Summarische erholung des Rahts zu Bremen, der Gerichtlichen Acten, : so in jrrung vnd Sachen, darein sie mit etzlichen selbmütigk ausgetrettenen daselbst gewesenen des Rahts, vnuerschulter weiss gerhaten, auff den, solcher Sachen angesatzten Kayserlichen Summarischen Process, eins vnd anders theils einbracht.