengifte.
Erkrankungen erfolgen bei den Hausthieren durch Aufnahme des scharf wirkenden Senf öl es in den Samen mehrerer Cruciferenspecies; von diesen sind zu nennen: Brassica nigra, B. rapa, Sinapis arvensis, Raphanus, Cochlearia, Erysimum vulgäre, E. cheiranthoides und Arabis tartarica. Die Wirkung des Giftes ist jene der toxischen Gastroenteritis.
Vergiftung durch Eserin (Physostigmin).
Literatur:
Priedberger (Pferd). Münch. Jahresber. 1884. Alb recht (Pferd). Thierarzt 1888. Leibholz (Pferd). Berl. th. Wochenschrift 1893. Becker. Berl. th. Wochenschrift 1895.
Alte Literatur: 4 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Pälle.
Das Alkaloid der Calabarbohne hat erst in neuerer Zeit bei zu grosser Dosirung und Inconstanz der Präparate bei Pferden zu Vergiftungen Veranlassung gegeben.
Vergiftung mit Flachs (Linum usitatissimum).
Literatur:
Güttlich (Schafe, geröst. Flachs). Preuss. Mitth. 1882. Huffeien van (Leinsamenkuchen). Bull. belg. Tl. Regenbogen (Pferd, Leinsamenmehl). Berl. Wochenschrift 1888. Regenbogen (Pferde, Leinsamenmehl). Berl. Arch. XVill. Strerath (Rind, Leinmehl). Berl. Arch. 1894.
Alte Literatur: 3 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Ein unbekannter scharf narkotischer Stoff in der Pflanze wirkt entzündungserregend auf die Verdauungsorgane; bei Pferden, Rindern und Schafen sind Vergiftungen beobachtet worden und zwar durch das Wasser, in welchem Flachs aufgeweicht wurde, durch die grüne Pflanze, hauptsächlich aber durch die Leinkuchen.
Vergiftung durch Baumwollsaatkuchen. Literatur:
Peters (Pferde). Berl. Arch. XVIH.
Tietze (Rinder, Baumwollsaatmehl). Mitth. f. Thierärzte 1893.
Ostermann (Baumwollsaatmehl). Berl. Arch. XX.
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Seltene Vergiftungen durch Pflanzengifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 723
Fischer (Baumwollsaatmehl). Deutsche th. Wochenschrift, III Bd.
Larsen (Bind, Baumwollkuchen). Maanedskr. 1895.
Freckmann (Rinder, Baumwollsaatmehl). Arch. f. Thierhcilk. 1896.
Alte Literatur: 2 Ereignisse ohne Bücksicht auf die Anzahl der Fälle.
Das neue Futtersurrogat enthält einen scharf wirkenden chemischen Körper, welcher hauptsächlich bei Rindern zu hämor-rhagischer Gastroenteritis und Nephritis führt.
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Vergiftung durch Helleborusarten.
Literatur: Bonn et. Bull. belg. IU. Annal. helg. 1885. Gresswell. Th. yet. XU.
Schilling (Binder und Schafe, H. foetidus). Bad. Mitth. 1888. Berger (Schafe). Local-Mitth. 1888.
Alte Literatur: 3 Ereignisse ohne Eücksicht auf die Anzahl der Fälle.
Von dieser Giftpflanze kommen in Betracht die drei Species: die schwarze Nieswurz (Helleborus niger), die grüne Nieswurz (H. viridis) und die stinkende Nieswurz (H. foetidus). Die giftige Substanz ist das Hellebore in, mit localer reizender und allgemeiner digitalisähnlicher Wirkung ausgestattet. Die schwarze Nieswurz wurde seinerzeit als sogenanntes Nieswurzstecken zur Behandlung als ableitendes Mittel bei Rindern verwendet.
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Vergiftung durch Steinklee (Melilotus officinalis).
L iteratur:
Carrey (Pferde, Samen). Lyon. Journal 1888.
Collas (Schädlichkeit). Annal. belg. 1888.
Haselbach (Cumaiin, Pferde). Berl. th. Wochenschrift 1890.
Fröhner (Versuche mit Cumarin). Monatsschrift f. Thierheilk. 1891.
Koväts (Kleekrankheiten d. Fohlen). Veterinarius 1895.
Alte Literatur: 8 Ereignisse ohne Eücksicht auf die Anzahl der Fälle.
Nur die Samen enthalten das in seiner Wirkung narkotische und zugleich lähmende Cumarin.
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724nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Seltene Vergiftungen durch Pflanzengifte.
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Vergiftung durch Sadebaum (Juniperus sabina).
Nach der älteren Literatur sind 7 Vergiftungsereignisse durch Juniperus, beruhend auf therapeutischen Missgriffen, angegeben.
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Vergiftung durch Bebendolde (Oenanthe crocata).
Literatur: Jouquan (Kühe). Becueil 188S. Hoare (Kind). Vet. journal. 1888. Gaignard (Pferde und Rinder). Kecueil 1895.
Alte Literatur:
3nbsp; Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Wirksamer Körper das Oenanthin, reizend und lähmend in der Wirkung.
Als weitere Schädigungen zumeist ohne letalen Ausgang sind noch anzuführen:
Vergiftung durch Narcissus.
Literatur: Dinter. Sachs. Ber. 1888.
Alte Literatur: 5 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Vergiftung durch Sauerampfer (Rumex acetosa). Literatur:
Mathias (Schafe). Preuss. Mitth. 1881.
Birmann (Schafe). Landwirthschaftl. Zeitung. Cassel 1887.
Alte Literatur:
4nbsp; Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Vergiftung durch Pilze und Schwämme. Literatur:
Mackh (Pferd und Rind). Adm. quot;Wochenschrift 1888. Beel (Kühe). Fliegenschwamm. Hell. Zeitschrift 1898. Kobert (Allgemein). Petersb. med. Wochenschrift 1892.
Alte Literatur: 3 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
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Seltene Vergiftungen durch Pflanzengifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 725
Vergiftung durch Fleokschierling (Conium maculatum).
Literatur:
Schmidt (Kalb). Oesterr. Vierteljahrsschrift 1876.
Noll (Ziegen). Thierärztl. Zeitung 1846.
Reud (Lämmer). The veter. 1845.
Möbius (Schweine, Gartenschierling). Adam Wochenschr. 1877.
Vergiftung durch Taumelkerbel (Chaerophyllum temulum).
Literatur:
Frey (Kühe). Schweizer Arch. 1843.
Kohli (Schweine). Thierarzt 1868.
Hofmeister (Giftigkeit). Experiment Allg. med. Centralzeitung 1893.
Aloevergiftung. Literatur:
Gerlach. Gerichtl. Thierheilkunde 1. c.
Kunze. Sachs. Ber. 1891.
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Rasberger. Wochenschrift f. Thierheilk. 1891.
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Vergiftung durch Alpenrosen (Rhododendron).
Literatur: Salembier. Bull. belg. 111. Clausen (Ziegen). Mitth. f. Thierärzte 1896.
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Vergiftung durch Astragalus mollissimus.
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Literatur:
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Sayre (Pferde, Experiment). Amer. vet. Rev. 1888 u. Lyon. Journal 1888. Schwarzkopf (Loco-weed). Amer. vet. Rev. Xu.
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Vergiftung durch Goldregen (C3rtisus Laburnum).
Literatur: Brett (Kuh) The vet. LX.
Cornevin (Ueber d. Giftigkeit). Lyon. Journal 1887. Byrne (Schwein) The vet. journal 1895.
Vergiftung durch Eicheln.
Literatur:
Simonds u. Brown (Rind). The vet. 1884. Pugh (Hornvieh). The vet. LXVH. Schurink (Kühe). Holl. Zeitschrift 1894.
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726nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Seltene Vergiftungen durch Pflanzengifte.
Vergiftung durch Buxbaum (Buxus sempervirens). Literatur: Hübscher (Schwein). Schweiz. A-rch. 1884.
Alte Literatur: 2 Ereignisse ohne Rücksicht auf die einzelnen Fälle.
Vergiftung durch Filix-Extract.
Literatur: Pröhner (Versuche, 1880 und Monatschrift f. prakt. Thierheilk. 1880. Rüder Sachs. Jahresbericht 1888. Pröhner Annal. d. med. Vet. 1891. Jumon (Giftige Wirkung). Rev. vet. 1892.
Alte Literatur 2 Ereignisse.
Camphervergiftung.
Literatur: Pitzel. Deutsche Zeitschrift f. Thiermedicin X. Ow. v. (Kuh). Bd. th. Mitth. 1889.
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Terpentinölvergiftungen.
Literatur: Grinzer (Pferd). Petersb. Arch. 1886.
Vergiftung durch Oront (Antirrhinum majus und orontium).
Literatur: Popow (Pferde). Veterinärbote 1884.
Vergiftung mit Flachsseide (Cuscuta europaea).
Literatur: Glocke (Ferkel) Preuss. Mitth. 1872.
Vergiftung durch Stephanskörner (Delphinium).
Literatur: Beier (Pferde). Landwirth. Zeitung 1848.
Vergiftung durch Aren (Arum maculatum).
Literatur: Mergel (Pferd, Saft und Blätter). Arch. f. Vet. Med. 1884.
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Seltene Vergiftungen durch Pflanzengifte.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 727
Vergiftung durch Akazienrinde.
Literatur: Zapel (Pferd). Milit.-vet. Zeitschrift 1891. Corneyln (Giftigkeit der Kobinia-Arten). Lyon. Journal 1893.
Vergiftung durch Raps (Brassica Bapa). Literatur: Klein (Kühe, Eapskuchen). Preuss. Mitth. 1887. Leistikon u. SchlensB. Preuss. Mitth. 1882.
Vergiftung durch Wasserwurzel (Scrophularia aquatica).
iteratur: Buncimann (Schafe). The vet. journ. 1885. Walley (Pferd). So. nodosa. Journal of comp. path, and therap. 1891.
Vergiftung mit Geissranke (Galega officinalis). Literatur: Blanchard (Schafe). Lyon. Joural 1888. Bieler (Schafe). Lyon. Journal 1890.
Vergiftung mit Extractum cannabis. Literatur: Tyroler (Rind). Veterinarius 1896. Ho are (Pferd, Extract). The vet. journ. 1895.
Vergiftung durch Puccinia arundinacea.
Literatur: Friebel (Ochsen). Preuss. Mitth. 1881.
Vergiftung durch Meerzwiebel (Scilla maritima). Literatur:
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Kleinpaul (Schweine). Arch. f. Thierheilkunde 1896.
Vergiftung durch Maiblume (Convallaria majalis). Literatur: Roulier (Gänse). Lyon. Journal 1888.
Vergiftung durch gährenden Reis.
Literatur: Holbei. The vet. LXXII.
Endlich sind noch vorübergehende Schädigungen der Gesundheit beobachtet worden, veranlasst durch nachstehende Pflanzen: Stechapfel, Seidelbast (Pferde), Pfeffer, Crotonöl, Kreuzdornbeeren, Podophylin, Adlerfarnkraut, Wachtelweizen, Alpenveilchen, Osterluzei, Knöterich, Sumpfdotterblume, Sumpfporst, Natternkopf, Santonin, Schwalbenwurzel und Kübenblätter.
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C. Vergiftung durch thierische Gifte.
Die Gifte des Thierkörpers sind entweder in der ganzen Körpersubstanz enthalten, wie etwa das Cantharidin, oder es sind eigene, Organe, Giftdrüsen, vorhanden, welche das Gift produciren, verbunden mit besonderen Vorrichtungen, sei es als Giftzähne, Giftstachel, Gifthaare oder stechende Mundwerkzeuge. Dementsprechend kommen von den thierischen Giften in Betracht die Vergiftungen durch Canthariden, durch den Biss giftiger Thiere, durch den Stich giftiger Thiere und endlich die durch die Saugvorrichtungen und Haare bewirkten Intoxicationen.
Cantharidenver giftung.
Literatur:
Römmerle (Weidevieh). Bad. Mitth. 1866.
Brandes (Nach Einreibung). Magazin Bd. 3.
Friedberger (Experiment). Münch. Jahrb. 1878.
Bertsche (Rind, Pulver). Bad. th. Mitth. 1890.
Metzger (Bind, Innerlieh). Deutsche thierärztl. Wochenschrift 1890.
Das Cantharidin, die heftig wirkende giftige Substanz, ist enthalten in den Körpersäften der spanischen Fliege (Lytta vesicatoria). Cantharidenvergiftungen können sich ereignen durch Anwendung der Präparate in Form der Salbe, der Tinctur, des Oeles und als Pflaster zu äusserlichen therapeutischen Zwecken; ferner durch zu hohe Dosirung als Pulver zu innerlichen Zwecken (Aphro-disiacum); endlich durch die directe Aufnahme der Insecten mit dem Futter.
Das Cantharidin wirkt örtlich ungemein scharf, blasenziehend und in zweiter Linie durch Ausscheidung von den Nieren entzündungserregend auf dieses Organ. Die Krankheitserscheinungen bei innerlicher Anwendung gruppiren sich demnach zunächst um eine toxische Gastroenteritis, und dann erfolgen Reizungen des Harn- und Geschlechtsapparates (erhöhter Geschlechtstrieb, Polyurie, Blutharnen).
Die Section ergibt den Befund hochgradiger Entzündung im Verdauungstracte und hämorrhagische Blasen- und Nierenentzündung.
Vergiftungen mit seuchenartiger Ausbreitung hat man beim quot;Weidevieh zu beobachten die Gelegenheit gehabt. Namentlich sind es die Binder, welche leicht mit dem Futter die abgestorbenen, oft auch die lebenden Insecten verzehren.
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Vergiftungen durch giftige Thiere.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;720
Der Nachweis erfolgt mit Hilfe der Liiponiintersncliiing des Magen- und Danninhaltes und Auffinden der goklglänzenden Cliitin-tlieile des Insectes. durch den physiologischen Versuch und durch die chemische Reaction nach der Stas'schen Methode.
Vergiftungen durch giftige Thiere.
Meyerheyne (Pferde, Bienenstiche). Uadn. thierärztl. Mitth. 1882.
Stühr (Jlassenerkrankung und Tod unter dem Weidevieh durch Golnmbaczer
Mücken). Preuss. Mitth. 1882. Lange (Gänse. Bienenstiche). Preuss. Mitth. 1883. Bramsteilt (Bienenstiche). Berl. Arch. 1885. Lammers (Kreuzotter, Schaf). Berl. Arch. 1883. Fünfstilck (Bienenstiche). Sachs. Ber. 1886. Giavanoli (Schlangenbiss). Schweiz Arch. 188(i. Gresswcll (Experimente Buffotter bei Hunden. Antidotum: Kai. hyperm.). The
vet. jpurn XXII. Lammers (Kreuzotter). Areh. f. Thierheilk. XI. Martin (Kreuzotter). Münch. Bor. 1886. Uhlich (Hund, Kreuzotter). Sachs. Ber. 1886. Röpke (Eaupenvergiftung). Berl. Arch. 1887. Yarrow (Schlangengift, Experimente). Araer. vet. Rev. XII. Prohner (Experiment. Schlangengift). Berl. Monatsschrift 1889. Kaufmann (Hund, Viperngift). Recueil 1889. Seite 187 u. 410. Albrecht (Pferde. Bienenstiche). Monatsschrift f. Thierheilk. 1892. Müller (Rinder, Simulia ornata). Berl. Arch. XVIII. Liesenherg (Pferde. Simulia ornata). Berl. Arch. XIX. Wegenheuser (Pferde, Bienenstiche).
Fischer (Fohlen, Kreuzotter). Deutsche th. Wochenschrift 1894. Fräser (Schlangengift. Experiment). The vet. journ. 1895. Givaud (Enten, Raupen von Kohlweissling). Berl. th. Wochenschrift 1895. Berndorfer (Rinder. Raupen im Futter). Wochenschrift f. Thierheilk. 1896. Haubold (Kuh, Kreuzotter). Sachs. Ber. 1896. Raupenvergiftung (Kühe). Berl. th. Wochenschrift 1897.
u
Vergiftung durch den Schlangenbiss.
Von den giftigen Schlangen, Solenoglypha, sind anzuführen die Vipernarten mit den Species Viper aaspis. V. ammodytes (Sandviper), Pelias ber us (Kreuzotter, Kupferotter). Vipera Kedi, Cerastes aegypticus (Hornviper), Clotho ariethans, Crotalus (Klapperschlange), Naja tripudians (Brillenschlange), Schlange der Kleopatra und andere Formen.
Das Schlangengift gehört wahrscheinlich in die Gruppe der Ptomaine oder der Toxalbumine, weil dieses Kiweissderivat in seiner Wirkung viel Aehnlichkeit mit jenen Substanzen besitzt. Zuerst erzeugt das Schlangengift eiue phlegmonöse, hämorrhagische
Caokor. laquo;ericliü. Tliiuilicilkundi'.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 47
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730nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Vergiftungen dmcli giftige Thieie. Infectionen.
Entziiudung an der Wunde, mit rasch zunehmender enormer Anschwellung der Umgebung; dann scheint das Gift auf den Vagus-kern und auf das Rückenmark seine lähmende Einwirkung zu äussern.
Vergiftungen durch Schlangenbiss sind bei allen Hausthieren in mehreren Fällen beobachtet worden.
