Warhaffte Newe Zeittung, Von dem Auffrhürische[n] Tumult vnnd Empörung der Burgerschafft zu Pariss inn Franckreich auss anstifftung dessen von Gwyse, vnd von seinen wider Königliche Mayestet fürgenommenen handlungen. : Auch wie gedachter von Gwyse seine vnschuld begert an Tag zu thun, beides in einem offentlichen Aussschreiben, wie dann in einem besondern an jhre Königliche Mayestet, Darinn er andere ins Spiel ziehet die jhn (seim vorgeben) verrhäterlich vnd hinderrucks fälschlich verlogen. Ferners von den Deputaten des Parlaments zu Pariss, welche jhrer May. gehn Chartres nachgezogen, was für ein bescheid sie empfangen. Entlich was die Legaten so von den Fürsten vnd Ständen des Königreichs, inn sonderheit der Statt Pariss, an jhre Mayestet abgefertiget, in etlichen vnderschiedenlichen Puncten begert vnd fürgetragen.