Vergiftungen durch Insectenstiche
sind ebenfalls vielfach in der thierärztlichen Literatur verzeichnet. Es kommen dabei in Betracht: die Honigbiene (Apis ruelilica), die Wespe (Vespa vulgaiis). die Hornisse (Vespa crabro) und die Golumbaczer Mücken (Simulimn golumbacensis et oniiita).
Das Gift der genannten Tnsecten enthält Ameisensäure und eine ptomainähnliche Substanz. Nur durch zahlreiche Stiche erliegen die Thiere einer Vergiltung, welche unter ähnlichen Erscheinungen verläuft, wie die Vergiftung durch Schlangengift.
Vergiftung durch Baupen.
Die Haare mancher Kaupen, vielleicht ein Ptomain des Körpers der Kaupen. haben bei der Aufnahme derselben mit dem Futter zu heftigen Entzündungen des Verdauungsschlauches die Veranlassung gegeben. Es kommen als bisher bekannte Fälle in Betracht: Die Kaupen des Kohl weissli ngs, die Processionsraupe und mehrere Kaupen der Spinnerarten (Bombyx). Auch nach der Aufnahme grösserer Mengen der Blattläuse (Aphis) hat man die toxische Gastroenteritis bei einzelnen Hausthieren beobachtet.
Infectionen.
Literatur.
Gesetze und Durchführungsverordnungen, betreffend die Abwehr und Tilgung der ansteckenden Thierkrankheiten in den verschiedenen Staaten.
Gesetze und Durchführungsverordnungen, betreffend die Abwehr und Tilgung der Rinderpest in den verschiedenen Staaten. Die Gesetze und Verordnungen sind zu ersehen in den verschiedenen Landes- und Reichs-Gesetz-blättern.
Handbuch sämmtlicher Veterinärgesetze und Verordnungen von
Dr. Anton Bar an sky, Wien, Verlag von Manz. Handbuch der Thierseuchen-Gesetzgebung von Anton Toscano und
August Postolka. Wien. Verlag von M. Perles 1897. Handbuch der Fleischkunde von Dr. Adolf Schneidemühl. Leipzig IS84. Handbncii der Fleischbeschau von Dr. Robert Osferlag. Stuttgart IH!raquo;!raquo;.
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Infectioiieu. Beschädigungen durch Thierseuclien.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;731
Die iinimal ischeu Nahrungs- und Genussmittel von August Postolka
und Anton Tose an o. Wien 1897. Die Nahiunlt;fsmittelgesetze der verschiedenen Länder. Lehrbücher über Seuchenlehre und Veterinär-Polizei 1. c.
In forensischer Hinsicht iuteressiren den Gerichtsthierarzt nur jene Infectionen und Thierseuchen, welche von Seite des Staates gesetzlich üherwacht und getilgt werden. In allen Culturländern Kuropas bestehen zum Schütze des materiellen Wohles der Land-wirthschaft strenge Bestimmungen, sie finden ihren Ausdruck in der Thierseuchengesetzgebiing und im Rinderpestgesetz. Eng verbunden mit den angeführton gesetzlichen Schutzmassregeln sind auch jene Bestimmungen, welche sich auf die Controle der von den Thieren herstammenden Nahrungsmittel des Menschen beziehen, das Nahrungsmittelgesetz und die Vorschriften über die Vieh- und Fleischbeschau. Wenn auch ursprünglich die Verordnungen über Vieh- und Fleischbeschau liauptsiichlich als ein Hilfsmittel zur Seuchenülgung in Verwendung gezogen wurden, so hat sich dies in der Neuzeit geändert, und zwar auf Grund des fast in allen Ländern erflossenen, leider noch nicht einheitlichen Nahrungsmittelgesetzes. Das Amt zur Ausübung der Controle der Vorschriften des Nahrungsmittelgesetzes, insoweit sie sich auf die animalischen Nahrungsmittel des Menschen beziehen, also die eigentliche Fleischbeschau, ist fast überall in den Wirkungskreis der Thierärzte einbezogen worden. In Städten mit Schlachthäusern hat sich sogar ein eigenes Veterinäramt heiausgebildet. Der Thierarzt tritt demnach auch als Hygieniker zum Wohle der Menschheit in das öffentliche Leben und es werden sich in seinem Wirkungskreise viele forensische Amtshandlungen in dieser Bichtnng ergeben. Aus dem Grunde erscheint es nothwendig, unter dem Titel Infectionenquot; zunächst die Beschädigungen durch Thierseuchen zu besprechen und dann die üebertretungen, Vergehen und Verbrechen gegen die Vorschriften über Fleischbeschau folgen zu lassen.
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Beschädigungen durch Thierseuchen.
Schon vor der Gründung der eigentlichen wissenschaftlichen Thierheilkunde, vor der Errichtung der thierärztlichen Schulen, bestanden in den verschiedenen Staaten veterinärpolizeiliche Verordnungen als Schutz- und Tilgungsmittel gegen die damals überaus verbreitete und den Wohlstand der Länder ernstlich bedrohende Rinderpest. Während der Jahre 1709 1717 verbreitete sich diese Thierseuche über ganz Europa, und nach den Berechnungen P au let's sollen zu
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732nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Beschädigntigen durch Tfaierseuchen.
jener Zeit über eine halbe Million Kindvieh an der Pest zu Grunde gegangen sein. Diese sehr bedeutende Invasion gab den Anlass zu den eisten veterinärjiolizeilichen Massnabmen in Frankreich (1714) und Preussen (1711 1717). Damals war die Ausbildung der wissenschaftlichen Thierheilkunde der Medicin. als ein Zweig der Staats-medicin einverleibt. Kntspreciieud der zunehmenden Würdigung der Bedeutung der Rinderpest und der anderen Thierseuchen als Schädlinge des nationalen Wohlstandes, ferner entsprechend der fortschreitenden Entwicklung unserer Kenntnisse über die Gefahr und die Entstehungsursache der Thierseuchen. endlich bei dem gesteigerten Verkehre mit der lebenden Waare, mussten solche staatliche Bestimmungen von Zeit zu Zeit eine Neuauflage erfahren. Deshalb wurden erst in den letzten Decennien die Schutzgesetze und die dazu gehörigen Durchführungsverordnungen, betreffend die ansteckenden Thierkiankheiten, sachgemäss geregelt.
In 0 ester reich ei flössen die ersten einheitlichen Verordnungen im Jahre 1834 und 1839 als sogenannte Thierseucheu-Nor-malien. Erst im Jahre 1868 erschien das erste complete Rindeipest-gesetz. Gegenwärtig gelten für Oesterreich: das Gesetz, betreffend die Abwehr und Tilgung ansteckender Thierkiankheiten, vom 29. Februar 1880; das Gesetz und die Verordnungen, betreffend die Abwehr und Tilgung der Rinderpest, vom 29. Februar 1880, ferner die nachträglichen Gesetze und Verordnungen bis zum Jahre 1895.
Auf Grund der Gesetze und Verordnungen umf'asst der staatliche Schutz in Oesterreich folgende Thierseuchen:
a)nbsp; die Maul- und Klauenseuche der Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine;
b)nbsp; nbsp;den Milzbrand (Anthrax) der landwirthschaft-lichen Hausthiere;
c)nbsp; die Lungenseuche der Rinder;
d)nbsp; nbsp;die Rotz-(AVurm-)K rankheit der Pferde, Esel und Maulthiere;
e)nbsp; die Pocken- oder Blatteruseuche der Schafe; f)die Beschäl-(Chancre-)Seuche der Zuchtpferde und
den Bläschenausschlag an den Geschlechtstheilen der Pferde und Rinder;
g) die Räude (Krätze) der Pferde, Schafe und Ziegen;
h) die Wuthkrankheit der Hunde und übrigen Hausthiere;
i) den Rausch brand der Rinder;
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Bescliädigaiigen tlunli Thieiüenchen;nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 733
j) den Kothlauf der Schweine;
k) die Schweinepest (Seh wei nes euch e);
i)die Rinderpest und die Pest der Schafe und Ziegen.
Bei dem Ausbruch anderer als der voibenannten ansteckenden Thierkrankheiten bleibt es dem Ministerium des Innern im Kinver-nehmen mit dem Handels- und Ackerbauministeiium vorbehalten, mit Kücksicht auf die Uestirnmungen dieses Gesetzes die erforderlichen Massregeln zu tretfen.
Ausserdem besteht i n Nieder Österreich das Gesetz, betreffend die zwangsweise Viehversicheiung; es bezieht sich dasselbe auf die aus Landesmitleln zu erfolgende Entscliädigung bei der Tilgung der Kotz- und Wurmkrankh eit und des Milzbrandes der Einhufer; dann des Milzbrandes, des Rauschbrandes, des Kalbefiebers (paralytisches und septisches) und der Perlsucht (Tuber-culose) der Rinder. (Landesgesetz vom 28. Mai 1894.)
Kür das Königreich Ungarn ist eine Neuauflage des Thiei-seuchengesetzes erschienen, welches neben einigen Aenderungeu hinsichtlich der Desiufection. des Verbotes der Verwerthung thierischer Producte und der Entschädigung im gleichen Sinne die schon ange-fi'ihrten Thierseuchen behandelt. Dieselben Bestimmungen gelten für Kroatien und Slavonien (Rinderpestgesetz vom Jahre 1881). Für Bosnien und die Herzegowina bestehen die Durchführungsverordnungen zur Abwehr und Tilgung der Rinderpest vom 9. Jänner 1880, und die Verordnungen der Landesregierung, betreffend die Rotz- und Wurmkrankh eit der Einhufei, die Wuth der Hausthiere, den Milzbrand und die Räude der Pferde.
Für das Deutsche Reich gelten gegenwärtig die Bestimmungen hinsichtlich der Unterdrückung und Hintanhaltung der Rinderpest und der Thierseuchen als Reichsgesetze, ferner Gesetze für die einzelnen Slaaten Deutschlands. Als Reichsgesetze kommen in Betracht: das Gesetz vom 7. April 1869, betreffend die Massregeln gegen die Rinderpest; revidirte Instruction zu diesem Gesetze vom O.Juni 1873; das Reichsgesetz vom 23. Juni 1880, betreffend die Abwehr und Unterdiückung der Thierseuchen mit einer Er-gänzuug vom 1. Mai 1894; ferner sind hinzugekommen: die Bundesrath-Instruction vom 27. Juni 1895 und die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 21. April 1894, betreffend die Anzeigepfliclit für Schweineseuche, Schweinepest und Schweiue-rnthlauf.
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7mnbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;Beschädigungen durch Thiecseachen.
Auf Grand der angeführten Gesetze und VeronluungtMi bestehun im Deutscbeu Reiche Schutzmassregeln gegen folgende Thieiseacheii: llindeipest; Milzbrand; Tollwuth; Rotz tier Pferde. Esel, Miiulthiere und Maulesel; Maul- und Klauenseuche des Rindviehes, der Schafe. Ziegen und Schweine; Lungenseuche des Rindviehes; Pockenseuclie dor Schafe; Beschälseuche der Pferde und Bläschenausschlag der Pferde und des Rindviehes; Räude der Pferde, Esel, Vlaul-thiere, Maulesel und Schafe. Erst im Nachtrage werden als Thierseuchen noch hinzugefügt die Schweineseuche, die Schweinepest und der Sehweinerothlauf.
Durch die Vermittlung der thierärztlicheu Congresse sind in den übrigen Ländern Europas die Seuchengesetze den deutsclien und österreichischen Bestimmungen über Thierseuchen angepasst worden. Im Grossen und Ganzen stimmen demnach die Vorschriften über Seuchentilgung in allen Ländern überein, nur hie und da haben dieselben eine Erweiterung erfahren, wie zum Beispiel im französischen Gesetze, nach welchem die Tuberculose der Hausthiere als Seuche in das Thierseuchengesetz Aufnahme gefunden hat.
Gegen das Thierseuchengesetz Zuwiderhandelnde verfallen der Strafe; sie begehen entweder eine üebertretung oder ein Vergehen, oder es ist der Schadenersatz, eventuell der Verlust der Waare (Confiscation) ausgesprochen.
Als Üebertretung qualificirt sich die strafbare Handlung nach dem österreichischen Gesetz in dem Falle einer unterlassenen Anzeige von einer der im Gesetze benannten Thierseuchen, und bei einem Zuwiderhandeln gegen die Anordnungen der Seuchentilgung und der Bestimmungen hinsichtlich der Rinderpest. Diese üebertretung wird geahndet mit Arrest von 2 bis zu G Monaten, oder mit einer Geldstrafe von 300--500 Gulden. Für das Deutsche Reich (sect;. 65) besteht dafür ein Strafausmass von Haft nicht unter 2 Wochen oder einer Geldstrafe von 10--150 Mark, sofern uicht nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist.
Als Vergehen qualificirt sich die strafbare Handlung nach dem österreichischen Gesetz in Fällen, in welchen nach dein Gesetze auf den Verfall von Thieren oder thierischen Rohproducten zu erkennen ist; wenn Vieh von der Seuche ergriffen worden ist; wenn eine körperliche Beschädigung oder der Tod eines Menschen verursacht worden ist; ferner wenn Jemand den Bestimmungen des Rinderpestgesetzes zuwider handelt. Die Strafe ist Arrest bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bis
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Bescliädjguugcu durch Tliierseuchuu.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 7o.rgt;
zu 2000 üuldeu; im Falle der Tod eines Menschen erfolgte, strenger Arrest von einem Monate bis zu 3 Jahren. Nach dem deutschen Ueichsgesetze wird mit Get'angniss bis zu einem Jahre bestraft {%'. 328 St. G. B.): wer die Absperrungs- oder Aufsichtsmassregeln oder Einfuhrverbote, welche von der zuständigen Behörde zur Verhütung des Einführeus oder Verbreitens von Viehseuchen angeordnet worden sind, wissentlieh verletzt. Ist infolge dieser Verletzung Vieh von der Seuche ergriffen worden, so tritt Gefängnissstrafe von einem Monat bis zu 2 Jahren ein. Hinsichtlich des Vergehens gegen das Rinderpestgesetz ist das Strafausmass auf Gefängniss von einem Monat bis zu 2 Jahren zuerkannt; ist dabei die Absicht eines Vortheiles vorhanden, so tritt Zuchthausstrafe bis zu 5 Jahren oder Gefängniss nicht unter 6 Monaten ein; bei Fahrlässigkeit ist eine Strafe von (lefängniss bis zu 3 Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 600 Mark zuerkannt. Ist infolge des Zuwiderliamlelns Vieh von der Rinderpest ergriffen worden, so wird je nach dem Grade der strafbaren Handlung auf Gefängniss nicht unter 3 Monaten, auf Zuchthaus bis zu 10 Jahren. Gefängniss nicht unter einem Jahr oder auf Geldstrafe bis 2000 Mark erkannt. Ein blosser Verfall von Thieren und Roh-produeten (Confiscation) tritt überhaupt ein: wenn die erlassenen Bestimmungen des Einfuhrverbotes bei Thierseucben umgangen werden, wobei jedoch noch immer eine andere Strafe den Zuwiderhandelnden treffen kann. Der Verfall kann in manchen Fällen (Lungenseucho) auch theilweise eintreten insoferne, als die Entscbädigungskosten vom Staate nicht im vollen Ausmasse geleistet werden; überhaupt ist mit der Strafe auch der Ersatz des Schadens im Erkenntnisse aufzuerlegen, wenn nicht die Nothwendigkeit weiterer Ausführung eine Verweisung des Entschädigungsanspruches vor die Civilgerichte als unerlässlich erscheinen lässt. Berufungen auf höhere Instanzen sind auf Grund der Thierseuchengesetzgebungen zulässig, jedoch kommt ihnen keine aufschiebende Wirkung zu.
Die forensische Beurtheilung bat nach zweifacher Richtung aufzukommen; die Beschädigung durch Ansteckung kann entweder als Vergehen, als Uebertretung und als Schadloshaltung geahndet weiden anf Grund der Thierseuchengesetzgebungen. oder aber es kann die ansteckende Thierkrankheit den Gegenstand eines Civilprocesses bilden, ähnlich den Gewährsmängeln, wenn es sich um den Verkauf einer lebenden, inficirton Waare handelt. Häufig kommen beide Umstände in Betracht, da bei einem grossen Theile der Viehbesitzer die Neigung besteht, da. angesteckte oder der Ansteckung verdächtige Vieh, sobald als möglich zu \ erkaufen, in welcberu Falle die dolose
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Bescbädigoogeu dnicb Tbierseaclien.
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Natur der strafbaren Handlung zu Tage tritt und zwar das Vergeben gegen das Seuchengesetz, verbunden mit der wissentlichen Schädigung des Käufers.
Von Seite des Sachverständigen wird zur Klarlegung des Sachverhaltes überhaupt gefordert: der Nachweis der ansteckenden Thier-seuche (Diagnose), der Nachweis der geschehenen Ansteckung, und endlich was das Wichtigste in der Sache ist der Nachweis, dass der Eigenthumer Kenntniss von dem gefährlichen Zustande seines Thieres gehabt hat, odi-r, wie es das Gesetz ausspricht: davon hat haben müssen.
Den Nachweis der ansteckenden Thierseliche erbringt der Sachverständige durch die Untei suchung des lebenden Thieres, durch die Daten des Sectionsbefundes, durch die mikroskopische oder experimentelle Forschung, eventuell selbst durch den Vorbericht. Die bekannten, bakteriellen Thierseuchen sind in frischen Fällen schon durch die mikroskopische Untersuchung festgestellt; dies gilt vom Milzbrand, Kauschbrand, Schweinerothlauf, von der Schweineseuciie, vom Geflügeltyphoid und der Tuberculose. weniger sicher vom Kotz. Der Befund der pathogenen Bakterien entscheidet vollkommen, und die Diagnose kann ohne weitere pathologisch-anatomische Untersuchung endgiltig festgestellt werden. Sind jedoch die eingesendeten Cadaver-theile bereits in Fäuluiss übergegangen, so muss das Experiment herangezogen werden: sei es als diagnostische Thierimpfung, oder sei es durch den in der Praxis schwierigeren Nachweis der Keincultur des pathogenen Pilzes und den nachträglichen Impfversuch. Für gewöhnlich genügt die diagnostische Thierimpfung umsomehr, als der Thier-körper ebenfalls die Eigenschaften eines günstigen Nährbodens hat und dabei noch das charakteristische Krankheitsbild an dem Versuchs-thiere in Betracht kommt. Bei den zumeist chronisch verlaufenden Thierseuchen und dort, wo der Infectionserreger noch nicht festgestellt ist, entscheidet die Aetiologie, das klinische Bild, eventuell der Sections-befund.
Den Nachweis der geschehenen Ansteckung erbringt der Sachverständige in vielen Fällen schon durch die Feststellung der Infectionskrankheit (Diagnose); es ergibt sich, dass dieselbe Krankheit im Stalle des Verkäufers herrscht oder geherrscht hat. Immerhin hat der Sachverständige bei jedem Nachweis der geschehenen Ansteckung noch in Betracht zu ziehen, oh bei einer Massenerkrankung von Thieren nicht etwa eine hygienische oder diätetische, gemeinsame Ursache besteht, kurz gesagt: ob statt der Seuche nur eine seuchenartigo Krankheit vorliegt; ob das betreffende Thier nur als Zwischenträger
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Üoscliädigungen (lurch Tliicrseucheunbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;737
des Austeckungsstoffes gedient hat, bei demselben die betreffende Thierseuche gar nicht zur Entwicklung gelangte; ob die Thiere schon im Incubationsstadiura die Seuche vermittelt haben, ob während der schon aiisgebrochenen Krankheit oder erst in der Reconvalescenz. Die genauen Erhebungen werden in derartigen Vorkommnissen entscheiden.
Viel wichtiger, und in einem Streitfälle Ausschlag gebend, ist der Umstand, ob die Ansteckung des Thieres bei dem Verkäufer oder erst bei dem Käufer stattgefunden hat. Für die allererste Zeit von 24 Stunden ist in vielen Ländern von Gesetzeswegen in der Hinsicht vorgesorgt; das Gesetz vermuthet in der Frist von 24 Stunden nach der Uebernahme, bei jeder Krankheit des Thiores, das Vorhandensein der Ursache vor der Zeit der üebergabe; die späteren Termino sind jedoch durch die Sachverständigen zu erweisen. In soleben Fällen entscheidet die richtige Diagnose; mit der Feststellung der Thierseuche ist uns auch deren Incubationsstadium bekannt, und Sache des Thierarztes wird es sein, das jeweilige Stadium der Seuche mit der uns bekannten Zeit der Incubation in Einklang zu bringen. Auf jeden Fall aber ist zu erheben, ob nicht im Stalle des Verkäufers oder in jenem des Käufers die betreffende Seuche herrscht oder geherrscht hat.
Sehr vorsichtig hat sich der Sachverständige auszusprechen, sobald es sich darum handelt, den Nachweis zu erbringen, dass dem Verkäufer die Ansteckung des Thieres bekannt sein musste. Tn diesem Falle wird die strafbare Handlung zum Verbrechen, sie ist eine wissentliche Beschädigung und zieht nicht nur die Consequenzen des Betruges, sondern auch jene der dafür vorgesehenen Strafen im Thierseuchengesetze nach sich. Eine wissentliche Beschädigung durch Ansteckung kann nur vorausgesetzt werden bei sehr erschwerenden Umständen. Als solche sind anzuführen: Wenn, wie aus der Untersuchung hervorgeht, sich die Seuche durch auffällige Krankheits-erscheinungen kund gegeben hat; wenn nachweislich schon gleiche Erkrankungen unter dem Viehbestande des früheren Eigenthümers vorgekommen waren; wenn die vorliegende Krankheit schon vor dein Verkaufe durch andere Personen (Zeugen) als ansteckend bezeichnet worden ist; wenn der Verkäufer nachweislich, sei es durch Kunstgriffe, sei es durch auf Unwahrheit beruhende Vorspiegelungen täuschen wollte; wenn dem Verkäufer bekannt war, dass das verkaufte Thier in einem inficirten Stalle oder neben seuchenkranken Thieren gestanden hat und wenn die vorliegende Krankheit mit jener im Stalle des Verkäufers herrschenden identisch ist; schliesslich kommen noch in Betracht die Daten des Sectionsbefundes hinsichtlich der Dauer, des Umfanges und der Schwere der ansteckenden Thierkrankheit.
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738nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;BescMdigungon dnrcli Thierseuchen.
Mit Rücksicht auf die Dauer oder auf den Bestand der Krankheit sind bei der Beurtheilung des Falles die vorhaudenen. pathologisch-anatomischen Veränderungen für den Sachverständigen von der grössten Bedeutung. Sowohl Circulationsstörungen als auch Producte der Entzündung und der Neubildung bedürfen einer gewissen Zeit zu ihrem Entstehen und zu ihrer weiteren Umwandlung. Blutungen liefern an der betreffenden Stelle des Körpers Pigmentablagerungen, EntzünJungsproducte werden destruirend weiter wirken, sie werden resorbirt oder organisirt. Nach dem jeweiligen Befunde wird der Sachverständige annähernd den Zeitraum bestimmen können, wie lange der ümwandlungsprocess gedauert hat. So zum Beispiel weiss man, dass jeder Blutheerd anfangs eine schwarzrothe Färbung und eine stärkere Durchfeucbtung darbietet, und etwa in einer Woche die ersten Merkmale der beginnenden Aufsaugung desselben eintreten; nach circa 2 Wochen ist der Blutheerd zum Pigmentflecke geworden, er hat seine Beschaffenheit und seine Farbe geändert. Ebenso bedürfen Entzündungsproducte einen Zeitraum von 2 Wochen, um organisirt, respective in Bindegewebe umgewandelt zu werden. Die weitere Ausbildung des Bindegewebes zum Narbengewebe bestimmt die Dauer des Krankheitszustandes. Die Eintheihmg mancher Krankheiten in Stadien beruht ja auf diesen Vorgängen.
Die Schwere des Leidens. Den wichtigsten Anhaltspuukt bei der Beurtheilung, ob der Eigenthümer des Thieres die Kiankheits-erscheinungen bat sehen müssen, bildet für den Sachverständigen der Umstand, ob der Process chronisch oder acut verläuft oder acute Nachschübe eingegriffen haben; ferner dienen ihm dazu die Veränderungen der anderen Organe oder Organabschnitte, welche dadurch zustande gekommen sind; endlich der umfang des gesetzten pathologisch-anatomischen Processes. Dazu kommt noch in Betracht, dass nur in den seltensten Fällen eine blosse Fahrlässigkeit zur Beschädigung die Veranlassung ist, sondern dass in den meisten Fällen lediglich Gewinnsucht den Verkäufer zu derartigen dolosen Handlungen verführt.
Als Vergehen qualificirt sich die Beschädigung bei Thierseuchen. wenn Unachtsamkeit von Seite des Verkäufers vorliegt oder wenn ein Versäumniss demselben nachgewiesen wird; etwa, dass der Sachverständige nicht zur rechten Zeit beigezogen wurde. Mit Recht verlangt das Gesetz von jedem Viehbesitzer, dass er sich wenigstens mit den Erscheinungen der Erkrankung eines Thieres bekannt maciit, und setzt die Kenntniss der Krankheitssymptome vom Standpunkte der Empirie voraus. Es verlangt das Gesetz ausdrücklich die Anzeige
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Beschädigungen durcb Tbierseachen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;7l5'.t
von jeder Erkrankung eines Rindes, beispielsweise bei der Lungen-Seuche und bei der Kinderpest. Kin Vergeben verpflicbtet nur zum Schadeneisatz, die dolose Eigenschaft der strafbaren Handlung, die Absicht zu schädigen, liegt in solchen Fällen nicht vor.
Den Thierarzt als Sachverständigen kann in Seuchenangelegen-beiten schwere Verantwortung treffen, wenn er in seiner Eigenschaft eine ansteckende Thierkrankheit nicht erkannt hat und wenn sich die Folgen dieses groben Versehens eingestellt haben. Das Seuclien-gesetz verpflichtet den Thierarzt zur Anzeige, sobald er Kenntniss von dem Ausbruch einer Thierseuche erlangt. Die Klugheit gebietet es, bei dem leichtesten Zweifel hinsichtlich eines vorliegenden Falles, immer das Vorhandensein einer ansteckenden Krankheit zu vermutlien. den Verdacht auszusprechen und die vorgeschriebenen Massregeln zu treffen.
In neuerer Zeit verwendet man zum Zwecke der Thierseuchen-tilgung die Impfungen mit den Stoffwechselproducten der pätbogenen Bakterien; diese Impfungen sind: diagnostische Impfungen, wie mit Mallein und Tuberculin; prophylaktische Impfungen, wie bei Rauschbrand, Milzbrand und Schweinerothlauf; ja selbst therapeutische Impfungen (Tetanus, Lyssa). Es haben sich Fälle ereignet, wobei entweder schwere Schädigungen oder selbst der Verlust der Impflinge infolge jener Tilgungsmassregeln eingetreten sind. Auf Grund dieser Voikommnisse entsteht die Frage, wer zur Schadloshaltung herangezogen werden soll. Unzweifelhaft wird in jenen Fällen, wo von Seite des Staates solche Impfungen angeordnet oder nur anempfohlen weiden, die Vergütung von ihm stattfinden, allerdings wenn kein Verschulden von Seite des Eigenthümers und des die Impfung ausführenden Thierarztes vorliegt. In anderen Fällen verhält es sich gerade so, wie mit den schweren Operationen bei den Haus-thieren.
Der Sachverständige darf niemals die ganze Verantwortung auf sich nehmen, er hat den Eigenthümer auf die eventuelle Gefahr aufmerksam zu machen und es seinem Ermessen zu überlassen, ob die betreffende Thierimpfung ausgeführt werden soll. Ebenso verhält es sich mit den Thierimpfungen bei Pocken und wo sie noch geübt wird bei Lungenseuche. Betreffs der Schafpocken ist vom Gesetze insoferne vorgesehen, als geimpfte Schafe so behandelt werden, wie die der Pockenseuche verdächtigen Thiere. Mit Rücksicht auf die Nothimpfungen bei Maul- und Klauenseuche, als einem Mittel der raschen Durchseuchung, hat ebenfalls der Thiereigenthiimer die Verantwortung zu übernehmen.
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Uebertretungen, Vergehen und Verbrechen gegen die Vorschriften über Fleischbeschau.
In fast allen Culturländern besteht eine geregelte Fleischbeschau, welche einen dreifachen Zweck zu erfüllen hat und zwar: den Schutz der menschlichen Gesundheit durch Ausschluss und Beseitigung des gesundheitsschädlichen und zum menschlichen Genuss untauglichen Fleisches vom Verkehre; die Ueherwachung des Fleischhandels insoferue, dass nicht statt des guten voll-werthigen Fleisches, eine schlechtere Waare unterschoben wird und die Verhütung der Weiterverbreitung der ansteckenden Thierkrankheiten. Die Grundlage zur Handhabung der Fleischbeschau bilden Gesetze, Verordnungen, Erlässe und in den einzelnen Städten eigene Marktvorschriften.
In Oesterreich steht obenan das Gesetz, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen (in der dritten Lesung angenommen vom Abgeordnetenhause am 31. October 1895). Nach diesem Gesetze wird als Uebertretung geahndet:
1.nbsp; Wer sich der vorgeschriebenen Revision der Nahrungsmittel widersetzt (sect;. 9); die strafbare Handlung ist mit Arrest von einem bis zu 14 Tagen oder an Geld von 5 bis 100 Gulden zu bestrafen.
2.nbsp; Wer gegen die von den betheiligten Ministerien zum Schütze der Gesundheit erlassenen Vorschriften zuwiderhandelt (sect;sect;. (3 und 70); die Strafe besteht in Arrest von 3 Tagen bis zu 3 Monaten, womit eine Geldstrafe von 500 Gulden verbunden werden kann oder an Geld von 5 bis zu 500 Gulden. Derselben Uebertretung macht sich schuldig und ist mit derselben Strafe zu ahnden:
3.nbsp; Wer Lebensmittel zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr nachmacht oder verfälscht.
4.nbsp; Wer wissentlich Lebensmittel, welche nachgemacht, verfälscht, verdorben, unreif sind, oder an ihrem Nährwerthe eingebüsst haben, unter einer zur Täuschung geeigneten Form oder Bezeichnung feilhält.
5.nbsp; Wer Lebensmittel zum Zwecke der Täuschung unter einer falschen Bezeichnung feilhält oder verkauft.
t). Wer wissentlich Lebensmittel, welche nachgemacht, verfälscht, verdorben, unreif sind, oder an ihrem Nährwerthe eingebüsst haben, verkauft, es wäre denn, dass der Käufer diesen Zustand kannte oder offenbar erkennen musste (sect;. 11).
Einer Uebertretung macht sich schuldig und ist mit Arrest von 3 Tagen bis zu 14 Tagen, womit auch Geldstrafe bis zu 100 Gulden verbunden werden kann, oder an Geld von 5 Gulden bis zu 300 Gulden
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Vorletzuniipn gegen ilic KhMsclibcscliaii-Vorseliiiften.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 741
zu bestrafen, wer fulivlfissi^eiweise Lebensmittel feilhält oder vorkauft, welche zum Zwecke der Täuschung mit einer falschen Bezeichnung versehen sind (sect;. 12).
Als falsche Bezeichnung eines Lehensmittels ist nicht anzusehen, wenn dasselbe unter einer hinsichtlich der Beschaft'enheit und Qualität der Waare allgemein üblichen Bezeichnung in den Verkehr gebracht wird, welche derselben nicht in einer auf Täuschung gerichteten Absicht beigelegt wird.
Als Verfälschung eines Lebensmittels ist nicht anzusehen, wenn demselben irgend ein unschädlicher Stoff beigemischt oder eine Mengung mit unschädlichen Mitteln vorgenommen wird, um das Lebensmittel für längere Aufbewahrung oder zur Versendung haltbarer oder zum Verbrauche geeigneter zu machen, ohne dass durch diesen Vorgang das Gewicht oder Maass zum Zwecke der Täuschung gesteigert oder die geringere Qualität des Lebensmittels verdeckt wird.
Einer Uebertretung macht sich schuldig und ist mit Arrest von 1 Woche bis zu 3 Monaten, womit auch Geldstrafe bis zu 500 Gulden verbunden werden kann, oder an Geld von 5 Gulden bis zu 500 Gulden zu bestrafen:
1.nbsp; Wer fahrlässigerweise Lebensmittel, welche zum Handel und Verkehr bestimmt sind, derart herstellt, oder derart conservirt, dass der Genuss derselben die menschliche Gesundheit zu beschädigen geeignet ist.
2.nbsp; Wer fahrlässigerweise Gegenstände, deren Genuss die menschliche Gesundheit zu beschädigen geeignet ist, als Lebensmittel feilhält, verkauft oder sonst in Verkehr bringt (sect;. 14).
Eines Vergehens macht sich schuldig und ist mit strengem Arrest von einem bis zu 6 Monaten, womit Geldstrafe bis zu 500 Gulden verbunden werden kann, zu bestrafen:
1.nbsp; Wer wissentlich Lebensmittel, welche zum Handel und Verkehr bestimmt sind, derart herstellt, oder derart conservirt, dass der Genuss derselben die menschliche Gesundheit zu beschädigen geeignet ist.
2.nbsp; Wer wissentlich Gegenstände, deren Genuss die menschliche Gesundheit zu beschädigen geeignet ist, als Lebensmittel verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr setzt.
3.nbsp; Wer wissentlich Koch-, Ess-, Trink- oder andere im sect;. 1 bezeichnete Geschirre, Geräthe, dann Wagen und Masse (sect;. 1), ferner kosmetische Mittel, Spielwaaren, Tapeten. Hekleidungsgegenstände derart erzeugt oder zurichtet, dass der bestimmungsgemässe oder vorauszusehende Gebrauch derselben die menschliche Gesundheit zu beschädigen £gt;'eeilt;met ist.
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Verletzungen gegen die FleiscMeachan-Vorschriften.
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4. Wer wissentlich Gegenstäude tier in Zahl 3 bezeichneten Art verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr setzt oder in gesundheitsschädlicher Weise zum Gebrauche für Andere verwendet (sect;. 18).
Wurde durch eine der im sect;. 18 angeführten strafbaren Handlungen eine schwere körperliche Beschädigung oder der Tod eines Menschen herbeigeführt, so ist das Vergehen mit strengem Arreste von 6 Monaten bis zu einem Jahre, womit auch Geldstrafe bis zu 1000 Gulden verbunden werden kann, zu bestrafen.
Wurde eine der im sect;. 18 angeführten Handlungen unter Umständen begangen, dass daraus eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen in grösserer Ausdehnung entstehen kann, so ist die That als Verbrechen mit Kerker von einem bis zu 5 Jahren zu bestrafen, womit auch Geldstrafe bis zu 500 Gulden verbunden werden kann.
Aussei- dem angeführten Gesetze haben auf die Fleischbeschau Bezug: der sect;.12 des allgemeinen Thierseuchengesetzes, welches die Vieh- und Fleischbeschau rücksichtlich des Schlacht- und Stechviehes anordnet und auf Grund dessen die verschiedenen Verordnungen, welche über Vieh- und Fleischbeschau in den einzelnen Kronländern erflossen sind.
Für das Deutsche Reich gelten in Rücksicht auf die Fleischbeschau nachstehende Bestimmungen: 1. Die Gewerbeordnung vom 21. Juni ISGO; das Strafgesetzbuch für das Deutsch e Reich vom 15. Mai 1871, und zwar die sect;sect;.222, 226, 230, 265, 267, 307; das Reichsgesetz, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genussmitteln und Gebrauchsmitteln vom 14. Mai 1879 nebst dem Nachtragsgesetze vom 29. Juni 1887, und mehrere Landesgesetze, betreffend die Errichtung der Schlachthäuser, nebst Polizeiverordnungen über die Untersuchung des Schlachtviehes.
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Anhangquot;. Die Leichenerscheinungen.
Für den Gerichtsthierarzt ist es nothwendig, jene Veränderungen zu kennen, welche nach dem Tode und infolge desselben an dem Cadaver auftreten; einestheils, weil der Grad der Veränderungen für die Bestimmnng der veiflossenen Zeit nach dem Tode verwerthet werden kann, andererseits, weil die Kenntniss dieser Veränderungen der in forensischen Fällen nicht genug zu vermeidenden Möglichkeit vorbeugt, einfache Leichenerscheinungen für pathologische Processe anzusehen. Nicht gar so selten finden wir selbst von hervorragenden Gelehrten anatomische Veränderungen beschrieben, welche ihrem Wesen nach nichts Anderes als blosse Leichenerscheinungeu waren. Ich erinnere in dieser Hinsicht nur an die Angaben hinsichtlich der Befunde bei der Wuth, beim Starrkrampf und bei vielen acut verlaufenden Seuchen.
Der Tod eines Thieres ist eingetreten in dem Momente, in welchem Respiration und Herzthätigkeit dauernd aufgehört haben. Es geschieht aber nicht selten, dass die so wichtigen Lebensverrichtungen zu gleicher Zeit schwinden. In der Regel überdauert der Herzschlag den Stillstand der Athmungsthätigkeit selbst um eine längere Zeit. Der so häufige Befund von Lungenödem, besonders bei grössereu Haus-thieren, findet dadurch seine natürliche Erklärung. Nur bei directen Herzverletzungen oder bei Verletzungen der grossen Gefässe kann die Respiration den Herzschlag überdauern. Von den anderen Lebenserscheinungen, welche sich nach dem Stillstand des Herzens noch erhalten, sind hervorzuheben: die elektromusculäre Reizbarkeit der Muskeln, die mechanische Reizbarkeit des Hautmuskels und die oft lange andauernden Muskelzuckungen bei grossen Thieren; ferner die Fortbewegung der Flimmerhaare der Zellen und der Spermatozoideu.
Von den ersten Leichenerscheinungen, welche sich unmittelbar nach dem Tode des Thieres einstellen, sind als in forensischer Hinsicht wichtig zu erwähnen: die Lei eben blässe, die Leichen-kiilte. die Todtenflecke und die Todtenstarre.
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Tgt;ie Leichencrsclioinunj'on.
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Die Leichenblässe kann bei den Huusthieren mit pigmen-tirter Haut nur an den siebtbaren Scbleimhäuten beurtheilt werden. Die Bindebaut des Auges, die Scbleimbaut der Nasen- und Maulböble und bei weiblichen Tbieren jene des Wurfes, ersebeinen in den meisten Fällen gelblich-bleich, waebsartig gefärbt. Nur dann, wenn ein Erstickungstod vorliegt, können diese Gebilde das bläuliche, sogenannte cyanotische Colorit aufweisen.
Die Leichenkälte (Algor mortis) erfolgt an der Oberfläche des Cadavers, ist bloss für das Gefühl wahrnehmbar und tritt im Mittel 612 Stunden nach dem Tode auf. ßinfluss auf das frühere oder spätere Erkalten nimmt die Tbierart; kleinere Fleiscbfresser erkalten früher als die grosseu Pflanzenfresser, magere Thiere früher als gut genährte und fette; von den ausseien Momenten nehmen Einfluss auf die frühere oder spätere Abküblung des Cadavers: die umgebende Temperatur, die Jahreszeit, das umgebende Medium; zum Beispiel Wasserleichen küblen sich rasch ab und einen Schutz gegen die Wärmeabgabe bilden der Stallraum, das Bedecktsein mit Stroh und Heu. Die Temperatur des Cadavers gleicht sich nicht nur mit der Umgebung aus, sondern sie sinkt um einige Zehntel-Grade unter letztere und zwar wegen der an der Oberfläche des Tbieres stattfindenden Verdunstung. Tbiercadaver sind anfangs kälter als die Umgebung. Nur in seltenen Fällen, bei acuten Infectionskrankheiten, namentlich nach Starrkrampf, und manchen Krankheiten des Centralnervensystems steigt die Temperatur einige Minuten nach dem Tode an, sie kann oft eine Höhe erreichen (44quot; C), wie sie im Leben des Thieres nicht vorhanden war. Bei den grossen Pflanzenfressern und bei gewissen Krankheiten, so nach Koliken bei Pferden, entstehen sehr rasch nach dem Tode Temperatursteigeruugen in so hohem Grade, dass durch die hohe Wärme die Section erschwert wird. Solche Wärmesteigerungen stehen im Zusammenhange mit der beginnenden Fäulniss und sind von den postmortalen Temperaturerhöhungen durch das Vorwiegen der übrigen Erscheinungen der Fäulniss leicht zu trennen.
Die Todtenstarre (Rigor mortis) stellt sich bei unseren Haus-thieren sehr ungleich ein und ist auch rücksichtlich ihrer Dauer verschieden. Bei Pferden, welche durch den Genickstich getödtet wurden, geht die Todtenstarre unmittelbar in die durch die Halsmarksverletzung bedingten tetanischen Krämpfe über. Die Pferde werden gewissermassen von der Todtenstarre überrascht, sie verbleiben in derselben Stellung, welche sie im letzten Momente innehatten. Diese Alt der Starre wird als die katal eptische Todtenstarre (Du Bois-Reymond) bezeichnet; sie erfolgt auch bei allen plötzlichen Todesarten, so zum Beispiel
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Die Leiclienereclieinunjfcn.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;^745
iitu Schlaebtfelde, man trifft die erschossenen Pferde in der Schritt-, Galopp- und Sprungstellung an. In der Regel beginnt die Todten-starre eine Stunde nach dem Tode und nimmt ihren Anfang in den Kaumuskeln. Die Kiefer des Thieres lassen sich, selbst nach Anwendung grosser Gewalt nicht von einander trennen. Dann erstreckt sich die Erstarrung auf die Ohren, die Muskeln der Nüstern und der Lippen; hierauf folgt die Starre der Halsmuskeln, des Rumpfes, der Extremitäten und zuletzt werden die Herzmusculatur, die Darm-musculatur und alle musculösen Organe von der Todtenstarre ergriffen. In einer bis zu 2 Stunden hat die Erstanung sämmtliche Muskeln des Körpers betroffen. In derselben Reihenfolge wie die Todteustarre beginnt, hört sie wieder auf, und zwar bei den. grossen Hausthieren mit einer solchen Regelmässigkeit, dass dadurch annähernd die Zeit bestimmt werden kann, wann der Tod des Thieres eingetreten war. Man spricht von einer beginnenden Todtenstane, wenn die Kiefermuskein erstarrt, die Muskeln der Extremitäten jedoch noch beweglich sind. Die Todtenstarre ist eingetreten, wenn sowohl die Kiefer als auch die Extremitäten im Zustande der Erstarrung gefunden werden; ist dagegen der Kiefer beweglich geworden und sind noch die Extremitäten starr, dann spricht man vom Nachlassen der Todtenstarre. Sämmtliche Gelenke betinden sich in dem Zustande einer leichten Beugung aus dem Grunde, weil die Ursache der Erstarrung in dem Gerinnen des Muskeleiweisses (Syntonin) ihren Grund hat und die Beugemuskeln hinsichtlich ihrer Masse immer die Streckmuskeln überwiegen.
Was die Dauer der Todtenstarre anbelangt, so ist dieselbe verschieden lang nach der Krankheit, nach der Thierart und nach der Jahreszeit Es unterliegt keinem Zweifel, dass mit der beginnenden Fäulniss die Todtenstarre ihr Ende findet. Alles was den Eintritt der Fäulniss begünstigt, wird zum Aufhören der Starre beitragen. In den heissen Sommermonaten schwindet die Todtenstarre bei Pferden dio an Kolik verendet waren, schon innerhalb einer Stunde. Bei gefrorenen Leichen dauert die Todtenstarre so lange, dass sie noch nach dem Aufthauen derselben vorhanden ist. Bei kleineren Thieren kann die Todtenstarre bis zu 20 Stunden andauern.
Der Beginn der Fäulniss fällt mit dem Ende der Todtenstarre zusammen, sie gibt sich durch Verfärbung des Gewebes, durch Gasentwicklung, durch den cadaverösen Geruch und durch Wärmebildung zu erkennen. In der Haut äussert sich dieselbe zuerst durch 1m-bibitionsvorgänge, welche jedoch bei den Hausthieren wegen der pig-mentirten Haut erst nach dem Ableiern im Unterhautbindegewebe
Csukor. Gericlitl. TliicrkeiUvundi'.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 48
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74tgt;nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; Die Leicliencrsclieiiimigcn.
sichtbar werden. Au den abschüssigsten Stellen des Cadavers, je nach seiner Lagerung, entstehen die sogenannten Todtenflecke (Livöres mortis); sie entwickeln sich 1012 Stunden nach dem Tode und verdanken ihren Ursprung in erster Linie den Blutsenkungen; die Farbe derselben ist meistens eine blauröthliche und erst mit dem Fortschreiten der Fäulniss wird das Colorit durch Beimengen der eigenthümlichen grünen Fäulnissfarbe missfärbig.
Unter den Todtentlecken unterscheiden wir die ausseien und die inneren. Letztere sind bei den Thiercadavern von grösserer Bedeutung, sie führen den Namen Hypostasenquot; und entwickeln sich je nach dem Blutreichthum des Thieres früher oder später. Bei gewöhnlicher Lagerung der Cadaver der grösseien Thiere stellen sich die Blutsenkungen seitlich rechts oder links ein. üeberhaupt sind Schlüsse aus den Todtentlecken auf die Lagerung des Thieres zulässig.
Die inneren Leichenerscheinungen, meistens Hypostasen, verändern sich in der weiteren Folge; Leichendurchtränkung, Farbstoffe des Darminhaltes, Galle und Harn treten hinzu und können förmliche pathologische Processe vortäuschen. Im Wesentlichen bestehen sie in Verminderungen oder Vermehrungen, seihst in Abänderungen der Farbe, der Consistenz, des Volumens, der Durchsichtigkeit, der Elasticität und des Glanzes der Organe; ferner im Gerinnen der Körperflüssigkeiten, insbesondere des Blutes, in Blutüberfüllungen, Blutleere, Leichentränkungen durch Blut, Galle und Darminhalt; dazu gesellen sich abnorme Lagerungen, eventuell selbst Berstungen der Organe.
Eine genaue Darstellung der inneren Leichenerscheinungen lässt sich wegen ihrer Mannigfaltigkeit schwer durch die Beschreibung wiedergeben, die Kenntniss derselben kann nur an den übjecten selbst erworben werden.
Schon am Kopfe der Cadaver fällt die stärkere seitliche also unsymmetrische Blutüberfüllung auf. Nach angestellten Versuchen können förmliche Ecchymosenbildungen im Gehirne entstehen als reine postmortale Veränderungen; die stärkere Injection der Gefässe der weichen Hirnhaut auf der einen oder auf der anderen Seite und die Abänderung der Farbe, der Consistenz und Durchsichtigkeit der einen Gehirnhälfte werden schon innerhalb 24 Stunden nach dem Verenden der Thiere angetroffen. Seitliche Hypostasen um den Kehlkopf, im Bindegewebe längs der Luftröhre und der Speiseiöhre, verbunden mit Verfärbungen sind gewöhnliche Leichenerscheimmgen. In der Brusthöhle sind namentlich die Hypostasen in den Lungen von Wichtigkeit.
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Hie Leichcnersckeinuhgen.
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Dur (iet'ässreichthuni der Lungen einerseits und die lockere grobmaschige Beschaft'enbeit des Luugengewebes andererseits bieten ganz besonders günstige Hediugungen zum Entstehen von Senkungshyperämien. Für gewöhnlich ist der eine Lungenflügel auffällig dunkel gefärbt, während der andere vollkommen blass erscheint. Für das Gefühl erscheinen die dunklen Lungenpartien derber durchfeuchtet und luftleer, so dass bei hochgradigem Vorhandensein dieser inneren Leichenerscheinung, Täuschungen mit Lungenentzündungen nahe liegen. Im Hinterleibe sind für gewöhnlich die Organe der einen Seite auffällig verändert. Dies gilt insbesondere von einzelneu Darmabschnitten und von den Nieren.
Zu den Leichenerscheinungen, die ebenfalls in der ersten Zeit nach dem Tode und noch vor Eintritt der Fäulniss sich einstellen, gehören die Veränderungen am Auge, die darin bestehen, dass dasselbe gleich nach dem Tode seine Spannung verliert, wodurch es den Glanz einbüsst, das Auge des sterbenden Thieres brichtquot;, wie sich die Laien auszudrücken pflegen. Die Cornea erscheint anfangs wie bestäubt, dann legt sich die Oberfläche in feine liunzeln und es lösen sich von der Oberfläche ganze Fetzen des Epithels los. Die Bindehaut an den Lidern trocknet bei geöffnetem Auge bald ein, und es entwickeln sich zur Seite der Cornea, die eigenthümlichen gelblichbrauuen dreieckigen Flecke. Der Augapfel fällt immer mehr zusammen, indem der Glaskörper sich verflüssigt und die Häute des Augapfels sich blutig durchtränken.
Die weiteren Veränderungen im Cadaver gehören dem schon vorgeschrittenen Stadium der Fäulniss an; es sind: die Entwicklung von Fäulnissgasen im ünterhautbindegewebe an den lockeren Hautstellen der Körperoberttäche (Hautemphyseme), die Auftreibung des Hinterleibes bis zur Berstung und das Hervordrängen der Eingeweide durch die natürlichen Körperöffnungen.
Die mikroskopischen Veränderungen, welche die Gewebe durch die fortschreitende Fäulniss erleiden, bestehen in dem Befund der verschiedenen Bakterienarten, welche als Fäulnisserreger bekannt sind. Förmliche Colonien entwickeln sich in den Körperflüssigkeiten und in den Geweben. Dadurch entstehen schon frühzeitig Veränderungen in den Muskelfasern, den Drüsenzellen und den Epithelien, welche der fettig-körnigen Degeneration und der trüben Schwellung gleich kommen.
Bei der forensischen Beurtheilung der Leichenerscheinungen hat man die Fäulnissbedingungen zu berücksichtigen; die Kenntniss
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748nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; ^e Leichenerscheiniingen.
derselben ist insofern wichtig, da nur bei sorgfältiger Beriicksicbtigmig derselben Schlüsse auf den Zeitpunkt des eingetretenen Todes eines Thieres gestattet sind. Die Fäulnissbedingungen sind äussere und innere.
Die äusseren Fäulnissbedingungen sind gegeben in allen jenen Momenten, welche bekaniitermassen die Entwicklung der Fäulnissbakterien ermöglichen und sind gewisse Luft-, Feuchtigkeit und War nie Verhältnisse. Der Zutritt der atmosphärischen Luft beschleunigt die Fäulniss, wenn es gerade nicht scharfe und trockene Luftströmungen sind: rascher verläuft die Fäulniss in der Luft als im Wasser, namentlich im Meereswasser. Ein gewisser Grad von Feuchtigkeit ist zur ünteihaltung der Fäulniss unbedingt nöthig. Der Abschluss der Feuchtigkeit führt das Vermodern der Cadaver herbei; zu grosse Mengen von Wasser 1 (ihren zur Maceration.
Was die inneren oder individuellen Fäulnissbedingungen anbelangt, so stehen dieselben in Beziehung zur Thierait, zu der vorausgegangenen Krankheit und zur Widerstandsfähigkeit der Organe.
Pflanzenfresser gehen sehr rasch in Fäulniss über; durch die chemischen Processe im Thierköiper wird Wärme gebildet, welche der Entwicklung der Fäulnissbakterien Vorschub leistet. Thiere, welche an septischen Processen oder an acuten Infectionen zu Grunde gehen, faulen ebenfalls sehr rasch: ähnlich verhält es sich bei Vergiftungen durch Kohlensäure und Phosphor. Eine merkliche Verzögerung der Fäulniss hat man beobachtet nach Vergiftungen mit Carbolsäure. Alkohol, Arsen und Sublimat; da ist es die antiseptische Wirkung dieser Gifte, welche der Entwicklung der Fäulnissbakterieu hindernd entgegentritt. Hochgradig verletzte Cadaver mit Wunden an der Hautoberfläche gehen rascher in Fäulniss über, als Thiere mit intacter Haut.
Die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Organe ist ungleich, der Grund dafür liegt in ihrem Blutgehalte, in der Structur und im Luftgehalte. Aber auch die chemische Beschaffenheit der Gewebe bat einen Einfluss auf den Eintritt der Fäulniss. Das eigentliche Fett fault nicht, sondern zersetzt sich in Fettsäuren. Das Gehirn und der Knorpel, sowie die Milz, widerstehen sehr lange der Fäulniss.
Nach sorgfältiger Erwägung der angeführten Fäulnissbedingungen wird es dem Gerichtsthierarzte in manchen Fällen möglich sein, die Zeit zu bestimmen, die seit dem Tode des Thieres verflossen ist. Je weiter die Fäulniss eines Cadavers vorgeschritten ist. umso schwerer
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Die Leichenerscheinungen.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 749
fällt die Beorthdlung. Vor Allem kommen die äusseren Lage-bedingungen in Betracht, und zwar das Medium, in welchem sich der Cadaver befand, fn dieser Hinsicht gilt der auf Grund vieler Beobachtungen von Casper aufgestellte Satz: Bei ziemlich gleichen Durchschnitts-Temperaturen entspricht der Faulnissgrad von einer Woche Aufenthalts des Cadavers in der Luft: zwei Wochen Aufenthalts desselben im Wasser und acht Wochen Lagerung desselben in der Erde.
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-gt;-5 ?-lt;
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Register.
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Aaspocke 471. Abfeilen der Hörner beim Rinde 60Ö.
nbsp; nbsp;der Zähne beim Pferde 603.
Abhungern 174, 176.
Abortus 162.
Abzeichen, künstliche 8S,
606. Acarida 346. Achillea millefolium 170. Ackersenf 167. Aconitin 133, 717. Aconitum 106. Acria, Acria narcotica 663. Actinomyces-Nachweis 117. Actio quanti minoris-aesti-
matoria 11, 31, SO. 02,
587.
nbsp; redhibitoria 11, 12. 34, 48, 50, 53, 587.
Adlerfarn 167.
Adonis aestivalis 167.
Aedilen 10.
Aetherische Oele Nachweis 130.
Aethusa Cynapium 166.
Aeusserer Bruch 382.
Afterathmen 590.
Agar-Agar 137.
AgrostemaGithago 166, 714.
Agrostis stolonifera 169.
Aira canescens 169.
Algor mortis 744.
Alisma plantago 165.
Alkalien und alkalische'-Erden -Nachweis 136.
Alkaloidnachweis nach Stas amp;Otto 126. 131.
nbsp; nbsp;-Reagentien, allgemeine 126.
Alkoholnachweis 130. Allgemeine RechtsbegrifFe
18. Alopecurus pratensis 169. Alpenrose 166.
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Alte Rechte 12, 13. Altersemphysem 255. 725.
nbsp; nbsp;-ermittlung der Thiere 89, 604.
nbsp; nbsp;-fälschung 602. Amaurosis 328.
Amme des Einsiedlerbandwurms 567. Ammenschlauch 529. Amraoniak-Carmin 111.
nbsp; nbsp;-n achweis 130.
nbsp; nbsp;im Wasser 181. Amphystomuin 513. Analyse der Futterpflanzen
in saure und süsse Gräser
169. Anamnesis 89. Anemone 167. Angeld 25.
Anhetzen böser Thiere 76. Anilinfarbstoffe 110. Animalische Futterstoffe
171. Anklagezustand 65. Anthoxanthum odoratum
169. Antidota 666. Antimon 135. Anzeige, unterlassene, bei
Thierseuchen 734. Apopleiia cerebralis 629. Appellation gegen ein Ur-
theil 62. Arabis tartarica 165. Arbitrium 196. Aristolochia 166. Arrhenatherum avenaceura
169. Arsennachweis. Arsenspiegel
134. Arsenvergiftung 687, 690. Arum maculatum 165. Asclepias vincetoxicum 167. Asthma 247, 267. Athembeschwerden 263. Athmung, physiologischer
Vorgang derselben 262,
267.
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Athmungsorgane, Untersuchung derselben 99.
Atropin 133, 721.
Attest 202.
Aufhebung des Contractes 11.
Aufhellen der mikroskopischen Präparate 109.
Aufsetzkopper 341.
Auge, Entwicklung desselben 330.
Augenentzündung 312.
nbsp; -schein, richterlicher 66. -----Spiegel 321, 335.
nbsp; nbsp;-Untersuchung 380, 332. Ausgebreiteter Bandwurm
156. Avena flavescens 169. Azaleen 167.
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Bacillus mallei (Löffler-Schütz) 207.
nbsp; nbsp;tnberculosus (Koch) 391. Bärentritt 344. Bagatellverfahren 55, 63. Bakteriologische Boden-
und Luftanalyse 184.
nbsp; Wasseruntersuchung 183. Bandwurm, ausgebreiteter
156.
nbsp; nbsp;dreigliedriger 158.
nbsp; Echinococcus 158.
nbsp; nbsp;Einsiedlerbandwurm 148.
nbsp; nbsp;-seuche der Lämmer 156. Barrenwetzen 344. Baumknospen 165. Befähigungsnachweis, thier-
ärztlicher 83. Befallen der Weidekräuter
159. Befund 68, gerichtsthier-
ärztlicher 201. Begriffe. Bestimmungen,
strafrechtliche 72.
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Register.
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Behandlung der Leberegel-Feuche 545.
nbsp; Maul- und Klauenseuche 059.
Beharrungsfutter ili. 113.
Belladonna 166.
Berlinerblau-Reaction 129.
Beschädigung auf diätetischem und hygienischem Wege 650.
nbsp; boshafte 73.
nbsp; nbsp;der Hausthieie 607.
nbsp; nbsp;durch Bändigen 64ä.
nbsp; nbsp;durch Beschlagen an der Wand 643.
nbsp; nbsp;durch chirurgische Operationen 643. 64ö, 649.
nbsp; nbsp;durch Eingeben von Arzneien 643.
-- durch Fütterung 652.
nbsp; nbsp;durch Gifte 662.
nbsp; durch Impfung 648.
nbsp; nbsp;durch thierärztliche Kunstfehler 641.
nbsp; durch Thiere 79.
nbsp; nbsp;durch Thierquälerei 654.
nbsp; nbsp;durch Thierseuchen 731.
nbsp; nbsp;durch Transport 633.
nbsp; nbsp;durch ungebührlichen Gebrauch 657.
nbsp; nbsp;durch den Weidegang 653.
nbsp; nbsp;durch Werfen 644.
nbsp; Folgen derselben 609. Beschlagen an der Wand
643. Besitz, Eigenthum 20. Besitzstörungsprocess 63. Besondere Geri chtsverfah ran
63. Bestechung 74. Bestrafung 73. Betäubende Gifte 663. Betrug 74, 585, Aufdeckung
desselben 90. Betrügereien, betrügerische
Handlungen 587. Beurtheilung des Stalles 146. Bewegungsstörungen 143. Beweis, Beweisverfabren,
ordentliches 56, 57. Beweis, negativer 86. Bilsenkraut 133, 166. Bindegewebsrotz 214, 221.
nbsp; -tuberkel 406. Bingelkraut 167, 718. Binsengräser 169. Bisswunden 613. Bläschenemphysem 253. Blasenwürmer 17. Blausäure 712.
nbsp; nbsp;-nachweis 129.
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Blei 135.
nbsp; nbsp;-staub 155, 683.
nbsp; nbsp;-Vergiftung 681. Blindheit 333. Blutgerinnung 627.
nbsp; nbsp;-gifte 664. -----harn 162.
nbsp; nbsp;-körperchen abnähme bei Distomatosis 342, 545.
nbsp; nbsp;-körperchengrösse 114.
nbsp; nbsp;-nachweis 111.
nbsp; nbsp;-serum 137. Blutung 627, 629. Blutunterlaufungeu 612.
nbsp; nbsp;-Untersuchung bei Disto-matosis 543.
nbsp; nbsp;-würmer 117. Bocksbart 170. Bodenverhältnisse, Untersuchung derselben 151.
Bösartige Klauenseuche der
Schafe 551. Botanische Heuanalyse 169. Brand, Brandpilze 160.
nbsp; nbsp;-pocken 471.
Brauchbarkeit und bedungene Eigenschaften der Thiere 90.
Braunschweig'sches Statut
13. Brechnuss 132.
nbsp; nbsp;-Weinstein 135. Bremsenschwindel 147. Briza media 169. Bromnachweis 131. Bromus 169. BronchopneumonischerBotz
214. Bruch 381, 384.
nbsp; nbsp;angewachsener, beweglicher 384.
nbsp; -pforte 383. -----ring 383.
nbsp; nbsp;-sack 383. Brustseuche der Pferde 147.
nbsp; nbsp;-Verletzungen 631. Bürgerliches Gesetzbuch 8,
17, 18, 37. Bärgschaftleisten, Gewährleisten 34.
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Carbolsäure 130.
-----Vergiftung 692.
Carex 170.
Carmin 111.
Celloidin 120.
Cellules ä noyeaux multiples 399.
Cercarien 330.
Chelidonium 166.
Chornische Extractions-methode zum Nachweis von Alkalien, Säuren und Salzen 128.
nbsp; Methode von Fresenius amp; Babo für Metalle 127.
nbsp; Methode von Stas amp; Otto für Alkaloide 125.
Chemischer Nachweis des
Giftes 679. Chemische Trennung der
Bestandtheile 124.
nbsp; Untersuchung 89, 121.
nbsp; Voruntersuchung auf Gifte 124.
Chenopodiumhybridum 165. Chlornachweis 131. Chloroform 130, 699. ChronischeTuberculose 405. Cichorie 170. Cicuta virosa 165, 713. Civilprocessordnung 34. Claviceps purpurea 163. Cochenille-Alaun, Csokor's
112. Codex austriacus 14.
nbsp; Napoleon 18, 40. Coenurus cerebralis 287. Colchicin 131. Colchicum autumnale 167,
704.
Combination der Thatsachen bei der Untersuchung 89.
Commission, amtliche 185.
Commotio cerebri 629.
Commotionen 613.
Compressorien 118.
Concurrirende Todesursachen 628.
Coniin 132, 725.
Conservirnng der Präparate 109.
nbsp; trockene 110, 120. Constatirung einer Vergiftung 121.
Contraarbitrium 196. Contusionen 613. 931. Corioptes 356, 437. Cryptorchismus 597. Cul de poule 240. Curarin 133.
'('nrkosten für von tollen Hunden Gebissene 79.
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Cadaver, Alter desselben 92.
nbsp; Lagerung bei der Section 95, 99.
nbsp; nbsp;-Theile, eingesendete 105.
nbsp; nbsp;-Untersuchung 92. Calomel 683. Camidabalsam IM. Canthariden 728.
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Cuscuta europaea IGö. Catisrotz i'H. Cjmogarns eristatus 169. Cyperaeeen lf)9. -gras 170. Oyperus no.
(.'ysticercus cellulosae 148, 368, 56.;i, 573.
|
Diätetische Schäden 172, 651.
Diebstahl 74.
Digitalin 131.
Digitalis 166, 720.
Discomyces-N'achweis 117.
Dissimulation vide Simulation.
Disteln 170.
Distomatosis 509.
Distomen 512.
nbsp; nbsp;-eiernachweis 345. Distomum hepaticum 51',
314.
nbsp; nbsp;lanccolatum 311, 523. Dosis toxica, Dosis toxica
letalis 664. Drehsucht, Drehkrankheit
137, 372. Dreigliedriger Bandwurm
158. Drittelalkohol 118. Drüsenkrankheit 388.
-----rotz 243.
Drüse, verdachtige 213, 229,
242. Dumrakoller 279. Duplik 56, 64. Durchmusterung der Heerde
91. Dyspnog 264, 265.
E.
Eohinococcus 138.
Echinorrhyuchus gigas 149.
Edictum aedilitium 10.
Egelkraut 164.
Egelwürmer 509.
Eibenbaum 166, 709.
-----gift 133.
Ei des Leberegels 511.
Eid, Hanpteid, Erfüllungseid 60, 61.
Eigenthum, Eigenthums-recht 21.
Eigenthumsklage 22.
Einblick in die Acten 89.
Eingeweideherausnahme 99.
Einigung der Sachverständigen 85.
Einrede 36, 64.
Einschllessen mikroskopischer Präparate 120.
Einsiedler-Bandwurm 148. 565, 566, 367.
Einwand gegen Wahl des Sachverständigen 83.
Eisenhut 166.
Eiweisskost 175.
Elephantiasis, rotzige 237.
Embolie 377.
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Embolische Tuberculose 404.
Embryo. Beschaffenheit desselben 103.
Emphysem 233.
Endarteritis obliterans 377.
Engl. Raygras 169.
Enthebung der Function als Sachverständiger 83.
Entschädigung für durch tolle Hunde gebissenes Vieh 79.
Entstehungsursache
nbsp; nbsp;des Dampfes 247.
nbsp; nbsp;des Dummkollers 281.
nbsp; nbsp;derFiunenkrankheit580.
nbsp; nbsp;der Hernien 382.
nbsp; nbsp;des intermitt. Hinkenlaquo; 374.
nbsp; des Koppens 339.
nbsp; nbsp;der Leberegelseuche 510.
nbsp; nbsp;der Lungenseuche 414.
nbsp; nbsp;der Lungenwurmseuchc 491.
nbsp; nbsp;der Magenwunnseuche 347.
nbsp; nbsp;der Maul- und Klauenseuche 533.
nbsp; nbsp;der Mondblindheit 313.
nbsp; nbsp;der Pest der Schafe 561.
nbsp; nbsp;der Räude 345.
nbsp; nbsp;der Rinderpest 440.
nbsp; nbsp;der Rindertuherculose 390.
nbsp; nbsp;des Rotzes 212.
nbsp; nbsp;der Schafpocken 468.
nbsp; nbsp;der Schafräude 484.
nbsp; des Scheidevorfalles 428.
nbsp; nbsp;des schwarzen Staares 329.
nbsp; nbsp;der Stätigkeit 304.
nbsp; nbsp;der verdächtigen Drüse 242.
nbsp; nbsp;des Wurmes 233. Entwicklung des Tuberkels
400.
Entwicklungsgeschichte des Leberegels 524.
Entzündungen 119.
Eosin-Glycerin Csokor's 108, 118.
Epichloe typhina 163.
Epidermisrotz 233, 238.
Epilepsie 366, 370, 372. 426, 630.
Epilcpsiecentrnm 367.
Epitheloide Zellen des Tuberkels 399, 401.
Equisetum 164, 170. 721.
Ergotinismus 710.
Erhaltungsfutter 172, 173.
Erhärtungsflüssigkeit 119.
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]gt;actylis glomerata 169. Damarlack 110. Dampf 246.
nbsp; nbsp;-rinne J64. Daimtrichine 149. Datura stramonium 166. Daturin 133. Deckgläschen 108. Deckglaspräparate HT Delphinium 167. Demonstration durch den
Sachverständigen 84. Derraatocoptes 353,436,484.
nbsp; nbsp;-räude 300, 437, 485. Dermatodectes 353, 436. Derraatophagus 356, 437,
484.
nbsp; -räude 361, 438, 487. Desinfection, unvorsichtige
76. Destillation 125. Diagnose von:
nbsp; Dampf 261.
nbsp; nbsp;Dummkoller 287.
nbsp; Epilepsie 369.
nbsp; nbsp;Finnenkrankheit 578.
nbsp; Hernien 383.
nbsp; intermitt. Hinken 379.
nbsp; Leheregelseuche 542.
nbsp; Lungenseuche 419.
nbsp; Lungenwurmsenche 505.
nbsp; nbsp;Magonwurmseuche 550.
nbsp; nbsp;Maul- und Klauenseuche 538.
nbsp; Mondblindheit 320.
nbsp; nbsp;Räude 358.
nbsp; nbsp;Rinderpest 458.
nbsp; nbsp;Rindertuherculose 406.
nbsp; nbsp;Rotz 284, 228.
nbsp; nbsp;Schafpocken 477.
nbsp; nbsp;Schafräude .486.
nbsp; nbsp;Scheidevorfall 428.
nbsp; nbsp;schwarzem Staar 332.
nbsp; nbsp;Stätigkeit 304.
nbsp; nbsp;Tragsackvorfall 430.
nbsp; nbsp;verdächtiger Drüse 244.
nbsp; nbsp;Vergiftungen 670.
nbsp; nbsp;Wurm 238.
nbsp; nbsp;Zurückbleiben der Nachgeburt 433.
Dialyse 124.
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754
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Register.
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Eriophoium 170.
Erkennungsvermogen, Con-statirung desselben 142.
Ernährungsstörungen Hä.
Ernährung, unzureichende HL
Eröffnung des Wirbelcanales 104.
Erreger der Maul- und Klauenseuche 553.
Erreger der Rinderpest 440.
Erreger der Schafpocken 468, 474.
Erschütterungen 613.
Erwerbung 2ä.
Erysimum cheiranthoides 164.
Erysiphe 162.
Euphorbia 167, 719.
Eutertuberculose 409.
Evonymus 163.
Excoriationen 612.
Executionsprocess 63.
Experiment als klinisches Hilfsmittel 142, 736.
Experiment, physiologisches 133, 136.
Experten in Veterinärangelegenheiten 3.
Exstirpation der Kehlgangslymphdrüsen behufs Rotznachweis 227.
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Fleischbeschau 731,740,742. Fleischmehl 171. / Fleischvergiftung 71laquo;! Fleischwaare 6. Fleischwasserpeptongelatin
137. Flüchtige Gifte, Nachweis
125. Flugbrand 161. Flugstaub 155. Flusswasser 178. Forderungsrecht 23. Forensische Beurtheilung:
nbsp; nbsp;des Alters 603.
nbsp; derbetrügerischen Handlungen im Allgemeinen 588.
nbsp; nbsp;der Brüche 386.
nbsp; nbsp;des Dampfes 277.
nbsp; nbsp;der diätetischen Beschädigungen 651.
nbsp; nbsp;des Dumiukollers 295.
nbsp; nbsp;der Fallsucht 373.
nbsp; nbsp;der fehlerhaften Fütterung 651.
nbsp; nbsp;der Finnenkrankheit 580.
nbsp; nbsp;der Hernien 386.
nbsp; nbsp;der Infcctionen 735.
nbsp; nbsp;des intermitt. Hinkens 381.
nbsp; nbsp;des Koppens 343.
nbsp; nbsp;der Leberegelseuche 543.
nbsp; nbsp;der Leichenersclieinun-gen 747.
nbsp; nbsp;der Lungenseuche 422.
nbsp; nbsp;der Lungenwurmseuche 307.
nbsp; nbsp;der Magenwurmseuche 551.
nbsp; nbsp;der Maul- und Klauenseuche 360.
nbsp; nbsp;der Mondblindheit 325.
nbsp; nbsp;des Nachtschadens 582.
nbsp; nbsp;der Räude 368.
nbsp; nbsp;der Rindertuberculose 410)
nbsp; der Rinderpest 465.
nbsp; nbsp;des Rotzes 230.
nbsp; nbsp;der Schafpocken 481.
nbsp; nbsp;der Schafräude 488.
nbsp; nbsp;des Scheidevorfalles 429.
nbsp; nbsp;der Scheinveredlungen 602.
nbsp; nbsp;des schwarzen Staares 336.
nbsp; nbsp;der Sodomie 660.
nbsp; der Stätigkeit 307.
nbsp; nbsp;der tödtlichen Verletzungen 625.
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Forensische Beurtheilung:
nbsp; nbsp;des Tragsackvorfalles 432.
nbsp; der verdächtigen Drüse 243.
nbsp; Verletzungen im Allgemeinen 622.
nbsp; des Wurmes 241.
nbsp; nbsp;des Zurückbleibens der Nachgeburt 435.
Frankenberg'sches Gewohnheitsrecht 13.
Französisches Raygras 169.
Franzosenkrankheit 390, 401, 406.
Froschlöffel 163.
Fuchsschwanz 169.
Functionelle Prüfung der Thiere 142.
Pundschein 201.
Fussräude 361.
Futterespe 169.
Futterkosten, Sicherstellung derselben 146.
nbsp; -mittel, Verunreinigung derselben 170.
nbsp; -normalmenge 172.
nbsp; -pflanzen 160.
nbsp; -ratiouen 173.
nbsp; -stoffe, animalische 171.
nbsp; -stoffe, Untersuchung derselben 168.
nbsp; -stoffe, verdorbene 160, 632.
nbsp; -stoffe, deren Wirkung 168.
Fütterung, fehlerhafte 6S1. Fütterungsversuche 141.
G.
Gänsefuss 165.
nbsp; -kresse 165. Gartenschierling 166. Garten- und Feldmohn 133,
166. Gebärmuttervorfall 429. Gebirgskrankheit 153. Gebühren für thierärztliche
Sachverständige 71. Gedrehter Pallisadenwurm
548. Gefleckter Schierling 166. Geflügelsection 104. Geflügeltyphoid 147. Gefriermethode 120. Gegenbruch am Schädel 630. Gegengifte 666. Gegenschlussschrift 56. Gehirnblasenwurm 287.
nbsp; -congestion 299.
nbsp; nbsp;-entzündung 283.
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Fabricalionsrückstände 171. Fadenförmiger Pallisaden-
wurm 492. Fagopyrismus 719. Fallsucht 366, 426. Falsche Klauenseuche 162. Fälschung des Nationales
605. Färbungsmethode HO. Fäule 159, 160. Fäulniss 743. Faulhüten 139, 511. Fehler der Hausthiere 203. Feldrittersporn 167. Ferkelkraut 170. Festuca pratensis 169. Fettkost 175. Feuchte Kammer 113. Fingerhut 131, 166, 720. Fingerkraut 165. Finnen 17, 563, 573. Finnenkrankheit 148, 563. Fioringras 16'\ Fixiren der Präparate 120. Flachs 164, 722. Flachsseide 165.
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Ragister.
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755
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Gehirnerschütterung 62!t.
nbsp; nbsp;-geschwülste 286.
nbsp; nbsp;-gifte 664.
nbsp; nbsp;-höhlonwassersucht 283.
nbsp; nbsp;-localisationen 288.
nbsp; nbsp;-section 97, bei Dumm-koller 288.
nbsp; nbsp;-thätigkeit, Prüfung derselben 142.
nbsp; -tuberculose 409. Gehörsinn, Geruchsinn 143. Gelatinöse rotzige Entzündung 237.
Gemischte Eechtsprincipien
13. Genickstich 631, 744. Gerichtliche Thierheilkunde
1, 8. Gerichtliches Verfahren in
Processsachen 54. Gerichtsärztliche Aeusse-
rung 185.
nbsp; nbsp;Geschäfte 6.
nbsp; nbsp;Gutachten 70.
nbsp; nbsp;Obduction ö.
nbsp; nbsp;Schriftstücke 18.';.
nbsp; nbsp;Untersuchung und Verrichtungen 4, 66, 82, 87, 185.
Gerichtsbehörden in Oester-reich 62.
nbsp; nbsp;-Ordnung, allgemeine 54. Gerichtsthierarzt als Zeuge.
als Sachverständiger 185.
Gerichtsverfahren, ordentliches, ausserordentliches 55, besonderes 63.
Geschäfte des Sachverständigen 87.
Geschenkannahme in Amtssachen 74.
Geschichte:
nbsp; nbsp;des Dampfes 246.
nbsp; nbsp;des Dummkollers 280.
nbsp; nbsp;der Fallsucht 426.
nbsp; nbsp;der Pinnenkrankheit 564.
nbsp; nbsp;der Klauenseuche 552.
nbsp; nbsp;des Koppens 338.
nbsp; nbsp;der Leberegelseuche 510.
nbsp; nbsp;der Lungenseuche 413.
nbsp; nbsp;der Lungensucht 389.
nbsp; nbsp;der Lungenwurmseuche 490.
nbsp; nbsp;der Magenwimnseuchc 547.
nbsp; nbsp;der Mondblindheit 311.
nbsp; nbsp;des Nachtschadens 581.
nbsp; nbsp;der Perlsncht 389.
nbsp; nbsp;der Pest der Schafe 561.
|
Geschichte:
nbsp; nbsp;der Räude 345.
nbsp; nbsp;der Rinderpest 439.
nbsp; nbsp;des Rotzes 805.
nbsp; nbsp;der Schafpocken 467.
nbsp; nbsp;der Schafräude 484.
nbsp; der Stätigkeit 303.
nbsp; nbsp;des schwarzen Staaies 327.
nbsp; des Tragsack- und Scheidevorfalles 427.
nbsp; nbsp;der verdächtigen Drüse 242.
nbsp; nbsp;des Wurmes 233. Geschichtliche Entwicklung
der Rechtsnormen im Thierhandel 9.
Geschwornengerichte 68.
Gesetz, betreifend die Abwehr und Tilgung ansteckender Thierkrank-heiten 76, 732.
Gesetz, betreffend die Abwehr und Tilgung der Rinderpest 78, 732.
Gesetz, betreffend den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen 740.
Gesetz, Landes-, Reichsgesetz 20.
Gesetzliche Hauptmängel des Pferdes und der Last-thiere 204, 337.
nbsp; des Rindes 387, 412.
nbsp; nbsp;des Schafes 465, 546.
nbsp; nbsp;des Schweines 563. Gesetzrecht 19. Gcsichtsverletzungen 630. Gesundheitsbeschädigungen
der Hausthiere 611, 641.
Gewährleisten, Gewährsmängel, Gewährzeit 33.
Gewährleistung 4. 34, 85. 205.
Gewährleistungsklage 50.
Gewährschaft 35. 36.
Gewährsmängel 10, 44, 45, 90.
Gewährzeit bei:
nbsp; nbsp;Dampf 246.
nbsp; nbsp;Drüsenkrankheit des Rindes 389.
nbsp; nbsp;Dummkoller 280.
nbsp; Fallsucht des Pferdes 366.
nbsp; nbsp;Fallsucht des Rindes 426.
nbsp; Finnenkrankheit der Schweine 563.
nbsp; nbsp;intermittirendem Bruch 382.
|
Gewährzeit bei:
nbsp; nbsp;intermittirendem Hinken 374.
nbsp; Koppen 338.
nbsp; Klauenseuche 552.
nbsp; nbsp;Leberegelseuche 509.
nbsp; Lungenseuche des Rindes 413.
nbsp; Lungensucht des Rindes 389.
nbsp; nbsp;Lungenwurmseuche 489.
nbsp; Magenwurmseuche 547.
nbsp; nbsp;Mondblindheit 311.
nbsp; nbsp;Nachtschaden 581.
nbsp; nbsp;Perlsucht 389.
nbsp; nbsp; Pest der Schafe 561.
nbsp; nbsp;Räude des Pferdes 34 i.
nbsp; nbsp;Räude des Rindes 436.
nbsp; nbsp;Rinderpest 439.
nbsp; nbsp;Rotz 205.
nbsp; nbsp;Schafpocken 466.
nbsp; nbsp;Schafräude 483.
nbsp; nbsp;schwarzem Staar 327.
nbsp; nbsp;Stätigkeit 301.
nbsp; nbsp;Tragsack- und Scheidevorfall des Rindes 427.
nbsp; nbsp;verdächtiger Drüse 242.
nbsp; nbsp;Wurm 233.
nbsp; nbsp;Zurückbleibender Nachgeburt 432.
Gewährswandeizeit - Frist 36, 37, 40, 43, 45. 48.
Gewaltthätigkeit,öffentliche 73.
Gewebshärtung 121.
Gewohnheitsrecht 19.
Gifte 76, 122, 663.
Gifthandel, unbefugter 76.
nbsp; nbsp;-lattich 166.
nbsp; nbsp;-nachweis 124, 679.
nbsp; nbsp;-pflanzen 164. Gitschen 603. Glanzgras 169. Glaukom 331. Glyceria 169.
Gnathostoraa hispidum 149. Goldchlorid 113.
nbsp; nbsp;-hafer 169.
-----regen 167, 725.
Gottesgnadenkraut 167. Grabmilbe 346, 437, 484. Gratiola officinalis 167. Grauer Staar 319. Grummet 168.
Grüner Staar 318, 321. Gutachten 68, 18Ö, 195.196.
nbsp; nbsp;einfaches 196.
nbsp; nbsp;Endgutachten 197, 200
nbsp; nbsp;Form des Gutachtens 197, 200.
nbsp; nbsp;Gegengutachten 196.
nbsp; nbsp;Obergutachten 197, 201.
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756
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Register.
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H.
Hiiarzerstürendc Pilze 118.
Habichtskraut 164, 110.
Hacmatoxylin 112.
Haemin, Haeminkrystalle 115.
Haemoglobinabnahrae bei Distomatosis S42, 545.
Härte des Wasser 178.
Härten 119.
Hafer 171.
Hahnenfnss 167.
Halbloch 513.
Halsverletzungen 631.
Handhabung, unvorsichtige, mit betäubenden Mitteln 75.
Handschildriger Magenwurm 149.
Harn, Veränderung bei Vergiltungen 673.
Harte Gewebe zur mikroskopischen Untersuchung 121.
Hartschnauflgkeit 268.
Hauptfehler 13, 44, 51.
Hauptmängel 12.
nbsp; nbsp;des Pferdes und der Lastthiere 204.
nbsp; nbsp;des Rindes 387.
nbsp; nbsp;des Schafes 465.
nbsp; nbsp;des Schweines 563. Hauptverhandlung 68. Hausthiere, bösartige 76. Hautabschürfungen 612. Hautwunn, Hautrotz 211.
213, 232, 234, 239. Hederich 164. Helleborus 167, 723. Hemistomum 513. Herbstzeitlose 167, 704. Hernie 381, 384. Herzbeuteluntersnchung
101. Herzgifte 664.
nbsp; -klappenentzündungäöfi.
nbsp; nbsp;-rnptur 632.
nbsp; nbsp;-section 102.
Heu 168, dessen botanische Analyse 169.
Heuwerthsrechnung 17i.
Hiebwunden 616.
Hieratium 164, 170.
Hinken 374.
Histologie der Lungenseuche 418.
nbsp; der Schafpocken 474.476. Hodenbruch 3H4.
Höhere Instanzen in Veteri- I
när-Angelegenheit.3, 68. '
Holkus 169.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;I
|
Honiggras 169. Hordeum pratense 169. Hühnerafter 240. Hülsenfrüchte 170, 171. Hülsenwurm 158. Hundspetersilie 166. Hüttenrauchkrankheit 155,
403. Hy drocephalus 157,283,299. Hydrocotyle vulgaris 165. Hygienic 731. Hygienische untersuch. 144.
nbsp; nbsp;der Aufenthaltsorte der Hausthiere 146.
nbsp; nbsp;derWeiden u.Wiesen 151. Hygienische Wasseruntersuchung 177.
Hyoscyamin 133. Hyoscyaraus nlger 166. Hypericum perforatum 165. Hypochaeris maculata 170. Hypostasen 626, 746.
I.
Identität des Streitobjectes.
Sicherstellung desselben
89. Impfung 136, 648, 736, 739.
nbsp; bei Lungenseuche 423.
nbsp; nbsp;Milzbrand 140.
nbsp; Rotz 140.
nbsp; nbsp;Schafpocken 467.
nbsp; Tuberculose (Perlsucht) 141.
nbsp; nbsp;Wuth (Pasteur) 139. Impfunglücke. Schadloshaltung dabei 739.
Incidenzstreit 60. Incubationszeit: bei Rinderpest 459.
nbsp; nbsp;bei Pest der Schafe 562. Indisches Pfeilgift 133. Infectionen 730. Infection durch Leberegel
534.
nbsp; nbsp;der Nährböden (durch Impfung, durch Verstreichen) 138, 139.
Inflltrirte Tuberculose 389, 403.
Innehabang (Detention) 20.
Innerer Bruch 382.
Inrotulirung der Beweis-acten 58, 60
Inspection des Thieres 88.
Instanzen (Gevichtsinstan-zen) 62.
Interstitielle Lungenentzündung 413, 415.
Intozicationen 662.'
Isoliennethode 118.
Italienisches Raygras 169.
|
Jodnachweis 131.
nbsp; nbsp;-Vergiftung 702. Johanniskraut 165. Josefinisches Gesetzbuch 15. Jumentum 10.
Juncus 170.
nbsp; nbsp;bufonius 164. Jungvieh. Altersfeststellung
604. Juniperus Sabina 167, 724. Justinianisches Gesetzbuch
12.
K.
Kammgras 169. Kapselcoccus (Friedländer)
414. Kartoffeln 170. Kartoffelfäule 160.
nbsp; nbsp;-nährböden 137. Kataleptische Todtenstarro
744. Katarrhalische Leiden 146. Kauf auf Probe 28. Kehlkopfmuskeln 258. Kehlkopfnerv 258. Keimschlauch 529. Klage, Gewährleistungs-
klage, Rückklage 50. öS. Klappenentzündung 257. Klauenseuche 147. Kleegattungen 170. Knaulgras 169. Knochenbrüche 615.
nbsp; nbsp;-rotz 223. Kochsalzlösung 108. Kockelskörner 131. Kohlenhydrate 175.
nbsp; nbsp;-oxydvergiftung 700.
nbsp; nbsp;Säurenachweis 180. Kopfdrehe 157.
nbsp; -krankheit der Rinder und Schafe 147.
nbsp; -Verletzungen 629. Koppen 338. Koppriemen 343. Körnerfrüchte 171. Kornrade 166, 714. Krankheiten, Feststellung
derselben 90. Krätze 344. Krätzmilben - Auffindung
118. Krebssaft-Nachweis 117. Kribelkrankheit 163. Krippenwetzen 344. Kronenrost 135, 161. Krötenbinse 164. Kupfer 135, 695.
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#9632;Register.
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757
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Lactnca virosa 166. Lausekraut 167. Lauschkoller 297, 289. Leliende Sache 2, res ani-
mata i. Lebenskette 624. Leberegel, grosser 511, 314.
nbsp; nbsp;Iancettiörmiger511,523.
nbsp; nbsp;-seuche 1S6. 1S9, 509. Lecksucht 165. Lederfressen 344.
Leduni palustre 167. Leges barbarorum 12. Leichenblässe 744.
nbsp; nbsp;-erscheinungen 626, 743.
nbsp; nbsp;-hyperämie 626.
nbsp; nbsp;-hypostase 626, 746. ------kälte 744.
Lein 164. Leistenbruch 384. Leontodon Taraxacum 170. Linum catharticum 168.
nbsp; nbsp;usitatissimum 164. Livores mortis 746. Lochfracturcn am Schädel
630. Löffler-Schütz Methode 117.
nbsp; Färbung derRotzbacillen
138. Löwenzahn 170. Lolium 169. Luftkopper 341.
nbsp; nbsp;-rcihrcnkiiitzer 159, 492. Lnngenbrand 413.
nbsp; nbsp;-emphysem 253.
nbsp; nbsp;-haarwurmseuche 497.
nbsp; nbsp;-probe 99. ------rotz 214, 217.
nbsp; nbsp;-seuche 413.
nbsp; nbsp;-senchemikroorganismen 414.
------sucht 388.
nbsp; nbsp;-tuberculose 407.
nbsp; nbsp;-Würmer 389.
nbsp; nbsp;-wurm-Knotenkrankheit 501.
nbsp; nbsp;-wurmseuche 159, 389. Lupinen 170, 708. Lupinose 162. 170, 708. Luxationen 615.
Luzula 170. Lymnaeus 511. Lymphangitis malleosa 237. Lymphgefässentzündung, rotzige 237.
|
Magenwnrmseuche 158,
159, 546. Mahnverfahren 65. Mais 170. Malleus 205, 232. Mandatsprocess 6b. Mania periodica 301. Mannaschwingel 169. Manuelactenstück 188. Marsh'scher Apparat 13i. Maulhöhleuntersuchung 99.
nbsp; nbsp;- und Klauenseuche 552. Media 166. Medicaraente, verbotener
Verkaut' 76. Medicina forensis veteri-
n aria 1. Meerrettig 167. Mehlthau 162. Melden 170. Melica 169. Membrana capsulo pnpilla-
ris 336. Menum 165.
Mercurialismus 167, 684. Merkel'sche Flüssigkeit 120. Metallische Gifte (quot;Fresenius
amp; Babo) 133. Mikroskop, mikroskopische
Untersuchung 106. 128. Mikroskopische Utensilien
106.
nbsp; nbsp;Veränderungen im Cadaver 747.
Mikrotom 120. Milben 345. 436. Milch 171. Milchuntei-
suchung auf Tuberkel-
bacillen 407. Miliartuberculose 395. Millon's Reagens 130. Milzbrandbacillen 114.
nbsp; nbsp;-districte 153.
nbsp; nbsp;-Impfung 140. Minderung des Preises 52. Minderungsklage 52. 53
587.
Missbrauch der Amtsgewalt der Vertrauensstellung 71, 74.
Mitscherlich's Phosphor-nachweis 129.
Mitursachen von Beschädigungen 610.
Mitwirkung des Sachverständigen 84.
Moderhinke 147.
Molinia coerulea 164. 170.
Mondblindheit 310.
Monostomum 512.
Morbus redhibitorius 44.
Morphium 133.
|
Mors per:
nbsp; nbsp;apoplexiam 624.
nbsp; nbsp;asphyxiam 624.
nbsp; nbsp;syncopen 624. Müller'sche Flüssigkeit 119. Muskel-Functionsstörungen
375.
nbsp; nbsp;-gifte 664. -----rotz 223.
nbsp; nbsp;-trichine 149. Mutterkoller 297. Mutterkorn, Mutterkuni-
brand 163, 710. Mydriasis 335. Myeloplaques 399. Myosis 333.
N.
Xachtschaden. Nachtkrankheiten 36, 45. 51, 581.
nbsp; nbsp;-schatten 133. 166. Nachweis von Actinomyces
117.
nbsp; nbsp;Alkaloiden 131.
nbsp; nbsp;ansteckenden Thier-krankheiten 736.
nbsp; nbsp;Arsen nach Marsh 134.
nbsp; nbsp;Blutwürmern 117.
nbsp; nbsp;Discomyces 117.
nbsp; nbsp;Distomeneier 545.
nbsp; nbsp;flüchtigen Giften 128.
nbsp; nbsp;flüchtigen Säuren 130.
nbsp; nbsp;Finnen 579.
nbsp; nbsp;Giften 122.
nbsp; nbsp;Krätzmilben 118.
nbsp; nbsp;Krebssaft 114, 118.
nbsp; nbsp;Metallgiften 127.
nbsp; nbsp;niederen Organismen 115.
nbsp; nbsp;Pflanzengiften nach Stas 131.
nbsp; nbsp;Phosphor nach Mitseher-lich 129.
nbsp; nbsp;Rotzbaeillen 116.
nbsp; nbsp;Tuberkelbacillen 116.
nbsp; nbsp;Vergiftungen 128. Nachweis zum ewigen Gedächtnisse 59.
Nährböden, feste 137, 392. Nahrung, salzarme 175. Narcein 133. Narcisse 167, 724. Nardus strieta 169. Narkose 75. Narkotische Pflanzengifte
615. Narthecium ossifragum 164. Nasenhöhle-Untersuchung
98. Nasenrotz 219.
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M.
Mäntrcl und Fehler
Hausthiere 203. Magenberstung 614.
|
der
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p
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758
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Kegister.
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Xassfaule 160. Xationale 89. Naturrecht 18. Nematoideum ovis juiluiu-
nalis 497. Nervengifte 664. Nervns laryngeus sup. 238.
nbsp; nbsp;phrenicus 2S7.
nbsp; nbsp;recurrens 258. Nessler's Beagens 181. Netzhautablösung 331. Neubildungen 119. Nicotin 132. Nicotina 166, 716. Nicken 636.
Niedere Organismen, Nachweis 116. Nieswurz 132, 167. Nullitätsklage 62.
o.
übduction 29.
Übergutachten, gerichts-thierärztliches 68.
Objecte zur chemischen Untersuchung 122.
Objectträger 108.
Occlusio pupillae 317.
Oelsamenkuchen 170.
Oenanthe flstulosa 166.
Oesterr. Gesetzbuch 13.
I lestruslarvenkvankheit 147.
Oestrus ovis purpureus 287.
Oleander 167, 718.
Opium 166.
Organische Massenzerstö-ruug (Fresenius amp; Babo) 127.
nbsp; nbsp;Substanzen, Nachweis und Bestimmung im Wasser 182.
Orsoillelösung 112.
i raquo;rtseigene Krankheiten 152.
Ortsleiden 147.
Osterluzei 166.
Oxalis acetosella 165.
|
Pathogene Organismen,
Nachweis 116. Pathologischer Befund von-
nbsp; nbsp;Finnenkrankheit 563.
nbsp; nbsp;Leberegelseuche 536.
nbsp; nbsp;Lungenseuche 415.
nbsp; nbsp;Lungenwnrtnseuche 501.
nbsp; nbsp;Magenwurmseuche 550.
nbsp; nbsp;Maul- und Klauenseuche 550.
nbsp; nbsp;Mondblindheit 315.
nbsp; nbsp;Pest der Schafe 562.
nbsp; nbsp;Rinderpest 442.
nbsp; nbsp;Schafpocken 470.
nbsp; nbsp;Schafräude 484.
nbsp; nbsp;Staar 330.
nbsp; nbsp;Tuberculose 394. Pedicularis palustris 167. Perlgras 169. Perlreiben 408. Perlsucht 388, 395, 396.
408.
nbsp; nbsp;Impfung 14t. Permanente Härte des
Wassers 178. Pest der Schafe 560. Pfaffenhütlein 165. Pfeifenbinsen 170.
nbsp; nbsp;-gras 164. Pfeiferdampf 239, 263. Pferd-Untersuchung 189.
nbsp; nbsp;auf Dampf 261. PHanzengifte 131, 704. Pfropfbildung i. d. Arterien
375. Phleum pratense 169. Phosphorvergiftung 129,
696. Phragmites 164. Physikalische Untersuchung
89. Physiologisches Experiment
128. 141. Physiologische Vorgänge
im Muskel 375. Plantago 170. Plattenculturen 183. Pleuropneumonia boum
contag. 413. Picrocarmin 111. Picrotoxin 131. Pikrinsäure 119. Pimpinella 170. Pneumoniecoccen 414. Pneumonie. verminöse 503. Poa 164. 169. Pochsand 155. Pocken der Schafe 466. Polydenus 162. Polygomira 167, 170. Polythrincium 163. Positives Recht 18.
|
Potentilla 165.
Prellschuss 022. Preussisches Landreeht IS,
41. Privatuntersuclmng 85, 86. Processordnung 54. Productive Tuberculose403. Proglottiden 157, 568. Prolapsus 382, 427. uteri et vaginae 428,
429. Propendentia 382. Protokoll 183, 189. Prunus padus 166. Pseudalius ovis pnlmonalis
497. Pseudotuberculose 501. Psoroptes 436. Pteris aquilina 167. Ptomaine 159, 664, 716,729. Puccinicn 161. Pupillensperre 317. Purgierleim 168. Pyrola 165.
|
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Quecksilber 135, 683. -salbe graue 685. Quesenbandwuvm l-gt;7. Qnetschmethode 117. Quetschungen 613.
R.
Räude 344, 436. 483. Räudemilben 343. 436. Ranunculus 167. 715. Rapsverderber 162. Rasender Koller 290, 292,
294. Rauchgras 169. Rauhfutter 171. Rauschbrand, Rauschbrand-
districte 153. Raygras 169. Reagentien, mikroskopische
106, 107. Bebendolde 166, 724. Recht 19. Bechtsbegriffe. allgemeine
18. Bedien 529. Beflexthätigkeit 143. Beinculturen 137. Beitersalbe 685. Beizen bösartiger Thiorc
76, 270. Beizende Giftpflanzen 167. Beplik 56, 64. Restitution desUitheiles 63. Betcntio testis 597.
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l'allisadenwurm 158, 159,
287, 491, 492, 496. 499.
546, 548. Palpation 89. l'apaver somniferum 166,
709. Papillarkörperrotz 233. 238. Parasitäre Weidekrankheit
156. Parere 196. Particularrecht 12. Pastinak 167.
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I
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Register.
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7511
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Retinitis 318.
Retraction der Wundränder
627. Rengeld 25.
Revision des Urtheiles 63. Rhamnus catharticus 165. Rhodanreaction 130. Rhododendron 106. Riedgras 170. Riesenkratzer 149. Riesenzellen im Tuberkel
392, 398, 399. Rigor mortis 144. Rinderblindheit 331. Rinderpest 438, 731. 735. Rinderpestgesetz 78, 731. Rindertuberculose 388. Rispengras 169. RöthlichbraunerPallisaden-
wurm 499. Rohrartiger Wiesen-
sehwingel 169. Rohreidampf 259, 268. Rosstäuscherkünste 589. Rost, Rostpilze 159, 160. Rothe Matrenwurmseuche
158. Rotz 205. -----Bacillus 117, 137, 207,
228.
nbsp; Behörden, competente, bei Rotzfällen 232.
nbsp; nbsp;-Diagnose 224.
nbsp; nbsp;-Formen 213.
nbsp; nbsp;-Gewächs 219.
nbsp; nbsp;-Gewährzeit 205. -----Impfung 227, 240.
nbsp; nbsp;-Infection 210.
nbsp; nbsp;-Knötchen213. 214. 21ö. 236.
Rotzige Elephantiasis 237.
nbsp; nbsp;gelatinöse Entzündung 237.
nbsp; Lymphgefässentzündung 237.
nbsp; nbsp;Phlegmone 237. Rüben 170.
Rückenmarksgifte 664. Ruhe der Kälber 147. Rumexarten 170, 724. Rumpfhöhle, Eröffnung derselben 99.
Rundzellon im Tuberkel 399.
401. Rupturen 613.
S.
Saccas hemiosus' 383.
Sache 20.
Sachsenspiegel. Schwabenspiegel 14.
|
Sachverständige in Veterinärangelegenheiten 3, 66, 68, 70, 71.
Sachverständigenbeweis 3.
Sadebaum 167. 724.
Salpetrige und Salpetersäurenachweis im Wasser 181.
Salzarme Nahrung 175.
nbsp; nbsp;-säurenachweis im Wasser 180.
Samenkoller 297. Sandkolik 154. Saphranin 143. Sarcoptes 346, 437, 484.
nbsp; nbsp;-räude 358, 438, 487. Sauerampfer 170, 724.
nbsp; -gräser 169.
nbsp; nbsp;-klee.
Saugmilben 353, 436, 484.
nbsp; nbsp;-würmer 512.
Scabies ovis derinatodectica 483.
Schachtelhalm 164,170, quot;21.
Schaden 79. Peststellung desselben U5.
-----ersatz 80. 735.
Schadloshaltung bei Impfunglücken 739.
Schabe 344. 436, 483.
Schädelhohleneröflfnung 96.
nbsp; nbsp;-Zertrümmerung 635. Schädliche Beimengungen
im Wasser 183.
nbsp; Futterpflanzen 164. Schafgarbe 170.
nbsp; -pocken 466. -----räude 483.
nbsp; nbsp;-Schwingel 169. Scharfe Gifte 663. scharf
betäubende Gifte 663.
nbsp; nbsp;Giftpflanzen 167. Scheidevorfall 428. Scheingräser 169.
nbsp; nbsp;-Veredlungen beim Pferd 599.
Schenkelhernio 387.
Schierling 132.
Schilf 164.
Schlesisches Landrecht 13.
Schliffpräparate, mikroskopische 121.
Schlussschrift 56.
Schmiele 169.
Schnittmethode, mikroskopische 119.
-----wunden 610, 629.
Schöllkraut 166.
Schriftstücke, gerichtsthier-ärztliche 18ö, 203.
Schuppenfressende Milben 356, 437, 484.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; i
|
Schuppentragende Grabmilbe 484.
Schusswunden 619.
Schutz der Sachverständigen 70.
Schwalbenwmzel 167.
Schwarze Blattern 471.
Schwarzwerden der Kleepflanzen 163.
Schwefelsäurenachweis 180.
----wasserstoffnachweis 180.
Schweinefinne 148.
nbsp; nbsp;-rothlauf 147.
nbsp; nbsp;-seuche 147. Schwindel der Pferde 372. Schwindelhafer 165. Schwingel 169.
Scolex 567.
Seeale cornutum 163.
Section 86, 92, 102, 191. 192.
Sectionsbefund bei Vergiftungen 675, 689, 697, 713.
Sehneivdegeneration 3^2.
Selinum palustre 165.
Sensibilitätsstörungen 143.
Septum membranaceuin251.
Seuchenanzeige 191, 734.
Shock 614, 624, 631.
Simulation und Dissimulation 90.
nbsp; von Dampf 590.
nbsp; Dummkoller 592.
nbsp; nbsp;Gewährsmängeln im Allgemeinen 590.
nbsp; nbsp;Hautkrankheiten 596.
nbsp; nbsp;Ilautrotz 594.
nbsp; nbsp;hinsichtlich der Nutzanwendung 597.
nbsp; nbsp;Hufkrankheiten 596.
nbsp; nbsp;inneren Gebrechen 596.
nbsp; Koppen 595.
nbsp; nbsp;Lahmheit 59G.
nbsp; Mondblindhcit 595.
nbsp; nbsp;Rotz 594.
nbsp; nbsp;Spathlahmheit 596.
nbsp; nbsp;schwarzem Staar 595.
nbsp; nbsp;Stätigkeit 593.
nbsp; nbsp;verdächtige Drüse 594.
nbsp; Wurm 59 i. Sinapis aivensis 167. Sodomie 74, 659. Solanin 133, 705. Solanum nigrum 166. Solitäre Pocken 471. Sommeradonis 167. Sommerredien 531. Sonderbarer Pallisaden-
wurra 496. Sonderrecht 1 i. Sdur-Aufflndung 118.
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760
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Register.
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Sorgum Saccharatum 1H5. Spartgras 164. 169. Sphaeria trifolii 163. Spina penata 164. Sporidesmium exitiosum
162. Sporocyste 529. Staar, grauer 319, grüner
318, 321, schwarzer 327. Stachelblättriger Gänscfuss
16ö. Stätigkelt 302. Stalleinrichtungen 143.
nbsp; nbsp;-krankheiten 146.
nbsp; nbsp;-mangel 165. Staphylococcns bei Maul-
und Klauenseuche 555. Staub russ 161. Stauungspapillc 293. Stechapfel 133. 166. Steinbrand 161.
nbsp; nbsp;-pocken 471. Stenose der Arterien 378. Stichwunden 616. Stiersucht 388, 408. Stinkbrand 161.
Stipa 169.
Stipulatio duplex 10. Stomatitis 684. Strafgesetz 8.
nbsp; nbsp;-processordnung 8. ö4. 65. 72.
nbsp; nbsp;-processverfahren 54. 65.
nbsp; nbsp;-rechtliche Begriffe, Bestimmungen 72.
Streichrost 161.
Streitobject, Sicherstellung desselben 89.
Strohrost 162.
Strongylus 158. 159. 287. 491. 492, 496, 499. 500, 546, 548.
Strychnin 132, 716.
Sturmhut 133.
Subcutisrotz 235.
Sublimat 683.
Süssgräser 169.
Suffusion 627.
Sugillationen 612.
Summarisches Gerichtsverfahren 63.
Sumpfling 165.
Sumpfrost 167.
nbsp; nbsp;-schuecke 511. Synechie 317.
|
Taenia ovilla 156.
nbsp; nbsp;solium 148, 563, 566, 567.
Tagessatzung 62.
Tannennadeln 165.
Tarif für thierärztliche Verrichtungen 71.
Taubheit 143.
Taumelkrankheit 164.
Taumellolch 165.
Taumelsucht 157.
Tausch 29.
Taxin 133.
Taxus baccata 166, 709.
Teichmann's Krystalle 115.
Terpentin, venetianischer 109.
Testirnonium 202.
Therapie der Schafräude 488.
Thermometrie 89.
Thierärztliche Privatunter-suchung, Gutachten 74.
nbsp; nbsp;Vorkenntnisse 3. Thierarzt als Sachverständiger 731.
nbsp; nbsp;als Hygieniker 731. Thierexperimente 89, 736. Thierhandel, gesetzliche Bestimmungen 23.
Thierische Flüssigkeiten.
Untersuchung derselben
113. Thierische Producte, Unter-
suebiung derselben 5. Thierprocesse 3.
nbsp; nbsp;-quälerei 90.
nbsp; nbsp;-seuchen 76.
nbsp; nbsp;-seuchen,bacterielle 736.
nbsp; nbsp;-seuchen mit staatlicher Ueberwachung732, 734.
Tilletia 161. Timothegras 169. Tochterredien 530. Tod 743.
nbsp; nbsp;durch Blitzschlag 641.
nbsp; nbsp;Ersticken 631, 637.
nbsp; nbsp;Ertränken 640.
nbsp; nbsp;Genickstich 636.
nbsp; nbsp;Halsabschneiden, Köpfen 640.
nbsp; nbsp;Shock 614. 624. 631.
nbsp; nbsp;Strangulation 639.
nbsp; nbsp;Todesursachen 624. Todtenflecke 746.
nbsp; nbsp;-starre 744. Tödtung einzelner Thiere
zur Untersuchung 90.
nbsp; nbsp;gewaltsame 635. Tödtungsarten 90. Tofieldia 170. Tollkirsche 133, 166, 721.
|
Topinambur 171.
Toxalbumine 664, 729.
Toxine 664.
Traditionelles Recht 19.
Tragopogon pratensis 170.
Tragsackvorfall 489, 433.
Transparentseife 120.
Traubenkirsche 166.
Trauma 611.
Treraatoden 512.
Trepanation der Kieferhöhle behufs Eotznach-weis 227.
Trichinenkrankheit, Trichinosis 149.
Trichinen quetscher 108.118.
Triglochin 170.
Trockene Conservirung 110.
Trockensäule 160.
Trombose 376.
Tuberkelbacillen 391.
nbsp; nbsp;-Nachweis, 116.
nbsp; nbsp;Verhalten zu Anilinfarbstoffen 393.
nbsp; nbsp;-knötchen, Histologie 398, 404.
Tuberkulose des Bauchfells 408.
nbsp; nbsp;der parenehymatöson Organe 397.
nbsp; nbsp;der serösen Häute 395. 408.
nbsp; nbsp;-Impfverfahren 141. Typhus contagiosus 560.
U.
Ueberfahren, Ueberreiten 76.
Ueberfüttcrung 176.
Ueberosmiumsäure 112.
Uebertragung der Tubcr-culose 393.
Uebertretungen 72, 75, 386, 734, 740, gegen Fleischbeschau 740.
Unkenntniss der Gebrechen 46.
Unklare Fälle 105.
Untersuchung;
nbsp; nbsp;der Athmungsorgane 99.
nbsp; nbsp;des Cadavers 4, 92.
nbsp; nbsp;der Futterstoffe 168.
nbsp; nbsp;gerichtsthierärztliche 82.
nbsp; nbsp;der Heerden 90.
nbsp; nbsp;des Herzbeutels 101.
nbsp; nbsp;lebender Thiere 4, 87, 89, 18'J.
nbsp; nbsp;des Magens und Darmes 104.
nbsp; nbsp;mikroskopische 106.
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Tabak 132, 166. Taenia coenurus 137.
nbsp; nbsp;echinococcns 158.
nbsp; nbsp;expansa 156.
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Register.
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701
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Untersuchung:nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp;1
nbsp; nbsp;der Nährmittel 108.
nbsp; nbsp;der Nasenhöhle 98.
nbsp; nbsp;der Rachen- und Maulhöhle 10 t.
nbsp; nbsp;der Scheide und des Tragsackes 433.
nbsp; nbsp;thierischerPlüssigkeiten U3.
nbsp; nbsp;weicher Gewebe 117. Untugenden des Pferdes 344. Unzucht wider die Natur
74, 659. Uredineen 160; üromyces 168. Urtheil, Beiurtheil 58. Ustilagineen 161. 16*2. Uvea 318, 330.
|
Vergiftungen durch:
nbsp; nbsp;Arsenverbindungen 687
nbsp; nbsp;Ätropa Belladonna 721
nbsp; nbsp;Baumwollsaatkuchen 722.
nbsp; nbsp;Bingelkraut 718.
nbsp; nbsp;Blausäure 712.
nbsp; nbsp;Bleiverbindungen 681.
nbsp; nbsp;Buchweizen 719.
nbsp; nbsp;Buxbaum 726.
nbsp; nbsp;Oamphev 726.
nbsp; nbsp;Canthandei) 728.
nbsp; nbsp;Carbülsäure 692.
nbsp; nbsp;Chlor 703.
nbsp; nbsp;Chloiofoim 699.
nbsp; nbsp;Oicuta virosa 713.
nbsp; nbsp;(Jolchicum autumnale 704.
nbsp; nbsp;Conium maculatum 72ö.
nbsp; nbsp;Digatalis 720.
nbsp; nbsp;Eibenbauin 709.
nbsp; nbsp;Equisetnm 721.
nbsp; nbsp;Essig 703.
nbsp; nbsp;Euphorbia 719.
nbsp; nbsp;Fingerhutkraut 720.
nbsp; nbsp;Flachs 722.
nbsp; nbsp;Fleckschierling 723.
nbsp; nbsp;gährenden Reis 727.
nbsp; nbsp;giftige Thiere 729.
nbsp; nbsp;Glaubersalz 702.
nbsp; nbsp;Goldregen 723.
nbsp; nbsp;Helleborus 723.
nbsp; nbsp;Herbstzeitlose 704.
nbsp; nbsp;Insectenstich 730.
nbsp; nbsp;Jod 702.
nbsp; Juniperus sabina 724.
nbsp; Kainit 701.
nbsp; Kichererbsen 713.
nbsp; Kochsalzlake 693.
nbsp; Kohlenoxyd 700.
nbsp; Kornrade 714.
nbsp; Kupfersalze 695.
nbsp; Lake, Salzlake 693.
nbsp; nbsp;Lupinen 708.
nbsp; nbsp;Melilotus officinalis 723.
nbsp; mineralische Gifte 681.
nbsp; nbsp;Mohn 709.
nbsp; nbsp;Mutterkorn 710.
nbsp; nbsp;Narcissus 724.
nbsp; nbsp;Nerium Oleander 718.
nbsp; nbsp;Nicotina tabacum 711.
nbsp; nbsp;Oenanthe crocata 724.
nbsp; .Oleander 718.
nbsp; Oxalsäure 703.
nbsp; nbsp;Papaver 709.
nbsp; Petroleum 702.
nbsp; nbsp;pflanzliche Gifte 704.
nbsp; Phosphor 696.
nbsp; nbsp;Pilze 706.
nbsp; Ptomaine 716.
nbsp; nbsp;Quecksilberverbindungen 684.
|
Vergiftungen durch:
nbsp; nbsp;Rabendolde 724.
nbsp; nbsp;Ranunkeln 715.
nbsp; nbsp;Raupen 730.
nbsp; nbsp;Rhododendron 723.
nbsp; nbsp;Ricinus 780.
nbsp; nbsp;Ruinex acetosa 724.
nbsp; nbsp;Sadebaum 724.
nbsp; nbsp;Salpeter 691.
nbsp; nbsp;Sauerampfer 724.
nbsp; nbsp;Säuren 700.
nbsp; nbsp;Schachtelhalm 721.
nbsp; nbsp;Schiminelpilze 707.
nbsp; nbsp;Schlangenbiss 729.
nbsp; nbsp;Schwefelwasserstoff 703.
nbsp; senfölhältige Cruciteren 721.
nbsp; nbsp;Solaniu 705.
nbsp; nbsp;Solanum tuberosnm 705.
nbsp; nbsp;Steinklee 723.
nbsp; nbsp;Strychnin 716.
nbsp; nbsp;Stryehnos nux vomica 716.
nbsp; Tabak 711.
nbsp; Taxus baccata 709.
nbsp; nbsp;Theerproducte 691.
nbsp; nbsp;thierische Gifte 728.
nbsp; nbsp;Tollkirsche 721.
nbsp; nbsp;Veratrin 742.
nbsp; nbsp;Wasserschierling 713.
nbsp; Wicken 715.
nbsp; nbsp;Wolfsmilch 719.
nbsp; nbsp;Wurstgift 717.
nbsp; nbsp;Zink 701.
Vergrösserung, mikroskopische 121.
Verhüten 156, 159, 511.
Verhungern 173.
Veriährung 48.
Verkauf 32.
Verkäufer 33.
Verkalben 164.
Verkleinerung, mechanische, zur mikroskopischen Untersuchung 117.
Verletzende Objecte. Bestimmung derselben 611.
Verletzungen bei einer Section 95.
Verletzungen 90, 630.
Verminderung des Werthes 46.
Verminöse Bronchitis 489, 502.
nbsp; nbsp;Kachexie 336. Vernunftsrecht 18. Verordnungen 20. Verrichtungen, gerichts-
thierärztliche 82, 185. Versanden der Futterkränter 154.
49
|
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|
Variola confluens, haeinor-rhagica 471.
nbsp; nbsp;ovina 466. Vegetation der Wiesen und
Weiden 152.
Venetianischer Terpentin 109.
Veratrin 132, 737, 742.
Verbrechen, Vergehen, Ue-bertretung 54, 65, strafbare Handlungen 75, 734.
nbsp; nbsp;gegenFleischbeschau 76.
nbsp; nbsp;gegen öffentliche Sicherheit 75.
nbsp; nbsp;gegen Sicherheit des Lebens 75.
Verbrecherische Handlungen mit Thieren 659.
Verdächtige Drüse 212. 213. 229. 242.
nbsp; nbsp;Pflanzen 16ö. Verdecken, Vortäuschen von
Fehlern vide Simulation.
Verfahren, Gerichtsverfahren 56.
Vergehen 734. 735, 738. 741.
nbsp; nbsp;gegen Fleischbeschau 740.
Vergiftung 181, 145. Vergiftungen durch:
nbsp; nbsp;Aconit 717.
nbsp; nbsp;Aether 699.
nbsp; nbsp;Aetzalkalien 699.
nbsp; nbsp;Agrosteraa githago 714.
nbsp; nbsp;Alkohol 694.
nbsp; nbsp;Aloö 725.
nbsp; nbsp;Alpenrose 725.
nbsp; nbsp;Ammonsuperphosphat 703.
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Csokor. üerichtl. Thierlieilkundi'.
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762
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Register.
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Vcrschhissinasse für Präparate l(Hi.
Verschulden 79.
Versendung der Unter-suchungsübjecte 121.
Versprechen 23.
Verträge 22, 23.
Verunreinigungen der Putterkräuter 170.
nbsp; nbsp;des Wassers 178. Verweigerung zu einer ge-
richtsthierärztlichen
Untersuchung (i. Verwerfen 147, 160, lfi2. Veterinärämter 731.
nbsp; nbsp;-gesetze und Verordnungen 732.
nbsp; nbsp;-polizei 1. Viehgras 16!).
nbsp; nbsp;-pass 89.
Visum repertuin 201.
Vitiuni capit-redhihitor 44. 63.
Vivisection 6f)7.
Vorbericht 89.
Vorfall 382. 427.
Vorführungshefehl gegen einen Sachverständigen 83.
Vorgang beim Giftnachweis 182.
Vorhandensein des Gebrechens 46.
Vorladung, amtliche, des Sachverständigen 83.
Vorlagerung 382.
Vormerkbuch. Nutzen desselben 86.
Vortäuschen von Fehlern, Gewährsregeln oder Simulation 389.
Voruntersuchung, chemische, auf Gifte 123.
Voruntersuchung im Straf-processverfahren 65.
Vnlnera 613.
w.
Wahl der Gerichtsthierärzte
82.
|
Wandelzeit 48, 53. Wandlungsfehler 44. Wandlungsklage 12. 34, 48.
86, 587. Warzenpocken 471. Wasseranalyse 180.
nbsp; nbsp;gesundheitsschädliche 184.
nbsp; nbsp;-merk 166.
nbsp; nbsp;-nabel 165.
nbsp; nbsp;-pfeier 167.
nbsp; nbsp;-pocken 471.
nbsp; nbsp;-probe, physikalische 179.
nbsp; nbsp;-rispengras 164.
nbsp; nbsp;-Schierling 165. 713.
nbsp; nbsp;-Untersuchung, bacterio-logische 183. hygienische 177.
Wegdorn 165. Wegrieb 170. Weiche Futterespe 169.
nbsp; nbsp;-Gewebe, deren Untersuchung 117.
Weideboden. Infection desselben 153.
Weidekrankheiten 15 ä.
Weigerung, die Function als Sachverständiger anzunehmen 66. 83.
Weigerung zur Vornahme des Augenscheines 66.
Weisse Lungen 502.
Weizenbrand 161.
Werth des Thieres 33. 89.
Werthminderung 90.
Wcstgaliz. Gesetzbuch 15.
Widersetzlichkeit, active und passive 306, 309.
Wiesen- und Weidepflanzen 170.
nbsp; nbsp;-gerste 169.
nbsp; nbsp;-Schwingel llaquo;9.
nbsp; nbsp;-trespe 109. Willenskraft 143. Windröschen 167.
nbsp; nbsp;-Schnapper 341. Wintergrün 165. Wirbelsäule, Eröffnung derselben 104.
|
Wirkung der Gewährs-mängel 47.
nbsp; nbsp;der Giftpflanzen 165, 167.
Wirkungskreis des Gerichts-
thierarztes 6. Wolfsmilcharten 167, 719. Wollgras 170. Wunden 613. 616. Wurm 232. -----beule 236.
nbsp; nbsp;fliegender 238.
nbsp; nbsp;-geschwür 236. 240.
nbsp; nbsp;-kapsei 236. Wurstgift 717. Wuthlmpfverfahren 139.
|
||
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Zahl der Sachverständigen S3.
Zähne, Abfeilen beim Pferde 603.
Zehrwurz 165.
Zellarten. Nachweis 117.
Zerreissungen 613.
Zerstörung der organischen Massen (Fresenius amp; Babo) 127.
Zeugen 57.
Zeugenbeweis 57, 202.
Zeu^niss, thierärztliches 202, 203.
Zeugungsfähigkeit, Vernichtung derselben 597.
Zink 136, 701.
Zittergras 169.
Zoonosen 2.
Zuckelhirse 165.
Zupfmethode, Zupfpräparate 117.
Zurückbleiben der Nachgeburt 432.
Zusaminenfliessende Pocken 471.
Zusatzflüssigkeiten 108.
Zwerchfellnerv 257.
Zwerchfellverletzungen 615, 633.
Zwölf Tafelgesetze 9.
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Nachtrag. Errata.nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; nbsp; 7((:{
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Nachtrag zur Seite 55.
Mit Jer neuen Civilprocess-Ordmmg in Oesterreich (Gesetz vom ]. August 1895, K. G. Bl. Nr. 113 Ober das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Eechtsstreitigkeiten), welche mit 1. Jänner 1808 ins Leben getreten und seither geübt wird, wurde die allgemeine Gerichtsordnung ex 1781. 1. Mai J. G. S. Nr. 13 aufgehoben und ansser Kraft gesetzt.
Hieduich ist an Stelle des bisherigen schriftlichen das mündliche Verfahren eingeführt worden, und werden alle Kechtsstreitigkeiten privatrechtlichci Natur nach durchgeführten mündlichem und unmittel-burem Verfahren entschieden.
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Errata;
Seite 170 statt Eriopliorun = Eriophurum,
Seite 855 und -'iöd statt Streptococcus pyogenes = Stai)lij'lococcus pyogenc statt Staphylococcns -- Streptococcus.
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